The Project Gutenberg EBook of Die Gewerkschaftsbewegung, by Wilhelm Kulemann

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Title: Die Gewerkschaftsbewegung
       Darstellung der gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter
       und der Arbeitgeber aller Lnder.

Author: Wilhelm Kulemann

Release Date: July 12, 2014 [EBook #46259]

Language: German

Character set encoding: ISO-8859-1

*** START OF THIS PROJECT GUTENBERG EBOOK DIE GEWERKSCHAFTSBEWEGUNG ***




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                                  Die
                         Gewerkschaftsbewegung.

                              Darstellung
                                  der
              gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter
                   und der Arbeitgeber aller Lnder.

                                  Von

                              W. Kulemann

                            Landgerichtsrat.


                                 $Jena$,
                      $Verlag von Gustav Fischer$.
                                 1900.


                        Alle Rechte vorbehalten.




                                Vorwort.


Als ich bei der Vorbereitung des von mir auf dem evangelisch-sozialen
Kongresse in Frankfurt a. M. am 17. Mai 1894 gehaltenen Vortrages
ber die Gewerkschaften daran ging, mich nher mit dem Gegenstande
und der darber bestehenden Litteratur zu beschftigen, fand ich
eine auffallende Thatsache. Man kann sicher unserer Zeit nicht den
Vorwurf machen, da zu wenig Bcher geschrieben wrden. Sollte man da
glauben, da ber eine Erscheinung, wie die Gewerkschaftsbewegung,
deren weittragende Bedeutung von ihren Freunden wie von ihren Gegnern
bereinstimmend anerkannt wird, nicht ein einziges Buch besteht,
aus dem man sich zusammenhngend ber sie unterrichten knnte! Man
mge mich nicht miverstehen. Ich will gewi nicht das Verdienst
der Werke von $Brentano$, $Lexis$, $Sartorius von Waltershausen$,
$Berghoff-Ising$, $Schmle$, des Ehepaares $Webb$ u. a., deren Arbeiten
dauernden Wert behalten, herabsetzen, aber sie alle haben sich auf
ein bestimmtes eng begrenztes Einzelgebiet beschrnkt, und ich trete
ihnen deshalb nicht zu nahe, wenn ich es als eine auffallende Lcke
unserer volkswirtschaftlichen Litteratur bezeichne, da sie $kein
zusammenhngendes Werk ber die Gewerkschaftsbewegung aufweist$.

Ein solches ist aber neben jenen Arbeiten ein unabweisbares
Bedrfnis, dessen Befriedigung um so dringender wird, je mehr die
Ueberzeugung sich Bahn bricht, da gerade bei uns in Deutschland die
Sozialdemokratie nur deshalb ihre jetzige Bedeutung hat erlangen
knnen, weil es an einer anderweiten Organisation der Arbeiterklasse
zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen fehlte, und deshalb auch
diejenigen Arbeiterkreise, die den politischen Zielen jener Partei, wie
ihren ethischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen ablehnend oder
wenigstens gleichgltig gegenberstehen, sich notgedrungen ihr zuwenden
mssen, weil nun einmal die Arbeiterinteressenvertretung eine soziale
Naturnotwendigkeit ist, der auf irgend einem Wege Rechnung getragen
werden mu.

Die bezeichnete Lcke auszufllen ist der Zweck meines Buches.
Ich habe versucht, so vollstndig, wie es mir mglich war, alles
Thatsachenmaterial zusammenzustellen, das sich auf die wirtschaftliche
Interessenorganisation der Arbeiter bezieht, ohne Beschrnkung auf
einzelne Lnder oder Formen. Ich bin auch der Ansicht, da eine solche
Arbeit nicht nur den Nutzen einer ueren Zusammenfassung bietet,
insbesondere den Personen, die sich mit der Bewegung beschftigen
wollen, die Mhe erspart, sich durch die Speziallitteratur hindurch
zu arbeiten, sondern einen hheren Wert hat, denn, wie in allen
jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen
Kulturentwickelung zum Ausdrucke kommt, der aber in den verschiedenen
Lndern eine durch die Eigenart der Verhltnisse bedingte verschiedene
Ausprgung erhalten hat, so kann dieses einheitliche Moment auch nur
durch eine einheitliche Behandlung zum vollen Verstndnisse gelangen.

Aber die Aufgabe, die ich zu lsen hatte, bestand doch nicht etwa, wie
es nach dem bisher Gesagten scheinen knnte, lediglich darin, das in
den vorhandenen Einzelwerken enthaltene Material zusammenzustellen,
vielmehr ist das Gebiet, das bis jetzt eine litterarische Bearbeitung
erfahren hatte, nur ein Teil, und nicht einmal ein sehr groer Teil
des Gesamtgebietes. Es ist zunchst $rumlich$ begrenzt, denn es
beschrnkt sich auf die fnf Lnder: England, Frankreich, Nordamerika,
Deutschland und die Schweiz. Hinsichtlich der brigen Lnder giebt
es nichts als zerstreute Aufstze in einzelnen Zeitschriften. Aber
zu dieser rumlichen Begrenzung kommt, wenigstens hinsichtlich des
Landes, das uns am meisten interessiert, nmlich Deutschlands, noch
eine $inhaltliche$ hinzu, denn das einzige in Betracht kommende Werk
von $Schmle$ ber die $sozialdemokratischen Gewerkschaften$ stellt
sich gar nicht die Aufgabe, die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung zu
umfassen, sondern greift nur eine einzelne Gruppe heraus, die freilich
die strkste, aber nicht entfernt die einzige ist, neben der vielmehr
noch verschiedene beachtenswerte andere Organisationen bestehen, fr
die es an einer litterarischen Bearbeitung vllig oder fast vllig
fehlt.

Zu diesen Organisationen gehren zunchst die $Hirsch-Duncker$'schen
$Gewerkvereine$. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die
sozialistischen Gewerkschaften als die einzigen gewerkschaftlichen
Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein
ist in neuester Zeit mit Erfolg der Versuch gemacht, christliche
Gewerkvereine ins Leben zu rufen, sondern es giebt auch eine ganze
Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den
Gewerkschaften im engsten Sinne zhlen kann, die aber nicht allein
unter den Begriff der wirtschaftlichen Interessenorganisation der
Arbeiter fallen, sondern die man sogar im weiteren Sinne zu den
gewerkschaftlichen Bildungen rechnen mu. Wie in der Natur, so giebt
es auch im sozialen Leben Uebergangsstufen, Formen, bei denen die
karakteristischen Eigenschaften der betreffenden Gattung freilich
noch nicht zu voller Entwicklung gelangt sind, aber doch bereits mehr
oder weniger scharf hervortreten. Das gilt auch auf unserem Gebiete.
Neben Vereinigungen, die sich ausdrcklich als Gewerkvereine oder
Gewerkschaften bezeichnen, giebt es andere, die dies nicht thun, die
aber dennoch unverkennbare Berhrungspunkte mit ihnen haben. Sie
sind als Vorstufen zu betrachten, als embryonale Formen, die sich
aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Zeit zu vollen Gewerkschaften
entwickeln werden. Zu ihnen gehren neben den $evangelischen$ und
$katholischen Arbeitervereinen$ vor allem eine Reihe $kaufmnnischer
Organisationen$, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen
Karakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich
haben auch vielfach staatliche und private $Beamte$ das Bedrfnis
einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch
Vereinigung Rechnung getragen. Nun werden freilich die Beamten im Sinne
des Sprachgebrauches nicht zu den Arbeitern gezhlt; aber sie befinden
sich nicht allein in abhngiger Stellung, sondern diese unterscheidet
sich auch meist nicht wesentlich von derjenigen des Arbeiters,
insbesondere ist sie regelmig weder eine dauernd gesicherte, noch
hinsichtlich der Leistungen und Gegenleistungen fest bestimmte, so da
fr die Verteidigung der Interessen der Mitglieder gegenber deren
Arbeitgebern volle Veranlassung geboten ist.

Alle diese Organisationen, die, wie gesagt, als unentwickelte
gewerkschaftliche Formen zu betrachten sind, haben ein Recht auf
unsere Beachtung und mssen ihren Platz finden in einem Buche,
welches sich die Aufgabe stellt, einen Ueberblick ber die gesamte
Gewerkschaftsbewegung zu geben. Aber damit ist eine groe Schwierigkeit
verbunden, nmlich diejenige der Abgrenzung und Auswahl. Sind
jene Vereinigungen, wie ich ausfhrte, nicht vllig ausgereifte
Gewerkvereine, enthalten sie vielmehr deren karakteristische Elemente
nur in mehr oder weniger hohem Grade, so entsteht die Frage: welche
Stufe der Entwickelung, welches Ma von gewerkschaftlichen Momenten
ist zu erfordern, um danach eine bestimmte Vereinigung aufzunehmen
oder unbercksichtigt zu lassen? Offenbar ist es nicht mglich,
dies grundstzlich zu bestimmen, sondern es mu dabei ein gewisses
subjektives Ermessen walten, hinsichtlich dessen ich durchaus nicht
den Anspruch erhebe, es berall zutreffend ausgebt zu haben. Ich bin
vllig darauf gefat, da mir in dieser Beziehung Fehler nachgewiesen,
da mir Vereinigungen bezeichnet werden, die ich nicht bercksichtigt
habe, whrend sie mindestens dasselbe Recht auf Beachtung gehabt
htten, wie andere. Ich werde solche Ergnzungen gern entgegennehmen
und, sofern sich einmal das Bedrfnis einer zweiten Auflage geltend
machen sollte, sie gewissenhaft verwerten.

Giebt es ber die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine wenigstens einige
kleinere Schriften, so fehlt es dagegen hinsichtlich der brigen
im Vorstehenden bezeichneten Organisationen vllig an allgemein
zugnglicher Litteratur. Ich war deshalb nicht allein fr die
Materialbeschaffung auf private Bemhungen angewiesen, sondern vor
Allem konnte ich auch hinsichtlich der Existenz solcher Vereinigungen,
abgesehen von zuflligen Notizen in den Zeitungen, nur auf diesem Wege
etwas erfahren. Ich mu deshalb, obgleich ich mich an die am besten
orientierten Stellen um Auskunft gewandt und diese fast ausnahmslos
in liebenswrdigster Weise erhalten habe, trotzdem die Mglichkeit
zugeben, da mir die eine oder die andere Organisation entgangen sein
knnte.

Aber noch in einer anderen Beziehung fiel mir die Aufgabe zu, vllig
jungfrulichen Boden zu beackern. Fehlte es bisher nicht allein
fr einzelne Lnder, sondern auch, namentlich in Deutschland, fr
groe Gruppen innerhalb der Arbeiterbewegung an jeder litterarischen
Bearbeitung, so gilt das Gleiche hinsichtlich der $internationalen
Organisation$. Es liegt auf der Hand, da die gewerkschaftliche
Entwickelung nicht in die Grenzpfhle der einzelnen Staaten eingeengt
werden kann, wird doch gegen jede noch so berechtigte Arbeiterforderung
von den Vertretern der Unternehmer stets in erster Linie der Einwand
erhoben, da durch ihre Befriedigung der einheimischen Industrie die
Konkurrenz auf dem Weltmarkte unmglich gemacht werde. Wenn dies nicht
in einzelnen, vielleicht auf dem betreffenden Gebiete unvollkommen
entwickelten Lndern, sondern berall in gleichem Mae geschieht, wenn
man sich in Deutschland auf Oesterreich, Frankreich, England, Amerika
und dort wieder auf Deutschland beruft, so erinnert das allerdings
lebhaft an die Heine'sche Erzhlung von den beiden edlen Polen, von
denen keiner wollte, da der andere fr ihn zahle und die deshalb
beide schlielich nicht dazu kamen, ihre Zeche zu berichtigen. Aber
immerhin ist nicht zu bestreiten, da die Produktionsbedingungen in den
Kulturlndern einem natrlichen Ausgleichungsbedrfnisse unterworfen
sind und da die Industrie eines Landes geschdigt werden mte, wenn
die Ungleichheit ihrer Belastung im Vergleiche mit derjenigen der
brigen Lnder ein gewisses Ma berschreiten wrde. Aus diesem Grunde
ist die gewerkschaftliche Bewegung, will anders sie dauernden Erfolg
haben, grundstzlich auf internationale Entwickelung hingewiesen.

Hier ist nun die bisherige Litteratur nicht allein vllig
unzureichend, sondern es ist einfach keine vorhanden. Ja, mehr als
das. Die Thatsachen der internationalen Organisation sind selbst
in den eingeweihtesten Kreisen fast vllig unbekannt geblieben.
Das scheint eine khne Behauptung, aber ich darf doch ganz gewi
die Generalkommission der Gewerkschaften und den Vorstand des
sozialdemokratischen Parteiarchivs zu diesen Kreisen zhlen, und von
beiden habe ich trotz des bereitwilligsten Entgegenkommens, fr das
ich hiermit ffentlich meinen Dank ausspreche, nicht allein keine
derartige Litteratur erhalten, sondern es wurde mir vielmehr erklrt,
da eine internationale Organisation, abgesehen von den Buchdruckern,
eigentlich noch gar nicht existiere und es kaum der Mhe verlohne, sich
mit den vereinzelt gemachten erfolglosen Versuchen zu beschftigen.
Wenn es mir desungeachtet gelungen ist, eine, wie ich glaube, ziemlich
vollstndige Uebersicht der vorhandenen internationalen Beziehungen in
den einzelnen Industriezweigen zu beschaffen, die in ihrer Gesamtheit
doch recht beachtenswert sind und einen zwar langsamen, aber stetigen
Fortschritt des Organisationsgedankens auch im internationalen Rahmen
beweisen, so darf ich also hier den Ruhm eines Entdeckers unbekannter
Gebiete fr mich in Anspruch nehmen.

Soviel ber die $Arbeiterorganisationen$. Aber je lnger ich mich mit
ihnen beschftigte, um so mehr wurde mir klar, da ich mich nicht
auf sie beschrnken durfte, wenigstens wenn ich nicht meine Aufgabe
lediglich in der Zusammentragung von Thatsachen sehen, sondern in
ihnen einen hhern Gedanken verfolgen und zum Ausdrucke bringen
wollte. Dieser Gedanke, der sich ganz von selbst aufdrngt, sobald
man nur die Thatsachen unbefangen auf sich wirken lt, ist der, da
die Organisation als solche, die Zusammenfassung vieler Einzelner,
die in gleichartigen Verhltnissen leben, nicht auf willkrlicher
Neigung beruht, sondern einem inneren Bedrfnisse der Entwickelung
unserer wirtschaftlichen Verhltnisse entspringt. Es wre ja auch
wunderbar, wenn es anders sein sollte. In frheren Jahrhunderten, als
die Beziehungen der Staatsbrger untereinander unendlich viel einfacher
und bersichtlicher waren, bestanden Organisationen, die jedem den
seiner Stellung im Wirtschaftsleben entsprechenden Platz zuwiesen.
Sollte heute, wo diese Beziehungen von Tag zu Tag mannigfaltiger und
verworrener werden, das Bedrfnis nach Organisation geringer sein?
Das ist kaum denkbar. Wenn man in unserem Jahrhundert die von frher
berkommenen Formen zerschlagen hat, so war das berechtigt, weil diese
Formen ihrem Zwecke nicht mehr entsprachen, aber nicht deshalb, weil
der Zweck selbst, der sie ins Leben gerufen hatte, nicht mehr bestanden
htte. Indem man sie zerschlug, ohne sie zu ersetzen, schuf man eine
Lcke, und das innere Bedrfnis, diese Lcke auszufllen, ist die
Triebkraft der modernen Organisationsbewegung. Individualismus und
Sozialismus, Stellung des Einzelnen auf sich selbst und Zusammenfassung
vieler oder aller Einzelnen zu organischen Gesamtheiten, das ist der
groe Gegensatz, zwischen dem sich unsere wirtschaftliche Entwickelung
in Pendelschwingungen bewegt. Haben wir die Perioden sowohl der
Zunftverfassung wie des Manchestertums berwunden, so liegt es nahe,
gerade in der gewerkschaftlichen Organisation als einer Mittelstufe
zwischen dem reinen Individualismus und dem extremen Sozialismus
diejenige Form zu sehen, die unserer heutigen Entwickelung am besten
angepat ist und mittelst deren es gelingen wird, einen harmonischen
Ausgleich zu erzielen. Aber ist das richtig, so liegt auf der Hand,
da die Bewegung sich nicht auf die Arbeiter beschrnken kann. Auch
die $Unternehmer$ haben durch Beseitigung der Zunftverfassung ihre
frhere Organisation verloren, ohne da doch das Erfordernis einer
solchen beseitigt wre. Es ist ja mglich, da das Bedrfnis der
Zusammenfassung zu Verbnden, die das gemeinsame Interesse verfolgen,
bei ihnen nicht so stark ist, wie bei den Arbeitern, weil der
einzelne Unternehmer schon fr sich allein widerstandsfhiger ist,
und daraus mag es sich erklren, da im allgemeinen die Arbeiter den
Organisationsgedanken lebhafter aufgegriffen haben, aber gerade nachdem
diese vorangegangen sind, bleibt den Unternehmern nichts brig, als
denselben Weg einzuschlagen.

Wollte ich also den Organisationsgedanken zur Geltung bringen,
wollte ich zeigen, da die Vertretung der Interessen der Arbeit als
volkswirtschaftlichen Faktors gegenber denjenigen des Kapitals und
der Konsumtion, kurz, da die Organisation der Arbeit, wie man es
vielfach genannt hat, eine Naturnotwendigkeit ist, die sich in den
Thatsachen widerspiegelt, so mute ich auch die $Vereinigungen der
Unternehmer$ bercksichtigen.

Aber hier bot sich eine groe Schwierigkeit, wenngleich rein uerer
Art, nmlich die Rcksicht auf den Umfang des Buches. Htte ich die
Organisation der Unternehmer in derselben Ausfhrlichkeit behandeln
wollen, wie diejenige der Arbeiter, so wrde der Stoff in dem Mae
angewachsen sein, da er in einem Bande nicht htte bewltigt werden
knnen; damit aber wrde ich den Zweck, auf den mein Buch nach seiner
ganzen Anlage zugeschnitten ist, nmlich die Verbreitung in greren
Kreisen, aufgegeben haben. Es entstand nun die Frage, wie das zu
vermeiden sei. Auf die Darstellung der Unternehmervereinigungen
ganz zu verzichten, war nicht mglich. Wie schon bemerkt, liegt der
leitende Gedanke meines Buches, die Quintessenz dessen, was ich durch
dasselbe beweisen will, in dem Satze, da der einzige Weg, um zu einer
durchgreifenden und dauernden Gesundung unserer wirtschaftlichen und
sozialen Verhltnisse zu gelangen, in der Organisation der Arbeit,
d. h. der $beiden$ an ihr beteiligten Faktoren, der Arbeiter und
der Unternehmer, zu sehen ist. Aber die Organisation ist ja nicht
Selbstzweck, sondern, wie bemerkt, das Mittel, zu gesunden sozialen
Zustnden zu gelangen. Fr diese ist nun der weitaus wichtigste Faktor
das Verhltnis zwischen den beiden Klassen der Bevlkerung, die
sich heute fast wie zwei feindliche Heere gegenberstehen, nmlich
zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Wenn es deshalb mglich ist, die
Organisation der Unternehmer nur insoweit zu behandeln, wie sie fr
dieses Verhltnis von Bedeutung ist, so mag freilich ein gewisser
systematischer Fehler brig bleiben, aber er ist dann von vorwiegend
formeller Bedeutung, er beeintrchtigt nicht den Hauptzweck des Buches
und darf als Preis der damit erzielten Umfangsbeschrnkung in Kauf
genommen werden.

In der That ist diese Scheidung leichter durchfhrbar, als es
zunchst scheinen knnte. Der Unternehmer hat ein wirtschaftliches
Interesse nach zwei ganz verschiedenen Richtungen, nmlich einerseits
hinsichtlich der $Herstellung$ und andererseits hinsichtlich des
$Absatzes$. Bei dem letzteren tritt er in einen Interessengegensatz
zu den $Konsumenten$, aber nicht zu den $Arbeitern$ als solchen;
zu ihnen besteht vielmehr eine Beziehung des Unternehmers
lediglich im Rahmen der $Produktion$, insofern die Erfllung der
Forderungen, die im Interesse des Arbeiters liegen, in der Regel die
Produktionskosten erhht. Es ergiebt sich hieraus, da diejenigen
Unternehmerorganisationen, die sich mit der Regelung des Absatzes
befassen, ganz von selbst aus dem hier gezogenen Rahmen entfallen.

Aber damit ist die uns obliegende Ausscheidung noch nicht erschpft,
vielmehr mu sie auch das Gebiet der Produktion ergreifen. Hier ist sie
schwieriger, weil der Unternehmer mit einer ganzen Anzahl von Personen
in ein Verhltnis des Interessengegensatzes tritt, und zwar sind dies
alle diejenigen, deren Leistungen erforderlich sind, um die Produktion
in ihren verschiedenen Stadien zu ermglichen. Dazu gehren also auer
den Arbeitern vor allem die $Lieferanten der Roh- und Hlfsstoffe$.
Endlich kommen sowohl hinsichtlich des Absatzes, wie hinsichtlich der
Herstellung fr die Interessen des Unternehmers sehr wesentlich die
Einrichtungen des $Staates$ in Betracht, insbesondere auf dem Gebiete
der Zoll- und Tarifpolitik. Die vielfachen Vereine zum Schutze der
wirtschaftlichen Interessen, ebenso wie die Kartelle und Syndikate
befassen sich nun in der That mit den Beziehungen der Unternehmer
nach allen diesen Richtungen, also gegenber den Konsumenten,
den Lieferanten der Roh- und Hlfsstoffe und den staatlichen
Behrden. Wenn wir deshalb fr unseren Zweck uns auf diejenigen
Unternehmerorganisationen beschrnken, welche die Beziehungen zu den
Arbeitern berhren, so scheiden wir dadurch nicht nur das Gebiet des
Absatzes aus, sondern auch einen Teil desjenigen der Produktion, aber
immerhin ist der Schnitt, den wir machen, ein vllig scharfer und
begrifflich bestimmter, der erkennen lt, was rechts oder links liegt.

Ich werde in dem Buche selbst nochmals auf diesen Punkt zurckkommen
mssen[1], glaubte aber doch schon hier, wo es sich darum handelt, die
verfolgte Aufgabe zu bezeichnen und den Leser ber dasjenige, was er
zu erwarten hat, zu unterrichten, mich darber aussprechen zu sollen,
zumal dadurch die Wahl des $Titels$ berhrt wird. Ich habe in diesem
den Ausdruck Arbeitgeber und nicht Unternehmer gebraucht, weil in
ihm das Verhltnis gerade zu den Arbeitern bezeichnet wird. Allerdings
war es schwierig, hier die richtige Abgrenzung zu finden, da naturgem
viele Vereinigungen sich nicht auf die Verfolgung der Interessen ihrer
Mitglieder nach einer einzelnen Richtung beschrnken. Lediglich die in
neuerer Zeit zahlreich ins Leben gerufenen Antistreikvereine, die
sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbnden fr ganz Deutschland
zusammengeschlossen haben, whrend andere alle Arbeitgeber eines
bestimmten Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, verfolgen
als einziges Ziel die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern, bei
den meisten dagegen bildet diese Aufgabe nur die mehr oder minder in
den Vordergrund tretende Seite ihrer Thtigkeit. Vereine, die sich ein
weiteres Ziel gesteckt haben, habe ich berall da bercksichtigt, wo
die Wahrung der Interessen gegenber den Arbeitern in dem Statute zum
Ausdruck kommt.

  [1] Vgl. S. 516 ff.

Es war meine Absicht, alle Unternehmerorganisationen, die sich mit
den Beziehungen zu der Arbeiterschaft berhaupt befassen, zu erwhnen
und das Wesentlichste ber sie mitzuteilen. Aber an keiner anderen
Stelle meines Buches ist das Gelieferte so weit hinter dem Gewollten
zurckgeblieben, wie hier, insbesondere ist es mir nicht entfernt
mglich gewesen, die angestrebte Vollstndigkeit zu erreichen. Auch
hier fehlte es bisher an aller und jeder Litteratur. Ja wohl, ber die
Kartelle und Syndikate giebt es solche in vllig ausreichendem Mae,
und um so ruhiger konnte ich deshalb deren Ausscheidung verantworten,
aber die Kampforganisationen der Unternehmer gegenber den Arbeitern
haben weder in Deutschland noch in anderen Lndern bisher irgendwelche
litterarische Behandlung gefunden.

War ich deshalb zur Beschaffung des Materials ausschlielich auf den
Weg privater Ermittelung verwiesen, so machte sich um so mehr eine
weitere Schwierigkeit geltend. Die in Rede stehenden Vereinigungen
wnschen nmlich zum Teil nicht, da ber ihre Einrichtungen etwas in
die Oeffentlichkeit dringt. $Brentano$, den ich um seine Untersttzung
bat, schreibt mir: Gerade die Unternehmervereine sind heutzutage die
wahren geheimen Gesellschaften. So habe ich denn auf meine Anfragen
zum groen Teil entweder eine ablehnende oder gar keine Antwort
erhalten.

Ich habe die gegen die Systematik meines Buches zu erhebenden
Einwendungen offen dargelegt und dessen mangelnde Vollstndigkeit
anstandslos eingerumt, aber ich konnte mich nicht entschlieen, wegen
dieser Unvollkommenheit den zweiten Teil ganz zu unterdrcken. Ist
auch der Abschnitt ber die Organisation der Arbeitgeber gewissermaen
ein Torso geblieben, so glaubte ich ihn doch als den ersten Versuch
einer solchen Arbeit der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen.
Dazu kommt, da die Unvollstndigkeit hier nicht von solcher Bedeutung
ist, wie es scheinen knnte. Den Zweck einer Zusammenstellung, wie sie
mein Buch bieten soll, wird man nicht sowohl darin zu sehen haben,
den Leser ber alle irgendwo bestehenden Vereinigungen dieser Art zu
unterrichten, als vielmehr darin, die bisher unternommenen Versuche
einer Organisation der Arbeitgeber mit Rcksicht auf die hierbei
gemachten Erfahrungen und hervorgetretenen Tendenzen zu zeigen. Dieser
Zweck aber ist erreicht, wenn in den zusammengestellten Thatsachen alle
typischen und sonst interessanten Zge zum Ausdrucke gelangt sind, und
da dies geschehen ist, glaube ich annehmen zu drfen.

Das bisher Gesagte gilt im wesentlichen auch hinsichtlich des dritten
Hauptabschnittes, nmlich der $gemeinsamen Organisation von Arbeitern
und Unternehmern$. Auch hier fehlte es bisher, abgesehen von dem Buche
von $Alfred Swaine$ ber den ostschweizerischen Stickereiverband, dem
Buche von $Boissard$ ber die franzsischen _syndicats mixtes_ und
einigen Arbeiten ber die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker an jeder
Litteratur, so da ich nur das bieten konnte, was mir durch private
Erkundigung zugnglich geworden ist. Ich mu deshalb auch hier die
Verantwortung fr die Vollstndigkeit meiner Zusammenstellung ablehnen.

Nach alledem sehe ich die Berechtigung meines Buches in folgenden
Punkten. Dasselbe bietet zum erstenmale:

  1. eine Zusammenstellung der gesamten gewerkschaftlichen Entwickelung;

  2. eine Darstellung hinsichtlich derjenigen Lnder, fr die es bisher
     eine allgemeine zugngliche Litteratur nicht gab;

  3. eine Behandlung der in Deutschland bestehenden gewerkschaftlichen
     Anstze, soweit sie auer den sozialistischen Gewerkschaften und den
     $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen vorhanden sind;

  4. eine Uebersicht der bisherigen internationalen Organisation;

  5. Material ber die Vereinigungen der Arbeitgeber, soweit sie das
     Verhltnis zu den Arbeitern berhren;

  6. eine Zusammenstellung der bisher unternommenen Versuche einer
     gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern. --

Habe ich mich bisher mit dem $Inhalte$ meines Buches beschftigt,
so darf ich mir zum Schlusse noch einige Worte ber die $formelle
Seite$, insbesondere die Art der Behandlung gestatten. Wenn ich mir
die Aufgabe stellte, die wirtschaftlichen Interessenorganisationen der
Arbeiter und der Arbeitgeber in allen Kulturlndern in einem einzigen
Buche zu umfassen, so war damit von selbst die Notwendigkeit einer
weitgehenden Beschrnkung gegeben. Das ganze ungeheure Gebiet mit der
Ausfhrlichkeit zu behandeln, wie es die vorhandene Speziallitteratur
thut, wrde zunchst die Kraft eines Einzelnen weit berstiegen haben.
Aber selbst abgesehen hiervon, wrde eine solche Arbeit kaum eine
innere Berechtigung gehabt haben, denn, soweit bereits befriedigende
Bearbeitungen der Einzelgebiete vorliegen, ist fr ein neues Buch von
gleichem Zuschnitte kein Bedrfnis vorhanden. Endlich aber wrde ein
solches Werk von vielen Bnden gerade den Zweck nicht erreicht haben,
auf den es mir vor allem ankam, nmlich nicht ein Buch fr Bibliotheken
zu schreiben, das nur wenige Personen in die Hand bekommen, sondern das
Verstndnis fr die groe soziale Organisationsbewegung der Gegenwart
in mglichst weite Kreise zu tragen. Hierzu bedarf es eines Buches,
das freilich einerseits den ganzen Stoff umfat und von einheitlichen
Gesichtspunkten aus behandelt, das aber andererseits unbeschadet der
Vollstndigkeit sich mglichster Knappheit befleiigt und dadurch eine
Begrenzung nach Umfang und Preis erzielt, wie sie fr den bezeichneten
Zweck weiter Verbreitung unerlliche Bedingung ist.

War ich aber hiernach ohnehin nicht in der Lage, mit den vorhandenen
Werken der Speziallitteratur in Konkurrenz zu treten, indem vielmehr
derjenige, der sich eingehender mit einem Spezialgebiete beschftigen
will, auf jene verwiesen werden mu, so wrde es eine thrichte
Eitelkeit gewesen sein, wenn ich hier die Absicht gehabt htte,
Originalstudien zu bieten und auf die Urquellen zurckzugehen. Ich habe
deshalb vielmehr berall da, wo bereits Bearbeitungen des betreffenden
Gebietes vorhanden waren, diese meiner Darstellung zu Grunde gelegt
und nur, soweit sie nicht bis auf die Jetztzeit reichten, die
erforderlichen Ergnzungen auf anderem Wege beschafft.

Unter den Werken, die fr ein eingehenderes Studium in Betracht kommen,
stehen in erster Linie die einschlgigen Artikel des von $Conrad$,
$Elster$, $Lexis$ und $Loening$ herausgegebenen Handwrterbuches der
Staatswissenschaften, in denen auch ausfhrliche Litteraturnachweise
gegeben sind. Die wertvollste Materialsammlung fr die fortlaufende
Entwickelung bietet das von H. $Braun$ begrndete Sozialpolitische
Zentralblatt, das seit 1. April 1895 unter dem Titel Soziale Praxis
erscheint und jetzt von C. $Francke$ herausgegeben wird. Leider sind
meist die Originalquellen, aus denen die Angaben entnommen sind, nicht
bezeichnet. Ich erwhne beide Werke in diesem Zusammenhange, da ich
vielfach aus ihnen geschpft habe und es doch nicht gut durchfhrbar
erschien, mich an jeder einzelnen Stelle ausdrcklich auf sie zu
beziehen. Im brigen habe ich die von mir benutzten Quellen und die
wichtigere Litteratur bei den einzelnen Abschnitten angegeben.

Es war zuerst meine Absicht, mich nicht auf eine Sammlung des
Thatsachenmaterials zu beschrnken, sondern daneben in einem zweiten
Bande die $prinzipielle Seite der Organisation$, insbesondere deren
wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung zu errtern.

Es waren auch hier uere Grnde, die mich zwangen, hiervon abzusehen,
und zwar einerseits die bereits hervorgehobene Rcksicht, den Umfang
des Buches nicht zu sehr zu vergrern, andererseits der Wunsch, die
Verffentlichung des fertig gestellten ersten Bandes nicht lnger
hinauszuschieben. Aber ich hoffe, in nicht allzulanger Zeit das jetzt
Unterlassene nachzuholen und in einer ferneren Arbeit nicht allein
den Nachweis zu erbringen, da die Organisation von Arbeitern und
Unternehmern als den beiden Faktoren der Arbeit eine unabweisbare
Notwendigkeit ist, um deren Interesse gegenber denjenigen des
Kapitals und der Konsumtion wahrzunehmen und zu einer Ordnung in den
verworrenen Verhltnissen des heutigen Erwerbslebens zu gelangen,
sondern auch zu den hiermit zusammenhngenden Einzelfragen ber die
beste Form, insbesondere gemeinsame oder getrennte, freiwillige oder
zwangsweise Organisation der beiden Berufsklassen, ber die Beziehungen
zwischen den gewerkschaftlichen und den politischen Aufgaben und das
dadurch bedingte Verhltnis der Gewerkschaften zur Sozialdemokratie
und endlich ber die Berechtigung der einzelnen gewerkschaftlichen
Forderungen, insbesondere die Erhhung des Arbeitslohnes und die
Verkrzung der Arbeitsdauer Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhange
wird es mir auch mglich sein, etwas nachzuholen, was eigentlich der
jetzigen Arbeit htte vorausgehen mssen, insofern die Auswahl der
behandelten Organisationen dadurch bedingt ist, nmlich den Begriff von
Gewerkschaft oder Gewerkverein und dessen karakteristische Momente
genau zu bestimmen. Ich bemerke dabei, da ich die beiden genannten
Ausdrcke in meinem Buche als gleichbedeutend behandele und abwechselnd
gebrauche, ohne durch die Wahl des einen oder des anderen zu dem in
Deutschland zwischen den $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereinen und den
sozialistischen Gewerkschaften bestehenden Gegensatze und insbesondere
zu der Frage, welche von beiden Arten den englischen trade unions
am nchsten steht, Stellung zu nehmen. Im allgemeinen ist das Wort
Gewerkschaft wegen der handlicheren Ableitungsformen fr den Gebrauch
bequemer.

Die bereits vorliegende und die vorstehend bezeichnete fernere Arbeit
werden in gewisser Weise nur zwei Bnde eines Buches bilden, indem
sie nicht allein denselben Gegenstand lediglich nach zwei Seiten
hin behandeln, sondern auch denselben Grundgedanken zur Darstellung
bringen, nmlich die Notwendigkeit der sozialen Organisation, fr
die der Nachweis auf doppeltem Wege gefhrt wird, nmlich einerseits
$induktiv$ an der Hand der Thatsachen der bisherigen Entwickelung,
andererseits $deduktiv$ als Ausflu anerkannter oder doch als sicher
vorhanden nachzuweisender volkswirtschaftlicher und psychologischer
Gesetze. Deungeachtet sind beide Arbeiten formell selbstndige
Bcher, da sie beide fr sich ihr Gebiet erschpfen und keine von
beiden die andere zur Voraussetzung hat.

Ich habe brigens diese Scheidung in zwei Bnde nicht in der Weise
durchgefhrt, da ich mich in dem vorliegenden streng auf die
Darstellung von Thatsachen beschrnkt und jede Kritik vermieden htte.
Zweifellos wre das rein systematisch das Richtige gewesen, aber
Systematik ist eben nicht Selbstzweck und wird, wo sie als solcher
behandelt wird, zur Pedanterie. Ist ganz gewi das Durcharbeiten eines
so massenhaften Materials, wie ich es zusammentragen mute, fr den
Leser in hohem Grade ermdend, so schien es mir geeignet, die Monotonie
der Darstellung gelegentlich dadurch etwas zu unterbrechen, da ich an
einzelnen Stellen kurze kritische Bemerkungen mir gestattete. Dadurch
wird freilich der sonst nach Krften gewahrte durchaus objektive
Karakter meines Buches etwas beeintrchtigt, und ein Leser, der nicht
auf meinem Standpunkte steht, wird gewi an diesen Aeuerungen zuweilen
Ansto nehmen. Immerhin darf ich hoffen, da solche Leser, die gewohnt
sind, auch gegnerische Meinungen anzuhren, mir darum nicht zrnen
werden. --

Zum Schlusse will ich nicht verfehlen, den blichen Appell an die
Nachsicht meiner Kritiker zu richten. Welche Schwierigkeiten die
Verarbeitung eines so ungeheuren Materials bietet, wie es mir vorlag,
kann nur derjenige vllig beurteilen, der sich schon mit hnlichen
Arbeiten befat hat; besteht doch gerade die Aufgabe darin, diese
Schwierigkeit gar nicht merken zu lassen, sondern bei dem Leser das
Gefhl hervorzurufen, als ob das, was ihm auf wenigen Seiten ber einen
Gegenstand gesagt wird und den knappen Auszug aus vielen Bnden und
umfangreichen Protokollen, Berichten, Statuten u. s. w. darstellt,
Alles enthalte, was darber zu wissen ntig und mglich sei. Das
Exzerpieren ist an sich eine mechanische und gerade deshalb wenig
befriedigende Arbeit, aber die Aufgabe, die dabei gelst werden mu,
nmlich zwischen Wichtigem und weniger Wichtigem zu unterscheiden, so
viel zu bieten, wie zur Orientierung erforderlich ist, aber auch nicht
mehr, ist doch weniger leicht, als es scheinen knnte, insbesondere
erfordert sie einen litterarischen Takt, ein Feingefhl, dessen
Bedeutung man nur am eigenen Leibe erfhrt, wenn man an hundert und
tausend Stellen vor der Frage steht, ob man eine Angabe aufnehmen oder
fortlassen, sie ausfhrlicher oder knapper fassen soll.

Aber es ist nicht nur die $Verarbeitung$ eines so groen Materials,
was Mhe verursacht, sondern schon dessen $Zusammenbringung$ ist mit
Schwierigkeiten verknpft, die sich der Fernstehende nicht trumen
lt, und die doppelt gro sind fr Jemanden, der einerseits nicht am
Sitze einer greren Bibliothek wohnt und anderseits solche Studien
nicht als Beruf betreibt, sondern in einem Amte steht, das notwendig
den Hauptteil seiner Arbeitskraft in Anspruch nimmt, und der deshalb
nur seine unregelmigen Muestunden zur Verwendung hat. Perioden
von Wochen und Monaten, in denen die Berufsgeschfte die gesamte
Thtigkeit in Anspruch nehmen, zwingen zu Unterbrechungen, die nicht
allein dadurch, da das stete Wiedereinfdeln des zerrissenen Fadens
doppelte Mhe und Zeit beansprucht, eine sehr erhebliche Erschwerung
mit sich bringen, sondern vor allem die Einheitlichkeit der Arbeit
beeintrchtigen.

Sollte es mir gelungen sein, den geneigten Leser von der Gre aller
dieser Schwierigkeiten zu berzeugen, so wird er es vielleicht milder
beurteilen, wenn er die Aufgabe nicht berall als glcklich gelst
anerkennt, insbesondere einige Partien zu lang, andere zu kurz
behandelt findet. Ich bilde mir nicht entfernt ein, hier berall das
Richtige getroffen zu haben, ja ich sehe das Verdienst meiner Arbeit
berhaupt weniger in dem, was sie selbst unmittelbar bietet, als in der
Anregung, die ich mir von ihr fr weite Kreise verspreche, sich mit den
von mir behandelten Dingen eingehender, als es bisher geschehen ist, zu
beschftigen.

Fr solche ferneren Arbeiten, die auf dem gleichen Boden weiterbauen,
wird mein Buch, so hoffe ich, im Stande sein, eine brauchbare Unterlage
zu bieten.

     $Braunschweig$, 15. September 1899.

                                                       =W. Kulemann.=




                          Inhaltsverzeichnis.


                              Erster Teil.
                          =Arbeiterverbnde.=
                                                                 Seite

  Erster Abschnitt. $Nationale Vereinigungen$                        1

       I. England                                                    1

      II. Frankreich                                                63

     III. Oesterreich                                               85

      IV. Schweiz                                                  111

       V. Belgien                                                  135

      VI. Holland                                                  140

     VII. Italien                                                  145

    VIII. Die brigen europischen Lnder                          152

      IX. Nordamerika                                              159

       X. Australien                                               178

      XI. Deutschland                                              183

           1. Einleitung                                           183

           2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine               185

           3. Die sozialistischen Gewerkschaften                   201
               A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund         201
               B. Die Internationalen Gewerksgenossenschaften      202
               C. Die York'sche Gewerkschaftsunion                 205
               D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten   206
               E. Die lokalen Fachvereine                          207
               F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes              208
               G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung   210
               H. Die neueste Entwickelung                         216
               I. Die Lokalorganisierten                           255

           4. Der deutsche Buchdruckerverband                      258

           5. Die Bergarbeiter                                     293

           6. Die Postbeamten                                      316
                 a) Allgemeines                                    316
                 b) Der Bayrische Verkehrsbeamtenverein            318
                 c) Verband deutscher Post- und
                    Telegraphenassistenten                         321
                 d) Die Postunterbeamten                           326

           7. Die Eisenbahnbediensteten                            331

               A. Beamte                                           331
                 a) Deutscher Eisenbahnbeamtenverein               332
                 b) Verein Deutscher Lokomotivfhrer               333

               B. Arbeiter                                         334
                 a) Verband Deutscher Eisenbahnhandwerker und
                    Arbeiter                                       335
                 b) Der Bayrische Eisenbahnerverband               336
                 c) Verband bayrischer Eisenbahnwerksttten- und
                    Betriebs-Arbeiter                              338
                 d) Verband badischer Eisenbahnbediensteter        339
                 e) Der Verband der deutschen Eisenbahner          340

               C. Gemischte Vereine                                342

           8. Der deutsche Privatbeamtenverein                     343

           9. Der Deutsche Werkmeisterverband                      347

          10. Die kaufmnnischen Vereinigungen                     349

               A. Die ltere Richtung                              351
                 a) Deutscher Verband kaufmnnischer Vereine       351
                 b) Verein fr Handlungskommis von 1858            353
                 c) Kaufmnnischer Verein in Frankfurt a. M.       354
                 d) Kaufmnnischer Verein in Mannheim              355
                 e) Kaufmnnischer Verein Union in Bremen          356
                 f) Kaufmnnischer Verein Mnchen                  356
                 g) Verein junger Kaufleute in Berlin              357
                 h) Kaufmnnischer und gewerblicher Hlfsverein
                    fr weibliche Angestellte                      358
                 i) Verband deutscher Handlungsgehlfen            359
                 k) Verband reisender Kaufleute Deutschlands       360
                 l) Kaufmnnischer Hlfsverein in Berlin           361

               B. Die neuere Richtung                              362
                 a) Verein der deutschen Kaufleute                 362
                 b) Deutschnationaler Handlungsgehlfenverband     364
                 c) Verein fr kaufmnnische Angestellte           367
                 d) Zentralverband der Handlungsgehlfen
                    und -Gehlfinnen Deutschlands                  369

          11. Konfessionelle Arbeitervereine                       372

               A. Evangelische                                     372

               B. Katholische                                      388

               C. Fachabteilungen                                  391

               D. Christlich-soziale Gewerkvereine                 396
                 a) Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid       397
                 b) Textilarbeiterverein Eupen                     399
                 c) Textilarbeiterverein Dren                     399
                 d) Niederrheinischer Verband christlicher
                    Textilarbeiter                                 400
                 e) Textilarbeiterverband in Mnchen-Gladbach      403
                 f) Bayrischer Textilarbeiterverband               404
                 g) Gewerkverein der Maurer                        405
                 h) Gewerkverein der Metallarbeiter                407
                 i) Gewerkverein der Gastwirtsgehlfen             407
                 k) Gewerkverein kaufmnnischer Hlfsarbeiter      408
                 l) Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter           408
                 m) Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M.    409
                 n) Gesamtverband christlicher Gewerkvereine       410

  Zweiter Abschnitt. $Internationale Beziehungen$                  414

       I. Einleitung                                               414

      II. Die internationale Arbeiterassoziation                   415

     III. Allgemeine Arbeiterkongresse                             416

      IV. Die einzelnen Gewerbe                                    440

           1. Buchdrucker                                          440

           2. Bergarbeiter                                         462

           3. Eisenbahnarbeiter                                    472

           4. Textilarbeiter                                       475

           5. Die Metallarbeiter                                   478

           6. Die Holzarbeiter                                     481

           7. Die Seeleute und Hafenarbeiter                       483

           8. Tabakarbeiter                                        486

           9. Lederarbeiter                                        489

          10. Die Brauer                                           490

          11. Former                                               491

          12. Handschuhmacher                                      492

          13. Hutmacher                                            496

          14. Tpfer                                               499

          15. Porzellanarbeiter                                    500

          16. Glasarbeiter                                         500

          17. Die Diamantarbeiter                                  504

          18. Die Bildhauer                                        505

          19. Die Lithographen                                     507

          20. Die Sattler und Tapezierer                           509

          21. Schuhmacher                                          510

          22. Die Schneider                                        512

          23. Handlungsreisende                                    514


                             Zweiter Teil.
                         =Arbeitgeberverbnde.=

       I. Einleitung                                               516

      II. Deutschland                                              522

               A. $Uebersicht der bestehenden
                   Interessentenvereinigungen$                     522
                 a) Allgemeine Verbnde                            522
                 b) Organisationen einzelner Berufszweige          526

               B. $Arbeitgeber-Schutzverbnde$                     533

                 a) $Allgemeine Arbeitgeberverbnde$               535
                      1. Arbeitgeberverband Hamburg-Altona         535
                      2. Bund der Arbeitgeberverbnde Berlins      538
                      3. Arbeitgeberverband Flensburg              539
                      4. Verein Bielefelder Fabrikanten            540
                      5. Bergischer Fabrikantenverein              541
                      6. Die Streikversicherungsgesellschaft
                         Industria                                 542

                 b) $Vereinigungen einzelner Berufszweige$         545

                   I. Bergbau                                      545
                      1. Ausstandsversicherungsverband des
                         Oberbergamtsbezirks Dortmund              545
                      2. Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer
                         Steinkohlenbergwerke                      546
                      3. Magdeburger Braunkohlenbergbauverein      547

                  II. Metallindustrie                              548

                      1. Gesamtverband Deutscher
                         Metallindustrieller                       548
                      2. Verband der Metallindustriellen fr
                         Nrnberg, Frth und Umgebung              550
                      3. Verband der Metallindustriellen
                         Magdeburgs und Umgebung                   550
                      4. Vereinigung der Berliner
                         Metallwarenfabrikanten                    551
                      5. Vereinigung der Berliner Klempner,
                         Kupferschmiede, Gas- und
                         Wasser-Installateure und verwandter
                         Berufszweige                              552
                      6. Verein der Kupferschmiedereien
                         Deutschlands                              552
                      7. Verband Berliner Metallindustrieller      553
                      8. Verband der Metallindustriellen
                         Wrttembergs                              554
                      9. Verband der Metallindustriellen in
                         Halle a. S. und Umgegend                  554
                     10. Verein Braunschweiger Metallindustrieller 555
                     11. Verband der Metallindustriellen im Bezirk
                         Leipzig                                   555

                 III. Brauerei                                     556

                      1. Verband Braunschweigischer Bierbrauereien 556
                      2. Verband der norddeutschen Brauereien      557
                      3. Die bayrischen Bierbrauereien             557
                      4. Zentralverband deutscher Brauereien gegen
                         Verrufserklrungen                        558

                  IV. Textilindustrie                              560

                      1. Verein zur Wahrnehmung der gemeinsamen
                         Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus 560
                      2. Tuchfabrikantenverein zu
                         Aachen-Burtscheid                         563
                      3. Verein der Riemenfabrikanten in Barmen    564
                      4. Wupperthaler Riemendreherverband          565

                   V. Tabakindustrie                               566

                  VI. Baugewerke                                   567

                          A. Oertliche Vereine                     567
                      1. Arbeitgeberbund fr das Maurer- und
                         Zimmerergewerbe von Berlin und den
                         Vororten                                  567
                      2. Bund der vereinigten Arbeitgeber der
                         Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in
                         Brandenburg a. H.                         568
                      3. Verein bremischer Baugewerksmeister       569
                      4. Verband der Baumeister und Bauunternehmer
                         in Dresden                                570
                      5. Freie Vereinigung der Baugeschftsinhaber
                         in Greiz                                  571
                      6. Arbeitgeberverband des Maurer- und
                         Zimmerergewerbes in Magdeburg             572
                      7. Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes
                         in Mnchen                                574
                      8. Verband sddeutscher Baugewerksmeister    575
                      9. Freie Vereinigung der Maurer- und
                         Zimmermeister in Stettin                  577

                          B. Der deutsche Arbeitgeberbund fr das
                             Baugewerbe                            578

                 VII. Hutfabrikation                               580

                      1. Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten    580
                      2. Verein schsischer Strohhutfabrikanten
                         zur Wahrung gemeinsamer Interessen        581

                VIII. Tapetenfabrikation                           581

                  IX. Handwerk                                     582

                      1. Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler-
                         und Drechslermeister, sowie verwandter
                         Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin       582
                      2. Verein der Mbel- und Bautischlereien in
                         Herford                                   583
                      3. Verband der Fafabrikanten und
                         Kfermeister von Rheinland und Westfalen  584

                   X. Landwirtschaft                               585

                  XI. Der Deutsche Buchdruckerverein               587

     III. Oesterreich                                              602

      IV. England                                                  611

       V. Frankreich                                               619

      VI. Die brigen Lnder                                       622


                             Dritter Teil.
                      =Gemeinsame Organisationen.=

               A. $Freiwillige Vereinigungen$                      624

                      1. Die Tarifgemeinschaft der deutschen
                         Buchdrucker                               624
                      2. Der Schweizerische Stickereiverband       643
                      3. Der Schsische Stickereiverband           651
                      4. Die Schweizerische _fdration horlogre_ 652
                      5. Die Lippeschen Ziegler                    654
                      6. Solinger Stahlwarenindustrie              667
                      7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid     671
                      8. Die Bergische Bandindustrie               675
                      9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid    677
                     10. Die franzsischen _syndicats mixtes_      678
                     11. Die englische _trade alliance_            685

               B. $Gesetzliche Organisationen$                     689


                              =Nachtrge.=

                           I.                                      697
                          II.                                      699
                         III.                                      700
                          IV.                                      700
                           V.                                      702
                          VI.                                      703
                         VII.                                      704
                        VIII.                                      708
                          IX.                                      709
                           X.                                      710
                          XI.                                      710
                         XII.                                      711
                        XIII.                                      711
                         XIV.                                      712
                          XV.                                      712
                         XVI.                                      712
                        XVII.                                      714
                       XVIII.                                      714
                         XIX.                                      716
                          XX.                                      718

                   *       *       *       *       *




                       Die Gewerkschaftsbewegung.




                            $Erster Teil.$

                           Arbeiterverbnde.




                           Erster Abschnitt.

                        Nationale Vereinigungen.

                             I. England[2].


Auf dem Gebiete der Arbeiterorganisation nimmt England zweifellos den
ersten Platz ein. Die Entwickelung ist hier am lngsten zu verfolgen
und am weitesten vorgeschritten, und es liegt nahe, anzunehmen, da
diejenige der brigen Lnder in ihr das Vorbild zu sehen hat, dem sie
gut thut als Ziel nachzustreben, womit es vllig vereinbar ist, da
sie sich je nach der Eigenart der Vlker und ihrer geschichtlichen
Entwickelung verschieden modifiziert.

Ueber den Ursprung der englischen _trade unions_ besteht keine
Uebereinstimmung der Meinungen. Whrend $George Howell$, dem sich
die ltere Auffassung in England anschlo, in seinem Buche: _The
conflicts of capital and labour_, London 1877, sie als Auslufer der
alten Handwerkergilden betrachtet, wird diese Auffassung von S. und B.
$Webb$ entschieden bekmpft, die vielmehr den Ausgangspunkt in den frh
auftauchenden Genossenschaften von Lohnarbeitern finden wollen.

  [2] Die erste erschpfende Bearbeitung des englischen
      Gewerkschaftswesens, die in gewisser Weise noch immer die Grundlage
      bildet, sind die Arbeiten von L. $Brentano$, insbesondere seine
      Arbeitergilden der Gegenwart, Leipzig 1871. In neuester Zeit ist
      diesen Arbeiten ergnzend zur Seite getreten das umfassende Buch
      von $Sidney$ und $Beatrice Webb$: Die Geschichte des
      Trade-Unionsmus, London 1874, bersetzt von E. Bernstein,
      Stuttgart 1895, A. Dietz. Dieses Werk hat in der deutschen
      Litteratur mit Recht die allgemeinste Anerkennung gefunden; die
      Verfasser sind selbst Mitglieder der _Fabian Society_, stehen also
      auf dem Boden des Sozialismus, wahren sich aber nicht allein einen
      durchaus unabhngigen Standpunkt, sondern machen auch aus ihrer
      Abneigung gegen die Marxistische Sozialdemokratie so wenig ein
      Hehl, da der Uebersetzer an mehreren Stellen in Anmerkungen ihnen
      deswegen Tadel zu teil werden lt. In der folgenden Darstellung
      ist in erster Linie dieses Buch zu Grunde gelegt.

      Die sonstige Litteratur ist in dem Aufsatze von L. $Brentano$ Die
      Gewerkvereine in England im Handwrterbuch der Staatswissenschaften
      IV, 7 und den Ausfhrungen von $Biermer$ im I. und II. Erg.-Bande,
      S. 412 u. 440 zusammengestellt.

      Seit dem 1. April 1891 erscheint in London das Wochenblatt _The
      Trade Unionist_.

      Seit 1887 werden die amtlichen Labour Statistics _Statistic tables
      and reports on Trade Unions_ herausgegeben, umfangreiche
      Blaubcher als Anlagen zum _Labour Correspondent_ (J. $Burnett$).
      Besonders wertvoll sind auch die Mitteilungen der von dem _Labour
      Department_ der englischen Regierung in der Mitte jedes Monats
      herausgegebenen _Labour Gazette_, die seit Mai 1893 erscheint
      und eine umfassende Statistik aller auf die Arbeiterverhltnisse
      bezglichen Thatsachen bietet. Vergl. auerdem L. $Brentano$:
      Entwickelung und Geist der englischen Arbeiterorganisationen in
      $Braun$: Archiv fr soziale Gesetzgebung und Statistik, VIII,
      S. 75 ff., $Galton$, daselbst, XII, S. 449 ff. Ueber die
      Organisationen der Arbeiterinnen vergl. G. $Dyrenfurth$ in
      $Brauns$ Arch. VII, 166 ff.

Auch $Brentano$[3], ebenso wie $Schanz$[4] sehen das Vorbild der _trade
unions_ nicht in den Gilden, sondern in den Arbeiterbrderschaften.

Solche Vereinigungen von Handwerksgesellen, hnlich den deutschen
Gesellen- und Bruderladen, finden wir in England wie in den meisten
brigen Kulturlndern schon im Mittelalter, aber berall stehen diese
Bildungen im Gegensatze zu der Gesetzgebung, die hufig mit strengen
Strafbestimmungen gegen sie einschreitet. Aus diesem Grunde hllen sie
ihre Thtigkeit regelmig mglichst in Dunkel, und es ist deshalb
ber sie wenig bekannt. Die Zeit, ber die wir besser unterrichtet
sind, beginnt erst mit dem im Jahre 1562 durch die Knigin Elisabeth
erlassenen sog. $Lehrlingsgesetze$, dessen Bestimmungen fr das
Verstndnis der damaligen gewerblichen und sozialen Verhltnisse von
dem grten Interesse sind. Vorbedingung fr den Betrieb eines Gewerbes
ist eine 7 jhrige Lehrlingszeit. Die Anzahl der von einem Meister
angenommenen Lehrlinge darf die der von ihm beschftigten Gesellen
hchstens um zwei bersteigen. Die Arbeitszeit dauert im Sommer 12
Stunden, im Winter von Tagesanbruch bis zur Nacht. $Der Lohn wird
vierteljhrlich von den Friedensrichtern und Magistraten festgesetzt$,
doch ist nicht das Zahlen eines geringeren, sondern nur das eines
hheren, als des bestimmten Lohnes mit Strafe fr Arbeitgeber und
Arbeiter bedroht; man hatte also nicht, wie heute gefordert wird,
einen $Minimal$-, sondern einen $Maximallohn$. Der Grund hierfr war,
da, nachdem die Pest im Jahre 1348 die Bevlkerung um ein Drittel
oder gar die Hlfte vermindert hatte, die Arbeitslhne infolge des
verminderten Angebotes an Arbeitskrften pltzlich auerordentlich in
die Hhe gingen, so da das Parlament 1349 zu einer besonderen Sitzung
zusammenberufen wurde, um das Arbeiterstatut zu erlassen, in welchem
den Arbeitern verboten wurde, hhere Lhne zu fordern, als zwei Jahre
vor Ausbruch der Pest blich gewesen waren. Das Lehrlingsgesetz behielt
diese Vorschrift bei, und verschiedene dagegen unternommene Aufstnde
hatten keinen Erfolg.

  [3] Arbeitergilden, Buch I, Kap. III, S. 83.

  [4] Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbnde, Leipzig 1877,
      S. 25 ff.

Kann hiernach das Gesetz gewi nicht als ein arbeiterfreundliches
bezeichnet werden, so wurde doch in den bald folgenden Zeiten der
steigenden industriellen Entwickelung die behrdliche Lohnregelung von
den Arbeitern als ein Schutz angesehen, den die meist die Partei der
Arbeitgeber nehmenden Behrden ihnen dadurch zu entziehen suchten, da
sie sich weigerten, den Antrgen auf Lohnfeststellung Folge zu geben,
und die meisten Arbeiterunruhen aus dem 18. Jahrhundert haben ihren
Grund in der Erbitterung der Arbeiter ber den ihnen verweigerten
Schutz. Einzelne Versuche der Gesellen, den Beistand des Parlamentes
anzurufen, gelangen, waren aber ohne nachhaltigen Erfolg. So wurde im
Jahre 1756 auf Antrag der Wollweber der _Woollen Cloth Weavers Act_
erlassen, in dem die Festsetzung der Stcklhne den Friedensrichtern
bertragen wurde, aber auf Grund von Petitionen der Fabrikanten, die
erklrten, der Konkurrenz gegenber nicht bestehen zu knnen, wurde das
Gesetz wieder aufgehoben.

Die frhere Periode der staatlichen Frsorge wurde gegen Ende
des 18. Jahrhunderts endgltig berwunden infolge der durch das
1776 erschienene berhmte Buch von $Adam Smith$: _The Wealth of
Nations_ verkndeten und bald allgemein angenommenen Lehre von
der wirtschaftlichen Freiheit, die dahin fhrte, da 1813 das
Lehrlingsgesetz von Elisabeth als schdlich im vollen Umfange
aufgehoben wurde.

Dieser Grundsatz der Freiheit forderte nach damaliger Auffassung
die Beseitigung aller Vereinigungen, die im stande waren, sie zu
beeintrchtigen und, nachdem schon eine Reihe von Einzelgesetzen fr
die verschiedenen Berufe vorangegangen waren, wurde 1799 durch das
Gesetz 39 _Geo. III c._ 81, den _General Combination Act_ allgemein
jede Verbindung verboten und fr kriminell strafbar erklrt; dieses
Gesetz wurde auch im folgenden Jahre durch ein neues Gesetz (39 und 40
_Geo. III c._ 60) ausdrcklich besttigt.

Nun richtete sich freilich das Verbot formell gegen die Arbeitgeber
ebensogut, wie gegen die Arbeiter, aber nicht allein waren gegen sie
nicht, wie gegen die Arbeiter, Gefngnisstrafen, sondern nur geringe
Geldstrafen angedroht, sondern vor allem gelang es niemals, gegen
sie ein Eingreifen des Friedensrichters zu erzielen, so da ein
Parlamentsbericht von 1824 anerkennen mu, da sich kein einziger Fall
von Verurteilung eines Arbeitgebers habe nachweisen lassen.

Erschwert wurde die Lage fr die Arbeiter noch durch die nach dem
Frieden von 1815 in Verbindung mit dem niedrigen Stande der Preise
einsetzende auerordentliche Herabdrckung der Lhne. Es ist deshalb
begreiflich, da sich berall Geheimbunde bildeten und Verschwrungen
stattfanden, die mit blutigen Verfolgungen endeten.

In dieser Not erstand den Arbeitern ein Helfer in der Person von
$Francis Plate$, eines Schneidermeisters, der sich nach Aufgabe seines
Geschftes mit einer bewundernswerten Energie der Aufgabe der Befreiung
der Arbeiterklasse widmete. Ihm in Verein mit dem Parlamentsmitgliede
$Josef Hume$ gelang es im Jahre 1824, im Parlamente ein Gesetz (5 _Geo.
IV c._ 95) durchzubringen, welches alle Koalitionsverbote, insbesondere
die _Combination Laws_ von 1799/1800, aufhob und den gewerblichen
Verbindungen gesetzliche Anerkennung verlieh, indem dieselben nur dann
strafbar sein sollten, wenn sie Gewalt gegen Personen oder Sachen
verbten. Aber die daraufhin einsetzende allgemeine Bildung von
Gewerkvereinen in Verbindung mit erheblichen Lohnsteigerungen riefen
einen Entrstungs- und Petitionssturm der Unternehmer hervor, und es
schien, als ob es ihnen gelingen wrde, das neue Gesetz vllig wieder
rckgngig zu machen. In Wahrheit kam es jedoch nicht hierzu; dasselbe
wurde freilich aufgehoben, aber das neue Gesetz von 1825 (6 _Geo. IV
c._ 129), obgleich es formell das allgemeine Verbot von Verbindungen
wieder herstellte, berhrte doch insofern die Interessen der Arbeiter
nicht allzutief, als es von dem Verbote die Verbindungen zum Zwecke der
Regelung der Lhne und der Arbeitszeit ausnahm und so das Recht der
Arbeiter zum Verhandeln ber diese Punkte anerkannte. Allerdings bezog
sich dies nur auf Versammlungen, die sich mit den Arbeitsbedingungen
der in der Versammlung anwesenden Personen beschftigten. Ebenso waren
Vereinbarungen, mit bestimmten Personen nicht zusammen zu arbeiten oder
Jemand zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen, strafbar. Die Folgen
dieser gesetzlichen Maregeln waren auch jetzt wieder Unruhen, die sich
bis zu Mordthaten steigerten.

Zu dieser Ungunst der Gesetzgebung kam noch der mit dem Jahre 1825
einsetzende und bis 1829 dauernde wirtschaftliche Niedergang, der keine
Ausdehnung der Gewerkschaften zulie; alle von ihnen eingeleiteten
Lohnbewegungen endigten mit vlligen Niederlagen.

Die nchste Periode in der Entwickelung der englischen Gewerkvereine
wird beherrscht durch den Einflu des Fabrikanten $Robert Owen$, des
ersten kollektivistischen Sozialisten, der nach Vereitelung des in
seiner Kolonie New-Harmony in Nordamerika unternommenen Versuches,
ein kommunistisches Gemeinwesen ins Leben zu rufen, seine ganze
Kraft der heimischen Arbeiterbewegung widmete. Aber sein Ziel war
nicht, wie es der Grundgedanke der heutigen _Trade unions_ ist, eine
berufliche Organisation innerhalb jedes einzelnen Gewerbes, sondern
die Zusammenfassung aller Arbeiter ohne Unterschied zu einem $einzigen
umfassenden Verbande$, entsprechend dem Ideale von der gemeinsamen
absoluten Solidaritt der Arbeiterinteressen. Dies ist deshalb der
Typus fr die Periode von 1829-1834, dessen Unterschied gegen die
heutigen Gewerkvereine schon in dem Namen hervortritt, indem die
damaligen Verbnde sich nicht _trade unions_ nannten, sondern ihre
Organisation als _trades union_, also als eine einheitliche Vereinigung
bezeichneten. Den ueren Abschlu fanden diese Bestrebungen in der
von R. $Owen$ auf dem Kongresse in London am 6. Oktober 1833 ins Leben
gerufenen _Grand National Consolidated Trades Union_, die in kurzer
Zeit eine Mitgliederzahl von mehr als einer halben Million erreichte
und einen wahren Gewerkschaftstaumel einleitete. Die Grundlage bildeten
als Regel Vereine (Logen) von Angehrigen desselben Gewerbes, doch
gab es auch gemischte Logen. Die Leitung der ganzen Union lag in den
Hnden eines Exekutivkomitees, das aus vier Personen bestand und als
Ziel offen den Generalstreik aller Lohnarbeiter ins Auge fate. In
einzelnen Fllen wurden auch tief eingreifende Arbeitseinstellungen
unternommen. So war infolge einer von den Londoner Gasarbeitern
eingeleiteten Arbeitseinstellung Anfang Mrz 1834 ein Teil der
Hauptstadt einige Tage nachts in vllige Dunkelheit gehllt.

Es ist begreiflich, da hiergegen nicht allein die Arbeitgeber alle
Mittel der Abwehr in Bewegung setzten, indem sie hauptschlich
die Beschftigung der Arbeiter davon abhngig machten, da sie
das _document_ unterschrieben, d. h. erklrten, der Union nicht
anzugehren, sondern da auch die staatlichen Behrden sich zum
Eingreifen verpflichtet hielten. Hierzu benutzte man nicht allein den
alten _master and servant act_, auf Grund dessen man Arbeiter wegen
Niederlegung der Arbeit zu Gefngnisstrafen verurteilte, sondern
vor Allem richtete man den Angriff gegen eine aus dem Mittelalter
berkommene Gewohnheit der Arbeiterverbnde, sich mit allerlei
mystischem und phantastischem Apparate zu umgeben und sowohl bei der
Aufnahme der Mitglieder, wie bei sonstigen wichtigen Vorkommnissen
feierliche Eidesleistungen zu fordern. Gegen diesen Gebrauch brachte
man ein im Jahre 1819 erlassenes Gesetz (37 _Geo. III c._ 123) zur
Anwendung, welches die Abnahme von Eiden seitens eines ungesetzlichen
Vereins mit schweren Strafen bedrohte. Auf Grund dieses Gesetzes
wurden am 18. Mrz 1834 sechs Arbeiter in Dorchester zu sieben
Jahren Deportation verurteilt. Hiergegen leitete die _Grand National
Consolidated Trades Union_ eine allgemeine Arbeiterbewegung ein,
die nicht nur in einer Riesenpetition mit mehr als einer Million
Unterschriften, sondern auch einer am 21. April 1834 ins Werk gesetzten
Prozession vor das Parlamentshaus, an der 100000 Menschen teilnahmen,
ihren Ausdruck fand.

Aber hinderte man hierdurch zwar den von den Arbeitgebern betriebenen
Erla strengerer $gesetzlicher$ Maregeln gegen das Vereinigungsrecht,
so erwies sich doch die Union nicht als fhig, die Uebermacht der
Unternehmer auf rein $privatem$ Gebiete, zu brechen. Das hchst
wirksame Mittel, welches dieselben anwandten, bestand, wie schon
bemerkt, darin, da Sie berall durch Prsentierung des Dokumentes
die Arbeiter zum Austritte zwangen. $Owen$ selbst sah sich gezwungen,
seine Organisation im August 1834 auf einem zu diesem Zwecke
einberufenen Kongresse aufzulsen und in eine _British and Foreign
Consolidated Association of Industry, Humanity and Knowledge_
berzuleiten, deren Ziel die Errichtung einer Neuen moralischen Welt
durch die Vershnung aller Klassen war, von der aber, auer wenigen
miglckten Versuchen der Grndung von Produktivgenossenschaften,
nichts zu berichten ist.

$Owen$, der hiermit vom Schauplatze abtritt, war, wie gesagt, ein
Vertreter des kollektivistischen Sozialismus und stand $Marx$
ziemlich nahe. Er fand bei seinem Auftreten die Ideen vor, die in
den Jahren nach 1815 die Schriften von $Cobbes$ in die englische
Arbeiterschaft hineingetragen hatten und die sich zusammenfassen
lassen als den Gedanken der Erringung der politischen Macht seitens
der Arbeiterklasse. Dieser politischen Demokratie, die er gering
anschlug, setzte $Owen$ seine industrielle Demokratie mit dem
genossenschaftlichen Eigentum und der genossenschaftlichen Kontrolle
der Produktion entgegen. Es war begreiflich, da nach dem Scheitern des
$Owen$schen Gedankens das politische Ziel wieder in den Vordergrund
trat, da die Partei der physischen Gewalt immer neue Anhnger fand,
mit einem Worte, da es zu der unter dem Namen der Chartistenbewegung
bekannten Schreckenszeit kam, die an Gefahr fr alle staatliche
und gesellschaftliche Ordnung weit alles berbot, was jemals der
Sozialdemokratie hat nachgesagt werden knnen.

Da diese Bewegung, die von 1837 bis 1842 ihren Hhepunkt erreichte,
aber bis 1848 ihren bedrohlichen Charakter bewahrte, durchaus
politischer Natur ist, so fllt ihre Darstellung aus dem Rahmen der
vorliegenden Aufgabe. Es sollen deshalb nur zwei Ereignisse erwhnt
werden, die die oben aufgestellte Behauptung beweisen, nmlich
einerseits die am 15. Juli 1839 seitens der Chartisten unternommene
Plnderung von Birmingham und andererseits die am 10. April 1848
erfolgte Bestellung des Generals Wellington zum Oberbefehlshaber
des Heeres, um den drohenden Angriff von 300000 Chartisten, die
gegen London heranzogen, abzuwehren. Es ist zweifellos festgestellt,
da damals unter dem Drucke der politischen Erregung nicht allein
sonstige Gewaltthtigkeiten, sondern geradezu Mordthaten von Personen
verbt wurden, die sich sonst bei ihren Mitbrgern der besten Achtung
erfreuten und diese auch ihrer Verurteilung ungeachtet nicht verloren,
indem sie eben als politische Mrtyrer angesehen wurden.

Uebrigens bestand hinsichtlich des Verhltnisses zu den _trade unions_
zwischen der Owenistischen und der Chartistenbewegung der groe
Unterschied, da die erstere die _trade unions_ als Gesamtheit in ihren
Bannkreis gezogen hatte, whrend sie der letzteren in ihrer Eigenschaft
als Vereinigungen durchaus fern standen, womit vereinbar ist, da
manche ihrer Mitglieder fr ihre Person zugleich eifrige Chartisten
waren.

Kann man in gewissem Sinne die bisherige Periode der _trade unions_,
die etwa bis 1843 zu berechnen ist, als die $revolutionre$
bezeichnen, der die etwa mit dem Jahre 1860 beginnende Glanzzeit der
$parlamentarischen$ Periode gegenbersteht, so giebt es zwischen
beiden eine $Periode des Ueberganges$, in der sich die Ideen der neuen
Entwickelung vorbereiten. Indem man alle Plne sozialer Revolution
aufgab, legte man das Hauptgewicht darauf, Wissen und Kenntnisse
unter der Masse der Arbeiter zu verbreiten und im brigen sich auf
Manahmen rein praktischer Natur zu beschrnken. Von der Kampfpolitik
der frheren Zeit ist kaum eine Spur geblieben, insbesondere war
das Mittel des Streiks so in Mikredit geraten, da nicht allein
die meisten Verbnde ihn vllig aus ihrem Programm beseitigten,
sondern die Loge Portsmouth der Steinmaurer sogar beschlo, das Wort
Streik abzuschaffen. An Stelle des Streiks sollte das System der
Einigungsmter und Schiedsgerichte treten. Man betonte nicht allein
den Nutzen eines guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern, um die
bestehenden Vorurteile gegen die Arbeiterverbnde zu zerstren, sondern
wies vor allem darauf hin, da die Hhe des Lohnes nicht in dem
Belieben der Unternehmer stehe, sondern dem groen Gesetze von Angebot
und Nachfrage unterworfen sei, da es deshalb die erste Aufgabe der
Arbeiterschaft sein msse, das Angebot von Arbeit zu verringern, wofr
man vor allem die Beschrnkung der Zahl der Lehrlinge, die Beseitigung
der Ueberzeitarbeit und die Schaffung eines Auswanderungsfonds ins
Auge fate. Insbesondere die letztere Maregel fand allgemeinen
Anklang, und in den nchsten 20 Jahren finden wir bei den meisten
_trade unions_ einen Fonds, aus dem man Personen untersttzte, die
zur Auswanderung geneigt waren, bis die Erfahrung bewies, da nicht
allein die Mittel fr einen solchen Zweck nicht entfernt ausreichten,
sondern da man auch gerade die krftigsten Elemente der Arbeiterschaft
entfernte, whrend die schwcheren zurckblieben. Dagegen stammt aus
dieser Periode die segensreiche und auch noch heute anerkannte Politik
der $lokalen Gewerbemter$ zur schiedsrichterlichen Beilegung von
Streitigkeiten als Ausdruck des Systems autoritativer Verhandlungen
zwischen den Vertretern des Kapitals und der Arbeit. Die Betonung der
besseren Bildung der Arbeiterschaft, um die sich insbesondere die
allmhlich in den Vordergrund des gewerkschaftlichen Lebens tretenden
Bucharbeiter (Buchdrucker und Buchbinder) Verdienste erwarben, fhrte
zu der immer allgemeineren Bildung von Gewerkschafts-Bibliotheken und
ebenso zu der Grndung von stndigen Gewerkschaftsblttern. Verschafft
euch Wissen statt Alkohol -- das ist eine in diesen fters zu lesende
Aufforderung an ihre Leser.

Hand in Hand mit dieser vernderten grundstzlichen Haltung ging
eine Umgestaltung der Organisation. Die Gewerkvereine hatten sich
frher nicht nur auf Personen desselben Gewerbes, sondern auch auf
einen bestimmten Ort beschrnkt. Aenderte deshalb ein Mitglied seinen
Aufenthalt, so verlor es alle Vorteile seiner bisherigen Mitgliedschaft
und mute erst an dem neuen Orte wieder einem Vereine beitreten,
der ein hohes Eintrittsgeld forderte. Dazu kam, da infolge dieses
rtlichen Charakters innerhalb desselben Gewerbes eine ganze Reihe
von Gewerkvereinen bestanden, unter denen es keinen organischen
Zusammenhang gab. Dem half man dadurch ab, da man nicht allein
Freizgigkeit unter den Vereinen einfhrte, sondern diese selbst zu
einer hheren Einheit verschmolz, indem man einen Exekutivausschu und
einen Sekretr einsetzte. Die erste Vereinigung dieser Art war der am
1. Januar 1851 ins Leben getretene Maschinenbauerverein (_Amalgamated
engineers_).

Um den $Streiks$ entgegenzuwirken, erfand man zwei Wege: entweder
bertrug man die Entscheidung dem Exekutivkomitee, d. h. der
Zentralinstanz, so da rein lokale Einflsse ausgeschlossen waren,
oder man verlangte zur Einleitung eines solchen die Unterbreitung
unter das Votum der gesamten Mitgliederschaft des ganzen Landes, womit
ein erheblicher Zeitaufschub und eine Abkhlung der erregten Gemter
gegeben war.

Die $Politik$ suchte man immer entschiedener aus den Bestrebungen der
Gewerkschaften ganz auszuschlieen, mit der einzigen Ausnahme der
Beeinflussung des Parlamentes hinsichtlich solcher Gesetze, welche
unmittelbar das Interesse der Arbeiterschaft berhren. Fr diesen Zweck
dagegen machte man groe Anstrengungen, und so gelang es z. B. im Jahre
1844, als von den Unternehmern versucht wurde, ein Gesetz zustande zu
bringen, durch welches die Friedensrichter ermchtigt wurden, jede
schlechte Auffhrung in Bezug auf das Dienst- oder Arbeitsverhltnis
mit zwei Monaten Gefngnis zu bestrafen und gegen jeden von seinem
Arbeitgeber verklagten Arbeiter einen Verhaftsbefehl zu erlassen,
durch Protestversammlungen und eine Riesenpetition mit zwei Millionen
Unterschriften diese Gefahr abzuwenden.

Eine eigentmliche Stellung in dieser Periode bezeichnet die _National
Association of United Trades for the Protection of Labour_, die von
den vereinigten Gewerkschaften Sheffields, insbesondere unter dem
Beistande des Parlamentsmitgliedes $Duncombe$, eines aristokratischen
Demagogen im guten Sinne, Ostern 1845 auf einer von 110 Vertretern
in London abgehaltenen Versammlung ins Leben gerufen wurde und
eine Reihe von Jahren einen groen Einflu hatte, obgleich sich ihr
von vornherein gerade die groen Verbnde fernhielten. Der Zweck
der Vereinigung war die Frderung der Interessen der vereinigten
Gewerbe und deren Wohlergehens durch Schlichtung, Schiedsspruch und
Rechtsanrufung sowie durch Frderung aller politischen, sozialen
und erzieherischen Maregeln, die die Lage der arbeitenden Klassen
zu bessern bestimmt sind, insbesondere aber die Erringung eines
gerechten Lohnes (_fair wage_). Das Unternehmen knpfte insofern an
die Plne $Owens$ an, als es auf eine $Zusammenfassung aller Gewerbe$
Bedacht nahm, doch unterschied es sich von diesen nicht nur durch den
Grundzug der Migung und der Fernhaltung aller anderen, als der rein
gewerkschaftlichen Politik, sondern wollte auch durchaus vermeiden, in
die Angelegenheiten der einzelnen Gewerkschaften einzugreifen. Obgleich
man auch den $genossen$schaftlichen Gedanken $Owens$ aufgriff, wollte
man ihn doch nicht in den Vordergrund stellen und beschlo deshalb auf
der am 28. Juli bis 3. August 1845 in London abgehaltenen Konferenz,
das Unternehmen in zwei Teile zu zerlegen: in eine Vereinigung zum
Schutze der Arbeit, welche die Interessen der Arbeiter gegenber den
Unternehmern und im Parlamente wahrnehmen sollte, und eine solche
zur Beschaffung von Arbeit, welche den durch Streik arbeitslos
gewordenen Mitgliedern auf genossenschaftlichem Wege Arbeit verschaffen
sollte. Aber obgleich der Verband auf der im Juni 1846 in Manchester
abgehaltenen und von 126 Vertretern besuchten zweiten Konferenz 40000
Mitgliedern zhlte, krankte er doch bald an den Schwierigkeiten,
die sich stets bei Zusammenfassung der Arbeiter aus verschiedenen
Gewerbszweigen ergeben und hauptschlich in deren widerstreitenden
Interessen liegen; jeder Zweig glaubt sein Interesse zu Gunsten
eines anderen zurckgesetzt, was insbesondere bei Untersttzung von
Streiks sich geltend macht. Ebenso scheiterten die Versuche einer
genossenschaftlichen Organisation der Arbeit, und nachdem $Duncombe$,
der als Leiter dem Unternehmen seine ganze Kraft gewidmet hatte, 1848
infolge geschwchter Gesundheit sich hatte zurckziehen mssen, verlor
der Verband immer mehr an Bedeutung; als Zeitpunkt der formellen
Auflsung wird von $Howell$ das Jahr 1860 bezeichnet.

War der genannte Verband gewissermaen noch ein Nachzgler der lteren
Periode, so sehen wir dagegen in der genannten $_Amalgamated Society_
of _Engineers_$, die noch heute im Mittelpunkte des gewerkschaftlichen
Lebens Englands steht, den vollen Durchbruch der neuen Anschauungen,
die sich von denen der frheren Zeit wesentlich unterscheiden.
Der Schwerpunkt liegt neben den bereits hervorgehobenen Momenten
hauptschlich darin, da die Vereine auf eine breitere Basis, als
die des bloen gewerkschaftlichen Kampfes, gestellt wurden und das
Ziel ins Auge faten, den Mitgliedern einen Rckhalt fr ihre ganze
wirtschaftliche Existenz zu bieten, insbesondere durch Aufnahme der
Versicherung gegen alle diejenigen Schdigungen, die den Arbeiter
in seiner Lebensfhrung bedrohen. Diese vielfach angegriffene
$Kassenpolitik$ hatte allerdings neben Vorzgen auch erhebliche
Mngel. Der wesentlichste Vorzug bestand in der Sicherung eines
festen Mitgliederbestandes, einer Sicherung, die so weit ging, da
selbst groe Streiks mit unglcklichem Ausgange den Bestand des
Verbandes kaum merklich erschtterten. Die Kehrseite dagegen tritt
hervor in einer gewissen Ausschlielichkeit, in der Schaffung einer
$Arbeiteraristokratie$, die sich dadurch behauptet, da sie eine
tiefere Schicht zu ihren Fen schafft, auf der sie steht. Schutz
gegen Eindringlinge ist ein wesentlicher Programmmpunkt, mit dem man
unmittelbar an die Verhltnisse der hheren Klassen, insbesondere
den Abschlu der studierten Kreise durch Prfungen, sich anlehnte.
Hiermit war verknpft eine einsichtsvollere Beurteilung der brigen
Bevlkerungsklassen; die in der frheren Periode bliche Bezeichnung
derselben als Miggnger, die Scheidung zwischen produktiven und
unproduktiven Klassen lt man fallen und erhebt zum Grundsatz, keine
Forderungen zu stellen, von denen man sich sagen mu, da der Gegner
sie nicht erfllen kann.

Das Mittel, dessen die Gewerkschaften bedurften, um zu dieser neuen
Stellung zu gelangen, war ein doppeltes. Einerseits erhoben sie
$Beitrge$ von einer solchen Hhe, wie man sie in Deutschland noch
heute $kaum$ kennt, und andererseits hatte man eine Sorgfalt der
$Geschftsfhrung$ ntig, an die man frher gar nicht gedacht hatte.
Damit hngt es zusammen, da man nicht, wie frher, die Geschfte der
Verwaltung Arbeitern im Nebenamte bertragen konnte, sondern besondere
Sekretre mit angemessenem Gehalte anstellen mute. Es gengten, wie
$Webb$[5] sich ausdrcken, nicht mehr Enthusiasten und Agitatoren,
sondern man bedurfte eine Klasse stndig bezahlter Beamten, die, aus
den Reihen der trade unions selbst hervorgegangen, ausdrcklich auf
Grund ihrer Fhigkeiten zur Geschftsfhrung ausgewhlt wurden.

  [5] A. a. O. S. 163.

Fr alles dieses liefert die _Amalgamated Society of Engineers_
den besten Typus. Ihre Entstehung verdankt sie in erster Linie den
beiden um die Entwickelung der _trade unions_ hochverdienten Mnnern
$William Newton$ und $William Allam$. Der erstere war Mitglied des
Untersttzungsvereins der Dampfmaschinenarbeiter und Maschinen- und
Mhlenarbeiter, denen bei der Bewegung die Fhrung zufiel. Whrend
$Newton$ in London fr die Verschmelzung der bestehenden Vereine thtig
war, richtete =Allam= seine Bemhungen auf die Provinz, insbesondere
Lancashire und Manchester, und suchte die dort bestehende Rivalitt
gegen die Hauptstadt zu besiegen. Auf einer im September 1850 in
Birmingham abgehaltenen Konferenz wurde der Plan der Verschmelzung
endgltig beschlossen und am 6. Januar 1851 konnte das Exekutivkomitee
sein Amt endgltig bernehmen. Obgleich der Bestand an Mitgliedern
zunchst nur 5000 betrug, indem eine ganze Reihe von Vereinen sich
zurckhielt, war derselbe doch bis zum Oktober auf 11000 gestiegen,
die mit einem Wochenbeitrage von 1 Shilling eine strkere Organisation
darstellten, als man sie bis dahin berhaupt gekannt hatte.

Der neue Verein hatte sehr bald seine Feuerprobe zu bestehen, indem
er mit dem ihm gegenber begrndeten Unternehmerverein der $_Central
Association of Employers of Operative Engineers_$ ber die Frage
der Stckarbeit und der Ueberarbeit in einen Kampf verwickelt wurde,
der das hchste Interesse der ganzen Arbeiterschaft erregte. Um
einem Streik zuvorzukommen, schlossen die Unternehmer am 10. Januar
1852 ihre Werksttten, und obgleich auch die unbeteiligten Kreise,
insbesondere unter dem Einflusse der $Christlichen Sozialisten$,
eines im Jahre 1851 gegrndeten Vereins, der sich die Aufgabe stellte,
das Publikum zu einer gerechten Wrdigung der Arbeiterforderungen zu
veranlassen und hier zum erstenmal energisch in die Arbeiterbewegung
eingriff, ber 5000 Pfund beisteuerten, muten doch die Arbeiter,
nachdem ihr Vorschlag eines Schiedsgerichts abgelehnt war, im April
die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen. Aber das
Bedeutungsvolle dieses Kampfes war, da er trotz seines ungnstigen
Ausganges die Stellung des neuen Verbandes kaum ernsthaft berhrte.
Ebenso erwies sich das auch hier wieder zur Anwendung gelangte
Mittel des Dokumentes als wirkungslos, denn, obgleich die meisten
Arbeiter in ihrer Notlage dasselbe unterzeichneten, hielten sie
innerlich an ihrem Vereine fest, und selbst hochstehende Personen
bestritten ffentlich die Verbindlichkeit einer solchen erzwungenen
Erklrung. Im Jahre 1861 konnte die Union auf eine Mitgliederzahl
von 22000 und einen Vermgensbestand von 73398 Pfund zurckblicken.
Die Grundlage dieses Erfolges war aber das wunderbar durchdachte
Finanz- und Verwaltungssystem, das die Union in den Stand setzte, die
Funktionen eines gewerblichen Schutzvereines mit dem einer permanenten
Versicherungsgesellschaft zu verbinden und auf solche Weise eine
finanzielle Stabilitt zu erlangen, wie sie vorher nicht getrumt
worden war[6].

  [6] $Webb$, a. a. O. S. 175.

Die Folge dieser Ereignisse war, da der Union die anerkannte
Fhrerschaft der englischen Gewerkschaftsbewegung der nchsten
Jahrzehnte zufiel und da von 1852 bis 1875 kaum eine Gewerkschaft zu
finden ist, die nicht die Einrichtungen der Maschinenbauer als Muster
und Vorbild bernommen htte.

Einen Hauptgegenstand des Streites zwischen den Arbeitern und den
Unternehmern bildet in dieser Zeit $die Anerkennung der Gewerkschaften
als berufene Vertreter der Arbeiterschaft$. Lie man die Politik
des Dokumentes von jetzt ab fallen, so wollten die Unternehmer
doch durchaus die Befugnis der Gewerkschaften, mit ihnen ber die
Arbeiterforderungen zu verhandeln, nicht anerkennen, indem sie sich
ngstlich besorgt zeigten um die Freiheit der Arbeiter, die angeblich
durch die Vereine bedroht wrde. Zuerst die Bauarbeiter erreichten in
den Provinzialstdten die Anerkennung von Arbeitsstatuten (_Working
rules_), die von den beiderseitigen Vereinigungen der Arbeiter und der
Arbeitgeber bis in die geringsten Einzelheiten festgestellt wurden und
den neuen Grundsatz der $kollektiven Ordnung des Arbeitsverhltnisses$
zur Geltung brachten.

Das Beispiel der Maschinenbauer sich zu amalgamieren[7] fand bei
verschiedenen Gewerben Nachahmung, und indem die intelligenten
Generalsekretre dieser groen Arbeiterverbnde durch ihren
gemeinsamen Wohnort in London die Mglichkeit eines engen
Freundschaftsverhltnisses und steten Gedankenaustausches erhielten,
entwickelte sich das System einer eigenartigen Oligarchie. Die
_Junta_, die bis zum Jahre 1871 die Fhrerschaft des englischen
Unionismus in der Hand hatte, bestand aus fnf Personen: $Allam$,
$Applegarth$, $Guile$, $Coulson$ und $George Odger$, von denen
besonders die beiden ersten sich durch eine ungewhnliche Intelligenz
auszeichneten, whrend $Odger$ eine sehr wertvolle populre
Beredsamkeit mitbrachte. $Allam$ richtete seinen ganzen unermdlichen
Flei auf die Schaffung eines auerordentlich sinnreichen, wenn
auch etwas schwerflligen Systems der Verwaltung und Kontrolle.
Uebertriebene Vorsicht, bureaukratische Genauigkeit und eine an
Geiz streifende Sorge fr Vermehrung der Vereinsgelder gehrten zu
$Allams$ Schwchen, aber zu einer Zeit, wo den Arbeiteragitatoren
allgemein Liederlichkeit in Geldsachen und Unfhigkeit zu angespannter
regelmiger Thtigkeit vorgeworfen wurde, hatten diese Schwchen
einen uerst gnstigen Einflu auf die ffentliche Meinung zur
Folge. Whrend $Allam$ danach strebte, den bezahlten Agitator
in den verantwortlichen Beamten eines groen Finanzinstituts
umzuwandeln, suchte $Applegarth$ der organisierten _Trade union_
eine anerkannte soziale und politische Stellung zu gewinnen. Bei
allen diesen Mnnern fanden die Verleumder des Trade-Unionismus sich
Personen gegenbergestellt, die bedeutende Charaktereigenschaften und
auergewhnliche Geschftskenntnisse mit einem groen Stck jenes
offiziellen Anstandes verbanden, die der englischen Mittelklasse so
imponiert. Der Besitz guter Manieren war, obgleich er als eine
Kleinigkeit erscheinen mag, nicht der geringste ihrer Vorzge. Mit
vollendeter Selbstachtung und Integritt verbanden sie Korrektheit des
Ausdruckes, durchaus vorwurfsfreies Verhalten im Privatleben und eine
bemerkenswerte Abwesenheit von allem, was an die Schenke erinnert.
Es war das erstemal in diesem Jahrhundert, da die Arbeiterbewegung
unter die Leitung kam nicht von Gnnern aus den mittleren und
hheren Klassen, sondern von wirklichen Arbeitern, die fr ihre
Stellung speziell vorgebildet waren[8]. Sie hatten kein bestimmtes
Glaubensbekenntnis, sondern standen dem extremen Individualismus der
englischen Radikalen ebenso unbefangen gegenber, wie der $Marx$schen
Internationale, der $Applegarth$ und $Odger$ eine Zeit lang als
Mitglieder angehrten. Ihre Gewerkschaftspolitik war in der Praxis
darauf beschrnkt, allen Arbeitern die Bedingungen zu sichern, die von
den entgegenkommendsten Arbeitgebern freiwillig zugestanden wurden.

  [7] Unter _amalgamation_ versteht man die vllige Verschmelzung
      verschiedener Berufe zu einer einheitlichen Organisation, whrend
      _federation_ ein bloes Bndnis selbstndiger Vereine bedeutet.

  [8] $Webb$, a. a. O. S. 189 ff.

Aber die Thtigkeit der _Junta_ griff ber das rein gewerkschaftliche
Gebiet hinaus und umfate zugleich eine energische $politische$
Thtigkeit durch Beeinflussung des Parlamentes, und zwar beschrnkte
man sich nicht auf Maregeln, die, wie Erweiterung des Stimmrechtes
und Abschaffung der arbeiterfeindlichen Gesetze, insbesondere des
_Master and Servant Law_, das unmittelbare Interesse der Arbeiterschaft
berhrten, sondern man beschftigte sich auch mit allgemeinen Fragen,
wie der Untersttzung der amerikanischen Nordstaaten in ihrem Kampfe
gegen die Sklaverei und dem Auftreten Garibaldis. Durch diese Betonung
des politischen Elementes stellte sich die _Junta_ in entschiedenen
Gegensatz zu dem alten Unionismus, aus dessen Reihen sie lebhaft
befehdet wurde.

Neben der _Junta_ sind ein wichtiger Faktor in der nchsten
Entwickelungsperiode der _trade unions_, die allmhlich in den
meisten greren Stdten ins Leben gerufenen $_trade councils_$,
d. h. gemeinsame Ausschsse der smtlichen an dem betreffenden Orte
vertretenen Gewerkschaften, die zuerst nur bei besonderen Vorkommnissen
zum Zweck gemeinsamer Stellungnahme und Beschlufassung einberufen
wurden, spter aber sich zu festen Organisationen entwickelten. Um 1860
gab es solche permanente _councils_ in Glasgow, Sheffield, Liverpool
und Edinburgh; am 10. Juli 1860 wurde dann das Londoner _trade council_
begrndet, das bald eine besondere Bedeutung gewann. An demselben waren
zunchst nur die kleinen Vereine beteiligt, bis allmhlich auch die
greren aus ihrer Zurckgezogenheit heraustraten und sich anschlossen.
$George Howell$ und $Odger$ waren die ersten Sekretre und schon
nach einigen Jahren stand das _council_ vllig unter dem Einflusse
der _Junta_. Uebrigens erhielt dasselbe wertvolle Untersttzung durch
eine Gruppe von jngeren Anwlten und Schriftstellern, die es sich
zur Aufgabe machten, die berechtigten Forderungen der Arbeiter in den
Zeitungen zu vertreten.

Der Hauptgegenstand der Thtigkeit war die Organisierung einer Bewegung
gegen das _Master and Servant Law_, dessen Bestimmungen aus der in den
Worten ausgedrckten Auffassung des Verhltnisses von Herren zu ihren
Dienern entsprangen und die grte Rechtsungleichheit enthielten.
So wurde der Arbeiter, der vorstzlich seinen Vertrag brach, mit
Gefngnis bis zu drei Monaten bestraft, whrend der Arbeitgeber nur auf
Schadensersatz verklagt werden konnte; auch war es bei dem letzteren
zulssig, ihn in eigener Sache als Zeugen zu vernehmen, whrend der
erstere in Ermangelung ausreichender Beweismittel machtlos war. Gegen
die Entscheidung der Friedensrichter, mochten sie noch so willkrlich
sein, gab es keine Berufung. In einer Anfang 1863 abgehaltenen
Versammlung des Glasgower _trade council_ wurde nachgewiesen, da in
einem einzigen Jahre 10339 Arbeiter wegen Vertragsbruches bestraft
waren.

Auf Veranlassung der Glasgower Gewerkschaftsfhrer $Macdonald$ und
$Campbell$ trat im Mai 1864 in London eine $Konferenz$ von Vertretern
der _trade unions_ zusammen, die als erste gemeinsame Beratung
besondere Bedeutung hat. Auf ihre Anregung hin wurde berall eine
Bewegung gegen das verhate Gesetz eingeleitet, die den Erfolg hatte,
da 1867 ein neuer _Master and Servant Act_ (30 u. 31 _Vict. c._ 141)
erlassen wurde, der einen erheblichen Fortschritt darstellte.

Aber schon zog sich ein neues Gewitter gegen die _trade unions_
zusammen. Die Unternehmer hatten, nachdem das Dokument bei den
letzten groen Kmpfen der Maschinenbauer und der Bauhandwerker sich
erfolglos erwiesen hatte, ein neues Kampfmittel in der Aussperrung,
dem $_Lockout_$, gefunden und wandten es in der Ausdehnung an, da
die _trade unions_ im Juni 1866 eine $Konferenz$ nach $Sheffield$
beriefen, an der 138 Vertreter teilnahmen, um gegen diese Angriffe
Schutzmaregeln zu ersinnen. Man begrndete die $_united kingdom
alliance of organised trades_$, die aber, ohne wesentliche Erfolge
erzielt zu haben, 1870 sich wieder auflste, nachdem die Frage, welche
Flle im Gegensatz zum Streik als _Lockout_ zu behandeln und demgem
zu untersttzen seien, zu steten Streitigkeiten gefhrt hatte.

Auch andere Kreise, als die Unternehmer, erhoben ffentliche Anklagen
gegen den Terrorismus der _trade unions_, und die heute blichen
Angriffe gegen die gewissenlosen Mnner, die, ein nichtsthuerisches
Leben fhrend, von den Groschen der von ihnen Betrogenen leben, im
Gegensatz zu den Vertretern von Bildung, Talent und Wissen, spielen
auch in der damaligen Zeitschriftenlitteratur eine groe Rolle.

Den Funken ins Pulverfa warf ein Vorgang in $Sheffield$, wo im Hause
eines Arbeiters eine Bchse Schiepulver eine Explosion hervorrief, von
der man behauptete, da sie ein beabsichtigtes $Attentat$ darstelle,
indem man sich zugleich auf Vorgnge hnlicher Art bezog, die
gleichfalls in Sheffield in den letzten Jahren vorher sich ereignet
hatten. Von allen Seiten erscholl der Ruf noch einer grndlichen
Untersuchung des Treibens der _trade unions_, und diese selbst
schlossen sich der Forderung an, um den Nachweis zu liefern, da es
sich um Vorgnge von rein rtlicher Bedeutung handele, fr die die
Gewerkschaften als solche durchaus nicht verantwortlich gemacht werden
knnten. Eine im Februar 1867 eingesetzte $knigliche Kommission$
erhielt den Auftrag, eine eingehende Untersuchung anzustellen, die
sich nicht auf die Vorgnge in Sheffield beschrnken, sondern sich auf
alle innerhalb der letzten 10 Jahre vorgekommenen Gewaltthtigkeiten
erstrecken, auch nicht nur einzelne Vereine, sondern die ganze
Thtigkeit der _trade unions_ umfassen sollte.

Hierzu gesellte sich noch eine weitere Gefahr, die dadurch entstanden
war, da der oberste Gerichtshof (_Queens Bench_) in einer Entscheidung
im Jahre 1867 dem Gesetze von 1825 eine Auslegung gab, nach welcher die
Gewerkschaften keine Prozefhigkeit, also insbesondere nicht das Recht
hatten, gegen ungetreue Kassenverwalter gerichtlich vorzugehen. Dadurch
war das Vermgen der Vereine, das sich bereits auf eine Viertel Million
Pfund belief, schutzlos den Angriffen solcher Personen preisgegeben.
$Applegarth$ berief deshalb Ende Januar 1867 nach $London$ eine
$Konferenz der amalgamierten Berufe$, die im wesentlichen aus den
Mitgliedern der _Junta_ und einigen ihnen nahestehenden Freunden
bestand und von 1867 bis 1871 als das eigentliche Kabinett der _trade
union_-Bewegung fungierte.

Eine wirksame Untersttzung leisteten auch in dieser schweren Zeit die
bereits erwhnten Christlichen Sozialisten insbesondere $Frederic
Harrison$ und der Professor $Beesly$. $Webb$[9] uern sich dahin: Es
wrde schwer halten, den Eifer und die geduldige Ergebenheit dieser
Freunde des Trade-Unionismus und die Dienste, die sie demselben in der
Stunde der Not geleistet haben, zu bertreiben. Untersttzt wurden die
Bestrebungen der _trade unions_ auch durch die im Jahre 1850 gegrndete
$Gesellschaft zur Frderung der Staatswissenschaften$, die 1860 einen
aus den hervorragendsten Sozialpolitikern gebildeten Ausschu zur
Untersuchung der Thtigkeit der _trade unions_ einsetzte.

  [9] A. a. O. S. 216.

Die Verhandlungen vor der $kniglichen Kommission$ bedeuteten
einen vollen Sieg der Gewerkschaften. Die Kommission stellte fest,
da selbst in Sheffield vier Fnftel der dortigen Vereine sich an
keinerlei Gewaltthtigkeiten beteiligt htten, diese vielmehr ganz
berwiegend von nicht organisierten Arbeitern ausgegangen seien.
Allerdings stellte sich der Bericht keineswegs unbedingt auf die
Seite der _trade unions_, insbesondere versuchte er darzulegen, da
derartige Vereinigungen den Arbeitern keinen wirklichen konomischen
Vorteil brchten, aber trotzdem empfahl er, ihnen unter gewissen
Voraussetzungen durch Anmeldung bei einer Registerbehrde gesetzliche
Anerkennung zu gewhren. Diese Voraussetzungen waren die Beseitigung
von Bestimmungen ber die Lehrlingszahl, des Verbotes der Stckarbeit
und der Zwischenkontrakte, sowie der gegenseitigen Untersttzung
in Streikfllen. Whrend das Gesetz von 1825 die Verbindungen, die
sich auf die Frage des Lohnes und der Ueberstunden beschrnkten, von
dem Makel der Ungesetzlichkeit ausnahm, empfahl die Kommission fr
die Zukunft, nur solche Vereine fr ungesetzlich zu erklren, die
geschaffen wrden, um Handlungen zu vollfhren, die einen Kontraktbruch
enthalten oder zum Zweck der Weigerung, mit einer bestimmten Person
zusammen zu arbeiten.

Die $Minderheit der Kommission$ ging in dem von ihr erstatteten
Sonderberichte noch weiter und stellte den Satz auf, der fr die
nchste Zeit den Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der
Gewerkschaften bildet, da keine von einem Arbeiter begangene Handlung
strafbar sein solle, die nicht ebenso strafbar sei, wenn sie von
einem Anderen begangen werde, und da keine von einer Verbindung von
Arbeitern ausgefhrte Handlung als strafbar angesehen werden solle, die
nicht strafbar sei, wenn sie von einer Einzelperson vorgenommen werde.

Von diesem Berichte der Kommission datiert ein neues Stadium in
der Stellungnahme der ffentlichen Meinung gegenber den _trade
unions_, die sich insbesondere auch in den Leitartikeln der Presse
wiederspiegelt. Auch groe Unternehmer, wie $Brassey$, uerten sich
ffentlich dahin, da die Gewerkschaften erzieherisch auf die Arbeiter
einwirkten, und da ihre Thtigkeit die Kosten der Produktion nicht
erhhe, sondern vermindere.

Die Fhrer verfehlten nicht, diesen Sieg auszunutzen, und Anfang 1869
arbeitete der christlich-soziale $Harrison$ einen Gesetzentwurf aus,
den die Parlamentsmitglieder $Hughes$ und $Mundella$ im Parlamente
einbrachten, und obgleich er nicht ohne weiteres zur Annahme gelangte,
erklrte doch die Regierung sich bereit, im nchsten Jahre ihrerseits
ein Gesetz vorzulegen.

In der That brachte sie im Jahre 1871 einen $Gesetzentwurf$ ein,
durch den die bisherigen Angriffe gegen die Gewerkschaften, soweit
sie sich auf ihre angebliche Beschrnkung der Freiheit des Gewerbes
bezogen, knftig ausgeschlossen sein sollen. Jeder Verein sollte das
$Recht der Registrierung$ haben, sobald seine Statuten nicht gegen das
Strafgesetz verstieen. Aber obgleich die Vorlage von den Unternehmern,
als den Wnschen der _trade unions_ zu weit entgegenkommend, wtend
angegriffen wurde, enthielt sie Bestimmungen, welche fr die letzteren
sehr bedenklich waren: Es sollte nmlich jede Gewaltanwendung, Drohung
oder Belstigung, die zu dem Zwecke verbt wurde, auf die Unternehmer
oder Arbeiter einen Zwang auszuben, streng bestraft werden. Die
unbestimmten Ausdrcke der frheren Gesetze, wie belstigen, hemmen,
drohen, einschchtern waren wieder aufgenommen; das Ausstellen von
Piketts, das andauernde Hinterhergehen oder Beobachten von Personen und
selbst das friedliche Zureden, sich einer Vereinigung anzuschlieen,
war ausdrcklich verboten. Aber obgleich die Gewerkschaftsfhrer nicht
verfehlten, alle Flle, in denen die Anwendung dieser Bestimmungen zu
groen Hrten gefhrt hatten, zu sammeln und geltend zu machen, und
obgleich die Gewerkschaften selbst in zahlreichen Versammlungen dagegen
protestierten, da irgend eine Handlung, die sonst nicht strafbar sei,
dies dadurch werden solle, da sie zur Frderung der Arbeiterinteressen
vorgenommen werde, gelang ihnen doch nichts Weiteres, als da sie die
Zerlegung des Entwurfes in zwei Teile durchsetzten, von denen der eine
unter dem Namen $_Trade Unions Act_$ die Gewerkschaften legalisierte,
whrend der andere unter dem Titel $_Criminal Law Amendment Bill_$
sich als eine Ergnzung des allgemeinen Strafrechtes darstellte. Beide
Gesetze wurden 1871 erlassen.

Die Bewegung, die durch diese Ereignisse in der Arbeiterwelt
hervorgerufen wurde, fhrte brigens zu einer wichtigen Neugestaltung
der gewerkschaftlichen Organisation, nmlich zu der Schaffung jhrlich
wiederkehrender allgemeiner $Gewerkschaftskongresse$. Dieselben
haben ihren Ursprung genommen von den _trades councils_. Wir haben
bereits die im Mai 1864 in London und die im Juni 1866 in Sheffield
abgehaltenen Konferenzen erwhnt, die gewissermaen als Vorlufer zu
betrachten sind. Aber der Gedanke, jhrlich wiederkehrende Kongresse zu
berufen, ging aus von den _trades councils_ von Manchester und Salford,
die im April 1868 ein Cirkular erlieen, durch das sie alle bestehenden
_trade unions_ zu einem Pfingsten 1868 in $Manchester$ abzuhaltenden
Kongresse einluden. Derselbe war von 34 Abgeordneten als Vertretern von
118000 Mitgliedern besucht und bestimmte $Birmingham$ als Ort des im
folgenden Jahre abzuhaltenden 2. Kongresses. Derselbe tagte im August
1869 und konnte bereits die Zahl von 48 Abgeordneten als Vertreter
von 250000 Mitgliedern aufweisen; dort wurde auch zuerst das spter so
wichtig gewordene $parlamentarische Komitee$ eingesetzt.

Aber whrend diese Bewegung von der Provinz ausging, fand sie bei
der Londoner Junta eine unfreundliche Aufnahme. An dem Kongre in
Manchester nahm auer dem in scharfer Opposition zu der Junta stehenden
$Potter$ kein einziger Londoner Vertreter teil, und in Birmingham waren
freilich $George Howell$ und $Odger$ zugegen, weigerten sich aber, in
das parlamentarische Komitee einzutreten. Obgleich hier beschlossen
wurde, den nchsten Kongre 1870 in London abzuhalten, unterlieen
es doch die Londoner Fhrer, ihn einzuberufen. Erst unter dem Drucke
der oben mitgeteilten Ereignisse vollzog sich ein Umschwung, und so
bildet der im Mrz 1871 in $London$ abgehaltene Kongre den ersten, an
dem die eigentlichen Fhrer der Bewegung teilnahmen. Dieser Umschwung
erhielt auch uerlich dadurch seinen Ausdruck, da die im Januar 1867
begrndete Konferenz der amalgamierten Berufe sich im September
1871 zu Gunsten des parlamentarischen Komitees auflste, indem die
Fhrer $Applegarth$, $Allam$, $Powell$, $Odger$ u. a. in das letztere
eintraten.

Den hauptschlichsten Gegenstand der gewerkschaftlichen Thtigkeit
bildet in den nchsten vier Jahren die Bewegung fr Abschaffung
der _Criminal Law Amendement Bill_. Man berief sich insbesondere
auf die Dehnbarkeit der in derselben enthaltenen Ausdrcke und die
Ungerechtigkeit, da entsprechende Maregeln der Unternehmer, wie
schwarze Listen und Fhrungszeichen, nicht strafbar waren, und
nachdem im Dezember 1872 verschiedene Londoner Gasheizer auf Grund des
Gesetzes mit 12 Monaten Gefngnis bestraft waren, stellte man berall
die bestimmte Forderung auf, alle auf die gewerkschaftlichen Kmpfe
bezglichen besonderen Strafbestimmungen zu beseitigen.

Der Kongre von $Sheffield$ 1874, auf dem 1191922 organisierte Arbeiter
vertreten waren, zeigt uns den Einflu der hervorgerufenen Entrstung
auf das Wachstum der Gewerkschaften.

Das Mittel, um zu einem Erfolge zu gelangen, boten die fr das
Jahr 1874 bevorstehenden $Parlamentswahlen$, indem man berall den
Kandidaten der beiden groen Parteien die Frage nach ihrer Stellung
zu jener Forderung vorlegte. Whrend nun die Liberalen sich durchaus
ablehnend verhielten, stellten sich die Konservativen auf Seiten der
Gewerkschaften, und so gelang es ihnen mit Hlfe der letzteren, einen
entscheidenden Sieg zu erringen. An einigen Orten hatte man auch eigene
Arbeiterkandidaten aufgestellt. Die _Labour representation league_
hatte schon 1869 mit der Aufstellung $Odgers$ den ersten Versuch dieser
Art gemacht, und 1871 gelang es, von 13 Kandidaten wenigstens zwei
durchzusetzen, so da $Alexander Macdonald$ und $Thomas Burt$ als
erste Arbeiterabgeordnete in das Parlament einzogen.

Die konservative Regierung lste denn auch ihr Wort ein, und so
wurde 1875 die $_Criminal Law Amendement Bill_$ widerrufen und
durch den $_Conspiracy and Property Protection Act_$ (38 u. 39
_Vict. c._ 86) ersetzt. Ebenso wurde das $_Master and Servant Law_$
gnzlich aufgehoben, und es trat an dessen Stelle der $_Employers
and Workmen Act_$ (38 u. 39 _Vict. c._ 90), der schon durch ihren
Namen, insbesondere Ersetzung der Ausdrcke: Herr und Diener
durch Unternehmer und Arbeiter, die vernderte Grundauffassung
anzeigt und den Gedanken von zwei selbstndigen und gleichberechtigten
Vertragsteilnehmern zum Ausdruck bringt. Die Bestrafung des
Vertragsbruches wurde abgeschafft, Gefngnisstrafe soll nur den
treffen, der eigenwillig einen Vertrag bricht, obgleich er wei
oder Grund hat, anzunehmen, da die wahrscheinliche Folge seiner
Handlungsweise die ist, da Menschenleben gefhrdet oder schwere
krperliche Verletzungen verursacht werden oder da wertvolles
Eigentum der Zerstrung oder schweren Beschdigung ausgesetzt wird,
das friedliche Ausstellen von Piketts wurde gestattet, die dehnbaren
Begriffe Zwang und Belstigung wurden beseitigt und die Anwendung
von Gewalt lediglich dem allgemeinen Strafgesetze unterstellt.
Keine von einer Gruppe von Arbeitern begangene Handlung ist in
Zukunft strafbar, sofern sie nicht auch bei ihrer Verbung durch
einen Einzelnen und ohne Rcksicht auf die Stellung als Arbeiter
strafbar ist. Darin lag aber zugleich die Zulssigkeit der neuen
wirtschaftlichen Form ausgesprochen, nmlich den Arbeitsvertrag nicht
mehr seitens des einzelnen Arbeiters, sondern kollektiv d. h. seitens
der ganzen Arbeiterschaft eines bestimmten Gewerbes festzusetzen.

Man darf sich jedoch durch diese ueren Erfolge nicht darber tuschen
lassen, da innerlich der Trade-Unionismus sich auf absteigender
Bahn befand. Der industrielle Aufschwung, der bis 1875 andauerte,
hatte diese innere Zersetzung nicht hervortreten lassen, indem er der
Bewegung einen ueren Ansto gab, aber sobald er nachlie, machte sich
jener Umstand geltend und fhrte insbesondere Ende der 70er und Anfang
der 80er Jahre in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Niedergange zu
einer Krisis, die nur deshalb nicht in hherem Mae verhngnisvoll
wurde, weil der Trade-Unionismus bereits eine zu starke Macht in der
Arbeiterwelt erlangt hatte.

Wir haben oben die Vorzge der Mnner wie $Applegarth$ und $Allam$
gewrdigt, aber auch ihre Mngel nicht verschwiegen. War damals vor
allem erforderlich, der Arbeiterbewegung das auf Lauterkeit des
Charakters und Soliditt der Geschftsfhrung beruhende ffentliche
Vertrauen zu sichern, so trat doch, nachdem dies erreicht war, der mit
dem Uebermae der Vorsicht psychologisch untrennbar zusammenhngende
Mangel an Initiative immer schrfer hervor, und so gro die
Autoritt der alten Fhrer war, so wurden doch die Klagen ber ihren
reaktionren Standpunkt immer lebhafter und fhrten zu wesentlichen
Verschiebungen, deren wichtigste $die Verlegung des Schwerpunktes von
London in die Provinz$ war. Die $Junta$, die so lange die Fhrerschaft
gehabt hatte, $lste sich auf$. $Applegarth$ hatte schon 1871 sein Amt
als Sekretr niedergelegt. $Allam$ starb 1874. $Odger$ trat aus der
Gewerkschaftsbewegung zurck und widmete sich mehr der allgemeinen
Politik. Umgekehrt hatte die Bewegung in der Provinz erheblich an
Bedeutung gewonnen, und zwar insbesondere durch das Emporblhen von
zwei Industriezweigen, die in London nicht vertreten waren. Der eine
waren die $Kohlenarbeiter$, die, nachdem ihre Bewegung 1855 fast
vollstndig erloschen war, besonders unter ihrem bereits erwhnten
Fhrer $Macdonald$ einen auerordentlichen Aufschwung nahmen und auf
dem vom 9.-14. November 1863 in Leeds abgehaltenen Kongresse eine
Nationale Union bildeten. Allerdings trat derselben bald eine durch
die Grubenarbeiter in Lancashire 1869 ins Leben gerufene andere
Organisation, die amalgamierte Association der Bergarbeiter gegenber,
aber gerade diese Spaltung regte das Interesse an und so erreichte
die Gesamtzahl der organisierten Bergarbeiter in wenigen Jahren die
auerordentliche Hhe von 200000.

Die zweite dieser Arbeitergruppen waren die $Baumwollarbeiter$, die
seit 1853 eine amalgamierte Association besaen, aber erst seit 1869,
insbesondere infolge der Bedeutung ihres Generalsekretrs $Thomas
Birtwistle$, in den Vordergrund der Bewegung traten.

Diese beiden Organisationen, die Bergarbeiter einerseits und die
Spinner und Textilarbeiter andererseits, bezeichnen aber zugleich
auch die Vertreter von zwei entgegengesetzten Auffassungen fr das
wichtigste der Arbeiterinteressen, die $Lohnfrage$. Die eine dieser
Auffassungen ist niedergelegt in dem System der $gleitenden Skala$
(_sliding scale_) und beruht auf dem Grundgedanken, da der Lohn sich
dem Preise des Produktes anzuschlieen habe, soda er mit ihm steigt
und fllt. Insbesondere in den Spinnereibezirken von Oldham und Bolton
wurden Listen von 80 Druckseiten aufgestellt, um diesen Grundsatz in
alle Feinheiten der Technik hinein zu verfolgen, wahre Kunstwerke der
Berechnung, die ein solches Ma von Studium erforderten, da man fr
den Sekretr ein besonderes Examen hierber einfhren mute. Dieser
Grundanschauung stellte $Macdonald$ die entgegengesetzte gegenber,
da unter allen Umstnden ein die Aufrechterhaltung der Lebenshaltung
des Arbeiters ermglichender Lohnsatz (_fair wage_) zu zahlen sei, der
seinerseits ein fr den Preis bestimmender Faktor sein msse.

Ein anderer Gegensatz, der aber sich nicht auf die Bergarbeiter und
die Textilarbeiter beschrnkte, sondern alle Gruppen in seinen Bereich
zog, war die Stellung zu dem $Eingriffe der staatlichen Gesetzgebung
in die Fragen der Arbeiterinteressen$, ein Punkt, der sich am
schrfsten zuspitzte in der Ordnung der $Arbeitsdauer$. Whrend die
eine Richtung hier jeden staatlichen Eingriff ausschlo, wollte die
andere die gesetzliche Festlegung, insbesondere den Achtstundentag.
Eine Mittelmeinung, auf die man sich zuweilen verstndigte, beschrnkte
die Forderung auf Frauen und Kinder, verwarf aber den gesetzlichen
Maximalarbeitstag fr Mnner, in der Erwartung, da diese doch
mittelbar durch jene beeinflut werden wrde.

Aber noch schrfer trat der Gegensatz der beiden Grundanschauungen
hervor hinsichtlich der beiden groen Aufgaben der Gewerkschaften,
nmlich einerseits der Untersttzung in den Notfllen des Lebens
und andererseits der Erkmpfung gnstigerer Arbeitsbedingungen.
Gewi stehen beide Richtungen, die $Hlfskassenthtigkeit$ und die
$gewerkschaftliche$ im engeren Sinne, nicht in dem Verhltnisse,
da die eine die andere ausschlsse[10], aber offenbar ist es
mglich, einseitig das Gewicht auf diese oder auf jene zu legen. Die
alten Verbnde, die unter der Leitung von Mnnern wie $Applegarth$
und $Allam$ gro geworden waren, gingen in der Wertschtzung der
Hlfskassenpolitik so weit, da sie in der That die gewerkschaftliche
Seite, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenber den
Unternehmern, in unangemessener Weise zurcktreten lieen.

Dieses Ueberwiegen der Untersttzungsthtigkeit fhrte endlich zu
einer Praxis, die am tiefsten den Gegensatz der einen und der anderen
Grundanschauung erkennen lt. Es ist fr eine Hlfskasse natrlich,
da sie bei der Aufnahme von Mitgliedern das Moment des $Risikos$ in
den Vordergrund rcken mu, da sie schlechte Risiken vermeidet
und deshalb Personen oberhalb einer gewissen Altersgrenze berhaupt
nicht mehr aufnimmt, da sie die Wahrscheinlichkeit einer baldigen
Inanspruchnahme der Kasse bieten, ohne bereits entsprechende Beitrge
gezahlt zu haben. Aber mit dieser Rcksicht steht der Gesichtspunkt der
$Solidaritt$ und der Zweck, mglichst alle Angehrigen des Berufes zu
vereinigen, um die gemeinsamen Interessen auch mit gemeinsamer Kraft
zu vertreten, in offenbarem Widerspruche. Fhrte deshalb schon dieser
Hlfskassenstandpunkt der alten groen Verbnde zu einer Politik der
$Absonderung$, so war es nur ein weiterer Schritt, da dieselben nicht
jedem Berufsangehrigen, sondern nur solchen den Eintritt gestatteten,
die ein gewisses Ma von Leistungsfhigkeit boten und demgem einen
$bestimmten Lohnsatz verdienten$. Damit war in der That der Grundsatz
der Teilung der Arbeiterschaft in eine hhere und eine niedere Schicht,
eine Aristokratie und eine rckstndige Masse, ausgesprochen.

  [10] $Webb$, a. a. O., S. 270.

Fhrte nun der Verlust der Fhrerstellung der Hauptstadt mit Rcksicht
darauf, da keine einzelne der Provinzialstdte eine solche erlangte,
zu einer Dezentralisierung des ganzen Trade-Unionismus, so gab die
bezeichnete aristokratische Politik der groen Verbnde den Anla, da
selbst innerhalb derselben Berufe eine Zersplitterung Platz griff,
die hufig sogar zu Reibereien und Kmpfen fhrte. Streitigkeiten
der einzelnen Gewerbe untereinander ber ihre Abgrenzung, hnlich
denen der alten Znfte, fllen die Protokolle der damaligen
Gewerkschaftskongresse. Wir knnen also die etwa 1876 einsetzende und
bis 1885 andauernde Periode in der Entwicklung der Trade-Unionismus
bezeichnen als diejenige des $Partikularismus$ und der Sonderpolitik,
die notwendig eine Schwchung der ganzen Bewegung mit sich brachte.
Demgem ist das charakteristische Moment dieser Periode der allgemeine
Rckgang, die verlorenen Streiks und die Herabsetzung der Lhne.
Der Gesamtbestand von Mitgliedern ging auf denjenigen von 1871
zurck, und auf dem Kongre in London im Jahre 1881 waren nur 463899
Gewerkschaftler vertreten.

Einer besonderen Erwhnung bedarf die in diese Zeit fallende
$Landarbeiterbewegung$, die mit dem Jahre 1872 einsetzt. Es war ja
nur natrlich, da, wenn alle Arbeitergruppen eine Verbesserung
ihrer Lebenslage erlangten, auch die Landarbeiter glaubten, nicht
zurckbleiben zu sollen, und das damals herrschende Organisationsfieber
fhrte in Anlehnung an einen am 11. Mrz 1872 ausgebrochenen Streik
von 200 Landarbeitern in Warwickshire zur Grndung einer $Nationalen
Landarbeiter-Union$, die schon am Schlusse des Jahres 100000 Mitglieder
zhlte. Aber obgleich die Bewegung in $Josef Arch$ einen talentvollen
Fhrer hatte und bei den industriellen Vereinen warme Untersttzung
fand, war doch die Union innerhalb einiger Jahre auf wenige Tausend
Mitglieder zurckgegangen und die Bewegung als erloschen anzusehen.

Auch die schon 1833/34 versuchte Organisation der $weiblichen
Arbeiter$ wurde in den folgenden Jahren von neuem in Angriff genommen,
insbesondere von $Emma Patterson$, der Frau eines Tischlers, die,
nachdem sie von einer Studienreise nach Amerika zurckgekehrt war, im
April 1874 in den _Labour News_ einen Aufruf erlie, in dem sie die
Notwendigkeit einer Organisation der weiblichen Arbeiter nachwies.
Der Aufruf erregte allgemeine Aufmerksamkeit, und schon nach kurzer
Zeit hatte sich ein Komitee gebildet, das am 13. Juli 1874 seine erste
Sitzung hielt und die _Womens Protective and Provident League_
begrndete. Abweichend von dem ursprnglichen Plane von Mrs. Patterson,
einen allgemeinen Arbeiterinnenverein ins Leben zu rufen, beschlo
man, die Arbeiterinnen nach den verschiedenen Gewerben zu organisieren.
Die League, die spter den Namen _Womens trade union provident
league_ annahm, besteht noch heute und hatte im Jahre 1894 45000
Mitglieder. Mrs. Patterson starb 1886, doch fand sie in Lady Dilke eine
gleichwertige Nachfolgerin. In den folgenden Jahren trat der League ein
hnlicher Verein unter dem Namen _National Union of Working Women_
mit gleichen Zielen zur Seite.

Anfangs hatten diese Bestrebungen nicht allein mit der Indolenz der
Frauen selbst und der Abneigung der ffentlichen Meinung, sondern auch
mit dem Widerstande der _trade unions_ zu kmpfen, die auf dem alten
brgerlichen Standpunkte standen, da die Frau ins Haus gehre. Spter
drang jedoch die Einsicht durch, da die Organisation der Arbeiterinnen
in dem eignen Interesse der Mnner liege, und so beschlo der Kongre
von Dundee 1889 ausdrcklich, dieselbe zu untersttzen.

Die Periode von 1875-1885 ist aber nicht allein, wie schon bemerkt,
eine solche der Zersplitterung, sondern auch eine der inneren Auflsung
und Schwche. Die Fhrer, die an die Stelle der alten Mitglieder
der Junta getreten waren, insbesondere $Henry Broadhurst$, $John
Burnett$, $Prior$ und $George Shipton$, bernahmen von ihren Vorgngern
die Politik der Bedchtigkeit und Vorsicht. Die Kongresse lehnten
grundstzlich die Verhandlung tiefer eingreifender Fragen ab, und
da man auch die innere Organisation als eine Aufgabe der einzelnen
Vereine ansah, so gestalteten sich die Kongresse immer mehr zu bloen
Auseinandersetzungen persnlicher Art unter den Mitgliedern. In
allen Fragen der Taktik und des Prinzips herrschte stets die grte
Einstimmigkeit, indem von der durch das parlamentarische Komitee
vorbereiteten Tagesordnung alle gewerkschaftlichen Streitpunkte
ausgeschlossen waren. Auch in dem parlamentarischen Komitee selbst
herrschte vllige Ruhe; man whlte in der Regel dieselben Mitglieder
wieder, und so war H. Broadhurst 14 Jahre lang Vorsitzender, bis er als
Unterstaatssekretr in das Ministerium des Innern berufen und durch
Shipton ersetzt wurde.

Die einzige Angelegenheit von grerer Bedeutung, die in dieser Periode
von den Gewerkschaften eifrig betrieben wurde, war die Regelung der
$Haftpflicht der Unternehmer bei Unfllen$. Nach dem gemeinen Rechte in
England ist Jeder verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den er selbst
oder seine Angestellten im Rahmen ihrer Thtigkeit verschuldet haben.
Aber von diesem Grundsatze besteht eine wichtige Ausnahme fr die
Arbeitsgemeinschaft, indem er nicht Platz greift, falls der Schaden
durch einen bei derselben Arbeit Beteiligten verursacht ist. Hierdurch
ist die Entschdigungsbefugnis der Arbeiter in den meisten Fllen
ausgeschlossen. Obgleich es der Agitation der Gewerkschaften gelang,
im Jahre 1880 ein Gesetz (_Act. 43 u. 44 Vict. c. 52_) durchzubringen,
welches eine teilweise Reform darstellt, indem das Parlament die
Verpflichtung der Unternehmer aussprach, ihre Arbeiter gegen Unfall zu
versichern, so war doch dadurch wenig geholfen, da den Unternehmern
das $_contracting out_$ gestattet, d. h. die Befugnis gegeben war,
die gesetzliche Bestimmung durch den Arbeitsvertrag auszuschlieen,
wovon sie begreiflicherweise weitgehend Gebrauch machten. In der
Parlamentssession 1893/94 nahm das Unterhaus ein Gesetz an, durch
welches die ganze Bestimmung ber die Arbeitsgemeinschaft beseitigt
und der Arbeiter jedem anderen Staatsbrger gleichgestellt, auch
das _contracting out_ fr unwirksam erklrt wurde; doch scheiterte
die Vorlage im Oberhause und so ist eine befriedigende Ordnung der
Angelegenheit noch heute nicht erzielt.

Im brigen verhielten sich die _trade unions_ gegen alle Vorschlge,
die in der gleichen Zeit die Arbeiter anderer Lnder bewegten, vllig
ablehnend, und noch auf den Kongressen von 1882 und 1883 wurden Antrge
hinsichtlich der Ausdehnung des Wahlrechts auf alle erwachsenen Mnner
mit groer Mehrheit verworfen. Dagegen erwrmte man sich fr die
Schaffung von buerlichen Stellen und eines eignen Hauses fr jeden
Arbeiter, sowie die Grndung von Produktivgenossenschaften, whrend man
jeden staatlichen Eingriff in den Arbeitsvertrag grundstzlich verwarf.
Ueberhaupt geriet der Trade-Unionismus vllig in das Fahrwasser des
brgerlichen wirtschaftlichen Liberalismus, und einzelne vom sozialen
Standpunkte als Fortschritte zu begrende Maregeln sind lediglich
der liberalen Partei im Unterhause ohne Mitwirkung der _trade unions_
zuzuschreiben. Dazu gehrt z. B. das Gesetz, welches die Auszahlung
des Lohnes in Schankwirtschaften verbietet, hinsichtlich dessen das
parlamentarische Komitee sich zwar zustimmend uerte, aber mit
der Bemerkung, da das Gesetz fr die organisierten Arbeiter nicht
notwendig sei. In derselben Weise erklrte man 1877 hinsichtlich einer
Verschrfung des Druckverbotes kein Bedrfnis anerkennen zu knnen, und
erst 1887 gelang es, ein solches Gesetz zur Annahme zu bringen.

Ein Umschwung der Anschauungen wurde zuerst angebahnt durch die in
die Jahre 1880-1883 fallende ganz ungewhnliche Verbreitung des
Buches: Fortschritt und Armut von dem Amerikaner $Henry George$
mit seinen Forderungen der Verstaatlichung des Grund und Bodens
bezw. der Besteuerung der Grundrente. Hier war ein neuer Gedanke in
die Geister geworfen und zum Nachdenken darber angeregt, ob nicht
in den Unterlagen der bestehenden Wirtschaftsordnung ein Grund
fr die unbefriedigende Lage der Arbeiterklasse zu finden sei.
Der Hinweis darauf, da die ungemeine Steigerung der Produktion
und des Gtervorrates infolge der Fortschritte der Technik allen
Bevlkerungsklassen zu gute kommen msse, whrend er bis jetzt wegen
Mangels angemessener Verteilung nur zu jhem Wechsel von Perioden
des Aufschwunges und tiefgreifender Krisen Anla gebe, fhrte dazu,
$sozialistische Anschauungen$, deren Verbreitung frher vergeblich
versucht war, dem Verstndnisse nher zu bringen.

Im Zusammenhang hiermit steht die Thtigkeit der $_Fabian Society_$,
die 1883 gegrndet wurde und durch die Massenverbreitung ihrer
_Fabian Essays in Socialism_ und _Fabian Tractats_ sowie durch
Tausende von Vortrgen einen weitgehenden Einflu auf die ffentliche
Meinung, insbesondere auch auf die Arbeiterschaft gewann. Vorwiegend
aus gebildeten Kreisen hervorgehend, vertritt die Gesellschaft einen
gemigten Sozialismus, den sie nicht pltzlich und gewaltsam, sondern
schrittweise und allmhlich zu verwirklichen bestrebt ist, wie sie in
dem von _Fabius cunctator_ entnommenen Namen andeuten will.

Untersttzung fanden die theoretischen Errterungen durch statistische
Erhebungen ber die Notlage der besitzlosen Klassen, wie sie von
mehreren Seiten ins Werk gesetzt wurden. Besondere Verdienste erwarb
sich in dieser Beziehung ein reicher Grokaufmann, $Charles Booth$, der
1886 eine systematische Untersuchung ber die Verhltnisse in London
einleitete, aus der sich ergab, da 1-1/4 Millionen Menschen unter die
von ihm gezogene Linie der Armut fielen, da 32% der Bevlkerung der
Hauptstadt in einem Zustande chronischer Armut lebten, die nicht nur
die Entwickelung zu hherer Kultur, sondern sogar die Vorbedingungen
physischer Gesundheit und gewerblicher Leistungsfhigkeit ausschlo.

So war der Boden vorbereitet, da neben den $beiden bisherigen
gewerkschaftlichen Richtungen$, von denen die eine die
$Hlfskassenthtigkeit$, die andere den Kampf um $bessere
Arbeitsbedingungen$ in den Vordergrund stellte, sich eine $dritte$
entwickeln konnte, die den Schwerpunkt in die $Ordnung des
Arbeitsverhltnisses durch staatliche Maregeln$ vorlegte, die sich im
brigen aber wieder abstuft von dem Standpunkte des Staatssozialismus
bis zum reinen Kollektivismus und der Anhngerschaft der Marxistischen
Sozialdemokratie.

Einen bedeutenden Einflu auf diese Entwickelung haben vor allem zwei
Mnner gewonnen, deren Stetigkeit bis zu einem gewissen Grade fr die
Stellung der heutigen englischen Arbeiterschaft typisch ist, nmlich:
$Burns$ und $Mann$.

$John Burns$, 1859 in Battersea geboren, beteiligte sich schon als
Lehrling in einer Maschinenfabrik an ffentlichen Versammlungen, trat
dann dem amalgamierten Maschinenbauervereine bei und benutzte die
Dauer einer Beschftigung in Westafrika zum grndlichen Studium der
Schriften von Adam Smith und John Stuart Mill. In der _socialdemocratic
federation_, der er 1883 beitrat, wurde er bald das hervorragendste
Mitglied; seinem Einflusse verdankten insbesondere die Dockarbeiter
in dem unten zu erwhnenden groen Streik ihre Erfolge. Bei den
Wahlen 1892 wurde er fr Battersea in das Parlament gewhlt und
auf dem Trade-Unions-Kongre von 1893 wurde er Vorsitzender des
parlamentarischen Komitees.

Auch $Tom Mann$, der 1856 in Foleshill geboren wurde, ist
Maschinenbauer und trat 1878 dem amalgamierten Verein bei. Nachdem
er sich insbesondere an den $George$'schen Schriften gebildet und
1884 durch einen Aufenthalt von 6 Monaten die nordamerikanischen
Verhltnisse kennen gelernt hatte, wurde auch er Mitglied
der _socialdemocratic federation_ und gab zu Gunsten seiner
Agitationsthtigkeit seinen brgerlichen Beruf auf. Auch er war 1889 an
den groen Streiks der Gasarbeiter und der Dockarbeiter hervorragend
beteiligt und wurde demnchst Vorsitzender in dem Gewerkvereine der
letzteren. 1891 wurde er in die knigliche Kommission zur Untersuchung
der Arbeiterverhltnisse berufen; 1894 wurde er Sekretr der
neugebildeten unabhngigen Arbeiterpartei.

Das Element, welches jetzt neu in die Arbeiterbewegung eingefhrt
wurde und die Begrndung einer neuen Periode bedeutet, waren die
$ungelernten Arbeiter$, die von den alten _trade unions_ grundstzlich
ausgeschlossen waren und nun in dem Sozialismus das neue Evangelium der
Befreiung begrten. Fr sie war nicht allein die Hlfskassenpolitik
unverwendbar, da sie bei ihren geringen Lhnen nicht imstande waren,
erhebliche Beitrge zu leisten, sondern auch der gewerkschaftliche
Kampf aussichtslos, da ihre Kraft zu gering war, um selbst bei
Zusammenfassung einen ausreichenden Machtfaktor zu bilden. Ihnen blieb
deshalb nichts brig, als sich an die $Hlfe des Staates$ zu wenden.

Vor die Oeffentlichkeit trat die neue sozialistische Bewegung
zuerst im Februar 1886 durch Organisierung einer Anzahl
Arbeitslosenversammlungen, bei denen es zu groen Tumulten kam. Die
deshalb gegen die Fhrer $Hyndman$, $Burns$, $Champion$ und $Williams$
wegen Aufruhrs erhobenen Anklagen fhrten jedoch zu Freisprechungen.

Hieran schlo sich dann die $Periode der groen Streiks$. Eingeleitet
wurde sie durch den im Juli 1888 wegen harter Behandlung unternommenen
Ausstand von 672 $Zndholz-Fabrikmdchen$ in London, die, von Frau
$Annie Besant$ ins Leben gerufen, eine so allseitige Untersttzung
im Publikum fand, da unter dem Drucke der ffentlichen Meinung
die Unternehmer nachgeben und Abhlfe schaffen muten. Dieser Sieg
bedeutete eine ganz neue Entwickelung der Arbeiterverhltnisse.
Hatte es sich bisher lediglich darum gehandelt, die Krfte der
streikenden Teile gegeneinander zu messen, so hatten hier Arbeiterinnen
einen Erfolg erzielt ohne Hlfsmittel und ohne Organisation, nicht
aus eigener Kraft sondern durch das Eingreifen der unbeteiligten
Bevlkerungsklassen. Offenbar war unter solchen Umstnden auch fr die
ungelernten Arbeiter eine Besserung mglich.

Nachfolge fand das Vorgehen der Zndholzarbeiterinnen bei den
Londoner $Gasarbeitern$, die eine Union der Gasarbeiter und sonstigen
Arbeitsleute (_Gas workers and general labourers' union_) grndeten
und ohne Streik die Herabsetzung der Arbeitszeit von 12 auf 8 Stunden,
verbunden mit einer kleinen Lohnerhhung, erreichten.

Aber den Hhepunkt der Bewegung bildet der groe $Dockarbeiterstreik$.
Die Arbeit in den Docks und beim Beladen und Entladen der Schiffe
im Londoner Hafen ist naturgem eine sehr ungleichmige, da
sie durch das Eintreffen der Schiffe bedingt ist. Deshalb halten
die Dockverwaltungen und Werftbesitzer nur einen kleinen Stamm
fester Arbeiter, die sie im Bedarfsfalle aus den Reihen der sog.
Zufallsarbeiter (_Casuals_) durch diejenigen ergnzen, die sich
arbeitsuchend vor den Thoren der Docks drngen, um bei einer sich
bietenden Gelegenheit die Ersten zu sein, die Beschftigung erhalten.
Aber nicht allein dauert diese oft nur wenige Stunden, sondern infolge
des Ueberangebotes sind auch die Lhne auf das uerste gedrckt, und
auerdem fhrt das Herumtreiben ohne Arbeit zu einer groen moralischen
Gefahr. Auf die Klasse dieser bejammernswerten Menschen richteten
die Londoner Sozialisten ihre Frsorge, indem sie eine Organisation
derselben ins Leben zu rufen versuchten. Nachdem diese Versuche
anfangs wenig Erfolg gehabt hatten, brachte am 12. August 1889 ein
unbedeutender Streit einen Ausstand der Arbeiter auf dem _South West
India Dock_ zum Ausbruche, der sich unter Fhrung von $Ben Tillet$
(der selbst Arbeiter in einem Thee-Lagerhause war) und Beihilfe von
$John Burns$ und $Tom Mann$, wie ein Lauffeuer auf alle Docks nrdlich
der Themse ausbreitete. Auch die beiden groen Vereine der Stauer
traten auf die Seite der Streikenden, und so hatten sich binnen einer
weiteren Woche alle am Themseufer beschftigten Arbeiter dem Streik
angeschlossen, der ber vier Wochen hindurch den grten Hafen der Welt
vllig lahm legte. Ein frmlicher Enthusiasmus fr die Streikenden
bemchtigte sich aller Gesellschaftsklassen, so da nicht weniger
als 48736 Pfund zur Untersttzung eingingen, und unter dem Drucke
der ffentlichen Meinung gelang es der Vermittelung hervorragender
Personen, insbesondere des Erzbischofs Kardinal $Manning$, alle
Forderungen der Arbeiter, die in der Erhhung des Lohnes auf 6 Pence
fr die Stunde, der Abschaffung der Zwischenverdingungen und der
Stckarbeit, Mehrvergtung fr Ueberzeit und Mindestanstellung auf
vier Stunden bestanden, durchzusetzen.

Ueberall wurden jetzt Vereine der ungelernten Arbeiter ins Leben
gerufen, deren Mitgliederzahl sich innerhalb Jahresfrist auf
200000 belief. An die beiden groen Flutwellen in dem englischen
Trade-Unionismus von 1833/34 und 1873/74 hatte sich die dritte
angeschlossen.

Der Geist dieser neuen Unionen war ein wesentlich anderer, als bei
den alten. Geringe Beitrge bei groen Mitgliederbestnden bedingten
schon fr sich allein die Ablehnung der Untersttzungspolitik; umsomehr
mute deshalb der Kampfcharakter in den Vordergrund treten. Als
hauptschlichste Ziele bezeichnete man die Verringerung der Arbeitszeit
und die Beseitigung der Sonntagsarbeit.

Naturgem bte dieser $Neue Unionismus$ erheblichen Einflu auch
auf diejenigen Kreise, die ihm nicht unmittelbar angehrten, und zwar
nach zwei Seiten, nmlich sowohl auf die alten Gewerkschaften, wie
auf die Entwickelung des eigentlichen Sozialismus. Hatte auch die
Sozialdemokratie im deutschen Sinne, insbesondere die Marxistische
Propaganda in England zunchst wenig Boden gefunden, so war sie doch
gegen Ende der 80er Jahre immer mehr gewachsen und stand auf dem
Sprunge, grere Kreise insbesondere unter den ungelernten Arbeitern
zu ergreifen. In dem Hauptorgane derselben, der _Justice_, und
zwar in den Jahrgngen 1884-1889 und in den Verffentlichungen der
$_socialdemocratic federation_$ finden wir starke Anklnge an $R.
Owen$ und die Periode von 1833/34. Nicht allein die Vereinigung aller
Arbeiter ohne Unterschied und in allen Lndern der Welt zu einem
einzigen groen Bunde und die Herstellung einer umfassenden Republik
auf Grundlage genossenschaftlicher Produktion und Gemeinbesitz aller
Produktionsmittel wird unter ausdrcklicher Anlehnung an $Owen$
gefordert, sondern auch die Anwendung von Gewalt wird entweder mit
den Worten des kommunistischen Manifestes ausdrcklich empfohlen oder
mindestens als eine offene Frage behandelt, deren Entscheidung von dem
Verhalten der besitzenden Klassen abhngen werde.

Hierin bewirkte das Jahr 1889 einen weitgehenden Umschlag, indem es
den Strom der sozialistischen Arbeiterbewegung aus revolutionren
in konstitutionelle Kanle leitete[11]. Der Plan, die Arbeiter
aller Gewerbe und aller Grade zu einem Ansturm auf das mrderische
Monopol der Minderheit zu vereinigen, wird mit dem Aufschwunge der
politischen Demokratie von der Tagesordnung abgesetzt. Gerade als
der Kampf der Dockarbeiter sich zur Entscheidung neigte, flackerte
fr einen Augenblick die Idee eines Generalstreikes auf, aber nur,
um auch alsbald als unausfhrbar aufgegeben zu werden. Als die neuen
Fhrer der Bewegung den Problemen der Verwaltung gegenber wirklich
Stellung zu nehmen hatten, lie man die speziell Owenschen Merkmale der
sozialistischen Propaganda ruhig fallen[12].

  [11] $Webb$, a. a. O., S. 352.

  [12] $Webb$, a. a. O.

$Burns$ wurde im Januar 1889 in den Londoner Grafschaftsrat gewhlt
und mute sich gerade dort auf praktischem Gebiete bald von der
Unmglichkeit der sozialistischen Plne berzeugen. Es kann deshalb
nicht berraschen, da sowohl er als $Tom Mann$ der $_socialdemocratic
federation_$ den $Rcken kehrten$, wofr sie von deren Anhngern mit
den heftigsten Angriffen berhuft wurden. Als die neuen Unionisten
abtrnnig wurden, hrte der revolutionre Sozialismus auf, um sich
zu greifen, und der Wetteifer in der Propaganda fr den Kampf um
gesetzliche Reformen wurde das bezeichnende Merkmal der englischen
sozialistischen Bewegung[13].

[13] $Webb$, a. a. O., S. 353.

Noch interessanter als die Auseinandersetzung, welche der
Neu-Unionismus mit der Sozialdemokratie zu vollziehen hatte, ist
diejenige mit dem alten Unionismus und der Versuch des Sozialismus,
dort Eingang zu erhalten. Den ersten Versuch, den Boden fr
sozialistische Ideen zu ebnen, unternahm $Adam Weiler$, ein Freund
von $Marx$, und eifriges Mitglied der Internationale 1878 auf dem
Kongresse in Bristol, indem er zu Gunsten der gesetzlichen Beschrnkung
der Arbeitszeit der Mnner eine Rede hielt und im folgenden Jahre
einen Antrag zu Gunsten der $Nationalisierung des Grund und Bodens$
einbrachte, der aber nicht einmal eine zweite Unterschrift zu erlangen
vermochte. Im Jahre 1882 sah man bereits die Wirkung der Georgeschen
Lehre, und derselbe Antrag wurde mit 71 gegen 31 Stimmen angenommen.
Allerdings schien dies mehr ein Zufallserfolg gewesen zu sein, denn
in den nchsten 5 Jahren wurde der gleiche Antrag stets abgelehnt.
Aber die Minderheiten stiegen von Jahr zu Jahr, und nachdem 1887 in
$Swansea$ der Antrag eine kleine Mehrheit erlangt hatte, wurde er 1888
in $Bradford$ sogar mit 66 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Hinsichtlich der $gesetzlichen Regelung der Arbeitsdauer$ gelangte
$Weiler$ noch rascher zum Siege, indem er 1883 eine Resolution
durchsetzte, durch die das parlamentarische Komitee beauftragt wurde,
Schritte zu thun, um fr alle Arbeiter im Dienste ffentlicher
Behrden oder von Gesellschaften, die vom Parlamente mit Vollmachten
ausgestattet seien, die gesetzliche Beschrnkung der Arbeitsdauer auf
8 Stunden herbeizufhren. Da der Beschlu nur bei geringer Beteiligung
gefat war, so suchte das parlamentarische Komitee ihn zunchst ebenso
zu ignorieren, wie denjenigen hinsichtlich der Nationalisierung des
Grund und Bodens. Aber die auf Beschlu der beiden folgenden Kongresse
vorgenommenen Urabstimmungen bewiesen, da der Gedanke selbst in
solchen Unionen der herrschende geworden war, die frher durchaus
gegnerisch gesinnt gewesen waren, und ferner, da die bisherige
Zulssigkeit der Ueberstunden dahin gefhrt hatte, den Neunstundentag
zu einer Illusion zu machen, indem ber die Hlfte der Arbeiter
Ueberschichten hatte.

Unter den $Bergarbeitern$ fhrte diese Frage zu einer $Spaltung$ und
einem scharfen Gegensatze zwischen den Bezirken von Northumberland
und Durham auf der einen und den brigen auf der andern Seite, indem
die ersteren die gesetzliche Beschrnkung der Arbeitsdauer selbst fr
Knaben ablehnten, whrend die letzteren sie befrworteten. Die Leitung
der $_National-Union_$ war freilich seit dem 1881 erfolgten Tode
$Macdonalds$ in die Hnde der Fhrer von Northumberland gefallen und
hielt deshalb an dem Prinzip der gleitenden Skala und Bekmpfung der
gesetzlichen Regulierung fest, aber die Folge hiervon war, da, nachdem
der Streit auf den jhrlichen Bergarbeiterkongressen von 1885-1888
mit steigender Erbitterung gefhrt war, auf einer im September 1888
in Manchester abgehaltenen Konferenz eine Gegenorganisation in der
$Fderation der Bergarbeiter$ (_miners federation_) gegrndet wurde,
der sich allmhlich alle Bezirke auer Northumberland und Durham
anschloen. Im Jahr 1893 zhlt die Frderation bereits ber 200000
Mitglieder und ist damit die strkste aller bestehender Unionen
geworden.

Einen letzten Gegenstand des Streites bildete die Frage der
$internationalen Kongresse$, die insofern mit der Stellung zum
Sozialismus zusammenhing, als dessen Gegner mit der festlndischen
Sozialdemokratie keine Berhrung haben wollten und deshalb jenen
Gedanken bekmpften. Schon 1883 und 1886 hatte das parlamentarische
Komitee nur ungern und auf ausdrcklichen Beschlu des Kongresses die
beiden internationalen Zusammenknfte in Paris[14] beschickt. Den
Beschlu, 1887 nach London einen Kongre zu berufen, hatte es einfach
unausgefhrt gelassen, und erst einem nochmaligen Beschlusse in
Swansea 1887 gelang es, den Widerstand zu berwinden, so da 1888 ein
internationaler Kongre in London abgehalten wurde, wobei das Komitee
nur die Beschrnkung durchgesetzt hatte, da von demselben die deutsche
Sozialdemokratie ausgeschlossen werden sollte.

  [14] Siehe unten.

Unter diesen Umstnden wurde die Stellung der alten Fhrer und
insbesondere des parlamentarischen Komitees immer schwieriger; seine
alten Forderungen mute es, da sie den Anschauungen der Mehrheit
der Kongresse widersprachen, Schritt fr Schritt fallen lassen,
whrend es sich auf der anderen Seite strubte, dafr die neuen an
die Stelle zu setzen. Der einzige Punkt, hinsichtlich dessen in den
Jahren 1884-1894 eine erfolgreiche Thtigkeit zu verzeichnen ist,
besteht in der eingeleiteten Agitation zur Erlangung gerechter Lhne
(_fair wages_), indem man die staatlichen und stdtischen Behrden zu
veranlassen suchte, Lieferungen nur unter der Bedingung zu vergeben,
da an die Arbeiter die von den _trade unions_ anerkannten Lhne
gezahlt wrden. Allmhlich ist dies in dem Mae gelungen, da 1894
bereits 150 stdtische Behrden diesen Grundsatz angenommen hatten. Den
staatlichen Behrden ist dies durch einen Parlamentsbeschlu vom Jahre
1895 ausdrcklich zur Pflicht gemacht.

Trotzdem wurde der Gegensatz immer schrfer und wrde bereits 1889
auf dem Kongresse in $Dundee$ zu einem Sturze des parlamentarischen
Komitees gefhrt haben, wenn nicht die Sozialisten den Fehler gemacht
htten, die Gegner in gehssiger Weise persnlich anzugreifen, wodurch
sie die Stimmung in der Weise gegen sich aufbrachten, da der Kongre
mit einer entschiedenen Niederlage der Sozialisten endete.

Aber schon das nchste Jahr brachte in $Liverpool$ den Umschwung. Der
eigene Verein von $Henry Broadhurst$ hatte sich fr den Achtstundentag
erklrt, und nachdem auch der Kongre mit 193 gegen 155 Stimmen sich
diesen Standpunkt zu eigen gemacht hatte, sah $Broadhurst$ sich
gezwungen, seine Stellung als Sekretr des parlamentarischen Komitees
niederzulegen[15]. Sein Nachfolger wurde $Fenwick$, der Vertreter der
Kohlenarbeiter von Northumberland, der zwar ebenfalls ein Anhnger
der liberalen Politik war, den sozialistischen Forderungen aber nicht
so schroff gegenberstand, wie $Broadhurst$. Auch $Shipton$ erklrte
seine Bekehrung zu den neuen Anschauungen, und so war der Kongre
von Liverpool ein ebenso entschiedener Sieg der sozialistischen
Anschauungen, wie der von $Dundee$ eine Niederlage derselben gewesen
war.

  [15] Spter hat auch $Broadhurst$ sich zu dem Grundsatze des
       Achtstundentages bekehrt und ist 1893 von neuem in das
       parlamentarische Komitee gewhlt.

Im folgenden Jahre hat man dann allerdings in $Newcastle$ den gefaten
Beschlu ganz wesentlich eingeschrnkt, indem man die Ausnahme
beifgte, da der Achtstundentag da nicht zur Anwendung gelangen solle,
wo die Mehrheit der organisierten Mitglieder eines Gewerkes in geheimer
Abstimmung ihn ablehne, aber in dieser Form ist die Forderung auch 1892
auf dem Kongresse von $Glasgow$ mit berwltigender Mehrheit und 1893
in $Belfast$ mit 197 gegen 8 Stimmen angenommen. Seitens der Regierung
ist in allen Kriegs- und Marinewerksttten der achtstndige Arbeitstag
eingefhrt, und es ist wahrscheinlich, da diese Einrichtung immer mehr
Nachahmung finden wird.

Ganz hnlich ist der Verlauf gewesen hinsichtlich der eigentlichen
sozialistischen Grundforderung, nmlich der $Ersetzung der
Privatproduktion durch die kollektive$. Wie schon erwhnt, hatte 1888
der Kongre von $Bradford$ die Verstaatlichung des Grund und Bodens
gefordert, aber erst in $Belfast$ wurde dies auf alle Mittel der
Produktion ausgedehnt durch den am 6. September 1893 mit 137 gegen
97 Stimmen gefaten Beschlu, nur solche Kandidaten zu untersttzen,
die fr diesen Programmpunkt eintrten. Dieser Beschlu wurde am 6.
September 1894 in $Norwich$ mit 219 gegen 61 Stimmen besttigt.

Der Verschiebung in der prinzipiellen Richtung, wie sie in dem
Programme zum Ausdruck kommt, hat auch eine Aenderung in den
leitenden Personen entsprochen. Whrend 1893 $Fenwich$ trotz seines
antisozialistischen Standpunktes als parlamentarischer Sekretr
nochmals wiedergewhlt wurde, da man noch keinen geeigneten Ersatzmann
besa, hat man ihn 1894 in Norwich fallen lassen und an seine Stelle
den Bergmann $Samuel Woods$ gewhlt, der den Sozialisten wesentlich
nher steht, indem er zwar ein Gegner der Verstaatlichung der
Produktionsmittel ist, aber fr den gesetzlichen Achtstundentag
eintritt. Der ausgesprochene Sozialist $Tom Mann$ unterlag mit einer
starken Minderheit.

Auf dem vom 2. bis 6. September 1895 in $Cardiff$ abgehaltenen
Kongresse ist nun aber ein Rckschlag erfolgt, der sich aus der,
durch Rckgang der neuen G.-V., der ungelernten, insbesondere der
Dockarbeiter hervorgerufenen Verschiebung erklrt. Der parlamentarische
Ausschu hatte bereits eine Reihe von Vernderungen der
Geschftsordnung beschlossen, die der lteren Richtung im Verhltnis
zu der jngeren ein Uebergewicht verschaffen muten, nmlich, da nur
solche Vertreter zugelassen werden sollten, welche den Beruf, den sie
vertreten, auch thatschlich ausben oder Beamte einer Organisation
sind, da ferner die lokalen Gewerkschaftskartelle, deren bisherige
Beteiligung eine Doppelvertretung bedeutete, ausgeschlossen sein, und
da die Abstimmung nicht mehr nach der Zahl der erschienenen Vertreter,
sondern nach der Mitgliederzahl der vertretenen Vereine (je 1 Stimme
auf 1000 Mitglieder) stattfinden solle. Durch diese Aenderungen
war das Stimmenverhltnis der neuen zu den alten Vereinen auf 357
zu 604 herabgesetzt, und so wurde denn der Antrag angenommen, die
$Verstaatlichung$ nicht fr alle Produktionsmittel, sondern nur fr den
Grund und Boden, die Bergschtze und die Eisenbahnen und daneben die
$Kommunalisierung$ der Werft- und Hfenbetriebe zu fordern. Allerdings
wurde beschlossen, den deutschen Sozialdemokraten die Sympathie des
Kongresses fr ihren Kampf gegen die Behrden auszusprechen und
gegen die Uebergriffe der letzteren zu protestieren, doch wurden in
den parlamentarischen Ausschu nur zwei Sozialisten ($Thorne$ und
$Wilson$) gewhlt. Als Sekretr wurde $Samuel Woods$ wiedergewhlt.

Diese antisozialistische Strmung ist auf dem Kongresse in $Edinburgh$
(7. bis 12. September 1896) noch entschiedener zum Ausdrucke
gelangt. Zunchst machte sich dies geltend bei der Beratung des von
dem parlamentarischen Ausschusse erstatteten Jahresberichtes, der
sich ber den kurz vorhergegangenen internationalen Arbeiter- und
Gewerkschaftskongre in London[16], den ersten, auf den die _trade
unions_ gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratie getagt hatten, dahin
uerte, da man zwar ber die Ntzlichkeit derartiger Kongresse kein
Urteil fllen wolle, da man aber doch fragen drfe, ob es angesichts
der Dinge, die sich auf diesem Kongresse ereignet haben, und der
Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, fr die _trade unions_ eine
weise und kluge Politik sei, sich in Zukunft mit Kongressen dieser Art
zu identifizieren. Der von sozialistischer Seite gestellte Antrag,
diesen Satz zu streichen, wurde nach einer lebhaften Auseinandersetzung
zwischen Anhngern und Gegnern des Sozialismus mit 143 gegen 91 Stimmen
abgelehnt.

  [16] Vergl. unten.

Ein anderer Antrag von $Ben Tillet$, der dahin ging, da zuknftige
$internationale Kongresse$ nur aus wirklichen (_bona fide_)
Vertretern von Arbeiterorganisationen bestehen und da die Vertretung
nach der Ordnung der _trade unions_-Kongresse geregelt werden solle,
richtete sich nicht geradezu gegen die Sozialdemokratie, zumal der
Antragsteller selbst als ein gemigter Sozialist gilt, bedeutet
aber doch die Ausschlieung der politischen Parteien als solcher und
insbesondere der Parteifhrer von den Kongressen. Der Antrag wurde mit
172 gegen 11 Stimmen angenommen.

Den Hauptpunkt bildete auch jetzt wieder die Stellung zum
$Kollektivismus$. Die schottischen Buchdrucker beantragten folgende
Erklrung: Der Kongre ist der Ansicht, da den Interessen der
Arbeiter am besten gedient wird, wenn das Land und die Produktions-,
Verteilungs- und Austauschmittel verstaatlicht werden; er beauftragt
den parlamentarischen Ausschu, einen dahin gehenden Gesetzentwurf
auszuarbeiten und alsbald einzubringen. Demgegenber beantragte die
Gewerkschaft der Webstuhl-Aufseher: Der Kongre beschliet, die auf
dem Kongresse von Norwich am 6. September 1894 beschlossene Resolution
von $Keir Hardie$ aufzuheben und an ihre Stelle die folgende zu
setzen: Der Kongre ist der Ansicht, da es zur Aufrechterhaltung
der britischen Industrie durchaus notwendig ist, den Grund und Boden,
die Bergwerke, Mineralien, Berggerechtigkeiten, Wegeanlagen und
Eisenbahnen zu verstaatlichen und alles Wasser, knstliche Licht und
alle Straenbahnen zu kommunalisieren. Dadurch, da dieser Antrag
die Aufhebung der Resolution von Norwich forderte, stellte er sich
in ausdrcklichen Gegensatz zu dem Programme des Kollektivismus und
setzte an dessen Stelle dasjenige der Bodenbesitzreformer, indem er die
Verstaatlichung nicht auf alle Produktionsmittel ausdehnen, sondern
auf Grund und Boden beschrnken wollte. Nun erklrte freilich der
Vorsitzende des Kongresses es formell fr unzulssig, den frheren
Beschlu aufzuheben, da jeder Kongre fr sich souvern sei und nur die
Aufgabe habe, fr das folgende Jahr dem parlamentarischen Ausschusse
Instruktionen zu erteilen. Aber obgleich aus diesem Grunde der erste
Teil des Antrages nicht zur Abstimmung gelangte, so lag doch darin,
da der Kongre den zweiten Teil mit 172 gegen 42 Stimmen annahm, eine
Ablehnung des frheren Standpunktes und eine entschiedene Niederlage
der Kollektivisten. Allerdings bietet das Stimmenverhltnis keinen
Anhaltspunkt fr das beiderseitige Strkeverhltnis, da einerseits auch
Sozialisten fr den Antrag stimmen konnten und andererseits zu der
Minderzahl auch Vertreter des reinen Individualismus gehrten, aber der
Beschlu war eben deshalb, weil er sich in Gegensatz zu demjenigen von
Norwich stellte, eine Ablehnung des Kollektivismus[17].

  [17] Auch in dem strksten der englischen Gewerkvereine, nmlich der
       schon erwhnten neuen Union der Bergarbeiter (_miners
       federation_), der um so mehr Interesse bietet, als in ihm die
       ltere und die jngere Richtung sich am schrfsten bekmpfen, hat
       auf der am 3. Januar 1897 in Leicester abgehaltenen
       Generalversammlung, in der 326214 Mitglieder durch 54 Abgeordnete
       vertreten waren, die gemigte Richtung den Sieg gewonnen, indem
       der Antrag der Abteilung Schottland, sich fr Verstaatlichung
       aller Produktionsmittel zu erklren, abgelehnt und statt dessen
       der Antrag von Yorkshire angenommen wurde: Die Federation
       erachtet es zur Erhaltung der britischen Industrie fr
       absolut notwendig, den Grund und Boden, die Bergwerke,
       Bergwerksgerechtigkeiten und die Eisenbahnen des Landes zu
       verstaatlichen.

Die Forderung des gesetzlichen achtstndigen Arbeitstages wurde mit 211
gegen 34 Stimmen wiederholt.

Auerdem wurden Beschlsse gefat zu Gunsten eines Haftpflichtgesetzes
fr alle Gewerbe, der gesetzlichen Altersversicherung, des
Genossenschaftswesens, der Ausdehnung der Kinderschutzvorschriften
auf Kinder unter 15 Jahren, der besseren Ausbildung der Lehrlinge,
des Verbotes der Nachtarbeit fr Personen unter 18 Jahren und einer
allgemeinen Amnestie fr alle wegen politischer Vergehen Verurtheilten.
Ein Fonds fr politische Wahlen wurde mit groer Mehrheit abgelehnt.

Infolge eines Telegramms des Prsidenten der amerikanischen _federation
of labour_ $Samuel Gomper$'s wurde beschlossen, die einzelnen
Gewerkschaften darber zu befragen, ob sie geneigt wren, im Jahre
1898 einen $internationalen Gewerkschaftskongre$ abzuhalten. Fr den
amerikanischen Gewerkschaftskongre wurden zwei Abgesandte gewhlt.

Der 30. Kongre wurde vom 6. bis 11. September 1897 in $Birmingham$
abgehalten bei einer Beteiligung von 381 Abgeordneten, die 1093191
Mitglieder in 149 Vereinen vertraten. Die Verhandlungen hatten erhhte
Bedeutung durch den groen Maschinenbauerstreik und den dadurch aufs
neue entfachten schroffen Gegensatz zu den Unternehmern, der die
Veranlassung bot, den schon frher fters aufgetauchten, aber niemals
zur Ausfhrung gebrachten groen Plan eines einheitlichen $Verbandes
aller Gewerkvereine$ von neuem aufzugreifen. In der That wurde der
Vorschlag im Prinzip angenommen und ein Ausschu von 13 Mitgliedern
beauftragt, bis zum 1. Januar 1898 ein Statut auszuarbeiten, das dem
nchsten Kongresse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte, dessen
Grundzge aber darin bestehen sollten, da der Verband aus regelmigen
Beitrgen, die alle Vereine nach Verhltnis ihrer Mitgliederzahl zu
leisten haben, einzelne in Streik befindliche Gewerke zu untersttzen
hat. Zunchst wurde den Vereinen zur Pflicht gemacht, zu Gunsten der
Maschinenbauer besondere Umlagen zu erheben.

Mit dem Maschinenbauerstreik stand auch ein anderer Punkt der
Tagesordnung in Verbindung, nmlich das Verhltnis zu den
$Genossenschaften$. Schon seit lngerer Zeit war der Plan errtert,
da diese den Maschinenbauern beispringen sollten, und um die
bisher nicht seltenen Grenzstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften
und Genossenschaften zu vermeiden, beschlo der Kongre, knftig
etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten einem gemeinsamen
Schiedsgerichte zu unterbreiten.

Der Antrag, den $Achtstundentag$ mit allen Mitteln einzufhren,
wurde, wie frher, mit groer Mehrheit (923000 gegen 141000
Stimmen) angenommen; ebenso die $Verstaatlichung$ von Grund und
Boden, Bergwerken, Eisenbahnen, Wasserlufen und Docks, sowie die
$Kommunalisierung$ der Wasserleitungen, Lichtwerke und Straenbahnen.
Hinsichtlich des $Arbeiterschutzes$ forderte man den Ausschlu von
aller gewerblichen Arbeit bei Kindern bis zu 15 Jahren und der
Nachtarbeit bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren mit 595000 gegen
274000 Stimmen.

Bei allen diesen Abstimmungen bestand die Minderheit aus den
Kohlenarbeitern von Durham und Northumberland unter Hinzutritt der
Weber von Lancashire. Ein Antrag, im Jahre 1898 einen internationalen
Gewerkschaftskongre zu berufen, wurde mit 317145 gegen 282071
Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, fr die
Parlamentsmitglieder eine staatliche Vergtung zu fordern. Andere
Beschlsse betrafen den Schutz der Wchnerinnen und die Forderung,
da im Staatsbetriebe und beim Schiffbau nur organisierte Arbeiter
verwendet werden sollen, endlich die unentgeltliche Erteilung von
Schulunterricht mit Schulzwang bis zum 16. Lebensjahre und Gelegenheit
fr jedes Kind, je nach seinen Fhigkeiten wissenschaftliche Ausbildung
zu erhalten, Ausschlu des Religionsunterrichtes aus der Schule,
sowie Speisung smtlicher Schulkinder auf Kosten der Schule durch
die Schulbehrde. Die Bildung eines Wahlfonds zur Untersttzung von
Parlamentswahlen im sozialistischen Sinne wurde mit groer Mehrheit
abgelehnt.

Der vorstehend erwhnte $Maschinenbauerstreik$ ist ein in der
neueren Geschichte der englischen Gewerkvereine so bedeutendes
Ereignis, da er einige nhere Angaben verlangt[18]. Er war insofern
eigenartig, als beide Parteien ihre eigentlichen Ziele nicht vllig
aufdeckten, so da nach auen der Streitpunkt etwas unklar bleibt. Die
Unternehmer, die sich ber die Tyrannei des Gewerkvereins beklagten,
beabsichtigten in erster Linie berhaupt diesen zu vernichten, in
zweiter Linie wenigstens das frher in langen Kmpfen errungene
Prinzip des kollektiven Verhandelns, d. h. die Aufstellung der
magebenden Vertragsbedingungen durch Uebereinkunft der Unternehmer
mit dem Gewerkverein zu beseitigen und an seine Stelle wieder den
Individualvertrag mit den einzelnen Arbeitern zu setzen. Sie stellten
auch anfangs diese Forderung auf, lieen sie aber spter fallen,
da sie dadurch die ffentliche Meinung gegen sich aufbrachten. Die
Arbeiterfhrer ihrerseits kmpften insofern unter falscher Flagge, als
die Forderung des Achtstundentages nur wegen ihres populren Karakters
gewhlt war, whrend sie nicht den eigentlichen Streitpunkt bildete,
wie sich schon daraus ergiebt, da sie nach kurzer Zeit von 250 Firmen
bewilligt wurde und trotzdem der Streik fortdauerte. Der letzte
Grund fr den Kampf war wohl, da beide Teile ihre Kraft erproben
wollten und dabei die des Gegners unterschtzten. Daneben wirkten
gewisse Schwierigkeiten mit, die sich aus den vernderten technischen
Einrichtungen und ihrer Anpassung an die bestehenden Arbeitsvertrge
ergaben, insbesondere spielte eine groe Rolle die Frage, ob an der
Maschine auch ungelernte Arbeiter beschftigt werden drften.

  [18] Ich folge im allgemeinen der Darstellung von $Clement Edwards$ in
       $Brauns$, Archiv fr soziale Gesetzgebung XII, 626 ff.

Nach kleineren Scharmtzeln im Anfange des Jahres begann der Konflikt
dadurch, da der Ausschu der vereinigten Vereine, unter denen die
vereinigten Maschinenbauer mit 92000 und die Kesselschmiede mit 41000
Mitglieder die weitaus strksten waren, am 1. Mai 1897 an mehrere
hundert Londoner Firmen die Forderung richtete, den Achtstundentag ohne
Lohnermigung zu bewilligen. Wie schon bemerkt, kam ein Teil dieser
Firmen der Forderung nach, ein anderer Teil aber lehnte sie am 26.
Mai ab, nachdem sie sich vorher des Schutzes des Arbeitgeberverbandes
(_Federated Engineering Employers_) versichert hatten. Dieser war
im Juni 1896 dadurch gegrndet, da sich die bis dahin bestehenden
vier lokalen Vereine der Maschinenfabrikanten zu einem nationalen
Verbande zusammenschlossen, der in der Person des $Oberst Dyer$
einen ungewhnlich geschickten Fhrer hatte. Am 1. Juli trat der
Unternehmerverband in Manchester zusammen und beschlo, falls die
Arbeiter wegen der von ihnen gestellten Forderungen in einzelnen
Fabriken streiken wrden, 25 % aller Arbeiter zu entlassen. Da die
Arbeiter sich durch diese Drohung nicht zurckhalten lieen, so trat
die Aussperrung am 14. Juli in Kraft, worauf die Arbeiter damit
antworteten, da auch die brigen 75 % die Arbeit kndigten.

Nach sechsmonatlicher Dauer und mehrfachen Vermittelungsversuchen,
insbesondere seitens des Handelsamtes, wurde endlich am 24. Januar
1897 eine Verstndigung erzielt, bei der die Arbeiter insofern der
unterliegende Teil waren, als sie ihre Forderung des Achtstundentages
fallen lassen muten; andererseits wurde von den Unternehmern der
Grundsatz des kollektiven Verhandelns ausdrcklich anerkannt.

Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark,
die Schdigung der Arbeiter unter Bercksichtigung des Lohnausfalles
fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer lt sich
auch nicht annhernd schtzen. Ein Hauptgrund fr den Mierfolg
der Arbeiter lag darin, da sich der groe, etwa 180000 Mitglieder
zhlende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von
dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die
von jener Seite als Bedingung der Beihlfe gestellte Forderung des
Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, da jetzt nachtrglich eine
Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird.

Der 31. $Gewerkschaftskongre$ ist am 29. August bis 3. September
1898 in $Bristol$ abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit
1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen
waren erregter, als gewhnlich, und hierzu trug insbesondere bei
die Mistimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht
gengender Untersttzung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man
machte demselben zum Vorwurfe, da es nicht wegen dieser wichtigen
Angelegenheit einen besonderen Kongre einberufen habe, doch wurde ein
Tadelsantrag abgelehnt.

Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene
Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafr, da der in den letzten
Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die $Vergesellschaftung
des Bodens$, sowie $aller Produktions- und Umsatzmittel$ zu fordern,
dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem
man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert
durch Steuern fr den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des
Kongrevorsitzenden $O'Grady$, der zu den Neu-Unionisten gehrt, fand
diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in
seiner Erffnungsrede zu der Auffassung, da die Arbeiter auch in ihrer
Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie
das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und da man deshalb sich an
der $Politik$ beteiligen msse, um durch die Macht des Staates die
berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man msse ohne
Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten whlen, die
sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten.
Auerdem seien Diten fr die Abgeordneten, Einfhrung der Stichwahl
und das allgemeine Wahlrecht zu fordern.

Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses
einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die
Englnder selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefat,
sondern die Beschlsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen
Unzufriedenheit ber den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes
aufgefat, die es nicht im geringsten ausschliet, da die
Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschrnken.
So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewhlt,
obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjhrigen Beschlu ber
Bodenverstaatlichung fr schlechterdings unausfhrbar erklrt hatte.

Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, da
man der $internationalen Verbindung der Arbeiter$ geneigter war,
als frher. Der betreffende Beschlu lautet: Um die Arbeiter
der Welt fester zusammenzuschlieen, um genauere Informationen
ber ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhlt das
parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen
Berichte der Verbnde mit denen hnlicher Verbnde im Auslande zu
veranlassen und, wo es mglich ist, zur Veranstaltung internationaler
Kongresse verwandter Gewerbe Beihlfe zu leisten, aber auch in
sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit
beizutragen.

Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik
veranlate Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham
behandelte Grndung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine ($_General
Federation of Trade Unions_$). Der dort gewhlte Ausschu hatte
einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der
sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flgel,
der in dem Blatte _The Clarion_ seine Vertretung findet, hatte
einen Gegenentwurf, das $_Clarion-Scheme_$, aufgestellt und sogar,
um denselben durchzusetzen, ein besonderes $Arbeiterparlament$
einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in $Manchester$ tagte.
Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den
offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an
dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen,
handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es
hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der
sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, da
man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, fr den man auf
200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden,
aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten.
Untersttzung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks
dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt
anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. fr jedes Mitglied eingezahlt
seien.

Diese Beschlsse bedeuteten eine Rcksichtslossigkeit gegen den
Gewerkvereinskongre, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen,
und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongre das
_Clarion-Scheme_ verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach
demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur
Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein $Zentralverband
aller Gewerkvereine$ gebildet werden, in dessen Kasse auer einem
Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljhrlicher Betrag fr jedes
Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beluft, je
nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehrt.
Dementsprechend wird im Streikfalle eine Untersttzung von 2-1/2
bezw. 5 Mk. wchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den
Unternehmern in erster Linie durch gtliche Verstndigung insbesondere
Schiedsgerichte oder stndige Einigungsmter beigelegt und Streiks nur
dann untersttzt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein
zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der
Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehrt. Aber obgleich der
Kongre so grundstzlich die Grndung beschlo, so glaubte man doch
zur entgltigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die ntige Zeit
zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im
Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongre fr diesen Zweck
einzuberufen.

Die brigen Beschlsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die
Forderung des Achtstundentages, die Forderung, da Armenuntersttzung
nicht den Verlust der brgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die
Besoldung der Fabrikrzte durch den Staat, die Bewilligung von Diten
fr die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht fr alle
erwachsenen Mnner, Revision des Verschwrungsgesetzes und Erweiterung
des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des _contracting out_
d. h. der vertragsmigen Ausschlieung der Haftpflicht. Ebenso
forderte man von neuem, da die Regierung Arbeiten nur an solche
Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom
Gewerkverein festgesetzten Lhne (_fair wages_) zahle. In der gleichen
Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einfhrung von
Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten
nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer
schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfllen unterwerfen. Andere
Beschlsse forderten das Verbot der Beschftigung ungelernter Arbeiter
an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einfhrung des
Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze.

Auf dem Kongresse waren auer Vertretern der amerikanischen und
australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der
englischen $Genossenschaften$ (_cooperative societies_) zugegen,
und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die
Herbeifhrung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und
Genossenschaften, insbesondere in der Weise, da letztere nur die von
den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der
Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings
verlangte man auf dem Kongresse auch, da die Genossenschaften ihren
Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Lhne zahlen und
den Achtstundentag einfhren sollten. Bindende Beschlsse wurden nicht
gefat.

Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung
eines gemeinsamen $Gewerkvereinsblattes$, doch wurde dieselbe
abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine,
insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit
dessen Geschftsfhrung sie unzufrieden waren, nicht ein solches
Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachtrglich ist der Plan
dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. $Maddison$ seit
1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: _The Trade Unionist_
herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in
entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den
Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekmpft und fr friedliche
Verstndigung, sowie fr Organisation von Arbeitern und Unternehmern,
als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind
die hervorragendsten Gewerkschaftsfhrer dieser Richtung beteiligt.

Das Programm, welches die Gewerkvereine fr die nchste Zukunft
verfolgen wollen, ist in der Eingabe (_charte_) aufgestellt, welches
das parlamentarische Komitee, nachdem es zuvor die Ansichten der
einzelnen Verbnde eingeholt hatte, dem Ministerium eingereicht hat,
und das auch jedem Parlamentskandidaten zur Erklrung vorgelegt
werden soll. Es enthlt folgende Forderungen: 1. Erleichterung und
Verallgemeinerung des Wahlrechts; 2. volle Besteuerung des Grund und
Bodens; 3. Diten fr die Parlamentsmitglieder; 4. Ausdehnung des
Haftpflichtgesetzes auf alle Gewerbe zu Lande und zur See; 5. bessere
Durchfhrung der _fair-wages_-Resolution; Lohnminimum von wchentlich
24 sh. in allen Staatsbetrieben; 6. Achtstundentag fr die Bergleute;
7. amtliche Erhebungen ber Maregelung von Bergleuten wegen ihrer
Beteiligung an Gewerkvereinen; 8. Schutzgesetz fr Dampfmaschinen- und
Kesselarbeiter. In einem Teile der Presse wird gegen dieses Programm
der Vorwurf erhoben, da es sehr wichtige Forderungen, wie z. B. die
weitere Beschrnkung der Kinderarbeit, nicht enthalte.

Der in Bristol beschlossene $auerordentliche Gewerkschaftskongre$
hat vom 24. bis 26. Januar 1899 in $Manchester$ stattgefunden
unter Beteiligung von 280 Abgeordneten, die zusammen rund eine
Million Mitglieder vertraten. Anfangs schien es schwierig, eine
Verstndigung zu erreichen, da die Ansichten sich insofern schroff
gegenberstanden, als mehrere grere Verbnde, insbesondere die
Bergarbeiter (_miners federation_) -- die Vertreter von Durham waren
berhaupt nicht erschienen -- einen ganz losen Zusammenschlu wollten,
der die einzelnen Verbnde mglichst wenig in ihrer Selbststndigkeit
beschrnken sollte, whrend die kleineren Verbnde umgekehrt eine
straffe Zentralisation begnstigten. In Verbindung hiermit stand die
weitere Frage, ob der Bund nur eine Vereinigung der Zentralverbnde
sein und deshalb die einzelnen Vereine nur insoweit ihm beitreten
knnten, wie sie dem Zentralverbande ihres Gewerbes angehren, oder ob
von einer solchen Vorbedingung Abstand genommen werden sollte. Bei der
Abstimmung ber den ersten Paragraphen des Statutes zeigte sich aber
sofort, da die fderalistischen Bestrebungen sich in der Minderheit
befanden, denn die Grndung eines Gesamtverbandes unter dem Namen
$_General Federation of Trade Unions_$ wurde mit 756000 gegen 204000
Stimmen angenommen.

Als $Zweck$ des Verbandes ist bezeichnet, das Recht der
Arbeiterorganisationen zu wahren, die allgemeine Lage der Arbeiter und
ihre soziale Stellung in jeder Richtung zu heben durch eine Politik,
die ihnen die Macht verschafft, die wirtschaftlichen und sozialen
Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie arbeiten und leben sollen,
die Zusammenfassung der Arbeiterklasse als Ganzes und die Herstellung
eines einheitlichen Vorgehens seitens aller am Bunde beteiligten
Gewerkschaften. Der $prinzipielle Standpunkt$ ist dahin festgelegt, da
als Aufgabe aufgestellt ist die Frderung des sozialen Friedens und die
Verhinderung von Ausstnden und Aussperrungen zwischen Arbeitern und
Unternehmern, sowie von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerben
und Organisationen durch alle Mittel freundschaftlicher Beilegung,
wie Einigung, Vermittelung, Schiedsspruch oder die Errichtung fester
Schiedsmter. Bei Ausbruch von Zwistigkeiten soll auf ihre Erledigung
durch ein gerechtes, auf beiderseitiger Gleichberechtigung beruhendes
Verfahren hingewirkt werden.

Der Verband soll zur gegenseitigen Untersttzung und fr die
Durchfhrung der statutenmigen Aufgaben einen Fonds ansammeln, zu
dem die Vereine nach Magabe ihrer Gre vierteljhrlich 3 bezw. 6
Pence und daneben ein Eintrittsgeld von 1 Penny fr jedes Mitglied zu
zahlen haben. Vereine, die dem Bunde spter beitreten, haben auerdem,
falls sie bereits jetzt bestehen, 10 %, falls sie aber erst spter
gegrndet werden, 5 % des auf den Kopf entfallenden Bundesvermgens
beizusteuern. Dafr zahlt die Bundeskasse bei Streiks einen Zuschu
von wchentlich 2 sh. 6 p. bezw. 5 sh. fr jedes Mitglied, jedoch erst
seit der zweiten Woche. Bei Eintrittsgeldern und Beitrgen sowie bei
dem Streikzuschusse werden nur 90 % des Mitgliederbestandes in Ansatz
gebracht. Uebrigens hat der Bundesausschu darber zu bestimmen, ob
er den Untersttzungsfall als gegeben ansieht, auch steht ihm nach
achtwchiger Dauer oder nach den Umstnden schon frher das Recht zu,
zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Kampfes Vorteil verspricht.
Kein Verband wird untersttzt, der nicht ein Jahr lang seine Beitrge
bezahlt hat und nachweisen kann, da er die Mittel hat, 10 % seiner
Mitglieder 8 Wochen lang das statutenmige Streikgeld zu zahlen.

Die $Organisation$ des Bundes besteht in einem Generalrat (_general
council_), in den die Verbnde je nach ihrer Gre (10000, 25000,
50000) 1-4 Vertreter entsenden, und in einem von diesem ernannten
Ausschusse (_management committee_) von 15 Personen, gegen dessen
Entscheidung Berufung an den Generalrat offensteht. Daneben bestehen
Distriktskomitees nach nherer Bestimmung des Generalrates, die an den
Ausschu regelmige Berichte zu erstatten haben. Ueber die Frage, ob
in die Vertretungskrper nur wirkliche (_bona fide_) Arbeiter oder auch
die festangestellten Vereinsbeamten sollten gewhlt werden knnen,
wurde lange gestritten, schlielich aber die letzteren mit 500000 gegen
357000 Stimmen zugelassen. Uebrigens darf in dem Ausschusse jedes
Gewerbe nur durch ein Mitglied vertreten sein. Bei den Verhandlungen
wurde dem Zwecke des Bundes, Streiks nach Mglichkeit zu vermeiden,
mehrfach und von allen Seiten entschieden Ausdruck gegeben.

Das langangestrebte Ziel einer Gesamtorganisation der _trade unions_
ist also jetzt erreicht, denn wenn auch der Beitritt der einzelnen
Verbnde von einer Urabstimmung in denselben abhngig gemacht ist, so
kann es doch keinem Zweifel unterliegen, da die groe Mehrzahl sich
dafr erklren wird. Allerdings ist auch eine skeptische Auffassung,
ja eine gewisse Abneigung vertreten, insbesondere bei den groen
Verbnden, die sich stark genug fhlen, um auf eigenen Fen zu
stehen und jetzt eine Einmischung des Bundes in ihre Angelegenheiten
befrchten, so da als Trger der Bewegung gerade die kleineren
Verbnde anzusehen sind. Die Frage, ob der Bund eine Zukunft haben
wird, ist vorwiegend dadurch bedingt, ob seine Leitung es verstehen
wird, die Selbstndigkeit der Verbnde soweit zu schonen, da sie hier
nicht auf Widerstand stt, ohne doch ihren allgemeinen Pflichten etwas
zu vergeben. --

Nachdem wir im Vorstehenden die $uere Entwicklung$ des
Trade-Unionismus zusammenhngend zur Darstellung gebracht haben,
verbleibt noch einiges ber deren $Wirksamkeit im einzelnen$ zu sagen.

Die Thtigkeit der Gewerkvereine richtet sich natrlich in erster Linie
auf die beiden Hauptpunkte des Arbeitsvertrages: den $Arbeitslohn$
und die $Arbeitsdauer$. Die letztere ist in England wesentlich krzer
als in Deutschland. Fr weibliche Personen ist sie schon seit 1847
gesetzlich auf 10 Stunden festgesetzt, und dies hat wesentlich dazu
beigetragen, sie auch fr Mnner abzukrzen. Sie betrgt fr diese
durchschnittlich 9-9-1/2 Stunden; Sonnabends schlieen die Fabriken
schon am frhen Nachmittage (_half holy day_). Aus diesem Grunde
stehen Kmpfe um die Arbeitsdauer nicht in der Art im Vordergrunde
der gewerkschaftlichen Thtigkeit, wie in Deutschland, und sie treten
zurck gegen solche ber den Arbeitslohn.

Aber auch auf diese ben die G.-V. einen besnftigenden Einflu.
Soweit nicht durch die automatisch wirkende Regelung der gleitenden
Skala eine feste Ordnung geschaffen ist und deshalb die Verstndigung
von Fall zu Fall erfolgen mu, hat man verschiedene Systeme des
$Einigungsverfahrens$, die man als $_negotiation_$, $_conciliation_$
und $_arbitration_$ bezeichnet. Der erstere Ausdruck bedeutet die
Verhandlungen, die im Falle eines ausgebrochenen oder wenigstens schon
drohenden Streikes unter den beiden Sekretren, dem des G.-V. der
Arbeiter und dem des G.-V. der Arbeitgeber, eingeleitet werden. Fhren
diese nicht zum Ziele, so tritt der $_board of conciliation_$, das
Einigungsamt in Thtigkeit. Dasselbe wird gebildet durch eine gleiche
Anzahl Vertreter, welche auf seiten der Arbeiter und der Arbeitgeber
gewhlt werden und zerfllt in einen Ausschu ($_joint committee_$),
dem nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern angehren und vor dem
insbesondere die Streitigkeiten individueller Natur, d. h. die ein
bestehendes Vertragsverhltnis betreffenden, soweit sie nicht bereits
durch die Sekretre beigelegt sind, zur Entscheidung kommen, und die
Vollversammlung ($_full board_$), in welcher die sog. Grafschaftsfragen
d. h. die allgemeinen Verhltnisse des Gewerbes und deren Regelung fr
die Zukunft errtert werden. Ist eine Verstndigung nicht zu erreichen,
so tritt das Schiedsgericht ($_board of arbitration_$) in Wirksamkeit,
d. h. jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter (_arbitrator_), die
ihrerseits einen Obmann erwhlen.

Wenn das Einigungsverfahren im Zusammenhange mit der Lohnfrage
erwhnt ist, so bedeutet das nicht, da die Thtigkeit sich auf diese
beschrnke, sie umfat ebenso auch die Arbeitsdauer und die Regelung
der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ebenso ist nicht gesagt, da stets
alle Formen zur Anwendung kommen, da insbesondere beim Scheitern der
Verstndigung unter allen Umstnden das schiedsrichterliche Verfahren
eingeschlagen wird. Jedenfalls ist die ganze Einrichtung, die sich als
uerst segensreich erwiesen hat, nur denkbar auf der Unterlage der
$beiderseitigen Organisation in G.-V.$, denn da die Frage, ob das
Ergebnis der beiderseitigen Verhandlungen gerichtlich erzwingbar sei,
bis jetzt in England in der praktischen Bedeutung ganz zurckgetreten
ist, hat allein darin seinen Grund, da die Verhandlungen zwischen
Organen gefhrt werden, die eine zu hohe Stellung in der ffentlichen
Achtung einnehmen, als da sie sich der Anerkennung des einmal
ordnungsgem geschaffenen Zustandes frivol entziehen knnten, und
die einen so groen Einflu auf ihre Mitglieder ausben, da sie
deren Folgeleistung sicher sind. Aber selbst in dem Falle, da einmal
ein gerichtlicher Zwang ntig werden sollte, giebt insbesondere
hinsichtlich der Arbeiterorganisationen deren angesammeltes, nicht
unerhebliches Vermgen einen Rckhalt, auf den bei der Vollstreckung
gegriffen werden kann und den die Mitglieder nicht im Stiche lassen.

Einen anderen Teil der Thtigkeit des G.-V. der Arbeiter bildet der
Kampf gegen die Mittelmnner (_sweating system_), d. h. Personen,
welche die Arbeit von dem Arbeitgeber bernehmen und sie auf ihre
Rechnung von Arbeitern ausfhren lassen, diese aber dabei meist in der
nichtswrdigsten Weise aussaugen.

Ist ihre Wirksamkeit hier von erheblichem Erfolge begleitet gewesen,
so sind sie dagegen in ihrem Kampfe gegen die $Accordarbeit$ im
wesentlichen unterlegen. Man wirft derselben vor, da sie insofern
fr den Arbeiter ungnstig sei, als sie ihn zu einer ungesunden
Anspannung seiner Krfte anreize, da dadurch aber ein Ueberschu an
Arbeitskrften hervorgerufen werde und da selbst der beschftigte
Arbeiter nicht einmal selbst Vorteil habe, indem der Arbeitgeber,
sobald tchtige Arbeiter einen erheblichen Verdienst erzielten, den
Lohnsatz herabsetze. Trotz dieser Angriffe ist jedoch die Stcklhnung
noch die berwiegend bliche Form geblieben.

Eine wesentliche Aufgabe der G.-V. ist ferner die Fernhaltung der
$Arbeitslosigkeit$. Dies ist, wie hervorgehoben, eine Hauptrcksicht
bei der Bekmpfung der Stcklhnung und ebenso bei den Bestrebungen
auf Herabsetzung der Arbeitsdauer, insbesondere durch Verbot der
Ueberarbeit. Man hat aber vor allem fr eine vorzgliche Regelung des
$Arbeitsnachweises$ gesorgt, der vielfach auch von den Arbeitgebern
benutzt wird, und ebenso giebt man bei Arbeitslosigkeit nicht allein
Wandergelder, -- die frher blich gewesene Reisekarte, die das
Recht auf Unterkunft und Verpflegung gewhrte, ist wegen Mibrauches
auer Uebung gekommen -- sondern vor allem erhlt das ohne seine
Schuld arbeitslos gewordene Mitglied eine $Untersttzung$, deren
Hhe verschieden ist und sich bei Personen, die als Fhrer von
Arbeiterbewegungen gemaregelt sind, hufig auf die volle Hhe des
Lohnes, z. B. bei den Maschinenbauern auf etwa 2000 Mk. beluft. Auch
die Dauer der Untersttzung ist verschieden, meist wird sie fr eine
Zeit von drei Monaten bis zu einem Jahre gewhrt.

Ein weiteres Ziel ist die Herstellung $gesunder Arbeitsrume$ und die
Schaffung ausreichender $Schutzvorrichtungen$; in dieser Richtung wird
teils unmittelbar auf die Arbeitgeber, teils auf die Gesetzgebung
einzuwirken gesucht.

Von grter Bedeutung Sind die von den G.-V. ins Leben gerufenen
$Untersttzungseinrichtungen$ fr die verschiedensten Lebensschicksale,
die um so wertvoller sind, als auf diesem Gebiete staatlicherseits in
England bisher nichts geschehen ist. Allerdings bestehen auch freie
Hlfskassen, die _friendly societies_, denen jeder beitreten kann, aber
der Schwerpunkt liegt doch ganz berwiegend in der Thtigkeit der G.-V.
Die hauptschlichsten Formen der Untersttzung sind folgende:

1. $Sterbe$- und $Begrbnisgeld$; es ist die lteste Form der Beihlfe
und findet sich in allen Vereinen. Die Hhe betrgt im Durchschnitt
etwa 200 Mk.; zuweilen wird es beim Tode nicht blo des Arbeiters
selbst, sondern auch der Familienangehrigen gezahlt.

2. $Krankengeld$. Es betrgt meist wchentlich etwa 10 Mk. und wird
13-25 Wochen lang gezahlt; daneben wird meist Arzt und Apotheke
bezahlt, doch ist die Einrichtung nicht so allgemein, wie das
Sterbegeld.

3. Die $Altersrente$. Sie ist nicht so hufig und meist niedriger als
das Krankengeld. Das Recht auf dieselbe setzt ein gewisses Alter, meist
60 Jahre, und eine gewie Dauer, meist 30-40 Jahre, der Mitgliedschaft
voraus. Zuweilen wird eine einmalige Abfindungssumme gezahlt, z. B. bei
den Eisenbahnarbeitern 400 Mk.

4. $Invalidenrente$, indem nicht ein bestimmtes Alter, sondern der
Eintritt der Arbeitsunfhigkeit den Anspruch auf Rente begrndet.

5. $Unfalluntersttzung$ findet sich meist nicht als jhrliche Rente,
sondern als einmalige Entschdigung von 1000-2000 Mk.

6. $Waisengeld$ wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso

7. $Auswanderungsuntersttzung$ gegen die Verpflichtung, innerhalb
gewisser Zeit nicht zurckzukehren.

8. $Arbeitslosenuntersttzung$. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen.

Auer diesen $materiellen Zwecken$ suchen die G.-V. auch auf das
$sittliche Leben$ der Mitglieder gnstig einzuwirken und sie $geistig$
zu $heben$. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den
Einzelstehenden einen Halt zu gewhren, wird das Klubleben gefrdert;
es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Bchern gehalten, wobei
insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum
Teil von Universittslehrern und Disputierbungen dienen der geistigen
Anregung.

Um diese groen Aufgaben erfllen zu knnen, bedrfen die Gewerkvereine
erheblicher $Beitrge$ ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind
und sich von wchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; whrend
langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu tglich 1 Mk. erhoben.

Wie schon erwhnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern,
zu $Verbindungen$ zusammengetreten, und zwar nicht allein so, da
die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger
eng (_federation-amalgamation_) zusammengeschlossen haben, sondern
auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsrten (_trade councils_),
welche fr einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des
Berufes vereinigen. Aber dieselben ben keinen erheblichen Einflu auf
die Bewegung aus, da sie einerseits nicht ber Geldmittel verfgen
und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beitrge angewiesen sind,
andererseits auch keine beschlieende, sondern nur eine beratende
Stimme haben. So kommt es denn auch, da gerade die bedeutenderen
Krfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; da es zur Zeit der
Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhltnissen und
Personen.

Auch die Gewerkschaftsrte grerer Bezirke, insbesondere der
verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu
$Kartellen$, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind.

Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den
$Gewerkschaftskongressen$, die seit 1868 jhrlich stattfinden[19].
Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle
G.-V. vertreten sind, so ist der Kongre doch mehr ein Aufmarsch
der Gewerkvereinskrfte als ein echtes Arbeiterparlament. Alle
Nebenumstnde drngen dazu hin, den Karakter des Kongresses
als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben
als gesetzgeberisches Organ zu verstrken. Der Mayor und die
Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heien die
Delegierten in ffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten
ihnen zu Ehren eine prchtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher
ist voll von interessierten Beobachtern. Auslnder von hervorragender
Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von
dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflureichen
Organisationen, wibegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach
Popularitt wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der
fr die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden
Zeitungen des Knigreichs dicht besetzt, whrend die Lokalbltter
einander in Extraausgaben berbieten, die wortgetreue Berichte ber die
Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gnzliche
Mangel gesetzgebender Macht den Kongre zu einer Feiertagsdemonstration
statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die
Delegierten wissen genau, da die Resolutionen keine bindende Kraft
fr ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mhe, sie
in ausfhrbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu
bringen[20].

  [19] Die bisher abgehaltenen Kongresse sind folgende: 1. Manchester,
       2. Juni 1868, 118367 Mitglieder mit 34 Vertretern; 2.
       Birmingham, 23. August 1869, 250000 M. mit 48 V.; 3. London,
       6. Mai 1871, 287430 M. mit 50 V. Hier wurde zum erstenmale ein
       parlamentarisches Komitee gewhlt. 4. Nottingham, 8. Januar 1872,
       255710 M. mit 77 V. Hier wurden die Abgesandten politischer
       Vereinigungen, die erschienen waren, zurckgewiesen. 5. Leeds,
       13. Januar 1873, 730074 M. mit 130 V.; 6. Sheffield, 12. Januar
       1874, angeblich 1191922 M. mit 169 V., doch ist man einig, da
       diese hohe Ziffer durch Doppelzhlungen herbeigefhrt ist. 7.
       Liverpool, 18. Januar 1875, 818032 M. mit 151 V.; 8. Glasgow,
       11. Oktober 1875, 539823 M. mit 139 V.; 9. Newcastle _on Tyne_,
       18. September 1876, 556488 M. mit 140 V.; 10. Leicester, 17.
       September 1877, 691089 M. mit 114 V.; 11. Bristol, 9. September
       1878, 623927 M mit 136 V.; 12. Edinburg 1879, 541892 M. mit 115
       V.; 13. Dublin, 16. September 1880, 494222 M. mit 105 V.; 14.
       London, 12. September 1881, 463899 M. mit 157 V.; 15. Manchester,
       13. September 1882, 509337 M. mit 153 V.; 16. Nottingham 1883,
       471651 M. mit 163 V.; 17. Aberdeen, 8. September 1884, 569033
       M. mit 141 V.; 18. Southport, 7. September 1885, 580976 M. mit
       141 V.; 19. Hull, 6. September 1886, 633088 M. mit 143 V.; 20.
       Swansea, 5. September 1887, 674034 M. 156 V.; 21. Bradford, 3.
       September 1888, 674634 M. 150 V.; 22. Dundee, 2. September 1889,
       885055 M. mit 211 V.; 23. Liverpool, 1. September 1890, 1470191
       M. 457 V.; 24. Newcastle _on Tyne_, 7. September 1891, 1302855
       M. mit 552 V.; 25. Glasgow, 5. September 1892, 1219934 M. mit
       418 V.; 26. Belfast, 4. September 1893, 900000 M. mit 380 V.; 27.
       Norwich, 3. September 1894, 1080545 M. mit 372 V.; 28. Cardiff,
       2.-6. September 1895, 951000 M. mit 345 V.; 29. Edinburg, 7.-12.
       September 1896, 1035341 M. mit 346 V.; 30. Birmingham, 6.-11.
       September 1897, 1093191 M. mit 381 V.; 31. Bristol, 29. August
       bis 3. September 1898, 1176896 M. mit 406 V.

       Seit 1874 veranstalten die irischen Gewerkvereine jhrliche
       Sonderkongresse, da die meist kleineren Vereine nicht imstande
       sind, die Kosten eines Abgesandten fr die englischen Kongresse
       zu tragen. Der dritte irische Kongre wurde im Mai 1896 in
       Limerick abgehalten; es waren auf ihm 50000 Mitglieder vertreten
       (Vgl. _Labour Gazette_, Juni 1896, S. 177). Auch die schottischen
       Gewerkvereine sind jetzt diesem Beispiele gefolgt, indem sie den
       ersten schottischen Kongre im Mrz 1897 in Glasgow abgehalten
       haben; auf demselben waren 38 Vereine mit 41000 Mitgliedern
       vertreten (Vgl. _Report of the first annual Scottish trade unions
       congress. Glasgow, March 1897_).

  [20] $Webb$, a. a. O. S. 420.

Das $Verhltnis zu den Unternehmern$ ist das der gegenseitigen Achtung
und Hflichkeit; hufig werden von den Delegierten grere industrielle
Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt
und in jeder Weise wird ihnen uere Auszeichnung entgegengebracht.

Der Kongre whlt seit 1871 aus seiner Mitte fr das folgende Jahr
den $parlamentarischen Ausschu$, der aus 10 Mitgliedern und einem
Sekretr besteht. Derselbe ist gewissermaen die oberste Leitung des
ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise
scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung
auszufllen, bedrfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich
ganz dieser Aufgabe widmen knnten, whrend man vielmehr regelmig in
den Ausschu die Sekretre der groen Verbnde whlt, die schon durch
ihre sonstigen Arbeiten vollstndig in Anspruch genommen sind. Es
ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfhrt, da das dem Komitee
unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongrebeschlsse
angezeigte weite Feld zu umfassen, gewhnlich auf das armseligste
Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat
sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen
an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine
kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung
eines ausfhrlichen Berichtes an den Kongre beschrnkt, der
nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session
zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgnge
schildert[21]. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses
in den letzten Jahren immer mehr zurckgegangen und es hat eine immer
grere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber
der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren
Ueberlastung. --

  [21] $Webb$, a. a. O. S. 423.

Das bisher Gesagte bezieht sich groenteils nicht auf alle G.-V.,
sondern nur auf diejenigen der $gelernten Arbeiter$ (_skilled men_).

Die Unionen der $ungelernten Arbeiter$ (_unskilled men_) unterscheiden
sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwhnten anderen
Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten.

Zunchst sind sie berwiegend Streikvereine, beschrnken sich
hauptschlich auf Untersttzung bei Arbeitslosigkeit und schlieen
andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfrsorge grundstzlich
aus. Der eigentliche Grund hierfr ist wohl, da die jungen
Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten
Arbeiter nicht annhernd ber solche Mittel verfgen, wie die bereits
befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich
freilich begrnden sie ihre Ablehnung der Untersttzungspolitik mit dem
prinzipiellen Gesichtspunkte, da diese die Vereine allzu bedchtig
und vorsichtig gegenber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es
wahrscheinlich, da die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen
werden, wie die lteren, und bereits jetzt lt sich ein besnftigender
Einflu der ungnstigeren wirtschaftlichen Lage auf die berschumende
Streiklust beobachten.

Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den
Hlfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und
Uferarbeiter-Union Sterbegeld, whrend viele Filialen derselben
Krankenuntersttzungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine
der _National Union of Gasworkers and General Labourers_ haben
rtliche Untersttzungsfonds, und die Unfalluntersttzung seitens des
Gesamtvereins wird eifrig errtert.

Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer
Stellung zu der $Regelung von Arbeitsstreitigkeiten$, insbesondere
bei $Lohnfragen$. Nachdem es eine Zeit lang blich gewesen war, in
solchen Fllen, sofern eine unmittelbare Verstndigung nicht zum
Ziele gefhrt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und
hierzu eine Person zu whlen, die weniger gewerbliches Verstndnis,
als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besa,
gingen die $lteren$ G.-V. immer mehr dazu ber, an Stelle dieses
$schiedsrichterlichen$ das oben nher beschriebene $Einigungsverfahren$
zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschlielich nach der
Richtung errtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage
des Gewerbes seine Begrndung findet, ob also z. B. eine Lohnerhhung
oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhltnisse
in den Konkurrenzlndern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen,
werden hufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Lt man sich
auf ein schiedsrichterliches Verfahren berhaupt ein, so schliet
man durchaus $gewerbsfremde Personen$ aus, man whlt jemand, der die
einschlagenden gewerblichen Verhltnisse vllig bersieht und dessen
Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach $Billigkeitsrcksichten$
ber die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden,
sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen
$wirtschaftlichen Machtverhltnisses$ bei einem etwaigen Streik die
eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das
gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwgungen ohnehin
zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges
Nachgeben der schwcheren Partei herbeizufhren. Es ist begreiflich,
weshalb die $neuen$ G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen.
Da ihre Strke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der
Bevlkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche
Erwgungen als durch solche der Billigkeit bestimmen lt, so streben
sie dahin, die Entscheidung einem $gewerbsfremden Schiedsrichter$,
also einer Person zu bertragen, die gewissermaen als Organ der
ffentlichen Meinung betrachtet werden kann.

Das Bewutsein der eigenen Schwche bringt endlich die neuen G.-V. auch
zu der bereits errterten, grundstzlich abweichenden Haltung gegenber
der $Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhltnissen$.
Whrend die alten _trade unions_ den staatlichen Eingriff ablehnen und
sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt,
selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu knnen, stehen die neuen
Verbnde durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus.

Uebrigens hat sich in der Stellung zur $Politik$ in den englischen
Arbeiterkreisen berhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Whrend die
_trade unions_ sich frher grundstzlich mit politischen Fragen als
solchen nicht beschftigten und die beiden bestehenden groen Parteien
untersttzten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten,
besteht seit 1893 eine $_Independent Labour Party_$, die es sich zur
Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln.
Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen
Konferenz gegrndet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre
erste Jahresversammlung und zhlte im September 1894 350 Zweigvereine
mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum
fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur
auf 40000 Angehrige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen
1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine
eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente
befindlichen Arbeiter S. $Woods$ und J. $Mallinson$ gehren ihr nicht
an. Die Zahl der fr sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug,
ist allerdings bei spteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen
gestiegen. Ihr Prsident ist $Keir Hardie$, ihr Sekretr $Tom Mann$.
Im Vorstande, der den Titel Nationaler Verwaltungsrat trgt, sitzt
u. a. $Ben Tillet$. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres
Einflusses.

Eine formelle $sozialdemokratische$ Partei besteht in England erst seit
kurzer Zeit. Allerdings wurde im Mrz 1881 durch angesehene Personen
aus den oberen Klassen unter Fhrung des Schriftstellers $Hyndman$
eine _democratic federation_ mit dem Programm der Verstaatlichung des
Grund und Bodens gegrndet, die sich im Jahre 1883 in _socialdemocratic
federation_ umtaufte und ein eigenes Organ, die _Justice_
herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten
Arbeiterfhrer an, wie $John Burns$, $Tom Mann$, $Ben Tillet$ und $Keir
Hardie$, von denen aber, wie oben erwhnt, die ersten beiden ihr spter
den Rcken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500-5000 angegeben.

Wiederholt sind Versuche gemacht, die Bildung einer einheitlichen
sozialdemokratischen Partei, insbesondere eine Verschmelzung der
_Independent $Labour Party$_ mit der _Socialdemocratic Federation_
herbeizufhren und noch auf dem letzten Jahreskongresse der letzteren
am 12. April 1898 ist die Frage eingehend errtert, doch ist es bisher
nicht gelungen, sie zu lsen, indem insbesondere die Mitglieder der
_I. L. P._ der _S. F._ den Vorwurf machen, revolutionre Phrasen an
Stelle ernsthafter Arbeit zu kultivieren. Der neueste Versuch dieser
Art ist zugleich in mehrfacher Hinsicht interessant fr die Stellung
der Sozialdemokratie in England. Er wurde unternommen von dem bereits
erwhnten rechten Flgel, den Clarionisten unter Fhrung von $Robert
Blatchford$, indem sie eine Abstimmung durch Umfrage nicht allein ber
die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, sondern
auch noch ber einige der wichtigsten Einzelfragen veranstalteten. An
der Abstimmung haben sich 8885 Personen beteiligt, und da viele von
ihnen nicht wahlberechtigt sind, so ergiebt sich daraus die geringe
politische Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Gesamtpartei wurde fast
allgemein bejaht, und so sollen bei den nchsten Wahlen in erster
Linie berall Sozialdemokraten aufgestellt und nur im Notfalle fr
andere arbeiterfreundliche Kandidaten gestimmt werden. Im brigen
stimmten fr Referendum und Initiativwahl nach schweizerischem Muster
5995, fr Altersversorgung, Beschftigung der Arbeitslosen, Verbot
der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre und gesetzlichen Achtstundentag
zwischen 4763 und 5115, fr Nationalisation des Grund und Bodens bezw.
volle Besteuerung, Parlamentsditen, Verstaatlichung der Eisenbahnen
3709-4052, das allgemeine Stimmrecht 2856, Befreiung von Schulgeld,
Verstaatlichung des Schankgewerbes und der Bergwerke, Einfhrung von
Stichwahlen und Erhhung der Erbschaftssteuer 1423-1976 Personen.

Ist auch im allgemeinen das Verhltnis der Unternehmer zu den
Gewerkvereinen der Arbeiter jetzt ein gnstiges und wird im ganzen
in den Kreisen der ersteren das Ziel einer Beseitigung der _trade
unions_ nicht mehr verfolgt, so werden doch naturgem Klagen ber
ihren Terrorismus oft gehrt, und so ist denn in neuerer Zeit der
Versuch unternommen, eine Gegenorganisation ins Leben zu rufen. Dies
ist die _national free labour association_. Sie wurde auf einem am
31. Oktober 1893 in London abgehaltenen Kongresse begrndet und hat
seitdem jhrliche Jahresversammlungen abgehalten, besitzt auch in
der _Free Labour Gazette_ ein eigenes regelmiges Organ. Auf dem
Kongresse in Manchester im Oktober 1896 wurde mitgeteilt, da die
Mitgliederzahl Ende 1895 131650 betragen habe und Ende Juli 1896
auf 150353 gestiegen sei, im Oktober 1897 soll sie sogar 180000 und
im Juni 1898 200000 betragen haben, doch werden diese Ziffern von
gegnerischer Seite als nackter Schwindel dargestellt. Die Vereinigung,
die sich insbesondere in London und den nrdlichen Hafenpltzen des
Mersey und des Clyde sowie des Bristol-Kanals ausbreitet, will nicht
die _trade unions_ als solche, oder die von ihnen gebte Tyrannei
bekmpfen, insbesondere setzt sie mit ihren Angriffen ein bei der
Praxis der _trade unions_, nicht mit _blake legs_ zusammenzuarbeiten
und die Behrden zu zwingen, ausschlielich ihre Angehrigen zu
beschftigen. Die Vereinigung will fr jeden Bezirk aus Arbeitgebern
und Arbeitern in gleicher Zahl zusammengesetzte Schiedsgerichte
(_boards of arbitration_) der verschiedenen Berufszweige errichten,
denen smtliche Arbeitsstreitigkeiten unterbreitet werden mssen. Falls
sich das Gericht ber einen Urteilsspruch nicht einigen kann, soll ein
Unparteiischer mit der Entscheidung betraut werden. Streiks sind nicht
vllig ausgeschlossen, sollen aber nur dann untersttzt werden, wenn
sie zuvor einem Schiedsgerichte unterbreitet sind. Die Einrichtung von
Untersttzungskassen soll den rtlichen Vereinen berlassen bleiben.

Am 10. Oktober 1898 hat die Association ihren Jahreskongre gehalten,
auf dem erwhnt wurde, da die Vereinigung im Laufe des Jahres an
Fabriken, in denen gestreikt wurde, 13000 Arbeitskrfte gesandt habe,
darunter 900 whrend des Maschinenbauerstreiks. Von einzelnen Rednern
wurde das neue Haftpflichtgesetz als die englische Industrie schdigend
verurteilt, andere wollten das Postenstehen bei Streiks unter Strafe
gestellt wissen.

Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte
vertreten gewesen sein, aber unparteiische Bltter, wie der _Daily
Chronicle_, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei
oder vier Leuten, die in London ein Bureau fr den Zweck errichtet
htten, bei Ausstnden den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und
deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewi klassischer
Zeuge, der jetzige Vorsitzende der _Federated Engineering Employers_,
$Alexander Siemens$ schreibt mir: Die _F. L. A._ besteht zum Teil
aus zweifelhaften Elementen. Whrend des _Engineering_-Streiks
unternahm sie, unabhngige Arbeiter zu finden, um die Ausstndigen
zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering,
da die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie whrend des
Ausstandes eine Menge Anhnger gefunden hatte. Danach darf man davon
ausgehen, da Herr v. $Stumm$ sehr unrichtig berichtet war, wenn er
in der Reichstagssitzung vom 9. Mrz 1898 der Vereinigung eine groe
Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein vllig
verunglcktes Unternehmen zu handeln.

$Statistische Angaben$ ber die _trade unions_ giebt es erst
seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung $John Burnetts$ zum
Arbeitsberichterstatter (_chief labour correspondent_) im Handelsamte.
Seit dieser Zeit werden jhrliche Berichte herausgegeben, doch waren
dieselben anfangs unvollstndig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine
die ihnen zugesandten Fragebogen ausfllte. Erst der im November 1898
verffentlichte Bericht fr 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den
Anspruch auf annhernde Vollstndigkeit erhebt. Danach gab es:

              1892   1203 Vereine mit 1500451 Mitgliedern
              1893   1259    "     "  1478474     "
              1894   1299    "     "  1437765     "
              1895   1303    "     "  1404898     "
              1896   1308    "     "  1491007     "
              1897   1287    "     "  1609909     "

  [22] _Report of the chief labour correspondent of the board of trade on
       trade unions in 1897 with comparative statistics for 1892-1896.
       London 1898, Darling & Son._

Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt
sie sich nicht gleichmig, indem die 100 grten Vereine einen Zuwachs
von 17,2% haben, whrend die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die
Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger
Vermehrung der Mitglieder erklrt sich aus den in dieser Zeit erfolgten
Verschmelzungen von Vereinen. _Trade councils_ gab es 1894 148 mit
698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit
693390 Mitgliedern.

Die Verteilung der _trade unions_ auf die $einzelnen Gewerbegruppen$
zeigt folgende Tabelle:

  =======================================================================
                        |             Zahl der              |
      Gewerbegruppen    |_trade                             |Prozentsatz
                        |unions_| Zweigvereine | Mitglieder |
  ======================+=======+==============+============+============
   Metallindustrie,     |       |              |            |
     Maschinen- und     |       |              |            |
     Schiffbau          |  272  |     2433     |   317518   |     20
   Bergbau und          |       |              |            |
     Httenwesen|       |   64  |     1543     |   282432   |     17
   Bauwesen             |  138  |     3034     |   219072   |     14
   Textilindustrie      |  244  |      499     |   217217   |     14
   Transportwesen       |       |              |            |
     (Eisenbahnen,      |       |              |            |
     Docks u. s. w.)    |   65  |     1268     |   183418   |     11
   Ungelernte Arbeiter  |   16  |      744     |    92858   |      6
   Bekleidungsindustrie |   48  |      652     |    75617   |      5
   Buchdruckerei u.     |       |              |            |      3
     Buchbinderei       |   54  |      350     |    52527   |
   Oeffentlicher Dienst |   37  |      873     |    45157   |      3
   Holzbearbeitung      |  115  |      559     |    38401   |      2
   Sonstige Gewerbe     |  234  |     1380     |    85692   |      5
  ======================+=======+==============+============+============
        Zusammen        | 1287  |    13335     |  1609909   |    100

Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung:

  ======================================================================
   Grndungszeit|  Anzahl der  |Prozentsatz|Mitgliederzahl|Prozentsatz
                |_trade unions_|           |              |
  ==============+==============+===========+==============+=============
    Vor 1825    |     48       |     4     |     54264    |     3
   1825-1829    |     12       |     1     |      9436    |     1
   1830-1839    |     32       |     2     |    107848    |     7
   1840-1849    |     46       |     3     |     66951    |     4
   1850-1859    |     72       |     6     |    221106    |    14
   1860-1869    |    118       |     9     |    250958    |    16
   1870-1879    |    162       |    13     |    286093    |    18
   1880-1887    |    152       |    12     |    233008    |    14
   1888-1897    |    640       |    50     |    375411    |    23
  ==============+==============+===========+==============+=============
    Zusammen    |   1282[23]   |   100     |   1605075[23]|   100

  [23] Fr fnf kleine Vereine mit zusammen 4834 Mitgliedern ist die
       Grndungszeit nicht zu ermitteln gewesen.

Das Gesetz gewhrt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein
ffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergnstigungen,
insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges
Eigentum durch ihre Vorstnde (_trustee_) zu erwerben, sowie einen
umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine,
die diese Eintragung erlangt haben, sowie die $Abstufung nach der
Mitgliederzahl$ zeigt folgende Tabelle:

  ========================================================================
                  |    Eingetragene Vereine   |Nicht eingetragene Vereine
  $Mitgliederzahl$|---------------------------+---------------------------
                  |          $Anzahl$         |         $Anzahl$
                  |der Vereine |der Mitglieder|der Vereine|der Mitglieder
  ================+============+==============+===========+===============
    Ueber 50000   |       5    |     341167   |     --    |      --
    20000-50000   |       6    |     190854   |     --    |      --
    10000-20000   |      14    |     192503   |      5    |    60446
     5000-10000   |      54    |     226680   |     26    |   148977
     2000- 5000   |      29    |      86812   |     20    |    63019
     1000- 2000   |      40    |      51294   |     25    |    36961
      500- 1000   |      65    |      45089   |     54    |    37412
      300-  500   |      53    |      20163   |     60    |    22065
      100-  300   |     154    |      26837   |    213    |    35331
       50-  100   |      89    |       6352   |    161    |    11269
       Unter 50   |      58    |       1859   |    156    |     4819
  ================+============+==============+===========+===============
     Zusammen     |     567    |    1189610   |    720    |   420299

Im allgemeinen zeigen die greren Vereine eine strkere Zunahme als
die kleineren, deren Mitgliederzahl sogar nicht selten zurckgeht. Das
hngt damit zusammen, da sie ihren Mitgliedern freilich geringere
Beitrge abfordern, ihnen dafr aber auch weniger bieten knnen.
Die amtliche Statistik giebt die Ziffern ber Einnahme, Ausgabe und
Vermgensbestand, sowie ber die einzelnen Arten der Ausgaben nur fr
die 100 grten Vereine, die zusammen 1059609 Mitglieder haben. Sie
zeigen in den Jahren 1892-1897 folgende Entwicklung:

  ======================================================================
   Jahr | Mitgliederzahl |   Einnahme  |   Ausgabe   | Vermgensbestand
        |                |   Pfd. St.  |   Pfd. St.  |      Pfd. St.
  ======+================+=============+=============+==================
   1892 |     903981     |   1455885   |   1418311   |      1618790
   1893 |     910119     |   1614379   |   1848159   |      1385010
   1894 |     924584     |   1629550   |   1433867   |      1580693
   1895 |     914766     |   1557667   |   1390717   |      1747643
   1896 |     961026     |   1673571   |   1233494   |      2187720
   1897 |    1059609     |   1981971   |   1896072   |      2273619

Die $Einnahmen$ bestehen neben Zinsen aus belegten Kapitalien,
Eintrittsgeldern, Ertrgen aus dem Verkauf von Mitgliedskarten und
Statuten u. s. w. naturgem berwiegend aus den Beitrgen, und zwar
sowohl den regelmigen Jahreszahlungen wie aus besonderen Umlagen,
zu deren Ausschreibung meist das Exekutivkomitee befugt, zuweilen
aber auch ein Mehrheitsbeschlu der Mitglieder erforderlich ist. Die
Beitrge sind sehr verschieden, und zwar sowohl in den verschiedenen
Vereinen wie nach den Jahren mit Rcksicht auf besondere Bedrfnisse.
Eine Uebersicht der $Beitrge$, und zwar der regelmigen wie der
auerordentlichen, fr das Jahr 1897 bietet folgende Tabelle:

  =======================================================================
          Beitrag auf den Kopf:           |            Zahl
                                          | der Vereine | der Mitglieder
  ========================================+=============+================
                       Unter  5 Schilling |       1     |       2300
    mindestens  5 aber   "   10     "     |      17     |     119369
        "      10  "     "   15     "     |      17     |     241842
        "      15  "     "   20     "     |       9     |      49074
        "      20  "     "   30     "     |      19     |     251825
        "      30  "     "   40     "     |      16     |     115077
        "      40  "     "   60     "     |       8     |      81031
        "      60  "     "   80     "     |      10     |      88421
        "      80 Schilling und darber   |       3     |     110670
  ========================================+=============+================
                  Zusammen:               |     100     |    1059609

Der Durchschnittsbeitrag belief sich 1892 auf 28 sh. 9-1/4 d., 1893 auf
31 sh. 2-1/2 d., 1894 auf 32 sh. 1-1/2 d., 1895 auf 31 sh. 11-1/4 d.,
1896 auf 32 sh. 3-3/4 d., 1897 auf 32 sh. 11-1/4 d.

Unter den $Ausgaben$ sind die wichtigsten Posten: 1. Streikgeld
(_dispute pay_); 2. Arbeitslosenuntersttzung; 3. Alterspension;
4. Kranken- und Unfalluntersttzung; 5. Begrbnisgeld; 6.
Verwaltungskosten. Damit ist nicht gesagt, da alle Vereine diese
smtlichen Arten von Untersttzungen gewhren. Der amtliche
Bericht teilt die Ausgaben in drei Klassen, nmlich Streikgeld,
Verwaltungskosten und Untersttzungen, wobei zu den letzteren die unter
2-5 bezeichneten Posten gezhlt werden.

Die Gesamtausgabe aller Vereine fr die Jahre 1892-1897 betrgt:

  fr Streikgeld           2171271 Pfd. Sterl.  =   23-1/2 Proz.
   "  Untersttzungen      5466903  "     "     =   59-1/2  "
   "  Verwaltungskosten    1582446  "     "     =   17      "
  --------------------------------------------------------------
                           9220620  "     "     =  100      "

Eine Verteilung auf die hauptschlichsten Gewerbegruppen, bei der auch
die einzelnen Untersttzungen getrennt sind, ergiebt folgende Tabelle:

  Spaltenberschriften:
  A = Streikgeld
  B = Arbeitslose
  C = Krankheit und Unfall
  D = Alter
  E = Begrbnis
  F = Zusammen
  G = Verwaltungskosten

  ======================================================================
                            |  Prozentsatz der Ausgaben fr:   |
                            |----------------------------------|
         Gewerbegruppe      |    |  Untersttzungen fr   |    | Betrag
                            |  A |------------------------| G  | in Pfd.
                            |    |  B |  C | D  | E  | F  |    | Sterl.
  ==========================+====+====+====+====+====+====+====+========
   Baugewerbe               |12,8|16,6|26,5| 8  |12,3|63,4|23,8|1358292
   Bergbau u. Httenwesen   |44,5|15,7| 9,5| -- |16,9|42,1|13,4|1452284
   Metallindustrie,         |    |    |    |    |    |    |    |
     Maschinen-             |    |    |    |    |    |    |    |
     und Schiffbau          |11  |40,2|17,2|13,7| 7,1|78,2|10,8|3686798
   Textilindustrie          |38,1|25,6| 4  | 1,3|13,8|44,7|17,2| 948664
   Bekleidungsindustrie     |27,2| 4,1|35,1| 9,1| 7,4|55,7|17,1| 422261
   Transportgewerbe         |10,8| 5,6| 9,5| 3,3|17,8|36,2|53  | 407611
   Buchdruckerei und        |    |    |    |    |    |    |    |
     Buchbinderei           | 6  |50,2| 5  |10,7| 9,9|75,8|18,2| 325992
   Holzverarbeitung         |12,1|31,3|11,3|13,8| 9,9|66,3|21,6| 201062
   Ungelernte Arbeiter      |    |    |    |    |    |    |    |
     verschiedener Betriebe |19,8|22,2|15,4| 6,2| 9,5|53,3|26,9| 417656
  ==========================+====+====+====+====+====+====+====+========
                            |    |[24]|    |    |    |[24]|    |
           Zusammen         |20,3|27,5|15,9| 8,3|10,9|62,6|17,1|9220620


  [24] Die Abweichung dieser Ziffern mit den oben angegebenen ist
       in dem Berichte nicht erlutert, scheint aber auf der schwierigen
       Unterscheidung zwischen Streikgeld und Arbeitslosenuntersttzung
       zu beruhen.

Diese Aufstellung zeigt, wie verschieden das Verhltnis zwischen
Streikgeld und Untersttzungen sich bei den einzelnen Vereinen
gestaltet. Der Bericht giebt nhere Nachweisungen fr die 100
grten Vereine, die in drei Gruppen geteilt werden. Die $erste$,
bei der das Streikgeld im Vordergrunde steht, obgleich zuweilen auch
Begrbnis-, Kranken- und Unfalluntersttzung gezahlt wird, umfat
25 Vereine mit 243411 Mitgliedern. Die $zweite$, bei welcher zu
dem Streikgeld die Arbeitslosenuntersttzung hinzukommt, umfat 34
Vereine mit 264548 Mitgliedern. Die $dritte$, bei der daneben alle
Arten von Untersttzung (Alter, Krankheit, Unfall) bezahlt werden,
ist die grte, denn sie umfat 41 Vereine mit 551650 Mitgliedern.
Die Vereine, die sich ausschlielich auf Streikgeld beschrnken,
sind die jngsten, denn das Durchschnittsalter der Vereine betrgt
in der ersten Klasse nur 16, in der zweiten 25, in der dritten 55
Jahre. Aber jedenfalls ergiebt sich aus diesen amtlichen Ziffern, wie
unzutreffend es ist, zu behaupten, da die _trade unions_ berwiegend
Streikvereine seien; nicht allein sind die Vereine, bei denen die
Streikuntersttzung im Vordergrunde steht, stark in der Minderzahl,
sondern selbst bei Bercksichtigung aller Vereine beluft sich der, auf
die Streikuntersttzung entfallende Betrag, wie nachgewiesen, auf 20,8
bezw. 23-1/2%.

Obgleich alle Vereine ihre Mitglieder bei Streiks untersttzen, ist
doch der Betrag in den einzelnen Jahren sehr verschieden; so hatten
von den 100 grten Vereinen im Jahre 1897 14 mit 50070 Mitgliedern
berhaupt keine Ausgaben hierfr gehabt.

Eine Uebersicht ber die Jahre 1892-1897 giebt folgende Tabelle, bei
der zu bercksichtigen ist, da 1892/93 der groe Baumwollenstreik,
1893 der groe Kohlenstreik und 1897 der Maschinenbauerstreik
stattfand, und da bei solchen Streiks nicht nur die unmittelbar
beteiligten, sondern infolge der gegenseitigen Untersttzung auch die
brigen Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden.

In den 100 grten Vereinen wurden verausgabt in Pfd. St.:

  ===============================+=======================================
                         | 1892  | 1893  | 1894  | 1895  | 1896  | 1897
  -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+-------
  im Baugewerbe          | 33286 | 30655 | 25279 | 20110 | 35178 | 20516
  im Bergbau und         |       |       |       |       |       |
   Httenbetriebe        |111656 |346361 | 63235 | 41403 | 39478 | 43374
  in d. Metallindustrie, |       |       |       |       |       |
   Maschinen-            |       |       |       |       |       |
   u. Schiffbau          | 28997 |  9265 | 23575 | 30145 | 34855 |280460
  Textilindustrie        |134610 |132014 | 33432 | 21245 | 17778 | 31941
  Bekleidungsindustrie   | 12743 | 10086 |  8017 | 60136 |  5666 | 18297
  Eisenbahndienst        |  2643 |  9286 |  2176 |  2018 |  2753 |  9684
  Dockbetrieb            |  3789 |  6044 |   995 |  1004 |  2129 |  1234
  anderen Gewerben       | 26770 | 32089 | 13451 | 10343 | 16070 | 27994
  -----------------------+-------+-------+-------+-------+-------+-------
        Zusammen         |352500 |584800 |160160 |186404 |153907 |433500

$Arbeitslosenuntersttzung$ zahlen 75 von den 100 grten
Vereinen ihren Mitgliedern in Hhe von 6 sh. bis 20 sh.
wchentlich; die hufigsten Betrge sind 10, 12 oder 15 sh.
Die hchsten Ausgaben hierfr werden in der Metallindustrie
sowie dem Maschinen- und Schiffbau gemacht. In der folgenden
Uebersicht ist deshalb diese Gruppe von den brigen getrennt;
zugleich ist der Prozentsatz der Arbeitslosen angegeben.

  =======================================================================
        | Ausgabe fr Arbeitslosenuntersttzung         |
        |-----------------------------------------------|
   Jahr | Metallindustrie, Maschinen- |                 | Prozentsatz der
        |       und Schiffbau         |  Andere Gewerbe |   Arbeitslosen
        |         Pfd. St.            |     Pfd. St.    |     in allen
        |                             |                 |     Gewerben
  ======+=============================+=================+================
   1892 |          216688             |      134824     |        6,3
   1893 |          253874             |      208627     |        7,5
   1894 |          266907             |      194282     |        6,9
   1895 |          206822             |      229412     |        5,8
   1896 |          131923             |      152483     |        3,4
   1897 |          404851             |      137373     |        3,5

Den Betrag der brigen von den 100 grten Vereinen in den Jahren
1892-97 gezahlten $Untersttzungen$ sowie des $Vermgens$ ergiebt
folgende Tabelle.

  Spaltenberschriften:
  A = Alterspension[25]
  B = Kranken- und Unfalluntersttzung[26]
  C = Begrbnisgeld[27]
  D = Vermgen

  ========================================================
          |    A     |    B     |    C     |    D
    Jahr  |          |          |          |
          | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St. | Pfd. St.
  ========+==========+==========+==========+==============
    1892  |  102432  |  210243  |  68589   |  1618790
    1893  |  112588  |  241638  |  75343   |  1385010
    1894  |  122434  |  230233  |  70104   |  1580693
    1895  |  131861  |  263966  |  76443   |  1747643
    1896  |  142518  |  246788  |  75858   |  2187720
    1897  |  152207  |  269784  |  82156   |  2273619[28]

  [25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt.

  [26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen
       Unfalluntersttzung.

  [27] Das Begrbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87
       Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt
       zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St.
       Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt.

  [28] Die verhltnismig geringe Zunahme gegen 1896 erklrt sich
       daraus, da der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen
       eine Verminderung des Vermgens im Betrage von 130725 Pfd. St.
       verursacht hatte.

Der Betrag des $Vermgens$, berechnet auf den Kopf des einzelnen
Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 grten
Vereinen:

  Spaltenberschriften:
  (A) = Vereinen
  (B) = Mitgliedern


   1 Schill. 4 d. bis weniger als 10 Schill. bei 19  (A)  mit  148998  (B)
  10    "          "     "     "   1 Pfd. St. "  15   "    "    97180   "
   1 Pfd. St.      "     "     "   2  "    "  "  31   "    "   344472   "
   2    "          "     "     "   3  "   "   "  16   "    "   302237   "
   3    "          "     "     "   4  "   "   "   7   "    "    64804   "
   4    "    und darber                         12   "    "   101918   "
                                                --------------------------
                                                100   "   mit 1059609   ".

Die geringsten Betrge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur
bei zwei Vereinen; der Hchstbetrag war 13 . St. 4 sh. 11 d. Bei 57
Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3
Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld
beschrnken, am hchsten diejenigen, welche mglichst alle Arten von
Untersttzungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt
fr die 100 Vereine belief sich

              1892 auf 1 Pfd. St. 15 Schill.  9-3/4 Doll.
              1893  "  1  "    "  10   "      5-1/4   "
              1894  "  1  "    "  14   "      2-1/4   "
              1895  "  1  "    "  18   "      2-1/2   "
              1896  "  2  "    "   5   "      6-1/4   "
              1897  "  2  "    "   2   "     11       "

Die $Organisation der Frauen$ ist naturgem noch weit weniger
vorgeschritten, als die der Mnner; wo aber die Frauen organisiert
sind, gehren sie berwiegend den von den Mnnern begrndeten Vereinen
an. Vereine, die ausschlielich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur
25 mit 7935 Mitgliedern gegenber 114 gemischten, denen 161539 Mnner
und 111840 Frauen angehrten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775
Frauen, so da sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten
Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhltnisse der
Verteilung zeigt folgende Tabelle:

  =======================================================================
      Prozentsatz der   |                  |    Zahl der Mitglieder
   weiblichen Mitglieder| Zahl der Vereine |-----------------------------
                        |                  | Mnner  | Frauen | Zusammen
  =======================================================================
           100          |        25        |   --    |   7935 |   7935
  50 bis weniger als 100|        63        |  38041  | 101895 | 139936
  10  "     "     "   50|        23        |  10208  |   6143 |  16351
  unter 10              |        28        | 113290  |   3802 | 117092
  =======================================================================
        Zusammen        |       139        | 161539  | 119775 | 281314

Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nmlich 109180 = 91,1%
in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschftigt, wovon allein
74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7%
in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen
mit ausschlielich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei lnger als
seit 1874, fnf haben ein Alter von 10-18 Jahren, sieben ein solches
von 5-10 Jahren und 11 sind jnger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen
haben 20 weibliche Sekretre.

Das $Verhltnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten$
ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszhlung von
1891 die verschiedenen Beschftigungsarten nicht streng sondert und
deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden lt, die berhaupt fr
die Organisation in Betracht kommen, indem zu bercksichtigen ist,
da dies durch mancherlei Grnde, insbesondere jugendliches Alter,
Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflchlichen
Schtzung kann man die Anzahl der erwachsenen Mnner in den Berufen,
die fr die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen
annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die
Zahl von 1490134 mnnlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen
Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft
aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt
der Prozentsatz der mnnlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am hchsten
steigt er im Bergbau und Httenbetriebe, indem hier von den insgesamt
beschftigten 776267 Arbeitern ber 16 Jahren 282432 = 36% organisiert
sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschftigten Mnnern ber
18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180
= 21% organisiert. Von der Gesamtbevlkerung bilden die Mitglieder der
_trade unions_ etwa 4%.

Die _trade unions_ sind brigens ber die verschiedenen Gegenden des
Knigreiches sehr ungleichmig verteilt, wie folgende von S. und B.
$Webb$ aufgestellte Tabelle ergiebt:

  =====================================================================
      $Berufszweig$      |  England  | Schottland | Irland | Insgesamt
                         | und Wales |            |        |
  =====================================================================
   Maschinenbau u.       |           |            |        |
    Metallindustrie      |  233450   |    45300   |   8250 |  287000
   Baugewerbe            |  114500   |    24950   |   8550 |  148000
   Bergbau               |  325750   |    21250   |    --  |  347000
   Textilgewerbe         |  184270   |    12330   |   3400 |  200000
   Bekleidungs- u.       |           |            |        |
    Lederindustrie       |   78650   |     8400   |   2950 |   90000
   Druckgewerbe          |   37950   |     5650   |   2400 |   46000
   Verschiedene          |           |            |        |
    kleinere Berufe      |   46550   |     7450   |   4000 |   58000
   Landarbeit.,          |           |            |        |
    Transportgewerbe &c. |  302880   |    21670   |  10450 |  335000
  =====================================================================
      Gesamtsummen       | 1324000   |   447000   |  40000 | 1511000

Die nrdlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten
allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von
Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester,
Northampton und Stafford mit 210000 und Sdwales mit 89000, whrend
London mit seiner nchsten Umgebung nur die verhltnismig geringe
Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die fhrenden Bezirke sind
Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80
bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen
Gegenden bilden die _trade unions_ in der That die ausschlaggebende
Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehren ihnen
immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgem die tchtigsten
sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Fhrerschaft.

Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten
Arbeiter der Groindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehren allein den
drei groen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und
Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der pltzliche Aufschwung
der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den
200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen
noch die grere Zahl auf die hheren Stellungen der Schaffner und
Lokomotivfhrer entfllt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000
Mitglieder zhlte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895
auf 9000 zurckgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der
1890 30000 Personen angehrten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder.
Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lasttrger
und stdtischen Tagelhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand
mangelnder Organisation zurckgesunken.

Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten
Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die
Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden
Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nhere
Beziehungen anzuknpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch
ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. $Elm$,
anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Prefehde zwischen
diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anla gegeben hat.
Die Generalkommission hat zugeben mssen, da ihr keine Einladung
zu dem Kongresse zugegangen war und v. $Elm$ sich ohne eine solche
nach Edinburg begeben hat, obgleich die Generalkommission die _trade
unions_ zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen
hatte, was mit der Begrndung abgelehnt war, da die Einladung zu
spt eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen
Ausschusses abhalten zu knnen. Auch der Vorwurf des Gewerkvereins
ist als berechtigt anzuerkennen, da v. $Elm$ das Hauptgewicht
seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die
Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Da beide
gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands groen Wert darauf legen,
Fhlung mit den _trade unions_ zu erhalten und deren Autoritt fr
ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der
Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden
und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern berhaupt
deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso
berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der _trade unions_, wie
sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg
festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen
Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine,
sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig
Aussicht vorhanden, da sie diese zu Gunsten des einen oder anderen
extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Mnner
des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mgen
sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus.

Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben
versucht, aus den Kongrebeschlssen der letzten Jahre Kapital zu
schlagen und insbesondere aus den Beschlssen in Liverpool und
Norwich den Beweis hergeleitet, da auch in England die G.-V. sich
auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie
bewhrt htten, als welcher sie bis dahin gepriesen wren; man hat
deshalb prophezeit, da diese staatsgefhrliche Bewegung jetzt sehr
bald auch England erobert haben und dann fr jeden klar ersichtlich
sein werde, da jedes Entgegenkommen gegenber der Arbeiterbewegung
lediglich zur Strkung der Sozialdemokratie fhre. Ich werde auf
diese Frage an anderer Stelle zurckkommen und bemerke hier nur, da
es sehr viele Leute giebt, die fr den Maximalarbeitstag eintreten
und selbst den Achtstundentag fr ein erstrebenswertes und im Laufe
der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und
die Gewinnung ungeheurer Vermgensmassen durch das Steigen des
Grundwertes in den Grostdten ohne irgend welche eigene Arbeit fr
verwerflich halten und deshalb Anhnger der Bodenbesitzreform sind
und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde
als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller
dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der
spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung
etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu
sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, da selbst
die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht
entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen,
wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die
bedeutendsten sozialistischen Fhrer die geschichtlichen und sittlichen
Ideale der gegenwrtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und
Religion. Begeisterung fr die Gre und Macht Englands macht sich auch
bei ihnen in einer den Nichtenglnder fast verletzenden Form geltend;
hufig erffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten,
und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten ber
Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine groe Anzahl von Geistlichen der
englischen Staatskirche sind Mitglieder der _Fabian Society_. Aus der
religisen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891
die Begrndung der Arbeiterkirche hervorgegangen, der die meisten
der oben genannten Fhrer angehren. Sie steht auf einem freien, aber
durchaus religisen Boden, setzt sich aber das Ziel, Mitglieder aller
Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen.

Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung
der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht
auerhalb des Bereiches der Mglichkeit, da hier neben dem vierten
Stande der gelernten Arbeiter demnchst die Bildung eines neuen fnften
Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt.


II. Frankreich[29].

Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben,
tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunchst
die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl
seitens der Unternehmer wie seitens der ffentlichen Meinung und der
Gesetzgebung, aber ebenso das allmhliche Vordringen der Ueberzeugung,
da nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung mglich
sei, und schlielich den vlligen Sieg dieser Bewegung ber die
frheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche
die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant,
da die beiden groen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt,
der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in
durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben,
ein Beweis fr die neuerdings oft gemachte Bemerkung, da diesen
Revolutionen der $soziale$ Karakter noch vllig fehlte, da sie
lediglich $politischer$ Natur waren und da der Arbeiterstand, der
zu einem Klassenbewutsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen
lediglich von den brgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen
lassen.

  [29] Vgl. W. $Lexis$: Gewerkvereine und Unternehmerverbnde in
       Frankreich, in den Schriften des Vereins fr Sozialpolitik
       XVII, Leipzig 1879. v. d. $Osten$: Die Fachvereine und die
       soziale Bewegung in Frankreich, Schmollers Jahrb. 1891, S.
       1031 ff. und Sonderausgabe. $Raoul Jay$: Die Syndikate der
       Arbeiter und Unternehmer in Frankreich, Brauns Archiv IV, S.
       403 ff.: _Annuaire des Syndicats professionnels._ _Paris_ seit
       1889. _Bulletin de l'Office du travail_, insbesondere die
       Januarhefte. Einen wertvollen Ueberblick ber die Entwickelung
       der franzsischen Gewerkschaften bis auf die neueste Zeit bietet
       der Aufsatz von $Bourdeau$: _Le mouvement syndical en France_
       in _Serie A Circulaire Nr. 15_ des _Muse sozial_ vom 31. Juli
       1897. Vgl. auch $Zacher$: Die rote Internationale. 3. Aufl.,
       Berlin 1884. Hertz. S. 48 ff.

Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbnde
(_compagnonnages_) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten.
Dies wurde zwar durch die Revolution zunchst insofern gendert, als
das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen franzsischen
Brgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen,
um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige
polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese
Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf
alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung
von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt
sie doch nicht fr gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot
das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von
Brgern desselben Standes oder Gewerbes und erklrte, da solche
Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Lden und Arbeiter
oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht htten, in ihren
Versammlungen Vorsitzende, Sekretre und Sachwalter zu bestellen,
Register zu fhren und ber ihre angeblichen gemeinsamen Interessen
Beschlsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher
Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art.
20, die Koalitionen der lndlichen Arbeiter und Dienstboten.

Dieser Standpunkt wurde auch spter beibehalten, indem man zugleich das
Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschrnkte.
Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine,
die der ffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der
Regierung das freie Auflsungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret
vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22.
Ventse VI (14. Mrz 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der
_Code pnal_ von 1810 forderte nicht allein fr jeden Verein mit mehr
als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291-294), sondern
hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803)
erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber
aufrecht (Art. 414-416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, da die
Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbue nur
mit Gefngnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit
Gefngnis von 1-3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefngnis
von 2-5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27.
November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche
Strafe festgesetzt.

Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung
mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit
ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der
Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im ffentlichen
Interesse aufzulsen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz
vom 25. Mrz 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben
und der frhere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das
Blhen zahlreicher geheimer Gesellschaften.

Auch Napoleon III. verfolgte zunchst diese Politik, und von 1853-1862
wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen
bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen
Bewegung enthaltenen Machtfaktors fr seine Interessen erkannte,
nderte sich seine Politik. Zunchst wurde durch Gesetz vom 30. Mai
1864 das Koalitionsverbot des _Code pnal_ Art. 414-416 insoweit
beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt,
Drohung oder betrgerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung
zum Zwecke einer Erhhung oder Erniedrigung der Lhne herbeizufhren
oder die freie Ausbung der Industrie oder der Arbeit zu beschrnken
versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem
verabredeten Plane durch Sperren, Buen oder Verrufserklrungen die
Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeintrchtigen. Dabei blieb
aber das allgemeine Vereinsgesetz auch fr die Vereine der Arbeiter und
Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man
seitens der Regierung erklrte, da man den Fachvereinen der Arbeiter,
sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewhren
werde, wie sie bisher schon -- wenngleich im Widerspruche zu dem
Gesetze -- den Vereinen der Arbeitgeber gewhrt war. Zugleich ersetzte
das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein fr alle nicht politischen
Versammlungen das bisherige System der polizeilichen $Genehmigung$
durch die bloe $Anmeldung$. Die Folge dieser freieren Stellung war
zunchst in den Jahren 1868-1870 eine wilde Streikbewegung, die aber
fast ausnahmslos ohne Erfolg war.

Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem
Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und
ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflut.

Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse
des Gesetzes vom 14. Mrz 1872 gegen die Internationale und berhaupt
zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze
Arbeiterbewegung gefhrt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften
zu organisieren, zunchst nicht von der sozialdemokratischen, sondern
von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere
auch von dem ersten $allgemeinen franzsischen Arbeiterkongresse$,
der vom 2.-10. Oktober 1876 in $Paris$ abgehalten wurde und auf dem
101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (_cercles d'tude_)
aus 39 Stdten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million
Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der
radikalen Zeitung _La Rforme_ zusammenberufen, whrend die Kosten
von dem Minister Crmieux getragen wurden. Man betonte ausdrcklich,
da man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit
rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und
die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem
Wege herbeifhren wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung
der Gewerkschaften (_chambres syndicales_) durch Abschaffung aller
einschrnkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persnlichkeit,
volle Autonomie derselben bezglich aller einschlagenden Fragen,
insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der
gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate
zu einer _Union nationale_ behufs Vertretung der Gesamtinteressen
der franzsischen Arbeiterschaft, Einfhrung des Maximalarbeitstages,
Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und
Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte
zur mglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste
franzsische Gewerkschaftskongre stellte sich ganz auf den Boden des
englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch
gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, da man
ehrgeizigen Fhrern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren
persnlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.

Das uere Ergebnis des Kongresses war die Grndung des Blattes _Le
Proltaire_, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet
wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den
Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fhlung zu nehmen hatte,
indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene
Arbeiterkandidaten werde durchsetzen knnen.

Es ist begreiflich, da die Partei der Revolution, die durch
Gefangensetzung und Verbannung ihrer thtigsten Anhnger auf Grund
des Kommuneaufstandes zunchst machtlos war, sich ber die auf dem
Pariser Kongresse eingeschlagene Richtung emprte. In einem aus
London datierten, von der _Commune rvolutionnaire_ unterzeichneten
Schriftstcke mit dem Titel: _Les Syndicaux et leur Congrs_
beschuldigte man die Gewerkschaften des offenen Verrates an der Sache
der Revolution. Zugleich suchten einige jngere Anhnger dieser
Richtung, unter ihnen auch der soeben zum Marxismus bekehrte sptere
Parteifhrer $Guesde$, durch Grndung des Blattes _L'Egalit_ der
sozialdemokratischen Bewegung einen festen Halt zu geben.

Auf dem vom 28. Januar bis 8. Februar 1878 in $Lyon$ abgehaltenen
$zweiten Gewerkschaftskongresse$ war die revolutionre
kollektivistische Richtung bereits vertreten und forderte die
Ueberfhrung der Produktionsmittel in Gemeinbesitz, indem sie erklrte,
da sie die Gewerkschaften nicht als Mittel, die Lage der arbeitenden
Klassen zu bessern, sondern nur als Organisierung des Klassenkampfes
ansehen knnte; jede Beziehung zu der brgerlichen Demokratie mte
abgebrochen, eine eigene Arbeiterpartei geschaffen und der Umsturz
der bestehenden Gesellschaftsordnung angestrebt werden. Aber diese
Antrge wurden gegen etwa 10 Stimmen abgelehnt und von den Wortfhrern
der Mehrheit nicht allein der Kollektivismus verworfen, sondern
sogar erklrt, da auch die Streiks zu mibilligen seien, da sie zur
Verteuerung der Waren fhrten; man msse berhaupt das Heilmittel in
der Bethtigung der individuellen Freiheit erblicken. Revolutionen
fhrten, abgesehen von den Opfern, die sie kosteten, nur zur Diktatur.

Aber die Mehrheit war unter sich nicht einig; sie bestand aus
Vertretern der unter dem Einflusse von $Buchez$ ins Leben gerufenen
Genossenschaftsbewegung, denen sich auch die Anhnger $Proudhons$
anschlossen, und endlich den Mitgliedern der neuen Schule der
Possibilisten unter Fhrung von $Finance$. Einer ihrer Hauptfhrer
war $Vaillant$, der spter insbesondere im Pariser Gemeinderate eine
hervorragende Rolle spielte.

Unter diesen Umstnden ist es erklrlich, da die revolutionren
Elemente allmhlich an Einflu gewannen. Zunchst ging das Blatt _Le
Proltaire_ im Jahre 1878 in die Hnde von $Benoit Malon$ und $Paul
Brousse$ ber, die ihrerseits die Ideen $Proudhons$ mit dem System
von $Marx$ zu vermitteln suchten. Daneben entstanden andere Bltter
derselben Richtung, z. B. _Le Citoyen_, _La Bataille_, _La Commune
libre_.

So vorbereitet, hoffte man, auf dem folgenden $dritten Kongresse$, der
vom 20.-31. Oktober 1879 in $Marseille$ stattfand, den entscheidenden
Schlag fhren zu knnen, und man hatte sich nicht getuscht. Dieser
Kongre hat fr die soziale Bewegung in Frankreich die grte
Bedeutung, sowohl durch die Anzahl der Teilnehmer, wie durch die dort
gefaten Beschlsse. Gegen 250 Syndikate und 100 andere Organisationen
waren durch 130 Abgeordnete vertreten; das Kongreprotokoll umfat 820
Seiten. In Widerspruch zu der von dem Exekutivkomitee der Regierung
gegenber abgegebenen Zusicherung, alle Fragen politischen und
internationalen Karakters fern zu halten, beschlo die Mehrheit, fr
die selbstndige Organisation der Arbeiterklasse einzutreten und zu dem
Zwecke nicht allein an den politischen, sondern auch an den kommunalen
Wahlen teilzunehmen. Als Mittel, durch welches allein die Emanzipation
der Arbeiterklasse erreicht werden knne, bezeichnete man die
Einfhrung des $Kollektiveigentums an allen Produktionsmitteln$. Zum
Zwecke der Durchfhrung dieser Beschlsse, deren genauere Festsetzung
dem folgenden Kongresse vorbehalten wurde, teilte man Frankreich in
6 Distrikte: 1. Zentrum mit Paris, 2. Norden mit Lille, 3. Osten mit
Lyon, 4. Westen mit Bordeaux, 5. Sden mit Marseille, 6. Algier. Als
Mittel wurde auch die Anwendung von Gewalt fr zulssig erklrt.

Die Minderheit des Kongresses, die insbesondere von Finance vertreten
wurde, bestritt freilich die Gesetzlichkeit der Abstimmung, und 23
Abgeordnete legten einen formellen Protest ein, aber das Ergebnis wurde
dadurch nicht gendert: $die Leitung der gewerkschaftlichen Bewegung
war an die revolutionre Partei und insbesondere an die Kollektivisten
bergegangen$.

Aber begreiflicherweise wollten die berstimmten Vertreter des
gewerkschaftlichen Gedankens sich dieser Entthronung nicht fgen,
und so beginnt von jetzt an die fr die franzsische Bewegung
karakteristische $Spaltung in eine groe Anzahl sich heftig
bekmpfender Gruppen$.

Zunchst vollzog sich auf dem $Kongresse von Havre$ (14.-22. November
1880) die Scheidung der politischen von der rein $gewerkschaftlichen$
Richtung, von denen die erstere durch 55, die letztere durch 57
Abgeordnete vertreten war. Beide hielten nach der Trennung ihre
Sitzungen nebeneinander und beanspruchten, als der eigentliche Kongre
angesehen zu werden.

Die $gewerkschaftliche$ Gruppe, deren Hauptfhrer $Clmenceau$ war, gab
sich den Namen $_Alliance socialiste rpublicaine_$ und schuf sich
neben dem Blatte _La ville de Paris_ noch ein besonderes Organ _Le
moniteur des syndicats ouvriers_.

Die politische Gruppe hatte durch ihre beiden Fhrer $Guesde$ und
$Lafargue$ (Schwiegersohn von $Marx$) unter der Beihlfe von $Marx$
und $Engels$ in London ein ausfhrliches Programm ausarbeiten lassen,
das sie in Havre annahm und in welchem erklrt wurde, da die
Gewerkschaften und die Streiks nur Hlfsmittel fr die Organisation und
die Agitation seien.

Aber die Einigkeit auf seiten der $Kollektivisten$ fand schon auf
ihrem $Kongresse in Reims$ (30. Oktober bis 5. November 1881), auf
dem 45 Abgeordnete als Vertreter von etwa 300 Gewerkschaften und
sozialistischen Gruppen (Studienzirkeln) erschienen waren, ein
frhes Ende. Hier waren auch die Anarchisten oder Kommunisten
vertreten, die gegen die Tyrannei der Fhrer protestierten und in den
aufgestellten Forderungen nur ein Minimalprogramm sehen wollten,
das je nach den rtlichen Verhltnissen Erweiterungen zulae. Vor
allem aber widerstrebten sie der von der Mehrheit beabsichtigten
straffen Organisation, die lokal, regional und national gegliedert
sein, in einem aus je fnf Vertretern jeder der sechs Distrikte und je
einem Vertreter jeder national organisierten Gewerkschaft gebildeten
Nationalkomitee mit dem Sitze in Paris gipfeln und die Aufgabe haben
sollte, die Verbindung unter den einzelnen Vereinigungen und mit dem
Auslande aufrecht zu erhalten. Schlielich verlie die Minderheit unter
Protest den Kongre.

Aber auch unter der Mehrheit zeigte sich der Beginn weiterer
Streitigkeiten zwischen den Marxisten, vertreten durch $Guesde$ und
$Lafargue$ und den Anhngern von $Brousse$, denen sich auch $Malon$
anschlo. Der Gegensatz war mehr persnlich als sachlich. Die
Broussisten erklrten, da sie die Ideen aber nicht die Autoritt von
$Marx$ anerkennen und sich nicht dessen Leitung unterwerfen wollten.
So richtete sich die von $Brousse$ und $Malon$ durchgesetzte Grndung
eines $Nationalkomitees$ hauptschlich gegen die bisher von $Guesde$
ausgebte Diktatur und hatte deshalb eine persnliche Spitze. Spielte
bei dem Gegensatze ferner auch die nationale Eitelkeit zweifellos eine
Rolle, so handelte es sich doch zugleich um einen Einflu der alten
$Proudhon$'schen Erinnerungen.

Obgleich man die Austragung dieser Streitigkeiten dem folgenden
Kongresse vorbehielt, setzten sie sich doch in der Presse und
insbesondere in heftigen Fehden zwischen dem auf dem Kongresse als
Parteiorgan anerkannten _Proltaire_ und den an die Stelle der
_galit_ getretenen Blttern _Le Citoyen_ und _La Bataille_
fort, ja man beschuldigte sich gegenseitig des Verrates und der
Beziehungen zur Polizei. Als $Joffrin$, der in den Pariser Gemeinderat
gewhlt wurde, dabei von dem Marseiller Programm insofern abwich, als
er sich nicht fr die Abschaffung des Erbrechts fr Erbschaften ber
20000 Fr. aussprach und nicht den Achtstundentag, sondern nur allgemein
die gesetzliche Festsetzung der Arbeitszeit forderte, wurde er von den
Marxisten auf das heftigste angegriffen.

Der Bruch vollzog sich dann auf dem $Kongresse$ von $Saint-Etienne$
(24. September bis 1. Oktober 1882), auf dem 200 Gewerkschaftler und
150 Studienzirkel vertreten waren. Die Marxisten wurden bei der Wahl
des Nationalkomitees mit 66 gegen 6 Stimmen ausgeschlossen, worauf
sie in Strke von 27 Abgeordneten als Vertretern von 37 Vereinen
den Kongre verlieen, sich nach $Roanne$ begaben und dort einen
$Gegenkongre$ abhielten.

Die Mehrheit von 86 Abgeordneten als Vertretern von 401 Vereinen tagte
in St. Etienne weiter und beschlo, das Hauptgewicht auf die Bildung
von Gewerkschaften zu legen. Da sie erklrten, da sie die politische
Thtigkeit nicht als bloe Vorschule der Organisation betrachteten,
sondern ihr Ziel auf das Nchstliegende und insbesondere auf die
praktische Arbeit richteten, so nannten die Marxisten sie spttisch:
$_Les Possibilistes_$. Sie selbst nderten ihren Namen auf dem vom
30. September bis 7. Oktober 1883 in Paris abgehaltenen Kongresse
in $_Fdration des travailleurs socialistes de France_$ und
beschlossen, ohne grundstzlich auf die Revolution zu verzichten, doch
sich vorwiegend mit praktischen Fragen, insbesondere dem Versicherungs-
und Lehrlingswesen, Schiedsgerichten u. s. w., beschftigen zu wollen.

Die rein gewerkschaftliche Richtung, die sich in Havre von den
Kollektivisten getrennt hatte, hielt seitdem unter den Namen
$_Alliance socialiste rpublicaine_$ eigene Kongresse ab, so vom 27.
November bis 5. Dezember 1881 in $Paris$ und vom 3.-12. September 1882
in $Bordeaux$. Sie organisierte eine Zentralstelle in der $_Union
des syndicats_$ in Paris mit dem eigenen Organ $_Le Moniteur
des syndicats ouvriers_$. Sie schlo jede politische Thtigkeit
aus und beschrnkte sich ganz auf die wirtschaftliche Hebung der
Arbeiterklasse durch Gewerkschaften, und zwar thunlichst im Wege
friedlicher Verstndigung mit den Syndikaten der Unternehmer. In der
That erreichte sie eine weitgehende Verstndigung mit diesen auf dem
Wege gegenseitiger Nachgiebigkeit.

Das wichtigste Ereignis in der Entwicklung der gewerkschaftlichen
Bewegung in Frankreich bildet das umfassende und segensreiche
$Syndikatsgesetz$ (_Loie rlative  la creation des Syndicats
professionels_) vom 21. Mrz 1884.

Das Gesetz verfgt zunchst die Aufhebung des Gesetzes vom 14./27.
Juni 1791 und des bereits durch Gesetz vom 30. Mai 1864 abgenderten
Art. 416 des _Code pnal_ und erklrt die Art. 291-294 des letzteren
sowie das Gesetz vom 10. April 1834[30] auf die Syndikate fr nicht
anwendbar und bestimmt dann, da gewerbliche Vereinigungen auch in
grerer Mitgliederzahl als 20, sofern diese Personen denselben oder
einen verwandten Beruf ausben, sich ohne Erlaubnis der Regierung
bilden knnen. Die Syndikate drfen sich nur mit dem Studium oder
der Verteidigung wirtschaftlicher, industrieller kommerzieller und
landwirtschaftlicher Interessen beschftigen. Sie brauchen nur die
Statuten und die Namen der Vorstandsmitglieder, sowie jede Vernderung
bei der Behrde anzuzeigen und die Vorschrift zu befolgen, da
alle Vorstandsmitglieder Franzosen und im Besitze der brgerlichen
Ehrenrechte sein mssen, um das Recht der juristischen Persnlichkeit
und die Befugnis zur Erhebung von Beitrgen zu erlangen. Grundstcke
drfen sie allerdings nur insoweit erwerben, als sie fr ihre
Versammlungen, Bibliotheken und Unterrichtskurse notwendig sind. Sie
drfen Arbeitsnachweise begrnden und fr ihre Mitglieder Hlfskassen
jeder Art errichten. Endlich ist es ihnen gestattet, innerhalb des
ihnen selbst zugewiesenen Rahmens Verbnde zu bilden, denen aber
das Recht der juristischen Persnlichkeit und des Grunderwerbes
vorenthalten ist. Jedes Mitglied der Syndikate hat das durch
Statutenbestimmung nicht einzuschrnkende Recht, vorbehaltlich der
Beitragspflicht fr das laufende Jahr jederzeit auszuscheiden, ohne da
dabei das durch Beitragszahlungen erworbene Recht an den bestehenden
Hlfskassen verloren geht. Uebertretungen des Gesetzes werden an den
Vorstandsmitgliedern mit Strafen von 16-200 Frcs. bestraft, doch kann
von den Gerichten auch auf Schlieung des Vereins erkannt werden.

  [30] Dasselbe hatte die Bestimmungen des _Code pnal_ Art. 291, die an
       sich nur fr Vereine von mehr als 20 Mitgliedern galten, auf
       solche Vereine ausgedehnt, die in mehrere Abteilungen von weniger
       als 20 Mitgliedern zerfallen.

Durch ein spteres Gesetz vom 30. November 1892 wurde bestimmt,
da auch Aerzte, Zhnrzte und Hebammen, nicht aber Staats- und
Gemeindebeamten unter das Syndikatsgesetz fallen.

Da ein Gesetz von solcher Bedeutung nicht ohne lebhaften Widerspruch
geschaffen werden konnte, liegt auf der Hand, und es hat nicht an
Stimmen gefehlt, die von demselben die Auflsung aller staatlichen
Ordnung vorhersagten. Aber die sowohl auf der Linken wie auf der
Rechten der franzsischen Kammer verteidigte Ansicht, da gerade
umgekehrt die gesetzliche Organisation der Fachvereine zu einer
sozialen Beruhigung fhren werde, hat schlielich den Sieg davon
getragen.

Fr die Arbeiterklasse war dieses Gesetz ein Ferment, welches zu
lebhaften Auseinandersetzungen und vllig neuen Gruppenbildungen
fhrte. Die $revolutionre Richtung$, die durch dasselbe den Verlust
ihres Einflusses befrchtete, suchte es als ein Werk der Reaktion zu
bekmpfen und die ihr zugnglichen Vereine zu bestimmen, sich ihm
nicht zu unterwerfen, insbesondere also ihre Anmeldung, durch die sie
die im Gesetze gewhrte Stellung erlangen konnten, nicht vorzunehmen.
Um dieser Bewegung entgegenzuwirken, veranstalteten die Syndikate der
Rhonegegend unter Begnstigung seitens der Regierung im Jahre 1886
einen $Kongre$ in $Lyon$, der lediglich fr die gewerkschaftliche
Richtung unter Ausschlu der politischen Parteien bestimmt sein sollte
und der deshalb als der $erste Gewerkschaftskongre$ bezeichnet werden
kann. Aber trotz dieser Beschrnkung erklrten sich auf dem Kongresse,
auf dem 248 Syndikate durch 158 Abgeordnete vertreten waren, 74 Stimmen
gegen und nur 29 fr das Gesetz, obgleich von den 248 Syndikaten sich
88 demselben unterworfen hatten. Ja es kam sogar zu Ausschreitungen,
indem die dreifarbige Fahne zerrissen und an ihrer Stelle die rote
aufgezogen wurde. Die $_Union des syndicats ouvriers_$ blieb in der
Minderheit, und um gegen sie ein Gegengewicht zu schaffen, beschlo
der Kongre die Bildung eines Verbandes aller Syndikate unter dem
Namen: _Fdration nationale des syndicats ouvriers_. Zur Leitung
der Geschfte ernannte man ein $Nationalkomitee$, dessen sich nun die
verschiedenen Parteien zu bemchtigen suchten. Die Possibilisten, die
es nach Paris verlegen wollten, unterlagen jedoch den Marxisten, die
durchsetzten, da es in der Provinz bleiben und seinen Sitz jhrlich
wechseln sollte.

Auch auf dem folgenden II. $Kongresse$, der 1887 in $Montluon$
stattfand, waren die $Marxisten$ in der Mehrheit, so da sich
die $Possibilisten$ nach $Charleville$ zurckzogen. Die rein
$gewerkschaftliche$ Richtung hatte sich infolge ihrer Niederlage in
Lyon ganz fern gehalten.

Dasselbe Bild zeigte der III. $Kongre$ von $Bordeaux$ 1888, auf dem
die Marxisten zuerst einen Beschlu zu Gunsten des Generalstreiks
durchsetzten, indem sie behaupteten, da nur auf diesem Wege das Ziel
der Sozialisierung der Produktionsmittel zu erreichen sei.

Fr eine Zeit lang wurde die bisherige Entwicklung des Parteiwesens
innerhalb der Syndikate durchbrochen durch die $Boulangistische
Bewegung$ (1887-1890), die von den Marxisten begnstigt, dagegen von
den Possibilisten bekmpft wurde, whrend die Blanquisten sich in
zwei Lager teilten. Dieser Umstand sowie die Weltausstellung hinderte
im Jahre 1889 die Veranstaltung eines Gewerkschaftskongresses. Statt
dessen fanden in Paris zwei internationale Arbeiterkongresse statt, von
denen der eine durch die Marxisten in Verbindung mit den Blanquisten,
der andere von den Possibilisten mit Untersttzung der englischen
_trade unions_ einberufen war[31].

  [31] Vgl. unten.

Der IV. $Kongre$ von $Calais$ 1890 brachte keine Aenderung der Lage.
Er beschlo auf Anregung der Marxisten, da die Bergarbeiter in den
$Generalstreik$ einzutreten htten, um durch Mangel an Kohlen auch die
brigen Industrien zum Stillstande zu bringen und so die Beseitigung
der bestehenden Wirtschaftsordnung zu erzwingen. Man erklrte dabei,
da eine gewaltsame Revolution bei den modernen Waffen unmglich sei,
da aber ebensowenig auf dem Wege der Eroberung der politischen Macht
durch das allgemeine Wahlrecht ein durchgreifender Erfolg zu erzielen
sei, Abhlfe biete nur die Revolution der untergeschlagenen Arme. Die
Bergarbeiter leisteten aber diesem Beschlusse keine Folge.

Wie die bisherige Darstellung ergiebt, vollzieht sich die
gewerkschaftliche Bewegung in Frankreich zwar formell unabhngig von
der politischen, indem die Kongresse lediglich gewerkschaftlichen
Karakter tragen und die Kongresse der politischen Parteien neben
ihnen hergehen. In Wahrheit jedoch bestimmen sich die verschiedenen
gewerkschaftlichen Richtungen vllig durch die politischen Gegenstze.
Aus diesem Grunde mu hier auch die Geschichte der politischen Parteien
verfolgt werden.

In dieser Hinsicht ist von Interesse, da sich nicht allein auf dem
Kongresse der $Possibilisten$ von 1890 in Chatellerault eine Spaltung
zwischen den Anhngern von $Brousse$ und $Allemane$ vollzog, auf die
spter noch zurckzukommen ist, sondern da die $Marxisten$, seit
sie bei den Gemeinderatswahlen von 1892 und 1893 erhebliche Erfolge
erzielt hatten, ihre Haltung nicht unwesentlich nderten. Whrend
sie, wie erwhnt, noch 1890 in Calais die politischen Wahlen fr eine
bloe Agitationsschule erklrt und den Generalstreik als einziges
Mittel der Abhlfe empfohlen hatten, wurden sie durch ihre Wahlerfolge
pltzlich zu Gunsten der parlamentarischen Thtigkeit umgestimmt,
und obgleich sie auf dem V. $Gewerkschaftskongresse$ in $Marseille$
(19.-23. September 1892) noch fr den Generalstreik eintraten, lieen
sie ihn bereits auf ihrem gleichzeitig in Marseille abgehaltenen
Parteikongresse fallen und haben ihn auf dem am 15. September 1894 in
$Nantes$ abgehaltenen Kongresse endgltig verworfen, sich berhaupt
seitdem mehr auf das politische Gebiet begeben. Neben der Erlangung
der politischen Macht ist seitdem ihr Ziel die Gewinnung von Anhngern
unter den Bauern, indem sie den buerlichen Kleinbesitz verteidigen.
Um so mehr werden sie von den $Possibilisten$ als Verrter an der
Sache des Sozialismus angegriffen. Es hat sich mithin im Laufe der
Zeit zwischen beiden Parteien eine vllige Vertauschung der Rollen
vollzogen, indem die Marxisten jetzt die gemigte Richtung darstellen.

Von besonderem Interesse und erheblichem Einflusse auf die
gewerkschaftliche Bewegung hat sich ferner ein neues Element erwiesen,
nmlich die Entwickelung der $Arbeitsbrsen$. Schon im Jahre 1842
war der Gedanke zuerst von $Molinari$[32] ausgesprochen und damit
begrndet, da man durch sie und die damit ermglichte Vermittelung
zwischen Angebot und Nachfrage nach Arbeit die Interessen der Arbeiter
am besten befrdern und die letzteren zugleich den Einflssen
politischer Neuerungen entziehen knne, indem man sie auf das rein
gewerkschaftliche Gebiet verweise. Im Laufe der Zeit ist der Gedanke
der Arbeitsvermittelung immer mehr in den Hintergrund getreten und die
Brsen sind, genau besehen, nichts als Gewerkschaftsverbnde geworden,
nur mit dem Unterschiede, da sie Zuschsse seitens der Gemeinde
erhalten. Sie sind ganz allgemeine Anstalten zur Wahrung der gesamten
Interessen der ihnen angehrigen Arbeiter. Sie bernehmen deshalb
auer dem Arbeitsnachweise die Veranstaltung von Versammlungen zur
Errterung von Fragen, die das Arbeiterinteresse berhren, oder fr
wissenschaftliche Vortrge, ferner die Einrichtung von Fachlehrkursen
und von Bibliotheken, die Herausgabe periodischer Zeitschriften u. s. w.

  [32] Vergl. G. de $Molinari$: _Les bourses du travail Paris.
       Guillaunmin, 1893_, S. 121 ff.

Der Plan der Schaffung solcher Arbeitsbrsen wurde seit 1884 seitens
der Possibilisten aufgenommen, um in ihnen fr alle Syndikate,
mochten sie auf dem Boden des Syndikatsgesetzes stehen oder nicht,
eine $gemeinsame Vereinigung$ und zugleich eine Mglichkeit zu haben,
praktisch im Interesse der Arbeiterklasse zu wirken. Allerdings
hatten sich seit Erla des Gesetzes mehrfach $Kartelle$ zwischen
den Syndikaten verschiedener Gewerbe derselben Stadt gebildet, aber
obgleich diese grundstzlich allen Syndikaten offen standen, hatten
sich auch hier die politischen Spaltungen als Hindernis erwiesen.
In den Arbeiterbrsen sollten dagegen alle Syndikate unabhngig
von der politischen Richtung zusammenarbeiten und die Arbeiter zur
gewerkschaftlichen Arbeit erziehen.

In Wahrheit nahm die Entwickelung der Arbeitsbrsen zunchst einen
ganz anderen Verlauf. Die erste derselben wurde am 28. April 1887
in Paris erffnet, indem der Pariser Gemeinderat einen jhrlichen
Zuschu von 20000 Frs. zusagte, der 1892 auf 100000 Frs. und 1894
auf 154000 Frs. erhht wurde. Alle Syndikate, mochten sie sich dem
Gesetze unterworfen haben oder nicht, waren zugelassen. Aber whrend
die Possibilisten, die den Gemeinderat beherrschten, geglaubt
hatten, auch in der Arbeitsbrse die Leitung zu erhalten, drngten
sich in Masse neu gegrndete Syndikate herzu, die zum Teil unter
anarchistischem Einflusse standen, zum Teil auch berhaupt keine
Leitung anerkannten. Endlich fhrte die Ernennung von $Ribanier$ zum
Mitgliede der Anfang 1891 geschaffenen obersten Arbeitskommission zu
einer Explosion; die Exekutivkommission wurde gewaltsam abgesetzt und
die Broussisten, die bisher die Leitung gehabt hatten, wurden durch die
Allemanisten entthront. Seitdem entwickelte sich die Arbeitsbrse zum
Mittelpunkte derjenigen Syndikate, die dem Syndikatsgesetze feindlich
gegenberstanden. Alle Elemente, die im Verdachte der Migung standen,
wurden entfernt, in dem $_Journal de la Bourse du Travail_$ wurde ein
Organ geschaffen, das den Kapitalismus und das Unternehmertum bekmpfen
sollte, ffentliche Versammlungen wurden abgehalten, eine Streikkasse
begrndet und der Plan des Generalstreiks verfolgt. Durch Bildung eines
Ausschusses aus Vertretern der Bataillone der Nationalgarde betrat
man sogar das rein politische Gebiet und suchte die Kommune und den
Brgerkrieg vorzubereiten.

Hiergegen glaubte der Minister Dupuy einschreiten zu mssen. Zunchst
forderte er die auerhalb des Syndikatsgesetzes stehenden, bisher
zugelassenen sog. irregulren Syndikate auf, sich bis zum 5. Juli 1893
dem Gesetze zu unterwerfen und schlo, als dieser Aufforderung nicht
Folge geleistet wurde, an diesem Tage die Brse. In einer Erklrung vom
7. Juli 1893, die von Vertretern der verschiedensten Parteirichtungen,
insbesondere von $Lafargue$, $Jaurs$, $Brousse$ unterzeichnet war,
wurde hiergegen Protest erhoben und an die Arbeiter die Aufforderung
gerichtet, sich auf den Generalstreik vorzubereiten. Thatschlich
freilich gereichte die Auflsung den Marxisten zum grten Vorteile,
da durch sie eine Einrichtung beseitigt wurde, die ihren Hnden
lngst entschlpft und in diejenigen ihrer entschiedensten Gegner
bergegangen war. Nachdem dann unter dem Ministerium Bourgeois durch
Dekret des Prsidenten vom 5. Dezember 1895 eine andere Verfassung
der Brse angeordnet und durch den Gemeinderat von Paris beschlossen
war, wurde die Brse im April 1896 wieder erffnet, doch blieb ein
Teil der Syndikate derselben nach wie vor fern und hielten die in der
Zwischenzeit gegrndete freie Brse aufrecht.

Auf dem Kongresse in $St. Etienne$ (7.-8. Februar 1892) hatte sich
unter den Arbeitsbrsen von 11 Stdten, die etwa 500 Syndikate
umfaten, ein Zusammenschlu zu der $_Fdration nationale des
Bourses du travail_$ vollzogen, die vom 12.-14. Februar 1893 in
$Toulouse$ einen zweiten Kongre abhielt. Aus den Beschlssen ist
hervorzuheben: Unentgeltliche Arbeitsvermittelung ausschlielich durch
die Arbeitsbrsen, Ernennung der Arbeitersekretre durch dieselben,
gesetzliche Festsetzung gewisser Bedingungen des Arbeitsvertrages,
insbesondere Minimallohn und gleiche Entlohnung mnnlicher und
weiblicher Arbeiter, Ausfhrung der Gemeindearbeiten in eigener
Regie unter Zulassung von Arbeitervereinigungen. Auerdem wurde von
dem _Comite fdral_ vorgeschlagen, in Zukunft mit der auf dem
Gewerkschaftskongre von Marseille 1892 gegrndeten $_Fdration
nationale des Chambres syndicales_$ zusammenzugehen und insbesondere
den nchsten Kongre gemeinsam 1894 in Nantes abzuhalten, um eine
gemeinsame Vertretung aller Syndikate herbeizufhren. Obgleich die
Marxisten sich hiergegen energisch auflehnten, mit der Begrndung, da
die Arbeitsbrsen, die nur Hlfsmittel fr die Syndikate sein sollten,
jetzt den Versuch machen wollten, die Herrschaft an sich zu reien
und sich an die Stelle der _Fdration nationale_ zu setzen, erklrte
sich die Mehrheit fr den Plan, und so fand vom 17.-22. September
1894 in $Nantes$ der VI. $Gewerkschaftskongre$ zugleich als solcher
der $Arbeitsbrsen$ statt. Auf diesem siegte die possibilistische
ber die marxistische Richtung, und der von der letzteren auf ihrem
Parteikongresse 8 Tage zuvor fallen gelassene, dagegen von der ersteren
aufgenommene Plan des Generalstreiks wurde mit 63 gegen 36 Stimmen
bei 9 Stimmenthaltungen angenommen. Nach strmischen Auftritten
zogen sich die Marxisten von dem Kongresse zurck. Man grndete
eine allgemeine Streikkasse, zu der jedes Mitglied monatlich 5 Cts.
beizutragen hat. Jede Gewerkschaft soll sich dem fr sie bestehenden
Berufsverbande anschlieen. Die Gesamtheit der Berufsverbnde in
Gemeinschaft mit den Arbeitsbrsen bildet den Landesgewerkschaftsbund,
an dessen Spitze ein Zentralkomitee ($_conseil national ouvrier_$)
steht, das aus 2 Mitgliedern der einzelnen Berufsverbnde und 4
Mitgliedern des Arbeitsbrsenverbandes zusammengesetzt ist. Ihm soll
die Aufgabe des frher auf dem Kongresse in St. Etienne eingesetzten
Arbeitersekretariates zufallen. Weitere Beschlsse forderten die
Ausdehnung der _Prudhommes_-(Gewerbe-) Gerichte auf Handels-,
Eisenbahn- und Staatsbedienstete, sowie Arbeitsvermittlung durch die
Gewerkschaften unter Zuschssen seitens der Gemeinden.

Im Jahre 1895 fanden infolge dieser Spaltung zum erstenmale seit 1884
getrennte Gewerkschaftskongresse statt. Der _conseil national ouvrier_
berief den VII. Kongre nach $Limoges$, wo derselbe vom 23.-28.
September 1895 unter Teilnahme von rund 100 Vertretern mit 140 Mandaten
tagte. Man gab sich hier eine neue Organisation, deren Ziel besteht
in der mglichsten gewerkschaftlichen Zentralisation, unabhngig von
politischen Einflssen. Man betonte besonders die Uebertragung der
gewerkschaftlichen Bewegung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter
und die Schaffung einer Invalidenversicherung rein aus staatlichen
Mitteln. Auf kommunalem Gebiete verlangte man Ausfhrung der Arbeiten
in eigener Regie unter Arbeiterinspektoren, die von den Gewerkschaften
vorzuschlagen sind, Unentgeltlichkeit der Lehrmittel in den Schulen,
unentgeltliche Schulkchen, Einrichtung von Arbeitsbrsen auf Kosten
der Gemeinde und unter Leitung der Gewerkschaften, Einrichtung
kommunaler Werksttten. Als Zwangsmittel zur Durchfhrung dieser
Forderungen betrachtet man in erster Linie den Generalstreik. An der
Spitze steht der _conseil national ouvrier_.

Die Marxistische $_Fdration des chambres syndicales_$ hielt
vom 12.-14. September 1895 in $Troyes$ einen eigenen Kongre ab,
der gleichfalls von etwa 100 Abgeordneten als Vertretern von 750
Gewerkschaften besucht war. Man beschlo u. a. die Aufhebung des
Gesetzes gegen die Internationale vom 14. Mrz 1872 und der gegen die
Vereinsfreiheit gerichteten Art. 414 und 415 des _Code pnal_, ferner
die Forderung eines Gesetzes, nach welchem die von den Gewerkschaften
festgesetzten Arbeitsbedingungen fr das ganze Gewerbe magebend sind,
und die Wahl der Gewerbeinspektoren durch die Gewerkschaften. Auch die
Landagitation will man betreiben unter Anschlu an das sozialistische
Landprogramm von 1891 und ebenso die Beteiligung an allen
Gemeindeangelegenheiten. Der Kongre empfahl auerdem die nationale und
internationale Verbindung der Gewerkschaften.

Die $_Fdration des chambres syndicales_$ hat seitdem weitere
Kongresse nicht abgehalten, die marxistischen Gewerkschaften haben
sich vielmehr auf dem 1896 in Lille abgehaltenen Kongresse mit der
politischen Partei vereinigt und halten seitdem ihre Zusammenknfte
gleichzeitig mit denen der letzteren ab. Die Zahl ist auf 152 meist
unbedeutende Organisationen herabgegangen.

Dagegen hat der von dem $_conseil national ouvrier_$ einberufene
VIII. Gewerkschaftskongre vom 14.-19. September 1896 in $Tours$
stattgefunden, auf dem 203 gewerkschaftliche Organisationen
und Arbeitsbrsen, die zusammen 826 Syndikate umfaten, durch
69 Abgeordnete vertreten waren. Leider wird auf den Kongressen
nur die Zahl der Organisationen, nicht aber die der Mitglieder
derselben angegeben, wie denn auch bei den Abstimmungen nicht das
Strkeverhltnis bercksichtigt wird. Deshalb ist es nicht mglich,
ber die Anzahl der auf den Kongressen vertretenen Arbeiter genaue
Ziffern zu geben. Nach Schtzungen soll dieselbe in Tours etwa 100000
betragen haben.

Im Vordergrunde der Beratungen stand die Organisationsfrage. Gem
einem auf dem internationalen Arbeiterkongresse in Brssel 1891
gefaten Beschlusse, in allen Lndern nationale Arbeitersekretariate
einzurichten, hatte man auch fr Frankreich auf dem Kongresse von
St. Etienne ein solches Sekretariat eingesetzt. Aber dasselbe war
niemals eigentlich wirklich in Kraft getreten, und seine ganze
Thtigkeit hatte sich auf die Verffentlichung eines einzigen Berichtes
ber die Lage der arbeitenden Klassen beschrnkt. Der Grund hierfr
war, da in dem Sekretariate alle die sich bekmpfenden Richtungen der
Blanquisten, Allemanisten, Broussisten, Anarchisten und der reinen
Gewerkschaftler vertreten waren und die innere Uneinigkeit jede
gemeinschaftliche Thtigkeit unmglich machte. Schon in Limoges hatte
man nun versucht, unter dem Namen einer $_Confdration gnrale
du travail_$ eine Vereinigung aller Syndikate und Arbeitsbrsen
zu schaffen, die sich frei halten sollte von allen Einflssen der
politischen Gruppen (_en dehors de toute ingrence politicienne_).
Auch die wenigen dort vertretenen Marxisten hatten sich hierfr
ausgesprochen, und so schien dieser neue Verband endlich den inneren
Streitigkeiten ein Ende machen zu sollen. Aber indem man den Sitz nach
Paris verlegte und in das Programm den Generalstreik aufnahm, hatte
man diese Einigkeit sofort wieder zerstrt und den Verband unter den
Einflu der Allemanisten gestellt. Dies wurde auch in dem auf dem
Kongresse in Tours erstatteten Berichte ber die Thtigkeit des ersten
Jahres offen ausgesprochen und darauf hingewiesen, da an der unseligen
Zersplitterung, hervorgerufen durch den Einflu der politischen
Richtungen, jede Machtentwicklung der gewerkschaftlichen Organisation
scheitern msse. Von den smtlichen vereinigten Verbnden hatten nur 34
den auf jhrlich 2 Frs. festgesetzten Beitrag bezahlt und so stellte
sich die fr den 10. September 1896 abgeschlossene Kassenrechnung auf
808 Frs. 30 Cts. Einnahme und 371 Frs. 50 Cts. Ausgabe.

In Tours versuchte man, diesen Mierfolg durch eine Aenderung der
Organisation zu beseitigen. Der leitende _conseil national_ wird
gebildet aus Vertretern, die durch die einzelnen Verbnde gewhlt
werden. Jedes Mitglied kann nur zwei Verbnde vertreten und hchstens
zwei Stimmen fhren; sieben stndige Kommissionen (fr Agitation,
Schiedsgerichte, Gesetzgebung, Statistik, Streiks, Zeitungswesen
und Verwaltung) wurden eingesetzt. Die Kommission fr Agitation hat
die Aufgabe, die ganze Gewerkschaftsbewegung zusammenzufassen und
einen einheitlichen Gewerkschaftskongre vorzubereiten, auf dem alle
Gewerkschaften vertreten sein sollen. Die Beitrge sind nach der
Mitgliederzahl der Verbnde von 1-10 Frs. abgestuft. Der Vereinigung
knnen nur ganze Verbnde, nicht die einzelnen Syndikate angehren,
um dadurch die letzteren zum Anschlusse an die Verbnde zu zwingen.
Immerhin soll die Vereinigung nicht zentralistisch die Selbstndigkeit
der Verbnde aufheben, sondern nur ein fderatives Band herstellen und
eine gegenseitige Verstndigung anbahnen. Eigenartig ist die Stellung
der $Arbeitsbrsen$, da sie selbst ihrerseits Gewerkschaftsverbnde
darstellen. So ist die $_fdration nationale des bourses du travail_$,
die 43 von den bestehenden 51 Brsen umfat und der von den 826 in der
_Confdration gnrale_ vertretenen Syndikaten 686 angehren, ein
Zentralverband, der innerhalb der _Confdration_ einen Staat im Staate
darstellt und auf die Dauer neben ihr keinen Raum haben wird, obgleich
man bis jetzt eine Abgrenzung der beiderseitigen Aufgaben dahin
versucht hat, da die Arbeitsbrsen die lokalen, die _Confdration_
die allgemeinen Interessen der Gewerkschaften zu vertreten haben soll.

Der unpolitische Karakter der Vereinigung wurde von neuem betont
durch den an die Spitze des Statutes gestellten Satz: _Les lments
constituant la Confdration gnrale se tiendrout en dehors de toute
cole politique._

Hinsichtlich der Frage des Generalstreiks beschlo der Kongre ein
gewisses Entgegenkommen gegen die Marxisten, indem man freilich das
Prinzip mit allen gegen 4 Stimmen annahm, aber nicht allein die
Thtigkeit fr dessen Verwirklichung einem besonderen, auerhalb der
regelmigen Organisation stehenden Komitee bertrug, was in Limoges
vergeblich von den Marxisten gefordert war, sondern auch als Aufgabe
dieses Komitees nicht die Vorbereitung des allgemeinen Streiks, sondern
nur die Propaganda fr denselben bezeichnete. Von allen fr Streiks
aufkommenden Geldern sollen 5 Proz. fr diesen Zweck zurckbehalten
werden.

Man beschftigte sich ferner mit der Schaffung eines allgemeinen
gewerkschaftlichen litterarischen Organes, doch wurde die Frage nicht
zum Abschlusse gebracht, sondern einer Kommission berwiesen.

Dasselbe gilt von der Frage der schiedsgerichtlichen Vermittelung
entstehender Streitigkeiten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern, doch
wurde den Arbeitern empfohlen, in solchen Fllen, ehe sie irgend
welche Schritte thten, sich behufs Vermittelung an ihre Gewerkschaft
zu wenden. Die Schiedsgerichte sollen nicht obligatorisch sein, auch
sollen ihre Sprche nur einen moralischen Zwang darstellen, dagegen
sollen stndige Einigungsmter bestehen.

Hinsichtlich der Streiks empfahl man uerste Vorsicht, jedoch die
Schaffung stndiger Streikkassen, um die einmal unvermeidlichen
Arbeitseinstellungen mit Erfolg durchzufhren.

Die brigen Beschlsse betrafen die Ausdehnung der Gewerbegerichte
auf alle Betriebszweige, die Wahl der Fabrikinspektoren durch die
Arbeitersyndikate, die Gefngnisarbeit, das Submissionswesen, das
Zwischenmeistersystem, Kinderarbeit, Lehrlingswesen, Stckarbeit und
Einbehaltung des Lohnes, Arbeiterschutzgesetzgebung, Minimallohn und
den achtstndigen Maximalarbeitstag.

Man beschlo endlich, fr Abhaltung eines allgemeinen internationalen
Gewerkschaftskongresses thtig zu sein, der sich ausschlielich mit
gewerkschaftlichen Angelegenheiten unter Beiseitelassung aller Politik
beschftigen soll.

Obgleich der Kongre mit einem Hoch auf die Revolution geschlossen
wurde, ist er doch als ein wesentlicher Fortschritt auf der Bahn einer
gewerkschaftlichen Entwicklung zu betrachten.

Der III. Kongre der $_Confdration gnrale du travail_$ hat vom
20. bis 25. September 1897 in $Toulouse$ stattgefunden[33], wo 1316
Vereine durch 150 Abgeordnete vertreten waren. Die Hauptgegenstnde
der Beratung waren die Aenderung der Statuten und die Grndung eines
tglichen an Stelle des bisherigen monatlich erscheinenden Organs.
Grundstzlich knnen nur Verbnde von Vereinen die Mitgliedschaft
erwerben, Einzelvereine nur dann, wenn der Verband, dem sie angehren,
den Anschlu an die _confdration_ ablehnt. Der Sitz wurde endgltig
nach Paris verlegt. Die Ablehnung der frheren Abhngigkeit von den
politischen Parteien fand seinen scharfen Ausdruck in der Bestimmung
der Statuten, da die dem Bunde angehrigen Verbnde und Vereine
nicht bei einer politischen Partei eingeschrieben sein drfen.
Das Ziel des Bundes ist vielmehr der Zusammenschlu der gesamten
Arbeiterschaft lediglich auf wirtschaftlichem Gebiete zum Kampfe fr
deren _mancipation intgrale_. Der geschftsleitende Ausschu
zerfllt in mehrere Abteilungen, die sich mit der Propaganda, mit der
Einwirkung auf die Gesetzgebung, der schiedsgerichtlichen Thtigkeit,
den Streiks, der Arbeitsstatistik u. s. w. zu beschftigen haben. Auf
Kongressen sollen die nationalen Verbnde durch drei, die lokalen durch
einen Abgeordneten vertreten sein; jeder Abgeordnete mu einem Vereine
angehren. Fr das tgliche Organ wurden 200000 Frs. aufgebracht. Auch
dieser Kongre hielt fest an der Empfehlung des Generalstreiks.

  [33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Grndung
       der Confdration gnrale erfolgte, bereits sechs allgemeine
       Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluon 1887, Bordeaux
       1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden
       hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbrsen
       hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse
       1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so da es fr sie
       der sechste war. Die Marxistische _Fdration nationale des
       Syndicats_ hat auer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse
       abgehalten.

Auch der IV. Kongre, der am 1. Oktober 1898 in $Rennes$ unter
Anwesenheit von 104 Abgeordneten als Vertretern von 1090
Organisationen stattfand, hat in die unbefriedigenden Verhltnisse
keine durchgreifende Besserung gebracht. Um die in der Stellung zu den
Arbeitsbrsen liegende Schwierigkeit zu beseitigen, wurde beschlossen,
da diese in dem _conseil gnral_ knftig keine unmittelbare
Vertretung haben, sondern da in auerordentlichen Fllen beide
Verbnde miteinander in Beratung treten sollten. Die Gefahr, da
hierbei Zwistigkeiten entstehen, ist um so grer, als der Verband der
Arbeitsbrsen unter der Leitung des Anarchisten $Pelloutier$ steht,
der bestrebt ist, die Brsen und die ganze Gewerkschaftsbewegung in
anarchistisches Fahrwasser zu leiten. Die Verhandlungen ber den
Generalstreik ergaben, da die Stimmung fr denselben zurckgegangen
ist, insbesondere haben nicht allein nur wenige Vereine die Zahlungen
in den dafr vorgesehenen Fonds geleistet, sondern es sind sogar
auf Anfrage bei den Vereinen nur wenige Antworten eingegangen.
Sonstige Gegenstnde der Beratungen waren: die Kontrollmarke, die
Altersversorgung, das staatliche Getreidemonopol, die Abrstungsfrage,
die Einschrnkung des Alkoholismus, der Boykott und einzelne Punkte des
Arbeiterschutzes. --

Bei der Verworrenheit der Parteiverhltnisse mge die jetzige
Gruppierung noch einmal kurz zusammengefat werden.

Es giebt in Frankreich augenblicklich sechs sozialistische Gruppen:

1. $_Parti ouvrier franais_$ d. h. die auf dem Kongre in Havre 1880
in der Minderheit verbliebenen Marxisten, die nach ihrem jetzigen
Fhrer $Paul Guesde$ gewhnlich als $Guesdisten$ bezeichnet werden.
Sie bilden heute ein verhltnismig gemigtes Element, indem sie die
Revolution des Stimmzettels vertreten d. h. ihre Plne lediglich auf
dem Wege der gesetzlichen Eroberung der politischen Macht durchzusetzen
beabsichtigen. Die wirtschaftlichen Fragen, insbesondere die Streiks,
stehen fr sie erst in zweiter Linie.

2. $_Fdration des travailleurs socialistes de France_$, die 1882
auf dem Kongre in St. Etienne von den Guesdisten getrennte und nach
ihrem Fhrer $Paul Brousse$ als $Broussisten$ bezeichnete Gruppe,
die aber an Bedeutung zurcktritt. Auch sie vertreten eine gemigte
Richtung, ja ihnen wird seitens ihrer Gegner sogar vorgeworfen, da sie
mit fliegenden Fahnen in das Lager der Staatssozialisten bergegangen
seien. Seit 1892 verwerfen sie den Generalstreik ebenso wie die
Guesdisten; ihr Gegensatz zu diesen ist vorwiegend ein persnlicher.

3. $_Parti ouvrier socialiste rvolutionaire_$, die 1890 auf dem
Kongresse in Chatellerault abgetrennten, nach ihrem Fhrer $Jean
Allemane$ als $Allemanisten$ bezeichnete Gruppe. Sie betrachten die
politische Thtigkeit nur als Mittel der Propaganda und erwarten alles
von der Revolution, obgleich sie diese nicht durch Gewalt, sondern
durch den Generalstreik d. h. die gleichzeitige Arbeitseinstellung
in allen Betrieben herbeifhren wollen. Sie sind heute die Vertreter
des revolutionr-kommunistischen Prinzips und lieben es, sich als
Arbeiterproletarier den geistigen Proletariern gegenberzustellen.

4. Neben diesen drei auf der Grundlage des Marx'schen Systems stehenden
Gruppen giebt es noch das $_comit rvolutionaire central_$, das unter
Fhrung von $Vaillant$ die alten $Blanquisten$ in sich vereinigt
und nur politisch-revolutionre Tendenzen verfolgt. Sie gehen meist
Hand in Hand mit den Allemanisten und schlieen sich diesen auch
an hinsichtlich des Generalstreiks, obgleich sie keine besondere
Begeisterung fr ihn zeigen. Die gewerkschaftliche Thtigkeit halten
sie von der politischen vllig getrennt; beide sollen dasselbe Ziel auf
verschiedenen Wegen erreichen. Sie sind in erster Linie Vertreter der
Zusammenfassung aller gewerkschaftlichen Richtungen.

5. Die $Anarchisten$. Sie haben, seitdem sie unter ein scharfes
Ausnahmegesetz gestellt sind, auf die Propaganda der That verzichtet,
und da sie die politische Thtigkeit grundstzlich verwerfen, so suchen
sie in den Gewerkschaften ihren Einflu geltend zu machen, um die
Arbeiter fr die Revolution zu erziehen.

6. Die letzte Gruppe bilden die $_Socialistes indpendants_$, eine
nicht geschlossene Organisation, in der sich seit 1885 um den jetzt
verstorbenen $Benoit Malon$ hauptschlich brgerliche Sozialisten
sammeln, die, wie $Jaurs$, $Millerand$, $Viviani$, nur unbestimmt
gegen den Radikalismus abgegrenzt sind.

Auer diesen Gruppen giebt es noch die unabhngigen Gewerkschaften,
unter denen die Buchdrucker die erste Stelle einnehmen. Sie sind
im Gegensatz zu den revolutionren Theorien Anhnger praktischer
Thtigkeit im Sinne der sozialen Reform.

Geographisch grenzt sich der Einflu dieser Gruppen dahin ab, da die
Guesdisten in der Provinz, und zwar im Norden, in Lille, Roubaix,
ferner in Lyon, Marseille und Bordeaux, die Allemanisten in Paris,
die Broussisten auer in einigen Pariser Vierteln in den Stdten des
Westens, Blois, Chatellerault, Poitiers, Tours, die Hauptrolle spielen;
hier, sowie im Departement Cher teilen sie sich den Einflu mit den
Blanquisten. --

Nach dieser geschichtlichen Darstellung mgen noch einige Angaben ber
die Thtigkeit der Gewerkschaften und ihrer Ausbreitung am Platze sein.

Die Syndikate zerfallen in die beiden Hauptgruppen: 1. _syndicats
industriels et commerciaux_, 2. _syndicats agricoles_.

Die $landwirtschaftlichen Syndikate$[34], die in dem Entwurf des
Gesetzes vom 21. Mrz 1884 berhaupt nicht vorgesehen waren und erst
bei der Beratung in der Kammer aufgenommen wurden, haben eine sehr
groe Bedeutung erlangt. Allerdings ist ihr Karakter von demjenigen
der industriellen Syndikate sehr verschieden, indem sie vielfach
Aufgaben bernommen haben, die in Deutschland den landwirtschaftlichen
Vereinen und Genossenschaften zufallen. Dahin gehren Verbesserung der
Bodenbearbeitung, Errichtung landwirtschaftlicher Versuchsanstalten
und Untersuchungsstellen, gemeinschaftliche Beschaffung von Samen,
Dngungsmitteln, Vieh und Maschinen, gemeinsamer Verkauf der
Erzeugnisse, insbesondere Korn, Wein, Butter, Milch, Geflgel, Eier
u. s. w. Auch suchen sie die Gesetzgebung, hauptschlich die Zoll- und
Agrarpolitik zu beeinflussen. Den Betrieb einer Produktivgenossenschaft
verbinden sie vielfach mit demjenigen eines Konsumvereines, auch
errichten sie genossenschaftliche Schlchtereien, Bckereien,
Mllereien; so giebt es allein im Departement Charente-Inferieure 130
Bckereigenossenschaften. Eine sehr wichtige Thtigkeit entfalten die
Syndikate auf dem Gebiete des Versicherungswesens, indem sie entweder
selbst allerlei Versicherungen, z. B. gegen Hagel und Feuer, ja sogar
gegen die Gefahr, die Ernte nicht einbringen zu knnen, errichten, oder
sich mit Versicherungsgesellschaften in Verbindung setzen. Auch neue
Industrien, wie Konservenfabriken, Strke-, Nudelfabriken u. s. w.
suchen sie auf dem Lande einzufhren, um so eine Verbindung der
Industrie mit der Landwirtschaft zu erreichen.

  [34] Einen interessanten Ueberblick gewhrt der bei Gelegenheit
       des am 5.-7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen
       Kongresses der franzsischen landwirtschaftlichen Syndikate von
       Graf de $Bocquigny$ gehaltene Vortrag: _Le mouvement syndical
       dans l'Agriculture_. Paris, Guillaumin, 1897.

Kommen solche Einrichtungen freilich in erster Linie den
landwirtschaftlichen Besitzern zu gute, so ist doch der Gegensatz
zu den lndlichen Arbeitern in Frankreich schon deshalb nicht
so stark, wie in Deutschland, weil die meisten der letzteren
ein kleines Grundstck besitzen. Auerdem sind aber auch viele
Einrichtungen den Arbeitern als solchen von Nutzen. Hierzu gehren
Witwen-, Waisen-, Sterbe-, Pensions- und Sparkassen, Shne- und
Schiedsgerichte, Volkssekretariate und Arbeitsauskunftstellen; die
letzteren will man sogar zu einer Zentralstelle fr ganz Frankreich
zusammenfassen. Gleichfalls Bedeutung fr alle Klassen haben die
landwirtschaftlichen Fachkurse, Bibliotheken und Haushaltungsschulen,
sowie die geselligen Veranstaltungen, bei denen das ausgesprochene Ziel
ist, die gegenseitigen Vorurteile abzuschleifen und die Schranken
niederzureien, die sich gewhnlich zwischen die einzelnen Personen
stellen. In vielen Syndikaten wird dieser soziale Zweck mit besonderem
Nachdruck betont.

Die $Syndikate der Industrie und des Handels$ zerfallen in drei
Klassen, nmlich 1. solche der Arbeitgeber, 2. solche der Arbeiter, 3.
gemischte.

Die Arbeiter haben erst langsam von den Befugnissen des Gesetzes
Gebrauch gemacht. Bis 1890 hielten die Syndikate der Unternehmer
denen der Arbeiter die Waage; erst seit dieser Zeit steigen die
letzteren rascher. Die von ihnen verfolgten Aufgaben sind neben der
Statistik die Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse in allen
Beziehungen, also insbesondere Erhhung der Lhne und Verkrzung
der Arbeitszeit, Arbeitsnachweis, Regelung des Lehrlingswesens,
sowie Grndung von Kassen fr Durchfhrung von Streiks und zur
Untersttzung in Fllen von Krankheit, Alter und Arbeitslosigkeit.
Die meisten haben auch Bibliotheken eingerichtet. Der Bericht von
1895 giebt den Arbeitersyndikaten das Zeugnis, da sie beherrscht
sind durch eine alles Lobes und aller Anerkennung wrdige Migung
und Weisheit, wenn man sie mit der Arbeiterbewegung anderer Lnder
vergleicht. Im Jahre 1895[35] bestanden bei ihnen: 419 Bibliotheken,
297 Versicherungskassen, 295 Arbeitsnachweisestellen, 113
Unterrichtsanstalten, 102 Reisekassen, 94 Kassen fr Arbeitslose, 43
Untersttzungskassen, 36 Konsumanstalten, 17 Produktivgenossenschaften.
Uebrigens haben alle Syndikate von der Befugnis Gebrauch gemacht, sich
zu Verbnden zusammenzuschlieen.

  [35] Bis 1895 einschlielich war den Tabellen und statistischen
       Zahlen der jhrlich vom _office du travail_, einer Abteilung des
       Handelsministeriums, herausgegebenen _Annuaires des syndicats
       professionels_ eine erluternde Einleitung vorangeschickt, der
       die folgenden Angaben entnommen sind; fr 1896 und 1897 ist sie
       fortgelassen.

Das Wachstum und die jetzige Ausdehnung der Syndikate ergiebt folgende
Tabelle. Es gab

  -----------------------------------------------------------------------
           |  Industrielle und kommerzielle  |                 |
           |          Syndikate              |                 |
  im Jahre |---------------------------------| Landwirtschaftl.| Zusammen
           |Unternehmer| Arbeiter| Gemischte |   Syndikate     |
  ---------+-----------+---------+-----------+-----------------+---------
    1884   |    101    |    68   |      1    |         5       |    175
    1885   |    285    |   221   |      4    |        39       |    549
    1886   |    359    |   280   |      8    |        93       |    740
    1887   |    598    |   501   |     45    |       214       |   1358
    1888   |    859    |   725   |     78    |       461       |   2123
    1889   |    877    |   821   |     69    |       557       |   2324
    1890   |   1004    |  1006   |     97    |       648       |   2755
    1891   |   1127    |  1250   |    126    |       750       |   3253
    1892   |   1212    |  1589   |    147    |       863       |   3811
    1893   |   1397    |  1926   |    173    |       952       |   4448
    1894   |   1518    |  2178   |    177    |      1092       |   4965
    1895   |   1622    |  2163   |    173    |      1188       |   5146
    1896   |   1730    |  2253   |    169    |      1275       |   5427
    1897   |   1823    |  2316   |    170    |      1371       |   5680

Die Anzahl der Mitglieder ist nur fr die Zeit seit 1890 verffentlicht
und ergiebt sich aus folgender Tabelle:

  ========================================================================
        |          $Mitgliederbestand der Syndikate$           |
  $Jahr$|------------------------------------------------------| Zusammen
        |    der      |   der     |    der     | der landwirt- |
        | Unternehmer |  Arbeiter | gemischten |  schaftlichen |
  ======+=============+===========+============+===============+==========
   1890 |    93411    |   139692  |    14096   |     234234    |   481433
   1891 |   106157    |   205152  |    15773   |     269298    |   596380
   1892 |   102549    |   288770  |    18561   |     313800    |   723680
   1893 |   114176    |   402125  |    30052   |     353883    |   900236
   1894 |   121914    |   403440  |    29124   |     378750    |   933228
   1895 |   131031    |   419781  |    31126   |     403261    |   585199
   1896 |   141877    |   422777  |    30333   |     423492    |  1018479
   1897 |   159293    |   431794  |    32237   |     438596    |  1061920

Die Verteilung auf die Syndikate ist eine sehr verschiedene; sie
ergiebt sich aus folgender fr den 1. Juli 1894 gltigen Tabelle:

  Spaltenberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftl.

  ===================================================
                  |     $Syndikate$       |
  $Mitgliederzahl$|-----------------------| Zusammen
                  |  A  |  B  |  C  |  D  |
  ================+=====+=====+=====+=====+==========
   20 u. darunter | 314 | 294 |  30 |  48 |    686
       21-   50   | 578 | 613 |  50 | 174 |   1415
       51-  100   | 287 | 386 |  43 | 199 |    915
      101-  200   | 140 | 319 |  25 | 195 |    679
      201-  500   |  56 | 205 |   9 | 184 |    454
      501- 1000   |  13 |  62 |   7 |  77 |    159
     1001- 2000   |   5 |  27 |   8 |  55 |     95
     2001- 5000   |   3 |  10 |   1 |  14 |     28
     5001-10000   |   1 |   7 |  -- |   4 |     12
     ber 10000   |  -- |   3 |  -- |   2 |      5

An Verbnden von Syndikaten gab es:

  Spaltenberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftl.
  E = Zusammen

  ============================================
      $Jahr$    |  A  |  B  |  C  |  D  |  E
  ==============+=====+=====+=====+=====+=====
           1884 | 10  | 10  | --  | --  |  20
           1885 | 12  | 13  | --  | --  |  25
           1886 | 13  | 13  | --  |  2  |  28
           1887 | 16  | 15  | --  |  7  |  38
           1888 | 17  | 15  | --  |  9  |  41
   1. Juli 1889 | 18  | 16  | --  |  8  |  42
       "   1890 | 22  | 24  |  1  |  9  |  56
       "   1891 | 22  | 27  |  5  |  9  |  63
       "   1892 | 24  | 47  |  8  | 14  |  93
       "   1893 | 29  | 61  | 11  | 16  | 117
       "   1894 | 29  | 72  |  9  | 15  | 126
       "   1895 | 38  | 79  |  9  | 17  | 143
       "   1896 | 42  | 86  |  8  | 19  | 155
       "   1897 | 46  | 92  |  8  | 20  | 166

Die Zahl der in diesen Verbnden vereinigten Syndikate und deren
Mitgliederbestand ergiebt sich aus folgender Tabelle:

  Spaltenberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftliche

  =======================================================================
          |  $Zahl der Syndikate$  ||   $Mitglieder der Syndikate$
   $Jahr$ |-------------------------------++-----------------------------
          |  A  |   B  | C  |   D  ||   A   |    B   |   C  |    D
  ========+=====+======+====+======++=======+========+======+============
    1894  | 498 |  896 | 35 |  729 || 61509 | 132986 | 2394 | 537966
    1895  | 672 | 1191 | 35 |  821 || 80261 | 334824 | 2518 | 565318
    1896  | 730 | 1248 | 34 |  876 || 84677 | 336491 | 2807 | 590121
    1897  | 783 | 1320 | 36 | 1006 || 89016 | 326835 | 3395 | 596534[36]

  [36] Da diese Ziffer grer ist, als die der Mitglieder der Syndikate
       selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren.

Ein ziemlich erhebliches Schwanken in der Syndikatsbewegung ergiebt
sich daraus, da viele sich auflsten und andere sich neu bildeten. So
wurden 1897

  Spaltenberschriften:
  A = Unternehmer
  B = Arbeiter
  C = gemischte
  D = landwirtschaftliche
  E = Zusammen

  ========================================================================
             |         $Syndikate$         ||     $Syndikatsverbnde$
             |-----------------------------++-----------------------------
             |  U  |  A  |  G  |  L  |  Z  ||  U  |  A  |  G  |  L  |  Z
  ===========+=====+=====+=====+=====+=====++=====+=====+=====+=====+=====
  $aufgelst$|  87 | 167 |  7  |  48 | 309 ||  4  |  3  |  -- |  4  | 11
  $gegrndet$| 180 | 230 |  8  | 144 | 562 ||  8  |  9  |  -- |  5  | 22

Die Zahl der Arbeitsbrsen, der an ihnen beteiligten Syndikate und
deren Mitglieder enthlt folgende Tabelle:

  ======================================================================
   $Jahr$ | Zahl der Brsen | Zahl der Syndikate | Zahl der Mitglieder
  ========+=================+====================+======================
    1894  |       37        |         658        |        73359
    1895  |       34        |         688        |       199382
    1896  |       45        |         946        |       144727
    1897  |       49        |        1047        |       166886

Von den 49 Arbeitsbrsen waren 2 1887, 1 1888, 2 1889, 4 1890, 6 1891,
6 1892, 9 1893, 2 1894, 4 1895 und 13 1896 entstanden; 3 andere hatten
sich wieder aufgelst. Die 48 Brsen der Provinz hatten 1896 auf 68220
Nachfragen 40061 Stellen vermittelt. Die Brse von Paris umfate nach
ihrem am 31. Oktober 1897 abgeschlossenen Berichte 194 Syndikate, von
denen 82 einen Arbeitsnachweis besaen, whrend die Brse selbst sich
damit nicht befat, sondern ihre Thtigkeit in der Vertretung der
allgemeinen Klasseninteressen sieht.


III. Oesterreich[37].

In Oesterreich begegnet die Gewerkschaftsbewegung einer Reihe
schwerwiegender Hindernisse. Dazu gehrt in erster Linie der Gegensatz
der verschiedenen Nationalitten, die, abgesehen von einer gewissen
instinktiven gegenseitigen Abneigung, zugleich verbunden ist, mit einer
weitgehenden Abweichung in der hergebrachten Lebenshaltung; so fhlt
der slavische und romanische Arbeiter sich noch vllig zufrieden bei
einer Lebensweise, die dem Deutschen unertrglich ist. Ferner kommt in
Betracht die Verschiedenheit der Sprache, durch welche die Herausgabe
gemeinsamer Arbeiterbltter wesentlich erschwert wird. Auerdem
steht Oesterreich noch auf einer verhltnismig niedrigen Stufe der
industriellen Entwicklung. Es berwiegt einerseits die Landwirtschaft
und andererseits das Handwerk. Beide aber begnstigen nicht einen so
scharfen Interessengegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern, wie
die Industrie. In weitem Umfange besteht auch noch die Hausindustrie
mit ihren traurigen Verhltnissen[38].

  [37] Vgl. $Kautsky$: Die Arbeiterbewegung in Oesterreich in der
       Neuen Zeit VIII (1890), S. 49 ff., 97 ff., 154 ff.
       $Kralik$: Nutzen und Bedeutung der Gewerkschaften. Wien
       1891. Oesterreichischer Arbeiterkalender seit 1891 (Brnn).
       Verhandlungen des I. und II. sozialdemokratischen Parteitages.
       Wien 1889 u. 1891. Bretschneider, Arbeiterzeitung, erscheint seit
       1. Juli 1889. Rechenschaftsbericht der Gewerkschaftskommission
       Oesterreichs fr die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896
       und Protokoll des II. sterreichischen Gewerkschaftskongresses.
       Wien 1896. Hueber: Einige sonstige Litteratur ist bei den
       einzelnen Organisationen angegeben.

  [38] Nach der Berufszhlung von 1890 waren im cisleithanischen
       Oesterreich beschftigt in

       die Landwirtschaft                     13351370 Personen = 55,9 %
       die Industrie                           6155510    "     = 25,8 "
       Handel und Verkehr                      2115313    "     =  8,8 "
       ffentlichen Dienst und freien Beruf    2273211    "     =  9,5 "

Im Jahre 1880 betrug der Anteil der Landwirtschaft noch 59,9%, der
Industrie 24,6%, des Handels 7%. In Deutschland ergab die Zhlung von
1895 fr Landwirtschaft 35,7%, fr Industrie 39,1%.

Die Gesetzgebung enthlt fr die Gewerkschaftsbewegung teils gnstige,
teils ungnstige Momente. Zu den ungnstigen gehrt die Bestimmung des
Vereinsgesetzes, noch welcher den Vereinen verboten ist, Beschlsse zu
fassen, durch welche sie sich eine Autoritt in irgend einem Zweige der
Gesetzgebungs- oder Exekutivgewalt anmaen. Auf Grund dieser Bestimmung
hat z. B. die Wiener Polizeibehrde 1888 den Fachverein der Bcker
geschlossen, weil derselbe statistische Erhebungen ber die Lage der
Bckereiarbeiter unternommen hatte. Das frhere Koalitionsverbot ist
freilich durch Gesetz vom 7. April 1870 aufgehoben, aber den Behrden
steht das Recht zu, beschftigungslose Personen in die Heimatgemeinde
abzuschieben, wovon vielfach gegen streikende Arbeiter Gebrauch gemacht
wird. Eine gnstige Einrichtung dagegen liegt in der gesetzlichen
Zwangsorganisation, die fr das Kleingewerbe bereits durchgefhrt und
fr die Groindustrie und den Bergbau ins Auge gefat ist. Sowohl
Arbeiter als Arbeitgeber sind hiernach durch gesetzliche Bestimmung zu
bezirksmig abgegrenzten Vereinigungen verbunden. Die Arbeiterschaft,
insbesondere soweit sie unter sozialdemokratischem Einflusse steht,
verhielt sich anfangs diesen Gehlfenverbnden gegenber wegen ihres
Zwangskarakters durchaus ablehnend. Aber bald berwog die Ansicht, da
man sich den durch sie gebotenen Vorteil nicht entgehen lassen drfe,
und so hat ein im Jahre 1890 abgehaltener allgemeiner Gewerkschaftstag
beschlossen, die Zwangsgenossenschaften thunlichst fr die Zwecke der
Arbeiterbewegung zu verwerten, wobei der Umstand, da in denselben alle
Arbeiter vereinigt sind, da aber den fortgeschritteneren naturgem
die Fhrung zufllt, und da der Gehlfenausschu eine staatlich
anerkannte Behrde bildet, als besonders bedeutungsvoll hervorgehoben
wurde.

Die erste umfassende Begrndung von $Gewerkvereinen$ erfolgte
zum Beginn der 70er Jahre, nachdem 1870 durch die Aufhebung des
Koalitionsverbotes ein freier Spielraum geschaffen war. Ende der 70er
Jahre sollen etwa 30000 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen
sein. Aber einerseits wurde dieser Aufschwung durch die sptere
ungnstige wirtschaftliche Entwicklung stark gedmpft, andererseits
fhrte das Uebergewicht, welches der Anarchismus zeitweilig in der
Arbeiterbewegung erlangte, zu einer gegnerischen Haltung der Behrden
und insbesondere zur Verhngung eines Ausnahmezustandes durch ein dem
deutschen Sozialistengesetze entsprechendes Gesetz. So zhlte man 1888
nur 15000 Mitglieder der Gewerkschaften.

Ein Umschwung erfolgte erst seit dem vom 30. Dezember 1888 bis
1. Januar 1889 in $Hainfeld$ abgehaltenen $ersten Parteitage der
sterreichischen Sozialdemokratie$, auf dem es unter Zurckdrngung
der anarchistischen und antiparlamentarischen Elemente gelang, eine
einheitlich organisierte sterreichische sozialdemokratische Partei
zu schaffen. Hier wurde auch die Stellung zu den Gewerkschaften
behandelt und beschlossen, deren Grndung mit mglichster Heranziehung
der mnnlichen und weiblichen Hilfsarbeiter zu empfehlen, wobei
man betonte, da ein Gegensatz zwischen der politischen und der
gewerkschaftlichen Bewegung nicht bestehe und nur mit Rcksicht auf die
bestehende Gesetzgebung beide getrennt vorzugehen gezwungen seien.

Auch auf dem $zweiten sozialdemokratischen Parteitage$ in
$Wien$ (28.-30. Juni 1891) wurde das Thema Stand und Ziele der
gewerkschaftlichen Organisation behandelt. Obgleich man erklrte,
Ziffern ber den Bestand nicht angeben zu knnen, so wurde doch
behauptet, da seit 1889 die Zahl der Vereine sich verdoppelt, die
der Mitglieder sich verdreifacht habe. Die Gesamtzahl der Fach- und
Gewerkschaftsvereinen wurde auf 300, die der Mitglieder auf 600000
geschtzt. Es wurde dabei wiederholt betont, da die Gewerkschaften nur
die Bedeutung einer Erziehung fr die Sozialdemokratie haben drften,
da allerdings manche derselben humanitre Bestrebungen, insbesondere
das Kassen- und Versicherungswesen zu stark in den Vordergrund
treten lieen und in einigen sich geradezu eine Arbeiteraristokratie
entwickelt habe, in der ein konservativer Geist grogezogen wrde, wie
ja frher die Arbeiter fr die Ideen von Schultze-Delitzsch geschwrmt
htten, da aber auf eine Umwandlung zu hoffen sei. Eine Resolution
empfahl die Frderung der Gewerkschaften auf fderativer Grundlage
doch mit der Einschrnkung, da durch die Gewerkschaftsorganisation
die sozialdemokratische Bewegung in keiner Weise hintangesetzt werden
darf. Die Gewerkschaften sollen sich ber ganze Kronlnder, womglich
ber das ganze Reich erstrecken; wo das nicht angeht, sind lokale
Vereine zu grnden, doch soll die Schaffung eines das ganze Reich
umfassenden Verbandes angestrebt werden. Solange dies nicht gelungen
ist, sollen regelmig Delegiertentage die Verbindung vermitteln.
In den Vereinen sind auch die nicht qualifizierten Arbeiter und die
Frauen aufzunehmen. Als Aufgaben der Gewerkschaften wurden bezeichnet:
die Arbeitsvermittelung, die Schaffung von Widerstandsfonds, die
Untersttzung der Arbeitslosen sowohl am Orte als auf der Reise und die
Gewhrung von Rechtsschutz. Die Resolution schlo mit der Aufforderung,
allenthalben in Oesterreich Gewerkschaftsvereine zu grnden.

Die spteren Parteitage haben sich mit der Gewerkschaftsfrage nicht
mehr beschftigt, vielmehr unternahm man es bald, eine eigene
gewerkschaftliche Organisation zu schaffen. Den Anla hierzu bot der
Beschlu des englischen _trade unions_ Kongresses in Glasgow 1892,
gleichzeitig mit dem fr 1893 in Zrich geplanten internationalen
Arbeiterkongresse einen internationalen Gewerkschaftskongre zu
berufen. Um diesen Plan zu vermitteln, bildete sich ein Komitee
der Wiener Gewerkschaften, das einen Protest gegen den Versuch,
zwischen den Gewerkschaften und der Sozialdemokratie einen Gegensatz
zu schaffen, verffentlichte, aber zugleich beschlo, die Schaffung
einer Gesamtorganisation der sterreichischen Gewerkschaften ins
Leben zu rufen und zunchst selbst die Aufgabe einer provisorischen
Gewerkschaftskommission bernahm.

Nach mhevollen Vorarbeiten gelang es, den I. sterreichischen
Gewerkschaftskongre[39] zustande zu bringen, der vom 24.-27. Dezember
1893 in Wien tagte. Auf demselben waren 194 Vereine mit angeblich
50000 organisierten Arbeitern durch 270 Abgeordnete vertreten. Davon
entfielen 69 Vereine mit 158 Vertretern auf Wien. Auerdem waren die
deutsche Generalkommission der Gewerkschaften und der schweizerische
Gewerkschaftsbund vertreten.

  [39] Der Beschlu des Kongresses, seine Verhandlungen als Broschre
       zu verffentlichen, ist in Ermangelung ausreichender Beteiligung
       beim Absatze desselben nicht zur Ausfhrung gelangt. Als Quelle
       der Darstellung konnten deshalb nur die Berichte der Zeitungen
       benutzt werden.

Der Bericht der provisorischen Generalkommission betonte die groen
Schwierigkeiten, mit denen man zu kmpfen gehabt habe. Die Ausgaben der
Kommission hatten 576 fl. betragen gegenber einer Einnahme von 447 fl.

Die wichtigste Aufgabe war die Schaffung einer gemeinsamen
$Organisation$. Als Zweck der $Gewerkschaften$ bezeichnete man: Die
wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder allseitig zu wahren,
insbesondere durch Manahmen zur Erzielung bezw. Erhaltung mglichst
gnstiger Arbeitsbedingungen beizutragen.

Die nchsten $praktischen Aufgaben$ sollen sein:

1. Regelung der Arbeits- und Lohnverhltnisse sowie Beseitigung von
Mistnden in den einzelnen Betrieben und dem ganzen Gewerbe.

2. Regelung des Vermittelungswesens und Errichtung von Herbergen.

3. Pflege der Statistik.

4. Einfhrung bezw. Regelung der Reiseuntersttzung.

5. Beseitigung der Lehrlingsausbeutung.

Die Gewerkschaften sollen sich auf das ganze Kronland erstrecken; in
allen Orten, wo eine gengende Anzahl von Berufsgenossen vorhanden
ist, sind Ortsgruppen zu errichten. Die Gewerkschaften haben sich
mit den verwandten Berufsorganisationen unter einheitlicher,
aus Vorstandsmitgliedern smtlicher dabei in Betracht kommender
Berufsorganisationen bestehender Leitung zu Gruppenorganisationen in
der Form der $Industrieverbnde$ zu vereinigen. Deren Aufgaben sind:

1. Mglichst planmige und auf gemeinschaftliche Kosten zu betreibende
Agitation fr die zur Industriegruppe gehrenden Berufsorganisationen.

2. Herausgabe eines gemeinschaftlichen Organs, das so eingerichtet
sein mu, da den Interessen smtlicher dabei in Betracht kommender
Organisationen Rechnung getragen wird.

3. Streiks, die innerhalb der zur betreffenden Gruppe
gehrenden Industriezweige notwendig werden, von den einzelnen
Berufsorganisationen aber nicht wirksam gefhrt werden knnen,
sind, nachdem sie in der Industriegruppe gutgeheien worden, auf
gemeinschaftliche Kosten im prozentualen Verhltnis zur Mitgliederzahl
zu fhren.

4. Die Berufsstatistik der einzelnen Organisationen zu fhren und fr
die Verffentlichung der Resultate zu sorgen.

5. Die fr die zur Industriegruppe gehrigen Berufe errichteten
Herbergen, Zahlstellen fr Reiseuntersttzung, Rechtsschutz u. s. w. in
einzelnen Stdten sowie im ganze Reiche mglichst zu zentralisieren.

Fr die Zeit, bis die Industrieverbnde gengend ausgebaut sind, um
einen geschlossenen Verband bilden zu knnen, wurde zur Regelung der
gemeinsamen Angelegenheiten eine zentrale Krperschaft in Form einer
aus je einem Vertreter der verschiedenen Industriegruppen gebildeten
$Gewerkschaftskommission$ eingesetzt. Dieselbe hat sich durch je
einen Vertrauensmann der Gewerkschaften in der Hauptstadt eines
jeden Kronlandes zu ergnzen und ist dem Kongresse fr ihr Gebahren
verantwortlich. Ihre Aufgaben sind:

1. Die Betreibung der Organisation und Agitation in denjenigen
Industrien und Gruppen, deren Angehrige teilweise oder noch gar nicht
organisiert sind, mit besonderer Bercksichtigung der Provinz.

2. Grndung von Widerstandsfonds.

3. Die Statuten des Vereins, sowie der Verbnde zu einem Einheitlichen
und Praktischen zusammenzustellen.

4. Das Untersttzungswesen, als: Rechtsschutz-, Reise-, Herbergs- und
Vermittelungswesen u. s. w. zu zentralisieren durch Anstrebung der
Errichtung von Arbeitsbrsen.

5. Die in den einzelnen Vereinen aufgenommenen Statistiken zu einer
einheitlichen zusammenzustellen, sowie statistische Aufzeichnungen ber
smtliche Streiks zu fhren.

6. Verbnde fr zusammengehrende Industriegruppen, sowie einen
Zentralverband aller Verbnde zu bilden.

7. Verffentlichung aller die gewerkschaftliche Organisation
betreffenden Angelegenheiten durch das Korrespondenzblatt fr die
Vorstnde und Vertrauensleute.

8. Regelung der Fachpresse.

9. Einen Gewerkschaftskongre mit Zustimmung der Mehrheit der
Organisationen einzuberufen.

Die Kommission hlt ihre Sitzungen nach Bedarf und whlt aus ihrer
Mitte einen Sekretr.

Die Organisationen haben:

1. fr Mitglied und Monat einen Kreuzer an die Gewerkschaftskommission
zu leisten. Von diesen Beitrgen sind zunchst die Kosten des Blattes,
der Verwaltung, Agitation u. s. w. zu bestreiten;

2. die statistischen Erhebungen der Kommission zur allgemeinen
Zusammenstellung und Verffentlichung zu bermitteln, sowie einen
vierteljhrlichen Bericht ber Arbeitslosen- und Reiseuntersttzung,
Rechtsschutz und Vermittelungswesen u. s. w. einzusenden resp.
diesbezgliche Fragebogen der Kommission genau zu beantworten;

3. von etwaigen Streiks der Kommission zu berichten, womglich und nach
Thunlichkeit deren Gutachten einzuholen;

4. sich bei Streiks gegenseitig zu untersttzen oder, wenn es die
Notwendigkeit erheischt, da einzelne Industriezweige sich dem Streik
anschlieen, dasselbe zu vollfhren;

5. zu den Verbandstagen und Kongressen die Kommission einzuladen;

6. die Beschlsse der Kommission, und sowohl der gemeinsamen Kongresse
der Vertreter der Vereine wie der Gewerkschaftskongresse, zu beachten
und einzuhalten;

7. die Kommission bei den Erhebungen ber Statistik zu untersttzen;

8. Vorschlge in Bezug auf Organisation zu machen.

Die Gruppeneinteilung, wie sie vom Kongresse beschlossen wurde, ist
folgende:

I. Bauarbeiter. II. Bekleidungsindustrie. III. Bergarbeiter. IV.
Chemische Industrie. V. Eisen- und Metallindustrie. VI. Gas- und
Wasserarbeiter. VII. Glas-, Porzellan- und Thonwarenindustrie.
VIII. Graphische Fcher und Papierindustrie. IX. Handelsgewerbe
und Handelsangestellte. X. Holzarbeiter. XI. Horn-, Bein- und
Schildkrotindustrie. XII. Landwirtschaftliche Gruppen. XIII.
Lebensmittelbranche. XIV. Ladenindustrie. XV. Textilindustrie.
XVI. Verkehrs- und Transportwesen. XVII. Weibliche, Hand- und
Maschinenindustrie.

Die $Stellung zur Politik$ wurde in einem Beschlusse niedergelegt,
in dem, mit der Erwgung, da es Zweck der gewerkschaftlichen
Organisation sei, eine Kampfes- und Widerstandsorganisation zu sein,
deren vornehmste Pflicht darin besteht, die Folgen der kapitalistischen
Produktionsweise zu mildern und zu beseitigen und die Arbeiterschaft
vor gnzlicher physischer wie geistiger Degeneration zu bewahren,
als Aufgabe bezeichnet wird, die wirtschaftlichen Interessen der
Arbeiterschaft zu wahren, daneben aber, um den Kampf nach allen Seiten
hin erfolgreich durchfhren zu knnen, auch die politischen Mittel
zum Zweck nicht zu vergessen; deshalb habe die gewerkschaftliche
Organisation sich voll und ganz auf den Boden und die Prinzipien der
$Sozialdemokratie$ zu stellen.

An sonstigen Beschlssen sind noch folgende zu erwhnen:

Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronlndern noch sehr
schwach und blo $Bildungs$- und $Untersttzungsvereine$ vorhanden
sind, so sollen die smtlichen derartigen Arbeitervereine
in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese
Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der
Gewerkschaftsorganisation zuzuzhlen, sobald sie ihr Statut in die von
der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.

Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, mu auch Mitglied der
Gewerkschaft seiner Branche sein.

Die Regelung der $Fachpresse$ bleibt den einzelnen verbndeten
Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon
vorlufig von der Generalkommission herausgegebene $Korrespondenzblatt$
fr smtliche Gewerkschaften des Reiches womglich mit dreimaligem
Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach
Mglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen
sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes
vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenbltter
abgeschafft und durch Verschmelzung zu groen leistungsfhigen Blttern
umgestaltet werden.

$Streiks$ sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden,
die unverzglich die Gewerkschaftskommission zu verstndigen hat.
Dies gilt fr Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung gefhrt
werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheien
sind. Streiks wegen Lohnverkrzung oder aus anderen Ursachen, welche
nicht vorhergesehen werden knnen, sind nach Mglichkeit vorher
anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission
noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren,
wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begrndete
Umstnde bedingt ist, den Anspruch auf Untersttzung, doch darf die
Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beitrge gegeben werden.
Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Krften bei
Streiks untersttzen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.

Boykotts knnen von der Kommission angeordnet werden und sind dann von
den beteiligten Organisationen zur Ausfhrung zu bringen.

Nach langen Verhandlungen ber den Generalstreik wurde von einer
Beschlufassung darber abgesehen, dagegen beschlo man, die Feier des
1. Mai zu empfehlen. --

War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation
gelegt, so boten sich doch bei der Ausfhrung sehr groe
Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretrs
noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an
regelmige Beitrge zu gewhnen.

Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den
einzelnen Kronlndern $Zentralleitungen$ zu bilden; solche wurden 1894
und 1895 in Mhren, Schlesien, Ober- und Niedersterreich, Salzburg,
Tirol und Vorarlberg, Bhmen, Steiermark, Krnten, Buckowina und
Galizien geschaffen. Ihre Ergnzung fanden sie in $Vertrauensmnnern$,
denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen
wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.

Die $Regierung$ stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu
der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte,
eine offizielle Statistik ber den Stand der Arbeitsvermittelung
in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission
fr Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige groe
Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w.
eingeladen, ihr Gutachten ber die von der Regierung vorgelegten
Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements
des Handelsministeriums bernahm es die Gewerkschaftskommission,
als Erhebungsstelle fr die Gewerkschaften und Bildungsvereine
zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu
geschaffenen, dem Amte fr Arbeitsstatistik beigegebenen stndigen
Arbeitsbeirte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind,
vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht
Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen
gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen
Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission
empfohlenene Personen ernannt hat. Dafr erklrte auch der Sekretr
der Gewerkschaftskommission, $Hueber$, in der Erffnungssitzung vom
26. September 1898, da das neue Amt jederzeit die Untersttzung
der organisierten Arbeiterschaft haben wrde und die Arbeiter alles
daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen.
In Deutschland wrde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen
von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des
Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn
begreiflich, da, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die
Unternehmer den Arbeitern gegenber eine ganz anderen Haltung als in
Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen
wesentlich anderen Gang genommen hat.

  [40] Vgl. unten.

Der Rechenschaftsbericht der Kommission fr 1895 und 1896 fhrt
lebhafte Klage ber planlose und deshalb mit groen Opfern verlorene
$Streiks$. Er macht geltend, der Standpunkt mancher Organisation:
Nun stehen wir im Streik und mssen untersttzt werden, msse
vertauscht werden mit dem entgegengesetzten der Kommission: Zuerst
der Widerstandsfonds, die Einwilligung der Organisation, dann erst zum
Streik.

Ein besonderer Abschnitt wird in dem Berichte den
$Arbeiterbildungsvereinen$ gewidmet. In Oesterreich bestehen danach
230 deutsche und 289 tschechische, zusammen also 519 solcher Vereine.
Von den deutschen haben 157 = 70%, von den tschechischen nur 81 =
28% die Fragebogen beantwortet; wie der Bericht meint, hat dabei
das Mitrauen der tschechischen Vereine gegen die als deutsch
verschrieene Kommission mitgewirkt. Von den Vereinen hatten sich bis
1896 39 aufgelst. Die 238 Vereine, aus denen Angaben vorlagen, hatten
19508 Mitglieder, von denen 2256 Frauen waren, mit einer Gesamteinnahme
von jhrlich 36747 fl., einer Gesamtausgabe von 24657 fl. und einem
Vermgensbestande von 12220 fl. Nach dieser Ziffer wird der gesamte
Mitgliederbestand der 519 Vereine auf 33400 geschtzt, von denen 20%
auch den Gewerkschaften angehren. Die meisten Arbeiterbildungsvereine
haben auch Fachbltter, Arbeitslosen- und Waisenuntersttzung,
Rechtsschutz und Streikgeld, stehen also den Gewerkschaften sehr nahe.

Vom 25. bis 30. Dezember 1896 hat dann der $zweite sterreichische
Gewerkschaftskongre$ in Wien stattgefunden. Auf demselben waren 243
Vereine mit 91966 Mitgliedern durch 228 Abgeordnete vertreten. Nach dem
mndlichen Berichte des Referenten $Hueber$ umfate die Organisation
Ende Juni 1896 105000 Mitglieder; insgesamt seien die organisierten
Arbeiter Oesterreichs auf 150000 zu veranschlagen, was bei einer
Gesamtzahl von acht Millionen noch nicht 2% bedeutet. Die Beitrge
wurden an die Kommission 1894 fr 37500, 1895 72883 und 1896 fr 95900
Mitglieder bezahlt. Als Organ wurde Die Gewerkschaft ins Leben
gerufen, die schon bald in erweitertem Umfange erscheinen mute.

Der erste Gegenstand der Tagesordnung, der Bericht der
Generalkommission, fhrte zu lebhaften Auseinandersetzungen, wobei
namentlich die Tschechen sich ber Vernachlssigung beklagten.
Ebenso wurde es getadelt, da die sozialdemokratische Partei
Oesterreichs nicht offiziell eingeladen sei, doch wurde dies mit der
Rcksicht auf die Polizei entschuldigt; brigens war sie durch drei
Abgeordnete vertreten. Auch $Legien$ als Vertreter der reichsdeutschen
Gewerkschaften war anwesend.

Weitaus die meiste Zeit nahm die Beratung ber die $Organisation$
in Anspruch. Die Gewerkschaftskommission hatte einen Entwurf
aufgestellt, der auf dem Grundsatze mglichster Zentralisation
beruhte. Die Grundlage sollten Vereine der einzelnen Berufe bilden,
die sich zu groen, das ganze Reich umfassenden Zentralverbnden
zusammenzuschlieen htten. Die Zentralverbnde verwandter Berufe
sollten sich zu Industrieverbnden vereinigen, doch waren diese nur als
Vorstufe gedacht, denn berall, wo es mglich sei, sollte die Auflsung
der Berufsgewerkschaften und die Bildung von Unionen angestrebt
werden. Der Unterschied dieser gegenber den Industrieverbnden beruht
darauf, da, whrend die letzteren die Berufsgewerkschaften, und zwar
sowohl die Ortsvereine wie die Zentralverbnde bestehen lassen und
lediglich unter ihnen eine fderative Vereinigung schaffen, die Unionen
eine vllige Verschmelzung der verwandten Berufe darstellen, so da
schon in den Ortsgruppen nicht die einzelnen Berufe, z. B. Maurer,
Zimmerer, Dachdecker, Hlfsarbeiter u. s. w., sondern die Gesamtheit
der beteiligten Gruppen, z. B. der Bauarbeiter zusammengefat ist.
Zur Erledigung der lokalen Angelegenheiten, wie Herbergswesen,
Arbeitsnachweis, Abhaltung von Vortrgen u. s. w. sollten brigens
an allen Orten aus allen dort vertretenen Arbeiterorganisationen
Ortsverbnde gebildet werden. Die Bildungsvereine sollten berall
aufgelst und nur da, wo die rtlichen Verhltnisse die Schaffung
von Berufsgewerkschaften oder von Ortsgruppen der Unionen nicht
gestatteten, allgemeine (gemischte) Gewerkschaften zugelassen werden.

Diese Vorschlge fanden jedoch lebhaften Widerspruch, indem darauf
hingewiesen wurde, da man mit dem Zusammengehrigkeitsgefhle
innerhalb der einzelnen Berufsarten als einer Thatsache rechnen
msse, die man durch Tadel ber Kastengeist und Berufsdnkel nicht
aus der Welt schaffe; man werde niemals erreichen, da Modelleure
sich mit Ziegelarbeitern, Bildhauer mit Bauarbeitern zu einer Union
zusammenschlssen, selbst die Maurer pflegten den Hlfsarbeitern den
Beitritt zu versagen. Das Ergebnis des langwierigen Redekampfes war,
da, nachdem anfangs die Annahme des Vorschlages der Kommission mit
38844 gegen 37019 Stimmen verkndet war, eine nochmalige Zhlung die
Ablehnung mit 37163 gegen 36555 Stimmen ergab, wobei 11221 Stimmen
nicht abgegeben waren.

Bei den Verhandlungen wurde auch das Verhltnis zur Sozialdemokratie
gestreift und erwhnt, da einzelne Gewerkschaften sich zu ihr in
scharfem Gegensatze befnden und sozialdemokratische Redner nicht
einmal zum Worte zulieen.

Der gegen die $Arbeiterbildungsvereine$ gerichtete Antrag der
Kommission, der freilich von einigen Seiten mit dem Hinweise auf die
Mglichkeit, durch sie die Arbeiterschaft fr die Bewegung zu gewinnen,
bekmpft, von der Mehrheit oder wegen der Rckstndigkeit jener
Bestrebungen untersttzt wurde, fand schlielich insofern Annahme, da
die Auflsung der bestehenden Vereine gefordert und die Neubildung
untersagt wurde, doch wurden die vorgeschlagenen allgemeinen
Gewerkschaften gestrichen.

Ein weiterer erbitterter Streit betraf die Anstellung eines selbstndigen
$tschechischen Sekretrs$ bei der Gewerkschaftskommission. Fr diese
Forderung wurde geltend gemacht, da die tschechischen Arbeiter dies als
Zugestndnis an ihre Nationalitt beanspruchten, whrend die Gegner teils
einen solchen Gesichtspunkt als grundstzlich unzulssig bekmpften, da
die Interessen der Arbeiter nicht durch die Nationalittsunterschiede
berhrt wrden, teils sich darauf beriefen, da die Forderung praktisch
unausfhrbar sei, da sie zu einer Zweiteilung der Gewerkschaftskommission
selbst fhren msse. Als der Antrag abgelehnt und nur beschlossen war,
da einer der beiden Angestellten, der Sekretr oder sein Stellvertreter,
der tschechischen Sprache vllig mchtig sein msse, zogen sich die
tschechischen Abgeordneten zu einer Sonderberatung zurck, als deren
Ergebnis sie verkndeten, da sie gegen die Majorisierung protestierten
und es den Organisationen im Lande berlassen mten, zu beschlieen, was
weiter zu geschehen habe.

Der an die Gewerkschaftskommission monatlich zu zahlende Beitrag wurde
unter Ablehnung des Kommissionsantrages, der 1-1/2 Kr. forderte, auf
1 Kr. festgesetzt.

Der Wortlaut der auf die $Organisation$ bezglichen Beschlsse ist
folgender:

1. Bildungs- und Lesevereine und gemischte Gewerkschaften, die
aus Mitgliedern bestehen, fr deren Branchen eine Ortsgruppe oder
Zahlstelle der Berufsorganisation auf Grund der am Orte beschftigten
Arbeiter eines Berufes mglich ist, haben sich in Ortsgruppen oder
Zahlstellen der betreffenden Berufsorganisation umzuwandeln. Die
Grndung von Bildungs- und Lesevereinen hat in Zukunft zu unterbleiben.

2. Grndung von Berufsgewerkschaften und Verbnden, welche sich auf das
ganze Reich zu erstrecken haben.

3. Verbindung verwandter Berufsgewerkschaften (Verbnde) zu einem
Industrieverbande.

4. Verbindung von Gewerkschaften, Fachvereinen, Ortsgruppen und
Zahlstellen zu einem Ortsverbande zum Zwecke der Zentralisation der
Arbeitsvermittelung, Errichtung von Herbergen, Abhaltung von Vortrgen
und Unterrichten am Orte.

5. Die Gewerkschaftskommission Oesterreichs, welche sich aus je
einem Vertrauensmann der Industriegruppen zusammensetzt, ist die
Gesamtvertretung der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter
Oesterreichs.

Als $Aufgaben der Gewerkschaftskommission$ wurde neben der Durchfhrung
der beschlossenen Organisation unter Beobachtung der vom Kongresse
angenommenen Normalstatuten noch ferner bezeichnet: Zentralisation
des Rechtsschutz-, Herbergs- und Arbeitsvermittelungswesens durch
Anstrebung und Errichtung von Arbeitsbrsen unter ausschlielicher
Fhrung der Gewerkschaften, Fhrung einer sorgfltigen Statistik und
Aufzeichnung smtlicher Streiks, Entgegennahme von An- und Abmeldungen
von Angriffs- und Abwehrstreiks und Beschlufassung ber dieselben,
Sammlung freiwilliger Spenden fr die im Lohnkampfe stehenden
organisierten Arbeiter im Wege der freien Organisation der Branchen,
Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer
Lnder und Einberufung der nach Bedrfnis, jedoch mindestens alle
drei Jahre abzuhaltenden Gewerkschaftskongresse, sowie Besorgung der
erforderlichen Vorarbeiten.

Zu ausgedehnten Verhandlungen fhrte die $Streikfrage$. Man war
allgemein darber einig, da freilich Streiks und Boykotts nicht zu
entbehren seien, da aber das Mittel nur mit groer Vorsicht angewandt
werden drfe. Leichtsinnige Streiks seien das Zeichen der Unreife
und schdigten die Organisationen. Die Gewerkschaftskommission
hatte ein eingehendes Streikreglement vorgelegt, nach dem alle
Streiks sptestens sechs Wochen vor ihrem Beginne bei der Kommission
angemeldet und nur mit deren Zustimmung unternommen werden drften; nur
Abwehrstreiks sollten hiervon ausgenommen sein. Zur Ansammlung eines
$Zentralstreikfonds$ sollten die einzelnen Organisationen fr jedes
Mitglied monatlich 1 Kreuzer an die Kommission abfhren, doch sollte
jede Gewerkschaft daneben einen eigenen Widerstandsfonds grnden.
Kleine Werkstttenstreiks sollten berhaupt nicht von der Kommission
untersttzt werden.

Am heftigsten angegriffen wurde die Ansammlung eines Zentralstreikfonds
und die vorherige Anmeldung bei der Kommission, von der man
befrchtete, da die Absicht, einen Streik einzuleiten, zur Kenntnis
der Unternehmer gelangen knnte, whrend andrerseits gerade eine
lngere Anmeldungsfrist aus dem Grunde gefordert wurde, um dem
Streikfieber entgegenzuwirken. Das Ergebnis der Abstimmung war die
Ablehnung des festen Beitrages von 1 Kr.: vielmehr soll die Kommission
die Beitrge zum Streikfonds durch Sammellisten einziehen. Die
Anmeldefrist von sechs Wochen wurde gestrichen, aber die Zustimmung
der Kommission als Vorbedingung der Untersttzung beibehalten.
Ausgenommen hiervon sind nur Abwehrstreiks, doch sollen auch diese nur
im Notfalle und nur dann gefhrt werden, wenn eine gtliche Beilegung
sich als unmglich erwiesen hat. Genehmigte Streiks sind durch die
Gewerkschaft und die Arbeiterzeitung[41] bekannt zu machen. Durch
eine besondere Resolution wurde fr alle Streiks die grte Vorsicht
empfohlen.

  [41] Das Organ der politischen Partei.

Ein weiterer Gegenstand der Beratung war die Stellung zu der
vorgeschlagenen kommunalen $Arbeitsvermittelung$. Dieselbe wurde aus
dem Grunde abgelehnt, weil die Kommunalverwaltungen zur Zeit dem
Einflusse des Kapitales in der Weise unterworfen seien, da ihre
Arbeitsvermittelung nur dessen Interessen dienen wrde. Ebenso wurde
vor gemeinsamen Arbeitsnachweisen der Arbeiter und der Unternehmer
gewarnt und die Arbeitsvermittelung als alleinige Angelegenheit der
Gewerkschaften in Anspruch genommen.

Hinsichtlich der $Hausindustrie$ wurde deren vllige Aufhebung
und die Einrichtung von Betriebswerksttten gefordert. Solange
dies nicht durchgefhrt ist, soll die Hausindustrie unter
die Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung, unter die
Gewerbeinspektion und die Arbeiterversicherung gestellt werden.

Auch bei der Frage der Ausgestaltung des $Rechtsschutzes$ ergab sich
eine Meinungsverschiedenheit darber, ob derselbe den einzelnen
Gewerkschaften zu berlassen oder bei der Gewerkschaftskommission zu
zentralisieren sei; doch wurde dies letztere beschlossen.

Endlich wurde noch eine ausfhrliche Resolution angenommen, in der
eine Verbesserung der $Arbeiterschutzgesetzgebung$, insbesondere die
Einfhrung des gesetzlichen Achtstundentages und eine staatliche
Invalidittsversicherung gefordert wurde; ebenso wurde beschlossen, an
der Feier des 1. Mai festzuhalten. Die Vergebung ffentlicher Arbeiten
ist an die Bedingung einer hchstens neunstndigen Arbeitszeit und
die Gewhrung eines ausreichenden, mit den Arbeiterorganisationen zu
vereinbarenden Lohnes zu knpfen.

Im Gegensatze zu den deutschen Verhltnissen wurde von den anwesenden
Vertretern der sozialdemokratischen Partei anerkannt, da auch die
sozialpolitische Gesetzgebung Gegenstand der Beratungen und der
Thtigkeit der Gewerkschaften zu bilden habe.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der
Kongre geschlossen. Der nchste Kongre soll 1899 abgehalten werden. --

Die Entwicklung und die Bedeutung der sterreichischen
Arbeiterorganisationen wird am besten beleuchtet durch einige
$statistische Angaben$.

Nach einer im Jahre 1893 aufgenommenen Statistik gab es damals rund
50000 gewerkschaftlich organisierte Arbeiter. Fr Niedersterreich
wurden 136 Vereine mit 31522 Mitgliedern gezhlt, von denen 56 mit
20202 Mitgliedern auf Wien und 80 mit 11320 Mitgliedern auf die Provinz
entfielen. Da die in den betreffenden Berufen beschftigten Arbeiter in
Wien 311652 und in der Provinz 132041 betrugen, so entsprach dies einer
Beteiligung von 6-2/3, bezw. 8%.

Eine fr Mhren und Schlesien vom 8./9. September 1894 in Wien
abgehaltene Konferenz, die von 123 Vertretern aus 35 Orten besucht war,
zhlte fr diese beiden Lnder 29 Gewerkschaften mit 11859 Mitgliedern
nebst 56 Bildungsvereinen mit 5865 Mitgliedern.

Auf der am 30. Juni 1895 in Wien abgehaltenen Gewerkschaftskonferenz
wurde die Gesamtzahl der in Oesterreich bestehenden Gewerkschaften auf
591 mit 80000 Mitgliedern angegeben, neben 275 Bildungsvereinen mit
27000 Mitgliedern.

Die Gewerkschaft verffentlichte auf Grund von Fragebogen, die von
750 Organisationen versandt und von 730 beantwortet waren, folgende fr
den 31. Dezember 1895 berechnete Statistik:

Die Mitgliederzahl der 730 Organisationen betrug 88826, whrend die der
fehlenden 20 Organisationen auf 2000 geschtzt wurde. Die Verteilung
auf die einzelnen Gewerbe ergiebt folgende Tabelle:

  Spaltenberschriften:
  A = Gesamtzahl der beschftigten Arbeiter
  B = Gesamtzahl der organisierten Arbeiter
  C = Prozentsatz

  -------------------------------------------------------------------
             $Berufsgruppen$             ||    A    |   B   ||   C
  ---------------------------------------++---------+-------++-------
   Polygraphische Gewerbe                ||   21375 |  8258 || 38,77
   Eisenbahn- und Postdienst             ||  122318 | 17851 || 14,60
   Industrie der Steine und Erden        ||  119974 |  7591 ||  6,33
   Metallindustrie                       ||  246023 | 14867 ||  6,04
   Berg- und Httenwesen                 ||  139769 |  7710 ||  5,50
   Handel                                ||  287283 | 14719 ||  5,32
   Industrie der Holz- und Schnitzstoffe ||  163400 |  6673 ||  4,08
   Papier- und Lederindustrie            ||   57411 |  2070 ||  3,60
   Baugewerbe                            ||  252900 |  3251 ||  1,68
   Textilindustrie                       ||  399938 |  6265 ||  1,56
   Chemische Industrie                   ||   19312 |   281 ||  1,45
   Bekleidungsindustrie                  ||  383339 |  6614 ||  1,07
   Nahrungsmittelindustrie               ||  317600 |  3319 ||  1,04
   Sonstige Gewerbe                      ||  123693 |  3375 ||  2,71
  ---------------------------------------++---------+-------++-------
                                         || 2654335 | 88826 ||  3,30

Eine Ende Juli 1896 aufgenommene Zhlung ergab sogar 99434 Mitglieder,
darunter 3501 Frauen.

Dazu kommen noch die in mehr oder weniger engem Verbande mit den
Gewerkschaften stehenden und in der Umbildung zu ihnen befindlichen
Arbeiterbildungsvereine, denen Ende Juni 1896 33400 Personen (31900
Arbeiter und 1500 Arbeiterinnen) angehrten.

Eine Ergnzung finden diese Angaben an den Ziffern der oben erwhnten,
von der Regierung im Jahre 1895 vorgenommenen Erhebung, die zugleich
die Verteilung auf die einzelnen Kronlnder erkennen lt. Danach
ergiebt sich folgende Tabelle:

  Spaltenberschriften:
  A = Gewerkschaften
  B = Ortsgruppen
  C = Bildungsvereine
  D = Zusammen

  ------------------------------------------------------
         $Kronland$          ||  A  |  B  |  C  ||  D
  ---------------------------++-----+-----+-----++------
   Niedersterreich: Wien    ||  85 | 110 |  33 ||  228
            "        Provinz ||   2 | 109 |  34 ||  141
   Obersterreich            ||  14 |   6 |  14 ||   34
   Bhmen                    ||  91 | 152 | 322 ||  465
   Mhren                    ||  39 |  56 |  72 ||  167
   Schlesien                 ||  11 |   6 |  14 ||   31
   Galizien                  ||  10 |  -- |   1 ||   11
   Bukowina                  ||   2 |  -- |  -- ||    2
   Steiermark                ||  24 |  28 |   5 ||   57
   Tirol                     ||  11 |   8 |  17 ||   36
   Vorarlberg                ||   4 |  10 |   7 ||   21
   Krain                     ||   5 |   1 |   3 ||    9
   Krnten                   ||   7 |   3 |   5 ||   15
   Triest und Istrien        ||   1 |  -- |  -- ||    1
   Salzburg                  ||   7 |   1 |   3 ||   11
  ---------------------------++-----+-----+-----++------
               Zusammen      || 313 | 490 | 527 || 1330

Doch wurden von den ausgesandten 1330 Fragebogen nur 660 beantwortet.

Die in die Statistik der Gewerkschaftskommission einbezogenen
$Gewerkschaften$ hatten vom 1. Januar bis 30. Juni 1896 492585,88
fl. Einnahmen und 300760,76 fl. Ausgaben. Die Ausgaben betrugen
in Prozenten der Einnahme fr Fachbltter 9%, fr Agitation 3,6%,
Rechtsschutz 0,7%, Reiseuntersttzung 2,8%, Arbeitslosenuntersttzung
10,1%, Kranken- und Invalidenuntersttzung 14,8%. In einem besonderen
Dispositionsfonds wurden auerdem fr denselben Zeitraum noch
113502 fl. 49 Kr. vereinnahmt und 85103 fl. 22 Kr. verausgabt. Der
Vermgensbestand betrug 367634,70 fl.

Die Einnahmen der $Bildungsvereine$ beliefen sich in derselben Zeit auf
113502,49 fl., die Ausgaben auf 85013,22 fl., der Vermgensstand auf
24124,46 fl.

Die Einnahmen der $Gewerkschaftskommission$ fr den Zeitraum vom
1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 betrugen 21913 fl. 39 Kr.,
die Ausgaben 20150 fl. 33 Kr. Daneben hatte die Kommission fr
Streiks 45371,50 fl. vereinnahmt und 44960,51 fl. ausgegeben. Die
gewerkschaftliche $Presse$ umfate 19 deutsche, 12 tschechische und 2
slavonische Fachbltter mit einer Gesamtauflage von 119850 Exemplaren
(gegen 77550 im Jahre 1894). Das Zentralorgan ist die Gewerkschaft.

Nach dem fr das Jahr 1897 verffentlichten Rechenschaftsberichte
beliefen sich fr das Jahr 1897 die Einnahmen der
Gewerkschaftskommission auf 14120 fl. (gegen 11891 fl. 1896) und die
Ausgaben auf 12996 fl. Darunter befanden sich 10892 fl. (gegen 11700)
fr Streiks. Beitrge wurden im Durchschnitt von 93193 Mitgliedern
gezahlt. Die Gewerkschaft erschien in 53000 Exemplaren.

Der Bericht fr 1898 ist nur knapp gehalten, da fr die Pariser
Weltausstellung von dem Ausstellungskomitee, dem auch der Sekretr der
Gewerkschaftskommission angehrt, eine umfassende Aufstellung aller
Arbeiterorganisationen ohne Unterschied der Parteistellung vorbereitet
wird; die Einnahme der Kommission betrug 24111,40 fl., die Ausgabe
23130,65 fl. Im Durchschnitt haben 1898 105855 Mitglieder ihre Beitrge
gezahlt. An Streikgeldern hat die Kommission 8317,62 fl. vereinnahmt
und 7793,68 fl. verausgabt. Vielfach ist es der Kommission gelungen,
bei Streiks eine gtliche Beilegung zu erzielen. Die Gewerkschaft
wrde in 46350 Exemplaren unentgeltlich an die Organisationen abgegeben.

Fr das Jahr 1899 ist eine wesentliche Zunahme des Umfanges der
sterreichischen Gewerkschaften zu erwarten, da eine am 3. Januar
1899 in Krakau abgehaltene Konferenz der galizischen Gewerkschaften
beschlossen hat, ihre Mitglieder zum Anschlu an die sterreichischen
Verbnde zu verpflichten und eine gemeinsame Reise- und
Arbeitslosenuntersttzung einzufhren. Die Gewerkschaftskommission soll
aufgefordert werden, im Einvernehmen mit der Landeskommission Galiziens
und Schlesiens ein monatliches Gewerkschaftsblatt in polnischer Sprache
herauszugeben, das fr die Mitglieder obligatorisch sein soll. --

In Oesterreich hat, wie die angefhrten Zahlen beweisen, die
gewerkschaftliche Bewegung noch nicht den Umfang und deshalb auch die
Zentralorganisation noch nicht die Bedeutung erlangt wie in England,
Deutschland, Frankreich u. s. w. Es ist deshalb von Interesse, auch
die Entwicklung der $einzelnen Berufsgruppen$ zu verfolgen, und mgen
deshalb noch einige auf sie bezgliche Angaben hier Platz finden.

Wie bereits hervorgehoben, datiert die Gewerkschaftsbewegung in
Oesterreich im wesentlichen erst vom Jahr 1890; ja der hier genommene
Aufschwung ist vielfach ohne nachhaltige Wirkung gewesen und die
abgehaltenen Kongresse haben spter seine Nachfolge gefunden.

1. Vom 7./8. September 1890 fand in Wien der I.
sterreichisch-ungarische $Tischlertag$[42] statt. Auf die an 150
Vereine versandten Einladungsschreiben hatten sich auer zahlreichen
Wiener Genossen 30 Vertreter aus 18 Provinzorten eingefunden, u. a. aus
Pest, Prag, Innsbruck, Graz, Agram, Salzburg, Reichenau. Gegenstnde
der Tagesordnung waren: 1. Berichte ber die Lohnbewegung; 2.
Genossenschaftswesen; 3. Gewerkschaftsorganisation; 4. Grndung einer
Fachpresse. Als Form der gewerkschaftlichen Organisation wurde ein ganz
Oesterreich und ein ganz Ungarn umfassender Verband mit Zweigvereinen
fr jedes Kronland beschlossen. Neben dem deutschen Fachblatte soll ein
solches in bhmischer Sprache erscheinen.

  [42] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll
       herausgegeben von $Adolf Presl$, Wien 1890, Mathias Eibensteiner.

2. Die $Berg$- und $Httenarbeiter$ Oesterreichs[43] haben vom 7.-9.
Dezember 1890 in Wien einen Kongre abgehalten, auf dem Bhmen durch
45, Mhren-Schlesien durch 18, Steiermark durch 13, Niedersterreich
durch 6 und Krain durch 4 Abgeordnete vertreten war. Die Tagesordnung
betraf: 1. die Lage der Arbeiter und die Mittel zu ihrer Verbesserung;
2. die Achtstundenschicht; 3. die Organisation der Bruderladen; 4. die
Organisation der Fachpresse.

  [43] Die Verhandlungen sind nach dem stenographischen Protokoll
       herausgegeben von E. $Berner$, Prag 1891, Verlag von Knorr.

Man forderte die achtstndige Schicht einschlielich Ein- und
Ausfahrt und Beseitigung der Akkordarbeit. Es soll ein ganz
Oesterreich umfassender Zentralverband angestrebt und durch Grndung
von lokalen Fachvereinen vorbereitet werden. Aufgabe derselben
ist Arbeitslosenuntersttzung, Schaffung von Widerstandsfonds,
Arbeitsvermittelung und Gewhrung von Rechtsschutz. Es wurde
hervorgehoben, da es schwer sei, sich mit den ungarischen Kollegen zu
verstndigen, soda ein gemeinsamer Kongre nicht durchfhrbar wre.
Der Kongre erklrte einstimmig, sich auf den Boden der internationalen
Sozialdemokratie zu stellen. Auf einer am 4. Mrz 1895 in Brx
abgehaltenen Generalversammlung des neu begrndeten Zentralvereins
wurde eine Mitgliederzahl von 3745 in 21 Ortsgruppen festgestellt. In
der Osterwoche 1895 wurde in Wien ein fernerer allgemeiner Kongre
der Berg- und Httenarbeiter abgehalten, bei dem 8500 Arbeiter durch
45 Abgeordnete vertreten waren. Zwischen den Deutschen und den Bhmen
fanden kleine Reibereien statt, auch zeigten sich einzelne fachliche
Meinungsverschiedenheiten; so forderten die ersteren bei der Beratung
der Kranken- und Unfallversicherung eine Bruderlade fr das ganze
Reich, whrend die Bhmen einzelne Landesbruderladen verlangten.

3. Vom 26.-28. Dezember 1890 tagte in Brnn der erste sterreichische
$Metallarbeiterkongre$[44] unter Beteiligung von 122 Abgeordneten aus
43 Orten. Tagesordnung: 1. Organisation smtlicher Metallarbeiter;
2. Arbeiterschutz und Sozialreform; 3. Koalitionsrecht; 4.
Arbeitszeit; 5. Fachpresse; 6. Lohnstatistik. In jeder Provinz soll
ein Gewerkschaftslandesverein mit Filialen oder Zahlstellen in den
einzelnen Orten bestehen; alle Vereine bilden einen gemeinsamen
Verband. Fr ganz Oesterreich sollen zwei Fachorgane gegrndet werden,
und zwar ein solches in deutscher und eins in tschechischer Sprache.

  [44] Die Verhandlungen sind als Broschre herausgegeben von $Ludwig
       Exner$, Wien 1891, im eigenen Verlage.

Auf dem am 30. Oktober 1892 in Wien abgehaltenen Verbandstage wurde
das Bestehen von 18 Fachvereinen mit 8500 Mitgliedern und ein Vermgen
von 16500 fl. festgestellt, auch wurde ein Sekretariat und ein
Verbandsorgan begrndet.

4. Der II. sterreichisch-ungarische $Schneidertag$[45] wurde
vom 15.-17. August 1891 in Wien abgehalten in Anwesenheit von
106 Abgeordneten. Tagesordnung: 1. Berichte ber die soziale
und wirtschaftliche Lage der Schneider und Schneiderinnen
Oesterreichs; 2. Organisation und Agitation; 3. Fachpresse; 4.
Arbeiterschutzgesetzgebung. Beschlossen wurde die Grndung eines
einheitlichen, aber lokal gegliederten Verbandes ber das ganze Reich
nach dem Vertrauensmnnersystem, mit der Zentralstelle Wien. Die
Fachvereine sollen sich ber ein ganzes Kronland erstrecken. Neben
dem bereits bestehenden Fachblatte soll die Grndung eines deutschen
ins Auge gefat werden, bis dahin aber die in Hamburg bestehende
Schneiderzeitung als Ersatz eintreten; den ungarischen Kollegen soll
die Grndung eines eigenes Fachblattes berlassen und schlielich auch
auf die Schaffung eines solchen fr die kroatisch-slavonische Sprache
Bedacht genommen werden. Der Kongre beschlo, fr die Feier des 1. Mai
einzutreten und sich auf den Boden der Sozialdemokratie zu stellen.

  [45] Das Protokoll ist erschienen im Verlage von Ignaz Brand, Wien.
       Ueber den I. Schneidertag habe ich nichts ermitteln knnen.

5. Die $Bcker$[46] haben den I. sterreichisch-ungarischen
Bckertag vom 7. bis 9. Dezember 1890 in Wien abgehalten. Verhandelt
wurde ber Gewerkschafts- und Genossenschaftsorganisation,
Reiseuntersttzungswesen und Arbeitsvermittelung, Arbeitszeit
und Arbeitslage, Fabrik- und Werkstttenordnung, Lehrlingswesen,
Gewerbeinspektion, Arbeiterkammern und Einigungsmter, Kranken- und
Unfallversicherung, Fachpresse. Es wurde eine auf rtliche Verbnde
gesttzte Zentralorganisation beschlossen und zu deren Durchfhrung ein
Organisationskomitee eingesetzt.

  [46] Die Protokolle beider Bckertage sind im Verlage von J. Tobola in
       Wien 1891 und 1893 erschienen.

Der II. sterreichisch-ungarische Bckertag fand vom 2. bis 4. April
1893 in Wien statt. Die Beteiligung war infolge des milungenen Wiener
Streiks von 1891 nicht erheblich; es waren nur 20 Abgeordnete aus der
Provinz und 10 aus Wien anwesend. Auch fanden Streitigkeiten statt,
indem die Vertreter der Provinz gegenber den Wiener Kollegen ber
Zentralismus sich beklagten. Der auf sozialdemokratischem Boden
stehenden Mehrheit trat eine Minderheit entgegen, die von politischer
Thtigkeit nichts wissen und sich rein auf gewerkschaftlichen
Boden stellen wollte. Die Tagesordnung betraf: Situationsberichte,
Rechenschaftsbericht, Organisation und Agitation, Nachtarbeit,
Sonntagsruhe, Lehrlings- und Vermittelungswesen, Streiks und Boykotts,
Achtstundentag, Reise- und Untersttzungswesen, internationale
Vereinigung und den internationalen Bckereiarbeiterkongre, die
Presse. Es wurde ein Zentralkomitee eingesetzt, um die Organisation
fr das ganze Reich auf Grund rtlicher Verbnde durchzufhren und
einen gemeinsamen Fonds anzusammeln. Fr die slavischen Lnder soll
ein Zentralkomitee in Prag eintreten. Bis zur Durchfhrung einer
selbstndigen Organisation fr Ungarn soll das deutsche Komitee die
bezglichen Aufgaben mit bernehmen. Daneben soll jedoch die Verbindung
mit den verwandten Berufen zu einem Industrieverbande angestrebt
werden. Ein deutsches und ein tschechisches Fachorgan soll unter der
Leitung der beiden Zentralkomitees erscheinen.

Der III. sterreichisch-ungarische Bckertag ist vom 1. bis 3.
Januar 1898 in Wien abgehalten und war von 39 Abgeordneten besucht.
Die Beschlsse bezogen sich auf Fragen des Arbeiterschutzes,
insbesondere zehnstndige Arbeitszeit einschlielich zwei Stunden
Pausen, Sonntagsruhe, Ausschlu jugendlicher Personen von der
Nachtarbeit, Aufhebung der unterirdischen Werksttten, daneben
forderte man obligatorische Fach- und Fortbildungsschulen, Regelung
der Arbeitsvermittelung, insbesondere Beseitigung der Winkelherbergen,
Beschrnkung der Lehrlingszahl und Verstrkung der Gewerbeaufsicht.
Zur Durchfhrung dieser Forderungen beschlo man in Notfllen den
Generalstreik ins Auge zu fassen.

Entsprechend dem erwhnten Beschlusse wurde die Vereinigung mit den
verwandten Berufen angebahnt, und am 25. Dezember 1894 wurde der
Verband der Arbeitervereine in der Nahrungs- und Genumittelindustrie
begrndet. Der erste Verbandstag wurde am 5. Januar 1896 in Wien und
ebendaselbst am 5./6. April 1896 der I. Kongre der $Arbeiter in den
Lebensmittelbranchen$ Oesterreichs abgehalten[47]. Vertreten waren
die Bcker, Fleischhauer, Mller, Brauer, Fabinder, Kellner und
Feigenkaffeeerzeuger. Die Tagesordnung betraf: 1. Situationsberichte,
2. Organisation und Agitation, 3. Arbeiterschutzgesetzgebung, 4. Presse.

  [47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der
       Administration des Zeitgeist erschienen.

6. Nachdem schon 1893 eine Konferenz stattgefunden hatte, in der die
Grndung eines $Verbandes$ der Vereine der $Buchbinder und verwandten
Berufe Oesterreichs$ angeregt wurde, ist ein solcher auf dem am
25. und 26. Dezember 1896 in Wien abgehaltenen Kongresse endgltig
begrndet[48]. Vertreten waren 10 Vereine aus Bhmen, Galizien, Krain,
Niedersterreich, Mhren, Obersterreich, Steiermark und Tirol durch
18 Abgeordnete, auerdem waren Gste aus Deutschland und Ungarn, sowie
Vertreter des Vereins der graphischen Fcher, der Buchdrucker, des
Vereins der Papierarbeiter, des Vereins der Futteralmacher und des
Vereins der Etuitischler und der Gewerkschaftskommission anwesend.
Whrend von der Vorkonferenz die Bhmen aus nationalen Grnden sich
fern gehalten hatten, wurde auf dem Kongresse eine Verstndigung
erreicht. Es wurde mitgeteilt, da zunchst versucht sei, sich mit
den Buchdruckern zu einem Verbande der Bucharbeiter zu verschmelzen,
doch sei dies daran gescheitert, da die Buchdrucker wesentlich hhere
Beitrge htten, als die Buchbinder leisten knnten; von einigen
Seiten wurde auch der Vorwurf aristokratischer Auffassung gegen die
Buchdrucker erhoben. Ebenso sah man von einem Anschlu an den Verein
der graphischen Fcher ab und beschlo zunchst, einen eigenen Verband
zu grnden. Aus den Beratungen ber das Statut ist hervorzuheben, da
man Reise- und Arbeitslosenuntersttzung, Einrichtung von Herbergen und
Arbeitsvermittelung, Pflege der Statistik, Schaffung von Bibliotheken
und Lesezirkeln, sowie Gewhrung von Rechtsschutz beschlo; Politik und
Religion sollen ausgeschlossen sein.

  [48] Das Kongreprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der Einigkeit
       erschienen.

Der Ausdruck verwandte Berufe ward absichtlich nicht nher bestimmt,
um spterer Ausdehnung Raum zu lassen. Zu Schwierigkeiten fhrte
die Ordnung der Fachpresse, indem die Bhmen einerseits erklrten,
zur Schaffung eines eigenen Blattes zunchst nicht im stande zu
sein, dagegen eine grere Ausdehnung des tschechischen Teiles des
Verbandsorgans Die Einigkeit wnschten, was aber abgelehnt wurde.
Weitere Punkte der Tagesordnung waren Arbeits- und Lohnverhltnisse,
Accordsystem, Minimallohn, Strafhausarbeit und neunstndiger
Arbeitstag. Die Ungarn erklrten, da auch sie die Grndung eines
Verbandes beabsichtigten, sich aber zunchst noch zu schwach fhlten.

7. Die $Buchdrucker$[49] hatten am frhesten eine Organisation,
indem fr Niedersterreich schon 1842 ein Verein der Buchdrucker
und Schriftgieer begrndet wurde, der 1891 2200 Mitglieder und
ein Vermgen von 168612 fl. besa. In diesem Jahre wurde er von
der Regierung aufgelst, weil er die bei der Maifeier arbeitslos
gewordenen Mitglieder untersttzte. Erst am 28. November 1891 konnte
sich ein neuer Verein mit 1800 Mitgliedern bilden. Auch die Bildung
eines Gesamtverbandes fr ganz Oesterreich wurde schon vor Jahren
angeregt, insbesondere wurde schon auf einer Konferenz in Brnn 1881
als Vorbereitung fr einen festen Verband die Gemeinsamkeit des
gesamten Untersttzungswesens beschlossen, doch kam der Beschlu nicht
zur Ausfhrung. Ebenso scheiterte ein auf dem Buchdruckertage in Wien
1883 beschlossenes Normalstatut an der Nichtgenehmigung seitens der
Behrden, und dasselbe Schicksal hatte ein die Zentralisation des
Viatikums bezweckender Beschlu des 1890 in Klagenfurt abgehaltenen
Buchdruckertages. Auf dem folgenden, der 1892 in Wien tagte, wurde die
Zentralisation der rtlichen Arbeitslosenuntersttzung durchgefhrt,
und endlich am 23. Dezember 1894 auf dem Buchdruckertage in Brnn
konnte, nachdem die vorher von einer Kommission ausgearbeiteten
Statuten am 31. Mai 1894 von der Behrde genehmigt waren, die
endgltige Begrndung des $Verbandes der Vereine der Buchdrucker und
Schriftgieer und verwandter Berufe Oesterreichs$ erfolgen. Die
dem Verbande zunchst beigetretenen 12 Vereine von Bhmen, Bukowina,
Krnten, Krain, Mhren, Niedersterreich, Obersterreich, Salzburg,
Schlesien, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Triest umfaten 5540
Mitglieder. Nachdem am 26. September 1895 auch Galizien beigetreten
war, betrug die Mitgliederzahl Ende 1895 6305. Ende 1896 war dieselbe
auf 6965 und Ende 1897 auf 7565 gestiegen. Am 30. September 1897
hat sich auch ein Verein fr Dalmatien gebildet, der dem Verbande
beigetreten ist, so da die Zahl der Vereine 13 betrgt.

  [49] Das Material verdanke ich dem Verbande der Vereine der
       Buchdrucker und Schriftgieer und verwandter Berufe Oesterreichs.
       Die Thtigkeitsberichte 1. fr 1894-96, 2. fr 1896, 3. fr 1897
       sind im Verlage des Verbandes erschienen.

Das Untersttzungswesen ist jetzt in vollem Umfange im Verbande
zentralisiert. Die Ausgaben desselben betrugen 1897 fr
Krankenuntersttzung 89817 fl., fr Arbeitslosenuntersttzung 44720
fl., fr Reiseuntersttzung 17371 fl., fr Invalidengeld 30802 fl., fr
Sterbegeld 10662 fl., fr Waisenuntersttzung 7765 fl., fr sonstige
Untersttzungen 2929 fl.

Der Verband besitzt auer dem Vorwrts noch drei Verbandsorgane
in bhmischer, polnischer und italienischer Sprache. Er hat mit dem
ebenfalls fr ganz Oesterreich bestehenden Prinzipalverein einen
Normallohntarif vereinbart, der mit dem 1. Januar 1896 in Kraft
getreten ist und auer den Lohnstzen die Vorschrift des neunstndigen
Arbeitstages sowie genaue Bestimmungen ber die zulssige Lehrlingszahl
enthlt. Der Tarif ist bis auf geringe Ausnahmen in allen Druckereien
eingefhrt. Ein Tarifeinigungsamt, in dem Gehilfen und Prinzipale in
gleicher Anzahl vertreten sind, entscheidet entstehende Streitigkeiten.
Der Verband hat sich der sterreichischen Gewerkschaftskommission
angeschlossen und steht auf dem Boden der Sozialdemokratie. Er umfat
die groe Mehrzahl aller Berufsangehrigen, wie sich aus folgenden
Zahlen ergiebt. Es gab

                      Ende 1892    Ende 1893     Ende 1894

  Verbandsangehrige 3917 = 71,7% 5096 = 78,44% 5540 = 80,43%
  Nichtverbndler    1545 = 28,3% 1401 = 21,56% 1348 = 19,57%
                    ------------------------------------------
            Zusammen 5462         6497          6888

                      Ende 1895     Ende 1896     Ende 1897

  Verbandsangehrige 6305 = 81,14% 6595 = 83,03% 7565 = 85%
  Nichtverbndler    1466 = 18,86% 1424 = 16,97% 1335 = 15%
                    -------------------------------------------
            Zusammen 7771          8389          8900

Von den Ende 1895 vorhandenen 1466 Nichtmitgliedern waren etwa 600
Mitglieder der Gegenorganisation, des sog. Prinzipalvereins. Danach
verblieben 866 = 11,14%, die berhaupt nicht organisiert waren. Das
Gesamtvermgen des Vereins belief sich Ende 1895 auf 555667 fl. = 88,13
fl. auf den Kopf des Mitgliedes.

8. Weit fortgeschritten ist die Organisation der
$Eisenbahnbediensteten$. Bereits Mitte Oktober 1895 hatten die
sterreichischen $Lokomotivfhrer$ in Wien eine Delegiertenversammlung
abgehalten, die von etwa 400 Personen, darunter 110 aus der
Provinz, besucht war und eine Organisation nach Heizhusern mit der
Zentralstelle Wien beschlo, unter Anlehnung an die Fachorganisation
der Eisenbahnbediensteten und an den Verband der Beamten, Hilfsbeamten
und Unterbeamten. Zum Organ wurde Der Eisenbahner bestimmt.

Vom 22. bis 24. Mrz 1896 tagte dann in Wien der erste sterreichische
Eisenbahnerkongre. Vertreten waren insgesamt etwa 20000 organisierte
Mitglieder durch 93 Abgeordnete, und zwar 30 der Staatsbahn, 48 der
Sdbahn, 10 der Staatseisenbahngesellschaft, 3 der Nordwestbahn,
2 der Nordbahn. Die Forderungen, deren Durchfhrung man beschlo,
sind folgende: 1. Vermehrung des Personals und des rollenden
Materials, wchentliche 36stndige ununterbrochene Ruhepause und
jhrlichen vierzehntgigen Urlaub ohne Lohnabzug; 2. Abschaffung
des Prmien-, Kilometer-, Stundengelder- und Akkordsystems und
Einfhrung eines anstndigen festen Lohnes; 3. Bestimmungen darber,
da jeder Angestellte nach 20 Jahren Dienstzeit seinen hchsten Lohn
und lngstens nach einem Jahr seine definitive Anstellung erhlt.
Abschaffung der Bestrafung durch Ausschlu der Befrderung oder
Bezugsverkrzung; 4. Einfhrung eines Eisenbahnschiedsgerichts; 5.
Schaffung eines Gesetzes, welches die Wahl von Inspektoren aus den
Reihen der Bediensteten bestimmt. Die Inspektoren sollen darber
zu wachen haben, da die zum Schutze der Eisenbahnbediensteten
erlassenen Gesetze befolgt werden; 6. Verbesserung der staatlichen
Unfallversicherung durch Erhhung der Renten; 7. Verwaltung der
Betriebskrankenkassen durch das Personal; 8. Durchfhrung der Alters-
und Invalidittsversorgung durch den Staat und Auflsung der bei
den Bahnen bestehenden Pensions- und Provisionsfonds; inzwischen
Verbesserung der bestehenden Versicherungen; 9. Verstaatlichung der
Eisenbahnen und aller Verkehrsmittel.

Auerdem beschlo man die Feier des 1. Mai und die Ausdehnung
des Wahlrechts auf alle 21jhrigen Staatsbrger ohne Unterschied
des Geschlechtes. Auer dem bereits bestehenden Fachorgan Der
Eisenbahner mit 18000 Abonnenten und einem slovenischen Fachblatte
wurde die Grndung eines solchen auch fr die polnische und bhmische
Sprache beschlossen. Rechtsschutz, Statistik und Agitation soll
zentralisiert, die brige Thtigkeit dagegen den Einzelorganisationen
berlassen werden; doch wurde allen Vereinen empfohlen, der
Gewerkschaftskommission beizutreten. Der nchste Kongre soll nach drei
Jahren in Prag stattfinden.

Abgesehen von dem Kongresse, der hauptschlich auf die Gewinnung der
Nichtorganisierten berechnet war, besteht in Oesterreich seit 1893
eine Organisation der Eisenbahnbediensteten nach Ortsgruppen, deren
Gesamtzahl auf dem Kongresse zu 18-20000 angegeben wurde.

Ein im Oktober 1896 abgehaltener allgemeiner Eisenbahnbeamten-,
Hilfsbeamten- und Unterbeamten-Tag suchte eine hnliche Verbindung auch
fr die Beamten anzubahnen.

Durch Erla des Ministers des Innern vom 13. Mrz 1897 sind smtliche
Organisationen mit der Begrndung aufgelst, da sie Tendenzen
verfolgen, welche mit den Staatsinteressen unvereinbar sind, doch hat
sich bald darauf ein neuer Verband gebildet.

Die bisher nur drftige Statistik ber die gewerkschaftlichen
Verhltnisse in Oesterreich wird fr die Zukunft wahrscheinlich
wesentlich ausgiebiger werden durch die Thtigkeit des bereits
erwhnten, im Sommer 1898 im Handelsministerium eingerichteten
arbeitsstatistischen Amtes, zumal wenn ein dem Reichsrate vorgelegter
Gesetzentwurf Annahme finden wird, nach welchem eine allgemeine
Auskunftspflicht fr statistische Zwecke eingefhrt und der Kommission
ein weitgehendes Recht der Einsicht von Bchern und anderen Urkunden
eingerumt ist.

                                Ungarn.

In Ungarn steht die Industrie noch auf niedriger Stufe; es ist deshalb
interessant, da hier die Arbeiterbewegung ihren Ausgangspunkt von
der Landwirtschaft nimmt. Den ersten Anfang einer solchen, der aber
sofort allgemeines Aufsehen erregt und zu einer zweitgigen Verhandlung
im Reichsrate Anla gegeben hat, war der vom 1. bis 4. Februar 1897
in Budapest abgehaltene und von 60 Vertretern aus 90 Gemeinden
besuchte erste ungarische $Feldarbeiterkongre$. Derselbe beschlo
Einleitung einer umfassenden Organisation, die einem aus 11 Mitgliedern
bestehenden Aktionskomitee bertragen wurde. Die Verhandlungen,
an denen auch der frhere ungarische Landwirtschaftsminister Graf
$Festetich$ teilnahm, zeigten ein schreckliches Bild der Lage der
ungarischen Feldarbeiter. Obgleich der Kongre den Beschlu fate, sich
der sozialdemokratischen Partei anzuschlieen, so handelt es sich doch
in demselben Mae um eine gewerkschaftliche, wie um eine politische
Organisation.

Die hauptschlichsten Forderungen waren: Allgemeines Stimmrecht und
volle Pre- und Versammlungsfreiheit, Maximalarbeitstag von vorlufig
zwlf Stunden, der spter bis auf acht Stunden herabgesetzt werden
soll, Abschaffung der Akkordarbeit und Bezahlung nicht in Naturalien,
sondern in barem Gelde, Abschaffung der Robot-(unentgeltlichen) Arbeit,
gleiche Bezahlung fr Mnner und Frauen bei gleicher Leistung.

Ein zweiter Kongre fand Ende Februar 1897 in Czegled statt unter
Beteiligung von 195 Abgeordneten aus 12 Komitaten als Vertretern
von 50 Gemeinden. Auch hier wurde allgemeines Stimmrecht und Pre-
und Versammlungsfreiheit gefordert, doch wollte man eine teilweise
Entlohnung in Naturalien und whrend der Ernte eine Arbeitszeit von 5
Uhr morgens bis 7 Uhr abends zulassen; selbst darber hinaus sollten
Ueberstunden gegen besondere Bezahlung gestattet sein.

Der dritte Kongre ist vom 1. bis 3. Januar 1898 in Budapest
abgehalten, unter Beteiligung von etwa 200 Abgeordneten aus 121
Gemeinden, unter denen sich auch eine Anzahl Kleinbauern befanden.
Es wurde festgestellt, da der Erntestreik des vorigen Sommers fast
durchweg zu Lohnerhhungen gefhrt habe. Es wurden dieselben Beschlsse
gefat, wie im Jahre zuvor, auch soll nicht allein die Organisation der
Feldarbeiter ntigenfalls gegen das Gesetz im geheimen fortgesetzt,
sondern auch der jhrliche Erntestreik solange wiederholt werden, bis
alle Forderungen bewilligt sind.

Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel
Der Feldarbeiter ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und
wirkt daneben hauptschlich durch Flugschriften und Wanderredner.

Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung
liegt, wohl bewut, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde,
indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstnde zu
entkrften, sondern mit Gewalt zu unterdrcken sucht. Nicht allein
hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und
das Gleiche fr hnliche Flle in Aussicht genommen, sondern auch
ein am 1. Mrz 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem
die Aushaltung der Landarbeitervertrge durch Polizei und Militr
erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den
Wunsch ausgesprochen, da das gleiche Verfahren, welches bisher nur
fr Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher
Arbeiten ausgedehnt wird.

Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit
dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer
Feldarbeiterkongre einberufen, insbesondere um gegen das
Sklavengesetz zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der
Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die
geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen
gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und ber die
erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizufhren.

Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongre in
Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92
Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner
sich ausnahmslos als Anhnger der sozialdemokratischen Partei
bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen,
da die Regierung, wie sie es 1898 gethan und fr 1899 wieder
angekndigt hatte, whrend der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den
Staatsdomnen zusammenziehe. Daneben forderte man Pre-, Vereins-
und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnittervertrgen
getriebenen Mibruche und auskmmlichen Lohn, sowie endlich die
Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.

Neben der unter sozialdemokratischem Einflu stehenden
Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine
christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung
ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in
Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200
Abgeordnete vertreten waren. Man beschlo die Durchfhrung einer
allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunchst einen
Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.

Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in
die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled
ein Arbeiterinnenkongre abgehalten, auf dem Einfhrung des
Achtstundentages fr die Industrie und des Zehnstundentages fr die
Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlhne gefordert wurden. Das Organ
dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt Die
Freiheit.

Auch fr Ungarn ist in neuester Zeit eine dem sterreichischen
arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behrde ins Leben getreten,
nmlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899
seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfat
folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen
Unflle, Invaliditt und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit
und Revision des Gesetzes ber die Arbeiterkrankenkassen. Aber der
karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenber
der sterreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, da zu allen
diesen Beratungen ber Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst
nicht zugelassen wurden, whrend die Handels- und Gewerbekammern
Vertreter entsandten. Der hauptschlichste Gegenstand der bisherigen
Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschlo
eine auf Beihlfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern
beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den greren Orten
einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus
Arbeitgebern, Arbeitern und unabhngigen Personen bestehen und ihre
Thtigkeit unentgeltlich besorgen soll.


IV. Schweiz[50].

Die Verhltnisse in der Schweiz sind in mannigfacher Beziehung
abweichend von denen anderer Lnder, und gerade diese Abweichungen
bieten hinsichtlich der Entwickelung, welche die Arbeiterbewegung hier
genommen hat, ein besonderes Interesse. In erster Linie gilt dies von
dem Umstande, da es in der Schweiz an dem Hindernisse, das anderwrts
der freien Entfaltung der eignen Leistungsfhigkeit der Arbeiterklasse
sich in den Weg gestellt hat, nmlich dem Widerstande der staatlichen
Gewalt, fast vllig fehlt. Die Verfassung sowohl der Eidgenossenschaft
wie der einzelnen Kantone ist die denkbar freieste, das Wahlrecht
durchaus demokratisch; die Regierung wird von dem Volke selbst gewhlt,
der Arbeiterklasse ist deshalb die Mglichkeit gewhrt, alle ihre
Bestrebungen insoweit durchzusetzen, wie sie im stande ist, die aus
den Gesamtinteressen der Bevlkerung sich ergebenden natrlichen
Beschrnkungen zu berwinden, vor allem aber die Arbeiterschaft selbst
zu gemeinsamer Stellungnahme zu veranlassen. Insbesondere die Bildung
von Gewerkvereinen ist in keiner Weise beschrnkt, dieselben bedrfen
sogar, um juristische Persnlichkeit zu erlangen, lediglich der
Anmeldung zum Handelsregister.

  [50] Die wertvollste Quelle fr die Schweiz bildet das Buch von
       Dr. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in
       der Schweiz. Leipzig 1895, Duncker & Humblot. Vgl. auerdem
       $Bechtle$: Die Gewerkvereine in der Schweiz, Jena, 1888 und
       $Bcher$: Die schweizerischen Arbeiterorganisationen in der
       Zeitschrift fr die gesamt. Staatswissenschaft. Bd. XLIV (1888),
       S. 609-674. Das neuere Material ist mir von dem schweizerischen
       Arbeitersekretariate zur Verfgung gestellt.

Ergeben sich hieraus fr die soziale Entwickelung besonders gnstige
Verhltnisse, so liegen allerdings hindernde Umstnde einerseits in
der niedrigen Stufe, auf der sich die Industrie des Landes bisher
im allgemeinen befindet und der hiermit zusammenhngenden Kleinheit
und Enge der Verhltnisse, sowie andererseits in der staatlichen und
sprachlichen Zerrissenheit.

Eine letzte Eigentmlichkeit, die man in Betracht ziehen mu, um
die Entwicklung der Arbeiterbewegung in der Schweiz zu verstehen,
liegt endlich in der eigentmlichen nationalen Abgeschlossenheit und
Ablehnung aller fremden Einflsse. Dies ist besonders aus dem Grunde
von Bedeutung, weil die Schweiz seit Jahrhunderten ein Zufluchtsort
solcher Elemente gewesen ist, die aus andern Lndern wegen ihres
Widerstandes gegen die herrschenden Gewalten sich entfernen muten,
von denen also ein erheblicher Einflu auf die Schweizer Verhltnisse
htte erwartet werden drfen. Thatschlich hat ein solcher nicht
stattgefunden; man hat freilich die fremden Elemente, solange sie
gewisse Grenzen nicht berschritten, gewhren lassen, aber ihnen eine
Herrschaft nicht gestattet.

Dies gilt insbesondere von der $Sozialdemokratie$, mit deren
Entwicklung hier wie in den meisten brigen Lndern diejenige der
Gewerkschaftsbewegung so eng verknpft ist, da beide bei der
Darstellung nicht getrennt werden knnen. Nachdem die Propaganda
$Lassalle$'s im Anfange der sechziger Jahre Schiffbruch gelitten
hatte, wurde ein neuer Versuch seitens der Internationale von
dem begeisterten Schler $Karl Marx$', $Johann Philipp Becker$,
unternommen, der schon 1864 in Genf eine $Sektionsgruppe deutscher
Sprache der internationalen Arbeiterassoziation$ mit einem eigenen
Organe, dem Vorboten, begrndete, der ersten regelmigen Zeitung der
Internationale.

Das neue Unternehmen fand bereits zwei ltere Arbeiterorganisationen
vor, auf die der gebte Einflu wesentlich verschieden war. Die
$erste$ derselben waren die $deutschen Arbeiterbildungsvereine$,
die bereits in den dreiiger und vierziger Jahren entstanden waren.
Unter dem Einflusse der Bewegung von 1848 waren sie stark in das
revolutionre Fahrwasser geraten, und als es $Liebknecht$ und anderen
deutschen Flchtlingen gelang, 1850 eine Vereinigung der deutschen
Arbeitervereine in der Schweiz ins Leben zu rufen, bildete dieselbe
einige Zeit lang den Sammelpunkt der revolutionren Elemente, bis der
Bundesrat auf Drngen der deutschen Regierungen alle diese Vereine
auflste und ihre Mitglieder auswies. Im geheimen bestanden sie jedoch
fort und konnten sogar 1858 in Horgen ein Zentralfest der deutschen
Arbeitervereine abhalten; doch hatte sich die verfolgte Richtung
wesentlich gendert, indem neben den eigentlichen Bildungszwecken auch
die genossenschaftlichen Bestrebungen $Schulze-Delitzsch$'s weite
Verbreitung fanden. In diesem Sinne wurde auch das 1862 begrndete
Organ Das Felleisen geleitet. Aber bald wechselte die Stimmung, wobei
sich insbesondere der Einflu der deutschen Sozialdemokratie geltend
machte, und auf der Zentralversammlung in Neuenburg am 9./10. August
1868 wurde offiziell der Anschlu der Vereinigung an die internationale
Arbeiterassoziation beschlossen, wodurch derselben ber 50 Lokalvereine
mit 1500 bis 1600 Mitgliedern zugefhrt wurden. Nachdem dann auch auf
dem V. deutschen Arbeitertage in Nrnberg am 6. September 1868 eine
Mehrheit von 61 Vereinen gegen eine Minderheit von 32 sich fr den
Anschlu erklrt hatte, stand die Internationale auf der Hhe ihrer
Macht.

Die $zweite$ Organisation war der $Grtliverein$, der im Mai
1838 in Genf begrndet war und sich im brgerlich-demokratischen
Fahrwasser bewegte, auch seit Oktober 1851 ein eigenes Organ: Der
Grtlianer herausgab. Der Verein beschrnkte sich streng auf Schweizer
Brger und schlo alle Auslnder aus. Obgleich von den anfangs bunt
gemischten Elementen allmhlich alle anderen bis auf die Arbeiter
und kleinen Handwerker ausgeschieden waren, bot doch die Mischung
dieser beiden Klassen ein Hemmnis gegen sozialdemokratischen Einflu,
das insbesondere dadurch verstrkt wurde, da der Sozialismus in
internationalem Gewande auftrat und deshalb das oben bezeichnete
nationale Selbstgefhl verletzte. Die Folge dieser Umstnde war, da
der Grtliverein gegenber der Internationale eine wesentlich andere
Haltung einnahm, als die deutschen Arbeitervereine. Fanden auch deren
Bestrebungen in einzelnen Sektionen des Vereins Beifall, so verhielt
sich doch die Mehrheit durchaus ablehnend und setzte es durch, da
auf dem Grtli-Zentralfest am 14./15. Juni 1868 ein Anschluantrag
abgelehnt und lediglich eine wohlwollende Neutralitt beschlossen wurde.

Auch die $Gewerkschaftsbewegung$ wurde von der Internationale in die
Hand genommen. Die erste und einflureichste Verbindung dieser Art
war der im Jahre 1858 entstandene schweizerische Typographenbund;
1867 folgten die Schuhmacher und 1868 die Uhrmacher. Im allgemeinen
freilich hatte man sich bis dahin auf lokale oder kantonale Unionen
beschrnkt, in denen Arbeiter der verschiedensten Berufe nebeneinander
zusammengefat waren. Die Internationale hatte auf ihrem Kongre in
Brssel im September 1868 den Arbeitern den fachgenossenschaftlichen
Zusammenschlu empfohlen und den Bemhungen $Becker$'s war es bereits
Anfang 1869 gelungen, einen Genfer Arbeiterbund mit 23, einen Baseler
mit 11 und einen Zricher mit 5 Fachvereinen ins Leben zu rufen.
Aber der Grundgedanke war die internationale Zusammenfassung und
an ihm scheiterte der gro angelegte Plan, ja es gaben sogar die
neu entstehenden Gewerkschaften, die sich regelmig auf nationale
Abgrenzung beschrnkten, den ersten Ansto, da die internationale
Bewegung $Becker$'s zurckging und ihren Ersatz fand in einer auf die
Schweiz beschrnkten sozialdemokratischen Partei.

Einer der Ersten, der die Notwendigkeit einer solchen Schwenkung
erkannte, war der frhere Buchbinder, sptere Arbeitersekretr Hermann
$Greulich$, der schon 1865 Vizeprsident des Verbandes der deutschen
Arbeiterbildungsvereine war und seit 1. Januar 1870 ein neues Organ
derselben, die Tagwacht herausgab, in der er fr die Grndung einer
sozialdemokratischen Partei der Schweiz eintrat. Auf Grund eines von
ihm entworfenen Programms wurde eine solche auf dem am 13./14. Mrz
1870 in Zrich abgehaltenen allgemeinen sozialdemokratischen Kongre
beschlossen. Allerdings hielt man hier noch an der Notwendigkeit
internationaler Berufsorganisationen fest, aber es war doch gegen die
$Becker$sche Richtung ein Gegengewicht geschaffen, und nachdem auf
dem Kongresse des romanischen Bundes der Internationale in Chaux de
Fonds (4.-6. April 1870) unter $Bakunin$ die Anarchisten, die ihre
Thtigkeit ebenfalls auf die Schaffung von Berufsorganisationen (_corps
de mtier_) richteten aber jede politische Thtigkeit verwarfen, mit
21 gegen 18 Stimmen den Sieg davon getragen hatten, ging der Einflu
$Beckers$ mit raschen Schritten zurck und der Vorbote erschien im
Dezember 1871 zum letztenmal.

Den Hauptansto zu einer wesentlichen Umgestaltung der Verhltnisse
gab der $deutsch-franzsische Krieg$, und zwar nach zwei Richtungen.
Ergriff die Begeisterung ber die deutschen Siege die Mehrzahl der
Mitglieder der deutschen Arbeiterbildungsvereine, so mute das
zunchst eine Spaltung innerhalb derselben, insbesondere zwischen
der durch das Felleisen vertretenen demokratischen und der
sozialistischen Richtung, deren Organ die Tagwacht war, hervorrufen,
indem die letztere ihrem internationalen Karakter gem fr die
Revolution Partei ergriff. Andererseits begeisterte sich auch der
sonst gemigte Grtliverein fr die Schwesterrepublik und trat in
einen scharfen Gegensatz gegen die deutschen fremden Elemente. Ein
Umschwung trat erst ein, als die Tagwacht soweit ging, selbst die
Schreckensherrschaft der Kommune zu verherrlichen. Jetzt erhob sich
gegen die Internationale ein Sturm der Entrstung ohne Unterschied der
Parteien, und der Grtliverein beschlo in seiner Generalversammlung in
Langenthal am 26./27. Mai 1872 die vllige Lossagung von ihr. Dieser
Beschlu bildete zugleich den Anfang fr einen neuen Aufschwung des
Vereins, der jetzt wieder entschieden die Fhrung der Arbeiterbewegung
bernahm.

Die Sozialdemokratie hatte demgegenber einen schweren Stand.
Ihr Versuch, einen allgemeinen schweizerischen Arbeiterkongre
zusammenzubringen, scheiterte an der Abneigung gegen die Fremden.
Mehr Erfolg hatte sie auf gewerkschaftlichem Gebiete. Man suchte
zunchst die vielen bestehenden Krankenkassen zu Invalidenkassen
zu erweitern und stellte als Ziel auf, fr die gesamte Schweiz
einen Gewerkschaftsverband zu grnden, fr den man zunchst
einen Zentralausschu aller Krankenkassen, Gewerkschaften,
Produktivgenossenschaften und gemischten Arbeitervereine einsetzte.

Da man jedoch auf diese Weise das Politische stark in den Hintergrund
drngte, so stie man auf heftigen Widerstand bei den Anhngern
der Internationale. Diese benutzten jetzt ihrerseits die Abneigung
gegen die Fremden als Hebel fr ihre Bestrebungen, indem sie dem
Plane der Grndung einer schweizerischen sozialdemokratischen Partei
entgegenhielten, da die Schweizer den Fremden niemals die Einmischung
in schweizerische Angelegenheiten politischer Art gestatten wrden. Sie
empfahlen demgegenber in einem Rundschreiben vom 19. Februar 1873 eine
rein gewerkschaftliche Organisation, indem es erst durch diese mglich
werden wrde, das Klassenbewutsein der Arbeiter soweit zu strken,
um demnchst den nationalen Gegensatz zu berwinden und zur Grundlage
einer sozialdemokratischen Landespartei zu gelangen.

Der Schachzug hatte Erfolg, und indem man bei den
nichtsozialdemokratischen Gruppen, insbesondere auch bei dem
Grtlivereine Beifall fand, gelang es, Pfingsten 1873 in Olten den
$ersten schweizerischen Arbeiterkongre$ zustande zu bringen, der zum
Markstein einer neuen Periode der schweizerischen Arbeiterbewegung
wurde.

Vertreten waren auer dem Grtlivereine, der mit 4000 Mitglieder die
strkste Organisation darstellte, 13 Arbeiterbildungsvereine mit etwa
1000 Mitgliedern und 35 gewerkschaftliche Vereine mit 3400 Mitgliedern
sowie die Reste der Internationalen. Insgesamt waren 9900 Arbeiter
durch 82 Abgeordnete vertreten, doch erscheint die Zahl infolge der
Doppelzhlungen zu hoch. Abgelehnt hatte die Beteiligung lediglich der
schweizerische Typographenbund. Die fnf Mitglieder der $Bakunin$schen
_Fdration Jurassienne_ verlieen nach kurzer Verhandlung den
Kongre mit der Erklrung, da sie zwar mit den gewerkschaftlichen
Zielen einverstanden seien, aber die Schaffung eines Zentralkomitees
ablehnten, da ein solches die Gefahr einer Diktatur begrnde.

Von den brigen Mitgliedern wurde die Grndung eines $schweizerischen
Arbeiterbundes$ einstimmig beschlossen, dessen Mitgliedschaft allen
Gewerkschaften und Arbeitervereinen offen stehen sollte, die die
Statuten anerkennen wrden.

In diesen Statuten vermied man sorgfltig jeden Uebergriff auf das
politische Gebiet und beschrnkte sich lediglich auf gewerkschaftliche
Forderungen; und zwar auf solche, die auf dem Boden der bestehenden
Ordnung erreichbar waren, indem man allerdings in der Einleitung
betonte, da es sich nur eine $einstweilige$ Besserung des Loses
der Arbeiter und deshalb um Uebergangsforderungen handele, wobei
die Erringung des vollen Arbeitsertrages das Ziel bleiben msse.
Solche Forderungen waren: Verminderung der Arbeitszeit, insbesondere
ein Normalarbeitstag von 10 Stunden, Feststellung der Lhne nach
dem Erfordernisse einer auskmmlichen Existenz, Einschrnkung der
Kinderarbeit, gleiche Bezahlung von Mnner- und Frauenarbeit,
Grndung der Produktivgenossenschaften seitens der Gewerkschaften,
Einrichtung von Arbeitsnachweisen seitens der Arbeiter, Grndung
einer Arbeiter-, Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse u. s. w. Die
lokale Organisation sollte den beteiligten Arbeitern berlassen
bleiben, doch wurde empfohlen, fr jeden Beruf eine eigene Sektion
zu bilden; aushlfsweise sollten gemischte Sektionen eintreten. Das
aus neun Personen bestehende Bundeskomitee wurde durch die Sektionen
des Vorortes gewhlt. Seine Aufgabe bestand in Ueberwachung und
Ausfhrung der Kongrebeschlsse und Verwaltung der Bundeskasse sowie
Veranstaltung statistischer Erhebungen und Betreibung der Propaganda.
Jedes Mitglied hatte jhrlich 20 Cent. Beitrag an die Bundeskasse zu
zahlen. Oberstes Organ war der jhrlich zusammentretende Kongre, zu
dem die Sektionen auf je 50 Mitglieder einen Vertreter whlten, doch
sollten alle das Programm und die Statuten berhrenden Beschlsse der
Urabstimmung unterbreitet werden. Die Ordnung der Streiks war den
einzelnen Gewerkschaftsverbnden berlassen, das Bundeskomitee war
auf Sammlung freiwilliger Untersttzungen beschrnkt. Zum Bundesorgan
wurde die Tagwacht bestimmt, die von Juni 1873 ab mit dem Zusatze:
Sozialdemokratische Zeitung wchentlich zweimal erschien.

Durch die Grndung des Arbeiterbundes hatte die sozialdemokratische
Richtung infolge weiser Migung einen erheblichen Sieg erfochten.
Immerhin konnten die Reibereien nicht ausbleiben, und zwar um so
weniger, als man bald versuchte, den Sieg in dem Sinn auszunutzen,
da man die politische Thtigkeit und die letzten Endziele strker
betonte und mit der Internationale festere Fhlung zu gewinnen
suchte. Dies fhrte insbesondere zu lebhaften Kmpfen zwischen der
Tagwacht und dem Felleisen, das die Traditionen der nationalen
Richtung aufrecht erhielt. Doch siegte auch hier die schrfere Tonart,
und nachdem auf dem II. $Kongresse$ in $Winterthur$ im Mai 1874 die
Zricher Eintracht wegen ihrer Feindseligkeit gegen die Tagwacht
aus dem Bunde ausgeschlossen war, mute auch das Felleisen nach
13jhriger Wirksamkeit sein Erscheinen einstellen, ja der Verband der
Arbeiterbildungsvereine selbst nebst der von ihnen eingerichteten
Wanderuntersttzungskasse wurde aufgelst.

Auch im $Grtliverein$ war die sozialdemokratische Richtung erstarkt,
und obgleich der Antrag, den Gesamtverein als solchen an den
Arbeiterbund anzuschlieen, mit 1479 gegen 676 Stimmen abgelehnt wurde,
so richtete sich doch die Thtigkeit des Vereins immer mehr auf das
soziale und gewerkschaftliche Gebiet.

Der Aufschwung des $Arbeiterbundes$ dauerte in den Jahren bis 1876 und
1877 fort. Auf dem $zweiten$ Kongresse in $Winterthur$ Mai 1874 waren
62 Vereine mit 4439, auf dem $dritten$ in $Basel$ Mai 1875 76 Vereine
mit 4953 und auf dem $vierten$ in $Bern$ Juni 1876 71 Vereine mit 5815
Mitgliedern vertreten. Von diesen 71 Vereinen waren 38 Gewerkschaften
mit 3342 Mitgliedern. Die nchststrkste Gruppe waren die 17
Arbeiterbildungsvereine mit 1113 Mitgliedern. Von dem Grtliverein
hatten sich nur 5 Sektionen mit 524 Mitgliedern angeschlossen.

Aber bald begann der Rckschlag. Der Gegensatz zwischen den
politischen und den gewerkschaftlichen Elementen machte sich in
steten Streitigkeiten geltend. Der Plan einer Untersttzungskasse fr
Arbeitseinstellungen mute wegen mangelnder Beteiligung fallen gelassen
werden, auch die ins Leben gerufene Kranken- und Sterbekasse kam nicht
zu einer befriedigenden Entwicklung. Das Bundesorgan, die Tagwacht
arbeitete bei 1200-1400 Abonnenten mit einem steten Defizit.

So mute dann endlich auf dem $siebenten Kongresse in Olten$, 6. bis
8. November 1880, die $Auflsung des Bundes$ beschlossen werden,
nachdem die Beteiligung bereits auf 20 Sektionen mit 1400 Mitgliedern
zurckgegangen war. Man hatte einsehen mssen, da die Verschmelzung
der schweizerischen und der auslndischen Elemente auf politischem
Boden ebenso unmglich war, wie die Gewinnung der ersteren fr die
sozialdemokratischen Grundanschauungen. So grndeten denn die Deutschen
in Anlehnung an das Mutterland den $Landesausschu der organisierten
deutschen Sozialisten in der Schweiz$, whrend die Schweizer
Sozialisten sich in der $sozialdemokratischen Partei der Schweiz$
zusammenfinden wollten. Endlich schuf man fr die unpolitischen Zwecke
den $allgemeinen schweizerischen Gewerkschaftsbund$, der allen
Arbeitern ohne Unterschied der Nationalitt offen stehen sollte. Zum
Vororte wurde Genf bestimmt. An Stelle der Tagwacht wurde als Organ
der sozialdemokratischen Partei der Schweiz und des Gewerkschaftsbundes
die Arbeiterstimme ins Leben gerufen, die versuchen sollte, die auch
im Gewerkschaftsbunde herrschenden sozialdemokratischen Traditionen
fortzusetzen.

Alle diese Grndungen hatten wenig Lebenskraft. Dem Gewerkschaftsbunde
gehrten zur Zeit seiner am 9./10. September 1882 in Olten
abgehaltenen, von 16 Vertretern beschickten Konferenz nur 17 Sektionen
mit 450 Mitgliedern an; die sozialdemokratische Partei der Schweiz
erhob sich nicht ber eine Anhngerzahl von 400.

Im Gegensatze hierzu hielt sich der $Grtliverein$ auf seiner frheren
Hhe; er zhlte Ende September 1882 185 Sektionen mit mehr als 7000
Mitgliedern. Allerdings hatte er gewisse sozialreformerische Gedanken
in sich aufgenommen, ja auf der Delegiertenversammlung in Luzern,
Pfingsten 1878, war sogar das von einem Ausschusse entworfene Programm
der sozialdemokratischen Partei der Schweiz mit 114 gegen 2 Stimmen
angenommen, zugleich aber ein Allianzvertrag mit dem Arbeiterbunde
mit 119 gegen 28 Stimmen abgelehnt. Grtlianer und Arbeiterstimme
lebten fortwhrend in lebhaftester Fehde. An der Schaffung des
allgemeinen Gewerkschaftsbundes hatte sich der Verein beteiligt, doch
trat er schon 1887 mit der Begrndung zurck, da er als nationaler
Verein mit den internationalen Bestrebungen des Gewerkschaftsbundes und
der Sozialisten sich nicht befreunden knne.

Ein neuer Versuch, zu einer Einigung zu gelangen, wurde
unternommen durch den $Allgemeinen schweizerischen Arbeitertag$,
der von einflureichen Personen im Grtliverein und in der
sozialdemokratischen Partei einberufen wurde und vom 8. bis 10.
September 1883 in $Zrich$ unter Beteiligung von 172 Abgeordneten
zusammentrat, doch waren von den 183 Sektionen des Grtlivereins
nur 60 vertreten. Das Ergebnis war die Einsetzung eines aus je 2
Mitgliedern des Grtlivereins, der schweizerischen sozialdemokratischen
Partei, des Gewerkschaftsbundes, der deutschen sozialdemokratischen
Mitgliedschaften und der deutschen Arbeiterbildungsvereine
zusammengesetzten $Aktionskomitees des schweizerischen
Arbeitertages$, dem es gelang, bis Ende 1883 eine Gesamtzahl von
3900 Mitgliedern zusammenzubringen, von denen 1500 dem Grtliverein,
300 der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, 650 den
deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und 550 den deutschen
Arbeiterbildungsvereinen und kleinen Gruppen angehrten. Der Beitrag
beschrnkte sich auf ein Agitationsgeld von vierteljhrlich 5 Cts. Auf
eine eigentliche Zentralleitung hatte man ebenso verzichtet, wie auf
grere praktische Aufgaben; es handelte sich lediglich um eine lose
Verbindung zum Zwecke sozialistischer Propaganda. Auerdem versuchte
man durch Eingaben an den Bundesrat und die Staatsregierungen, sowie
Beeinflussung der ffentlichen Meinung fr arbeiterfreundliche
Maregeln zu wirken. Dabei trat jedoch, wie bei der Stellung zum
Branntweinmonopol, das von dem Grtliverein befrwortet, von den
Sozialisten dagegen bekmpft wurde, vielfach der Gegensatz in den
Grundanschauungen deutlich hervor.

Um den sozialistischen Elementen einen strkeren Einflu zu
verschaffen, setzte man im Sommer 1887, wo die Mitgliederzahl brigens
bereits auf 6000 gestiegen war, durch, da der Sitz des Aktionskomitees
von Zrich nach Bern verlegt wurde. In der That wurde jetzt die Tonart
schrfer und das Ziel der Grndung einer sozialdemokratischen Partei
deutlicher in den Vordergrund gestellt. Insbesondere der Frsprecher
Stock in Bern und der Bezirksanwalt Otto Lang in Zrich, der seit dem
1. Januar 1888 in seinem Verlage ein neues Blatt, den Schweizerischen
Sozialdemokraten erscheinen lie, waren die Fhrer der Bewegung, und
obgleich der Grtliverein sich fern hielt, gelang es doch, auf den 21.
Oktober 1888 nach Bern einen $zweiten schweizerischen Arbeitertag$
zusammenzuberufen, auf dem die neue $sozialdemokratische Partei der
Schweiz$ gegrndet wurde. Es sollten nicht mehr, wie frher, Vereine
als solche, sondern nur noch einzelne Mitglieder beitreten knnen. Nur
Schweizer Brgern war der Beitritt gestattet. Der Beitrag belief sich
auf jhrlich 20 Cts. An der Spitze steht das aus 15 Personen bestehende
Parteikomitee. Jhrlich findet ein ordentlicher Parteitag statt, dessen
Beschlsse jedoch auf Verlangen einer Urabstimmung unterworfen werden
mssen.

Der $schweizerische Gewerkschaftsbund$ hatte sich nach kmmerlichen
Anfngen allmhlich eine etwas festere Stellung erworben. Er zhlte
1886 1000 Mitglieder; die Arbeiterstimme hatte sogar eine Auflage
von 1700 und deckte ihre Ausgaben. Immerhin hatte der Bund wenig
praktische Bedeutung, insbesondere fehlte ihm die Befugnis, bei
Streiks einzugreifen, und so war es ganz naturgem, da man nach
dieser Richtung hin neuen Plnen nachging. In der That wurde auf
dem Zentralfeste des Grtlivereins in Grenchen am 26. Juni 1886 dem
Zentralkomitee des Vereins der Auftrag erteilt, mit anderen Vereinen
zur Grndung einer $Allgemeinen schweizerischen Reservekasse$ in
Verbindung zu treten, und es gelang, mit dem Gewerkschaftsbunde und
dem Aktionskomitee des Arbeitertages eine Verstndigung zu erzielen,
nach der die fr die Leitung der Kasse bestimmte Kommission aus 9
Mitgliedern bestehen und von diesen 5 dem Grtliverein und je 2 den
beiden anderen Gruppen angehren sollten. Die Mitgliedschaft an der
Kasse war keine direkte, sondern nur Vereine und Verbnde konnten
derselben beitreten. Die Einnahmen der Kasse bestanden aus jhrlichen
Beitrgen der beteiligten Verbnde, die fr den Grtliverein auf 1000,
fr das Aktionskomitee auf 800 und fr den Gewerkschaftsbund auf 400
Frs. festgesetzt wurden. Doch wurden diese Beitrge von den einzelnen
Verbnden selbstndig verwaltet und von der Ablieferung derselben an
eine eigene Kasse abgesehen. Ein fester Fonds von 5000 Frs. sollte
stets unangetastet bleiben und erst bei Ansammlung von 10000 Frs. die
Bewilligung von Untersttzungen eintreten. Diese sollte erst zulssig
sein, wenn alle Mittel einer friedlichen Beilegung des Streites
erschpft waren.

Der Erfolg des Unternehmens war zunchst sehr erheblich. Allerdings
waren die festen Einnahmen gering, aber es gelang, in einzelnen
Fllen groe Summen an freiwilligen Beitrgen zu sammeln, und den
Arbeitern gab der bloe Bestand einer solchen Kasse einen moralischen
Sttzpunkt. Immerhin wnschte man mehrfach eine festere Organisation
und die Einfhrung direkter Mitgliederbeitrge. Aber ein in diesem
Sinne auf dem Delegiertentage in $Aarau$ am 1. April 1888 gefater
Beschlu scheiterte an dem Widerspruche des Grtlivereins, und erst
nach langen Verhandlungen einigte man sich im Mrz 1889 dahin, da die
brigen Mitglieder direkte Beitrge von monatlich 20 Cts. zu zahlen,
der Grtliverein dagegen eine jhrliche Pauschalsumme von 2000 Frs. zu
leisten habe; auerdem wurde eine eigene Kassenverwaltung eingerichtet.

Aber die praktische Notwendigkeit drngte weiter. Es war ein
unnatrlicher Zustand, da neben den zentralisierten Verbnden der
einzelnen Berufe noch zwei selbstndige gewerkschaftliche Organe
bestanden, und man forderte deshalb wiederholt die Verschmelzung der
Reservekasse mit dem Gewerkschaftsbunde, sowie den engeren Anschlu an
die Gewerkschaftsverbnde. Trotz des Widerstandes des Grtlivereins
gelang es auf dem am 25. Januar 1891 in $Zrich$ abgehaltenen
$Delegiertentage$, diesen Plan durchzusetzen. $Die Reservekasse wurde
dem Gewerkschaftsbunde berwiesen$ und die Verwaltung dem aus 12
Mitgliedern bestehenden Bundeskomitee unterstellt.

Aber noch immer wurden weitere Umgestaltungen gewnscht, und nachdem
in $Bern$ 1893 beschlossen war, eine Neuregelung hinsichtlich der
Behandlung von Streiks vorzunehmen und zu diesem Zwecke einen
$auerordentlichen Kongre$ zu berufen, wurde dieser am 5./6. Juni 1895
in $Luzern$ abgehalten unter einer Beteiligung von 9 Zentralverbnden
mit 83 Sektionen durch insgesamt 141 Vertreter.

Die Statuten wurden dahin gendert, da der Beitritt zum
Gewerkschaftsbunde allen Berufsverbnden offensteht, da aber der
Anschlu von Einzelmitgliedern nicht statthaft ist, diese vielmehr
ihrem Berufsverbande beizutreten haben. Wo einzelne Berufe zu wenig
Mitglieder fr eine eigene Organisation besitzen, sollen gemischte
Gewerkschaften zulssig sein. Alle zwei Jahre soll ein Bundeskongre
stattfinden; die Gewerkschaften knnen auf je 50 Mitglieder einen
Vertreter entsenden. Gegen alle Beschlsse kann von 1/3 der Vertreter
oder 1/10 der Bundesmitglieder Urabstimmung gefordert werden. Um die
durch den groen Uhrenarbeiterstreik erschpften Mittel des Bundes zu
ergnzen, wurde ein auerordentlicher Beitrag von 2 Frs. auf den Kopf
beschlossen. Den Verbnden wurde empfohlen, Beitragsleistungen an die
sozialdemokratische Partei einstweilen einzustellen. Hinsichtlich des
Verhltnisses des Bundes zu den einzelnen Verbnden fand sowohl die
straffere Organisation als auch die Lockerung derselben Vertreter.
Einerseits wurde den einzelnen Verbnden dadurch ein grerer Einflu
eingerumt, da dem Bundesvorstande Vertreter der Verbnde hinzutreten
und mit ihm das erweiterte Bundeskomitee bilden sollen. Andrerseits
wurde angeregt, die Zentralverbnde sollten sich zu Gunsten des
Bundes auflsen, doch wurde ein Beschlu hierber nicht gefat. Auch
die Regelung der Stellung des Bundeskomitees gegenber Streiks wurde
lebhaft errtert: endlich wurde beschlossen, da ber die Genehmigung
eines Streiks das Bundeskomitee, ber dessen Beendigung dagegen
dasselbe in Verbindung mit den beim Streik beteiligten Arbeitern
entscheiden soll.

Auf dem Kongresse lie der Typographenbund, der frher dem
Gewerkschaftsbund angehrt hatte, seinen Austritt anzeigen. Auch das
Zentralkomitee des Grtlivereins hatte erklrt, auf Vertretung im
Bundeskomitee zu verzichten. Trotzdem wurde beschlossen, ihm eine
solche Vertretung gegen Zahlung eines festen jhrlichen Beitrages
einzurumen, worauf der Verein dann spter eingegangen ist.

Auf dem am 5. April 1896 im Schwurgerichtssaale in $Zrich$
abgehaltenen Kongresse, auf welchem 11 Zentralverbnde mit 142
Sektionen durch 185 Abgeordnete vertreten waren, war als Vertreter der
sozialdemokratischen Partei der Schweiz der Staatsanwalt $Zgraggen$
aus Bern zugegen. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen war das
Verhltnis der bisher als Organ des Bundes benutzten Arbeiterstimme
zu der sozialdemokratischen Tagwacht. Es wurde beschlossen, die
Arbeiterstimme zum wirklichen Gewerkschaftsblatte umzugestalten und
wchentlich erscheinen zu lassen; politische Angelegenheiten soll
dasselbe nur soweit bringen, wie sie eng mit der Gewerkschaftsbewegung
verknpft sind. Ferner wurde beschlossen, am 1. Januar 1897 ein
selbstndiges Sekretariat in Zrich einzurichten.

Der letzte Kongre ist vom 8. bis 10. April 1898 in $Solothurn$
abgehalten unter Beteiligung von 16 Verbnden mit 138 Sektionen, die
durch 187 Abgeordnete vertreten waren. Der Typographenbund hatte
mit einer kleinen Mehrheit gegen den Vorschlag seines Vorstandes
beschlossen, mit dem Gewerkschaftsbunde einen Kartellvertrag
abzuschlieen, aber trotz lebhafter Befrwortung seitens derjenigen,
die auf diese Weise die Wiederannherung anbahnen wollten, wurde dies
abgelehnt mit der Begrndung, da man dadurch auch andere Verbnde
bestimmen wrde, ein solches loseres Verhltnis mit geringeren
Opfern der eigentlichen Mitgliedschaft vorzuziehen. Das Verhltnis
der Zentralverbnde zum Gewerkschaftsbunde wurde wieder einer
eingehenden Errterung unterzogen, wobei angeregt wurde, einerseits
den Bundesvorstand lediglich aus den Vorstnden der Verbnde
zusammenzusetzen, andererseits die Verbnde zu Gunsten des Bundes
aufzulsen. Schlielich wurde zur Prfung der Frage eine Kommission
eingesetzt, die davon ausgehen soll, da das gesamte Kassenwesen an
den Bund abgetreten, hingegen die Berufsorganisation den Verbnden
berlassen werden soll. Besonders interessant waren die Verhandlungen
ber die Organisation. Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei
hatte den Gewerkschaftsbund benachrichtigt, da er eine Neuorganisation
anstrebe und anheimgestellt, da der Bund sich derselben anschlieen
mge. Obgleich von mehreren Seiten hiergegen mit dem Bemerken
protestiert wurde, da keineswegs alle Mitglieder Sozialdemokraten
seien, wurde doch dem Bundesvorstande Vollmacht erteilt, unter
Vorbehalt spterer Genehmigung seitens des Bundes in Verhandlungen
einzutreten. Dagegen wurde der von einem Vertreter geuerte Wunsch,
es mge auch Nichtschweizern der Eintritt in die sozialdemokratische
Partei gestattet werden, von allen Seiten unter dem Hinweise darauf
abgelehnt, da dies nach den bisherigen Erfahrungen den Tod der Partei
bedeuten wrde.

Diese Verhandlungen zeigen deutlich, da der Gewerkschaftsbund
stark unter sozialdemokratischem Einflusse steht, eine Thatsache,
die auch durch mancherlei andere Umstnde, z. B. dadurch, da auf
allen Bundeskongressen der sozialdemokratische Parteistand offiziell
vertreten ist, besttigt wird. Ihr ist auch zweifellos der Austritt
des Typographenbundes zuzuschreiben, denn bei den einschlgigen
Kongreverhandlungen wurde stets betont, da derselbe auf konservativem
Standpunkte stehe und seine Mitglieder sich zu gut dnkten, um mit
anderen Arbeitern zusammenzuwirken.

Die uere Entwickelung und jetzige Bedeutung des Gewerkschaftsbundes
zeigen folgende Zahlen.

Bei seiner Grndung im Jahre 1880 hatte er 13 Sektionen mit 133
Mitgliedern. In Olten (9. September 1882) hatten sich diese auf 17
Sektionen mit 450 Mitgliedern vermehrt. 1886 zhlte der Bund 1000
Mitglieder, 1893 gab es bereits 260 Sektionen mit 9495 Mitgliedern.

Durch den Austritt des 1100 Mitglieder zhlenden Typographenbundes
trat ein starker Rckschlag ein, doch gab es nach dem auf dem Kongre
in Zrich (5. April 1896) erstatteten Berichte am 31. Dezember 1895
bereits wieder 9203 Mitglieder, die sich auf folgende Verbnde
verteilen: 1. Uhrmacher 3000, 2. Metallarbeiter 1750, 3. Schneider
500, 4. Lithographen 280, 5. Schuhmacher 220, 6. Buchbinder 200, 7.
Glaser 150, 8. Tabakarbeiter 100, 9. Mller 40, 10. Korbmacher 20, 11.
Holzarbeiter 1261, 12. verschiedene andere Gewerkschaften 1468, 13.
politische Vereine 214.

Eine ausfhrliche Darstellung der ueren Verhltnisse des Bundes
giebt der von demselben zum Zwecke der Landesausstellung in Genf 1897
zusammengestellte und auf besonderen Erhebungen beruhende Bericht.
Danach gab es folgende Verbnde:

1. Der Metallarbeiterverband mit 53 Sektionen und 2620 Mitgliedern.

2. Die Brauerunion mit 8 Sektionen und 490 Mitgliedern.

3. Der Schneider- und Schneiderinnenverband mit 25 Sektionen und 746
Mitgliedern.

4. Der Schuhmacherverband mit 14 Sektionen, von denen 11 mit 424
Mitgliedern berichtet haben.

5. Der Tabak- und Zigarrenarbeiterverband mit 5 Sektionen und 108
Mitgliedern.

6. Der Mllerverband mit 6 Sektionen und 145 Mitgliedern.

7. Der Buchbinderverband mit 7 Sektionen und 236 Mitgliedern.

8. Der Lithographenbund mit 292 Mitgliedern.

9. Der Korbmacherverband mit 80 Mitgliedern.

10. Der Verband der Baugewerbe mit 22 Sektionen und 1374 Mitgliedern.

11. Der Verband der Holzarbeiter mit 26 Sektionen und 2080 Mitgliedern.

12. Zwei Grtnerfachvereine mit 64 Mitgliedern.

13. Die Frbergewerkschaft in Zrich mit 90 Mitgliedern.

14. Allgemeine Arbeitervereine mit 477 Mitgliedern.

Dazu kommt noch der Uhrenarbeiterverband mit 3000 Mitgliedern.

Mit Rcksicht auf die zum Teil unvollstndigen Antworten ist die
Gesamtmitgliederzahl auf 12700 zu veranschlagen.

Auf dem Kongresse in Solothurn (8. April 1898) wurde mitgeteilt, da
der Bund 322 Sektionen mit rund 14000 zahlenden Mitgliedern umfasse,
was etwa 10 % der gesamten schweizerischen Arbeiterschaft entspreche.

Von 1887-1897 hatte der Bund 203267 Frs. verausgabt. Einnahmen
und Ausgaben belaufen sich jhrlich auf etwa 20000 Frs., der
Vermgensbestand betrug am 31. Dezember 1897 12319 Frs. 31 Cts. Das
Organ des Bundes Die Arbeiterstimme hat eine Auflage von etwa 4000.

In noch hherem Grade, als in dem Gewerkschaftsbunde, hat die
sozialdemokratische Richtung allmhlich das Uebergewicht erlangt in
dem $Grtliverein$. Wie oben gezeigt, stand der Verein anfangs auf
einem durchaus anderen Standpunkte, obgleich schon frh einzelne
Sektionen sich dem Einflusse der Sozialdemokratie zugnglich erwiesen.
Den Abschlu erreichte diese Bewegung auf dem am 8./9. Oktober 1892
in Olten abgehaltenen Delegiertentage. Nach dem hier gefaten und
dann Ende Mai 1893 durch Urabstimmung mit 4952 gegen 623 Stimmen
angenommenen Beschlusse wurden die Statuten dahin gendert, da sich
der Verein nicht mehr, wie bisher, auf die Grundlage der freisinnigen
Demokratie, sondern auf die Grundlage der Sozialdemokratie
stellen will. Demgem wurde die frhere Zweckbestimmung: Frderung
des nationalen Bewutseins gestrichen und statt dessen betont,
da der Verein auch mit zweckverwandten Vereinen des Auslandes in
freundschaftliche Verbindung treten will. Dieser Umschwung erregte
groes Aufsehen und hatte zur Folge, da eine Anzahl Mitglieder ihren
Austritt erklrten. Freilich darf man die Bedeutung des Beschlusses
nicht berschtzen. Mu zunchst schon auffallen, da von 15241
Mitgliedern nur 5675 sich an der Abstimmung beteiligten, wie denn auf
der Oltener Versammlung von den 352 Sektionen nur 78 vertreten waren,
so bewies die im November 1892 erfolgte Wahl des Redakteurs fr das
Vereinsorgan, den Grtlianer, da die eigentliche Sozialdemokratie
noch immer im Vereine sich in der Minderheit befand. Der von ihr
aufgestellte Kandidat, der Redakteur der Arbeiterstimme, R. $Seidel$,
erhielt nur 2858 Stimmen, whrend 5379 sich auf den Redakteur des
Bieler Anzeigers, H. $Mettier$, den Kandidaten der Grtlianer
Partei, vereinigten. Der Verein lehnte deshalb anfangs auch, trotz
seines Programms, die formelle Verbindung mit der Sozialdemokratie
durchaus ab. Aber schon aus den Abstimmungsziffern ergiebt sich,
da die sozialdemokratischen Elemente innerhalb des Vereins weitaus
die energischeren waren, und so ist es denn begreiflich, da diese
immer mehr die andern aus ihrem Einflusse und schlielich aus dem
Vereine verdrngten und dieser vllig zu einer sozialdemokratischen
Organisation wurde. Die Jahresberichte fr 1895, 1896 und 1897 stehen
durchaus auf diesem Standpunkte, bezeichnen die sozialdemokratische
Partei und den Grtliverein als die beiden sozialdemokratischen
Zentralverbnde, bekmpfen die Geringschtzung, mit der einzelne
Gewerkschaften und Genossenschaften auf die politische Arbeiterbewegung
glauben herabschauen zu drfen und erwarten von einer Ausbreitung
der sozialdemokratischen Ideen das Heil der Zukunft. Die Frage, ob
die Bildung politisch neutraler oder ausdrcklich sozialdemokratischer
Gewerkschaften und Genossenschaften den Vorzug verdiene, wird
als eine solche der bloen Zweckmigkeit bezeichnet. Allerdings
sind gewerkschaftliche und genossenschaftliche Organisationen
ein unentbehrliches Mittel im sozialen Emanzipationskampfe des
Proletariates, aber eine gnzliche Befreiung aus den Fesseln des
Kapitalismus werden nur diejenigen dieser Bildungen finden, in denen
der sozialdemokratische Geist am lebendigsten und konsequentesten sich
uert.

Aus der ffentlichen Wirksamkeit des Vereins innerhalb der letzten
Jahre ist insbesondere hervorzuheben das Eintreten fr eine Revision
des Fabrikgesetzes im Sinn einer Beschrnkung der Nacht- und
Sonntagsarbeit, der Herabsetzung des gesetzlichen Maximalarbeitstages
von 11 auf 10 Stunden fr Mnner und 8 Stunden fr Frauen, ferner die
Untersttzung des Tabakmonopols und der Schaffung einer eidgenssischen
Bundesbank mit alleinigem Banknotenrechte, die Agitation fr ein
gemeinsames brgerliches Recht und obligatorische Kranken- und
Unfallversicherung, sowie Vorbereitung der Arbeitslosenversicherung.
Whrend in allen diesen Punkten die Bewegung fruchtlos verlief, wurde
hinsichtlich des Eisenbahnrckkaufes durch den Bund ein Erfolg erzielt,
indem dieser bei der Volksabstimmung am 20. Februar 1898 mit groer
Mehrheit angenommen wurde. Daneben hat der Verein und seine Sektionen
sich nachdrcklich der Untersttzung der Lohnbewegung gewidmet
und eine Reihe von Streiks untersttzt. Der Verein besitzt eine
Untersttzungskasse sowie eine eigene Buchhandlung und Buchdruckerei.
Die offiziellen Bltter des Vereins sind Der Grtlianer und _Le
Grutli_; auerdem erhalten noch mehrere Bltter jhrliche Zuschsse.

Die Zahl der Mitglieder ist seit dem Jahre 1890, wo der Verein
den Gipfel der Blte erreicht hatte, stetig zurckgegangen. Die
Mitgliederzahl betrug: am 1. Juli 1860: 2253; am 1. April 1872: 4217;
am 1. Oktober 1876: 7332; am 1. Oktober 1881: 6165; am 1. Oktober 1886:
11080; am 1. Oktober 1889: 15363; am 31. Dezember 1890: 16391; zu dem
gleichen Zeitpunkte 1891: 15241; 1892: 14140; 1893: 13289; 1894:
12976; 1895: 12439; 1896: 11286 und 1897: 10919.

Allerdings ist die Zahl der Sektionen, die Ende 1897 324 betrug,
nicht im gleichen Mae gesunken, da vielfach neue Sektionen gebildet
wurden; um so grer ist der Rckgang der Mitglieder in vielen der
bestehenden Sektionen. Der Bericht fr 1897 giebt auch zu, da neben
anderen Grnden fr das Herabgehen des Vereins die Abschwenkung
zur Sozialdemokratie in Betracht komme, glaubt aber, da dafr
die Einheitlichkeit des Vereins um so mehr gewachsen sei. Da die
sozialdemokratische Partei der Schweiz noch immer recht schwach ist,
so bedeutet der Grtliverein augenblicklich, wie auch die Berichte
betonen, die wichtigste Zusammenfassung der sozialdemokratischen
Elemente.

Dem Rckgange der Mitglieder entspricht der schwache Besuch der
Vereinstage, von denen der letzte, der am 2./3. Oktober 1897 in St.
Gallen abgehalten wurde, nur 78 Abgeordnete als Vertreter von 62
Sektionen aufwies. Das Verbandsvermgen betrug am 31. Dezember 1897
5765 Frs. Die neben dem Vereine bestehende Kranken- und Sterbekasse
hatte 4651 Mitglieder und ein Vermgen von 116011 Frs.

Der Verein hat brigens trotz seines sozialdemokratischen Karakters in
den letzten Jahren versucht, mit den sozialreformerischen Elementen
anderer Parteien, insbesondere der brgerlichen Demokratie, eine
Verbindung anzuknpfen. Nicht allein haben sich im Nationalrate
die Abgeordneten dieser Richtungen zu einer gemeinsamen Gruppe
zusammengeschlossen, sondern es hat auch am 6. Juni 1897 in Luzern
eine Vertrauensmnnerversammlung stattgefunden, auf der 91 Vertreter
aus 15 ganzen und 5 halben Kantonen zugegen waren und nach eingehenden
Vortrgen ber wichtige Tagesfragen zur Beratung des weiteren
Vorgehens eine Kommission aus 9 Mitgliedern eingesetzt wurde, von
denen die sozialpolitische Gruppe 3 und die brigen 3 Verbnde,
nmlich Grtliverein, sozialdemokratische Partei und Gewerkschaftsbund
je 2 ernannten. Diese Kommission hat am 25. September 1897 in Olten
ihre erste Sitzung gehalten und verschiedene Beschlsse gefat. Die
Fortsetzung dieser Beratungen ist beabsichtigt.

Der bereits erwhnte $Schweizerische Typographenbund$ hatte
sich bis zu dem im Jahre 1889 zu Gunsten des Neunstundentages
ausgebrochenen groen Streik in ausgesprochenem Gegensatze zu der
Sozialdemokratie befunden und sich aus diesem Grunde auch von dem
Gewerkschaftsbunde fern gehalten. Dieser unglcklich verlaufene
Streik hat einen gewissen Umschwung der Anschauungen herbeigefhrt,
indem ein Teil der Vereinsmitglieder fr einen Anschlu an die
sozialdemokratische Partei eintritt. Trotzdem wurde ein entsprechender
Antrag auf der Generalversammlung in Burgdorf 1892 abgelehnt und
lediglich unter Freistellung des Beitrittes fr die einzelnen
Mitglieder die Zahlung eines jhrlichen Zuschusses von 200 Frs.
beschlossen. Dem Gewerkschaftsbunde ist der Typographenbund 1892
beigetreten, doch hat, wie oben mitgeteilt, das Verhltnis nur bis
Ende 1895 gedauert. Seitdem ist wegen des Wiedereintrittes mehrfach
innerhalb des Typographenbundes verhandelt, wobei sich die beiden
Vorschlge einer vlligen Mitgliedschaft mit festen Beitrgen oder
eines bloen Kartellverhltnisses gegenberstanden. Bei der am 26.
Mrz 1898 vorgenommenen Urabstimmung siegte die letztere, auch vom
Zentralvorstande vertretene Ansicht mit 660 gegen 651 Stimmen, doch ist
abzuwarten, ob der Gewerkschaftsbund auf dieses Angebot eingehen wird.

In der Schweiz besteht auch ein $Verein der Buchdruckereibesitzer$,
und das Verhltnis zwischen ihm und dem Gehlfenverbande ist ein
friedliches, obgleich es nicht so weit entwickelt ist, wie in
Deutschland, insbesondere besteht kein allgemeiner Tarif fr die ganze
Schweiz, und die Vorschlge, ihn herbeizufhren, haben innerhalb des
Gehlfenverbandes bis jetzt noch nicht die Mehrheit gefunden. In den
letzten Jahren hat man eingehend ber die Frage der Setzmaschine
verhandelt, aber zu einer festen Vereinbarung ist man bis jetzt noch
nicht gelangt.

Auch die Bildung einer $graphischen Union$ ist schon mehrfach,
insbesondere von den Lithographen, angeregt, der Typographenbund hat
sich aber bisher ablehnend verhalten mit der Begrndung, da dieselbe
erst mglich sei, wenn die brigen graphischen Berufe sich auf
einer hnlich hohen Stufe der Organisation befinden wrden, wie die
Buchdrucker.

In welchem Umfange der Bund in den letzten Jahren seinem Ziele, die
Gesamtheit der Angehrigen des Gewerbes zu vereinigen, nher gekommen
ist, zeigen folgende Ziffern. Die Zahlen der dem Bunde angehrigen und
der auerhalb stehenden Setzer und Drucker waren 1890: 1034 und 524;
1891: 1118 und 560; 1892: 1147 und 509; 1893: 1183 und 526; 1894: 1332
und 543; 1895: 1417 und 563; 1896: 1556 und 494; 1897: 1563 und 559.

Der Bund besitzt Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse, die 1896
zu einer einzigen verschmolzen sind, ferner ein eigenes Organ,
die Helvetische Typographia und eine eigene Vereinsdruckerei.
Aus der allgemeinen Kasse werden auerdem Viatikum und
Konditionslosenuntersttzung, sowie Umzugsvergtung geleistet. Das
Vermgen des Bundes belief sich am 31. Dezember 1897 auf 37000 Frs.
neben 100654 Frs. der Kranken-, Invaliden- und Sterbekasse.

Fr die franzsische Schweiz besteht ein gleicher Verband, die
_Fdration romande_; zwischen beiden herrschen freundschaftliche
Beziehungen. --

Eine hnliche Stellung, wie die Buchdrucker haben in der Schweiz
von je her die $Uhrenarbeiter$ eingenommen, indem sie sich
insbesondere von der allgemeinen Arbeiterbewegung fern hielten
und die Aufrechterhaltung guter Beziehungen zu den Arbeitgebern
erstrebten. Obgleich man bereits 1868 eine _Fdration des Graveurs
et Guillocheurs_ begrndet hatte, beschrnkte sich doch anfangs die
gewerkschaftliche Bewegung auf kleine lokale Vereinigungen. Nachdem
dann eine nach dem Muster des Stickereiverbandes am 31. Juli 1886
gegrndete _fdration horlogre_, aus Arbeitern und Fabrikanten
bestehend, nach kurzem Bestehen an dem Widerstande der beiderseitigen
Interessen gescheitert war, wurde endlich auf einem am 16. Oktober
1892 in St. Immer abgehaltenen Kongresse der $Uhrenarbeiterverband$,
die _Fdration Ouvrire Horlogre_ ins Leben gerufen, der sich
freilich dem Gewerkschaftsbunde nicht formell anschlo, aber doch
zu ihm freundschaftliche Beziehungen unterhlt und sich an der
Reservekasse in der Weise beteiligt hat, da er fr jedes Mitglied
jhrlich 50 Cent. an dieselbe zahlt. Auf dem am 3. Dezember 1893 in
Biel abgehaltenen ersten ordentlichen Kongresse wurden 4500 Mitglieder
gezhlt. Das Verbandsorgan ist die von G. $Reimann$ herausgegebene
_Solidarit horlogre_, die in einer gemigt sozialdemokratischen
Richtung geleitet wird. Es ist also nicht zu verkennen, da die
sozialdemokratischen Anschauungen unter der schweizerischen
Arbeiterschaft allmhlich einen grern Einflu erlangt haben, als die
ersten Entwickelungsstadien erwarten lieen. --

Die letzten Jahre haben endlich aber auch einen formellen
$Zusammenschlu smtlicher Arbeitervereine in der Schweiz$
herbeigefhrt. Schon auf dem Arbeitertage in Zrich 1883 war von
dem Grtliverein die Schaffung eines eidgenssischen Bureaus fr
Arbeiterstatistik nach dem Vorbilde der nordamerikanischen _boards
of trade_ angeregt, jedoch ohne Erfolg. Am 28. August 1886 richtete
das Zentralkomitee des Grtlivereins an das Handelsdepartement des
Bundes ein Gesuch um einen Zuschu fr ein im Rahmen des Vereins zu
errichtendes $Arbeitersekretariat$, dessen Aufgabe sich unabhngig von
allen politischen Zielen lediglich auf Frderung der wirtschaftlichen
Interessen der Arbeiterschaft beschrnken sollte. Schon am 7. September
1886 erfolgte eine grundstzlich zustimmende Antwort. Auf ein
Ausschreiben des Grtlivereins, in dem derselbe alle Arbeitervereine
ohne Rcksicht auf Parteistellung und religises Bekenntnis zur
Teilnahme aufforderte, erklrten sich nicht allein das Aktionskomitee
des schweizerischen Arbeitertages und der Allgemeine schweizerische
Gewerkschaftsbund, sondern auch zahlreiche andere Gruppen, z. B.
die katholischen Vereine, zur Mitwirkung bereit. Seitens der
Bundesregierung wurden dann folgende Bedingungen gestellt:

1. da ein Komitee gebildet werde, in dem alle schweizerischen
Arbeiterverbnde im Verhltnis ihrer Mitgliederzahl vertreten seien,

2. da der Arbeitersekretr von diesem Komitee ernannt werde und von
ihm seine Anweisungen erhalte,

3. da jhrlich ein Voranschlag ber Einnahme und Ausgabe aufgestellt
und am Schlusse des Jahres eine Rechnung mit Belegen eingesandt werde,

4. da das Handelsdepartement sich bei den Beratungen des Komitees
durch einen Abgesandten mit beratender Stimme vertreten lassen drfe,

5. da wahlberechtigt nur die Vereine sein sollten, die in ihrer
Mehrheit aus schweizer Brgern bestnden, und da stimmberechtigt nur
die letzteren sein drften: endlich sollte fr den Arbeitersekretr und
die Mitgliedschaft des Vorstandes die gleiche Eigenschaft erfordert
werden.

In der zur endgltigen Beschlufassung auf den 10. April 1887 nach
$Aarau$ berufenen allgemeinen Delegiertenversammlung waren der
Grtliverein mit 13000, der Piusverein mit 10000, die _Fdration
horlogre_ mit 15000, das Aktionskomitee des schweizerischen
Arbeitertages mit 6000, die katholischen Gesellenvereine mit 2600,
der allgemeine Gewerkschaftsbund mit 2000 Mitgliedern, sowie eine
groe Anzahl von Kranken- und Untersttzungskassen durch insgesamt 158
Abgeordnete vertreten. Die Gesamtzahl der Mitglieder wird auf 100000
angegeben, doch erscheint sie ebenso wie die Einzelziffern wesentlich
zu hoch. Bei den Verhandlungen machte sich wieder der Gegensatz
zwischen der Sozialdemokratie und dem Grtliverein geltend, doch
berlie man schlielich dem letzteren die Leitung.

Das Ergebnis war die Grndung des $Schweizerischen Arbeiterbundes$.
Der erste Paragraph der Statuten lautet: Zur gemeinsamen Vertretung
der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiterklasse der Schweiz
bilden die Arbeitervereine des Landes einen Verband unter den Namen:
Schweizerischer Arbeiterbund. Beitrittsberechtigt ist jeder Verein,
der in seiner Mehrzahl aus schweizerischen Arbeitern besteht und
Arbeiterinteressen vertritt, ohne Unterschied seiner politischen und
religisen Richtung.

$Organe$ des Bundes sind

1. die alle drei Jahre zu berufende $Delegiertenversammlung$
(Arbeitertag), fr die jeder Verein auf je 250 Mitglieder einen
Vertreter zu entsenden berechtigt ist;

2. der aus 25 Mitgliedern bestehende $Bundesvorstand$, der auf je drei
Jahre von der Delegiertenversammlung gewhlt wird. Mitglieder knnen
nur Schweizer Brger werden; 2/3 mssen Arbeiter sein;

3. der aus drei Mitgliedern bestehende $leitende Ausschu$. Die
Mitglieder mssen einem bestimmten Verbande angehren; das Amt wurde
dem Grtliverein bertragen;

4. der $Arbeitersekretr$, der vom Bundesvorstande auf drei Jahre
gewhlt wird, doch hat die Delegiertenversammlung ein Vorschlagsrecht.
Der Sekretr ist ausschlielich dem Bundesvorstande unterstellt, aber
verpflichtet, dem schweizerischen Bundesrate in allen Angelegenheiten,
die Arbeiterfragen betreffen, Beihlfe zu leisten.

Der Versuch der sozialdemokratischen Gruppe unter Fhrung von $Steck$,
diesem Programme ein anderes gegenberzustellen, nach dem von der
Bildung eines Arbeiterbundes ganz abgesehen, vielmehr der Sekretr von
einer jhrlich zu berufenden allgemeinen Delegiertenversammlung gewhlt
und einem von ihr eingesetzten dreigliedrigen Ausschusse unterstellt
werden sollte, milang ebenso, wie die Bestrebungen, einzelne Vereine,
insbesondere den Piusverein von dem Verbande auszuschlieen. Immerhin
erreichte man auf dem $ersten ordentlichen Arbeitertage in Olten$
Ostern 1890 eine Abnderung der Statuten dahin, da die Wahl des
Sekretrs dem Bundesvorstande genommen und der Delegiertenversammlung
zugewiesen wurde. Der schweizerische Bundesrat erteilte hierzu seine
Zustimmung.

Fr die Stellung des Arbeitersekretrs wurde am 11. April 1887 vom
Bundesvorstande mit 14 gegen 9 Stimmen, die auf R. $Seidel$ fielen,
$Hermann Greulich$ gewhlt, der das Amt bis jetzt bekleidet.

Der Zuschu der Regierung wurde von ursprnglich 5000 seit 1891
auf 25000 Frs. erhht. In diesem Jahre wurde auch eine Filiale des
Sekretariates fr die romanische Schweiz in Biel begrndet.

Als $Aufgabe des Sekretariates$ waren von Anfang an in erster
Linie statistische Arbeiten, insbesondere ber Lohnhhe, Unflle
u. dgl. ins Auge gefat. Allerdings ist die der Regierung gegebene
Zustimmung, sich streng auf wirtschaftliche Fragen zu beschrnken
und politische Vereinsverwaltungsfragen vollstndig unberhrt zu
lassen, nur unvollkommen erfllt. Mit sehr gnstigem Erfolge hat der
Sekretr mehrfach eine vermittelnde Thtigkeit bei Streitigkeiten
ausgebt. Ein Hauptteil seiner Arbeit bezieht sich auf die
Durchfhrung des eidgenssischen Fabrikgesetzes. Eine Beeinflussung
seitens des schweizerischen Bundesrates ist von diesem stets
entschieden abgelehnt, und gerade darauf beruht das Zutrauen, das die
Arbeiterschaft dem Sekretariate entgegenbringt. Man ist sich seitens
der Regierung wohl bewut, da die Arbeiterschaft in erheblichem
Mae von den sozialdemokratischen Elementen geleitet wird und da
sich dieser Umstand auch in der Thtigkeit des Arbeitersekretariates
wiederspiegelt, aber man hat trotzdem daran festgehalten, das
letztere als eine eigene Einrichtung der Arbeiterschaft vllig deren
selbstndiger Leitung zu berlassen.

Der Ausschu des Arbeiterbundes hatte seinen Sitz zunchst in St.
Gallen; im Juni 1891 wurde er dann nach Winterthur und am 1. Januar
1897 nach Luzern verlegt. Der Bund erhebt bisher keine festen
Mitgliederbeitrge, sondern bezieht nur freiwillige Zahlungen der
beteiligten Vereine. Es ist schon mehrfach auf das Mangelhafte dieses
Zustandes hingewiesen, doch steht einer Aenderung das Hindernis im
Wege, da die am Bunde beteiligten Krankenkassen gesetzlich ihre
Mittel nicht anders, als zur Krankenuntersttzung verwenden drfen.
Die Mitgliedschaft des Piusvereins ist mehrfach, insbesondere
von sozialdemokratischer Seite, angegriffen, doch hat, nachdem
der Piusverein den Nachweis erbracht hatte, da von seinen 15000
Mitgliedern 9000 Lohnarbeiter und auch nur 1000 Auslnder sind, die
Mehrheit des Zentralvorstandes sich dahin entschieden, da der Verein
den statutarischen Bedingungen entspreche.

Durch den 1895 erfolgten Beitritt des Eisenbahnerverbandes mit seinen
15000 Mitgliedern hat der Bund eine erhebliche Verstrkung erfahren,
so da auf dem am 6. April 1896 in Winterthur abgehaltenen $vierten
ordentlichen Schweizer Arbeitertage$ insgesamt 174181 Mitglieder
vertreten waren, von denen 66528 auf die Krankenkassen, 54562 auf
Gewerkschaften und Berufsvereine, 16031 auf den Grtliverein, 11548 auf
allgemeine Arbeitervereine, 10512 auf katholische Vereine und 15000 auf
den Piusverein entfielen. Dabei waren sogar die 30000 Mitglieder des
welschen Krankenkassenverbandes, die auf dem frheren Arbeitertage in
Zrich vertreten waren, dieses Mal fern geblieben.

Unter den Angelegenheiten, mit denen sich der Bund bisher beschftigt
hat, ist die interessanteste die Errichtung $obligatorischer
Berufsgenossenschaften$. Der Gedanke, Arbeiter und Arbeitgeber seitens
des Staates zu korporativen Verbnden zusammenzufassen und diesen
die Fassung verbindlicher Beschlsse in gewerblichen Angelegenheiten
zu bertragen, war schon mehrfach aufgetaucht, insbesondere unter
den Uhrmachern, indem man glaubte, dadurch dem Uebergewichte der
Groindustrie begegnen zu knnen. Man sttzte sich dabei auf die
gnstigen Erfolge des Ostschweizerischen Stickereiverbandes.
Anfangs hatte die Sozialdemokratie diesen Bestrebungen den
schrfsten Widerspruch entgegengesetzt, indem sie frchtete, da das
Klassenbewutsein der Arbeiter hinter den Berufsinteressen zurcktreten
knnten, allmhlich aber war man auch in diesen Kreisen zu einer dem
Plane gnstigeren Auffassung gelangt.

Die erste ffentliche Beratung der Frage erfolgte auf dem Arbeitertage
in Olten Ostern 1890. Der Referent, der radikale Nationalrat $Cornatz$
empfahl, in das Fabrikgesetz die Bestimmung aufzunehmen: Die Kantone
sind ermchtigt, fr die Bedrfnisse gewisser Industrien obligatorische
Berufsverbnde zu schaffen. Die Beschlsse derselben sollten durch die
Vertreter der Meistervereinigungen und die der Arbeitervereinigungen
in gemeinsamer Beratung gefat werden, wobei die Mehrheit entscheiden
sollte. Die Berufsgenossenschaften sollten der Ueberwachung durch die
ffentlichen Behrden unterliegen.

Der Korreferent $Greulich$ forderte dagegen ausschlielich, da den
Arbeitergewerkschaften, sobald sie die Mehrzahl der Berufsgenossen
umfassen -- der Beitritt sollte also freiwillig bleiben -- folgende
Rechte zustehen sollten:

1. Begutachtung aller Gesetze und Verwaltungsmaregeln, die den
bezglichen Beruf betreffen, insbesondere Antrge ber Bewilligung von
Ueberstunden, Nacht- und Sonntagsarbeit.

2. Begutachtung der Ortsgebruche hinsichtlich der Arbeitszeit,
Lohnzahlung, Kndigungszeit und anderer Streitpunkte des
Arbeitsvertrages.

3. Vertretung der Arbeiter des Berufes vor Gericht, soweit berufliche
Interessen in Frage kommen.

4. Das Recht, fr die Arbeiter als Vertragspartei mit den Arbeitgebern
ber die Arbeitsbedingungen zu unterhandeln und Arbeitsvertrge
abzuschlieen, die fr alle Arbeiter der Gruppe verbindlich sind,
sowie die Befugnis, die Innehaltung derselben zu berwachen und gegen
Zuwiderhandelnde mit Strafen einzuschreiten.

Aus den Wahlen der Gewerkschaften aller Berufe werden die $kantonalen
Arbeiterkammern$ und aus Wahlen der letzteren die $schweizerische
Arbeiterkammer$ gebildet.

Gleiche Organisationen mit gleichen Rechten bestehen fr die
Arbeitgeber.

Beide Gruppen whlen Abgeordnete in gleicher Zahl, die zusammen die
$gemischten Gewerbekammern$ bilden unter einem neutralen Vorsitzenden.
Sie knnen Beschlsse fassen, die fr alle Berufsangehrigen
verbindlich sind. Auch hier erfolgt eine Zusammenfassung zu $kantonalen
Industriekammern$ und einer $schweizerischen Industriekammer$.

Diese Krperschaften haben Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsmter
zu bilden und gemeinsame Einrichtungen fr gewerbliche Ausbildung und
Frderung der gewerblichen Interessen zu treffen.

Der Arbeitertag stellte sich auf den Boden der $Greulich$'schen
Vorschlge, beschrnkte sich aber auf einen allgemeinen Beschlu,
durch Schaffung von Berufsgenossenschaften mit korporativen Rechten
und unter strenger Ausscheidung der Organisationen der Arbeiter und
Gewerbsinhaber den Boden herzustellen, auf welchem die gegenseitige
Verstndigung der Gewerbsgenossen vor sich gehen und die Industrie- und
Gewerbegesetzgebung erblhen kann.

Nachdem am 20. Januar 1892 im Nationalrate ein Antrag $Favon$
eingebracht war, der sich in hnlicher Richtung bewegte, und
nachdem auch der schweizerische Gewerbeverein am 12. Juni 1892 auf
seiner Versammlung in Schaffhausen sich fr staatlich geregelte
Berufsgenossenschaften ausgesprochen und auf dem Kongresse des
Gewerkschaftsbundes in Aarau am 17./18. April 1892 $Greulich$ von
neuem seine Vorschlge verteidigt hatte, gelang es endlich, auf dem
Arbeitertage in Biel am 2./3. April 1893 nach einem Referate des
ultramontanen Nationalrats $Decurtins$ einen einstimmigen Beschlu
herbeizufhren, da jedes Gewerbegesetz als verfehlt zu betrachten
sei, das nicht die obligatorischen Berufsgenossenschaften enthalte.
Dabei wurde allerdings die Trennung der Unternehmer und Arbeiter in
selbstndige Gruppen gefordert, um einer Majorisierung der einen oder
der anderen Partei vorzubeugen. Die Ausgleichung der Sonderinteressen
soll einer aus beiden Gruppen gewhlten Delegiertenkommission
bertragen werden. Der Wortlaut des Beschlusses ist folgender:

1. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften mssen in jedem Berufe
zwei verschiedene Gruppen umfassen: die der Meister und die der
Arbeiter. Diese Gruppen haben durch Verstndigung zu regeln: a. die
Lehrlingsverhltnisse, b. die Arbeitszeit, c. die Lohnverhltnisse.

2. Die obligatorischen Berufsgenossenschaften mssen in allen
Gemeinden oder Bezirken organisiert werden, in dem sich die ntigen
Berufselemente vorfinden.

3. Jeder Meister und jeder Arbeiter, der auf einem organisierten Berufe
arbeitet, ist Mitglied der Berufsgenossenschaft.

4. Die von der Berufsgenossenschaft gefaten Beschlsse haben
Gesetzeskraft fr alle Prinzipale und Arbeiter, die in einer Gemeinde
oder in einem Bezirke den organisierten Beruf ausben.

5. In jedem Kanton besteht ein Kantonalverband obligatorischer
Berufsgenossenschaften. Dessen Organ ist eine Kommission, bestehend
aus einer gleichen Anzahl von Delegierten jeder Meister- und
Arbeitergenossenschaft. Sie entscheidet ber die Reklamationen gegen
die Beschlsse einer Gewerkschaft des Kantons und legt die Konflikte
zwischen den Meister- und Arbeitergewerkschaften eines Berufes bei.

6. Alle Kantonalverbnde bilden einen schweizerischen Verband, dessen
Organ eine Kommission von gleich vielen Delegierten der Meister und
Arbeiter aus den Kantonalverbnden ist. Diese entscheidet ber die
Reklamationen gegen die Beschlsse der kantonalen Kommissionen und
begleicht die Konflikte zwischen den letzteren.

7. Die eidgenssischen und kantonalen Behrden haben das Recht, sich
in den eidgenssischen und kantonalen Kommissionen durch Mitglieder
vertreten zu lassen, die beratende Stimmen haben.

Anfangs hatte insbesondere die Sozialdemokratie die Befrchtung
geltend gemacht, da nicht allein die Arbeiter in der gemeinsamen
Organisation mit den Unternehmern der schwchere Teil sein, sondern
da insbesondere die zielbewuten Arbeiter von der groen Masse der
indifferenten erdrckt werden wrden. Spter lie man aber dieses
Bedenken fallen in der Erwgung, da die natrliche Fhrung doch stets
den intelligenteren Arbeitern zufallen werde, und so erklrte sich
schlielich selbst der Fhrer der radikalen sozialistischen Richtung,
$Seidel$, mit dem Antrage $Greulich$'s einverstanden. Einen praktischen
Erfolg hat der gefate Beschlu bisher noch nicht gehabt, da die
Verfassungsnderung, die bezweckte, dem Bunde die Zustndigkeit auf dem
Gebiete des Gewerbewesens einzurumen, bei der Volksabstimmung am 4.
Mrz 1894 mit 155000 gegen 134500 Stimmen verworfen wurde.

Der Arbeiterbund hat aber trotzdem sein Ziel nicht fallen gelassen,
sondern sich auch auf dem Arbeitertage in Winterthur (6. April 1896)
wieder mit der Frage der obligatorischen Berufsgenossenschaften
beschftigt. Man beschlo, den obligatorischen Karakter insoweit zu
mildern, als der Zwang von der Zustimmung der Mehrheit abhngig gemacht
wird und deshalb ein Bundesgesetz mit folgenden Bestimmungen zu fordern:

Wenn in einem Berufszweige, der sich mit der Erzeugung von Waren
beschftigt -- dadurch sollte der Handel ausgeschlossen sein --
von bestehenden Organisationen der Arbeiter oder der Arbeitgeber
die Bildung einer solchen Genossenschaft beantragt wird, so soll
unter smtlichen Beteiligten eine Abstimmung stattfinden. Hat in
beiden Gruppen die Mehrheit sich fr den Antrag erklrt, so sind
zunchst in jeder Gemeinde Sektionen zu bilden, aus deren Wahl
dann die unter Vorsitz eines Bundesbeamten tagende konstituierende
Delegiertenversammlung aus gleicher Vertretung beider Gruppen
hervorgeht. Beide Gruppen haben das Recht, sich selbstndig zu
konstituieren und ihre eigenen Angelegenheiten zu ordnen; ihre
Beschlsse sind fr alle Arbeiter bezw. Arbeitgeber verbindlich.
Keine Gruppe ist an die Beschlsse der anderen gebunden; allgemeine
Beschlsse knnen nur von der Berufsgenossenschaft als Gesamtheit
gefat werden, wobei stets erforderlich ist, da die Mehrheit der
Arbeiter und die Mehrheit der Arbeitgeber sich fr die Maregel
erklrt. Die Berufsgenossenschaft ist befugt, alle Arbeitsverhltnisse
in ihrem ganzen Geschftsgebiete zu regeln, insbesondere kann sie
Lohntarife aufstellen, die Arbeitszeit festsetzen, das Lehrlingswesen
ordnen, die Verkaufspreise fr die Erzeugnisse bestimmen, die
Arbeit verteilen (kontingentieren), Betriebe selbst bernehmen,
den Absatz genossenschaftlich organisieren und Vorkehrungen zur
Sicherung der Existenz ihrer Angehrigen treffen. Gegen Beschlsse
der Berufsgenossenschaft, die nicht in beiden Gruppen mindestens
2/3 der Stimmen erhalten, findet Rekurs an den Bundesrat und die
Bundesversammlung statt. Beide Instanzen knnen auch von Amtswegen
einen Beschlu aufheben, wenn er die allgemeinen Interessen der
Bevlkerung schdigt.

Neben der Frage der obligatorischen Berufsorganisation haben sich
die Verhandlungen der Bundesversammlungen besonders bezogen auf die
Reform des eidgenssischen Fabrikgesetzes, insbesondere einen besseren
Arbeiterschutz, die Haftpflicht der Unternehmer, sowie die Kranken- und
Unfallversicherung.

Aus dem von dem Bundesvorstande verffentlichten Berichte fr das
Jahr 1897 ist hervorzuheben, da sich in Zrich am 18. Mrz 1897
eine Arbeitskammer aus dem dort bestehenden Arbeiterberufsverein auf
politisch und religis neutraler Grundlage gebildet hat, die bei ihrer
Grndung 7000 Mitglieder umfate und ein eigenes Bureau besitzt. Ihr
Hauptzweck ist neben organisatorischen Aufgaben die Auskunftserteilung.
Man hat sich entschlossen, bei dem Bundesrate die Erhhung des
Bundeszuschusses von 25000 auf 30000 Frs. zu beantragen, um einen
italienischen Gehlfen des Arbeitersekretrs anzustellen, wofr das
Bedrfnis durch die sich lebhafter entwickelnde gewerkschaftliche
Bewegung in Tessin gegeben ist.

Der am 3. April 1899 in Luzern abgehaltene $fnfte schweizerische
Arbeitertag$ beschftigte sich vor allem mit den $Gewerkschaften$.
Es ist von groer Bedeutung, da beide Referenten, nmlich der
christlich-soziale Prof. $Beck$ wie der sozialdemokratische
Arbeitersekretr $Greulich$ in der Forderung, die Gewerkschaften
auf politisch und religis neutraler Grundlage aufzubauen,
durchaus bereinstimmten, soda, nachdem ein Antrag, sie den
sozialdemokratischen Grundstzen anzupassen, gegen wenige Stimmen
abgelehnt war, fast einstimmig beschlossen wurde, in Erwgung, da
eine einheitliche gewerkschaftliche Organisation der groen Mehrheit
der Arbeiter nur auf dem neutralen Boden der wirtschaftlichen
Interessen der Arbeiterklasse unter Ausschlu parteipolitischer oder
religiser Stellungnahme erzielt werden kann, die Agitation fr solche
unpolitische Gewerkschaften zu empfehlen, um dadurch den Zusammenschlu
aller Organisationen in dem Gewerkschaftsbunde herbeizufhren.

Daneben wurden die Fragen der $Arbeitslosenversicherung$ und des
$Arbeitsnachweises$ verhandelt und in letzterer Hinsicht beschlossen,
es sei als Ideal ein Arbeitsnachweis anzustreben, der unter Kontrolle
der Betriebsinhaber in den Hnden der Arbeiter liege, wobei
Streitigkeiten durch eine gemischte Kommission zu schlichten seien;
solange dieses Ideal noch nicht erreicht sei, mten parittisch
verwaltete Arbeitsnachweisebureaux geschaffen werden.

In den letzten Jahren ist brigens auch fr die Schweiz angeregt, nach
dem franzsischen Vorbilde $Arbeitsbrsen$ zu schaffen, insbesondere
wird der Gedanke von den Zricher Metallarbeiterorganisationen
vertreten und in der Sitzung der Zricher Arbeiterunion vom 8. Mrz
1894 ist ein entsprechender Entwurf zur Annahme gelangt. Zweck der
Arbeitsbrsen soll sein: Arbeitsvermittelung, sowie statistische
Erhebungen ber Wohnungsverhltnisse, Lohn, Lehrlingswesen,
Lebensmittelpreise und Reiseuntersttzung. Die Arbeitgeberverbnde, die
sich der Brse als ausschlielichen Arbeitsvermittelungsortes bedienen,
sollen ein Kontrollrecht erhalten.


V. Belgien[51].

Belgien besitzt, nachdem 1830 die frheren Beschrnkungen aufgehoben
sind, ein vllig unbeschrnktes Vereinsrecht; es ist deshalb wunderbar,
da trotzdem die Entwicklung des Gewerkschaftswesens sich noch in
einem wenig fortgeschrittenen Zustande befindet. Die ersten Versuche
wurden von der Internationale unternommen, aber die ins Leben
gerufenen Vereine, die nicht nach Berufen gesondert waren und weniger
wirtschaftliche als politische Zwecke verfolgten, sind nach 1870
rasch wieder verschwunden. Erst nach der 1885 erfolgten Grndung der
unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden Arbeiterpartei (_Parti
ouvrier_) ist die Gewerkschaftsbewegung in lebhaften Flu gekommen.
Anfangs freilich beschftigte sich auch die Arbeiterpartei mehr mit
der Errichtung von Kooperativgesellschaften (Genossenschaften),
die sich zu groer Bedeutung entwickelt haben. Die bedeutendste, der
_Voruit_, wurde 1880 gegrndet und zhlt jetzt, bei einem jhrlichen
Geschftsumsatze von 16000000 Frs., ber 5000 Mitglieder. Der _Progrs_
in Jolimont mit 6276 Mitgliedern betreibt eine Bckerei mit einem
Jahresumsatz von 8000000 kg Brot, zwei Schlachtereien, mehreren
Apotheken und vier Gast- und Volkshusern. Das _Maison du Peuple_ in
Brssel mit einem Jahresumsatze von 2000000 Frs. liefert Brot, Kohlen,
Kurzwaren und betreibt ebenfalls mehrere Wirtshuser. Der Zusammenhang
dieser Genossenschaften mit der Arbeiterpartei ist ein sehr enger,
so da sie sogar aus ihren Ueberschssen Beitrge fr Streikzwecke
liefern. In der neueren Zeit hat man aber auch angefangen, eigentliche
Gewerkvereine zu grnden.

  [51] Die weitaus wichtigsten Quellen fr die belgischen Gewerkschaften
       sind einerseits die Arbeit von $Emile Vandervelde$: _Enqute
       sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans
       en Belgique_, 2 Bnde, Brssel 1891. _Imprimerie des travaux
       publies_ (vgl. dazu die Besprechung von $Binck$ in $Braun$,
       Archiv fr soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits $Ernest
       Mahaim$: _Etudes sur l'association professionelle_, Lttich
       1891. Auerdem: _Rapport sur les associations professionelles en
       Belgique_, _Bruxelles_ 1889 und _Rapport sur le projet de loi
       accordant la personification civile aux unions professionelles_,
       _Bruxelles_ 1889.

Dem Beispiele der Sozialisten ist seit 1886 die katholische Partei
gefolgt und hat katholisch-konservative und katholisch-demokratische
Arbeitervereine geschaffen, die aber ebenfalls in erster Linie
politische Zwecke verfolgen. Da sie den Grundsatz vertraten, da die
Arbeitgeber aus Grnden christlicher Liebe nicht berechtigt seien,
ihre Sonderinteressen in einer den Arbeitern nachteiligen Weise zu
verfolgen, so gelangen sie zu einer gewissen Interessenharmonie und
haben deshalb berall Arbeiter und Arbeitgeber zu Mitgliedern.

Die Liberalen sind hinsichtlich der Arbeiterorganisation die letzten
gewesen und haben bis jetzt am wenigsten Erfolge aufzuweisen; erst
die 1893 geschaffene liberale Arbeiterpartei hat die Grndung von
Gewerkvereinen in die Hand genommen.

Auer diesen Gruppen giebt es noch einige unabhngige
Arbeiterorganisationen, z. B. die Buchdrucker und die Schneider.

Endlich haben die amerikanischen Ritter der Arbeit in Belgien einigen
Anhang, doch haben sich die Bergarbeiter (_fdration des mineurs_) in
neuerer Zeit von der amerikanischen Oberleitung unabhngig gemacht, so
da dieser jetzt nur noch die Glasarbeiter (_Union verrire_) mit 1120
Mitgliedern unterstellt sind.

Die Gesamtzahl dieser Vereine wird von $Vandervelde$ und $Mahaim$
bereinstimmend auf 180 mit etwa 60-70000 Mitgliedern geschtzt, was
bei etwa 7-800000 mnnlichen Arbeitern einem Verhltnis von etwa 8%
entspricht. In acht Gewerben haben sich die Vereine der einzelnen Orte
miteinander zu Verbnden (_fdrations_) zusammengethan; es sind dies
die Zigarrenmacher mit 6, die Holzarbeiter mit 12, die Buchdrucker mit
14, die Steinarbeiter mit 12, die Maler mit 3, die Bergarbeiter mit 27
und die Metallarbeiter mit 20 Ortsvereinen. Die strksten Verbnde sind
die Bergarbeiter mit 23000 und die Buchdrucker mit 14000 Mitgliedern; 8
andere besitzen ber 500, die meisten aber unter 200 Mitgliedern.

Etwa 100 Vereine gehren als _affilis_ der Arbeiterpartei an. Im
brigen lt sich das Strkeverhltnis der Parteien annhernd ersehen
aus den Ziffern fr Gent, wo die Bewegung sich am strksten entwickelt
hat; hier besaen 1897 die Sozialisten 14 Gewerkschaften mit 10195,
die Antisozialisten 18 Gewerkschaften mit 2981 und die Liberalen 4
Gewerkschaften mit 884 Mitgliedern.

Im allgemeinen sind die Vereine noch zu schwach, um uere Erfolge zu
erzielen; die nach dem 1. Mai 1891 zahlreich unternommenen Streiks
endigten berall mit Niederlagen und fhrten zu einem erheblichen
Verluste von Mitgliedern.

Bei den meisten Vereinen steht der Kampfkarakter im Vordergrunde, und
dies gilt nicht allein von den sozialistischen, sondern auch von den
unabhngigen und den Rittern der Arbeit. Die Hauptform ist die der
Vereine zur Behauptung des Lohnsatzes (_Socits de maintien de prix_).

Von allen belgischen Gewerkvereinen sind nach auen am meisten
die Bergarbeiter hervorgetreten, die nicht allein an dem Londoner
internationalen Gewerkschaftskongresse mit 15000 Mitgliedern
teilnahmen, sondern auch seit 1892 ihre regelmigen ffentlichen
Jahresversammlungen abhalten. Die dritte derselben, die am 8./9. April
1894 in La Louvire stattfand, hat eine Reihe wichtiger Forderungen
aufgestellt, insbesondere die Verstaatlichung der Bergwerke und ihren
Betrieb durch den Staat oder durch die Arbeitersyndikate, Festsetzung
eines Minimallohnes, Abschaffung der Akkordarbeit, internationale
Vereinbarung zur Einschrnkung der Kohlenfrderung behufs Vermeidung
der Ueberproduktion. Auf dem am 20. Oktober 1896 gleichfalls in
La Louvire abgehaltenen fnften Kongresse, auf dem 91 Gruppen
vertreten waren, beschlo man, den Bergarbeitern frei zu stellen, ob
sie sich den Gewerkschaften oder den Genossenschaften anschlieen
wollen. Am Erffnungstage der Brsseler Ausstellung hat ein groer
Bergarbeiterkongre stattgefunden. Ein am 10. Januar 1897 in Charleroi
abgehaltener auerordentlicher Kongre forderte eine Lohnerhhung,
lehnte aber fr den Weigerungsfall ab, den Generalstreik zu beschlieen.

Einen erheblichen Einflu haben die Arbeitervereine auf die Gemeinden
gewonnen, insbesondere seitdem bei den Gemeindewahlen am 19. November
1895 die Sozialisten in 19 Stdten ausschlielich und in 29 anderen
in Gemeinschaft mit den Radikalen die Verwaltung in die Hand bekommen
haben. So haben sie es durchgesetzt, da regelmig bei den stdtischen
Arbeitsverdingungen ein gewisser Mindestlohn zur Bedingung gemacht wird.

Die staatliche Gesetzgebung hat erst seit 1890 ihr Interesse den
sozialen Fragen zugewandt. Das erste einschlgige Gesetz war
dasjenige vom 9. August 1890 ber die Einrichtung und Verwaltung von
Arbeiterwohnungen.

Die Versuche, den Gewerkvereinen die Rechte der juristischen
Persnlichkeit und des Eigentumserwerbes zu verschaffen, die
schon am 7. August 1889 zur Einbringung einer Vorlage seitens des
Ministers Lejeune und am 16. November 1894 zur Vorlegung eines neuen
Gesetzentwurfes durch den Minister Bergerem gefhrt hatten, scheiterten
lange an der Befrchtung, da dadurch das Eigentum der toten Hand
begnstigt werden wrde. Schlielich ist aber doch das Gesetz vom 31.
Mai 1898 zur Verabschiedung gelangt, nach welchem den Berufsvereinen
nach nher Bestimmung des Gesetzes die Rechte der juristischen Person
zugesichert sind. Als Berufsverein ist anzusehen eine Vereinigung,
die ausschlielich zum Betriebe, zum Schutze und zur Entwicklung
ihrer Berufsinteressen zwischen Personen gebildet ist, die in der
Industrie, im Handel, in der Landwirtschaft oder in den freien Berufen
mit einem Erwerbszwecke entweder denselben oder hnliche Berufe,
entweder dasselbe Gewerbe oder solche ausben, die auf die Herstellung
derselben Produkte abzielen. Vereine mit politischem Karakter sind
ausgeschlossen. Die Anmeldung geschieht bei einer besonderen Behrde,
die darber zu entscheiden hat, ob der Verein den Bedingungen des
Gesetzes entspricht. Eine Vorbedingung fr die Anerkennung ist, da
der Verein die Verpflichtung bernimmt, gemeinsam mit der Gegenpartei
die Mittel und Wege aufzusuchen, um jede auf die Arbeitsbedingungen
bezgliche Streitigkeit, bei welcher der Verein beteiligt ist, entweder
durch Einigung oder durch ein Schiedsgericht beizulegen. Jhrlich
mu der Verein eine Liste der Vorstandsmitglieder und ein Verzeichnis
von Einnahmen und Ausgaben einreichen. Die Liste der Mitglieder mu
ffentlich ausgelegt werden. Zur Annahme von Geschenken und Legaten
kann der Verein durch knigliche Verordnung ermchtigt werden. Vereine,
die sich nicht im Rahmen des Gesetzes halten, insbesondere ihr Vermgen
zu anderen als den im Gesetze zugelassenen Zwecken verwenden, werden
aufgelst. Ihr Vermgen wird nach den Bestimmungen des Gesetzes
verwandt und die Vorstandsmitglieder bestraft.

Das Gesetz ist besonders von sozialdemokratischer Seite heftig
bekmpft, und es ist zu erwarten, da die Gewerkschaften dieser
Richtung auf die hier gewhrte Rechtsstellung verzichten und ihre
Anmeldung nicht nachsuchen werden. Die Hauptangriffe sttzen sich
darauf, da das Gesetz nur solche Vereine zult, welche ausschlielich
die Frderung der Interessen eines bestimmten Berufes bezwecken, da
aber alle allgemeinen Angelegenheiten, also nicht blo politische,
sondern insbesondere auch die Versicherungen gegen Krankheit, Unflle,
Alter, Arbeitslosigkeit u. s. w. ausgeschlossen sind. Auch Werksttten
fr Arbeitslose drfen sie nur fr einen vorbergehenden Zeitraum
errichten. Oertliche Verbnde der Gewerkschaften sind untersagt. In der
That scheint das Gesetz ein recht unvollkommener Versuch geblieben zu
sein.

Die sozialdemokratische Partei hat sich auf ihrem im August 1898
abgehaltenen Parteitage eingehend mit den Gewerkschaften beschftigt
und ihre Stellung in einer umfassenden Resolution bezeichnet, aus der
folgende Punkte hervorzuheben sind:

Jede Gewerkschaft soll alle Arbeiter des gesamten Berufes umfassen ohne
Unterscheidung der Spezialfcher. Geschftsfhrer und Schatzmeister
sind zu besolden. Der Beitrag soll wchentlich 50 Cts. fr Mnner und
15-25 Cts. fr Frauen und Lehrlinge betragen. Jede Gewerkschaft soll
eine Untersttzungskasse besitzen oder sich einer solchen anschlieen,
auch die Hlfte ihrer Einnahme hierauf verwenden. Aus der Kasse sollen
hauptschlich bei Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfhigkeit durch
Krankheit oder Unfall Untersttzungen gewhrt werden. Die andere
Hlfte der Einnahmen ist fr Verwaltungskosten und die Streikkasse
zu bestimmen. Jede Gewerkschaft soll eine Bibliothek einrichten
und die Parteibltter halten. Streiks sind nicht zu billigen,
wenn die Gewerkschaft nicht stark genug ist, oder wenn Ueberflu
an Arbeitskrften besteht, oder wenn es sich darum handelt, die
Wiederbeschftigung eines Einzelnen zu erzwingen, falls dieser nicht
seine Stelle im Kampfe fr die Gewerkschaft verloren hat.

In neuester Zeit scheinen brigens auch die Liberalen grere
Anstrengungen zu machen, den Vorsprung ihrer sozialistischen und
klerikalen Konkurrenten wieder einzuholen. Sie haben am 25./26.
Dezember 1897 in Brssel ihren ersten Kongre abgehalten, auf dem
55 Vereine mit angeblich 300000 Mitgliedern durch 80 Abgeordnete
vertreten waren. In dem aufgestellten Programme finden sich folgende
Forderungen: Staatliche Organisation einer Alters- und Pensionskasse;
Einrichtung von Arbeitsbrsen mit einen Schutzausschusse fr die
Arbeiter; allgemeine obligatorische Volksschule mit weltlichem
und unentgeltlichem Unterricht; allgemeines gleiches Stimmrecht
mit Proportionalvertretung, Mindestlhne und Maximalarbeitszeit;
Besteuerung des Kapitalbesitzes und des Einkommens; allmhliche
Abschaffung der Eingangszlle, Umkehr der Beweispflicht bei
Arbeitsunfllen, die dem Unternehmer zufallen soll.

Nach dem Vorbilde von Frankreich hat man in Belgien auch
$Arbeitsbrsen$ geschaffen. Der erste Versuch wurde schon 1850 von
Molinari in Brssel unternommen, 1885 nahm der Brgermeister von
$Brssel$, Buls, den Gedanken wieder auf und rief 1889 neben dem
bereits von Arbeitervereinigungen begrndeten _Oeuvre du travail_ eine
doppelte Einrichtung dieser Art: das _maison du travail_ fr mnnliche
und das _comptoir du travail_ fr weibliche Arbeiter ins Leben. In
$Lttich$ hat am 11. Februar 1888 die Handelskammer eine Arbeitsbrse
mit gemeinsamer Verwaltung eines Arbeiters, eines Arbeitgebers und
eines Vertreters der Stadt geschaffen. In $Gent$ ist 1891 von dem
Handels- und Gewerbeverein eine hnliche, von Stadt und Provinz
untersttzte Einrichtung begrndet.

Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Brsen ein
Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort fr ganz Belgien
herzustellen.

Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbrsen von ihrem franzsischen
Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng
auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschrnken und hierbei eine
volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, whrend jene sich zu
einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den
Unternehmern keinerlei Einflu gestatten.


                           VI. Holland[52].

In Holland ist es sehr schwer, ber Arbeiterverhltnisse etwas zu
erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik,
sondern berlie diese Thtigkeit einer Privatgesellschaft, der
Vereinigung fr Statistik, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre
1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes ber Frauen- und
Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission
angeregt, und 1892 wurde in der That durch knigliche Verfgung eine
solche unter dem Namen Zentralkommission fr Statistik geschaffen,
in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R.
$van Zinderen-Bakker$, berief. Die Kommission begann ihre Thtigkeit
damit, da sie auer an die Gemeindebehrden auch an die bestehenden
vier groen Arbeiterverbnde: 1. den allgemeinen niederlndischen
Arbeiterverband (_Het algemeen nederlandsch werklieden verbond_), 2.
den niederlndischen rmisch-katholischen Volksbund (_De nederlandsche
roomsch-katholicke volksbond_), 3. den niederlndischen Arbeiterverband
Patrimonium (_Het nederlandsch werklieden verbond Patrimonium_),
4. den sozialdemokratischen Bund (_De socialdemocratische Bond_)
Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen
lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen,
die nach den Berichten der Brgermeister bestanden, nur 693 Auskunft
gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungengend. Das
Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894
verffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.

  [52] Die wichtigste Quelle fr Holland ist der im Texte erwhnte
       Bericht der Zentralkommission fr Statistik, der unter dem
       Titel: _Statistik der Arbeidervereenigingen, utgeven door de
       Centrale Commission voor de statistik, s'Gravenhage 1894,
       van Weelden en Mingelen_, im Buchhandel erschienen ist. Vgl.
       auerdem H. $Polak$ in der Neuen Zeit 1894/95, Nr. 2. S. 54
       ff. $Falkenberg$ u. $Mayer$ in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. XI,
       750. Endlich verffentlicht das _Nationaal Arbeids-Secretariaat
       in Nederland_ seit 1893 jhrliche Berichte. Die Adresse des
       Arbeitersekretrs ist: G. van $Erkel$, Amsterdam, Rozenstraat 155.

Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811-1855,
wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855-1865 8,
von 1865-1878 65, von 1878-1885 72 und von 1885-1894 271 derartige
Vereinigungen gegrndet.

Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug:

                   bei 265 allgemeinen Vereinen   42712
                   bei 133 Gewerkschaften         10106
                   bei 181 Hlfskassen            63201
                   bei 103 Geselligkeitsvereinen   5601
                   bei  29 anderen Vereinen        5049
         insgesamt bei 711 Vereinen              126669

Doch sind diese Zahlen wesentlich zu hoch, da viele Mitglieder mehreren
dieser Vereinigungen angehren. Die Gesamtzahl der bestehenden
Gewerkschaften wurde auf 226 ermittelt. Am strksten und am besten
organisiert sind der Typographen- und der Zigarrenmacherbund, sowie der
Verein der Eisenbahnarbeiter.

Von den erwhnten vier Verbnden zhlte der erste 23 Zweigvereine mit
2500 Mitgliedern, der zweite 12 Zweigvereine mit 11000 Mitgliedern,
der dritte 160 Zweigvereine mit 12000 Mitgliedern und der vierte 99
Zweigvereine, deren Mitgliederzahl absichtlich geheim gehalten wird.

Die hollndischen Gewerkschaften schwimmen durchaus im
sozialdemokratischen Fahrwasser, und zwar verfolgt die hollndische
Sozialdemokratie unter ihrem allmchtigen Fhrer $Domela Nieuwenhuis$
eine vllig andere Richtung, als diejenige der meisten brigen Lnder,
insbesondere die deutsche, und steht zu derselben in einem schroffen
Gegensatze, der sich auf dem internationalen Kongresse in London
1896 in der entschiedensten Form geltend machte. Der Standpunkt der
hollndischen Sozialdemokraten ist etwa derselbe, den die deutschen
sog. Jungen oder Unabhngigen vertreten: sie verwerfen die
Vertretung ihrer Ansicht im Parlamente und die Mitwirkung an der
Gesetzgebung, und obgleich nach dem bei den letzten Wahlen (Juni 1897)
in Kraft getretenen Wahlgesetze eine Erweiterung des Wahlrechts von
290000 auf 580000 Whler (bei 5 Millionen Einwohnern) eingetreten
ist, so besteht doch der Beschlu des Weihnachten 1893 abgehaltenen
Parteitages in Groningen, unter keinen Umstnden an den Wahlen
teilzunehmen, auch jetzt noch in Kraft. Thatschlich ist freilich diese
Enthaltungspolitik bei den Wahlen keineswegs durchgefhrt, vielmehr
sind vier sozialdemokratische Abgeordnete gewhlt, whrend insgesamt
15000 sozialdemokratische Stimmen abgegeben sind[53]. Obgleich
nun diese antiparlamentarische Richtung der Sozialdemokratie die
Gewerkschaften durchaus begnstigt und ihnen geneigter gegenbersteht,
als die parlamentarische, die in ihr eine Konkurrenz sieht, so ist
die hollndische Gewerkschaftsbewegung dennoch bisher schwach und
wenig entwickelt, was sich daraus erklren mag, da die Bevlkerung
vorzugsweise aus Landarbeitern, Kleinbrgern, Handels- und Seeleuten
besteht und die Industrie wenig vertreten ist.

  [53] Gewhlt sind: 17 Altliberale (frher 38), 30 Sozialliberale
       (frher 20), 4 Radikale (frher 2), 22 Antirevolutionre
       (frher 15), 22 Katholiken (frher 25), 4 Sozialdemokraten,
       1 Christlich-Historischer.

Dagegen ist es jetzt gelungen, einen Zusammenschlu der
gewerkschaftlichen Organisationen in dem $Arbeitersekretariat$
zu schaffen, welches thatschlich die Stellung einer obersten
Gewerkschaftsinstanz besitzt. Die Anregung hierzu war zunchst
von dem Sozialdemokratischen Bunde auf seiner Hauptversammlung
in Amsterdam 1891 gegeben; es zeigte sich jedoch bald, da die
Uebernahme der Sache seitens der sozialdemokratischen Partei
nicht der richtige Weg war, und so wurde auf der Hauptversammlung
in Zwolle 1892 beschlossen, zunchst eine Verstndigung mit den
gewerkschaftlichen Zentralverbnden zu suchen. Dieser Anregung
entsprechend fand eine auf den 9. Juli 1893 einberufene Zusammenkunft
von Gewerkschaftsvertretern statt, die zwar ber den Grundgedanken sich
einigte, jedoch beschlo, zu einer neuen Konferenz am 27. August 1893
nicht nur die sozialistischen, sondern alle Arbeiterorganisationen
einzuladen, welche davon berzeugt sind, da die Arbeiter gegenber
dem geschlossenen Vorgehen der Arbeitgeber gemeinsame Sache machen
mssen. Obgleich einzelne Vereinigungen dieser Aufforderung keine
Folge leisteten, so war doch diese neue Konferenz so zahlreich
besucht, da man zur Grndung des Nationalen Arbeitersekretariats
schreiten konnte. Dessen Zweck ist nach dem Organisationsstatut die
Verbindung der bestehenden Arbeitervereinigungen untereinander, das
Sammeln und Verffentlichen statistischer Daten und die Korrespondenz
mit Arbeitersekretariaten anderer Lnder. Dasselbe besteht aus je
einem Vertreter der beteiligten Verbnde. Eine Versammlung der
Zentralvorstandsmitglieder aller angeschlossenen Verbnde wird nach
Ermessen vom Sekretariate einberufen. Nach dem ersten im Februar 1893
verffentlichten Berichte des Sekretariates umfate dasselbe damals
22 Fachverbnde und allgemeine Arbeiterorganisationen mit zusammen
330 Abteilungen, 15728 Mitgliedern und Fachorganen. Der Vorschlag,
ein gemeinsames Organ seitens des Sekretariates herauszugeben, ist
zunchst abgelehnt. Auf der am 23. Februar 1896 in Haarlem abgehaltenen
zweiten Jahresversammlung, auf der 22 Verbnde vertreten waren,
wurde mitgeteilt, da sich im Jahre 1895 15 neue Organisationen
dem Sekretariat angeschlossen htten und dasselbe Ende 1895 31
Verbnde und Vereine mit 18700 Mitgliedern umfate; doch scheint die
Mitgliederzahl infolge von Doppelzhlungen zu hoch gegriffen. Die
31 Organisationen sind folgende: 1. Allgemeiner Mbelarbeiterbund,
2. Internationaler Maler- und Anstreicherbund, 3. Niederlndischer
internationaler Tabak- und Zigarrenarbeiterbund, 4. Sozialistenbund, 5.
Niederlndischer Brstenmacherbund, 6. Kalk- und Steinarbeiterbund, 7.
Schneiderverein, 8. Metallarbeiterbund, 9. Erd- und Bergarbeiterverein,
10. Allgemeiner niederlndischer Schriftsetzer(Typographen-)bund, 11.
Allgemeiner niederlndischer Holzarbeiterbund, 12. Niederlndischer
Bund der Eisenbahn- und Tramarbeiter, 13. Korkschneiderverein, 14.
Steinhauerbund, 15. Neutraler Schmiedegesellenverein Amsterdam,
16. Handlangerverein, 17. Blei- und Zinkarbeiterverein, 18. Verein
der Arbeiter fr Pfahlarbeiten, 19. Weber- und Spinnerbund, 20.
Schneiderverein in Heerenveen, 21. Maschinisten- und Heizerbund, 22.
Kombinierter Fachverein in Appeldoorn, 23. Verein der Schmiedegesellen
und verwandter Fcher, 24. Oelschlgerverein in Zaandyk, 25.
Sozialdemokratische Arbeiterpartei, 26. Kupfer- und Blecharbeiterbund,
27. Zuckerbckerbund, 28. Spiegel- und Leistenmacherverein, 29.
Bckergesellenbund, 30. Arbeitersekretariat Maastricht, 31.
Feldarbeiterverein.

Elf dieser Verbnde haben ein eigenes Fachorgan.

Auf der am 28. Februar 1897 abgehaltenen dritten Jahresversammlung
hatte sich die Anzahl der zugehrigen Vereine von 31 auf 44 erhht, die
Zahl der Mitglieder aber wird, auf Grund genauerer Zhlungen, auf 17553
angegeben. Die Einnahmen betrugen 832,80 fl., die Ausgaben 658,81 fl.
Die Streikkasse hatte 14923,70 fl. Einnahme und 15119,1 fl. Ausgabe.

Die Thtigkeit des Sekretariates hat sich bisher vorwiegend auf
Organisationsfragen und die Behandlung der Streiks beschrnkt. Eine
am 23. Juni 1895 abgehaltene Versammlung der Hauptvorstnde der
Organisationen lehnte den Vorschlag der Begrndung eines gemeinsamen
Streikfonds ab, beschlo aber ein allgemeines Streikreglement und
forderte die Vereine auf, sich bei Streiks gegenseitig zu untersttzen.
Der Jahresbeitrag der Verbnde fr das Sekretariat wurde von 1 fl. auf
2-1/2 fl. fr je 100 Mitglieder erhht. Als Aufgabe des Sekretariates
wurde vor allem die Schaffung einer mglichst genauen Arbeitsstatistik
bezeichnet.

In der bereits erwhnten Hauptversammlung vom 28. Februar 1897 wurde
die Herausgabe einer monatlich erscheinenden gemeinsamen Zeitung
wiederholt abgelehnt. Unter die Stellung der politischen Parteien
zu dem Sekretariate einigte man sich dahin, da deren Vertreter als
solche auszuschlieen seien, dagegen sich als Privatpersonen beteiligen
knnten.

Unter den Verbnden der einzelnen Gewerbe ist der bedeutendste
derjenige der $Diamantarbeiter$, der Anfang 1898 7500 Mitglieder
zhlte, eine jhrliche Einnahme von 93630 fl. und eine Ausgabe
von 104545 fl. hatte. Von den Ausgaben entfielen 68269 fl. auf
Untersttzungen. --

Der $Typographenbund$ zhlte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug
2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von
3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschlo die
Grndung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898
auch einen allgemeinen Kongre unter Beteiligung aller Richtungen,
insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man
einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchfhrung mittels
gemeinsamen Vorgehens beschlo; die Errichtung eines fderativen
Zentralverbandes wurde ins Auge gefat.

Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zhlt 55 Vereine mit 1850
Mitgliedern.

Der Bund der Weber und Spinner zhlt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und
besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die
Ausgabe 624 fl.

Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederlndischer
Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196
fl. Derselbe besitzt eine Begrbniskasse, an der auch andere Arbeiter
teilnehmen knnen, mit 9870 Mitgliedern.

Uebrigens beginnt jetzt auch die hollndische Regierung den sozialen
Dingen ein greres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der
Regentin vollzogenes Gesetz ber Errichtung von Arbeitskammern ist das
erste greifbare Ergebnis dieser Politik.

In Zukunft knnen durch knigliche Verordnung in einer Gemeinde
oder in einer Gruppe von Gemeinden fr ein jedes oder fr mehrere
verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen
Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern
angehren. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nmlich
1. das Sammeln von Informationen ber Arbeiterangelegenheiten, 2.
das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder
stdtischen Behrden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen
von Arbeit und Arbeitern berhren, 3. das Erstatten von Gutachten
und das Ausarbeiten von Vertrgen und Regelungen, wenn von einer bei
Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges
Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von
Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das
Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.

Die Kammer soll mindestens jhrlich viermal zusammentreten und auerdem
auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder.
Whler ist jeder Niederlnder, mnnlich oder weiblich, Arbeiter
oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle
mnnliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in
ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgebt haben
und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus
einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von
Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretr. Die Art der Beilegung
von Streitigkeiten ist genau geordnet.

Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene
II. Kammer ist fr soziale Reformen gnstig gestimmt, insbesondere
ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu
gebildete Liberale Union, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete
durchgesetzt hat und mit Nachdruck fr soziale Verbesserungen eintritt.
Aus dem im November 1896 verffentlichten Programme sind folgende
Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere
Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages,
Einschrnkung bermiger Arbeitszeit auch fr erwachsene Mnner,
Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invaliditt
und Alter mit Staatszuschu, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.

Demgem hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete
Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform
eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21.
September 1897 erffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein
Arbeiterschutzgesetz fr Kinder und jugendliche Arbeiter, ein
Gesetz ber obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der
Wohnungsfrage.


                           VII. Italien[54].

In Italien ist das Vereinsleben von je her stark entwickelt gewesen,
wie die Neigung zu Geheimbnden beweist; auch das Klubleben umfat
grtenteils nicht nur die hheren Klassen, sondern auch die Arbeiter.
Vereinigungen der letzteren sind die ber ganz Italien verbreiteten
und mitgliederreichen fasci, die man als eine Zwischenstufe zwischen
Bildungsvereinen und Gewerkvereinen Hirsch-Duncker'scher Richtung
bezeichnen kann; sie stehen nicht allein nicht auf dem Boden des
Klassenkampfes, sondern werden sogar hufig von Nichtarbeitern,
insbesondere auch von den Arbeitgebern geleitet.

  [54] Mitteilungen ber italienische Gewerkschaften finden sich in:
       _C. F. $Ferrari$_, _Saggi di economia statistica_, bersetzt
       von $Eheberg$ in Schmollers Jahrb. Bd. V, S. 247 ff., auerdem
       in der _Statistica della societ di mutuo soccorso_, Rom 1888,
       p. XV und in $_Colnaghi_$, _Italy, the condition of labour
       1891_. Im allgemeinen ist die Litteratur ber italienische
       Arbeiterverhltnisse uerst drftig, so da $Biermer$ im
       Handw. d. Staatsw., II. Erg.-Bd., S. 437 bemerkt: Ueber die
       Organisation der Arbeiter und Arbeiterinnen sind wir so gut
       wie nicht unterrichtet. Die beste deutsche Quelle bilden die
       Aufstze von $Sombart$ in den Blttern fr sozial. Praxis
       und $Braun$'s Archiv fr soz. Gesetzgebung, insbesondere Bd.
       VI, S. 209, 215, 549, 557, Bd. VIII, S: 521 ff. Vgl. auerdem
       $Virgili$, daselbst Bd. XI, S. 726. Einen Ueberblick ber die
       Entwickelung der Italienischen sozialistischen Partei giebt der
       fr den internationalen Arbeiterkongre in London 1896 erstattete
       Bericht vom 27. Juli 1896. Mailand. Druckerei des Vorstandes der
       sozialistischen Partei.

Eine besondere, mit den brigen Arbeitervereinigungen des Landes nicht
in organischer Verbindung stehende Organisation bilden die _fasci
dei lavoratori_ in Sizilien, insbesondere in den Provinzen Palermo,
Catania und Girgenti. Dieselben werden geleitet durch einen Ausschu
von 9 Personen, an deren Spitze der in den Zeitungen fters genannte
Buchhalter der Volkbank in Palermo, $Garibaldi Bosco$, steht. Die
Vereinigungen, aus Mnnern und Frauen bestehend, haben das allgemeine
Ziel der Erringung besserer Arbeitsbedingungen, sehen von politischen
Forderungen ab und sind deshalb als gewerkschaftliche zu betrachten,
obgleich die italienische Regierung sie als sozialistische bekmpft.
Einige haben Lebensversicherungseinrichtungen, andere betreiben
Kranken- und Untersttzungskassen, Vorschu- und Konsumvereine.

Einen hnlichen Karakter tragen die $Hilfs$- und
$Untersttzungsvereine$ (_societ di mutuo soccorso_), die eine
Untersttzung in einzelnen Notfllen des Lebens bezwecken, insbesondere
bieten sie eine Versicherung gegen die aus Krankheit und Todesfall
erwachsenden Vermgensnachteile, doch untersttzen sie auch im Falle
von Arbeitslosigkeit und insbesondere auch bei Streiks und nhern
sich dadurch dem gewerkschaftlichen Gebiete. Lebenslngliche Renten
zu gewhren ist ihnen durch das Gesetz vom 15. April 1886 verboten.
Die Mehrzahl der Mitglieder sind Handwerker und Kleingewerbetreibende,
auch Kleinbauern; deshalb tragen die Vereine im ganzen einen
kleinbrgerlichen Karakter, doch haben sie sich berwiegend der in den
letzten Jahren gebildeten selbstndigen Arbeiterpartei angeschlossen.
Ueber die Ausbreitung dieser Vereine fehlen neuere Nachrichten;
nach der amtlichen Statistik von 1885 gab es damals 4971 mit 804000
Mitgliedern und 32 Millionen Lire Vermgen.

Die eigentlichen $Gewerkvereine$, die im Gegensatze zu der
Untersttzung in einzelnen Notfllen die Hebung des Arbeiterstandes im
allgemeinen und insbesondere die Verbesserung der Arbeitsbedingungen
bezwecken, nennen sich in Italien _societ di resistenza_ und
bezeichnen so ihren Kampfkarakter und ihre Hauptaufgabe des Eingreifens
bei Streiks. Obgleich durch den erst 1890 aufgehobenen Art. 386 des
_codice penale italiano_ jede Verstndigung der Arbeiter untereinander
zu dem Zwecke, ohne vernnftigen Grund (_senza ragionevole causa_)
die Arbeit einzustellen, zu verhindern oder Lohnsteigerungen
herbeizufhren, mit Gefngnis bis zu 3 Monaten bestraft wurde, so
haben doch schon frh einzelne Arbeitervereinigungen auch auf diesem
Gebiete eine Thtigkeit entfaltet. Der allererste Verein dieser Art
ist der $Hutmacherverband$ (_federazione dei cappellai_), doch ist
die Verbindung der einzelnen Vereine untereinander sehr lose; der
Vorschlag, die lokalen Organisationen zu zentralisieren, wurde auf
dem Hutmacherkongre in Intra 1885 von der Mehrheit abgelehnt. Die
Zahl der zum Verbande gehrigen Vereine betrug 1891 85 mit etwa 5000
Mitgliedern, was bei einer Gesamtzahl von 17292 Hutmachern (nach der
Statistik von 1881) ein Verhltnis von 29 % bedeutet.

Der wichtigste Gewerkverein ist derjenige der $Buchdrucker$, der seit
Anfang der 70er Jahre besteht. Die einzelnen Vereine haben freilich
keine gemeinschaftliche Streikkasse, entrichten aber doch an das
Zentralkomitee eine nach der Zahl der Mitglieder bemessene Steuer, aus
der ausstndigen Genossen ein Zuschu gewhrt wird. Der Hauptzweck,
den der Verband verfolgt, ist Aufrechthaltung eines fr Italien
gemeinsam aufgestellten Tarifs. Die Zahl der Mitglieder betrug 1878:
2238, 1881: 2958, 1885: 3752, was bei einer Gesamtzahl von 14317
Buchdruckergehilfen ein Verhltnis von 26 % bedeutet.

Eine Frucht des groen Ausstandes im Jahre 1891 ist der Gewerkverein
der $Metallarbeiter$ in Mailand (_federazione di resistenza agli operai
metallurgici di Milano_), der trotz polizeilichen Verbotes fortbesteht
und sich neuerdings stark ausbreitet.

Endlich hat sich auf dem am 27. April 1894 in Mailand abgehaltenen
Kongresse smtlicher italienischer $Eisenbahnarbeitervereinigungen$
ein Gewerkverein unter dem Namen _Lega dei ferrovieri_ gebildet, der
den Zweck der moralischen und materiellen Hebung der Klasse verfolgt,
whrend die gegenseitige Hilfeleistung zunchst noch den einzelnen
Vereinen berlassen bleibt. Zugleich wurde der Anschlu an die
Arbeiterpartei beschlossen. Sie besitzt ein eigenes Fachblatt _Il
Treno_ (der Zug). So haben wir hier den Abschlu einer Entwicklung:
der alte _fascio ferrovierio_ stand durchaus auf dem Boden der oben
bezeichneten Auffassung der _fasci_, konnte also als G.-V. nicht
angesehen werden. Die spter im Gegensatze dazu gegrndete _Unione
ferrovieri_ vertrat den gewerkschaftlichen Standpunkt, lehnte aber
anfangs politische Bestrebungen ab, bis diese auch in ihr das
Uebergewicht erlangten und sie nun diese auch in die Kreise des alten
_fasci_ bertrug.

Die Hauptforderungen der _lega_ sind: gesetzliche Regelung der
Arbeitszeit und der Sonntagsruhe, Lohnminimum bei gleichem Lohne fr
Frauen und Mnner, besondere Gewerbegerichte und Schiedsmter (_probi
viri_) fr die Eisenbahnen, Verstaatlichung der Eisenbahnen, Teilnahme
der Arbeiterschaft an den Wohlfahrtseinrichtungen.

Einen sehr erheblichen Aufschwung der gewerkschaftlichen Entwicklung
haben die $Arbeiterkammern$ (_camere di lavoro_) herbeigefhrt,
eine Einrichtung, die mit den franzsischen Arbeitsbrsen und den
Arbeitersekretariaten Verwandtschaft hat. Nachdem ein von dem
($Mazzini$'schen) XIV. allgemeinen Arbeiterkongre in Genua 1876
gefater Beschlu, entsprechend den Handelsgerichten und Handelskammern
auch Arbeitergerichte und Arbeiterkammern zu errichten, ohne weitere
Wirkung geblieben war, wurde der Gedanke unter dem Einflusse der
am 28. April 1887 erfolgten Begrndung der Arbeitsbrse in Paris
insbesondere von dem Buchdruckerverbande wieder aufgenommen und es
gelang zuerst in Mailand am 22. September 1891 eine Arbeiterkammer zu
errichten. In den beiden folgenden Jahren folgten Bologna, Brescia,
Cremona, Florenz, Monza, Parma, Pavia, Piacenza, Rom, Turin, Venedig,
Neapel, Padua und San Pier d'Arena. Auf dem 1893 in Parma abgehaltenen
ersten Delegiertenkongre wurde die Begrndung eines $Gesamtverbandes$
(_Federazione italiana delle Camere del Lavoro_) und die Einrichtung
eines $Arbeitersekretariates$ (_Segretariato nazionale del Lavoro_)
beschlossen. Die hier gleichfalls ins Leben gerufene und zuerst am 1.
Januar 1894 erschienene eigene $Zeitschrift$ (_Giornale delle Camere
del Lavoro_), die in Mailand monatlich herausgegeben wurde, ist bereits
nach neun Nummern wieder eingegangen. Die Spitze des Gesamtverbandes
bildet das $Zentralkomitee$ (_comitato centrale_), das zuerst seinen
Sitz in Mailand hatte, denselben aber am 21. Mrz 1895 nach Bologna
verlegte. Jhrlich finden Delegiertenkonferenzen statt, in denen die
magebenden Beschlsse gefat werden.

Die Arbeiterkammern sind nach ihrem Grundgedanken selbstndige
Klassenvertretungen der Arbeiterschaft. Sie erhalten von den
Gemeinderten jhrliche widerrufliche Zuschsse von 500-15000 Lire
und haben dagegen jhrliche Berichte zu erstatten. Dagegen sind sie,
abgesehen davon, da sie keine politische Thtigkeit betreiben drfen,
durchaus unabhngig. Ihre Aufgabe ist im allgemeinen die Vertretung
der Interessen der Arbeiter. Im einzelnen werden in den Statuten
aufgefhrt: 1. die Sammlung von Nachrichten, insbesondere ber die
Lage des Arbeitsmarktes, 2. die Errichtung von Arbeitsnachweisen, 3.
Einflunahme auf die soziale Gesetzgebung, insbesondere Ausdehnung der
Arbeiterschutzgesetzgebung und Ueberwachung der bestehenden Gesetze,
4. Verhandlungen mit den Unternehmern, insbesondere bei Feststellung
der Lehrlingsvertrge und Herbeifhrung einheitlicher Lohntarife, 5.
Thtigkeit als Schiedsgerichte und Einigungsmter, 6. Frderung des
Genossenschaftswesens, 7. Pflege der geistigen Interessen, insbesondere
der Bildung in den Arbeiterkreisen durch Vortrge, Unterrichtskurse,
Lesehallen, Bibliotheken u. s. w. Politische und religise Fragen sind
allgemein ausgeschlossen.

Ueber die Abgrenzung der Mitgliedschaft ist bei der ersten Entstehung
von Arbeiterkammern viel gestritten, insbesondere ob man ausschlielich
Arbeiter oder auch andere Personen zulassen sollte, wobei in Betracht
kommt, da in den meisten bestehenden Arbeitervereinen auch Arbeitgeber
vertreten sind, so da man bei deren Ausschlieung den Beitritt der
Vereine als solcher nicht htte gestatten drfen. Obgleich die Regelung
in den einzelnen Stdten verschieden ist, so werden doch im allgemeinen
sowohl Einzelpersonen als Vereine zur Mitgliedschaft zugelassen,
aber man hat dadurch eine gewerkschaftliche Organisation und eine
allmhliche Ausscheidung der nicht zu der Arbeiterklasse gehrenden
Elemente herbeigefhrt, da in den Kammern besondere $Fachabteilungen$
gebildet sind, deren Mitgliedschaft mehr oder weniger weitgehende
Rechte innerhalb der Kammer begrndet.

Ueber den Mitgliederbestand der einzelnen Kammern liegen nur Zahlen aus
dem Jahre 1895 vor. Damals gab es in Bologna 9628, in Cremona 4494, in
Florenz 4000, in Mailand 12000, in Neapel 2600, in Parma 1800, in Pavia
1134, in Rom 10782, in Turin 4806, in Venedig 9163 Mitglieder. Zu den
meisten Kammern stehen die Untersttzungsvereine, die Kampfvereine und
die Genossenschaften in dem Verhltnis als _societ aderenti_.

Das Verhltnis zu den stdtischen Behrden war durchweg ein durchaus
freundliches; obgleich vielfach ausgesprochene Sozialdemokraten an
der Spitze der Kammer standen, aber gerade indem die italienischen
Arbeiter, schon bevor die Sozialdemokratie eine ausschlieliche
Herrschaft erlangt hat, zu einer geordneten praktischen Mitarbeit und
Vertretung ihrer Interessen herangezogen werden, ist vorgesorgt, da
die Arbeiterverhltnisse sich in gesunden Bahnen entwickeln.

Aber der reaktionre Wind, der in den letzten Jahren in anderen Staaten
zur Herrschaft gelangt ist, hat auch in Italien die viel versprechende
Schpfung gestrt. Nach  260 des Gesetzes ber die Gemeindeverwaltung
drfen die Gemeinden Ausgaben nur fr gemeinntzige Zwecke beschlieen.
Der Minister erforderte nun ein Gutachten des Staatsrates darber, ob
die in den oben genannten Stdten in den Etat aufgenommenen Zuschsse
fr die Arbeiterkammern als gemeinntzige Ausgaben angesehen werden
knnten, und in der Sitzung vom 12. November 1896 entschied der
Staatsrat dahin, da die Arbeiterkammern, selbst wenn sie sich durchaus
auf ihre legalen Aufgaben beschrnkten, doch nur als Einrichtungen
im Interesse einer bestimmten Klasse von Personen anzusehen seien.
Der Minister hat nicht allein durch Erla vom 28. November 1896
dieses Gutachten den Prfekten zur Nachachtung mitgeteilt, sondern
ist noch weiter gegangen und hat kurz darauf die Arbeiterkammern
vllig aufgehoben mit der Begrndung, da sie nicht wirtschaftliche,
sondern ausschlielich politische Zwecke verfolgten. So wird also
auch Italien vor dem Schicksale nicht verschont bleiben, da alle
eingreifenden sozialen Reformen erst durch den Einflu der erstarkten
Sozialdemokratie erzwungen werden mssen.

Bis zu dieser jngsten Aera wandelte die italienische Gesetzgebung auf
der Bahn der sozialen Reform. Nicht allein wurde durch Gesetz vom 8.
Juli 1883 eine nationale Kasse fr Versicherung gegen Betriebsunflle
begrndet, sondern durch Gesetz vom 15. April 1886 sind auch die
Verhltnisse der freien Hlfskassen (_Societ di mutuo soccorso_) dahin
geregelt, da Untersttzungsvereine der Arbeiter, die sich aber auch
mit Bildungszwecken befassen drfen, durch Eintragung die Rechte der
juristischen Persnlichkeit erlangen. Endlich ist am 15. Juni 1893 ein
Gesetz ber Gewerbeschiedsgerichte und Einigungsmter (_Collegii dei
probi viri_) erlassen.

Die Aufgaben, welche in anderen Lndern die Gewerkschaften bernommen
haben, sind bisher den politischen Parteien zugefallen. Insbesondere
ist die brgerliche Demokratie, die unter der Fahne des fast als
Nationalheiligen verehrten $Mazzini$ kmpft, von je her stark mit
sozialem Oele gesalbt gewesen. Der von $Mazzini$ selbst begrndete
_Patto di fratellanza_ hat schon seit mehreren Jahren sich mit anderen
ihm nicht angehrenden, aber nahe stehenden Vereinen zur Abhaltung
gemeinsamer Arbeiterkongresse verbunden, die deshalb den Namen
_congresso operaio italiano delle societ affratellate ed aderente_
haben. Der XVIII. Kongre dieser Art, der Ende Mai 1892 in Palermo
abgehalten und von 415 Brudervereinen und 274 Anschluvereinen durch
insgesamt 217 Abgeordnete beschickt wurde, fhrte zu lebhaften
Auseinandersetzungen zwischen Kollektivisten und Individualisten, und
whrend der Kongre von Neapel 1889 die individualistische Tagesordnung
angenommen hatte, entschied man sich hier fr eine neutrale Resolution,
die lediglich die Notwendigkeit einer vollstndigen politischen und
sozialen Emanzipation betont. Zugleich beschlo man die Bildung
einer umfassenden Arbeiterpartei und setzte einen Ausschu ein, um
innerhalb sechs Monaten mit den brigen nationalen und regionalen
Arbeiterverbnden eine _federazione dei lavoratori d'Italia_ ins
Leben zu rufen auf Grundlage der Erwgung, da das moderne Leben
sich ausdrckt im Kampfe des Proletariats gegen den Kapitalismus zur
Erlangung wirtschaftlicher Gerechtigkeit.

Aber in diesen Bestrebungen ist die brgerliche von der sozialen
Demokratie berflgelt. Bisher hatte die letztere in Italien keine
erheblichen Erfolge aufzuweisen, zumal sie an dem Anarchismus einen
starken Gegner hatte. Den Kern der sozialistischen Bewegung bildete
bisher die _Lega socialista_ in Mailand unter der geistigen Leitung
des Herausgebers der _Critica sociale_ des Advokaten $Turati$. Diese
berief auf den 2. und 3. August 1891 nach Mailand einen italienischen
Arbeiterkongre, auf dem gleichfalls beschlossen wurde, eine
italienische Arbeiterpartei zu begrnden. Der eingesetzte Ausschu hat
dann nach umfangreichen Vorarbeiten eine konstituierende Versammlung
(_congresso per l'organizatione operaia italiano_) ausgeschrieben,
die am 14. und 15. August 1892 in Genua zusammentrat. Da man alle
Arbeitervereinigungen zugelassen hatte, so war es begreiflich, da
es zu einer Auseinandersetzung zwischen Sozialisten und Anarchisten
kommen mute, und obgleich die Prsidentenwahl, bei der fr die
ersteren 106, fr die letzteren 46 Stimmen abgegeben wurden, das
Uebergewicht der Sozialisten ergeben hatte, so rumten dieselben
doch das Feld und erffneten am 15. August einen neuen Kongre, auf
welchem die Grndung einer $italienischen Arbeiterpartei$ (_partito dei
lavoratori italiani_) erfolgte. Das Organ derselben ist _La Lotta di
Classe_. Auf dem Kongresse waren 192 Arbeiterorganisationen vertreten,
unter ihnen auch 450 _societ affratellate_.

Vom 8. bis 10. September 1893 ist in Reggio (Emilia) der zweite
Parteitag abgehalten, auf dem 164 Abgeordnete anwesend waren.

Die Partei ist zweifellos als politische zu betrachten, da sie nicht
allein die Vergesellschaftung der Arbeitsmittel und der Produktion in
ihr Programm aufgenommen hat, sondern dies Ziel auch dadurch erreichen
will, da sie sich in Besitz der staatlichen Macht setzt. Immerhin hat
sie auch rein gewerkschaftliche Zwecke, will aber diese im Rahmen des
Parteiverbandes durch besondere Organisationen verfolgen, indem sie als
Aufgaben bezeichnet:

1. den gewerkschaftlichen Kampf zur unmittelbaren Verbesserung der
Lebenslage des Arbeiters hinsichtlich der Arbeitszeit, des Lohnes, der
Fabrikordnungen u. dgl., ein Kampf, dessen Leitung den Arbeiterkammern
und den Gewerkvereinen bertragen wird;

2. einen umfassenderen Kampf zur Eroberung der politischen
Machtstellung.

Gewerkschaftliche Angelegenheiten sollen nur von den G.-V. behandelt
werden, und Mitglieder der letzteren drfen nur Handarbeiter sein,
whrend an der politischen Organisation auch andere Personen teilnehmen
knnen.

Bei der geringen Entwickelung der politischen und gewerkschaftlichen
Arbeiterverbnde ist es von Interesse, da sich in Italien eine
eigenartige Ausbildung des $Genossenschaftswesens$ vollzogen hat, die
sich an die russischen Kartelle anlehnt. Die _societ cooperative di
lavoro_ haben den Zweck, unmittelbar vom Staate, den Gemeinden und
auch Privatleuten Arbeiten zu bernehmen und so den Verdienst der
Zwischenpersonen auszuschlieen. Die Mitglieder sind smtlich Arbeiter.
Von den erzielten Ueberschssen werden gewhnlich erhebliche Betrge in
Reservefonds fr Pensions-, Kranken- und Invalidenkassen zurckgelegt,
der Rest wird verteilt. Durch das Gesetz vom 11. Juni 1889 wird die
Grndung solcher Genossenschaften begnstigt, die denn auch bereits
unter den Pflasterarbeitern, Fuhrleuten, Handlangern, Maurern,
Steinhauern, Bildhauern, Malern, Lackierern u. s. w. ins Leben getreten
sind. Von 1889-1894 wurden an 146 Arbeitsgenossenschaften Arbeiten
im Betrage von 9-1/2 Millionen Mark vergeben. Ende 1894 bestanden
530 anerkannte Genossenschaften. Einige derselben haben sich auch zu
greren Verbnden zusammengeschlossen.

Eine Zeit der heftigsten Verfolgung der Partei begann, als Crispi Ende
1893 zum zweiten Male das Ministerprsidium bernahm. In Veranlassung
der Unruhen in Sizilien, fr die man die Partei verantwortlich machte,
beschlo Anfang Juli 1894 die Kammer auf Vorschlag der Regierung
eine Reihe von Gesetzen, die der Regierung das Recht gaben, alle
Versammlungen der Partei zu verbieten, und sogar die Fhrer in
bestimmten Orten zu internieren. Am 22. Oktober 1894 wurde darauf die
sozialistische Arbeiterpartei durch Beschlu der Regierung aufgelst.

Aber trotz des Verbotes gelang es, am 13. Januar 1895 einen Kongre
nach Parma einzuberufen und im geheimen abzuhalten. Hier wurde der
Name Italienische sozialistische Partei angenommen und beschlossen,
da nicht mehr Vereine als solche, sondern nur noch Einzelmitglieder
der Partei angehren knnen. Bei den Parlamentswahlen, die am 26. Mai
und 2. Juni 1895 stattfanden, erhielt die Partei 80000 Stimmen gegen
27000 im Jahre 1892, und obgleich man 20-25000 als Untersttzung der
Radikalen abziehen mu, so bedeutet dies doch eine starke Verdoppelung
innerhalb drei Jahren. Die Anzahl der Abgeordneten stieg von 5 auf 12.

Die Niederlage der italienischen Truppen in Adua Anfang Mrz 1896
fhrte dann zum Sturze Crispis, und da auch die Verlngerung des mit
Ende 1895 ablaufenden Internierungsgesetzes von der Kammer abgelehnt
war, so war damit der Hhepunkt der Verfolgung berschritten. Der
am 11.-13. Juni 1896 abgehaltene Kongre von Florenz zeigte eine
neue Strkung der Partei, denn whrend in Reggio nur 294 Vereine
in 209 Orten vertreten gewesen waren, zhlte man jetzt 450 in 420
Orten. Allerdings war die Mitgliederzahl von 107830 in Reggio auf
28000 herabgegangen, aber dies war nur die Folge des Grundsatzes der
unmittelbaren Mitgliedschaft, und die 21000 waren ausschlielich solche
Personen, die eingeschrieben waren und regelmig ihre Beitrge gezahlt
hatten. Die Partei verfgt ber 27 Zeitungen, von denen einige, wie
_La Lotta di Classe_, _Battaglia_, _Giustizia_, bis zu 7500
Auflage haben. Das wissenschaftliche Organ der Partei ist die _Critica
Sociale_.


                VIII. Die brigen europischen Lnder.

Wie in Italien, so haben sich auch in den noch zu erwhnenden
europischen Lndern die meist noch sehr geringen Anstze einer
gewerkschaftlichen Bewegung im Anschlusse an die politische
Sozialdemokratie entwickelt.

In $Dnemark$ ging die Bewegung von der Internationale aus, indem
1871 der $Internationale Arbeiterverein fr Dnemark$ gebildet
wurde, der, in eine Reihe von Sektionen fr die verschiedenen
Gewerbe eingeteilt, die Befrderung von Arbeitseinstellungen und die
Schaffung von Produktivgenossenschaften als seine Aufgabe ansah. Als
1873 die Internationale polizeilich aufgelst und verboten wurde,
bildeten die einzelnen Sektionen selbstndige $Gewerkvereine$, deren
es damals 27 gab, von denen aber die Mehrzahl sich spter wieder
zu einem $Sozialdemokratischen Bunde$ zusammenschlossen. Seit
1880 ist die $Gewerkschaftsbewegung$ strker geworden und es haben
sich in den meisten Betriebszweigen Gewerkvereine gebildet. Auf
dem sozialdemokratischen Kongre, der Ende Juli 1892 in Kopenhagen
stattfand, wurde die Zahl der politischen Parteiangehrigen auf 15000,
diejenige der gewerkschaftlich organisierten Arbeiter auf 32000
angegeben.

Ueber die Fortschritte in den letzten Jahren geben folgende Zahlen
Anhalt:
                                                       1894     1896
  Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten
    Arbeiter
    in Dnemark betrug                                 27841    63377
    Davon waren Mitglieder von Zentralverbnden        25576    54757
      "     "      "        "  einzelstehenden
                                 Lokalvereinen          2265     8620
    Solche Lokalvereine gab es                            45       53
    whrend die zentralisierten Vereine                  426      802
    betrugen, die an Gewerkschaftsverbnden bildeten      23       40
    Die Jahreseinnahmen betrugen in Kronen           317372,14 711063,61
    Die Jahresausgaben     "     "    "              261862,97 586669,83

Die Verteilung auf die einzelnen Berufe ergiebt sich aus folgender
Tabelle:

  =====================================================
      Zentralverband       |          Zahl der
                           | Lokalvereine | Mitglieder
  =========================+==============+============
    Arbeitsleute           |      96      |   19395
    Bcker                 |      30      |     900
    Klempner               |      23      |     750
    Buchbinder             |      11      |     789
    Former                 |      36      |     982
    Glasarbeiter           |       4      |     190
    Schneider              |      60      |    2200
    Schmiede-  und         |              |
      Maschinenarbeiter    |      53      |    4657
    Textilarbeiter         |      12      |    1200
    Zimmerleute            |      61      |    3298
    Wagenbauer             |      14      |     230
    Lohngerber             |       6      |     165
    Drechsler              |      11      |     205
    Vergolder              |       2      |      44
    Maler                  |      28      |    1500
    Maurer                 |      67      |    4296
    Mller                 |      13      |     360
    Papierfabrikarbeiter   |       7      |     561
    Maschinentischler      |       9      |     517
    Sattler und Tapezierer |      30      |     450
    Schuhmacher            |      49      |    2000
    Schlachter             |      28      |     610
    Tischler               |      45      |    3422
    Tabakarbeiter          |      31      |    2461
    Buchdrucker            |      45      |    1475
    Schiffszimmerer        |       5      |     350

Auerdem giebt es noch Zentralverbnde der Weigerber, Lithographen und
der Dienstboten, die zusammen 12 Lokalvereine mit etwa 1000 Mitgliedern
hatten.

Vom 3. bis 5. Januar 1898 ist in Kopenhagen der erste reine
$Gewerkschaftskongre$ abgehalten, auf dem 943 gewerkschaftliche
Organisationen mit 69720 Mitgliedern durch 403 Abgeordnete vertreten
waren. Hier wurde der Zusammenschlu smtlicher Fachvereine zu einem
einheitlichen Verbande unter dem Namen: Vereinigte Fachverbnde
Dnemarks erreicht. An dessen Spitze steht ein Zentralvorstand aus
21 Mitgliedern, zu denen noch zwei Mitglieder des Vorstandes der
Sozialdemokratischen Partei hinzutreten. Der Zentralvorstand whlt
einen geschftsfhrenden Ausschu von fnf Personen. Der Schwerpunkt
der Leitung fllt in die Einzelverbnde, doch ist fr wichtige Flle
die Entscheidung des Zentralvorstandes vorbehalten, z. B. mu jeder
Streik bei ihm angemeldet werden und bedarf seiner Genehmigung,
wovon die aus dem Zentralfonds zu zahlende Streikuntersttzung
von wchentlich 10 Kronen fr Mnner und 6 Kronen fr Frauen
abhngig ist. Die Mittel sollen durch Sondersteuern der Mitglieder
in Hhe von wchentlich 25-50 Oere aufgebracht werden. Auerhalb
des Verbandes stehen 52 lokale Vereine in Kopenhagen mit etwa
20000 Mitgliedern. Es wurde beschlossen, fr die Durchfhrung des
Achtstundentages einzutreten. Neben mehreren Fachorganen besitzt
auch der Gewerkschaftsbund eine eigene Wochenzeitung. Die Beitrge
belaufen sich auf jhrlich 20 Oere. Es soll in der Regel kein Streik
untersttzt werden, bei dem nicht ein Versuch der gtlichen Beilegung
oder eines schiedsgerichtlichen Verfahrens gemacht ist; dabei ist der
Zentralvorstand zuzuziehen. Fr die erste Woche wird Untersttzung
seitens des Verbandes nicht gezahlt[55].

  [55] Der Wortlaut des Organisationsstatutes ist in Nr. 21 des
       Correspondenzblattes der Generalkommission der Gewerkschaften
       Deutschlands vom 23. Mai 1898 verffentlicht.

Auch die politischen Vereine der $Sozialdemokratie$ bilden einen
einheitlichen Verband. Die Partei besitzt im Reichstage 11
Abgeordnete und hat fnf Tageszeitungen, von denen die gelesenste,
_Socialdemokraten_, allein in Kopenhagen 33000, die brigen zusammen
etwa 17000 Abonnenten haben. Daneben giebt es ein wchentlich
erscheinendes gemeinsames Gewerkschaftsorgan, und endlich besitzen die
meisten Gewerkschaften ihr eigenes Fachblatt.

In $Norwegen$[56] gab es bis zum Jahre 1886 nur wenige und
unbedeutende Arbeitervereine, die aber kaum einen gewerkschaftlichen
Karakter trugen, sondern neben der Krankenuntersttzung vorwiegend
gesellige Zwecke verfolgten. Die einzige Ausnahme bildeten die
Buchdrucker, die schon seit 1874 eine gewerkschaftliche Organisation
besitzen und auch heute an der Spitze der Bewegung marschieren.
Aus den Mitgliederbeitrgen von wchentlich 1 Krone (= 1 Mk.
12-1/2 Pfg.) werden auer der Verbandskasse eine Streikkasse, eine
Arbeitslosigkeitskasse, eine Reisekasse, eine Krankenkasse und eine
Sterbekasse unterhalten.

  [56] Die nachfolgende Darstellung beruht auf den von Herrn Dr. $Oscar
       Jger$ in Christiania mir gemachten Mitteilungen, die sich
       ihrerseits auf Angabe des Geschftsfhrers der Norwegischen
       sozialdemokratischen Partei sttzen.

Eine allgemeine gewerkschaftliche Bewegung beginnt erst seit 1886,
und ist auch heute noch wenig entwickelt. Bis 1890 gab es nur lokale
Vereine; seit dieser Zeit haben sich nicht allein die meisten Vereine
desselben Gewerbes zu Zentralvereinen zusammengeschlossen, sondern
es haben sich auch Gesamtverbnde gebildet. Endlich bestehen in den
meisten greren Stdten Kartelle der verschiedenen Fachvereine.

Ende 1898 gab es folgende 13 Zentralvereine:

   1. Buchbinder        20 Vereine mit  1400 Mitgliedern
   2. Metallarbeiter    13   "      "   1200     "
   3. Tischler          12   "      "   1000     "
   4. Schneider         12   "      "   1000     "
   5. Schuhmacher       12   "      "   1000     "
   6. Maler              6   "      "    900     "
   7. Eisenbahnarbeiter 16   "      "   1000     "
   8. Bcker            24   "      "    900     "
   9. Steinhauer        10   "      "    800     "
  10. Former             4   "      "    500     "
  11. Klempner           3   "      "    400     "
  12. Buchbinder         3   "      "    400     "
  13. Hafenarbeiter      7   "      "   1600     "
  --------------------------------------------------------
          Zusammen     142 Vereine mit 12100 Mitgliedern.

Daneben giebt es aber noch in Christiania einen Verband unter dem Namen
$_De samwirkende Fagforeninger i Kristiania_$, dem 50 Vereine mit
6000 Mitgliedern angehren und der eine gemeinsame Untersttzung in
Streikfllen bezweckt. Zu ihm gehren die meisten der oben aufgefhrten
Vereine, soweit sie in Christiania ihren Sitz haben, daneben aber auch
noch andere nicht zu Zentralverbnden zusammengeschlossene Fachvereine.
Endlich besteht noch unter dem Namen $_Norsk Fagforbund_$ ein Verband
von 30 Vereinen mit etwa 2000 Mitgliedern, der insofern von den
Zentralverbnden und den _Samwirkende Fagforeninger_ unabhngig ist,
als seine Mitglieder keiner von beiden Organisationen angehren.

Zusammengenommen giebt es in Norwegen etwa 270 Fachvereine mit ungefhr
24000 Mitgliedern.

Auf dem am 2. April 1899 in Christiania abgehaltenen
Gewerkschaftskongresse, auf dem 73 Vereine mit rund 20000 Mitgliedern
durch 113 Abgesandte vertreten waren, wurde unter dem Namen
Landesorganisation der norwegischen Fachvereine ein Zentralverband
fr das ganze Land gebildet.

Von den politischen Parteien haben sich sowohl die Sozialdemokraten wie
die Liberalen der Gewerkschaftsbewegung angenommen. Die ersteren haben
erst seit 1884 eine Organisation, indem damals auf dem Arbeitertage in
Arendal die Norwegische Arbeiterpartei ($_Det norske Arbeiderparti_$)
gegrndet wurde, die zur Zeit 80 Vereine mit etwa 12000 Mitgliedern
zhlt. Von den Vereinen haben 36 ihren Sitz in Christiania, 44 in der
Provinz. Der Einflu der Sozialdemokratie berwiegt in den meisten
der obengenannten Fachvereine (mit Ausnahme der Buchdrucker) und
in den _Samwirkende Fagforeninger_, whrend der _Norsk Fagforbund_
den Liberalen folgt, die auch eine politische Organisation in den
Vereinigten norwegischen Arbeitergesellschaften ($_De forenede norske
Arbeidersamfund_$) geschaffen haben. In der Nationalversammlung hat die
Sozialdemokratie bisher noch keinen Vertreter; seitens der Hauptstadt
ist in dieselbe ein Buchdrucker gewhlt, der sich zu der liberalen
Partei zhlt.

In $Schweden$[57] ist ebenfalls sowohl die politische, wie die
gewerkschaftliche Bewegung bisher nur schwach entwickelt. Beide haben
erst seit 1885 begonnen; 1889 wurden die bestehenden Einzelvereine zu
einer einheitlichen $sozialdemokratischen Partei$ zusammengefat, deren
Mitgliederzahl auf dem Kongresse in Gothenburg 1894 auf 7000 angegeben
wurde, dagegen war sie im Juli 1897 auf 21261 angewachsen.

  [57] Die folgenden Angaben, die ich Herrn Dr. $Uppstrm$ in Stockholm
       verdanke, beruhen berwiegend auf dem letzten der alle 5 Jahre
       von dem Oberstatthalteramte in Stockholm verffentlichten Bericht
       fr 1890-1895.

Gewerkschaftliche Zentralverbnde gab es Ende 1895 in folgenden
Gewerben: 1. Metallarbeiter, 2. Gieer, 3. Klempner und Blecharbeiter,
4. Holzarbeiter, 5. Schuharbeiter, 6. Schneider, 7. Sattler und
Tapezierer, 8. Erd- und Hafenarbeiter, 9. Maurer, 10. Maler,
11. Tpfer, 12. Bttcher, 13. Bckereiarbeiter, 14. Buchbinder,
15. Kellner, 16. Buchdrucker. Fr smtliche Verbnde war der
Vorort Stockholm mit Ausnahme der Klempner (Malm), Schuharbeiter
(Gothenburg), Sattler und Tapezierer (Gothenburg), Erd- und
Hafenarbeiter (Helsingborg), Maurer (Malm). Die Tabakarbeiter besitzen
einen Verband fr die drei skandinavischen Lnder mit dem Vorort
Stockholm.

Ueber die Mitgliederzahlen liegen nur Angaben vor von den in Stockholm
bestehenden Ortsvereinen. Von diesen hatten die Metallarbeiter 9
Vereine mit 843, die Gieer 240, die Klempner und Blecharbeiter 2
Vereine mit 161, die Holzarbeiter 7 Vereine mit 385, die Schuharbeiter
2 Vereine mit 266, die Schneider 461, die Sattler und Tapezierer 2
Vereine mit 72, die Erd- und Hafenarbeiter 2 Vereine mit 350, die
Maurer 240, die Maler 508, die Bttcher 44, die Tabakarbeiter 125
Mitglieder. Auerdem gab es in Stockholm noch 36 Fachvereine, die
keinem Zentralverbande angehrten, u. a. Brstenbinder mit 19, Seiler
mit 20, Zuckerraffinadeure mit 35, Telegraphen- und elektrische
Arbeiter mit 70, Brauereiarbeiter mit 282, Gerbereiarbeiter mit 12,
Gasarbeiter mit 25, Handelshlfsarbeiter mit 85, Pantoffelmacher
mit 20, chemisch-technische Arbeiter mit 38, Rohrarbeiter mit 275,
Gepcktrger mit 60, Korbmacher mit 30, Porzellanarbeiter mit 32,
Buchdrucker mit 36 Mitgliedern. Die meisten dieser Mitglieder sind
gleichzeitig solche der sozialdemokratischen Partei, die in Stockholm
3500 Mitglieder besitzt. In einzelnen dieser Fachvereine, z. B. bei den
Holzarbeitern, hat die Stellung zur Sozialdemokratie schwere Kmpfe
hervorgerufen, doch haben schlielich deren Anhnger meistens den Sieg
davongetragen.

Einen Markstein der gewerkschaftlichen Entwickelung bildet
der vom 5. bis 8. August 1898 in $Stockholm$ abgehaltenen
$Gewerkschaftskongre$, auf dem es gelang, den Zusammenschlu zu
einer $einheitlichen Landesorganisation$ herbeizufhren. Anwesend
waren 269 Vertreter fr 23 Gewerkschaftsverbnde, 13 Lokalvereine
und 19 Arbeitergemeinden (lokale Gesamtorganisationen entsprechend
den deutschen Gewerkschaftskartellen) mit insgesamt ber 50000
Mitgliedern, bei weitem mehr, als bis dahin auf einem schwedischen
Arbeiterkongresse vertreten waren. Die geschaffene Landesorganisation
bezweckt durch Einfordern von Berichten eine mglichst vollstndige
Uebersicht ber die Wirksamkeit der Gewerkschaften zu erlangen, durch
ein Sekretariat diese Berichte zu verarbeiten und sich gegenseitig zu
untersttzen in allen Fllen, wo die Arbeitgeber durch Aussperrungen
die Organisation oder die Bestrebungen der Arbeiter auf Verbesserung
ihrer Lohn- und Arbeitsverhltnisse hindern, wo das Koalitionsrecht
bedroht ist, sowie bei erheblichen Lohnherabsetzungen. Die
Einzelvereine sollen sich zu $Zentralverbnden$ zusammenschlieen,
die ihrerseits die Landesorganisation bilden; ebenso sollen rtliche
Gewerkschaftskartelle gebildet werden. Nur wenn Zentralverbnde
fehlen, knnen die Einzelvereine unmittelbar dem Landesverbande
beitreten. Die Leitung des letzteren wird gefhrt durch ein aus 5
Mitgliedern bestehendes $Sekretariat$, das von einem $Ausschusse$
aus Vertretern der Zentralverbnde kontrolliert wird. Die oberste
Instanz ist der $Kongre$, auf dem alle Vereine nach ihrer Gre
vertreten sind. $Streiks$ werden nur dann untersttzt, wenn sie
von dem Sekretariat gebilligt sind und mehr als 5% der Mitglieder
umfassen. Die Mittel werden durch wchentliche Steuern von 25 Oere
aufgebracht. Ein Hauptpunkt des Streites war die Frage, ob dem Vereine
die Zugehrigkeit zur sozialdemokratischen Partei zur Pflicht gemacht
werden sollte. Nach dreitgigen Debatten siegte die bejahende Ansicht
mit 173 gegen 83 Stimmen bei 7 Enthaltungen, jedoch wurde fr den
Anschlu eine Frist von drei Jahren gestattet.

Seit mehreren Jahren hat man brigens angefangen, eine $gemeinsame
Organisation der drei skandinavischen Lnder$ ins Auge zu fassen, indem
man gemeinsame Kongresse veranstaltet, die zugleich fr die politische
und fr die gewerkschaftliche Bewegung bestimmt sind. So wurde auf
dem am 18. August 1892 in $Malm$ abgehaltenen $skandinavischen
Sozialistenkongresse$ der Zusammenschlu aller Fachvereine der drei
Lnder namentlich zum Zwecke des gemeinsamen Vorgehens in Lohnfragen
beschlossen. Ebenso fate der vom 19. bis 22. Juni 1897 in $Stockholm$
stattgefundene $skandinavische Arbeiterkongre$, auf dem 51 dnische,
24 norwegische und 101 schwedische Vertreter anwesend waren, eine
Resolution, in welcher als gemeinschaftliche Aufgabe der politischen
und der gewerkschaftlichen Arbeiterorganisation bezeichnet wurde,
die Arbeiter zum Kampfe fr die Anerkennung ihrer Menschenrechte zu
sammeln, um unter den gegenwrtigen kapitalistischen Verhltnissen
die bestmglichen konomischen Bedingungen und die politische
Freiheit zu erringen und die Arbeiter ber die wirtschaftliche
Entwickelung und ihre Folgen aufzuklren. Um Verbesserungen in
den Existenzbedingungen der Arbeiter zu erreichen, sollen die
gewerkschaftlichen und politischen Organisationen Einflu auf die
gesetzgebenden Krperschaften zu gewinnen suchen und bei jeder
Gelegenheit solche Fragen behandeln, die in sozialkonomischer oder
politischer Beziehung fr die Arbeiter von Wichtigkeit sind. Der
gewerkschaftliche Kampf ist so lange ntig, bis die Gesellschaft selbst
die Produktionsmittel in Besitz nimmt, aber durch diesen Kampf kann
die Ausbeutung nicht abgeschafft, sondern nur gemildert werden. Als
Ziel wurde die Erringung des allgemeinen Wahlrechts bezeichnet und als
Mittel zu dessen Erreichung eine allgemeine Arbeitseinstellung ins Auge
gefat. Die Gewerkschaften sollen in jedem Lande von einem Sekretariate
geleitet werden und sich in allen drei Lndern bei Streiks gegenseitig
untersttzen.

Von den einzelnen Gewerben sind die $Bcker$ bisher am besten
organisiert. Auf einem im September 1895 in Kopenhagen abgehaltenen
Kongre der skandinavischen Bckergesellen wurde mitgeteilt, da in
Christiania eine Organisation besteht, die in dieser Stadt 800, im
brigen Norwegen 500 Mitglieder zhlt. Der dnische Bckerverband
hat etwa 800 Mitglieder. Der Kongre beschlo die Bildung eines
$skandinavischen Bckereiarbeiterverbandes$ unter der Bedingung, da
die drei Lnder gegenseitige Reise- und Untersttzungskassen errichten,
dagegen jedes Land seine eigene Organisation behlt. --

In $Rumnien$ hat die Arbeiterpartei auf ihrem Parteitage im Juni
1894 beschlossen, in allen Orten, wo Industrie vorhanden ist,
Gewerkschaftsorganisationen zu grnden. (Adresse: $Josef Schneid$,
Bukarest, _Clubul Muncitorilor Palatul Bilor Etorie_). --

Fr $Spanien$ besteht nach einer mir zugegangenen Notiz ein Nationales
Arbeitersekretariat (_M. $Antonio Garcia Quejido$, Barcelone Sadurni,
3 I_).

Fr $Portugal$ hat ein im August 1892 abgehaltener und von 96
Abgeordneten besuchter Arbeiterkongre die Bildung gewerkschaftlicher
Organisationen beschlossen, welche Widerstandskassen grnden, aber
gegen leichtfertige Streiks auftreten und daneben die Schaffung von
Arbeiterschutzgesetzen fr Frauen und Kinder, von Gewerbegerichten und
Arbeitsbrsen, sowie die Unterdrckung der Gefngnisarbeit verfolgen
sollen.


IX. Nordamerika[58].

In den Vereinigten Staaten von Nordamerika sind die Vorbedingungen
fr die gewerkschaftliche Entwickelung insofern denen in der
Schweiz hnlich, als derselben keinerlei staatliche Hindernisse
entgegenstehen, ja die politische Freiheit ist in Amerika aus dem
Grunde noch unbeschrnkter, als in der Schweiz, weil das Land gegen
fremde Einflsse gesichert ist. Wenn deshalb in beiden Lndern die
Arbeiterbewegung sich nicht, wie in Deutschland, Oesterreich und zum
Teil in Frankreich in einer der Staatsgewalt feindlichen Richtung
vollzogen und berhaupt nicht eine Bedeutung erlangt hat, aus der
den brigen Bevlkerungsklassen Gefahr drohen knnte, so liegt es
nahe genug, hierin einen inneren Zusammenhang zu finden und daraus
den Schlu zu ziehen, da nur der Druck den Gegendruck erzeugt.
Uebrigens nimmt Amerika noch in einer anderen Beziehung gegenber allen
europischen Lndern eine Sonderstellung ein, nmlich insofern, als
die Bevlkerung im Verhltnis zu der Ausdehnung des Landes gering ist
und deshalb Arbeitslosigkeit, falls sie die Folge von Uebervlkerung
wre, hier ausgeschlossen sein mte. Wenn in Wahrheit auch in Amerika
Verkehrskrisen und Arbeitslosigkeit eine kaum geringere Rolle spielen,
als in Europa, so ist der Schlu nicht abzuweisen, da der Grund dieser
traurigen Erscheinungen in Verhltnissen ihren Grund haben msse, die
diesseits wie jenseits des Ozeans in gleichem Mae Geltung haben.

  [58] Vgl. H. W. $Farnam$: Die amerikanischen Gewerkvereine,
       Leipzig 1879. $Sartorius v. Waltershausen$: Die
       nordamerikanischen Gewerkschaften unter dem Einflusse der
       fortschreitenden Produktionstechnik, Berlin 1886. $Derselbe$:
       Der moderne Sozialismus in den Vereinigten Staaten von Amerika,
       Berlin 1890. W. T. $Stead$: Der Krieg zwischen Arbeit und Kapital
       in den Vereinigten Staaten, deutsch von M. $Pannwitz$, 1894.
       $Stevens$: Die Gewerkvereine der Vereinigten Staaten in $Braun$,
       Archiv fr sozial. Gesetzgebung, Bd. XII. S. 695 ff.

Wie in der Schweiz, so kommt auch in Nordamerika bei der sozialen
Entwickelung ein gewisser Gegensatz des deutschen Elementes gegen das
einheimische in Betracht, der um so wichtiger ist, als hier wie dort
das erstere sich den Einflssen des Sozialismus in weit hherem Grade
zugnglich zeigt, als einerseits das schweizerische und andererseits
das englisch-amerikanische. In beiden Lndern finden wir aber auch
innerhalb der deutschen Arbeiterschaft eine Teilung hinsichtlich der
Stellung zu der Frage des Internationalismus. Die von $Marx$ geleitete
Internationale hat hier wie dort anfangs einen nicht unerheblichen
Einflu gebt, der aber schlielich ganz zurckgedrngt wurde. Um aber
die Parallele zwischen beiden Lndern zu vervollstndigen, finden wir
endlich beiderseits die Nachwirkungen der innerhalb der Internationale
eingetretenen Spaltung zwischen Sozialisten und Anarchisten. Dagegen
ist eine Besonderheit des englisch-amerikanischen Wesens eine
eigentmliche kirchlich-religise Richtung und die wohl hiermit in
Verbindung stehende Neigung, auch Vereinen, deren Zweck vorwiegend
auf wirtschaftlichem Gebiete liegt, einen gewissen Ordenskarakter mit
allerlei wunderlichem Ritual zu geben, womit eine stark autoritre
Stellung des Vorsitzenden verbunden zu sein pflegt.

Schon seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts bestanden Gewerkvereine,
welche den englischen hnlich waren, doch hatten sie meist nur lokalen
Karakter und haben smtlich die Handelskrise von 1837 nicht berdauert.
Eine umfassendere Arbeiterbewegung beginnt erst nach dem Ende des
Sezessionskrieges insbesondere durch die Grndung der $_National Labor
Union_$, die sich zum erstenmale mit Erfolg der Aufgabe unterzog, alle
Gewerkvereine zu einer groen Organisation zusammenzufassen.

Die Anregung hierzu ging aus von der Gewerkschaft der Maschinenbauer,
die schon 1863 den Vorschlag machte, eine allgemeine _National Trades
Assembly_ ins Leben zu rufen. Die Gewerkschaft der Farmer schlo
sich 1864 auf ihrem Vereinstage in Buffalo diesem Plane an und trat
zunchst mit den Maschinenbauern zu der _Labor Reform Association_
zusammen. Im Mrz 1866 wurde endlich von dem Gewerkverein der
Wagenbauer ein Ausschu eingesetzt, mit dem Auftrage, einen allgemeinen
Arbeiterkongre einzuberufen, dessen Hauptaufgabe darin bestehen
sollte, die Agitation fr den Achtstundentag einzuleiten[59]. Auf dem
Kongresse, der am 20. August 1866 zusammentrat, waren 60000 Arbeiter
vertreten. Man beschlo die Grndung eines alle Arbeiter umfassenden
Zentralvereins unter dem Namen _National Labor Union_, dem alle auf
dem Kongresse vertretenen Vereine beitraten, deren Hauptzweck darin
bestehen sollte, die Besserung der Arbeitsbedingungen, insbesondere
die Verkrzung der Arbeitszeit auf 8 Stunden, herbeizufhren.
Streitigkeiten mit den Arbeitgebern suchte man mglichst durch
Schiedsgerichte zu erledigen, doch wollte man im Notfalle auch
Arbeitseinstellungen durchfhren. Daneben befrwortete man die Grndung
von Konsumvereinen, die Errichtung staatlicher arbeitsstatistischer
Aemter und das Zurckbehalten der ffentlichen Lndereien fr wirkliche
Ansiedler im Gegensatze zu dem Verkaufe an Spekulanten. Dem Verbande
traten sehr bald 3000 lokale Gewerkschaften bei.

  [59] Mit Recht weist S. v. $Waltershausen$: Die n. a. Gewerkschaften,
       S. 28, darauf hin, da der erste Versuch zur Bildung einer
       allgemeinen Arbeiterpartei sich abweichend von Deutschland nicht
       auf politischer, sondern auf wirtschaftlicher Unterlage vollzogen
       habe.

Die wichtigste Frage war von Anfang an die Stellung zur Politik, ber
die es sowohl bei der Grndung in Baltimore, wie auch auf dem im August
1867 in $Chicago$ abgehaltenen $zweiten Jahreskongresse$ lebhafte
Auseinandersetzungen gab. Insbesondere das Organ des Verbandes,
der _Workmen's Advocate_ trat fr die politische Bethtigung
ein und ebenso der Prsident, $Sylvis$, eine der bedeutendsten
Persnlichkeiten in der amerikanischen Arbeiterbewegung, der jedoch
schon am 27. Juli 1869 starb. Seinen Bemhungen gelang es, auf dem
$dritten Jahreskongre$ in $New York$ am 21. September 1868 die
$Arbeiterreformpartei$ zu begrnden, die freilich von der _N. L. U._
uerlich getrennt sein, innerlich aber mit ihr in fester Verbindung
stehen sollte. Man wollte insbesondere bei den Prsidentenwahlen
gegenber den alten groen Parteien, den Republikanern und den
Demokraten, selbstndig vorgehen.

Auf dem $vierten Kongresse$ in $Philadelphia$, August 1869, war die
Beteiligung noch grer, als auf den frheren; es wurden 178571
eingeschriebene Mitglieder der _N. L. U._ gezhlt. Die Strke der
Arbeiterreformpartei war noch grer. Aber trotzdem begann bereits
jetzt der Rckgang. Den mehrfach begonnenen Streiks war man in
Ermangelung ausreichender Streikfonds nicht gewachsen, und der mit den
1870er Jahren beginnende Geschftsaufschwung entfremdete die Arbeiter
den Gewerkschaften. Schon der $fnfte Kongre$ in $Cincinnati$ am 15.
August 1870 war schwach besucht, und auf dem $sechsten$ in $St. Louis$
(7. bis 10. August 1871) waren nur noch 21 Abgeordnete anwesend; von
greren Gewerkschaften waren nur die Bergarbeiter vertreten.

Einen Hauptgrund zu diesem Rckgange bildete die innerhalb der
Arbeiterreformpartei ausgebrochene Meinungsverschiedenheit ber
die Frage, ob man sich auf die industriellen Arbeiter beschrnken
oder auch die Kleinbauern (Farmer) heranziehen sollte. Auf einer im
Februar 1872 in $Columbus$ abgehaltenen Konferenz kam es ber diese
Frage zu einer Spaltung, und so tagten am 21. August 1872 die beiden
Gruppen in getrennten Versammlungen, die eine in $Columbus$, die andere
in $Philadelphia$. Die erste der beiden Richtungen hat dann noch
zwei Kongresse, den einen 1873 in $Cleveland$, den anderen 1874 in
$Rochester$ abgehalten, doch war die Bedeutung der _N. L. U._ fr das
ffentliche Leben bereits geschwunden.

Schon 1866 hatten auch eine Reihe deutscher Gewerkvereine einen
Verband, die $Arbeiterunion$, gegrndet, die ein Blatt unter
gleichem Namen herausgab. In demselben fanden anfangs die beiden
Richtungen, von denen die eine die Interessengemeinschaft von Kapital
und Arbeit betonte, whrend die andere sozialdemokratische Grundstze
verfolgte, gleichzeitig Vertretung, doch erlangte die zweite Richtung
allmhlich das Uebergewicht, und als das Blatt bei Beginn des
deutsch-franzsischen Krieges gegen Deutschland Stellung nahm, war die
Mistimmung so gro, da es am 17. September 1870 einging.

Die $Internationale Arbeiterassoziation$ hatte bis zum Ende der
1860er Jahre in Amerika wenig Boden zu fassen vermocht. Als in der
_National Labor Union_ die durch $Sylvis$ vertretene Richtung das
Uebergewicht erlangte, suchte sie mit jener Verbindungen anzuknpfen,
die dahin fhrten, da die _N. L. U._ sich auf dem Kongre in Basel
1869 durch zwei Abgesandte vertreten lie. Auch gelang es mehrfach,
auf dem Boden der Internationale stehende deutsche Arbeitervereine
ins Leben zu rufen und Sektionen der verschiedenen Nationalitten
zu begrnden, obgleich der Hchstbestand der Mitgliederzahl niemals
4-5000 berschritten hat; bereits 1873 war dieselbe wieder auf 2-3000
und Anfang 1874 auf 1800-2000 zurckgegangen. Diese Sektionen, deren
man Anfang 1871 erst 6, am Ende des Jahres aber bereits 24 zhlte,
setzten ein Zentralkomitee ein, das mit dem Londoner Generalrate in
engster Verbindung stand. Am 6. Juli 1872 wurde in New York der $erste
Kongre der Internationale$ in Amerika abgehalten, auf dem 22 Sektionen
vertreten waren und ein Fderalrat, bestehend aus 3 Deutschen, 2
Franzosen, 2 Irlndern, 1 Schweden und 1 Italiener, eingesetzt wurde.
Die eingeborenen Amerikaner fehlten. Hinsichtlich der auf dem Kongre
im Haag 1872 vollzogenen Spaltung der Anhnger von $Marx$ und $Bakunin$
trat der amerikanische Verband durchaus auf die Seite der ersteren.
Dieser Rckhalt war auch der Grund, weshalb der Kongre im Haag auf
Vorschlag von $Marx$ den Beschlu fate, den Sitz des Generalrates von
London nach New York zu verlegen.

Entsprechend dem von $Marx$ gegebenen Rate, die Erringung politischer
Macht durch Anlehnung an die wirtschaftlichen Forderungen zu
untersttzen, suchte man auch in Amerika im weitesten Umfange
internationale Gewerkschaften ins Leben zu rufen, doch war der mit
dem Jahre 1873 beginnende gewerbliche Niedergang diesen Bestrebungen
sehr ungnstig. Die traurigen geschftlichen Verhltnisse, die
bis 1879 andauerten, fhrten auch zu einer Spaltung innerhalb der
Arbeiterschaft. Ein Teil derselben unter Fhrung der deutschen
Arbeitervereine, die sich im Mrz 1872 in der Arbeiterzeitung
ein wertvolles Organ geschaffen hatten, forderte gegenber der
allgemeinen Not staatliche Hilfe, insbesondere Beschftigung der
Arbeitslosen, Auerkraftsetzung der Mietgesetze, Verteilung von
Lebensmitteln $u. s. w.$ Andere gingen noch weiter und verlangten die
Einfhrung der Volksabstimmung ber jedes Gesetz und die Beschrnkung
des Vermgensbesitzes auf 300000 Dollars. Auch griff man zu dem
bedenklichen Mittel ffentlicher Umzge, die zu Konflikten mit der
Polizei fhrten.

Es scheint brigens weniger die sachliche Meinungsverschiedenheit,
als persnliche Gegenstze und der Unabhngigkeitsdrang gegenber dem
Generalrate der Internationale gewesen zu sein, was zu der Spaltung
fhrte und den Generalrat veranlate, zunchst den Fderalrat der
amerikanischen Fderation aufzulsen und einige andere Sektionen bis
zum nchsten Kongresse zu suspendieren. Dieser, der $zweite$ und
letzte amerikanische $Kongre$ der Internationale wurde am 11. April
1874 in $Philadelphia$ abgehalten. Es gelang, die Unzufriedenen aus
der Partei auszuschlieen; um den Fderalrat zu berwachen, wurde
eine Kontrollkommission eingesetzt. Die Arbeiterzeitung wurde zum
offiziellen Organ erklrt, aber der Kontrollkommission unterstellt.

Die Ausgeschlossenen, die im allgemeinen mehr das einheimische
amerikanische Element darstellten, grndeten jetzt ihrerseits im Sommer
1874 die $sozialdemokratische Arbeiterpartei von Nordamerika$.
In einer Konferenz am 4. Juli 1874 in New-York wurden Programm und
Statuten angenommen. Anfangs machte sich innerhalb der Partei der
Gegensatz zwischen Lassalleanern und Marxisten sehr stark geltend,
aber nachdem in Gotha die Einigung der deutschen Sozialisten vollzogen
war, gelang es auch fr Amerika, auf dem vom 4. bis 6. Juli 1875 in
$Philadelphia$ abgehaltenen $ersten Jahreskongresse$ grundstzlich
eine Einigung aller sozialistischen Gruppen zu beschlieen, deren
Durchfhrung dann auf dem Kongresse in Pittsburg am 16. April 1876
in der Weise zustande kam, da man erklrte: 1. die zu schaffende
Arbeiterorganisation aller Sozialisten Amerikas soll eine nationale mit
internationalen Tendenzen sein; 2. sie soll zentralistisch gerichtet
sein; 3. die Partei wird fr die Schaffung von Gewerkschaften mit
nationaler und internationaler Grundlage Sorge tragen; 4. es soll
eine internationale beratende Behrde eingesetzt werden. Der Versuch,
auf einer gleichzeitig tagenden Versammlung eine Einigung auch mit
den anderen politischen Gruppen, insbesondere den Greenback-Leuten,
zustande zu bringen, milang.

Die Internationale hatte bei diesen Verhandlungen im Bewutsein ihrer
Schwche weitgehende Zugestndnisse machen mssen, jedenfalls hatte sie
durch die Schaffung einer nationalen Arbeiterpartei fr Amerika ihre
Bedeutung verloren, und da, wie der letzte Bericht des Generalrates
hervorhebt, der Verkehr mit den europischen Lndern sich auf einen
unerheblichen Briefwechsel mit einigen Personen beschrnkte, Beitrge
aber berhaupt nicht mehr eingingen, so hielt der Generalrat es fr
richtig, die $Internationale auch formell aufzulsen$. Er berief
eine Delegiertenkonferenz nach $Philadelphia$ auf den 15. Juli 1876,
auf der aber nur 14 amerikanische und keine einzige europische
Sektion vertreten waren und sprach seine Ansicht dahin aus, da die
Internationale Arbeiterassoziation als nicht mehr vorhanden anzusehen
sei. Es wurde dann auch die Auflsung einstimmig beschlossen.

Am 22. Juli 1876 wurde die neue Partei unter dem Namen: Arbeiterpartei
der Vereinigten Staaten oder _Workingmen's Party of the United
States_ in Philadelphia formell begrndet. Das Programm fordert,
da alle Arbeitsmittel, Grund und Boden, Maschinen, Verkehrswege
Eigentum der Gesellschaft werden und an Stelle der Lohnarbeit die
genossenschaftliche Produktion trete. Die Gewerkschaften wurden als
Vorstufe zur sozialistischen Organisation gutgeheien. Zu Organen der
Partei wurden der _Labor Standard_, die Arbeiterstimme und der
Vorbote bestimmt.

Aber der Streit der Meinungen war nur uerlich beigelegt und machte
sich bald von neuem geltend, insbesondere gab es zwischen den beiden
neu geschaffenen Organen der Partei, dem Vollziehungsausschusse
in Chicago und dem Aufsichtsrate in New-Haven lebhafte Fehde.
Die Gemigten und die Radikalen bekmpften sich heftig ber die
prinzipielle Frage, ob die politische oder die gewerkschaftliche
Richtung in den Vordergrund zu stellen sei. Die frheren Mitglieder
der Internationale vertraten im allgemeinen mehr die gemigte,
insbesondere die gewerkschaftliche Richtung, sie suchten mit den
bestehenden Gewerkvereinen enge Fhlung zu halten und grndeten eine
_International Labor Union_, die sich jedoch schon 1880 wieder auflste.

Die Jahre 1876-78 standen unter dem Zeichen der durch die
wirtschaftliche Notlage hervorgerufenen groen Streiks, die berwiegend
mit einem Mierfolge der Arbeiter endeten. Das hatte zur Folge,
da die ffentliche Meinung in Arbeiterkreisen sich mehr von der
gewerkschaftlichen Richtung ab- und der politischen zuwandte. Ja es
bildeten sich die berchtigten $_Molly Maguires_$, Geheimbnde, die
Gewaltthtigkeiten und Aufstnde hervorriefen und gewaltsam unterdrckt
werden muten. Ein Ausflu dieser Stimmung war auch die auf dem
$Kongre$ in $Newark$ vom 25. bis 31. Dezember 1877 beschlossene
Abnderung der bisherigen Bezeichnung Arbeiterpartei der Vereinigten
Staaten in $Sozialistische Arbeiterpartei Nordamerikas$. Die
gewerkschaftliche Richtung unter Fhrung von $Strasser$ wurde in
den Hintergrund gedrngt und ein selbstndiges Auftreten bei der
Prsidentschaftswahl beschlossen. Auch die Mitgliederzahl hob sich auf
etwa 10000, die in 25 Staaten etwa 100 Sektionen bildeten.

Aber dieser Aufschwung der Sozialdemokratie fand rasch sein Ende
mit der im Jahre 1879 wieder beginnenden gnstigern Entwicklung der
wirtschaftlichen Verhltnisse. Die Mitgliederzahlen der Vereine
schmolzen zusammen wie Schnee vor der Sonne, und auf dem vom
26. Dezember 1879 bis 1. Januar 1880 in Alleghany abgehaltenen
Jahreskongre wurde berichtet, da nur noch 1500 Mitglieder ihre
Beitrge zahlten. Man versuchte deshalb, durch Sendboten aus
Deutschland zu wirken, und verschiedene Parteifhrer, insbesondere
$Fritzsche$ und $Viereck$, unternahmen groe Agitationsreisen, jedoch
ohne nennenswerten Erfolg.

Auch die in Deutschland zurckgedrngte sozialrevolutionre Richtung
glaubte in Amerika neuen Boden zu finden, und ihre Vertreter,
insbesondere $Hasselmann$ und $Most$, bearbeiteten denselben mit dem
Feuereifer des Fanatismus. In der That gelang es, am 14. Oktober 1883
in $Pittsburg$ einen Kongre der Sozialrevolutionre und Anarchisten
zustande zu bringen, auf dem Abgesandte aus 26 amerikanischen
Stdten anwesend waren; auch einige Vertreter aus dem Auslande waren
erschienen. Man beschlo, eine $neue Internationale$ zu begrnden und
gab dem neuen Verbande, der zunchst fr Amerika wirken sollte, den
alten Namen: Internationale Arbeiterassoziation oder $_International
Working Peoples' Association_$; er betrachtete sich als einen Zweig
der auf dem Londoner Weltkongre[60] am 14. Juli 1881 ins Leben
gerufenen neuen Internationale, die allerdings ihr Dasein nur auf dem
Papiere fhrte, denn das dort errichtete Auskunftsbureau hatte schon
lngst seine Thtigkeit wieder eingestellt.

   [60] Vgl. unten S....

Die Organisation des neuen Verbandes war dem Prinzip gem durchaus
fderalistisch, die Sektionen hatten weitgehende Autonomie. Der
verbindende Gedanke war die Ueberzeugung von der Notwendigkeit einer
Propaganda der That; Beteiligung an der Politik wurde grundstzlich
verworfen. Hinsichtlich der Gewerkschaften erklrte man: Wir erblicken
in solchen Gewerkschaften, die auf radikalen Prinzipien beruhen und
die Abschaffung der Lohnarbeit erstreben, die Grundlage zu einem
besseren Gesellschaftssystem. Andrerseits sind wir entschlossen,
alle Organisationen, welche auf reaktionren Prinzipien beruhen, zu
bekmpfen, indem sie Feinde der Arbeiterklasse und ein Hindernis von
Humanitt und Fortschritt sind. Schiedsgerichte wurden, als fr die
Arbeiter wertlos, unbedingt verworfen.

Das Verhltnis der neuen Internationale zu der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei wurde, nachdem die zunchst, insbesondere auf dem in
Baltimore vom 26. bis 28. Dezember 1883 abgehaltenen Kongresse der
letzteren gemachten Versuche einer Annherung gescheitert waren,
bald ein immer feindlicheres und die gegenseitigen Angriffe in den
Parteiblttern immer heftiger.

Hatte schon die bisherige Entwicklung den Beweis geliefert, da die
praktisch veranlagten Amerikaner fr die sozialistischen Bestrebungen
einen durchaus ungeeigneten Boden bildeten, denn auf dem im Mai 1883 in
Kopenhagen abgehaltenen Parteitage der deutschen Sozialdemokratie wurde
die Zahl der amerikanischen Genossen auf nur 2000 angegeben, so waren
die nchsten Jahre noch wesentlich ungnstiger. Der wirtschaftliche
Aufschwung im Anfange der 80er Jahre hatte fr die Arbeiter den Anla
gegeben, in eine umfassende Bewegung zur Erringung des Achtstundentages
einzutreten. Aber die unternommenen Ausstnde hatten wenig Erfolg,
fhrten dagegen vielfach zu Unruhen und Gewaltthtigkeiten, bei denen
insbesondere die sozialrevolutionre Partei eine Rolle spielte. Die
schrfste Zuspitzung fanden diese Dinge in Chicago, wo vom 1. bis
4. Mai 1886 umfassende Straenkmpfe stattfanden, bei denen durch
das Werfen von Dynamitbomben sieben Polizisten gettet und 60 schwer
verwundet wurden. Ihre Shne fand diese Schreckensthat in der am 11.
November 1887 in Chicago erfolgten Hinrichtung der vier Anarchisten
$Spies$, $Parsons$, $Fischer$ und $Engel$. Aber die Folge dieser
Ereignisse war zugleich eine allgemeine Abneigung gegen alles, was
mit der sozialen Revolution kokettierte, und obgleich davon in erster
Linie die _International Working Peoples' Association_ betroffen
wurde und deren Schwchung ihrer Gegnerin, der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei scheinbar htte zu gute kommen mssen, so wandte sich
die Stimmung doch auch gegen sie, und indem Streitigkeiten persnlicher
Art noch hinzutraten, machte sich bald ein starker Rckgang bemerkbar,
ja $Most$ berechnet in seiner Freiheit die Mitgliederzahl fr den
Sommer 1889 auf nur noch 780.

Die $Gewerkvereine$ hatten sich inzwischen krftig entwickelt, und in
der Not sahen sich die Vertreter der politischen Richtung gezwungen,
die soeben noch als Aschenbrdel behandelte Gewerkschaftsbewegung
wieder in den Vordergrund zu rcken, wobei ihnen der schon nach 2-3
Jahren wieder einsetzende wirtschaftliche Rckgang wesentlich zu
statten kam.

So gelang es, in den meisten greren Stdten $_central labor unions_$
zu grnden, in denen berwiegend ungelernte Arbeiter vertreten waren
und die stark unter sozialistischem Einflusse standen. Die lteren,
mehr konservativen Gewerkschaften der gelernten Arbeiter fanden sich
meist zu sog. $_Trade Assemblies_$ zusammen, lokalen Verbnden,
die zunchst gegenseitige Untersttzung und erst in zweiter Linie
politische Thtigkeit bezweckten.

Die weitere Entwicklung knpft sich vor allem an zwei groe Verbnde,
die in der amerikanischen Arbeiterbewegung eine erhebliche Bedeutung
erlangt haben.

Der erste derselben ist der Orden der Ritter der Arbeit ($_Knights
of Labor_$), der 1869 in Philadelphia von dem Schneider $Stevens$
begrndet wurde, sich aber bald zu einem alle Berufszweige umfassenden
Bunde erweiterte. Er war anfangs ein Geheimbund und geriet dadurch,
da er die Geheimhaltung seiner Einrichtungen auch im Beichtstuhle
forderte, in Gegensatz zu der katholischen Kirche, den er durch
Nachgeben beendigte. Seitdem wird er von katholischer Seite begnstigt;
brigens hat er den Karakter als Geheimbund 1881 aufgegeben und seine
Statuten in dem Bundesblatte (_Journal of the Knights of Labor_)
bekannt gegeben.

Der Zweck des Ordens ist die allgemeine Hebung der Arbeiterklasse,
insbesondere die gemeinsame Vertretung der Arbeiterinteressen gegenber
den Unternehmern. Aber seine Organisation ist insofern abweichend von
derjenigen der eigentlichen Gewerkvereine, als er sich $nicht auf die
Berufszugehrigkeit sttzt$, sondern alle Arbeiter ohne Unterschied,
insbesondere also gelernte und ungelernte vereinigt; selbst andere,
nicht den Arbeiterkreisen angehrende Personen knnen ihm beitreten,
doch drfen sie nicht 1/4 der Gesamtmitgliederzahl bersteigen. Auch
gegen die Unterschiede der Religion, Nationalitt und Rasse ist er
durchaus gleichgltig und gestattet nicht allein den Negern, sondern
unter gewissen Beschrnkungen sogar den Chinesen den Eintritt.
Endlich steht er allen politischen Anschauungen grundstzlich neutral
gegenber, und Sozialisten wie Anarchisten sind in ihm vertreten.

In den letzteren Jahren haben die sozialistischen Ideen sich etwas
mehr Boden verschafft, insbesondere wurde 1894 das noch zu erwhnende
von der _Federation of Labour_ abgelehnte Programm angenommen.
Dasselbe erklrt sich fr Zusammenschlu aller Arbeiter- und
Farmerorganisationen zu einer einzigen politischen Partei und fordert:
1. Obligatorischen Schulbesuch; 2. unmittelbare Gesetzgebung; 3.
gesetzlichen Achtstundentag; 4. sanitre Ueberwachung der Werksttten,
der Bergwerke und des Hauses; 5. ausgedehnte Unfallversicherung
seitens der Arbeitgeber; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei allen
ffentlichen Arbeiten; 7. Abschaffung des Schwitzsystems; 8. Erwerb
von Straenbahnen, Gas- und elektrischen Werken seitens der Gemeinden
zum Zwecke ffentlicher Verteilung von Licht, Wrme und Betriebskraft;
9. Ankauf der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und Bergwerke durch
den Staat; 10. gemeinsamen Besitz des Volkes an allen Mitteln der
Produktion und Gterverteilung; 11. Volksabstimmung (Referendum) bei
allen Gesetzen.

Auf den Mitgliedskarten der $Arbeitsritter$ ist deren Standpunkt in
folgender Weise bezeichnet:

Die Ritter der Arbeit bilden die grte Arbeiterorganisation der
Welt. Sie sind die einzige Organisation, die -- neben dem Eintreten
fr mglichst gnstigen Lohn, kurze Arbeitszeit und sonstige Vorteile
-- die der industriellen Ungerechtigkeit zu Grunde liegenden
Ursachen zu beseitigen sucht. Sie berlassen jedem Gewerbe und jedem
rtlichen Zweigvereine die selbstndige Regelung der Verhltnisse
des betreffenden Gewerbes oder Ortes und knnen doch vermge ihrer
Organisation, falls ntig, ihre Krfte rasch zusammenfassen. Sie
streben nach der Beseitigung des kapitalistischen Systems der
Produktion und des Austausches, wollen aber, in der Ansicht, da
Reformen nur wohlttig und von Dauer sein knnen, wenn sie auf der
Ueberzeugung eines gebildeten und einsichtigen Volkes beruhen, ihre
Ziele allein durch den Appell an die Vernunft und das Gewissen,
niemals auf gewaltsame Weise erreichen. Sie laden alle ehrlichen
und ntzlichen, mit der Hand oder geistig thtigen Arbeiter zur
Mitgliedschaft ein ohne jede Rcksicht auf Religion, Rasse oder
Abstammung.

Trotz dieser sozialistischen Anwandlungen hat der Orden sich nicht
allein gegenber dem Anarchismus wegen seiner ungesetzlichen Haltung
durchaus gegenstzlich gestellt und z. B. die Attentate in Chicago
scharf getadelt, sondern auch zu der Sozialdemokratie wegen ihres
antireligisen Verhaltens eine ablehnende Stellung eingenommen.
Die Hauptziele sind neben Erhhung der Lhne und Herabsetzung der
Arbeitszeit insbesondere die Erringung des Achtstundentages, die
Errichtung arbeitsstatistischer Aemter, das Verbot der Kinderarbeit
und Sicherung gegen gesundheitsschdliche Einflsse, Einschrnkung der
Gefngnisarbeit, sowie die Einrichtung von Produktivgenossenschaften
und Konsumvereinen. Auf staatlichem Gebiete erstrebt der Bund die
Verstaatlichung der Telegraphen und Eisenbahnen, die Einrichtung von
Postsparkassen, die Reform des Mnzwesens insbesondere durch freie
Silberprgung, die Zurckbehaltung der ffentlichen Lndereien fr
wirkliche Bebauer und die Einfhrung der progressiven Einkommensteuer.
Endlich legt man das Hauptgewicht auf die Einschrnkung der
Einwanderung, da diese ein Ueberangebot von Arbeitskrften erzeugt. Die
wirtschaftlichen Ziele sucht man in erster Linie durch Selbsthlfe,
insbesondere auf friedlichem Wege durch Verhandlungen mit den
Unternehmern und Schiedsgerichte zu erreichen, scheut aber auch vor
Arbeitseinstellungen nicht zurck, wie denn groe Streiks seitens
des Bundes durchgefhrt sind. Soweit auf diesem Wege Abhlfe nicht zu
erreichen ist, verlangt man das Eingreifen der staatlichen Gesetzgebung
ohne scharf ausgesprochenes Prinzip. In die eigentliche Politik hat
man, abgesehen von der 1886 bei den New-Yorker Gemeindewahlen dem
bekannten Bodenreformer $Henry George$ gewhrten Untersttzung, sich
nur insoweit eingemischt, als man bei den Wahlen die Kandidaten zu
gewissen Zusagen zu bestimmen suchte; der Wunsch, auf Schaffung einer
selbstndigen Arbeiterpartei neben Republikanern und Demokraten
hinzuwirken, ist allerdings seit Jahren laut geworden, bisher aber ohne
Erfolg geblieben.

Fr die $Organisation$ des Bundes bilden die Grundlage die $_local
assemblies_$, Ortsvereine, in denen die Mitglieder ohne Unterschied der
Rasse, der Religion und des Berufes vereinigt sind, nur in greren
Stdten nimmt man diese Unterschiede zur Unterlage fr Sondergruppen.
Meist sind Frauen den allgemeinen Vereinen zugeteilt, doch giebt es
einige Ortsvereine, die nur aus Frauen bestehen. Die Ortsvereine
werden zu Bezirksverbnden ($_district assemblies_$) vereinigt, ber
denen die $_General Assembly_$ steht, die jhrlich zusammentritt und
die oberste Instanz bildet. Sie whlt den Gromeister ($_Grand Master
Workman_$), der sehr weitgehende Befugnisse besitzt, jedoch von einem
$Aufsichtsrate$ aus 5 Mitgliedern kontrolliert wird.

Gromeister war von 1869 bis 1879 der Begrnder des Ordens, $Stevens$,
der dann durch $Powderley$ ersetzt wurde; der letztere ist ebenso,
wie sein Vorgnger, aus den niedrigsten Verhltnissen hervorgegangen
und hat neben einem auerordentlichen Organisationstalente eine groe
Migung insbesondere in den Verhandlungen mit den Unternehmern
bewiesen. Auf dem Kongresse in Philadelphia 1893 wurde er wegen
des zurckgegangenen Einflusses des Ordens und der unzweckmigen
Verwendung der Gelder lebhaft angegriffen und legte, nachdem er nur mit
geringer Mehrheit wiedergewhlt war, sein Amt nieder. Sein Nachfolger
wurde R. $Sovereign$, ein Mann, der zuerst _cowboy_, dann Steinhauer
und endlich Journalist gewesen war, auch bereits in der Politik eine
Rolle gespielt hatte und dem Orden seit 1887 angehrte. Seine Wahl
bedeutete den Sieg der westlichen ber die bis dahin herrschend
gewesene stliche Gruppe, hat aber eine Verschiebung der allgemeinen
Richtung innerhalb des Bundes nicht zur Folge gehabt.

Der $uere Entwickelungsgang$ drckt sich aus in der Zahl der
Mitglieder. Dieselbe hatte in den ersten Jahren nach der Grndung
schon einmal 80000 betragen, war aber 1878 auf 12000 zurckgegangen,
1883 betrug sie 52000, 1884 71000, 1885 111000, Anfang 1886 etwa
200000 und am 1. Juli 1886 sogar 752430; schon am 1. Juli 1887 war
sie wieder auf 585127 und am 1. Juli 1888 aus 425038 zurckgegangen.
Auf der Nationalkonvention (Generalversammlung) in St. Louis 1892
waren angeblich 241000, in Philadelphia 1893 nur noch 212000 Arbeiter
vertreten und in New-Orleans im November 1894 wurde nur erwhnt, da
der Bestand an Mitgliedern noch weiter zurckgegangen sei. Spter
scheint wieder ein Aufschwung eingetreten zu sein, denn fr 1897 wird
die Mitgliederzahl auf 325000 angegeben[61].

  [61] Bei W. T. $Stead$ a. a. O., S. 113.

Der Orden hat einen ausgesprochen $amerikanischen Karakter$. Aus diesem
erklrt sich auch seine Abneigung gegen die Einflsse der deutschen
Sozialdemokratie, denn er fordert von seinen Mitgliedern, da sie die
aus ihrer frheren Heimat mitgebrachten Anschauungen und Besonderheiten
vllig aufgeben und sich ganz als Amerikaner fhlen. Allerdings hat
er auch auerhalb Amerikas, insbesondere in England und Belgien[62],
Vereine zu grnden versucht, aber doch nur mit ziemlich geringem
Erfolge. Dadurch, da er keinen Unterschied zwischen gelernten und
ungelernten Arbeitern macht, ja sich hauptschlich auf die letztern
sttzt, erhlt er ein gewisses anti-aristokratisches Geprge.

  [62] Vergl. oben S....

Die staatssozialistischen Neigungen, die sich eine Zeit lang stark
geltend machten, sind auch in neuerer Zeit mehr zurckgetreten, nachdem
man die Erfahrung gemacht hat, da die im Parlament durchgesetzten
arbeiterfreundlichen Gesetze, insbesondere das Gesetz ber den
achtstndigen Arbeitstag fr Regierungsarbeiter lediglich auf dem
Papiere stehen geblieben und von den Behrden nicht befolgt sind, so
da man jetzt von der Strkung der eigenen wirtschaftlichen Kraft
der Verbnde sich mehr Erfolg verspricht, als von der Gesetzgebung.
Doch haben die groen Ausstnde der letzten Jahre, der Minenarbeiter
in Idaho und Tennessee, der Eisenbahnarbeiter in Buffalo, der Eisen-
und Stahlarbeiter der Carnegie'schen Werke in Homestead und endlich
der groe Pulman-Streik bewiesen, da auch hier die Macht des groen
Kapitals berwiegt.

Bildet der hervorgehobene Umstand, da der Orden der Arbeitsritter eine
Sonderung der Arbeiter nach Berufen nicht zult, den Grund, weshalb
er als Gewerkverein im engeren Sinn nicht zu betrachten ist, so trgt
dagegen der zweite groe Verband durchaus diesen Karakter. Es ist das
die $_American Federation of Labour_$.

Im Jahre 1881 hatten mehrere groe Gewerkschaften in $Pittsburg$ unter
dem Namen $_Federation of organised Trades and Labor Unions_$ einen
allgemeinen nationalen Verband gegrndet, der auf jhrlichen Kongressen
zu den die Arbeiter betreffenden gesetzlichen Einrichtungen Stellung
nehmen wollte. Der Verband stand den sozialistischen Ideen ziemlich
ablehnend gegenber, und auf den Kongressen in $Pittsburg$ 1881 und
$Cleveland$ 1882 wurden die Antrge, die Verstaatlichung des Grund und
Bodens in das Programm aufzunehmen, mit groer Mehrheit verworfen.
Erst 1883 auf dem III. Kongre in $New York$ wurde die Forderung der
Ueberfhrung der Eisenbahnen und Telegraphen in das Eigentum des
Staates zugestanden.

Auf dem im Oktober 1884 in $Chicago$ abgehaltenen IV. Kongresse
beschlo man, fr die Erringung des Achtstundentages und die Feier
des 1. Mai einzutreten, wiederholte auch diesen Beschlu auf dem
V. Kongresse in $Washington$ im Dezember 1885, erzielte aber wenig
praktische Erfolge. Auf dem VI. Kongresse in $Columbus$ im Dezember
1886 nderte der Verband seinen Namen und bezeichnet sich seitdem als
_$American Federation of Labor$_.

Der Grundkarakter ist durchaus derjenige eines gewerkschaftlichen
Zentralverbandes, der sich aus einer Reihe einzelner nach Berufen
getrennter Vereine zusammensetzt. Zweck des Bundes ist die Weckung des
Klassen- und Solidarittsgefhls der Arbeiter. Das nchste Ziel bildet
die Durchfhrung des Achtstundentages. Der Politik steht man sehr
khl gegenber, und der langjhrige Prsident Samuel $Gompers$, der
sich vom einfachen Zigarrenarbeiter zu seiner jetzigen einflureichen
Stellung emporgearbeitet hat, gilt den deutschen Sozialdemokraten
geradezu als der Typus eines Nur-Gewerkschaftlers, gegen den man die
schrfsten Angriffe richtet. Neben dem Prsidenten, der weitgehende
Machtvollkommenheit besitzt, besteht ein Exekutivausschu aus vier
Mitgliedern. Bei kleinen Streiks, die nicht ber 5 Wochen dauern,
erfolgt die Bewilligung der Untersttzung durch den Prsidenten,
in anderen Fllen findet Urabstimmung unter smtlichen zum Bunde
gehrigen Vereinen statt. Das Organ des Bundes ist der seit Mrz 1894
erscheinende _American Federationist_.

In neuester Zeit haben hinsichtlich der Stellung zum $Sozialismus$
heftige Kmpfe stattgefunden. Schon auf dem im Dezember 1892
in $Philadelphia$ abgehaltenen Kongresse neigte etwa 1/4 der
Abgeordneten nach dieser Richtung, insbesondere hinsichtlich einer
von den bestehenden Parteien unabhngigen Arbeiterpolitik und der
Verstaatlichung der Produktionsmittel. Die Mehrheit jedoch beschrnkte
diese Forderung auf die Verkehrsmittel und erklrte die Bildung einer
selbstndigen Arbeiterpartei solange fr aussichtslos, wie die Arbeiter
nicht in wesentlich grerem Umfange an den Organisationen sich
beteiligten.

Auf dem Kongresse in $Chicago$ im Dezember 1893 setzte sich
dieser Kampf fort, indem der Sozialist $Morgan$ einen Antrag
einbrachte, der eine unabhngige Arbeiterpolitik verlangte und
folgende Einzelforderungen aufstellte: 1. Schulzwang; 2. direkte
Gesetzgebung[63]; 3. gesetzlicher achtstndiger Arbeitstag; 4.
Sanitre Inspektion fr Fabriken, Bergwerke und Arbeiterwohnhuser;
5. Haftpflichtgesetz; 6. Abschaffung des Kontraktsystems bei
ffentlichen Arbeiten; 7. Beseitigung des Schwitzsystems; 8. Uebernahme
der Straenbahnen, Gasanstalten und elektrischen Anlagen durch die
Stadt; 9. Verstaatlichung der Telegraphen, Telephone, Eisenbahnen und
Bergwerke; 10. Verstaatlichung aller Produktionsmittel; 11. Einfhrung
des Referendums fr die gesamte Gesetzgebung. Der Kongre lehnte es
jedoch ob, zu diesen Forderungen Stellung zu nehmen, indem er sie
lediglich den Arbeiterverbnden zur Erwgung berwies mit dem Ersuchen,
ihre Vertreter zur nchsten Jahreskonvention ber die aufgeworfenen
Fragen zu instruieren.

  [63] Es ist nicht recht verstndlich, was damit gemeint ist,
       denn die Forderung dahin zu verstehen, da die Gesetze nicht von
       Vertretungskrpern endgltig gemacht, sondern dem Volke selbst
       zur Urabstimmung unterbreitet werden, scheint nicht angngig, da
       dies schon unter Ziffer 11 (Referendum) ausgesprochen ist.

Dieser nchste Kongre, der am 12. Dezember 1894 in $Denver$ stattfand,
entschied gegen die Sozialisten. Zunchst wurde die Forderung einer
unabhngigen Arbeiterpolitik verworfen. Dann wurden die mitgeteilten
Punkte 1-9, 11 angenommen, Ziffer 10 dagegen abgelehnt. Endlich wurden
bei der Gesamtabstimmung fr das so geschaffene Programm nur 735,
dagegen aber 1173 Stimmen abgegeben, so da es verworfen war, wobei die
Sozialisten sich der Abstimmung enthielten.

Auf diesem Kongresse, bei dem als Vertreter der englischen _trade
unions_ John Burns und David Holmes anwesend waren, wurde brigens der
Sitz des Verbandes von New York nach Indianapolis verlegt und ebenso
an Stelle von Gompers zum Prsidenten $Mac Bride$ gewhlt, eine Wahl,
die nicht eine prinzipielle Aenderung der Haltung, sondern nur den Sieg
des Westens ber den Osten bedeutete. Bride war frher Kohlengrber
und wurde dann zum statistischen Beamten des Staates Ohio berufen; er
ist ebenso wie sein Vorgnger Gegner des Sozialismus und wird sogar
als noch weiter rechts stehend betrachtet. Uebrigens wurde schon nach
zwei Jahren Gompers mit groer Mehrheit wiedergewhlt und ist seitdem
Prsident geblieben.

Der letzte (XVI.) Kongre hat vom 12. bis 21. Dezember 1897 in
$Nashville$ stattgefunden unter Beteiligung von 97 Abgeordneten als
Vertreter von 74 Organisationen. Auch die englischen _trade unions_
hatten zwei Vertreter gesandt. Nach dem Jahresberichte hatte die
Einnahme sich auf 18639, die Ausgabe auf 10113 Dollars belaufen; der
Vermgensbestand betrug 4168 Dollars.

Die aufgestellten Forderungen waren: Allgemeine Schulpflicht,
Beschrnkung der Kinderarbeit, direkte Gesetzgebung des
Volkes durch das Referendum und Initiativbegehren, sanitre
Beaufsichtigung der Betriebssttten, Haftpflicht der Unternehmer
bei Gesundheitsschdigungen und Ttungen der Arbeiter, Abschaffung
des Schwitzsystems, Aufhebung der Verschwrungsgesetze, stdtische
Verwaltung aller ffentlichen Unternehmungen, Beseitigung des
Banknotenmonopols, Errichtung eines Arbeitsamtes, die Schaffung von
Postsparkassen, Beschrnkung der Einwanderung durch Festsetzung eines
Bildungsminimums, die Einfhrung eines gesetzlichen Achtstundentages,
fr die sich die Mehrheit erklrte. Auch forderte man, da die
Regierung ihre Kriegsschiffe nicht Unternehmern in Auftrag geben,
sondern auf eignen Werften bauen solle und erklrte sich fr den
Uebergang aller dem ffentlichen Verkehr dienenden Anstalten,
insbesondere der Telegraphen, in das Eigentum des Staates. Zu dem
vorgeschlagenen Gesetze ber die _trusts_ nahm man im allgemeinen eine
zustimmende Haltung ein, wollte aber auch gegen dessen Anwendung auf
die Gewerkschaften geschtzt sein. Fr einige Streiks, so auch fr
den der englischen Maschinenbauer, wurden Untersttzungen bewilligt.
Auch Fragen der Politik wurden behandelt. So erklrte man sich mit
der Anerkennung der Aufstndischen auf Cuba als kriegfhrender Macht
einverstanden, mibilligte aber die beabsichtigte Erwerbung von Hawaii.
Zur Vorbereitung der nchsten Parlamentswahlen wurde eine besondere
Konferenz ins Auge gefat. Der Bund will knftig das Hauptgewicht auf
die Bildung von Vereinen ungelernter Arbeiter legen. $Gompers$ wurde
mit 1858 Stimmen gegen 407, die auf den Sozialisten $Kraft$ fielen, als
Prsident wiedergewhlt.

Den Gesamtkarakter des Kongresses bezeichnet ein Bericht in dem
_American Federationist_, dem Organ des Bundes[64], dahin: Whrend
der ganzen Zusammenkunft beschrnkten sich die Abgeordneten durchaus
auf praktische Fragen, welche den Arbeiter unmittelbar angehen. Sehr
wenig sozialistische Gesinnung wurde entfaltet. Nur sieben Abgeordnete
knnen als Mitglieder der sozialistischen Arbeiterpartei angesehen
werden.

  [64] Der Bericht ist in Nr. 7 des Korrespondenzblattes der
       Generalkommission fr die Gewerkschaften Deutschlands vom 14.
       Februar 1898 abgedruckt.

Der $Mitgliederbestand$ des Bundes hat sehr geschwankt. Auf dem Kongre
in Washington 1882 wurden 280000, in Columbus 1886 316469, in Boston
1889 549641 Mitglieder gezhlt. Im Jahre 1890/91 soll diese Zahl
sogar auf 675117 in 60 Gewerkschaftsverbnden gestiegen sein, doch
wurden auf dem Kongre in Philadelphia 1892 nur 17 Verbnde mit 229800
Mitgliedern gezhlt, die durch 89 Abgeordnete vertreten waren. In der
noch zu erwhnenden Statistik der New Yorker Volkszeitung wird die
Mitgliederzahl auf 350000 angegeben. Auf dem Kongre in Nashville 1897
wurde mitgeteilt, da dem Bunde im letzten Jahre 18 Zentralverbnde,
189 Ortsvereine und 8 Nationalverbnde mit insgesamt 34000 Mitgliedern
beigetreten waren, doch wurde der Gesamtbestand nicht angegeben.

Die _American Federation of Labor_ steht zu dem Orden der
Arbeiterritter in einem gewissen Konkurrenzverhltnisse, huldigt auch,
wie erwhnt, zum Teil anderen Ansichten, insbesondere ist der Orden
streng zentralistisch, whrend der Bund seinen einzelnen Unterverbnden
weitgehende Selbstndigkeit gewhrt. In dieser Beziehung steht zwischen
ihnen gewissermaen in der Mitte der erst in den letzten Jahren
begrndete Zentralverband der Eisenbahnangestellten, die $_American
Railway Union_$. Die Eisenbahnarbeiter hatten bis dahin eine groe
Menge von Vereinen, die aber alle auf kleine Bezirke beschrnkt
waren und sich nicht allein gegenseitig nicht untersttzten, sondern
hufig gegeneinander auftraten. Erst 1893 gelang es dem frheren
Lokomotivheizer, spteren Stadtschreiber $Eugen Debbs$, der bis dahin
Sekretr des Heizerverbandes und spter Redakteur des Fachorganes
war, in dem neuen Verbande eine Verbindung zu schaffen, die sich zu
erheblicher Bedeutung entwickelt hat. Allerdings fand $Debbs$ bei
den bestehenden Vereinen den schrfsten Widerstand, doch gelang es
ihm, eine Menge bisher noch nicht organisierter Eisenbahnarbeiter
insbesondere aus dem Westen zu Vereinen zusammenzuschlieen, die seinem
Verbande beitraten. Er suchte zwischen diesen und den Einzelvereinen
dadurch ein festes Band herzustellen, da die Mitglieder der letzteren
zugleich einem Ortsvereine des Gesamtverbandes angehren muten.

Der Standpunkt der $_Railway Union_$ ist am besten zu ersehen aus der
von $Debbs$ bei deren Grndung abgegebenen Erklrung, in der es heit:

Der Hauptpunkt der Organisation ist der Schutz der Mitglieder
hinsichtlich ihres Lohnes und ihrer Rechte. Die Eisenbahnbediensteten
knnen ein Mitbestimmungsrecht fr den Lohnsatz und die
Arbeitsbedingungen beanspruchen. Gengender Lohn und angemessene
Behandlung mssen die Gegenleistung fr erfolgreiche treue Dienste
bilden. So werden wir zu harmonischen Beziehungen und befriedigenden
Ergebnissen gelangen. Der neue Bund wird konservativen Grundstzen
huldigen. Auch dem geringsten Mitgliede wird bei gerechten Forderungen
der Beistand nicht versagt werden, aber auf der anderen Seite
sollen keine malosen Forderungen, keine unberechtigten Beschwerden
Untersttzung finden. Nach grndlicher Organisation jedes Dienstzweiges
bei gebhrender Bercksichtigung jedes Rechtes kann man zuversichtlich
hoffen, da alle Differenzen zu befriedigender Erledigung kommen,
da harmonische Beziehungen hergestellt werden, da der Dienst
unberechenbar besser wird, da die Notwendigkeit fr Ausstnde und
Sperren, Verrufserklrungen und schwarze Listen, die beiden Teilen
gleich verderblich sind und fr die allgemeine Wohlfahrt eine
bestndige Drohung bilden, ganz und fr immer wegfllt.

Die Gesamthaltung des Bundes ist hiernach als eine antisozialistische
zu bezeichnen. Allerdings verfolgt er im Gegensatze zu den lteren
Vereinen, die nur gelernte Arbeiter aufnehmen und deshalb einen
aristokratischen Karakter tragen, eine fortschrittliche Politik;
$Debbs$ selbst gehrt zu der Partei der Demokraten. Aber der
Sozialismus hat von ihm keine Frderung zu erwarten; ebenso gilt er als
ein Mann, der dem in Amerika allmchtigen Einflusse des Dollars nicht
unterliegt.

Ueber den $Mitgliederbestand$ liegen nur Zahlen aus dem Jahre 1894 vor.
Danach zhlte die Union im April 1894 80000 Angehrige, whrend auf
der ersten Generalversammlung Mitte Juni 1894 425 Vereine mit 125000
Mitgliedern vertreten waren.

Obgleich hiernach kollektivistische Anschauungen zum Teil in die
angefhrten groen Verbnde Einzug gehalten haben, so stehen diese
doch dem Sozialismus in der Form der Sozialdemokratie durchaus
ablehnend gegenber; insbesondere ist es karakteristisch, da die
genannten Fhrer streng religis sind und zugleich dem Templerenztum
zuneigen. Es wird hier also der Beweis geliefert, da eine in ihrer
Gegnerschaft gegen den Kapitalismus durchaus entschieden vorgehende
Arbeiterorganisation nicht entfernt Veranlassung hat, gleichzeitig
materialistischen Grundstzen zu huldigen.

In neuester Zeit hat brigens auch die sozialdemokratische Bewegung
wieder einen gewissen Aufschwung genommen und zugleich ihr Interesse
den Gewerkschaften in hherem Grade zugewandt. Es ist ihren
Anhngern gelungen, im November 1895 einen neuen gewerkschaftlichen
Zentralverband unter dem Namen _$Socialist Trade and Labor Alliance$_
ins Leben zu rufen, der vom 29. Juni bis 2. Juli 1896 in New York
seine erste Hauptversammlung abhielt. Schon der Name bezeichnet
die sozialistische Richtung, wie denn auch das Programm als Zweck
angiebt, den bestehenden Gewerkschaftsorganisationen und ihren teils
trgen, teils korrumpierten, teils bewut reaktionren Elementen
eine Gewerkschaftsorganisation gegenberzustellen, die es sich zur
Aufgabe macht, die Interessen der gewerkschaftlich organisierten
Arbeiter nicht nur nach der konomischen, sondern auch nach der
politischen Seite hin zu wahren. In der Versammlung waren 64 Lokal-
und 7 Distriktsorganisationen, sowie einige gewerkschaftliche
Nationalverbnde durch 75 Abgeordnete vertreten.

Auer den bisher behandelten groen Verbnden bestehen noch eine
ganze Anzahl von $Einzelgewerkschaften$, die ihnen teils angehren,
teils ihnen fern stehen. Dieselben bezeichnen sich, wenn sie auf die
Vereinigten Staaten beschrnkt sind, als nationale, wenn sie dagegen
auch Mitglieder in Canada oder Mexiko haben, als $internationale
Vereine$. Die wichtigsten sind die Eisengieer, die Eisen- und
Stahlarbeiter, die Zigarrenarbeiter, die Mbelarbeiter, die
Hafenarbeiter, die Granithauer; unter den Buchdruckern bestehen zwei
Vereine, nmlich einerseits der deutsch-amerikanische Typographenbund
und andererseits die _International typographical union_. Meist giebt
es auch in den greren Stdten lokale Verbnde der am Orte bestehenden
Gewerkschaften, die hufig in deren Selbstbestimmung tief eingreifende
Befugnisse haben. Ebenso haben sich zuweilen die _local assemblies_ der
einzelnen Staaten zu Verbnden zusammengeschlossen, so in New York, New
Jersey, Pennsylvania, Ohio, Illinois, Maryland, Missouri, Michigan und
Wisconsin.

Der Versuch, eine Zusammenfassung aller Gewerkschaften nach dem
Vorbilde der englischen _trade unions_-Kongresse mit ihren eigenem
parlamentarischen Komitee ins Leben zu rufen, ist 1881 unternommen
durch einen $nationalen Gewerkschaftskongre$, der in Pittsburg tagte
und auf dem die _$Federation of organised Trades and Labor Unions of
the United States and Canada$_ mit einem _Legislative committee_ aus
5 Personen gegrndet wurde. Aber obgleich einige Jahresversammlungen
abgehalten wurden -- auf derjenigen in Chicago im Oktober 1884
waren 400000 Arbeiter durch 200 Abgesandte vertreten -- hat es die
Organisation doch niemals zu wirklicher Bedeutung gebracht.

Hinsichtlich der $Statistik$ der gesamten amerikanischen
Arbeiterbewegung ist man auf private Angaben angewiesen, die um so
weniger zuverlssig sind, als viele Vereine ihre Mitgliederzahlen
absichtlich geheim halten. Aus lterer Zeit ist eine von der _American
Review_ fr den 1. Januar 1885 veranstaltete Erhebung vorhanden,
nach der es damals 26 nationale und 15 internationale Gewerkschaften
mit zusammen 434550 Mitgliedern gab; doch waren dabei viele rtliche
Vereinigungen nicht mitgerechnet. Eine neuere Statistik hat die New
Yorker Volkszeitung veranstaltet und in ihrem Blatte vom 27. August
1892 verffentlicht. Danach betrug die Mitgliederzahl:

1. bei den _Knights of Labor_ 205000,

2. bei der _American Federation of Labor_ 350000.

3. Eine Anzahl von Vereinen, die den beiden Verbnden sich nicht
angeschlossen hatten, umfate 266871 Personen. Dazu gehrten: die
_International Bricklayers and Stonemasons Union_ mit 35000, die
_Brotherhood of Locomotive Engineers_ mit 31000, die _Brotherhood of
Locomotive Firemen_ mit 25071, die _Brotherhood of Railroad Trainmen_
mit 23500, der _Order of Railway Telegraphers_ mit 22506, die
_Granite Cutters National Union_ mit 20000, die _Operative Plasters
International Union_ mit 14000, die _Musicians National League_ mit
11000, der _Order of Railroad Conductors_ mit 10000, die _National
Association of Machinists_ mit 10000, die _Brotherhood of Railroad
Carmen_ mit 10000 Mitgliedern.

Ein Teil der hier aufgefhrten Vereinigungen hat sich spter der
_American Railway Union_ angeschlossen.

4. Auer diesen Gruppen zhlt die Erhebung noch 14 Vereine, von denen
nicht ermittelt ist, ob sie der _Federation_ angehren, mit 55000
Mitgliedern und schtzt, da in nicht bekannt gewordenen Vereinen,
insbesondere Geheimbnden, noch etwa 50000 Arbeiter gesammelt sind.

Hiernach ergiebt sich eine Gesamtzahl von 926900 oder, da viele
Doppelzhlungen vorzuliegen scheinen, von rund etwa 825000
organisierten Arbeitern, was etwa 30 % der in der Industrie, im
Handwerk und im Bergbau beschftigten Personen und 10 % der gesamten
Arbeiterbevlkerung entspricht.

Nach einer Uebersicht des _American Federationist_, des Organes der
_American Federation of Labor_, gab es Ende 1898 in den Vereinigten
Staaten rund eine Million gewerkschaftlich organisierte Arbeiter,
von denen etwa 60 % der _Federation of Labor_, 10 % den Verbnden
der Eisenbahnangestellten und 10 % den lokalen Bauarbeitervereinen
angehrten.

Diese Zahlen sind zusammengetragen aus den Berichten der Behrden
fr Arbeitsstatistik und den Berichten der verschiedenen Landes- und
Ortsgewerkschaften und Arbeiterverbnde.

Nach der letzten Volkszhlung giebt es in den Vereinigten Staaten
22000000 Personen, welche in Erwerbsverhltnissen stehen. Hiervon
sind 4000000 weibliche Personen, 7000000 Landarbeiter, gelernte
Handwerker, Bank- und Handlungsgehlfen, 2000000 Arbeiter, welche
kein Gewerbe erlernt haben und 2000000 Dienstboten und Personen in
hnlichen Stellungen, welche sich zu gewerkschaftlicher Organisation
nicht eignen. Von den brigen 5000000 sind vielleicht 500000
Arbeitgeber und wenigstens 2000000 leben in Landstdten und in den
dnnbevlkerten Distrikten des sdlichen und westlichen Gebietes,
auerhalb der Mittelpunkte der gewerblichen Betriebe, des Bergbaues
und anderer Industriegebiete, welche das Feld fr Arbeiterverbnde
darbieten. Hiernach verbleiben ungefhr 2500000, welche die Gewerbe und
die Gebiete umfassen, in welchen die Gewerkschaften ihre Thtigkeit
entfalten.

In manchen Bezirken sind fast alle Arbeiter organisiert. Die meisten
Gewerkschaften haben Untersttzungskassen. Der Buchdruckerverband
verausgabt fr Untersttzungszwecke jhrlich etwa 1400000 Mk.; der
Zigarrenarbeiterverband zahlte 1893 fr Arbeitslose 356000 Mk. Die
Lokomotivfhrer gaben in den letzten 15 Jahren durchschnittlich
jhrlich 700000 Mk. fr Sterbegeld, die Heizer 600000 Mk. Die
Gesamtausgabe dieser vier grten Verbnde, die zusammen etwa 120000
Mitglieder haben, betrgt jhrlich rund vier Millionen Mark fr
Untersttzungen.


X. Australien[65].

Australien ist das Land, dessen soziale Verhltnisse man bei uns
am wenigsten kennt, die aber dieser Kenntnis am meisten wert sind,
nhern dieselben sich doch mehr, als die irgend eines anderen Landes
denjenigen Zustnden, die wir als das letzte Ziel der sozialen
Entwickelung, als das durch den Jammer und Kummer, durch den Hader und
Streit unserer heutigen Uebergangsverhltnisse wie ein trostreiches
Licht hindurchschimmernde Ideal befriedigender Ausgleichung der
Gegenstze betrachten mssen. Nirgend hat der Arbeiterstand und
damit die Masse der Bevlkerung eine so hohe Stufe der materiellen
und ideellen Lebenshaltung erreicht, nirgend findet ein so gnstiges
Verhltnis zwischen Produktion und Konsumtion, eine so weitgehende
Verwertung der vorhandenen Arbeitskraft und eine so geringe
Arbeitslosigkeit statt, wie in Australien. Eine nhere Beschftigung
mit den dortigen Verhltnissen ist deshalb allen, die sich mit sozialen
Fragen beschftigen, auf das nachdrcklichste zu empfehlen.

  [65] Eine vorzgliche Darstellung der australischen
       Arbeiterverhltnisse, insbesondere auch hinsichtlich der
       Gewerkschaftsentwicklung, bietet G. $Ruhland$ in seinem Aufsatze:
       Achtstundentag und Fabrikgesetzgebung in Australien, Ztschr. f.
       d. ges. Staatsw. Jahrg. 47, S. 279 ff. Vgl. auerdem: $Charles
       Dilke$ in der _Rvue sociale et politique_, _Brssel_ 1891, Heft
       2; H. H. $Champion$, _The crushing defeat of trade unionism in
       Australia_. _Nineteenth century_, Februar 1891; W. P. $Reeves$ in
       $Braun$, Archiv f. soz. Ges., Bd. XI, S. 635 ff.

Australien verdankt diese glcklichen Zustnde in erster Linie der
Entwicklung seines $Gewerkschaftswesens$. Allerdings kommt ihm dabei
zustatten, da ihm aus Europa im allgemeinen ein gutes Arbeitermaterial
zufliet; auch hat man sich im Interesse der nationalen Arbeit zu
hohen Schutzzllen entschlossen, aber das Wesentliche ist doch, da
man in der eignen Bevlkerung sich einen kaufkrftigen Abnehmer, einen
wertvollen inneren Markt geschaffen hat. Die Lhne der australischen
Arbeiter bersteigen die amerikanischen, die ihrerseits die englischen
weit hinter sich zurcklassen, von den deutschen gar nicht zu reden.
Stze von 10-12 Mark nach unserm Gelde bilden die Regel fr ungelernte
Arbeit; fr gelernte steigen sie auf 30-35 Mk. Daneben ist die
Arbeitszeit fast ausnahmslos auf acht Stunden herabgesetzt, und die
gewonnene Mue wird von den Arbeitern benutzt, um sich auf eine Stufe
der Bildung zu bringen, die uns unglaublich erscheint. Eine natrliche
Folge dieser gnstigen Verhltnisse ist es, da $sozialistische
Ideen$ bis jetzt in Australien nirgends Boden gefunden haben, selbst
Eingriffe der Gesetzgebung, die uns durchaus berechtigt erscheinen,
wie z. B. die Schaffung staatlicher Schiedsgerichte fr gewerbliche
Streitigkeiten, finden keinen Beifall, da man vorzieht, den Ausgleich
durch freie Verhandlungen und ntigenfalls freiwillige Einsetzung einer
Schiedsinstanz herbeizufhren. Es ist deshalb vllig begreiflich, da
insbesondere der bekannte englische Politiker $Sir Charles Dilke$, der
den australischen Arbeiterverhltnissen eingehende Studien gewidmet
hat, sich gewissermaen zum Apostel derselben aufgeworfen hat und mit
Feuereifer dafr eintritt, dem dort gegebenen Vorbilde nachzueifern.
Da auch in Australien noch nicht das Ideal selbst erreicht ist, da
auch dort noch menschliche Leidenschaften sich hlich geltend machen
und Streitigkeiten selbst greren Umfanges zwischen Arbeitern und
Arbeitgebern nicht zu vermeiden sind, hat insbesondere der groe, von
den Wollscherern ausgegangene, dann aber allgemein gewordene Streik vom
Jahre 1890 bewiesen, der infolge der Ueberspannung der Forderungen,
insbesondere des verlangten Ausschlusses aller nicht den G.-V.
angehrenden Arbeiter von der Beschftigung, fr die G.-V. ungnstig
auslief, indem die ffentliche Meinung sich gegen die Streikenden
erklrte. Aber selbst dieses Ereignis hat die sozialen Verhltnisse
nicht dauernd zu schdigen und eine Strmung gegen die private Form der
Produktion und das Lohnsystem nicht ins Leben zu rufen vermocht.

Gerade der Kampf um den $Achtstundentag$ hat den Ausgangspunkt fr die
australische Gewerkschaftsbewegung gebildet, er steht noch heute in
dem Mae im Vordergrunde, da keine Arbeitergruppe als G.-V. anerkannt
wird, die nicht dieses Ziel errungen hat. Die ersten, die in den Kampf
eintraten, waren die Bauhandwerker, die 1856 einen G.-V. bildeten
und ohne nennenswerten Widerstand der Arbeitgeber den Achtstundentag
durchsetzten. Der Tag, an welchem dies geschah, der 23. April, wird
als sog. $_demonstration day_$ jhrlich als allgemeiner Festtag der
gesamten Arbeiterschaft Australiens mit groem Pomp gefeiert, wobei
sich nicht nur die hchsten Spitzen der Behrden und der Statthalter,
sondern auch die Vertreter der G.-V. der Arbeitgeber beteiligen. Auf
die Bauhandwerker folgten bald die Maschinenbauer, die Eisengieer und
die Schiffbauer. Nach einem Rckschlage, den die Bewegung im Anfange
der 60er Jahre durch das massenhafte Rckstrmen der Goldwscher von
den erschpften Goldfeldern des Innern erlitt, beginnt seit 1869 die
Ausdehnung auf alle Arbeiterklassen, so da heute ber 60 G.-V. in dem
Ausschusse vertreten und eigentlich nur noch die Textilarbeiter von der
Organisation ausgeschlossen sind; selbst einige Zweige der weiblichen
Arbeiter sind bereits angegliedert.

Der statutenmige $Zweck$ aller G.-V. ist Verteidigung der Rechte der
Arbeit, insbesondere neben der Aufrechterhaltung des Achtstundentages
die Erlangung gnstiger Lohnbedingungen, aber dies alles $unter
mglichster Vermeidung von Streiks$ durch Befrderung des guten
Einvernehmens mit den Arbeitgebern.

So bezeichnen z. B. die Statuten des Vereins der $Wollscherer$ dessen
Ziele, wie folgt: Verteidigung des Rechts der Arbeit, Verbindung zu
gegenseitigem Schutze, Erreichung und Erhaltung einer ausreichenden
Lohnhhe, Beistand in allen Fllen der Unterdrckung, Aufbringung eines
Vereinsvermgens, mglichste Verhinderung von Streiks und Befrderung
eines guten Verhltnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitern,
Beilegung von Streitigkeiten durch Einigungsmter, Schiedsgerichte und
andere gesetzliche Mittel, Anlegung von Geldern in Unternehmungen,
welche von Arbeitern betrieben werden.

Der grte australische G.-V., die Organisation der vereinigten
$Bergleute$, hat nach dem am 24. Februar 1891 dem Delegiertentage
erstatteten Berichte in den 18 Jahren seines Bestehens neben 71293
Pfd. St. fr Unfallentschdigung, 13929 Pfd. St. fr Sterbegelder und
15329 Pfd. St. fr andere Hilfskassenzwecke nur 6614 Pfd. St. fr
Streiks ausgegeben.

Die Verhandlungen erfolgen zwischen dem Zentralverein der Arbeiter und
demjenigen der ebenfalls zu G.-V. organisierten Arbeitgeber. Nirgends
in der Welt haben die den englischen _trade councils_ entsprechenden
Provinzialausschsse der G.-V. ber ihre Mitglieder eine solche
fast schrankenlose Gewalt, wie in Australien. Auch von den Behrden
werden sie allgemein als Vertreter der Arbeiter anerkannt. Soll ein
Streik durchgefhrt werden, so wird von dem Ausschusse zuweilen fr
ganz fern stehende Arbeiterklassen angeordnet, da sie ebenfalls die
Arbeit niederlegen, und niemals wird solchem Befehle die Folgeleistung
versagt. Fr die Verhandlungen besteht ein besonderes dem G.-V.
gehriges Gebude, die _Trades Hall_. Uebrigens hat man 1887 fr
Victoria ein festes Schiedsgericht (_board of conciliation_) errichtet
und ist bestrebt, diese Einrichtung allgemein zu machen, auch eine
gesetzliche Bestimmung durchzusetzen, da das Vermgen der Vereine fr
die Durchfhrung der getroffenen Entscheidungen in Anspruch genommen
werden kann. Ebenso geht man darauf aus, dem Vereine ein gesetzliches
Besteuerungsrecht ber seine Mitglieder einzurumen; da sie das Recht
der juristischen Persnlichkeit bereits besitzen, so wrde das ein
weiterer Schritt sein, ihnen ffentlich-rechtliche Gewalt zu verleihen
und sie zu staatlichen Faktoren zu erheben. Das Kassenwesen hat man
bei vielen G.-V. zurcktreten lassen, da die Mitglieder zugleich
Versicherungsgesellschaften (_friendly societies_) angehren.

Ist in Australien, wie in anderen Lndern, die Gewerkschaftsbewegung
zunchst von den gelernten Arbeitern ausgegangen, so haben doch
insbesondere seit 1890 auch die $ungelernten$ sich der Organisation
zugewandt, und es besteht jetzt ein Zentralverein derselben, die
$_General labor union_$. Auch die $landwirtschaftlichen$ Arbeiter
(_bush labourers_) und insbesondere die schon genannten Wollscherer,
die, ber den ganzen Kontinent zerstreut, auch ihre Arbeit in
nomadisierender Weise verrichten, haben seit Ende der 80er Jahre
die Organisation begonnen. In neuester Zeit ist man bestrebt, an
Stelle der kolonialen Ausschsse eine $einheitliche Zentralinstanz
aller australischen$ G.-V. zu setzen, durch die man dann die weitere
Forderung durchzusetzen hofft, da nur Mitglieder von G.-V. beschftigt
werden drfen. Viel Erfolg haben diese Versuche bisher noch nicht
gehabt, denn obgleich 1890 die $_Australian labour federation_$
gegrndet wurde, so hat sie doch eine rechte Bedeutung nicht erlangt,
da die an die einzelnen G.-V. zur Genehmigung gesandten Statuten eine
ausgesprochene sozialistische Tendenz verfolgten und deshalb wenig
Beifall fanden. Im September 1895 haben sich auf einer Konferenz in
Sidney die Zentralverbnde von Queensland und Neu-Sd-Wales sowie
zwei lokale Gewerkschaften Sdaustraliens zu einem festen Bunde
zusammengeschlossen, der beabsichtigt, die Gesamtvereinigung energisch
in die Hand zu nehmen.

Ein Ansatz zu einer gewissen gemeinsamen Organisation ist dadurch
gemacht, da ein Gesetz der Kolonie Victoria vom 28. Juli 1896 den
Gouverneur ermchtigt fr eine Reihe von Gewerben eine je zur Hlfte
aus Arbeitgebern und Arbeitern gebildete Behrde einzusetzen, die das
Recht hat, die Mindeststze an Zeitlohn und Stcklohn zu bestimmen;
Uebertretungen sind mit Geldstrafe bis 2000 M. bedroht. Nach dem
Berichte des ersten Fabrikinspektors vom 1. Juni 1898 ist von dieser
Befugnis u. a. fr Bckerei, Schuhmacherei, Tischlerei und die
Gewerbe zur Herstellung von Bekleidungs- und Wschegegenstnden mit
befriedigendem Erfolge Gebrauch gemacht.

$Statistische$ Angaben liegen nur hinsichtlich einzelner Vereine vor.
So besa nach dem bereits erwhnten Berichte die Organisation der
vereinigten Bergleute im Februar 1891 94 Zweigvereine mit etwa 25000
Mitgliedern, die sich ber alle Kolonien verteilten. Die Wollscherer
besaen einen Verein fr Sdaustralien, Victoria und Neu-Sd-Wales
und einen andern fr Queensland und Neuseeland, von denen der erstere
25000, der letztere 10000 Mitglieder hat. Insgesamt schtzt man die
Zahl der organisierten auf 75% aller Arbeiter.

Ein interessanter gesetzgeberischer Versuch verdient hier kurze
Erwhnung, der in der Kolonien Neuseeland gemacht ist. Die in
Australien bestehenden glcklichen sozialen Zustnde haben sich seit
Anfang der 1870er Jahre, seitdem das ffentliche Land, soweit es
gnstigen Boden hatte, in Privatbesitz bergegangen war, wesentlich
verschlechtert, und darunter hatten auch die Gewerkvereine zu
leiden, so da insbesondere im Jahre 1890 nicht allein der groe
Hafenarbeiterstreik, sondern noch mehrere andere Streiks z. B. der
Schafscherer, der Bergleute, der Schuhmacher u. s. w. mit vlligen
Niederlagen endeten. Versuche gtlicher Beilegung durch freiwillige
Einigungsmter und Schiedsgerichte waren regelmig an der Weigerung
der Unternehmer gescheitert, und nachdem in Sd-Wales eine zur Prfung
dieser Verhltnisse eingesetzte knigliche Kommission einen eingehenden
Bericht erstattet hatte, brachte die Regierung 1892 einen Gesetzentwurf
wegen Bildung von Schiedsgerichten ein, der auch Annahme fand. Aber
da man den Gerichten keine Zwangsgewalt beigelegt hatte, so erwies
sich das Mittel bald als vllig wirkungslos, und der 1895 unternommene
Versuch, die zwangsweise Durchfhrung der Schiedssprche zu sichern,
scheiterte im Oberhause.

Gnstiger verlief die gleiche Angelegenheit in Neuseeland, wo der
von der Regierung 1891 vorgelegte Entwurf zum Gesetze erhoben wurde
und seitdem in Kraft steht. Nach ihm hat jede Partei, Unternehmer
und Gewerkverein, das Recht, bei ausbrechenden Streitigkeiten ber
das Arbeitsverhltnis die Gegenpartei vor das Bezirksamt (_district
board_) zu laden, wo nach eingehender Untersuchung ein Schiedsspruch
erlassen wird. Dieser kann freilich nicht zu zwangsweiser Durchfhrung
gebracht werden, sondern ist nur ein guter Rat, aber sobald er nicht
befolgt wird, kann die Entscheidung eines Schiedsgerichtes (_court
of arbitration_) angerufen werden. Dieses besteht aus einem Richter
des obersten Gerichtshofes als Vorsitzendem und zwei Beisitzern, von
denen der eine von den organisierten Unternehmern und der anderen
von dem Verbande der Gewerkvereine gewhlt wird. Der Spruch dieses
Gerichtshofes, der ebenfalls nach eingehender Sachuntersuchung ergeht,
kann, sofern das Gericht selbst es anordnet, zwangsweise durchgefhrt
werden, indem gegen den Unternehmer oder den Gewerkverein, der sich
nicht fgt, Geldstrafen bis zu 500 Pfd. St. verhngt werden.

Gegenstand der Entscheidung sind die Lnge der Arbeitszeit, die
Feiertage, die Hhe des Lohnes, die Frage des Akkordlohnes, die Zahl
der Lehrlinge, das Recht der Unternehmer, nicht organisierte Arbeiter
zu beschftigen oder organisierte auszuschlieen, sowie die Pflicht der
Arbeiter, Untersttzungskassen beizutreten. Jeder Unternehmer und jeder
Gewerkverein kann in dieser Weise vor Gericht gezogen werden.

Bei der Beratung des Gesetzes wurde der naheliegende Einwand geltend
gemacht, da doch der Staat nicht einen Unternehmer zwingen knne,
zu Bedingungen, die er fr unmglich erklre, sein Gewerbe zu
betreiben, aber man hielt dem entgegen, da man ihn auch nur zwinge,
falls er die von einer berufenen Instanz als angemessen anerkannten
Arbeitsbedingungen nicht annehmen wolle, berhaupt auf einen
Betrieb seines Gewerbes zu verzichten. Thatschlich hat das Gesetz,
welches seit 1. Januar 1894 in Kraft ist, bis jetzt zur allgemeinen
Zufriedenheit gewirkt, wobei allerdings in Betracht zu ziehen ist,
da die Auswahl der betreffenden Richter mit ganz besonderer Vorsicht
geschieht, denn offenbar kommt hier alles darauf an, wie die groe in
die Hand des Gerichtes gelegte Gewalt in der Praxis gehandhabt wird.
Uebrigens ist das Gesetz bis jetzt nur fr die organisierten mnnlichen
Arbeiter erlassen und auf die nicht organisierten und die Frauen noch
nicht ausgedehnt.


                         XI. Deutschland[66].

                            1. Einleitung.

Die ersten Anfnge einer Gewerkschaftsbewegung in Deutschland finden
wir in den Handwerker- und Bildungsvereinen, die insbesondere in den
Jahren vor 1848 unter der Leitung von liberalen Politikern entstanden,
aber in der Zeit der Reaktion vielfach sich wieder auflsten. Ein
Interessen- und Klassengegensatz trat jedoch in diesen Vereinen
noch nicht hervor, und in der That war zu einem solchen der Anla
erst geboten, nachdem die Verdrngung des Kleinbetriebes durch den
Grobetrieb, der Handarbeit durch die Maschinenarbeit das frhere
Verhltnis des Gesellenstandes als einer Vorstufe des Meisterstandes
beseitigt und eine immermehr sich vertiefende Scheidungslinie zwischen
Arbeitgeber und Arbeiter gezogen hatte.

  [66] Eine umfassende Darstellung der deutschen Gewerkschaftsbewegung
       besteht nicht; die Litteratur ist deshalb bei den einzelnen
       Abschnitten angegeben. Auer den von mir behandelten
       Vereinigungen erwhnt $Oldenberg$ im Handw. d. St.-W. I.
       (Ergnz.-Band, S. 395) und in $Schmollers$ Jahrb., Jahrg. XX, S.
       253 ff. noch: den Zentralverband deutscher Zuschneidervereine,
       den Bund deutscher Bierbrauergesellen, die beiden 1888
       gegrndeten Braumeistervereine, den 1894 entstandenen
       sddeutschen Bckerverband, die organisierten Kellner,
       den deutschen Photographengehlfenverband und den Verein
       deutscher Versicherungsbeamter, sowie eine Reihe von Berg-
       und Httenarbeitervereinen. Teils schienen mir diese Vereine
       nicht wichtig genug, um eine eingehendere Bercksichtigung
       zu verdienen, teils ist es mir nicht gelungen, Material zu
       erhalten, indem meine Anfragen unbeantwortet blieben.

Der lteste wirkliche G.-V. in Deutschland ist der im Jahre 1865 von
$Fritzsche$ gegrndete deutsche $Tabakarbeiterverein$ und der im
folgenden Jahre ins Leben gerufene $Verband der deutschen Buchdrucker$.
Der letztere verdient unser besonderes Interesse dadurch, da er sich
bis auf die allerneueste Zeit von politischen Einflssen vllig fern
gehalten hat und aus diesem Grunde das treueste Bild eines wirklichen
G.-V. bietet. Wir wollen uns deshalb mit ihm demnchst noch eingehender
beschftigen. Das Gleiche gilt von einer Reihe anderer in neuester Zeit
begrndeter Organisationen, insbesondere den christlichen Vereinigungen
aller Art. Im brigen ist die deutsche Gewerkschaftsbewegung teils
ausgesprochenermaen, teils wenigstens thatschlich unter Anlehnung an
politische Parteien erwachsen und zwar aus einer doppelten Wurzel.

Der uere Ansto wurde gegeben durch Berichte, welche $Max Hirsch$
im Sommer 1868 in Briefen aus England ber die dortigen G.-V. in der
Berliner Volkszeitung verffentlichte, und in denen er das englische
Vorbild zur Nachahmung empfahl. Nach seiner eigenen Angabe hatte
er die Reise nach England unternommen, um sich ber die dortigen
sozialen Verhltnisse, insbesondere ber das Genossenschaftswesen zu
unterrichten und hatte dort die ihm vorher kaum bekannten G.-V. kennen
gelernt. Ob dieselben den Fhrern der jungen sozialdemokratischen
Bewegung bekannt gewesen sind, oder ob diese erst aus den Hirsch'schen
Berichten ihre Anregung erhalten haben, mag dahingestellt bleiben,
jedenfalls griff der damalige Prsident des von $Lassalle$
gestifteten Allgemeinen deutschen Arbeitervereins, v. $Schweitzer$,
in Gemeinschaft mit $Fritzsche$, dem Grnder des Deutschen
Tabakarbeitervereins, den Gedanken lebhaft auf und beantragte am 23.
August 1868 bei der in Hamburg tagenden Generalversammlung seines
Vereins, da man seitens desselben mit der Grndung von Gewerkschaften
vorgehen solle. Er fand jedoch hier den entschiedensten Widerspruch und
erlangte schlielich nur, da man erklrte, nichts dagegen einwenden
zu wollen, wenn er und Fritzsche persnlich, oder $ganz unabhngig von
dem Vereine$, die Sache in die Hand nhmen. Daraufhin beriefen beide
auf den 26. September 1868 einen $deutschen Arbeiterkongre$ nach
Berlin zur Begrndung allgemeiner, nach den verschiedenen Berufsarten
gegliederter Gewerkschaften.

$Max Hirsch$, der inzwischen von England zurckgekehrt war und unter
den Berliner Arbeitern insbesondere durch die Maschinenbauer eine
starke Sttze hatte, versuchte mit deren Hilfe auf diesem Kongresse
seinen Standpunkt zu vertreten, blieb aber in der Minderheit und wurde
schlielich mit Gewalt aus dem Saale getrieben. Er berief darauf
seinerseits auf den 28. September 1868 eine groe Arbeiterversammlung,
welche unter dem Vorsitze des fortschrittlichen Abgeordneten $Franz
Duncker$ tagte und schlielich die von $Hirsch$ entworfenen Grundzge
fr die Konstituierung der deutschen Gewerkvereine mit groer Mehrheit
annahm.

So waren also gleichzeitig zwei verschiedene Bewegungen ins Leben
gerufen, welche beide eine Interessenvertretung der Arbeiter
bezweckten. Aber, wie sie sich schon in ihren Namen insofern
unterschieden, als die von $Hirsch$ begrndeten und gewhnlich noch
ihm und ihrem zweiten geistigen Vater als $Hirsch-Duncker$'sche
bezeichneten Vereine sich Gewerkvereine nannten, whrend
die $Schweitzer$'schen sich den Namen Arbeiterschaften oder
Gewerkschaften beilegten, so waren beide Organisationen auch in
ihrem Karakter wesentlich verschieden, wie dies insbesondere bei
ihrer $Stellungnahme gegenber den Arbeitseinteilungen$ hervortritt.
$Schweitzer$ bezeichnete in seiner ffentlichen Aufforderung zur
Beschickung des einberufenen Kongresses als dessen Ziel die umfassende
festbegrndete Organisation der gesamten Arbeiterschaft Deutschlands
durch und in sich selbst zum Zwecke gemeinsamen Fortschreitens $mittels
der Arbeitseinstellungen$.

Whrend also die Aufgabe dieser Gewerkschaften geradezu als
Organisation der Streiks bezeichnet werden kann, gehen umgekehrt die
Gewerkvereine davon aus, da zwischen den Interessen der Arbeiter und
der Arbeitgeber eine natrliche Harmonie bestehe, weshalb man sie
hhnisch Harmonieapostel genannt hat, da deshalb eine Verbesserung
der Lage der Arbeiter thunlichst in friedlicher Entwicklung
geschehen und ein Ausgleich etwa ausbrechender Streitigkeiten durch
Schiedsgerichte und Einigungsmter geschehen msse. Beide Gruppen
stehen zu einander in scharfem Gegensatze, insbesondere mu jeder,
der den Gewerkvereinen als Mitglied beitreten will, vorher einen
Revers unterschreiben, durch welchen er erklrt, weder Mitglied noch
Anhnger der Sozialdemokratie zu sein. Versuche, eine Aufhebung dieser
Statutvorschrift herbeizufhren, wie sie wiederholt z. B. auf dem
letzten am 30. Mai 1898 in Magdeburg abgehaltenen Verbandstage gemacht
sind, haben bisher keinen Erfolg gehabt.

Wir wollen jetzt die Entwicklung dieser beiden Gruppen gesondert
verfolgen und uns dann noch mit einer Reihe anderer Organisationen,
insbesondere dem bereits erwhnten deutschen Buchdruckerverbande
beschftigen.


2. Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[67].

Nach den in der Versammlung vom 28. September 1868 angenommenen
Grundstzen sollte eine Organisation der gesamten deutschen
Arbeiterschaft mit beruflicher Gliederung angestrebt werden. Die
Einheit bildet deshalb der $nationale Gewerkverein$ eines bestimmten
in sich abgeschlossenen Gewerbes. Dieser sttzt sich auf die
$Ortsvereine$, und zwar wird zur Bildung eines Gewerkvereins das
Vorhandensein von mindestens fnf Ortsvereinen gefordert. Uebrigens
giebt es auch selbstndige d. h. nicht zu einem G.-V. vereinigte
Ortsvereine. Eine Mittelstufe zwischen diesen beiden Formen, die
$Bezirksvereine$, die man anfangs nach dem Vorbilde der englischen
_trade unions_ ins Auge gefat hatte, sind nur ganz vereinzelt
gebildet. Dagegen sind vielfach Vereinigungen aller an einem Orte oder
in einem Bezirke bestehenden Vereine zur Vertretung der gemeinsamen
Interessen als $Orts$- oder $Bezirksverbnde$ geschaffen, denen
insbesondere das Bildungswesen, die Erteilung von Rechtsbeistand,
die Abwehr gegenber anderen Parteien und die Errichtung von
Herbergen bertragen ist. Der Beitritt zu diesen Verbnden war frher
obligatorisch, bis man dies auf dem Verbandstage von 1892 beseitigt
hat, immerhin bestehen jetzt 145 Orts- und 7 Bezirksverbnde.

  [67] Die besten Quellen sind: $Karl Walcker$: Die Arbeiterfrage
       mit besonderer Bercksichtigung der deutschen Gewerkvereine
       (Hirsch-Duncker) Eisenach 1881 und die in Veranlassung des
       25jhrigen Jubilums der G.-V. von dem Verbandsanwalt Dr.
       $Max Hirsch$ verffentlichte Festschrift: Die Arbeiterfrage
       und die deutschen Gewerkvereine, Leipzig 1893, sowie das
       Verbandsorgan Der Gewerkverein, das jetzt im 31. Jahrgange
       erscheint. Vgl. auerdem $Max Hirsch$: Die Arbeiterfrage und
       die deutschen Gewerkvereine, Leipzig 1893. Eine Vergleichung
       mit den englischen Gewerkschaften enthlt: $Max Hirsch$: Die
       Entwicklung der Arbeiterberufsvereine in Grobritannien und
       Deutschland. Berlin 1896.

An der Spitze jedes G.-V. steht ein $Generalrat$, welcher auf
der alle drei bis fnf Jahre zusammentretenden Generalversammlung
gewhlt wird. Eine Gesamtvertretung aller G.-V. war von Anfang
an beabsichtigt und ist schon Pfingsten 1869 durch Grndung des
$Verbandes der deutschen Gewerkvereine$ geschaffen, an dessen Spitze
der $Zentralrat$ steht. Beirat des letzteren ist $Max Hirsch$ unter
dem Titel $Verbandsanwalt$; derselbe ist zugleich Herausgeber des
$Verbandsorganes$: Der Gewerkverein. Die regelmige Versammlung des
Verbandes ist der $Verbandstag$. Auf demselben wird jedesmal der
Betrag festgestellt, welchen jeder G.-V. an die Verbandskasse zu zahlen
hat; derselbe darf jedoch den Satz von 5 Pfennigen vierteljhrlich auf
den Kopf des Mitgliedes nicht bersteigen. Die Verbandstage finden
jetzt alle drei Jahre statt und nehmen regelmig eine ganze Woche in
Anspruch. Auer der konstituierenden Versammlung, die am 18. Mai 1869
in Berlin stattfand und in der die Begrndung des Verbandes erfolgte,
haben bis jetzt 12 ordentliche Verbandstage stattgefunden und zwar 1)
27. bis 29. August 1871 in Berlin; 2) 17. bis 21. April 1873 in Berlin:
3) 28. bis 31. Mrz 1875 in Leipzig; 4) 15. bis 17. Oktober 1876 in
Breslau; 5) 23. bis 27. Oktober 1877 in Gera; 6) 12. bis 17. Oktober
1879 in Nrnberg; 7) 19. bis 25. Juni 1881 in Stuttgart; 8) 24. bis
29. Juni 1883 in Stralsund; 9) 17. bis 22. Juni 1886 in Halle a. S.;
10) 11. bis 16. Juni 1889 in Dsseldorf; 11) 7. bis 15. Juni 1892 in
Mannheim; 12) 3. bis 9. Juni 1895 in Danzig; 13) 30. Mai bis 6. Juni
1898 in Magdeburg. Auerdem sind zwei auerordentliche Verbandstage
in Berlin abgehalten; der erste am 19. Juni 1869 betraf Aenderungen
des Verbandsstatutes, der zweite am 8. September 1889 bezweckte die
Aufhebung der Verbandsinvalidenkasse.

Der Grundgedanke fr das Verhltnis dieser verschiedenen Instanzen ist
der, da den Ortsvereinen mglichste Selbstndigkeit gelassen ist, mit
einziger Ausnahme des Kassenwesens, welches naturgem zentralisiert
sein mu. Jeder G.-V. hat eine $Kranken$- und $Sterbekasse$. Der
Verband hatte auerdem am 1. Juli 1869 eine $Invalidenkasse$ ins
Leben gerufen, die aber nach Einfhrung der reichsgesetzlichen
Invalidittsversicherung am 8. September 1889, nachdem ihr
Mitgliederbestand auf 2046 herabgesunken war, liquidieren mute,
wobei brigens die Mitglieder 76% ihrer Beitrge zurckerhielten.
Gleichzeitig mit der Invalidenkasse des Verbandes hatte auch der
grte Einzelverein, der G.-V. der Maschinenbauer und Metallarbeiter
eine solche gegrndet, die man anfangs auch neben den gesetzlichen
Zwangsverbnden aufrecht zu erhalten suchte, bis sich ergab, da die
Mitglieder nicht die Beitrge zu beiden Versicherungen nebeneinander
aufbringen konnten. So wurde denn im November 1893 von der
Generalversammlung die Auflsung beschlossen und das nach Zahlung von
insgesamt 928000 Mk. Invalidengeldern noch vorhandene Vermgen in Hhe
von 500000 Mk. zur Verteilung gebracht, so da smtliche Mitglieder die
von ihnen eingezahlten Beitrge zurckerhielten.

Bei ausbrechenden ernsteren $Streitigkeiten$ wenden sich die
Ortsvereine zunchst an ihren Generalrat, der, falls seine Versuche zur
Beilegung erfolglos bleiben, die Sache dem Zentralrate unterbreitet.
Dieser soll eine $Arbeitseinstellung$ nur unter der dreifachen
Voraussetzung anordnen, da auch durch seine Vermittelungen keine
Verstndigung zu erzielen ist, da er den Streik als berechtigt
anerkennt und da derselbe nach Lage der Umstnde Erfolg verspricht.

Der $Zweck$ der G.-V. ist nach dem Normalstatut der Schutz und die
Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem
Wege. Aus den leitenden Grundstzen ist folgendes hervorzuheben:

Es soll ein $Arbeitslohn$ angestrebt werden, der zum knftigen
Unterhalte des Arbeiters und seiner Familie ausreicht mit Einschlu der
Versicherung gegen jede Art von Arbeitsunfhigkeit, sowie der ntigen
Erholung und humanen Bildung. Die $Arbeitszeit$ ist auf 10 Stunden zu
beschrnken, $Sonntags$- und $Nachtarbeit$ mglichst zu beseitigen.
$Weiblichen$ und $unerwachsenen Arbeitern$ ist der erforderliche
Schutz zu gewhren. $Zuchthausarbeit$ soll der freien Arbeit keine
Konkurrenz bereiten. $Fabrik$- und $Arbeitsordnungen$ sind mit den
Arbeitern zu vereinbaren. Zur Erledigung von Streitigkeiten ist ein
von beiden Teilen zu besetzendes stehendes $Schiedsgericht$ unter einem
unparteiischen Obmann zu bilden.

Ein Hauptgewicht haben die G.-V. von Anfang an auf die Bildung von
$Hlfskassen$ jeder Art gelegt. Ihrem Einflusse ist es wesentlich
zu danken, da das Gesetz ber die eingeschriebenen Hlfskassen vom
7. April 1876 erlassen und da in der Gewerbeordnung und in den
spteren Versicherungsgesetzen im wesentlichen der Grundsatz des
bloen Kassenzwanges im Gegensatz zu der weitergehenden Forderung
der Zwangskassen Aufnahme gefunden hat, da also insbesondere
die Zugehrigkeit zu einer den gesetzlichen Normativbedingungen
entsprechenden Hlfskasse von dem Beitritte zu den gesetzlichen
Zwangskassen entbindet. In neuerer Zeit freilich beklagt man
sich immer mehr ber ungnstige Behandlung der freien Kassen,
insbesondere insofern, als man ihre Vertreter nicht zu den fr die
Schiedsgerichte, das Reichsversicherungsamt und die Unfalluntersuchung
und Unfallverhtung geschaffenen Ausschssen zult, und als das neue
Krankenkassengesetz vom 10. April 1892 die Bestimmung traf, da die
freien Kassen die rztliche Behandlung in Natur -- im Gegensatz zu
der frher gestatteten Geldentschdigung -- leisten und da der Satz
des Krankengeldes sich nach dem ortsblichen Tagelohn des Wohnortes
des Versicherten -- im Gegensatze zu dem Sitze der Kasse -- richten
msse, entwickelte sich eine groe Bewegung auf vllige Aufhebung der
Kassen, die aber von der Zentralleitung mit Erfolg bekmpft ist. Nach
dem Gesetze mssen die Hlfskassen von den G.-V. vllig getrennt sein.
Immerhin hat man eine gemeinschaftliche Interessenvertretung zunchst
durch ein Kartell und seit 1892 durch den $Verband der deutschen$
G.-V.-$Hlfskassen$ hergestellt.

Ueber die Ziele der bisherigen Sozialversicherung hinaus hat man
seitens der G.-V. die $Versicherung gegen Arbeitslosigkeit$ ins Auge
gefat, also eine Aufgabe von ungemeiner Bedeutung. Allein obgleich
auf dem Verbandstage in Nrnberg 1879 das von einer zu diesem Zwecke
eingesetzten Kommission ausgearbeitete Statut einer Verbandskasse fr
Reisende und Arbeitslose zur Annahme gelangte, so ist die letztere
doch mangels ausreichender Beteiligung nicht ins Leben getreten.
Immerhin hat man durch statistische Erhebungen ber Hufigkeit und
Dauer der Arbeitslosigkeit sich ein erhebliches Verdienst erworben.
Auerdem haben schon seit 1881, wo die Tischler damit begannen, die
einzelnen G.-V. eine Arbeitslosenuntersttzung eingerichtet, und auf
dem Verbandstage in Danzig 1895 konnte der Verbandsanwalt feststellen,
da dieselbe jetzt bei allen Vereinen durchgefhrt sei.

Die Bekmpfung der Arbeitslosigkeit sucht man zunchst zu
erreichen durch eine mglichst ausgebildete $Arbeitsstatistik$
verbunden mit $Arbeitsnachweis$. Neben den Ortsvereinssekretren,
denen die Arbeitsvermittelung obliegt, sind bisher 90 besondere
Arbeitsnachweisestellen eingerichtet. Auch eine Ausdehnung ber den
rtlichen Rahmen hinaus mit Hlfe der Generalsekretre wird angestrebt,
doch haben hier bis jetzt nur die Vereine der Kaufleute und der Kellner
ernsthafte Versuche unternommen. Die $Arbeitslosenuntersttzung$
beluft sich meist auf wchentlich 7 Mk. 50 Pf. und wird bis zu 13
Wochen gezahlt. Mit derselben verbunden ist eine $Reiseuntersttzung$
bei Ortswechsel und eine $Uebersiedelungsbeihlfe$ fr die Angehrigen.
Endlich giebt es noch eine $Untersttzung in besondern Notfllen$.

Die G.-V. haben sich die nachdrckliche Frderung des
$Genossenschaftswesens$ angelegen sein lassen. Allerdings ist die
versuchte Schaffung von Produktivgenossenschaften fast berall an der
mangelnden kaufmnnischen Berechnung und Umsicht gescheitert; nur in
Burg bei Magdeburg bestehen Produktivgenossenschaften der Tuchmacher,
der Zigarrenarbeiter und der Goldleistenverfertiger mit gutem Erfolge.

Die Kredit-, Rohstoff- und Magazinvereine haben Bedeutung wesentlich
nicht fr Arbeiter, sondern fr kleine Unternehmer, die brigens in
den G.-V. ebenfalls vertreten sind. So hat z. B. der Generalrat der
Schneider seit zwei Jahren einen genossenschaftlichen Wareneinkauf
eingerichtet, dagegen hat man Konsumvereine an sehr vielen Orten ins
Leben gerufen und zur Blte gebracht und nicht minder die Bildung von
Baugenossenschaften angeregt.

Ebenso haben die G.-V. die Frderung des $Volksbildungswesens$
thatkrftig in die Hand genommen und sich deshalb mit den zu diesem
Zwecke bestehenden Vereinigungen, insbesondere der Gesellschaft fr
Verbreitung von Volksbildung, in nahe Fhlung gesetzt.

Als sehr ntzlich haben sich die Einrichtungen zur Gewhrung von
$Rechtsschutz$ erwiesen. Die Ortsvereine oder hufiger noch die Orts-
und Bezirksverbnde bestellen einen geeigneten Rechtsverstndigen,
bei dem die Mitglieder unentgeltlich Rechtsbelehrung erhalten
knnen, bernehmen auch auf ihre Kosten die Durchfhrung von
Prozessen der Mitglieder, wobei nur Beleidigungs-, Ehescheidungs- und
Erbschaftssachen, sowie Streitigkeiten der Mitglieder untereinander
ausgeschlossen sind. Vorzugsweise wird von dem Rechtsschutze in
Versicherungsangelegenheiten und vor den Gewerbegerichten Gebrauch
gemacht.

In neuester Zeit sind die G.-V. vor allem bestrebt, sich selbst
eine gesichertere rechtliche Grundlage zu verschaffen, indem sie
den Erla eines Gesetzes ber die Zulassung von $Berufsvereinen$
fordern, dessen Grundgedanke darin besteht, da Vereine, welche
die Berufsinteressen ihrer Mitglieder vertreten, unter den durch
Gesetz festzustellenden Voraussetzungen ihre Eintragung in ein
ffentliches Register nachsuchen knnen und durch diese eigene
Rechtsfhigkeit erlangen. Der erste Versuch in dieser Richtung wurde
von $Schulze-Delitzsch$ durch einen am 4. Mai 1869 im Reichstage
eingebrachten Antrag unternommen, der die privatrechtliche Stellung
der Vereine berhaupt regeln und die Rechtsfhigkeit, sobald gewisse
gesetzliche Bedingungen erfllt waren, lediglich von der Eintragung in
ein bei den Amtsgerichten zu fhrendes Register abhngig machen wollte.
Nachdem eine Kommission den Gesetzentwurf weiter ausgearbeitet hatte,
wurde er am 21. Juni 1869 vom Reichstage angenommen. Aber obgleich
$Schulze-Delitzsch$ seinen Antrag noch zweimal wiederholte, gelang es
nicht, das Widerstreben des Bundesrates zu besiegen, und lngere Zeit
ist man auf die Angelegenheit nicht zurckgekommen. Erst seit einem am
14. Mai 1890 von den Abgeordneten $Hirsch$ und $Eberty$ eingebrachten
Antrage ist die Frage wieder in Flu gekommen, aber ein in der Session
1893/94 mit groer Mehrheit angenommener Beschlu hat bei der Regierung
keine Zustimmung gefunden, und da man im Brgerlichen Gesetzbuche[68]
den Regierungsvorschlag annahm, nach welchem: Vereine mit
sozialpolitischen Zwecken nur mit Genehmigung der Verwaltungsbehrde
die die Rechtsfhigkeit bedingende Eintragung erlangen knnen und sich
darauf beschrnkte, in einer Resolution die Vorlegung eines Gesetzes
ber die Berufsvereine zu fordern, so ist bei der ablehnenden Haltung
der Regierung zunchst eine endgltige Regelung nicht zu erwarten.
Die in den Sessionen 1897/98 und 1898/99 von dem Abg. $Schneider$,
sowie von den Abg. $Pachnicke$ und $Rsicke$ eingebrachten Antrge,
welche die Vereine zur Wahrung der Berufsinteressen von der erwhnten
Genehmigungspflicht befreien wollten, sind nicht zur Erledigung
gekommen.

  [68]  61.

Den Bestrebungen auf gesetzliche Einfhrung von $Schiedsgerichten$ und
$Einigungsmtern$ und bessere Ausbildung des $Arbeiterschutzes$ haben
die G.-V. ihre lebhafte Frderung und Untersttzung angedeihen lassen,
und die im Jahre 1890 erlassenen Gesetze ber diese Einrichtungen
sind wesentlich auf ihren Einflu zurckzufhren. Dagegen hat
neuerdings die Frage des gesetzlichen $Maximalarbeitstages$ eine
Meinungsverschiedenheit wachgerufen, die mit der grundstzlichen
Stellung der G.-V. zu der Frage der Selbsthlfe oder Staatshlfe
zusammenhngt. Das vorlufige Ergebnis der in dieser Hinsicht gefhrten
langwierigen Verhandlungen ist eine beim Reichstage eingereichte
Resolution, nach welcher die Regelung der Arbeitszeit erwachsener
Mnner bei vollem Koalitionsrechte in erster Linie Sache der
Berufsvereine, womglich mit Hlfe von Einigungsmtern, ist, daneben
aber ein beruflich-sanitrer Maximalarbeitstag fr solche Gewerbe, in
welchen durch bermige Dauer der tglichen Arbeitszeit die Gesundheit
der Arbeiter gefhrdet wird, von Reichswegen eingefhrt werden soll.
Auf diesem Standpunkte steht bekanntlich auch das Arbeiterschutzgesetz
vom 1. Juni 1890.

Auch bei der durch die Frage des Acht-Uhr-Ladenschlusses fr
Kaufgeschfte herbeigefhrten Beratung trat der Gegensatz der
Anschauungen hervor. Whrend ein von dem Generalrate der Kaufleute
gestellter Antrag forderte, da man sich einfach auf den Boden des
Vorschlages der Kommission fr Arbeiterstatistik stellen sollte, wollte
der Anwalt freilich dem Grundsatze der gesetzlichen Feststellung
der Ladenschluzeit zustimmen, dagegen die Tageszeit der Bestimmung
auf dem Wege der rtlichen Selbstverwaltung unter Mitwirkung der
beteiligten Prinzipale und Gehlfen vorbehalten. Nach heftigen
Errterungen siegte jedoch in der Sitzung des Zentralrates vom 21. Mai
1896 die entschiedenere Richtung mit 15 gegen 12 Stimmen.

Einen Einblick in die Thtigkeit des Verbandes und der Gewerkvereine
berhaupt gewhren die Verhandlungen des vom 30. Mai bis 6. Juni
1898 in Magdeburg abgehaltenen 13. Verbandstages. Von den 42
vertretungsberechtigten Vereinen waren 40 erschienen und wurden von
dem Oberbrgermeister im Namen der Stadt begrt. Der Oberprsident
v. $Btticher$, Freiherr v. $Berlepsch$, Dr. v. $Rottenburg$, Dr.
$Bdiker$ und viele andere bekannte Staatsmnner, ebenso wie das
Parlamentarische Komitee der _trade unions_ sowie $Thomas Burt$, der
Vorsitzende der Bergarbeiter und $Georg Barnes$, Generalsekretr
der Maschinenbauer, hatten Glckwnsche gesandt, der Vertreter der
Ungarischen Arbeiterschutzvereine $Soltan Czikora$ war persnlich
anwesend und der Vertreter des Zentralrates der Belgischen Liberalen
Arbeiterpartei Professor $Wilmotte$ war nur durch pltzlich
eingetretene persnliche Grnde an der Teilnahme gehindert.

Aus dem von dem Anwalte erstatteten Berichte ist folgendes
hervorzuheben: Der Verband hat sich in der vorangegangenen
dreijhrigen Periode in erster Linie mit der Versicherungsfrage
beschftigt, insbesondere mit der dem Reichstage vorgelegten
Novelle zu dem Unfallversicherungsgesetze. In einer Massenpetition
mit 40000 Unterschriften forderte man Beseitigung der Wartezeit
von 13 Wochen, fr die heute die Krankenkassen eintreten mssen,
bessere Unfallverhtungsvorschriften, Beschleunigung des
Rentenfeststellungsverfahrens und Aufrechterhaltung des vollen
Rekursrechtes an das Reichsversicherungsamt. Hinsichtlich der auf
Schaffung einer Arbeitslosenversicherung seitens des Reiches oder
der Gemeinden abzielenden Plne hat der Verband seinen Standpunkt,
dieses Gebiet den Arbeitervereinen zu erhalten, nachdrcklich
vertreten und in einer am 25. Januar 1897 in Berlin abgehaltenen
Gewerkvereinsversammlung die Zwangsversicherung auf das schrfste
verurteilt. Umgekehrt ist der Verband in einer Petition am 2. November
1896 nachdrcklich fr erhhten staatlichen Arbeiterschutz eingetreten
und hat insbesondere eine Erhebung ber den Zusammenhang der
Betriebsunflle und Betriebskrankheiten mit der Lnge der Arbeitszeit
unter Bercksichtigung des Alters und Geschlechtes, sowie den Erla
weiterer Schutzvorschriften nach  120 e Absatz 3 der Gewerbeordnung
(Regelung der Arbeitszeit in gesundheitsschdlichen Betrieben),
insbesondere fr Verkaufsstellen und in der Konfektionshausindustrie,
ferner Verbesserung der Gewerbeaufsicht, insbesondere Verbot der
Verbindung derselben mit der Dampfkesselrevision und endlich
Ausdehnung des Schutzes jugendlicher Arbeiter von 16 auf 18 Jahre
und die Herabsetzung des Maximalarbeitstages der Frauen von 11 auf
10 Stunden gefordert. Ein von dem Anwalte ausgearbeiteter Plan wegen
Schaffung eines besonderen Reichsarbeitsamtes ist dem Reichstage noch
nicht vorgelegt. Fr die durch Bundesratsbeschlu vom 4. Mrz 1896
angeordnete Beschrnkung der Arbeitszeit in Bckereien und Konditoreien
ist der Verband nachdrcklich eingetreten; ebenso hat er sich den
Bestrebungen auf gesetzliche Einfhrung des Acht-Uhr-Ladenschlusses
und fr Errichtung kaufmnnischer Schiedsgerichte angeschlossen.
Eine an den Reichstag gerichtete Petition wegen Krzung der
Arbeitszeiten und Einfhrung der wchentlichen Lohnzahlung, sowie
Vorkehr gegen Arbeitslosigkeit in den staatlichen Betrieben ist
von diesem dem Reichskanzler berwiesen. Als dieser durch Beschlu
vom 17. Dezember 1896 die beantragten Manahmen als teils unntig,
teils unausfhrbar ablehnte, hat der Zentralrat im Januar 1897
eine vom Anwalte ausgearbeitete Denkschrift eingereicht, in der er
die geltend gemachten Bedenken zu widerlegen sucht, auf die aber
eine Antwort nicht erfolgt ist. Der G.-V. der Maschinenbauer und
Metallarbeiter ist auf Grund einer am 26. Mrz 1897 abgehaltenen
groen Eisenbahnarbeiterversammlung noch besonders unter Hinweis auf
die immer mehr sich hufenden Eisenbahnunflle fr Verkrzung der
Arbeitszeit und Erhhung der Lhne im Eisenbahnbetriebe eingetreten,
doch wurde von der Eisenbahndirektion Berlin ihren Arbeitern
der Besuch der Versammlung verboten. Im Interesse der endlichen
gesetzlichen Regelung der Berufsvereine beschlo der Zentralrat bei dem
Reichskanzler durch eine Deputation seine Wnsche vorzutragen. In der
dieser Deputation am 12. Februar 1896 gewhrten Audienz trat deutlich
hervor, da die Regierung diese Bestrebungen wesentlich aus dem
Grunde bekmpfte, weil sie daraus eine Strkung der Sozialdemokratie
befrchtete, wogegen die Deputation vergeblich geltend machte, da
gerade umgekehrt die Befrderung praktischer Reformbestrebungen die
utopischen und staatsfeindlichen Anschauungen lahm legen werde. Der
frhere Handelsminister Frhr. v. $Berlepsch$, der am 28. November
1895 einer gleichen Deputation eine Audienz bewilligte, hatte eine
wesentlich mehr entgegenkommende Erklrung abgegeben, und es ist nicht
unwahrscheinlich, da gerade diese Stellung gegenber der Frage der
Berufsvereine in Verbindung mit der Einfhrung des Maximalarbeitstages
in Bckereien der unmittelbare Anla fr seinen Rcktritt wurde.
Als das berhmte Rundschreiben des Grafen $Posadowsky$ vom 11.
Dezember 1897 bekannt wurde, welches die Beseitigung des bisherigen
Koalitionsrechtes befrchten lie, veranstaltete der Zentralrat
auf den 7. Februar 1898 in Berlin eine groe Protestversammlung,
der mehrere andere in der Provinz sich anschlossen. Eine besondere
Frsorge hat der Verband von je her der Errichtung von Schiedsgerichten
und Einigungsmtern gewidmet und so auch in den letzten Jahren in
verschiedenen Stdten darauf hingewirkt, solche ins Leben zu rufen.
Bei den Gewerbegerichtswahlen hat der Verband sich eifrig beteiligt
und ist hierbei auch zuweilen mit den Sozialdemokraten Hand in Hand
gegangen. Der Verband ist dem Verein fr Sozialpolitik beigetreten und
hat sich auf dessen letzter Generalversammlung in Kln, wo Freiherr
v. $Berlepsch$ das berhmte Hoch auf den vierten Stand ausbrachte, an
den Verhandlungen ber die Handwerkerfrage und das Koalitionsrecht
mit Erfolg beteiligt. Auch fr die Bestrebungen der internationalen
Friedensgesellschaften sind einzelne Vereine eingetreten. Zu den
auslndischen Arbeiterberufsvereinen, insbesondere in England, Belgien,
Holland und Ungarn hat der Verband Beziehungen angeknpft. An dem
internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongresse in London (Juli
1896) hat der Verband nicht teilgenommen, weil er ein Uebergewicht
der Sozialdemokratie befrchtete. Zu dem bald darauf folgenden
Kongresse der englischen _trade unions_ in Edinburg, auf dem der
Vertreter der sozialistischen Gewerkschaften v. $Elm$ den Verband
in unangemessener Weise angriff[69], hatte er eine Einladung nicht
erhalten. Man geht mit dem Gedanken um, in Gemeinschaft mit den _trade
unions_ einen internationalen Kongre auf rein gewerkschaftlicher
Grundlage einzuberufen. Selbst das Bedenken, bei solchen Gelegenheiten
mit den Sozialdemokraten zusammen arbeiten zu mssen, hat sich, seit
dem ruhigen Verlaufe und der gemigten Haltung des im August 1897
in Zrich abgehaltenen internationalen Arbeiterschutzkongresses,
auf dem der Verband aus dieser Rcksicht nicht vertreten war,
vermindert, so da der Bericht des Anwaltes eine Mitwirkung des
Verbandes bei solchen Unternehmungen fr die Zukunft ins Auge fat.
Die Agitation fr Ausbreitung des Verbandes ist nachdrcklich in die
Hand genommen; Agitationsvortrge wurden gehalten 1889-91 200 mit
7000 Mk. Kosten, 1892-94 250 mit 9000 Mk. Kosten und 1895-97 311 mit
9400 Mk. Kosten. An Flugblttern wurden 255000, an Broschren 90000
Stck vertrieben. Auf der Berliner Gewerbeausstellung im Sommer 1896
hatte der Verband eine bersichtliche Darstellung seiner bisherigen
Entwicklung und Thtigkeit ausgelegt. Der Erfolg zeigte sich u. a.
in der Grndung von sechs Ortsvereinen der Kellner, die auf diese
Weise zuerst in die Organisation einbezogen wurden. Auch unter
die Arbeiterinnen hat man die Agitation getragen und insbesondere
whrend der Konfektionsarbeiterinnenbewegung mehrere Versammlungen
abgehalten, deren Ergebnis darin bestand, da in Berlin, Stolp und
Stettin Ortsvereine der Arbeiterinnen in Anschlu an den G.-V.
der Schneider gegrndet wurden. Streiks sucht man mglichst durch
friedliche Verstndigung zu vermeiden, doch ist der Verband nicht
allein fr den Ausstand der englischen Maschinenbauer eingetreten und
hat Sammlungen unter den Mitgliedern veranstaltet, die einen Ertrag von
34292 Mk. ergaben, sondern hat auch fr die Hamburger Hafenarbeiter
seine Sympathie erklrt, nachdem die Unternehmer die Einleitung von
Ausgleichsverhandlungen abgelehnt hatten.

  [69] Vgl. unten II. Abschnitt.

Zu dem Thtigkeitsberichte des Anwaltes wurde folgender Antrag
angenommen:

Der 13. ordentliche Verbandstag der Deutschen Gewerkvereine protestiert
$gegen jede irgendwie geartete Beeintrchtigung des Koalitionsrechts$
als ungerecht und gemeinschdlich, fordert vielmehr als unentbehrliches
Mittel zur Abwehr von Druck und Elend und zur Herbeifhrung besserer
materieller, geistiger und sittlicher Zustnde fr die Arbeitermassen
die $vollste Koalitions- und Vereinigungsfreiheit und die
Rechtsfhigkeit der Arbeiterberufsvereine durch lediglich gerichtliche
Eintragung$.

Der zweite Gegenstand der Verhandlungen war die $Zoll$- und
$Handelspolitik$. Nach ausfhrlichen Vortrgen des Prof. $Lotz$ und des
Redakteurs $Goldschmidt$, in denen darauf hingewiesen wurde, da die
Arbeiter nicht nur als Konsumenten, sondern auch als an dem Gedeihen
der Industrie beteiligte Personen ein Interesse an der Zoll- und
Handelspolitik htten, wurde beschlossen, die Handelsvertragspolitik
ohne Erhhung der Getreidezlle aufrecht zu halten und auszubauen, auch
das Bedauern darber ausgesprochen, da die Eingabe des Zentralrates
an den Reichskanzler wegen Zuziehung von Arbeitervertretern zu der
Vorbereitung neuer Handelsvertrge keinen Erfolg gehabt habe.

Ein fernerer Vortrag des Verbandsabgeordneten $Mauch$ behandelte
die $Arbeitslosenuntersttzung$ und insbesondere die Frage, von wem
dieselbe in die Hand zu nehmen sei. Das Ergebnis der Beratungen wurde
niedergelegt in folgenden Stzen:

1. $Untersttzungseinrichtungen gegen Arbeitslosigkeit$ zu treffen,
gebietet das private wie das ffentliche Interesse. Die Lsung dieser
Aufgabe steht aus den einfachsten und falichsten Grnden in $erster
Linie$ den $gewerblichen Berufsvereinen$ zu; sie erfllt einen ihrer
wesentlichsten und wichtigsten Zwecke.

2. Die $Selbstversicherung$ in den $Berufsvereinen$ frdert und
krftigt die persnliche und wirtschaftliche Moralitt des Arbeiters,
indem sie ihn zur Selbstverantwortlichkeit und Selbsthlfe erzieht.
Sie bietet durch die Selbstverwaltung Sicherheiten gegen strfliche
Ausbeutung durch Arbeitsscheu wie gegen Parteilichkeit und
Zurcksetzung aus Grnden, die mit den gewerblichen und moralischen
Eigenschaften des Arbeiters nichts gemein haben.

3. Die Notwendigkeit $staatlicher$ und $kommunaler$ Einrichtungen
zur Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ist so lange zu $verneinen$,
bis nicht durch die Erfahrungen erwiesen ist, da die gewerblichen
Berufsvereine zur befriedigenden Lsung dieser ihrer Aufgabe unfhig
und unvermgend sind.

4. Zur wirksamen Durchfhrung dieser Aufgabe bedrfen die
Arbeiterberufsvereine $ffentlich-rechtlicher Grundlagen$, die sowohl
die Ansprche der Mitglieder sicherstellen, als auch die Vereine vor
willkrlichen Eingriffen der Aufsichtsbehrden schtzen.

5. Die $Arbeitsvermittelung$ bildet eine notwendige Ergnzung der
organisierten Arbeitslosenuntersttzung; sie wird sich am fruchtbarsten
und erfolgreichsten in gewerblicher und sozialer Beziehung erweisen
auf dem Boden der $Freiwilligkeit$ in Gemeinschaft mit Arbeitgeber-
und Arbeitnehmervereinen oder -verbnden. In dieser Form verdient sie
die erste Stelle. Staatliche oder kommunale Arbeitsnachweise, die als
Ersatz oder als Ergnzung der ersten Form eingerichtet werden, erfllen
nur dann ihren Zweck als Wohlfahrtseinrichtungen, wenn in ihrer
Verwaltung den Arbeitnehmern wie den Arbeitgebern ein ausreichendes
Mitbestimmungsrecht eingerumt wird.

Der vierte Gegenstand der Verhandlungen war der Vortrag des
Verbandsabgeordneten $Pioch$ ber die $Berufsorganisation der
Arbeiterinnen und der jugendlichen Arbeiter$. Der Referent forderte
mglichste Beseitigung der Fabrikarbeit fr verheiratete Frauen durch
Erhhung des Verdienstes der Mnner, Beschrnkung der Arbeitszeit
fr weibliche und jugendliche Arbeiter und Anstellung weiblicher
Fabrikinspektoren und empfahl als Mittel die Berufsorganisation.
Die Versammlung stellte sich auf denselben Standpunkt durch Annahme
folgender Stze:

Zur wirksamsten Lsung der Frage $gewerblicher Frauenarbeit$ mu
gesucht werden, die Lage der mnnlichen Arbeiter mit allen gesetzlichen
Mitteln und durch Vereinigungen auf dem Boden der Selbsthlfe zu
bessern.

Der $Beruf der Frau$ ist am wichtigsten und segensreichsten $in der
Familie$. Solange jedoch die wirtschaftlich-sozialen Verhltnisse
einen bedeutenden Teil der weiblichen Bevlkerung fr ihre Existenz
zur Lohnarbeit ntigen, bedrfen diese Arbeiterinnen im besonderen
Grade des gesetzlichen Schutzes sowohl in der Fabrik- als auch in der
Hausindustrie.

Die $Arbeitszeit$ der erwachsenen Arbeiterinnen ist allmhlich auf
acht Stunden herabzusetzen, die Arbeitszeit jugendlicher weiblicher
Arbeiterinnen entsprechend niedriger. Die Altersgrenze jugendlicher
weiblicher Arbeiterinnen ist auf 18 Jahre zu erhhen. Eine weitere
Beschrnkung aller Arbeiterinnen und jugendlichen Arbeiter in
gesundheitsschdlichen Betrieben ist anzustreben.

Die Anstellung $weiblicher Fabrikinspektoren$ ist unbedingt ntig und
diese sind aus den mit dem Arbeiterleben bekannten Kreisen zu whlen.

Die $Entlohnung der weiblichen Arbeitskraft$ mu bei gleichen
Leistungen der der mnnlichen Arbeiter gleichkommen. Die Forderung der
Erhhung der Lhne der Arbeiterinnen von ihrem jetzigen tiefen und zum
Lebensunterhalt unzureichenden Stande ist zugleich ein Hauptmittel zur
Besserung der Lhne mnnlicher Arbeiter.

Die $Berufsorganisation der Arbeiterinnen$ ist das wichtigste Mittel
zur Besserung ihres Loses. Die deutschen Gewerkvereine haben die
Pflicht, so viel wie mglich weibliche Mitglieder zu erwerben. Die
Arbeiterinnen mssen ihr Interesse diesen bewhrten Organisationen
zuwenden, um dadurch im Kampfe um ihre Existenz gestrkt zu werden.

Den $Arbeitsverhltnissen jugendlicher Arbeiter und Arbeiterinnen$
ist volle Aufmerksamkeit zuzuwenden; ebenfalls mssen diese Personen
frhzeitig in die deutschen Gewerkvereine aufgenommen und durch
allgemeine und gewerbliche Fortbildung zu tchtigen Mitgliedern
geschaffen werden, um so durch Nachwuchs jugendlicher Krfte der
Organisation die weiteste Verbreitung zu geben.

Weiter gelangte folgender $Zusatzantrag$ des Verbandsanwalts einstimmig
zur Annahme:

Der Verbandstag beschliet, bei den gesetzgebenden Krperschaften um
grndliche $Umgestaltung der Gesindeordnung$ gem den wesentlichen
Grundstzen der Gewerbeordnung zu petitionieren. Mit der Ausarbeitung
dieser Petition wird der Zentralrat betraut.

Den letzten Hauptgegenstand der Tagesordnung bildete das Referat
des Anwalts Dr. $Max Hirsch$ ber die Frage: $Wie stellen sich die
deutschen Gewerkvereine zu den Arbeitseinstellungen?$

Der Redner tadelte die hufigen unberlegten und zu wenig vorbereiteten
Streiks und empfahl zu ihrer Verhtung obligatorische Einfhrung von
Schiedsgerichten und Einigungsmtern, die auerdem das Recht haben
mten, auch ohne Anrufen der Beteiligten bei drohenden oder schon
ausgebrochenen Streiks Einigungsversuche zu machen. Das Ergebnis der
Beratungen war der folgende Beschlu:

1. Eine Petition bei dem neuen Reichstag um Abnderung des
$Gewerbegerichtsgesetzes$ einzureichen in der Richtung, da
die Gewerbegerichte fr alle Orte und Bezirke mit entwickeltem
Gewerbebetrieb $obligatorisch$ eingefhrt und verpflichtet werden,
auch ohne Anrufung der Parteien bei jeder greren Arbeitsdifferenz
Einigungsversuche zu machen.

2. Den Gewerk- und Ortsvereinen dringend zu empfehlen, da sie
bezglich aller Arbeitsdifferenzen gem unseren altbewhrten
Grundstzen und Statuten einen $festen$, $selbstndigen Kurs$
einhalten, darin gipfelnd, da die Verbesserung der Arbeitsverhltnisse
thatkrftig und ausdauernd erstrebt, hierzu aber unter allen Umstnden
$zuerst$ der Weg der $Verstndigung und Einigung$ beschritten und erst
bei Erfolglosigkeit aller friedlichen Versuche und bei Vorhandensein
gnstiger Aussichten und gengender Mittel in den Ausstand getreten
wird. In dieser Weise hat unsere Organisation auch bei der Beteiligung
von anders oder nicht organisierten Arbeitern zu handeln und sich
niemals willenlos mitreien zu lassen. Dem Generalrat ist sofort bei
jeder auftauchenden Differenz wahrheitsgeme und genaue Mitteilung zu
machen und dessen Rat oder Anweisung einzuholen und streng zu befolgen.
$Die betreffenden Ortsvereins- und Ortsverbandssekretre werden
dringend aufgefordert, auch dem Gewerkvereins- und dem Verbandsorgan
von Arbeitsstreitigkeiten Nachricht zu geben.$

Hinsichtlich der Untersttzung von Streiks anderer Organisationen wurde
noch ausdrcklich beschlossen, dieselbe davon abhngig zu machen,
da die beteiligten Ortsvereine bei den Verhandlungen zur Mitwirkung
zugezogen seien.

Die brigen Beratungsgegenstnde waren von geringerer Bedeutung. Der
Antrag, da auch nicht dem Verbande angehrige Organisationen im
Streikfalle aus Verbandsmitteln untersttzt werden drften, wurde
ebenso abgelehnt, wie ein Zwang zum Eintritt in die Ortsverbnde
und die Vergrerung des Verbandsorgans. Es wurde beschlossen, den
Ortsverbnden gemeinschaftliche Arbeitsnachweise zur Pflicht zu machen,
dagegen die Kosten des Rechtsschutzes von ihnen auf die Gewerkvereine
zu bertragen. Die Zahlung von Pension an die Gewerkvereinsbeamten
wurde prinzipiell beschlossen, die Ausfhrung aber spteren Beschlssen
vorbehalten. Die Beschickung wirtschaftlich-sozialer Kongresse soll in
Zukunft stattfinden, dagegen wurde, wie schon erwhnt, die Beseitigung
des bei der Aufnahme eines neuen Mitgliedes zu erfordernden Reverses
wegen der Nichtzugehrigkeit zur Sozialdemokratie mit allen gegen drei
Stimmen abgelehnt.

Der $uere Umfang$ des Verbandes ist mehrfachen Schwankungen
unterworfen gewesen.

Gewaltig war bei dem ersten Auftauchen des Gedankens der Zulauf und die
Begeisterung, soda Ende 1869, also nach etwa einjhrigem Bestehen,
die Leitung auf 258 Ortsvereine mit rund 30000 Mitgliedern, gegliedert
in 13 Gewerkvereine und 9 selbstndige Ortsvereine, herabblicken
konnte. Aber die Bewegung wurde in ihrer Blte gebrochen durch den
unglcklichen Waldenburger Streik, der am 1. Dezember 1869 von 7000
Bergarbeitern infolge des von den Grubenbesitzern an sie gestellten
Verlangens, aus dem G.-V. auszutreten, begonnen wurde, aber nach 8
Wochen mit einer vlligen Niederlage endigte. Der Zentralrat hatte es
an Bemhungen, zunchst durch Vermittelung bei den Bergwerksbesitzern
und nachher durch Abmahnungen bei den Arbeitern, den von Anfang
an aussichtslosen Streik zu vermeiden, nicht fehlen lassen, auch
nach Ausbruch desselben nach Krften Gelder fr die Ausstndigen
gesammelt, aber er konnte es nicht hindern, da man den unglcklichen
Ausgang den G.-V. zur Last legte, da man von seiten der Arbeiter
das Zutrauen zu ihnen verlor und von seiten der Unternehmer sie als
Befrderer von Streiks anklagte. Auch der franzsische Krieg wirkte
ungnstig ein, und so war denn am Ende desselben die Mitgliederzahl
von 30000 auf etwa 6000 zurckgegangen. Ende 1872 war man jedoch
schon wieder zu 279 Ortsvereinen mit 19000 Mitgliedern und Ende 1874
zu 357 Ortsvereinen mit 22000 Mitgliedern emporgestiegen. Aber mit
dem wirtschaftlichen Rckgange der folgenden Jahre trat auch fr die
G.-V. wieder eine Abwrtsbewegung ein, so da Ende 1878 freilich die
Ortsvereine auf 365 gestiegen, die Mitgliederzahl aber auf 16500
herabgegangen war. Ein Aufschwung wurde dann erst wieder durch die
Krankenversicherungsgesetzgebung begrndet, indem durch dieselbe der
Zulauf zu den Hlfskassen der G.-V. und dadurch auch zu diesen selbst
wesentlich gesteigert wurde, so da Ende 1885 953 Ortsvereine mit
51000 Mitgliedern bestanden, die sich Ende 1891 auf 1350 Ortsvereine
mit 63000 Mitgliedern vermehrt hatten. Der Austritt des G.-V. der
Porzellanarbeiter, der am 1. Januar 1893 in das sozialdemokratische
Lager abschwenkte, brachte dann einen Verlust von 4000 Mitgliedern,
so da Ende 1891 nur 1315 Ortsvereine mit 58000 Mitgliedern vorhanden
waren. Seitdem hat eine regelmige und wachsende Ausdehnung
stattgefunden. Allerdings ist 1895 der 554 Mitglieder zhlende G.-V.
der Berg- und Grubenarbeiter wegen Hinneigung zur Sozialdemokratie aus
dem Verbande ausgeschlossen, doch ist dafr der 1894 gegrndete G.-V.
der deutschen Bergarbeiter beigetreten. Ende 1894 hatte der Verband
1436 Ortsvereine mit 67000 Mitgliedern, Ende 1897 1633 Ortsvereine
mit 80000 Mitgliedern und am 30. Mrz 1898 1673 Ortsvereine mit 81150
Mitgliedern. Am 31. Dezember 1898 betrug die Mitgliederzahl 82755. Der
Kassenabschlu fr den 1. April 1899 ergiebt einen Mitgliederbestand
von 84419.

Die $Verteilung auf die einzelnen Gewerbe$ ergiebt sich aus folgender
Tabelle:

  ======================================================================
                                  | Ende |Anfg. |31.|12.|31.|12.|31.|12.
                                  | 1872 | 1879 | 1892  | 1893  | 1894
  ================================+======+======+=======+=======+=======
  Maschinenbauer u. Metallarb.    | 4468 | 3749 | 12129 | 24163 | 27836
  Fabrik- u. Handarbeiter         | 3543 | 2423 |  9908 | 10080 | 11339
  Tischler und verwandte Berufe   | 2019 | 2879 |  4795 |  4393 |  4733
  Schuhmacher und Lederarbeiter   |  306 |  666 |  3845 |  3670 |  3900
  Textilarbeiter und verw. Berufe | 1571 | 1129 |  3403 |  3002 |  2788
  Schneider       "    "      "   |  438 |  457 |  2415 |  2595 |  3060
  Bauhandwerker                   | 2521 | 1642 |  1709 |  2090 |  2226
  Graphische Berufe, Maler und    |      |      |       |       |
    verwandte Berufe              |  289 | 1058 |  1486 |  1612 |  1655
  Zigarren- und Tabakarbeiter     |  102 |  125 |  1212 |  1121 |  1145
  Tpfer                          |  266 |   43 |   890 |   843 |   916
  Berg- und Grubenarbeiter        |  --  |  239 |   727 |   554 |   455
  Schiffszimmerer u. verw. Berufe |  633 |  240 |   170 |   173 |   163
  Klempner und Metallarbeiter     |  --  |  180 |  2508 |  2346 |  2472
  Bildhauer und verw. Berufe      |  --  |   28 |   234 |   194 |   221
  Kaufleute                       |  --  |   13 |  1831 |  3951 |  3820
  Konditoren und verw. Berufe     |  --  |  --  |   484 |   313 |   263
  Selbstndige Ortsvereine[70]    |  --  |   41 |    54 |    54 |    66

  ================================================================
                                  |31.|12.|31.|12.|31.|12.|31.|12.
                                  | 1895  | 1896  | 1897  | 1898
  ================================+=======+=======+=======+=======
  Maschinenbauer u. Metallarb.    | 27000 | 28127 | 30837 | 32938
  Fabrik- u. Handarbeiter         | 11833 | 13284 | 15006 | 15415
  Tischler und verwandte Berufe   |  4880 |  5423 |  6010 |  6152
  Schuhmacher und Lederarbeiter   |  4200 |  4620 |  5300 |  5690
  Textilarbeiter und verw. Berufe |  2899 |  3022 |  3330 |  3434
  Schneider       "    "      "   |  3000 |  3010 |  3350 |  3360
  Bauhandwerker                   |  1629 |  1624 |  2300 |  1985
  Graphische Berufe, Maler und    |       |       |       |
    verwandte Berufe              |  1918 |  1944 |  1900 |  1951
  Zigarren- und Tabakarbeiter     |  1230 |  1344 |  1408 |  1462
  Tpfer                          |  1021 |  1139 |  1324 |  1487
  Berg- und Grubenarbeiter        |   --  |   182 |   210 |   257
  Schiffszimmerer u. verw. Berufe |   173 |   181 |   193 |   190
  Klempner und Metallarbeiter     |  2667 |  3103 |  3134 |  3225
  Bildhauer und verw. Berufe      |   243 |   299 |   387 |   376
  Kaufleute                       |  3620 |  4085 |  4298 |  4382
  Konditoren und verw. Berufe     |   305 |   256 |   254 |   247
  Selbstndige Ortsvereine[70]    |   141 |   124 |   312 |   204

                    (Siehe Tabelle auf Seite 200).

Die Gesamteinnahme fr die Jahre 1869 bis 1895 belief sich auf 20500000
Mk., die Gesamtausgabe auf 18500000 Mk., so da ein Vermgen von zwei
Millionen Mark verblieb. Von den Ausgaben entfielen 11000000 Mk. auf
Kranken- und Begrbnisgelder, 1750000 Mk. auf Invalidenuntersttzung,
2850000 Mk. auf Rechtsschutz, Bildungszwecke, Reise-, Notstands- und
Arbeitslosenuntersttzung.

Das Verbandsvermgen belief sich am 1. April 1899 auf 54977 Mk.
04 Pf. neben einem Bestande der Organkasse von 8322 Mk. 76 Pf.
Das Gesamtvermgen der Vereine mit Ausschlu der Kranken- und
Begrbniskassen betrug Ende 1895 741257 Mk., d. h. mehr als 11 Mk. auf
den Kopf.

Neben dem Verbandsorgan, dem Gewerkverein, der 1899 im 31. Jahrgange
erscheint, haben noch sechs Gewerkvereine ihre besonderen Fachbltter.
Die Gesamtauflage betrgt 74800. Auerdem besteht noch eine zur
Benutzung durch die Tagespresse bestimmte Gewerkvereinskorrespondenz,
die nach einem Beschlusse des Zentralrates vom 2. Juli 1896 knftig
mindestens einmal monatlich erscheinen und allen sich dafr
interessierenden Blttern unentgeltlich zugesandt werden soll.

  [70] Dazu gehren die Reepschlger, Vergolder und Kellner. Die
       letzteren bilden seit Anfang 1898 einen Gewerkverein.

Ueber die $Leistungen$ der Vereine giebt fr die sechs Jahre 1892-1897
folgende Tabelle eine Uebersicht.

  Spaltenberschriften:
  A = Reise- und Wanderuntersttzung
  B = Uebersiedelungsbeihlfe
  C = Arbeitslosenuntersttzung
  D = Beitrge arbeitsloser Mitglieder
  E = Untersttzung in besonderen Notfllen
  F = Gesamtsumme der Untersttzungen in Mark

  Zahl = Zahl der untersttzten Mitglieder
  Mark = Betrag in Mark

  ========================================================================
                     |       |      A       |      B       |      C
     $Gewerkvereine$ | Jahr  +------+-------+------+-------+------+-------
                     |       | Zahl | Mark  | Zahl | Mark  | Zahl |  Mark
  -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------
  Maschinenbau- u.   |1892/94| 6296 | 24371 |  651 | 14959 | 1894 |  65453
   Metallarbeiter    |1895/97| 6751 | 27558 |  954 | 22121 | 1412 |  53914
                     |       |      |       |      |       |      |
  Fabrik- u.         |1892/94|  --  |   --  |   67 |   859 |  689 |  10659
   Handarbeiter      |1895/97|  --  |   --  |  210 |  2650 |  799 |  13559
                     |       |      |       |      |       |      |
  Tischler u.        |1892/94|  --  |  --   |  183 |  3421 |  605 |  12483
   verwandte Berufe  |1895/97|  469 |  2493 |  115 |  3518 | 1053 |  20696
                     |       |      |       |      |       |      |
  Schuhmacher u.     |1892/94|  394 |  2459 |  119 |  1592 |  215 |   4825
   Lederarbeiter     |1895/97|  403 |  2761 |  145 |  2260 |  569 |  12334
                     |       |      |       |      |       |      |
  Kaufleute          |1892/94|  --  |   --  |  --  |   --  |  215 |  14498
                     |1895/97|  --  |   --  |  --  |   --  |  424 |  26039
                     |       |      |       |      |       |      |
  Schneider u.       |1892/94|  273 |  1167 |   20 |   333 |   57 |   1054
   verwandte Berufe  |1895/97|  257 |  1403 |   37 |   605 |  150 |   3557
                     |       |      |       |      |       |      |
  Textilarbeiter u.  |1892/94|   60 |   554 |   42 |   405 |   73 |   1233
   verwandte Berufe  |1895/97|   58 |   297 |   61 |   852 |  186 |   3594
                     |       |      |       |      |       |      |
  Klempner u.        |1892/94|  257 |  1069 |   22 |   523 |   68 |   1260
   Metallarbeiter    |1895/97|  383 |  2132 |   60 |  1721 |  115 |   2632
                     |       |      |       |      |       |      |
  Graphische Berufe, |       |      |       |      |       |      |
   Maler u.          |1892/94|   64 |  1292 |    9 |    72 |    8 |    198
   verwandte Berufe  |1895/97|   75 |   457 |   10 |   137 |  122 |   1633
                     |       |      |       |      |       |      |
  Bauhandwerker      |1892/94|    6 |    58 |    5 |    68 |    1 |     10
                     |1895/97|    9 |    81 |   12 |   172 |   17 |    504
                     |       |      |       |      |       |      |
  Zigarren- u.       |1892/94|   39 |   205 |   23 |   315 |   45 |   1264
   Tabakarbeiter     |1895/97|   54 |   258 |   24 |   264 |  --  |    844
                     |       |      |       |      |       |      |
  Tpfer u. Ziegler  |1892/94|   17 |    54 |   17 |   221 |   25 |    189
                     |1895/97|   61 |   222 |   20 |   189 |   25 |    499
                     |       |      |       |      |       |      |
  Konditoren u.      |1892/94|   49 |   249 |   16 |   177 |   21 |    290
   verw. Berufe      |1895/97|   27 |   142 |    2 |    64 |   22 |    430
                     |       |      |       |      |       |      |
  Bildhauer u.       |1892/94|   17 |    89 |    4 |    79 |   31 |    461
   verw. Berufe      |1895/97|   33 |   186 |    2 |    32 |   40 |    703
                     |       |      |       |      |       |      |
  Schiffszimmerer u. |1892/94|    4 |    27 |  --  |   --  |  --  |    --
   verw. Berufe      |1895/97|    3 |    21 |  --  |   --  |    1 |     34
                     |       |      |       |      |       |      |
  Berg- u.           |1892/94|  --  |   --  |  --  |   --  |    4 |    108
   Grubenarbeiter    |1895/97|  --  |   --  |  --  |   --  |  --  |    --
                     |       |      |       |      |       |      |
  Selbstndige       |1892/94|  --  |   --  |  --  |   --  |  --  |    --
   Ortsvereine       |1895/97|  --  |   --  |  --  |   --  |    4 |    166
  -------------------+-------+------+-------+------+-------+------+-------
                     |1892/94| 7476 | 31594 | 1178 | 23084 | 3914 | 113985
         Insgesamt   |       |      |       |      |       |      |
                     |1895/97| 8583 | 38011 | 1652 | 34585 | 4938 | 141138


  ========================================================================
                     |       |      D      |      E       |       F
     $Gewerkvereine$ | Jahr  +------+-------------+-------+---------------
                     |       | Zahl | Mark | Zahl | Mark  |1892-94|1895-97
  -------------------+-------+-------------+------+-------+---------------
  Maschinenbau- u.   |1892/94| 4392 | 7340 |  382 |  4765 |       |
   Metallarbeiter    |1895/97| 3074 | 4142 |  449 |  5809 | 116888| 113544
                     |       |      |      |      |       |       |
  Fabrik- u.         |1892/94|  --  |  --  |  247 |  3818 |       |
   Handarbeiter      |1895/97|  --  |  --  |  458 |  6986 |  15336|  23195
                     |       |      |      |      |       |       |
  Tischler u.        |1892/94|    4 |    7 |  183 |  3545 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|  479 |  920 |  175 |  3171 |  19456|  30798
                     |       |      |      |      |       |       |
  Schuhmacher u.     |1892/94|  202 |  554 |   73 |  1123 |       |
   Lederarbeiter     |1895/97|  645 | 1378 |   96 |  1540 |  10553|  20273
                     |       |      |      |      |       |       |
  Kaufleute          |1892/94|  165 |  921 |   26 |   745 |       |
                     |1895/97|  354 | 1643 |   39 |  1464 |  16164|  29146
                     |       |      |      |      |       |       |
  Schneider u.       |1892/94|    9 |   41 |   81 |  1960 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|   20 |   94 |   86 |  1947 |   4555|   7606
                     |       |      |      |      |       |       |
  Textilarbeiter u.  |1892/94|   16 |   58 |  199 |  2059 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|    2 |    3 |  208 |  2223 |   4369|   6909
                     |       |      |      |      |       |       |
  Klempner u.        |1892/94|  274 |  596 |   96 |  1433 |       |
   Metallarbeiter    |1895/97|  204 |  445 |   94 |  2040 |   4881|   8970
                     |       |      |      |      |       |       |
  Graphische Berufe, |       |      |      |      |       |       |
   Maler u.          |1892/94|   51 |  202 |   35 |   451 |       |
   verwandte Berufe  |1895/97|   19 |   45 |   31 |   398 |   1215|   2670
                     |       |      |      |      |       |       |
  Bauhandwerker      |1892/94|  --  |  --  |   28 |   377 |       |
                     |1895/97|  --  |  --  |   44 |   533 |    513|   1290
                     |       |      |      |      |       |       |
  Zigarren- u.       |1892/94|   20 |   57 |   39 |   527 |       |
   Tabakarbeiter     |1895/97|   27 |   55 |   67 |   871 |   2368|   2292
                     |       |      |      |      |       |       |
  Tpfer u. Ziegler  |1892/94|  --  |  --  |   12 |   205 |       |
                     |1895/97|    1 |    8 |   24 |   374 |    669|   1292
                     |       |      |      |      |       |       |
  Konditoren u.      |1892/94|  --  |  --  |    5 |    70 |       |
   verw. Berufe      |1895/97|    1 |    1 |    5 |    76 |    786|    713
                     |       |      |      |      |       |       |
  Bildhauer u.       |1892/94|  --  |  --  |    1 |    20 |       |
   verw. Berufe      |1895/97|  --  |  --  |    2 |    27 |    649|    948
                     |       |      |      |      |       |       |
  Schiffszimmerer u. |1892/94|    4 |   10 |    2 |    30 |       |
   verw. Berufe      |1895/97|    5 |    8 |    6 |    80 |     67|    143
                     |       |      |      |      |       |       |
  Berg- u.           |1892/94|  --  |  --  |   25 |   352 |       |
   Grubenarbeiter    |1895/97|    6 |    8 |   12 |   124 |    460|    132
                     |       |      |      |      |       |       |
  Selbstndige       |1892/94|  --  |  --  |  --  |  --   |       |
   Ortsvereine       |1895/97|  --  |  --  |    6 |    29 |       |    195
  -------------------+-------+------+------+------+-------+-------+-------
                     |1892/94| 5137 | 9786 | 1434 | 21480 |       |
         Insgesamt   |       |      |      |      |       | 198929| 250176
                     |1895/97| 4835 | 8750 | 1802 | 27692 |       |


              3. Die sozialistischen Gewerkschaften[71].

             A. Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund.

Der von v. $Schweitzer$ auf dem 26. September 1868 berufene und
unter seinem Vorsitze tagende Kongre war von 206 Abgeordneten aus
allen Teilen Deutschlands besucht, die 142008 Arbeiter aus 110
Orten vertraten. Nach der gewaltsamen Entfernung der $Hirsch$'schen
Anhnger gelang es v. $Schweitzer$ ohne Mhe, in den viertgigen
Verhandlungen, seine vorher bis in alle Einzelheiten ausgearbeiteten
Plne zur Annahme zu bringen. Jede Gewerkschaft sollte durch ganz
Deutschland eine geschlossene Einheit bilden. Aus den Vorstnden der
einzelnen Gewerkschaften wurde eine Zentralleitung unter dem Namen
$Deutscher Gewerkschaftsbund$ gebildet, dessen Sitz in Berlin war
und dessen Prsidium aus v. $Schweitzer$, $Fritzsche$ und einer
dritten unbekannten Person bestand. v. $Schweitzer$ beabsichtigte
die Einteilung der Gewerkschaften, die auf dem Grundsatze der
Branchenorganisation beruhten, in 32 Berufsgruppen, die sogenannten
$Arbeiterschaften$, die etwa den spteren Industrieverbnden
entsprechen. Von solchen Arbeiterschaften wurden auf dem Kongresse
sofort 10 gebildet, nmlich: die Berg- und Httenarbeiter, die
Metallarbeiter, die Frber, die Weber und Manufakturarbeiter,
die Schuhmacher, die Bcker, die Buchbinder, die Schneider, die
Holzarbeiter und die Maurer.

  [71] Das beste zusammenfassende Werk ber die sozialistischen
       Gewerkschaften ist das Buch von $Schmle$: Die
       sozialdemokratischen Gewerkschaften in Deutschland seit dem
       Erlasse des Sozialistengesetzes, Jena 1896 Fischer, von dem bis
       jetzt der erste, vorbereitende Teil, der brigens im Gegensatz
       zu seinem Titel auch wertvolles Material aus der Zeit von 1878
       enthlt, und der zweite, den Zimmererverband behandelnde Band
       erschienen ist. Seit 1891 erscheint das Korrespondenzblatt der
       Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands, Redaktion
       und Verlag E. $Legien$ Hamburg, als offizielles Organ der
       Zentralorganisationen. Ueber die drei Gewerkschaftskongresse von
       1892, 1896 und 1899 sind im Verlage von E. $Legien$ Hamburg, die
       offiziellen Verhandlungsberichte erschienen.

Aber diesem gnstigen Anfange entsprach nicht der weitere Verlauf,
und insbesondere v. $Schweitzer$ selbst grub schon nach einem
Jahr seinem soeben geschaffenen Werke das Grab, indem die $erste
Delegiertenversammlung$ des deutschen Gewerkschaftsbundes, die Ende
1869 in Anschlu an die in $Kassel$ abgehaltene Generalversammlung des
von $Lassalle$ gegrndeten Allgemeinen deutschen Arbeitervereins
tagte, auf Antrag v. $Schweitzer$'s die Auflsung aller bestehenden
Gewerkschaften und den Uebertritt ihrer smtlichen Mitglieder in
einen gleichzeitig ins Leben zu rufenden $Allgemeinen deutschen
Arbeiteruntersttzungsverband$ mit dem Sitze in Berlin beschlo.
Dieser Verband sollte mit dem Allgemeinen deutschen Arbeitervereine
in engster Verbindung bleiben, indem nicht allein zwischen den
Prsidenten eine Personalunion bestehen sollte, sondern auch die
Mitgliedschaft des Untersttzungsverbandes von der Anerkennung der
Grundstze des Arbeitervereins abhngig gemacht war.

Welche Grnde v. $Schweitzer$ hierzu bestimmt haben, ist schwer
zu beurteilen. Mglicherweise frchtete er aus der nahe liegenden
Konkurrenz beider Organisationen eine Zersplitterung und war von
der alleinseligmachenden Kraft der politischen Sozialdemokratie
so berzeugt, da er sie nicht durch eine selbstndige
Gewerkschaftsbewegung lahm legen wollte, vielleicht aber war es auch
ein aus seiner eigenartigen Natur zu erklrender blasierter Ueberdru
an dem selbstgeschaffenen Unternehmen, der ihn ja auch bald bestimmte,
von seiner ganzen politischen Thtigkeit zurckzutreten. Jedenfalls war
durch die Grndung des Untersttzungsverbandes, in dem alle Arbeiter
ohne Rcksicht auf die Berufsgliederung und die durch diese bedingten
besonderen Beziehungen und Interessen Aufnahme fanden, das allein
lebenskrftige Prinzip der gewerkschaftlichen Organisation verlassen.

Dem entsprach auch der uere Verlauf der Entwicklung. Whrend, wie
erwhnt am 26. September 1869 in Berlin 142000 Arbeiter vertreten
gewesen waren, whrend in Kassel immerhin noch 35232 Mitglieder
gezhlt wurden, war diese Zahl bereits auf der im folgenden Jahre
1870 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung auf 20657 und bei
einer am 25. Mai 1871 vorgenommenen Zhlung auf 4257 herabgegangen.
Als man in den folgenden Jahren seitens der Polizei energisch
gegen alle sozialdemokratischen Vereinigungen vorging, benutzte
$Hasenclever$, der Nachfolger v. $Schweitzer$'s im Arbeitervereine
und im Untersttzungsverbande, dies als Vorwand, um den nicht mehr
lebensfhigen Verband durch einen Erla vom 8. September 1874 formell
$aufzulsen$. Allerdings hatten sich nicht alle Gewerkschaften dem in
Kassel gefaten Beschlusse gefgt, und es bestanden deshalb einige
derselben auch noch ferner weiter, aber zu irgend welcher Bedeutung
vermochten sie nicht zu gelangen.


            B. Die internationalen Gewerksgenossenschaften.

Auch die $Marxisten$ hatten die groe praktische Bedeutung der
Gewerkschaften erkannt, aber sie gerieten, als die konsequenteren, noch
mehr als die Lassalleaner in Konflikt mit ihrer Grundauffassung von der
Unmglichkeit, unter der Herrschaft der bestehenden Wirtschaftsordnung
zu befriedigenden Zustnden zu gelangen, whrend doch die
Gewerkschaften sich grundstzlich auf den Boden dieser Ordnung stellen.
So fand man denn schlielich eine Vermittelung in dem Standpunkte,
da die Gewerkschaften freilich das Los der Arbeiterklasse nicht
eigentlich zu bessern vermchten, aber doch weiteren Verschlechterungen
vorzubeugen im Stande sein und vor allem Schulen bildeten, in denen
es mglich sei, die Arbeiter zum Verstndnisse ihrer Lage zu bringen
und fr die politischen Aufgaben vorzubereiten. Eine konsequentere
Richtung freilich sprach es offen aus, da die Gewerkschaftsbewegung
keinen weiteren Zweck haben knne, als gewissermaen experimentell
die Unmglichkeit zu beweisen, im Rahmen der bestehenden Ordnung zu
befriedigenden Zustnden zu gelangen und so die Arbeiterschaft von
der Notwendigkeit einer Umgestaltung der heutigen Verhltnisse zu
berzeugen.

Eine weitere Verschiedenheit beider Richtungen bestand darin, da
die Lassalleaner sich im $nationalen$ Rahmen hielten, whrend die
Marxisten die $internationale$ Regelung als die allein mgliche
ansahen. Anstatt nun aber den Ausgangspunkt von nationalen Verbnden zu
nehmen und deren internationale Zusammenfassung als letzten Abschlu
der Zukunft vorzubehalten, ging man umgekehrt davon aus, da vor allem
die an der Abgrenzung der Vlker klebende rckstndige Auffassung
durchbrochen werden msse und deshalb die internationale Organisation
die Grundlage der nationalen zu bilden habe. Uebrigens war das Ziel,
das man anstrebte, das gleiche, wie es $Schweitzer$ verfolgte,
nmlich $nicht$ berufsmig abgegrenzte Vereinigungen, von denen man
vielmehr annahm, da sie als auf falschem Kastengeist beruhend,
dem Solidarittsgedanken Abbruch thun wrden, $sondern$ allgemeine
Arbeiterverbnde, die sich von den politischen nur durch ihr zunchst
in Angriff genommenes Arbeitsgebiet unterschieden. Endlich hielt man
die gewerkschaftlichen Vereinigungen berhaupt, da sie auf dem Boden
des Lohnsystems standen, nicht fr in erster Linie wertvoll, sondern
richtete vielmehr die Agitation zunchst auf Produktivgenossenschaften,
die den Arbeiter in die Lage bringen sollten, sich der Herrschaft
des Kapitals und des Unternehmertums zu entziehen und deshalb
geeignet schienen, einen Uebergang zu der knftigen sozialistischen
Wirtschaftsordnung herzustellen.

Demgem beschlo der erste von der Internationalen
Arbeiterassoziation in London einberufene Kongre, der vom 3. bis
9. September 1866 in $Genf$ tagte, auf Vorschlag des Generalrates,
da die Thtigkeit der Gewerkvereine, die sich mit den Fragen des
Lohnes und der Arbeitszeit zu beschftigen htten, als notwendig
anzuerkennen sei, solange die heutige Wirtschaftsform bestehe, da
sie aber bisher zu ausschlielich den unmittelbaren Kampf gegen das
Kapital vor Augen gehabt und ihre eigene Macht der Thtigkeit gegen
das heutige Produktionssystem noch nicht vollkommen verstanden htten,
da sie vielmehr Schwerpunkte der Organisation fr die Arbeiterklasse
zu bilden und ihre Thtigkeit durch die Verbindung der Vereine in
allen Lndern zu verallgemeinern htten. Die Errichtung und Frderung
von Gewerkvereinen soll daher -- so heit es dann wrtlich -- die
Hauptaufgabe des Arbeiterstandes fr die Gegenwart und die nchste
Zukunft bleiben; abgesehen davon, da sie den Uebergriffen des Kapitals
entgegenwirken, mssen sie lernen, in bewuter Weise als Brennpunkt
der Organisation der Arbeiterklasse zu handeln im Interesse ihrer
vollstndigen Emanzipation.

Die Arbeitseinstellungen beschlo man, obgleich von einigen Seiten
ihr Nutzen vllig bestritten wurde, als notwendiges Hlfsmittel
im Kampfe zwischen Kapital und Arbeit anzuerkennen, doch sei ihr
Hauptwerk zu sehen in der Gewhnung der Arbeiter an gemeinsame Aktion
und in der zuweilen im Anschlu an Streiks erfolgenden Grndung von
Produktivgenossenschaften.

Auf dem dritten Kongresse in $Brssel$, der vom 6. bis 13. September
1868 tagte, wurden diese Beschlsse besttigt, die allgemeine Grndung
von Streikkassen empfohlen und alle Mitglieder der internationalen
Arbeiterassoziation zum Eintritte in die $Gewerksgenossenschaften$,
wie man sie jetzt nannte, aufgefordert. Auch der 1869 in $Basel$
abgehaltene $Kongre$ beauftragte den Generalrat, die internationale
Verbindung der Gewerksgenossenschaften aller Lnder zu ermitteln.

In Deutschland hatte die Marx'sche Richtung der Sozialdemokratie
zuerst Fu gefat, als der auf den 5. September 1868 nach $Nrnberg$
berufene $fnfte Vereinstag deutscher Arbeitervereine$, die bis
dahin im Fahrwasser der Fortschrittspartei gesegelt waren, auf
Antrag von $Liebknecht$ den Beschlu gefat hatte, das Programm
der internationalen Arbeiterassoziation zu dem seinigen zu machen.
Zugleich wurde unter Ablehnung eines Antrags $Sonnemann$, der sich
fr staatliche Altersversorgungs- und Lebensversicherungskassen
aussprach, beschlossen, den Mitgliedern des Verbandes und speziell dem
Vororte aufzugeben, fr Vereinigungen der Arbeiter in zentralisierten
Genossenschaften thatkrftig zu wirken.

Auch der konstituierende $Kongre der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei$ in $Eisenach$ (7. bis 9. August 1869) stellte sich
auf den gleichen Standpunkt, fand aber eine Schwierigkeit darin vor,
da das gewerkschaftliche Interesse bereits berwiegend durch die
lassalleanischen Grndungen in Anspruch genommen war. So wurde denn auf
Antrag von $Bebel$ und $York$ beschlossen: Die sozialdemokratische
Arbeiterpartei betrachtet es als eine Pflicht jedes Parteigenossen,
auf eine Einigung der Gewerkschaften mit allen Mitteln hinzuwirken,
hlt aber als Bedingung fest, da die Gewerkschaften sich von dem
Arbeiterschaftsprsidium des Herrn $von Schweitzer$ lossagen. Zugleich
empfiehlt der Kongre die weitere Bildung von Gewerksgenossenschaften
auf internationaler Grundlage.

Diese Bestrebungen waren nicht ohne Erfolg. Nicht allein erhielt
die Marx'sche ber die Lassalle'sche Richtung berhaupt bald das
Uebergewicht, sondern dazu kam noch, da $von Schweitzer$ durch seine
diktatorische Haltung sich viele Feinde gemacht hatte. Auerdem knpfte
der Ausdruck Gewerksgenossenschaft an die gerade von $Lassalle$ in
den Vordergrund seines Programms gestellten Produktivassoziationen an,
und endlich gab der internationale Karakter einen gewissen Nimbus,
als ob dadurch eine auerordentliche Macht gewhrt wre. So gelang
denn vielfach die Verschmelzung der von beiden Richtungen begrndeten
Verbnde.


                 C. Die York'sche Gewerkschaftsunion.

Von besonderem Interesse sind die Bestrebungen des bereits erwhnten
$York$, eines Tischlers in Harburg, der es als seine Lebensaufgabe
ansah, die gewerkschaftliche Entwickelung auf eine hhere Stufe
zu heben. Er sah den Grund des bisherigen Mierfolges einerseits
in der zu groen Zersplitterung der Gewerksgenossenschaften und
andererseits in der Abhngigkeit derselben von der politischen
Partei. Er forderte deshalb eine Trennung von der letzteren und eine
selbstndige wirtschaftliche Arbeiterbewegung, zugleich aber auch die
Verbindung aller Fachverbnde zu einer $Gewerkschaftsunion$. Die
Aufgabe derselben sollte vor allem sein die einheitliche Regelung
der Lohnkmpfe, ferner der Austausch der gemachten Erfahrungen
und gemeinsame statistische Erhebungen, planmige Agitation und
gemeinsame Wanderuntersttzung. Die Union sollte unter einem
leitenden Ausschusse stehen, alljhrliche Unionskongresse abhalten
und ein gemeinsames Preorgan, Die Union, haben. Es gelang $York$,
einen Gewerkschaftskongre[72] zur Beratung seines Programms
zusammenzuberufen, der vom 15. bis 17. Juni 1872 in Erfurt tagte und
von 51 Abgeordneten mit 65 Mandaten als Vertretern von 11358 Arbeitern
besucht war. Welche Grundanschauungen $York$ verfolgte, tritt am
deutlichsten hervor in folgender von ihm beantragten Resolution:
In Erwgung, da die Kapitalmacht alle Arbeiter, gleichviel ob
sie konservativ, fortschrittlich, liberal oder Sozialdemokraten
sind, gleich sehr bedrckt und ausbeutet, erklrt der Kongre
es fr die heiligste Pflicht der Arbeiter, allen Parteihader
beiseite zu setzen, um auf dem neutralen Boden einer einheitlichen
Gewerkschaftsorganisation die Verbindung eines erfolgreichen krftigen
Widerstandes zu schaffen, die bedrohte Existenz sicher zu stellen
und eine Verbesserung ihrer Klassenlage zu erkmpfen. Insbesondere
aber haben die verschiedenen Fraktionen der sozialdemokratischen
Arbeiterpartei die Gewerkschaftsbewegung nach Krften zu frdern
und spricht der Kongre sein Bedauern darber aus, da die
Generalversammlung des Allgemeinen deutschen Arbeitervereins einen
gegenteiligen Beschlu gefat hat.

  [72] Die Verhandlungen sind im Verlage von W. Brocke in Braunschweig im
       Druck erschienen.

Aber obgleich der Kongre diese Resolution annahm, so wurden doch
die $York$'schen Vorschlge wesentlich abgeschwcht, indem sich
gegen die geplante Zentralisation der Widerstand der bestehenden
Gewerkschaften geltend machte. Nachdem ein, allerdings von $York$
nicht untersttzter Antrag, die Vororte der bestehenden Vereine als
Exekutivausschsse und Kassenverwaltungen ganz zu beseitigen und so
die Vereine in der Union aufzulsen, abgelehnt und es statt dessen
jedem Vereine berlassen war, ob er dies thun wolle, wurde auch die
Schaffung eines selbstndigen Organes verworfen und beschlossen, ein
solches unter dem Namen Die Union als Beiblatt dem Volksstaat
beizulegen. Immerhin wurde die Grndung der $Union$ als eines
Zentralverbandes aller Gewerkschaften, sowie eine Unionssteuer von
wchentlich 8 Pfennig einstimmig beschlossen, ein Zentralausschu mit
dem Sitze in Leipzig gewhlt und zur Beratung eines Unionsstatutes
eine Kommission eingesetzt. Diese hat jedoch die bertragenen Aufgaben
unerledigt gelassen. Auch der $zweite$ von $York$ zu Pfingsten 1874
nach $Magdeburg$ berufene $Kongre$ scheiterte an dem Widerstande der
einzelnen Gewerkschaftsvorstnde gegen die ihnen zugemutete Aufgabe
ihres Selbstbestimmungsrechtes. Der am 1. Januar 1875 erfolgte Tod
$Yorks$ hatte den baldigen vlligen Verfall seiner Schpfung zur Folge,
und damit war der Plan der Grndung unpolitischer, von allen Parteien
unabhngiger Gewerkschaften, der vielleicht geeignet gewesen wre, der
sozialen Entwickelung Deutschlands eine ganz andere Richtung zu geben,
fr Jahrzehnte gescheitert. Allerdings verfolgte man den Plan, alle
Gewerkschaften zu einem einheitlichen Verbande zusammenzufassen, in den
nchsten Jahren noch weiter und hatte bereits zu Pfingsten 1876 einen
allgemeinen Gewerkschaftskongre nach Magdeburg berufen, doch wurde
er unter dem Eindrucke des $Hdel$'schen Attentates von der Polizei
verboten.


           D. Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten.

Die auf dem Gothaer Kongresse vollzogene Vereinigung der Lassalleaner
und Marxisten zu einer einheitlichen sozialistischen Arbeiterpartei
bot den Anla, jetzt auch die Bestrebungen auf Verschmelzung
der beiderseitigen gewerkschaftlichen Organisationen von neuem
aufzugreifen. Dies wurde dadurch erleichtert, da auch die Marxisten
im Hinblick auf ihre recht geringen praktischen Erfolge den Gedanken
einer internationalen Ausgestaltung des Gewerkschaftswesens als ein
noch fr lange Zeit unausfhrbares Ziel aufgegeben hatten. So trat
denn im Anschlu an den Parteikongre in $Gotha$ am 28. und 29. Mai
1875 eine von beiden Richtungen beschickte $Gewerkschaftskonferenz$
zusammen, die sich dahin einigte, den bestehenden Vereinen desselben
Gewerbes den Zusammenschlu zur Pflicht zu machen. Zur Vorbereitung
eines allgemeinen Gewerkschaftskongresses wurde eine Kommission von
5 Personen mit dem Sitze in Berlin eingesetzt, mit der die Vorstnde
der einzelnen Organisationen in Verbindung treten sollten; die
Konferenz erklrte ferner: Es ist Pflicht der Gewerksgenossen, aus
den Gewerkschaftsorganisationen die Politik fern zu halten, dagegen
sich der sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands anzuschlieen,
weil nur diese die politische und wirtschaftliche Stellung der Arbeiter
in vollem Mae zu einer menschenwrdigen zu machen vermag. Die
bestehenden 13 Gewerkschaftsbltter zu einer einzigen zu verschmelzen,
hielt man fr unthunlich, dagegen sollten die verwandten Berufe sich in
dieser Hinsicht zusammenthun. Auch die gemeinsame Wanderuntersttzung
erklrte man fr die erste Aufgabe, die erledigt werden msse.


                      E. Die lokalen Fachvereine.

Whrend die bisher behandelten Bestrebungen smtlich auf dem Grundsatze
der Zentralisation beruhten, indem man davon ausging, da nur durch
Zusammenschlu wenn nicht der gesamten Arbeiterschaft, so doch
wenigstens aller Arbeiter eines bestimmten Gewerbes ein Erfolg zu
erzielen sei, hatten sich in der Stille, ohne da man ihre Entstehung
im einzelnen verfolgen kann, in den greren Stdten rtliche
Vereine von Fachgenossen gebildet, die sich deshalb die Bezeichnung
$Fachverein$ beilegten, und die, im Gegensatz zu den zentralisierten
Gewerkschaften, die Beschrnkung auf einen bestimmten Ort als Grundsatz
aufstellten. Da diese Bewegung von den groen Stdten ausging, erklrt
sich sehr einfach, war doch die Organisation der Arbeiterschaft in
diesen erheblich weiter fortgeschritten, so da von den seitens einer
ber ein greres Gebiet erstreckten Gewerkschaft gesammelten Geldern
das Meiste fr die Betreibung der Organisation an den kleineren Orten
verwendet werden mute, und deshalb, vom Standpunkte des Egoismus
betrachtet, die Arbeiterschaft der Grostdte nicht mit Unrecht den
Vorwurf gegen die Gewerkschaften erhob, da sie fr die Arbeiterschaft
der kleinen Orte die Last zu tragen habe. Dazu kam, da man sich durch
die Abhngigkeit von den auswrts befindlichen Gewerkschaftsorganen
an freier Bewegung und rascher Ausnutzung augenblicklicher Vorteile
gehindert fhlte.

Aber auch abgesehen von diesen egoistischen Beweggrnden hatten die
Lokalorganisationen zweifellos gewisse Vorzge. In erster Linie fiel
bei ihnen die Schwierigkeit fort, da sie sich nicht mit ffentlichen
Angelegenheiten beschftigen durften, da dies nur in Frage kam, wenn
mehrere Vereine miteinander in Verbindung traten. Dadurch aber, da man
politische Fragen in den Versammlungen behandeln durfte, erhielten
diese mehr Reiz und Anziehungskraft und gestatteten die Verwendung im
Sinne der sozialdemokratischen Agitation.

Dazu kommt, da nicht allein die Opferwilligkeit fr die dem Gebenden
aus unmittelbarer Nhe bekannten Aufgaben und Personen grer zu sein
pflegt, als fr entfernte Kreise, und da die Kontrolle und berhaupt
die Verwaltung sich erheblich vereinfachte. Machten die Anhnger
der Zentralorganisation geltend, da nur sie die wichtige Aufgabe
der Wanderuntersttzung zu erfllen im stande seien, so wiesen dem
gegenber die Vertreter der lokalen Vereine darauf hin, da gerade
durch die Wanderuntersttzung der Zuzug aus der Provinz in die groen
Stdte erleichtert und so den Arbeitern der letzteren eine schwere
Konkurrenz geschaffen werde.


                F. Die Wirkung des Sozialistengesetzes.

Das Gesetz gegen die gemeingefhrlichen Bestrebungen der
Sozialdemokratie vom 21. Oktober 1878 war, wie der Titel sagt,
nicht bestimmt zum Kampfe gegen die Sozialdemokratie als solche,
sondern gegen ihre auf Umsturz gerichtete Thtigkeit in
Vereinen, Versammlungen und der Presse, noch weniger aber gegen
die ganze Arbeiterbewegung und die aus derselben entspringenden
Interessenvertretungen. Machte dieser Grundgedanke in der Fassung
des Gesetzes einen noch so unklaren und der Auslegung der Behrden
weiten Spielraum lassenden Ausdruck gefunden haben, so kann man doch
von einer loyalen Handhabung, die bei der Beratung des Gesetzes im
Reichstage feierlich angelobt war, nicht mehr sprechen, wenn die
Anwendung der gegen die gedachten staatsumstrzenden Bestrebungen
gegebenen Machtmittel sich richtete gegen Bestrebungen, die, wie die
gewerkschaftlichen, sich grundstzlich auf den Boden der bestehenden
Staats- und Wirtschaftsordnung stellten. Zweifellos giebt es fr jene
staatsumstrzende Richtung, die allein auf dem Boden der Auffassung
erwachsen kann, da die bestehende Ordnung in ihrer Grundlage verfehlt
und zu irgend welcher Besserung unfhig sei, keinen gefhrlicheren
Feind, als Bestrebungen, die auf dem Boden eben dieser selben Ordnung
eine solche Besserung herbeizufhren und so den schlagendsten Beweis
fr die Verkehrtheit jenes radikalen Ausgangspunktes zu liefern suchen.
Wir werden uns mit dem Verhltnisse der Gewerkschaftsbewegung zur
Sozialdemokratie an anderer Stelle[73] eingehender zu beschftigen
haben und werden dort den Satz begrnden: die Gewerkschaftsbewegung ist
der Todfeind der Sozialdemokratie. Da also die zum Kampfe gegen die
letztere verpflichteten Behrden die erstere nicht, wie es natrlich
gewesen wre, mit allen Mitteln untersttzten, war ein Beweis eines
unglaublich geringen Verstndnisses auf sozialpolitischem Gebiete, wie
es uns allerdings bei dem dem realen Leben abgewandten Bureaukratismus
nicht wunder nehmen kann; da man aber zwischen beiden einen
Unterschied gar nicht anerkannte, sondern alles, was auf Vertretung der
Arbeiterinteressen abzielte, mit den Waffen des Gesetzes bekmpfte,
lt sich in der That nur so erklren, wie es ein sehr vorsichtiger
Beurteiler[74] thut mit den Worten: Ist von staatlichen Organen doch
nur zu oft dann gerade in eine Bewegung einer Berufsvereinigung strend
eingegriffen worden, wo innerhalb der letzteren eine die spezifisch
gewerkschaftlichen Aufgaben ernst nehmende Richtung allgemach
die Oberhand ber die groe Zahl derer gewonnen hatte, denen die
Gewerkschaftsbewegung nur als Mittel zur Verfolgung politischer Ziele
gilt. ... Ohne tieferes Verstndnis fr die den Berufsorganisationen
bei der Weiterbildung unserer sozialen Verhltnisse zugefallene Rolle
waren manche Polizei- sowie andere Staatsbehrden bisher geneigt,
das Interesse der besitzenden Klasse und insbesondere dasjenige der
Arbeitgeber ohne weiteres mit dem der Gesamtheit zu identifizieren und
gegen die Fachvereinigungen der Arbeiter jedes nur irgend angngige
gesetzliche Hinderungsmittel in Anwendung zu bringen.

  [73] In dem in Aussicht genommenen II. Bande. Vergl. Vorwort.

  [74] $Schmle$ in dem eingangs angefhrten Werke; Einleitung S. XVI.

Die Ausbreitung und die Leistungen der Gewerkschaften zur Zeit
des Erlasses des Sozialistengesetzes sind am besten zu ersehen
aus der im Jahre 1877 von dem Hamburger Buchhndler $Geib$ auf
privatem Wege aufgenommen und in Nr. 4 des Pionier vom 26. Januar
1878 verffentlichten, neuerdings in dem Korrespondenzblatt der
Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands Nr. 30 von 1893
wieder abgedruckten $Statistik$. Nach dieser gab es damals 25
Gewerkschaften, welche zusammen mit 5 Lokalorganisationen 49055
Mitglieder in 1266 Ortsgruppen umfaten; 18 derselben mit 22145
Personen zahlten einen Monatsbeitrag bis zu 40 Pf., nur 8 derselben
erhoben 60 Pf. oder darber. Nach einer anderen Quelle[75] zhlten
die Gewerkschaften damals 58000 Mitglieder in 29 Verbnden und 1300
Zweigvereinen mit 15 Gewerkschaftsblttern. Ueber die Ausbreitung
der lokalen Fachvereine fehlen alle Angaben, doch geht ihre nicht
geringe Bedeutung daraus hervor, da auf dem von $York$ einberufenen
Erfurter Gewerkschaftskongresse von den insgesamt vertretenen 11358
Mitgliedern der Marx'schen Organisationen 6152 den internationalen
Gewerksgenossenschaften, dagegen 3768 lokalen Fachvereinen und 1438
freien Vereinigungen angehrten.

  [75] $Schmle$ im Handw. d. Staatsw. I, S. 22.

Von den in der Geib'schen Statistik aufgezhlten 25 Verbnden sind bis
zum Ende des Jahres 1878 nicht weniger als 16 der Auflsung zum Opfer
gefallen. Die meisten der brigen lsten sich, um dem zu entgehen,
freiwillig auf. Auch die lokalen Fachvereine hatten grtenteils
dasselbe Schicksal. Die ganze Arbeiterbewegung, die politische wie
die gewerkschaftliche, schien zunchst vom Erdboden verschwunden. Da
man selbst Verbnde, wie die der Buchdrucker, die in ausgesprochenem
Gegensatze zu der Sozialdemokratie standen, nicht verschonte[76],
zeigte deutlich den Karakter des obrigkeitlichen Schreckensregimentes.

  [76] Vergl. unten.


          G. Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung.

Lag es zunchst wie ein Bann auf der ganzen Arbeiterschaft, so
suchten doch die Fhrer mglichst eine Fhlung der Genossen aufrecht
zu erhalten und benutzten hierzu in erster Linie die Grndung von
$Fachblttern$, die sich anfangs ngstlich von jeder Berhrung mit
allgemeinen oder gar politischen Angelegenheiten fern hielten,
deren Untersttzung aber trotzdem gerade mit dem Hinweise den
Arbeitern ans Herz gelegt wurde, da sie den einzigen zunchst
mglichen Weg darstellten, das Zusammengehrigkeitsgefhl zu frdern.
Solche Organe entstanden schon fast unmittelbar nach der auf Grund
des Sozialistengesetzes erfolgten Unterdrckung der frheren
Gewerkschaftsbltter und politischen Zeitungen. So wurde schon 1878
das Schuhmacherfachblatt, 1879 die Neue Tischlerzeitung, der
Schiffbauerbote und das Organ der Tabakarbeiter Der Gewerkschafter
begrndet. Bald bot die von der Regierung ins Leben gerufene soziale
Versicherungsgesetzgebung Stoff zur Besprechung, und insbesondere die
zugelassene Bildung freier Hlfskassen gab Anla, den ablehnenden
Standpunkt der Arbeiterschaft gegen die staatliche Bevormundung
zum Ausdrucke zu bringen. Hatte man doch die Bekmpfung der
Umsturzbestrebungen so weit ausgedehnt, da selbst die im Jahre 1876
auf Grund des Hlfskassengesetzes errichtete Zentral-, Kranken- und
Sterbekasse verboten war, um der Arbeiterklasse das Gefhl vlliger
Recht- und Schutzlosigkeit mit voller Klarheit zum Bewutsein zu
bringen.

Auch einzelne Vereinigungen, die lediglich die Fachinteressen der
Beteiligten vertreten wollten, wagten sich unter dem Namen von
Fachvereinen ans Licht, obgleich sie es mglichst vermieden,
an die Oeffentlichkeit zu treten und vielmehr ihre Thtigkeit im
wesentlichen darauf beschrnkten, arbeitslos gewordene Mitglieder
durch Wanderbeihlfen zu untersttzen, Krankenkassen, Herbergen und
Arbeitsnachweise zu errichten und ein Fachblatt herauszugeben.

Uebrigens war doch auch die durch die Botschaft vom 17. November 1881
eingeleitete Sozialpolitik, genau besehen, bereits eine Abweichung von
derjenigen des Sozialistengesetzes. Allerdings beschrnkte sie die
Aufgabe des Staates auf eine mglichst bureaukratische Staatshlfe und
trat den Versuchen der Arbeiter, aus eigner Kraft fr sich zu sorgen,
rcksichtslos entgegen. Aber immerhin war doch die Parole ausgegeben,
die Heilung der sozialen Schden nicht ausschlielich im Wege der
Repression sozialdemokratischer Ausschreitungen, sondern gleichmig
auf dem der $positiven Frderung des Wohles der Arbeiter$ zu suchen
und da ein Anspruch der letzteren auf ein hheres Ma staatlicher
Frsorge, als ihnen bisher zu teil geworden, in den Aufgaben eines
auf den sittlichen Fundamenten des christlichen Volkslebens stehenden
Staates begrndet sei. So bedauerlich es war, da dieses Entgegenkommen
der staatlichen Gewalt von den Arbeitern schroff zurckgewiesen wurde,
indem man darin nur den Versuch sah, die selbstndige Stellung ihrer
Klasse noch weiter herabzudrcken, so gab doch diese Haltung zugleich
den unbefangen Denkenden Anla zur Prfung der Frage, ob nicht in der
That eine Hebung der Arbeiterklasse ohne deren eigene Beteiligung ein
verfehltes Unternehmen sein msse.

Diesen Erwgungen und insbesondere dem Wunsche, das Mitrauen der
Arbeiter zu bekmpfen und zwischen ihm und dem Knigtume eine Brcke zu
schlagen, entsprang die von $Stcker$, A. $Wagner$, $Henrici$ u. a. im
Jahre 1880 eingeleitete sog. $Berliner Bewegung$, die sich sttzte auf
die Grndung einer eigenen $christlich-sozialen Partei$. An magebender
Stelle stand man zunchst dieser Bewegung nicht unsympathisch
gegenber, und da sie nur auf dem Wege der Vereinsbildung und
ffentlicher Versammlungen wirken konnte, so ging damit eine freiere
Handhabung des Vereins- und Versammlungsrechtes Hand in Hand.

Eine besondere Stellung nahm hierbei ein der damals vielgenannte
Vergolder $Ewald$, der im Anfang 1882 ffentlich mit dem Vorschlage
hervortrat, die Berliner Arbeiter mchten doch durch eine an den
Frsten Bismarck zu entsendende Deputation oder eine an den Reichstag
gerichtete Petition ihre Wnsche und Beschwerden in loyaler Weise zum
Ausdruck bringen, einem Vorschlage, der auch in Regierungskreisen
Beifall fand. In einer auf den 31. Mrz 1882 einberufenen Versammlung,
zu der die Vorstnde der damals in Berlin bestehenden 18 Fachvereine
eingeladen und in der 9 derselben vertreten waren, wurde zur
Ausarbeitung des Petitionsentwurfes ein $Generalkomitee der Berliner
Gewerkschaften$ eingesetzt, in das auer sieben Mitgliedern von
Fachvereinen auch zwei christlich-soziale Vertreter gewhlt wurden.
Die Petition, ber die man sich schlielich einigte, umfate die
bekannten Arbeiterschutzforderungen bezglich der Sonntags-, Frauen-
und Kinderarbeit, Ueberwachung der Betriebe und Einfhrung eines
gesetzlichen Maximalarbeitstages von neun Stunden. Aber wichtiger,
als dieses formelle Ergebnis, war das durch diese Anregung und
die zahlreichen Versammlungen in die gewerkschaftliche Bewegung
hineingetragene neue Leben, dessen Bedeutung daraus ersichtlich ist,
da die Zahl der $Fachvereine$ am Schlusse des Jahres 1883 von 18 auf
50 gestiegen war. Die Polizei ging schlielich freilich gegen $Ewald$
und das neugegrndete Gewerkschaftskomitee mit Strafen und Schlieung
vor, doch wurde die letztere von den Gerichten nicht besttigt.

Die hierdurch gegebene Anregung wirkte im brigen Deutschland fort.
Zunchst begannen solche Arbeiterklassen, die, wie die Buchdrucker,
stets im Gegensatze zur Sozialdemokratie gestanden und trotzdem die
Wucht des Sozialistengesetzes gefhlt hatten, eine neue Organisation
ins Leben zu rufen. Dann folgten andere, die sich in dem Verhltnisse
zur Sozialdemokratie einigermaen neutral gehalten hatten, wie die
Hutmacher und Bildhauer, bis dann mit dem auf dem Tischlerkongresse
Weihnachten 1883 begrndeten Zentralverbande der Tischler unter
dem Vorsitze von $Klo$ eine Arbeiterschaft folgte, in der
sozialdemokratische Anschauungen unzweifelhaft vertreten waren. Den
Genannten folgten dann bis 1884 einschlielich nach: die Zimmerer, die
Manufakturarbeiter, die Schneider, die Steinmetzen, die Schuhmacher und
die Tabakarbeiter.

Als $Aufgaben$ bezeichnete man in den Statuten:
Arbeitslosenuntersttzung, Reisegeld, unentgeltlichen Rechtsschutz,
Stellenvermittelung und im allgemeinen Erringung gnstigerer
Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wege. Am schwierigsten war die
Stellung zu Streiks; einzelne Verbnde beschrnkten die Untersttzung
auf Abwehrstreiks, andere schieden sie ganz aus oder berwiesen sie
besonderen Organisationen.

Gerade die Lohnbewegung fhrte dann noch zu einer Form der Verbindung,
die man nicht als eigentliche Organisation bezeichnen kann, die aber
praktisch groe Bedeutung gewann. Bei einer Arbeitseinstellung mute
es von uerster Bedeutung sein, alle Berufsgenossen fr dieselbe zu
gewinnen. Dies war nur mglich durch $allgemeine Versammlungen$, in
denen dann auch die betreffenden $Streik$- oder $Kontrollkommissionen$
gewhlt und die bindenden Beschlsse gefat wurden. Obgleich die
Aufgabe dieser Kommissionen zunchst auf einen einzelnen Streik
beschrnkt war, behielten sie hufig doch ihre Funktionen als eine
allgemeine Leitung bei, indem sie nicht allein von Zeit zu Zeit je
nach Bedrfnis Versammlungen einberiefen, sondern auch regelmige
Sammlungen durch Sammellisten und Quittungsmarken in die Hand
nahmen, ja hufig erhielten die Kommissionsmitglieder sogar gewisse
Besoldungen, wogegen ihnen dauernde Aufgaben, wie die Kontrolle der
Werksttten, Errichtung von Arbeitsnachweisen, Ausarbeitung von
Statistiken, bertragen wurden.

Eine hnliche Stellung hatten die sog. $Vertrauensmnner$, die zuweilen
fr eine bestimmte einzelne Aufgabe bestellt wurden, zuweilen aber auch
die vorbezeichnete Thtigkeit der Kommissionen bernahmen. Die eine
oder die andere Art dieser losen Organisation hat sich nach und nach
in fast allen den Berufen entwickelt, in denen man zu festeren Formen
nicht gelangte.

Nun haben offenbar beide Firmen der Organisation, die feste und die
lose, ihre Vorteile, und es ist das Verdienst des vielgenannten
Regierungsbaumeisters a. D. $Keler$, da er in einer Folge von
Nummern des von ihm herausgegebenen Bauhandwerkers (Februar und
Mrz 1887) einen umfassenden Plan entwickelte, der es ermglichen
sollte, beide miteinander zu kombinieren. Sein Grundgedanke ist
der, da es gewisse Angelegenheiten gebe, auf deren Beeinflussung
nun einmal die Arbeiterschaft nicht verzichten knne, da sie ihre
wichtigsten Lebensinteressen berhrten, wie insbesondere die Aufklrung
und Schulung der Mitglieder und die Beeinflussung der Gesetzgebung
im arbeiterfreundlichen Sinn, da aber diese Angelegenheiten unter
den Begriff der politischen fielen, und da zu ihrer Besorgung feste
Verbnde unentbehrlich seien, so ergebe sich daraus die notwendige
Folge, da die Vereine auf Politik nicht verzichten knnten, dafr
aber davon absehen mten, miteinander in Verbindung zu treten.
Andererseits lieen sich umgekehrt gewisse andere Aufgaben,
insbesondere die Durchfhrung von Lohnbewegungen, nur erreichen durch
gemeinsames Vorgehen der Gewerbsgenossen an verschiedenen Orten.
Daraus ergebe sich, da eine Teilung der Geschfte ntig sei, indem
neben die Vereine, die politischen Karakter haben mten, $ffentliche
Generalversammlungen des ganzen Gewerbes$ trten, denen die Besorgung
aller derjenigen Angelegenheiten anheimfalle, die einen breiteren
Rahmen, als die Mitgliedschaft des Vereins, erforderten. Als Organe
dieser Generalversammlungen sollen endlich $Lohnkommissionen$ bestehen.
Diese werden allerdings in der Rechtsprechung ebenfalls als Vereine
betrachtet und drfen deshalb sich nicht mit Politik beschftigen,
knnen aber fr nicht-politische Zwecke miteinander in Verbindung
treten.

So scharfsinnig der Gedanke ausgedacht war, so ist doch seine
Ausfhrung gescheitert, wobei wohl die Abneigung der Vereinsleiter,
sich einen wesentlichen Teil ihrer Befugnisse entziehen zu lassen,
mitgewirkt haben mag, doch liegt auch ein berechtigtes Bedenken in dem
Gesichtspunkte, da der Plan die Bedeutung der festen Vereinsbildung
stark zurcktreten lt, whrend doch gerade in ihr der beste Weg
gesehen werden mu, zu einer befriedigenden Gestaltung unserer sozialen
Verhltnisse zu gelangen.

Fr die $Stellung der Verwaltungsbehrden$ gegenber der
gewerkschaftlichen Bewegung ist karakteristisch der sogen.
$Puttkamer'sche Streikerla$ vom 11. April 1886. In demselben wird
zunchst die Unanfechtbarkeit des Koalitionsrechts und insbesondere
der aus  152 der Gewerbeordnung sich ergebenden Befugnis zur
Arbeitseinstellung betont, dann aber ausgefhrt, da sich dies nur auf
solche Vereinigungen und Bestrebungen beziehe, bei denen die Erringung
besserer Arbeitsbedingungen in der That das eigentliche und wahre
Ziel sei, nicht aber auf solche, bei denen der Lohnkampf nicht Mittel
zur Erringung eines an sich legitimen Erfolges, sondern Selbstzweck
sei, indem es den Fhrern lediglich darauf ankomme, die nach ihren
falschen Theoremen mit Naturnotwendigkeit aus der heutigen Form des
Arbeitsverhltnisses sich ergebende Kluft zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern zu einer unberbrckbaren zu erweitern, in den letzteren
den Ha gegen die Gesamtheit unserer politischen und gesellschaftlichen
Zustnde anzufachen und zu unterhalten und so die Gemter der ihren
Verfhrungsknsten anheimgefallenen Arbeitermassen allmhlich auf einen
gewaltsamen Losbruch vorzubereiten. Arbeitseinstellungen, die unter
diese Gesichtspunkte fielen, von welchen also anzunehmen sei, da sie
durch die sozialdemokratische Agitation vergiftet oder auch nur in
ihrem weiteren Fortgange der Leitung derselben verfallen, htten ihren
$wirtschaftlichen$ Karakter abgestreift und seien zu $revolutionren$
Bestrebungen geworden, die unter das Gesetz vom 21. Oktober 1878 zu
stellen seien.

Hiernach war also jeder Streik verboten, bei dessen Leitung
sozialdemokratische Elemente beteiligt waren; es ist begreiflich, da
damit die Thtigkeit der Gewerkschaften vllig lahm gelegt war.

Einen anderen Angriffspunkt entnahm man aus der
$Versicherungsgesetzgebung$, indem man die smtlichen von den
Gewerkschaften eingerichteten Kassen fr Versicherungen erklrte
und der fr diese bestehenden staatlichen Aufsicht unterwarf. Die
Gewerkschaften suchten sich dem dadurch zu entziehen, da sie durch
eine Aenderung der Statuten ausdrcklich den Mitgliedern jeden
Rechtsanspruch entzogen und die Gewhrung von Untersttzung in
das freie Ermessen des Vorstandes stellten. Hierin sahen aber die
Behrden eine einfache Umgehung des Gesetzes und hielten auch in
solchen Fllen an dem Erfordernis der Genehmigung fest. Es liegt
auf der Hand, da dies dem Gesetze zuwiderluft, da der Grund der
staatlichen Ueberwachungspflicht lediglich in dem Zwecke beruht, die
Versicherten bei dem durch die Versicherung bernommenen Risiko zu
schtzen, indem die Beurteilung der Sicherheit des Unternehmens und des
angemessenen Verhltnisses zwischen Prmie und Versicherungssumme fr
das Verstndnis der groen Masse zu schwierig ist. Dieser, und nicht
der Gesichtspunkt der Gefhrdung der Staatssicherheit ist der Grund des
staatlichen Aufsichtsrechtes, das also nicht Platz greifen kann, wenn
die Beteiligten auf irgend welches Recht ausdrcklich verzichten oder
wenn auch nur die Gefahr einer Leistungsunfhigkeit der Kasse, wie es
bei bloen Untersttzungen der Fall ist, nicht eintreten kann.

In Preuen suchte man auerdem noch die Bestimmungen des $Allgemeinen
Landrechts$ II, Tit. 6,  2-21 ber die erlaubten Gesellschaften
herbeizuziehen, indem man die Gewerkschaften unter diesen Begriff
stellte und dann das ber sie zugelassene staatliche Aufsichtsrecht in
Anspruch nahm.

Endlich wurde kein Mittel unversucht gelassen, die verschiedenen
$Vereinsgesetze$ zur Bekmpfung aller gewerkschaftlichen Bestrebungen
heranzuziehen, indem man nicht allein jede Thtigkeit von mehreren
Menschen unter den Begriff des Vereins stellte, sondern zugleich den
Begriff der politischen Angelegenheiten so weit ausdehnte, da neben
ihnen fr gewerkschaftliche Aufgaben kaum noch irgend ein Raum blieb.

Erwiesen sich nun auch die $Gerichte$ diesen Bestrebungen gegenber
teilweise ablehnend, so ist doch nicht zu verkennen, da auch ihre
Urteilssprche durch die allgemeine Stimmung beeinflut wurden, so
da $Schmle$[77] das harte Urteil fllt, die Polizeibehrden und
die Mehrheit der Gerichte htten der Ansicht Vorschub geleistet,
da sie in ausschlielicher Parteinahme fr die Interessen des
Unternehmertums vor keiner Beugung des Rechtes zurckschreckten, sobald
die Arbeiter die mindesten Anstalten trfen, sich einer weiteren
Verkmmerung ihrer Lebenshaltung zu erwehren oder eine gnstigere
Gestaltung der Arbeitsvertrge herbeizufhren. Diese Auffassung war
um so begreiflicher, als niemals etwas davon verlautet hat, da man
die Vereinsgesetze auch einmal gegen Innungen, landwirtschaftliche
und Fabrikanten-Vereine angewendet htte, obgleich diese sehr hufig
staatliche Manahmen in den Kreis ihrer Errterungen zogen.

  [77] a. a. O. S. 144.

Ganz besonders unverstndig war dabei die Bekmpfung des $Kassenwesens$
der Arbeiter, denn es ist klar, da gerade hier ein konservativer Zug
liegt, der eine feste Verbindung mit der bestehenden Ordnung herstellt,
wie denn umgekehrt die radikale Richtung innerhalb der Sozialdemokratie
stets gerade gegen die Kassensimpelei ihre schrfsten Angriffe
gerichtet hat, indem sie behauptete, da dadurch die Gewerkschaften
bertrieben ngstlich und vorsichtig gemacht wrden. Als ein Uebel
konnten diese Kassen nur erscheinen von einem ganz engherzigen,
egoistischen Unternehmerstandpunkte, der die durch sie ermglichte
Hebung der Lebenshaltung der Arbeiterklasse grundstzlich verwirft, um
in einer niedrig stehenden Masse jedes Widerstandes unfhige Sklaven
zu haben. Das Vorgehen der staatlichen Behrden htte also nur Sinn
gehabt, wenn sie beabsichtigt htten, sich auf diesen Standpunkt zu
stellen. Da hiervon keine Rede sein kann, so bleibt nur die auch von
$Schmle$[78] gegebene Erklrung brig, da unter der damaligen
Zeitrichtung, die aber leider auch heute noch leider die weitaus
berwiegende ist, die meisten Angehrigen der oberen Klassen mit einem
unklaren Vorurteil auf alles herabsehen, was zu der Sozialdemokratie
in irgend welcher Beziehung steht und auerdem von dem Unterschiede
zwischen ihr und der Gewerkschaftsbewegung keine Spur eines
Verstndnisses haben.

  [78] a. a. O. S. 151.

Offenbar mute die Auffassung der Arbeiterschaft, da ihr gegenber
die staatlichen Behrden alle Mittel und Kniffe anwendeten, um sie
zu schdigen, ungemein verbitternd wirken, und es ist das Zeichen
eines fast unerklrlichen Vertrauens, wenn man dennoch stets an
der bestehenden Rechtsordnung festhielt und es versuchte, sich ihr
gegenber so gut als mglich einzurichten.


                      H. Die neueste Entwicklung.

Nachdem durch Ablauf des Sozialistengesetzes die Bahn fr eine
krftigere Entwickelung des Gewerkschaftswesens frei gemacht war,
glaubte man vor allem auf die Schaffung einer $einheitlichen Leitung$
und $obersten Spitze$ bedacht sein zu sollen.

Man berief deshalb eine aus den Vertretern der einzelnen Vereinigungen
bestehende $Gewerkschaftskonferenz$ zusammen, die am 16. und 17.
November 1890 in Berlin tagte und als provisorischen Zentralausschu
die $Generalkommission$ einsetzte mit dem Auftrage, einen allgemeinen
Gewerkschaftskongre einzuberufen und eine $Vorlage fr die
Organisation der deutschen Gewerkschaften$ auszuarbeiten. Daneben
sollte die Kommission den bestehenden Organisationen ihre Hlfe
gewhren, insbesondere alle Abwehrstreiks untersttzen und fr die
Agitation zur weiteren Verbreitung der Organisation Sorge tragen.

Die Generalkommission, welche aus sieben Mitgliedern besteht, hat ihren
Sitz in Hamburg. Vorsitzender ist Reichstagsabgeordneter $Legien$.
Sie hat ausweislich ihres fr die Zeit vom 17. November 1890 bis 1.
Mrz 1892 erstatteten Berichtes sich zunchst mit einer $Statistik der
bestehenden Gewerkschaften$ beschftigt, nach welcher im Jahre 1890
in Deutschland 53 Zentralvereine mit 3150 Zweigvereinen und 227733
Mitgliedern bestanden. Auerdem gab es fnf Organisationen nach dem
Vertrauensmnnersystem mit 73467 Mitgliedern, so da einschlielich der
lokalen Fachvereine die Gesamtzahl aller gewerkschaftlich organisierten
Arbeiter auf rund 350000 geschtzt wurde. Ein Versuch, eine gleiche
Statistik ber die vorgekommenen $Streiks$ aufzustellen, ist an dem
mangelnden Entgegenkommen der bestehenden Vereinigungen gescheitert.
Dagegen hat die Kommission die ausgebrochenen Ausstnde, soweit es sich
um Abwehrstreiks handelt, untersttzt. Dieser Karakter wurde von 37
angemeldeten Streiks bei 31 anerkannt und fr diese insgesamt 184396
Mk. ausgegeben. Nach dem Beschlusse der Berliner Konferenz sollten
diese Auslagen von smtlichen Gewerkschaften nach dem Verhltnis
ihrer Mitgliederzahl aufgebracht werden, da aber die Beitrge nicht in
ausreichendem Mae eingingen, so sah sich die Kommission gezwungen,
ein Anlehen von 106950 Mk. aufzunehmen, worber sie nachher lebhafte
Vorwrfe zu hren gehabt hat.

Da sich brigens die Ansicht geltend machte, da die Kommission in der
Untersttzung von Ausstnden zu freigebig sei, so wurden auf einer am
7. und 8. September 1891 in $Halberstadt$ abgehaltenen $Zusammenkunft
von Gewerkschaftsvertretern$ hierfr bestimmte einschrnkende
Grundstze aufgestellt.

Auch mit dem $Auslande$ suchte die Kommission Verbindungen anzuknpfen,
insbesondere wurden zwei Mitglieder nach England geschickt, um von
den dortigen Gewerkschaften Untersttzung fr die ausgebrochenen
Streiks zu erhalten. Der Erfolg war freilich nicht erheblich. Um fr
den genannten Zweck im voraus grere Mittel bereit zu halten, wurden
Sammlungen fr den sog. $Maifonds$ ausgeschrieben, indem man zu diesem
Zwecke am 1. Mai, dem durch den Pariser internationalen Arbeiterkongre
1889 eingefhrten allgemeinen Arbeiterfeiertage, gewisse Abzeichen
verkaufte. Aber auch hier entsprach der Erfolg nicht den Erwartungen,
und die eingegangenen Summen reichten nicht einmal aus, um das
aufgenommene Darlehen vollstndig zurckzuzahlen. Endlich schuf sich
die Kommission in dem Correspondenzblatte der Generalkommission
der Gewerkschaften Deutschlands ein eigenes $Organ$, welches
nach Bedarf, regelmig aber wchentlich in etwa 400 Exemplaren,
an die Vertrauensleute der Gewerkschaften und die Redaktionen der
Arbeiterzeitungen unentgeltlich versandt wird.

Um die endgltige Organisation zu schaffen, wurde dann der $erste$
$Kongre deutscher Gewerkschaften$ einberufen, der vom 14. bis 18.
Mrz 1892 in $Halberstadt$ tagte und als Beginn eines neuen Abschnittes
in der Gewerkschaftsbewegung von der grten Bedeutung gewesen ist.

Der Schwerpunkt der Aufgabe bestand in der Schaffung einer
$einheitlichen Organisation$, und zwar handelte es sich dabei um
erheblich mehr als eine praktisch-formelle Frage, denn die Stellung
zu den vorgeschlagenen Formen war wesentlich beeinflut durch die
prinzipielle Auffassung ber Zweck und Wesen der Gewerkschaften. Nach
den weitaus meisten deutschen Vereinsgesetzen ist es Vereinen, die
sich mit ffentlichen Angelegenheiten, insbesondere mit Politik im
engeren Sinne befassen, verboten, mit anderen Vereinen gleicher Art
in der Weise in Verbindung zu treten, da sie unter einem gemeinsamen
Organe vereinigt werden. Da nun eine solche Vereinigung fr die rein
gewerkschaftlichen Aufgaben, also die Vertretung der Arbeiterinteressen
gegenber den Unternehmern von dem hchsten Werte ist, so kann es fr
diejenigen Gewerkschaften, die wirklich auf diesem Boden stehen,
keinem Zweifel unterliegen, da sie diesen Verhltnissen Rechnung
tragen und zur Erreichung ihres Zweckes auf die politische Thtigkeit
verzichten mssen. Anders mssen sich dagegen diejenigen Vereinigungen
stellen, die umgekehrt die politischen Aufgaben als das Wesentliche
ansehen und die Maske der Gewerkschaft nur vorgebunden haben, um sich
dadurch leichter in den Arbeiterkreisen Eingang zu verschaffen.

Aber der Gegensatz greift noch tiefer, denn ob man die politische oder
die gewerkschaftliche Seite der Arbeiterbewegung als die wichtigere
ansehen soll, ist durchaus davon abhngig, ob man glaubt, mit den
Mitteln der gewerkschaftlichen Thtigkeit eine wesentliche Besserung
der Lage des Arbeiterstandes erreichen zu knnen, oder ob man der
Ansicht ist, da dies ausgeschlossen und ein Erfolg lediglich durch
grundlegende Umgestaltung der bestehenden Verhltnisse zu erzielen
sei, m. a. W. ob man sich grundstzlich auf den Boden der bestehenden
Staats- und Gesellschaftsordnung stellt oder diesen verlt. Wir
werden diesen Gedankengang an anderer Stelle noch eingehender zu
verfolgen haben, einstweilen wird das Gesagte ausreichen, um zu zeigen,
da der Streit um die Organisation zugleich die Stellungnahme der
Gewerkschaften zu den Grundfragen der Arbeiterbewegung wiederspiegelt.

Auf dem Kongresse standen sich brigens nicht 2 sondern 3 Gruppen und
Systeme gegenber, indem die Vertreter der $zentralen Organisation$ in
2 Gruppen zerfielen, nmlich die Anhnger der $Branchenorganisation$
und der $Industrieverbnde$. Die letzteren wollten zur Grundlage
der Organisation die Gliederung nicht nach Einzelberufen, sondern
nach ganzen Industrien machen, so da z. B. nicht die Tischler,
Zimmerleute, Drechsler, Stellmacher u. s. w. je eine selbstndige
Vereinigung, sondern alle Arbeiter der Holzindustrie einen gemeinsamen
Verband bilden sollten. Als Vorteil dieser Organisationsform, die
bis dahin insbesondere unter den Metallarbeitern bestand, wurde
die Kostenersparung geltend gemacht, indem es bei ihr insbesondere
mglich sein wrde, die jetzt bestehenden 58 Gewerkschaftsbltter
auf 12 bis 15 zu beschrnken. Von der Gegenseite wurde dem
entgegengehalten, da das Gefhl der Zusammengehrigkeit in den
Berufs- oder Branchenorganisationen sich strker entwickele, als in
den Industrieverbnden, und da die Rcksicht auf diese Auffassung
der Verwischung der Grenze zwischen den einzelnen Berufen im Wege
stehe, da diese Verbnde auerdem nicht im stande sein wrden,
den Verschiedenheiten der einzelnen Berufe, die sich z. B. darin
zeigten, da die wchentlichen Beitrge der Mitglieder zwischen
7-1/2 und 35 Pf. schwankten, ausreichend Rechnung zu tragen, und da
deshalb der Industrieverband vielleicht fr eine sptere Zukunft,
aber nicht fr die Gegenwart die richtige Form sei. Die Anhnger
der Industrieverbnde konnten die Thatsache des erwhnten engeren
Zusammengehrigkeitsgefhls innerhalb der einzelnen Gewerbe nicht
bestreiten, bekmpften sie aber als Berufsdnkel und Kastengeist,
den man ausrotten msse und wollten ihm deshalb einen Einflu auf die
Form der Organisation nicht zugestehen.

Neben den genannten 3 Organisationsformen wurde endlich noch von
einigen Seiten empfohlen, von der Bildung geschlossener Vereine
berhaupt abzusehen und sich mit dem $Vertrauensmnnersystem$ zu
begngen, und auf den Vorzug desselben als Brcke zu den nicht
organisierten Arbeitern hingewiesen, indem den letzteren Gelegenheit
geboten sei, bei ffentlichen, fr alle Arbeiter des betreffenden
Gewerbes bestimmten Versammlungen sich an diesen zu beteiligen und
so die Gedanken der Arbeiterbewegung allmhlich in sich aufzunehmen,
whrend Vereinsversammlungen sich auf die bereits zum Verstndnis der
Notwendigkeit einer Organisation gelangten Arbeiter beschrnkten.

Aber die Vertreter dieser Anschauung vermochten gegenber den
offenbaren Vorteilen eines geregelten Vereinswesens nicht
durchzudringen, so da man es auf dem Kongresse im wesentlichen mit den
Auseinandersetzungen zwischen den angefhrten 3 Organisationsformen
zu thun hatte, und zwar stand im Vordergrunde des Interesses der
Gegensatz zwischen der $lokalen$ und der $zentralen Organisation$, da
es sich hier um die bereits bezeichnete prinzipielle Stellungnahme
handelte. Diese bildete denn auch den roten Faden in den von beiden
Seiten vorgebrachten Grnden. Die Vertreter der Lokalorganisation
sprachen ganz offen aus, da man die Arbeiter nicht zu der Anschauung
bringen drfe, als ob auf dem Boden der bestehenden Wirtschaftsordnung
eine wesentliche Besserung zu erreichen wre, da die Mglichkeit des
Erfolges und deshalb der Schwerpunkt der ganzen Arbeiterbewegung auf
$politischem Gebiete$ liege, da die gewerkschaftliche Thtigkeit $nur
eine Vorschule$ bedeute und man deshalb, ohne das eigentliche Ziel
zu verlieren, nicht auf die Beschftigung mit der Politik verzichten
knne, whrend ihnen von den Gegnern entgegengehalten wurde, da der
Grundgedanke der ganzen Gewerkschaftsbewegung darin bestehe, das auf
dem Boden der bestehenden Verhltnisse Mgliche zu erreichen und sich
von politischer Thtigkeit vllig fern zu halten.

Die Generalkommission hatte sich fr die Zentralorganisation
entschieden, und von Anfang an unterlag es keinem Zweifel, da die
Vertreter der Lokalorganisation sich in erheblicher Minderheit
befanden, hatte doch die Berliner Gewerkschaftskonferenz sogar die
Frage offen gelassen, ob man ihnen berhaupt die Teilnahme an dem
Kongre gestatten sollte. Diese wurde ihnen nun freilich durch
Beschlu des Kongresses eingerumt, aber eine Reihe von Vereinigungen
hatte schon vorher durch Proteste ihre Teilnahme abgelehnt, und
nachdem nach einer 4 Sitzungen ausfllenden Verhandlung, in der man
sich recht scharfe Dinge gesagt hatte, die von den Vertretern der
Lokalorganisation eingebrachte Resolution mit bedeutender Mehrheit,
wie der offizielle Bericht sagt, abgelehnt war, verlieen diese mit
einer Protesterklrung den Kongre.

So standen denn nur noch die Vertreter der Organisation nach $Berufen$
(Branchen) und $Industrieen$ sich gegenber. Uebrigens wollten auch
die ersteren einen weiteren Zusammenschlu der Berufsverbnde zu
sog. $Unionen$, und die Generalkommission, die den Standpunkt der
Berufsorganisation vertrat, hatte einen Entwurf vorgelegt, nach welchem
die verwandten Gewerkschaften zu solchen Unionen verbunden werden
sollten. Zwischen ihnen und den $Industrieverbnden$ bestand nur der
Unterschied, da die ersteren die einzelnen Mitglieder zunchst zu
selbstndigen Berufsgruppen vereinigen und erst diese Gruppen wiederum
zu den Unionen zusammenfassen, whrend die Industrieverbnde jene
Zwischenstufe fallen lassen und die Mitglieder in einen $unmittelbaren$
Zusammenschlu bringen wrden. Die $Union$ bedeutet allerdings eine
feste Organisation, welche die Zentralverbnde der verwandten Berufe zu
einer hheren Einheit zusammenfat, aber diese lt die Einzelverbnde
doch als solche mit einer relativen Selbstndigkeit bestehen, whrend
der $Industrieverband$ dieselben auflst und sich an deren Stelle
setzt. Mitglieder der Union sind die Zentralverbnde, Mitglied des
Industrieverbandes sind die einzelnen Arbeiter. Die letztere Form des
Zusammenschlusses ist deshalb die engere, sie schafft einerseits eine
grere Kraftkonzentration, setzt aber andererseits auch eine hhere
Stufe des Solidarittsgefhls voraus und tritt dem Kastengeiste und
Berufsdnkel, ber den auf dem Kongre allseitig geklagt wurde, am
schrfsten entgegen.

Endlich wurde eine noch losere Verbindung der Berufsgruppen dahin
vorgeschlagen, da dieselben sich nicht zu Unionen, also festen
Organisationen, vereinigen, sondern sich auf die Abschlieung sog.
$Kartellvertrge$ beschrnken sollten, in denen lediglich fr
gewisse gemeinsame Zwecke Vereinbarungen der im brigen in ihrer
Selbstndigkeit nicht beeintrchtigten Gewerkschaften getroffen wrden.

Der Kongre nahm mit 148 gegen 37 Stimmen eine von den
Holzarbeitern vorgeschlagene Resolution an, welche insofern einen
Mittelstandpunkt vertrat, als sie einerseits die vllige Vereinigung
zu $Industrieverbnden$ als letztes Ziel anerkennt und deren
Bildung schon jetzt berall da empfiehlt, wo die Verhltnisse es
zulassen, andererseits aber hinter die Unionen zurckgeht und sich
auf bloe $Kartellvertrge$ beschrnkt, indem die Frage, ob die
spteren Vereinigungen der Berufsorganisationen zu Unionen oder
Industrieverbnden stattzufinden hat, der weiteren Entwickelung der
Organisationen infolge der Kartellvertrge berlassen wird. Das
$Vertrauensmnnersystem$ soll nur da stattfinden, wo der zentralen
Organisation gesetzliche Hindernisse im Wege stehen.

Die $Generalkommission$ wurde als stndige Einrichtung beibehalten,
deren Thtigkeit aber insofern eingeschrnkt, als sie sich knftig
mit der $Untersttzung von Ausstnden$ nicht mehr zu befassen
haben soll, diese vielmehr zu einer Angelegenheit der einzelnen
Zentralorganisationen erklrt ist, wobei lediglich eine gegenseitige
Untersttzung auf Grund der Kartellvertrge stattfinden soll. Der Grund
fr diese Aenderung bestand in der Befrchtung, da die einzelnen
Gewerkschaften in ungleicher Weise untersttzt werden mchten, je
nachdem in der Generalkommission die Interessen derselben vertreten
wren.

Um die letztere mglichst unabhngig zu stellen, wurde auch der von den
Metallarbeitern gemachte Vorschlag, an ihre Stelle einen aus je einem
Vertreter jeder Gewerkschaft bestehenden Gewerkschaftsrat mit einem von
diesem zu bildenden Exekutivausschusse von 5 Mitgliedern zu setzen,
abgelehnt und vielmehr beschlossen, da die Generalkommission aus 7
Mitgliedern nebst 3 Ersatzmnnern bestehen und auf dem jedesmaligen
Gewerkschaftskongre gewhlt werden soll. Als Sitz wurde Hamburg
beibehalten.

Die Aufgaben der Generalkommission bestehen

  1. in der Betreibung der $Agitation$;
  2. in der Fhrung einer einheitlichen $Gewerkschaftsstatistik$;
  3. in der $Streikstatistik$;
  4. in der Herausgabe eines $Blattes$, welches insbesondere die
     Verbindung smtlicher Gewerkschaften unterhalten soll;
  5. in der Anknpfung und Unterhaltung $internationaler Beziehungen$.

Jede zentralisierte Gewerkschaft hat fr jedes Mitglied vierteljhrlich
5 Pf. an die Generalkommission abzufhren; der von der letzteren
vorgeschlagene Satz von 10 Pf. wurde auf die Hlfte herabgesetzt,
nachdem man die Streikuntersttzung gestrichen hatte. Gewerkschaften,
welche ihre Beitrge nicht zahlen, verlieren Sitz und Stimme auf
dem Gewerkschaftskongre. Dieser ist von der Generalkommission
unter Zustimmung der Mehrheit der Zentralvorstnde einzuberufen.
Den einzelnen Verbnden ist die Erhhung der Mitgliederbeitrge zur
Ansammlung ausreichender Fonds zur Pflicht gemacht.

Als Gegenstnde der $Kartellvertrge$ sind empfohlen:

  1. die gegenseitige Untersttzung bei Ausstnden und Aussperrungen;
  2. die gegenseitige Untersttzung reisender Mitglieder;
  3. die gemeinschaftliche Betreibung der Agitation;
  4. die gemeinschaftliche Veranstaltung statistischer Erhebungen;
  5. die Zentralisierung von Herbergen und Arbeitsnachweisen;
  6. die Schaffung eines gemeinsamen Organes;
  7. die Erleichterung des Uebertrittes von einer Organisation in die
     andere, insbesondere ohne Eintrittsgeld bei Ortswechsel.

Von den brigen Beschlssen des Kongresses ist noch folgendes
hervorzuheben:

Die der bisherigen Generalkommission gemachten Vorwrfe richteten
sich vorzugsweise gegen die Aufnahme des Darlehns von 106950 Mk.
und die Verwendung der Mai-Sammlungen zu dessen Deckung, gegen die
Begnstigung der Hamburger Gewerkschaften, insbesondere die zu weit
gehende Untersttzung des dortigen Tabakarbeiterausstandes, gegen die
Herausgabe des Korrespondenzblattes und die unzureichende Pflege der
internationalen Beziehungen. Es gelang jedoch den Mitgliedern, diese
Vorwrfe, die vorzugsweise von der grundstzlichen Opposition, nmlich
den Vertretern der Lokalorganisationen, ausgingen, im wesentlichen zu
widerlegen und einem Tadelsvotum zu entgehen.

Hinsichtlich der $weiblichen Arbeiter$, von denen eine Vertreterin in
die Generalkommission aufgenommen wurde, beschlo man, den bestehenden
Organisationen zu empfehlen, auch Frauen als gleichberechtigte
Mitglieder aufzunehmen und von der Bildung besonderer Gewerkschaften
fr Arbeiterinnen abzusehen.

Die bisher schon bliche Einrichtung der $Kontrollmarken$, d. h.
eines an den Fabrikaten angebrachten Zeichens dafr, da der
Fabrikant in seinem Geschfte die von den Gewerkschaften geforderten
Arbeitsbedingungen eingefhrt habe, ohne welches die Arbeiter die Ware
nicht kaufen drfen, wurde ohne Debatte zur allgemeinen Nachahmung
empfohlen.

Ebenso fand einstimmige Annahme eine Resolution, welche die Forderung
mglichster $Beseitigung der Akkordarbeit$ mit der Begrndung erhebt,
da dadurch die Erreichung eines Maximalarbeitstages und eines fr alle
Arbeiter gleichen oder wenigstens eines Minimallohnes vorbereitet werde.

Die groe Streitfrage, ob die bei Gelegenheit der $Maifeier$
aufkommenden Gelder der politischen oder der gewerkschaftlichen
Bewegung zuflieen sollten, wurde dahin erledigt, da von einer
allgemeinen Maisammlung fr gewerkschaftliche Zwecke Abstand genommen,
den einzelnen Orten und Gewerben aber berlassen wurde, in ihren
Kreisen Sammlungen zu veranstalten.

Um das $Defizit der Generalkommission$, das insbesondere durch
Untersttzung des Buchdruckerausstandes herbeigefhrt war, zu decken,
wurde eine freiwillige Sammlung durch Ausgabe von 10-Pf.-Marken
beschlossen.

Von der _American Federation of Labor_ war an den Kongre der Vorschlag
gerichtet, den bei Gelegenheit der Weltausstellung in Chicago zu
veranstaltenden internationalen Kongre durch Delegierte zu beschicken.
Man beschlo jedoch mit Rcksicht auf die damit verbundenen
erheblichen Kosten hiervon abzusehen.

Das $Ergebnis$ dieses ersten Deutschen Gewerkschaftskongresses
knnen wir kurz dahin zusammenfassen, da die $Organisationsfrage$
zu einem vorlufigen Abschlusse gelangt ist, und zwar im Sinne der
$Zentralisation$. Allerdings giebt es auch knftig noch lokale
Vereinigungen, aber dieselben werden seitens des Gewerkschaftsverbandes
nur dann anerkannt, wenn fr sie ein Zentralverband nicht besteht.
Diese Zentralverbnde, welche nach Gewerben (Berufen, Branchen)
abgegrenzt sind, bilden die Einheit und die Grundform der Organisation,
aber dieselben gliedern sich einerseits nach unten zu rtlichen
Zweigvereinen und suchen andererseits untereinander einen weiteren
Zusammenschlu anzubahnen.

Der Kongre hat, wie mitgeteilt, den Industrieverband in erster Linie
empfohlen, und demgem sind seitdem auer dem Metallarbeiterverbande,
der bereits bestand, noch ferner der Verband der Deutschen
Holzarbeiter auf dem ersten Holzarbeiterkongresse, der vom 4. bis
7. April 1893 in Kassel tagte, und der Verband der Lederarbeiter
Deutschlands ins Leben getreten, indem die am 2./3. April 1893 in
Altona abgehaltene Generalversammlung des Zentralvereins Deutscher
Gerber und Lederzurichter dem von dem Deutschen Weigerberverbande in
seiner Generalversammlung vom 8. August 1892 in Altenburg gefaten
Beschlusse beitrat.

Whrend es sich bei diesen Formen um Verbindungen der
Zentralorganisationen handelt, hat man dem Zwecke der gegenseitigen
Annherung und Untersttzung auerdem, entsprechend dem
Kongrebeschlusse, durch $Kartelle$ unter den lokalen Vereinen
Rechnung getragen, indem die am Orte vertretenen Gruppen der einzelnen
Berufe je nach ihrer Strke Delegierte whlen, welche zusammen das
$Kartell$ bilden, das seinerseits einen Vorstand unter dem Namen
einer $Kartellkommission$ whlt. Hierbei hatte man aber sich mit
der Vereinsgesetzgebung auseinander zu setzen, welche einerseits
fr politische Vereine die gegenseitige Verbindung verbietet
und andererseits fr alle Vereine, die sich mit ffentlichen
Angelegenheiten beschftigen, die Einreichung der Statuten und der
Mitgliederliste sowie aller Vernderungen derselben vorschreibt.
Zur Umgehung dieser Schwierigkeit benutzt man zwei Wege. Der $eine$
ist der, da man die Delegierten von den einzelnen Vereinen in der
Weise whlen lt, da sie lediglich als Vertreter dieser Vereine
auftreten, nicht aber selbst einen Verein bilden; aber dann ist die
Einrichtung eine Verbindung der Vereine untereinander, und es mu dann
die Politik ausgeschlossen werden. Der $andere$ Weg besteht darin, da
man die Delegierten nicht von den Vereinen, sondern in ffentlichen
Versammlungen der betreffenden Berufsgenossen whlen lt, dann ist
von einer Verbindung von Vereinen nicht die Rede, das Kartell darf
sich mit Politik beschftigen, ist aber nun seinerseits ein Verein,
der Statut und Mitgliederliste einreichen mu. Die Generalkommission
hat fr beide Formen Musterstatute ausgearbeitet und bekannt gemacht,
ja denselben noch eine dritte Form hinzugefgt, nach welcher die in
ffentlichen Versammlungen gewhlten Delegierten sich gar nicht als
Verein organisieren, sondern wenn sie beraten wollen, hierfr eine
ffentliche Versammlung einberufen; in diesem Falle besteht dann auch
keine Kartellkommission, sondern es wird lediglich ein Vertrauensmann
mit weitgehenden Befugnissen gewhlt. Es mu dahingestellt bleiben,
ob diese dritte Form wirklich den beabsichtigten Zweck erreicht,
jedenfalls wird sie als ganz lose Verbindung der Berufsgenossen ihrer
Hauptaufgabe nur in unvollkommener Weise gerecht.

Die Thtigkeit der $Kartelle$ ist in dem Kongrebeschlusse im
allgemeinen bezeichnet. Der Schwerpunkt liegt in der Regelung der
$Streiks$. Diese werden von dem Kartell nur dann untersttzt, wenn
sie von dem Zentralverbande des betreffenden Berufes oder in dessen
Ermangelung von der Kartellkommission gebilligt sind. $Boykotts$
knnen nur von dem Kartell mit zwei Drittel Mehrheit beschlossen
werden. Regelmig soll die Kartellkommission vorher eine gtliche
Verstndigung mit den Arbeitgebern versuchen. Zur Deckung der Ausgaben
sind fr jedes Mitglied vierteljhrlich 5 Pf. in die Kartellkasse
einzuzahlen. Aus derselben werden die Kosten der Agitation, des
Herbergswesens, des Arbeitsnachweises, der Statistik u. s. w.,
nicht aber diejenigen der Streiks bestritten, hierfr sind vielmehr
freiwillige Sammlungen zu veranstalten; mit drei Viertel Mehrheit darf
das Kartell auch die Aufnahme von Darlehen beschlieen.

In neuerer Zeit ist den Gewerkschaften durch eine Aenderung der
Rechtsprechung in Preuen eine erhebliche Schwierigkeit erwachsen.
Bisher hatte man, um der polizeilichen Aufsicht zu entgehen, von
der Bildung eigentlicher Zweigvereine abgesehen, alle Mitglieder
gehren unmittelbar dem Zentralverbande an, und an den einzelnen
Orten bestehen lediglich Zahlstellen zur Einsammlung der Beitrge,
Annahme von Mitgliederanmeldungen und Verteilung der Fachzeitschrift.
Der Gedankenaustausch wird in ffentlichen, nicht auf die Mitglieder
beschrnkten Versammlungen vorgenommen. Nun hat jedoch das
Kammergericht durch Entscheidung vom 3. Oktober 1892 ausgesprochen, da
diese Zahlstellen als Vereine anzusehen seien. Dadurch ist, solange die
Politik fern gehalten wird, eine Schwierigkeit fr die Verbindung mit
der Zentralleitung einstweilen noch nicht geschaffen, wohl aber ist die
polizeiliche Anmeldung der Mitglieder erforderlich.

Eine Wiederholung des in Halberstadt abgehaltenen
Gewerkschaftskongresses in Zwischenrumen von etwa 3 Jahren lag
wohl von Anfang an in der Absicht der Generalkommission, ging doch
deren Ziel zweifellos auf einen selbststndigen organischen Ausbau
des Gewerkschaftsverbandes neben dem Verbande der politischen
Partei. Aber hatte die letztere schon den Halberstdter Kongre mit
offen kundgegebenem Mitrauen empfangen, so trat diese Abneigung
noch entschiedener hervor, als es sich darum handelte, durch eine
Wiederholung den Weg der Erhebung der Kongresse zu einer stndigen
Einrichtung zu betreten. Man benutzte deshalb Andeutungen ber
gewisse dunkele Plne, die angeblich von der Generalkommission
verfolgt wrden und auf die unten zurckzukommen sein wird, um die
Gewerkschaften gegen ihre Leitung aufzuhetzen, indem der Vorwrts
einen Artikel des Handschuhmacher, der von Plnen sprach, die geheim
gehalten werden mten, aber geeignet wren, eine Zersplitterung in
der Arbeiterbewegung herbeizufhren, abdruckte und die Frage stellte:
Was geht vor? Der Zweck wurde auch insofern erreicht, als die
Generalkommission nach einer Umfrage bei den Zentralvorstnden ihren
Plan fr das Jahr 1895 fallen lie. Die Folge dieser Aufhetzung war
dann ferner, da sowohl die Hutmacher als auch die Tabakarbeiter
beschlossen, ihre Beitragsleistung an die Generalkommission
einzustellen. Von den Tabakarbeitern war dies um so rcksichtsloser,
als gerade das zu ihrer Untersttzung von der Generalkommission
aufgenommene Darlehen von 106950 Mk. den Hauptgrund der gegen diese
erhobenen Vorwrfe bildete.

Fr das Jahr 1896 dagegen wurde die Absicht, einen Kongre in Berlin
und zwar am 4. Mai abzuhalten, von der Generalkommission bereits
am 25. November 1895 bekannt gegeben. Dabei wurde der Vorschlag
gemacht, auch die Delegierten derjenigen Zentralverbnde, die
keine Beitrge an die Generalkommission gezahlt htten, sowie die
Handelsangestellten, Handelshlfsarbeiter und Gastwirtsgehlfen und
endlich Lokalorganisationen derjenigen Berufe zuzulassen, fr welche
Zentralverbnde nicht bestehen. Diese Vorschlge wurden angenommen.
Die Generalkommission hatte sich an das Gewerkschaftskartell in
Berlin mit dem Antrage gewandt, die Vorbereitung fr den Kongre
zu bernehmen, doch war dies, wie zu erwarten, abgelehnt, da in
Berlin die Lokalorganisationen berwiegen. So mute von den Berliner
Zentralorganisationen ein besonderes Lokalkomitee gebildet werden, um
die Vorarbeiten zu erledigen.

Vom 4. bis 8. Mai 1896 hat nun der $zweite Kongre der Gewerkschaften
Deutschlands$ in Berlin stattgefunden. Auf demselben waren 48
Zentralorganisationen durch 129 Abgeordnete, 6 lokal organisierte
Verbnde durch 8 Abgeordnete und 11 Zweigvereine der Tabakarbeiter
durch 2 Abgeordnete, insgesamt 271141 Mitglieder durch 139 Abgeordnete
vertreten. Die Hutmacher und Tabakarbeiter fehlten, letztere mit
Ausnahme der 11 Zweigvereine.

Aus dem vom Vorsitzenden $Legien$ erstatteten Berichte ist folgendes
hervorzuheben.

Seit dem Halberstdter Kongresse sind eine Anzahl Organisationen
gebildet, die sich spter wieder aufgelst haben, nmlich die
Fabrikarbeiterinnen, die Nherinnen, die Porzellan- und Glasmaler
und die Posamentiere. Der Zentralverein der Frauen und Mdchen
wird nach Aenderung seiner Statuten nicht mehr als Gewerkschaft
betrachtet. Dagegen ist der 1891 aus dem Hirsch-Duncker'schen
Verbande ausgeschiedene Gewerkverein der Porzellanarbeiter, dessen
Mitgliederzahl sich seitdem von 4000 auf 7300 gehoben hat, dem
Verbande der Gewerkschaften am 1. Januar 1893 beigetreten. Die
Weigerber und die Lohgerber haben sich Anfang 1893 zu einem Verbande
der Lederarbeiter vereinigt. Am 1. April 1894 haben die Maler
ihren Anschlu an die Generalkommission erklrt. Die Agitation ist
hauptschlich auf die stlichen Provinzen Preuens gerichtet, wo
Organisationen mit insgesamt 2168 Mitgliedern gegrndet sind. Dagegen
ist die Agitation unter den Lippe'schen Zieglern erfolglos geblieben;
ein ins Leben gerufener Verband hat sich wieder aufgelst.

Ueber die zur Kenntnis der Generalkommission gelangten Streiks giebt
der Bericht folgende Tabelle.

  Spaltenberschriften:
  A = Anzahl der Gewerbe, in denen Streiks vorkamen
  B = Anzahl der Streiks
  C = Zahl der beteiligten Personen
  D = Dauer des Streiks in Wochen

  ===================================================
   $Jahr$  |  A |  B  |   C   |   D  | Gesamtausgabe
  =========+====+=====+=======+======+===============
   1890/91 | 27 | 226 | 38536 | 1348 |  2094922 Mk.
   1892    | 21 |  73 |  3022 |  507 |    84638  "
   1893    | 26 | 116 |  9356 |  568 |   172001  "
   1894    | 27 | 131 |  7328 |  879 |   354297  "

Der Bericht schtzt, da zu diesen Zahlen noch etwa 6000 Streikende und
900000 Mk. Ausgabe hinzukommen, soda in den 5 Jahren 64000 Personen
mit einer Gesamtausgabe von 3600000 Mk. an Streiks beteiligt waren.

Das Korrespondenzblatt erscheint in einer Auflage von 5300. Auerdem
sind verschiedene Agitationsschriften vertrieben.

Der Bericht erwhnt, da ein Vertreter der Generalkommission an dem
vom Freien deutschen Hochstift einberufenen am 8. Oktober 1893 in
Frankfurt a. M. abgehaltenen Sozialen Kongre zur Beratung der Frage
der Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittelung teilgenommen, da man es
aber abgelehnt habe, sich bei der Einladung zu einer Konferenz der
bei der Arbeitsvermittelung praktisch thtigen Personen im Mrz 1894
beteiligen.

Auch die internationalen Beziehungen sind gepflegt. Mit der
Gewerkschaftskommission in Oesterreich, dem Schweizerischen
Gewerkschaftsbunde, der _Fdration nationale des Bourses du travail_
in Paris und den _Syndicats et groupes corporatifs de France_ in
Troyes, mit dem _Board of Trade_ und dem _Trades Union Congress
Parliamentary Committee_ in England, der _American Federation of Labor_
sind Nachrichten ausgetauscht, zu den Kongressen der sterreichischen
Gewerkschaften und des schweizerischen Gewerkschaftsbundes wurden
Vertreter geschickt.

Der in dem Berichte vorherrschende Grundzug einer gewissen Resignation
tritt besonders hervor in den Schluworten: Arbeitsfreudigkeit
und thtiges Eingreifen in alle die Gewerkschaften berhrenden
Angelegenheiten wird nicht erzeugt, wenn zu befrchten steht, da
diese oder jene Unternehmung auf Widerstand stoen und neue Angriffe
hervorrufen wird. Nur durch einmtiges Zusammenwirken aller denselben
Ziele Zustrebenden kann Groes erreicht werden.

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den gegen die
Generalkommission und ihre bisherige Wirksamkeit gerichteten und auf
ihre Beseitigung abzielenden Angriffen, in denen sich teils allgemeine
Oppositionslust und Partikularismus, teils die Anschauung geltend
macht, da die Generalkommission auf eine gegnerische Stellung der
Gewerkschaften zu der politischen Partei hin arbeite. Trger der
Opposition waren insbesondere die Metallarbeiter, die einfach die
Aufhebung der Generalkommission beantragten. Andere Antrge bezweckten,
sie durch einen bloen Generalsekretr oder einen aus den Vorsitzenden
der einzelnen Gewerkschaften bestehenden Verein (Gewerkschaftsbund) zu
ersetzen, oder nur die Beitrge zu ermigen. Umgekehrt wurde auch die
Wiederausdehnung der Thtigkeit der Generalkommission auf das ihr in
Halberstadt entzogene Gebiet der Streikuntersttzung und eine Erhhung
der Beitrge beantragt.

Die Angriffe richteten sich in erster Linie gegen die bereits
erwhnten dunklen Plne. Der Hauptwortfhrer der Opposition,
$Schlicke$-Stuttgart, uerte: Ich kann die Entrstung der einzelnen
Gewerkschaften sehr wohl begreifen. In der Generalkommission glaubt
man jetzt das Gegengewicht gegen den Parteivorstand zu besitzen, dem
die Gewerkschaftsbewegung ein Dorn im Auge sein soll. Daneben wurde
geltend gemacht, die Kommission habe nichts geleistet; die Statistik
sei bei dem gegenwrtigen Stande der Bewegung nur von zweifelhaftem
Werte; die Kosten des Korrespondenzblattes von jhrlich 14000 M. seien
berflssig; ntig sei vor allem eine Verschmelzung der kleineren
Organisationen mit greren, whrend gerade die Generalkommission den
Kastendnkel Vorschub geleistet habe.

Der Vorsitzende $Legien$ erklrte, die viel besprochenen dunklen
Plne seien lediglich dahin gegangen, neben dem Kongresse der
Gewerkschaften einen solchen von dem Lokalkomitee des Kongreortes
einberufen zu lassen, zu dem die Vertreter in ffentlichen
Versammlungen gewhlt wrden. Dieser Kongre habe sich mit den
Fragen der Vereinsgesetzgebung, den Arbeiterschutzgesetzen, der
Fabrikinspektion u. s. w. beschftigen sollen. Dieser Plan sei den 300
Vorstandsmitgliedern der Gewerkschaften bekannt gewesen, also durchaus
nicht geheim gehalten, auch der Vorwrts habe nicht, um ihn zu
erfahren, eine ffentliche Anfrage ntig gehabt, sondern, da ebensowohl
seine Redakteure wie 2 Mitglieder der Generalkommission im Reichstage
sen, sich nur bei diesen zu erkundigen brauchen. Wenn man brigens
der Kommission die Mittel beschneide und sie so wenig untersttze, so
sei es unberechtigt, sich gleichzeitig ber ihre zu geringe Wirksamkeit
zu beklagen.

Auch von anderen Seiten wurden die Angriffe scharf abgewiesen und die
Kommission energisch verteidigt. $Faber$ (Goldarbeiter) erklrte,
ein Gegensatz zwischen Partei und Gewerkschaftsbewegung bestehe
nicht, der Streit zwischen $Auer$ und $Legien$ gehe nur diese beiden
persnlich an. $Fricke$ (Maler) meinte, $Legien$ htte $Auer$ ganz
anders abfhren sollen fr seine Liebenswrdigkeiten. $Lehrich$ (Maler)
will fr die Gewerkschaften eine Spitze haben, die es verhindert,
da die Gewerkschaften zum politischen Hausknecht degradiert werden;
wenn beschlossen werden sollte, da der politische Weg eingeschlagen
werde, so seien sowohl die Generalkommission als die Zentralverbnde
berflssig. Besonders die Buchdrucker stellten sich auf diese Seite.
Ihre Redner, $Massini$ und $Dblin$, erklrten: Wir Gewerkschaften
drfen keineswegs unter die Botmigkeit der Partei kommen; wir sind
ein souvernes Volk und brauchen keinen Rat und keine Bevormundung
von anderer Seite. Von der politischen Partei drfen wir uns nicht
abhngig machen, und es wre schon ein Erfolg, wenn man im politischen
Lager die Berechtigung der Gewerkschaftsbewegung voll anerkennen
wrde. $Massini$ uerte auch: Ich habe nicht viel im Sinn mit der
Internationalitt; deshalb lege ich auch keinen so groen Wert auf die
Anknpfung internationaler Beziehungen.

Der Erfolg der zweitgigen zum Teil recht erregten Verhandlungen war,
da auch die Gegner der Kommission, nachdem sie ihrem Aerger Luft
gemacht hatten, friedlicher wurden und selbst die Notwendigkeit einer
Zusammenfassung betonten. Es war logisch berechtigt und taktisch
geschickt, da man zunchst ber die Grundfrage abstimmte, ob man
berhaupt prinzipiell eine zusammenschlieende Vertretung smtlicher
Gewerkschaften wolle. Nachdem diese Frage durch 133 Vertreter von
262926[79] Mitgliedern gegen 5 Vertreter von 8215 Mitgliedern
bejaht war, handelte es sich ferner um die weitere Ausgestaltung,
insbesondere die Befugnisse des Zentralorganes. Der Antrag der
Generalkommission auf Errichtung eines $gemeinsamen Streikfonds$
wurde mit 104 gegen 18 Stimmen abgelehnt, darauf aber der Antrag, die
zu bildende Zusammenfassung Gewerkschaftsausschu߫ zu nennen, mit
Stimmengleichheit abgelehnt und die Bezeichnung $Generalkommission$
beibehalten.

  [79] Nach Hinzurechnung der Stimmen der Bcker, deren Vertreter bei der
       Abstimmung fehlte, aber nachtrglich fr den Antrag stimmte.

Die Organisation und Aufgabe derselben ergiebt sich aus folgender vom
Kongresse angenommene Resolution:

Der Gewerkschaftskongre whlt eine aus 5 Mitgliedern bestehende
Generalkommission. Zur Untersttzung derselben werden von den
Zentralvorstnden der Gewerkschaften, die am Sitze der Kommission
eine Verwaltungsstelle haben und regelmige Beitrge an den Ausschu
zahlen, je ein Vertreter ernannt. Die Zuziehung dieser Vertreter zu
den Versammlungen der Kommission hat nach Bedarf mindestens aber
allvierteljhrlich einmal zu erfolgen. Am Anfang einer Geschftsperiode
der Generalkommission sind in einer gemeinsamen Sitzung eine
Geschftsordnung fr die Generalkommission, die Verteilung der Aemter
und eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen. Auch die
berechtigten Lokalorganisationen haben Stimme in der obenbezeichneten
Vertretung.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,
Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht gengend
organisiert sind, zu frdern und den Zusammenschlu der kleinen
Verbnde und Lokalorganisationen zu Industrieverbnden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie
allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche ber Strke,
Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche ber
smtliche Streiks selbststndig aufzunehmen.

3. Das Korrespondenzblatt erscheint in der bisherigen Weise weiter.
Es soll den Vorstnden der Gewerkschaften, den Vorsitzenden der
Gewerkschaftskartelle, den Vorsitzenden der Agitationskomitees und
der Parteipresse unentgeltlich bersandt werden. Kurze, wichtige
Publikationen sollen allen Gewerkschaftsblttern zum Abdruck zugehen.

(Antrge auf Vergrerung des Korrespondenzblatt wurden
abgelehnt. Ebenso fiel der Antrag der Kommission, welcher den
Buchdrucker-Korrespondent als Publikationsorgan vorschlug.)

4. Die Generalkommission hat internationale Beziehungen zu den
Gewerkschaften anderer Lnder zu pflegen.

5. Die Generalkommission hat die allgemeinen deutschen
Gewerkschaftskongresse einzuberufen und die hierzu ntigen Vorarbeiten
zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedrfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre
einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind smtliche Zentralorganisationen
und Lokalorganisationen berechtigt, die verhindert sind, sich zentral
zu organisieren. In Zweifelsfllen entscheidet die Gesamtkommission.
Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Kongressen sind alle
Gewerkschaften, welche ohne gengende Entschuldigung mit drei
Quartalsbeitrgen im Rckstande sind.

Auf Antrag der Hlfte der bei der Generalkommission beteiligten
Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet, einen Kongre
einzuberufen.

Die Kommission kann zu denjenigen Berufskongressen, wo es ntig
erscheint, einen Vertreter entsenden.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, fr je 3000 Mitglieder einen
Delegierten zu whlen. Die Zahl der Delegierten einer Gewerkschaft
darf 6 nicht berschreiten. Kleinere Gewerkschaften whlen einen
Delegierten. Wichtige Antrge entscheidet die Zahl der durch die
Delegierten vertretenen Mitglieder.

Die Annahme dieser Antrge erfolgte mit 86 gegen 43 Stimmen (152763
gegen 99738 Mitglieder). Darauf drohte jedoch ein groer Streit,
indem die beiden groen Verbnde der Holzarbeiter und Metallarbeiter
erklrten, wegen der durch Beschrnkung der Vertreterzahl auf sechs
ihnen zugefgten Benachteiligung auf die Vertretung in der Kommission
ganz zu verzichten; derselbe wurde dadurch beigelegt, da man diese
Bestimmung mit 79 gegen 29 Stimmen wieder beseitigte. Das Verhltnis
bei der nunmehr vorgenommenen neuen Abstimmung war, da die Resolution
von 113 Vertretern von 214502 Mitgliedern gegen 16 Vertreter von 37999
Mitgliedern angenommen wurde.

Auch Hamburg wurde gegen mehrfachen Widerspruch wieder als Sitz der
Kommission bestimmt und $Legien$ als Vorsitzender wiedergewhlt.
Dagegen wurde der Beitrag, den die Gewerkschaften vierteljhrlich fr
jedes Mitglied zu zahlen haben, von 5 Pf. auf 3 Pf. herabgesetzt, indem
65 Vertreter von 113548 Mitgliedern fr 5 Pf., aber 58 Vertreter von
131373 Mitgliedern fr 3 Pf. stimmten.

Ein Beratungsgegenstand, bei dem es sich gleichfalls um eine
Verschiedenheit des grundstzlichen Standpunktes handelte, war
die Frage der $Arbeitslosenuntersttzung$. Der Referent $Eichler$
(Buchdrucker) begrndet diese Einrichtung, die bei den Buchdruckern und
bei den englischen Gewerkschaften schon lange besteht, mit dem Hinweise
darauf, da sie geeignet sei, die Mitglieder, die erfahrungsgem
nach ihrem Beitritte bald wieder der Organisation den Rcken kehrten,
bei derselben zu erhalten. Die Buchdrucker htten es gerade dieser
Einrichtung zu danken, da nach dem verlorenen groen Streik ihr
Mitgliederstand nicht herabgegangen sei, sondern sich sogar gehoben
habe. Auerdem sei es auch fr die Lohnfrage von hchster Wichtigkeit,
zu hindern, da nicht die Arbeitslosen den Lohn drckten.

Der Korreferent $Fricke$ (Maler) bekmpft die Arbeitslosenuntersttzung
als eine kapitalistische Einrichtung, die dem Klassenkarakter der
modernen Arbeiterbewegung zuwiderlaufe, indem sie den Arbeitern
ein Interesse am modernen Kapitalismus einfle, und da keine
Veranlassung vorliege, dem Staate seine Pflichten fr das Volk
abzunehmen, derselbe vielmehr zu zwingen sei, die erforderliche
Frsorge seinerseits zu bernehmen. Es sei auf die freien Hlfskassen
zu verweisen, an denen man sehe, wohin das Untersttzungssystem fhre;
mit ganz wenigen Ausnahmen seien diejenigen, die in den Krankenkassen
Verwaltungsmter inne htten, nicht mehr zu bewegen, sich praktisch an
der Verwirklichung dessen, was die moderne Arbeiterbewegung erstrebe,
zu beteiligen. Man msse prinzipiell die Arbeitslosenuntersttzung
ablehnen, weil man damit die Arbeiter nur von dem Ziele der endgltigen
Befreiung der Arbeiterklasse ablenke.

Trotz dieser Einwendungen wurde mit groer Mehrheit folgende Resolution
angenommen:

In der Erwgung, da die Arbeitslosenuntersttzung -- abgesehen von
deren humanitrem Karakter -- die Stabilitt des Mitgliederstandes
in den einzelnen Organisationen in hohem Mae garantiert und in der
weiteren Erwgung, da durch diese Untersttzung auf die Lohn- und
Arbeitsverhltnisse verbessernd eingewirkt werden kann, indem das
Angebot der arbeitslosen Hnde unter den jeweilig geltenden Lohn-
und Arbeitsbedingungen wenn auch nicht vollstndig beseitigt, so
doch ganz bedeutend vermindert wird, erkennt der zweite deutsche
Gewerkschaftskongre in diesem Untersttzungszweige einen bedeutenden,
ja notwendigen Frderer der gewerkschaftlichen Organisationen,
der keineswegs geeignet ist, den Klassen- und Kampfeskarakter der
Organisationen zu verwischen.

Der Kongre empfiehlt deshalb den deutschen Gewerkschaften berall
da, wo sich der Einfhrung der Arbeitslosenuntersttzung keine
Schwierigkeiten bieten, eine solche einzufhren.

Im Zusammenhange hiermit stand das fernere Thema der
$Arbeitsvermittelung$. Gegen einzelne Stimmen, welche sich zu
Gunsten kommunaler Arbeitsnachweise aussprachen, wurde eine
Resolution angenommen, welche nicht allein jede Arbeitsvermittlung
durch gemeinsame Thtigkeit der Arbeiter und Arbeitgeber, als dem
unausgleichbaren Gegensatze zwischen Kapital und Arbeit zuwiderlaufend,
verwirft, sondern auch wegen des Uebergewichts der kapitalistischen
Interessen in der Gemeindeverwaltung deren Eingreifen ablehnt, den
Arbeitsnachweis ausschlielich den Gewerkschaften vorbehlt, wobei der
Staat oder die Gemeinde die pekuniren Mittel wie bei den Handelsbrsen
zu gewhren habe und deshalb die Arbeiter aller Orte vor jeglichem
Experimente auf einer anderen Grundlage als der alleinigen Leitung von
Arbeitsnachweisen durch die Organisationen der Arbeiter warnt. Die
Arbeitsvermittelung gegen Entgelt soll gesetzlich als Wucher behandelt
und verboten werden.

Nachdem endlich noch Resolutionen gegen das $Schwitzsystem$
zu Gunsten der Konfektionsarbeiter und der Einfhrung von
$Betriebswerksttten$, gegen die Ausfhrungsvorschriften zur Ausfhrung
des Arbeiterschutzgesetzes im $Mllergewerbe$, sowie zur Bekmpfung
von Mistnden im $Baugewerbe$ und wegen der Agitation unter den
Arbeiterinnen angenommen waren, wurde der Kongre von dem Vorsitzenden
geschlossen mit dem Ausdrucke der Hoffnung, da nach den jetzigen
Beschlssen der Bestand der Generalkommission gesichert sei und die
spteren Kongresse sich eingehender mit anderen gewerkschaftlichen
Fragen beschftigen knnten, sowie mit dem Hinweise darauf, da die
politische Freiheit ohne die wirtschaftliche Gleichstellung leerer
Schall sei und mit einem Hoch auf die Gewerkschaftsbewegung, die
Befreiung der Arbeit und auf eine schnere Zukunft.

Die Bedeutung dieses zweiten Kongresses liegt hauptschlich in der
Auseinandersetzung der Anhnger einer krftigen $zentralisierten$
Gewerkschaftsbewegung mit den $fderalistischen$ Elementen[80].
Im ganzen waren die letzteren zugleich Vertreter der radikaleren
Richtung, die das Heil der Zukunft wesentlich nur von der Erringung
der $politischen$ Macht erhofft und deshalb die $gewerkschaftliche$
durchaus in engem Anschlusse an die politische Bewegung zu
halten sucht, whrend ihre Gegner, obgleich sie aus taktischen
Grnden Vorsicht ben mssen, sich doch thatschlich immer
mehr zu dem entwickeln, was man als Nur-Gewerkschaftler oder
Nichts-als-Gewerkschaftler bezeichnet. In Berlin erfolgte nicht
wie in Halberstadt durch den Ausschlu der Lokalorganisierten eine
Spaltung, sondern im ganzen siegte die konservativere Richtung, denn
wenn auch die Entziehung der Streikuntersttzung und die Ermigung
des Beitrages von 5 auf 3 Pf. eine Schwchung der Generalkommission
bedeutet, auch in der Herabsetzung der Mitgliederzahl von 7 auf
5 und in der Beifgung der Vorsitzenden der Zentralverbnde als
auerordentlicher Mitglieder eine Maregel gegen allzugroe
Selbstndigkeitsgelste zu sehen ist, so sind doch nicht allein die
gegen die Existenz der Kommission gerichteten Angriffe abgeschlagen,
sondern es ist doch auch im wesentlichen beim alten geblieben,
ja in der Annahme des Grundsatzes der Arbeitslosenuntersttzung
liegt ein prinzipiell sehr wichtiger Schritt zur Annherung an den
englischen Trade-Unionismus der lteren Richtung und ein Bekenntnis
zur praktischen Arbeit auf dem Boden der bestehenden Verhltnisse
im Gegensatze zu fruchtlosen doktrinren Phrasen. Eine wertvolle
Untersttzung hat hierbei zweifellos die gemigte Richtung durch den
Beitritt der Buchdrucker erhalten, und unter diesem Gesichtspunkte
gewinnen die im folgenden Abschnitte darzustellenden Verhltnisse der
letzteren in ihrer jngsten Entwickelung ein doppeltes Interesse.

  [80] $Biermer$ im Handw. d. Staatsw., II. Erg. Band, S. 388, bezeichnet
       als Gegner der Generalkommission die auf ihre Selbstndigkeit
       eiferschtigen rtlichen Gewerkschaftskartelle.

Seit dem Schlusse des Kongresses hat sich brigens in der Haltung des,
wie bemerkt, aus dem Verbande ausgeschiedenen Untersttzungsvereins
deutscher Tabakarbeiter insofern ein Umschwung vollzogen, als derselbe
auf seiner am 12. bis 17. Juli 1896 in Stuttgart abgehaltenen
Generalversammlung beschlossen hat, zwar die bisherige Haltung seines
Vorstandes zu billigen, aber von jetzt ab sich der Generalkommission
wieder anzuschlieen.

$Der dritte Gewerkschaftskongre$ ist vom 8.-13. Mai 1899 in Frankfurt
a. M. unter Beteiligung von 130 Abgeordneten als Vertretern von 495138
Mitgliedern abgehalten. Auch die dnischen und sterreichischen
Gewerkschaften sowie das Schweizerische Arbeitersekretariat waren
vertreten.

Aus dem Geschftsberichte der Generalkommission ist zu erwhnen, da
dieselbe eine Erhebung ber die Lage der graphischen Arbeiterinnen
durchgefhrt, dagegen den ihr erteilten Auftrag wegen einer solchen
bezglich der Hausindustrie und des Schwitzsystems noch nicht
erledigt hat. Nach der aufgenommenen Streikstatistik kommen auf 1000
organisierte Arbeiter nur 3,3 Bestrafte. Die Hhe der monatlichen
Beitrge beluft sich auf 2913 Mk. Die Generalkommission hat zum Zweck
der Agitation in Triest und Trient italienische Sekretre eingesetzt,
auch ein besonderes Blatt _L'Operaio Italiano_ ins Leben gerufen,
welches seit dem 18. Juni 1898 erscheint. Im brigen ist die Agitation
wirksam insbesondere in Ost- und Westpreuen, Posen und Oberschlesien
unter den Landarbeitern betrieben, auerdem unter den Seeleuten, unter
denen man einen Seemannsverband errichtet hat, dagegen ist sie unter
den Zieglern ohne nennenswerten Erfolg geblieben.

Der karakteristische Moment des Kongresses das am deutlichsten die
ihn beherrschende Grundauffassung erkennen lt, trat am schrfsten
hervor bei der Stellungnahme gegenber den unter den Buchdruckern
ausgebrochenen Streitigkeiten. Wie an anderer Stelle[81] eingehender zu
erwhnen ist, hat die im Jahre 1896 wieder begrndete Tarifgemeinschaft
mit den Prinzipalen zu den erbittertsten Kmpfen im Lager der Gehlfen
gefhrt, Kmpfe, die sich freilich formell um die Einzelheiten
des getroffenen Abkommens, insbesondere dessen fnfjhrige Dauer
drehten, in Wahrheit aber die Stellung zu der Sozialdemokratie zur
Unterlage hatten. $Gasch$, der Fhrer der Opposition, der aus dem
Buchdruckerverbande ausgeschlossen war und eine Gewerkschaft der
Buchdrucker begrndet hatte, machte dem ersteren vor allem den
Vorwurf, da er nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung
stehe.

  [81] Vgl. unten S. 280 ff.

Der Streitpunkt wurde gleich bei der Prfung der Mandate berhrt, indem
es sich darum handelte, ob der Vertreter der Buchdruckergewerkschaft,
$Pollender$, zu den Verhandlungen des Kongresses zuzulassen sei.
Die Vertreter des Verbandes bekmpften diese Forderung auf das
entschiedenste und brachten mit hinreichender Deutlichkeit zum
Ausdruck, da der Verband von der zu betreffenden Entscheidung seine
fernere Teilnahme abhngig mache. Die nach erregten Verhandlungen
eingesetzte Kommission beschlo mit vier gegen drei Stimmen, den
Verband als die einzige rechtmige Organisation der Buchdrucker
anzuerkennen und nur deren Vertreter zum Kongresse zuzulassen, dagegen
das Mandat von $Pollender$ als ungltig zurckzuweisen. Dieser Antrag
wurde schlielich mit groer Mehrheit angenommen, indem 96 Abgeordnete,
die 347034 Mitglieder vertraten, dafr und nur 26, die 116323
Mitglieder vertraten, dagegen stimmten.

Hatte bei dieser Frage der Kongre eine inhaltliche Stellungnahme zu
der unter den Buchdruckern hervorgetretenen Meinungsverschiedenheit
insofern noch nicht ntig gehabt und sogar ausdrcklich vermieden, als
er seine Entscheidung lediglich auf den Gesichtspunkt sttzte, da
jede Organisation nach eigenem Ermessen ber ihre Angelegenheit zu
bestimmen und die Minderheit sich der Mehrheit zu fgen habe, so war
dies dagegen bei dem ferneren Punkte der Tagesordnung: $Tarife und
Tarifgemeinschaften$ nicht mglich, vielmehr mute die grundstzliche
Haltung gegenber dem Unternehmertume zur Entscheidung gebracht
werden. Aber hier ergab sich die bedeutungsvolle Thatsache, da
die Tarifgemeinschaft als solche, die doch dem Grundsatze von der
unvershnlichen Gegenstzlichkeit der Interessen zwischen Arbeitern
und Unternehmern offen ins Gesicht schlgt, Gegner auf dem Kongresse
so gut wie gar nicht hatte, denn selbst $Pollender$, den man freilich
als Korreferent abgelehnt, aber als Redner zum Worte gelassen hatte,
bekmpfte nur die Bedingungen, die von dem Buchdruckerverbande den
Prinzipalen zugestanden waren. Schlielich wurde mit allen gegen 4
Stimmen folgender Beschlu angenommen.

Tarifliche Vereinbarungen, welche die Lohn- und Arbeitsbedingungen fr
eine bestimmte Zeit regeln, sind als Beweis der Gleichberechtigung der
Arbeiter seitens der Unternehmer bei Festsetzung der Arbeitsbedingungen
zu erachten und in den Berufen erstrebenswert, in welchen sowohl eine
starke Organisation der Unternehmer, wie auch der Arbeiter vorhanden
ist, welche eine Gewhr fr Aufrechterhaltung und Durchfhrung des
Vereinbarten bieten. Dauer und Umfang der jeweiligen Vereinbarungen
lassen sich nicht schematisieren, sondern hngen von den Eigenarten des
betreffenden Berufes ab.

Auch die brigen Gegenstnde der Verhandlungen hatten fast ausnahmslos
die Bedeutung grundstzlicher Entscheidungen fr die Auffassung der
gewerkschaftlichen Aufgabe und insbesondere die Stellung zu der
Politik und der sozialdemokratischen Partei. Dies gilt in erster
Linie fr den Antrag wegen Errichtung einer $Zentralstelle fr
Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz$. Wie frher erwhnt, war
der Vorschlag, das Interesse der Arbeiter an den Gewerkschaften
dadurch zu heben, da diese sich mit Arbeiterschutzfragen
beschftigen sollten, zuerst von $Quarck$ gemacht, hatte aber
einen groen Entrstungssturm hervorgerufen. Trotzdem hatte eine
von den Redakteuren der Gewerkschaftspresse am 17. August 1898 in
Gotha abgehaltene Konferenz den Beschlu gefat, dem Kongresse
etwas ganz Aehnliches zu empfehlen, nmlich zu beantragen, da in
Verbindung mit der Generalkommission eine Zentralstelle errichtet
werde, welche die Arbeiterversicherungs- und Arbeiterschutzgesetze
in gemeinverstndlicher Weise fr die Gewerkschaftspresse bearbeiten
und dadurch eine nutzbringende Beeinflussung der Ausgestaltung und
Handhabung herbeifhren, sowie endlich die Wahlen der Arbeitervertreter
zu den Versicherungskrperschaften organisieren sollte. Wie begreiflich
stie dieser von dem bestellten Referenten $Bringmann$ befrwortete
Antrag auf den entschiedensten Widerspruch derjenigen Richtung, welche
ngstlich darber wachen zu mssen glaubt, da die Gewerkschaften
sich nicht etwa zu Konkurrenten der sozialdemokratischen Partei
entwickeln und ihrer Oberleitung entziehen knnten. Der Hauptwortfhrer
dieser Anschauung, der Redakteur des Vorwrts, $Ptzsch$ sah in
dem Antrage ein Mitrauen gegenber der Reichstagsfraktion, und
obgleich insbesondere von den Buchdruckern betont wurde, da die
Gewerkschaften nicht ein Anhngsel irgend einer politischen Partei,
sondern vollkommen selbststndige Institutionen seien, welche die
Verpflichtung htten, je nach ihrer Strke und ihrem Einflue auf dem
Wirtschaftsgebiete die hchsten Probleme wirtschaftlicher und sozialer
Fragen praktisch in Angriff zu nehmen und zu beeinflussen, so gelang
es doch nicht, diesen Standpunkt zur vlligen Anerkennung zu bringen,
vielmehr beschrnkte man sich schlielich darauf, unter die spter
zu erwhnenden Aufgaben der Generalkommission auch die Aufklrung
der Arbeiter ber die Bedeutung der Arbeiterversicherung und eine
Einflunahme auf die betreffenden Wahlen aufzunehmen.

Von nicht geringerer prinzipieller Bedeutung waren die Verhandlungen
ber die Frage der $Arbeitsvermittlung$. Es kann nicht wohl zweifelhaft
sein und ist auch eigentlich niemals bestritten, da diese, rein
technisch betrachtet, d. h. lediglich mit Rcksicht auf ihren Zweck
eines Ausgleiches zwischen Angebot und Nachfrage, am besten wirken
wird, wenn die beiden beteiligten wirtschaftlichen Gruppen, Unternehmer
und Arbeiter, an ihr gleichmig beteiligt sind und jede Nebenabsicht,
insbesondere die Verwendung im einseitigen Interesse einer von beiden
Parteien fern gehalten wird. Aber bisher haben beide Teile sich noch
nicht entschlieen knnen, die Arbeitsvermittlung auf ihre angegebene
natrliche Aufgabe zu beschrnken und auf ihre Verwendung als
wirtschaftlichen Kampfmittels zu verzichten.

Anfangs hatten in erster Linie die Arbeiter und insbesondere die
Gewerkschaften sich auf diesen Standpunkt gestellt und z. B. auf
dem von dem Freien deutschen Hochstift berufenen, am 8. Oktober
1893 in Frankfurt a. M. abgehaltenen Kongresse zur Verhandlung ber
Arbeitslosigkeit und Arbeitsvermittlung die von neutraler Seite
gemachten Vorschlge der Uebertragung dieser Aufgabe auf staatliche
und gemeindliche Organe entschieden bekmpft. Auch der Berliner
Gewerkschaftskongre hatte die gleiche Stellung eingenommen und
beschlossen, da jede Erwgung der Mglichkeit einer gemeinsam
gefhrten Arbeitsvermittlung zwischen Arbeitern und Arbeitgebern
grundstzlich abzulehnen sei. Inzwischen hatten auch die meisten
Unternehmerorganisationen diese Auffassung sich zu eigen gemacht
und auf der am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltenen, von dem
Arbeitgeberbunde Hamburg-Altona einberufenen Arbeitsnachweiskonferenz
im Gegensatz zu der von dem Verbande der deutschen Arbeitsnachweise
veranstalteten gleichartigen Versammlung in Mnchen vom 27. bis 28.
September 1898 beschlossen, den Arbeitsnachweis ausschlielich fr die
Unternehmer in Anspruch zu nehmen. Auf dem Gewerkschaftskongresse waren
die Ansichten geteilt. Von dem Referenten $Leipart$ (Holzarbeiter)
wurde der in Berlin gefate Beschlu als ein bertriebener
Radikalismus bezeichnet, der unserer Gewerkschaftsbewegung ganz und
gar nicht ansteht und an der Hand umfaenden Materials bewiesen,
da nicht allein schon viele Gewerkschaften gemeinsam mit den
Unternehmern Arbeitsnachweise eingerichtet, sondern da sogar die
sozialdemokratische Fraktion durch ihre Antrge auf Schaffung von
Arbeitskammern und Arbeitsmtern diese Forderung aufgenommen habe;
deshalb seien in erster Linie kommunale Anstalten zu empfehlen.
Von der Gegenseite, insbesondere von $Ptzsch$ wurde nicht allein
dieser letztere Vorschlag unter Hinweis darauf bekmpft, da nach der
bestehenden Gesetzgebung in den Gemeindeverwaltungen der berwiegende
Einflu in den Hnden der Unternehmer liege, sondern berhaupt daran
festgehalten, da grundstzlich die Arbeitsvermittlung in die Hnde der
Arbeiter gehre.

Das Ergebnis der ausgedehnten Verhandlungen war ein Beschlu, der
freilich prinzipiell den radikalen Standpunkt billigt, aber doch sowohl
parittische wie kommunale Arbeitsnachweise zult. Der Wortlaut ist
folgender:

Die gewerkschaftliche Arbeitsvermittlung ist ein wertvolles Mittel zur
Hebung der Lage der Arbeiter und zur Sicherung ihrer wirtschaftlichen
Existenz. Der Kongre hlt deshalb nach wie vor an dem grundstzlichen
Standpunkt fest, da der Arbeitsnachweis den Arbeiterorganisationen
gebhrt.

Die Mitwirkung von Staat und Gemeinde bei der Arbeitsvermittlung kann
deshalb nur darauf beschrnkt sein, die Mittel fr die dazu notwendigen
Einrichtungen und deren Erhaltung zur Verfgung zu stellen.

Der Kongre erkennt dagegen an, da es unter den gegenwrtig
bestehenden Verhltnissen an manchen Orten fr eine Reihe von
Berufen von Vorteil sein kann, sich an kommunalen Arbeitsnachweisen
zu beteiligen. Dieselben sind jedoch nach folgenden Grundstzen
auszugestalten:

a) Verwaltung durch eine von in gleicher Zahl von den Arbeitgebern
und Arbeitnehmern je in freier Wohl gewhlten direkten Vertretern,
zusammengesetzte Kommission, unter Leitung eines unparteiischen
Vorsitzenden;

b) Fhrung der Geschfte durch aus den Reihen der Arbeiter
hervorgegangene Beamte; Wahl derselben durch die Verwaltungskommission;

c) Ablehnung der Vermittlung von Arbeitskrften an solche Arbeitgeber
und Dienstherren, welche notorisch ihre Pflichten als Arbeitgeber
nicht erfllen, sowie an solche Arbeitgeber, welche bei ausbrechenden
Differenzen mit ihren Arbeitern in keine Verhandlungen zur Beilegung
derselben mit der zustndigen Arbeiterorganisation eintreten wollen;

d) genaue Feststellungen ber die Lohnbedingungen und Verffentlichung
derselben mit den brigen Ergebnissen der Arbeitsnachweisstatistik;

e) vertragsmige Verpflichtung der Arbeitgeber, die vor dem Arbeitsamt
angegebenen Arbeits- und Lohnbedingungen nach erfolgter Anstellung
auch zu erfllen, um den Arbeiter oder Dienstboten vor Tuschung oder
Benachteiligung zu schtzen;

f) vollstndige Gebhrenfreiheit und Uebernahme der gesamten Kosten auf
die Gemeinde- oder Staatskasse.

Wo kommunale Arbeitsmter errichtet werden, hat die organisierte
Arbeiterschaft ihren berechtigten Einflu geltend zu machen und fr
die Durchfhrung vorstehender Forderungen einzutreten, ohne da die
einzelne Gewerkschaft verpflichtet werden kann, den etwa bestehenden,
gut funktionierenden Facharbeitsnachweis ohne besonderen Grund
aufzuheben. Derartige Facharbeitsnachweise sind jedoch mglichst
mit dem stdtischen Arbeitsamt in Verbindung zu bringen, um eine
vollstndige Arbeitsnachweisstatistik zu ermglichen.

Parittische Arbeitsnachweise sind nicht zu verwerfen, wenn es dadurch
den Arbeitern gelingt, zugleich ihre Lohn- und Arbeitsverhltnisse
gnstiger und stabiler zu gestalten.

In den Arbeitsnachweisen der Innungen fllt den gewerkschaftlich
organisierten Arbeiten ebenfalls die Aufgabe zu, diese, wenn sie einmal
geschaffen, nach Mglichkeit im Interesse der Arbeiter auszugestalten.

Auch bei dem ferneren Beratungsgegenstande, der Stellung der
$Gewerkschaftskartelle$, handelte es sich um den Gegensatz zwischen
der radikalen und der gemigten Richtung. Die Kartelle, d. h. die
rtlichen Vereinigungen aller dort vertretenen Gewerkschaften bilden
offenbar einen Ansatz zu der Verschmelzung der Arbeiter zu einer
umfassenden Organisation ohne Unterschied des Berufes, wie sie in
England R. $Owen$ in seiner _Consolidated trades union_[82] angestrebt
hatte, wie sie den Internationalen Gewerksgenossenschaften[83]
zu Grunde lag, wie man sie in Amerika in der _National labour
union_[84] versucht hatte und wie sie auch auf dem Halberstdter
Gewerkschaftskongresse als Ideal empfohlen war, das man unter
Ueberwindung des Berufsdnkels und Kastengeistes erreichen msse[85].
Aber ferner ist es eine lngst beobachtete Thatsache der praktischen
Erfahrung, da bei Streitigkeiten zwischen Unternehmern und Arbeitern
ein Ausgleich leichter mglich ist, solange der Streik auf die
unmittelbar Beteiligten beschrnkt bleibt, als wenn Berufsfremde
sich einmischen[86]. So hatten auch die Gewerkschaftskartelle schon
wiederholt die Fortsetzung von Streiks durchgesetzt, die von den
Nchstbeteiligten lngst als aussichtslos erkannt waren. War schon
aus diesem Grunde die gemigte Richtung ihnen nicht gnstig gesinnt,
so hatten sie sich eine weitere Gegnerschaft dadurch geschaffen,
da sie in einer Art Rivalittsstellung gegen die Vorstnde der
Zentralorganisationen getreten waren. Am schrfsten zugespitzt hatte
sich dieser Gegensatz in der seitens der Kartelle erhobenen Forderung,
auf dem Kongresse eine besondere Vertretung zu erhalten, die sie,
nachdem die Generalkommission dies verweigert hatte, durch die Drohung
durchzusetzen suchten, einen eigenen Sonderkongre zu berufen. Auf dem
Kongresse bezeichnete die insbesondere durch den Referenten $Pplow$
(Maurer) vertretene gemigte Richtung die Kartelle geradezu als ein
notwendiges Uebel und betonte, da es zwecklos, ja schdlich sei,
innerlich bereits verlorene Streiks noch knstlich halten zu wollen,
da berhaupt ein Streik nur dann berechtigt sei, wenn die Organisation
die erforderlichen Mittel besitze, um ihn aus eigener Kraft
durchzufhren, und da nicht stets der Klingelbeutel umhergehen drfe,
da aber die jetzigen Zustnde gerade durch die mit dem Eingreifen
der Kartelle verbundene Regellosigkeit der Streikuntersttzung
herbeigefhrt seien. Demgem forderte man vor Allem, da den Kartellen
jeder Einflu auf die Streiks entzogen werde, was insofern mit einer
gewissen Schwierigkeit verknpft war, als jene sich wesentlich um
die Beschaffung der Streikgelder bemht hatten und es deshalb der
Billigkeit zu entsprechen schien, ihnen auch einen Einflu auf den
Verlauf der Streiks einzurumen. Trotzdem stellte sich schlielich
der Kongre im wesentlichen auf diesen Standpunkt, indem er folgenden
Beschlu einstimmig annahm:

Die Gewerkschaftskartelle haben die gemeinsamen gewerkschaftlichen
Interessen ihres Ortes zu vertreten, wie Regelung des Arbeitsnachweises
und des Herbergswesens, der Statistik, Bibliotheken, Errichtung von
Arbeitersekretariaten &c. Sie haben die Arbeiterinteressen gegenber
den Behrden: Gewerbeinspektion, Gemeindeverwaltung &c. und bei Wahlen
zu Gewerbegerichten und Versicherungsanstalten zu wahren. Sie haben
weiter im Einverstndni mit den betr. Organisationsleitungen die
Agitation unter den Berufen, deren Organisation aus eigener Kraft dazu
nicht im Stande sind, zu untersttzen.

Die Beschlufassung ber Streiks ist ausschlielich Aufgabe der
Vorstnde der Zentralverbnde.

Die Kartelle sind verpflichtet, dem Zentralvorstand der Organisation,
die am Orte in einen Streik eintreten will oder sich im Streik
befindet, auf Erfordern einen Situationsbericht zu geben. Materielle
Untersttzung fr Streiks wird seitens des Kartells nur dann gewhrt,
wenn der Zentralvorstand, der im Streik befindlichen Organisation dies
beantragt oder seine Zustimmung erteilt hat. Ueber die Taktik bei
Lohnbewegungen und bei auftauchenden Fragen innerhalb ihres Gewerbes
entscheidet die betreffende Gewerkschaft selbststndig.

  [82] Siehe oben S. 5.

  [83] Siehe oben S. 202.

  [84] Siebe oben S. 160.

  [85] Siehe oben S. 220.

  [86] Ein Beispiel bietet der Hamburger Hafenarbeiterstreik, bei dem
       die unmittelbar Beteiligten, die Rheder, ihrer Neigung, den
       Arbeitern entgegenzukommen, nur deshalb nicht folgen konnten,
       weil sie die Entscheidung in die Hnde des Arbeitgeberverbandes
       gelegt hatten.

Von je her hat das $Kassenwesen$ einen Prfstein dafr geboten, ob
Arbeiterorganisationen sich auf den gemigten, rein gewerkschaftlichen
oder auf den politisch-revolutionren Standpunkt stellen. Sind auch in
der deutschen Gewerkschaftsbewegung die Angriffe auf Kassensimpelei
allmhlich fast verstummt, indem man den Wert der Kassen fr einen
festen und gleichmigen Mitgliederbestand zu schtzen gelernt
hat, so hat doch noch bis in die neueste Zeit der Radikalismus
an einem Punkte den Kampf fortgesetzt, nmlich hinsichtlich der
$Arbeitslosenuntersttzung$. Hier glaubte man geltend machen zu knnen,
da es Pflicht des Staates sei, fr die Arbeitslosen zu sorgen, und
da die Arbeiterklasse gar keine Veranlassung habe, dem Staate diese
Last abzunehmen. Aber obgleich auch brgerliche Sozialreformer[87]
aus diesem Grunde die staatliche Arbeitslosenversicherung gefordert
haben, so hat doch in gewerkschaftlichen Kreisen immer mehr die Ansicht
die Oberhand gewonnen, da gerade die Arbeitslosenuntersttzung
ein unentbehrliches Mittel sei, um die Organisationen stark
und leistungsfhig zu machen; und nachdem schlielich auch die
Metallarbeiter auf ihrem 1898 in Braunschweig abgehaltenen Kongresse
ihren frheren abweichenden Standpunkt aufgegeben hatten, konnte
man von einer Streitfrage kaum mehr sprechen. Immerhin ist es von
Interesse, da der Gewerkschaftskongre die Generalkommission
beauftragte, bei den einzelnen gewerkschaftlichen Organisationen auf
die Durchfhrung der Arbeitslosenuntersttzung hinzuwirken.

  [87] Z. B. Leopold $Sonnemann$ und die deutsche Volkspartei. Vgl.
       Soziale Praxis, VI, Nr. 45; VII, Nr. 1.

Nach einem Referate von $Legien$ ber das $Koalitionsrecht$ beschlo
der Kongre einstimmig, gegen jede Beeintrchtigung desselben zu
protestieren, wobei darauf hingewiesen wurde, da den heutigen
Verhltnissen nicht mehr der individuelle, sondern nur noch der
kollektive Abschlu des Arbeitsvertrages durch die beiderseitigen
Organisationen entspreche, da auch die organisierten Arbeiter stets
eine friedliche Vereinbarung gesucht htten, bevor sie zum Streik
griffen, da aber, von einigen Ausnahmen abgesehen, die Unternehmer
es rcksichtslos zurckgewiesen htten, die Organisation der Arbeiter
als berechtigten Faktor bei der Festsetzung der Arbeitsbedingungen
anzuerkennen, dadurch aber jede friedliche Verstndigung abgelehnt und
die Arbeiter zum Streik gezwungen htten.

Hinsichtlich der $Gewerbeinspektion$ wurde beschlossen, den
Arbeitern die Bildung von Beschwerdekommissionen in Anschlu an
die Gewerkschaftskartelle zu empfehlen, um durch diese mit den
Aufsichtsbeamten mndlich in Beziehung zu treten, wobei die mancherlei
Eigentmlichkeiten jener Beamten in Kauf zu nehmen sind. Sehr gerhmt
wurde dabei die in Wrttemberg bestehende Einrichtung, da jhrlich
ein Mal eine Konferenz zwischen smtlichen Gewerbeaufsichtsbeamten und
den Vertretern der Arbeiterorganisationen stattfindet. Man forderte
brigens die Ausdehnung der Gewerbeinspektion auf Handwerk, Klein- und
Hausindustrie, Handel, Transport und Verkehr, Vermehrung der Beamten
unter Zuziehung von Gehlfen und Gehlfinnen aus Arbeiterkreisen,
Ausstattung der Beamten mit eigenem Vollzugsrecht und voller
Unabhngigkeit sowie Zentralisierung in einer Reichsinspektion.

Die $Arbeitersekretariate$ wurden als ein bedeutsamer Fortschritt der
Arbeiterorganisation anerkannt, gleichwohl aber von Ueberhastung bei
deren Grndung gewarnt, so lange nicht die erforderlichen erheblichen
Geldmittel sichergestellt seien.

Die Lage der $Gewerkschaftsbeamten$, zu denen vor allem auch
die Redakteure der Fachbltter gehren, war bisher eine sehr
unbefriedigende gewesen, indem nicht allein ihre Gehlter sehr gering
bemessen, sondern insbesondere ein Recht auf Pension nicht anerkannt
war. Von dem Referenten $Rexhuser$ (Buchdrucker) wurde unter Berufung
auf die Ausfhrung von S. u. B. $Webb$[88] darauf hingewiesen, da
die englischen Gewerkvereine nicht eher zu durchgreifender Bedeutung
gelangt seien, als bis sie durch Anstellung stndiger und gut bezahlter
Beamten sich Personen von einer hheren Bildung geschaffen htten,
als sie ein gewhnlicher Arbeiter besitzen knne. Es sei nicht mehr
angngig, gemaregelte Arbeiter ohne Rcksicht auf ihre Fhigkeiten
durch solche Stellungen zu versorgen, und wenn von gegnerischer Seite
der Einwand erhoben sei, da Beamten dieser Art das proletarische
Gefhl verloren gehe, so sei dies nicht als magebend anzusehen. In
der That fand auf dem Kongresse der Standpunkt des Referenten keinen
Widerspruch, vielmehr wurde mit allen gegen vier Stimmen beschlossen,
den Gewerkschaften die Befolgung dieser Grundstze, insbesondere die
bessere Bezahlung und demnchstige Pensionierung ihrer Beamten zur
Pflicht zu machen.

  [88] Vgl. oben S. 12.

Den letzten Gegenstand der Tagesordnung bildeten die Aufgaben der
$Generalkommission$. Whrend 1876 in Berlin die Existenzberechtigung
einer solchen Zentralinstanz stark in Frage gestellt und schlielich
nur mit einer geringen Mehrheit anerkannt wurde, war jetzt von einem
solchen Zweifel keine Rede mehr, vielmehr wurde deren Wirkungskreis
nicht unerheblich erweitert, indem man ihr die Aufgabe zuwies, in
dem zu vergrernden Correspondenzblatte ein Zentralorgan fr die
ganze Organisationsbewegung zu schaffen, insbesondere nicht nur alles
auf die deutschen Gewerkschaften bezgliche Material zu sammeln,
sondern ebenso die Unternehmerorganisationen und die auslndische
Entwickelung, sowie endlich die internationalen Beziehungen zu
verfolgen[89]. Zu diesem Zwecke wurde beschlossen, auer den bisherigen
beiden besoldeten Beamten der Generalkommission noch einen dritten
fest anzustellen. Die Zahl der Mitglieder wurde von fnf auf sieben
erhht. Der Gewerkschaftsausschu wurde beibehalten, ebenso der Beitrag
von 3 Pf. Ueber einen Antrag der Hamburger Buchbinder auf Grndung
eines Gewerkschaftsbundes- und einer Streik-Reservekasse, wurde zur
Tagesordnung bergegangen. Der ablehnende Standpunkt gegenber den
Lokalorganisationen wurde von neuem festgelegt durch den Beschlu,
dieselben nur insoweit zu den Gewerkschaftskongressen zuzulassen, wie
sie verhindert sind, sich zentral zu organisieren.

  [89] Wer, wie ich bei der vorliegenden Arbeit, den bisherigen Mangel
       ausreichender Litteratur auf allen diesen Gebieten hat
       schmerzlich empfinden mssen (vgl. oben Vorwort), wird diesen
       Entschlu besonders freudig begren.

Der Wortlaut des gefaten Beschlusses ist folgender:

Der Gewerkschaftskongre whlt die aus sieben Mitgliedern bestehende
Generalkommission der Gewerkschaften Deutschlands. Zur Untersttzung
derselben wird von den Zentralvorstnden der Gewerkschaften, die
regelmig Beitrge an die Generalkommission zahlen, und den dazu
berechtigten Lokalorganisationen je ein Vertreter ernannt. Diese
Vertretung fhrt den Namen Gewerkschaftsausschu. Der Zusammentritt
dieses Ausschusses hat nach Bedarf, mindestens aber vierteljhrlich
einmal, zu erfolgen.

Jede Gewerkschaft hat vierteljhrlich an die Generalkommission einen
Beitrag von 3 Pf. pro Kopf ihrer Mitglieder zu zahlen.

Am Anfang einer Geschftsperiode der Generalkommission sind in einer
gemeinsamen Sitzung mit dem Gewerkschaftsausschu eine Geschftsordnung
fr den Ausschu, die Verteilung der Aemter der Generalkommission und
eventuelle Besoldungen und Remunerationen festzusetzen.

Die Aufgaben der Generalkommission sind:

1. Die gewerkschaftliche Agitation namentlich in denjenigen Gegenden,
Industrien und Berufen, deren Arbeiter nicht oder nicht gengend
organisiert sind, zu frdern und den Zusammenschlu kleiner,
existenzunfhiger Verbnde und Lokalorganisationen zu leistungsfhigen
Zentralverbnden anzustreben.

2. Die von den Gewerkschaften aufgenommenen Statistiken, soweit sie
allgemeines Interesse haben, zusammenzustellen und solche ber Strke,
Leistungen und Entwickelung der Gewerkschaften, sowie solche ber
smtliche Streiks selbststndig aufzunehmen.

3. Ein Blatt herauszugeben und den Vorstnden der Zentralvereine
in gengender Zahl zur Versendung an deren Zahlstellen, sowie den
Gewerkschaftskartellen und Agitationskomissionen zuzusenden, welches
die Verbindung smtlicher Gewerkschaften mit ihr zu unterhalten, die
ntigen Bekanntmachungen zu verffentlichen und, soweit geboten, deren
rechtzeitige Bekanntmachung in der Tagespresse herbeizufhren hat.
Kurze Publikationen sind der Arbeiterpresse zur Verffentlichung direkt
zuzusenden.

4. Pflege der internationalen Beziehungen zu den Gewerkschaften anderer
Lnder, sowie Sammlungen und Nutzbarmachung des ber Entstehung und
Entwickelung dieser Beziehungen in den einzelnen Gewerkschaften
vorhandenen Materials.

5. Soweit die der Generalkommission zur Verfgung stehenden Mittel
hierzu ausreichen und die Gewinnung geeigneter Personen hierfr mglich:

a) Sammlung und Nutzbarmachung des in den amtlichen Publikationen des
Reiches, der Einzelstaaten und Gemeinden (als Statistik des Deutschen
Reiches, Jahresberichte der Fabrikinspektoren, der statistischen
Landes- und stdtischen Aemter &c.), ferner in den Berichten der
Handels- und Gewerbekammern, der Versicherungsbehrden, Krankenkassen
&c., sowie in Zeitschriften und sonstigen Druckwerken sich immer mehr
anhufenden Agitationsmaterials speziell fr die Gewerkschaftsbewegung.

b) Erweiterung des Correspondenzblattes, so da dasselbe eine
regelmige Uebersicht ber alle Vorgnge in den deutschen wie
auch auslndischen Gewerkschaften, ber die Streikbewegung,
ber die innere Einrichtung und Verwaltung der verschiedenen
Organisationen, ber wichtigere Diskussionen in den Fachblttern,
besondere Eigentmlichkeiten einzelner Berufe und deren Einwirkung
auf die Organisation, Auszge aus den regelmigen Abrechnungen
der einzelnen Verbnde, Berichte ber die Geschftslage, ber die
Unternehmerorganisationen, ber wichtige Prozesse etc., sowie auch das
nach der Aufgabe unter a) bearbeitete Material enthlt.

c) Herausgabe eines Jahresberichtes der Generalkommission, welcher als
Handbuch fr alle wichtigeren Vorkommnisse im Geschftsleben von den
Gewerkschaftsbeamten, Redakteuren, Rednern, wie von allen Mitgliedern
und sonstigen Interessenten benutzt werden kann. In dem Jahresberichte
sind die jhrlichen statistischen Ausweise ber die Zahl und Strke der
deutschen Gewerkschaften und deren Einnahmen und Ausgaben nebst der
Streikstatistik zu verffentlichen.

d) Die Aufklrung der Arbeiter durch geeignete Publikationen ber
die Bedeutung der staatlichen Arbeiterversicherung und die Wahl der
Arbeitervertreter zu den hier in Betracht kommenden Krperschaften;
ferner: Leitung aller diesbezglichen Wahlen, welche die Einwirkung von
einer Zentralstelle aus erfordern.

6. Die allgemeinen deutschen Gewerkschaftskongresse einzuberufen und
die hierzu ntigen Vorarbeiten zu erledigen.

Diese Kongresse sind nach Bedrfnis, mindestens jedoch alle drei Jahre,
einzuberufen. Auf Antrag der Hlfte der bei der Generalkommission
angeschlossenen Gewerkschaften ist die Generalkommission verpflichtet,
einen Kongre einzuberufen.

Zur Teilnahme an diesen Kongressen sind smtliche Zentralorganisationen
und solche Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind,
sich zentral zu organisieren. Ausgeschlossen von der Teilnahme an
den Kongressen sind alle Gewerkschaften, welche ohne gengende
Entschuldigung mit drei Quartalsbeitrgen im Rckstande sind.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, fr je 3000 Mitglieder einen
Delegierten zu whlen. Kleinere Gewerkschaften whlen einen
Delegierten. Wichtige Antrge entscheidet die Zahl der durch die
Delegierten vertretenen Mitglieder. Die Generalkommission kann zu
denjenigen Berufskongressen, wo es ntig erscheint, einen Vertreter
entsenden.

Fr die prinzipielle Bedeutung des Kongresses ist von groem Interesse
das Schluwort des Vorsitzenden $Bmelburg$. Er betonte den ungemeinen
Fortschritt, den die Gewerkschaftsbewegung seit den frheren beiden
Kongressen gemacht habe; die damals errterten Streitfragen htten
lngst aufgehrt, solche zu sein, insbesondere werde die Notwendigkeit,
die Macht der deutschen Gewerkschaftsbewegung in einer einheitlichen
Spitze zum Ausdruck zu bringen, von keiner Seite mehr beanstandet,
ja die dunkeln Plne der Generalkommission, die damals so heftige
Angriffe erfahren htten[90], seien auf diesem Kongresse verwirklicht.
Die Gegner der Arbeiterbewegung suchten zwischen der gewerkschaftlichen
und der politischen einen Gegensatz zu konstruieren. Das Verhltnis
beider sei so zu bezeichnen, da die Gewerkschaften keinerlei Zwang
hinsichtlich der politischen und religisen Ueberzeugung auszuben
versuchten, da sie konservative freisinnige, ultramontane,
protestantische, katholische und atheistische Mitglieder willkommen
hieen, da aber bisher in der deutschen gewerkschaftlichen Bewegung
die Sozialdemokratie als die beste Vertreterin der arbeitenden
Bevlkerung betrachtet sei und dies auch fr die Folgezeit wohl so
bleiben werde. Deshalb seien auch die Mitglieder der Gewerkschaften zum
grten Teile Sozialdemokraten und erhofften die Herbeifhrung einer
durchgreifenden Verbesserung der Lage des arbeitenden Volkes von der
Ersetzung der bisherigen kapitalistischen durch die kollektivistische
Wirtschaftsordnung.

  [90] Vgl. oben S. 225.

Es kann keinem Zweifel unterliegen, da der Frankfurter Kongre
einen groen ueren und inneren Fortschritt der deutschen
Gewerkschaftsbewegung bedeutet. Man hat sich von vielen Vorurteilen
der frheren Zeit losgesagt und mit der Macht der Phrase, insbesondere
der revolutionren Phrase endgltig gebrochen, indem man sich klar
und offen auf den allein mglichen Boden aller gewerkschaftlichen
Thtigkeit stellte, nmlich im Rahmen der bestehenden Verhltnisse und
ohne Rcksicht auf deren Berechtigung oder Nichtberechtigung durch
Zusammenfassung der Krfte eine mglichst weitgehende Besserung in der
wirtschaftlichen Lage der Arbeiterklasse herbeizufhren. Man ist sich
dabei des naturgemen Gegensatzes gegen das Unternehmertum voll bewut
geblieben, hat aber ebensowenig verkannt, da gemeinsame Interessen
bestehen, zu deren Frderung ein Zusammenwirken mit den Arbeitgebern
das innerlich berechtigte Mittel ist. Man hat endlich auch offen zum
Ausdrucke gebracht, da die aufstrebende Arbeiterschaft in denjenigen
brgerlichen Elementen, die dies als naturnotwendig und vollberechtigt
anerkennen und ihrerseits zu frdern versuchen, einen wertvollen
Bundesgenossen besitzt, dessen Hlfe man nicht in rauhbeinigem
Selbstgefhl abweisen soll. Kurz der 3. Gewerkschaftskongre
bedeutet eine erhebliche und hoch erfreuliche Annherung an das
gewerkschaftliche Ideal, und es ist zu hoffen, da durch ihn die
Richtung auf dieses hin endgltig und dauernd festgelegt ist. --

Die $Statistik der Gewerkschaften$ ist, wie oben mitgeteilt, Aufgabe
der Generalkommission. Diese hat sich denn auch seit ihrem Bestehen
die Sammlung mglichst genauer Ziffern angelegen sein lassen, allein
erst fr das Jahr 1892 ist es ihr gelungen, die erforderte Auskunft von
den einzelnen Verbnden bis auf einige Ausnahmen zu erhalten. Aus den
frheren Jahren sind meist nur drftige Anhaltspunkte vorhanden, mit
einziger Ausnahme der bereits oben (S. 209) erwhnten Privatarbeit des
Hamburger Buchhndlers A. $Geib$ aus dem Jahre 1877, die in Nr. 4 des
Pionier am 26. Januar 1878 verffentlicht ist und auf gute Quellen
gegrndet zu sein scheint.

Nach dieser Zusammenstellung gab es 1877 30 Organisationen, darunter
25 Zentralverbnde mit 1266 Zweigvereinen und 5 Lokalvereinen. Die
Mitgliederzahl betrug 49055, die durchschnittliche Monatseinnahme 33551
Mk. Von dem monatlichen Ueberschusse zu rund 8000 Mk. entfielen allein
3538 Mk. auf die Buchdrucker. Es erschienen 15 Gewerkschaftsbltter
mit 37025 Abonnenten. Die damalige Anzahl der in den betreffenden
Berufen vorhandenen Arbeiter wird auf 2000000 angegeben, so da etwa
2-1/2% organisiert waren. Nur die Buchdrucker und die Schiffszimmerer
erreichten eine Beteiligung von etwa der Hlfte aller Beschftigten.
Die absolut strkste Vereinigung war die der Tabakarbeiter mit 8100
Mitgliedern in 170 Orten.

Nach $Zacher$ soll die Anzahl der unter sozialdemokratischem Einflusse
organisierten Arbeiter im Jahre 1886: 81200, im Jahre 1888: 89700 und
im Jahre 1889: 121647 betragen haben.

$Oldenberg$ hat in seinem Artikel Gewerkvereine im Ergnzungsbande
des Handw. d. St.-W. S. 384 ff. aus den an den Minister erstatteten
Berichten der Polizeibehrden geschpft, die zum Teil von den Angaben
der Generalkommission abweichen und zwar meist hher sind, da sie auch
die lokalorganisierten Arbeiter umfassen. $Oldenberg$ berechnet nach
diesen beiden Quellen folgende Durchschnittszahlen:

            1885/86        100356     Frhjahr 1892  300815
            1887/88        103330     Mrz 1892      279594
            Frhjahr 1889  135353     Ende 1892      236516
               "     1890  277098     Frhjahr 1893  242555
            Ende 1890      320213     Ende 1893      249985
            Frhjahr 1891  277474     Frhjahr 1894  255622
            Ende 1891      269988     Letztes Datum  273451

Die erste Aufzeichnung der $Generalkommission$ ist fr das Jahr 1890
gemacht und berechnet 301200 Mitglieder in 58 Organisationen. Auf dem
Halberstdter Gewerkschaftskongresse waren nach Ausweis des Berichtes
305519 Arbeiter durch 208 Delegierte vertreten. Aber die Zahlen sind
offenbar in den einzelnen Gruppen nach oben abgerundet und deshalb
erheblich zu hoch.

Fr die folgenden Jahre ist die Aufzeichnung genauer und giebt folgende
Zahlen:

Es bestanden $1891$ 65 Zentralorganisationen -- wovon 4 durch
Vertrauensmnner zentralisiert -- von denen 55 die erforderten Angaben
machten. Diese umfaten 176664 Arbeiter. Die Mitgliederzahl der
fehlenden 10 Organisationen wird nach den entsprechenden Angaben fr
1892 auf 101365 berechnet, wozu auch die Mitglieder der Lokalvereine
kommen, die auf 10000 geschtzt werden, so da die Gesamtzahl der
in den Gewerkschaften organisierten Arbeiter sich auf etwa 288000
berechnet. Die jhrliche Einnahme betrug 1116588 Mk., die Anzahl
der Fachorgane 44, deren Kosten sich auf 154015 Mk. beliefen. Fr
Streiks wurden 1037789 Mk., fr Reiseuntersttzung 144338 Mk. fr
Arbeitslosenuntersttzung 64290 Mk., an Verwaltungskosten 155676 Mk.
ausgegeben. Der Vermgensbestand betrug 427058 Mk.

Im Jahre $1892$ gab es 57 Zentralorganisationen, von denen 52 mit
3959 Zweigvereinen und 227023 Mitgliedern berichteten. Die fehlenden
5 hatten nach den Angaben frherer Jahre 10271 Mitglieder, wozu 6
Lokalvereinigungen mit einem von den Zentralvorstnden auf 7640
ermittelten Bestande kommen, so da die Gesamtzahl der organisierten
Arbeiter 244934 betrug. Das bedeutet also eine Abnahme von 43000 gegen
1891, die wesentlich auf die Bergarbeiter entfllt; den Hauptanteil
dieses Rckganges hatte der Bergarbeiterverband fr Westfalen
aufzuweisen, dessen Bestand von 45000 auf 15300 zurckgegangen war. Die
Verminderung der Zentralorganisationen war die Folge der Vereinigung
verwandter Verbnde.

Die Jahreseinnahme betrug 2031922 Mk., die Ausgabe fr die Fachorgane
285475 Mk., fr Streiks 44943 Mk., fr Reiseuntersttzung 382607 Mk.,
fr Arbeitslosenuntersttzung 357087 Mk., fr Verwaltungskosten 204427
Mk. Der Vermgensbestand belief sich auf 646415 Mk.

Im Jahr $1893$ vereinigten sich, wie schon erwhnt, auf dem vom 4. bis
7. April in Cassel abgehaltenen Kongresse die Brstenmacher, Drechsler,
Stellmacher und Tischler zu dem deutschen Holzarbeiterverbande.
Da sich auerdem der Gasarbeiterverband und der Verband der
Posamentiere auflste, so ergiebt sich, indem man den Zentralverein
der Frauen und Mdchen, weil er nur Bildungszwecken dient, jetzt
als Gewerkschaft nicht mehr mitzhlt, fr Ende 1893 eine Zahl von
51 Zentralorganisationen, von denen 50 Angaben gemacht haben. Nach
diesen betrug die Mitgliederzahl 221530. Rechnet man dazu die
fehlende eine Organisation der Steinmetzen mit 2000 und den auf 6280
geschtzten Bestand der Lokalorganisationen, so ergiebt sich eine
Gesamtzahl der in Gewerkschaften organisierten Arbeiter von 229810.
Die Bergarbeiter in Westfalen sind gegen 1892 mit 15300 noch weiter
auf 11174 zurckgegangen, der Rechtsschutzverein der Bergleute des
Saargebietes mit 22400 Mitgliedern ist aufgelst, dagegen haben 26
andere Organisationen um insgesamt 19739 zugenommen.

Die Jahreseinnahme betrug 2224367 Mk., die Ausgabe fr die Fachorgane
292158 Mk., fr Streiks 65356 Mk., fr Reiseuntersttzung 328748 Mk.,
fr Arbeitslosenuntersttzung 220926 Mk., fr Verwaltungskosten 227129
Mk. Der Vermgensbestand belief sich auf 607033 Mk.

Im Jahre $1894$ ist der schsische Bergarbeiterverband aufgelst,
dagegen sind Verbnde der Schlachter, der sddeutschen Mhlenarbeiter,
der Bureauangestellten, der Fler und der Binnenschiffer neu
gegrndet, so da, indem die Organisation der Steinarbeiter, die
keine Zweigvereine, sondern nur Vertrauensmnner in den einzelnen
Orten besitzt, nicht mehr mitgezhlt ist, sich Ende 1894 54
Zentralverbnde ergaben. Von diesen haben 46 mit 4217 Zweigvereinen
und 230225 Mitgliedern sowie 2 durch Vertrauensmnner zentralisierte
Organisationen mit 133 Zweigvereinen und 8388 Mitgliedern Angaben
gemacht. Rechnet man fr die fehlenden Verbnde und 2 fernere
Vertrauensmnnerorganisationen deren nach den Angaben fr 1893
ermittelte Ziffern mit 8615 bezw. 3888 und endlich 5550 Mitglieder
der Lokalorganisationen hinzu, so ergiebt sich ein Gesamtbestand der
gewerkschaftlich organisierten Arbeiter von 256666[91]. Dabei ist
allerdings zu bemerken, da die Ziffern fr 1891, 1892 und 1893 den
Bestand am Schlusse des Jahres wiedergeben, whrend diejenigen fr 1894
den Durchschnitt aus den Vierteljahrsziffern darstellen, doch hat diese
Verschiedenheit auf die Vergleichbarkeit keinen in Betracht kommenden
Einflu. Die Jahreseinnahme der 40 Organisationen, deren Angaben
vorliegen, betrug 2685564 Mk., die Ausgabe fr die Verbandsorgane
265957 Mk., fr Streiks 188980 Mk., fr Reiseuntersttzung 350455 Mk.,
fr Arbeitslosenuntersttzung 239750 Mk., fr Verwaltungskosten 154408
Mk. Der Vermgensbestand belief sich auf 1148020 Mk. Der Bericht der
Generalkommission fr 1894 weist zur Entkrftung der Behauptung, da
die Gewerkschaften Streikvereine wren, darauf hin, da, whrend die
Ausgaben der aufgefhrten Verbnde fr Rechtsschutz, Gemaregelten-,
Reise-, Arbeitslosen-, Kranken- und Invalidenuntersttzung,
Umzugskosten und Beihilfe in Not- und Sterbefllen sich auf 1078455,90
Mk. belaufen, die Streikuntersttzung nur 179703,76 Mk. betrage.

  [91] Der Bericht der Generalkommission giebt als Gesamtzahl nur 252044,
       doch scheint dies den mitgeteilten Einzelziffern nicht zu
       entsprechen.

Auch der Bericht fr $1895$ erhebt die alte Klage ber mangelhafte
und versptete Angaben der Verbandsleitungen. Die Ziffern der
Mller, Seiler, Tabakarbeiter und Steinarbeiter haben deshalb aus
1894 bernommen werden mssen. Als Gesamtergebnis des Berichtsjahres
wird bezeichnet eine erhebliche Zunahme des Mitgliederbestandes,
aber eine Verringerung des Vermgensbestandes infolge groer und
andauernder Lohnkmpfe. Die Zahl der Zentralorganisationen hat sich um
5 verringert. Die Verbnde der Krschner und Pltterinnen haben sich
infolge geringer Beteiligung aufgelst; der Verband der Schlachter wird
in Ermangelung von Lebenszeichen als tot betrachtet. Die Formenstecher
haben sich den Lithographen, die Korbmacher den Holzarbeitern, die
sddeutschen Mller dem allgemeinen Mllerverbande angeschlossen.
Dagegen ist Anfang 1896 der Verband der Werftarbeiter neu gegrndet.

Danach bestanden 1895 -- abgesehen von den noch nicht bercksichtigten
Werftarbeitern -- 49 Zentralverbnde und 4 durch Vertrauensmnner
zentralisierte Organisationen mit insgesamt 259175 Mitgliedern nebst
10781 in den Lokalorganisationen. Der Bericht fhrt jedoch aus,
da hierin die volle Zunahme nicht zum Ausdruck gelange, weil der
schsische Bergarbeiterverband mit 8821 Mitgliedern durch die Behrden
aufgelst sei, whrend diese Mitglieder deshalb der Bewegung nicht
verloren gegangen seien. Der Bericht betont wiederholt die Unsicherheit
der angegebenen Zahlen und ihre Unvergleichbarkeit mit anderen Jahren,
da viele Vorstnde, insbesondere der Lokalorganisationen berhaupt,
keine Angaben gemacht htten und diejenigen Zahlen, die auf Grund
solcher Angaben eingestellt wren, sich zum Teil auf andere Verbnde,
als in den Vorjahren, bezgen.

Der Bericht bemerkt, da die Gesamtzahl der Mitglieder 1889/90 grer
gewesen sei, als 1894/95, wie denn stets bei aufsteigender Konjunktur
ein Wachstum, bei niedergehender ein Sinken stattfinde, da aber seit
1894 ein Aufschwung beginne, der sich voraussichtlich noch fortsetzen
werde. Sehr nachdrcklich wird die Herbeiziehung der Frauen zur
Organisation empfohlen.

Die Jahreseinnahme hat sich von 2643015 Mk. bei 40 Organisationen
im Jahre 1894 auf 2745617 Mk. in 44 Organisationen gehoben, doch
beziehen sich auch hier die Ziffern nicht auf dieselben Verbnde. Der
Lwenanteil entfllt auf die Buchdrucker mit 1032460 Mk., dann folgen
die Metallarbeiter mit 280262 Mk., die Holzarbeiter mit 205498 Mk., die
Porzellanarbeiter mit 195739 Mk., die Maurer mit 109848 Mk. u. s. w.

Die Gesamtausgabe der 43 Organisationen im Jahre 1894 von 2135609
Mk. war bei 44 Organisationen im Jahre 1895 auf 2140985 Mk., der
Kassenbestand am Ende beider Jahre von 1319295 Mk. (bei 41) auf
1640438 Mk. (bei 44) gestiegen. Derselbe betrug auf den Kopf des
Mitgliedes bei den Buchdruckern 49,12 Mk., den Hutmachern 34,80
Mk., den Zigarrensortierern 18,69 Mk., den Bildhauern 15,06 Mk., den
Handschuhmachern 14,47 Mk., den Buchbindern 11,49 Mk., bei den brigen
unter 10 Mk. Der Bericht weist zum Schlusse darauf hin, da bisher in
Deutschland von 100 Industriearbeitern nur 5 organisiert seien und
da die meisten Organisationen es scheuten, durch hhere Beitrge die
Fllung der Kassen zu erreichen, ohne die ein krftiger Widerstand im
Falle des Kampfes unmglich sei.

Der Bericht fr $1896$ erklrt, da zum erstenmale die Beschaffung
des statistischen Materials wenigstens hinsichtlich der wichtigsten
Zahlen fr alle Organisationen erreicht sei. Von den am Schlusse
des Jahres 1895 vorhandenen 49 Zentralverbnden hat sich 1896 der
Verband der Seiler dem Textilarbeiterverbande angeschlossen. Dagegen
wurde der Verband der Gasarbeiter neu begrndet, so da am Schlusse
des Jahres 1896 48 Zentralverbnde bestanden. Daneben gab es 2 durch
Vertrauensmnner zentralisierte Organisationen.

Die Mitgliederzahl hat sich, wie schon der Bericht fr 1895
vorausgesagt hatte, 1896 sehr bedeutend, nmlich von 259175 auf 329230,
also um 70055, gehoben. Dazu kommen noch 5873 Lokalorganisierte.

Die Gesamteinnahme von 49 Organisationen betrug 3616444 Mk., dazu
ist noch zu rechnen die Einnahme der Tabakarbeiter, die keine Angabe
gemacht hatten und in dem Berichte auf 140000 Mk. geschtzt wird.
Fr die Gasarbeiter, die noch nicht ein volles Jahr bestanden, lagen
ebenfalls noch keine Angaben vor. Uebrigens entfallen von der obigen
Einnahme allein 1115163 Mk. auf die Buchdrucker. Die Jahresausgabe
betrug in 50 Organisationen (ausschlielich der Gasarbeiter) 3323713
Mk., wovon auf das Verbandsorgan bei 44 Verbnden 362708 Mk., auf
Agitation 86676 Mk., auf Rechtsschutz 18349 Mk., auf Reiseuntersttzung
in 31 Verbnden 310000 Mk., auf Arbeitslosenuntersttzung in 13
Verbnden 243201 Mk., auf Krankenuntersttzung in 9 Verbnden 430038
Mk. und auf Verwaltungskosten 187599 Mk. entfielen. Fr Streiks waren
944344 Mk. verausgabt gegen 704528 Mk. im Jahre 1895. Der Kassenbestand
betrug bei 47 Verbnden 2323677 Mk., woran die Buchdrucker mit 1265297
Mk. beteiligt waren.

Im Jahre $1897$ sind 5 neue Verbnde gegrndet, die smtlich auf einem
Zusammenschlu von Lokalvereinen beruhen, deren Mitglieder deshalb
zum Teil in den frheren statistischen Ziffern mit enthalten sind.
Es sind dies die Verbnde der Gastwirtsgehlfen, der Graveure, der
Handlungsgehlfen, der Handelshlfsarbeiter und der Seeleute. Damit
ist die Zahl der Zentralverbnde auf 52 und unter Zurechnung von 4
durch Vertrauensmnner zentralisierten Organisationen auf 56 gestiegen.
Die Mitgliederzahl ist um 83129 = 25,2 % gewachsen und betrug Ende
1897 412359, wovon 14644 Frauen waren. Unter Hinzurechnung der von
den Zentralverbnden auf 6803 angegebenen Lokalorganisationen ergiebt
sich mithin eine Gesamtzahl von 419162. Von den nach der Berufszhlung
vom 14. Juni 1895 in den betreffenden Gewerben beschftigten 5064034
mnnlichen und 1101701 weiblichen Arbeitern waren mithin 7,53 % bezw.
1,05 %, im Durchschnitt 6,66 % in den sozialistischen Gewerkschaften
organisiert.

Im Jahre 1898 hat sich die Zahl der Organisationen auf 59, diejenigen
der Mitglieder auf 491955 (also um 79596) vermehrt. Darunter befanden
sich 13009 weibliche. Die Zahl der Lokalorganisierten wird auf 15792
geschtzt.

Der Bericht der Generalkommission bemerkt zu diesen Ziffern, da
sie ungnstiger schienen, als sie in Wahrheit seien, denn man msse
bercksichtigen, da die Organisation auf dem Lande gegen die in den
Stdten sehr zurckgeblieben sei und da deshalb bei einer Stadt und
Land nicht sondernden Durchschnittsberechnung die stdtischen Ziffern
durch die lndlichen herabgedrckt wrden; in den Stdten aber liege
der Schwerpunkt der Bewegung und die dort errungenen Vorteile kmen
schlielich auch den lndlichen Arbeitern zu statten, in den Stdten
aber sei die Organisation so weit vorgeschritten, da in einzelnen
Orten fast zwei Drittel aller Arbeiter organisiert seien.

Ebenso erwhnt der Bericht, da, abgesehen von den Hirsch-Duncker'schen
Gewerkvereinen, auch noch andere Arbeiterorganisationen vorhanden
seien, die nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stnden.
Solche Vereine bestnden nach Ermittelungen der Zentralverbnde

       bei den Brauern              28 Vereine mit 3200 Mitgliedern
        "   "  Buchdruckern          2    "     "  2000      "
        "   "  Grtnern              1    "     "   800      "
        "   "  Hafenarbeitern        1    "     "   140      "
        "   "  Konditoren            2    "     "   700      "
        "   "  Porzellanarbeitern   21    "     "   518      "
        "   "  Steinsetzern          3    "     "   300      "
      --------------------------------------------------------------
                           zusammen 58 Vereine mit 7758 Mitgliedern.

Endlich kommen noch die spter[92] zu erwhnenden Organisationen in
Betracht, die nur zum Teil einen ausgesprochenen gewerkschaftlichen
Karakter haben, so da sie den Uebergang bilden zu Vereinen, die diesen
ganz vermissen lassen.

  [92] Vergl. unten die unter Ziffer 6-11 aufgefhrten Vereinigungen.

Die Verteilung der Mitglieder, der Einnahmen, Ausgaben und der
Kassenbestnde auf die $einzelnen Berufe$ ergiebt die folgende
Tabelle:

Spaltenberschriften:
  A = Zweigvereine
  B = Mitglieder der Organisation
  C = Berufsangehrige
  D = Prozentsatz der Organisation
  E = Lokalorganisierte

  ====================================================================
  Nr.|      $Verband$[93]     |   A  |    B   |    C   |   D   |   E
  ===+========================+======+========+========+=======+======
   1.|Bcker                  |   42 |   1635|  129527 |  1,27 |   80
   2.|Barbiere                |   21 |    588|   30789 |  1,91 |  --
   3.|Bauarbeiter             |   82 |   4339|  371762 |  1,16 |  ?
   4.|Bergarbeiter            |  190 |  18000|  534157 |  3,36 |  --
   5.|Bildhauer               |   88 |   3327|    6000 | 55,45 |  --
   6.|Btticher               |   89 |   4150|   31483 | 13,22 |  --
   7.|Brauer                  |  106 |   8133|   71482 | 11,37 |  --
   8.|Buchbinder              |   59 |   6258|   46280 | 13,52 |   30
   9.|Buchdrucker             |  899 |  22865|   37000 | 61,80 |  200
  10.|Bureauangestellte       |    3 |    260|     ?   |   ?   |  --
  11.|Dachdecker              |   76 |   1800|   21844 |  8,23 |  --
  12.|Fabrikarbeiter          |  127 |  15639|  208737 |  7,50 |  --
  13.|Former                  |   90 |   4853|   70804 |  6,85 |  200
  14.|Grtner                 |   18 |    350|   79001 |  0,45 |  --
  15.|Gasarbeiter             |   10 |    924|   12113 |  7,62 |  --
  16.|Glasarbeiter            |   18 |   4024|   47528 |  8,47 |  --
  17.|Glaser                  |   64 |   1195|   11033 | 10,83 |  --
  18.|Graveure                |   17 |    752|    9519 |  7,95 |   40
  19.|Hafenarbeiter           |   39 |  11000|   28981 | 37,95 |  --
  20.|Handelshlfsarbeiter    |   32 |   2703|  175336 |  1,53 | 1800
  21.|Handlungsgehlfen       |   13 |    225|  270053 |  0,08 |  350
  22.|Handschuhmacher         |   39 |   2970|    9381 | 31,66 |  --
  23.|Holzarb. (Verband)      |  475 |  40876|  372635 | 10,91 |  ?
  24.|   "     (Hlfsarb.)    |    8 |    921|   66047 |  1,39 |  --
  25.|Hutmacher               |   44 |   2688|   15521 | 17,34 |   40
  26.|Konditoren              |   12 |    452|   20418 |  2,21 |  --
  27.|Kupferschmiede          |   57 |   3284|    9769 | 33,51 |  --
  28.|Lagerhalter             |  --  |    267|     --  |   --  |  --
  29.|Lederarbeiter           |   90 |   4136|   42015 |  9,84 |  150
  30.|Lithographen            |   95 |   5189|   23781 | 21,80 |  100
  31.|Maler                   |  167 |   6861|   95419 |  7,19 |  --
  32.|Maurer                  |  530 |  42652|  372416 | 11,45 | 2312
  33.|Metallarbeiter          |  427 |  59890|  645536 |  9,27 |  ?
  34.|Mller                  |   42 |   1072|   66849 |  1,60 |   70
  35.|Porzellanarbeiter       |  128 |   8668|   41141 | 21,06 |  566
  36.|Sattler u. Tapezierer   |   57 |   2151|   41914 |  5,10 |   50
  37.|Seeleute                |   ?  |   2444|   15294 | 16,00 |  --
  38.|Schiffszimmerer         |   11 |   1259|     --  |   --  |  --
  39.|Schmiede                |   27 |   2190|  130768 |  1,67 |  --
  40.|Schneider               |  215 |   9041|  328931 |  2,74 |  ?
  41.|Schuhmacher             |  233 |  14935|  162931 |  9,18 |  --
  42.|Steinarbeiter           |  160 |  11500|  125195 |  9,19 |  --
  43.|Steinsetzer             |   95 |   2980|   17053 | 17,52 |  220
  44.|Stukkateure             |   34 |   1325|   12089 | 10,95 |  ?
  45.|Textilarbeiter          |  194 |  22648|  697523 |  3,25 |  --
  46.|Tpfer                  |  127 |   4416|   36891 | 11,96 |   95
  47.|Vergolder               |   18 |   1029|   15957 |  6,44 |  --
  48.|Werftarbeiter           |   13 |   2526|   20116 | 12,56 |  200
  49.|Xylographen             |    3 |    132|     --  |   --  |  --
  50.|Zigarrensortierer       |   25 |    685|     --  | 15,43 |  --
  51.|Zimmerer                |  306 |  17620|  155475 | 11,33 |  ?
  52.|Gastwirtsgehlfen[94]   |   11 |   1108|  258152 |  0,43 |  --
  53.|Gold- u. Silberarb.[94] |   14 |   1401|   31764 |  4,40 |  150
  54.|Tabakarbeiter[94]       |  375 |  17951|  120767 | 15,43 |  --
  55.|Tapeziere[94]           |   36 |   1344|   20558 |  6,53 |  150
  ============================+======+=======+=========+=======+======
                    Insgesamt | 6151 | 410864| 6165735 |  6,66 | 6803

  Spaltenberschriften:
  F = Jahreseinnahme in Mark
  G = Jahresausgabe in Mark
  H = Vermgensbestand in Mark

  ===================================================================
  Nr.|      $Verband$[93]     |     F      |     G      |     H
  ===+========================+============+============+============
   1.|Bcker                  |   14555,11 |   12542,40 |    2012,71
   2.|Barbiere                |    1690,28 |    1393,17 |     297,11
   3.|Bauarbeiter             |   21051,56 |   27239,69 |   10270,72
   4.|Bergarbeiter            |   48847,70 |   29923,03 |   15554,35
   5.|Bildhauer               |   83785,55 |   75612,17 |   61635,97
   6.|Btticher               |   33169,73 |   26071,04 |   12280,48
   7.|Brauer                  |   57630,24 |   49970,69 |   19804,14
   8.|Buchbinder              |   89039,20 |   63963,61 |   62779,54
   9.|Buchdrucker             | 1212694,10 |  840811,71 | 1636007,34
  10.|Bureauangestellte       |    1716,59 |    1726,74 |      34,20
  11.|Dachdecker              |    4800    |    5806    |     650,12
  12.|Fabrikarbeiter          |     ?      |   52977,13 |   26673,74
  13.|Former                  |   41848,99 |   44974,58 |   22201,04
  14.|Grtner                 |    2677,62 |    2588,85 |      88,77
  15.|Gasarbeiter             |    3614,50 |    4024,64 |     847,10
  16.|Glasarbeiter            |   28858,52 |   39042,40 |   10479,09
  17.|Glaser                  |    9142,39 |    8999,13 |   13416,56
  18.|Graveure                |    9269,17 |    2385,99 |    4236,40
  19.|Hafenarbeiter           |   25803,86 |   44856,19 |   12216,96
  20.|Handelshlfsarbeiter    |   17465,92 |   13998,32 |    3467,60
  21.|Handlungsgehlfen       |    1406,61 |    1142,58 |     264,03
  22.|Handschuhmacher         |   51573,79 |   38209,32 |   48388,66
  23.|Holzarb. (Verband)      |  377927,79 |  303534,15 |  123263,24
  24.|   "     (Hlfsarb.)    |    3021,36 |    2009,09 |    1739,74
  25.|Hutmacher               |   63303,32 |   82417,92 |   86327,01
  26.|Konditoren              |    3411,45 |    2202,58 |    1645
  27.|Kupferschmiede          |   83988,61 |   25646,69 |   58351,92
  28.|Lagerhalter             |    2346,26 |    1262,15 |    1084,11
  29.|Lederarbeiter           |   51420,43 |   29451,91 |   31524,39
  30.|Lithographen            |   42651,58 |   37167,71 |    5483,87
  31.|Maler                   |   44720,78 |   40375,38 |   20159,45
  32.|Maurer                  |  371654,20 |  372727,63 |   69987,96
  33.|Metallarbeiter          |  479522,47 |  366893,59 |  176291,25
  34.|Mller                  |    6027,10 |    5556,86 |    1716,84
  35.|Porzellanarbeiter       |  127192,82 |  106662,32 |  143910,01
  36.|Sattler u. Tapezierer   |   12966,81 |    8739,51 |    9477,57
  37.|Seeleute                |   16637,80 |   16129,10 |    2772,10
  38.|Schiffszimmerer         |    7910,45 |    6915,25 |    4599,91
  39.|Schmiede                |   14229,25 |   12285,46 |    4706,83
  40.|Schneider               |   62496,70 |   45782,87 |   38772,39
  41.|Schuhmacher             |   91667,13 |   97549,14 |   10165,49
  42.|Steinarbeiter           |   55134    |   41338,90 |   13795,88
  43.|Steinsetzer             |   22247,45 |   21210,29 |    5319,47
  44.|Stukkateure             |    7885,24 |    5190,44 |    7139,24
  45.|Textilarbeiter          |  114306,58 |   84276,43 |   23913,72
  46.|Tpfer                  |   35934,62 |   41828,91 |    9926,95
  47.|Vergolder               |    9228,80 |    8319,43 |    8881,54
  48.|Werftarbeiter           |   21103,27 |   16523,76 |    6593
  49.|Xylographen             |    3782,10 |    4530,71 |   16068,46
  50.|Zigarrensortierer       |   14623,70 |    8890,95 |   20105,44
  51.|Zimmerer                |  175703,46 |  161164,77 |   84095,22
  52.|Gastwirtsgehlfen[94]   |     --     |     --     |     --
  53.|Gold- u. Silberarb.[94] |     --     |     --     |     --
  54.|Tabakarbeiter[94]       |     --     |     --     |  197963,63
  55.|Tapeziere[94]           |     --     |     --     |     --
  ============================+============+============+============
                    Insgesamt | 4083696,96 | 3542807,87 | 2951424,63

  [93] Der Verband der Eisenbahnarbeiter ist nicht aufgenommen, da
       er mit Rcksicht auf die Eisenbahnbehrden glaubt, Angaben nicht
       verffentlichen zu drfen.

  [94] Ortsverbnde.

In der folgenden Tabelle sind die $wichtigsten Posten der Ausgabe$,
nmlich die Arbeitslosen-, Kranken-, Invaliden- und Reiseuntersttzung,
die Kosten des Verbandsorganes und die fr Streiks verausgabten Betrge
nach ihrer absoluten wie nach ihrer relativen Hhe nachgewiesen.

  Spaltenberschriften:
  A = Arbeitslosenuntersttzung
  B = Kranken- u. Invalidenuntersttzung, Sterbegeld
  C = Reiseuntersttzung

  UM  = Ueberhaupt Mark
  AKM = Auf den Kopf Mark

  =======================================================================
     |                       |       A      |       B      |       C
  Nr.|      $Verband$        |-------+------+-------+------+-------+-----
     |                       |   UM  |  AKM |   UM  |  AKM |   UM  | AKM
  ===+=======================+=======+======+=======+======+=======+=====
   1.|Bcker                 |   --  |   -- |   --  |   -- |    388| 0,30
   2.|Barbiere               |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
   3.|Bauarbeiter            |   --  |   -- |   --  |   -- |    461| 0,10
   4.|Bergarbeiter           |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
   5.|Bildhauer              |  33430| 10,04|   9722|  2,91|   7610| 2,28
   6.|Btticher              |   --  |   -- |    284|  0,07|   3373| 0,81
   7.|Brauer                 |   4007|  0,49|    864|  0,10|   3070| 0,38
   8.|Buchbinder             |  14284|  2,28|   --  |   -- |   --  |  --
   9.|Buchdrucker            | 132779|  5,81| 428787| 17,74| 137388| 6,01
  10.|Bureauangestellte      |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  11.|Dachdecker             |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  12.|Fabrikarbeiter         |   --  |   -- |    665|  0,04|   2983| 0,19
  13.|Former                 |    283|  0,05|     15|   -- |   4835| 0,99
  14.|Grtner                |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  15.|Gasarbeiter            |   --  |   -- |    613|  0,66|   --  |  --
  16.|Glasarbeiter           |   4440|  1,10|   4820|  1,19|     22|  --
  17.|Glaser                 |    721|  0,60|   --  |   -- |    965| 0,80
  18.|Graveure               |    475|  0,63|   --  |   -- |    445| 0,59
  19.|Hafenarbeiter          |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  20.|Handelshlfsarbeiter   |   --  |   -- |    852|  0,31|   --  |  --
  21.|Handlungsgehlfen      |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  22.|Handschuhmacher        |   5128|  1,72|    225|  0,07|   1567| 0,53
  23.|Holzarbeiter (Verband) |   --  |   -- |   4736|  0,11|  19676| 0,48
  24.|    "      (Hlfsarb.) |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  25.|Hutmacher              |  19015|  7,07|  40028| 14,88|   2736| 1,01
  26.|Konditoren             |    247|  0,54|   --  |   -- |   --  |  --
  27.|Kupferschmiede         |   6018|  1,83|    465|  0,14|   5068| 1,54
  28.|Lagerhalter            |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  29.|Lederarbeiter          |   1163|  0,28|   1607|  0,39|  10493| 2,53
  30.|Lithographen           |   --  |   -- |    464|  0,09|   7254| 1,40
  31.|Maler                  |   --  |   -- |    215|  0,03|    779| 0,11
  32.|Maurer                 |   --  |   -- |   --  |   -- |   3309| 0,08
  33.|Metallarbeiter         |   1236|  0,02|   5611|  0,11|  21965| 0,36
  34.|Mller                 |   --  |   -- |    873|  0,81|   --  |  --
  35.|Porzellanarbeiter      |  33552|  3,87|  34175|  3,96|   --  |  --
  36.|Sattler                |   --  |   -- |    640|  0,30|    882| 0,41
  37.|Schiffszimmerer        |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  38.|Schmiede               |   --  |   -- |   --  |   -- |    538| 0,24
  39.|Schneider              |   --  |   -- |    289|  0,03|   7361| 0,81
  40.|Schuhmacher            |   --  |   -- |   2481|  0,16|   5358| 0,36
  41.|Steinarbeiter          |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  42.|Steinsetzer            |   --  |   -- |    728|  0,24|    466| 0,15
  43.|Stukkateure            |    50 |  0,04|   --  |   -- |    275| 0,21
  44.|Tabakarbeiter          |   --  |   -- |  43361|  2,41|  27718| 1,54
  45.|Textilarbeiter         |   --  |   -- |   --  |   -- |   7112| 0,31
  46.|Tpfer                 |   --  |   -- |   --  |   -- |   3299| 0,74
  47.|Vergolder              |   --  |   -- |    149|  0,14|    134| 0,13
  48.|Werftarbeiter          |   --  |   -- |   --  |   -- |   --  |  --
  49.|Xylographen            |    801|  6,07|     40|  0,30|      6| 0,04
  50.|Zigarrensortierer      |   2697|  3,91|   3282|  4,79|    556| 0,81
  51.|Zimmerer               |   --  |   -- |   --  |   -- |    944| 0,05
  ===========================+=======+======+=======+======+=======+=====
                   Insgesamt | 289036|      | 587488|      | 289036|

  Spaltenberschriften:
  D = Verbandsorgan
  E = Streikuntersttzung

  UM  = Ueberhaupt Mark
  AKM = Auf den Kopf Mark

  ========================================================
     |                       |       D      |       E
  Nr.|      $Verband$        |-------+------+-------+-----
     |                       |   UM  |  AKM |   UM  | AKM
  ===+=======================+=======+======+=======+=====
   1.|Bcker                 |   3055|  1,86|    547| 0,33
   2.|Barbiere               |    634|  1,08|     12| 0,02
   3.|Bauarbeiter            |   4848|  1,12|  10665| 2,45
   4.|Bergarbeiter           |  13727|  0,76|   2270| 0,13
   5.|Bildhauer              |   6800|  2,04|   4189| 1,25
   6.|Btticher              |   8680|  2,09|   1950| 0,46
   7.|Brauer                 |  10083|  1,24|   4980| 0,61
   8.|Buchbinder             |  12916|  2,06|   7605| 1,21
   9.|Buchdrucker            |   --  |   -- |  81507| 3,56
  10.|Bureauangestellte      |    812|  3,12|   --  |  --
  11.|Dachdecker             |   2226|  1,23|   2190| 1,21
  12.|Fabrikarbeiter         |   6477|  0,41|  13269| 0,85
  13.|Former                 |   8292|  1,71|  14041| 2,89
  14.|Grtner                |   1150|  3,18|   --  |  --
  15.|Gasarbeiter            |    298|  0,32|     34| 0,04
  16.|Glasarbeiter           |   6845|  1,70|   1170| 0,28
  17.|Glaser                 |   3457|  2,89|   1054| 0,88
  18.|Graveure               |    816|  1,08|   --  |  --
  19.|Hafenarbeiter          |    781|  0,07|  12492| 1,13
  20.|Handelshlfsarbeiter   |   1610|  0,59|    229| 0,08
  21.|Handlungsgehlfen      |    453|  2,01|   --  |  --
  22.|Handschuhmacher        |   4396|  1,48|  17923| 6,03
  23.|Holzarbeiter (Verband) |  51951|  1,27|  96643| 2,36
  24.|    "      (Hlfsarb.) |   --  |   -- |    705| 0,78
  25.|Hutmacher              |   5589|  2,08|   9152| 3,40
  26.|Konditoren             |    949|  2,10|   --  |  --
  27.|Kupferschmiede         |   3894|  1,18|    750| 0,23
  28.|Lagerhalter            |   --  |   -- |    250| 0,94
  29.|Lederarbeiter          |   3692|  0,89|   5559| 1,34
  30.|Lithographen           |   7750|  1,49|  11253| 2,17
  31.|Maler                  |  10382|  1,51|   3420| 0,50
  32.|Maurer                 |  48850|  1,12| 192477| 4,49
  33.|Metallarbeiter         |  61400|  1,02| 110966| 1,82
  34.|Mller                 |   2323|  2,16|     92| 0,08
  35.|Porzellanarbeiter      |   7964|  0,92|  11060| 1,27
  36.|Sattler                |   2899|  1,35|    700| 0,32
  37.|Schiffszimmerer        |   2002|  1,59|    450| 0,36
  38.|Schmiede               |   5442|  2,48|    550| 0,25
  39.|Schneider              |  14109|  1,56|   2906| 0,32
  40.|Schuhmacher            |  14840|  0,99|  51864| 3,47
  41.|Steinarbeiter          |   --  |   -- |  26324| 2,28
  42.|Steinsetzer            |   3355|  1,12|   9082| 3,05
  43.|Stukkateure            |   1953|  1,47|   1458| 1,09
  44.|Tabakarbeiter          |  26467|  1,42|  55410| 3,09
  45.|Textilarbeiter         |  25587|  1,13|  43215| 1,20
  46.|Tpfer                 |   4391|  0,99|  18709| 4,22
  47.|Vergolder              |   1136|  1,10|    600| 0,57
  48.|Werftarbeiter          |   --  |   -- |  14927| 5,90
  49.|Xylographen            |   2215| 16,79|    138| 1,05
  50.|Zigarrensortierer      |     65|  0,09|   --  | --
  51.|Zimmerer               |  31698|  1,80|  36971| 2,10
  ===========================+=======+======+=======+=====
                   Insgesamt | 439259|      | 881758|

Aus diesen Zahlen ergiebt sich, da es durchaus unberechtigt ist, die
Gewerkschaften als reine oder auch nur berwiegend als Streikvereine
darzustellen, wie es Graf $Posadowsky$ im Reichstage that. Allerdings
haben 1897 die Zentralverbnde 881758 Mk. fr Streiks ausgegeben, und
die Gesamtsumme, die die Streiks erfordert haben, beluft sich sogar
auf 1267308 Mk., indem nicht alle Streikgelder durch die Zentralkassen
laufen. Aber dem stehen 1197960 Mk. an Untersttzungen gegenber,
nmlich

     Rechtsschutz                      in 37 Verbnden   30147 Mk.
     Gemaregeltenuntersttzung         " 25     "       30973  "
     Reiseuntersttzung                 " 33     "      289036  "
     Arbeitslosenuntersttzung          " 18     "      260316  "
     Krankenuntersttzung               " 14     "      454494  "
     Invalidenuntersttzung             "  3     "       68688  "
     Beihlfe in Not- und Sterbefllen  " 21     "       64906  "
                                                      ------------
                                                       1197960 Mk.

Noch gnstiger stellt sich die Rechnung, wenn man den
Untersttzungsbetrgen noch die Kosten fr das Verbandsorgan (439259
Mk.) hinzurechnet; dann stehen den 881758 Mk. oder auch 1267308 Mk. fr
Streiks 1637219 Mk. gegenber.

Die $Beitrge$ schwankten zwischen 6,9 Pf. und 1 Mk. 10 Pf.
wchentlich. Sie betrugen bei den Buchdruckern 1 Mk. 10 Pf., den
Bildhauern 50 Pf., den Hafenarbeitern 9,2 Pf., den Kupferschmieden
25-30 Pf., den Handschuhmachern 35 Pf., den Lithographen 20 Pf.,
den Porzellanarbeitern 10-35 Pf., den Steinsetzern 10,11 Pf., den
Hutmachern 25-45 Pf., den Seeleuten 19 Pf., den Tabakarbeitern 10-20
Pf., den Zigarrensortierern 25-75 Pf., den Schiffszimmerern 15 Pf., den
Werftarbeitern 10 Pf., den Buchbindern 35 Pf., den Bttchern 11,5 Pf.,
den Tpfern 15-20 Pf., den Maurern 15-20 Pf., den Brauern 20 Pf., den
Zimmerern 10-30 Pf., den Stuckateuren 10 bis 20 Pf., den Holzarbeitern
(Verband) 20 Pf., den Glasern 15 Pf., den Lederarbeitern 25 Pf., den
Metallarbeitern 20 Pf., den Steinarbeitern 10-50 Pf., den Schuhmachern
15 Pf., den Glasarbeitern 30 Pf., den Dachdeckern 10,4 Pf., den
Graveuren 30 Pf., den Gasarbeitern 15 Pf., den Fabrikarbeitern 10 Pf.,
den Malern 10-20 Pf., den Formern 20 Pf., den Tapezierern 15 Pf., den
Vergoldern 20 Pf., den Sattlern 15 Pf., den Gold- und Silberarbeitern
20 Pf., den Bergarbeitern 6,9 Pf., den Textilarbeitern 10 Pf., den
Schneidern 15 Pf., den Konditoren 30 Pf., den Barbierern 20 Pf., den
Schmieden 20 Pf., den Mllern 13,8 Pf., den Handelshlfsarbeitern 20
Pf., den Holzarbeitern (Hlfsarbeiter) 15 Pf., den Bckern 18,11 Pf.,
den Bauarbeitern 15 Pf., den Grtnern 15-20 Pf., den Gastwirtsgehlfen
30 Pf., den Handlungsgehlfen 23 Pf. und den Lagerhaltern 11,5 Pf.

Es hat Interesse, auch die $Entwickelung der Gewerkschaften in
den letzten Jahren$ in Ziffern zu verfolgen. Diese ist, was den
Mitgliederbestand betrifft, ersichtlich aus folgender Zusammenstellung:

  ===================================================================
        | Zentral-Organisationen
        |      +-----------------------------------------------------
        |      | Zweigvereine
        |      |        +--------------------------------------------
        |      |        | Mitglieder
   Jahr |      |        |           +--------------------------------
        |      |        |           | Darunter weibliche
        |      |        |           |          +---------------------
        |      |        |           |          | In Lokalvereinen
        |      |        |           |          |          +----------
        |      |        |           |          |          | Zusammen
  ======+======+========+===========+==========+==========+==========
   1891 |  62  |   --   |   277659  |     --   |   10000  |  287659
   1892 |  56  |  3959  |   237094  |    4355  |    7640  |  244734
   1893 |  51  |  4133  |   223530  |    5384  |    6280  |  229810
   1894 |  54  |  4350  |   246494  |    5251  |    5550  |  252044
   1895 |  53  |  4819  |   259175  |    6697  |   10781  |  269956
   1896 |  51  |  5430  |   329230  |   15265  |    5858  |  335088
   1897 |  56  |  6151  |   412359  |   14644  |    6803  |  419162
   1898 |  59  |   --   |   491955  |   13009  |   15792  |  507747

Das $Verhltnis der verschiedenen Ausgabeposten$ in den einzelnen
Jahren und das Wachstum der Leistungen zeigt folgende Uebersicht:

  Spaltenberschriften:
  A = Rechtsschutz
  B = Gemaregeltenuntersttzung
  C = Reiseuntersttzung
  D = Arbeitslosenuntersttzung
  E = Krankenuntersttzung

  =========================================================
     Im  |   A    |   B    |   C     |      D    |   E
   Jahre |  Mk.   |  Mk.   |  Mk.    |     Mk.   |  Mk.
  =======+========+========+=========+===========+=========
    1891 |  10843 |  14737 | 144338  | [95]64290 | [95]--
    1892 |   9705 | 236964 | 382607  |    357087 |     --
    1893 |  12542 |  28321 | 328748  |    220926 |  304648
    1894 |  12902 |  14630 | 350455  |    239750 |  425489
    1895 |  15871 |  40307 | 302603  |    196912 |  454114
    1896 |  18349 |  37346 | 310000  |    243201 |  430038
    1897 |  30147 |  30973 | 289036  |    260316 |  454494
  =======+========+========+=========+===========+=========
   Summa | 110359 | 403278 | 2107787 |   1582482 | 2068783

  Spaltenberschriften:
  F = Invalidenuntersttzung
  G = Beihlfe in Not- und Sterbefllen
  H = Zusammen
  I = Streikuntersttzung
  J = Verbandsorgan

  =========================================================
     Im  |    F    |    G    |    H    |    I    |    J
   Jahre |    Mk.  |    Mk   |    Mk.  |    Mk.  |    Mk.
  =======+=========+=========+=========+=========+=========
    1891 | [95]--  | [95]--  |  234298 | 1037789 |  154015
    1892 |   21972 |   25284 | 1033619 |   44943 |  285475
    1893 | [95]--  |   41762 |  936947 |   65356 |  292157
    1894 | [95]--  |   41744 | 1084970 |  188980 |  265957
    1895 | [95]--  |   42080 | 1051887 |  253589 |  274398
    1896 |   57947 |   53837 | 1150718 |  944372 |  362708
    1897 |   68088 |   64906 | 1197960 |  881758 |  439259
  =======+=========+=========+=========+=========+=========
   Summa |  148007 |  269613 | 6690309 | 3416787 | 2073969

  [95] Fr 1891 sind diese Ausgaben in der Statistik nicht gefhrt und
       bis 1896 ist die Invalidenuntersttzung nicht getrennt
       berechnet, sondern in der Ausgabe fr Krankenuntersttzung
       enthalten.

Auch hier tritt hervor, da der Schwerpunkt der Thtigkeit nicht
auf dem Gebiete der Arbeitseinstellungen liegt, denn in den Jahren
1891-1897 steht den fr Streikuntersttzung verausgabten 3416787 Mk.
eine Gesamtsumme fr Untersttzungen von 6690309 Mk. gegenber, die
sich unter Hinzurechnung der Ausgabe fr das Verbandsorgan sogar auf
8764278 Mk. erhht.


                      I. Die Lokalorganisierten.

In den vorstehenden statistischen Uebersichten sind auch Zahlen fr
die lokalorganisierten Arbeiter angegeben, die danach 1891 10000,
1892 7640, 1893 6280, 1894 5550, 1895 10781, 1896 5858, 1897 6803 und
1898 15792 betragen haben. Diese Angaben sttzen sich auf Schtzungen
der Vorstnde der Zentralorganisationen, werden aber von der
Generalkommission selbst als hchst unzuverlssig bezeichnet, indem
darauf hingewiesen wird, da allein der nicht bercksichtigte Berliner
Lokalverband der Metallarbeiter angeblich 10000 Mitglieder zhlen
solle. Auf der vom 20. bis 24. April 1897 in Braunschweig abgehaltenen
dritten Generalversammlung des deutschen Metallarbeiterverbandes
ist nun aber der Anschlu des Berliner Lokalverbandes, dessen
Mitgliederzahl dabei auf 9000 angegeben wurde, zu stande gekommen,
soda die Metallarbeiter jetzt aus der Reihe der Lokalorganisationen
ausscheiden. Auf dem I. Gewerkschaftskongresse in Halberstadt waren
angeblich 32805 lokalorganisierte Arbeiter vertreten, doch scheint
diese Ziffer viel zu hoch gegriffen.

Obgleich hiernach die lokal organisierten Arbeiter keine groe Zahl
darstellen, haben sie doch schon mehrere eigene Kongresse veranstaltet.
Der $erste$ derselben wurde vom 17. bis 19. Mai 1897 in Halle a. S.
unter Leitung des Regierungsbaumeisters a. D. $Keler$ abgehalten.
Es waren 38 Abgeordnete aus 13 Orten und fr 14 verschiedene Berufe
vertreten, aber ber den Umfang der Lokalorganisation ist auch
hier kein Anhaltspunkt geschaffen, vielmehr erklrte man, da die
Mitgliederzahl noch nicht ermittelt werden knne, ein Eingestndnis,
das hinreicht, um die offenbare Schwche zu verraten[96]. Wenn die
Generalkommission in Nr. 22 des Korrespondenzblattes vom 31. Mai 1897
die Zahl von 10000 fr sicher zu hoch gegriffen erklrt, so ist das
ganz gewi richtig. Ein anderer Berichterstatter[97] schtzt dieselbe
auf 4-5000.

  [96] Der Reg.-Baumeister $Keler$ hat mir auf meine briefliche Bitte um
       nhere Angaben keine Antwort gegeben.

  [97] Vgl. Soziale Praxis VI, 874.

Der Grundgedanke der Lokalorganisation ist, wie schon frher betont,
die Auffassung, da die Gewerkschaften die Beschftigung mit
politischen Angelegenheiten nicht entbehren knnten und deshalb, da
die Vereinsgesetze in diesem Falle das In-Verbindung-Treten mehrerer
Vereine nicht gestatten, besser thten, hierauf zu verzichten;
auerdem aber wrden die Zentralverbnde durch die Nichtbeschftigung
mit Politik zur Vereins- und Verbandssimpelei und Zchtung einer
Gewerkschaftsbureaukratie gefhrt. Diese Auffassung fand ihren Ausdruck
in folgender Resolution:

       In Erwgung

    1. da der sogenannte gewerkschaftliche Kampf um Verbesserung der
       Lage der Arbeiter auf dem Boden der heute bestehenden Ordnung
       nicht gefhrt werden kann, ohne das Verhltnis der Arbeiter zu
       dem heutigen Staate und seinen Organen der Gesetzgebung und
       Verwaltung scharf und bestimmt zu berhren;

    2. da der gewerkschaftliche Kampf also von dem politischen Kampfe
       um die politische Macht und deren Erweiterung nicht zu trennen
       ist;

    3. da weder eine wesentliche Verbesserung der Lage der Arbeiter
       noch eine Vermehrung ihrer Rechte von der Humanitt oder von dem
       guten Willen der heutigen Gesellschaft zu erwarten ist, sondern
       anerkanntermaen nur der Kampf ums Recht das Recht bildet;

    4. da dieser Kampf aber nur dann mit dem ntigen Nachdruck und der
       ntigen Einheitlichkeit von den Arbeitern gefhrt werden kann,
       wenn er in seinem Karakter als Klassenkampf der Arbeiterklasse
       gegen ihre Ausbeuter erkannt und gefhrt wird;

    5. da dieser notwendige und unvermeidliche Klassenkampf nur unter
       engem und bewutem Anschlusse an die Grundstze und Taktik der
       sozialdemokratischen Partei Deutschlands mit Aussicht auf Erfolg
       gefhrt werden kann,

erklrt der zu Halle a. S. tagende erste Kongre der
lokalorganisierten, nur auf dem Boden des Vertrauensmnnersystems
zentralisierten Gewerkschaften Deutschlands:

    I. Eine Trennung der gewerkschaftlichen Bewegung von der bewuten
       sozialdemokratischen Politik ist unmglich, ohne den Kampf um die
       Verbesserung der Lage der Arbeiter auf den Boden der heutigen
       Ordnung aussichtslos zu machen und zu lhmen.

   II. Da die Bemhungen, von welcher Seite sie auch kommen mgen, den
       Zusammenhang mit der Sozialdemokratie zu lockern oder zu
       durchbrechen, als arbeiterfeindliche zu betrachten sind.

  III. Da Organisationsformen der gewerkschaftlichen Bewegung, die sie
       in dem Kampfe um die politischen Ziele hindern, als fehlerhaft
       und verwerflich zu betrachten sind. Der Kongre sieht in der
       Form der Organisation, die sich die sozialdemokratische Partei
       Deutschlands auf den Kongre zu Halle a. S. 1890 gegeben hat,
       mit Rcksicht auf die bestehende Vereinsgesetzgebung auch fr
       die gewerkschaftliche Organisation die zweckmigste und beste
       Einrichtung zur Verfolgung aller Ziele der Gewerkschaftsbewegung.

Die Teilnehmer waren in ihren Angriffen gegen die Zentralorganisation
und insbesondere die Generalkommission so scharf, da selbst die der
Lokalorganisation sympathisch gegenberstehenden sozialdemokratischen
Bltter dies tadelten. Dementsprechend ist denn andererseits auch
der oben erwhnte Bericht der Generalkommission gehalten, indem den
lokal Organisierten der Vorwurf gemacht wird, da sie mit ihren
Begriffsvermgen zu kurz gekommen seien, und da ihre Fhrer sich
durch egoistische Grnde leiten lieen. Uebrigens waren auch nicht
sozialdemokratische Arbeiter vertreten, denn ein Abgeordneter aus
Solingen erklrte, da die gefaten Beschlsse 300 der durch ihn
vertretenen 400 Mitglieder zum Ausscheiden zwingen wrden, da sie von
der Sozialdemokratie nichts wissen wollten.

Aus den brigen Beschlssen ist zu erwhnen, da eine
Geschftskommission aus 5 Personen mit dem Sitze in Berlin geschaffen
wurde um die planmige Agitation zu betreiben. Jede Lokalorganisation
soll an jedem Orte einen Vertrauensmann whlen, der die Sammlungen
zum Agitationsfonds zu leiten und smtliche Verhltnisse nach den
Beschlssen des Kongresses zu regeln hat. Der Kongre proklamiert die
unbedingte Solidaritt der Lokalorganisierten mit allen Arbeitern ohne
Rcksicht auf die Organisation und die politische Anschauung, soweit
sie auf den Boden des Klassenkampfes stehen. Es soll eine Broschre
ber Wesen und Form der Lokalorganisation und ein wchentliches Organ
herausgegeben werden.

Vom 12.-14. April 1898 hat dann der $zweite Kongre$ der
lokalorganisierten und durch Vertrauensmnner zentralisirten
Gewerkschaften Deutschlands in $Berlin$ stattgefunden. Der Erfolg des
verflossenen Jahres war ein hchst geringer gewesen. Der Bericht der
Geschftskommission klagt darber, da ihre Thtigkeit gehemmt war, da
sie von den Delegierten des ersten Kongresses nicht untersttzt sei,
die Anerbietungen der Kommission, Redner zu schicken und Versammlungen
abzuhalten, seien in verschiedenen Orten nicht angenommen, an andern
Orten seien ihre Mitglieder nicht eingeladen um zu belehren, sondern
um sie in langen Reden, auf die sie nichts erwidern durften, todt zu
reden. Auch an Geld habe es gefehlt und die Kommission habe stets
betteln mssen; die Einfhrung des unter dem Titel Einigkeit ins
Leben gerufenen Blattes sei auf Schwierigkeiten gestoen, soda
fortwhrend Geld habe zugeschossen werden mssen; deshalb htten auch
die Agitationsreisen nicht in der ntigen Ausdehnung gemacht werden
knnen.

Auf dem Kongresse waren 28 Vertreter aus 16 Orten anwesend, doch
sind dabei die Vororte von Berlin als selbstndige Orte gezhlt.
Auer Berlin waren vertreten Knigsberg, Halle, Solingen, Jterbogk,
Brandenburg, Braunschweig und Breslau. Die Zahl der Mitglieder wurde
auch dieses Mal nicht angegeben, soda die Annahme nahe liegt, da
diese Zahl zurckgegangen ist, zumal einige Vertreter dies aus ihren
Vereinen berichteten. Auch ber Einnahmen und Ausgaben hat man jede
Angabe vermieden. Die Thtigkeit der Vereine hat sich wesentlich auf
Kampf gegen die Zentralverbnde und die Generalkommission beschrnkt,
wenigstens wird von einer weiteren Wirksamkeit nicht berichtet.
Auch in den Verhandlungen bildeten die Anklagen gegen diese den
Hauptbestandteil und es wurde beschlossen, den Kampf rcksichtslos
fortzusetzen. Man erklrte sich gegen Arbeitslosenuntersttzung, da
man damit nur dem Staate eine ihm obliegende Aufgabe abnehme und die
Gewerkschaften durch Untersttzungseinrichtungen versumpften. Doch
soll Reiseuntersttzung an die beteiligten Vereine gezahlt werden.
Bei Streiks sollen diese sich gegenseitig helfen, indem ber die
Aufbringung der Mittel jeder Ort und Beruf selbstndig bestimmt. An die
Geschftskommission, deren Sitz in Berlin verbleibt, hat jeder Verein
vierteljhrlich fr jedes Mitglied 5 Pf. abzufhren.

Der $dritte Kongre$ ist vom 4. bis 6. April 1899 in Braunschweig
abgehalten unter Beteiligung von 29 Delegierten aus 18 Orten und
13 Berufen. Die Anzahl der Mitglieder ist in Zeitungsberichten auf
5000 bezeichnet, doch wurden auf dem Kongresse Angaben nur ber
einzelne Vereine gemacht. Die Einnahmen haben einschlielich eines
bis auf 100 Mk. zurckbezahlten Darlehens von 5200 Mk. 7345 Mk., die
Ausgaben 6876 Mk. betragen. Der Prefonds hatte eine Einnahme von
11129 Mk. gegen 10200 Mk. Ausgabe. Das Organ Die Einigkeit erscheint
in einer Auflage von 5140; es wurde beschlossen, den Vereinen die
obligatorische Einfhrung zu empfehlen. An die Geschftskommission
haben die Vereine fr jedes Mitglied vierteljhrlich 5 Pf. abzufhren.
Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag wieder in den Angriffen gegen
die Zentralorganisationen; es wurde beschlossen, fr die Zukunft jede
Rcksicht auf ein friedliches Zusammenarbeiten fallen zu lassen.


                4. Der deutsche Buchdruckerverband[98].

Zu dem Verbande der sozialdemokratischen Gewerkschaften gehrt seit
einigen Jahren eine Vereinigung, die aus dem Grunde unser ganz
besonderes Interesse und eine gesonderte Darstellung beanspruchen
darf, weil sie am meisten sich nicht allein den fr Deutschland als
Vorbild anzuerkennenden englischen trade unions, sondern sogar dem
Ideal nhert, welches man fr eine Lsung der sozialen Frage im
friedlichen Sinne als Ziel der Zukunft aufstellen mu. Dies ist der
$deutsche Buchdruckerverband$.

  [98] Als Quellen und Materialsammlungen sind zu bezeichnen einerseits
       $Karl Klimsch$: Adrebuch der Buch- und Steindruckereien
       des Deutschen Reiches und andererseits die vom
       Vorstande des Gehlfenverbandes herausgegebene Schrift:
       Zur Arbeiterversicherung. Geschichte und Wirken des
       Untersttzungsvereins Deutscher Buchdrucker von 1866-1881.
       Daneben kommen die beiderseitigen Organe in Betracht, nmlich
       einerseits der Correspondent fr Deutschlands Buchdrucker und
       Schriftgieer der seit 1863 in Leipzig, und zwar jetzt dreimal
       wchentlich erscheint und andererseits bis 1888 die Mitteilungen
       des Deutschen Buchdruckervereines und seit 1889 die Zeitschrift
       fr Deutschlands Buchdrucker, welche ebenfalls in Leipzig
       erscheint. Als litterarische Bearbeitungen sind in erster
       Linie zu nennen 1. $Zahn$: Die Organisation der Prinzipale und
       Gehlfen im deutschen Buchdruckgewerbe im 45. Bande der Schriften
       des Vereins fr Sozialpolitik, Leipzig, Duncker & Humblot.
       2. A. $Gerstenberg$: Die neuere Entwickelung des deutschen
       Buchdruckgewerbes in statistischer und sozialer Beziehung, Jena
       1892, Gustav Fischer. Die statistischen Angaben sind in erster
       Linie der zur Feier des 25jhrigen Bestehens des Verbandes
       herausgegebenen Festnummer des Correspondent fr Deutschlands
       Buchdrucker vom 20. Mai 1891 entnommen; die neueren Daten
       verdanke ich den brieflichen Mitteilungen des Verbandsvorstandes.

Das Buchdruckgewerbe hat von je her insofern eine bevorzugte Stellung
eingenommen, als der Beruf sich in den an seine Mitglieder zu
stellenden Anforderungen weit ber das gewhnliche Niveau erhebt und
deshalb eine fhrende Rolle in der Arbeiterbewegung in Anspruch nehmen
darf. Andererseits hat dieser Umstand stets einen starken Zuflu von
Arbeitskrften zur Folge gehabt, der dazu zwang, auf Schutzmittel gegen
Ueberfllung Bedacht zu nehmen.

Die lteste Form der Organisation war das sog. $Postulat$, so
bezeichnet von dem Aufnahmeakte der Gesellen, von dem man den Ausdruck
auf die ganze Einrichtung als solche bertrug. Durch diesen Akt
wurde der in 5 Jahren ausgelernte Lehrling zum Gesellen und zugleich
zum Mitgliede der $Gesellenbruderschaft$. Die letztere stand unter
Aufsicht der Innung und sorgte fr ihre Angehrigen durch Untersttzung
bei Krankheiten, Unglcksfllen, Alter und Arbeitsunfhigkeit,
insbesondere aber bei Reisen und sonstiger Arbeitslosigkeit durch
das sog. $Viatikum$. Das Verhltnis zu den Herren war durch die
$Buchdruckerordnung$ geregelt, die insbesondere genaue Vorschriften
ber Arbeitslohn und Arbeitszeit enthielt. Mit dem Beginne des jetzigen
Jahrhunderts begann die Gesetzgebung diesen Gesellenverbindungen
grundstzlich feindlich gegenber zu treten, man verbot grtenteils
die Gesellenlden, legte die Untersttzungskassen und den
Arbeitsnachweis in die Hnde der Prinzipale, deren Vereine unangetastet
bestehen blieben, und hob schlielich das ganze Postulat mit allen
Einrichtungen auf. Seit im Jahre 1826 die Ersetzung der Handpresse
durch die Maschinenschnellpresse begann, blieben auch die allgemeinen
Folgen der Ersparnis von Arbeitskrften nicht aus, und um den sinkenden
Preisen Rechnung zu tragen, nahm man seine Zuflucht zu einer stets
wachsenden Einstellung von Lehrlingen, die man nicht vllig, sondern
nur in einzelnen Zweigen der Thtigkeit ausbildete, um sie nach Ablauf
ihrer Lehrzeit durch andere zu ersetzen.

Das Jahr 1848 gab dem schon lange gehegten Wunsche eines nationalen
Postulates d. h. einer ber ganz Deutschland erstreckten Organisation
Gelegenheit zur Verwirklichung, und nach manchen lokalen Versuchen
gelangte auf der von dem Heidelberger Gehlfenvereine auf den 11.
Juni 1848 nach $Mainz$ berufenen Versammlung, auf welcher 10000
Gehlfen durch 44 Abgeordnete vertreten waren, der $Deutsche
Nationalbuchdruckerverein$ zur Existenz. Derselbe war $sowohl fr
Gehlfen als fr Prinzipale$ bestimmt, und durch genaue Vorschriften
ber die Organisation, ber Schiedsgerichte, Lehrlingswesen,
Lohnberechnung, Untersttzungskassen und ein gemeinsames Organ war
die Unterlage fr eine wirksame Thtigkeit geschaffen. Whrend
der neu gebildete Verein unter den Gehlfen berall begeisterte
Zustimmung fand, war die Aufnahme unter den Prinzipalen geteilt und
berwiegend ablehnend. Immerhin gelang es auf einer am 27. August 1848
in $Frankfurt$ zusammengetretenen von beiden Parteien beschickten
Versammlung, den Plan eines allgemeinen deutschen Buchdruckervereins
aufrecht zu erhalten, indem man die Mainzer Beschlsse etwas zu Gunsten
der Prinzipale umgestaltete. Aber leider gelang es nicht fr dieses
Ergebnis die Zustimmung der Mehrheit der Prinzipale zu gewinnen, und
als man um zu einer Verstndigung zu gelangen, Ende September 1848 in
$Berlin$ von neuem zu einer gemeinsamen Versammlung zusammentrat, wurde
dieselbe pltzlich seitens der Polizei aufgelst. Die folgenden Jahre
der politischen Reaktion haben dann sehr bald den letzten Rest der
vorhandenen Organisationsanstze vernichtet. Nur der 1849 gegrndete
Thringische Buchdruckerverein, dem Gehlfen und Prinzipale
angehrten, und der verschiedene Untersttzungskassen besa, erhielt
sich bis in die neueste Zeit und neben den spteren Organisationen.

Erst nach Beginn der Neuen Aera nahm man seitens der Gehlfen den
Gedanken eines, jedoch zunchst auf Gehlfen beschrnkten, allgemeinen
deutschen Verbandes wieder auf. Anfang 1862 bildete sich in Leipzig
der Fortbildungsverein fr Buchdrucker, der vom 1. Januar 1863 ab
ein eigenes Organ, den Correspondent, Wochenschrift fr Deutschlands
Buchdrucker und Schriftgieer herausgab und die allgemeine
Gewerkschaftsorganisation unter den Buchdruckern energisch in die Hand
nahm. Im Mrz 1866 erlie der Fortbildungsverein mit Genehmigung der
schsischen Regierung einen Aufruf zur Beschickung eines zu Pfingsten
1866 nach Leipzig berufenen deutschen Buchdruckertages, der dann vom
20. bis 22. Mai unter der Beteiligung von 34 Abgeordneten, die 3187
Gehlfen aus 185 Stdten vertraten, stattfand. Der Kongre beschlo die
Grndung des $deutschen Buchdruckerverbandes$, dem jeder ausgelernte
Buchdrucker oder Schriftgieer beitreten konnte.

Wegen des inzwischen ausgebrochenen Krieges trat der Verband erst
mit dem 1. Januar 1867 ins Leben. Auf dem vom 11. bis 14. April 1868
in $Berlin$ tagenden zweiten deutschen Buchdruckertage waren 5000
Mitglieder durch 43 Abgeordnete vertreten, whrend der vom 9. bis 12.
September 1871 in $Frankfurt$ a. M. abgehaltene dritte Buchdruckertag
bei 50 Delegierten 6227 Mitgliedern in 38 Gauverbnden und 167
Lokalvereinen aufwies.

Die folgenden Verbandstage fanden statt: der IV. vom 21. bis 26. Juni
1874 in $Dresden$, der V. vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig.

Am 21. November 1878 wurde mit Rcksicht auf das Sozialistengesetz der
Verband aufgelst und gleichzeitig der $Untersttzungsverein deutscher
Buchdrucker$ gegrndet. Derselbe hat folgende Generalversammlungen
abgehalten:

  1. vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover;

  2. vom 30. August bis 2. September 1882 in Stuttgart;

  3. vom 28. bis 31. Mai 1885 in Berlin;

  4. vom 15. bis 17. Februar 1886 in Gotha;

  5. vom 13. bis 15. Mrz 1888 in Hamburg;

  6. vom 23. bis 25. Juni 1891 in Berlin;

  7. vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in Stuttgart.

Aus dem auf dem II. Verbandstage in Berlin beschlossenen
Verbandsstatute ist folgendes hervorzuheben. Als $Zweck$ wird
bezeichnet die materielle Besserung und geistige Hebung der Mitglieder
und als $Mittel$:

  1. die Vereinigung der Gehlfen, event. mit den Prinzipalen, zur
     Hebung und Frderung des Berufes, Feststellung und
     Aufrechterhaltung der entsprechenden Arbeitspreise, Sicherstellung
     gegen unbefugte und malose Konkurrenz, Abschaffung aller
     regelmigen Sonntagsarbeit;

  2. grndliche Regelung bezw. Besserung des Lehrlingswesens;

  3. Errichtung und Erweiterung von Kranken-, Invaliden- und
     Viatikumskassen, Regelung der weiteren Untersttzungskassen,
     Frderung von Produktivgenossenschaften;

  4. Hebung und Frderung der geistigen Fhigkeiten, wrdige Pflege
     der Kollegialitt, Hebung der Moral, Anschaffung von Bibliotheken,
     Einfhrung von Unterrichtsstunden, wissenschaftlichen und
     technischen Vortrgen u. s. w., festes Zusammenhalten in allen
     Lagen und Gefahren des Berufes; gegenseitige Untersttzung.

An der Spitze des Verbandes stand eine fnfgliedrige Kommission und der
Prsident. Organ ist der Correspondent fr Deutschlands Buchdrucker
und Schriftgieer.

Der Verband hat das so abgegrenzte Gebiet spter ausgebaut. Zunchst
wurde schon 1868 in Berlin die Grndung einer $Zentral-Invalidenkasse$
beschlossen, deren Mitgliedschaft seit dem 1. Januar 1876 obligatorisch
ist. Da spter der Betrieb der Geschfte in Bayern verboten
wurde, so errichtete man dort eine besondere Invalidenkasse fr
Bayern. Mit dem 1. Oktober 1875 trat eine $Reisekasse$ ins Leben,
aus welcher reisende Mitglieder tglich 1 Mk. 25 Pf. erhalten.
Die $Arbeitslosenuntersttzung$ am Orte war schon 1875 von einer
dazu bestellten Kommission, die vom 11. bis 15. April in Gotha
tagte, beschlossen, wurde dann aber bei vorgenommener Urabstimmung
abgelehnt. Auf dem vom 24. bis 27. Mai 1876 in Leipzig abgehaltenen V.
Verbandstage wurde die Arbeitslosenuntersttzung im Prinzip genehmigt
und dieser Beschlu auf der vom 2. bis 5. September 1879 in Hannover
abgehaltenen ersten Generalversammlung des Untersttzungsvereins
deutscher Buchdrucker wiederholt, indem zugleich die baldige
Grndung einer $Zentralkrankenkasse$ beschlossen wurde. Die
Arbeitslosenuntersttzung trat darauf mit dem 1. Januar 1880, die
Zentralkrankenkasse mit dem 3. Juli 1881 in Thtigkeit. Auf der vom
28. bis 30. Mai 1885 in Berlin abgehaltenen III. Generalversammlung
wurde dann auch die Einfhrung des $Rechtsschutzes$ beschlossen. Am
22. Mrz 1873 wurde die Leipziger $Produktivgenossenschaft$ gegrndet,
doch wurde am 2. September 1879 deren Liquidation beschlossen und das
Unternehmen im Oktober 1879 verkauft.

Die notwendige Ergnzung des Gehlfenverbandes war ein
$Prinzipalverein$, der auf einer am 15. August 1889 in Mainz tagenden
Versammlung unter dem Namen Deutscher Buchdruckerverein[99] von
85 Prinzipalen gegrndet wurde. Der Vorstand aus 9 Mitgliedern hat
seinen Sitz in Leipzig, mit einem besoldeten Sekretr. Das Organ
waren zunchst die Annalen der Typographie, dann von 1875-1888 die
Mitteilungen des Deutschen Buchdruckervereins und seit 1889 die
Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker.

  [99] Wir werden uns mit dem deutschen Buchdruckerverein noch an anderer
       Stelle (vgl. unten III. Teil) zu beschftigen haben; hier ist
       ber denselben nur dasjenige mitzuteilen, was zum Verstndnisse
       seines Verhltnisses zu der Gehlfenorganisation erforderlich ist.

Als $Zweck$ bezeichnete der Verein neben einer geordneten
Organisation auch die thunlichste Frderung der materiellen und
geistigen Interessen der Gehlfen, worin der Verein sowohl eine
zeitgeme Berechtigung, als auch das eigene Interesse seiner
Mitglieder erkennt; aber die zu diesen Zwecken zu grndenden Kassen
fr Kranken-, Begrbnis-, Witwen-, Invaliden- und Reise-Untersttzung
sollen $allen$ Gehlfen zu Gute kommen, und der Verein will
deshalb mit aller Energie den Bestrebungen der Gehlfen-Vereine
entgegentreten, die die Untersttzung aus solchen Kassen, namentlich
die Gewhrung des Reisegeldes nur ihren eigenen Mitgliedern gewhren
wollen.

Diese feindliche Haltung gegen den Gehlfenverband zeigte sich denn
auch sofort darin, da der Vorstand sich im Oktober 1889 nicht an
diesen, sondern an $alle$ Gehlfenvereine Deutschlands mit der
Aufforderung wandte, sich darber zu uern, in welcher Weise
der Deutsche Buchdruckerverein nach ihrer Ansicht das Interesse
der Gehlfen frdern knne. Aber der Gehlfenverband erreichte
es, da diese Anfragen mit der einzigen Ausnahme des Leipziger
Buchdruckervereins unbeantwortet blieben. Der Hamburger Gehlfenverein
gab der herrschenden Stimmung Ausdruck durch die Antwort seines
Vorsitzenden: Wnsche, die die Gehlfenschaft bei Beratung der
Statuten Ihres Vereins geltend machen mchte, kann ich mich nicht
veranlat fhlen zu deklarieren, denn nach meiner Ueberzeugung ist die
Zeit vorber, wo man in patriarchalischer Weise Wnsche an den Stufen
des Thrones niederlegte, sondern jetzt verstndigt man sich auf der
Grundlage, da alle Menschen gleichberechtigt sind, ob Arbeitgeber und
-nehmer.

Die gegenseitigen Streitigkeiten setzten sich ununterbrochen fort,
insbesondere als die wichtige Frage der $Lohnregulierung$ immer
brennender wurde. Man bezahlte den Lohn einerseits in dem gewissen
Gelde, d. h. einem festen Wochensatze, andererseits aber nach der
Arbeitsleistung als Akkordlohn. Die Gehlfen forderten nun nicht
nur eine Erhhung des Lohnes, sondern eine ihnen gnstigere Art der
Berechnung, indem an die Stelle des 1000 n-Tarifes, nach welchem der
Raum nach dem Normalmae des n gemessen wird, der Alphabet-Tarif,
bei welchem die Gesamtheit der Buchstaben des Alphabetes die
Einheit bildet, treten sollte. Der Prinzipalverein war nun zu
einem Entgegenkommen an sich bereit, lehnte aber jede Verhandlung
mit dem Gehlfenverbande, obgleich demselben die Mehrheit aller
Gehlfen angehrte, ab und forderte die gesamte Gehlfenschaft auf,
Vertreter zu whlen. Diese Wahl wurde aber fast berall abgelehnt,
und nachdem der von dem Gehlfenverbande aufgeteilte Tarif von dem
Prinzipalvereine verworfen war, kndigten zunchst in Leipzig die groe
Mehrzahl der Gehlfen zum 1. Februar 1873. Die Leipziger Prinzipale
wandten sich hierauf an den Prinzipalverein mit dem Antrage, gem
des Vereinsstatutes nunmehr die Entlassung aller Mitglieder des
Gehlfenverbandes herbeizufhren. Der Vereinsvorstand stimmte auch
diesem Verlangen zu, aber thatschlich wurde ihm nur sehr lssig
Folge gegeben, so da die Aussperrung nur etwa 2000 Gehlfen umfate.
Angesichts dieser Verhltnisse sah sich der Prinzipalverein zum
Rckzuge gezwungen und nachdem man im wesentlichen den Forderungen des
Gehlfenverbandes hatte nachgeben mssen, die eine Lohnerhhung um etwa
20-25% darstellten, wurde am 21. April 1873 die Arbeitseinstellung und
Aussperrung fr beendigt erklrt. Der neue Normaltarif wurde, nachdem
eine vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig abgehaltene gemeinsame Versammlung
ihn endgltig festgestellt hatte, am 9. Mai 1873 allgemein eingefhrt.

Der Tarif wurde zunchst fr die Zeit bis zum 1. Juli 1876 vereinbart,
doch sollte er, falls nicht von einer der beiden Parteien bis zum 1.
April 1876 die Kndigung erfolgt wre, fortbestehen und nur durch
vierteljhrliche Kndigung aufgehoben werden knnen. Um Streitigkeiten
zu entscheiden wurde fr jeden der 12 Kreise, in welche man das
deutsche Reich einteilte, ein $Schiedsamt$ eingerichtet, bestehend
aus 3 Prinzipalen und 3 Gehlfen; den Vorsitz fhrt ein Prinzipal,
falls die Klage von einem Gehlfen ausgeht, und umgekehrt. Auch
Nichtverbandsmitglieder drfen sich an das Schiedsamt wenden. Als
Berufungsinstanz gilt das aus je einem von den Kreisen gewhlten
Prinzipal- und Gehlfenvertreter gebildete $Einigungsamt$ in Leipzig.
Falls von einer der beiden Parteien eine Abnderung des Tarifes
verlangt wird, tritt das Einigungsamt als $Tarif-Revisionskommission$
in Thtigkeit, doch sind deren Beschlsse der Abstimmung seitens der
Kreise zu unterwerfen.

Aber hatte man auf diese Weise der Entstehung von Streitigkeiten
theoretisch auf das Beste vorgebeugt, so scheiterte doch die Sache
bald daran, da der Prinzipalverein nicht allein zu wenig Mitglieder
besa, um seinen Beschlssen den erforderlichen Nachdruck zu geben,
sondern sich nicht einmal imstande zeigte, seine eigenen Mitglieder
zur Anerkennung seiner Abmachungen zu zwingen. Dazu kam die in den
nchsten Jahren ungnstige allgemeine Geschftslage, und obgleich die
Gehlfen sich sowohl 1876 als 1878 den von den Prinzipalen beantragten
und von der Tarifrevisionskommission beschlossenen Lohnherabsetzungen
fgten, wobei insbesondere der Verbandsvorstand Ehrlichkeit und Einflu
genug bewies, um selbst einzelne Widerstnde zu beseitigen, lie man
doch 1878 die $Schiedsmter$ und das $Einigungsamt$ wieder fallen und
bertrug die Verhandlung ber Tarifnderungsantrge einer $besonderen
Tarifrevisionskommission$ aus 24 Mitgliedern. Der neue Tarif trat
mit dem 1. Oktober 1878 in Kraft, nachdem er in Urabstimmung von
254 Prinzipalen gegen 16 und von 2832 Gehlfen gegen 537 angenommen
war, aber thatschlich wurde er nur in der Minderzahl der Geschfte
eingefhrt, und eine 1879 vorgenommene Umfrage ergab, da er unter 2715
Prinzipalen nur von 654 beobachtet wurde, ja an verschiedenen Orten
z. B. Berlin hatten sich besondere Prinzipalvereine gebildet, die sich
in Gegensatz zu dem Hauptverein stellten.

Eine schwere Krisis und bedauerliche Unterbrechung des bisherigen
erfreulichen Fortschrittes brachte die Zeit des $Sozialistengesetzes$.
Wie die schsischen Behrden sich berhaupt vor fast allen brigen
dadurch nicht zu ihrem Ruhme ausgezeichnet haben, da sie unter
der Herrschaft des Gesetzes Alles unterdrckten, was irgendwie nach
Arbeiterorganisation und Arbeiterbewegung aussah, so glaubten sie
auch hier die Sozialdemokratie dadurch zu schdigen, da sie ihren
gefhrlichsten Gegner vernichteten. Um derartigen Angriffen und
dem Verdachte, da politische Zwecke verfolgt wrden, thunlichst
vorzubeugen, beschlo, wie schon erwhnt, der Verband am 21.
November 1878 seine Auflsung, indem gleichzeitig der lediglich die
Untersttzung seiner Mitglieder bezweckender $Untersttzungsverein
Deutscher Buchdrucker$ mit dem Sitze in Leipzig gegrndet wurde.
Aber dieser Vorsicht ungeachtet wurde der neue Verein am 5. Mrz 1879
polizeilich aufgelst. Derselbe verlegte deshalb seinen Sitz nach
Stuttgart, wo man mehr sozialpolitisches Verstndnis zeigte. Auch in
Bayern wurde jetzt pltzlich der Verband fr einen solchen politischen
Karakters erklrt und den bayrischen Vereinen die Beteiligung
untersagt, bis man sie 1889 wieder gestattete. Aehnliches bereitete man
1885 in Preuen vor, sah aber merkwrdigerweise von weiteren Schritten
ab, als der Verband seinen $Sitz nach Berlin verlegte$; nur die dem
Verbande angehrige Invalidenkasse blieb in Stuttgart.

Die neue $Sozialversicherungsgesetzgebung$ bot zunchst erhebliche
Schwierigkeiten fr das Kassenwesen des Verbandes, doch gelang es sich
derselben anzupassen und daraufhin war die Wirkung hnlich wie bei den
Hirsch-Duncker'schen Vereinen, da die Arbeiter sich um so strker
beteiligten, um den Zwangskassen zu entgehen.

Nachdem man einige Jahre ohne schiedsgerichtliche Instanz gelebt
hatte, machte sich deren Notwendigkeit von neuem zwingend geltend,
und nach einer seitens der Gehlfen Anfang 1886 erfolgten Kndigung
des Tarifes trat man am 16. August 1886 in Leipzig zu Verhandlungen
zusammen, die neben einer geringen Lohnerhhung und anderen Aenderungen
zu einer $Wiederherstellung der lokalen Schiedsgerichte und des
Einigungsamtes$ als Berufungsinstanz fhrten, doch sollten bei den
Wahlen nur diejenigen Prinzipale und Gehlfen stimmberechtigt sein,
die den Tarif anerkannten und nach demselben arbeiteten. Hierdurch
wurde ein ganz neues Organ geschaffen, nmlich die $Tarifgemeinschaft$,
eine Vereinigung von Prinzipalen und Gehlfen, die den beiderseitigen
Vereinen mit einer gewissen Selbstndigkeit gegenbersteht.

Ein weiteres wichtiges Ergebnis dieser Verhandlungen bestand in der
Festsetzung einer $Skala ber das Verhltnis der Lehrlinge$ zu den
Gehlfen, die innerhalb 6 Jahren durchgefhrt werden sollte[100].

  [100] Nach derselben durften gehalten werden:

              I. Setzer:                          II. Drucker:
        auf -- bis  3 Geh. 1 Lehrl.         auf -- bis  2 Geh. 1 Lehrl.
        auf  4  "   7  "   2   "            auf  3 bis  5  "   2   "
         "   8  "  12  "   3   "             "   6  "   9  "   3   "
         "  13  "  18  "   4   "             "  10  "  14  "   4   "
         "  19  "  24  "   5   "             "  15  "  20  "   5   "
         "  25  "  30  "   6   "
    auf fernere 8 Geh. 1 Lehrl. mehr.   auf fernere 6 Geh. 1 Lehrl. mehr.

In noch hherem Grade, als bei den Gehlfen, fhrte die Einfhrung der
staatlichen Zwangsversicherung fr den Prinzipalverein eine Strkung
herbei, indem dessen Mitgliederzahl von 277 im Jahre 1885 sich 1886
pltzlich auf 1104 erhob. Aber man that jetzt einen verhngnisvollen
Schritt. Durch das Unfallversicherungsgesetz waren die smtlichen
Prinzipale zu einer neuen Zwangsvereinigung, der Berufsgenossenschaft,
zusammengeschlossen und so mochte der Gedanke nahe liegen, den
bestehenden Verein an diese anzuschlieen. In der That ging man diesen
Weg, indem man in Anlehnung an die 9 Sektionen der Berufsgenossenschaft
auch 9 Sektionen des Vereins bildete und beide rtlich zusammenfallen
lie, ja man machte die Sektionsvorstnde der ersteren zugleich zu
solchen des letzteren. Das war aber ein schwerer Fehler, denn auf diese
Weise legte man wichtige Aufgaben zum Teil in die Hnde von Personen,
die zu ihrer Erfllung durchaus nicht geneigt waren und dem Vereine
und seiner verstndigen sozialpolitischen Tendenz vllig ablehnend, ja
feindlich gegenberstanden.

Das sollte sich sofort zeigen bei der Ausfhrung der getroffenen
Vereinbarungen. Wie auf allen Gebieten der Sozialpolitik die
Industriellen in Rheinland-Westfalen sich stets als Vertreter des
engherzigsten Unternehmerstandpunktes erwiesen haben, so fand auch
hier die auf Verstndigung mit den Gehlfen gerichtete Haltung des
Prinzipalvereins bei den Prinzipalen in Rheinland-Westfalen die
entschiedenste Mibilligung, und da sie in der rheinisch-westflischen
Sektion der Berufsgenossenschaft die Mehrheit hatten, so war es
begreiflich, da deren Vorstand sich zum Organ der Opposition machte,
ja dieser Widerstand ging so weit, da die Sektion nicht allein auf
ihrer Weigerung, den vereinbarten Tarif einzufhren, selbst dann
verharrte, als der Prinzipalverein ihn in formgerechter Abstimmung mit
214 gegen 93 Stimmen angenommen hatte, sondern sogar eine regelrechte
Agitation gegen denselben einleitete. Der Vereinsvorstand war auer
stande, diesen Widerstand zu brechen und die getroffene Vereinbarung
bei seinen Mitgliedern zur Anerkennung zu bringen. Es war deshalb ein
Beweis groer Selbstverleugnung, da der Gehlfenverband sich in neue
Unterhandlungen einlie, die dahin fhrte, da man sich ber einen
neuen Tarif einigte, der mit dem 1. Januar 1889 in Kraft trat.

Aber dieser wurde bald von den Gehlfen gekndigt, und erst nach
langen Verhandlungen, die vom 11.-14. September 1889 in $Stettin$
stattfanden, gelangte man endlich zu einem Abkommen, welches vom
1. Oktober 1890 ob gelten sollte und insbesondere den wichtigen
Beschlu enthielt, da die tariftreuen Prinzipale nur solche Gehlfen
beschftigen sollten, die nachweislich zu tarifmigen Bedingungen
gearbeitet haben und in tariftreuen Geschften ausgebildet sind, wie
man es ebenso den Gehlfen zur Pflicht machte, nur bei tariftreuen
Prinzipalen in Arbeit zu treten. Man hatte nmlich lngst eingesehen,
da der Interessengegensatz nicht bestehe zwischen Prinzipalen und
Gehlfen, sondern zwischen diesen beiden Klassen, soweit sie ihr wahres
Interesse im Auge haben, auf der $einen$, und den Tarifgegnern unter
Prinzipalen und Gehlfen auf der $andern$ Seite. Der schlimmste Feind
der gemeinsamen Interessen ist die Schmutzkonkurrenz, welche die Preise
drckt; ihr kann man nur durch gemeinsame Thtigkeit entgegentreten.

Um $Tarifverhandlungen$ leichter zum Abschlu bringen zu knnen, wurde
von den Gehlfen eine Aenderung dahin beantragt, da $an Stelle der
Gesamtheit der Prinzipale und Gehlfen vielmehr die beiderseitigen
Organisationen als vertragschlieende Teile treten$ sollten, doch wurde
der Antrag von den Prinzipalen abgelehnt. Dagegen wurde ein ganz neues
Prinzip in den Stettiner Tarif eingefhrt, indem es dort in  32 heit:
Der Prinzipal ist verbunden, die bei ihm konditionierenden Gehlfen
voll zu beschftigen und dieselben bei unzureichender Arbeit fr
etwaige Zeitversumnis nach dem Durchschnittsverdienste der letzten 30
Arbeitstage zu entschdigen.

Den lokalen Schiedsgerichten hat man an einzelnen Orten, so z. B. in
Leipzig, einen $gemeinsamen Arbeitsnachweis$ angeschlossen, der unter
einem vom Schiedsgerichte gewhlten, aus einem Prinzipal und einem
Gehlfen bestehenden Vorstande durch einen Gehlfen besorgt wird, wobei
die Reihenfolge der Anmeldungen entscheidet; fr jede erfolgreiche
Anmeldung sind 50 Pf. zu entrichten. Leider haben die Leipziger
Gehlfen diesen gemeinsamen Arbeitsnachweis nach einiger Zeit gekndigt
und einen solchen einseitig eingerichtet, doch sind sie hierbei von
dem Einigungsamte nachdrcklich bekmpft. Abgesehen von diesem Falle
haben sich die Gehlfen regelmig durchaus den getroffenen Abmachungen
gefgt, whrend es dem Prinzipalverein nur selten gelungen ist, seine
Mitglieder zur Befolgung derselben anzuhalten.

Hatte sich bisher die Entwickelung im Buchdruckergewerbe durchaus in
einer Richtung vollzogen, welche die besten Hoffnungen fr die Zukunft
gestattete, so wurde dieselbe leider durch den groen Streik von 1891
in hchst bedauerlicher Weise unterbrochen. Angesichts der groen
und immer mehr steigenden Arbeitslosigkeit[101] und der zunehmenden
Lehrlingszchterei[102] hatte die in Berlin vom 23. bis 25. Juni
1891 abgehaltene VI. Generalversammlung des U. V. D. B. beschlossen,
an der schon frher angeregten Forderung einer Herabsetzung der bis
dahin blichen Arbeitszeit von 10 auf 9 Stunden, sowie der energischen
Durchfhrung des Tarifs seitens der Prinzipale mit Nachdruck
festzuhalten. In Ausfhrung dieser Beschlsse hatte man am 1. Juli
1891 den Tarif gekndigt, so da dessen Gltigkeit am 1. Januar 1892
ablief[103].

  [101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande gefhrten Tabellen
        hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880-1893 zwischen
        5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen.
        Die an Arbeitslose gewhrte Untersttzung belief sich 1890 auf
        180000 Mk.

  [102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben.
        Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in
        Deutschland ein Lehrling im Grobetriebe auf 5,35, im
        Kleinbetriebe auf 1,33 Gehlfen. Die spteren Zhlungen haben
        Lehrlinge und Gehlfen nicht getrennt, doch ist das Verhltnis
        zweifellos nicht gnstiger geworden, viele kleine Druckereien
        arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265
        mitgeteilte Lehrlingsskala.

  [103] Seitens der Prinzipale wrde dies allerdings bestritten, indem
        man die  40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, da derselbe
        so lange in Gltigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen
        sei, dahin auslegte, da der Tarif nicht einseitig aufgehoben,
        sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt
        werden knne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt,
        zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die
        Ausfhrung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen.
        Vergl. $Gerstenberg$ a. a. O., S. 170.

Die Tarifkommission, die nach den bestehenden Vereinbarungen nunmehr
die Feststellung eines neuen Tarifes zu betreiben hatte, tagte vom
6. bis 8. Oktober 1891 in Leipzig. Die Gehlfen forderten einerseits
Herabsetzung der Arbeitszeit auf 9 Stunden und andererseits, um den
dadurch entstehenden Ausfall auszugleichen, eine Lohnerhhung von 10%.
Die Prinzipale waren zu einer Lohnerhhung von 7-1/2% bereit, lehnten
aber die Verkrzung der Arbeitszeit entschieden ab. Da nun aber die
Gehlfen aus dem angegebenen Grunde, nmlich um der Arbeitslosigkeit
zu steuern, gerade auf den letzteren Punkt das Hauptgewicht legten und
deshalb glaubten, mindestens eine Herabsetzung auf 9-1/2 Stunden bei
Erhhung der Grundpositionen um 5% festhalten zu mssen, whrend die
Prinzipale hierauf nicht eingehen wollten, so muten die Verhandlungen
abgebrochen werden, indem zugleich die Gehlfenmitglieder der
Tarifkommission ihr Mandat fr erloschen erklrten.

Auf Veranlassung des U. V. D. B. fanden am 22. Oktober 1891 an allen
Orten Buchdruckerversammlungen statt, welche beschlossen, berall da,
wo die Forderungen nicht bewilligt wrden, am 24. desselben Monats
die Arbeit zu kndigen. Dies wurde denn auch ausgefhrt, und da dem
Beschlusse fast berall Folge gegeben wurde, so konnte der Vorstand am
28. Oktober bekannt machen, da mehr als 12000 Gehlfen in Kndigung
stnden, whrend etwa 3000 die Forderungen bewilligt erhalten htten.

Aber die Gehlfen hatten sich zu sehr auf ihre wohlgefllten Kassen
verlassen und im brigen die Zeit des Kampfes ungnstig gewhlt. Bald
machte eine Anzahl von Gehlfen in den kleinen Druckorten die Kndigung
rckgngig, so da nur etwa 8 bis 9000 den Streik durchfhrten. Ebenso
war die anfangs gezahlte Untersttzung von tglich 2 Mk. zu hoch, als
da sie nicht bald zu einer Erschpfung der Kasse htte fhren mssen.
Allerdings erhielten die Gehlfen Untersttzung aus Arbeiterkreisen
aller Lnder, insbesondere von den englischen trade unions 3520 Pfd.
St., auerdem aber aus fast allen Staaten Europas, sowie aus Amerika
und Australien, so da der Rechenschaftsbericht fr die Zeit vom
1. April 1891/92 als Ergebnis der freiwilligen Sammlungen 270361
Mk. auffhren konnte. Aber diese Anlehnung an die internationale
Arbeiterbewegung, ja geradezu eine Hinneigung zu einem Anschlusse
an die Sozialdemokratie[104], wie sie je lnger um so entschiedener
in dem Organe der Gehlfenschaft, dem Korrespondent, hervortrat,
trug dazu bei, den Gehlfen die Sympathien in der ffentlichen
Meinung und bei den Regierungen zu rauben. Insbesondere die letzteren
nahmen eine feindselige Haltung ein und haben dadurch wesentlich
dazu beigetragen, den Ausstand zum Scheitern zu bringen. So wurde in
Stuttgart, wo der Sitz der Verbandsinvalidenkasse sich befand, in
Anla eines Beschlusses, derselben 24000 Mk. zu Untersttzungszwecken
zu entnehmen, die Sequestrierung der Kasse verfgt. Vor allem aber
nahm die preuische Polizei den Kampf auf. Auf eine Eingabe des
Prinzipalvereins au den Minister des Innern vom 4. Dezember 1891, in
welcher die Auszahlung von Streikgeldern als statutenwidrig angefochten
wurde, erhielt derselbe am 12. desselben Monats eine zustimmende
Antwort, und am 30. desselben Monats wurde dem Vorstande des U. V.
durch Verfgung des Polizeiprsidenten in Berlin die weitere Gewhrung
von Untersttzungen aus Vereinsmitteln an Streikende, zugleich aber
auch die fernere Erhebung von Extrasteuern verboten. Dabei sttzte
man sich auf eine Bestimmung des Statuts, deren Aenderung bereits
durch die Generalversammlung beschlossen war. Die Genehmigung dieser
Aenderung war auch schon beim Minister nachgesucht und von diesem in
einem Reskripte vom 6. Oktober 1891 insofern in Aussicht gestellt,
als nur noch geringfgige redaktionelle Aenderungen erfordert wurden.
Jetzt wurde die Genehmigung zunchst hinausgezgert und dann gnzlich
verweigert[105]. Das ganze Verfahren des Polizeiprsidenten ist spter
auf erhobene Verwaltungsklage durch die Urteile des Bezirksausschusses
vom 29. Mrz 1892 und des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Januar 1893
fr ungesetzlich erklrt, aber damit konnte natrlich die einmal
eingetretene Schdigung nicht wieder beseitigt werden.

  [104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man spter behauptet, auf das
        Bedenken der ungnstigen Zeitverhltnisse hingewiesen und vom
        Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. $Braun$ im Sozialpolit.
        Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.

  [105] Die vorstehende Darstellung sttzt sich auf $Gerstenberg$
        a. a. O., S. 175 ff., wo das Nhere nachzulesen ist.

Das Verfahren des Ministers des Innern stand hierbei in einem
wunderbaren Gegensatze zu demjenigen des Handelsministers Freiherrn
von $Berlepsch$, der sich durch Vermittelung des Privatdozenten
Dr. v. $Schultze-Gvernitz$ in Leipzig bereit erklrte, unter der
Voraussetzung der Zustimmung beider Teile eine Vermittelung zu
bernehmen. Aber ebenso, wie die schon vorher von privater Seite
($Freund$ und $Bhmert$) angebotene Vermittelung, scheiterte auch
dieser Versuch daran, da die Prinzipale erklrten, von ihrem
Standpunkte nicht abgehen zu knnen.

Unter diesen Umstnden blieb den Gehlfen nichts brig, als
nachzugeben, und nachdem am 10. Januar 1892 eine Konferenz von
Vertretern der bedeutendsten Druckorte die Notwendigkeit einer
Beendigung des Streiks anerkannt hatte, wurde am 13. desselben Monats
von einer gemeinsamen Versammlung der beiderseitigen Vertreter ein
$Abkommen$ geschlossen, welches nach den beiden Hauptunterhndlern
$Dblin$ und $Bxenstein$ benannt wird. Von denselben wurde die
Wiederaufnahme der Arbeit unter den Bedingungen des alten Tarifs
vereinbart. Nachdem die der Form halber noch vorbehaltene Zustimmung
der einzuberufenden Gehlfenversammlungen am 16. Januar erteilt war,
wurde am 18. desselben Monats der Streik von beiden Seiten formell fr
beendigt erklrt.

Der durch 10 Wochen fortgesetzte Ausstand, der brigens von den
Gehlfen unter strenge Fernhaltung aller Gesetzwidrigkeiten gefhrt
ist, hat denselben auerordentlich hohe Opfer gekostet. Allerdings
scheint die im Korrespondent (Nr. 117 von 1893) angegebene Nummer
von 2741119 Mk. sehr hoch zu sein, aber immerhin ergeben die
Rechnungsablagen eine Gesamtausgabe der Verbandskasse von 999610 Mk.,
wobei die lokalen Aufwendungen nicht einbegriffen sind[106].

  [106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhltnisse,
        die ihm zu Grunde lagen, giebt $Tiedemann$ in der Zeitschr.
        f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der
        Verfasser macht den Gehlfen den Vorwurf, da sie in Stettin
        ihre brigen Forderungen aufgegeben htten zu Gunsten des
        Zugestndnisses, knftig den Tarif durch Vereinbarungen der
        beiderseitigen Verbnde festzusetzen. Dies sei allerdings
        ein uerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei
        in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, da es
        durchfhrbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen,
        da die Durchfhrung seitens des Prinzipalvereins kaum
        ernsthaft versucht sei. Ferner htten sie dadurch, da sie den
        in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt htten,
        den Prinzipalen die Mglichkeit gegeben, sich auf den schon
        damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rsten,
        was auch dadurch geschehen sei, da, soweit irgend mglich,
        alle Auftrge vorher erledigt und so knstlich fr die Dauer
        des Streiks eine Zeit der Geschftsstille geschaffen sei. Das
        unbegreifliche Eingreifen des Preuischen Ministers des Innern
        sei darauf zurckzufhren, da dort sich die spter herrschend
        gewordene Politik der Bekmpfung aller Arbeiterorganisationen
        bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch
        dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen
        Erschpfung der Kasse einen wirklichen Einflu auf das Ergebnis
        des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der
        bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberfhrung
        in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe
        jetzt, unter dem Drucke der Verhltnisse, sein frheres und
        durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt
        zu gestatten, die zu den tarifmigen Preisen arbeiteten,
        fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins
        untreu geworden. Das Hauptziel msse sein, der verhngnisvollen
        Lehrlingszchterei entgegen zu wirken.

Das bisherige gnstige Verhltnis zwischen Prinzipalen und Gehlfen war
naturgem jetzt vllig zerstrt. Allerdings wollte der Prinzipalverein
die frhere Tarifgemeinschaft fortsetzen und forderte am 8. April 1892
die Gehlfen auf, an Stelle der frheren Vertreter, die wie erwhnt,
ihre Aemter am 22. Oktober 1891 niedergelegt hatten, andere zu whlen.
Nachdem man sich zunchst dieser Wahl zu entziehen gesucht hatte,
empfahl man dann, berall die Wiederwahl der frheren Vertreter, die
dann auch fast berall mit groer Mehrheit erfolgte. Obgleich die
Gehlfenschaft hierbei offenbar durchaus in ihrem Rechte war, erklrte
der Vorstand des Prinzipalvereins diese Wahl fr eine Ablehnung der
Tarifgemeinschaft und $lsten die Tarifkommission einseitig auf$.

Auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen Generalversammlung
wurde dieses Vorgehen des Vorstandes vielfach angegriffen, dann aber
doch beschlossen, sich auf den Boden der geschaffenen Thatsachen
zu stellen und unter Vorbehalt spterer Vereinbarungen mit der
Gehlfenschaft zunchst selbstndig gewisse Aenderungen des alten
Tarifes vorzunehmen, von dem spter die Gehlfen behaupteten, da
sie eine durchschnittliche Herabsetzung um 10-15% bedeuteten. Doch
ist das Inkrafttreten dieses Tarifs bisher hauptschlich durch den
Widerstand der Berliner und Stuttgarter Prinzipale gehindert. Auerdem
beschlo man die Begrndung einer $Untersttzungskasse fr arbeitslose
Gehlfen$, zu der die Gehlfen wie die Prinzipale je 10 Pfennig
wchentlich beizusteuern haben. Dafr wird ein Tagegeld von 1 Mk.
bis zu 140 Tagen gewhrt, doch ist den Gehlfen keine beschlieende
Mitwirkung bei der Verwaltung eingerumt. Trotz des Widerspruches der
Gehlfen ist diese Kasse am 1. Januar 1893 ins Leben getreten und mit
derselben zugleich eine $Invalidenzuschukasse$ in der Art verbunden,
da die Mitgliedschaft der einen Kasse die der anderen nach sich zieht.

Nach den Erfahrungen, welche die Gehlfenschaft hinsichtlich des
Eingreifens der staatlichen Behrden gemacht hatte, war es ihr nicht zu
verdenken, da sie versuchte, eine dieser Strung weniger ausgesetzte
Organisation zu schaffen. Der bisherige Untersttzungsverein hatte
die juristische Form einer eingeschriebenen Hlfskasse gehabt
und war dehalb den Bestimmungen des Gesetzes vom 7. April 1876
insbesondere auch hinsichtlich der obrigkeitlichen Besttigung der
Statuten ( 4) unterworfen gewesen. Um dem zu entgehen, beschlo man
auf der 7. Generalversammlung, die vom 28. Juni bis 2. Juli 1892 in
Stuttgart stattfand, die $Auflsung des Untersttzungsvereins$ und
die Neugrndung des $Verbandes deutscher Buchdrucker$, indem man
damit an die frhere Entwicklung bis zum Jahre 1878 anknpfte. Bei der
statutengem ber diesen Beschlu vorgenommenen Urabstimmung in den
Tagen vom 17. bis 21. November 1892 wurde derselbe mit 13085 von 13722
abgegebenen Stimmen genehmigt.

Gleichzeitig beschlo man die bisher bestehenden $einzelnen Kassen
aufzulsen$ und deren Leistungen alle auf die einzige allgemeine
Verbandskasse zu bernehmen. Um staatlichen Eingriffen sich zu
entziehen, wurde zugleich beschlossen, die $Untersttzungen$ knftig
$in das diskretionre Ermessen des Vorstandes zu stellen$ und ihnen
dadurch den Karakter eines Rechtsanspruches zu nehmen, eine hchst
bedenkliche Maregel, die nur durch den uern Zwang entschuldigt
werden kann.

Ausgefhrt wurde dieser Auflsungsbeschlu zunchst nur hinsichtlich
der $Kranken- und Begrbniskasse$, die ihn in ihrer am 13. November
1892 in Berlin abgehaltenen Generalversammlung besttigte. Man wollte
dabei zugleich den Erschwerungen des neuen Krankenversicherungsgesetzes
entgehen und fate ins Auge, den Mitgliedern zu den aus den
Zwangskassen bezogenen Krankengeldern einen Zuschu zu geben, und
zwar in Hhe von wchentlich 7 Mk. bei einem Wochenbeitrage von 30
Pfennig. Die dem Vorstande bertragene Liquidation der bisherigen Kasse
war am 20. Juni 1894 beendigt, und da mit verschiedenen Ausnahmen
die Mitglieder auf den ihnen statutengem zustehenden Rest des
verbleibenden Vermgens zu Gunsten des Verbandes verzichteten -- wobei
die Einzelnen Betrge von 60-80 Mk. aufgaben -- so konnte demselben
der Betrag von 276923 Mk. 51 Pfennig zugefhrt werden. Ein Beispiel
anerkennenswerther Opferwilligkeit!

Hinsichtlich der $Zentral-Invalidenkasse$, deren Sequestration durch
einen am 18. Mrz 1892 abgeschlossenen Vergleich beendigt war, beschlo
man, die Kasse zwar einstweilen fortbestehen zu lassen, solange
nicht von den Behrden weitere Schwierigkeiten gemacht wrden, im
letzteren Falle aber gleichfalls die Auflsung herbeizufhren. Die
Prinzipale suchten dann durchzusetzen, da auch die aus dem Verbande
ausgeschiedenen Buchdrucker an der Kasse teilnehmen drften, und da ein
gerichtliches Urteil dieser Auffassung beitrat, die Verbandsmitglieder
aber die Vorteile der Kasse den nicht organisierten Gehlfen nicht
zukommen lassen wollten, so beschlo die am 3. Juli 1893 in Weimar
abgehaltene auerordentliche Generalversammlung die Liquidation der
Kasse. Aehnlich erging es der Invalidenkasse, welche der Gau Bayern fr
sich gegrndet hatte; auch hier erfolgte wegen des gleichen Grundes
in der Ostern 1893 in Mnchen abgehaltenen Generalversammlung die
Liquidation. Die Aufgaben beider Kosten wurden auf die Verbandskasse
bernommen.

Hinsichtlich des Tarifs protestirte der Verband gegen dessen einseitige
Festsetzung durch die Prinzipale, bevollmchtigte aber seinen Vorstand,
mit den letzteren eine Vereinbarung zu treffen.

Ebenso erhielt der Vorstand den Auftrag, mit den brigen graphischen
Arbeiterorganisationen (Schriftschneiderei, Holzschneiderei,
Messinglinienfabrikation, Stein-, Metall- und Farbdruckerei), zum Zweck
der Abschlieung eines Vertrages ber gegenseitige Untersttzung in
Streikfllen in Verhandlungen zu treten.

Wie schon an anderer Stelle erwhnt, hat sich der Verein auch auf dem
vom 13. bis 18. Mrz 1892 in Halberstadt abgehaltenen ersten deutschen
Gewerkschaftskongresse beteiligt und ist damit vllig in den Verband
der durch die $Generalkommission in Hamburg$ vertretenen Gewerkschaften
eingetreten.

Aus den Verhandlungen der vom 17. bis 21. Juni 1895 in $Breslau$
abgehaltenen $ersten Generalversammlung$ des neuen Verbandes und dem
dort erstatteten Berichte ist folgendes zu erwhnen:

Ueber den $Tarif$ war mit den Prinzipalen eine Einigung noch nicht
erzielt. Der Vorschlag der letzteren, zum Zwecke der Verstndigung eine
Kommission von je 9 Gehlfen und Prinzipalen niederzusetzen, wobei von
den Gehlfenvertretern nur 5 durch den Verband, die brigen aber durch
die nicht zum Verbnde gehrigen Gehlfen gewhlt werden sollten, wurde
mit Entrstung abgelehnt, indem zugleich darauf hingewiesen wurde,
da auch der Prinzipalverein nur ein Viertel smtlicher Prinzipale
vereinige und trotzdem die Vertretung des gesamten Gewerbes beanspruche.

Die Verhandlung mit den brigen graphischen Gewerben ber den
Abschlu eines Kartells hatte ergeben, da man zu einer gegenseitigen
Untersttzung bereit ist, aber von der Sammlung eines gemeinsamen Fonds
zunchst noch absehen will.

Der Beitrag der Mitglieder ist auf wchentlich 1 Mk. 10 Pf.
festgesetzt, doch sind Arbeitslose befreit. Arbeitslose Mitglieder
knnen, je nachdem ihre Mitgliedschaft 100, 150 oder 750 Wochen
gedauert hat, Untersttzung bis zu 10, 20 oder 40 Wochen erhalten;
dieselbe betrgt tglich 1 Mk. Der Krankengeldzuschu ist auf tglich
1 Mk. 40 Pf. festgesetzt und wird je nach der Dauer der Mitgliedschaft
fr 13, 26 oder 52 Wochen gewhrt. Die Invalidenbeihlfe betrgt 1 Mk.
tglich, das Begrbnisgeld 50 bis 100 Mk.

Die Organisation des Verbandes hat Deutschland in 22 Gaue[107]
eingeteilt, die in Breslau durch 64 Abgeordnete vertreten waren. --

  [107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden.
        4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen.
        6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lbeck.
        9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder.
        13. Osterland-Thringen. 14. Ostpreuen. 15. Posen.
        16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien.
        19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreuen. 21. Wrttemberg. Dazu
        kommt noch die selbstndige Mitgliedschaft Leipzig.

Das Verhltnis zwischen den Prinzipalen und Gehlfen blieb zunchst
ein sehr gespanntes; die Tarifgemeinschaft, sowie Schiedsgericht und
Einigungsamt waren aufgelst und es fehlte mithin an allen Formen,
auftauchende Schwierigkeiten beizulegen. Die Gehlfen waren groenteils
gezwungen, den von den Prinzipalen geschaffenen Untersttzungskassen
beizutreten und deren Arbeitsnachweis zu benutzen. Die
Lehrlingszchterei wurde immer strker betrieben und ein Bericht des
Gehlfenverbandes stellte fest, da 5000 Lehrlinge ber die vereinbarte
Zahl beschftigt wrden. Durch den Unmut ber diese Zustnde, denen
man einstweilen machtlos gegenberstand, wurden die Gehlfen immer
mehr in eine Stimmung hineingetrieben, die jede sptere gemeinsame
Thtigkeit mit den Prinzipalen auszuschlieen drohte. Unter diesen
Umstnden machte sich auf beiden Seiten allmhlich die Ueberzeugung
geltend, da der Versuch, zu geregelten Verhltnissen zu gelangen, von
neuem unternommen werden msse. Der Gehlfenvorstand hat sich spter
gegenber Angriffen, die ihm zu weitgehendes Entgegenkommen vorwarfen,
darauf berufen, da er zunchst dafr eingetreten sei, die bei dem
groen Streik aufgestellten Forderungen von neuem aufzunehmen und es
auf einen neuen Kampf ankommen zu lassen, da aber nicht allein die
Gau- und Bezirksvorstnde angesichts der durch den Streik geschwchten
Krfte gegen diesen Plan sich erklrt htten, sondern da auch die
Stimmung in den Gehlfenkreisen durchgngig gegen denselben gewesen sei.

Der uere Verlauf der Verhandlungen war folgender:

Schon im Herbst 1894 hatten an verschiedenen Orten
Gehlfenversammlungen stattgefunden, in denen man beschlossen hatte,
mit den rtlichen Vereinen der Prinzipale Fhlung zu nehmen, da man in
dem Prinzipalverein einen widerstrebenden Faktor sah. Demgegenber sah
sich der Vorstand des letzteren veranlat, am 26. November 1894 eine
ffentliche Erklrung dahin zu erlassen, da der mit dem 1. Januar 1893
in Kraft getretene Prinzipaltarif nach seiner ausdrcklichen Bestimmung
so lange in Kraft stehe, bis durch eine Verstndigung zwischen den
beiderseitigen Gesamtheiten eine Abnderung herbeigefhrt und da es
deshalb unzulssig sei, in rtliche Sonderverhandlungen einzutreten.
Unter diesen Umstnden wandte sich der Verbandsvorstand am 11. Dezember
1894 an den Vorstand des Prinzipalvereins mit der Frage, unter welchen
Bedingungen hinsichtlich der beiderseitigen Vertretung Verhandlungen
mit der Gehlfenschaft in Aussicht genommen seien. Die am 28. desselben
Monats erfolgte Antwort ging dahin, da um bestimmte Vorschlge gebeten
wurde. Der Verbandsvorstand schlug darauf am 5. Januar 1895 vor, da
in Verfolg des frher getroffenen Bxenstein-Dblin'schen Abkommens
zwischen je 12 Vertretern der Prinzipalitt und der Gehlfenschaft
Verhandlungen ber Schaffung eines neuen Tarifes stattfinden sollten.
Der Vereinsvorstand antwortete am 6. Mrz 1895, da freilich der am
1. Januar 1893 eingefhrte Tarif in Kraft bestehe, da er aber bereit
sei, Wnsche auf Abnderung entgegenzunehmen und vorschlage, fr
Verhandlungen mit dem aus 9 Mitgliedern bestehenden Tarifausschusse
des Vereins 5 Verbandsmitglieder zu bestimmen, whrend der Vorstand
sich vorbehalte, fernere 4 Gehilfen aus dem Kreise der Nichtverbndler
zu ernennen bezw. whlen zu lassen. Der Verbandsvorstand erklrte
hierauf am 18. Mrz 1895, da er die beiderseitige Vertretung von 9
Mitgliedern annehme, aber die Art der Wahl beanstande. Nachdem der
Vereinsvorstand am 9. April sich nochmals dahin geuert hatte, da
er die Urabstimmung seitens der ganzen Gehlfenschaft vorschlage,
erklrte der Verbandsvorstand am 24. desselben Monats, da er
bei der Wichtigkeit der Sache die Entscheidung der am 11. Juni
stattfindenden Generalversammlung des Verbandes vorbehalten msse. In
dieser wurde dann der Vorschlag des Prinzipalvereins als die Wrde
der Gehlfenschaft verletzend energisch zurckgewiesen, und die
Verhandlungen waren somit vorlufig gescheitert.

Da jedoch die Mistimmung unter den Gehlfen immer drohender
und die Neigung zu einem neuen Streik immer grer wurde, zumal
nicht allein die allgemeine Geschftslage hierfr gnstig zu sein
schien, sondern auch die Vereinbarung eines Normallohntarifs mit
neunstndiger Arbeitszeit zwischen den Prinzipalen und Gehlfen in
Oesterreich einen unmittelbaren Ansto gab, machte sich auch in
Prinzipalskreisen ffentlich die Ansicht geltend, da es erforderlich
sei, durch Entgegenkommen gegen die Wnsche der Gehlfen ein neues
Vertragsverhltnis anzubahnen, um den agitatorischen Elementen
unter den letzteren den Boden zu entziehen. Es war wohl eine Folge
dieser Ermunterung, da Ende Februar und Anfang Mrz 1896 an den
verschiedensten Orten groe Gehlfenversammlungen stattfanden, in denen
ein neuer Tarif gefordert wurde. Insbesondere eine am 21. Februar in
Leipzig abgehaltene Versammlung, in welcher der Verbandsvorsitzende
$Dblin$ Bericht erstattete, erklrte sich in diesem Sinne. Bereits
am 24. desselben Monats beantragte der Verbandsvorstand, dem in der
Versammlung erhaltenen Auftrage entsprechend, bei dem Vereinsvorstande
die Anberaumung einer gemeinsamen Verhandlung, indem er als Forderungen
der Gehlfen geltend machte: 1. mglichste Verkrzung der Arbeitszeit,
2. eine dementsprechende Lohnerhhung, 3. Przisierung der durch die
Praxis als streitig empfundenen Paragraphen des Tarifs. Versammlungen,
die an andern Orten abgehalten wurden, schlossen sich fast berall den
Leipziger Beschlssen an und bezeichneten als Forderungen: Arbeitszeit
von 9 Stunden, Lohnerhhung bei Berechnung um 5%, bei dem gewissen
Gelde um 15%.

Der Vorstand des Prinzipalvereins ging, nachdem am 3. Mrz eine
persnliche Besprechung der beiden Vorsitzenden stattgefunden hatte,
auf den Vorschlag ein, und so traten am 11. Mrz 1896 zum ersten Male
seit 4 Jahren wieder Vertreter des Gehlfenverbandes mit denjenigen
der Prinzipale zu gemeinsamer Beratung zusammen. Die schwierigen
Verhandlungen, bei denen beide Teile groe Migung und weitgehendes
Entgegenkommen bewiesen, endeten mit Annahme folgenden Beschlusses:

Der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklrt sich bereit,
dem Antrage der Gehlfenschaft auf Zusammentritt beiderseitiger
Tarifvertreter zu entsprechen, und werden zu den vorzunehmenden Wahlen,
Beratungen und Beschlufassungen mit den Gehlfenvertretern die
folgenden Termine vereinbart:

  1. Die erforderlichen Gehlfenvertreterwahlen werden durch das
     Einigungsamt des Gewerbegerichtes der Stadt Leipzig ausgeschrieben
     und sind durch Urwahlen bis zum 25. Mrz zu erledigen;

  2. Antrge fr den Tarifausschu sind bis zum 8. April bei dem
     Einigungsamte des Gewerbegerichtes zu Leipzig einzureichen und
     hat die Verffentlichung in der Zeitschrift fr Deutschlands
     Buchdrucker und im Correspondent durch die in Leipzig ansssigen
     Prinzipals- bezw. Gehlfenmitglieder des Tarifausschusses zu
     erfolgen;

  3. am 15. April tritt der Tarifausschu der Prinzipale mit
     den gewhlten Tarifvertretern unter Zulassung von je zwei
     Vorstandsmitgliedern des Deutschen Buchdrucker-Vereins und des
     Verbandes der Deutschen Buchdrucker und zwei Nichtverbandsgehlfen,
     letztere sechs mit beratender Stimme, zu Verhandlungen in Leipzig
     zusammen;

  4. der Vorstand des Deutschen Buchdrucker-Vereins erklrt,
     den vereinbarten Tarif der Hauptversammlung des Deutschen
     Buchdrucker-Vereins zur Annahme zu unterbreiten, und soll der Tarif
     sptestens am 15. Mai d. J. in Kraft treten.

Die anwesenden Prinzipalsvertreter erklren fr sich persnlich, in
ihren Kreisen fr eine mige Verkrzung der Arbeitszeit und eine
Aufbesserung der Grundpositionen des Tarifs wirken zu wollen. Auch
erklren sie sich bereit, die Prinzipalitt von diesen Beschlssen
sofort in Kenntni zu setzen und an dieselbe eindringlich das
Ersuchen zu richten, den gegenwrtigen Zustand bis zum Abschlusse
der Verhandlungen als Friedensstand zu betrachten und keinerlei
Manahmen an den Personalen vorzunehmen. Anderseits erklren
die Gehlfenvertreter, dafr sorgen zu wollen, da bis zu dem
oben erwhnten Schlutermin Ausstnde oder sonstige gewaltsame
Auseinandersetzungen nicht stattfinden.

Man wollte auf Seiten der Gehlfen nicht eine Verhandlung zwischen den
beiderseitigen Verbnden, sondern zwischen Vertretern der Gesamtheit;
auf Seite der Prinzipale hielt man dagegen an dem Standpunkte fest,
da der Prinzipalverein zur Vertretung der Gesamtheit befugt sei.
Schlielich gaben die Gehlfen in diesem Punkte nach. Interessant war,
da in einer ganz Deutschland berhrenden Angelegenheit eine lokale
Behrde, das Leipziger Einigungsamt, eine Thtigkeit bernahm, die von
allen Seiten anerkannt wurde.

Die vom Einigungsamte ausgeschriebenen Wahlen zum Tarifausschusse
fanden vom 20. bis 25. Mrz statt und ergaben ausschlielich
Verbandsmitglieder; der von den Prinzipalen begnstigte Gutenbergbund
erwies sich als vllig machtlos. Schon nach dem Ausfalle der Wahlen
konnte man beurteilen, da die grundstzlich der Schaffung der
Tarifgemeinschaft gnstige Stimmung gesiegt hatte. Immerhin machte die
Verstndigung groe Schwierigkeiten und in den durch 3 Tage vom 15. bis
17. April fortgesetzten Verhandlungen drohte hufig die Einigung zu
scheitern. Schlielich aber gelang diese, indem man einstimmig folgende
Beschlsse fate:

  1. Die Grundpreise fr Berechnung werden um 2 Pfennig fr 1000
     Buchstaben erhht;

  2. das gewisse Geld wird von 20 Mk. 50 Pf. auf 21 Mk. erhht;

  3. die tgliche Arbeitszeit betrgt 9 Stunden mit Ausnahme der
     Pausen und hat innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens bis 9 Uhr
     Abends stattzufinden und zwar in der Weise, da z. B. beim
     Arbeitsbeginn um 6 Uhr morgens die Arbeit bis sptestens 5 Uhr
     abends beendigt sein mu. An Pausen sind zu gewhren je 1/4 Stunde
     fr Frhstck und Vesper und mindestens 1 Stunde fr Mittag. Bei
     durchgehender Arbeitszeit soll die effektive Arbeitszeit 1/4 Stunde
     krzer sein. Die Lohnstze bleiben jedoch dieselben. Bei dieser
     Arbeitszeit fllt die Vesperpause fort. Die Mittagspause soll
     zwischen dem betr. Prinzipal und seinen Gehlfen vereinbart werden;
     als Willensuerung der Gehlfen gilt die Ansicht der Mehrheit.

Hierbei waren jedoch 2 Klauseln gemacht, nmlich

  1. Hinsichtlich der Maschinenmeister und Drucker die Herabsetzung der
     Arbeitszeit in anderer Form, als tglich 1/2 Stunde, insbesondere
     in der Form zu verwirklichen, da an 3 Tagen je 10 Stunden und an 3
     Tagen je 9 Stunden gearbeitet wird.

 2. hinsichtlich der Stdte unter 20000 Einwohner, in denen auf Antrag
     der Mehrheit beider Parteien die bisherige Arbeitszeit einstweilen
     beibehalten werden darf.

Der Tarif soll mindestens 3 Jahre gelten, doch ist eine Verlngerung
auf 5 Jahre in Aussicht genommen.

Zur Regelung der noch offen gelassenen Punkte fand dann vom 15. bis
19. Mai eine Fortsetzung der Verhandlungen in Berlin statt, als deren
Ergebnis folgendes zu erwhnen ist:

  1. Der _Tarif_ gilt fr die Zeit vom 1. Juli 1896 bis 1. Juli
     1901. Sollte jedoch nach Ablauf von 3 Jahren, also bis 1. Juli
     1899 festgestellt werden, da die Zahl der den Tarif anerkennenden
     Prinzipale und der nach demselben arbeitenden Gehlfen nicht
     fortgesetzt grer geworden ist, so kann er bereits vom 1.
     Juli 1899 fr den 1. Oktober 1899 gekndigt werden. Obige
     Feststellung geschieht durch das Tarifamt. Wird der Tarif nicht
     mindestens 3 Monate vor Ablauf von mindestens 4 Prinzipalen oder
     4 Gehlfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise gekndigt, so
     verlngert er sich stets um ein Jahr.

  2. Antrge auf Abnderung einzelner Teile des Tarifs sind bis zum 1.
     Juli jedes Jahres von mindestens 4 Prinzipalen oder
     Gehlfenvertretern im Auftrage ihrer Kreise beim Tarifamte
     einzubringen und von diesem sofort zu verffentlichen. Ueber die
     eingegangenen Antrge mu bis zum 1. Oktober des betreffenden
     Jahres vom Tarifausschusse Beschlu gefat werden; die
     beschlossenen Aenderungen treten am folgenden 1. Januar in Kraft.

  3. Als Organ zur Festsetzung des Tarifs wird der aus je 9 Prinzipalen
     und Gehlfen bestehenden $Tarifausschu der deutschen
     Buchdrucker$ gewhlt. Jeder der 9 Kreise der
     Buchdruckergenossenschaft whlt einen Prinzipal und einen Gehlfen.
     Wahlberechtigt sind nur diejenigen Prinzipale, welche den Tarif
     anerkannt haben und diejenigen Gehlfen, welche in tariftreuen
     Druckereien arbeiten. Die Thtigkeit des Ausschusses erstreckt
     sich auf Beratung und Festsetzung des Tarifs sowie Manahmen zu
     dessen Durchfhrung. Die Beschlsse werden mit absoluter Mehrheit
     gefat, in welcher jedoch von jeder Seite mindestens 3 Vertreter
     zugestimmt haben mssen.

  4. Zur Ausfhrung seiner Beschlsse sowie zur Vermittelung des Verkehrs
     der Tarifkontrahenten unter einander behufs Aufrechterhaltung und
     Durchfhrung des Tarifs errichtet der Tarifausschu ein Organ,
     welches an dem Vororte eines Kreises seinen Sitz hat und den Namen
     $Tarifamt der deutschen Buchdrucker$ fhrt. Dasselbe besteht aus
     je 3 Prinzipalen und Gehlfen. Das Tarifamt hat folgende
     Obliegenheiten:

     a) Die Ausfhrung der Beschlsse des Tarifausschusses;

     b) die Aufstellung und alljhrliche Verffentlichung eines
        Verzeichnisses der den Tarif zahlende Firmen;

     c) die Vornahme statistischer Erhebungen ber die Lohn-, Lehrlings-
        und Lebensverhltnisse;

     d) die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehlfen in allen
        Tarifangelegenheiten, soweit nicht die Schiedsgerichte in
        Betracht kommen, nachdem die Thtigkeit der am Vororte der
        betreffenden Kreise ansssigen Mitglieder des Tarifausschusses
        erfolglos war;

     e) die Schaffung und Fortfhrung eines Tarifkommentars;

     f) die Errichtung von Schiedsgerichten und Aufstellung einer
        Geschftsordnung;

     g) Errichtung von Arbeitsnachweisen;

     h) Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschu;

     i) Entgegennahmen der Abnderungsantrge zum Tarif, die Einberufung
        des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden
        Angelegenheiten.

  5. Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung
     des Tarifs sind an allen Kreisvororten oder sonst auf Antrag
     $Schiedsgerichte$ zu errichten. Falls die Beschlsse nicht mit
     mindestens 2/3 Mehrheit gefat sind, findet Berufung gegen die
     Schiedsgerichte an das Tarifamt statt.

  6. Die bestehenden $Arbeitsnachweise$ mssen sich verpflichten, nur
     tariftreue Gehlfen in tariftreuen Druckereien unterzubringen
     und auf Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr
     Eintreten fr tarifmige Bezahlung arbeitslos gewordenen Gehlfen
     Arbeit nachzuweisen.

Nachdem auch die Generalversammlung des Prinzipalvereins am 10.
Juni die Abmachungen anerkannt hatte, wurde der Einfhrungstermin
fr den neuen Tarif auf den 1. Juli 1896 festgesetzt, wogegen die
brigen Einrichtungen, Tarifamt, Tarifkasse, Schiedsgerichte und
Arbeitsnachweise erst im September in Kraft treten sollten.

So war also das groe Werk gelungen in dem Betriebszweige, der sich
schon immer durch das fortgeschrittenste sozialpolitische Verstndnis
von allen brigen ausgezeichnet hatte, im Buchdruckergewerbe war wieder
eine organische Verbindung von Arbeitern und Arbeitgebern hergestellt,
eine $Tarifgemeinschaft$, die ber den beiderseitigen getrennten
Gruppen die hhere Einheit bildet, um die ber den gegenstzlichen
stehenden gemeinsamen Interessen zu vertreten, eine Gemeinschaft, die
nicht zusammenfllt mit der Zusammenfassung der beiden Gruppen, sondern
ein neues selbstndiges Wesen ist, welches in beiden Gruppen diejenigen
Elemente bekmpft, die sich noch nicht auf die Stufe ausreichenden
Verstndnisses erhoben haben, um die in Wahrheit hheren Interessen
auch thatschlich ber die untergeordneten Sondervorteile der einzelnen
Gruppen zu stellen.

Eine Reihe von Bestimmungen, z. B. ber die Lohnzahlung, die Kndigung
und vor allem eine Lehrlingsskala, die bei den Verhandlungen
nicht ausdrcklich erwhnt wurden, sind einfach aus der frheren
Tarifgemeinschaft bernommen; es wird sich jetzt darum handeln,
ob insbesondere die Bestimmungen ber die Lehrlingszahl von den
Prinzipalen streng zur Durchfhrung gebracht werden, was damit
zusammenfllt, ob berhaupt die besseren, tariftreuen Elemente
unter den Prinzipalen imstande sein werden, die Herrschaft ber die
schlechten zu behaupten. Dazu ist vor allem das Verstndnis dafr
erforderlich, da sie in diesen in hherem Grade, als in den Gehlfen
ihren Gegner zu sehen haben, den sie deshalb in erster Linie mit aller
Kraft zu bekmpfen und zu besiegen haben, wenn es gelingen soll, dem
Buchdruckergewerbe seine vorbildliche Stellung und erzieherische
Bedeutung fr unsere ganze soziale Entwickelung zu wahren und zu
erhalten.

Ein Nachspiel fanden die Tarifverhandlungen noch in der
$auerordentlichen Generalversammlung$ des Buchdruckerverbandes, die
vom 13. bis 18. Juli 1896 in $Halle$ a. S. stattfand. Allerdings
handelte es sich nicht mehr darum, ber den Tarif zu beschlieen, denn
der war seitens der Gesamtheit der Buchdrucker durch die in allgemeinen
Wahlen gewhlten Vertreter mit den Prinzipalen endgltig festgesetzt.
Aber es war noch ber die Stellung zu beraten, die der $Verband als
solcher$ zu der bisherigen Entwickelung der Dinge und insbesondere zu
der dabei von seinem Vorstande beobachteten Haltung einnehmen wollte.
Im Verbande bestand eine $Gegenstrmung gegen den Vorstand$, die
von dem bisherigen Redakteur des Verbandsorganes, $Gasch$, gefhrt
wurde und aus dem Grunde besonderes Interesse bietet, weil sie auf
einer prinzipiellen Verschiedenheit des Standpunktes beruhte und
nicht mehr und nicht weniger bedeutete, als den $Gegensatz zwischen
Gewerkschaftsbewegung und Sozialdemokratie$. Den Hauptvorwurf, den
$Gasch$ gegen den Vorstand und insbesondere gegen dessen Vorsitzenden
$Dblin$ erhob, ging dahin, da der Vorstand nicht auf dem Boden
der modernen Arbeiterbewegung stehe, da er in Harmonieduselei
versunken sei und mit den Rckschrittlern zusammengehe. $Dblin$
habe sogar offen ausgesprochen, da er nichts von der Sozialdemokratie
wissen wolle. Dem gegenber erklrte es $Gasch$ fr erforderlich,
einen Systemwechsel vorzunehmen und sich auf die politische Partei zu
sttzen. Er verfolgte dies Ziel mit Aufwand aller Krfte, insbesondere
durch Flugbltter[108] und Agitationsreisen, vor allem aber durch
das seiner Leitung unterstellte Organ. Schon am 5./6. Juni hatte
auf Berufung des Vorstandes eine Konferenz der Gauvorsteher in
Berlin stattgefunden und einstimmig ihre Verurteilung ber $Gasch$
ausgesprochen. In der Generalversammlung wurde dieses Urteil besttigt
und $Gasch$ mit allen 65 Stimmen bei einer Enthaltung seines Amtes
enthoben. Sein Nachfolger als Redakteur des Correspondenten wurde
$Rexhuser$. Durchschlagend war fr dieses Vorgehen nicht in erster
Linie der von $Gasch$ vertretene Standpunkt, der vielmehr von
einigen Seiten Verteidiger fand, sondern die Art seines Auftretens,
insbesondere da er nach einem zur Verlesung gebrachten Briefe
beabsichtigt hatte, den Verband zu sprengen, sich mit einigen tausend
Mitgliedern zu trennen und ein Gegenorgan ins Leben zu rufen.

  [108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: Die Leitung
        des Buchdruckerverbandes whrend 8 Jahren, dienstbar der
        Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik,
        und gab den Anla zu einer von $Dblin$ gegen $Gasch$ erhobenen
        Privatklage.

Aber auch in der Sache selbst stellte sich die Versammlung auf den
Standpunkt des Vorstandes, indem sie mit 45 gegen 22 Stimmen die
$Tarifgemeinschaft billigte$ und einstimmig beschlo, da der bisherige
Vorstand bis zum Jahre 1899 im Amte bleiben solle.

Die Verhandlungen waren fr die Auffassung der Verhltnisse zur
Sozialdemokratie von groem Interesse, indem von der Mehrzahl der
Stimmen die vllige Unabhngigkeit dieser Partei gegenber betont
wurde. Der Referent $Rexhuser$ spottete ber das Kirchturmswettrennen
in radikalen Phrasen, das im Correspondent stattgefunden
habe, $Dblin$ erklrte, wenn er geuert habe, ein Gegner der
Sozialdemokratie zu sein, so gehe das den Verband gar nichts an,
da derselbe als Gewerkschaft auf dem Boden der heutigen Staats-
und Gesellschaftsordnung stehe. Ich habe mich Ihnen nicht als
Sozialdemokrat vermietet: vor allem bin ich ein Feind jeder Phrase.

Auch die sozialdemokratische Presse, insbesondere die Leipziger
Volkszeitung und das Parteiorgan, der Vorwrts, hatten gegen den
Vorstand und die Tarifgemeinschaft Stellung genommen und setzten ihre
Angriffe nach der Generalversammlung noch fort, so da $Dblin$ sich
veranlat sah, im Correspondent[109] sich hiergegen zu verteidigen
und zu erklren: Herr $Auer$ mag $sein$ Feld beackern und die
Austragung interner Angelegenheiten dem betreffenden Berufe berlassen.
Die Buchdrucker sind selbst Mannes genug, um zu entscheiden, was ihrem
Interesse entspricht, sie verzichten sicher gern auf die $Auer$'schen
Vorschlge. Wir respektieren das Thtigkeitsfeld der politischen Partei
und bitten uns aus, da Letztere uns in unserer gewerkschaftlichen
Thtigkeit ungeschoren lt.

  [109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896.

Der Kampf beider Richtungen innerhalb der organisierten Buchdrucker ist
aber noch keineswegs beendet. $Gasch$ hat eine Gefolgschaft um sich
gesammelt, die auf Schritt und Tritt den Verbandsvorstand bekmpft
und sehr rhrig ist. Seit dem 15. August 1896 redigiert $Gasch$ die
von einem freien Komitee herausgegebene Buchdruckerwacht, die an
Gehssigkeit gegen den Verbandsvorstand das denkbar Mglichste leistet.
Seit dem 1. Oktober 1897 erschien sie zunchst 2 Mal wchentlich, doch
ist sie bald auf 1 Mal zurckgegangen.

Auf den Einflu dieser Kreise ist es wohl auch zurckzufhren, da das
Leipziger Gewerkschaftskartell sich in den Kampf einmischte, indem es
in seiner Sitzung vom 5. April 1897 mit allen gegen 2 Stimmen die am
26. Mrz 1897 in einer ffentlichen Buchdruckerversammlung gewhlten
6 Vertreter mit der Begrndung zurckwies, da sie nicht auf dem
Boden der modernen Arbeiterbewegung stnden, da die Tarifgemeinschaft
deren Grundstzen zuwiderlaufe. Obwohl die Wahl mit mehr als 1000
Stimmen Mehrheit erfolgt war, lie man statt dieser andere 6 Vertreter
zu, die in einer kleinen Versammlung der Tarifgegner von etwa 150
Anwesenden gewhlt waren. Dieser Beschlu hat jedoch in der gesamten
sozialdemokratischen Partei- und Gewerkschaftspresse mit einziger
Ausnahme der von $Schnlank$ geleiteten Leipziger Volkszeitung
allgemeine Mibilligung gefunden, und auch die Generalkommission
ist energisch dagegen aufgetreten mit der Begrndung, da das
Gewerkschaftskartell seine Befugnisse berschreite, wenn es sich in die
Angelegenheiten der Zentralvorstnde einmische; brigens sei auch die
Tarifgemeinschaft sachlich zu billigen.

Die Opposition hat auch bereits zwei eigene $Kongresse$ abgehalten.
Der $erste$ fand statt am 7. Juni 1897 in $Leipzig$ und war von 22
Vertretern besucht. Es wurde beschlossen, die Tarifgemeinschaft auf
jede Weise zu bekmpfen und dazu einen Fonds zu grnden, zu welchem
jeder der Opposition angehrige Kollege wchentlich 10 Pf. beizutragen
habe. Dagegen wurde ein Antrag, sozialdemokratische Buchdruckervereine
zu bilden, gegen 8 Stimmen abgelehnt. Das Organ der Opposition ist die
Buchdruckerwacht, deren Redakteur $Gasch$ wieder gewhlt wurde. Die
Zahl der Abonnenten wurde auf 1520 am Ende des I. Quartals angegeben.

Unter diesen Umstnden blieb dem Verbandsvorstande nichts brig,
als auf eine formelle Ausschlieung der oppositionellen Elemente
hinzuarbeiten. Obgleich nach  15 des Statuts der Vorstand das Recht
hat, fr dessen Aufrechterhaltung Sorge zu tragen und notorische
Verbandsschdiger auszuschlieen, so wollte er doch dies nicht
selbstndig thun, sondern veranstaltete eine Urabstimmung smtlicher
Verbandsmitglieder ber die beiden Fragen, 1. ob die auf Grund der
Beschlsse des Leipziger Pfingstkongresses entwickelte Thtigkeit der
Opposition gegen das Verbandsinteresse gerichtet sei, und 2. ob gegen
die Verbandsschdiger auf Grund des Statutes vorgegangen werden solle.
Bei der Anfang September vorgenommenen Abstimmung wurde die erste Frage
mit 13759 gegen 4601, die zweite mit 13251 gegen 5164 Stimmen bejaht.
Der Vorstand hat darauf eine Bekanntmachung erlassen, in der er die
Absicht erklrt, diejenigen, die diese Willenskundgebung des Verbandes
nicht achten und knftig die in der Buchdruckerwacht zu Tage
tretenden Bestrebungen von $Gasch$ durch Ausbung von Vertrauensmtern
in der gegnerischen Vereinigung, Abhaltung von Sonderzusammenknften
zwecks Frderung dieser Bestrebungen oder sonstige von der
Oppositionsleitung veranlate zur Schdigung des Verbandes fhrende
Manahmen untersttzen wrden, aus dem Verbande zu entfernen.

Da die Opposition nicht auf ihre Bestrebungen verzichten wollte,
so war sie jetzt gezwungen, sich zu einem selbstndigen Vereine
zusammenzuschlieen. Sie hat dies gethan, indem sie am 30. Oktober
1897 die $Gewerkschaft der Buchdrucker, Schriftgieer und verwandter
Berufsgenossen$ mit dem Sitze in Leipzig grndete. Neben Rechtsschutz
und Untersttzung bei Tarifkonflikten will die Gewerkschaft
Arbeitslosen-, Reise-, Kranken- und Invalidenuntersttzung, sowie
Umzugskosten und Beihlfe in Sterbefllen gewhren. Das Eintrittsgeld
wurde auf 1 Mk., der wchentliche Beitrag auf 1 Mk. 20 Pf. festgesetzt.
Das Fachorgan, die Buchdruckerwacht, erhalten die Mitglieder
unentgeltlich. Die Leitung wurde einem provisorischen Komitee aus
7 Personen bertragen. In einem an die organisierte Arbeiterschaft
Deutschlands gerichteten Aufrufe suchte dieses Komitee die
Notwendigkeit des gethanen Schrittes damit zu begrnden, da nach den
Vorgngen im Verbande die sozialdemokratischen Mitglieder fortwhrend
mit dem Ausschlusse bedroht sind, was bei jeder Gelegenheit den
betreffenden Mitgliedern fhlbar gemacht wird.

Am 10. April 1898 hat dann in Halle a. S. der $zweite Kongre$ der
Opposition stattgefunden, auf dem die Neugrndung endgltig beschlossen
wurde. Nach Angabe der der Bewegung gnstigen Leipziger Volkszeitung
waren Vertreter aus 21 Orten erschienen, doch wird die Zahl nicht
mitgeteilt. Der Correspondent dagegen behauptet, es seien auer 30
Vertretern aus Leipzig und den Vororten nur sechs bis sieben Personen
aus anderen Orten anwesend gewesen. Der Schwerpunkt der Verhandlungen
lag in der Festlegung des $Verhltnisses zum Verbande$, doch wurde
folgender Antrag

Eine Einigung der Buchdrucker ist herzustellen, insofern der Verband

  1. sich von der jetzigen Tarifgemeinschaft lossagt, der Tarif von Jahr
     zu Jahr festgestellt wird und nur die Gehlfenorganisation den
     Tarif festsetzt. Smtliche Anhngsel des Tarifs mssen fallen;

  2. Eine Revision des Verbandsstatutes vornimmt, wodurch

     a) die Mitgliederrechte gesichert werden,
     b) die persnliche Freiheit sichergestellt wird und
     c) die Machtbefugnisse der leitenden Personen beschrnkt werden;

  3. Wird Einigung erreicht, dann treten alle ausgeschlossenen
     Mitglieder wieder in ihre alten Rechte ein;

  4. Desgleichen findet dann eine Neuwahl des Verbandsvorstandes statt

von der Mehrheit abgelehnt und statt dessen folgender Beschlu
angenommen:

In Erwgung, da es Sache des Verbandes ist, Vorschlge ber
Herstellung des Friedens unter den Buchdruckern zu machen, weil der
Verband durch die vielen Ausschlsse die Spaltung verschuldet hat,
geht der Kongre ber die vorgeschlagenen Friedensbedingungen zur
Tagesordnung ber.

Auch der von der Prekommission gestellte fernere Antrag, die
Buchdrucker-Wacht mit Rcksicht auf das bei ihr zu Tage getretene
Defizit von 220 Mk. knftig nur einmal wchentlich erscheinen zu
lassen, wurde abgelehnt und dagegen wurde der Vorschlag des Bundes
der Lithographen in Stuttgart, die Buchdrucker-Wacht als sein Organ
zu benutzen, angenommen. Der genannte Verein ist eine wenig Mitglieder
zhlende Abzweigung von dem Verbande der graphischen Arbeiter, dem
wegen Streitigkeiten die Benutzung des Verbandsorgans, die Graphische
Presse, untersagt ist.

An diesen Kongre schlo sich am folgenden Tage die $erste
Generalversammlung$ der neu gegrndeten $Gewerkschaft der Buchdrucker,
Schriftgieer und verwandter Berufsgenossen$, die ebenfalls in $Halle$
tagte und auf der nach den Berichten 220 Mitglieder durch 9 Abgeordnete
vertreten waren.

Ueber den finanziellen Stand der Gewerkschaft gab der Kassierer
folgende Abrechnung: Einnahme der Gewerkschaft 2287,20 Mk.,
des Untersttzungsfonds der Minderjhrigen 246,45 Mk., des
Witwenuntersttzungsfonds 192 Mk., Summa 2725,65 Mk. Ausgabe der
Gewerkschaft 1069,70 Mk., des Untersttzungsfonds der Minderjhrigen
42,75 Mk., des Witwenuntersttzungsfonds --,--Mk., bleibt Bestand
1613,20 Mk. Die Ausgaben der Gewerkschaft verteilten sich auf
Arbeitslosenuntersttzung mit 272,50 Mk., Krankenuntersttzung
180,60 Mk., Agitation 348,50 Mk., Druckkosten 62 Mk., Abonnement der
Buchdrucker-Wacht 45 Mk., Porti 38,15 Mk., Utensilien 29,15 Mk.,
Unkosten-Conto 58,80 Mk., Diverse 35 Mk. Mitgliederzahl 196.

In der Diskussion wurde das Verhalten des Vorwrts gegenber der
neuen Gewerkschaft getadelt. Der Buchdrucker-Wacht wurden 200 Mk.
zur Deckung des Defizits berwiesen. Der Sitz der Gewerkschaft bleibt
in Leipzig, es wurden sieben Personen in das Zentralkomitee gewhlt.
Auerdem wurden fnf Kontrolleure, die an verschiedenen Orten wohnen,
eingesetzt.

Die Generalkommission wurde gleichfalls wegen ihrer Stellungnahme zur
Gewerkschaft scharf verurteilt, aber beschlossen, da diese an die
Generalkommission angeschlossen werden soll.

Die angenommene Resolution lautet: Die Gewerkschaft der Buchdrucker
ist daselbst anzumelden und der Generalkommission schriftlich wegen
ihrer Stellungnahme zur Gewerkschaft der Tadel auszudrcken, event.
auch dahin zu wirken, da die Generalkommission durch andere Personen
ersetzt wird.

Es wurde dann noch eine Protestresolution gegen das Rundschreiben
des Staatssekretrs Grafen v. Posadowsky angenommen und ein Referat
gehalten ber die Bestrebungen der brgerlichen Sozialpolitiker, durch
die Gewerkschaftsbewegung als staatserhaltenden Faktor einen Keil in
die allgemeine Arbeiterbewegung zu treiben und diese zu zerstckeln.
Der alte Buchdruckervorstand verfahre nach diesen Tendenzen und die
Generalkommission habe auch die Exklusivitt der Berufsorganisationen
anerkannt, eine Selbstndigkeit der einzelnen Berufe, die die Gegner
dem einheitlichen Vorgehen der Sozialdemokratie entgegensetzen wollen.
Der Kongre schliet sich dem Wunsche an, da die Arbeiterschaft ein
scharfes Auge auf die Quertreibereien werfen solle.

Die Generalkommission hat sich diesen Tadel nicht sehr zu Herzen
genommen und sogar den beantragten Anschlu mit Berufung darauf, da
bei ihr nicht zwei Organisationen desselben Gewerbes vertreten sein
knnten, abgelehnt. Sie fat im Correspondenzblatt[110] ihr Urteil
dahin zusammen: Ein kleines Huflein mit revolutionren Phrasen um
sich werfender Leute bemht sich heute in dem Berufe, in welchem eine
vllige Einmtigkeit in der Organisation noch nicht erreicht ist,
die Zersplitterungsversuche fortzusetzen. Noch kurze Zeit ruhiger
Entwickelung, und auch sie werden einsehen, da die Arbeiter Besseres
zu thun haben, als sich zum eigenen Schaden zum Nutzen der Ausbeuter zu
bekmpfen.

  [110] Nr. 46 vom 15. November 1897.

Nach einer privaten Mitteilung des Verbandsvorstandes belief sich die
Mitgliederzahl der neuen Gewerkschaft im September 1898 auf 270 und
ist anzunehmen, da die leitenden Personen nur beabsichtigen, dieselbe
noch bis zu der 1899 stattfindenden Generalversammlung des Verbandes
ber Wasser zu halten, in der Hoffnung, da dieser den Abtrnnigen den
Wiederanschlu gestatten werde, eine Hoffnung, auf deren Erfllung kaum
zu rechnen sei.

Auch in den letzten Jahren hat in diesem Kampfe zwischen dem Verbande
und der Opposition die sozialdemokratische Presse berwiegend
gegen den Verband Partei genommen. Da dieser nicht gewillt ist,
sich dies gefallen zu lassen, ergiebt eine Reihe von Artikeln des
Korrespondent, die in dessen Nummern vom November 1898 erschienen
sind und eine sehr deutliche Sprache reden. So heit es: Selbst
wenn die Auffassung der Mehrheit der sozialdemokratischen Bltter
richtig wre, da der grte Teil der Buchdrucker nichts von der
Sozialdemokratie wissen wollte, so knnten wir uns keine verkehrtere
Taktik denken, als mit wsten und blden Schimpfereien die Buchdrucker
zu Sozialdemokraten erziehen zu wollen. Und dann noch eine Frage:
Wie kommt es, da fast ausschlielich in sozialdemokratischen
Druckereien jene Kollegen zu finden sind, welche mit allen Mitteln
die Organisation der Buchdruckergehilfen zu vernichten und die
brigen Arbeiter gegen dieselbe aufzuhetzen bemht sind, wie kommt
es, da sozialdemokratische Reichstagsabgeordnete, Redakteure,
Gewerkschaftsvorsitzende und hnliche Arbeiterfhrer ihr Mandat
mibraucht haben und noch mibrauchen, um durch Verdchtigungen
unseres Verbandes, dessen Leitung wie seines Organs, und Frderung
einer Gegenorganisation den Verband lahmzulegen oder den Unternehmern
gegenber zu schwchen und dann die Folgen dieser demoralisierenden
Thtigkeit aufs Konto der Tarifgemeinschaft zusetzen? Wir sind
jederzeit objektiv genug gewesen, nicht die Partei als solche fr die
Dinge verantwortlich zu machen, wenn es aber in derselben schon so
weit gekommen sein sollte, da jeder von persnlichen Leidenschaften
oder Gehssigkeiten erfllte Mensch namens der Partei die Bekmpfung
von Arbeitern oder deren Organisationen zum Prinzip erklren kann,
wenn eine Abwehr persnlicher Angriffe und Gehssigkeiten mit dem
Ausschlu aus der Partei geahndet und damit zur Parteisache gemacht
wird, dann verzweifeln wir an dem Glauben, in der sozialdemokratischen
Partei die Vertreterin unserer Interessen zu erblicken. Wir mten
ja geradezu feige Hunde sein, wenn wir uns auf die Dauer eine solche
Behandlung gefallen lieen. Es knnte hiernach kaum unerwartet kommen,
wenn der Buchdruckerverband demnchst sich in offnem Gegensatz zur
Sozialdemokratie setzen sollte. --

Die Entwickelung des Buchdruckerverbandes hinsichtlich seines ueren
Umfanges und seiner inneren Wirksamkeit zeigt folgende Tabelle:

  ==================================================================
             |                | Untersttzung z. | Arbeitslosen-
      Jahr   | Mitgliederzahl | Aufrechterhalt.  | untersttzung
             |   im Jahres-   |   des Tarifs     |
             |     mittel     |       Mk.        |
  ===========+================+==================+==================
      1867   |      3192      |       --         |       --
      1868   |      5000      |      8751        |       --
      1869   |      6589      |      2529        |       --
      1870   |        ?       |      7952        |       --
      1871   |      6227      |      1042        |       --
      1872   |      7471      |     21946        |       --
      1873   |      7030      |    124746        |       --
      1874   |      7325      |     43090        |       --
      1875   |      7276      |     45082        |       --
      1876   |      6386      |      5617        |       --
      1877   |      5511      |     66711        |       --
      1878   |      5696      |      6963        |       --
      1879   |      5724      |      1038        |       --
      1880   |      6278      |      9590        |     16806
      1881   |      8762      |      1605        |     14156
      1882   |      9021      |      9035        |     24619
      1883   |     10116      |     22024        |     28532
      1884   |     10648      |     34252        |     34832
      1885   |     11423      |     18355        |     35763
      1886   |     12824      |     21874        |     56448
      1887   |     11856      |    266344        |    130861
      1888   |     11643      |     26282        |     76687
      1889   |     12792      |     17664        |     56512
      1890   |     15377      |     39514        |     56394
      1891   |     16921      |    835679[111]   |     51333
      1892   |     15188      |    218042[111]   |    235528[111]
      1893   |     15749      |      9143        |     92906
      1894   |     17334      |     16920        |    101562
      1895   |     19188      |     22782        |     97702
      1896   |     21437      |     74689        |    127342[113]
      1897   |     22854      |     63044        |    132779
      1898   |     24942[114] |     49154        |    141688

  =================================================================
             |     Reise-      |   Invaliden-   |  Krankenunter-
      Jahr   |  untersttzung  |  untersttzung |sttzung einschl.
             |                 |                |    Sterbegeld
             |       Mk.       |       Mk.      |       Mk.
  ===========+=================+================+==================
      1867   |       --        |       --       |       --
      1868   |       --        |       --       |       --
      1869   |       --        |       --       |       --
      1870   |       --        |       --       |       --
      1871   |       --        |       --       |       --
      1872   |       --        |       --       |       --
      1873   |       --        |       --       |       --
      1874   |       --        |       --       |       --
      1875   |     28737       |       --       |       --
      1876   |    120250       |       --       |       --
      1877   |     44017       |       --       |       --
      1878   |     47871       |       --       |       --
      1879   |     62005       |       --       |       --
      1880   |     52500       |       102      |       --
      1881   |     64974       |       829      |     13351
      1882   |    114651       |      2314      |    147932
      1883   |    132191       |      8882      |    226947
      1884   |    125584       |     15404      |    239145
      1885   |    107081       |     22231      |    271813
      1886   |     92237       |     50670      |    320942
      1887   |    147418       |     75349      |    329396
      1888   |     83496       |     68954      |    305399
      1889   |     62421       |     78648      |    300377
      1890   |     86190       |     83661      |    347424
      1891   |     90482       |     97285      |    377574
      1892   |    121164       |    116330      |    455303[111]
      1893   |    100712       |    124232      |    316820[112]
      1894   |    114914       |    131123      |    318484
      1895   |    110843       |    127260      |    326447
      1896   |    138491[113]  |    129529      |    327918
      1897   |    137388       |    138942      |    365152
      1898   |    115177       |     67949      |    391336[115]

  [111] Die Hhe der Ziffern erklrt sich durch den groen Streik und die
        nach demselben verbliebenen Opfer.

  [112] Die auffllige Abnahme erklrt sich daraus, da vom 1. Januar
        1893 ab das Krankengeld von 2 Mk. auf 1 Mk. 50 Pf. herabgesetzt
        wurde.

  [113] Die Erhhung gegen das Jahr 1895 hat ihren Grund fast
        ausschlielich darin, da nach den Beschlssen der Breslauer
        Generalversammlung die Karenzzeit von 150 auf 100 Wochen
        herabgesetzt und die Reiseuntersttzung um tglich 5 Pf. erhht
        ist.

  [114] Die Mitgliederzahl am 31. Dezember 1898 betrug 26877.

  [115] In den hier aufgefhrten Betrgen sind auch die Leistungen der in
        Liquidation befindlichen Zentralinvalidenkasse enthalten.

Um die Bedeutung der mitgeteilten Mitgliederzahlen zu wrdigen, bedarf
es einer Vergleichung mit der Gesamtzahl der im Buchdruckgewerbe
beschftigten Personen, da sich hieraus das Verhltnis der in dem
Verbande organisierten Gehlfen zu den brigen und die Berechtigung des
Anspruches auf Vertretung der gesamten Gehlfenschaft ergiebt. Dies
ist dadurch erschwert, da die bisherigen Berufszhlungen von 1875,
1882 und 1895 zwar die Anzahl der Betriebe sowie der Geschftsleiter
und der Hlfspersonen angeben, nicht aber die einzelnen Klassen der
letzteren ersehen lassen. Nach der Zhlung vom 14. Juni 1895 waren in
Deutschland in 6303 Buchdruckereibetrieben 80942 Personen beschftigt.
Davon waren Geschftsleiter 6034, Verwaltungspersonal 4946, technisches
Aufsichtspersonal 1820, 43183 mnnliche und 10249 weibliche Gehlfen
und 14512 Lehrlinge. Die Ende 1897 vorhandenen 22854 Verbandsmitglieder
entsprechen mithin 53% aller Gehlfen[116].

  [116] = 0,84% aller Erwerbsthtigen.

Im Jahre 1887 hat die Buchdruckerberufsgenossenschaft eine Statistik
veranstaltet, nach der in 3863 versicherungspflichtigen Betrieben 58000
Hlfspersonen beschftigt waren, doch beschrnkt sich diese Zhlung
auf den Umfang der Berufsgenossenschaft, der die Stein-, Metall- und
Farbdruckereien und alle die nicht unfallversicherungspflichtigen
Betriebe nicht angehren.

Von dem Herausgeber des $Klimsch$'schen Adrebuches sind 1886 und
1890 ebenfalls Zhlungen veranstaltet[117]. Diejenige von 1886 giebt
folgende Zahlen:

    I. Setzerei: 1480 Faktoren, 841 Korrektoren, 19872 Setzer,
       184 Setzerinnen, 7118 Lehrlinge.
   II. Buchdruckerei: 3645 Maschinenmeister, 1031 Schweizerdegen,
       667 Handpressendrucker,  1681 Druckerlehrlinge, 1518 Einleger,
       3454 Einlegerinnen.
  III. Lithographie: 3507 Lithographen, 1559 Lehrlinge.
   IV. Steindruckerei: 1429 Maschinenmeister, 5079 Handpressendrucker,
       2168 Lehrlinge, 680 Einleger, 1451 Einlegerinnen.
    V. 299 Prger, 4126 Comptoiristen, 370 Materialienverwalter.

Dieses Personal war beschftigt in 3453 Buchdruckereien, 1295
Steindruckereien, 834 Buch- und Steindruckereien.

  [117] In der neuesten Ausgabe von 1895 erklrt der Herausgeber, fr
        die Zukunft auf die statistischen Mitteilungen verzichten
        zu mssen, giebt aber an, da zur Zeit in Deutschland 4859
        Buchdruckereien, 1242 Buch- und Steindruckereien, 1165
        Steindruckereien und 75 Licht- und Kupferdruckereien bestnden.

Die Zhlung von 1889 erstreckt sich auf 5300 Druckereien und giebt an:

1647 Faktoren, 1028 Korrektoren, 21922 Setzer, 4382 Drucker und
Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 10253 Setzerlehrlinge, 2519
Druckerlehrlinge.

Auch die Gehlfen haben Erhebungen veranstaltet. Die $erste$ aus dem
Jahre 1885 umfate nur 2408 Druckereien mit 2708 Prinzipalen (1618
gelernten und 1090 Nicht-Buchdruckern) und ergab 923 Faktoren, 485
Korrektoren, 13929 Setzer, 2916 Drucker und Maschinenmeister, 570
Gieer und 6699 Lehrlinge. Die $zweite$ vom 15. Oktober 1894 umfate
4152 Druckereien und ergab 1309 Faktoren, 759 Korrektoren, 21922
Setzer, 4382 Drucker und Maschinenmeister, 1056 Schweizerdegen, 548
Stereotypeure, mithin insgesamt 30022 Hlfspersonen, von denen 14517
dem Verbande angehrten, whrend 14464 demselben fern standen. Diesen
Gehlfen standen 10253 Setzerlehrlinge und 2519 Druckerlehrlinge
gegenber. Die neueste Zhlung vom Dezember 1898 erstreckte sich auf
3826 Druckereien und ergab: 1589 Faktoren, 902 Korrektoren, 26481
Setzer, 5393 Drucker, 1060 Schweizerdegen, 277 Stereotypeure und 168
Maschinensetzer. Von der Gesamtziffer zu 35870 waren 21217 Mitglieder
des Verbandes, whrend 14653 ihm nicht angehrten. Auerdem gab es 8189
Setzerlehrlinge und 2371 Druckerlehrlinge.

Obgleich der groe Streik die Mittel des Verbandes sehr geschwcht
hatte, so da der Vermgensbestand der Allgemeinen Kasse, der am 31.
Mrz 1891 412411,92 Mk. betragen hatte, am 31. Mrz 1892 auf 3025,25
Mk. gesunken war, ist derselbe doch rasch wieder gestiegen, indem
er betrug: am 31. Mrz 1893 20769,35 Mk., am 31. Mrz 1894 56567,53
Mk., am 31. Mrz 1895 578197,13 Mk., am 31. Mrz 1896 931082,18 Mk.,
am 31. Mrz 1897 1204141,28 Mk., am 31. Mrz 1898 1594201,26 Mk. und
am 31. Mrz 1899 2106822,89 Mk. Allerdings sind die drei zuletzt
genannten Zahlen mit den frheren nicht unmittelbar vergleichbar; wie
erwhnt, sind die beiden frher selbstndigen Kassen, die Verbands-,
Kranken- und Begrbniskasse und die Zentralinvalidenkasse 1892 und 1893
aufgelst; dabei ist das Vermgen der Ersteren, wie oben hervorgehoben,
infolge Verzichts der Berechtigten im Betrage von 276923,51 Mk. ohne
Gegenleistung auf die Verbandskasse bergegangen. Die Invalidenkasse
wird freilich zunchst noch fortgefhrt, aber nur zu dem Zwecke, die
bestehenden Verpflichtungen abzuwickeln. Der Vermgensbestand derselben
betrug am 31. Mrz 1896 947835,75 Mk., am 31. Mrz 1897 883423,94 Mk.,
am 31. Mrz 1898 825383,27 Mk. und am 31. Mrz 1899 769365,16 Mk. Die
Gesamtausgabe hatte im Jahre 1895/6 111573,35 Mk., im Jahre 1896/7
97978,01 Mk., im Jahre 1897/8 88742,81 Mk. und 1898/99 82660,60 Mk.
betragen. Die Gesamtzahl der Invaliden war Ende Dezember 1895 auf
262, Ende Dezember 1896 auf 239, Ende Dezember 1897 auf 220 und Ende
Dezember 1898 auf 199 herabgegangen. Seit Auflsung der Invalidenkasse
flieen die Invalidittsbeitrge in die Verbandskasse.

Schon die Stuttgarter Generalversammlung 1894 hatte den Vorstand
beauftragt, ein $graphisches Kartell$ d. h. eine Verbindung der
Buchdrucker mit den Lithographen, Steindruckern, Buchbindern u. s. w.
herbeizufhren. Die Verhandlungen hatten zunchst Schwierigkeiten
darin gefunden, da die brigen Berufe die Zahlung eines Beitrages zu
einer Reservekasse beanstandeten. Am 9. Mai 1896 wurde jedoch von den
betreffenden Bevollmchtigten die Bildung eines Kartells beschlossen.
Zur Bestreitung grerer Kmpfe sollte jedes Mitglied der beteiligten
Organisationen vierteljhrlich 30 Pf. in den Reservefonds einzahlen.
Die Verwaltung desselben sollte gemeinsam durch Bevollmchtigte der
einzelnen Berufe besorgt, Untersttzungen aber erst bezahlt werden,
wenn der Fonds auf 30000 Mk. angewachsen ist; die Hhe derselben
wird von der Verwaltung in Verbindung mit den Verbandsvorstnden
bestimmt. Bei Streiks einzelner Berufe in einzelnen Anstalten haben
die kartellierten Berufsgenossen, die in derselben Anstalt beschftigt
sind, nach erfolgter Zustimmung ihrer Verbandsvorstnde ebenfalls die
Arbeit niederzulegen, sobald damit voraussichtlich ein Erfolg erzielt
wird. Trotz dieses Beschlusses ist aber das Kartell nicht zustande
gekommen und auch keine Aussicht eines besseren Erfolges fr die
Zukunft vorhanden. Der Grund liegt teils darin, da die Lithographen
und Steindrucker nicht imstande sind, die erforderlichen Beitrge
aufzubringen, teils darin, da insbesondere die Buchbinder sich der
Auffassung der Buchdrucker, die dem Kartell lediglich praktische
Aufgaben zuweisen wollten, widersetzen.

                   *       *       *       *       *

Die Streitigkeiten, welche zum Ausbruche des Streiks von 1891 fhrten,
gaben zugleich Anla zur Grndung einer zweiten Gehlfenorganisation,
die der Erwhnung bedarf, nmlich des $Gutenbergbundes$[118]. Schon
lngere Zeit hatte unter den nicht zum Verbande gehrigen Gehlfen
eine Freie Vereinigung bestanden; ebenso gab es eine Reihe von
rtlichen Untersttzungskassen. Die Einleitung des Streiks hatte zur
Folge, da auch eine Anzahl Mitglieder des Verbandes, die den Streik
mibilligten, austraten. Diese Nichtverbndler hatten nun einen Kampf
nach zwei Seiten zu fhren, nmlich einerseits gegen die schlecht
zahlenden Prinzipale, andererseits gegen den Verband, von welchem gegen
sie die schrfsten Angriffe gerichtet wurden. Das Bedrfnis, diesen
doppelten Kampf mit Erfolg zu fhren, hatte bereits die Schaffung eines
besonderen Blattes fr Nichtverbndler, des $Typograph$ in Stuttgart,
zur Folge gehabt, und ebenso fhrte er im Herbst 1892 zur Grndung
des $Berliner Buchdruckervereins$. Aber die Verhltnisse drngten
dazu, eine feste Organisation fr ganz Deutschland ins Leben zu rufen,
und so trat am 3. September 1893 in Erfurt eine Anzahl Gehlfen zu
dem $Gutenbergbunde$ zusammen, dessen Statuten mit dem 1. April
1894 in Kraft traten. Die Schwierigkeiten, die aus dem Verhltnisse
zu der frheren Freien Vereinigung sowie daraus erwuchsen, da die
bestehenden rtlichen Untersttzungskassen nicht geneigt waren, sich
zu Gunsten des Bundes aufzulsen, hatten zur Folge, da derselbe eine
eigentliche Wirksamkeit erst seit dem 1. April 1895 entfalten konnte.

  [118] Das verwandte Material verdanke ich privaten Mitteilungen;
        meine an den Vorstand des Bundes gerichtete Bitte um Auskunft ist
        unbeantwortet geblieben.

Die Statuten in der durch die Generalversammlung von 29./31. August
1897 festgesetzten Form bezeichnen die Aufgabe des Bundes in folgender
Weise:

Der Gutenbergbund bezweckt den Zusammenschlu derjenigen Buchdrucker
Deutschlands, welche dem Verbande Deutscher Buchdrucker oder der
Gewerkschaft Deutscher Buchdrucker und Schriftgieer $nicht$
angehren.

Dieser Zweck wird erstrebt durch:

  a) Gewhrung von Untersttzung an arbeitslose und erwerbsunfhige
    (kranke) Mitglieder;

  b) Gewhrung von Untersttzung an dauernd erwerbsunfhige (invalide)
     Mitglieder;

  c) Gewhrung von Umzugskosten;

  d) Vertretung der gemeinsamen materiellen und Berufsinteressen;

  e) Vermittelung von Arbeitsgelegenheit durch Errichtung von
     Arbeitsnachweisen;

  f) Herausgabe eines Organs: Der Typograph;

  g) Pflege der Kollegialitt.

Die Kassen des Bundes stehen Lohnkmpfen gegenber auf vllig
neutralem Boden; es darf die Bezugsberechtigung der Mitglieder von der
Beteiligung oder Nichtbeteiligung an solchen nicht abhngig gemacht
werden.

Der Abschlu der Gegenseitigkeit mit auerdeutschen Vereinen gleicher
Richtung wird angestrebt und werden dementsprechende Abschlsse durch
den Hauptvorstand bezw. durch die Generalversammlung vollzogen.

Der Beitritt zu dem Verbande oder der Gewerkschaft hat das Ausscheiden
aus dem Bunde zur Folge. Der Bund gewhrt Untersttzungen an
Arbeitslose auf der Reise und am Orte, bei Krankheit (seit 1898) und
Invaliditt (seit 1895), sowie einen Zuschu zu den Umzugskosten,
jedoch haben die Mitglieder kein klagbares Recht auf dieselben, sie
werden vielmehr nach dem jeweiligen Vermgen des Bundes festgesetzt.
Nur fr die Invalidenuntersttzung wird ein besonderes Entgelt von
wchentlich 20 Pf. erhoben, die brigen Untersttzungen werden durch
den Bundesbeitrag gedeckt, der 1894 und 1895 25 Pf., 1896 und 1897 55
Pf. betrug und seit 1898 auf 65 Pf. erhht ist. Der Sitz des Bundes ist
Berlin; das Organ desselben ist der Typograph, der den Mitgliedern
unentgeltlich geliefert wird.

Die bisherige Entwickelung des Bundes ergiebt sich aus folgender
Tabelle.

Es ergaben sich am Schlusse des

  ======================================================================
          |           |          |Einnahmen |Geleistete Untersttzungen
          |           |          |   aus    |          +----------------
   Jahres |Ortsvereine|Mitglieder|Beitrgen |          |Vermgensbestand
          |           |          |    Mk.   |    Mk.   |      Mk.
  ========+===========+==========+==========+==========+================
    1894  |     27    |   1200   |   9222   |    --    |     7400
    1895  |     34    |   1420   |  15176   |   2314   |    17495
    1896  |     40    |   1570   |  36899   |  14033   |    29919
    1897  |     57    |   1925   |  46283   |  24109   |    40909
    1898  |     69    |   2800   |  64000   |  28000   |    63000

Der seitens des Verbandes erhobene Vorwurf, der Bund stehe im Solde
der Prinzipale und seine Mitglieder gben sich zu Streikbrechern her,
wird von ihm mit Entrstung zurckgewiesen mit der Behauptung, da auch
seine Arbeitsnachweise Arbeit nur in tariftreuen Geschften vermitteln
und da der Bund das Interesse der Gehlfen nicht minder wirksam
wahre als der Verband, da er vielmehr lediglich dem Terrorismus
des letzteren entgegentreten und die freie Selbstbestimmung der
Gehlfen bei etwaigen vom Verbande beschlossenen Streiks wahren wolle.
Deshalb drfe kein Mitglied wegen Teilnahme oder Nichtteilnahme an
Lohnbewegungen aus dem Bunde und von der Beteiligung an dessen Kassen
ausgeschlossen werden.

Es ist bei den widersprechenden gegenseitigen Darstellungen schwer, in
dem zwischen Verband und Bund gefhrten verbitterten und gehssigen
Streite ein unbefangenes Urteil zu gewinnen. Da seitens des Verbandes
ein starker Druck zum Eintritte auf die Gehlfen ausgebt wird, ist
nicht zu bezweifeln, und ebenso wird vom Standpunkte der persnlichen
Freiheit aus das an die Mitglieder gestellte Verlangen, sich einem
Beschlusse des Verbandes wegen Einleitung eines Streiks auch da zu
fgen, wo sie ihn fr unberechtigt halten, verwerflich erscheinen. Aber
es ist zu bedenken, da Ziele, die einer greren Gruppe gemeinsam
sind, sich einfach nicht anders erreichen lassen, als wenn eine
solche Gruppe sich zu einer straffen Organisation zusammenschliet
und der Einzelne sich den Beschlssen der Mehrheit unterordnet.
Insofern liegt auch dem heute so viel angeschuldigten Terrorismus
im wirtschaftlichen Kampfe, mag er auf Seiten der Arbeiter oder der
Unternehmer gebt werden, eine gewisse geschichtliche Notwendigkeit und
ein soziales Recht zu Grunde, das allerdings mit unserem gesetzlich
anerkannten Rechte in Widerspruch steht, aber wesentlich deshalb,
weil dieses auf dem Boden der die letzten 100 Jahre beherrschenden
individualistischen Anschauung erwachsen ist. Die letztere steht zur
Zeit im Begriffe, durch eine andere, die soziale, abgelst zu werden,
und von dieser aus betrachtet, mu Manches als Recht erscheinen, was
wir bisher gewohnt waren, als Unrecht zu betrachten.


                       5. Die Bergarbeiter[119].

Die Bergarbeiter haben sich von jeher durch eine gewisse konservative
Anschauung von den meisten Gruppen der Industriearbeiter
unterschieden, wobei die durch ihren Beruf gefrderte Neigung zu
ernster Lebensauffassung und religiser Stimmung wesentlich ins
Gewicht fielen; ist es doch meist blich, da der Bergmann vor
seiner Einfahrt in den Schacht ein kurzes Gebet spricht. In vielen
Gegenden sind die Bergleute auch regelmig im Besitze eines eigenen
Hauses. Die mit dem Berufe verknpften Gefahren haben frh zu
der Ausbildung von Untersttzungskassen gefhrt, die meist unter
der Aufsicht der Behrden stehen, an denen aber den Arbeitern
(Knappen) ein wesentliches Mitbestimmungsrecht eingerumt ist.
Dieses sog. $Knappschaftswesen$[120] ist der erste Ansatz zu einer
Organisation gewesen. In neuerer Zeit haben sich aber daneben noch
$Bergarbeitervereine$ gebildet, in denen begreiflicherweise die
verschiedenen Richtungen einander den Vorrang abzugewinnen suchen.

  [119] Auer den im Vorworte bezeichneten allgemeinen Quellen und den
        an den einzelnen Stellen erwhnten besonderen Nachrichten habe
        ich die beiden Broschren von $Oldenberg$ und von $Natorp$: Der
        Ausstand der Bergarbeiter 1889 zu Grunde gelegt.

  [120] Die Gesamtzahl der Knappschaftsvereine in Deutschland betrug
        Ende 1894 139 mit 477186 Mitgliedern, einer Jahreseinnahme
        von 36219972 Mk., einer Ausgabe von 31990215 Mk. und einem
        Vermgen von 76820206 Mk. Diese Vereine knnen, da sich ihre
        Zwecke wesentlich auf Untersttzungen beschrnken, zu den
        gewerkschaftlichen Bildungen nicht gerechnet werden.

Die lteste Organisation dieser Art bestand im $Knigreich Sachsen$,
wo schon 1868 die Zwickauer Gruben- und Tagearbeitergenossenschaft
3000 Mitglieder zhlte, die sich 1870 auf 6000 vermehrt hatten. Nachdem
die Genossenschaft unter dem Einflusse des deutsch-franzsischen
Krieges sich aufgelst hatte, bildete sich im Mai 1876 der Schsische
Berg- und Httenarbeiterverband, der am 10. September 1876 seine
erste Generalversammlung abhielt und am 9. Oktober 1877 die Rechte
der juristischen Persnlichkeit erlangte. Die Mitgliederzahl betrug
1879 1502, 1880 1331, 1885 3332, 1886 3669, 1888 4224, 1889 5661,
1890 6976, 1891 7226, 1892 7731, 1893 8013, 1894 9225. Der Verband
besa, neben der Verbandskasse eine Beerdigungskasse und ein
eigenes Organ unter dem Titel Glck auf. Aber nachdem derselbe
sich der Gewerkschaftskommission angeschlossen hatte und angeblich
sozialdemokratische Bestrebungen in ihm hervorgetreten waren, wurde
er auf Veranlassung der schsischen Regierung durch Beschlu des
Amtsgerichts Zwickau vom 2. Februar 1895 auf Grund des schsischen
Vereinsgesetzes aufgelst.

In $Schlesien$ hatte 1868 $Max Hirsch$ eine erfolgreiche Agitation
entfaltet, aber nach dem unglcklichen Waldenburger Streik lsten
sich die Vereine fast smtlich auf. In den 1880er Jahren entstand im
Waldenburger Revier unter den Bergarbeitern eine Bewegung, die den
Zweck hatte, durch ffentliche Versammlungen auf eine Verbesserung
des Knappschaftswesens hinzuwirken. Bald zog dieselbe aber auch die
Lohnverhltnisse, die Behandlung der Arbeiter und andere Punkte in
ihren Bereich, und da in den mehrfach begrndeten Knappenvereinen bald
sozialdemokratischer Einflu sich geltend machte, so suchte man von
anderer Seite ein Gegengewicht zu schaffen. So bildete sich zuerst im
Mai 1891 in Hermsdorf ein $Reichstreuer Bergarbeiterverein$, der nach
seinem Statute den Zweck verfolgt, die Kameradschaftlichkeit unter
seinen Mitgliedern zu erwecken und zu pflegen, auf der Grundlage der
bestehenden gesetzlichen Ordnung die Berufsinteressen der Mitglieder in
friedlichem Einverstndnis mit den Arbeitgebern und deren Beamten zu
frdern und durch Vortrge ber Gegenstnde, welche den Interessenkreis
der Mitglieder berhren, belehrend zu wirken. Insofern es sich um
die Frderung christlicher Bildung und Sitte, sowie um Kundgebungen
politischen Sinnes handelt, drfen auch ausnahmsweise Religion und
Politik in die Vortrge hineingezogen werden, dagegen sind Debatten
ber Religion und Politik ausgeschlossen.

Dem Beispiel von Hermsdorf folgten andere Orte, und so entstanden
reichstreue Bergarbeitervereine in Altwasser, Charlottenbrunn,
Dittersbach, Fellhammer, Waldenburg und Weistein. Diese Vereine
hielten untereinander rege Fhlung und im Oktober 1896 wurde ein
$Verband der reichstreuen Bergarbeitervereine im Bezirke des
niederschlesischen Bergreviers$ begrndet, der seinen Sitz in
Waldenburg hat und den Beitritt allen Vereinen freistellt, die den
oben bezeichneten Zweck verfolgen; ergiebt sich, da ein Verein von
diesen Grundstzen abweicht, so kann er durch den Verbandsvorstand
ausgeschlossen werden. Dem Verbande ist auer den genannten Vereinen
auch der auf hnlicher Grundlage beruhende ltere Knappenverein in
Rothenbach beigetreten. Dem Vorstande steht ein Ehrenbeirat zur
Seite, dessen Mitglieder von den Einzelvereinen aus den Reihen der
Werksbesitzer, der hheren Beamten, der Vorsteher von Kriegervereinen
und anderer Gnner der Sache gewhlt werden. Die Vereine erhalten von
den Werksverwaltungen Zuwendungen, mit deren Hlfe sie humanitre
Bestrebungen, z. B. Weihnachtsbescheerungen veranstalten. Die
Mitgliederzahl des Verbandes betrug[121] am 8. Septbr. 1898 1138.

  [121] Nach einer Mitteilung des Herrn Generaldirektor Dr. Ritter in
        Waldenburg, dem ich die vorstehenden Angaben verdanke.

Im $Saargebiete$ bestand bis 1889 keine eigentliche Organisation.
Der groe rheinisch-westflische Streik von 1889 zog auch die
Saarbergleute, von denen sich ihm 13000 anschlossen, in seinen
Stromkreis, und nach dessen Beendigung versuchte man die einmal
angeregte Bewegung in einer festen Verbindung der Arbeiter
festzuhalten. Diese war der $Rechtsschutzverein$, der im November 1889
ins Leben gerufen wurde, damals 24000 Mitglieder zhlte und unter
dem Namen Schlgel und Eisen ein eigenes Organ besa. Der Verein
stand anfangs durchaus unter geistlichem Einflusse, aber bald begann
auch die Sozialdemokratie Boden zu fassen, und der Streit zwischen
beiden Richtungen zog sich lange hin, bis Mitte 1892 der Sieg der
sozialdemokratischen Elemente endgltig entschieden war. Anfangs
verfgte der Verein ber erhebliche Mittel und erbaute sogar mit
diesen einen eigenen Versammlungssaal in Bildstock, aber vielleicht
war gerade dies ein Fehler und ein Grund fr den spteren Mierfolg,
da es die Mittel zu stark erschpfte. Nachdem man nmlich zu Gunsten
der in der Versammlung vom 4. Mai 1890 in Vlklingen gefaten
Beschlsse, unter denen neben einer Lohnerhhung der wichtigste Punkt
die Achtstundenschicht war, eine umfassende Agitation eingeleitet
hatte, kam es endlich am 29. Dezember 1892 zum Streik, wobei die
Handhabung der Wahlen zu den Arbeiterausschssen, die Maregelung von
Arbeiterfhrern, die Hufung der Feierschichten und die Krzung der
Gedinge die Hauptrolle spielten. Am 2. Januar 1893 hatten von den 30000
Bergarbeitern des Saargebietes etwa 5/6 die Arbeit niedergelegt, aber
eine Aussicht auf Erfolg war in Ermangelung ausreichender Mittel von
Anfang an ausgeschlossen, und schon nach kurzer Zeit war der Streik
verloren. Die Folge war, da berall nicht allein seitens der Behrden,
sondern auch seitens der Kriegervereine, evangelischen Arbeitervereine
u. s. w. gegen den Verein vorgegangen wurde, und, nachdem schon seit
dem Streik keine Beitrge mehr gezahlt waren, mute er sich im Juli
1893 auflsen.

Der grte und wichtigste Bezirk des Kohlenbergbaues in Deutschland ist
$Rheinland-Westfalen$ und insbesondere das $Ruhrgebiet$. Hier bestehen
auch in erster Linie die im Eingange erwhnten Verhltnisse, und so
hatten sich die Knappenvereine zunchst unter Fhrung der Geistlichen
beider Bekenntnisse entwickelt. Allerdings gab es neben katholischen
und evangelischen auch gemischte Vereine, in denen an Stelle des
religisen Elementes mehr die Frderung der Berufsinteressen in den
Vordergrund trat; doch abgesehen von einem freilich umfaenden oder
kurzlebigen Verbande, der 1878 von sozialdemokratischer Seite ins Leben
gerufen war, hatte sich eine eigentlich gewerkschaftliche Bewegung
bis zum Jahre 1886 nicht entwickelt. Damals grndete der Redakteur
der Westdeutschen Volkszeitung, der jetzige Reichtagsabgeordnete
Fuangel in Bochum den Rechtsschutzverein, der aber bald an Einflu
verlor und 1888 nur noch 4000 Mitglieder zhlte.

Eine vllige Verschiebung der Verhltnisse brachte der groe Streik
vom Jahre 1889. Derselbe ist durchaus den Kreisen der Bergarbeiter
selbst entsprungen, Einflsse politischer Parteien sind dabei nicht
nachzuweisen. Schon seit Anfang April bestand ein westflisches Komitee
zur Vertretung gewisser Forderungen der Bergarbeiter, unter denen
neben einer Lohnerhhung von 15 bis 25% die wichtigste die war, da in
die achtstndige Schicht die Zeit der Ein- und Ausfahrt eingerechnet
werden sollte. Obgleich man anfangs eine Arbeitseinstellung nicht
plante, vielmehr auf den 2. Juni eine allgemeine Delegiertenversammlung
einberufen hatte, in der die erforderlichen Manahmen beraten werden
sollten, brach doch infolge der Ungeduld der jngeren Elemente schon
in den ersten Tagen des Mai an verschiedenen Orten, insbesondere in
Gelsenkirchen, der Streik aus und ri dann die Masse auch der lteren
Arbeiter mit, so da am 8. Mai 40000, am 10. Mai 70000 und am 14. Mai
100000 Bergleute die Arbeit, und zwar ohne Kndigung, niedergelegt
hatten. Nachdem die in einer Versammlung in Essen am 12. Mai gewhlten
sog. Kaiserdelegierten Schrder, Bunte und Siegel am 14. Mai vom
Kaiser empfangen und unter Zusicherung arbeiterfreundlicher Reformen
aufgefordert waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, fhrten die mit dem
Vorstande des bergbaulichen Vereins erffneten Verhandlungen am 19. Mai
zu einem Abkommen, auf Grund dessen die groe Mehrzahl der Streikenden
zur Arbeit zurckkehrte. Einem Wiederausbruche des Streiks, der infolge
der miverstndlichen Fassung des Abkommens vom 27. Mai drohte, wurde
durch Verhaftung des Streikkomitees vorgebeugt, und so war am Ende des
Monats die Arbeit berall wieder aufgenommen.

So wenig bei der Einleitung des Streiks ein Einflu der
Sozialdemokratie festzustellen ist, so hatte doch whrend dessen Dauer
dieselben erheblich an Boden gewonnen, und vor allem wute sie sich den
Erfolg zu sichern, indem sie den $Verband zur Wahrung und Frderung
der bergmnnischen Interessen im Rheinland und Westfalen$ ins Leben
rief, der freilich keinen ausgesprochenen politischen Karakter trug,
in dem aber von Anfang an der sozialdemokratische Einflu berwog. Der
Verband war sogar bestrebt, sich ber ganz Deutschland auszudehnen
und berief deshalb den $ersten deutschen Bergarbeitertag$, der Mitte
September 1890 in $Halle$ a. S. tagte. In der That gelang es dort,
einen $Verband deutscher Bergleute$ ins Leben zu rufen, der 1892
beschlo, auch $Httenarbeiter$ aufzunehmen und dementsprechend seinen
Namen nderte und in der Berg- und Httenarbeiterzeitung sich ein
eigenes Organ schuf; aber obgleich in dem Glck auf vom 4. Januar
1891 die Mitgliederzahl fr das Knigreich Sachsen auf 4000 angegeben
wird und auch in Oberschlesien ein Zweigverein ins Leben gerufen
wurde, so blieb doch die Bedeutung des Verbandes im wesentlichen auf
Rheinland-Westfalen beschrnkt. Von Anfang an war derselbe natrlich
fr die Bergwerksbesitzer der Gegenstand der schrfsten Angriffe, und
in der That war die bei der Grndung vorhandene Mitgliederzahl von
58000 bald wesentlich vermindert.

Bald nach dem Streik war auch katholischerseits der Versuch gemacht,
die vorhandene Erregung auszunutzen, und im Mai 1890 wurde der
$Rheinisch-westflische Bergarbeiterverein Glck auf$ begrndet, der
aber nicht zu irgendwelcher Bedeutung zu gelangen vermochte und sich
bald mit dem Rechtsschutzverein verschmolz.

Der Erfolg des ersten Streiks in Verbindung mit der Fortdauer vieler
Beschwerdepunkte bewirkte, da unter den Bergleuten die Neigung Boden
fand, eine neue Kraftprobe zu unternehmen, und so brachen denn im
Winter 1890/91 in verschiedenen Orten Unruhen aus. Auf einem am 15.
Februar 1891 in Bochum abgehaltenen Delegiertentage, auf dem sowohl die
sozialdemokratischen wie die katholischen Elemente vertreten waren,
wurde ein aus beiden Richtungen zusammengesetzter Ausschu gewhlt,
um bestimmt formulierte 5 Forderungen, insbesondere Lohnerhhung und
Achtstundenschicht einschlielich Ein- und Ausfahrt durchzufhren.
Wie das erste Mal, so brach auch jetzt der Streik aus, ohne da ein
entsprechender Beschlu gefat wre, aber nicht allein erreichte er
nicht den frheren Umfang, indem die genau zu verfolgende Zahl der
Streikenden niemals ber 18122 stieg, sondern er hatte auch keinerlei
Erfolg und mute, nachdem er vom 16. April bis 5. Mai gedauert hatte,
wieder aufgehoben werden.

Die Schuld an dem Mierfolge suchten die beiden Richtungen sich
gegenseitig zuzuschieben, thatschlich hatte der sozialdemokratische
alte Verband, wie er meist genannt wird, den Nutzen davon, denn
seine Mitgliederzahl stieg erheblich ber ihre frhere Hhe und wird
am 19. April auf 100000 angegeben. Aber der Aufschwung war von kurzer
Dauer, und bald machte sich ein starker Rckgang geltend. Dazu trug
bei einerseits ein vllig miglckter Sympathiestreik zu Gunsten der
streikenden Saarbergleute, der am 8. Januar 1893 ausbrach und an
dem sich 11000 Mitglieder beteiligten, und andererseits der Verlust
des grten Teils des Verbandsvermgens in Hhe von 16000 Mk., die
in dem Konkurse eines gegrndeten bergmnnischen Konsumvereins
verloren gingen. Auf der am 25. August 1895 in Bochum abgehaltenen
5. Generalversammlung wurde die Zahl der Mitglieder auf 11000
angegeben, bei einer Einnahme fr das Jahr vom 1. Juli 1894/5 zu 11796
Mk. und einer Ausgabe von 14765 Mk., mithin einem Fehlbetrage von
2968 Mk. und einem Vermgensbestande von 3777 Mk. Auf dem Berliner
Gewerkschaftskongresse wurden nur noch 9500 Mitglieder gezhlt, in der
Statistik der Generalkommission fr 1895 nur 8000 und von gegnerischer
Seite wurde auch diese Zahl als erheblich zu hoch bezeichnet. Auf der
8. Generalversammlung in Helmstedt am 18. April 1897 wurde ohne nhere
Ziffernangabe erwhnt, da die Zahl der Mitglieder erheblich gestiegen
sei; die Jahreseinnahme wurde auf 15704 Mk., die Ausgabe auf 13304
Mk., der Kassenbestand auf 7685 Mk. angegeben. Die letzte Statistik
der Generalkommission Vom 1. August 1898 verzeichnet 18000 Mitglieder,
48847 Mk. 70 Pf. Jahreseinnahme, 29923 Mk. 3 Pf. Jahresausgabe
und 15554 Mk. 35 Pf. Kassenbestand[122]. Der Verband hat sich der
Generalkommission angeschlossen. Der Vorsitzende ist der Bergmann H.
$Mller$ in Bochum, Redakteur des Verbandsorganes ist $Hu$ in Essen.

  [122] $Oldenberg$ im Handw. der Staatsw. I. Erg.-Bd. S. 385 giebt
        folgende Zahlen:

     Frhjahr  1889  162 Vereine mit 16902 Mitgl. und  5278 Mk. Vermgen
         "     1890  200    "     "  50000   "
     Ende      1890                  58000   "
     Frhjahr  1891  187    "     "  33983   "     "  27681  "      "
     Ende      1891  291    "     "  45000   "     "   5517  "      "
     Frhjahr  1892  287    "     "  58778   "     "  28040  "      "
     Mrz      1892  222    "     "  50000   "     "  28000  "      "
     Ende      1892  167    "     "  15000   "     "    955  "      "
     Frhjahr  1893  184    "     "  16906   "
     Ende      1893  171    "     "  11174   "     "   1113  "      "
     Frhjahr  1894  169    "     "  14208   "     "  21428  "      "
     31. Juli  1895                  11000   "     "   3778  "      "

$Hu$, der Redakteur der Berg- und Httenarbeiterzeitung behauptet
in Nr. 4 des Correspondenzblattes vom 24. Januar 1898, da
15000 Mitglieder ihre Beitrge gezahlt htten und berechnet unter
Bercksichtigung der Sumigen die Gesamtzahl auf 18-19000.

In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der
Organisation entstanden. War bis dahin das religise Element der
Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch
beeinfluten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen,
die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen,
indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die
Sozialdemokratie betonte. Als nmlich der 1894 abgehaltene
internationale Bergarbeiterkongre in Berlin aus dem Ruhrgebiete von
6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als
Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3.
Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen
Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklrte
gleichzeitig, da die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe,
gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu
wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August
1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als
Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der
eine Resolution gefat wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation
der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westflischen
Kohlenreviers fr erforderlich erklrte und ein vorlufiges
Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen
konstituierenden Versammlung wurde dann der $Gewerkverein christlicher
Bergarbeiter fr den Oberbergamtsbezirk Dortmund$ endgltig
begrndet.[123]

  [123] Die folgende Darstellung beruht auf dem Bergknappen und dem mir
        auerdem von dem Vorsitzenden Brust zur Verfgung gestellten
        Material.

In der Versammlung war auch die Bergbehrde und die
Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen
zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den
Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der
Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungengenden
Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beitrge untersttzten
Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen
des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen;
auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz
nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegrndeten
Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie
noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet
die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf
christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung
einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.
Insbesondere wird erstrebt: 1. Die Herbeifhrung eines gerechten
Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese
Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschrnkung der
Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und
Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht ber die Verwendung
der in die Zechenuntersttzungskassen flieenden Beitrge, 4. eine
Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchfhrung der
bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener
Bergleute, 5. eine zeitgeme Reform des Knappschaftswesens.

Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet Verhandlungen
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei
berechtigten Wnschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die
Werkverwaltungen, Bergbehrden, Regierung, Parlamente, belehrende und
bildende Vortrge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues
und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Lndern.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schliet im brigen
die Errterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten
aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der
sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen.

Jeder Bezirk whlt auf je 100 Mitglieder ein Ausschumitglied; die
Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und whlt den
Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus
den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem auer
Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder
angehren. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Paritt der
Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein
vierteljhrlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder,
die wegen ihres Eintretens fr die Interessen des Gewerkvereins ohne
sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben
Anspruch auf Untersttzung aus der Vereinskasse, ber deren Hhe der
Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedrftigkeit
entscheidet. Das Organ des Vereins ist der Bergknappe, der anfangs
monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende
des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich
Redakteur des Bergknappen. Seit Januar 1898 hat er seine Thtigkeit
im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht
ein Gehalt von monatlich 150 Mk.

Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen
Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren
Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen
die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er groe
Schwierigkeiten zu berwinden. So ist es denn auch erklrlich, da,
obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten
waren, angeblich ber 30000 Mitglieder zhlen sollten, und obgleich
am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. Mrz
1895 in Essen abgehaltenen auerordentlichen Generalversammlung nur
die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen
68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die
Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermgen 865 Mk.

In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten
ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, da die
Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretr im
Nebenamte mit einer Vergtung von monatlich 30 Mk. ist angestellt.
Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere
einschlielich eines belegten Betrages von 1400 Mk.

Der Verein hat sich seitdem gnstig entwickelt. In der am 1. Februar
1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung
betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem
Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte
auerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von
15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von
6300 Mk. zurcksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder
auf 21439 und der Vermgensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die
dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in
Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschumitgliedern als
Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im
Bergknappen vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der
Mitgliederbestand 27983 und das Vermgen 14014 Mk. 15 Pf. In der
vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen
stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte
betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk.

In dieser gedachten Generalversammlung wurde brigens von mehreren
Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenber dem
alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rcktritt
von seinem Posten erklrt, und man hatte dies vielfach auf den
Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich
dieses Punktes zurckgefhrt, doch hatte er seine Erklrung schon
vor der Generalversammlung wieder zurckgenommen. In der letzteren
wurde die Erhhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und
zugleich das wchentliche Erscheinen des Bergknappen vom 1. April
1899 ab beschlossen. Auerdem forderte man in einer Resolution: 1.
Erweiterung der Zustndigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsmter
und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistnde. 2.
Abnderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhhung
der Renten. 3. Abnderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung
von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von
Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung
von Arbeiterkammern. Auch erklrte man, da die bisher eingetretene
Erhhung der Lhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht
entspreche, war aber darber einig, da ein Lohnstreik zur Zeit nicht
aussichtsvoll sei.

Aus der $Thtigkeit des Verbandes$ sind insbesondere hervorzuheben
die Bestrebungen wegen Reform des $Knappschaftswesens$ in dem oben
bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der
bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich
dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande
erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen fr Krankheit, Invaliditt,
Alter und Todesfall sowie fr die Witwen- und Waisen Sorge tragen,
so hatte der Verband keine Veranlassung, das Untersttzungswesen in
dem Mae auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten
war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung
freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt
wird. Die erste ist eine $Krankengeldzuschukasse$, deren Zweck, wie
der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse
gesicherten Krankengelde noch einen Zuschu zu gewhren, die andere
ist eine $Spar$- und $Sterbekasse$, deren Aufgabe es ist, einerseits
im Falle des Todes, der Invaliditt oder sonstigen Bedrftigkeit durch
die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine
Vorsorge fr Streikflle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die
Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere
Absicht ist bei den einschlgigen Beratungen ausdrcklich betont, wie
denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck die Strkung der
Organisation bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht
in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899
mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer
nicht genehmigt ist.

Mehrfach hat der Verein in Eingaben an die Behrden und insbesondere
den Reichstag und Landtag die Interessen der Arbeiter zu frdern
gesucht, z. B. durch Vorschlge zur Reform der Unfallversicherung und
Erweiterung der Rechte der Gewerbegerichte, insbesondere Einrumung der
Befugnis, auch auf Anrufen nur eines Teiles einzugreifen und Ausdehnung
der Einrichtung auf den Bergbau, endlich durch die Forderung von
Arbeiterausschssen und Beteiligung von Bergleuten an der Aufsicht im
Betriebe, zu welchem Zwecke die Unabhngigstellung der hierzu berufenen
Personen von der Werksverwaltung verlangt wird.

Die $Stellung der Grubenbesitzer$ zu dem Vereine ist von Anfang an
kaum weniger schroff ablehnend gewesen, als wenn es sich um ein
sozialdemokratisches Unternehmen handelte, ja selbst die auch von
unternehmerfreundlichen Blttern als durchaus berechtigt anerkannte
Beteiligung der Bergleute an der Grubenaufsicht ist vom Bergbaulichen
Verein mit dem Bemerken abgelehnt, da dazu kein Bedrfnis vorliege.
Noch schlimmer ist es dem Gewerkverein mit seinen Bestrebungen um
Erhhung der Lhne ergangen. Auf die schon in Bochum am 1. Februar
1897 beschlossene Eingabe wegen einer allgemeinen Lohnerhhung von
mindestens 10% und eines Minimallohnes fr die Hauer von jhrlich 1500
Mk., die unter Ablehnung weitergehender Wnsche gefordert und durch
ausfhrliches Material ber die gestiegenen Kohlenpreise gerechtfertigt
wurde, erteilte der Bergbauliche Verein die Antwort, da die
Bergleute mit den einzelnen Zechen verhandeln mgen, lehnte also die
Befugnis des Gewerkvereins zur Einmischung ab. Sptere Eingaben wurden
berhaupt keiner Antwort gewrdigt.

Die $Bergbehrde$ hat anfangs dem Vereine eine entgegenkommende Haltung
bewiesen, der Berghauptmann $Tglichsbeck$ hat regelmig persnlich
an den Verhandlungen teilgenommen und ber einzelne Beschwerdepunkte
Auskunft gegeben, was von den Bergleuten stets anerkannt und durch
ffentliche Aussprache des Dankes erwidert ist. In neuester Zeit
freilich, wo der Wind in den Regierungskreisen in die gegen frher
gerade entgegengesetzte Richtung umgeschlagen ist, hat sich auch die
Haltung der Bergbehrden etwas gendert.

Ueber die $Stellungnahme gegenber dem alten Verbande$ hat in dem
Gewerkvereine seit seinem Bestehen ein Widerstreit der Ansichten
geherrscht. Schon bei der Grndung vertrat der auf katholischer Seite
in erster Linie beteiligte Kaplan Dr. $Oberdrffer$ den Standpunkt, da
man bei aller Betonung des christlichen Karakters und bei entschiedener
Bekmpfung sozialdemokratischer Bestrebungen doch in praktischen Fragen
mit dem Verbande zusammengehen msse und dadurch am besten dahin wirken
werde, Jenen von dem Einflue der Sozialdemokratie zu befreien. Damals
erlangte aber die von dem evangelischen Pfarrer $Weber$ empfohlene
Politik schroffster Ablehnung jeder Berhrung mit der Sozialdemokratie
die Oberhand, was wohl der Grund dafr war, da $Oberdrffer$
aus dem Ehrenrate ausschied. An seine Stelle trat der bekannte
Zentrumsabgeordnete $Hitze$. Auch im Kreise der Vereinsmitglieder
selbst fand die Neigung zur Anbahnung eines guten Verhltnisses zum
alten Verbande Vertreter, insbesondere an dem zweiten Vorsitzenden
$Wahl$-Wattenscheid, whrend der erste Vorsitzende $Brust$-Altenessen
den $Weber$schen Standpunkt vertrat. Da $Wahl$ evangelisch und $Brust$
katholisch ist, so ergiebt sich, da der Gegensatz mit dem Bekenntnisse
nichts zu thun hat. Die Meinungsverschiedenheit fand schlielich in der
Generalversammlung in Gelsenkirchen am 16. Januar 1898 ihren Abschlu
dadurch, da eine Resolution angenommen wurde, die jedes Paktieren
mit dem alten Verbande verwarf und das Auftreten $Wahls$ entschieden
mibilligte, infolge wovon er aus dem Vereine ausschied. In neuester
Zeit hat brigens auch hier das schroffe Auftreten der Grubenbesitzer
seine einigende Wirkung auf die Arbeiterkreise dahin geuert, da in
dem Bergknappen[124] mehrfach erklrt ist, es bleibe schlielich doch
nichts brig, als auf praktischen Gebiete gelegentlich mit dem alten
Verbande Hand in Hand zu gehen.

  [124] Vgl. z. B. Nr. 6 vom 15. Mrz 1899.

Seitens der $Hirsch-Duncker$schen $Gewerkvereine$ haben anfangs
Annherungsversuche stattgefunden, die aber ziemlich khle Aufnahme
fanden, und noch in neuester Zeit hat der Vorsitzende $Brust$ mit
Nachdruck erklrt, da der Verein jede Berhrung mit politischen
Parteien, zu denen auch jener Verein zu rechnen sei, durchaus
vermeiden msse; da $Hitze$ in dem Ehrenrate sei, rechtfertige sich
nur durch seine Stellung als hervorragender Sozialpolitiker.

Mit der Stellung gegenber dem alten Verbande hngt diejenige zu der
Frage der $Streiks$ auf das engste zusammen. Das Vereinsstatut betont,
wie oben angegeben, die Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen
Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. Hiernach und nach
der Persnlichkeit der leitenden Personen kann es gar keinem Zweifel
unterliegen, da die Absicht eines Gegensatzes gegen die Grubenbesitzer
anfangs vllig ausgeschlossen war, wurde doch gerade darin von den
Vertretern einer entschiedeneren Haltung der Hauptmangel des Vereins
gesehen, indem man sogar so weit ging, die fhrenden Personen zu
verdchtigen, da sie unter dem Einflue der Regierung stnden und
beabsichtigten, die Bergarbeiter in deren Lager berzufhren. Aber die
Verhltnisse erwiesen sich strker als die Menschen. Schon in Bochum
sprachen selbst diejenigen, die fr die mglichste Migung eintraten,
sich dahin aus, da man, falls die Grubenbesitzer auf ihrer Politik
der schroffen Ablehnung auch der gemigtsten Forderungen bestnden,
sich mit der Mglichkeit eines Streiks vertraut machen msse, auch
gut thun werde, die Einrichtung einer Streikkasse ins Auge zu fassen,
um gegebenenfalls, wenn man den berechtigten Wnschen der Arbeiter
nicht entspricht und alle sonstigen Mittel vergeblich sind, durch den
gesetzlichen Ausstand eine Besserung der Lage zu erzwingen[125].
Trotzdem bewahrte man selbst harten Zumutungen gegenber die Ruhe
und ging sogar so weit, da man, als im Frhjahr 1897 auf der
Zeche Osterfeld einige Mitglieder wegen ihrer Zugehrigkeit zum
Vereine entlassen wurden, also dem Vereine in schroffster Form der
Fehdehandschuh hingeworfen und eine Provokation ausgesprochen war, die
nur den Zweck haben konnte, diesen zu einer Unbesonnenheit zu verleiten
und dann zu vernichten, desungeachtet von einem Streik absah und sich
darauf beschrnkte, die Entlassenen zu untersttzen.

  [125] Aus dem Berichte ber den Bochumer Delegiertentag vom 1. bis
        2. Februar 1897.

Aber es ist begreiflich, da solche und hnliche Vorgnge allmhlich
auch in den Vertretern der Migung das Blut in Wallung brachten, und
es liegt eine eigentmliche Ironie des Schicksals darin, da gerade
der Vorsitzende $Brust$, der z. B. die Befreiung des internationalen
Gewerkschaftskongresses (1896) mit uerster Energie bekmpfte und
die Aufhebung eines schon gefaten, fr Beteiligung eintretenden
Beschlusses erzwungen, der ferner, als auf dem Kongresse in Bochum am
2. Februar 1897 $Naumann$ die gemeinsame gewerkschaftliche Thtigkeit
mit dem alten Verbande empfahl, dies in der schroffsten Weise
abgelehnt, der endlich aus der gleichen Veranlassung die Ausschlieung
$Wahls$ durchgesetzt hatte, -- da dieser selbe $Brust$ zum Fhrer
einer groen Streikbewegung werden mute, die ihn in scharfen
Gegensatz zu $Weber$ brachte und dessen Ausscheiden aus dem Ehrenrate
zur Folge hatte. Das Ereignis, um das es sich handelt und das fr die
weitere Entwickelung der Dinge in der Bergarbeiterbewegung von der
grten Bedeutung sein mu, ist der $Streik am Piesberge$.

Der Piesberg ist ein dem Georg- und Marien-Bergwerks- und
Httenverein gehriges, in der Nhe von Osnabrck gelegenes Bergwerk.
Bei dessen Betriebe wurde seit Jahrhunderten an den sog. sieben
kleinen katholischen Feiertagen nicht gearbeitet. Da seit November
1896 erhebliche Wassereinbrche in die Gruben stattgefunden hatten,
wnschte die Verwaltung, vom 1. Januar 1898 ab eine Beseitigung
dieser Einrichtung und erhielt nicht allein die erforderliche
polizeiliche Genehmigung, sondern auch unterm 27. November 1897 den
bischflichen Dispens gegen die Zusicherung, die mit Einrichtung
eines Frhgottesdienstes verbundenen Kosten zu bernehmen. Aber die
Bergleute sahen in der Entziehung der Festtage, soweit sie nicht nur
zur Beseitigung einer augenblicklichen Notlage, sondern fr die Dauer
erfolgte, eine ungerechtfertigte Maregel, indem sie geltend machten,
da sie vor einer anstrengenden Tagesarbeit nicht in der Lage seien,
noch einen Frhgottesdienst zu besuchen, da sie aber, abgesehen
von diesem religisen Gesichtspunkte, auch nicht geneigt seien, im
Interesse einer Erhhung der Dividenden auf die ihnen erforderlichen
Ruhetage zu verzichten. Die Ortsgeistlichen stellten sich von Anfang
an auf die Seite der Arbeiter, und schlielich hat auch der Bischof
von Osnabrck unterm 29. Januar bezw. 24. Februar 1898 seinen Dispens
zurckgezogen. Die Werkverwaltung hatte den ersten Festtag, den 6.
Januar, vorbergehen lassen, ohne die Arbeit zu verlangen, hatte dann
freilich fr den 2. Februar 1898 eine Aufforderung zur Einfahrt an
die Arbeiter erlassen, aber, als derselben keine Folge gegeben wurde,
einstweilen von weiteren Schritten abgesehen. Als aber an dem folgenden
Festtage, dem 25. Mrz, eine unter Androhung der Entlassung erneute
Aufforderung ebenfalls keinen Erfolg hatte, wurde am folgenden Tage
500 Arbeitern gekndigt. Am 30. Mrz kndigten dann mehrere hundert
Arbeiter ihrerseits, aber nicht allein war nach dem Statute eine
Gesamtkndigung nur der Werkverwaltung, nicht den Arbeitern erlaubt,
sondern am 12. April wurde auch von einer groen Anzahl Arbeiter die
Arbeit ohne Kndigung niedergelegt. Obgleich am 17. Mai auf Grund einer
von der Zentrumsfraktion gestellten Interpellation eine Verhandlung
der Angelegenheit im Reichstage stattfand, bei der der Handelsminister
$Brefeld$ erklrte, die Grubenverwaltung solle die ihr erteilte
polizeiliche Erlaubnis nur so lange behalten, bis die durch den
Wassereinbruch hervorgerufene Notlage beseitigt sei und die Arbeiter
sollten deshalb im Vertrauen hierauf die Arbeit wieder aufnehmen,
wurde doch eine Verstndigung nicht erzielt, da die Werkverwaltung
auf bedingungsloser Aufnahme bestand, was von den Arbeitern in
ihren Versammlungen vom 3. und 4. Juni abgelehnt wurde, und so fand
schlielich der Streik erst dadurch seine Erledigung, da die am 8.
Juni tagende Generalversammlung der Aktiengesellschaft beschlo, die
Gruben am Piesberge stillzulegen, d. h. den Betrieb aufzugeben. So hat
keine Partei den Sieg davon getragen; die durch die Betriebseinstellung
beschftigungslos gewordenen Bergleute haben ohne Mhe an anderen Orten
Arbeit erhalten.

In diesen Streik hat auch der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter
durch seinen Vorsitzenden $Brust$ in einer Weise eingegriffen, die
ihm heftige Vorwrfe zugezogen hat; insbesondere hat Pfarrer $Weber$
in einer ffentlichen Erklrung das Vorgehen $Brust$'s, als im
Widerspruche mit den Statuten und Beschlssen des Ehrenrates stehend,
angegriffen und ist, nachdem in der einberufenen gemeinsamen Sitzung
des Vorstandes und Ehrenrates vom 17. April nur noch ein Mitglied auf
seine Seite getreten war, die brigen aber das Verhalten $Brust$'s
gebilligt hatten, aus dem Ehrenrate ausgeschieden. Der Verlauf der
Dinge ist nach dem Bergknappen folgender gewesen.

Als am 2. Februar (Mari Lichtme) trotz der ergangenen Aufforderung
2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von
Zwangsmaregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der
beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem
dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte
$Brust$, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar
statt und hatte zur Folge, da sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine
beitraten. $Brust$ forderte in ihr die Bergleute auf, sich die
Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, da der
Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann
durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes
Schreiben vom 17. Mrz, in welchem unter Bezugnahme darauf, da 500
der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehrten, um Zurcknahme
der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mndliche Besprechung
des Generaldirektors $Hermann$ mit $Brust$ gebeten wurde. Diese fand
am 19. Mrz statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden
Tage in Osnabrck abgehaltenen Versammlung berichtete $Brust$ ber die
Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. Mrz
arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklrte vielmehr, die
Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne berlassen zu mssen. Als dann
am 26. Mrz infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kndigung
ausgesprochen war, wurde $Brust$ telegraphisch aufgefordert, am
folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu
erscheinen. Er that dies und trug nach Krften dazu bei, die vorhandene
Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor
Kontraktbruch zu hten und die gesetzliche Kndigungsfrist inne zu
halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den
Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. Mrz den Vorschlag gemacht,
den Streik dadurch beizulegen, da die Arbeiter sich nur insoweit zur
Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es
erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des
Ministers dem Vorstande erffnet, da ihm eine Befugnis zur Vertretung
der beteiligten Arbeiter berhaupt nicht eingerumt werde. $Brust$,
der zum Zwecke einer persnlichen Audienz bei dem Handelsminister nach
Berlin fuhr, erhielt die Antwort, da dieselbe nicht bewilligt werden
knne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung
gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung $Brust$'s
mit dem Generalsekretr $Stumpf$, in der er sogar versprach, sich
dafr verwenden zu wollen, da die Bergleute bedingungslos an
den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen
Wasserhaltungsmaschinen fertig sein wrden, hatten keinen Erfolg.
Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten,
richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die
Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai
1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein wrden,
die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage
frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mndliche
Unterredung gebeten war, erfolgte berhaupt keine Antwort. Unter diesen
Umstnden hielt es der Vorstand fr seine Pflicht, sich der Streikenden
nach Krften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur
Verteilung zu bringen.

Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender
darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja
auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein
Gewerkverein, der nicht allein die Frderung des guten Verhltnisses
zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen
christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider
Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzufhren,
und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein fr die
weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von magebender Bedeutung
sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche
Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der
Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, da
gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer
annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwrfe zu erheben sind. Dazu
gehrt nicht allein die Nichtinnehaltung der Kndigungsfrist, sondern
es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, da man nicht ohne
weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religise Bedenken waren
durch den bischflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum
das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf
Herabsetzung der Arbeitszeit grundstzlich durchaus zu billigen hat,
so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz
beschrnkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glcklich,
und wenn die hohen Dividenden der Aktionre ins Feld gefhrt wurden, so
ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, da dieselben seit 20
Jahren nicht mehr als 3% betragen haben.

Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr
dasjenige der Regierung mibilligen mu, so liegt der Grund hierfr
darin, da beide sich nicht darauf beschrnkt haben, die Forderung
der Arbeiter zurckzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des
hochmtigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit
von dem Augenblicke ab erledigt, da beiderseits erklrt war, bis zur
Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen
gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine
Einigung nicht mglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer
es ablehnten, dieses Zugestndnis in die Form eines Vergleiches zu
kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann
wurde ihnen Gnade fr Recht in Aussicht gestellt. Die Begrndung
dieses Vorgehens war die oft gehrte, da die Disziplin und das
Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung
ausschliee; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn
sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals
so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber
noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich
der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen
Vermittelung. Ein groer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen
Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde,
so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundstzliche Stellungnahme
gegen die gewerkschaftliche Organisation berhaupt und findet seine
Erklrung lediglich in dem Gesichtspunkte, da natrlich die Stellung
des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenber strker ist, als
gegenber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich
die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits
erwhnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine
gemeinschaftliche Kndigung verbietet, whrend sie der Zechenverwaltung
gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft
zu schwchen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt
stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des
Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen
Reaktion.

In neuester Zeit hat brigens der Gewerkverein zum zweitenmal
Gelegenheit gehabt, einen Streik zu untersttzen, indem er auf
der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung
dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in
Krefeld als Beihlfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000
Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der
Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt fr eine Erhhung der
Lhne bei der augenblicklich gnstigen Geschftslage eingetreten ist;
der Grund ist aber lediglich der, da man einen Streik zur Zeit als
aussichtslos ansieht.

  [126] Vgl. unten S. 401.

Wie bereits erwhnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des
Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge
gehabt, als Pfarrer $Weber$ und mit ihm das zweite evangelische
Mitglied, Kaufmann $Legewitt$, aus dem Ehrenrathe ausschieden,
weil sie die Beteiligung am Streik mibilligten. $Brust$ hat sich
gegen die von $Weber$ verffentlichte Erklrung dahin verteidigt,
da $Weber$ sich nicht auf einen Rath beschrnkt, sondern sich ein
Recht der Oberleitung angemat habe, das ihm nicht zukomme. In
neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den
Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899
verffentlichte nmlich ein Bergmann $Frktter$, der seit einem Jahre
eine Evangelische Berg- und Httenarbeiterzeitung herausgiebt, eine
Erklrung, durch welche mit der Begrndung, da viele Bergarbeiter
weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung,
noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen ultramontaner
Allren ihre Befriedigung fnden, zur Grndung einer $groen
evangelischen Organisation$ aufgefordert wurde. In einer Versammlung
des Evangelischen Arbeitervereins Mnchen-Gladbach vom 10. April
in welcher Pfarrer $Weber$ den Plan befrwortete, wurde dessen
Untersttzung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Grndung auf
den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30
Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mute man
sich berzeugen, da der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden
fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder
desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung,
da innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde,
fr vllig unberechtigt erklrten. So beschrnkte man sich denn
nach einem Referate des Pfarrers $Weber$ auf den Beschlu, der auch
von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins untersttzt wurde,
einen lediglich zur Belebung des religisen Bewutseins bestimmten
$evangelischen Knappenbund$ in's Leben zu rufen. --

Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete
hat zur Folge gehabt, da auch im $Siegerlande$[127] eine hnliche
Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nmlich nach
mehreren Vorverhandlungen der $Verein christlicher Berg-, Eisen- und
Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk$ mit 8 Anmeldestellen
und 400 Mitgliedern begrndet.

  [127] Das Material fr die nachfolgende Darstellung verdanke ich dem
        Vorsitzenden Bergmann Richard Breidebach in Eiserfeld.

Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage
der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung
und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und
Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeifhrung
eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit
und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b)
die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben
und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur
Ueberwachung der Durchfhrung der berg- und gewerbepolizeilichen
Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine
zeitgeme Reform des Krankenkassenwesens.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im brigen schliet er die
Errterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus.

Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten
Wnschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die
Werksverwaltungen, Bergbehrden, Regierung, Parlamente, belehrende und
bildende Vortrge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung.

Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als
Gegner der sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen. Der
Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse
in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und
Industriearbeiter mglichst gleichmig bercksichtigt werden.
Mitglieder, die wegen ihres Eintretens fr die Interessen des
Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Untersttzung aus der
Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch
ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn berhaupt der
Verein sich mehr, wie andere hnlicher Art, allein auf die eigene Kraft
der Arbeiterschaft verlt und Elemente aus anderen Klassen fernhlt.

Der Verein hatte sofort Gelegenheit, das Wohlwollen der Werksbesitzer
kennen zu lernen. Der zum Vorsitzenden gewhlte Bergmann $Arnold Utsch$
in Mudersbach hatte nmlich in der am 5. September 1897 in Niederndorf
abgehaltenen Generalversammlung die Aeuerung gethan, es sei richtiger,
zu Knappschaftsltesten Bergleute und nicht, wie bisher, Beamte zu
whlen, da diese weniger unabhngig seien, als die Arbeiter. Die Folge
dieser staatsgefhrlichen Aeuerung war, da Utsch am 9. September 1897
gekndigt wurde. Der Grubenbesitzer Kommerzienrat Siebel in Kirchen,
an den sich Utsch mit der Bitte um Rcknahme der Kndigung wandte,
stellte als Bedingung, da derselbe die Stellung als Vorsitzender
des Vereins niederlege, nirgends mehr Versammlungen abhalte und
die mibilligte Aeuerung ffentlich widerrufe. Utsch lehnte diese
Bedingungen ab und wandte sich um Vermittelung zunchst an das
Oberbergamt in Bonn und dann an die Regierung in Arnsberg, doch beides
ohne Erfolg. Natrlich hatte dieses Ereignis eine groe Erregung der
Bergarbeiter zur Folge, die in mehreren groen Protestversammlungen,
u. a. am 3. Oktober in Gosenbach, am 14. November in Siegen unter
Teilnahme des Hofpredigers Stcker, des Vikars Brauns und des Bergmanns
Wahl als zweiter Vorsitzender des christlichen Bergarbeitervereins
im Ruhrgebiete und am 28. November in Mudersbach ihren Ausdruck
fand. In der Letzteren wurde mitgetheilt, da der Verein bereits 32
Anmeldestellen mit 2136 Mitgliedern besitze. Dem Vorsitzenden Utsch
wurde fr die Dauer seiner Beschftigungslosigkeit eine Untersttzung
von monatlich 100 Mk. bewilligt. Es wurde zugleich ber den Anschlu
an den christlichen Gewerkverein, dessen Vorsitzender Brust hiefr
warm eintrat, verhandelt, doch wurde dagegen geltend gemacht, da
die Verhltnisse in beiden Bezirken wesentlich verschieden seien, da
im Siegreviere der Kohlenbergbau zurcktritt und die Eisenfrderung
berwiegt. Man vertagte die Entscheidung auf eine andere Versammlung,
die am 2. Januar 1898 in Siegen stattfand, in der aber beschlossen
wurde, von dem Anschlusse abzusehen, auch ein eigenes Vereinsorgan
zu grnden und das Statut dahin zu ndern, da der Verein den ganzen
Oberbergamtsbezirk umfat. Dementsprechend wurde der neue Name
$Gewerkverein der christlichen Berg-, Eisen- und Metallarbeiter fr
den Oberbergamtsbezirk Bonn$ angenommen.

Das beschlossene eigene Organ ist unter dem Titel Christliche
Arbeiterzeitung mit dem 15. Mrz 1898 ins Leben getreten.

Die $erste ordentliche Generalversammlung$ des Vereins hat am 17.
Juli 1898 in $Betzdorf$ stattgefunden. Es wurde mitgeteilt, da die
Mitgliederzahl bereits 4000 bei 50 Anmeldestellen betrage und da sich
die Jahreseinnahme auf 4010 Mk., die Ausgabe auf 2220 Mk. und der
Kassenbestand auf 1790 Mk. belaufe. Der Vorsitzende $Utsch$ legte sein
Amt nieder und wurde durch $Breidebach$ ersetzt. Es wurde beschlossen,
da der Verein seinen Mitgliedern in Unfallsachen Erstattung von
Reisekosten und rztliche Gutachten gewhren soll. Ein Antrag, die
Bekmpfung der Sozialdemokratie als besondere Aufgabe in das Statut
aufzunehmen, wurde abgelehnt. Dasselbe Schicksal hatte der Vorschlag
des Vorstandes wegen Errichtung einer Krankengeldzuschukasse, doch ist
man seitdem der Ausfhrung von neuem nahe getreten. Der Verein hat sich
auch an dem Piesberger Streik durch Sammlung von Untersttzungsgeldern
beteiligt. Bisher erhalten die Mitglieder des Vorstandes keine
Vergtung, doch beabsichtigt man, demnchst einen besoldeten Sekretr
anzustellen.

In einer am 27. November 1898 in Siegen abgehaltenen auerordentlichen
Generalversammlung wurde beschlossen, den monatlichen Beitrag von 10
auf 20 Pf. zu erhhen und die Christliche Arbeiterzeitung zweimal
monatlich erscheinen zu lassen. Auerdem richtete man eine Eingabe an
den Handelsminister, in der um Errichtung eines Berggewerbegerichts
gebeten wird. Die Mitgliederzahl betrug am 1. April 1899 6500. --

Der Versuch, eine alle Bergleute in ganz Deutschland umfassende
Organisation ohne Unterschied der religisen und politischen Stellung
ins Leben zu rufen, ist bis jetzt erfolglos gewesen. Allerdings
hatte der Alte Verband zu diesem Zwecke den $ersten nationalen
Bergarbeiterkongre$ berufen, der am 26. und 27. Dezember 1894 in
Essen unter Beteiligung von 87 Abgeordneten tagte. Die letzteren waren
jedoch fast ausschlielich aus Rheinland-Westphalen, nur drei aus
dem Knigreich Sachsen, einer aus Brandenburg, einer aus Ober- und
einer aus Niederschlesien. Der christliche Bergarbeiterverband war
zur Beteiligung eingeladen, aber nicht vertreten. Aus den Beschlssen
ist hervorzuheben: die achtstndige Arbeitsschicht einschlielich
Ein- und Ausfahrt, einheitliches Berggesetz und Arbeitsordnung fr
ganz Deutschland, Wahl der Bergaufsichtsbeamten durch die Arbeiter.
Der Antrag auf Nationalisierung der Bergwerke wurde abgelehnt, die
Religion mit keinem Worte berhrt, wie man berhaupt alles that, um den
rein gewerkschaftlichen Karakter streng zu wahren und Anschlu allen
Richtungen und Anschauungen offen zu halten.

Obgleich man beschlo, solche Kongresse jhrlich stattfinden zu lassen,
so vergingen doch zunchst ber 2 Jahre, und erst am 19. und 20.
April 1897 wurde in Helmstedt der $zweite nationale Bergmannskongre$
abgehalten, der von 57 Abgeordneten, und zwar 28 aus dem Ruhrgebiete,
7 aus dem Knigreich Sachsen, 8 aus der Provinz Sachsen, 4 aus
Sachsen-Altenburg, 4 aus Braunschweig, 1 aus Oberbayern, 2 aus
Niederschlesien und 1 aus dem Saarbezirke besucht war. Man behandelte
die Reform des Knappschaftswesens und der staatlichen Versicherung und
forderte neben einem Maximalarbeitstage von 8 Stunden einschlielich
Ein- und Ausfahrt einen einheitlichen Mindestlohn von 4 Mk. fr ganz
Deutschland, unter Ablehnung der weitergehenden Forderung von 5 Mk.
Der Kongre sprach sich ferner dafr aus, da die gewerkschaftlichen
Organisationen einen rein wirtschaftlichen Karakter haben mten, so
da jedem Arbeiter ohne Rcksicht auf seine religisen oder politischen
Ansichten der Eintritt offen stehe. Deshalb seien einseitige religise
oder politische Arbeiterverbindungen hierzu nicht geeignet.

Der $dritte Kongre$ hat vom 2. bis 4. April 1899 in Halle
a. S. stattgefunden unter Beteiligung von 74 Abgeordneten.
Gegenstnde der Verhandlungen waren der Arbeiterschutz und die
ungengenden sanitren Einrichtungen in den Gruben, insbesondere
die mangelhaften Reinigungsvorrichtungen, sowie endlich die Lohn-
und Arbeitsverhltnisse; man forderte den achtstndigen Arbeitstag
und einen Durchschnittslohn von tglich 5 Mk., sowie Regelung des
Knappschaftswesens durch Reichsgesetz.

Der christliche Bergarbeiterverein fr den Oberbergamtsbezirk Dortmund
hat sich, wie bemerkt, an diesen Versammlungen nicht beteiligt, dagegen
seinerseits den Plan ins Auge gefat, auf christlicher Grundlage eine
Organisation ber ganz Deutschland herbeizufhren. Der Verein hatte
auf den 31. Januar, 1. und 2. Februar 1897 einen $Delegiertentag
christlicher Bergarbeitervereine Deutschlands$ nach Bochum einberufen,
an dem auer den Vertretern des Vereins noch 2 Abgeordnete aus
Niederschlesien, 2 aus Oberschlesien, 6 aus dem Sauerlande, 5 aus
dem Siegerlande und einer aus dem Sulzthale erschienen waren. Die
Grndung eines christlichen Bergarbeitervereins fr ganz Deutschland
scheiterte vorlufig an dem Umstande, da die einzelnen Vereine
erhebliches Vermgen angesammelt haben, das sie nicht einfach aufgeben
wollten, whrend die Bildung eines die einzelnen Vereine in ihrer
Selbstndigkeit nicht antastenden Verbandes derselben durch das
Vereinsgesetz zur Zeit verboten ist, da die von den Vereinen gebte
Thtigkeit von den Behrden als eine politische aufgefat wird. Doch
wurde die Anbahnung engerer Fhlungnahme ins Auge gefat.

Die brigen Verhandlungsgegenstnde betrafen: 1. Arbeitszeit,
2. Sonntagsruhe, 3. Frauenarbeit, 4. Schutz fr Leben und Gesundheit der
Arbeiter, 5. Arbeiterausschsse, 6. das Kassenwesen der Bergleute,
7. die Lohnfrage.

An den Verhandlungen nahmen auch als eingeladene Gste neben dem
Professor $Hitze$ als Mitglied des Ehrenrates der Geheimrat A. $Wagner$
und der Verfasser dieses Buches teil, indem sie Vortrge ber ihnen
gestellte Themata hielten. Sie alle, insbesondere aber A. $Wagner$,
sind deshalb von der antisozialen Presse lebhaft angegriffen, ja gegen
letzteren wurde sogar von dem Freiherrn v. Stumm bei dem Kultusminister
die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beantragt, doch hat dieser
ein solches abgelehnt. --

Die Bergarbeiterbewegung befindet sich zweifellos noch in einem
Zustande der Grung und der Unklarheit, und es ist schwer, ber
ihre wahrscheinliche Entwickelung eine Vermutung auszusprechen.
Da die vorhandene Zersplitterung der erfolgreichen Wirksamkeit
nachteilig sein mu, liegt auf der Hand, und es sind dem Christlichen
Bergarbeiterverbande wegen seiner Haltung von beachtenswerter Seite
ernsthafte Vorwrfe gemacht, ja die ganze Schpfung ist wegen
ihrer ausschlieenden Tendenz fr ein totgeborenes Kind erklrt
und behauptet, da die heutigen Leiter des alten Verbandes
obgleich sie sich persnlich zur sozialdemokratischen Partei
zhlen, Selbstverleugnung genug besitzen wrden, zurckzutreten
und einer durchaus neutralen Leitung Platz zu machen, sobald
Aussicht vorhanden sei, einen wirklich lebenskrftigen Verband
zum thatkrftigen Schutze der Bergarbeiterinteressen zustande zu
bringen. Es ist fr den Fernstehenden schwer, die Berechtigung dieser
Anschauungen zu prfen. Wie oben dargelegt, besteht innerhalb des
christlichen Gewerkvereins hinsichtlich der Grundanschauung und
insbesondere des Verhaltens gegenber der Sozialdemokratie eine
wesentliche Meinungsverschiedenheit, wobei der weiterblickende und
vorurteilslose Standpunkt als der richtigere anerkannt werden mu.
Es ist ja gewi berechtigt, den in der Sozialdemokratie herrschenden
religionsfeindlichen und auf Verbitterung des Klassengegensatzes
abzielenden Bestrebungen entschieden entgegenzutreten, aber den
Schwerpunkt einer Arbeitervereinigung in diese Bekmpfung zu legen,
ist verkehrt. Nicht allein ist ein solches blo negatives Ziel nicht
geeignet, einen Sammelpunkt fr praktische Besserungsbestrebungen zu
bieten, sondern unter der Flagge der Sozialdemokratie segeln auch sehr
wertvolle Elemente der Arbeiterschaft, mit denen man wegen dieses
einzigen Trennungspunktes die Verbindung nicht abbrechen sollte. Da
wenigstens zunchst die weitere Spaltung der christlichen Bergarbeiter
durch Grndung einer evangelischen Gegenorganisation gescheitert ist,
ist jedenfalls hocherfreulich als Beweis dafr, da die Bergleute die
Gefahr der Zersplitterung einsehen. Da auch der alte Verband in den
letzten Jahren in die gemigte und rein gewerkschaftliche Richtung
eingelenkt hat, so ist die Hoffnung nicht aufzugeben, da allmhlich
eine gegenseitige Annherung stattfinden und die Mglichkeit gegeben
sein wird, da in rein praktisch-gewerkschaftlichen Fragen alle
Bergarbeiter geschlossen vorgehen.

An sich sind ja offenbar Gewerkvereine auf religiser Grundlage etwas
Widersinniges, denn die Berufsinteressen sind von der Stellung zur
Religion durchaus unabhngig. Sie erhalten ein relatives Recht nur
als Reaktion gegen einen anderen Fehler. Genau so widersinnig wie
religise Gewerkschaften sind politische, denn auch das politische
Glaubensbekenntnis ist fr die Verfolgung praktischer Berufsinteressen
ohne Bedeutung. Solange also die in der Generalkommission vertretenen
Gewerkschaften sich als Anhngsel der Sozialdemokratie betrachten,
ist es eine natrliche Reaktion, da sich antisozialdemokratische
Gewerkvereine bilden, und da der gegen die Sozialdemokratie zu
erhebende Vorwurf sich vor allem auf ihre Stellung zur Religion und
die Monarchie richtet, mssen die hiergegen reagierenden Gewerkvereine
gerade diese beiden Punkte zum Gegenstande ihres Gegensatzes nehmen. Da
es nun aber bis jetzt auer der Sozialdemokratie eine Arbeiterpartei
nicht giebt und deshalb die Arbeiterschaft sich gewhnt hat, in ihr
nicht die Sozialdemokratie, sondern die Arbeiterpartei zu sehen, so
ist es begreiflich, da gewerkschaftliche Vereinigungen, die sich zur
Sozialdemokratie in Gegensatz stellen, dem Mitrauen begegnen, da sie
berhaupt nicht oder wenigstens nicht mit dem erforderlichen Nachdruck
die Vertretung der Arbeiterinteressen beabsichtigten. Diesem Mitrauen
knnen sie nur durch entschiedenes Auftreten die Spitze abbrechen.
Setzte sich deshalb der christliche Gewerkverein, indem er fr die
vertragsbrchigen Arbeiter von Piesberg Partei ergriff, ins Unrecht,
so mute er doch, falls er es nicht that, befrchten, dem bezeichneten
Mitrauen neue Nahrung zu geben, und es ist mglich, da von den
beiden Uebeln, zwischen denen er zu whlen hatte, die moralische
Mitverantwortung fr den Vertragsbruch als das geringere anzusehen war.

Aber die Schwierigkeiten, die sich fr die Stellung des Vereins
ergeben, sind hiermit noch nicht erschpft. Wird er einerseits von
kapitalistischer Seite der agitatorischen Verhetzung der Arbeiter
beschuldigt, whrend, wie schon bemerkt, von anderer Seite gewnscht
wird, da er in praktischen Dingen mehr, wie bisher, sich dem
alten Verbande nhern mge, so kommt dazu endlich noch die aus der
Beteiligung von Arbeitern $beider Bekenntnisse$ sich ergebende
Schwierigkeit, die dadurch gesteigert ist, da seit dem Ausscheiden
$Webers$ der evangelischen Seite eine rechte Vertretung fehlt, woraus
bereits die Behauptung hergeleitet ist, da in dem Vereine das
katholische Element stark berwiege. Es kann als sicher angenommen
werden, da eine solche Einseitigkeit von der Leitung des Vereins nicht
beabsichtigt wird. Da die Haltung gegenber dem alten Verbande unntig
schroff ist, mu als Mangel anerkannt werden, denn gerade jetzt, wo
der Gewerkverein dem alten Verbande gegenber der strkere Teil ist,
wrde ein Zusammenwirken mit ihm auf praktischem Gebiete nur zur Folge
haben, die spezifisch sozialdemokratischen Elemente in den Hintergrund
zu drngen und den Verband auf die Bahn einer rein gewerkschaftlichen
Thtigkeit zu leiten.

Es mu auch als durchaus wahrscheinlich angesehen werden, da die
Entwicklung sich in dieser Richtung vollziehen wird, denn die
Verhltnisse sind nun einmal strker als die Menschen, und in der
That ist der christliche Gewerkverein trotz seines Gegensatzes
gegen die Sozialdemokratie seit dem Piesberger Streik immer mehr
in die entschiedenere Haltung hineingedrngt; manche Aeuerungen
gegen das Unternehmertum, die der antisozialistische $Brust$ in dem
Bergknappen anwendet, wrden einem sozialdemokratischen Blatte
keine Schande machen. Offenbar findet aber die entschiedenere Haltung
den Beifall der Bergarbeiter und hat dazu gedient, das anfngliche
Mitrauen gegen den christlichen Verein zu zerstreuen, wie dessen
steigende Mitgliederzahlen beweisen. Es bewahrheitet sich auch hier
die oft beobachtete Erfahrung, da Einseitigkeit auf der einen Seite
stets als Reaktion die Einseitigkeit auf der andern hervorruft.
Daraus lt sich aber zugleich die weitere Entwicklung beurteilen.
Der kurzsichtige Unternehmerhochmut, der in jeder Regung des
Selbstndigkeitsdranges unter der Arbeiterschaft sofort eine Gefahr
der Staats- und Gesellschaftsordnung erblickt und gewerkschaftliche
mit sozialdemokratischen Bestrebungen ohne weiteres in denselben
Topf wirft, wird schon das Seinige dazu beitragen, die verschiedenen
Gruppen in der Arbeiterbewegung Schulter an Schulter zu reihen; und die
Ereignisse des letzten Jahres zeigen deutlich die Richtung, in der die
Dinge in der nchsten Zukunft sich gestalten werden.


                          6. Die Postbeamten.

                           a) $Allgemeines$.

Die staatlichen Beamten befinden sich gegenber ihrem Arbeitgeber, dem
Staate, in einer wesentlich anderen Stellung, als die im Dienste von
Privaten stehenden Beamten und Arbeiter. Insbesondere liegt dies daran,
da der Staat eben nicht nur Arbeitgeber und Unternehmer, sondern
zugleich die Zusammenfassung der Gesamtheit ist. Freilich sollte man
zwischen den aus beiden Eigenschaften sich ergebenden Befugnissen, den
privatrechtlichen des Arbeitgebers und den ffentlich rechtlichen des
Staates, streng unterscheiden. Aber das ist aus dem Grunde unmglich,
weil die Beamten vielfach Hoheitsrechte des Staates zur Geltung zu
bringen haben und in dieser Eigenschaft eine Stellung einnehmen, die
nur nach staatsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen ist, whrend
in anderen Fllen die Thtigkeit keine grundstzlich andere ist, als
bei Privatangestellten.

Nun ist freilich durch diese Sonderstellung der staatlichen
Beamten an sich kein Umstand gegeben, der ihre Zusammenfassung zu
Berufsvereinen hinderte, denn diese verfolgen nach ihrem Begriffe kein
anderes Ziel, als die Vertretung der gemeinsamen Interessen aller
Berufsangehrigen, und solche sind vorhanden, mag das Wirkungsgebiet
dem ffentlichen oder dem Privatrechte angehren. Aber trotzdem
wre es nicht unerklrlich, wenn das Bedrfnis zur Bildung von
Berufsvereinen unter den staatlichen Beamten entweder gar nicht oder
in geringerem Grade hervortrte, denn die Behrde, der gegenber sie
die Interessen der Mitglieder zu vertreten haben, steht diesen anders
gegenber als der Privatunternehmer seinen Beamten und Arbeitern.
Lt sich in letzterem Falle ein gewisser Gegensatz der Interessen
nicht bestreiten, und mag man ihn auch hinsichtlich der verschiedenen
Beamtenklassen gegeneinander und deshalb die Berechtigung eines sog.
Ressortpartikularismus zugeben, so sollte doch bei verstndiger
Auffassung ein Gegensatz zwischen den Interessen der Beamten und denen
ihrer Vorgesetzten nicht bestehen. Aber ein solcher Gedankengang
hat nicht mit der psychologischen Thatsache des Willens zur Macht
gerechnet, der es mit sich bringt, da der Durchschnittsmensch, wenn
er in die Lage kommt, einen Untergebenen zu haben, eine Befriedigung
darin findet, dieses Unterordnungsverhltnis in der Weise zum Ausdruck
zu bringen, da er ihn seine Gewalt fhlen lt und selbst berechtigte
Wnsche nicht erfllt, um zu beweisen, da eben er derjenige ist, dem
die Entscheidung zusteht.

Aus dem Gesagten ergiebt sich ein doppeltes: $einerseits$, da
auch unter den staatlichen Beamten die Bildung von Berufsvereinen
zum Schutze der gemeinsamen Interessen, also kurz gesagt von
Gewerkvereinen, eine Notwendigkeit ist, die je nach der in den
Kreisen der obersten Leitung herrschenden Richtung mehr oder weniger
scharf hervortritt; $andererseits$ aber auch, da gerade da, wo die
Notwendigkeit am strksten ist, diese Bestrebungen bei den Oberbehrden
den entschiedensten Widerstand finden werden. Notwendigkeit und
Widerstand stehen, wie der Mathematiker sagt, im geraden Verhltnisse.
Es ist deshalb begreiflich, da bis jetzt die Gewerkschaftsbewegung
in den Staatsbetrieben nur da hervorgetreten ist, wo die Leitung, am
sozialen Mastabe gemessen, die schlechteste war, wo insbesondere
Bureaukratismus und Fiskalismus am strksten sich geltend machte.

Nun ist aber, wie schon bemerkt, in Staatsbetrieben die Bildung
solcher Vereine schwierig, da die Behrde, gegen deren Willen sie
ins Leben gerufen werden, den Beamten mit ganz anderen Machtmitteln
gegenbersteht, als sie der Privatunternehmer gegen seine Angestellten
besitzt. Und zwar aus einem doppelten Grunde. Einerseits macht sich bei
den meisten Staatsbetrieben die Monopolstellung des Staates geltend,
d. h. ein anderer hnlicher Betrieb, in dem der entlassene Beamte
Arbeit finden knnte, ist nicht vorhanden. Andererseits verfgt die
Behrde nicht nur ber die privaten Machtmittel des Arbeitgebers,
sondern zugleich ber die ffentlich-rechtlichen des Staates. Wird
durch diese Umstnde die Lage der Beamten erschwert, so kommt ihnen
dagegen allerdings als ein gewisser Ausgleich zu statten, da die
Handlungsweise der staatlichen Behrden in hherem Mae, als die der
Privatunternehmer, der ffentlichen Kritik untersteht und es deshalb
leichter ist, durch die Macht politischer Faktoren einen Einflu
geltend zu machen. --

Die oben bezeichnete Voraussetzung fr die Notwendigkeit
von Berufsvereinen trifft in erster Linie zu fr die
$Reichs-Postverwaltung$. Hat zwar $von Stephan$ sich zweifellos um
das Postwesen auerordentliche Verdienste erworben, so hatte doch
nicht allein in seinen letzteren Jahren die frhere Elastizitt des
Geistes einer bureaukratischen Verkncherung Platz gemacht, sondern
selbst in seinen besten Jahren hat in der Frsorge fr seine Beamten
nicht der Schwerpunkt seiner Thtigkeit gelegen. Es ist deshalb ebenso
verstndlich, da diese den Versuch unternahmen, ihre Interessen durch
Berufsvereine zu schtzen, als da diese den heftigsten Zorn des Chefs
erregten und da ihre Mitglieder in jeder Weise gemaregelt wurden. Da
diese Verfolgungen nicht im stande waren, die Vereine zu vernichten,
ist ein ehrenvolles Zeichen karakterfester Gesinnung.

Der jetzige Staatssekretr des Reichspostamtes v. $Podbielsky$ zeigte
im Anfange seiner Amtsthtigkeit einen wesentlich freieren Blick, als
sein Vorgnger und schien insbesondere hinsichtlich der Organisation
der Postbeamten eine vorurteilslose Auffassung zu verfolgen. Aber die
Luft des Bureaus und der Staub der Akten bt einen Einflu, dem selbst
die besten Nerven nicht standhalten, und so scheint auch unter dem
neuen Regimente die Furcht, da durch eine Organisation der Beamten die
Disziplin untergraben werde, das Uebergewicht erlangt zu haben.

Es giebt naturgem unter den Postbeamten eine Reihe von $Abstufungen$
und Klassen, zwischen denen sogar zum Teil eine gewisse Rivalitt
besteht. Uns interessiert nur folgende Abstufung:

1. die oberen Beamten bis einschlielich der Sekretre,

2. die Assistenten und Oberassistenten,

3. die Unterbeamten.

Die erste dieser 3 Gruppen kommt fr unsere Frage nicht in Betracht.
Allerdings bestehen an den meisten greren Orten Postbeamtenvereine,
deren Vorsitzende meist der Postdirektor ist, aber diese haben
einen lediglich geselligen Karakter; Aufgaben, wie die Wahrung
der gemeinsamen Berufsinteressen oder auch nur die Frderung
fachwissenschaftlicher Kenntnisse liegen ihnen fern. Solche Ziele
werden nur von den Klassen 2 und 3 verfolgt. Die einzige Ausnahme
bildet der Bayrische Verkehrsbeamtenverein, in welchem auch die
hchsten Beamten vertreten sind; er verdient deshalb eine besondere
Darstellung.


            b) $Der Bayrische Verkehrsbeamten-Verein$[128].

In Bayern wurden seitens der Beamten der Post-, Telegraphen-
und Eisenbahnbeamten schon in den 70er Jahren Versuche zu einer
Organisation gemacht, die sich allerdings zunchst auf die einzelnen
Verkehrsgruppen und einzelnen Orte und Bezirke beschrnkten. So
entstand im Januar 1874 ein Verein Mnchener Telegraphenbeamten
und Ende 1875 unter dem Namen Postalia ein solcher der Mnchener
Postbeamten, der sich am 2. Januar 1876 zu dem Verein Mnchener
Verkehrsbeamten erweiterte. Auch in Ingolstadt, Augsburg, Nrnberg
und der Rheinpfalz bildeten sich hnliche Vereine, die alle zunchst
berwiegend geselligen Zwecken dienten, bald aber sich hhere Ziele
steckten. Bald brach sich auch der Gedanke Bahn, da eine Verschmelzung
aller dieser Einzelvereine erforderlich sei, und so erfolgte am 13.
Juni 1883 die Grndung des $Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins$,
indem zunchst der Mnchener Telegraphenverein und der Verein Mnchener
Verkehrsbeamten sich verschmolzen, doch konnte schon am 19. August
1883 eine von 80 Abgesandten aus ganz Bayern besuchte konstituierende
Generalversammlung zusammentreten, die die Ausdehnung auf das ganze
Knigreich beschlo, indem ein Statut angenommen, ein Vorstand
gewhlt und ein Verbandsorgan geschaffen wurde, zugleich bernahm man
die von dem Verein Mnchener Verkehrsbeamten gegrndete Spar- und
Vorschukasse auf den neuen Verein; schon 1884 wurde auch eine Witwen-
und Waisenuntersttzungskasse ins Leben gerufen.

  [128] Das Material verdanke ich den Mitteilungen des Vereinsvorstandes,
        insbesondere enthlt die Festschrift zur XIII.
        Generalversammlung des Vereins eine Uebersicht ber die
        Entstehungsgeschichte.

Der neue Verein erfreute sich ebenso, wie seine Vorlufer, der Gunst
der Regierung, die nicht allein den Mitgliedern zu den Versammlungen
freie Fahrt, sondern zugleich fr das Vereinsorgan und Geldsendungen
Portofreiheit bewilligte. Aber bald erfolgte ein Umschwung,
hervorgerufen durch einige Artikel des Vereinsorganes ber Personal-
und Dienstverhltnisse, in denen nach Auffassung der Behrde das
zulssige Ma freier Aussprache berschritten war. Zunchst wurde dem
Verein die Zulassung als anerkannter Verein[129] verweigert, und
am 17. Januar 1885 wurde derselbe von der Polizeidirektion Mnchen
als politischer Verein erklrt; am folgenden Tage wurde auch die
Portofreiheit entzogen. Diese Maregeln hatten den Austritt vieler
Mitglieder zur Folge, viele der Spar- und Vorschukasse gegebene
Kapitalien wurden zurckgezogen, und der Verein kam so stark in
Rckgang, da das Vereinsorgan aufhren mute, zu erscheinen. Unter
diesen Umstnden schien nur der Weg der Unterwerfung brig zu bleiben,
und er wurde gewhlt. Der Vorstand trat zurck und im April 1885 lste
der Verein sich auf, um sich dann sofort von neuem zu bilden; andere
Personen wurden zur Leitung berufen, die das gute Einvernehmen mit
der Regierung als obersten Grundsatz betrachteten, und so begann jetzt
die Zeit der Blte, die noch heute andauert. Die Portofreiheit wurde
wieder bewilligt, der Verein als anerkannter Verein eingetragen
und der Generaldirektor $Schnorr$ v. $Carolsfeld$ trat demselben als
ordentliches Mitglied bei.

[129] Dadurch erwirbt nach dem bayrischen Gesetze ein Verein die Rechte
einer juristischen Person.

Die Mitgliederzahl ist seitdem stndig gestiegen. Sie betrug 1885 etwa
1400; 1888: 1865; 1889: 2160; 1890: 2789; 1891: 3867; 1892: 4429; 1893:
4960; 1894: 5207; 1895: 5568; 1896: 5742; 1897: 5772.

An Stelle des 1884 eingegangenen Vereinsorganes traten zunchst
Vereinsberichte in zwangloser Folge, aus denen 1888 die Monatsschrift
des Bayrischen Verkehrsbeamten-Vereins entstand, die endlich vom 1.
Juli 1892 ab den Titel Bayrische Verkehrsbltter erhielt. Die Auflage
betrug 1897 6800.

Die Spar- und Vorschukasse sowie die Witwen- und Waisenkasse
wurden 1893 von dem Verein formell getrennt und zu selbstndigen
anerkannten Vereinen umgebildet, doch ist der Beitritt zu der
letzteren Kasse fr jedes Vereinsmitglied obligatorisch.

Seit 1895 hat der Verein auch Fachunterrichtskurse eingefhrt, ebenso
gibt er Fachwerke heraus und stiftet Preise fr die Lsung von
Fachaufgaben unter seinen Mitgliedern. Am 1. Juli 1897 hat er ein
eigenes Vereinshaus mit Bibliotheks- und Unterrichtsrumen, in dem auch
die Verwaltungen der beiden Kassen untergebracht sind, errichtet.

In den Statuten ist als Zweck des Vereins bezeichnet: Die Frderung
und Pflege der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder
und als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes u. a. die Herausgabe
eines Fach- und Vereinsorganes, die Schaffung von Einrichtungen, um
den Mitgliedern bei ihrer beruflichen Fortbildung behlflich zu sein,
die Anlegung einer Bibliothek, die Zirkulation von Fachzeitschriften,
die Veranstaltung von Vortrgen und Diskussionen sachlichen und
wissenschaftlichen Inhalts, die Pflege des geselligen Lebens und der
Kollegialitt, die Errichtung eines Untersttzungsfonds, Vermittelung
von Versicherungsvertrgen.

Als ordentliche Mitglieder knnen dem Verein beitreten alle im Dienste
der bayrischen Verkehrsanstalten sowie der pflzischen Bahnen stehenden
Beamten, Aspiranten und Bahnrzte. Unterbeamte und Arbeiter werden
nicht aufgenommen. Der Jahresbeitrag ist 8 Mk.

Wie die vorstehende Darstellung ersehen lt, ist der gewerkschaftliche
Karakter, der also auch die Vertretung der Interessen der Mitglieder
gegenber der Verwaltung erfordert, seit der Katastrophe im Jahre 1884
fast ganz zurckgetreten.


        c) $Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten$.

Der Verband wurde am 6. Juni 1890 gegrndet und bezweckt nach seinen
Satzungen, unter seinen Mitgliedern allgemeine und Berufsbildung
zu frdern, Vaterlandsliebe, Geselligkeit und Kollegialitt,
wirtschaftliche Vorteile fr die Mitglieder herbeizufhren und
die Interessen des Post- und Telegraphenassistentenstandes zu
vertreten. Aufnahmefhig ist jeder Angehrige des Post- und
Telegraphenassistentenstandes. Auer Untersttzungen, die nach
freier Entschlieung des Vorstandes an bedrftige Hinterbliebene
verstorbener Mitglieder gegeben werden, gewhrt der Verband
seinen Mitgliedern gnstigere als die allgemeinen Bedingungen bei
verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Auerdem ist in jedem
Bezirke ein $Familienbeirat$ errichtet, der den Zweck hat, bei
Sterbefllen von Mitgliedern dessen Hinterbliebenen mit Rat und That
zur Seite zu stehen, insbesondere besorgt derselbe die Abwickelung
der fr die Beerdigung erforderlichen Geschfte, die Flssigmachung
der Gnadenbezge, der Sterbekassen-, Lebensversicherungs-, Witwen-
und Waisengelder, die Vermgensregulierung, die Einleitung der
Vormundschaft, ntigenfalls die Erwirkung von Untersttzungen,
Stipendien, Erziehungsbeihlfen und hnlichen Zuwendungen.

In dieser Beziehung liegen dem Familienbeirat namentlich folgende
Geschfte ob:

Anmeldung der Beerdigung bei dem Geistlichen, Besorgung
der Traueranzeigen, Beschaffung des Sarges, Bestellung des
Leichenwagens und der Wagen fr das Trauergefolge, Besorgung der
Auszge aus dem Sterberegister, des rztlichen Totenscheines,
der Heiratsurkunde, der standesamtlichen Geburtsurkunden der
Kinder unter 18 Jahren, Wahrnehmung des Schriftwechsels mit den
Lebensversicherungsgesellschaften, Stellung des Antrages auf
gerichtliche Erffnung eines etwaigen Testaments, Erstattung
einer Anzeige an die Einkommensteuer-Veranlagungskommission
behufs Herabsetzung der Steuern und einer Anzeige an das
Vormundschaftsgericht, Untersttzung bei Anfertigung von Gesuchen
u. s. w.

Von besonderer Bedeutung ist die vom Verbande errichtete $Warenkasse$
nebst Warenhaus. In die Kasse mu jedes Mitglied monatlich mindestens
3 Mk. einzahlen, bis ein Bestand von 60 Mk. erreicht ist. Bei Bezgen
aus dem Warenhause wird zunchst das Guthaben angerechnet; sonst wird
es mit 4% verzinst. Das Warenhaus, das jetzt einen wesentlichen Teil
der Einrichtungen des Verbandes ausmacht, verdankt seine Grndung
dem Umstande, da im Jahre 1891 der damalige Verbandsvorsitzende
$Funk$, durch dessen Einflu berhaupt der Verband ins Leben gerufen
war, wegen dieser Thtigkeit von der Postbehrde seines Amtes
enthoben wurde und der Verband den Wunsch hatte, ihm eine mit
entsprechendem Einkommen verbundene Stellung zu verschaffen. Das
Warenhaus hat jetzt eine erhebliche Bedeutung erreicht, es hat nach
dem Abschlusse vom 31. Dezember 1895 whrend seines 4-1/2 jhrigen
Bestehens fr 920000 Mk. Waren umgesetzt. Die Waren sind ganz
berwiegend Bekleidungsgegenstnde; so entfielen auf diese im Jahre
1894/95 bei einem Gesamtumsatze von 360000 Mk. volle 320000 Mk.,
und den Vorwrfen gegenber, da der Verband durch sein Warenhaus
die Kleingewerbetreibenden schdige, hat sich derselbe stets darauf
berufen, da diejenigen, denen er Konkurrenz mache, nicht diese,
sondern etwa 40 groe Konfektionsversandtgeschfte seien, in deren
Hnde die jungen Leute bei Beschaffung ihrer Uniform fielen und die
infolge des gewhrten und selten wieder vllig getilgten Vorschusses
den Betreffenden regelmig jahrelang zum weiteren Bezuge zwngen.

Das uere Wachstum des Verbandes ist trotz aller Verfolgungen sehr
rasch vor sich gegangen. Die Mitgliederzahl betrug Ende 1890: 1840;
Februar 1892: 2197; Ende 1892: 2766; Ende 1893: 3923; Ende 1894:
5610; Ende 1895: 7703; am 6. Juni 1896: 8846; Ende 1896: 9710; Ende
1897: 12289; am 17. Oktober 1898: 14000 in 41 Bezirksvereinen und 87
Ortsvereinen. Da die Gesamtzahl der Assistenten 24000 und die der
Gehlfen 10000 betrgt, so sind jetzt etwa 40% organisiert.

Der Umsatz der Warenkasse, die 11 Zweiggeschfte besitzt, belief sich
im Jahre 1897 auf 606939 Mk. Das Vermgen betrug Ende 1894: 77290 Mk.,
Ende 1895: 100776 Mk., Ende 1897: 136194 Mk. 60 Pf.

Der Vorsitzende des Verbandes ist Oberpostassistent $Kahsnitz$ in
Berlin. Das Vereinsorgan ist die Deutsche Postzeitung die im 8.
Jahrgange erscheint mit einer Auflage von 15800.

Der Verband hat bei den Beratungen des Reichstages ber den Postetat
im Frhjahr 1898 einen groen Erfolg erzielt, indem er durch
seinen Einflu auf die Abgeordneten es durchsetzte, da bei der
allgemeinen Gehaltserhhung die in der Vorlage der Regierung gar
nicht bercksichtigten Assistenten durch einstimmigen Beschlu des
Reichstages mit einem Hchstgehalte von 3000 Mk. eingefgt wurden,
obgleich die Regierung sich dem lebhaft widersetzte.

Im allgemeinen freilich ist an Stelle der frheren Verfolgung des
Verbandes und Maregelung seiner Mitglieder, die frher regelmig im
Reichstage zu lebhaften Verhandlungen fhrte, jetzt das System der
stillschweigenden Duldung getreten.

Um den grundstzlichen Standpunkt des viel angegriffenen Verbandes
authentisch darzulegen, mgen hier die Leitstze fr die Mitglieder
des Verbandes Deutscher Post- und Telegraphenassistenten abgedruckt
werden, in denen die Grundauffassung desselben insbesondere auch
hinsichtlich seiner Stellung zu den Behrden mit ausreichender
Klarheit zum Ausdrucke gelangt ist. Dieselben lauten mit Auslassung
eines hierfr nicht in Betracht kommenden Absatzes:

1. Der Verband Deutscher Post- und Telegraphenassistenten ist eine
Vereinigung, die auf gesetzlicher Grundlage beruht und deren Wirken als
ein staatserhaltendes und fortschrittfrderndes bezeichnet werden mu.

2. Der Verband verfolgt die Hebung des Assistentenstandes
der Reichspost- und Telegraphenverwaltung in dienstlicher,
gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Beziehung. Er wirkt damit im
Interesse sowohl seiner Mitglieder, als auch zum Wohle der Gesamtheit,
letzterer insofern, als er ihr Krfte nutzbar zu machen sucht, die
unter den gegenwrtigen Verhltnissen gebunden sind. Die Besserung der
dienstlichen und gesellschaftlichen Stellung des genannten Standes wird
angestrebt durch sachgeme und offenherzige, sich in angemessenen
Bahnen bewegende Besprechung vorhandener Mistnde und durch dauerndes
Hinweisen auf nicht mehr zeitgeme Einrichtungen und Bestimmungen.
Die wirtschaftliche Besserstellung des Assistentenstandes wird, soweit
sie aus eigener Kraft erfolgen kann, erreicht durch gemeinschaftliche
Einrichtungen, wie das Verbandswarenhaus, die Zweiggeschfte des
Verbandswarenhauses, die Warenkasse u. s. w.

3. Die Zugehrigkeit zum Verbande bringt die Mitglieder in keiner Weise
mit ihren Pflichten als Beamte in Widerspruch, sie ist im Gegenteil
geeignet, anregend auf den Einzelnen zu wirken, seinen Gesichtskreis zu
erweitern und so, mittelbar, auch den Dienst zu frdern.

4. Es ist Ehrenpflicht eines jeden Verbandsmitgliedes, in dienstlicher
Beziehung alles zu vermeiden, was ihn in Konflikt mit Vorgesetzten
bringen knnte, damit aus vereinzelten Vorfllen nicht der Schlu
gezogen werde, da die Zugehrigkeit zum Verbande die Neigung zur
Unbotmigkeit frdere oder den Wunsch erzeuge, den geordneten Organen
der Verwaltung Schwierigkeiten zu machen. Ganz im Gegenteil liegt es
durchaus im Sinne der Verbandsbestrebungen und entspricht nur der von
der Verbandsleitung bisher stets beobachteten und empfohlenen Haltung,
da jedes Mitglied fr seinen Teil danach trachte, den Vorgesetzten,
und unseren Gegnern durch ernstes, pflichttreues Verhalten die
hchste Achtung abzuntigen. Es mu dahin gestrebt werden, da die
Zugehrigkeit zum Verbande als eine Empfehlung, nicht als ein Nachteil
gilt.

5. Wenn einerseits tadellose Dienstfhrung und angemessenes
Benehmen gegen Vorgesetzte und Untergebene jedem Verbandsmitgliede
zur Ehrenpflicht gemacht wird, so mu ihm andererseits empfohlen
werden, auch seine staatsbrgerlichen Rechte in jeder Beziehung zu
wahren, jeden Versuch einer Beschrnkung derselben mit Festigkeit
zurckzuweisen und Uebergriffen von Vorgesetzten in geziemender, aber
nachdrcklicher Weise zu begegnen. Es suche ein jeder, dem Unrecht
gethan worden ist, sein Recht noch bis zur hchsten Instanz, damit
nicht, wie es geschehen ist, aus dem Fehlen berechtigter Beschwerden
der Beweis fr die Behauptung hergeleitet werde, da Uebergriffe und
Maregelungen nicht vorkommen.

6. Es ist mit allen gesetzlich und moralisch erlaubten Mitteln der
Agitation, soweit der Dienst dadurch nicht beeintrchtigt wird, die
Gewinnung neuer Mitglieder zu betreiben. Es mu der Beweis geliefert
werden, da der Verband, sobald ihm freie Bahn zu seiner Entwickelung
gelassen wird, mit groer Schnelligkeit wchst.

7. Die Mitgliedschaft ist stets und berall offen zu bekennen; schwache
Gemter mgen es sich gesagt sein lassen, da zaghafte, schwankende
Haltung oder gar Leugnen das letzte ist, was Achtung einflen
kann, und da ein solches Verhalten ganz gewi keinen besseren
Schutz gewhrt, als freimtiges Bekennen eines als richtig erkannten
Standpunktes und offenes, in angemessener Form sich uerndes Vertreten
einer gewonnenen Ueberzeugung.

8. Jedes Mitglied mge sich stets bewut sein, da unser Heil in uns
selbst, in unserer eigenen Kraft und Einigkeit liegt. Fremde Hlfe ist
uns stets willkommen, wird dankbar angenommen und kann unseren Weg uns
ebnen, finden aber und beschreiten mssen wir ihn selbst. Selbst ist
der Mann! Knnen wir uns selbst nicht helfen, so hilft uns auch sonst
niemand.

9. Der Verband hat sich von jedem, auch dem leisesten Versuch einer
politischen Stellungnahme auf das Peinlichste fern zu halten. Er
beansprucht keinerlei Einflu auf die politische Meinung seiner
Mitglieder und berlt es jedem derselben, sich eine solche selbst zu
bilden nach seiner eigenen Ueberzeugung.

Da man einen Verband, der solche Ansichten vertritt, der ungeachtet
der bis an die Grenze des Mglichen gehenden Ausnutzung der
Arbeitskraft bei krglicher Bezahlung, wie sie im Postdienste
stattfindet, so entschieden die Ehrenpflicht seiner Mitglieder betont,
durch pflichttreues Verhalten sich die Achtung der Vorgesetzten zu
erringen, -- da man einen solchen Verband mit allen gesetzlichen
und ungesetzlichen Mitteln verfolgte und ihm noch jetzt ablehnend
gegenbersteht, ist ein Beweis, da unsere Reichsbehrden sich noch
auf einer unglaublich tiefen Stufe sozialpolitischen Verstndnisses
befinden. Wei man denn gar nicht, da die Sozialdemokratie unter dem
niederen Beamtentum reiende Fortschritte macht? Hat man die Absicht,
diese Thatsache dadurch zu rechtfertigen, da man den Beteiligten den
Weg, im gesetzlichen Rahmen ihre Interessen zu vertreten, gewaltsam
versperrt? Und welchen Grund hat man fr dieses Verfahren? Es scheint
keine andere Erklrung dafr zu geben, als ein auf die uerste Spitze
getriebener Bureaukratismus, der so weit geht, da er schon in den
bloer Vereinigung der Beamten ohne Rcksicht auf deren Zwecke einen
Akt der Auflehnung sieht, der die Beamten wie Maschinen oder wenigstens
wie Kinder behandeln will, fr deren Interessen nicht sie selbst,
sondern ihre Vorgesetzten zu sorgen haben.

Da unter dem Verbande tchtige Krfte enthalten sind, von deren
Wirksamkeit sich ein weiteres Gedeihen erwarten lt, beweisen gewisse
Reformgedanken, die in neuester Zeit in dem Verbandsorgan[130] von
einem Postassistenten unter dem Pseudonym $Lohe$ errtert werden;
danach will man eine grundstzliche Erweiterung des gewerkschaftlichen
Rahmens durch Einbeziehung derjenigen Thtigkeit, die man bisher
als genossenschaftliche zu bezeichnen pflegt. Insbesondere ist
vorgeschlagen, die Thtigkeit des Warenhauses nicht, wie bisher, auf
das Gebiet der Konsumtion zu beschrnken, sondern auch die Produktion
einzubeziehen und z. B. die Herstellung von Kleidungsstcken in eigenen
Werksttten, die Einrichtung einer Verbandsdruckerei und -buchhandlung,
die Herstellung von Wohnungen fr die Mitglieder u. dgl. seitens des
Verbandes in Angriff zu nehmen. Aber die genossenschaftliche Thtigkeit
soll nicht auf das wirtschaftliche Gebiet beschrnkt bleiben, sondern
auch das Bildungs- und Geselligkeitsleben z. B. durch Einrichtung
von Verbandsschulen, Veranstaltung von Vortrgen, Einrichtung von
Lesezirkeln und Anschlu an die Bestrebungen sozialreformerischer
Vereinigungen, wie des evangelisch-sozialen Kongresses u. dgl., in
seinen Bereich ziehen, um so zu der mittelalterlichen Form einer den
ganzen Menschen umfassenden Personalgenossenschaft zurckzukehren.
-- Solche Plne beweisen nicht allein die in dem Verbande enthaltene
geistige Triebkraft, sondern sind in der That interessant als Ausblicke
auf eine mgliche Zukunftsentwickelung des ganzen Gewerkschaftswesens.
Allerdings passen sie nicht in das Schema der allgemeinen
Dienstanweisung und werden deshalb die Sympathieen fr den Verband in
den Kreisen des Postregimentes nicht vermehren.

  [130] Vgl. die Nr. 16-20 des Jahrganges 1895 und Nr. 2, 4-7 des
        Jahrganges 1896. Einen Auszug aus den Ausfhrungen giebt der
        Genossenschaftliche Wegweiser in der Nr. 11 vom 30. Mai 1896.

In neuester Zeit hat sich in dem Verhltnisse des Verbandes
zu dem Staatssekretr des Reichspostamtes eine eigenartige
Umgestaltung vollzogen. Der Letztere berief auf dem 25. Mrz drei
Vorstandsmitglieder zu sich um ihnen mitzuteilen, da der jetzige
Zustand nicht bestehen bleiben knne. Der Verband bilde einen Staat
im Staate, da er die Interessen einer einzelnen Beamtenklasse
vertreten wolle, whrend seine Mitglieder sich vielmehr als Teile der
ganzen Verwaltung zu fhlen htten. Dadurch werde die Neigung zur
Unbotmigkeit gereizt. Er, der Staatssekretr, vertrete die Interessen
der Assistenten ebenso, wie die der andern Beamten und msse verlangen,
da dieselben volles Vertrauen zu ihm htten. Der Kaiser wolle
zufriedene Beamte haben, und er sei bestrebt, solche zu schaffen. Die
auf diese Auseinandersetzung gesttzte Forderung ging dahin, da aus
den Statuten die Vertretung der Interessen des Postassistentenstandes
als Aufgabe des Verbandes gestrichen werde. Die Entfernung des
gegenwrtigen Redakteurs des Verbandsorganes wurde nicht verlangt, wohl
aber, da der Vorstand fr dasselbe die Verantwortung bernehme. Eine
mavolle Kritik solle nicht untersagt sein, aber die Spitze derselben
drfe sich nicht gegen die Verwaltung kehren.

Der Vorstand, ebenso wie die auf den 7. Mai einberufene
auerordentliche Generalversammlung, in der brigens mitgeteilt wurde,
da der Mitgliederbestand auf 14600 in 94 Ortsvereinen gestiegen sei,
nahm den gemachten Friedensvorschlag mit Dank und ohne Widerspruch
an. In den Satzungen wurde die Vertretung der Interessen des
Assistentenstandes als Aufgabe des Verbandes gestrichen und durch die
Pflege der Kameradschaft ersetzt; ebenso wurde das Verbandsorgan der
Durchsicht des Verbandsvorsitzenden unterteilt.

Es mag sein, da dem Verbande kaum etwas anderes brig blieb, als
die von dem Staatssekretr gebotene Hand anzunehmen, zumal Jener fr
den Fall des Widerstandes die entschiedensten Maregeln in Aussicht
gestellt hatte. Aber eine andere Frage ist es, ob der Staatssekretr
sozialpolitisches Verstndnis beweist, wenn er den Grundsatz aufstellt,
da, weil er die Interessen der Beamten vertrete, eine Organisation
derselben zu gleichen Zwecke entbehrlich und schdlich sei. Offenbar
ist es der Geist des patriarchalischen Bureaukratismus, der aus dieser
Auffassung spricht und sich in den schrfsten Gegensatz stellt zu der
modernen Anschauung, da auch der Beamte Staatsbrger ist und alle
Rechte desselben ausben darf, soweit er nicht zu den Pflichten seines
Amtes in Widerspruch tritt. Diese Pflichten verbieten ihm aber nicht,
Wnsche auf Verbesserung seiner Lage auf gesetzlichem Wege geltend zu
machen, und der Umstand, da die Beamten dies gemeinsam thun, kann die
an sich berechtigte Handlungsweise nicht zu einer unberechtigten machen.

Jedenfalls hat der Postassistentenverband durch seinen jngsten Schritt
seinen gewerkschaftlichen Karakter im wesentlichen verloren und damit
auch das hohe sozialpolitische Interesse, das er vorher verdiente.


                    d) $Die Postunterbeamten$[131].

Bis zum Jahre 1895 gab es in den greren Stdten eine Anzahl
Unterbeamtenvereine, die aber rein geselligen Karakter hatten.
Gewhnlich war der Postdirektor oder ein anderer Vorgesetzter
ihr Ehrenmitglied. In einigen Stdten, z. B. Breslau, Hannover,
Bremen, Hamburg, Kln, Dresden, Leipzig hatte man auch
Sterbeuntersttzungskassen, welche mit den Vereinen in Verbindung
standen. In Berlin gab es zwei groe Sterbekassen, die zusammen von
den 10000 Unterbeamten etwa 9500 umfaten. Endlich bestand auch
noch fr ganz Preuen die 1827 gegrndete amtliche Sterbekasse fr
Postunterbeamte, der aber nur 2900 Mitglieder angehrten.

  [131] Das benutzte Material verdanke ich der Redaktion des Deutschen
        Postboten.

Die Versuche, eine Gesamtorganisation der Postunterbeamten fr das
Reichspostgebiet zu schaffen, gingen von zwei verschiedenen Seiten aus.
Die erste war der $Deutsche Postbote$, der am 1. Dezember 1895 ins
Leben gerufen wurde und nach kurzer Zeit ber 20000 Abonnenten zhlte.
Sein Begrnder und Eigentmer ist der frhere Postassistent $Remmers$,
der aber in der Zeit der gegen den Assistentenverband gerichteten
Verfolgungen seine Stellung verlor und, nachdem er eine Zeit lang
in der Leitung des Verbandes und an der Deutschen Postzeitung
beschftigt gewesen war, den Plan fate, ein Organ zur Frderung der
Interessen der Unterbeamten zu schaffen.

Die Grndung des Postboten gab den Ansto, auch eine eigentliche
Organisation ins Auge zu fassen, und zwar war der Urheber dieser
Bestrebungen der langjhrige Vorsitzende der Sterbekasse der
Brieftrger, der grten der beiden oben erwhnten Berliner
Sterbekassen, Postpackmeister a. D. $Allert$. Er hatte schon frher
die Grndung einer groen freien Sterbekasse der Postunterbeamten
Deutschlands ins Auge gefat, aber das Preuische Ministerium des
Innern verweigerte die hierzu erforderliche Genehmigung mit der
Begrndung, da die Uebersicht zu schwierig und die Organisation
zu teuer werden wrde. Immerhin gelang es, in Dresden, Dortmund
und Hannover Bezirkssterbekassen ins Leben zu rufen, obgleich die
Postbehrde sich dazu feindlich stellte und vielmehr versuchte, die
alte amtliche Sterbekasse von 1827 wieder zu beleben.

Als sich der Gedanke einer allgemeinen Sterbekasse nicht zur Ausfhrung
bringen lie, fate $Allert$ den Plan, einen Untersttzungsverband
und eine Witwen- und Waisenkasse zu schaffen. Dieser Plan ist in
dem $Verbande der deutschen Post- und Telegraphen-Unterbeamten$
verwirklicht, der am 30. Januar 1898 gegrndet wurde und im
Oktober 1898 bereits 6000 Mitglieder zhlte, wovon allein auf
Berlin und Hamburg 3000 entfallen. Insbesondere in Hamburg hat die
Bewegung fruchtbaren Boden gefunden, und eine von den Post- und
Eisenbahnunterbeamten auf den 15. Februar 1898 einberufene gemeinsame
ffentliche Versammlung erklrte sich fr die Notwendigkeit einer
selbstndigen gewerkschaftlichen Organisation der in staatlichen
Betrieben beschftigten unteren Beamten und empfahl deshalb allen
Beteiligten den Beitritt zu dem Postunterbeamtenverbande bezw. dem
Verbande der Eisenbahner.

Der Verband hat nach seinen Statuten den Zweck: A. durch Gewhrung
einmaliger Untersttzungen an die Mitglieder, welche durch
Schicksalsschlge und andere unvorhergesehene Unglcksflle in
Bedrngnis geraten sind, B. durch Errichtung einer Witwen- und
Waisenuntersttzungskasse, welche nach Magabe der verfgbaren Mittel
den Witwen und Waisen der dieser Kasse angehrenden Mitglieder eine
fortlaufende Untersttzung gewhrleistet -- die wirtschaftliche Lage
der Unterbeamten zu verbessern.

Ein klagbares Recht erwchst den gedachten Personen aus den hiernach in
Aussicht gestellten Untersttzungen gegen den Verband nicht, sondern
die Untersttzungen werden nur gewhrt, soweit die Mittel reichen.

Der Verband stellt sich ferner die Aufgabe: sonstigen geeigneten, auf
die Hebung des Unterbeamtenstandes hinzielenden Einrichtungen oder
Veranstaltungen, sowie dem auf die Pflege von Treue zu Kaiser und
Reich, Vaterlandsliebe, Kollegialitt und Geselligkeit gerichteten
Streben der angeschlossenen Vereine seine Untersttzung angedeihen zu
lassen.

Der Beitrag beluft sich fr die Untersttzungen unter A auf 10 Pf.,
fr die unter B auf 25 Pf. monatlich. Der ersteren werden in Hhe von
25-100 Mk., der letzteren je nach der Dauer der Mitgliedschaft von
48-72 Mk. jhrlich gewhrt. Daneben hat der Verband in Uebereinstimmung
mit dem Assistentenverbande die Einrichtung des Familienbeirates.

Der Verband berlt dem Postboten die Vertretung der eigentlichen
Berufsinteressen und benutzt ihn lediglich als Organ fr seine
Verffentlichungen.

Die Postbehrde, die unter Stephan den Postboten nicht behelligte,
hat jetzt gegen ihn ein Unterdrckungssystem ins Werk gesetzt, das
die kleinlichsten Mittel nicht verschmht. Nicht allein werden die
Unterbeamten, die man als Besteller des Blattes ermittelt, von dem
Postdirektor vorgeladen und unter entsprechenden Androhungen veranlat,
dasselbe aufzugeben, ja in Hameln ist 19 Beamten wegen des Haltens
des Blattes der Dienst gekndigt, sondern selbst die in dem Blatte
aufgenommenen Familienanzeigen werden durchgesehen und die betreffenden
Beamten auf Weisung der Oberpostdirektion hierber zur Verantwortung
gezogen[132]. Die Wirkung dieser Verfolgungen ist gewesen, da die
Abonnentenzahl des Blattes zunchst von 20000 auf 15000 herabging, doch
beginnt sie schon wieder zu steigen, indem man statt des Postbezuges
andere Wege findet. Gegen den Verband als solchen ist man bisher nicht
eingeschritten, vielmehr sucht man auf seine Leiter einzuwirken, um
ihn von dem Blatte zu trennen und dieses dadurch zu isolieren; bisher
ist dies nicht gelungen.

  [132] Ich habe mich aus den mir vorgelegten Originalbriefen von der
        Wahrheit dieser kaum glaublichen Thatsachen berzeugt.

Fragt man nach dem Grunde dieser Maregelungen, so ist er nur in der
grundstzlichen Bekmpfung aller Organisationsbestrebungen unter den
Beamten zu finden. Der Beamte soll bedingungslos in der Behrde seinen
Vormund sehen, dem er einzeln demthig seine Bitten vortragen darf,
aber jeder Zusammenschlu bedeutet schon die Hydra der Revolution. In
der Reichstagssitzung vom 4. Februar 1899 wute der Staatssekretr des
Reichspostamtes gegen den Deutschen Postboten keinen anderen Vorwurf
zu erheben, als da er fr die Postunterbeamten Gehlter fordern,
die unmglich gezahlt werden knnten. Also das ist ein Verbrechen
einer Fachzeitung, das mit deren Tode geshnt werden mu. Noch in den
letzten Nummern schreibt das Blatt u. a.: Die Entfernung derjenigen
Elemente, die sozialdemokratischen Anschauungen Ausdruck geben, aus
unsern Reihen, ist uns sehr lieb; ausgeschlossen aber sollte sein, da
jemand, der seine Rechte energisch verteidigt, zum Sozialdemokraten
gestempelt und entlassen wird. Ein dergestalt Entlassener wird erst
nach der Entlassung ein echter Staatsfeind und fhrt lediglich einige
Dutzend neue Genossen dem Umsturz zu. ---- Wir sind patriotische
deutsche Mnner, wir verfolgen keine unerlaubten Ziele, da sollte man
uns bei unserer loyalen Haltung nicht in den Weg treten. Strengste
Pflichterfllung, unbedingte Unterordnung unter die Disziplin der
Postverwaltung, treues Festhalten an Kaiser und Reich! In diesem
Sinne werden wir unsere Thtigkeit fortsetzen. ---- Unser Bestreben
soll es sein, zu beweisen, da wir loyale Mnner sind, die nichts
weiter wnschen, als die Vertretung der Berufsinteressen, wie sie
jedem anderen Stande zugestanden wird. -- Das sind jedenfalls fr ein
sozialdemokratisches Blatt recht ungewhnliche Erklrungen.

Die Wirkungen des Vorgehens der Postverwaltung auf die Stimmung der
Beamten konnten natrlich nicht ausbleiben. In einem Briefe schreibt
mir die Redaktion des Postboten: Die Unterbeamten hingen mit
geradezu kindlicher Liebe an dem neuen Staatssekretr, sind aber durch
die falschen Manahmen der Behrde wieder so hochgradig erbittert, da
ein groer Teil wieder der Sozialdemokratie Material liefern wird,
was fast ganz aufgehrt hatte, solange der Deutsche Postbote sich
wirklich in energischer Weise ihrer Interessen annehmen konnte. Herr
v. $Podbielsky$ war schlecht beraten, als er eine nationalgesinnte,
wenn auch dem Unterbeamtenstande entsprechend in etwas sehr freimtiger
Weise geleitete Fachzeitschrift in der Weise angriff. Ein Teil
Furchtsamer wird eingeschchtert, ein groer Teil geht weiter links.
Das sind die Folgen!

Und dabei ist das derselbe Staatssekretr, der bei Antritt seiner
Stellung erklrte, er verlange von seinen Beamten nur, da sie ihre
Schuldigkeit thten; ihre persnlichen Angelegenheiten gingen ihn
nichts an! Es mu wohl auch einem von Natur aus verstndigen Menschen
schwer werden, sich dem Einflue der heute in den Regierungskreisen
herrschenden antisozial-bureaukratischen Strmung zu entziehen.

Um den Postboten zu unterdrcken hat die Postbehrde zugleich
ein neues Konkurrenzblatt ins Leben gerufen, das unter dem Namen
Neue Post seit Oktober 1898 erscheint. Dasselbe will nach seiner
Probenummer die Angelegenheiten der Postunterbeamten in einer
deren Interessen dienlichen Weise zur Errterung bringen. Er will
kraftvolle Frderung des Wohles der Unterbeamten, aber mit der
Verwaltung, nicht $gegen sie$. Auch die deutsche Verkehrszeitung
begrt das neue Unternehmen, fr dessen Verbreitung auf amtlichem
Wege lebhaft Propaganda gemacht wird. Man wird abwarten mssen, ob die
Postunterbeamten das Urteil ber die ihren Interessen dienliche Weise
der Errterung ihrer Angelegenheiten ihren Vorgesetzten berlassen oder
fr sich selbst in Anspruch nehmen wollen.

Uebrigens sucht die Postbehrde auch ihrerseits an verschiedenen Orten
Postunterbeamtenvereine ins Leben zu rufen, offenbar um dem Verbande
Konkurrenz zu machen; auch hat man bereits Beamte gemaregelt, die
fr den Verband agitiert hatten. In neuester Zeit ist der Kampf gegen
ihn in aller Form aufgenommen durch einen Erla des Staatssekretrs
vom 30. Mai 1899 in dem es heit, da Postunterbeamtenvereine, welche
sich der Pflege kameradschaftlicher Geselligkeit und der Hebung der
wirtschaftlichen Lage ihrer Mitglieder widmen, in vielen Fllen
segensreich wirken knnen, aber nur insofern sie sich auf einzelne Orte
und deren Umgebung beschrnken, da aber bei der Verschiedenartigkeit
der Verhltnisse in den einzelnen Bezirken und in Hinblick auf die
Gre des Reichspostgebietes die Ausdehnung solcher Vereine auf mehrere
Oberpostdirektionsbezirke fr unrichtig zu erachten sei. Zugleich
wird bestimmt, da als Vorstnde und in sonstige leitende Stellen nur
solche Mitglieder gewhlt werden drfen, die noch in Dienst stehen.
Die Begrndung mit der Verschiedenheit der Verhltnisse und der Gre
des Reichspostgebietes ist das Muster einer Verlegenheitsphrase;
weshalb sagt man nicht offen, da solche Vereine nur solange geduldet
werden sollen wie sie klein und machtlos sind und ihre Leiter
der jederzeitigen Maregelung ausgesetzt sind? Es wre brigens
interessant, wenn sich einmal ein Vertreter dieses politischen Systems
der Aufgabe unterziehen wollte, nachzuweisen, da diese Beschrnkung
des Vereinsrechtes der Beamten, die doch auch sozusagen Staatsbrger
sind, nicht in Widerspruch stehe mit dem Vereinsgesetze und der
Verfassung, in welchen die Vereinsfreiheit aller Staatsbrger insoweit
gewhrleistet wird, wie sie nicht durch das Gesetz selbst beschrnkt
ist.


                     7. Die Eisenbahnbediensteten.

                           A. Beamte[133].

Dadurch, da die Eisenbahnen in Deutschland in den letzten 3
Jahrzehnten ganz berwiegend in den Besitz des Staates bergegangen
sind, haben sich auch die Verhltnisse des Personals verschoben,
insbesondere hat sich ein gewisser Gegensatz zwischen den angestellten
hheren und mittleren $Beamten$ einerseits und den auf Kndigung
angenommenen $Arbeitern$ und Unterbeamten andererseits entwickelt.

  [133] Auer den hier erwhnten beiden Vereinen, die sich ber ganz
        Deutschland erstrecken, giebt es noch eine Reihe von
        Landesvereinen, die aber an Bedeutung zurcktreten, soda
        es gengt, hier dieselben kurz anzufhren. Ich sttze mich
        dabei auf einen von dem Inspektor der sterreichischen
        Nordwestbahn Sigismund Wolf in dem Klub sterreichischer
        Eisenbahnbeamter in Wien am 10. Dezember 1896 gehaltenen und
        in der Oesterreichischen Eisenbahnzeitung verffentlichten
        Vortrag: Ueber Eisenbahnbeamtenvereine. Eine andere
        Quelle ist der im Verlage von Robert Krause in Leipzig
        erscheinende deutsche Eisenbahnkalender. Organ der meisten
        deutschen Eisenbahnbeamtenvereine sind die in demselben
        Verlage erscheinenden deutschen Verkehrsbltter. Allgemeine
        deutsche Eisenbahnzeitung, die in durchaus antisozialem
        Sinne geleitet wird. Die hiernach in Betracht kommenden
        Vereine d. h. unter Ausschlu bloer Versicherungsvereine,
        Sparkassen und dergl. sind: 1. Vereine mittlerer Beamter des
        Stations- und Abfertigungsdienstes Preuischer Staats- sowie
        der Reichseisenbahnen mit dem Sitze in Berlin gegrndet 1893
        mit 78 Ortsvereinen und 5875 Mitgliedern. 2. Der Landesverein
        Wrttembergischer Verkehrsbeamten in Stuttgart, gegrndet 1886
        mit 20 Bezirks- und 64 Ortsvereinen und 950 Mitgliedern. 3.
        Der bayrische Verkehrsbeamtenverein in Mnchen, gegrndet 1883
        mit 5568 Mitgliedern. 4. Der Verein badischer Eisenbahnbeamten
        in Karlsruhe, gegrndet 1890 mit 10 Bezirksvereinen und 900
        Mitgliedern. 5. Der Verein der Beamten der Knigl. Schsischen
        Eisenbahnen in Chemnitz, gegrndet 1885 mit 5 Bezirksvereinen,
        71 Ortsgruppen und 6900 Mitgliedern. 6. Am 14. Juni 1896
        ist auch ein Verein der Reichseisenbahnbeamten in Straburg
        begrndet, dem bei seiner Grndung 500 Mitglieder beitraten;
        Ende 1897 belief sich die Zahl auf 1000.

Wie schon oben bei den Postbeamten bemerkt wurde, ist der staatliche
Karakter des Arbeitgebers fr die Beamten kein ausreichender Schutz,
um die gewerkschaftliche Organisation berflssig zu machen, obgleich
solche Bestrebungen gerade da, wo sie ntig werden, auch den Widerstand
und die Verfolgungssucht der oberen Behrden hervorzurufen pflegen. Ein
Beispiel hierfr bieten auch die $Eisenbahnbeamten$, nur da hier die
Maregelungen den Erfolg gehabt haben, der ihnen bei den Postbeamten
zum Teil versagt geblieben ist, nmlich die oppositionellen Tendenzen
vllig zu unterdrcken.


                 a) $Deutscher Eisenbahnbeamtenverein$.

Das Gesagte tritt, abgesehen von dem bereits oben behandelten
bayrischen Verkehrsbeamtenvereine, der, wie dort bemerkt, Post- und
Eisenbahnbeamte gemeinsam umfat, insbesondere hervor bei der einzigen
Vereinigung der Eisenbahnbeamten, die nach ihrem Zwecke alle Klassen
derselben umfat, nmlich dem $deutschen Eisenbahnbeamtenvereine$ in
Hannover[134].

  [134] Das benutzte Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des
        Vereins Herrn Schirmer in Hannover.

Anfang 1892 entstand in Hannover der Rechtsschutzverein deutscher
Eisenbahn-Verkehrsbeamten, dessen Zweck darin bestand, seinen
Mitgliedern in allen auf den Eisenbahndienst bezglichen Strafsachen,
sowie in denjenigen Zivilprozessen, welche aus dem Eisenbahndienste
heraus entstehen, den ntigen Rechtsschutz angedeihen zu lassen,
auerdem auf Verhtung von Eisenbahnunfllen hinzuwirken, die
Einrichtung besonderer Eisenbahngerichte zur Untersuchung der
Betriebsunflle anzustreben und Wohlfahrtseinrichtungen zur
Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der Vereinsmitglieder in
die Hand zu nehmen. Zum Beitritte waren berechtigt alle dauernd
angestellten Eisenbahnbediensteten von deutschen Lokomotiveisenbahnen
mit Ausschlu der selbstndig betriebenen Bergwerks-, Industrie-
u. dgl. Bahnen, soweit sie zum Betriebe oder zur Bahnbewachung in
irgend welcher Beziehung stehen, und zwar sowohl die aktiven als die
pensionierten.

Der Verein stand anfangs in Oppositionsstellung zu den Behrden,
wurde von ihnen verfolgt und war im Begriffe der Auflsung, als
man im September 1892 sich entschlo, diese Haltung zu ndern und
an die Stelle des Oppositionsprinzipes das Loyalittsprinzip zu
setzen und die unruhigen Elemente zu entfernen. Man erweiterte den
Rechtsschutzverein zu dem deutschen Eisenbahnbeamtenverein, dessen
Zweck nach dem am 8. Juli 1894 beschlossenen Statute dahin geht, die
wirtschaftlichen Verhltnisse seiner Mitglieder zu frdern und die
kollegialen und idealen Interessen, sowie den Sinn fr Patriotismus und
Pflichttreue derselben zu pflegen.

Diese Bestimmungen sind auch in dem neuen Statut vom 15. Mai 1898
beibehalten, in dem berhaupt nur untergeordnete Punkte gendert
sind. Der Verein hat wiederholt energische Beschlsse gefat, um das
Eindringen der Sozialdemokratie in seine Reihen zu verhindern und seine
strenge Loyalitt zu betonen; mehrere Eisenbahndirektionsprsidenten
sind seine Ehrenmitglieder. Die ordentlichen Mitglieder zerfallen in
aktive und passive, je nachdem sie noch im Dienst sind oder nicht.
Der vierteljhrliche Beitrag betrgt fr die ersteren 50 Pf., fr die
letzteren 25 Pf.

Der Schwerpunkt der Vereinsthtigkeit liegt auch jetzt noch in
der Rechtshlfe, insbesondere der Uebernahme der Verteidigung bei
Anklagen gegen Vereinsmitglieder wegen Betriebsgefhrdung. Solche
Flle wurden im Jahre 1898 90 erledigt. Daneben wird eine allgemeine
Interessenvertretung bezweckt, die sich auch auf das Verhltnis zu
den vorgesetzten Behrden, Gehalt, Dienstwohnung, Pensionierung,
Umzugskosten u. dgl. bezieht. Im Jahre 1898 wurden 130 solcher Flle
erledigt. Auerdem besitzt der Verein eine Untersttzungskasse,
eine Spar- und Darlehenskasse und gewhrt seinen Mitgliedern bei
Unfallversicherung durch vertragsmige Uebereinkunft mit einer
Versicherungsgesellschaft besondere Vorzge. Die 1895 beschlossene
Sterbegeldkasse hat wegen ungengender Beteiligung noch nicht errichtet
werden knnen.

Bis Ende 1896 hatte der Verein mit den Vereinen von Sachsen, Baden,
Wrttemberg und Darmstadt hinsichtlich der Rechtshlfe eine gemeinsame
Organisation, die aber seit 1897 aus dem Grunde aufgelst ist, weil
angeblich die Behandlung von Betriebsunfllen in den anderen Lndern
eine viel mildere ist, als in Preuen, so da durch die gemeinsame
Rechtshlfe die auerpreuischen Mitglieder berlastet wurden. Auch
die Zugehrigkeit des Vereins zu dem Verbande der deutschen und
sterreichischen Eisenbahnbeamtenvereine ist nach dem Beschlusse der
am 16. Oktober 1898 abgehaltenen auerordentlichen Generalversammlung
gelst, dagegen wird die Errichtung eines Bundes mit allen Preuischen
Eisenbahnbeamtenvereinen angestrebt.

Die Mitgliederzahl betrug Ende 1896 8146 in 217
Vertrauensmnnerbezirken, aber obgleich 1897 1100 neue Mitglieder
beitraten, ging die Zahl dennoch durch Bildung besonderer Vereine,
insbesondere des Landesvereins fr Elsa-Lothringen, wodurch 2388
Mitglieder austraten, Ende 1897 auf 6858 herunter, doch war sie Ende
1898 wieder auf 7752 und am 1. Juli 1899 auf ber 9000 gestiegen. In
die Spar- und Darlehenskasse des Vereins waren bis Ende 1898 10120 Mk.
eingezahlt. Vereinsorgan sind die Deutschen Verkehrsbltter.


              b) $Verein deutscher Lokomotivfhrer$[135].

Der Verein ist im Jahre 1866 in Ludwigshafen von dem jetzigen
Ehrenmitgliede desselben, $Scotti$, gegrndet und zhlte bei der
letzten Generalversammlung am 14. Juni 1897 13640 Mitglieder.
Aufnahmefhig ist jeder Lokomotivfhrer und zur selbstndigen Fhrung
einer Lokomotive Berechtigte, soweit ihm die Eigenschaft eines
ffentlichen Beamten beigemessen ist, sowie hhere Betriebsbeamte
solcher Bahnen, welche die deutsche Sprache als Geschftssprache
fhren. Zweck des Vereins ist nach den Statuten die Wahrnehmung
der gemeinsamen Interessen, insbesondere aber die Fortbildung und
Belehrung in gemeinntzig wirkender Weise und die Untersttzung
der Mitglieder. Demgem steht die Frderung der Fachbildung durch
Zeitschriften, Lesezirkel, Bibliotheken und Bezirksversammlungen, sowie
die Untersttzungseinrichtungen im Vordergrunde, obgleich der Verein
gelegentlich auch Eingaben an Behrden und Parlamente gerichtet hat,
z. B. wegen Aenderung des Strafverfahrens und des Strafvollzuges.

  [135] Das benutzte Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden Herrn
        Zeughausvorstand $Claus$ in Leipzig.

Die Untersttzungen bestehen einerseits in Geldzahlungen an die
Mitglieder in Notfllen, die teils zurckgezahlt werden mssen,
teils nicht, und andererseits in Untersttzungen an Hinterbliebene,
insbesondere Witwen und Waisen, bis zum Betrage von 50 Mk. Der
Schwerpunkt des Vereins aber liegt in dem seinen Mitgliedern
insbesondere im Falle ihrer strafrechtlichen Verfolgung wegen
fahrlssig herbeigefhrter Eisenbahnunflle gewhrten Rechtsschutze,
der in einem Geldzuschusse fr die Verteidigung bis zu 300 Mk. besteht.
Auch die Vortrge in den Vereinsversammlungen behandeln meist diesen
Punkt.

Der Verein besitzt eine eigene Zeitschrift fr Lokomotivfhrer,
daneben ist Vereinsorgan die Deutsche Eisenbahnzeitung.

Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als
die Zeitschrift in einigen Aufstzen Maregeln der Behrden abfllig
beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem
Bezirksverein beantragt, die Mibilligung der Versammlung darber
auszusprechen, da neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen
habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehrden in Frage zu
stellen. Man ging freilich ber den Antrag zur Tagesordnung ber, aber
nur, nachdem von allen Seiten betont war, da solche Artikel verhindert
werden mten, und da es die Aufgabe des Vorstandes sei, fr das gute
Einvernehmen mit den Behrden zu sorgen, da der Verein ohne deren
Protektion nicht vorwrts komme.


                              B. Arbeiter.

Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte
Richtungen zu unterscheiden, nmlich einerseits eine mehr loyale,
die hauptschlich von der Zentrumspartei begnstigt wird, und eine
oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fhlung sucht. In neuester
Zeit haben auch die Eisenbahnbehrden die Bildung von Vereinen in die
Hand genommen, soda man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da
aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich
umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.


     a) $Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter$[136].

Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher
Eisenbahnhandwerker gegrndet, da aber nach dem Statut die
Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschftigten
Handwerker und stndig beschftigten Arbeiter offen steht, so war
dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897
in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der
Ueberschrift ersichtlichen Weise gendert, doch gehren ungelernte
Arbeiter dem Verbande nicht an.

  [136] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Frderung treuer vaterlndischer
Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behrden.
2. Untersttzung fr kranke, invalide, verunglckte und durch Alter
erwerbsunfhige Mitglieder und deren Angehrige. 3. Untersttzung
der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Untersttzung der
Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Untersttzung
in auerordentlichen Notfllen. 6. Hebung des Standesbewutseins
und Frderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen,
Vortrge und Belehrungen aller Art. 7. Untersttzung arbeitslos
gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hlfe und
Rat in allen unverschuldeten Notfllen und bei Fragen des ffentlichen
Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder
Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren
Familienangehrigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte
Untersttzungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht
im Ermessen des Vorstandes.

Eine hauptschliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jhriger
regelmiger Arbeit.

Wie die mitgeteilte Aeuerung des Statutes ergiebt, steht der
Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch
3 den Mitgliedern ausdrcklich zur Pflicht gemacht ist, alle
staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren. Deshalb
ist er auch zu dem unten zu erwhnenden Verbande der Eisenbahner
Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der
Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde.
Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfat, ist
Trier, wo auch der bisher gewhlte Vorsitzende Sattler $Peter Molz$
wohnt. Das Organ des Verbandes ist die Zeitung des Verbandes deutscher
Eisenbahnhandwerker. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.


              b) $Der Bayrische Eisenbahnerverband$[137].

Schon seit mehreren Jahren hatte unter den bayrischen
Eisenbahnarbeitern der Gedanke der Organisation Anhnger gefunden, und
insbesondere der frhere Eisenbahnarbeiter $Moritz Schmid$ hatte fr
denselben mit Erfolg gewirkt. So wurde, nachdem an allen greren Orten
in lebhaft besuchten Versammlungen Vertreter gewhlt waren, Weihnachten
1896 in Regensburg ein Delegiertentag veranstaltet, an dem 17
Abgeordnete teilnahmen und auf dem der Bayrische Eisenbahnerverband
gegrndet wurde. Der Zweck des Verbandes ist nach den Statuten, eine
Verbesserung der Lage der Eisenbahnbediensteten und Arbeiter auf dem
Boden der bestehenden Staatsverfassung mit allen gesetzlichen Mitteln
herbeizufhren. Der Verband soll sich um religise und politische
Streitfragen nicht kmmern und alle Eisenbahnbedienstete und Arbeiter
aufnehmen, die mit treuer Pflichterfllung das zielbewute Streben
verbinden, ihre materielle und geistige Lage zu verbessern.

  [137] Das Material verdanke ich dem im Text genannten Verbandssekretr
        $Schmid$.

Obgleich hiernach das Unternehmen gewi nicht als ein
staatsgefhrliches anzusehen war, so wurde es doch seitens der
liberalen Zeitungen als solches bezeichnet, whrend es andererseits
zugleich von sozialdemokratischer Seite heftig angegriffen wurde.
Lediglich seitens der Zentrumspartei fand der Verband Untersttzung,
und so ist es begreiflich, da er an sie sich anlehnte, obgleich
er nach seinen Statuten sich von allen Einflssen der politischen
Parteien fern halten will. Auch die Regierung stellte sich auf einen
sehr vorsichtigen Standpunkt und forderte in dem sehr gemigten
Statutenentwurfe bei Strafe des Verbotes mehrere Aenderungen, die
den Zweck hatten, noch grere Sicherheit dagegen zu bieten, da der
Verband niemals versuchen werde, in Gegensatz zu den Behrden zu
treten. Obgleich von sozialdemokratischer Seite versucht wurde, eine
Ablehnung dieser Forderungen herbeizufhren und den Verband in die
Oppositionsstellung zu drngen, gab derselbe doch der Regierung nach
und beschlo auf seiner Ostern 1897 abgehaltenen Generalversammlung die
verlangten Aenderungen. Das entsprechend abgenderte Statut erhielt die
Genehmigung des Eisenbahnministers. Nach demselben ist der Zweck des
Verbandes:

  a) Erzielung mglichst gnstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen;

  b) Hebung des Standesbewutseins, Pflege der geistigen Ausbildung und
     des geselligen Verkehrs der Mitglieder;

  c) Schaffung von Untersttzungskassen.

Es heit dann weiter: Der Verein steht treu zu Knig und Vaterland.

Die Mitglieder sind sich bewut, da zu einem geregelten Betriebe
Disziplin notwendig ist, da Unterordnung und strenge Pflichterfllung
die wichtigste Aufgabe eines jeden Eisenbahnbediensteten ist. Deshalb
wird jedes Mitglied des Vereins seine Arbeit, seinen Dienst pnktlich,
treu und gewissenhaft erfllen, denn nur treue Pflichterfllung giebt
ein Recht, Verbesserung seiner Lage zu fordern. Der Verein will aber
die Lage seiner Mitglieder nicht verbessern durch stndigen Kampf mit
den vorgesetzten Stellen, sondern durch Pflege des Einvernehmens mit
allen Eisenbahnbehrden. Nicht Umwlzung, sondern soziale Reform ist
das Ziel des Vereins. Deshalb bekennt sich jeder Eisenbahnbedienstete
durch seinen Eintritt in den Verein als Gegner der sozialdemokratischen
Grundstze und Bestrebungen und verpflichtet sich getreu nach den im
Statut niedergelegten Grundstzen zu handeln.

Die Errterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten
schliet der Verein aus.

Die Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes sind:

Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehrden, an die Regierung und
die Parlamente; Verhandlungen mit den Behrden in Lohnfragen und bei
berechtigten Wnschen und Beschwerden; belehrende und bildende Vortrge
auf dem Gebiete der Arbeiterschutzgesetzgebung in ihrer besonderen
Beziehung zum Eisenbahnbetrieb, Vortrge ber den Eisenbahnbetrieb und
die Bestrebungen der Eisenbahner anderer Lnder.

Die eingeleitete lebhafte Agitation hatte zur Folge, da dem Verbande
schon Ende 1897 9500 Mitglieder in 48 Obmannschaften angehrten. Im
September 1898 betrug die Zahl 11000, am 31. Dezember 1898 15919 und am
1. Juli 1899 17500 in 84 Obmannschaften.

Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptschlich auf
das Gebiet der Lohnerhhung beschrnkt. Um eine in dieser Richtung
unternommene Petition zu untersttzen, wurde eine umfassende Erhebung
durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor
allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter in den Status aufgenommen d. h.
fest angestellt und die Zahl der den Militranwrtern vorbehaltenen
Stellen auf 800 beschrnkt. Auch sonst sind Lohnerhhungen
zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhht; die
Errichtung von Arbeiterausschssen an allen Obermtern ist zugesagt,
die bei allen wichtigeren Anordnungen gehrt werden sollten. Daneben
erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der
Wohnungsverhltnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten
und gewhrt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz.
Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-,
Invaliden- und Sterbeuntersttzungskasse ist am 1. Oktober 1897
ins Leben getreten und zhlte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000
Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegrndet, von denen
im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von
Steinkohlen eingerichtet. Man bemht sich endlich, das jetzt bei dem
Kohlenladegeschft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den
anfnglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf.
erhht. Die Abrechnung fr 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982
Mk. an Ausgaben; das Baarvermgen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.

Anfangs hatte man als Verbandsorgan den Arbeiter, das Organ der
katholischen Arbeitervereine Sddeutschlands, gewhlt, doch ist seit 6.
Oktober 1898 in dem Eisenbahner ein eigenes Organ ins Leben gerufen,
das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach
seiner Probenummer vom 29. September 1898 ein gewerkschaftliches Organ
sein, das fr die Hebung und fr die wirtschaftliche Besserstellung
der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt. Es will nur
Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine
Politik treiben, auch auf die Untersttzung einsichtiger Mnner aller
Parteien zhlen, aber im Geiste der christlichen Weltanschauung
gehalten sein.


c) $Verband bayrischer Eisenbahnwerksttten- und Betriebs-Arbeiter$[138].

Der Umstand, da der Bayrische Eisenbahnerverband, wie erwhnt,
von der Zentrumspartei untersttzt wird, hat die Grndung einer
Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht,
die gewerkschaftlichen Ziele unabhngig von jeder politischen oder
religisen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur
$Heinrich Winkler$ in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf
erlie, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der auerdem
ausschlielich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In
dem Aufrufe ist gesagt: Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale
Reformen und das gute Einvernehmen gegenber unseren vorgesetzten
Behrden; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich,
um die bisher nicht erfllten berechtigten Wnsche durchzusetzen. Nach
lngeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in
Nrnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten
Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle
Handwerker und handwerksmig beschftigten Arbeiter der bayrischen
Staatsbahnen in einer groen Verbindung zu vereinigen, die Angehrigen
derselben gemeinsam zu vertreten.

  [138] Das Material verdanke ich den im Texte genannten
        Verbandsvorsitzenden $Winkler$.

Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:

  1. Die Erzielung mglichst gnstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen,
     sowie das gute Einvernehmen mit allen obrigkeitlichen
     Staatsbehrden zu unterhalten.

  2. Durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehrden, an die
     Regierung und die Parlamente, Verhandlungen mit den Behrden in
     Lohnfragen bei berechtigten Wnschen und Beschwerden zu vertreten
     und berhaupt die Interessen seiner Mitglieder wahrzunehmen.

  3. Einrichtungen von Untersttzungskassen, um erkrankten Mitgliedern
     ein Krankengeld, Hinterbliebenen Verheirateter im Sterbefall ein
     Begrbnisgeld und in auergewhnlichen Notfllen eine Untersttzung
     zukommen zu lassen.

  4. Grndung eines Verbandsorgans nebst Beschaffung von Fachlitteratur.

Der Verband und sein Organ drfen sich nicht mit ffentlichen,
religisen oder kommunalen Angelegenheit beschftigen.

Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn
beschftigter Werkstttenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmige
Gehlfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmige
Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beitrge ihre
Mitgliedschaft gewahrt bleiben.

Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar
1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklrt, da
gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der
Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch
sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, da das Arbeiterpersonal
Wnsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umstnden durch
die Arbeiterausschsse vorbringen knne, die Eisenbahnverwaltung
jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschssen bestimmter Vereine
ber Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran
geknpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzundern, ist
aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da
die Arbeiterausschsse ihren Zweck nicht erfllten und in vielen
Werksttten gar nicht vorhanden seien.

Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf
seinem am 21./22. Mai 1899 in Nrnberg abgehaltenen auerordentlichen
Verbandstage die Grndung einer Untersttzungskasse fr Krankheit,
Tod und auerordentliche Notflle, sowie die Herausgabe eines eigenen
Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899
unter dem Titel Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerksttten- und
Betriebsarbeiter. Der Verband zhlt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der
Personen, auf die er berechnet ist.


           d) $Verband badischer Eisenbahnbediensteter$[139].

Nach dem Vorbilde des bayrischen ist auf seiner am 25. September
1898 in Karlsruhe abgehaltenen und von 24 Vertretern aus acht
Orten besuchten Delegiertenversammlung der $Verband badischer
Eisenbahnbediensteter$ gegrndet, der am 17. November 1898 1300
Mitglieder in neun Obmannschaften zhlte.

  [139] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorsitzenden F. $Eisele$ in
        Karlsruhe.

Der Zweck des Vereins ist in den Statuten wrtlich bereinstimmend mit
dem oben mitgeteilten Statute des bayrischen Verbandes bezeichnet.
Ebenso ist die prinzipielle Stellung wrtlich ebenso, wie dort
formuliert, mit der einzigen Ausnahme, da der Satz fehlt, da die
Mitglieder sich ausdrcklich als Gegner der sozialdemokratischen
Grundstze und Bestrebungen bekennen.

Die Mitglieder eines Oberamtsbezirkes whlen jhrlich einen Obmann;
diese Obmnner bilden die Generalversammlung.

Organ des Verbandes ist ebenfalls der Eisenbahner.

Die Thtigkeit des Verbandes hat sich bisher auf die Agitation zum
Beitritte beschrnkt.


            e) $Der Verband der deutschen Eisenbahner$[140].

Die zweite der oben bezeichneten Gruppen, d. h. die oppositionelle
Richtung, vertritt der $Verband der deutschen Eisenbahner$, ber
dessen Verfolgung seitens der Eisenbahnbehrden die Tageszeitungen
in den letzten Jahren eingehend berichtet haben. Nachdem einige im
Jahre 1890 in Hamburg, Halle, Magdeburg und Berlin gebildete Vereine,
obgleich sie in erster Linie Untersttzungszwecke verfolgten, durch
Maregelungen der leitenden Personen ein rasches Ende gefunden hatten,
begann im Winter 1896/97 in vielen Orten Deutschlands, sowie in
Oesterreich gleichzeitig und unabhngig von einander eine umfassende
Organisationsbewegung der Eisenbahner, die zuerst in Hamburg zu einem
greifbaren Erfolge fhrte, indem dort auf Grund des Beschlusses einer
am 8. Dezember 1896 stattgehabten Versammlung in einer ferneren auf
den 13. Januar 1897 einberufenen die Bildung eines Verbandes erfolgte,
der sich spter mit den gleichartigen in Sachsen, Bayern u. s. w.
gegrndeten Vereinigungen zu einem einheitlichen Verbande verschmolz.
Der Sitz desselben ist Hamburg; Vorsitzender und Seele des ganzen
Unternehmens ist Heinrich $Brger$.

  [140] Das Material verdanke ich teils den Mitteilungen des Vorstandes,
        teils habe ich es aus dem Verbandsorgane entnommen.

Der Verband umfat nach dem Statute die Personale smtlicher
staatlichen und privaten Eisenbahnbetriebe ohne Unterschied der
Dienststellung. Als Zwecke werden aufgefhrt: 1. Erzielung mglichst
gnstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen; 2. Pflege der Berufsstatistik;
3. Hebung des Standesbewutseins und Frderung der geistigen Interessen
durch Errichtung einer Bibliothek und Abhaltung von Vortrgen
beruflicher, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Art, sowie
Grndung einer in diesem Sinne geleiteten Zeitschrift; der Verband
soll eine Pflegesttte des geselligen Verkehrs der Mitglieder sein;
4. Schaffung von Untersttzungseinrichtungen, die den Mitgliedern
nach Magabe einschlgiger Bestimmungen Schutz und Beistand in den
verschiedenen Lebenslagen gewhren.

Der Verband besitzt in dem Weckruf der Eisenbahner ein eigenes
Organ, das seit 1. Juli 1897 zweimal im Monate erscheint und nach der
eigenen Erklrung seines Herausgebers $Brger$ eine keineswegs zahme
Sprache fhrt. Der Verband hat sich den unter der Generalkommission
vereinigten sozialistischen Gewerkschaften angeschlossen, lehnt es
aber durchaus ab, sozialdemokratische oder berhaupt parteipolitische
Bestrebungen zu verfolgen, behauptet vielmehr, ausschlielich sich den
wirtschaftlichen und sozialen Interessen der unteren Eisenbahner zu
widmen.

Seit 15. April 1898 ist eine Zuschukasse in Kraft getreten, die
Krankengeldzuschu von wchentlich 4 Mk. und Zuschu zu dem beim Tode
eines Mitgliedes gezahlten Sterbegelde bis zu 40 Mk., auerdem beim
Tode der Ehefrau eine Untersttzung von 25 Mk. und fr Wochenbett 10
Mk. gewhrt. Der Beitrag betrgt wchentlich 15 Pf., doch kann durch
Zahlung des doppelten Beitrages bei dem Kranken- und Sterbegeld,
sowie der Untersttzung beim Tode der Ehefrau eine Steigerung
der Leistungen auf das Doppelte herbeigefhrt werden. Auch eine
Gemaregelten-Untersttzung sowie eine Untersttzung bei Krankheiten
und Unfllen ist seit 1. Januar 1899 in Kraft getreten; eine Waisen-
und Altersuntersttzung wird geplant.

Ueber die Mitgliederzahlen und die Leistungen lehnt der Vorstand
alle Erklrungen mit der Begrndung ab, da man angesichts der
verwaltungsseitig ins Werk gesetzten Unterdrckungsmanahmen und
Maregelungen mit Angaben in der Oeffentlichkeit sehr vorsichtig sein
msse. Es ist in der That ein Zeichen des heute in den Kreisen der
Regierung vorhandenen Maes sozialpolitischen Verstndnisses, da
man die Mitgliedschaft des Verbandes mit Entlassung bedroht und das
Verbandsorgan verbietet, als ob die Unterdrckung aller Aeuerungen
der Unzufriedenheit diese selbst beseitigen knnte, wobei es ganz ohne
Bedeutung bleibt, ob sie begrndet ist oder nicht. Wenn der Staat
Arbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung entlt, so handelt es sich
natrlich nicht um Ausbung seines Hoheitsrechtes, sondern um einen
Akt der privaten Unternehmerthtigkeit, und wenn er hierbei sich den
engherzigsten Unternehmern an die Seite stellt, so ist das ein Hohn auf
die Forderung des kaiserlichen Erlasses, da die Staatsbetriebe soziale
Musteranstalten sein sollten. Gerade der Staat sollte doch in der
Ausbung des gesetzlich gewhrten Koalitionsrechtes eine Einrichtung
sehen, die er nicht auf dem Wege der Verwaltung wieder hinfllig und
inhaltlos machen darf.

Der Verband hat, wie es scheint, durch sein bloes Bestehen und
die dadurch bei den Eisenbahnbehrden begrndete Furcht vor einer
umfassenden sozialdemokratischen oder wenigstens oppositionellen
Bewegung, sehr segensreich gewirkt, indem verschiedentlich
Verbesserungen eingefhrt sind und den Wnschen des Personals mehr, wie
frher, Entgegenkommen bewiesen ist. Auch haben die Behrden mehrfach
als Gegengift die Bildung knigstreuer Eisenbahnvereine in die Hand
genommen, z. B. sind in dem Direktionsbezirke Altona im Frhjahr 1898
ein Verein der Rangiermeister und ein solcher der Weichensteller
ins Leben gerufen, die nach ihren Statuten den Zweck haben allzeit
Ehre und Achtung vor Knig und Vaterland, sowie vor der vorgesetzten
Dienstbehrde zu bekunden und ein festes Zusammenhalten der Kollegen
herbeizufhren, um etwa unter ihnen sich einschleichenden, fr Kaiser
und Reich nicht wohlgesinnten Elementen energisch entgegenzutreten und
so einen Stand von Beamten in jeder Hinsicht ohne Makel heranzubilden
und Standesinteresse, gute Sitte, Bildung und Moral zu frdern und
zu pflegen, sowie das dienstliche Wissen derselben durch Errterung
besonderer Vorkommnisse im Dienstbetriebe zu wahren. Religise und
politische Angelegenheiten sind strengstens ausgeschlossen. Der
offizielle Karakter ist bei dem Rangiermeisterverein sogar durch den
Titel: Kniglich Preuischer Eisenbahn-Rangiermeisterverein fr den
Direktionsbezirk Altona zum Ausdruck gebracht.


                         C. Gemischte Vereine.

Wie der Wunsch, oppositionellen Regungen durch Vereinigung der
Arbeiter unter Leitung der Behrden entgegenzuwirken, zu der
vorstehend erwhnten Bildung knigstreuer Vereine gefhrt hat, so
hat die gleiche Absicht zur Folge gehabt, da an einzelnen Orten
der Versuch unternommen ist, das gesamte Eisenbahnpersonal eines
Bezirkes ohne Unterschied zwischen Beamten und Arbeitern in einem
einheitlichen Verbande zusammenzuschlieen. Naturgem mu dabei der
gewerkschaftliche Karakter zurck und der blo gesellige Zweck in den
Vordergrund treten.

Der erste Versuch dieser Art ist von dem Eisenbahndirektionsprsidenten
$Ulrich$ in Cassel ausgegangen, auf dessen Anregung am 1. Januar 1897
der $Eisenbahnverein zu Kassel$ ins Leben getreten ist[141].

  [141] Eine Darstellung ber Entstehung und Wesen des Vereins
        findet sich in Nr. 10 der Zeitschrift der Zentralstelle fr
        Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen. Weiteres Material ist mir vom
        Herrn Prsidenten $Ulrich$ brieflich geliefert.

Derselbe ist nach dem Statut eine Vereinigung der bei der
Staatseisenbahnverwaltung in Cassel beschftigten Beamten und Arbeiter
zu gemeinntzigen und geselligen Zwecken. Andere Zwecke insbesondere
solche politischer oder religiser Art, sind ausgeschlossen.

Demgem hat der Verein folgende Einrichtungen geschaffen:

  1. Einen Vereinsbeirat, der den Mitgliedern und den Hinterbliebenen in
     Fragen rechtlicher und wirtschaftlicher Art Rat erteilt.

  2. Eine Bibliothek nebst Lesezimmer.

  3. Gemeinsame gesellige Vergngungen.

  4. Eine Spar- und Darlehnskasse.

Daneben besteht ein Eisenbahn-Haushaltungsverein. Er sowie die Spar-
und Darlehnskasse sind selbstndige Einrichtungen, an denen die
Beteiligung den Mitgliedern frei steht.

Da die Zahl der am Vereine beteiligten Beamten und der Arbeiter
annhernd gleich ist, so sind der Vorstand und die verschiedenen
Ausschsse je zur Hlfte durch beide Gruppen gebildet.

Die Mitgliederzahl war schon im ersten Jahre auf 1800 gestiegen und
betrug am 1. Juli 1899 1856; sie umfat ziemlich das gesamte in Kassel
stationierte Personal. Der Spar- und Darlehnskasse waren am 1. Oktober
1898 964 Mitglieder mit 1079 Geschftsanteilen und einer Spareinlage
von 7169 Mk. beigetreten: am 1. Juli 1899 war die Mitgliederzahl auf
1310 gestiegen. Die Kasse hatte im ersten Geschftsjahre 31130 Mk. an
Darlehen gewhrt. Die Bibliothek umfate 1500 Bnde.

Auch in $Arnsberg$, $Gttingen$, $Paderborn$ und $Soest$ haben sich
gleiche Vereine gebildet, deren Mitgliederbestand am 1. Juli 1899
500 bezw. 1015, 600 und 700 betrug und die mit dem Kasseler Vereine
insofern in einem festen Zusammenhange stehen, als sie mit ihm die
Bcher der Bibliothek austauschen. Auch der Anschlu an die Spar- und
Darlehnskasse wird vorbereitet. In Nordhausen und Holzminden sind
gleiche Vereine in der Bildung begriffen.

Seitens der vorgesetzten Behrden ist das Beispiel von Kassel den
anderen Direktionen zur Nachahmung empfohlen und ist demgem auch
bereits in $Breslau$ ein hnlicher Verein gegrndet, der in jeder
Beziehung seinem Vorbilde entspricht.


               8. Der deutsche Privatbeamtenverein[142].

Handelte es sich bei den Beamten der Post und der Eisenbahn
um staatliche Betriebe, bei denen, wie oben[143] ausgefhrt,
das Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer stark mit
staatsrechtlichen Elementen durchsetzt ist, so trifft dies nicht
zu bei den Privatbeamten, da ihre Stellung ausschlielich auf
privatrechtlichen Grundlagen beruht. Immerhin ist ihr Verhltnis zu den
Arbeitgebern ein wesentlich anderes, als das der eigentlichen Arbeiter.
Kann auch in Privatbetrieben von Hoheitsrechten im eigentlichen
Sinne nicht die Rede sein, so hat sich doch das Verhltnis zwischen
Arbeiter und Arbeitgeber weit ber den rein privatrechtlichen Rahmen
hinaus zu einem solchen der Ueber- und Unterordnung entwickelt, das
mit demjenigen des Staates zu seinen Unterthanen eine erhebliche
uere Verwandtschaft zeigt. Dies beschrnkt sich auch nicht
auf Aeuerlichkeiten, wie die Formen des Verkehrs, die auf eine
Hherstellung des Arbeitgebers hindeuten, zu der es in den rein
vertragsmigen Beziehungen an jeder inneren Grundlage fehlt, sondern
es findet auch in dem seitens der Gesetzgebung anerkannten Rechte
des Arbeitgebers zur Verhngung von Strafen, die sich unter dem
Gesichtspunkte der reinen Vertragsstrafe nicht erklren lassen, da
sie ohne Richterspruch vollzogen werden, seine Besttigung. Ruht nun
die Flle dieser gewissermaen abgeleiteten obrigkeitlichen Macht
selbstverstndlich in den Hnden des Herren, d. h. des Unternehmers
selbst, so ist doch der Beamte in dem Verhltnisse zu den Arbeitern
sein Vertreter, ein Abglanz der Herrscherstellung fllt auch auf ihn,
und so ist es erklrlich, da er nicht allein in der eignen Auffassung
und derjenigen der Gesellschaft sozial weit ber den Arbeitern steht,
sondern auch bei einem Gegensatze zwischen diesen und ihrem Arbeitgeber
ausnahmslos auf der Seite des letzteren steht. Gewhrt diese Stellung
dem Selbstgefhl Befriedigung, so hat sie freilich auch ihre Kehrseite.
Naturgem knnen auch zwischen dem Geschftsinhaber und seinen
Beamten Interessengegenstze nicht ausbleiben, und bei ihnen sind die
Beamten, da sie mit den Arbeitern nichts gemein haben wollen, auf sich
selbst und ihre eigne Kraft angewiesen. Diese eigne Kraft kann aber,
da in jedem Geschfte naturgem nur eine geringe Anzahl von Beamten
angestellt ist, nur gering sein, und so ist bei einem Streite mit
dem Prinzipal der Beamte fast immer der schwchere und zum Nachgeben
gezwungene Teil.

  [142] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

  [143] Vgl. S. 316 f.

Es lge nahe, diesen Mangel dadurch auszugleichen, da die Beamten
umfassende Vereine bildeten, die das Interesse ihrer Mitglieder
gegenber den Geschftsinhabern wahrzunehmen in der Lage wren. Aber
das wre nur zu erzielen, wenn die Vereine einen sehr groen Teil aller
Beamten in sich schlssen, denn da die Thtigkeit der meisten von ihnen
eine sehr hnliche ist, so knnen sie sich gegenseitig verhltnismig
leicht ersetzen. Bis jetzt ist ein solcher weitgreifender
Zusammenschlu noch nicht erreicht, und deshalb haben auch die
bestehenden Vereine die uns interessierende Seite ihrer Thtigkeit, die
Vertretung der Interessen der Mitglieder gegenber den Prinzipalen,
also die gewerkschaftliche Aufgabe, stark vernachlssigt und sich
berwiegend mit geselligen, Bildungs- und Untersttzungszwecken
beschftigt.

Dies gilt auch von dem grten derartigen Vereine, dem $Deutschen
Privatbeamtenvereine$ in Magdeburg. Er steckt sich hinsichtlich des
zugehrigen Personenkreises sehr weite Grenzen, indem er alle in
Privatanstalten, Gesellschaften und bei Einzelnen in kaufmnnischer,
industrieller, landwirtschaftlicher und hnlicher Thtigkeit stehenden
Privatbeamten, als Direktoren, Inspektoren, Buchhalter, Expedienten,
Fabrik- und Werkmeister, Chemiker, Ingenieure, Lehrer u. s. w.
umfassen will. Ja er geht selbst ber diesen erweiterten Kreis noch
hinaus und gestattet nicht allein ffentlichen Beamten, sondern auch
Kaufleuten und Privatleuten den Beitritt als vollberechtigten
Mitgliedern. Indem er hiermit jede Grenze fallen lt, verliert er
eigentlich das fr eine gewerkschaftliche Bildung erforderliche Moment
des Klassenkarakters. Immerhin ist dies gewissermaen nur ein wilder
Zweig, der Schwerpunkt liegt in der Vertretung der Interessen der bei
Privatleuten angestellten Beamten.

Als $Zweck$ des Vereins ist im Statute bezeichnet: die Frderung der
Sicherstellung der Zukunft der Mitglieder und ihrer Familien. In
dem jhrlich ausgegebenen Kalender wird die Aufgabe, die der Verein
verfolgt, noch genauer umschrieben, indem es dort heit:

Der Deutsche Privat-Beamtenverein hat es sich zur Aufgabe gestellt,
den Privatbeamten, d. h. denjenigen in den verschiedensten Zweigen und
Stellungen des privatwirtschaftlichen Erwerbslebens (Industrie, Handel,
Verkehrswesen, Forstfach, Bergwesen, Schulfach u. s. w.) Angestellten,
welche sich durch die Art ihrer Stellung und den Grad ihrer Bildung
von den nur physisch Arbeitenden unterscheiden, zur Vertretung und
Verfolgung ihrer gemeinsamen Interessen einen Mittelpunkt zu schaffen
und namentlich dafr einzutreten, da ihnen -- ohne staatlichen
Zwang auf dem Wege der Selbsthlfe vielleicht mit verstndnisvoller
Untersttzung der Arbeitgeber -- diejenigen Sicherungen fr die
eigene Zukunft und die ihrer Familien bestellt werden, wie sie die
Staatsbeamten und die Mehrzahl aller ffentlichen Beamten durch die
Alters- und Invalidittspension, durch die Witwen und Waisenversorgung
bereits genieen.

Da kein Gegensatz gegen die Prinzipale beabsichtigt ist, wird
mehrfach hervorgehoben durch den Hinweis, da auch die letzteren ein
eigenes Interesse daran haben, ihre Beamten in der bezeichneten Weise
sichergestellt zu sehen. Es heit dann wrtlich:

Kein Privatbeamter und kein Arbeitgeber, auf welchem Gebiete
privatwirtschaftlicher Thtigkeit er auch sein Geschft betreibt,
wird zwischen den Bestrebungen und Endzielen des deutschen
Privat-Beamtenvereins und den Interessen der Arbeitgeber (dieses
Wort immer im weitesten volkswirtschaftlichen Sinne gebraucht)
einen Gegensatz zu finden vermgen, der ihn abhalten knnte, diese
Bestrebungen zu untersttzen, sondern nur eine Gemeinschaft der
Interessen, die jedem die Untersttzung dieser Bestrebungen zur Pflicht
macht.

Hauptschlich wird beklagt, da die besser gestellten Privatbeamten
kein Bedrfnis empfinden, dem Vereine beizutreten und an ihr
Solidarittsgefhl appelliert, da ohne ihre Mitwirkung das verfolgte
Ziel nicht zu erreichen sei.

Die bezeichneten Zwecke erstrebt der Verein durch Untersttzung in
Notfllen, insbesondere bei Krankheit, Tod und Stellenlosigkeit,
durch Stellenvermittelung, Rechtsrat und gewisse Vergnstigungen.
Whrend diese Vorteile unmittelbar mit der Mitgliedschaft verknpft
sind und keine besonderen Leistungen erfordern, andererseits aber die
Untersttzungen in das Ermessen der Vereinsorgane gestellt sind, hat
der Verein noch ferner eine $Pensionskasse$, eine $Witwenkasse$, eine
$Krankenkasse$ und eine $Begrbniskasse$, zu denen der Beitritt frei
gelassen ist und die gegen gewisse Beitrge feste Rechtsansprche
gewhren. Auch mit Vertretung der Interessen der Privatbeamten im
ffentlichen Leben beschftigt sich der Verein, so mit der Frage
der Kndigungsfristen, der Arbeitszeiten, des Lehrlingswesens,
des unlauteren Wettbewerbes u. s. w., indem er zu denselben durch
Beratungen und Beschlsse, sowie Eingaben und Petitionen Stellung nimmt.

Das Recht auf die meisten Leistungen des Vereins, insbesondere auf
Untersttzung in Notfllen, auf Rechtsrat und Rechtsschutz, auf
Stellenvermittelung und Bezug des Vereinsorganes, sowie Rabattanteile
in verschiedenen Geschften und Begnstigung bei dem Abschlusse von
Versicherungen erhlt das Mitglied schon durch den Jahresbeitrag von
6 Mk. Die Pensions-, Witwen-, Begrbnis- und Krankenkasse sind auf
versicherungstechnischen Grundlagen aufgebaut.

Die Mitgliederzahl betrug am 1. Oktober 1897 im Vereine 14201, in der
Witwenkasse 1574, in der Pensionskasse 2763, der Begrbniskasse 2668
und der Krankenkasse 7362. Das Vermgen des Vereins belief sich am 1.
Oktober 1897 auf 2435082 Mk. 38 Pf. Ende 1898 zhlte der Verein 15234
Mitglieder, die sich auf 137 Zweigvereine und 86 Verwaltungsgruppen
verteilen. Neben der Mitgliederzahl ist im verflossenen Jahre auch
die Zahl derjenigen Firmen und Verbnde erheblich gewachsen, welche
ihre Angestellten -- namentlich durch die Pensionskasse -- versichern.
Das Vermgen des Vereins und seiner Kassen belief sich Ende 1898 auf
nahezu 3 Millionen Mk., wovon 286811 Mk. auf den Verein, 69646 Mk.
auf die demselben gehrige Kaiser Wilhelm-Waisenstiftung, 1689851 Mk.
auf die Pensionskasse, 635167 Mk. auf die Witwenkasse, 268900 Mk.
auf die Begrbniskasse und 6277 Mk. auf die Krankenkasse entfallen.
Direkt an die Mitglieder und deren Angehrige sind im Laufe des
Jahres gezahlt: 14563 Mk. Untersttzungen an 144 Mitglieder, 2480 Mk.
Waisengelder an 49 Witwen mit 112 Waisen, 20050 Mk. laufende Pensionen
an 101 Rentenempfnger (31 Invaliditts-, 70 Alterspensionre), 14551
Mk. laufende Witwenrente an 113 Witwen, 26176 Mk. Begrbnisgeld in
49 Sterbefllen, ferner 61297 Mk. bares Krankengeld und 22735 Mk.
Erstattung fr Arzt und Arznei u. s. w. in 1293 Krankheitsfllen,
zusammen 161856 Mk.

Das Vereinsorgan ist die Privatbeamtenzeitung, die 1899 im XV.
Jahrgange erscheint.

Der Verein hat die Rechte der juristischen Persnlichkeit.


                9. Der Deutsche Werkmeisterverband[144].

Beschrnkte sich der Privatbeamtenverein auf Beamte im Gegensatze
zu Arbeitern, so bildet der im Jahre 1884 gegrndete Deutsche
Werkmeisterverband in Dsseldorf hier einen Uebergang, indem er
auch solche Personen aufnimmt, die nach dem Sprachgebrauche zu den
Arbeitern gerechnet werden. In der That ist die Unterscheidung zwischen
beiden Klassen nicht mit irgend welcher Schrfe durchzufhren. Da
nicht etwa die Lebenslnglichkeit oder Kndbarkeit der Stellung
eine Verschiedenheit begrndet, ergiebt sich daraus, da weitaus
die meisten Privatbeamten auf Kndigung angestellt sind, ja selbst
bei Staatsbeamten ist dies nicht selten. Gewhnlich betrachtet man
als magebend die Art der Zahlung der Arbeitsvergtung, die man in
dem einen Falle als Gehalt, in dem andern als Lohn bezeichnet. Nun
mag bei Beamten die monatliche Zahlung allgemein blich sein; aber
bildet auch bei Arbeitern die wchentliche Zahlung die Regel, so
sind doch vierzehntgige und auch monatliche Fristen durchaus nicht
selten. Auch die Art der Beschftigung bildet kein durchgreifendes
Unterscheidungsmoment. Hat auch, wie oben hervorgehoben, der Beamte
hufig gegenber dem Arbeiter eine gewisse Aufsichtsstellung, so giebt
es doch nicht allein viele Beamte, die, wie z. B. Buchhalter, niemand
etwas zu befehlen haben, sondern ebenso haben vielfach Arbeiter in
der Stellung als Vorarbeiter eine Aufsicht auszuben und eine gewisse
Verfgungsgewalt.

  [144] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Nach dem Statut des Deutschen Werkmeisterverbandes ist aufnahmefhig
jeder Betriebs-Fachbeamte eines gewerblichen oder industriellen
Etablissements, gleichviel ob dies Privat-, Kommunal- oder
Staatsunternehmen ist. Das Statut giebt dann eine umfassende
Aufzhlung derjenigen Personen, die als Werkmeister zu gelten haben und
bezeichnet als solche:

  1. Meister, welche in der Industrie oder einem Gewerbe einer oder
     mehreren Werksttten selbstndig als Werkmeister, Werkfhrer
     oder Fachmeister vorstehen. Als Fachmeister sind auch die
     Eisenbahnwerksttten-Vorarbeiter anzusehen.

  2. Vorsteher, Betriebsfhrer oder Obermeister, welche in den neueren
     Produktionsfchern als Leiter von Werksttten, Werkslen,
     Werkpltzen, Werkhallen, Werften, Depots, Giehallen, Laboratorien
     oder Bergwerken als Betriebsbeamte thtig sind.

  3. Bezglich der Aufnahmefhigkeit derjenigen Meister, welche in
     Absatz 1 und 2 nicht angefhrt sind, entscheiden die
     Vereinsvorstnde den rtlichen Verhltnissen entsprechend; in
     streitigen Fllen der Zentralvorstand.

Fr die Aufnahmefhigkeit sollen folgende Grundstze magebend sein:

Als Werkmeister sind stets Betriebsbeamte im Sinne des Kranken- und
Unfallversicherungsgesetzes zu betrachten, welche einen Teil des
Betriebes oder den ganzen Betrieb selbstndig leiten. Hierbei ist
stets vorausgesetzt, da sie das Handwerk, welches in der Werkstatt
betrieben wird, erlernt haben, oder da sie die sonst in dem von ihnen
geleiteten Betriebe oder Betriebsteile erforderliche fachmnnische
Bildung durchaus besitzen. Lediglich in der Spedition der produzierten
Gter angestellte Betriebsbeamte, als Platzmeister, Packmeister,
Expedienten oder im kaufmnnischen Betriebe Angestellte sind ebenso wie
Arbeiteraufseher ohne fachmnnische Vorbildung nicht aufnahmefhig. Die
Eigenschaft als selbstndiger Meister setzt dann ferner voraus, da
demselben eine grere Anzahl von Arbeitern unterstellt ist, fr deren
Arbeiten er selbstndig verantwortlich ist und deren Beaufsichtigung
seine Hauptaufgabe ist.

Der Verband hat den Zweck, alle deutschen Werkmeister innerhalb einer
groen Verbindung zu vereinigen, um die Interessen der Mitglieder
dieser Vereinigung sowie der Angehrigen derselben gemeinsam zu
vertreten, und zwar nicht allein in materieller Hinsicht, sondern auch
in idealer Beziehung, indem er die geistige Bildung der Berufsgenossen
durch Bibliotheken, Unterricht und Belehrung, sowie eine eigene
Zeitschrift, die deutsche Werkmeisterzeitung, zu heben sucht.
Die Frderung der wirtschaftlichen Interessen erreicht der Verband
insbesondere durch Stellenvermittelung, Rechtsschutz und Untersttzung
bei Stellenlosigkeit, Invaliditt, Alter, Tod und in auerordentlichen
Notfllen, sowie Witwen- und Waisengeld. Seit 1895 besteht eine
besondere $Pensionskasse$. Unabhngig vom Verein ist eine eigene
$Sterbekasse$, der aber alle Mitglieder bis auf 16 angehren.

Das Wachstum des Vereins ergiebt sich aus folgenden Zahlen: Es gab

  =======================================================================
                 | 1884 | 1885 | 1886 | 1887 | 1888 | 1889 | 1890 | 1891
  =======================================================================
  Bezirksvereine |   48 |  100 |  230 |  289 |  348 |  402 |  459 |  504
  Mitglieder     | 2350 | 4800 | 8725 |12650 |14260 |16268 | 18240|20364

  =========================================================================
                 | 1892 | 1893 | 1894 | 1895 | 1896 | 1897 | 1898 |31./III.
                 |      |      |      |      |      |      |      | 1899
  =========================================================================
  Bezirksvereine |  520 |  550 |  550 |  577 |  585 |  602 |  614 |  620
  Mitglieder     |21800 |25300 |26427 |28087 |29871 |31803 |34380 |34962

Der Verein hat 1898 gezahlt: Sterbegeld 305400 Mk., Wittwen- und
Waisengeld 144055 Mk., Invalidengeld 103305 Mk., Untersttzung von Fall
zu Fall 25705 Mk. Whrend der 15 Jahre seines Bestehens hat der Verein
insgesamt geleistet: an Sterbegeld 2501050 Mk. und an Untersttzungen
1282414 Mk. Der Verband besa Ende 1898 ein Vermgen von 1231000 Mk.,
die Sterbekasse ein solches von 706000 Mk.

Der Jahresbericht fr 1898 bemerkt, da das gute Verhltnis zu den
Behrden und der Prinzipalitt erhalten geblieben sei und die letzteren
nachgerade den Bestrebungen des Vereins Verstndnis und Wohlwollen
entgegenzubringen beginnen. Ob man versuchen solle, Beitrge der
Prinzipale zu der Invalidenkasse des Vereins zu erlangen, wird die
nchste Generalversammlung entscheiden, die Ostern 1899 in Eisenach
stattfindet. Bisher sei reine Selbsthlfe das Bestreben des Vereins
gewesen, wobei man allerdings manches Hemmnis durch gesetzliche
Bestimmungen kennen gelernt habe.


                 10. Die kaufmnnischen Vereinigungen.

Bildete der Privatbeamtenverein und der Werkmeisterverband einen
Uebergang von den Beamten zu den Arbeitern, so stehen auch noch die
kaufmnnischen Vereinigungen im allgemeinen auf dieser Uebergangsstufe,
indem sich ihre Mitglieder nicht zu den Arbeitern gerechnet wissen
wollen. In der gesellschaftlichen Auffassung mag ein solcher
Unterschied bestehen, und gerade darin, da der Handlungsgehlfe
sich sozial hher stehend betrachtet als der Arbeiter, ist der Grund
zu suchen, weshalb die kaufmnnischen Hlfskrfte sich der modernen
Arbeiterbewegung, der politischen wie der gewerkschaftlichen,
im allgemeinen fern gehalten haben. Volkswirtschaftlich ist ein
Unterschied zwischen dem Handlungsgehilfen und dem gelernten
gewerblichen Arbeiter nicht anzuerkennen; da die Stellung des einen im
Handelsgesetzbuche, die des andern in der Gewerbeordnung geregelt ist,
bedeutet eine Willkrlichkeit, fr die es keinen inneren Grund gibt,
wie auch im brigen zwischen beiden Gesetzbchern kaum eine scharfe
Grenze zu ziehen ist.

Kaufmnnische Vereine, welche den Zweck verfolgten, die Interessen des
Gewerbes und der Mitglieder zu vertreten, hat es schon seit langer Zeit
gegeben. Als ltester ist eine kaufmnnische Vereinigung in Stettin
anzusehen, die bereits 1687 erwhnt wird. Im 18. Jahrhundert finden wir
nur drei hnliche Grndungen, und erst mit dem Wachsen des Verkehrs
scheint das Bedrfnis reger geworden zu sein, so da erst das jetzige
Jahrhundert einen strkeren Aufschwung zeigt. Ende der 60 er Jahre gab
es im norddeutschen Bunde 70, in Bayern 6, in Baden 4, in Oesterreich
1, in der Schweiz 16 kaufmnnische Vereine, die zusammen aber nur
etwa 9000 Mitglieder hatten und 33 Bibliotheken mit 10000 Bnden, 23
Lesekabinetts mit 300 Blttern besaen; 46 dieser Vereine hatten ein
Vermgen von zusammen 160000 Thalern.[145]

  [145] Diese Angaben sind der Festschrift des kaufm. Vereins Mnchen zur
        Feier seines 25jhrigen Bestehens entnommen.

Verfolgten die kaufmnnischen Vereine frher berwiegend
Bildungszwecke, so mag in dem bereits bezeichneten Umstande, da der
Gehlfe sich nicht als Arbeiter betrachtet wissen will, der Hauptgrund
dafr liegen, da die soziale Entwickelung auf kaufmnnischem Gebiete
noch einigermaen rckstndig ist. Die lteren der bestehenden Vereine
umfassen nicht allein Prinzipale und Gehlfen und knnen schon
deshalb sich nicht die Aufgabe stellen, die zwischen beiden Gruppen
auftauchenden Interessenfragen zum Austrage zu bringen, sondern sie
verfolgten anfangs grundstzlich andere Zwecke, insbesondere solche
der Geselligkeit, der allgemeinen wie der fachlichen Bildung, der
Stellenvermittelung und der Untersttzung. Erst in neuester Zeit hat
eine Bewegung begonnen, die auch die soziale Seite ins Auge fat,
sich der nun einmal vorhandenen selbstndigen Interessensphre des
Gehlfen gegenber dem Prinzipale bewut wird und deren Vertretung
zu ihrer Aufgabe macht. Dabei sind naturgem verschiedene Stufen
vertreten, je nachdem man die bezeichneten gegenstzlichen Momente
schrfer oder weniger entschieden betont und demgem die Regelung mehr
im feindlichen Sinne oder im Wege des freundlichen Uebereinkommens
anstrebt. Es ist begreiflich, da zwischen dieser neuen Richtung und
der lteren sich ein mehr oder weniger scharfer Gegensatz entwickeln
mute, der auch in offener Feindseligkeit hervortritt. Trotzdem haben
unter dem Drucke der sozialreformerischen Elemente auch die lteren
Vereine den von jenen aufgeworfenen Fragen ein greres Interesse
als frher widmen mssen, und so ist denn die ganze Klasse der
Handlungsgehlfen in einem gegen frher wesentlich verstrkten Mae in
die soziale Bewegung hineingezogen.

In der folgenden Darstellung sind die bestehenden Vereine nach dem
vorstehend errterten Gesichtspunkte gruppiert.


                        A. Die ltere Richtung.

          a) $Deutscher Verband kaufmnnischer Vereine$[146].

Die meisten Vereine der lteren Richtung haben sich seit 1890 zu dem
Deutschen Verbande kaufmnnischer Vereine zusammengeschlossen.
Hervorgegangen ist derselbe aus dem Deutschen Verbande von Vereinen
fr ffentliche Vortrge[147], der auf seiner Generalversammlung 1889
eine kaufmnnische Abteilung mit vorlufigen Satzungen ins Leben
rief; diese Abteilung hat dann in der Versammlung vom 9. Juni 1890 in
Frankfurt a. M. den in der Ueberschrift bezeichneten Namen angenommen
und sich zu einem eigenen Verbande ausgestaltet. Der Grund fr die
Bildung eines solchen wurde von dem Vorsitzenden dahin bezeichnet, da
das frhere Verhltnis, nach welchem die Stellung der Handlungsgehlfen
nur ein Uebergang vom Lehrling zum Prinzipal gewesen sei, nicht mehr
zutreffe, viele Gehlfen zeitlebens in dieser Stellung blieben und
deshalb ein eigener Handlungsgehlfenstand mit eigenen Interessen sich
gebildet habe, so da es angezeigt sei, eine eigene Standesbewegung
ins Leben zu rufen, zumal die kaiserlichen Februarerlasse mit Recht
die Notwendigkeit sozialer Reformen in den Vordergrund des politischen
Lebens gerckt htten.

  [146] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden Herrn Ludwig $Schfer$
        in Frankfurt a. M.

  [147] Derselbe hat spter den Namen Deutscher Vortragsverband
        angenommen und ist von dem Verbande kaufm. Vereine formell
        unabhngig, obgleich die meisten Mitglieder beiden Verbnden
        angehren.

Nach den Statuten ist der Zweck des Verbandes die Beratung und
Frderung der Interessen der deutschen kaufmnnischen Vereine, der
Handlungsgehlfen sowie des gesamten Handelsstandes. Mitglied kann
jeder kaufmnnische Verein werden, der seinen Sitz im Deutschen Reiche
hat, statutengem die Frderung kaufmnnischer Interessen bezweckt und
sich selbstndig verwaltet. Versammlungen haben bisher stattgefunden 1.
vom 7.-9. Juni 1890 in Frankfurt, 2. am 8. Juni 1891 in Braunschweig,
3. am 12. Juni 1892 in Kln, 4. am 4. Juni 1893 in Grlitz, 5. am 11.
Juni 1894 in Mnchen, 6. am 10./11. Juni 1895 in Mainz, 7. am 8. Juni
1896 in Berlin, 8. am 14./15. Juni 1897 in Leipzig, 9. am 6./7. Juni
1898 in Hamburg, 10. am 5. /6. Juni 1899 in Eisenach.

Der Verband ist fr die Ausdehnung der Krankenversicherung auf
die Handlungsgehlfen und Lehrlinge, fr statistische Erhebungen
ber die Arbeitsverhltnisse im Handelsgewerbe, fr umfassende
Sonntagsruhe, Regelung des Lehrlingswesens, fr kaufmnnische
Fortbildungs- und Handelshochschulen eingetreten und hat sowohl
in diesen Angelegenheiten, wie hinsichtlich der Regelung der
Kndigungsvorschriften, der Konkurrenzklausel, des Zeugniszwanges
u. s. w. wiederholt Eingaben an die Regierung und den Reichstag
gemacht, wie er auch bei den Vorarbeiten fr das neue Handelsgesetzbuch
gutachtlich gehrt ist. Die Fragen der Maximalarbeitszeit im
Handelsgewerbe, der kaufmnnischen Schiedsgerichte, der Bekmpfung
des unlauteren Wettbewerbes, der Versicherung gegen Stellenlosigkeit,
der Stellenvermittelung, der Invaliditts- und Altersversicherung fr
Handlungsgehlfen, der Frauenarbeit im Handelsgewerbe u. a. sind in den
Verbandsversammlungen wiederholt behandelt, wobei naturgem starke
Meinungsverschiedenheiten hervortraten, doch hat der Verband, gem
seinem fderalistischen Karakter, stets Gewicht darauf gelegt, die
Selbstndigkeit der einzelnen Vereine nicht zu beeintrchtigen. Bei
Aufnahme von Vereinen hat der Verband den Grundsatz befolgt, solche
mit politischen oder konfessionellen Tendenzen abzulehnen; ein Verein
mit angeblich sozialdemokratischer Richtung wurde ausgeschlossen und
dem deutsch-nationalen Handlungsgehlfenverbande wegen angeblich
antisemitischer Richtung die Aufnahme verweigert.

Aus dem Schoe des Verbandes hat sich ein von ihm unabhngiger
$Stellenvermittelungsbund kaufmnnischer Vereine$ entwickelt der
am 26. Januar 1890 gegrndet wurde und dem sich die Mehrzahl der
Verbandsvereine angeschlossen hat.

Dem Verbande gehren ausweislich des letzten im Mai 1899 ausgegebenen
Verzeichnisses 98 Vereine mit insgesamt 127115 Mitgliedern an, unter
denen sich 2 sterreichische (Wien und Brnn) befinden. Von den
Mitgliedern sind 24832 Prinzipale, 95528 Gehlfen, 4893 Lehrlinge und
1862 Nichtkaufleute.

Es ist nicht mglich, alle 98 Vereine hier nher zu behandeln, auch ist
dies um so weniger erforderlich, als die Verhltnisse in denselben im
wesentlichen gleichartig sind. Unter diesen Umstnden mu es gengen,
nur ber die greren und zwar diejenigen mit mehr als 2000 Mitgliedern
nhere Angaben zu machen [148].

  [148] Die brigen Vereine mgen hier wenigstens mit ihren
        Mitgliederzahlen aufgefhrt werden; wo keine Bezeichnung
        angegeben ist, heit der Verein einfach Kaufmnnischer Verein.

        Alsfeld 53; Apolda 166; Arnstadt 97; Augsburg 420; Augsburg
        (kaufm. V. f. weibl. Angest.) 188; Baden-Baden 77; Barmen 760;
        Berlin (Verein der Bankbeamten) 1590; Biberach 198; Bingen
        98; Bochum 264; Braunschweig 520; Bromberg 196; Buchholz 89;
        Chemnitz 948; Cottbus 253; Crimmitschau 407; Danzig 624; Dresden
        68; Eisenach 148; Eisleben 136; Elberfeld 509; Elberfeld (K. V.
        f. weibl. Angest.) 128; Elingen 288; Frankenthal 203; Frankfurt
        a. M. (K. V. f. weibl. Angest.) 642; Freiberg 146; Freiburg
        228; Frth, 538; Geisenheim 118; Gera 289; Glatz 100; Gppingen
        405; Grlitz 534; Hamburg (K. V. f. Damen) 173; Hannover 250;
        Heilbronn 486; Herford 133; Hchst 125; Hof 172; Iserlohn 382;
        Karlsruhe 254; Kassel 770; Kassel (K. V. f. w. A.) 137; Kln
        431; Knigsberg 714: Lbau 82; Ludwigshafen 604; Lbeck 495;
        Magdeburg 841; Mainz 607; Minden 86; Mnchen (K. V. f. w.
        A.) 250; M.-Gladbach 57; Neisse 180; Nrnberg 148; Offenbach
        425; Offenburg 169; Osnabrck 405; Passau 130; Pforzheim 921;
        Pillkallen 69; Plauen i. V. 679; Posen 853; Rastatt 80; Rathenow
        128; Regensburg 100; Remscheid 375; Reutlingen 426; Sonneberg
        267; Sorau 150; Stallupnen 84; Stendal 145; Stettin 1103; Stolp
        54; Straburg 155; Stuttgart 1238; Ulm 334; Wernigerode 138;
        Wetzlar 156; Wiesbaden 319; Wittenberge 60; Worms 326; Wrzburg
        292; Zwickau 430.


             b) $Verein fr Handlungskommis von$ 1858[149].

Der lteste und zugleich der grte aller kaufmnnischen Vereine ist
der in der Ueberschrift genannte, der jetzt auf ein Alter von 41
Jahren zurcksieht. Die Mitgliederzahl betrug am 31. Dezember 1897
53951, am 31. Dezember 1898 56149, und im Juli 1899 ber 58000 in
215 Bezirksvereinen, darunter 7500 Prinzipale und 363 untersttzende
Mitglieder (z. B. Handelskammern) sowie 2500 Lehrlinge. Im Jahre 1898
betrugen die Einnahmen 313670 Mk. 2 Pf., die Ausgaben 313025 Mk. 31
Pf., das Gesamtvermgen 181394 Mk. 62 Pf.

  [149] Das Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des Vereins, Herrn
        Alwin $Helms$ in Hamburg.

Die Hauptaufgabe des Vereins ist die $Stellenvermittelung$; im Jahre
1898 wurden 6037, insgesamt bereits ber 74000 Stellen vermittelt. Die
$Pensionskasse$ fr Alters-, Invaliden-, Witwen- und Waisenversorgung
umfate Ende 1898 7355 Mitglieder, einschlielich 1851 Ehefrauen;
das Kassenvermgen betrug 4824023 Mk. 91 Pf. Die $Kranken$- und
$Begrbniskasse$ hatte 6943 Mitglieder; die Einnahmen betrugen 229162
Mk. 93 Pf., die Ausgaben 212272 Mk. 96 Pf., der Vermgensbestand
185960 Mk. 21 Pf. Daneben besteht eine Untersttzungskommission fr
Bedrftige, die 1898 5301 Mk. 35 Pf. auszahlte. Auerdem besitzt
der Verein eine Abteilung fr $Fortbildung$ und eine solche fr
$Geselligkeit$.

In den letzten Jahren ist auch die Beschftigung mit Fragen der
$Sozialpolitik$ mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit
im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, da
er freilich die darin liegende schwere Schdigung der mnnlichen
Handlungsgehlfen anerkennt, jedoch eine Beschrnkung der weiblichen
Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhlfe nur darin
findet, da die Frauen denselben Grundstzen hinsichtlich der
Ausbildung und des Gehaltes wie die Mnner unterworfen und da die
Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung fr jugendliche und weibliche
Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehlfinnen
ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehlfinnen nicht
begnstigt.

Fr Errichtung kaufmnnischer Schiedsgerichte ist der Verein
eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer
Verschlechterung des Verhltnisses zwischen Prinzipal und Gehlfen
nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschlu an die
gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und
Verschrfung der Gegenstze ab und forderte vielmehr eine Verbindung
mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann
und je einem Prinzipal und Gehlfen gebildet werden soll.

Der Verein ist dem Verbande fr das kaufmnnische Unterrichtswesen
beigetreten und hat sich fr Grndung von Handelshochschulen
ausgesprochen.

Auch fr den Acht-Uhr-Ladenschlu und den Beginn der Sonntagsruhe
um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den
Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches fr
bessere Regelung der Kndigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung,
fr Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und
Geschftsrume und fr Einschrnkung der Konkurrenzklausel gewirkt.

Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung
fordert, so steht er doch grundstzlich auf dem Boden der Selbsthlfe,
verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche
der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben
betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen.

Der Verein besitzt in dem Hamburger Vereinsblatt ein eigenes Organ.


          c) $Kaufmnnischer Verein in Frankfurt a. M.$[150].

Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegrndet und ist mit den am 31.
Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777
ordentliche, 535 auerordentliche und untersttzende Mitglieder und 474
Lehrlinge befanden, der zweitgrte Verein des Verbandes.

  [150] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorsitzenden Herrn
        L. $Schfer$ in Frankfurt a. M.

Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmnnischer und allgemeiner
Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Frderung der gemeinsamen
Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehlfen,
sowie Untersttzung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche
und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege
des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewutseins der
Zusammengehrigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren
Untersttzung in Fllen der Hlfsbedrftigkeit. Als Mittel sind
u. a. bezeichnet Vortrge nebst Besprechung ber kaufmnnische
und volkswirtschaftliche Gegenstnde, Studienzirkel, Bibliothek,
Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und
Begrbniskasse, sowie sonstige hnliche Einrichtungen.

Im Vordergrunde steht thatschlich die Stellenvermittelung, die
Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vortrgen
behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstnde; auch die
Diskussionsabteilung, die stark besucht war, hat sich mit solchen
Fragen nicht beschftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein
Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes fr das kaufmnnische
Fortbildungsschulwesen. Er gewhrt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft
und eine Reihe von Vergnstigungen in Geschften; er besitzt ein
eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen
Kranken- und Begrbniskasse gehren 1368 Mitglieder an. Das
Vereinsvermgen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.


              d) $Kaufmnnischer Verein in Mannheim$[151].

Der am 11. Februar 1867 gegrndete Verein verfolgt nach seinen Statuten
als Zwecke: 1. Fortbildung und Hebung kaufmnnischen und allgemeinen
Wissens; 2. wirtschaftliche und gesellschaftliche Frderung des
kaufmnnischen Gehlfenstandes; 3. Pflege des gesellschaftlichen Sinnes
und der Zusammengehrigkeit der Mitglieder. Er will diese Zwecke
erreichen durch Unterrichtskurse, Vortrge, Bibliothek, Zeitschriften
und Diskussionen, ferner durch Stellungnahme zur Gesetzgebung und
Einwirkung auf dieselbe, soweit sie den kaufmnnischen Gehlfenstand
betrifft, durch Stellenvermittelung, eine Krankenkasse, eine
Pensionskasse, durch Untersttzung hlfsbedrftiger Standesgenossen
und unentgeltliche Rechtsberatung. Religise und parteipolitische
Bestrebungen sind ausgeschlossen.

  [151] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Ordentliche Mitglieder sind nur mnnliche Personen, die dem
Handelsstande als Gehlfen, Beamte, Bevollmchtigte und Prokuristen
angehren oder in gewerblichen Unternehmungen beschftigt sind. Als
auerordentliche Mitglieder knnen andere Personen, insbesondere
selbstndige Kaufleute aufgenommen werden; auch Lehrlinge knnen
beitreten.

Am 1. April 1899 hatte der Verein 2896 Mitglieder, worunter 692
auerordentliche und 443 Lehrlinge. Das Vereinsvermgen betrug
41782 Mk. 39 Pf. Die Krankenkasse hatte 842 Mitglieder und 19771
Mk. 93 Pf. Vermgen. Neben ihr besitzt der Verein noch einen
Untersttzungsfonds von 23349 Mk. 81 Pf. Der Verein gewhrt
Rechtsberatung und hat ein Uebersetzungsbureau, bietet auch Vorzge bei
Versicherungen. Die veranstalteten Vortrge haben sich berwiegend mit
volkswirtschaftlichen Gegenstnden beschftigt, insbesondere haben die
Professoren $Max Weber$ und v. $Schultze-Gvernitz$ Vortragscyklen ber
die wirtschaftliche Entwickelung und die Handelspolitik abgehalten.


            e) $Kaufmnnischer Verein Union in Bremen$[152].

Seine Erwhnung in diesem Zusammenhange verdankt der Verein nur dem
Umstande, da er dem Deutschen Verbnde kaufmnnischer Vereine
angehrt und ber 2000 Mitglieder zhlt. Im brigen ist er der Typus
eines Vereins der alten Richtung, dessen Bedeutung auf dem Gebiete der
Geselligkeit liegt. Nach den Statuten hat der Verein den Zweck, seinen
Mitgliedern einen Vereinigungsplatz zu bieten, auf dem sie Gelegenheit
finden zur wissenschaftlichen Fortbildung durch Unterricht, Vortrge
und Lektre, sowie zur geselligen Unterhaltung, doch nimmt die
letztere in Wirklichkeit den ersten Platz ein. Selbst die Vortrge, die
der Verein nach seinem Jahresberichte fr 1897 gehalten hat, vermeiden
durchaus volkswirtschaftliche Fragen und auch die Unterrichtskurse, die
sich auf Sprachen, Buchhaltung, Schnschreiben, Rechnen, Geographie
und Stenographie beschrnkten, sind unvollkommen besucht gewesen.
Die Stellenvermittelung hat 273 Stellen besetzt. Der Verein besitzt
ein eigenes Haus nebst Bibliothek und Lesezimmer. Im Jahre 1897 ist
eine kostenlose Rechtsauskunft eingerichtet, dagegen ist der Versuch,
eine Unfallversicherung zu schaffen, gescheitert. Gegenber der
Handelshochschul-Bewegung hat sich der Verein ablehnend verhalten. Der
Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 2369, wovon 1088 etabliert
und 1281 Gehlfen waren.

  [152] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.


                f) $Kaufmnnischer Verein Mnchen$[153].

Der am 9. Oktober 1873 gegrndete Verein zhlte am 1. Oktober 1898
2760 Mitglieder. Er bezweckt: 1. kaufmnnische und wissenschaftliche
Fortbildung, 2. Frderung der Interessen des Handelsstandes im
allgemeinen und der Mitglieder im besonderen, 3. Pflege des
kollegialen Sinnes. Als Mittel werden bezeichnet: Stellenvermittelung,
Unterrichtskurse fr fremde Sprachen und Fachwissenschaften, Bibliothek
und Lesezimmer, Besprechungen von kaufmnnischen und allgemein
wissenschaftlichen Gegenstnden, Vortrge, Untersttzung stellenloser
Mitglieder, Rechtsschutz und gesellige Unterhaltungen. Gegenstnde
politischer und religiser Natur sind von der Vereinsthtigkeit
ausgeschlossen. Neben den ordentlichen giebt es auch untersttzende
Mitglieder.

  [153] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Schwerpunkt der Thtigkeit liegt in der Stellenvermittelung und der
Frderung von Bildungszwecken durch die Unterrichtskurse und Vortrge.
Diese zerfallen in populrwissenschaftliche und fachwissenschaftliche,
doch sind auch unter den letzteren solche, welche sich mit sozialen
Fragen beschftigen, ziemlich sprlich vertreten. Der Verein besitzt
auer einer Abteilung fr Rechtsschutz nur eine Untersttzungskasse,
deren Jahresausgabe aber nicht ber 300 Mk. steigt, sowie eine
Krankenkasse, auch ein Uebersetzungsbureau, dessen Benutzung auch
Nichtmitgliedern offen steht.


              g) $Verein junger Kaufleute in Berlin$[154].

Der Verein ist einer der ltesten, die in Deutschland bestehen.
Im Jahre 1839 wurde gleichzeitig und unabhngig von einander, von
einigen Handlungsgehlfen und von den Aeltesten der Kaufmannschaft
der Plan gefat, einen Untersttzungsverein zu begrnden, und nachdem
die letzteren ein Grundkapital von 1500 Thalern zur Verfgung
gestellt hatten, konnte die Vereinigung unter dem Namen: Verein zur
Untersttzung hlfsbedrftiger Handlungsdiener am 24. Juni 1840 mit
180 Mitgliedern ins Leben treten. Schon bald erweiterte derselbe sein
Wirkungsgebiet ber die bloen Untersttzungszwecke hinaus, indem 1844
beschlossen wurde, handelswissenschaftliche Vortrge zu veranstalten.
Die hierfr geschaffene und anfangs selbstndige Handelslehranstalt
wurde am 5. Februar 1846 mit dem Vereine verschmolzen. Dieser, dessen
Mitgliederzahl bereits auf 450 gestiegen war, nahm dann am 8. Februar
1847 den jetzigen Namen an, um den erweiterten Wirkungskreis auch
uerlich zu bezeichnen. Am 21. September 1872 erhielt der Verein
die Rechte der juristischen Persnlichkeit und erwarb ein eigenes
Grundstck.

  [154] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statute ist auch jetzt noch der Hauptzweck des Vereins die
Untersttzung seiner Mitglieder, welche durch unverschuldeten Mangel,
Krankheit oder Alter in eine hlfsbedrftige Lage gekommen sind.

Nur soweit die Mittel des Vereins hierfr nicht beansprucht werden,
drfen sie fr die brigen Zwecke: Fortbildung der Mitglieder in
kaufmnnischen und anderen Wissenschaften, Frderung der Kollegialitt
und Geselligkeit und Frsorge fr die Witwen und Waisen der Mitglieder
verwandt werden. Ordentliche Mitglieder sind die in Berlin wohnenden
Handlungsdiener, Handlungsbevollmchtigten und Prokuristen; als
auerordentliche Mitglieder knnen selbststndige Kaufleute aufgenommen
werden. Die Untersttzungsberechtigung der ordentlichen Mitglieder
tritt ein, wenn sie nicht imstande sind, sich ohne Beihlfe des Vereins
angemessen zu erhalten und zwar bei Krankheit, Stellenlosigkeit und
bei Alter oder Gebrechen. Die Beerdigung bedrftiger Mitglieder
geschieht auf Kosten des Vereins. Daneben wird durch eine Deputation
von 2 Mitgliedern Leichenfolge geleistet. Auerordentliche Mitglieder
erhalten Untersttzung, wenn sie 5 Jahre lang ordentliche Mitglieder
waren; ausnahmsweise knnen auch Nichtmitglieder untersttzt werden.

Der Verein veranstaltet wissenschaftliche Vortrge, von denen aber
ebenso wie von den Vereinsversammlungen staatspolitische und religise
Gegenstnde ausgeschlossen sind. Zur Verbreitung von Fachkenntnissen
finden Unterrichtskurse statt. Daneben besteht eine Bibliothek. Fr
Vereinsmitglieder und ausnahmsweise auch fr Fremde bernimmt der
Verein die Stellenvermittelung.

Der Mitgliederbestand betrug am 1. Januar 1898 3537. Die Gesamtsumme
der bisher verausgabten Untersttzungen belief sich auf 427182 Mk. fr
Mitglieder und 141174 Mk. fr Hinterbliebene.


     h) $Kaufmnnischer und gewerblicher Hlfsverein fr weibliche
                           Angestellte$[155].

Der am 19. Mai 1889 gegrndete Verein ist den Bestrebungen
wohlmeinender Leute entsprungen, die das Bedrfnis einsahen, den
vielfach hlflosen und schutzbedrftigen in kaufmnnischen Geschften
verwendeten weiblichen Personen zur Seite zu stehen. Diese zunchst
rein humane Aufgabe findet auch in den Statuten ihren Ausdruck. Danach
bezweckt der Verein, seinen Mitgliedern, welche durch Krankheit,
Stellenlosigkeit und unverschuldete Not in eine hlfsbedrftige Lage
gekommen sind, mit Rat und That zur Seite zu stehen, ferner durch
Unterrichtskurse, Vortrge und hnliche Veranstaltungen die Mitglieder
in ihrer Ausbildung zu frdern und in der Ausbung ihres Berufes zu
untersttzen. Auch die Wirksamkeit der ersten Jahren entsprach dieser
Auffassung. Man schuf einen Stellennachweis, eine Rechtshlfe-, Rat-
und Auskunfterteilung, sowie eine gewerbliche und eine kaufmnnische
Handelsschule nebst einer Schreibmaschinenschule, Bibliothek und
Lesezimmer, eine Krankenuntersttzung neben einer besonderen als
eingeschriebene Hlfskasse eingerichteten Krankenkasse, einen
Darlehnsfonds, man veranstaltet Vortrge und Unterhaltungsabende,
vermittelt Ferienaufenthalte und Sommerfrischen; auch hat der Verein
einen Turnzirkel und einen Sngerbund.

  [155] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Aber der Verein ist bei diesen $humanitren$ Bestrebungen nicht
stehen geblieben, sondern hat auch das $soziale$ und insbesondere
$gewerkschaftliche$ Gebiet betreten, indem er durch Eingabe an
Behrden und auf andere Weise fr die Interessen des weiblichen
Handelshlfspersonales eingetreten ist. Insbesondere hat er sich an den
Bestrebungen zu Gunsten einer Ermigung der Arbeitszeit und Einfhrung
des Achtuhr-Ladenschlusses, sowie der Einfhrung kaufmnnischer
Schiedsgerichte beteiligt.

Seit 1. Juli 1896 besitzt der Verein ein eigenes Organ, in den
Mitteilungen fr weibliche Angestellte. Die Mitgliederzahl, die bei
der Grndung nur 500, jedoch am Jahresschlusse schon 1600 betrug, ist
seitdem stetig gewachsen und belief sich am 31. Dezember 1897 auf
10423, Ende Dezember 1898 sogar auf 11362, wovon 10700 Handlungs- und
Gewerbegehlfinnen, 275 Geschftsinhaber und die brigen Privatpersonen
waren: Ordentliche Mitglieder knnen nmlich nur sein: unter
Ausschlu der eigentlichen Arbeiterinnen Mdchen und Frauen, die als
Handlungsgehlfinnen bezw. Lehrlinge oder als solche Gewerbegehlfinnen
angestellt sind, deren Beruf eine hhere Vorbildung oder eine besondere
lngere Ausbildung erfordert. Der Beitrag beluft sich auf jhrlich 3
Mk. Das Vermgen des Vereins betrug am 31. Dezember 1897 77769 Mk. 38
Pf. Fr Untersttzung seiner Mitglieder hat der Verein im Jahre 1898
4439 Mk. aufgewandt; die Gesamtausgabe hat sich auf 232000 Mk. belaufen.

Der Verein steht mit den brigen 11 zur Zeit in Deutschland vorhandenen
Vereinen fr Handlungsgehlfinnen, nmlich in Augsburg, Barmen,
Breslau, Elberfeld, Frankfurt a. M., Hamburg, Kassel, Kln, Knigsberg,
Leipzig und Mnchen in freundschaftlichem Verkehr.

                   *       *       *       *       *

Die bisher erwhnten Vereine gehren smtlich zu dem deutschen Verbande
kaufmnnischer Vereine. Aber es giebt noch einige bedeutendere Vereine,
die sich diesem Verbande nicht angeschlossen haben und doch zu der im
Eingange bezeichneten lteren Richtung zu zhlen sind; von ihnen sollen
die wichtigsten hier genannt sein.


             i) $Verband deutscher Handlungsgehlfen$[156].

Er ist im Jahre 1881 gegrndet und nchst dem Hamburger Verein von 1858
der greste kaufmnnische Verein, denn seine Mitgliederzahl betrug am
1. Januar 1898 47208 und am 1. Januar 1899 49406, wovon 356 stiftende
und auerordentliche Mitglieder und 689 Lehrlinge waren.

  [156] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband, der seinen Sitz in Leipzig hat, ist nach seinen Satzungen
eine Vereinigung von Kaufleuten zu gegenseitiger Hlfe und Hebung
des Kaufmannsstandes und verfolgt als Zweck die Sicherung seiner
Mitglieder in den Notfllen des Lebens durch Stellenvermittelung,
Untersttzung bei Stellenlosigkeit, Rechtsschutz, Kranken-, Begrbnis-,
Wittwen- und Waisen-, Alters- und Invalidittsversorgung; will aber
daneben auf Hebung des Kaufmannsstandes in sittlicher und sozialer
Beziehung hinwirken und die Interessen der Handlungsgehlfen im
allgemeinen und seiner Mitglieder im besonderen vertreten. Alle
politischen und religisen Bestrebungen sind ausgeschlossen. Der Verein
hat das Recht der juristischen Persnlichkeit und besitzt ein eigenes
Vereinshaus.

Eine wesentliche Aufgabe des Verbandes ist die Stellenvermittelung und
die Untersttzung bei Stellenlosigkeit. Ferner besitzt er eine Witwen-
und Waisenkasse und eine Altersversorgungs- und Invalidittskasse, von
denen am 30. September 1898 die erstere ein Vermgen von 360674 Mk.
59 Pf., die letztere ein solches von 249005 Mk. 71 Pf. besa. Eine
besondere Kranken- und Begrbniskasse hatte am 1. Januar 1898 17376
Mitglieder. Eine besondere Stiftung, deren Vermgen am 30. September
1898 auf 82977 Mk. 33 Pf. angewachsen war, bezweckte die Grndung
eines Genesungsheimes, dessen Benutzung den Mitgliedern unentgeltlich
gestattet ist. Der Verein gewhrt Rechtsschutz und Vorzge bei
Versicherungen. Er besitzt in den Verbandsblttern -- Kaufmnnische
Reform ein eigenes Organ.

Der Verband hat in den neuesten Jahren bei der Beratung der fr
die Handelsgehlfen wichtigen Gesetze, insbesondere des neuen
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes ber den unlautern Wettbewerb
die Wnsche und Interessen seiner Mitglieder durch mehrfache Eingaben
an den Reichstag und Bundesrat zu wahren gesucht; ebenso hat er
ber diese und andere sozialpolitische Gegenstnde z. B. die Frage
der kaufmnnischen Schiedsgerichte, Regelung der Geschftszeit,
Lehrlingswesen und Frauenarbeit eine Reihe von Vortrgen veranstaltet.


          k) $Verband reisender Kaufleute Deutschlands$[157].

Der Verband, der seinen Sitz ebenfalls in Leipzig hat, ist nach
seiner rechtlichen Form eine Genossenschaft mit beschrnkter
Haftpflicht. Er bezweckt: 1. Pflege der Standesehre und Frderung
der Standesinteressen, 2. Vermittelung gegenseitiger geschftlicher
Untersttzung durch Auskunft und Empfehlung; 3. Stellenvermittelung;
4. Gewhrung von Rat und Belehrung bei geschftlichen Rechtsfragen und
Streitigkeiten; 5. Untersttzung der Mitglieder in Krankheitsfllen
und fr Flle vorbergehender Notlage, sowie Gewhrung einer
Begrbnisuntersttzung beim Tode eines Mitgliedes; 6. Untersttzung
der Witwen und Waisen verstorbener Mitglieder; 7. Untersttzung
altersschwacher und invalider Mitglieder; 8. Untersttzung der durch
geleistete Kriegsdienste in Not geratener Mitglieder oder deren
Familien; 9. Unterhaltung eines eigenen Preorganes.

  [157] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Neben den erwhnten Untersttzungen, die von dem Ermessen der
Verbandsorgane abhngig sind und deshalb auch besondere Beitrge nicht
erfordern, hat der Verband seit 1. Januar 1891 eine Kranken- und
Begrbniskasse in der Form einer eingeschriebenen Hlfskasse, der jedes
Mitglied beitreten kann.

Aufnahmefhig als ordentliches Mitglied ist jeder unbescholtene
Kaufmann, welcher reist, gereist hat oder reisen lt, die Handlung
erlernt hat, in Deutschland wohnt und zwischen dem 21. und 40.
Lebensjahre steht. Der Verband sucht bei Streitigkeiten zwischen
Mitgliedern und deren Prinzipalen zu vermitteln, und hat das
anfngliche Vorurteil der letzteren berwunden, wie sich daraus
ergiebt, da ihm 664 auerordentliche Mitglieder, darunter 33
Handelskammern beigetreten sind.

Die Zahl der ordentlichen Mitglieder betrug am 31. Dezember 1898 8337
unter Einschlu von 28 stiftenden Mitgliedern in 69 Sektionen. Das
Gesamtvermgen belief sich auf 1358331 Mk. 68 Pf. Davon entfielen
802025 Mk. 61 Pf. auf den Witwen- und Waisenfonds, 262490 Mk. 56 Pf.
auf den allgemeinen Untersttzungsfonds, 194143 Mk. 88 Pf. auf den
Altersuntersttzungsfonds, 19146 Mk. 95 Pf. auf den Kriegsreservefonds.
Der Verein gewhrt Stellenvermittelung, Rechtsschutz und
Vergnstigungen bei Versicherungen. Derselbe hat auch gelegentlich,
z. B. bei der Neugestaltung des Handelsgesetzbuches, sowie bei den
Versuchen einer Eisenbahntarifreform die Interessen seiner Mitglieder
durch Eingaben an die Behrden zu frdern gesucht. Das Vereinsorgan ist
die Post reisender Kaufleute Deutschlands mit einer Auflage von 10200.


            l) $Kaufmnnischer Hlfsverein in Berlin$[158].

Der am 29. Oktober 1880 gegrndete Verein verfolgt den Zweck,
Handlungsgehlfen auf Ansuchen nach Magabe der Vereinsmittel einmalige
oder zeitweilige Untersttzungen zu gewhren. Daneben erhalten
die Mitglieder fr ihren Jahresbeitrag von 6 Mk. unentgeltliche
Krankenhlfe, Rechtsrat und Stellenvermittelung, whrend sie einer
Sterbekasse mittels eines besonderen Beitrags von jhrlich 4 Mk.
beitreten knnen. Die Zahl der ordentlichen Mitglieder, die nur aus
Handlungsgehlfen bestehen, betrug am 31. Dezember 1897 8467, die der
auerordentlichen (Prinzipale) 951, das Vereinsvermgen 92668 Mk. 42
Pf. Der Verein hat in den Nachrichten des kaufmnnischen Hlfsvereins
in Berlin ein eigenes Organ, das in einer Auflage von 9400 erscheint.

  [158] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.


                        B. Die neuere Richtung.

Das gemeinsame Merkmal der neueren Richtung ist die strkere Betonung
der sozialen Fragen vor solchen der Geselligkeit, der Bildung und
der Untersttzung. Damit steht im Zusammenhange eine entschiedenere
Vertretung des Interesses der Handlungsgehlfen auch da, wo es sich
mit demjenigen der Prinzipale nicht deckt oder gar zu ihm in Gegensatz
tritt.

Hinsichtlich des Grades, in dem diesen Gesichtspunkten Rechnung
getragen wird, knnen die hierher gehrigen Vereine in einer gewissen
Reihenfolge geordnet werden, und diese ist in der folgenden Darstellung
innegehalten:


               a) $Verein der deutschen Kaufleute$[159].

Derselbe ist ein Gewerkverein der $Hirsch-Duncker$'schen Richtung
und gehrt zu deren Verbande. Er steht deshalb auch auf deren
grundstzlichen Standpunkte und will die Interessen seiner Mitglieder
thunlichst im guten Einvernehmen mit den Prinzipalen verfolgen. Noch
den Statuten bezweckt der Verein den Schutz und die Frderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder auf gesetzlichem Wege.

  [159] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

 Dieser Zweck soll hauptschlich erreicht werden:

   1. durch Vertretung der Mitglieder gegenber dem Publikum, den
      Behrden und den Prinzipalen bei allen berechtigten Forderungen
      und Beschwerden event. durch Fhrung der Prozesse auf
      Vereinskosten, gem anhngendem Rechtschutzreglement;

   2. durch Untersttzung derjenigen Mitglieder, welche unverschuldeter
      Weise ohne Stellung sind, laut den Bestimmungen ber die
      Untersttzung der Stellenlosen, soweit die Kassenverhltnisse es
      gestatten, ohne klagbares Recht der Mitglieder;

   3. durch kostenfreie nationale Stellenvermittelung;

   4. durch Befrderung des handelswissenschaftlichen und
      volkswirtschaftlichen Unterrichts, besonders durch Untersttzung
      von kaufmnnischen Fortbildungsschulen und sonstigen
      Bildungsbestrebungen;

   5. durch Untersttzung in besonderen Notfllen;

   6. durch Hinwirkung auf gerechte, zeitgeme Regelung der
      Arbeitsbedingungen, in mglichster Verstndigung mit den
      Prinzipalen und Beschrnkung der Sonntagsarbeit auf das
      unerllich Notwendigste;

   7. durch Hinwirkung auf Unterstellung der Handlungsgehlfen unter
      besondere oder allgemeine Gewerbegerichte, sowie Errichtung von
      Einigungsmtern;

   8. durch Untersttzung von wirtschaftlichen Genossenschaften,
      insbesondere Produktiv- und Handelsgenossenschaften;

   9. durch Verbindung mit den deutschen Gewerkvereinen zur gegenseitigen
      Frderung und Untersttzung;

  10. durch Errichtung einer Kranken- und Begrbniskasse, sowie einer
      Kasse zur Untersttzung gegen Stellenlosigkeit;

  11. durch Fhrung einer Arbeitsstatistik.

Als besondere Aufgaben sind in den Statuten hervorgehoben die Frderung
der humanen Bildung durch Errichtung kaufmnnischer Fortbildungsschulen
verbunden mit volkswirtschaftlichem Unterricht und Gesetzeskunde,
die Verbesserung des Lehrlingswesens insbesondere dadurch, da
Lehrlinge nur von solchen Prinzipalen gehalten werden drfen, die eine
kaufmnnische Ausbildung besitzen und da die Lehrlinge zum Besuche
der obligatorischen Fortbildungsschulen verpflichtet sind, ferner
die Frderung des Genossenschaftswesens und die Erledigung aller
begrndeten Beschwerden der Mitglieder gegen Prinzipale, Behrden
und Publikum durch den Verein, wobei dieser selbst die Prozefhrung
bernimmt; thunlichst soll hierbei ein schiedsgerichtliches Verfahren
stattfinden. Der Verein hat neben einer seit 1885 bestehenden
Versicherung gegen Stellenlosigkeit, in der gegen Zahlung von monatlich
1 Mk. bezw. 1 Mk. 50 Pf. eine monatliche Untersttzung von 30 Mk. bezw.
45 Mk. bis zur Dauer von 6 Monaten erworben wird, noch ferner eine
Untersttzung gegen Stellenlosigkeit in Hhe von monatlich 30 Mk. bis
zu 3 Monaten, fr die auer den monatlichen Vereinsbeitrgen von 90 Pf.
nichts bezahlt wird. Endlich besteht eine Stellenvermittelung. Neben
dem Vereine besteht in der Form einer eingeschriebenen Hlfskasse eine
selbstndige Kranken- und Begrbniskasse.

Der Verein hat sich mehrfach mit der Agitation fr gesetzgeberische
Aufgaben befat, insbesondere bei Beratung des neuen
Handelsgesetzbuches und des Gesetzes ber den unlauteren Wettbewerb, wo
er gegen die Konkurrenzklausel und fr erweiterte Sonntagsruhe, sowie
Ausdehnung der Arbeiterschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und der
Gewerbegerichte auf die Handlungsgehlfen, fr den Achtuhr-Ladenschlu
und gegen das Verbot des Detailreisens, eintrat; ferner kmpft er seit
Jahren fr die gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine.

Das Vereinsorgan ist die Kaufmnnische Rundschau. Die Mitgliederzahl
betrug am 31. Dezember 1895: 3849 in 46 Ortsvereinen; am 31.
Dezember 1896 4229 Mitglieder in 58 Ortsvereinen, am 31. Dezember
1897 4409 Mitglieder in 57 Ortsvereinen und am 31. Dezember 1898
4382 Mitglieder. Im Jahre 1898 erhielten auf Grund der Versicherung
gegen Stellenlosigkeit 33 Mitglieder 2761 Mk. 50 Pf., daneben
erhielten Stellenlosenuntersttzung 113 Mitglieder 5322 Mk. 97 Pf.
Die Stellenvermittelung besetzte 776 Stellen bei 870 Bewerbern. Fr
Bildungszwecke wurden 2269 Mk. 37 Pf., fr das Vereinsorgan 5340 Mk. 5
Pf. ausgegeben. Die Kranken- und Begrbniskasse zahlte 66564 Mk. 38 Pf.
Das Gesamtvermgen betrug 149323 Mk. 32 Pf.


         b) $Deutschnationaler Handlungsgehlfenverband$[160].

Der Verband ist insofern aus dem Vereine fr Handlungskommis von 1858
hervorgegangen, als einige im Herbst 1893 aus diesem ausgeschlossene
Mitglieder einen neuen Verband zu grnden unternahmen, soda schon
wegen dieses persnlichen Verhltnisses der neue Verband in einem
scharfen Gegensatze zu dem alten Vereine sich befand. Dazu kam aber
auch eine andere $grundstzliche Auffassung$. Der Verband betont mit
Nachdruck die Notwendigkeit einer Vertretung der sozialpolitischen
Interessen der Handlungsgehlfen und macht den lteren Vereinen zum
Vorwurf, da sie durch ungengende Vertretung derselben den Rckgang
des Standes verschuldet htten.

  [160] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Infolge hiervon ist auch das uere Auftreten ein verschiedenes.
Anklagen gegen den Geist des Mammonismus, und die daraus folgende
soziale Zerklftung, ber den Gegensatz zwischen Arbeit und Kapital und
die Gefahr der Herabdrckung der Handlungsgehlfen in das Proletariat
geben den ffentlichen Erklrungen des Verbandes ein ganz anderes,
moderneres Gesicht, als den lteren Vereinen; der Sozialdemokratie
steht es durchaus fern, scheint aber im Gegenteil die Elemente, die
sonst vielleicht fr sie zu haben sein wrden, an sich zu ziehen,
weshalb er von ihr heftig bekmpft wird. Einen einseitigen Karakter
erhlt der Verband durch die Bestimmung des Statutes, da $Juden$
von der Mitgliedschaft ausgeschlossen sind, wie denn auch die
antisemitische Partei ihm ihre Untersttzung leiht, obgleich eine
verletzende Form der Geltendmachung dieses Standpunktes bisher nicht
hervorgetreten ist. Immerhin ist er der Grund gewesen, weshalb die
Anmeldung des Verbandes zum Beitritte in den Deutschen Verband
kaufmnnischer Vereine in dessen Generalversammlung vom Sommer 1896
zurckgewiesen wurde.

Aus den Statuten ist Folgendes zu erwhnen:

Der Verband steht treu zu Kaiser und Reich. Er hat den Zweck, durch
Zusammenschlu der Berufsgenossen die soziale Lage derselben zu
heben, deren Interessen berall, wo es notwendig ist und sie bedroht
sind, thatkrftig zu vertreten und durch geeignete Manahmen fr die
Erhaltung des Ansehens des gesamten Handelsstandes zu wirken.

Der Verband erachtet es als seine besondere Aufgabe, in diesem Sinne
auf Behrden und gesetzgebende Krperschaften einzuwirken.

Parteipolitische und religise Bestrebungen innerhalb des Verbandes
sind ausgeschlossen.

Mittel zum Zweck sind dem Verbande ferner die Selbsthlfe zur
Schaffung wirtschaftlicher Vorteile fr die Mitglieder durch seine
Abteilungen und seine Bestrebungen zur Durchfhrung sozialer Reformen
im Handelsstande, und zwar:

   1. Festlegung eines Maximal-Arbeitstages nach Eigenart der
      Geschftszweige,

   2. Einfhrung einer ununterbrochenen Sonntagsruhe von 36 Stunden.

   3. Festlegung einer einheitlichen Geschfts- und Ladenschlustunde fr
      die Gehlfen.

   4. Einfhrung einer Kndigungsfrist von sechs Wochen vor jedem
      Kalendervierteljahre, welche nicht durch Sonderabmachungen
      zwischen Prinzipal und Gehlfen verkrzt werden kann.

   5. Eine vereinbarte lngere Kndigungsfrist mu fr beide Teile gleich
      sein.

   6. Vereinbarungen mit Prinzipalen, die sich auf die Thtigkeit der
      Gehlfen nach Austritt aus dem Geschfte erstrecken, sind als
      ungltig anzusehen.

   7. $Stellung der Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehlfen
      unter besondere kaufmnnische Schiedsgerichte, die nach Art der
      bestehenden Gewerbegerichte einzurichten und diesen anzugliedern
      sind.$

   8. Schaffung eines bestimmten Verhltnisses zwischen der Zahl der
      Gehlfen und Lehrlinge in einzelnen Geschften.

   9. Obligatorischer Fortbildungs-Unterricht whrend der Tagesstunden in
      staatlichen Fachschulen fr alle Lehrlinge und Handlungsgehilfen
      unter 18 Jahren.

  10. Beschrnkung der Verwendung weiblicher Arbeitskrfte auf solche
      Geschftszweige, fr welche besondere weibliche Fhigkeiten
      unumgnglich erforderlich sind.

Der Sitz des Verbandes ist Hamburg. Er zerfllt in Ortsgruppen und
Gauverbnde. Organ desselben ist die aus den ursprnglich begrndeten
Mitteilungen des Deutschen Handlungsgehlfenverbandes hervorgegangene
2mal monatlich erscheinende Deutsche Handelswacht.

Die Mitgliederzahl ist von 76 am 1. Januar 1895 auf 570 am 1. Januar
1896, auf 2350 am 1. Januar 1897, auf 7735 am 1. Januar 1898, auf 18277
am 1. Januar 1899 und auf 28992 am 10. Juli 1899 in 367 Ortsgruppen
gestiegen.

Der Verband betont in seiner hauptschlich gegen die alten Vereine,
insbesondere der Hamburger Vereine von 1858 und der Leipziger
Verband gerichteten Agitation in erster Linie, da diese das
Uebel nicht an der Wurzel angefat htten. Er legt deshalb das
Hauptgewicht auf Beschrnkung der Arbeitszeit durch die Einfhrung
eines Maximalarbeitstages nach der Art der Geschfte, des
Achtuhr-Ladenschlusses und vlliger Sonntagsruhe von Sonnabend Abend
bis Montag Morgen. Daneben fordert man Beschrnkung der Frauenarbeit
auf solche Beschftigungen, in denen diese aus Rcksichten des
Anstandes geboten ist. Neben obligatorischen Fortbildungsschulen
fr die Lehrlinge soll die Zulassung zum Gehlfen von einer Prfung
vor einer Kommission abhngig gemacht und eine bestimmte Skala fr
das Verhltnis der in denselben Geschfte zulssigen Gehlfen und
Lehrlinge eingefhrt werden, daneben ist der Verband fr das Verbot der
Konkurrenzklausel, fr Aufrechterhaltung der bisherigen gesetzlichen
Kndigungsfrist von 6 Wochen und fr kaufmnnische Schiedsgerichte
eingetreten.

Obgleich der Verband hiernach die schrfere Interessenvertretung auch
gegenber den Prinzipalen betont, hat er doch 1026 derselben als
untersttzende Mitglieder d. h. ohne Stimmrecht aufgenommen. Auch
Stellenvermittelung und Rechtsschutz gewhrt der Verband, wie die
lteren Vereine.

Aus dem Geschftsberichte fr 1898 ist hervorzuheben, da der Verband
neben der Errichtung kaufmnnischer Fortbildungsschulen, insbesondere
Einfhrung des Schulzwanges und fr Handlungsgehlfenkammern, auch
fr eine Umsatzsteuer auf Warenhuser und Ramschlager eingetreten ist
und auf dem zweiten vom 10-11. April 1898 in Leipzig abgehaltenen
Verbandstage die Errichtung einer eigenen Verbandskrankenkasse
beschlossen hat. Der Verband hat 18 besoldete Beamte und eine
Versicherung gegen Stellenlosigkeit; er ist dem deutschen Verbande
fr das kaufmnnische Unterrichtswesen, dem Verbande deutscher
Arbeitsnachweise, dem deutschen Sprachvereine und dem alldeutschen
Verbande beigetreten. Der Verbandsvorsitzende $Schack$ hat bei
den letzten Reichstagswahlen in 2 Bezirken kandidiert und 5106
bezw. 5065 Stimmen erhalten; 20 Abgeordnete haben sich als
Kandidaten verpflichtet, fr seine Forderungen einzutreten. Die
Stellenvermittelung hat 1898 nur 214 Stellen vermittelt, doch
betont der Bericht, da eben der Verband den Grundsatz der alten
Vereine, nur immer Hand in Hand mit den Prinzipalen zu gehen, um die
Stellenvermittelung nicht zu schdigen, nicht anerkenne, da er auch
Stellen in jdischen Geschften, Stellen mit Konkurrenzklauseln,
kurzer Kndigungsfrist u. dergl. nicht vermittele.

Der Verband hat auch die Schaffung einer Gesamtvertretung der
deutschen Handlungsgehlfen in die Hand genommen durch Berufung von
$Handlungsgehlfentagen$, von denen der erste am 6. April 1896 in
Hamburg, der zweite am 19. April 1897 in Berlin, der dritte am 11.
April 1898 in Leipzig und der vierte am 3. April 1898 in Kassel
stattgefunden hat. Auf dem ersten waren 31, auf dem zweiten 185,
auf dem dritten 326 und auf dem vierten 738 Stdte durch etwa 800
Abgesandte vertreten. Gegen den Vorwurf antisemitischer Richtung
wurde protestiert, auch waren in Kassel alle nationalen Parteien des
Reichstages eingeladen, jedoch war nur die deutsch-soziale Reformpartei
durch Abgeordnete vertreten. Man fate Beschle zu Gunsten des
gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlues, der Einfhrung kaufmnnischer
Schiedsgerichte unabhngig von den Gewerbegerichten und der Bekmpfung
der Warenhuser. Ebenso forderte man im Gegensatz zu dem Verbande
kaufmnnischer Vereine, der sich fr Befreiung der Handlungsgehlfen
von der Invaliditts- und Altersversicherung ausgesprochen hatte,
die Beibehaltung des Versicherungszwanges unter Ausdehnung auf alle
Handlungsgehlfen ohne Rcksicht auf die Hhe des Gehaltes, ferner
Einfhrung hherer Lohnklassen mit hheren Beitrgen und Renten
und mglichste Herabsetzung der Altersgrenze sowie Zulassung der
Selbstversicherung fr selbstndige Kaufleute. Endlich befrwortete
man, da die Handlungsgehlfen versuchen mchten, aus ihren Reihen
Abgeordnete in den Reichstag zu whlen, da sie aber jedenfalls ohne
Unterschied der Parteistellung nur solche Kandidaten untersttzen
sollten, die sich verpflichten, fr die Forderungen des Standes
einzutreten. Whrend man an den ersten drei Tagen Huldigungstelegramme
an den Kaiser gesandt hatte, wurde in Kassel hiervon mit der Begrndung
Abstand genommen, da man bisher niemals einer Antwort gewrdigt sei
und man nicht den Schein der Aufdringlichkeit auf sich laden wolle. Der
Vorsitzende erklrte unter strmischen Beifalle, die deutsch-nationalen
Handlungsgehlfen pflegten nicht zu antichambrieren, sondern wrden mit
aller Kraft den Augenblick zu erkmpfen versuchen, wo die Groen der
Erde gezwungen seien, mit der Bewegung zu rechnen.


            c) $Verein fr kaufmnnische Angestellte$[161].

Der Verein ist hervorgegangen aus dem kaufmnnischen Verein
in Frankfurt a. M. Derselbe besa die Kaufmnnische Presse
als Vereinsorgan, das sich unter Leitung des bekannten
sozialdemokratischen Redakteurs Dr. $Quarck$ befand. Zwischen ihm
und dem Vereinsvorsitzenden $Schfer$ war es wegen der Haltung des
Blattes mehrfach zu Reibungen gekommen, die dazu fhrten, da der
Verein beschlo, das Blatt am 1. Juli 1894 eingehen zu lassen. Unter
diesen Umstnden thaten sich die Anhnger $Quarck$'s zusammen,
grndeten einen eigenen $Verein fr kaufmnnische Angestellte$ und
beschlossen, die Kaufmnnische Presse unter Leitung Dr. $Ouarck$'s
als ihr Organ fortzufhren. Der neue Verein beantragte seine Zulassung
zu dem Deutschen Verbande kaufmnnischer Vereine, die auch in der
Generalversammlung in Mnchen mit 44 gegen 41 Stimmen gegen den
Widerspruch des Kaufmnnischen Vereins beschlossen wurde. Aber schon
in der Generalversammlung vom 8./9. Juni 1896 in Berlin wurde der
Antrag auf Ausschlu mit 78 gegen 27 Stimmen angenommen.

  [161] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Der Verein wollte nicht als sozialdemokratisch gelten, aber es
machte sich doch von Anfang an ein gewisser Gegensatz zwischen den
sozialdemokratischen und den brigen Mitgliedern geltend, insbesondere
wurde von den letzteren gegen $Quarck$ der Vorwurf eines zu radikalen
Vorgehens erhoben. Dies fhrte dahin, da in der Vereinsversammlung
am 23. Juli 1896 der Beschlu gefat wurde, zu erklren, da die
Versammlung mit Ton und Haltung, wie sie in dem Vereinsorgane in der
letzten Zeit zum Ausdruck gekommen seien, nicht einverstanden sei. Die
Folge dieses Beschlusses war, da $Quarck$ seine Redaktion niederlegte,
da aber auch eine Anzahl seiner Gesinnungsgenossen mit ihm aus dem
Vereine austrat. Da andrerseits zu Beginn des Jahres eine grere
Anzahl Mitglieder wegen der von ihnen mibilligten durch $Quarck$
verfolgten Politik ausgetreten waren, so war das Ergebnis eine doppelte
Schwchung des Vereins und ein Herabgehen der Mitgliederzahl von 439
auf 319.

Nach seinen Statuten ist der Zweck des Vereins die Hebung der sozialen
Lage der Handlungsgehlfen durch Zusammenschlu und Fortbildung
derselben, sowie durch Einwirkung auf Behrden und Gesetzgebung.
Parteipolitische und religise Zwecke sind ausgeschlossen. Als
Mittel hierzu sollen dienen: ffentliche Versammlungen, Herausgabe
der Kaufmnnischen Presse, kostenlose Stellenvermittelung, fach-
und wissenschaftliche Vortrge, Unterhaltung einer Bibliothek,
Erteilung von Rechtsauskunft und Vertretung vor Gericht, sowie Pflege
der Geselligkeit. Mitglied kann werden, wer die Zwecke des Vereins
anerkennt.

Da der Verein eine grere uere Bedeutung nicht gewonnen hat, mag
die Folge seiner Stellung sein. Einerseits bekmpft er die alten
Vereine, insbesondere den Hamburger und den Leipziger, denen er zum
Vorwurfe macht, da sie nur Geselligkeit und Untersttzungswesen
betrieben, whrend er die energische Vertretung der sozialen Interessen
des Gehlfenstandes sich zur Aufgabe gestellt habe, anderseits
befindet er sich in Gegensatz nicht allein zu der Sozialdemokratie,
sondern auch zu dem deutsch-nationalen Verbande, dem er znftlerische
Bestrebungen vorwirft. Die Wirksamkeit des Vereins hat sich deshalb
bisher wesentlich auf Abhaltung von Agitationsversammlungen und
Eingaben an Behrden beschrnkt. Eine besondere von ihm erhobene
Forderung ist neben den kaufmnnischen Schiedsgerichten, der
vollstndigen Sonntagsruhe und dem Acht-Uhr-Ladenschlusse noch
ferner die Anstellung von Handelsinspektoren. Die von dem Vereine
veranstalteten Vortrge, zu denen er u. a. auch dem Pfarrer $Naumann$
herangezogen hat, behandeln berwiegend sozialpolitische Gegenstnde;
schnwissenschaftliche Themata sind ausgeschlossen.


d) $Zentralverband der Handlungsgehlfen und -Gehlfinnen Deutschlands$.

Bis Ende der 80er Jahre hatten die $sozialdemokratischen$ Anschauungen
unter den Handlungsgehlfen wenig Boden gefunden, und nur in Berlin
hatte sich Ende 1889 eine $Freie Vereinigung der Kaufleute$ gebildet.
Nach ihrem Vorbilde wurden in den nchsten Jahren in Leipzig, Hamburg,
Dresden, Mnchen, Stuttgart, Hannover, Elberfeld und Krefeld hnliche
freie Vereinigungen ins Leben gerufen. Dieselben waren ausschlielich
lokal organisiert und hatten zunchst keine Verbindung untereinander.
Eine solche wurde erst hergestellt durch die Grndung des Blattes
Der Handelsangestellte in Berlin, dessen erste Nummer am 1. Oktober
1892 erschien. Dasselbe stellte sich auf den Boden der modernen
Arbeiterbewegung und trat offen fr die sozialdemokratische Partei ein.

Gegenber dieser Organisation entstand eine neue Bewegung, die
freilich ebenfalls auf dem Boden des Klassenkampfes stand und die
Harmonie der Interessen zwischen Prinzipalen und Gehlfen bestritt,
sich deshalb an die klassenbewuten Handlungsgehlfen wandte und
gegen den Standesdnkel auftrat, der bisher die Handlungsgehlfen
gehindert habe, sich als Lohnarbeiter zu fhlen, die aber die
formelle Zugehrigkeit zur sozialdemokratischen Partei ablehnte.
Die Anhnger dieser Richtung traten am 7. Juni 1897 in Leipzig zu
einer freien Konferenz zusammen, auf der man nach Entgegennahme der
Mitteilung, da eine Verstndigung mit den Berlinern ebenso wie mit
den freien Vereinigungen in Stuttgart, Mnchen und Dresden nicht zu
erreichen gewesen sei, den $Zentralverband der Handlungsgehlfen
und -Gehlfinnen Deutschlands$ ins Leben rief, an dem sich zunchst
nur die Gehlfen aus Chemnitz, Frankfurt a. M., Frth, Hamburg und
Leipzig beteiligten. Nach dem angenommenen Programm ist der Zweck des
Verbandes die Erzielung mglichst gnstiger Anstellungsbedingungen
und gesetzlicher Beschrnkung der Arbeitszeit, berufsstatistische
Ermittelungen, Rechtsschutz und Stellennachweis. Parteipolitische
Bestrebungen sind ausgeschlossen. Die Einfhrung einer Untersttzung
fr Stellenlose wurde vorlufig noch zurckgestellt. Der Verband trat
mit dem 1. Juli 1897 ins Leben und hat sich der Generalkommission fr
die Gewerkschaften Deutschlands angeschlossen. Er besitzt ein eigenes
Organ in dem Handlungsgehlfenblatte, dessen erste Nummer am 5. Juli
1897 erschien.

In der am 30. Mai 1898 in $Frankfurt$ abgehaltenen $ersten
Generalversammlung$ wurde berichtet, da sich in Elberfeld, Krefeld und
Breslau neue Ortsvereine gebildet htten und die Mitgliederzahl 337,
darunter 54 weibliche, betrge. Man nahm eine Resolution an, die den
grundstzlichen Standpunkt festlegen soll und folgenden Wortlaut hat.

Der Zentralverband der Handlungsgehlfen und -Gehlfinnen
Deutschlands erkennt, da im Handelsgewerbe eine wirtschaftliche
Entwickelung wirksam ist, welche dahin geht, einerseits durch immer
kapitalkrftigere Verkaufsgeschfte fr die verschiedensten Artikel
an den Mittelpunkten des Verkehrs (Bazare, Warenhuser) die kleineren
Geschfte und damit auch die Mglichkeit zu vernichten, da die
Mehrzahl der Gehlfen selbstndig werden kann, andererseits durch
immer grere Arbeitsteilung in den Engros- und Bankgeschften, sowie
durch umfassende Heranziehung weiblicher Krfte die Stellung der
Handlungsgehlfen immer unsicherer und weniger lohnend zu machen.

Diese Entwickelung entspricht in vielen Punkten derjenigen in anderen
modernen Gewerben und ist vom Standpunkt der von ihr nachteilig
Betroffenen zu bedauern, aber durch keine Mittel aufzuhalten und nur
durch schlieliche Beseitigung des jetzigen Verhltnisses zwischen
Kapital und Arbeit zu berwinden.

Fr die nchste Zeit erscheint dem Z.-V. d. H. u. -G. D. der Schutz der
in bezahlter Arbeit bei den Handelskapitalisten stehenden mnnlichen
und weiblichen Krfte durch einheitliche Organisation als das einzige
Mittel, diese Krfte vor dem Herunterdrcken auf eine immer tiefere
Kulturstufe zu bewahren. Er empfiehlt deshalb allen mnnlichen und
weiblichen Handlungsgehlfen Deutschlands das Eintreten fr folgende
Forderungen:

  1. Einfhrung des gesetzlichen Achtuhr-Ladenschlusses; Verkrzung
     der Arbeitszeit auf acht Stunden unter Festsetzung eines
     Uebergangsstadiums.

  2. Obligatorischer Fortbildungsschulunterricht whrend tglich zwei
     Stunden des Vormittags fr Angestellte unter 18 Jahren.

  3. Vollstndige Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden.

  4. Gesetzliches Verbot aller Abzge vom Gehalt, auer derjenigen
     fr Versicherung. Bessere Anpassung der Versicherungsgesetze an die
     Bedrfnisse der Handlungsgehlfen.

  5. Errichtung kaufmnnischer Schiedsgerichte im Anschlu an die
     Gewerbegerichte unter Hinzuziehung von Gehlfen.

  6. Handelsinspektion nach Art der Gewerbeinspektion und im Anschlu an
     dieselbe.

  7. Verbot der Konkurrenzklausel.

  8. Gesetzliche Verpflichtung des Prinzipals, das Gehalt whrend
     militrischer Uebung des Gehlfen diesem bis zu sechs Wochen weiter
     zu bezahlen.

Damit diese Forderungen mit viel grerem Nachdruck als bisher
vertreten werden knnen, ist es ntig, da alle gesetzlichen und
polizeilichen Beschrnkungen des Vereins- und Versammlungsrechts fallen
und da die bezahlten Krfte im Handelsgewerbe sich einheitlicher als
bisher ohne Unterschied der Konfession, der Geschftsstellung und des
Geschlechts im Z.-V. d. H. u. -G. D. organisieren.

Es wurde mitgeteilt, da die Einigungsversuche mit den Vertretern des
Handelsangestellten wegen Aussichtslosigkeit aufgegeben seien.

Trotzdem ist eine Verschmelzung auf der am 2. Oktober 1898 in $Berlin$
abgehaltenen $Konferenz$ zustande gekommen, und zwar dahin, da
die beiden Fachbltter vereinigt werden und das neue Organ unter
dem Titel Handlungsgehlfenblatt in Berlin erscheint. Die freie
Vereinigung der Kaufleute in Berlin hat dann an einer an demselben
Tage abgehaltenen Generalversammlung mit 37 gegen 12 Stimmen sich zu
Gunsten des Zentralverbandes aufgelst, wobei in den Verhandlungen die
Ansichten darber auseinandergingen, ob der bisherige Gegensatz nur ein
taktischer oder ein prinzipieller sei. Auch die freien Vereinigungen in
Mnchen und Dresden sind diesem Beispiele gefolgt. Die Mitgliederzahl
des Zentralverbandes ist dadurch auf etwa 1000 gestiegen.

Der Verband fhrt einen lebhaften Kampf nicht nur gegen die alten
Vereine, sondern auch gegen den deutsch-nationalen Verband, dem er
vorwirft, sich durch seine znftlerischen Bestrebungen in den Dienst
der Prinzipale und der antisemitischen Partei gestellt zu haben,
insbesondere habe er dies durch sein Eintreten fr eine Umsatzsteuer
auf Warenhuser bewiesen. Auch gegen den Verein fr kaufmnnische
Angestellte nimmt der Zentralverband eine unfreundliche Haltung ein.
Er beruft sich mit Nachdruck darauf, da er die einzige Vereinigung
sei, die Prinzipale nicht aufnehme und deshalb in der Lage sei, die
Interessen der Gehlfen nachdrcklich zu vertreten.


                  11. Konfessionelle Arbeitervereine.

                         A. Evangelische[162].

Die evangelischen Arbeitervereine[163] bestanden in Bayern schon seit
dem 50er Jahren, hatten dort aber wesentlich den Karakter der Mnner-
und Jnglingsvereine ohne soziale Ziele. Die Anregung, Vereine mit
sozialpolitischen Zwecken zu schaffen, wurde erst dadurch geboten,
da in den bestehenden christlich-sozialen Vereinen, obgleich sie
konfessionslos sein wollten, der katholische Einflu sich in einer den
evangelischen Interessen zuwiderlaufenden Weise geltend machte. Der
erste Verein dieser Art wurde am 2. Pfingsttage des Jahres 1882 in
Gelsenkirchen insbesondere unter der Fhrung des Bergmanns $Fischer$
mit 57 Mitgliedern gegrndet. Obgleich bei dem Beginne der Bewegung
die evangelische Geistlichkeit nicht unmittelbar beteiligt war, hat
sie sich bald derselben lebhaft angenommen und meist die geistige
Fhrerschaft erhalten, obgleich man daran festhielt, die formelle
Leitung den Arbeitern selbst zu berlassen. Im Jahre 1885 gab es schon
25 Vereine mit 11700 Mitgliedern, 1887 44 Vereine mit 17000 und 1890 95
Vereine mit 28000 Mitgliedern.

  [162] Eine litterarische Bearbeitung abgesehen von einzelnen Artikeln
        in Zeitschriften besteht nicht. Das benutzte Material verdanke
        ich in erster Linie Herrn Pfarrer lic. $Weber$ in M.-Gladbach,
        Herrn Pfarrer $Niemeyer$ in Eichlingshofen und Herrn Professor
        $Hpeden$ in Kassel. Wertvolle Notizen enthlt auch $Ghre$: Die
        evangelisch-soziale Bewegung, ihre Geschichte und ihre Ziele.
        Leipzig 1876 Grunow.

  [163] Die Jnglings- und Mnnervereine, von denen 1480 mit etwa 75273
        Mitgliedern bestehen sollen, sind als rein erbauliche Vereine
        hier nicht bercksichtigt.

Whrend bis dahin die Bewegung vorzugsweise auf Rheinland-Westfalen
beschrnkt geblieben war, wo auch die Vereine 1885 sich zu einem
Provinzialverbande zusammengeschlossen hatten, begann seit 1888 auch in
dem brigen Deutschland die Bildung von Vereinen und Verbnden, und am
6. August 1890 wurde endlich in Erfurt der $Gesamtverband evangelischer
Arbeitervereine Deutschlands$ begrndet. Schon 1885 hatte man sich in
dem Evangelischen Arbeiterboten, der in Hattingen a. Ruhr erscheint,
ein Organ geschaffen, das demnchst von dem Gesamtverbande bernommen
wurde.

Ganz genaue Mitgliederzahlen sind nicht zu erhalten. Nach Angaben
der Beteiligten gab es 1893 230 Vereine mit 73000 Mitgliedern. Eine
mglichst genaue Statistik, deren Zuverlssigkeit freilich von
anderer Seite bestritten ist, hat im Winter 1895/96 der Redakteur
des Evangelischen Arbeiterboten $Holthoff$ durch Umfrage bei den
einzelnen Vereinen unternommen und in Nr. 13-22 seines Blattes von 1896
verffentlicht. Danach gab es damals folgende Verbnde:

       1. Rheinland-Westfalen     mit 118 Vereinen und 28245 Mitglieder
       2. Saargebiet               "   17    "      "   3114     "
       3. Rheinpfalz               "   15    "      "   2338     "
       4. Kurhessen                "    6    "      "   1250     "
       5. Mittelrhein              "   14    "      "   2896     "
       6. Mitteldeutschland        "   21    "      "   5196     "
       7. Baden                    "   18    "      "   2697     "
       8. Wrttemberg              "   22    "      "   2358     "
       9. Schleswig-Holstein       "    5    "      "   1123     "
      10. Plauenscher Grund        "    2    "      "    254     "
      Auerdem gehrten zum
  Gesamtverbande als einzeln
  stehend, d. h. nicht den
  Landesverbnden angeschlossen    "   19    "      "   4240     "
                                     ===================================
      Der Gesamtverb. umf. also    "  257    "      "  53721     "

  Auerhalb desselben standen
  noch Vereine in Bayern, Sachsen,
  Schlesien und an einzelnen
  andern Orten. Die Statistik
  zhlt
      in Bayern                    "   22    "      "   4788     "
      "  Sachsen                   "   15    "      "   3936     "
      "  Schlesien                 "    5    "      "    689     "
      an andern Orten              "    9    "      "   1312     "
                                     ===================================
                            insgesamt  51    "      "  10725     "

$so$ da sich die Zahl aller Vereine auf 308 mit 64446 Mitgliedern
belaufen wrde, doch ist die Statistik aus Bayern unvollstndig; die
Mitgliederzahl des Bayrischen Verbandes wurde in der Generalversammlung
von 1896 auf 8000 angegeben. Sachsen und Schlesien sind seit 1897 dem
Gesamtverbande beigetreten.

Die neuesten Ziffern bietet ein von dem Vorsitzenden des
Gesamtverbandes Pfarrer lic. $Weber$ in Mnchen-Gladbach im Frhling
1898 gehaltener Vortrag. Danach gab es: in Ostpreuen 8 Vereine mit
2000 Mitgliedern, in Westpreuen 1 Verein mit 450 Mitgliedern, in
Schlesien 8 Vereine mit 2854 Mitgliedern, in Pommern 6 Vereine mit
548 Mitgliedern, in Brandenburg 10 Vereine mit 2100 Mitgliedern, in
der Provinz Sachsen 16 Vereine mit 4436 Mitgliedern, in Hannover 3
Vereine, in Schleswig-Holstein 7 Vereine mit 1186, in der Provinz
Hessen 12 Vereine mit 3156 Mitgliedern, im Saargebiete 19 Vereine
mit 3000 Mitgliedern, im brigen Rheinland und Westfalen 116 Vereine
mit 26641 Mitgliedern die in dem Provinzialverbande zusammengefat
waren und daneben noch im Rheinland 18 Vereine mit 6135 Mitgliedern
und in Westfalen 10 Vereine mit 1000 Mitgliedern, im Knigreich
Sachsen 16 Vereine mit 9000 Mitgliedern, in Braunschweig 1 Verein
mit 106 Mitgliedern, im Groherzogtum Hessen 5 Vereine mit 1300
Mitgliedern, in Baden 20 Vereine mit 2400 Mitgliedern, in Wrttemberg
35 Vereine mit 2915 Mitgliedern, in der Rheinpfalz 23 Vereine mit
2889 Mitgliedern, im brigen Bayern 23 Vereine mit 4988 Mitgliedern.
Das giebt eine Gesamtzahl von 359 Vereinen mit 76998 Mitgliedern, von
denen allein auf Rheinland-Westfalen 36776 Mitglieder entfallen. Da
viele Vereine dem Verbande nicht angehren, so kann man die Gesamtzahl
der Mitglieder auf eben 90 000 veranschlagen. Auer dem Evangelischen
Arbeiterboten bestehen noch die Wrttembergische Arbeiterzeitung und
das Schsische Evangelische Arbeiterblatt. Das frhere Hamburger
Volksblatt ist seit Herbst 1895 eingegangen. Ebenso hat die
Christlich-soziale Volkszeitung in Erfurt, die an die Stelle der mit
dem 1. April 1896 eingegangenen Erfurter Arbeiterzeitung getreten
war, seit Anfang 1898 ihr Erscheinen eingestellt. Im Gesamtverbande
bestehen 96 Bibliotheken. Die Vereine haben zusammen ein Vermgen von
152233 Mk. in baren Gelde, wozu noch Mobilien im Werte von 62858 Mk.
und Immobilien im Werte von 337500 Mk. kommen.

Die Statuten der Vereine sind meist demjenigen des Gelsenkirchener
Vereins genau nachgebildet und lauten in den wesentlichen Punkten:

Der Verein steht auf dem Boden des evangelischen Bekenntnisses und hat
den Zweck:

  1. unter den Glaubensgenossen das evangelische Bewutsein zu wecken
     und zu frdern,

  2. sittliche Hebung und allgemeine Bildung seiner Mitglieder,

  3. Wahrung und Pflege eines friedlichen Verhltnisses zwischen
     Arbeiter und Arbeitgeber,

  4. Untersttzung seiner Mitglieder in Krankheits- und Todesfllen.

Diese Zwecke sollen erreicht werden durch Verbreitung ntzlicher
Schriften, durch Vortrge und durch Grndung einer Kranken- und
einer Sterbekasse. Mitglied kann jeder evangelische Berg-, Htten-
und Tagearbeiter, sowie jeder Handarbeiter des betreffenden Bezirks
werden, der sich im Besitze der brgerlichen Ehrenrechte befindet und
eines unbescholtenen Rufes erfreut. Mitglieder, die das Versprechen
katholischer Kindererziehung geben, werden ausgeschlossen.

In den Satzungen des Gesamtverbandes heit es ferner:

   1. Die deutschen evangelischen Arbeitervereine und hnliche auf
       christliche patriotischem Grunde stehenden Brger-, Volks- und
       soziale Vereine, deren Grundkarakter evangelisch ist, bilden auf
       Grund der nachfolgenden Satzungen einen Gesamtverband mit einer
       einheitlichen Spitze. Ueber die Aufnahme von Vereinen entscheidet
       das geschftsfhrende Komitee unter Vorbehalt der nachtrglichen
       Genehmigung des Ausschusses. Vereine mit politischem Karakter sind
       ausgeschlossen.

   2. Der Zweck des Gesamtverbandes ist:

       a) den Zusammenschlu der Vereine nach Provinzial- und
          Landesverbindungen ins Werk zu setzen, um so die schwcheren
          Vereine durch Zusammenschlu mit den greren zu strken,

       b) die Bildung neuer Vereine zu frdern,

       c) die Presse zu beeinflussen,

       d) ber Maregeln zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und der
          sittlich religisen Haltung der arbeitenden Brder zu beraten
          und zu beschlieen,

       e) den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie durch
          Volksversammlungen, Flugbltter und dgl. gemeinsam und planmig
          zu fhren.

Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

Um diese Aufgaben zu erfllen, sind wiederholt von den leitenden
Personen empfohlen: freie Diskussionen und die Errichtung einer
Rednerbildungsanstalt, sowie die Grndung einer Arbeiterzeitung in
groem Stile, Bildung von Hlfs-, Kranken- und Begrbniskassen, sowie
von Arbeitervereinshusern, gemeinsame Anschaffung von Lebensmitteln,
Auskunftserteilung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und
Grndung von Berufsabteilungen; doch ist von diesen Vorschlgen nicht
viel verwirklicht. Immerhin haben die Vereine nach dieser Richtung,
sowie zur Begrndung von Spar- und Bauvereinen, Arbeitsnachweis,
Volksbureaus, Aerztekassen und durch Eingaben an die Behrden und den
Reichstag vielfach in sozialem Sinne anregend gewirkt. Die einzige
gemeinsame Einrichtung ist die $Kranken- und Sterbekasse evangelischer
Arbeitervereine$, eingeschriebene Hlfskasse in Mnchen-Gladbach;
neben ihr besteht eine besondere Sterbekasse des evangelischen
Arbeitervereins von Dresden und Umgegend. Eine am 10. Oktober 1898 in
Nrnberg abgehaltene und von 65 Vereinen beschickte Bundeskonferenz
der Bayrischen Evangelischen Arbeitervereine hat beschlossen, eine
Zentralkasse fr Untersttzung bei Krankheit und unverschuldeter
Arbeitslosigkeit zu grnden.

Was den $sozialpolitischen Standpunkt$ der Vereine betrifft, so lt
sich derselbe nicht fr alle gemeinsam bezeichnen, vielmehr besteht in
dieser Beziehung eine so groe Verschiedenheit, ja Gegenstzlichkeit
der Anschauungen, das dadurch sogar der Bestand des Gesamtverbandes
ernstlich in Frage gestellt ist. Man kann im wesentlichen $drei
Richtungen$ unterscheiden.

Die $erste$ sttzt sich auf die Bestimmung des Statutes, die das
friedliche Einvernehmen mit den Arbeitgebern betont; sie will
alle sozialreformerischen Bestrebungen, soweit sie ber bloe
Untersttzungszwecke hinausgehen, mglichst fern halten und kleidet
dieses Verlangen in die Form einer Betonung der religisen Aufgabe.
Die Hauptvertreter dieser Richtung sind der Redakteur $Quandel$ und
der Fabrikant $Franken$ in Bochum; sie wird deshalb meistens als die
Bochumer Richtung bezeichnet. Der Evangelische Arbeiterbote wird im
wesentlichen in ihrem Sinne geleitet.

In scharfem Gegensatze zu ihr steht die $zweite$ durch $Naumann$
vertretene Richtung, die eine entschiedene sozialreformerische Haltung
der Vereine fordert. Sie findet im allgemeinen ihre Anhngerschaft
im Sden und wird durch die Wrttembergische Arbeiterzeitung
untersttzt. In neuester Zeit ist Dr. $Maurenbrecher$ in einem Aufsatze
der Schsischen Arbeiterzeitung fr eine vllige Umgestaltung der
Vereine im Sinne dieser Anschauungen und offene Loslsung von der
lteren Tradition eingetreten; der Aufsatz hat viel Aufmerksamkeit
erregt, aber in den schsischen Vereinen berwiegend Ablehnung gefunden.

Diese folgen nmlich, ebenso wie die Schsische Arbeiterzeitung
selbst im allgemeinen der durch den zeitigen Vorsitzenden des
Gesamtverbandes lic. $Weber$ vertretenen $dritten$ Richtung, die einen
Mittelweg zu gehen sucht, indem sie freilich die sozialreformerischen
Aufgaben betont wissen will, aber nicht allein ein mglichstes
Hand-in-Hand-Gehen mit den Arbeitgebern wnscht, sondern vor allem
gegen die Sozialdemokratie den Kampf bis aufs Messer fhren will und
jedes Zusammenarbeiten mit ihr auch auf rein praktischem Gebiete
grundstzlich ablehnt. Die einzige Ausnahme hat $Weber$ neuerdings fr
Baugenossenschaften zugestanden.

$Der Standpunkt des Gesamtverbandes$ ist niedergelegt in dem sog.
evangelisch-sozialen Programm vom 31. Mai 1893, das folgenden Wortlaut
hat:

    A. $Grundlinien fr ein evangelisch-soziales Programm als Anhalt
  fr Vortrge und Diskussionen in den Evangelischen Arbeitervereinen$.

Wir stehen auf dem Grunde des evangelischen Christentums. Wir bekmpfen
darum die materialistische Weltanschauung, wie sie sowohl zu den
Ausgangspunkten als zu den Agitationsmitteln der Sozialdemokraten
gehrt, aber auch die Ansicht, da das Christentum es ausschlielich
mit dem Jenseits zu thun habe. Das Ziel unserer Arbeit sehen wir
vielmehr in der Entfaltung seiner welterneuernden Krfte in dem
Wirtschaftsleben der Gegenwart. Wir sind der Ueberzeugung, da dieses
Ziel nicht schon erreicht werden kann durch eine nur zufllige
Verknpfung von allerhand christlichen und sozialen Gedanken,
sondern allein $durch eine organische, geschichtlich vermittelte
Umgestaltung unserer Verhltnisse gem den im Evangelium enthaltenen
und daraus zu entwickelnden sittlichen Ideen$. In diesen finden wir
auch den unverrckbaren Mastab rckhaltloser Kritik an den heutigen
Zustnden, wie kraftvolle Handhaben, um bestimmte Neuorganisationen
im wirtschaftlichen Leben zu fordern. Wir werden danach streben,
da diese Organisationen bei ihrer Durchfhrung in gleichem Mae
sittlich erzieherisch wirken, wie technisch leistungsfhig und
fr alle Beteiligten nach dem Mae ihrer Leistung wirtschaftlich
rentabel sind. Wir vermeiden es, unsere Forderungen aus irgend einer
einzelnen nationalkonomischen Theorie herzuleiten. Dagegen erkennen
wir eine unserer Hauptaufgaben darin, unsere Freunde vollstndig
und vorurteilslos ber die schwebenden wirtschaftlichen Probleme
aufzuklren. Wir erblicken in der wachsenden Konzentration des Kapitals
in wenigen Hnden einen schweren wirtschaftlichen Uebelstand, wir
fordern daher vom Staate, da er dieselbe nicht befrdere, sondern
ihr auf alle gesetzliche Weise entgegenwirke, auch auf dem Wege der
Steuergesetzgebung. Unsere Forderungen werden wir formulieren von Fall
zu Fall, nach dem Mae der wachsenden wissenschaftlichen Erkenntnis des
Wirtschaftslebens.

Zur Zeit stellen wir im einzelnen folgende auf:


                       I. $Fr den Grobetrieb$:

Wir erkennen die hauptschlich durch die Fortschritte der Technik
hervorgerufene Groindustrie als wirtschaftliche Notwendigkeit an,
halten es aber fr unsere Pflicht, die im Grobetrieb beschftigten
Arbeiter im Streben nach Erhhung und Veredelung ihrer Lebenshaltung,
um grere konomische Sicherheit und den Schutz ihrer persnlichen
Gter in Leben und Gesundheit, Sittlichkeit und Familienleben zu
untersttzen.

Als Strkungsmittel sehen wir an:

1. die bisherige staatliche Arbeiterversicherung, deren Vereinfachung
und Ausdehnung wir wnschen;

2. die bisherige staatliche Arbeiterschutzgesetzgebung, deren
Ausgestaltung wir fordern in Bezug auf:

  a) angemessene Krzung der Arbeitszeit (Maximal-Arbeitstag),

  b) Einfhrung einer Sonntagsruhe von mindestens 36 Stunden,

  c) gesunde Arbeitsrume,

  d) Einschrnkung aller dem Familienleben, der Gesundheit und
     Sittlichkeit schdlicher Frauen- und Kinderarbeit,

  e) Verbot der Nachtarbeit auer fr solche Industriezweige, die
     ihrer Natur nach oder aus Grnden der ffentlichen Wohlfahrt einen
     fortlaufenden Betrieb ntig machen;

3. die Einfhrung obligatorischer Fachgenossenschaften, bezw.
gesetzlich anerkannter Gewerkschaften;

4. die Sicherheit des vollen Koalitionsrechtes der Arbeiter;

5. die Einfhrung von Arbeitervertretungen oder Aeltestenkollegien in
den einzelnen Fabriken;

6. die Umgestaltung der Staatsbetriebe in Musterbetriebe bei
Gewhrleistung der vollen persnlichen Freiheit der Arbeiter und
Angestellten.


         II. $Fr den Kleinbetrieb, sowie Handel und Gewerbe$:

Die Vereine sind nicht der Meinung, da der gesamte Kleinbetrieb dem
Untergange verfallen ist. Sie treten daher fr ihn ein, soweit er sich
durch Anstze energischer Selbsthilfe als lebensfhig erweist. Sie
fordern:

1. fr das Handwerk die Einfhrung einer korporativen Organisation und
die Begrndung und Frderung genossenschaftlicher Vereinigungen;

2. fr den redlichen Handel und Gewerbebetrieb Schutz durch
Beschrnkung und Beaufsichtigung des Hausierhandels und der
Abzahlungsgeschfte, sowie durch Beseitigung der Wanderlager und
Schleuderbazare;

3. eine Brsenordnung, durch die alle Brsengeschfte soweit als
mglich wirksamer staatlicher Aufsicht unterstellt werden und durch
die besonders dem Mibrauch der Zeitgeschfte als Spielgeschfte,
namentlich in den fr die Volksernhrung wichtigen Artikeln
entgegengetreten wird.


      B. $Arbeitsprogramm fr die Evangelischen Arbeitervereine$.

1. Die Vereine suchen die religise, geistige und sittliche Bildung
ihrer Mitglieder zu heben.

2. Die Vereine frdern mit aller Kraft die Anhnglichkeit an Kaiser und
Reich, Frst und Vaterland.

3. Die Vereine suchen mit allen Krften das Familienleben zu frdern,
an dessen gottgewollter Ordnung sie festhalten. Sie treten darum
nachdrcklich fr Schaffung ausreichend groer, freundlicher, gesunder
und billiger Wohnungen ein. Sie hoffen insbesondere die Untersttzung
von Arbeiterbaugenossenschaften durch die Mittel des Staates (oder
Altersversicherung), der Kommunen und reicher Kirchengemeinden.

4. Die Vereine nehmen sich auch der zeitweiligen wirtschaftlichen
Notstnde ihrer Mitglieder an durch Einfhrung von Darlehenskassen,
Untersttzungskassen in Krankheits- und Sterbefllen,
Arbeitsnachweisung, Arbeitslosen-Versicherung u. s. w. Diese
Einrichtungen werden mglichst von Arbeitern selbst geleitet und sollen
zugleich als Mittel dienen, sie in ihrem wirtschaftlichen Urteil zu
schulen.

5. Sie wollen eine edle Geselligkeit und treue Kameradschaft unter
ihren Mitgliedern pflegen.

Als dieses Programm beschlossen wurde, standen die Beteiligten noch
stark unter dem Einflusse der durch die kaiserlichen Februarerlasse
eingeleiteten sozialpolitischen Strmung, die damals im wesentlichen
noch als die herrschende anzusehen war. Es gab damals innerhalb
der Evangelischen Arbeitervereine nur die beiden Richtungen, die
man im allgemeinen als $sozialkonserative$ und $sozialliberale$
bezeichnen kann: die erstere war vertreten durch $Weber$, die zweite
durch $Naumann$; auf einem zwischen jenen beschlossenen Kompromisse
beruht das $Berliner Programm$. Die oben bezeichnete dritte,
$nationalliberale$ Richtung war noch nicht vorhanden oder wenigstens
nicht ffentlich hervorgetreten. Aber je mehr der soziale Wind
abflaute, kam sie zur Geltung und bald fhlte sie sich stark genug den
Kampf aufzunehmen.

Bis zum Jahre 1896 war der Pfarrer $Werth$ in Schalke, ein Mann
der Vermittelung, Vorsitzender sowohl des Rheinisch-westflischen
Provinzialverbandes als auch des Gesamtverbandes gewesen. Bei seinem
Tode trat im Provinzialverbande an seine Stelle der Fabrikant
$Franken$. Im Gesamtverbande htte die Besetzung des Postens eines
ersten Vorsitzenden Anla zur Entfesselung des Streites geben mssen,
allein das wurde verhindert durch die eigentmliche Stellung des
Pfarrers $Weber$, der als stellvertretender Vorsitzender der gegebene
Nachfolger zu sein schien. War er nmlich einerseits der Bochumer
Richtung nicht willkommen, weil er ihr zu sozial erschien, so galt
er andererseits den sozialreformerischen Elementen schon deshalb
als verdchtig, weil er in Anla des im Frhjahr 1896 erfolgten
Ausscheidens $Stcker$'s aus dem evangelisch-sozialen Kongresse sich
mit $Stcker$ solidarisch erklrt hatte und dadurch zum Kongresse und
insbesondere zu der $Naumann$'schen Gruppe in einen ziemlich scharfen
Gegensatz getreten war.

Die Folge dieser unklaren Verhltnisse war es, da man auf dem
$Delegiertentage$, der am 26./27. Mai 1896 in $Frankfurt$ a. M.
gleichzeitig mit dem evangelisch-sozialen Kongresse abgehalten
wurde, von der Neuwahl eines ersten Vorsitzenden vorlufig absah.
Da brigens die soziale Richtung die Mehrheit hatte, ergab sich
daraus, da der von $Weber$ eingebrachte und aus dessen angegebener
Stellung zu erklrende Antrag, den nchsten Delegiertentag unabhngig
vom evangelisch-sozialen Kongre abzuhalten, auf erfolgten lebhaften
Widerspruch zurckgezogen wurde.

Aus den brigen Verhandlungen des Delegiertentages ist zu erwhnen,
da beschlossen wurde, vom 15. August 1896 ab die Wanderuntersttzung
einzufhren die allen Mitgliedern gezahlt werden soll, welche dem
Vereine mindestens 6 Monate angehren. Den Vereinen wurde ferner
empfohlen Diskussionsabende zu veranstalten und in den Gemeinden auf
Errichtung sozialer Kommissionen hinzuwirken, welche alle auf die
Verhltnisse der stdtischen Arbeiter, die Vergebung von Arbeiten,
die Bau-, Wohnungs- und Mietverhltnisse, Fortbildungsschulen,
Volks- und Wohlfahrtseinrichtungen und dgl. bezglichen Vorlagen
der stdtischen Kollegien nach sozial-ethischen Gesichtspunkten
prfen oder denselben Gutachten zugehen lassen sollen, auch durch
das Gewerbegericht mit Arbeitgebern und Arbeitern Fhlung zu halten
und sich durch andere geeignete Persnlichkeiten, sowie durch
Vertrauensmnner der verschiedenen Arbeiterorganisationen zu ergnzen
haben. Hinsichtlich der Wohnungsfrage wurde nach ausfhrlicher
Errterung des $Lechler-Schffle$'schen Wohnungsreformplanes
beschlossen, in dieser Richtung bei dem Ministerium und den
Volksvertretungen vorstellig zu werden, auch bei den Behrden auf
eine energische polizeiliche Kontrolle der Arbeiterverherungen
hinzuwirken. Endlich wurde beschlossen, die Anstellung weiblicher
Hlfskrfte bei der Fabrikinspektion und die Verwendung der Gelder der
Invalidittsversicherungsanstalten fr ausgedehnte Krankenfrsorge
insbesondere in Genesungshusern warm zu untersttzen, sowie eine
Vereinfachung der bisherigen Sozialversicherung zu frdern. Auf die
an die Vertreter aus Bayern gerichtete Anregung, den Anschlu ihrer
Vereine an den Gesamtverband herbeizufhren, erwiderten diese, da ihre
Vereine dann als politische betrachtet und ihnen die Veranstaltung
der bisher sehr beliebten Familienabende verboten werden wrde.
Ein Protest, der das Vorgehen des Freiherrn v. $Stumm$ gegen die
evangelischen Geistlichen im Saargebiete entschieden verurteilte, wurde
unter lebhaftem Beifall einstimmig angenommen.

Die Bochumer Richtung glaubte aber unter der Gunst der immer mehr
herrschend gewordenen antisozialen Strmung ihren Kampf weiter
fhren zu sollen. Das von dem Redakteur $Quandel$ geleitete
Rheinisch-westflische Tageblatt brachte mehrfache Artikel, in denen
nicht allein im allgemeinen die Ansicht vertreten wurde, da die ganze
Oeffentlichkeit bewut oder unbewut, absichtlich oder unabsichtlich,
freiwillig oder gezwungen um das groe Kalb des Sozialismus tanze,
sondern geradezu die Behauptung aufgestellt wurde, das evangelische
Vereinswesen drohe in der fortgesetzten Behandlung uferloser Doktrinen
zu versanden und durch seine kathedersozialistischen Neigungen die
vorhandenen Gegenstze zu erweitern; alle die sozialpolitischen
Vortrge, Debatten, Resolutionen, Beschlsse, Proteste,
Berichtigungen, das ehrliche Bestreben, auf dem verfhrerischen
Tanzboden sozialer Ideen sich mit ultramontanen, antisemitischen
und anderen salonfhigen Sozialpolitikern in gleichem Tanze zu
bewegen, htten aber bisher wenig Erfolg gehabt. Als Gegenmaregel
wurde in einem Aufrufe des Vorstandes des Bochumer Kreisverbandes
am 17. Februar 1897 der Vorschlag gemacht, eine groe $humanitre
Verbandsanstalt$ zu begrnden, die den greifbaren Mittelpunkt
der gesamten sozialpolitischen Bestrebungen des Verbandes bilden
und insbesondere den Zweck haben sollte, Feierabendhuser fr
alte Arbeiter beiderlei Geschlechts, Rekonvaleszentenhuser fr
erhaltungsbedrftige Mitglieder, Haushaltungsschulen fr deren Tchter,
Zusammenkunftsorte fr Jnglinge, Erziehung der Waisen, Spar-, Kredit-
und Lebensversicherungsanstalten, Arbeiterwohnungen u. s. w. in die
Hand zu nehmen.

Gegen diesen Vorschlag wandte sich nicht nur $Naumann$, der ihn
als den Versuch bezeichnete, die evangelischen Arbeitervereine
zu Kleinkinderbewahranstalten zu machen, sondern auch $Weber$,
der einerseits finanzielle und fachliche Grnde gegen denselben
geltend machte, andererseits aber auch die Befrchtung aussprach,
da die Arbeitervereine dadurch von ihrer eigentlichen sozialen
Thtigkeit abgelenkt werden sollten. Wie es scheint, war $Weber$
durch die von der $Stumm$'schen Richtung gegen ihn erhobenen
gehssigen Angriffe allmhlich in eine schrfere Gegenstellung gegen
den Unternehmerstandpunkt gedrngt, als frher, wie insbesondere
darin hervortrat, da er nicht allein sich an der Grndung des
Christlichen Bergarbeitergewerkvereins beteiligt, sondern insbesondere
gemeinschaftlich mit $Hitze$ die Veranstaltung des am 1. Februar 1897
in Bochum abgehaltenen Bergarbeiterkongresses in die Hand genommen
hatte.

Diese neue Gruppierung mute natrlich in der nchsten
Delegiertenversammlung ihren Ausdruck finden, ja er trat schon bei
deren Vorbereitung hervor. Als nmlich der $Ausschu$ in seiner Sitzung
in $Kassel$ am 5. Mrz 1897 den Beschlu, den Verbandstag am 20.
April 1897 in Bochum abzuhalten, gefat und bereits die entsprechende
ffentliche Bekanntmachung erlassen hatte, lehnte der Bochumer
Kreisverein dies ab, so da statt dessen Elberfeld gewhlt werden mute.

In seiner Erffnungsrede betonte $Weber$, da gegenber dem kalten
Winde der sozialen Reaktion der Verband sein soziales Programm nach
oben und nach unten, nach rechts und links vertreten msse und da
kein Unterschied der sozialen Richtungen, mgen sie christlich-sozial,
evangelisch-sozial oder national-sozial sein, bestehen drfe. Er
erwhnte, da aus dem Saarverbande zwei Vereine aus dem Grunde mit
der Begrndung ausgetreten seien, da der Delegiertentag in Frankfurt
gegen den um die soziale Frage hochverdienten Freiherrn v. $Stumm$ ein
Mitrauensvotum beschlossen habe, eine Mitteilung, die mit groer
Heiterkeit aufgenommen wurde. Ebenso hatte der Verein in Hersfeld
seinen Austritt angezeigt, nachdem sein Antrag, die Nationalsozialen
aus dem Verbande auszuschlieen, abgelehnt war. Der Redakteur $Quandel$
erhob scharfe Vorwrfe nicht allein gegen den von Professor A.
$Wagner$ auf dem Bergarbeiterkongre gehaltenen Vortrag, durch den
er angeblich zum Streik angereizt habe, sondern auch gegen $Weber$,
der den Krieg gegen das Kapital erklrt habe. Es gelang mit Mhe, die
hochgehenden Wogen der hierdurch verursachten Debatte wieder soweit
zu gltten, da die Referate ber Grndung eines Untersttzungsfonds
fr die Verbandsmitglieder im Falle unverschuldeter Arbeitslosigkeit,
ber Einfhrung von Arbeitsmtern, die Sonntagsruhe der Post- und
Eisenbahnbeamten, stdtische soziale Kommissionen, Zentralisation
des Arbeitsnachweises, Unterhaltungsabende und Aenderung der
Unfallgesetzgebung angehrt werden konnten.

Man beschlo, durch freiwillige Beitrge einen Fonds zur Untersttzung
bei Arbeitslosigkeit zu grnden. Hinsichtlich der Arbeitsmter forderte
man Instanzen zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern
und Arbeitern mit folgendem Zusatz: Insbesondere erkennen wir zur
Verhtung von Streiks als notwendig an einerseits die getrennten
Berufsorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer durch gesetzliche
Anerkennung zu frdern, andererseits schon jetzt eine $gemeinsame
Organisation von Arbeitgebern und Arbeitnehmern$ in's Auge zu fassen
und durch gesetzliche Bestimmungen Garantie dafr zu schaffen, 1.,
da beide Teile stets in engster Fhlung bleiben und 2., da bei
ausbrechenden Streitigkeiten Instanzen vorhanden sind, die das
Vertrauen beider Teile genieen und zu Ausgleichsversuchen nicht nur
berechtigt, sondern auch verpflichtet sind.

Hinsichtlich des Arbeitsnachweises wurde eine ausfhrliche Resolution
angenommen, in der die Schaffung eines zusammenhngenden Netzes
von Nachweisstellen gefordert wird; diese sollen unter gemeinsamer
Verwaltung von Arbeitgebern und Arbeitern stehen und sich in
Lohnstreitigkeiten nicht einmischen, deshalb auch in solchen Fllen
ihre Thtigkeit nicht einstellen. In betreff der sozialen Kommissionen
wurde der Beschlu des vorigen Delegiertentages in mehrfachen Punkten
ergnzt. Der von $Naumann$ geuerten Ansicht, man solle nicht neben
den bestehenden sozialistischen Gewerkschaften besondere christliche
grnden, sondern durch Eintritt der religis und vaterlndisch
gesinnten Arbeiter in jene Einflu zu gewinnen suchen, trat
$Weber$ entgegen und vertrat den Standpunkt, da grundstzlich ein
Zusammenarbeiten mit der Sozialdemokratie zu verwerfen sei.

Da auf dem Delegiertentage die Bochumer Richtung in der Minderheit
war, ist schon daraus zu ersehen, da die Wahl des Redakteurs
$Quandel$ in den Ausschu abgelehnt wurde; $Franken$ war nicht einmal
vorgeschlagen. In der nchsten $Ausschusitzung$, die am 28. Juni 1897
in $Kassel$ stattfand, wurde sogar auf Antrag $Weber$'s beschlossen:
Der Ausschu erklrt, da er jedem Versuche, die Rechtsbestndigkeit
und Verbindlichkeit des $evangelisch-sozialen Programmes$ der
evangelischen Arbeitervereine (Berlin 1893) fr die Mitglieder des
Gesamtverbandes anzutasten, auf das allerentschiedenste entgegentreten
wird und da er diejenigen Verbnde und Vereine, welche sich von diesem
Programm lossagen sollten, nicht mehr als Glieder des Gesamtverbandes
anerkennen kann. Dieser Beschlu wandte sich insofern gegen die
Bochumer Richtung, weil aus deren Kreisen mehrfach das Berliner
Programm und insbesondere die in demselben geforderte Umgestaltung der
Verhltnisse angegriffen und dessen Revision gefordert war.

Da die Bochumer Richtung brigens nicht einmal innerhalb des
rheinisch-westflischen Provinzialverbandes die Mehrheit hatte, zeigte
sich auf dessen $Verbandstage in Essen$ am 6. Februar 1898, indem
hier bei der Neuwahl der bisherige Vorsitzende $Franken$ und sein
Gegenkanditat $Niemeyer$ je 68 Stimmen erhielt. Nachdem $Franken$, zu
dessen Gunsten das Los entschieden hatte, trotzdem zurckgetreten war,
wurde $Niemeyer$ gewhlt. Auch $Quandel$ lehnte die auf ihn gefallene
Wahl ab.

Trotzdem setzten die Kreisverbnde Bochum und Gelsenkirchen, die
zusammen 27 Vereine umfassen, ihre Agitation fort und beschlossen
auf einer Zusammenkunft in $Bochum$ am 20. Februar 1898 das sog.
$Ultimatum$, in welchem sie erklrten, fernerhin nur dann noch dem
Verbande angehren zu knnen, wenn:

  1. Die Bochumer Richtung eine gengende Vertretung in der
     Verbandsleitung erhalte,

  2. der Kasseler Beschlu vom 28. Juni 1897 (wegen Verbindlichkeit des
     Berliner Programmes) in aller Form zurckgenommen werde,

  3. der Verbandsagent $Fischer$ nach seiner freien Ueberzeugung im
     Verbande thtig sein drfe,

  4. in sptestens 6 Wochen eine Verband-Vorstandssitzung zur Ordnung
     dieser Angelegenheiten berufen werde.

Punkt 3 bezieht sich darauf, da gegen Fischer der Vorwurf erhoben
war, da er sich mehrfach in seiner Stellung als Verbandsagent in die
Parteistreitigkeiten im Verbande eingemischt habe.

Um zu diesen Ultimatum Stellung zu nehmen, wurde am 9. Mrz 1898 in
$Witten$ eine Ausschusitzung des Provinzialverbandes abgehalten, in
der man den aufgestellten Forderungen weit entgegen kam. Zu 1) wurde
mit allen gegen 4 Stimmen (aus Bochum und Gelsenkirchen) erklrt, da
die letzten Wahlen nicht im Gegensatze zu Bochum und Gelsenkirchen
gethtigt seien und man bereit sei, den genannten Kreisverbnden bei
knftigen Wahlen entgegenzukommen sowie dahin zu wirken, da sie im
Ausschusse des Gesamtverbandes vertreten seien. Der Antrag, $Weber$
mge zu Gunsten eines Vertreters aus Bochum zurcktreten, wurde mit
groer Mehrheit abgelehnt. Zu 2) wurde den Vertretern aus Bochum und
Gelsenkirchen anheimgestellt, entsprechende Antrge auf Aenderung des
evangelisch-sozialen Programmes einzubringen und dabei erklrt, da
dasselbe berhaupt niemals als bindende Norm fr die gesamte Thtigkeit
der Vereine, sondern nur als Grundlinie und Grenzlinie fr soziale
Vertrge und Diskussionen aufgefat sei. Zu 3) wurde dem Agenten
$Fischer$ zugesichert, da er nach wie vor ungehemmt und unbeschrnkt
nach seiner freien Ueberzeugung im Verbande thtig sein drfe, auch
betont, da ihm dies niemals bestritten sei. Nach der Beschlufassung
zu 2) hatten 4 Mitglieder aus Bochum und Gelsenkirchen die Sitzung
verlassen, whrend 4 andere geblieben waren.

Da die Bochumer sich hiermit nicht fr befriedigt erklrten, so fand am
1. April 1898 in Bochum nochmals eine Ausschusitzung statt in der es
nach scharfen Auseinandersetzungen und nachdem innerhalb der Opposition
selbst verschiedentlich die Gefahr einer Spaltung betont war, gelang,
eine Einigung dahin zustande zu bringen, da, nachdem $Quandel$
erklrt hatte, da er das soziale Programm durchaus anerkenne, der
Verbandsvorstand seinerseits die Gegenerklrung abgab, die Bochumer
Richtung als voll und ganz berechtigt anzuerkennen. An die Stelle
von $Fischer$, der auf sein Amt als erster Schriftfhrer freiwillig
verzichtete, wurde Quandel gewhlt.

Nachdem so die Einigung herbeigefhrt war, erhielt sie auf dem am
12./13. April 1898 in $Kassel$ abgehaltenen $Delegiertentage$ des
Gesamtverbandes noch dadurch, da man $Franken$ in den Verbandsausschu
whlte, ihre Besttigung. Andererseits wurde $Weber$ jetzt endlich
zum ersten Vorsitzenden gewhlt und erhielt auerdem noch dadurch
eine Strkung seiner Stellung, da auch $Stcker$ als Vertreter
des in Berlin neu gegrndeten evangelischen Arbeitervereins in den
Ausschu aufgenommen wurde. In den Verhandlungen trat freilich der
Gegensatz der Anschauungen noch mehrfach hervor, insbesondere bei den
Errterungen der Stellung des evangelischen Arbeiterboten, gegen
dessen Leitung von $Naumann$ ein Vorwurf daraus hergeleitet wurde,
da er bei der Reichstagswahl fr den nationalliberalen Kandidaten in
Bochum eingetreten war. $Naumann$ betonte dabei, die evangelischen
Arbeitervereine trenne von den Ultramontanen ihre evangelische,
von den Sozialdemokraten ihre nationale, von den Nationalliberalen
ihre soziale Gesinnung. Nach erregten Auseinandersetzungen wrde
ein Vermittelungsantrag $Weber$ angenommen, da die Vereine fr
keine bestimmte Parteirichtung eintreten, aber von ihren Mitglieder
voraussetzen, da sie als evangelische, patriotische und soziale
Mnner sich an den Wahlen beteiligen. Der Antrag, da der Verbandstag
knftig wieder in Verbindung mit dem evangelisch-sozialen Kongre
stattfinden sollen, wurde gegen den Widerspruch $Quandel$'s angenommen.

Die brigen Verhandlungen betrafen 1. die Wohnungsfrage, 2.
Koalitionsfreiheit und Berufsvereine, 3. die Bekmpfung des
Alkoholismus, 4. die Einberufung eines nationalen Schutzkongresses
und, 5. die Ausdehnung der Wanderuntersttzung. Die hinsichtlich des
zweiten Punktes angenommene Resolution lautet: Der Gesamtverband
evangelischer Arbeitervereine hlt es im Interesse des sozialen
Friedens, der sozialen Gerechtigkeit und Kultur- und Machtstellung
unseres Verbandes fr dringend geboten, da 1. in Ausfhrung der
kaiserlichen Februarerlasse endlich gesetzliche Bestimmungen ber
die Formen getroffen werden, in denen die Arbeiter durch Vertreter,
die ihr Vertrauen besitzen, zur Wahrnehmung ihrer Interessen bei
Verhandlungen mit den Arbeitgebern befhigt werden, und 2, da auch
dementsprechend die Arbeiter in der Ausbung ihres Koalitionsrechtes
geschtzt werden, indem a) den Berufsvereinen unter der Voraussetzung
der staatlichen Einfhrung $gemeinsamer Organisationen$ der Arbeitgeber
und Arbeitnehmer die Rechtsfhigkeit nicht lnger vorenthalten bleibt,
und b) die Vertretung ihrer wirtschaftlichen Interessen nicht durch
Anwendung des politischen Vereinsgesetzes erschwert wird. Denn solange
berechtigte Forderungen der Arbeiter unerfllt bleiben, ist an eine
erfolgreiche Bekmpfung der Sozialdemokratie nicht zu denken. Der
Zusatz bezglich der gemeinsamen Organisation beruht auf einem von dem
Pastor $Rahlenbeck$ gestellter Antrage.

Schlielich wurde noch ein Protest gegen die von Freiherrn v. $Stumm$
im Reichstage gegen die evangelischen Arbeitervereine erhobenen
Angriffe einstimmig angenommen. Der von $Naumann$ gestellte Antrag, den
Jahresbeitrag zur Verbandskasse auf den Kopf der Mitglieder von 3 auf
10 Pf. zu erhhen, wurde spterer Beschlufassung vorbehalten. Es ist
bemerkenswert, da sowohl der Oberprsident wie der Regierungsprsident
und der Konsistorialprsident dem Verbandstage beiwohnten.

Auch die Verhandlungen der am 19./20. September 1898 in $Wittenberg$
abgehaltenen $Ausschusitzung$ verliefen in demselben Geiste. Auf
Antrag $Weber$'s wurde folgender Beschlu gefat:

Der Ausschu sieht die in der Aeuerung seiner Majestt des Kaisers
vom 6. Oktober 1889 betonte Notwendigkeit, $den Arbeitern die
Ueberzeugung zu verschaffen$, da sie ein gleichberechtigter Stand
sind und als solcher allseitig anerkannt werden, noch nicht als
erfllt an. Eine weitere Fortfhrung der sozialen Reform ist eine
unabweisbare Notwendigkeit. Insbesondere hat diese Fortfhrung der
Sozialreform sich zu erstrecken auf die Schaffung gesetzlicher
Bestimmungen, welche eine wirksame Vertretung der Standesinteressen
der Arbeiter durch Arbeiterausschsse und Arbeiterkammern ermglichen,
auf die Begrndung gemeinsamer Organisationen der Arbeitgeber und
Arbeiter, auf die obligatorische Einfhrung von Einigungsmtern und
Schiedsgerichten mit Urteilsprechung und eventuell mit exekutorischer
Gewalt, auf ein arbeitsstatistisches Amt, auf strengere Beaufsichtigung
der Hausindustrie, auf angemessene Krzung der Arbeitszeit, soweit sie
im Interesse der Gesundheit und des Familienlebens notwendig erscheint,
auf weitere Beschrnkung der Frauen- und Kinderarbeit und auf geregelte
Durchfhrung der Sonntags- und Nachtruhe fr die Arbeiter.

Hinsichtlich des nationalen Arbeiterschutzkongresses wurde beschlossen,
sich an demselben, falls er zustande kommen sollte, zu beteiligen.
Die Forderung eines Reichswohnungsgesetzes und wegen Einrichtung
sozialer Kommissionen wurde wiederholt und daneben die Grndung von
Baugenossenschaften empfohlen. Die Schaffung eines arbeitsstatistischen
Reichsamtes und die Verbesserung der Invalidittsversicherung im
Sinne einer Herabsetzung der Altersrente und der Rentenzahlung bei
teilweiser Invaliditt soll angestrebt werden. Die Zentralisation des
Arbeitsnachweises ist festzuhalten, doch soll er weder in den Hnden
der Arbeiter noch in denen der Arbeitgeber liegen, sondern unter
gemeinsamer oder neutraler Leitung stehen.

Die am 23./24. Mai 1899 in Kiel abgehaltene Delegiertenversammlung
bot noch einige Nachklnge der vorangegangenen Streitigkeiten,
insbesondere erhob $Naumann$ von neuem Angriffe gegen die Haltung des
Evangelischen Arbeiterboten, die durch die offizielle Erklrung ihre
Erledigung fanden, da das Blatt nicht Organ des Gesamtverbandes,
sondern nur dessen Anzeigenblatt sei. Daraufhin hat der badische und
wrttembergische Verband die frhere Verpflichtung seiner Vereine,
den Arbeiterboten zu halten, aufgehoben mit der ausdrcklichen
Begrndung, da man mit dessen sozialpolitischer Haltung nicht
einverstanden sei. Auf den Antrag $Naumanns$ wurde brigens in Kiel
beschlossen zu erklren, da die evangelischen Arbeitervereine
nicht blo religisen, sondern ebenso sozialen Karakter haben. Bei
der Stellungnahme zu der Zuchthausvorlage trat der Gegensatz der
Auffassungen scharf hervor, doch blieb der von $Franken$ vertretene,
dem Gesetze gnstige Standpunkt in der Minderheit, und es wurde
beschlossen, da freilich der Terrorismus, mge er von Arbeitern
oder von Arbeitgebern ausgehen, zu mibilligen sei, da aber die
bestehenden Gesetze eine vollstndig gengende Abhlfe bten und in
ihrer Verschrfung eine bedenkliche Bedrohung der freiheitlichen
Rechte der Arbeiter und eine Gefahr fr unser Volksleben zu erblicken
sei. Hinsichtlich der Errichtung von Arbeiterkammern begrte die
Versammlung die von dem Abgeordneten $Hitze$ und v. $Hehl$ im
Reichstage eingebrachten Antrge als einen ernsten Versuch, die
Frage einer gemeinsamen, der Verstndigung dienenden und nach Berufen
gegliederten Organisation der Arbeiter und Arbeitgeber der Lsung
nher zu bringen. Die brigen Gegenstnde der Tagesordnung betrafen
die alttestamentlichen Propheten, die katholischen Mnnerorden und das
Krankenkassenwesen; in letzterer Beziehung wnschte man Aufhebung der
freien Hlfskassen und Verallgemeinerung der Ortskrankenkassen unter
fest angestellten beeidigten Beamten. --

Die Grundlage der evangelischen Arbeitervereine ist eine dreifache
und wird dies bleiben mssen, nmlich 1. die religise, 2. die
vaterlndische, 3. die soziale. Damit ist gegeben, da eine einseitige
Betonung einer dieser Punkte dem Karakter der Vereine widerspricht,
und dies gilt auch hinsichtlich der sozialen Stellung. Die Vereine
zu reinen Arbeiterinteressenvertretungen umzugestalten, wrde
ihrem Wesen widersprechen, womit vllig vereinbar ist, da sie das
Menschenmaterial liefern, um Vereinigungen rein sozialer Art ins Leben
zu rufen. Auch der Umstand, da in den Vereinen sehr verschiedene
Elemente gemischt sind, da ihnen insbesondere auch kleinere und
grere Arbeitgeber angehren, kommt hierbei in Betracht. Zweifellos
ist dies eine Schwche der Vereine, aber sie bieten dafr den Vorteil
eines gewissen Ausgleiches und gegenseitiger Annherung. Man kann
sie in sozialer Beziehung als eine Schule bezeichnen, und das trifft
zugleich insofern zu, als die Mitglieder sich ganz berwiegend noch
auf der Stufe von Lernenden und Geleiteten befinden. Nicht allein
bilden die treibende Kraft regelmig die Geistlichen, sondern auch die
Anregungen sind stets von oben gekommen, nicht aber aus den eigenen
Reihen der Mitglieder hervorgegangen. Die Ausschusitzungen und
Verbandstage sind die Gelegenheiten, wo von den leitenden Personen die
in ihnen entsprungenen oder im Austausch mit anderen Kreisen gewonnenen
Ideen den brigen Teilnehmern als Anregungen geboten werden, um sie
ihrerseits wieder in den einzelnen Vereinen weiterzugeben. Der Gang ist
von oben noch unten, nicht umgekehrt. Die Vereinsmitglieder pflegen
sogar solchen Anregungen gegenber nicht einmal sonderlich empfnglich
zu sein, wie sich darin zeigt, da Versammlungen, die lediglich
geselligen oder patriotischen Zwecken dienen, viel lebhafter besucht
sind, als solche, in denen Vortrge und Diskussionen stattfinden.

Diese niedrige Entwickelungsstufe hat naturgem zur Folge, da die
intelligenteren und im besten Sinne zielbewuten Arbeiter auf die
Vereine mit einem gewissen Gefhle der Ueberlegenheit herabblicken,
in ihnen ihre Befriedigung nicht finden und sich ihnen fernhalten,
was dann umgekehrt wieder ein Hindernis bietet, zu einer Besserung zu
gelangen. Es ist deshalb heute noch nicht mglich, die evangelischen
Arbeitervereine als Faktor des sozialen Fortschrittes sehr hoch
einzuschtzen, aber es ist nicht zu verkennen, da sie sich in
aufsteigender Richtung bewegen, und es ist zu hoffen, da ihnen noch
eine Zukunft beschieden ist.


                          B. Katholische[164].

$Die katholische Kirche$ hat von jeher ihre gewaltige uere Macht
aufgebaut auf einer Anpassung an die Verhltnisse des Lebens, wie sie
die protestantische niemals erreicht hat und vielleicht nach ihrer
Grundauffassung niemals erreichen kann. Dazu gehrt einerseits die
kluge Ausnutzung weltgeschichtlicher Entwickelungen und andererseits
die enge Fhlung mit dem Volksleben. Beide Gesichtspunkte treffen
zusammen bei der Stellung der katholischen Kirche zur sozialen Frage:
sie hat frh erkannt, da in der sozialen Bewegung der Gegenwart ein
Machtfaktor allerersten Ranges geboten ist, und indem sie sich auf ihn
sttzt, macht sie sich ihn selbst dienstbar; sie kann dies aber um so
eher, als die Fhlung mit dem Volksleben, die Frsorge fr die breiten
Volksschichten und eine gewisse zwischen Leiten und Nachgeben gegen die
Volksstrmungen gemischte Haltung ihrem Wesen und ihrer geschichtlichen
Entwicklung entspricht.

  [164] Eine zusammenhngende Darstellung des katholischen
        Arbeitervereinswesens giebt es nicht auer dem schon 1879
        erschienenen Buche von $Bongartz$: Das katholisch-soziale
        Vereinswesen in Deutschland, Wrzburg. Ich verdanke das benutzte
        Material der Vermittelung der Herren Prof. Dr. $Hitze$,
        Dr. $Pieper$, Generalsekretrs des kathol. Volksvereins
        in M.-Gladbach und des Benefizianten $Huber$ in Mnchen,
        sowie der Redaktion des Arbeiter in Mnchen. Die letztere
        Zeitschrift ist die beste Sammelstelle fr die katholische
        Arbeiterbewegung. Daneben bestehen noch an Zeitschriften: Der
        christliche Arbeiter in $Zell$ fr Baden, der Christliche
        Arbeiterfreund in Kln-Ehrenfeld fr Westdeutschland und
        Der Arbeiter in Berlin fr Nord- und Ostdeutschland. Seit
        1. April 1899 erscheint die Westdeutsche Arbeiterzeitung
        in Mnchen-Gladbach. Sie ist das Organ der katholischen
        Arbeitervereine der Erzdizese Kln. Bercksichtigt ist
        das katholische Vereinswesen auch in der Schrift von L. v.
        $Hammerstein$: Das soziale Wirken der Kirche, Trier 1890.

Von besonderer Bedeutung sind hierbei zwei Vereine geworden, die
sich zu geistigen Mittelpunkten der katholisch-sozialen Bestrebungen
entwickelt haben. Der erste ist der 1880 gegrndete $Verband
katholischer Industrieller$ und $Arbeiterfreunde$, der die Frderung
der religisen, sittlichen und materiellen Interessen der Arbeiter
verfolgt; die Mitgliederzahl betrug 1897: 1205. Vorsitzender ist
der bekannte sozialreformerische Fabrikant Landesrat $Brandts$ in
Mnchen-Gladbach, Generalsekretr ist Professor Dr. $Hitze$. Die vom
Vereine herausgegebene Zeitschrift Arbeiterwohl mit 2400 Auflage
ist ein wertvolles Organ fr sozialpolitische Studien. Whrend dieser
Verein sich mehr an die gebildeten Kreise wendet, hat der zweite
Verein, der am 20. November 1890 gegrndete $Volksverein fr das
katholische Deutschland$, die Masse des Volkes ins Auge gefat; auch
sein Vorsitzender ist der genannte Fabrikant $Brandts$; er zhlte
Ende 1891 108000, Anfang 1898 schon 185000 Mitglieder, die Einnahmen
betrugen 1895 142000 Mk., die Ausgaben 111000 Mk. Der Zweck des
Vereins ist die Bekmpfung der Sozialdemokratie und die Verteidigung
der christlichen Ordnung. Er besitzt eine Soziale Auskunftsstelle
in Mnchen-Gladbach, sowie eine ganze Anzahl von Volksbureaus und
wirkt hauptschlich durch Schriftenverbreitung, insbesondere durch
die alle 14 Tage unentgeltlich an 240 katholische Zeitungen versandte
sozialpolitische Korrespondenz.

Die ersten Versuche zu einer Organisation der Arbeiterklasse sind
ausgegangen von dem Vater $Kolping$, der bereits Ende der 1840er
Jahre die $katholischen Gesellenvereine$ ins Leben rief. Dieselben
erreichten bald eine groe Ausdehnung und zhlten 1891 974 Zweigvereine
in allen Lndern mit 75000 Mitglieder und 190 eigenen Hospizen.
Mitglieder knnen nur ledige katholische Handwerksgesellen sein.
Vorsitzender ist kraft seines Amtes der Dizesangeistliche. Politik und
religise Polemik sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. An der
Spitze des ganzen Verbandes steht der Generalprses in Kln. Das Organ
sind die Rheinischen Volksbltter.

Daneben giebt es etwa 110 $Lehrlingsvereine$ mit 1000 Lehrlingen, die
mglichst noch an die Gesellenvereine angeschlossen werden.

Die ersten $katholischen Arbeitervereine$ sind aus den in den 60er
Jahren von dem Bischof v. $Ketteler$ gegrndeten christlich-sozialen
Vereinen hervorgegangen. Eine umfassende Statistik derselben ist 1897
von Benefiziat L. $Huber$ in Mnchen verffentlicht[165]. Danach giebt
es insgesamt in Deutschland 790 Vereine mit 152969 Mitglieder, wovon
auf die Rheinprovinz 231 V. mit 58800 M., auf Westfalen 161 V. mit
30400 M., Hessen-Nassau 11 V. mit 2200 M., Hannover 16 V. mit 1500
M., Provinz Sachsen 23 V. mit 1650 M., Brandenburg 19 V. mit 2220 M.,
Pommern 1 V. mit 145 M., Schlesien 35 V. mit 11000 M., Posen 1 V. mit
270 M., Westpreuen 3 V. mit 1000 M., Ostpreuen 2 V. mit 650 M.,
Bayern 122 V. mit 25362 M., Wrttemberg 29 V. mit 4371 M., Sachsen
2 V. mit 100 M., Baden 56 V. mit 7636 M., Hessen 58 V. mit 9500 M.,
Elsa-Lothringen 23 V. mit 5800 M., Oldenburg 1 V. mit 100 M., Anhalt
1 V. mit 45 M. und Hamburg 1 V. mit 120 M. entfielen. Die Vereine
Sddeutschlands bilden einen besonderen Verband der katholischen
Arbeitervereine Sddeutschlands, der Ende 1898 281 Vereine mit 46535
ordentlichen und 6184 auerordentlichen Mitgliedern umfate und
regelmige jhrliche Verbandstage abhlt. Auerhalb desselben stehen
in Bayern noch 31 Vereine mit 4000 Mitgliedern, in Elsa-Lothringen
22 Vereine mit 5000 Mitgliedern. Die hessischen Vereine bilden einen
besonderen Verband. Rechnet man alle diese Vereine zusammen, so ergeben
sich fr Sddeutschland 340 Vereine mit rund 60000 ordentlichen
Mitgliedern. Von den Vereinen besitzen 102 eigne Sterbekassen mit 22454
Mitgliedern, die 1898 25784 Mk. Sterbegeld auszahlten. In 105 Vereinen
bestehen Krankenkassen mit 14597 Mitgliedern, die 1898 an Krankengeld
89835 Mk. verteilten. Sechs Vereine haben Huser mit Wohnungen fr
die Mitglieder im Gesamtwerte von fast 2 Millionen Mark. Die in
den Sparkassen der Vereine hinterlassenen Guthaben der Mitglieder
betragen 430962 Mk. bei 3357 Einlegern. Das Vermgen aller Vereine
einschlielich des Reservefonds der Kranken- und Sterbekassen beluft
sich auf 396750 Mk.

  [165] Unter dem Titel Verzeichnis der katholischen Arbeitervereine
        Deutschlands, Oesterreichs und der Schweiz. Mnchen, Verlag des
        Arbeiters, 1897.

Das Hauptgewicht wird in den meisten Vereinen neben der Pflege
religiser Gesinnung und Vortrgen belehrender und unterhaltender
Natur auf die Kasseneinrichtungen gelegt. In 79 Vereinen bestehen
Sterbekassen, in denen 17407 Mitglieder versichert sind; 88 Vereine
haben Krankenkassen mit 12197 Mitgliedern.

Der Gesamtverband besitzt eine Zentralkrankengeldzuschukasse der
katholischen Arbeitervereine Deutschlands mit dem Sitze in Dsseldorf,
der 28 Vereine mit 1923 Mitgliedern, und eine Sterbekasse, der 29
Vereine mit 2281 Mitglieder angehren.

Viele Vereine haben Spar-, Darlehns-, Mietzins- und Invalidenkassen,
Kassen fr Arbeitslose, Arbeitsnachweisestellen, Volksbureaus,
Bibliotheken und Konsumvereine, 5 Vereine besitzen eigene Huser. Das
Vermgen aller Vereine betrgt 327504 Mk.

Auer den eigentlichen Arbeitervereinen bestehen schon seit den 50er
Jahren noch zahlreiche Vereine junger Kaufleute, die sich im September
1897 in Mainz zu einem $Verbande der kaufmnnischen Kongregationen und
katholischen kaufmnnischen Vereine Deutschlands$ zusammengeschlossen
haben. Der Verband besteht aus 78 Vereinen und 9 Kongregationen mit
82000 Mitgliedern und besitzt in der Mercuria ein eigenes Organ.

Smtliche Vereinigungen dieser Art stehen untereinander in Verbindung
durch die jhrlichen Generalversammlungen der Prsides, durch ein
stndiges Zentralkomitee und die von Dr. $Oberdrffer$ herausgegebenen
Klner Korrespondenz fr die geistlichen Prsides katholischer
Vereinigungen der arbeitenden Stnde.


                          C. Fachabteilungen.

Die evangelischen wie die katholischen Arbeitervereine sind nicht
als wirkliche Gewerkvereine anzusehen, und zwar schon aus dem
Grunde, weil sie keinen Unterschied nach der Berufsthtigkeit
machen; auerdem pflegen sie auch mehr allgemeine Zwecke als die
eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben zu frdern. Trotzdem kommen
die Arbeitervereine als Vorstufen der gewerkschaftlichen Entwickelung
in Betracht, da sie das Zusammengehrigkeitsgefhl der Mitglieder
ausbilden und im guten Sinn das Klassenbewutsein entwickeln.

In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich
dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewut geworden und
hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befrdern, die Errichtung
von $Fachabteilungen$ oder $Fachsektionen$ erkannt. Dieselben
bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins
und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle
Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar
und Vermgen gehrt dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen
besonderen Vorstand, und die Fhlung mit dem Vereine beruht nur darauf,
da dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung
beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und
die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkmpfe sollen mglichst
durch gtlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht
mglich, so soll auch vor Streiks nicht zurckgeschreckt werden.
Gesellige Vergngungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine
vorbehalten.

Die Grndung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite
ins Auge gefat und durch einen von Dr. $Oberdrffer$ in der Klner
Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, verffentlichten Entwurf
vorbereitet. Durch den Beschlu des 1893 in Regensburg abgehaltenen
Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm
empfohlen.

Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten
ersehen aus den von Dr. $Hitze$ aufgestellten Leitstzen, welche
sowohl auf der Generalversammlung der Prsides der katholischen
Gesellenvereine in Wrzburg am 24. September 1894 als von dem
Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom
11. Oktober 1894 in Kln angenommen sind und deshalb jetzt deren
gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:

     I. Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das
        Recht wie das Bedrfnis, sich zur Wahrung und Frderung ihrer
        Berufsinteressen zusammenzuschlieen.

    II. Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen
        fast ausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem
        Einflu, sind so eine bedrohliche Gefahr fr die christlichen
        Arbeiter.

   III. Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, da entweder
        $christliche Gewerkvereine$ gegrndet werden, oder aber da
        die christlichen Arbeiter so geschult werden, da sie den
        sozialdemokratischen bezw. liberalen Einflu zu paralysieren
        vermgen.

    IV. Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden,
        erfolgreichen Organisation unserer Arbeiter -- sei es
        selbstndig, sei es im Rahmen der bestehenden Organisationen
        -- ist die Bildung von $Fachabteilungen$ in den bestehenden
        katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen.

     V. Die Ziele dieser Fachabteilungen sind:

     1. Frderung der Fachbildung durch:

        a) Unterrichte, Vortrge, Ausstellungen u. s. w.;

        b) Beschaffung einer Fachbibliothek;

        c) Besprechungen, Vermittelung von entsprechenden Arbeitsstellen.

     2. Grndliche Unterweisung bezglich der bestehenden sozialen
        Gesetze und Veranstaltungen; praktische Anleitung zu
        zweckmiger Mitwirkung bei Ausfhrung bezw. Verwaltung
        derselben.

     3. Besprechungen und Erhebungen bezglich der bestehenden
        Arbeiterverhltnisse, Klarlegung der Mistnde und der
        Wege zur Abhlfe; Mitteilung und Anregung entsprechender
        Verbesserungen und Einrichtungen bei den berufenen Instanzen.
        Diese Anregungen werden in der Regel und zunchst von den
        einzelnen Mitgliedern an zustndiger Stelle (beim einzelnen
        Arbeitgeber in bescheidener, vertrauensvoller, bestimmter
        Aussprache, im Arbeiterausschu, im Vorstande der Krankenkasse,
        im Gewerbegerichte u. s. w. angebracht, whrend in anderen
        Fllen schriftliche oder mndliche Vorstellungen von Seiten der
        Fachabteilung als solcher sich empfehlen. Diese knnen gerichtet
        werden:

        a) an die Vorstnde der Krankenkassen, der
           Unfallversicherungsgenossenschaften u. s. w.;

        b) an die Handelskammer oder Arbeitgeber- und gemeinntzige
           Verbnde (Aktien-Baugesellschaften, Vereine fr
           Haushaltungsschulen, Ferienkolonieen, fr Wchnerinnenfrsorge,
           Volkskaffeehufer, Badeanstalten u. s. w.;

        c) an das Gewerbegericht, welches nicht nur in Lohn- &c.
           Streitigkeiten entscheidet, sondern auch berufen ist,
           Vorschlge und Anregungen den Behrden und gesetzgebenden
           Faktoren zu unterbreiten;

        d) an die Gewerbe-Aufsichtsbeamten (Fabrikinspektoren);

        e) an die Gemeindebehrden (z. B. betr. ortsstatutarische
           Regelung der Lohnzahlung ( 119a der Gewerbeordnung) oder die
           Ortspolizeibehrde (z. B. Verpflichtung zur Einrichtung von
           Wasch- und Umkleiderumen, von Eslen in Fabriken u. s. w.
           ( 120d der Gewerbeordnung). Endlich kann in gegebenen Fllen
           auch

        f) an die ffentliche Meinung appelliert werden durch ruhige,
           wohl berlegte, mavolle Darstellung der Mistnde und
           praktische, wohlbegrndete Vorschlge zur Abhlfe in
           Zeitungen und Vortrgen. Gewi kann und soll auch das letzte
           Mittel zur Erreichung berechtigter Wnsche und Forderungen
           -- der Streik -- den Arbeitern nicht beschrnkt werden,
           aber schon die lokale und konfessionelle Beschrnkung der
           Organisation wird die selbstndige Aufnahme und Durchfhrung
           eines solchen kaum mglich erscheinen lassen. Jedenfalls wird
           der (geistliche) Prses und Vorstand des Vereins mit Erfolg
           dahin wirken, da

     1. erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden;

     2. nicht blo die Gesichtspunkte und Grnde der Arbeiter, sondern
        auch die Gegengrnde der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und
        Gefahren des Streiks zur vollen Erwgung kommen, da

     3. neben den Gegenstzen auch der Solidaritt der Interessen, sowie
        der Gesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde;
        da

     4. der Friede immer das bewute Ziel bleibt. Jedenfalls mssen
        von dieser Erwgung aus auch die Arbeitgeber und Behrden
        die selbststndige Fachorganisation der katholischen bezw.
        christlichen Arbeiter -- als einziges Mittel, sie den
        sozialdemokratischen Organisationen und deren Einflssen
        fernzuhalten und denselben auch im Augenblick des Streiks eine
        migende Macht an die Seite zu stellen -- freudig begren;

     5. Errichtung von Zuschu-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w.,
        Vermittelung guter Arbeitsstellen u. s. w.

    VI. Die Fachabteilung wird von einem selbstgewhlten Vorstande
        (Vorsitzenden, Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet.
        -- Erfolg und Geist hngt wesentlich vom Vorsitzenden ab;
        deshalb empfiehlt es sich, fr die Wahl die Besttigung des
        (geistlichen) Prses vorzusehen. -- Der Vereinsprses ist als
        solcher Mitglied des Vorstandes mit beratender Stimme.

   VII. Die Thtigkeit der Fachabteilung beschrnkt sich auf die
        Verfolgung der materiellen Berufsinteressen. Feste,
        gesellige Vergngungen u. s. w. sind ausgeschlossen. Nur
        Vereinsmitglieder knnen in die Fachabteilung aufgenommen
        werden, andernfalls bedarf es der ausdrcklichen Genehmigung des
        Prses des Vereins.

  VIII. Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten
        geschaffenen Gesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt
        machen, soll sie anleiten, nicht blo zu raisonnieren, sondern
        positive, praktische Vorschlge zu machen, soll sie auf die Wege
        zur friedlichen Begleichung ihrer Klagen, zur vertrauensvollen
        Aussprache ihrer Anschauungen und Wnsche bei Vorstnden,
        Arbeitgebern und Behrden hinfhren, soll nicht der Verhetzung,
        sondern dem sozialen Frieden dienen.

Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und,
wie bereits erwhnt, in der Ausschusitzung in Kln am 11. Oktober 1894
die $Hitze$'schen Leitstze auch fr die evangelischen Arbeitervereine
angenommen. Aber der Beschlu scheint praktische Folgen bisher noch
kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die
durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind
in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine
1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der
Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem $Hirsch-Duncker$'schen
Verbande angeschlossen, doch gehren ihre Mitglieder zugleich dem
Evangelischen Arbeitervereine an.

Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen.
Insbesondere die beiden Vereine Arbeiterschutz in Berlin und Mnchen
verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die
materiellen Interessen der Mitglieder zu frdern, insbesondere

  1. die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen
     wirtschaftlichen Fragen Aufklrung zu verschaffen, ganz besonders
     aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mistnden in Fabriken,
     Werksttten u. s. w. energisch zu dringen;

  2. die Grndung von Fachsektionen zu frdern;

  3. das Verhltnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den
     Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen
     und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe
     anzustreben;

  4. in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen,
     Beistand zu gewhren;

  5. wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern
     Reiseuntersttzung zu gewhren, bezw. fr billige Unterkunft zu
     sorgen.

Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter ber 17 Jahre werden.
Die Fachsektionen whlen je einen Obmann, einen Kassierer und einen
Schriftfhrer. Diese Personen sind zugleich Ausschumitglieder des
Vereins Arbeiterschutz.

In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde
in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten
Generalversammlung erwhnt, da die Mitgliederzahl ber 700 betrage
und 5 Fachsektionen umfasse, nmlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter,
Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter
und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenuntersttzung eingefhrt.
Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um
die gewerkschaftliche Organisierung der stlichen Provinzen Preuens
anzubahnen. In Mnchen sind Fachsektionen gebildet fr die Schuhmacher,
die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die
Schreiner, die Sger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschftigten
Arbeiter, die stdtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter
und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser
Sektionen sind wrtlich bereinstimmend und bezeichnen als Zweck,
im Einvernehmen und mit Hlfe des Vereins Arbeiterschutz, 1. die
materiellen Interessen der Mitglieder zu frdern und zu schtzen; 2.
die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen
Fragen Aufklrung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu
gewhren. Die monatlichen Beitrge sind 20 Pf.

Auch das katholische Arbeitersekretariat in Stuttgart hat sich
der Bildung von Fachabteilungen unterzogen. Es bestehen solche in
Stuttgart fr Bauhandwerker, Textil-, Metall- und Holzarbeiter in
Rehberg fr Bauhandwerker, in Ailingen fr landwirtschaftliche
Arbeiter. Die Statuten sind wrtlich bereinstimmend und bezeichnen als
Zweck, 1. die Frderung der Fachbildung durch Unterricht, Vortrge,
Bibliothek; 2. Unterweisung bezglich der bestehenden sozialen Gesetze
und Anleitung zur Mitwirkung bei deren Ausfhrung; 3. Erhebungen
ber die Arbeiterverhltnisse, die Mistnde und deren Abhlfe; 4.
Beistand in Berufsstreitigkeiten; 5. Vermittelung von Arbeitsstellen
und Untersttzung gemaregelter arbeitsloser und durchreisender
Mitglieder. Gesellige Unterhaltung ist ausgeschlossen. Bei Streiks und
Aussperrungen sollen mit Hlfe des Arbeitervereins Mittel gesammelt
werden.

Uebrigens bestehen auch innerhalb der katholischen Gesellenvereine
(z. B. in Kln) Fachgenossenschaften. Sie bezwecken 1. Hebung des
Standesbewutseins und Pflege des Gemeinsinns; 2. die gewerbliche
Fortbildung der Mitglieder; 3. die Vertretung der Interessen der
Gehlfenschaft. Als Mittel werden bezeichnet: 1. wchentliche
Versammlungen zur Errterung gewerblicher Fragen, insbesondere des
Genossenschaftswesens; 2. Unterrichtskurse und Fachschriften; 3.
Anregung und Vorschlge zur Abschaffung bestehender Mistnde im Wege
friedlicher Vorstellungen bei den magebenden Stellen (Arbeitgeber,
Innungsvorstand, Gewerbeinspektor), uerstenfalls besonnene Anrufung
der ffentlichen Meinung. Gesellige Veranstaltungen bleiben den
Vereinen vorbehalten.


                  D. Christlich-soziale Gewerkvereine.

Es ist wunderbar, da, nachdem zunchst beide christliche Bekenntnisse
in der Begrndung von Arbeitervereinen nicht allein getrennt
vorgegangen, sondern bei ihrem Vorgehen geradezu durch einen
konfessionell-propagandistischen Zweck geleitet waren, es mglich
geworden ist, da sie sich zur gemeinsamer sozialpolitischer Thtigkeit
verbinden, ja da von beiden Seiten und insbesondere auch von den
Fhrern der Zentrumspartei, die doch zur Verteidigung der spezifisch
katholischen Interessen begrndet ist, offen die Parole ausgegeben
wird, die konfessionellen Znkereien zu unterdrcken. Auf dem IV.
Delegiertentage der katholischen Arbeitervereine der Erzdizese Kln in
Essen am 23. Oktober 1898 wurde in einer Resolution ausdrcklich die
Grndung von Arbeiterberufsvereinen auf christlich-interkonfessioneller
Grundlage fr dringend erforderlich erklrt. Es zeigt sich eben, da in
jeder Zeitperiode ein einziges, ihren Karakter bestimmendes Moment alle
anderen berragt und zurckdrngt. Heute ist dies das soziale, hinter
dem zeitweilig sogar das religise in den Schatten tritt.

Der Versuch, christlich-soziale Gewerkvereine zu grnden, in denen
der Gegensatz des Bekenntnisses zu Gunsten parittischer Behandlung
zurcktritt, ist erst in den letzten Jahren gemacht. Das erfolgreichste
Unternehmen dieser Art ist der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter,
der wegen der engen Verbindung mit der allgemeinen Bergarbeiterbewegung
in diesem Zusammenhange bereits oben[166] behandelt ist. Den
Bergarbeitern sind die Eisenbahnarbeiter gefolgt, deren Vereine, und
zwar sowohl der Verein Deutscher Eisenbahnhandwerker, wie der Bayrische
und Badische Eisenbahnerverband ebenfalls bereits oben[167] ihre
Darstellung gefunden haben. Der Gewerkverein der Ziegler, die einzige
bisher von evangelischer Seite ausgegangene Grndung, ist spter noch
zu behandeln[168]. Die brigen Bildungen dieser Art sind bis jetzt
von geringerer Bedeutung, aber da es sich um eine erst jetzt neu
einsetzende Bewegung handelt, so ist daraus nicht zu schlieen, da sie
nicht die Aussicht habe, sich in grerem Mastabe zu entwickeln.

  [166] S. 299.

  [167] S. 335 ff.

  [168] Vgl. unten Teil III.

Die bisherigen Vereine sind fast ausschlielich von katholischer Seite
begrndet und es ist deshalb begreiflich, da in ihnen der Einflu
dieses Ursprunges sich geltend macht. Es liegt aber kein Grund vor, der
Erklrung zu mitrauen, da eine einseitige Leitung nicht beabsichtigt
sei; wie weit auch die evangelischen Kreise den bezeichneten Weg
betreten werden, mu erst die Zukunft lehren.

Im folgenden werde ich dasjenige Material zusammenstellen, dessen
Beschaffung mir gelungen ist; ich darf brigens annehmen, da
dasselbe ziemlich vollstndig ist. Die besten Quellen sind die
christlich-sozialen Arbeiterbltter, insbesondere der in Mnchen
erscheinende Arbeiter, das Organ des Verbandes katholischer
Arbeitervereine Sddeutschlands und zugleich der meisten zu erwhnenden
Einzelvereine, das 1899 im 10. Jahrgange und in einer Auflage 21000
erscheint.


          a) $Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid$[169].

Am erfolgreichsten ist bis jetzt die Schaffung christlich-sozialer
Gewerkschaften unter den Textilarbeitern gewesen. Der lteste Verein
dieser Art ist der am 27. Dezember 1896 gegrndete christlich-soziale
Textilarbeiterverband von Aachen, Burtscheid und Umgegend. Er umfat
die Arbeiter der Weberei und der verwandten Betriebe, Spinner, Wirker,
Scherer, Walker, Frber, Rauher, Presser, Dekatierer, Appretierer
u. s. w. und hat seinen Sitz in Aachen. Der Verband steht auf
christlich-glubigem und monarchischem Boden und verfolgt im Sinne
der Zentrumspartei auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes
soziale Zwecke zur Frderung der Lage und der geistigen, moralischen
und materiellen Interessen der christlich-sozialen Textilarbeiter in
Aachen, Burtscheid und Umgegend.

  [169] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

   1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhltnisse zwischen
      allen Faktoren des gewerblichen Lebens, vornehmlich zwischen
      Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft;

   2. die Regelung der Lohnverhltnisse der Arbeiterschaft, die Erhebung
      und Erhaltung derselben auf einer Hhe, die dem Arbeiter und
      seiner Familie ein auskmmliches, geordnetes und sicheres Dasein
      garantiert;

   3. die Besserung der Verhltnisse in den Fabriken und Werksttten
      selbst, die Herstellung von ausreichenden Schutzvorrichtungen,
      die Mehrung der Lftungs- und anderer die Gesundheit erhaltender
      Vorrichtungen, die Begrenzung der Arbeitszeit auf ein ertrgliches
      Ma, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken, die
      Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschrume fr beide
      Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschssen &c.

   4. die Einsetzung einer Vermittelungsinstanz fr die Flle von
      Lohndifferenzen und Streiks, mit welcher zur Erzielung
      eines Ausgleichs die streitenden Parteien gegebenen Falles
      zusammentreten;

   5. die Besserung der Wohnungsverhltnisse der Arbeiterschaft;

   6. die Arbeitsvermittelung fr die Mitglieder des Verbandes;

   7. die Begrndung einer Hlfskasse fr besondere Notflle jener
      Mitglieder des Verbandes, welche sich einer solchen Hlfskasse
      anschlieen;

   8. die Leistung von Rechtsschutz und die Vertretung der Mitglieder in
      Klagefllen, welche aus dem Arbeitsverhltnis erwachsen und nicht
      der Kompetenz des Gewerbegerichtes unterstehen;

   9. die Erstattung von Gutachten und Eingaben ber besondere, das
      Verhltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende
      Fragen, Rechte und strittige Interessen an die zustndigen
      Behrden &c. wie an die Parlamente;

  10. die Vorbereitung und Durchfhrung der Gewerbegerichts-
      und Ortskrankenkassen wie die eventuelle Beteiligung an den
      Fabrikausschu- und anderen Wahlen im christlich-sozialen Sinne.

Ausgeschlossen aus den Verhandlungen des Verbandes ist die Besprechung
rein-politischer und konfessioneller Fragen.

Der Verband steht im Gegensatze zur Sozialdemokratie. Nach den Statuten
hat sich jedes Mitglied bei seiner Aufnahme auf Ehrenwort auf die
Statuten zu verpflichten und sich dadurch feierlich und ffentlich
als Gegner der Umsturzparteien aller Art zu bekennen. Ebenso erlischt
die Mitgliedschaft, wenn der Betreffende als Genosse einer der
Umsturzparteien erkannt wird. Eine Anlehnung an alle znftlerischen
Einrichtungen tritt hervor in der Bestimmung der Statuten, da einem
verstorbenen Mitgliede bei dessen Beerdigung seitens des Verbandes die
letzten Ehren zu erweisen sind. Gehrt der Verstorbene der katholischen
Konfession an, so wird fr seine Seelenruhe auf Kosten des Verbandes
eine Messe gelesen. Den Hinterbliebenen nichtkatholischer Mitglieder
wird der Betrag von 2 Mk. berwiesen.

Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem 15 Verbands- und 5
Ehrenmitglieder angehren.

Der Verband hat eine Kommission gebildet, welche bei Gefahr eines
ausbrechenden Streiks denselben prft und eine Vermittelung versucht,
aber, falls diese nicht zu erreichen ist und der Streik als berechtigt
befunden wird, mit aller Entschiedenheit zu Gunsten der Arbeiter
einzutreten hat. Bisher sind auf diese Weise bereits zwei Streiks
beigelegt Die Mitgliederzahl betrug im April 1899 etwa 4000.

Neben dem Verbnde der Textilarbeiter ist im Sommer 1898 auch ein
solcher der Textilarbeiterinnen unter dem Namen $Verband der
christlich-sozialen Textilarbeiterinnen von Aachen, Burtscheid und
Umgegend$ gebildet, der im April 1899 300 Mitglieder zhlte. Die
Grndung eines besonderen Verbandes ist lediglich die Folge einer
Rcksicht auf das Vereinsgesetz; beide Verbnde wollen durchaus Hand in
Hand gehen.


                 b) $Textilarbeiterverein Eupen$[170].

Gleichzeitig mit dem Aachener Verbande, Ende Dezember 1896,
wurde in unmittelbarem Anschlu an ihn der christlich-soziale
Textilarbeiterverband von Eupen und Umgegend gegrndet. Die Statuten
stimmen wrtlich mit denjenigen von Aachen berein. Die Mitgliederzahl
ist von den zunchst beigetretenen 350 bis zum April 1899 auf 500
gestiegen. Die unmittelbare Veranlassung des Verbandes war ein Streit
der Arbeiter mit einer der dortigen Firmen ber die Einfhrung des
englischen Zweistuhlsystems, das die Arbeiter um so mehr ablehnten,
als ohnehin schon 30% arbeitslos sind. Der Verband hat bis jetzt einen
hierdurch verursachten Streik glcklich durchgefhrt. Im brigen hat
seine Wirksamkeit sich auf eine bisher erfolglose Agitation zu Gunsten
der Einfhrung eines Gewerbegerichts beschrnkt; die Fabrikanten
verhalten sich ihm gegenber ablehnend und auch in der Brgerschaft
findet er wenig Entgegenkommen, dagegen hat der Verband nach der
Mitteilung seines Vorstandes bei der letzten Reichstagswahl in
Verbindung mit dem Verbande in Aachen es durchgesetzt, an Stelle des
frheren Abgeordneten einen tchtigen Sozialpolitiker durchzubringen.

  [170] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Auch hier ist im Anschlu an den Verband ein solcher der
$Textilarbeiterinnen$ begrndet, der im April 1899 150 Mitglieder
zhlte.


                 c) $Textilarbeiterverein Dren$[171].

Auch in Dren hat sich im Januar 1898 nach dem Vorbilde des Aachener
ein christlicher Textilarbeiterverein gebildet, dem April 1899
800 Mitglieder angehrten. Die uere Veranlassung bestand in der
Absicht, Mihelligkeiten zwischen den beiden vorhandenen Vereinen,
einem Weberverein und einem Arbeiterverein, die beide vorwiegend
die Geselligkeit pflegten, zu beseitigen und gleichzeitig ernstere
Aufgaben zu frdern. Die Anregung zur Grndung ging aus von dem
katholischen Volksverein in Mnchen-Gladbach und dem Bayrischen
Textilarbeiterverbande, doch wrde sie kaum gelungen sein ohne Mithlfe
des Kaplans $Kpper$ in Dren, der sich dadurch allerdings lebhafte
Angriffe der dortigen Fabrikanten zuzog.

  [171] Das Material verdanke ich Herrn Kaplan $Kpper$ in Dren.

Die Statuten entsprechen denjenigen von Aachen-Burtscheid und
bezeichnen als Zweck die Abwehr von Uebergriffen seitens der
Arbeitgeber, Durchfhrung der Arbeiterschutzgesetze, Verbesserung
der Lage der Mitglieder insbesondere bezglich der Lhne und der
Arbeitszeit; auch soll eine Krankenkasse und erforderlichenfalls eine
Streikkasse ins Leben gerufen werden. Besprechung politischer und
religiser Fragen, sowie gesellige Vergngungen sind ausgeschlossen.
Personen, die einem sozialdemokratischen Vereine angehren oder
sozialdemokratische Bestrebungen befrden, ist die Mitgliedschaft
verboten. Neben dem Vorstande besteht ein Ehrenrat, dem u. a. der
Vorsitzende des Webervereins sowie derjenige des christlich-sozialen
Arbeitervereins angehren. Die Thtigkeit des Vereins hat sich
bisher auf Versammlungen und Verhandlungen mit dem Landrat und dem
Fabrikinspektor beschrnkt. Organ des Vereins ist der Christliche
Arbeiterfreund.


      d) $Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter$.

In der Krefelder Weberindustrie war man bereits 1848 infolge von
Verhandlungen zwischen den Webermeistern, den Fabrikanten, der
Handelskammer und dem Gemeinderate zur Aufstellung einer einheitlichen
Lohnliste gelangt, die am 27. Mrz 1848 in Kraft trat, eingehende
Bestimmungen zur Abstellung eingerissener Mibruche enthielt und vor
allem die gleichmige Bezahlung nach einem festen Tarife sicherte.
Aber schon nach einigen Jahren war sie auer Uebung gekommen, und dies
hatte zur Folge gehabt, da eine Lohndrckerei Platz griff, die auch
von den wohlmeinenderen Fabrikanten als unertrglich anerkannt wurde.

Bis Anfang 1898 bestanden in Krefeld 6 Weberorganisationen, nmlich
je eine Fachabteilung des katholischen und des evangelischen
Arbeitervereins, die Weberunion, die Weberinnung, ein
Hirsch-Duncker'scher Gewerkverein und eine sozialistische Gewerkschaft.
Die erstgedachten 5 Organisationen hatten sich seit einigen Jahren zu
der Krefelder Webervereinigung zusammengeschlossen, die insbesondere
auch der Lohnfrage ihre Aufmerksamkeit zuwandte und am 9. Dezember
1897 unter Vermittelung der seitens des Gemeinderates niedergesetzten
sozialen Kommission in Verhandlungen mit den Fabrikanten eingetreten
war. Dieselben schienen aber wenig Erfolg zu versprechen und dies
war wohl der Grund, weshalb die Weberinnung ohne Rcksicht auf
diese Verhandlungen eigene Wege einschlug und unter Beteiligung
vieler Mitglieder der brigen Korporationen im Mrz 1898 den
$Niederrheinischen Weberverband$ grndete, der Ende 1898 etwa 3000
Mitglieder zhlte und gewhnlich nach seinem Grnder $Lttger$ benannt
wird.

Von der katholischen wie von der evangelischen Fachabteilung wurde
die Beteiligung abgelehnt, ja die erstere beschlo am 13. Mrz 1898,
mit der Begrndung, da die alte Vereinigung thatschlich aufgelst
sei, nunmehr die Grndung eines allgemeinen niederrheinischen
Textilarbeiterverbandes auf christlicher Grundlage in die Hand zu
nehmen. Am 24. April 1898 wurde darauf in einer von 161 Vertretern aus
27 Orten besuchten Versammlung der in der Ueberschrift genannte Verband
gegrndet, der im April 1899 in 44 Ortsgruppen 6400 Mitglieder zhlte.

Da die brigen der genannten Organisationen sich aufgelst hatten,
so gab es also jetzt 3 Weberverbnde, nmlich: 1. den christlichen
Verband; 2. den sozialistischen deutschen Textilarbeiterverband; 3.
den Niederrheinischen Weberverband (sog. Lttger Verband).

Der christliche Verband hat nach seinem Statut den Zweck, auf
dem Boden der christlichen Sozialpolitik und der gegenwrtigen
Gesellschaftsordnung auf gesetzlichem Wege die sozialen und
wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder zu frdern. Die Errterung
konfessioneller und parteipolitischer Fragen ist ausgeschlossen.
Als Mittel zur Erreichung werden bezeichnet: 1. Statistische
Erhebungen ber Lohn- und Arbeitsverhltnisse; 2. Verhandlungen mit
den Arbeitgebern zur Herbeifhrung eines gerechten und angemessenen
Lohnes, welcher auch zum standesmigen Unterhalte einer normalen
Familie hinreicht, sowie zur Beseitigung begrndeter Beschwerden
und Durchfhrung berechtigter Wnsche in allen Fabrik- und
Arbeitsverhltnissen; 3. Eingaben und Petitionen an Arbeitgeber,
Behrden, Regierungen und Parlamente; 4. Errichtung von Untersttzungs-
und anderen ntzlichen Kassen; 5. Regelung des Arbeitsnachweises und
Raterteilung in Fragen des Arbeitsverhltnisses; 6. Versammlungen mit
belehrenden und bildenden Vortrgen und Beratungen, besonders ber
praktische Fach- und Arbeitsfragen und ber die soziale Gesetzgebung;
7. Herausgabe eines Verbandsorganes zur Besprechung von Fachfragen und
Verbandsangelegenheiten.

Als Mitglieder knnen aufgenommen werden alle gelernten Arbeiter
und Hlfsarbeiter der Seiden- und jeder anderen Textilindustrie,
wenn sie auf positiv christlichem Boden und in ehrenhaftem Rufe
stehen. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der
sozialdemokratischen Grundstze und Bestrebungen. Neben Vorstand,
Ausschu und Generalversammlung besteht ein Ehrenrat aus 5 Ausschu-
und 4 Ehrenmitgliedern. Derselbe hat die Aufgabe, die Thtigkeit des
Vorstandes zu berwachen.

Der Verband, der seit dem 15. Juli 1898 unter dem Titel Der
christliche Textilarbeiter ein eigenes, monatlich erscheinendes
Organ herausgiebt, umfat sowohl Handweber, wie die Arbeiter in den
mechanischen Webereien, Stoff- und Sammtweber und hat zugleich die
Hlfsarbeiter, Frber und Appreteure einbezogen.

Die Hauptaufgabe des Verbandes war neben der Agitation vor allem
die Stellungnahme zu den zwischen den Webern und den Fabrikanten
bestehenden Streitpunkten, insbesondere die Herstellung einer festen
Lohnliste. Da auch seitens eines der Fabrikanten (v. $Beckerrath$)
die Grndung des Verbandes gerade aus dem Grunde ffentlich empfohlen
wurde, weil nur so die Fabrikanten veranlat werden wrden, zu einer
Lohnerhhung zu gelangen, so schienen die durch Vermittelung der
Handelskammer und der sozialen Kommission eingeleiteten Verhandlungen
guten Erfolg zu versprechen. Allerdings erklrte die Handelskammer es
fr aussichtslos, die Bildung eines Fabrikantenvereins zu versuchen,
wie es von den Arbeitern unter Berufung auf das Beispiel der
Bielefelder Bandfabrikanten[172] gewnscht wurde. Trotzdem gelang es,
einige im November 1898 ausgebrochene Lohnstreitigkeiten mit Erfolg fr
die Arbeiter beizulegen.

  [172] Vgl. unten Teil III.

Aber inzwischen hatten sich 46 Firmen der Stoff-(Seiden-)Weberei
zusammengeschlossen und verffentlichten am 6. Dezember 1898 eine
Erklrung, da sie, um den wachsenden agitatorischen Bestrebungen
nachdrcklich entgegenzutreten, beschlossen htten, sobald eine
von ihnen eingesetzte Kommission einen bei einer einzelnen Firma
ausgebrochenen Streik fr unberechtigt erklren wrde, sofort den
Arbeitern smtlicher Firmen zu kndigen. Am 10. Dezember wurde mit
der Begrndung, da ein schon frher in einer Firma ausgebrochener
Streik als unberechtigt anzusehen sei, diese Drohung verwirklicht, was
von den Arbeitern mit sofortiger Niederlegung der Arbeit beantwortet
wurde. Schlielich gelang es aber doch der sozialen Kommission,
eine Verstndigung dahin herbeizufhren, da eine gemischte
Kommission, bestehend aus drei Fabrikanten und je einem Vertreter
der drei Weberorganisationen (christlicher Verband, niederrheinischer
Weberverband und sozialistische Gewerkschaft) versuchen sollte, eine
gemeinsame Lohnliste aufzustellen und da innerhalb der nchsten 3
Monate weder Arbeitseinstellungen noch Entlassungen vorgenommen werden
drften. Diese gemischte Kommission ist dann am 2. Januar 1899 unter
der Abnderung in Kraft getreten, da jeder der 3 Weberverbnde 3
Vertreter gewhlt hat.

Nachdem so die Streitigkeiten in der $Stoffweberei$ ihren Abschlu
gefunden hatten, schien die Hoffnung eines gleichen Ausganges auch fr
die innerhalb der $Sammetweberei$ bestehenden Streitfragen berechtigt,
aber diese Hoffnung wurde getuscht. Die Fabrikanten (13 an der Zahl),
die sich auch hier zu einem gemeinsamen Vorgehen verbunden hatten,
verffentlichten eine Lohnliste, die sie am 15. Januar einfhren
wollten, die aber nach Ansicht der Arbeiter Lohnherabsetzungen von
15-20% enthielt. Von dem christlichen Verbande wurde auch hier eine
gemischte Kommission, von den beiden anderen Organisationen eine
Anrufung des Gewerbegerichtes empfohlen, aber beide Vorschlge wurden
von den Fabrikanten, die es offenbar auf eine Kraftprobe abgesehen
hatten, abgelehnt und so trat denn am 16. Januar 1899 eine allgemeine
Aussperrung ein, die etwa 3000 Arbeiter umfate. Auch die mehrfach
gemachten Versuche gtlicher Einigung scheiterten anfangs daran, da
die Fabrikanten freilich verschiedene der seitens der Weber gegen
die Lohnliste erhobene Angriffe anerkannten, aber deren Beseitigung
knftigen Verhandlungen vorbehalten wollten und zunchst bedingungslose
Annahme der Lohnliste forderten. Die Fhrer des christlichen
Verbandes glaubten ihren Mitgliedern vorschlagen zu sollen, hierauf
einzugehen und die Lohnliste probeweise einzufhren, doch wurde dieser
Vorschlag in der Versammlung des Verbandes fast einstimmig abgelehnt.
Von den beiden anderen Verbnden wurde die Sonderverhandlung des
christlichen Verbandes scharf getadelt, der letztere wollte aber seine
selbststndige Stellung wahren und hat deshalb auch die Teilnahme
seiner Mitglieder an den gesammelten Streikgeldern abgelehnt. Endlich
Ende April 1899 ist es gelungen, den Streik dadurch beizulegen, da die
Fabrikanten sich zu einer Erhhung der in ihrer Liste festgesetzten
Lhne um 10 Pf. entschlossen.


          e) $Textilarbeiterverband in Mnchen-Gladbach$[173].

Seit dem 20. November 1898 hat sich auch fr Mnchen-Gladbach und
Umgegend ein christlich-sozialer Textilarbeiterverband gebildet.
Zweck des Verbandes ist die Hebung der wirtschaftlichen Lage der
Textilarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage. Als
Mittel werden im Statut bezeichnet: 1. Erhaltung und Frderung eines
friedlichen Einvernehmens mit den Arbeitgebern; 2. zahlenmige
Erhebungen ber die wirtschaftlichen Verhltnisse in der
Textilindustrie am Niederrhein; 3. Mitteilung an die Arbeitgeber von
Beschwerden und Wnschen von Mitgliedern und gemeinsame Verhandlung
hierber; 4. Eingaben an die Behrden, Regierungen und Parlamente zur
Erreichung des erforderlichen gesetzlichen Schutzes der Arbeiter;
5. Gegenseitige Selbsthlfe der Mitglieder in allen Angelegenheiten
ihres Lohn- und Arbeitsverhltnisses besonders durch Einrichtung von
Untersttzungskassen, der Arbeitsvermittelung und Untersttzung bei
Arbeitslosigkeit und Arbeitseinstellung; 6. Belehrung ber alle den
Arbeiterstand betreffenden wirtschaftlichen Fragen durch Vortrge in
Versammlungen und Haltung eines Fachorganes.

  [173] Das Material verdanke ich der Sozialen Auskunftsstelle in
        M.-Gladbach.

In dem Verbande, der im April 1899 etwa 3000 Mitglieder zhlte, sind
katholische und evangelische Arbeiter vertreten, doch bilden die
ersteren die groe Mehrzahl. Der Vorstand besteht aus 15 katholischen
und 5 evangelischen Mitgliedern. Der Verband hat sich bis jetzt
auf friedliche Beilegung einiger Lohnstreitigkeiten beschrnkt.
Verbandsorgan ist der Christliche Textilarbeiter in Krefeld.


              f) $Bayrischer Textilarbeiterverband$[174].

Auch in Bayern ist die Organisation in die Hand genommen und im Jahre
1897 der Verband der Textilarbeiter und -arbeiterinnen in Bayern
gegrndet, dem im April 1899 etwa 4000 Mitglieder in 17 Industrieorten
angehrten. Der Verband hat seinen Sitz in Augsburg. Sein Zweck ist
nach den Statuten die geistige Ausbildung und die Verbesserung der
materiellen Lage der Mitglieder auf christlicher und gesetzlicher
Grundlage. Als Mittel hierzu werden bezeichnet: 1. statistische
Erhebungen, 2. Verhandlungen mit den Arbeitgebern in Lohnfragen,
sowie bei berechtigten Beschwerden und Wnschen der Mitglieder,
3. Eingaben und Petitionen an die Staatsverwaltungen, Behrden,
Regierungen und Parlamente, 4. Einrichtung von Untersttzungskassen,
5. Einrichtung einer Bibliothek, 6. belehrende und bildende Vortrge.
Dabei ist jedoch die Errterung konfessioneller und politischer Fragen
ausgeschlossen. Fr Orte und Bezirke werden Obmnner gewhlt, die die
Generalversammlung bilden. Organ des Verbandes ist der Arbeiter. Der
Beitrag ist monatlich 10 Pf.

  [174] Das Material verdanke ich dem Verbandsvorstande.

Der Verband hat im September 1898 eine Krankenuntersttzungskasse
gebildet, der die Mitglieder beizutreten berechtigt, oder nicht
verpflichtet sind. Daneben hat mit Rcksicht auf die Anfeindungen,
denen die Mitglieder seitens der Fabrikanten ausgesetzt
waren, die Generalversammlung im Mai 1898 beschlossen, eine
Gemaregeltenuntersttzung von wchentlich 9 Mk. zu zahlen. Eine
Bibliothek ist ins Leben gerufen, auch erteilt der Sekretr Auskunft
in Versicherungssachen und sucht Klagen der Mitglieder entweder
persnlich oder durch Vermittelung des Fabrikinspektors zu erledigen.
Der Verband hat im November 1897 eine Petition wegen Einfhrung eines
Maximalarbeitstages fr die einzelnen Industrien an den Reichstag
gerichtet, auch mittels Fragebogen eine Erhebung ber die Lage der
Textilarbeiter veranstaltet. Die treibende Kraft im Verbande ist der
Sekretr $Schirmer$, der zugleich Redakteur des Arbeiters ist, ein
frherer Schlosser.

Der Verband hat groe Schwierigkeiten zu berwinden, da er gleichzeitig
von den Fabrikanten und der Sozialdemokratie bekmpft wird und bei
der gedrckten Lage der Textilarbeiter mit hchst beschrnkten
Mitteln arbeiten mu. Nach Ansicht des Sekretrs ist es sicher, da
wenn mehr Mittel vorhanden wren und die brgerlichen Kreise der
christlichen Gewerkschaftsbewegung mehr Verstndnis entgegenbrchten,
die Sozialdemokratie sich bald nicht mehr als Vertreterin der Arbeiter
aufspielen knnte.


                   g) $Gewerkverein der Maurer$[175].

Im Herbst 1897 bildete sich in Kln eine Konferenz aus Geistlichen
und Laien, die es sich zur Aufgabe machte, die christlichen Arbeiter
zur Grndung eigener Gewerkvereine neben bezw. gegenber den alten
unter sozialdemokratischem Einflusse stehenden zu vereinigen. Die
Konferenz arbeitete unter Zuziehung einzelner intelligenter Arbeiter
ein Statut aus fr einen $Gewerkverein der Maurer, Steinmetzen,
Stukkateure, Bau- und Grundarbeiter Kanal-, Ziegelei-, Tiefbauarbeiter,
Tpfer, Kalkbrenner und verwandter Berufe$, das auch fr alle weiter
zu grndenden Gewerkvereine das Normalstatut bilden sollte. Nachdem
eine im Februar 1898 abgehaltene erste ffentliche Versammlung durch
Streitigkeiten mit den erschienenen Sozialdemokraten vereitelt war,
wurde in einer zweiten, in der nur gegen Eintrittskarten der Zutritt
gestattet war, die Grndung des Gewerkvereins vollzogen. Derselbe
ist als Zentralverband gedacht mit dem Sitze in Kln; die daneben
bestehenden Verwaltungsstellen haben keine eigne Kassenverwaltung,
sondern besorgen nur die Aufnahme von Mitgliedern, die Erhebung
der Beitrge und die Auszahlung der Untersttzungen. Solche
Verwaltungsstellen gab es im April 1899 13 mit etwa 500 Mitgliedern.
Der Beitrag beluft sich auf monatlich 25 Pf.

  [175] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Nach dem Statut bezweckt der Verein den Schutz und die Frderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundstzen
auf gesetzlichem Wege. Als Aufgaben werden bezeichnet:

  1. Erzielung eines gerechten zur standesmigen Lebenshaltung des
     Arbeiters und seiner Familie ausreichenden Lohnes;

  2. Herbeifhrung einer angemessenen Arbeitsdauer, die dem Arbeiter
     die ntige geistige und krperliche Erholung, sowie die Pflege
     eines gesunden Familienlebens ermglicht;

  3. Schutz des Arbeiters nach Magabe der entsprechenden
     Unfallverhtungsvorschriften und der Forderungen von Sittlichkeit
     und Gesundheit;

  4. Vertretung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder,
     Unternehmern, Behrden und gesetzlichen Krperschaften gegenber;

  5. Untersttzung in Fllen der Not, soweit dieselbe innerhalb des
     Vereinszweckes liegt;

  6. Geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung der
     Fachkenntnisse, sowie Bekanntmachung mit allen das Gewerbe
     betreffenden gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften.

Diese Zwecke sucht der Verband zu erreichen

  1. durch Errichtung von Arbeiterausschssen, die bezglich der
     Lohnfrage, der Arbeitszeit und des Arbeiterschutzes mit den
     zustndigen Organen in Verbindung treten und bei etwaigen
     Differenzen oder Streiks die Vermittlung bernehmen;

  2. durch Regelung des Arbeitsnachweises bezw. Pflege der
     Berufsstatistik;

  3. durch Besserung der Wohnungsverhltnisse;

  4. durch Leistung von Rechtschutz bei Streitigkeiten, welche
     aus dem Arbeitsverhltnis erwachsen und nicht zur Kompetenz der
     Gewerbegerichte gehren, zumal durch Vermittlung der Volksbureaus;

  5. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die zustndigen
     Behrden bezw. Parlamente;

  6. durch Vorbereitung und Durchfhrung der Gewerbegerichtswahlen im
     christlich-sozialen Sinne;

  7. durch Errichtung einer Hlfskasse fr alle besondere Flle, die
     innerhalb des Zweckes des Verbandes liegen, bezw. Vermittlung des
     Anschlusses an andere bereits bestehende hnliche Kassen;

  8. durch Versammlungen und belehrende Vortrge unter Ausschlu
     jeglicher konfessionellen oder politischen Errterung, sowie durch
     kostenfreie Zustellung des Verbandsorganes.

Der Verein bestreitet durchaus, in irgend welcher Beziehung zur
Zentrumspartei zu stehen, sondern will parteilos sein. Er fordert
von seinen Mitgliedern keine Erklrung ber ihre Stellung zur
Sozialdemokratie, betrachtet auch ein Zusammengehen mit dieser in rein
wirtschaftlichen Fragen nicht als ausgeschlossen. Bei der Lohnbewegung
der Maurer in Kln im Januar 1898 hat der Verband zusammen mit dem
sozialistischen Alten Verbande eine gemeinschaftliche Lohnkommission
gewhlt, die gemeinsam die erhobenen Forderungen gegenber den
Unternehmern vertrat. Die Bewegung ist friedlich verlaufen und
hat teilweise Erfolg gehabt. In Kalk sind die Mitglieder beider
Organisationen gemeinschaftlich in den Ausstand getreten, der ebenfalls
teilweise Erfolg hatte.

Untersttzungskassen bestehen zur Zeit noch nicht, sind aber
beabsichtigt. Auch ein eigenes Verbandsorgan ist noch nicht geschaffen,
vielmehr bedient der Verein sich des Christlichen Arbeiterfreundes
der in Kln-Ehrenfeld erscheint und von einer aus 3 Prsidenten der
Arbeitervereine bestehenden Kommission redigiert wird. Dem Klner
Vereine sollen die in Rheinland bestehenden kleineren Berufsvereine
angeschlossen werden; ein in Aussicht genommener Delegiertentag der
christlichen Gewerkvereine soll die Organisation weiter ausbauen.

In der am 16. April 1899 in Kln abgehaltenen ersten Generalversammlung
wurde die Ausdehnung der Mitgliedschaft auf alle Bauhandwerker,
einschlielich der Hlfsarbeiter, beschlossen und deshalb der Name
Gewerkverein christlicher Bauhandwerker und verwandter Berufe
angenommen.


                 h) $Gewerkverein der Metallarbeiter.$

Aus der Thtigkeit der bereits genannten sozialen Konferenz ist
auch der Gewerkverein christlicher Metallarbeiter in Kln
hervorgegangen. Derselbe bezweckt den Schutz und die Frderung der
Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundstzen
auf gesetzlichem Wege. Die Mittel zur Erreichung dieses Zweckes
sind im Statut wrtlich gleichlautend bezeichnet mit denjenigen
des Gewerkvereins der Maurer. Der Verein ist erst im Sommer 1898
gegrndet und hat deshalb eine Geschichte noch nicht aufzuweisen.
Die Mitgliederzahl betrgt 80-100. Vereinsorgan ist ebenfalls der
Christliche Arbeiterfreund.


                i) $Gewerkverein der Gastwirtsgehlfen.$

Eine erfolgreiche weitere Grndung der mehrgedachten Konferenz
ist der am 13. Oktober 1898 gegrndete Berufsverein christlicher
Gastwirtsgehlfen. Der Verein, dessen Sitz in Kln ist, der aber
die Organisation der Kellner fr ganz Deutschland anstrebt, bezweckt
nach seinen Statuten den Schutz und die Frderung der Rechte und
Interessen seiner Mitglieder nach christlichen Grundstzen auf
gesetzlichem Wege. Er setzt sich zur Aufgabe: 1. Erzielung geregelter
Arbeits- und Gehaltsbedingungen; 2. Herbeifhrung einer angemessenen
Arbeitsdauer; 3. Rechtsschutz der Mitglieder; 4. Untersttzung in
Fllen der Not; 5. geistige Hebung seiner Mitglieder durch Fortbildung
der Fachkenntnisse; 6. Ermahnung zur Pflichttreue im Berufe und im
brgerlichen Leben, zu ehrenhafter Gesinnungs- und Handlungsweise im
allgemeinen. Diese Zwecke sucht der Verein zu erreichen: 1. durch
Regelung der Stellenvermittelung mittels eines unentgeltlichen
Arbeitsnachweisebureaus im Anschlu an kommunale oder behrdliche
Einrichtungen; 2. durch Leistung von Rechtsschutz mittels der
Volksbureaus; 3. durch Erstattung von Gutachten und Eingaben an die
Behrden bezw. Parlamente; 4. durch Verbreitung und Durchfhrung der
Gewerbegerichtswahlen in christlich-sozialem Sinne; 5. durch Errichtung
einer Hlfskasse; 6. durch Versammlungen und Vortrge unter Ausschlu
jeglicher konfessioneller und parteipolitischer Errterungen.

Der Verein ist als Zentralverein mit Verwaltungsstellen
beabsichtigt. Die Mitgliederzahl betrug am 7. November 1898 etwa
200. Auf Veranlassung der Arbeitsstatistischen Kommission hat der
Verein zwei Vertreter zum Zwecke der Erhebungen ber die Lage der
Gastwirtsangestellten entsendet. Vereinsorgan ist der Christliche
Arbeiterfreund.


            k) $Gewerkverein kaufmnnischer Hlfsarbeiter$.

Von geringerer Bedeutung ist die letzte Grndung der Konferenz, der
Verband der Arbeiter im kaufmnnischen Gewerbe, der insbesondere die
Packer, Hausknechte, Faktoren, Lagerarbeiter u. s. w., also ungelernte
Arbeiter umfassen will. Das Statut ist demjenigen des Maurervereins
nachgebildet, doch ist der Verband zunchst nur als ein Lokalverband
fr Kln beabsichtigt. Er ist hervorgegangen aus dem Kampfe um die
Verwaltung der Ortskrankenkassen und ist deshalb auch von deren
christlich-sozialen Mitgliedern ins Leben gerufen, um ein Gegengewicht
gegen die Sozialdemokratie zu schaffen. Der Zweck des Verbandes ist
hauptschlich gegenseitige Untersttzung; der gewerkschaftliche
Karakter tritt zurck. Auch dieser Verband hat als Organ den
Christlichen Arbeiterfreund.


               l) $Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter$.

Am 4. Dezember 1898 hat sich ein $Christlicher
Uhrenindustriearbeiterverband Schwarzwald$ mit dem Sitze in Villingen
gebildet, der alle Schwarzwlder Uhrenarbeiter und die Arbeiter
verwandter Gewerbe umfat. Der Verband steht auf christlich-glubigem
Boden und verfolgt auf der Grundlage des Rechtes und des Gesetzes
soziale Zwecke zur Frderung der Lage und der geistigen, moralischen
und materiellen Interessen der christlichen Uhrenarbeiterschaft
(mnnlich und weiblich).

Insbesondere erstrebt und bezweckt derselbe:

1. die Erhaltung und Befestigung friedlicher Verhltnisse zwischen
allen am gewerblichen Leben Beteiligten, vornehmlich zwischen
$Arbeitgeber$- und $Arbeitnehmerschaft$;

2. die Regelung der $Lohnverhltnisse$ der Arbeiterschaft, die
Erhebung und Erhaltung derselben auf einer Hhe, die dem Arbeiter
und seiner Familie ein auskmmliches, geordnetes und sicheres Dasein
gewhrleistet. Vereinbarung von $Lohntarifen$, soweit mglich;

3. die Besserung der $Verhltnisse$ in den $Fabriken$ und
$Werksttten$ selbst, die Herstellung und Erhaltung von ausreichenden
Schutzvorrichtungen, die Mehrung der Lftungs- und anderer die
Gesundheit erhaltender Vorrichtungen, die gerechte Regelung der
$Arbeitszeit$, die Trennung der Geschlechter in den Fabriken,
Einrichtung besonderer Ankleidungs- und Waschrume fr beide
Geschlechter, die Zulassung von Arbeiterausschssen &c.;

4. die Einsetzung einer $Vermittelungsinstanz$ bei etwaigen
Lohndifferenzen und Streiks zur Erzielung eines Ausgleichs zwischen den
streitenden Parteien;

5. die Besserung der Wohnungsverhltnisse der Arbeiterschaft;

6. die Herausgabe eines den Verbandsmitgliedern unentgeltlich zu
stellenden $Fachblattes$ (namentlich zur $Arbeitsvermittlung$ und
Hebung der $Fachkenntnisse$);

7. Einrichtung von Untersttzungs- und anderen $Kassen$, je nach
Bedrfni

8. $Raterteilung$, Leistung von $Rechtsschutz$, sowie Vertretung der
Mitglieder in Klagefllen, welche aus dem Arbeitsverhltnis erwachsen
und worin das Gewerbegericht nicht zustndig ist;

9. die Erstattung von $Gutachten$ und $Eingaben$ ber besondere, das
Verhltnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber betreffende Fragen,
Rechte und strittige Interessen an die zustndigen Behrden &c., sowie
Parlamente;

10. die Vorbereitung und Durchfhrung der Gewerbegerichts- und
Ortskrankenkassen-, wie die etwaige Beteiligung an anderen $Wahlen$,
soweit der Verband dabei interessiert ist.

Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wurden bezeichnet:
Statistische Erhebungen ber Arbeiterverhltnisse, Versammlungen und
Vortrge ber praktische Arbeiterfragen und die soziale Gesetzgebung,
sowie Diskussionsabende und Unterrichtskurse. Durch den Eintritt in den
Verband bekennt sich das Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen
Grundstze und Bestrebungen. Mitgliedern, die durch das Eintreten
fr die Interessen des Verbandes arbeitslos werden, kann aus der
Verbandskasse eine Untersttzung bewilligt werden, ber die der
Vorstand entscheidet. Dieser hat alle Beschwerden der Mitglieder zu
prfen und geeignetenfalls die Schritte zur friedlichen Beilegung
zu thun. Sind diese erfolglos, so hat eine sofort einzuberufende
Generalversammlung ber die weiteren Maregeln zu beraten, die fr alle
Mitglieder bindend sind. Neben dem Vorstande steht ein Ehrenrat.


         m) $Christliche Gewerkschaft in Frankfurt$ a. M.[176].

Aus dem Grunde, weil in den meisten Gewerkschaften gelegentlich die
Neigung hervortritt, sozialdemokratische Parteipolitik zu treiben,
hat sich im Februar 1899 in Frankfurt a. M. eine christliche
Gewerkschaft gebildet, um denjenigen Arbeitern eine Sttte zu bieten,
die hiermit nicht einverstanden sind. Der Zusatz christlich soll nur
in diesem Sinne verstanden werden; die Gewerkschaft will sich nicht
mit religisen, sondern ausschlielich mit wirtschaftlichen Fragen
beschftigen.

  [176] Das Material verdanke ich Herrn Obermeister $J. Brrn$ in
        Frankfurt a. M.

Nach den Statuten bezweckt die Gewerkschaft die Hebung der moralischen
und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher
Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere wird angestrebt:
a) Herbeifhrung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der
geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung
entspricht; b) die Einschrnkung der Arbeitszeit, soweit solche
zum Schutze von Leben, Gesundheit und Familie geboten ist; c) eine
Vermehrung der staatlichen Aufsichtsbeamten unter Hinzuziehung
praktisch erfahrener Arbeiter. Als $Mittel$ zur Erreichung dieses
Zwecks werden angegeben: Errichtung von Fachsektionen, die je unter
einem Obmann gebildet werden, sobald innerhalb der Gewerkschaft eine
gengende Anzahl Mitglieder eines Faches vorhanden sind, ferner
Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern bei Lohn- und
anderen Fragen, Eingaben an Behrden, Parlamente u. s. w., belehrende
und bildende Vortrge, unentgeltlicher Rechtsschutz in allen
gewerblichen Streitfllen, Arbeitsnachweis, Auskunft und Vertretung bei
Klagesachen. Die Mitglieder der Gewerkschaft bekennen sich als Gegner
aller Grundstze und Bestrebungen, die mit dem christlichen Geiste
im Widerspruch stehen; wer dagegen handelt, wird ausgeschlossen. Die
$Leitung$ der Gewerkschaft untersteht einem Zentralvorstand, der je zur
Hlfte aus Mitgliedern der beiden christlichen Konfessionen zu whlen
ist. Auerdem wechselt der Vorsitz alljhrlich zwischen den beiden
Konfessionen. Der Beitrag beluft sich auf wchentlich 15 Pf. Die
Mitglieder erhalten bei Krankheit eine Untersttzung von wchentlich 3
Mk. Organ ist das Frankfurter Volksblatt und der Nassauische Volksbote.

Die Anregung zur Grndung der Gewerkschaft ist von dem katholischen
Arbeiterverein ausgegangen, doch hat sich auch der evangelische
Arbeiterverein daran beteiligt. Die Zahl der Mitglieder betrug Mitte
Mai 1899 etwa 400.


          n) $Gesamtverband christlicher Gewerkvereine$[177].

So jung noch bis jetzt die Bewegung ist, so ist doch bereits
der Gedanke aufgetaucht, in gleicher Weise, wie bei den
Hirsch-Duncker'schen Vereinen und den sozialistischen Gewerkschaften
einen Gesamtverband christlicher Gewerkvereine ins Leben zu rufen.
Schon auf die Tage vom 4.-7. September 1898 hatte der Gewerkverein
christlicher Textilarbeiter in Aachen-Burtscheid einen $gemeinsamen
Delegiertentag$ einberufen, aber eine vorher zusammengetretene
Konferenz hielt es fr ntig, ein solches Unternehmen erst noch besser
vorzubereiten und zu diesem Zwecke Vorkonferenzen, und zwar getrennt
fr Sd- und Norddeutschland stattfinden zu lassen. Auf diesen sollten
die zu behandelnden Themata und bestimmte Leitstze festgestellt
werden, um den Verbnden Gelegenheit zu bieten, zu ihnen Stellung zu
nehmen.

  [177] Das Material verdanke ich dem Arbeitersekretr Herrn $Erzberger$
        in Stuttgart.

Diese $Vorkonferenzen$ haben am 8. Dezember 1898 in $Kln$ und am
8. dess. Mon. in $Ulm$ stattgefunden und sich ber eine Reihe von
Leitstzen geeinigt, die hier auszugsweise mitgeteilt werden sollen:

  1. Die Gewerkschaften sollen interkonfessionell sein, d. h. beide
     christliche Bekenntnisse umfassen, aber auf dem Boden des
     Christentums stehen. Die Errterung konfessioneller Fragen ist
     strengstens auszuschlieen.

  2. Die Vereine sollen ferner unpolitisch sein, d. h. sich keiner
     bestimmten politischen Partei anschlieen. Die Errterung
     parteipolitischer Fragen ist fern zu halten, doch sind gesetzliche
     Reformen auf dem Boden der bestehenden Gesellschaftsordnung
     anzustreben.

  3. Es sind thunlichst fr die einzelnen Berufszweige und fr
     geschlossene Industriebezirke Gewerkschaften zu grnden. Zur
     Durchfhrung der verfolgten Ziele ist die Verbindung gleichartiger
     Gewerkschaften zu empfehlen. Die Gewerkschaften setzen sich
     zusammen aus Ortsgruppen, deren Vertreter die Generalversammlungen
     bilden. Diese whlen die Zentralleitung, nmlich 2 Vorsitzende,
     2 Schriftfhrer und 2 Kassierer. Den einzelnen Gewerkschaften
     bleibt berlassen, ob sie auch einen Ehrenrat unter Zuziehung von
     Nichtmitgliedern einrichten wollen. Bei allen Wahlen sind die
     beiden Bekenntnisse angemessen zu bercksichtigen.

  4. Aufgabe der Gewerkschaften ist die Hebung der leiblichen und
     geistigen Lage der Berufsgenossen. Im Programm ist zu den
     wichtigsten Fragen des Gewerbes, insbesondere denjenigen des
     Lohnes und der Arbeitszeit, Stellung zu nehmen. In Ermangelung
     ausreichender gesetzlicher Versicherung gegen Krankheit, Unflle,
     Arbeitslosigkeit und Invaliditt, sowie der Regelung des
     Arbeitsnachweises haben die Gewerkschaften hier einzugreifen,
     insbesondere durch Kassen das Fehlende zu ersetzen. Ebenso ist
     durch Spar- und Konsumkassen der Sparsinn der Arbeiter zu frdern.
     Eine besondere Aufgabe ist, die Durchfhrung der zum Schutze
     von Sittlichkeit, Leben und Gesundheit der Arbeiter erlassenen
     gesetzlichen und gewerbepolizeilichen Bestimmungen zu berwachen
     und den Mitgliedern Rechtsschutz zu gewhren. Auch sollen die
     Vereine fr Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen, Arbeiterausschsse,
     Gewerbegerichte u. s. w. eintreten.

  5. Mittel zur Durchfhrung dieser Aufgaben sind Erhebungen ber
     Arbeiterverhltnisse, Vortrge ber die sozialen und gewerblichen
     Fragen des Berufes und ein eigenes Fachblatt. Die Erhebungen haben
     den Zweck, Material zu sammeln, um dieses bei Verhandlungen mit
     den Arbeitgebern und bei Eingaben an Behrden, Parlamente
     u. s. w. zu benutzen. In den Vortrgen sind insbesondere die
     sozialen Versicherungsgesetze und die Arbeiterschutzbestimmungen,
     sowie die Lage des Gewerbes und die Bestrebungen der Berufsgenossen
     in anderen Gegenden und Lndern zu behandeln. Aus dem Vereinsorgan
     sind konfessionelle und parteipolitische Fragen fernzuhalten.
     Die Leitung ist einem praktisch erfahrenen Berufsgenossen zu
     bertragen, wobei sozialpolitisch und volkswirtschaftlich geschulte
     Krfte als Mitarbeiter zu gewinnen sind.

  6. Der prinzipielle Standpunkt ist niedergelegt in folgenden
     Schlustzen: Es ist nicht zu vergessen, da Arbeiter und
     Unternehmer gemeinsame Interessen haben, darauf beruhend, da
     beide Teile nicht allein als zusammenhngende Faktoren der Arbeit
     der letzteren Recht auf angemessene Entlohnung gegenber dem
     Kapital, sondern vor allem die Interessen der Erzeugung von Gtern
     gegenber dem Verbrauche derselben zu vertreten haben. Beide Teile
     beanspruchen das Recht einer grtmglichen Verzinsung ihres in
     der Erzeugung von Gtern enthaltenen Kapitales, der Unternehmer
     seines Kapitales und der Arbeiter seiner Arbeitskraft. Ohne beides,
     Kapital und Arbeitskraft, keine Produktion. Darum soll die ganze
     Wirksamkeit der Gewerkschaften von vershnlichem Geiste durchweht
     und getragen sein. Die Forderungen mssen mavoll sein, aber fest
     und entschieden vertreten werden.

Bei den Verhandlungen wurde beantragt, zu bestimmen, da bei Lohnfragen
Fhlung mit anderen Gewerkschaften gesucht werden mge, wenn die
Mglichkeit geboten erscheine. Doch wurde die Beschlufassung dem
Gewerkschaftskongresse selbst vorbehalten.

Der $erste Kongre christlicher Gewerkschaften Deutschlands$ hat am
21. und 22. Mai 1899 in Mainz stattgefunden unter Beteiligung von 30
norddeutschen und 18 sddeutschen Abgesandten als Vertreter von 37
Gewerkvereinen bezw. Fachabteilungen, wovon 19 mit 55661 Mitgliedern
auf Norddeutschland entfielen[178]. Man war in allen wesentlichen
Punkten einverstanden, insbesondere darber, da der konfessionelle
und parteipolitische Gegensatz mit den gewerkschaftlichen Bestrebungen
nichts zu thun habe und von ihm fernzuhalten sei. Die Grundauffassung,
ber die man einig war, wurde niedergelegt in folgenden Leitstzen:

  1. Die Gewerkvereine sind interkonfessionell und politisch
     unparteiisch.

  2. Es ist die Vereinigung gleichartiger Gewerkvereine in
     Zentralverbnde behufs besserer Durchfhrung der vorgesteckten
     Ziele zu erstreben.

  3. Die Aufgabe der christlichen Gewerkvereine besteht in der
     wirtschaftlichen, geistigen und sittlichen Hebung des
     Arbeiterstandes. Dieselbe ist zu erstreben durch

     a) Durchfhrung der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und
        Frderung des weiteren Ausbaues der Arbeitergesetzgebung;

     b) durch genossenschaftliche Selbsthlfe (Ergnzung der
        Arbeiterversicherung durch Untersttzungs- u. s. w. Kassen
        u. s. w.;

     c) Sicherung der Rechte und Freiheit des Arbeiters beim Abschlusse
        des Arbeitsvertrages.

  4. Die gesamte Thtigkeit der christlichen Gewerkvereine ist getragen
     von der Anerkennung gleicher beiderseitiger Rechte und Pflichten
     von Arbeitern und Arbeitgebern. Arbeit und Kapital sind die
     aufeinander angewiesenen Faktoren der Produktion.

  [178] Die Ziffern aus Sddeutschland sind in dem Berichte nicht
        angefhrt.

Auerdem forderte man Aufhebung aller die Koalitionsfreiheit
beschrnkenden Gesetze und gesetzliche Anerkennung der Berufsvereine,
erklrte auch die Schaffung von Arbeitskammern mit gleichberechtigter
Teilnahme von Arbeitgebern und Arbeitern als ein wertvolles Mittel zur
Ausgleichung der sozialen Gegenstze.

Es wurde dann ein Zentralausschu aus sieben norddeutschen und sechs
sddeutschen Mitgliedern gewhlt, dem folgende Aufgaben zugewiesen
wurden:

  1. Ausfhrung der Kongre-Beschlsse;

  2. Agitation zur Grndung christlicher Gewerkvereine. Die Aufwendung
     der notwendigen Geldmittel wird durch nhere Vereinbarung der
     einzelnen Gewerkvereine zu regeln sein;

  3. die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der von ihm vertretenen
     Gewerkvereine, wobei er in besonderen Fallen ein gemeinsames
     Vorgehen der Arbeiterschaft anzuregen hat;

  4. statistische Erhebungen ber die gewerkschaftliche
     Arbeiterbewegung, sowie ber die wirtschaftliche Lage der
     Arbeiterschaft u. s. w.;

  5. Herausgabe eines Gewerkschaftsorgans fr die Verbnde, welche noch
     kein eigenes Fachorgan besitzen.

Um die Fhlung und gemeinschaftliche Thtigkeit unter den einzelnen
christlichen Gewerkvereinen eines besonderen Industriebezirkes
oder Ortes zu frdern, empfahl der Kongre, unbeschadet der
Zentralorganisationen der einzelnen Gewerkschaften die Fachsektionen
oder Ortsgruppen der Industriebezirke zu einem Verein Arbeiterschutz
zusammenzuschlieen.

Die Textilarbeiter haben schon die Organisation in die Hand genommen,
indem sie am 11. Juni 1899 in Mnchen-Gladbach eine Konferenz
abhielten, in der beschlossen wurde, je eine Zentralstelle fr Nord-
und Sddeutschland zu schaffen. Die einzelnen Ortsverbnde sollen
mglichst selbstndig sein, insbesondere auch ber Streiks beschlieen;
nur dann, wenn sie dabei die Untersttzung seitens der Zentralstelle in
Anspruch nehmen, mssen sie deren Genehmigung einholen.

Es soll eine gemeinsame Untersttzungskasse gegrndet werden, in welche
die Vereine fr jedes Mitglied jhrlich 1 Mk. einzuzahlen haben. Fr
Norddeutschland soll ein gemeinsames Fachorgan ins Leben gerufen werden.


                     B. Internationale Beziehungen.

                             I. Einleitung.


Der Grundgedanke aller gewerkschaftlichen Bestrebungen der
Arbeiterklasse ist Verbesserung der Arbeitsbedingungen im Interesse des
Arbeiters. Da nun aber derartige Maregeln, mgen sie die Erhhung der
Lhne, Verkrzung der Arbeitsdauer, Vorkehrungen gegen Schdigungen
im Betriebe, gegen bermige Ausbeutung der Arbeitskraft oder
sonstige Fragen betreffen, fast ausnahmslos mit einer Verteuerung
der Produktionskosten verknpft sind, so ist ganz zweifellos ihre
Durchfhrung auf allen Produktionsgebieten, bei denen es sich um eine
Konkurrenz mit dem Auslande -- und zwar sowohl beim Exporte als im
eigenen Lande -- handelt, erschwert, solange nicht durch dieselbe
oder eine hnliche Veranlassung der auslndischen Produktion gleiche
Opfer auferlegt werden. Gewi ist es unberechtigt, wenn bei jeder, oft
unbedeutenden arbeiterfreundlichen Maregel sofort die Existenzfrage
der einheimischen Industrie gestellt wird, denn die natrliche
Verschiedenheit der Produktionsbedingungen ist meist so gro, da
eine geringe Verschiebung gar keine Rolle spielt, aber immerhin ist
grundstzlich eine Verteuerung der inlndischen Produktion im Gebiete
der internationalen Konkurrenz nur insoweit mglich, wie sie in
allen beteiligten Lndern bereinstimmend stattfindet. Damit ist der
internationale Rahmen der Gewerkschaftsbewegung von selbst gegeben: Die
Arbeiter selbst haben im Interesse der praktischen Ausfhrbarkeit ihrer
Bestrebungen sich die Aufgabe zu stellen, auf mglichst gleichmige
Erhebung ihrer Forderungen in allen Kulturlndern hinzuwirken.

Die Sozialdemokratie hat schon frh den internationalen Karakter der
Arbeiterfrage erkannt; wenn sie den Grundsatz der Internationalitt
dahin bertrieb, da sie die Berechtigung der nationalen Eigenart
verkannte, so beeintrchtigt dies nicht die Richtigkeit des
Grundgedankens. Die Gewerkschaftsbewegung, soweit sie selbstndig
auftritt, ist erst wesentlich spter zu diesem Verstndnis
durchgedrungen. Freilich haben die englischen _trade unions_ schon seit
Jahren angefangen, durch besondere Abgesandte die Verhltnisse des
Arbeits- und Warenmarktes im Auslande studieren zu lassen, aber diese
Reisen bezweckten eben nur Studien, nur Feststellung der Thatsachen,
nicht Beeinflussung derselben durch Verbindung mit der auslndischen
Arbeiterschaft.

Nun mu aber, wenn es sich darum handelt, die ersten Anfnge
internationaler Beziehungen auf gewerkschaftlichem Gebiete
festzustellen, mit der Thatsache gerechnet werden, da auch die
Sozialdemokratie von je her Forderungen gewerkschaftlicher Natur
erhoben und vertreten hat, da also insoweit auch ihre Thtigkeit einen
gewerkschaftlichen Karakter trgt. Es rechtfertigt sich deshalb unter
diesem Gesichtspunkte, auch die frheren, berwiegend auf politischem
Gebiete liegenden Bestrebungen zur Herbeifhrung einer internationalen
Verbindung der Arbeiter kurz zu erwhnen.


              II. Die internationale Arbeiterassoziation.

Schon das kommunistische Manifest von 1848 erklrt: Die Kommunisten
arbeiten berall an der Verbindung und Verstndigung der demokratischen
Parteien aller Lnder. Aber ein ernsthafter Versuch wurde in dieser
Beziehung zuerst unternommen durch die am 28. September 1864 in London
erfolgte Grndung der $Internationalen Arbeiterassoziation$. Ein
Ausschu von 50 Personen unter Leitung von Marx entwarf das Programm
des 1866 in Genf abgehaltenen $ersten internationalen Kongresses$,
welches als Ziel die konomische Emanzipation der arbeitenden Klassen
aufstellte, dem jede politische Bewegung als bloes Hlfsmittel
sich unterordnen sollte, und in Erwgung, da alle auf dies groe
Ziel gerichteten Anstrengungen bisher an dem Mangel der Solidaritt
zwischen den vielfachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und an dem
Nichtvorhandensein eines brderlichen Bandes der Einheit zwischen den
arbeitenden Klassen der verschiedenen Lnder gescheitert sind, da aber
die Emanzipation der Arbeit weder ein lokales, noch ein nationales,
sondern ein soziales Problem ist, welches alle Lnder umfat, in der
modernen Gesellschaft existiert und dessen Lsung von der praktischen
und theoretischen Mitwirkung der fortgeschrittensten Lnder abhngt,
ein unmittelbares Bndnis der noch getrennten Bewegungen fordert Die
Organisation bestand darin, da die Delegierten der an den einzelnen
Orten bestehenden Lokalsektionen eine Fderation des betreffenden
Landes und die Vertreter die Fderationen einen Kongre bildeten, der
jhrlich zusammentreten sollte und das souverne Vereinsorgan bildete.
Das leitende Verwaltungsorgan war der Generalrat in London, dem die
Generalsekretre der einzelnen Lnder angehrten.

Die folgenden Kongresse wurden abgehalten: 1867 in $Lausanne$, 1868
in $Brssel$ und 1869 in $Basel$. Neben der Strung der Bewegung
durch den deutsch-franzsischen Krieg machte sich aber bald ein
scharfer Gegensatz unter den beiden Richtungen geltend, nmlich der
sozialdemokratisch-zentralistischen unter Fhrung von $Marx$, und der
anarchistisch-fderalistischen unter Leitung des Russen $Bakunin$. Auf
dem vom 2.-9. September 1872 im $Haag$ abgehaltenen Kongresse kam es
deshalb zu einer Spaltung indem mit 26 gegen 23 Stimmen die Anarchisten
ausgeschlossen wurden. Aber man berzeugte sich zugleich von der
Aussichtslosigkeit der Bestrebungen fr die nchste Zukunft, und so
beschlo man die Auflsung in der Form, da man den Generalrat nach New
York verlegte[179].

  [179] Ueber die weiteren Schicksale in Amerika vergl. oben S. 162 ff.

Im Jahre 1873 tagten beide Parteien getrennt in $Genf$ und befehdeten
sich gegenseitig auf das heftigste. Der Versuch, auf dem Kongresse in
$Gent$ (9.-16. September 1877) die Verbindung wieder herzustellen,
milang. Der Plan, bei Gelegenheit der Pariser Weltausstellung 1878
einen Internationalen Arbeiterkongre߫ einzuberufen, scheiterte an dem
Verbote der franzsischen Regierung. So war denn die internationale
Organisation der Arbeiterschaft endgltig zerstrt, und die nchsten
Jahre zeigen ein getrenntes Vorgehen der beiden feindlichen Richtungen.


                   III. Allgemeine Arbeiterkongresse.

Die Anarchisten hielten eine Reihe von Kongressen, u. a. den
Weltkongre߫ vom 14.-19. Juli 1881 in London, ferner am 4. Juni 1882
in Lausanne und am 13. August 1883 in Genf, auf dem sie die Propaganda
der That zu organisieren suchten.

Die $Sozialisten$ veranstalteten vom 2.-4. Oktober 1881 einen
$Weltkongre$ in $Chur$, auf dem man sich aber bald berzeugen
mute, da der eigentliche Zweck des Kongresses, eine gemeinsame
internationale Organisation, noch durchaus unmglich sei und an der
zu groen Ungleichheit der sozialen Entwickelung in den einzelnen
Lndern und der nationalen Verbnde scheitern msse. Man begngte
sich deshalb mit einer Verstndigung ber die gemeinsamen Ziele,
nmlich: Vllige krperliche und geistige Erziehung der Individuen
auf Kosten der Gesamtheit, Ueberfhrung aller Produktionsmittel in
Gesamteigentum, voller Arbeitsertrag fr jeden Arbeiter nach Abzug
der gesellschaftlichen Unkosten und Gewhrleistung vollstndigen
Lebensunterhaltes seitens der Gesellschaft an alle Arbeitenden und
Arbeitsunfhigen.

Der Kongre in Chur bedeutet insofern einen Umschwung in dem
Auftreten der Sozialdemokratie, als sie sich seitdem von der Theorie
zur Praxis gewandt, die sozialistischen Endziele, wie es $Singer$
genannt hat, in den Silberschrank der guten Stube gestellt hat,
aus dem sie nur bei besonderen festlichen Gelegenheiten hervorgeholt
werden, und dagegen solche Forderungen in den Vordergrund gerckt
hat, die nicht allein im Gegenwartsstaate zu erreichen sind, sondern
hinsichtlich deren auch unter den verschiedenen Parteien keine
grundstzliche Meinungsverschiedenheit, sondern nur eine solche in
betreff des Umfanges und des Tempos besteht. Dazu gehrt vor allem
der $Arbeiterschutz$, der von jetzt ab bei den Bestrebungen zu
internationalem Zusammenwirken in den Vordergrund tritt.

Fr die weitere Entwickelung der internationalen Beziehungen war es von
Bedeutung, da die 1878 aus Deutschland ausgewiesenen Sozialdemokraten
groenteils nach Paris gingen und hier einen Mittelpunkt bildeten. Im
Sommer 1882 entstand aus ihrer Mitte der _cercle international_,
der sich in mehrere, den verschiedenen Nationalitten entsprechende
Sektionen sonderte und in hnlicher Weise wie die frhere
Internationale, die in Frankreich durch Gesetz vom 14. Mrz 1872
verboten war, die Frderung der internationalen Beziehungen zwischen
den sozialistischen Parteien der betreffenden Lnder sich als Aufgabe
stellte.

Aber hatten bisher die Streitigkeiten zwischen Anarchisten und
Sozialisten es zu keiner gemeinsamen internationalen Organisation
kommen lassen, so stellte sich dieser jetzt eine Spaltung in dem
eigenen Lager der letzteren hemmend in den Weg. Dieselbe bezog sich
freilich zunchst nur auf die Verhltnisse in Frankreich, wo sich
der oben[180] nher dargestellte Zwiespalt zwischen Marxisten und
Possibilisten entwickelt hatte, griff dann aber weiter, indem die
Possibilisten bei den englischen trade unions Anschlu suchten und
sich so ein weiterer Gegensatz zwischen sozialistischer und rein
gewerkschaftlicher Auffassung geltend machte.

  [180] S. 67 ff.

Nachdem so schon ein fr den Herbst 1883 in Paris geplanter
internationaler Kongre an der Unmglichkeit gescheitert war, eine
Verstndigung unter den leitenden Persnlichkeiten herbeizufhren,
gingen endlich die Possibilisten (_fdration des travailleurs
socialistes de France_) selbstndig vor, indem sie nach Verstndigung
mit den englischen trade unions an Stelle eines eigentlichen
Kongresses, gegen den sie auch den Einspruch der franzsischen
Regierung frchteten, eine bloe $internationale Konferenz$[181]
einberiefen, die vom 29. Oktober bis 2. November 1883 in $Paris$
stattfand und an der auer 65 franzsischen und 10 englischen
Abgesandten nur 3 spanische und ein italienischer Vertreter teilnahmen.
Trotz der Fernhaltung der Marxisten trat unter den Franzosen und
Englndern ein grundstzlicher Gegensatz der Anschauungen zu Tage,
indem die ersteren den Schwerpunkt auf das Eingreifen des Staates
legten, whrend die letzteren dieses verwarfen und den Erfolg durch
Ausnutzung des Koalitionsrechtes erreichen wollten. Da es nicht mglich
war, sich gegenseitig zu berzeugen, so mute man sich mit Beschlssen
begngen, die rein uerlich den beiden Standpunkten Rechnung trugen
und folgenden Wortlaut hatten:

1. Die Konferenz ist der Ansicht, da das Hauptziel der Arbeiter darin
bestehen mu, die Arbeitszeit zu beschrnken und den Arbeitern aller
Nationen eine ertrgliche Lage zu schaffen. Dies zu erreichen giebt
es zwei Mittel: die Gesetzgebung, um diejenigen zu schtzen, die zu
schwach sind, um sich gegen die Mibruche des Systems der Konkurrenz
zu verteidigen, und die Organisierung aller einigen und disziplinierten
Arbeiter. Da in einigen Lndern die Organisation der Arbeiter durch
ungerechte Gesetze gehemmt wird, so liegt den Arbeitern aller Lnder
die Pflicht ob, alle ihre Bemhungen gegen die Gesetze zu richten,
welche die nationale und internationale Gesetzgebung hemmen, vermge
deren das obige Resultat und alle der Arbeiterklasse frderlichen
Verbesserungen eingefhrt werden knnen.

2. In betreff der Arbeit, welche von fremden Arbeitern in einem Lande
verrichtet wird, empfiehlt die Konferenz diesen Arbeitern, sich den
allgemeinen Bedingungen zu fgen, welche in dem betreffenden Lande von
nationalen und lokalen Arbeitervereinen aufgestellt worden sind, und
den einheimischen Arbeitern nicht gefhrliche Konkurrenz zu machen,
indem sie Bedingungen annehmen, welche den Arbeitgebern gnstiger sind.

3. In Erwgung, da die Interessen der Arbeiter aller Lnder gleiche
und gegenseitige sind, da, um eine gute Verteidigung dieser Interessen
zu organisieren, es ntig ist, eines Tages eine dauernde Vereinigung
zwischen den Arbeitervereinen aller Industrielnder herstellen zu
knnen, ladet die Konferenz die Arbeiter der Lnder, in denen nationale
oder internationale Vereinsfreiheit nicht besteht, ein, in Parlamenten
und im Volke dafr zu agitieren, da die Gesetze, die dieser
Vereinigung im Wege stehen, abgeschafft werden. Sie wnscht, da bei
der Unmglichkeit, diese Vereinigung zustande zu bringen, Konferenzen
oder Kongresse so oft als mglich die ernsthaft organisierten
Arbeiterparteien der verschiedenen Nationen in Verkehr bringen mgen.

  [181] Vgl. den Bericht in Nr. 46 des Sozialdemokrat vom 10. November
        1883.

Im wesentlichen denselben Verlauf nahm die $zweite internationale
Konferenz$[182], die vom 23.-29. August 1886 ebenfalls in $Paris$
stattfand, doch hatte man sowohl die Tagesordnung wie den
Teilnehmerkreis bereits erweitert und so einen Uebergang zu den
spteren eigentlichen Kongressen hergestellt. Die uere Veranlassung
hatte die Erste internationale Industrieausstellung geboten, welche
die Pariser Gewerkschaften am 6. Juni desselben Jahres erffnet hatten.
Auer den franzsischen und englischen Gewerkvereinen waren dieses
Mal auch die sozialistischen Arbeiterparteien Belgiens, Deutschlands,
Oesterreich-Ungarns und Schweden-Norwegens eingeladen und vertreten, so
das sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 170 belief.

  [182] Vgl. den Bericht in Nr. 36-38 des Sozialdemokrat vom 1., 8. u.
        15. Sept. 1886.

Aber diese Erweiterung des Teilnehmerkreises hatte zur Folge, da der
schon auf der ersten Konferenz hervorgetretene Gegensatz zwischen
den englischen _trade unions_ auf der einen und den Sozialisten auf
der anderen Seite sich noch schrfer geltend machte. Die deutschen
Vertreter machten den Englndern den reaktionren Karakter ihrer
Haltung zum Vorwurfe und bestritten ihnen das Recht, als eine
Vertretung der gesamten Arbeiterschaft zu gelten, da sie nur die
gelernten Arbeiter und nur etwa 1/10 der Gesamtheit hinter sich
htten. Die Englnder dagegen beriefen sich auf die von ihnen
erzielten praktischen Erfolge im Gegensatze zu dem rein negativen
Verhalten der sozialdemokratischen Agitation. Die Englnder waren
in der ausgesprochenen Minderheit, beteiligten sich deshalb an
den eigentlichen materiellen Verhandlungen insbesondere ber die
Fabrikgesetzgebung wenig und verlieen die Konferenz vor deren
Beendigung.

Die von der Konferenz gefaten Beschlsse lauteten folgendermaen:

I. Hinsichtlich der internationalen Fabrikgesetzgebung.

Die Arbeiter der verschiedenen Lnder sollen ihre Regierungen
auffordern, Unterhandlungen einzuleiten behuf Abschlieung
internationaler Vortrge und Vereinbarungen ber die
Arbeitsbedingungen. Die Konferenz empfiehlt in erster Linie folgende
Forderungen:

   1. Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren.

   2. Schutzmaregeln fr jugendliche Arbeiter ber 14 Jahre und fr
      Frauen.

   3. Festsetzung des achtstndigen Arbeitstages bei einem Ruhetage in
      der Woche.

   4. Verbot der Nachtarbeit auer in gesetzlich bestimmten
      Ausnahmefllen.

   5. Obligatorische Einfhrung von Einrichtungen in den Werksttten zum
      Schutze der Gesundheit.

   6. Verbot gewisser Industriebranchen und Produktionsmethoden, welche
      fr die Gesundheit der Arbeiter besonders schdlich sind.

   7. Zivil- und strafrechtliche Haftbarmachung der Unternehmer bei
      Unfllen.

   8. Ueberwachung der Werksttten, Fabriken u. s. w. durch von den
      Arbeitern gewhlte Aufsichtsbeamte.

   9. Regelung der Gefngnisarbeit derart, da sie der Privatindustrie
      keine schdliche Konkurrenz macht.

  10. Festsetzung eines Minimallohnes in allen Lndern, welcher dem
      Arbeiter mit seiner Familie einen auskmmlichen Unterhalt bietet.

II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die
Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften
fr Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und
gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Hhe von 200-300
Franks fr solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen
haben.

III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklrte sich die
Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen
Lndern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen
und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig,
eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Lnder
wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu
begrnden.

Auerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anla der hundertjhrigen
Gedenkfeier der franzsischen Revolution einem internationalen
Arbeiterkongre nach Paris einzuberufen und die franzsische
Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen.

Aber bevor dieser Plan zur Ausfhrung gelangte, beschlo der englische
_trade unions_ Kongre in Swansea am 11. September 1887 fr das
Jahr 1888 einen internationalen Kongre nach London einzuberufen
und beauftragte das parlamentarische Komitee mit den erforderlichen
Vorbereitungen. Nach den schlechten Erfahrungen, die man in Paris
mit der Herbeiziehung des politisch-sozialistischen Elementes
gemacht hatte, wollte man sich jedoch dessen Mitwirkung nicht
wieder aussetzen, und so war beschlossen, nur solche Abgeordnete
zuzulassen, die Mitglieder eines Arbeitervereins und auf dessen Kosten
abgesandt seien, um dadurch berufsmige Agitatoren und Palamentarier
auszuschlieen. Der reaktionre Beschlu erregte bei den deutschen
und sterreichischen Sozialdemokraten groe Entrstung, wobei die
ersteren noch einen besonderen Grund hatten, sich um die Angelegenheit
zu bekmmern, da sie auf ihrem Parteikongresse in St. Gallen (2.-6.
Oktober 1887) ebenfalls die Einberufung eines internationalen
Kongresses fr das Jahr 1888 beschlossen hatten. Aber vergeblich
beriefen sie sich darauf, da ihnen ihre Gesetze die Erfllung der
englischen Forderung unmglich machten und da die internationale
Fabrikgesetzgebung ebenso die politischen wie die gewerkschaftlichen
Organisationen angehe. Ihre Forderung, die Parlamentsabgeordneten
einer Arbeiterpartei ohne weiteres als Arbeitervertreter zuzulassen und
ihr Angebot, ihren eigenen Kongre zu Gunsten des englischen fallen zu
lassen, wurde abgelehnt, und so erlie die sozialdemokratische Fraktion
des deutschen Reichstages am 1. Mrz 1888 einen ffentlichen Aufruf,
in dem sie unter Darlegung des Sachverhaltes von einer Beschickung
des englischen Kongresses abriet zu Gunsten eines allgemeinen
Arbeiterkongresses, den sie mit den Vertretern der Arbeiterklasse der
anderen Lnder fr das Jahr 1889 einberufen werde.

Gleichwohl fand der Kongre vom 6.-10. November 1888 in $London$
statt[183]. Vertreten war England durch 79 Abgeordnete fr 850000
und das Ausland durch 44 Abgeordnete fr 250000 Mitglieder. Von den
letzteren entfielen 18 auf Frankreich, 13 auf Holland, 10 auf Belgien,
2 auf Dnemark und 1 auf Italien. Von den englischen Vertretern
galten 15 als Sozialisten, und da smtliche Auslnder dieser Richtung
zuzurechnen waren, so war die sozialistische Mehrheit um so mehr
von vornherein gesichert, als die Abstimmungen nach Nationalitten
erfolgten.

  [183] Vgl. den Bericht in Nr. 47 des Sozialdemokrat vom 17. November
        1888.

Nachdem man den ersten Punkt der Tagesordnung einstimmig dahin
beantwortet hatte, da die Arbeiterparteien in den verschiedenen
Lndern die Abschaffung aller Gesetze, welche das Recht der freien
Versammlung und Vereinigung der Arbeiter, sei es national oder
international, aufheben oder beschrnken, auf ihr Programm setzen
und knftig dafr wirken sollten, begann der Gegensatz sich geltend
zu machen, und zwar schon bei dem folgenden Punkte der Tagesordnung,
der Frage der $internationalen Vereinigung$. Die Englnder schlugen
eine Organisation auf rein gewerkschaftlicher Grundlage vor, derart,
da smtliche Gewerkvereine eines Landes einen gemeinschaftlichen
Vollziehungsausschu und diese nationalen Ausschsse einen
internationalen Generalausschu einrichten, daneben aber jhrlich
nationale und jedes dritte Jahr internationale Gewerkschaftskongresse
stattfinden sollten. Dieser Antrag wurde aber nach mehrstndiger
erregter Verhandlung mit 5 Nationen gegen eine und 48 gegen 31 Stimmen
verworfen und statt dessen folgender Beschlu angenommen:

In Erwgung der steigenden Konzentration des Kapitals und der
numerischen Schwche der Gewerkschaften im Verhltnis zur Gesamtmasse
der Arbeiter drckt der Kongre die Ueberzeugung aus, da eine fernere
Verringerung der Arbeitszeit ohne Eingreifen des Staates nicht mglich
sei, sowie da der Arbeitstag 8 Stunden nicht berschreiten soll.

Der von einem franzsischen Anarchisten gemachte Vorschlag, diese
Forderung durch allgemeine Streiks zu erzwingen, wurde allseitig
zurckgewiesen. Der nchste internationale Gewerkschaftskongre wurde
fr 1889 in Paris in Aussicht genommen.

So hatte dieser erste wirkliche Gewerkschaftskongre mit einem vlligen
Siege des Sozialismus geendet. --

Auf Grund dieses Beschlusses und des von der letzten internationalen
Konferenz im Jahre 1886 erhaltenen Auftrages beriefen nun die
franzsischen $Possibilisten$ zum 14. Juli 1889 einen internationalen
Arbeiterkongre nach $Paris$, hatten aber in der Einladung bestimmt,
da die Prfung der Mandate nach Nationalitten erfolgen solle.
Hiernach glaubten die $Marxisten$ ihren Ausschlu vom Kongresse
befrchten zu mssen, da die Possibilisten, wenigstens in Paris,
innerhalb der franzsischen Arbeiterpartei die Mehrheit bildeten.
Sie bestritten deshalb das Einberufungsrecht der Possibilisten und
beschlossen ihrerseits einen $Gegenkongre$ auszuschreiben, wozu sie
den Auftrag von zwei franzsischen Gewerkschaftskongressen erhalten zu
haben behaupteten.

Um der Welt das Schauspiel eines solchen Doppelkongresses zu
ersparen und den Zwiespalt beizulegen, fand auf Anregung der
sozialdemokratischen Fraktion des deutschen Reichstages am 28. Februar
1889 im $Haag$ eine $Einigungskonferenz$ statt, an welcher je zwei
Abgesandte fr Deutschland, Belgien, Holland, Frankreich und Schweden
teilnahmen. Aber die Verhandlungen blieben erfolglos, und so beriefen
die Marxisten nun ebenfalls ihren Gegenkongre auf den 14. Juli 1889.

An diesem Tage wurden $beide Kongresse$ in Paris erffnet. Beide haben
auch bis zum 20. desselben Monats nebeneinander getagt. Freilich wurden
von beiden Seiten Versuche gemacht, eine Verschmelzung herbeizufhren,
dieselben scheiterten aber daran, da die Marxisten die Mandatsprfung
dem Kongresse vorbehalten, die Possibilisten dagegen sie von den
einzelnen Nationen vornehmen und nur eine Berufung an den Kongre
zulassen wollten.

Der $Marxistenkongre$[184] war von insgesamt 391 Abgeordneten besucht,
von denen 221 auf Frankreich, 81 auf Deutschland, 23 auf England
entfielen. Die trade unions waren nur auf dem Possibilistenkongresse
vertreten, dagegen hatten die englischen Sozialisten beide Kongresse
beschickt. Die ersten fnf Tage wurden abgesehen von Strungen, die
von den Anarchisten hervorgerufen wurden und mit deren gewaltsamer
Entfernung endeten, durch die Verhandlungen mit den Possibilisten
und Berichte der Abgeordneten ber die Verhltnisse in den einzelnen
Lndern ausgefllt, so da am letzten Tage nichts brig blieb,
als ber die eingebrachten Antrge ohne Beratung abzustimmen, was
lebhafte Proteste von den verschiedensten Seiten zur Folge hatte.
Der Hauptgegenstand war der internationale Arbeiterschutz; in dem
bezglichen Beschlusse forderte der Kongre:

   1. Festsetzung eines hchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages fr
      jugendliche Arbeiter.

   2. Verbot der Arbeit fr Kinder unter 14 Jahren, und fr Personen von
      14-18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden.

   3. Verbot der Nachtarbeit, auer fr bestimmte Industriezweige, deren
      Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert.

   4. Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren
      Betriebsweise besonders schdlich auf den Organismus der Frauen
      einwirkt.

   5. Verbot der Nachtarbeit fr Frauen und jugendliche Arbeiter unter
      18 Jahren.

   6. Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche fr
      alle Arbeiter.

   7. Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren
      Gesundheitsschdlichkeit fr den Arbeiter vorauszusehen ist.

   8. Verbot des Trucksystems.

   9. Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln sowie der
      Unternehmerkramladen, Kantinen u. s. w.

  10. Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem).

  11. Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus.

  12. Ueberwachung aller Werksttten und industriellen Etablissements
      mit Einschlu der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und
      mindestens zur Hlfte von Arbeitern gewhlte Fabrikinspektoren.

  [184] Ueber den Kongre ist ein offizieller Bericht verffentlicht, der
        in deutscher Uebersetzung im Verlage von $Woerlein$ & Co. in
        Nrnberg erschienen ist.

Zur Durchfhrung dieser Maregeln forderte der Kongre den Abschlu
internationaler Vertrge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission
aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung
berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der
Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt auerdem den Auftrag,
die Agitation fr den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu
diesem Zwecke ein besonderes wchentliches Organ unter dem Titel:
Der Achtstundenarbeitstag herauszugeben und endlich den nchsten
internationalen Arbeiterkongre einzuberufen. Dagegen wurde die
insbesondere von dem Hollnder $Domela-Nieuwenhuis$ und der Mehrzahl der
Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der
sozialen Revolution und insbesondere des sog. Militrstreiks, d. h.
der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden
Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit
groer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier
angenommen, im Jahre 1891 in Brssel einen ferneren internationalen
Arbeiterkongre abzuhalten.

Die brigen Beschlsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere
und Einfhrung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschrnkte
Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Lhne fr die Arbeiter ohne
Unterschied des Geschlechts und der Nationalitt. In einer Resolution
forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht
und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der
sozialdemokratischen Partei einzutreten.

Endlich fate der Kongre in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen
Arbeiterfeiertages folgenden Beschlu:

Es ist fr einen bestimmten Zeitpunkt eine groe internationale
Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, da gleichzeitig
in allen Lndern und in allen Stdten an einem bestimmten Tage die
Arbeiter an die ffentlichen Gewalten die Forderung richten, den
Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die brigen Beschlsse des
internationalen Kongresses von Paris zur Ausfhrung zu bringen.

In Anbetracht der Thatsache, da eine solche Kundgebung bereits von der
amerikanischen _federation of labor_ auf ihrem im Dezember 1888 zu St.
Louis abgehaltenen Kongre fr den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist,
wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.

Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der
Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhltnisse ihres Landes
vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.

Der $Possibilistenkongre$[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten
besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich,
66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter
geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung
abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier strker vertreten, als
bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 franzsische Gewerkschaften
Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch
hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere
die Beschrnkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und
Sonntagsarbeit. Die Beschlsse waren ganz hnlich, wie bei den
Marxisten, nur forderte man noch auerdem: doppelte Bezahlung der
Ueberarbeit und Beschrnkung derselben auf tglich hchstens 4
Stunden, Arbeiterwerksttten mit Staats- oder Gemeindeuntersttzung,
Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben
fr den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch
die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes.
Auerdem verlangte man Einfhrung der zivilen und strafrechtlichen
Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfllen, sowie Alters- und
Invalidittsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung
fate man folgenden Beschlu:

1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen
Lnder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch drfen diese in
keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen
Gruppen gefhrden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende
Taktik am besten beurteilen knnen.

2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbnde soll eine Aufforderung
ergehen, sich national und international zu organisieren.

3. Die Schaffung eines internationalen Blattes, das in mehreren
Sprachen erscheint, soll fr die sozialistischen Parteien der
verschiedenen Lnder in Aussicht genommen werden.

4. Alle Organisationen sollen fr ihre wandernden Mitglieder Karten
ausgeben, um sie fr ihre Arbeitsbrder in allen Lndern kenntlich zu
machen.

5 Fr jedes Land sollen Nationalkommissionen errichtet werden,
soweit sie nicht schon bestehen; diese haben dann sowohl auf
gewerkschaftlichem wie auf politischem Gebiete die internationalen
Beziehungen zu unterhalten. Die Kommissionen haben die Pflicht, alle
diejenigen Mitteilungen in Empfang zu nehmen, zu bersetzen und an die
interessierten Kreise zu bermitteln, welche an sie ber die soziale
und wirtschaftliche Lage der Arbeiter gelangen.

  [185] Einen offiziellen Kongrebericht habe ich nicht ermitteln knnen;
        das Material ist der Berliner Volkstribne, Nr. 19 und 20 vom
        20. und 27. Juli 1889, entnommen.

Endlich beschlo der Kongre, die Arbeiter der einzelnen Lnder
sollten ihre Regierungen auffordern, auf Grund der bestehenden und zu
schaffenden Gesetze allen Koalitionen und Ringen entgegenzutreten,
welche den Zweck haben, ein Monopol der Rohstoffe und der Lebensmittel
zu schaffen oder die Arbeiter zu vergewaltigen. Auch sollten die
Arbeiter ihre eigenen Koalitionen denen der Arbeitgeber entgegenstellen.

Auch hier wurde beschlossen, den nchsten Kongre 1891 in Brssel
abzuhalten. --

So war der Boden fr ein Zusammengehen der beiden Richtungen
vorbereitet, und der vom 16. bis 22. August 1891 in $Brssel$
abgehaltene zweite $internationale Arbeiterkongre$[186] konnte deshalb
mit Recht den Anspruch erheben, das erste gemeinsame Parlament der
Sozialdemokratie zu sein. Anwesend waren 187 belgische und ebensoviele
auswrtige Abgeordnete, darunter 65 franzsische, 28 englische und 40
deutsche. Bei den englischen wird im Protokolle ausdrcklich bemerkt,
da sie sowohl sozialistische wie blo gewerkschaftliche Organisationen
vertrten. Ebenso wird hervorgehoben, da die vertretenen 17000
dnischen Arbeiter 90 sozialistischen und 140 gewerkschaftlichen
Vereinen angehrten; dazu kamen noch 20000 gewerkschaftlich organisierte
Arbeiter in Kopenhagen.

  [186] Vergl. das im Verlage des Vorwrts erschienene offizielle
        Protokoll.

Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildete wieder die
$internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$. Nachdem die Abgeordneten
die Verhltnisse der einzelnen Lnder geschildert hatten, brachte
man in einer Resolution die Enttuschung darber zum Ausdrucke, da
die Berliner Arbeiterschutzkonferenz so geringe Erfolge gehabt habe
und forderte die Arbeiter aller Lnder auf, fortdauernde Erhebungen
anzustellen und sich gegenseitig Mitteilungen zu machen.

Groe Meinungsverschiedenheiten machten sich geltend bei der Frage
der $internationalen Organisation$. Am weitesten gingen die Belgier
und ein Teil der Franzosen, die verlangten, da jede Nation ein
Komitee einsetzen und diese Komitees zu einer gemeinsamen Verbindung
zusammentreten sollten, indem sie diesen Vorschlag damit begrndeten,
da die Arbeiter aufhren mten, franzsische, deutsche, englische
u. s. w. Arbeiter zu sein, sondern Arbeiter der Welt werden mten.
Die Mehrheit der Franzosen und die Englnder stellten sich freilich
ebenfalls auf den Boden des Grundgedankens, da der internationalen
Verbindung des Kapitals diejenige der Arbeit entgegengesetzt werden
msse, verlangten deshalb, da berall Gewerkschaften begrndet werden
sollten und jeder Arbeiter denselben beitreten msse, sowie da auf
Abschaffung aller die Koalitionsfreiheit beschrnkender Gesetze
hingearbeitet werden msse, wollten aber die internationale Verbindung
auf die Einrichtung $nationaler Gewerkschaftsekretariate$ beschrnkt
sehen, die untereinander in Austausch treten und so die Vorbereitung
fr die folgende Stufe, die internationalen Gewerkschaftsverbnde,
bilden sollten. Die Deutschen endlich erklrten, da ihre Gesetze ihnen
auch dies nicht gestatteten und ihnen eine internationale Organisation
nur durch Vertrauensmnner mglich sei. Sie wollten sich deshalb darauf
beschrnken, den Arbeitern die gewerkschaftliche Vereinigung ans Herz
zu legen, die Form aber den einzelnen Lndern berlassen. Nachdem sie
sich dann jedoch auf Wunsch der Franzosen dazu bereit erklrt hatten,
wenigstens die Forderung nationaler Sekretariate aufzunehmen, wrde
folgende Resolution fast einstimmig angenommen:

Unter den heutigen konomischen Verhltnissen und bei dem
Bestreben der herrschenden Klassen, die politischen Rechte und die
wirtschaftliche Lage des Arbeiters immer tiefer herabzudrcken, sind
Streiks und Boykotts eine unumgngliche Waffe fr die Arbeiterklasse,
einmal, um die auf ihre materielle und politische Schdigung
gerichteten Bestrebungen ihrer Gegner zurckzuweisen, dann aber auch,
um ihre soziale und politische Lage nach Mglichkeit innerhalb der
brgerlichen Gesellschaft zu verbessern.

Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am
unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der
Arbeiterklasse mehr schdigen als frdern knnen, empfiehlt der Kongre
den Arbeitern sorgfltige Erwgung der Umstnde, unter welchen sie von
diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der
Kongre als zwingende Notwendigkeit, da die Arbeiterklasse zur Fhrung
solcher Kmpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die
Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten
Zwecke erreichen zu knnen.

Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongre den Arbeitern
krftige Untersttzung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und
da, wie wnschenswert auch eine Zentralorganisation der Krfte
der internationalen Arbeiterschaft wre, diese im Augenblicke an
Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschliet der Kongre,
der Solidaritt der Arbeiter in den verschiedenen Lndern ein
gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande,
wo dies mglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate
empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt
zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen
Nationalitten davon benachrichtigt werden knnen, um ihre Manahmen zu
treffen.

Zugleich erhebt der Kongre Protest gegen alle Versuche der Regierungen
und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter
irgendwie zu beschrnken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt
der Kongre Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem
Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen
Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausbung dieses
Rechtes hindern.

Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darber
einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des
Boykotts den Arbeitern die uerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde
bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.

Hinsichtlich der $Maifeier$ hatten die deutschen Vertreter auf einer
Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf
den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag
keine Annahme finden sollte, die Verstndigung auf der Grundlage zu
suchen, da der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch
mit der Maifeier verbunden werde. Whrend die Englnder sich dieser
Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher
unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten.
Nachdem ein franzsischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung
einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender
vermittelnde Antrag angenommen:

Um dem 1. Mai seinen bestimmten konomischen Karakter der Forderung
des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren,
beschliet der Kongre:

Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Lnder,
an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre
Solidaritt bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein,
soweit dies durch die Zustnde in den einzelnen Lndern nicht unmglich
gemacht wird.

Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des
von $Nieuwenhuis$ (Holland) gestellten Antrages eines Militrstreiks
zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren
Beschlusse die Abschaffung der Stck- und Akkordarbeit und des
Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf
zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter
Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nchsten
Kongre im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. --

Stellte bereits der Brsseler Kongre hinsichtlich der Vereinigung
aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter
den sozialistischen Richtungen berwunden war, so versuchte man jetzt,
auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus
fern gehalten hatten, fr den Anschlu zu gewinnen.

Zunchst schien dies freilich nicht erreichbar. Als nmlich auf
Grund des in Brssel gefaten Beschlusses, den nchsten Kongre
1893 in der Schweiz stattfinden zu lassen, am 10. Januar 1892 die
Komitees der drei groen schweizerischen Arbeiterverbnde: des
Grtlivereins, des Gewerkschaftsbundes und der sozialdemokratischen
Partei zusammengetreten waren und eine Einladung nach Zrich an alle
Gewerkschaften und sozialistischen Parteien erlassen hatten, fanden
sie damit bei dem parlamentarischen Komitee der englischen trade unions
wenig Gegenliebe. Wie der offizielle Kongrebericht mitteilt, nahm man
von dem Einladungsschreiben keine Notiz, und der Erfolg wiederholter
Erinnerungen war lediglich der, da der Gewerkschaftskongre in
Glasgow das Parlamentarische Komitee beauftragte, seinerseits einen
internationalen Kongre fr den Achtstundentag fr 1893 nach London
einzuberufen. Aber den Bemhungen des schweizerischen Komitees, das
sich unmittelbar an die einzelnen englischen Gewerkschaften wandte,
gelang es schlielich doch, die Zurcknahme der bereits erlassenen
Einladung und den Beschlu herbeizufhren, sich an dem $Zricher
Kongresse$[187] zu beteiligen.

  [187] Vgl. d. i. Verlage d. Schweizerischen Grtlivereins erschienene
        offizielle Protokoll.

Derselbe fand vom 6.-12. August 1893 statt, nachdem auf einer am 26.
Mrz 1893 in $Brssel$ abgehaltenen und von folgenden Verbnden:

  1. fr Frankreich _Comit rvolutionaire central_, _parti ouvrier_ und
     _bourse du travail_,

  2. fr Deutschland Parteikomitee und Generalkommission der
     Gewerkschaften,

  3. fr England Parlamentarisches Komitee, Londoner Gewerkschaftsrat,
     _socialdemocratic federation_, _independant labour party_ und einige
     grere Einzelvereine,

  4. fr Belgien, Holland, Dnemark, Schweden, Italien und Oesterreich
     die Zentralvorstnde der sozialistischen Parteien,

besuchten Vorkonferenz die Einzelheiten und die Form der Einladung
festgesetzt waren.

Obgleich die Einladung gerichtet war: an alle Gewerkschaften sowie an
diejenigen sozialistischen Parteien und Vereine, die die Notwendigkeit
der Arbeiterorganisation und der politischen Aktion anerkennen, hatten
sich die Anarchisten und die deutschen unabhngigen Sozialisten,
die man gerade hierdurch hatte ausschlieen wollen, eingefunden und
suchten ihre Zulassung zu erzwingen, bis man sie gewaltsam entfernte.
Die sozialistischen und die gewerkschaftlichen Vereinigungen waren zum
Teil durch besondere Abgeordnete vertreten. Der Bericht erwhnt aus
Dnemark 2 Delegierte fr 150 sozialdemokratische Vereine mit 17000 und
90 gewerkschaftliche Organisationen mit 20000 Mitgliedern, aus Spanien
einen sozialistischen und einen gewerkschaftlichen Abgeordneten, aus
Ungarn 9 Vertreter fr die politische Partei und 23 Gewerkschaften,
aus England 65 Abgeordnete, die 44 politische und gewerkschaftliche
Organisationen vertraten. Insgesamt waren anwesend 296 Abgeordnete,
darunter 101 aus der Schweiz, 65 aus England, 39 aus Frankreich, 34 aus
Oesterreich, 92 aus Deutschland, 21 aus Italien, 17 aus Belgien. Die
Verhandlungen zogen sich durch die Streitigkeiten der verschiedenen
Richtungen, insbesondere mit den Anarchisten, so lange hin, da
die Englnder erklren lieen, sie seien diese zwecklosen Debatten
bersatt; jeder von ihnen wisse bereits, wie er zu stimmen habe; sie
htten wichtige Fragen zu verhandeln und seien es ihren Mandanten
schuldig, ihre Pflicht zu erfllen; wrde der Kongre nicht endlich in
seine Tagesordnung eintreten, so wren die englische Delegierten leider
gezwungen, den Kongre zu verlassen.

Der erste Punkt der Tagesordnung betraf die Maregeln zur
internationalen Durchfhrung des $Achtstundentages$. Gegenstnde
der Verhandlung waren insbesondere die Frage des Minimallohnes,
die Berufung einer Staatenkonferenz und die Ueberzeitarbeit. Zur
Annahme gelangte schlielich einstimmig eine Resolution, in welcher
die Bedeutung des Achtstundentages betont und als Mittel zu dessen
Durchfhrung die gewerkschaftliche und politische Organisation der
Arbeiterklasse auf nationaler und internationaler Grundlage und die
Agitation und Propaganda durch diese Organisation empfohlen wurde. In
derselben wurde ferner bemerkt:

Die Gewerkschaftsorganisation der Arbeiter hat den auerpolitischen
freien Kampf mit dem Unternehmertum fr den Achtstundentag zu fhren,
um dadurch der gesetzlichen Einfhrung desselben fr die ganze
Arbeiterklasse den Weg zu bereiten.

Sehr langwierige Verhandlungen knpften sich an die beiden Gegenstnde
der Tagesordnung: $Stellung der Sozialdemokratie im Kriegsfalle$ und
$Politische Taktik der Sozialdemokratie$. Bei dem ersteren Punkte
handelte es sich wieder um den Antrag der Hollnder, den Krieg durch
einen allgemeinen Streik unmglich zu machen, doch wurde derselbe gegen
die Stimmen von Holland, Frankreich, Norwegen und Australien durch die
brigen 14 Nationen verworfen. Bei dem zweiten Punkte war man allseits
einig ber die Notwendigkeit sowohl des parlamentarischen wie des
gewerkschaftlichen Kampfes, so da eine dementsprechende Resolution mit
18 Stimmen bei einer Stimmenthaltung angenommen wurde.

Bei der Frage der $Maifeier$ kam es zu Auseinandersetzungen zwischen
den Deutschen und den Oesterreichern, die den ersteren den Vorwurf
machten den Brsseler Beschlu nicht mit dem erforderlichen Nachdruck
und Ernst ausgefhrt zu haben. Es wurde deshalb schlielich neben der
einstimmigen Wiederholung jenes Beschlusses mit allen gegen die Stimmen
von Deutschland, Dnemark, Bulgarien und Ruland ein Zusatz dahin
angenommen, da die Sozialdemokratie jedes Landes die Pflicht habe, die
Durchfhrung der Arbeitsruhe am 1. Mai anzustreben und jeden Versuch zu
untersttzen, der an einzelnen Orten und von einzelnen Organisationen
in dieser Richtung gemacht werde. Uebrigens wurde in der Begrndung,
da die Feier des 1. Mai den festen Willen der Arbeiterschaft
bekunden solle, durch die soziale Revolution die Klassenunterschiede
zu beseitigen, der Ausdruck soziale Revolution durch soziale
Umgestaltung ersetzt.

Ueber die $Gewerkschaftsfrage$ wurde eingehend verhandelt. Es standen
sich, wie in Brssel, zwei Richtungen gegenber. Der deutsche Referent
v. $Elm$ fhrte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darber
geherrscht, da es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf
nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu strken; nur die Frage,
$wie$ die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien,
habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere fr
Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht
kmen. Nationale Verbnde ber ganz Deutschland seien heute noch nicht
mglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbnde,
da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in
Konflikt bringen wrden. Durch internationale Kartellvertrge bezw.
Vereinbarungen knne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden,
wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies
die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen htten. Bezglich
der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der
Kommission fr am zweckmigsten, zunchst in den verschiedenen Berufen
nationale Sekretariate zu bilden; diese knnten alle Nachrichten
von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich
zu bestimmenden Lande msse die Aufgabe zugeteilt werden, das
gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Lndern, wo
die Gesetze Schwierigkeiten bten, knnten die nationalen Sekretariate
durch in ffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen
Kongressen zu whlende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges
internationales Sekretariat fr alle Berufe wrde organisatorisch zu
schwerfllig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen
internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.

Was endlich die Arbeitsbrsen betrifft, so war die Kommission darin
einig, da sie notwendig seien, doch mten die Gewerkschaften selbst
deren Leitung in die Hand nehmen.

Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht
aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschlieen und die
Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter
auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu frdern, mit der
Begrndung, da die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der
knftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und da deren Ausbau
deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse
eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schlo mit folgenden Forderungen:

  1. Grndung von nationalen Verbnden der gleichen Berufe;

   2. Abschlu von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger
      Hlfeleistung;

   3. Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen
      Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbnde beteiligt sind;
      denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von
      Bedeutung ber die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlsse,
      sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig
      auszutauschen;

   4. zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen
      die Gewerkschaften in allen Pltzen die Errichtung von
      Arbeitsbrsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig
      und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt
      zu bertragen ist.

Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und
statt dessen folgender von $Volders$ (Belgien) gestellte Gegenantrag
angenommen:

Indem der Kongre die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezglichen
Resolutionen, welche in Brssel angenommen worden waren, aufrecht
erhlt und indem er fr die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in
Fachvereinen zu organisieren, nachdrcklich betont, erklrt er, da die
Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die
Obliegenheit haben:

  1. Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen,
     ihre Lhne zu schtzen und der kapitalistischen Ausbeutung
     Widerstand leisten zu knnen;

  2. die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen
     identisch sind, berall, wo dies mglich ist, zu Landesverbnden zu
     vereinigen;

  3. durch Verstndigung der Landesverbnde einen internationalen
     Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen
     der verschiedenen Lnder zu einem festen Bande zu vereinigen;

  4. die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies mglich ist, regional,
     national und international zu organisieren, damit in den
     Lohnkmpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im
     Einverstndnis handeln;

  5. durch die im Brsseler Kongre beschlossenen Arbeitersekretariate,
     deren Funktionen gesichert werden mssen, von Land zu Land
     gegenseitig zu verkehren und, wenn ntig, durch internationale, mit
     der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbnden alle
     die einzelnen Korporationen berhrenden Nachrichten zu bermitteln;

  6. durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der
     ffentlichen Gewalten berall, wo keine Arbeitsbrsen bestehen,
     solche zu grnden, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschftigung
     finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten knnen;

  7. fr jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um
     daselbst die den verschiedenen Verbnden eigenen Fragen zu
     behandeln;

  8. die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der
     Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um fr die
     politische Thtigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine
     gengende Macht zu besitzen, um die vollstndige Emanzipation des
     Proletariats zu sichern.

Fr den deutschen Antrag stimmten auer Deutschland: Oesterreich,
Dnemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Ruland enthielten
sich der Abstimmung. Die brigen 12 Nationen stimmten fr die
hollndische Resolution.

Hinsichtlich des $Schutzes der Arbeiterinnen$ wurde ein Antrag
einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlssen der frheren
Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und
auerdem gleichen Lohn fr gleiche Arbeit forderte.

Der letzte Punkt, die Agrarfrage, wurde von der Tagesordnung abgesetzt
und dem nchsten Kongresse vorbehalten, dessen Zusammentritt fr 1896
in London festgesetzt wurde. --

Dieser Kongre, der unter dem Namen $Internationaler sozialistischer
Arbeiter- und Gewerkschaftskongre$[188] vom 27. Juli bis 1. August
1896 in $London$ tagte, war der erste, an dem die englischen trade
unions offiziell teilnahmen, aber dieser Umstand hat nicht vermocht,
ihm einen wesentlich anderen Karakter zu verleihen, als seinen
Vorgngern. Auch dieses Mal wurden die ersten drei Verhandlungstage
ausgefllt durch die Redekmpfe mit den Anarchisten, die so heftig
wurden, da die Sitzungen wiederholt unterbrochen werden muten,
bis endlich mit den Stimmen von 18 Nationen gegen 2 (Frankreich und
Holland) bei einer Stimmenthaltung (Italien) beschlossen wurde, die
Anarchisten von den weiteren Verhandlungen auszuschlieen. Mit ihnen
verlie dann auch die von Domela Nieuvenhuis gefhrte Mehrheit der
Hollnder den Kongre.

  [188] Das offizielle Protokoll ist im Verlage des Vorwrts
        erschienen.

Nach Entfernung der Anarchisten waren auf dem Kongresse folgende
Nationen vertreten:

England durch 475 Abgeordnete, wovon 185 den Gewerkschaften, 120 der
_Socialdemocratic Federation_, 115 der _Independant Labour Party_,
22 der _Fabian Society_, 5 kleineren sozialistischen Gesellschaften,
3 der Arbeiterkirche, 13 dem parlamentarischen und 12 dem
Organisationskomitee angehrten. Auerdem Frankreich (113 Abgeordnete),
Deutschland (46)[189], Belgien (19), Schweiz (12), Ruland (7),
Italien (7), Polen (14), Oesterreich (7), Dnemark (7), Spanien (8),
Holland (15), Rumnien, Bulgarien, Bhmen, Ungarn, Schweden, Amerika,
Australien, Portugal. Da die Franzosen sich aus zwei fast gleich
starken Gruppen zusammensetzen, so wurde auf ihren Antrag beschlossen,
ihnen eine geteilte Vertretung in den Kommissionen zu bewilligen.

  [189] Vertreten waren nur die sozialdemokratische Partei und die
        Generalkommission der Gewerkschaften. Die
        $Hirsch-Duncker$'schen Gewerkvereine hatten, da an sie
        eine besondere Einladung nicht ergangen war, beschlossen,
        sich nicht zu beteiligen, dagegen ist der Verbandsanwalt
        ausweislich eines im Gewerkverein Nr. 32 vom 7. August 1896
        verffentlichten Briefes mit dem englischen Gewerkschaftsfhrer
        $Thomas Burt$ zu dem Zwecke in Verbindung getreten, knftig
        besondere internationale Kongresse von ausschlielich
        gewerkschaftlichem Karakter zu veranstalten. Doch ist der
        bezgliche, vom parlamentarischen Komitee gestellte Antrag auf
        dem _Trade-Unions_-Kongresse abgelehnt. (Vgl. oben S. 35.)

Zu dem ersten Gegenstande der Tagesordnung, der $Agrarfrage$, wurde
im Widerspruche zu einem Antrage, der in die Einzelheiten eingehen
wollte, eine Resolution angenommen, die sich darauf beschrnkt, neben
der Forderung der Ueberfhrung des Grund und Bodens in Gemeinbesitz
das Studium der Agrarfrage zu empfehlen und es als wichtigste Aufgabe
zu bezeichnen, das Landproletariat in seinem Kampfe gegen seine
Ausbeuter zu organisieren, jedoch die Festsetzung der Mittel bei der
Verschiedenheit der Verhltnisse in den einzelnen Lndern diesen selbst
berlt und von der Aufstellung eines sogen. Aktionsprogrammes absieht.

Zu der Frage der $politischen Aktion$ wurde beschlossen, den Arbeitern
die Erringung der politischen Macht und des Stimmrechtes sowie den
Beitritt zu der internationalen Sozialdemokratie zu empfehlen, und
zwar unabhngig von allen brgerlichen Parteien. Der letztere Zusatz
wurde von Seiten der englischen _trade unions_ und der _Fabian Society_
bekmpft, jedoch mit groer Mehrheit angenommen.

Unter der Bezeichnung $Erziehung und krperliche Entwicklung$ wurden
Fragen der Schule und des Arbeiterschutzes behandelt. Man beschlo
in ersterer Beziehung unentgeltlichen Unterricht vom Kindergarten
bis zur Universitt, dagegen wurde die Forderung der Schulmahlzeiten
abgelehnt. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes wurden die Forderungen der
frheren Kongresse wiederholt und die Wirkungslosigkeit der Berliner
internationalen Konferenz betont.

In Bezug auf die $Wirtschaftspolitik der Arbeiterklasse$
wurde die Vergesellschaftung aller Produktions-, Transport- und
Verteilungsmittel, sowie die Organisation der Produktion unter
demokratischer Kontrolle der ganzen Gesellschaft gefordert und den
Arbeitern empfohlen, eine internationale Agentur zu schaffen, welche
die Machinationen der kapitalistischen Trusts und Kartelle mittels
nationaler und internationaler Gesetzgebung verfolgen soll.

Bei dieser Gelegenheit wurde die Stellung zur $Gewerkschaftsfrage$ in
einer ausfhrlichen Resolution niedergelegt, die folgenden Wortlaut hat:

Der gewerkschaftliche Kampf der Arbeiter ist unerllich, um der
wirtschaftlichen Uebermacht des Kapitals zu trotzen und so die Lage
der Arbeiter in der Gegenwart zu verbessern. Ohne Gewerkschaften keine
auskmmlichen Lhne und keine verkrzte Arbeitszeit. Durch diesen Kampf
wird aber die Ausbeutung nur gelindert, nicht beseitigt. Die Ausbeutung
der Arbeiter kann nur ein Ende nehmen, wenn die Gesellschaft selbst
Besitz ergriffen hat von den Produktionsmitteln einschlielich des
Grund und Bodens und der Verkehrsmittel. Das hat zur Voraussetzung ein
System gesetzgeberischer Manahmen. Um diese vollkommen durchzufhren,
mu die Arbeiterklasse die ausschlaggebende politische Macht sein. Sie
wird aber zur politischen Macht nur in dem Mae, wie sie organisiert
ist. Die Gewerkschaften machen die Arbeiterklasse schon deshalb zur
politischen Macht, weil sie die Arbeiter organisieren.

Die Organisation der Arbeiterklasse ist ungengend und unvollstndig,
wenn sie nur politisch ist. Aber der gewerkschaftliche Kampf
erfordert auch die politische Bethtigung der Arbeiterklasse.
Was die Arbeiter im freien Kampfe gegen die Ausbeuter erringen,
mssen sie oft erst als politische Macht gesetzgeberisch festlegen,
um es zu sichern. In anderen Fllen macht die gesetzgeberische
Errungenschaft den gewerkschaftlichen Konflikt berflssig. Ein
internationales Zusammenwirken der Arbeiterklasse in Bezug auf den
gewerkschaftlichen Kampf, wie insbesondere auch in Bezug auf die
Arbeiterschutzgesetzgebung wird desto mehr zur Notwendigkeit, je mehr
der wirtschaftliche Zusammenhang des kapitalistischen Weltmarktes und
damit zugleich die Konflikte der nationalen Industrien sich entwickeln.
Fr die nchste Zeit ist ein internationales Vorgehen des Proletariats
nach folgenden Richtungen notwendig:

  1. Abschaffung der Zlle, Verbrauchssteuern und Ausfuhrprmien.

  2. Durchfhrung einer internationalen Arbeiterschutzgesetzgebung.
     Indem der Kongre in letzterer Beziehung die Beschlsse des
     Pariser Kongresses wiederholt, empfiehlt er, die nchste Agitation
     hauptschlich darauf zu konzentrieren:

     a) den gesetzlichen achtstndigen Normalarbeitstag zu erringen;

     b) das Schwitzsystem zu beseitigen und fr die Arbeiter der
        Hausindustrie einen wirksamen Arbeiterschutz zu schaffen;

     c) ein vollstndig freies Vereins- und Versammlungsrecht fr beide
        Geschlechter herbeizufhren.

Um dieses durchzufhren, ist ein Zusammenwirken der gewerkschaftlichen
und politischen Bethtigung notwendig.

Deshalb erklrt der Kongre, anschlieend an die gleichen Beschlsse
des Brsseler und Zricher Kongresses, die Organisation der Arbeiter in
Gewerkschaften fr ein dringendes Erfordernis im Emanzipationskampfe
der Arbeiterklasse und betrachtet es als Pflicht aller Arbeiter, welche
die Befreiung der Arbeit von dem Joche des Kapitalismus anstreben, der
fr ihren Beruf bestehenden Gewerkschaft anzugehren.

Die gewerkschaftlichen Organisationen sollen, um eine wirksame Aktion
zu ermglichen, sich in Verbnden, die sich auf das ganze Land
erstrecken, zusammenthun, und ist jede Zersplitterung der Krfte in
Sonderorganisationen zu verwerfen. Die $politische Anschauung darf
keinen trennenden Grund im wirtschaftlichen Kampfe bilden$, es ist aber
eine aus dem Wesen des proletarischen Klassenkampfes sich ergebende
Pflicht der Arbeiterorganisationen, ihre Mitglieder zu Sozialdemokraten
heranzubilden. Es mu als eine Pflicht der Gewerkschaften angesehen
werden, die im Berufe beschftigten Frauen als Mitglieder aufzunehmen
und gleichen Lohn fr gleiche Arbeitsleistung fr Mnner und Frauen
anzustreben.

Neben dem Kampfe fr bessere Lohn- und Arbeitsbedingungen haben
die Gewerkschaften die Ausfhrung der $Arbeiterschutzgesetze$ zu
berwachen, die Beseitigung gesundheitsschdlicher Betriebsformen
sowie des Schwitz- und Trucksystems zu erstreben. Der Kongre hlt
den $Streik$ und $Boykott$ fr ein notwendiges Mittel zur Erreichung
der Aufgaben der Gewerkschaften, sieht aber die Mglichkeit fr einen
internationalen Generalstreik nicht gegeben.

Das nchste Erfordernis ist die gewerkschaftliche Organisation der
Arbeitermassen, weil von dem Umfange der Organisation die Frage der
Ausdehnung des Streiks auf ganze Lnder oder Industrien abhngt.

Um eine einheitliche $internationale gewerkschaftliche Organisation$
der Arbeiter zu ermglichen, ist in jedem Lande ein gewerkschaftliches
Zentralkomitee einzusetzen. Diese Komitees sollen noch Mglichkeit
Statistiken ber den Arbeitsmarkt fhren und diese sowie die
regelmigen Berichte gegenseitig austauschen und alle im Lande
vorkommenden wichtigen Vorgnge gegenseitig melden.

Besonders wird den Gewerkschaften aller Lnder zur Pflicht gemacht,
dafr zu sorgen, da vom Auslande kommende Arbeiter Mitglieder der
Landesorganisationen werden, und da diese Arbeiter nicht zu geringeren
Lhnen arbeiten, als die einheimischen. Bei Streiks, Lockouts und
Boykotts sind die Gewerkschaften aller Lnder verpflichtet, sich
gegenseitig nach Krften zu untersttzen.

Hinsichtlich der $Maifeier$ schlo sich der Kongre lediglich den
frheren Beschlssen an mit dem Zusatze: er erblickt in der Maifeier
eine wirksame Demonstration fr den Achtstundentag und hlt die
Arbeitsruhe fr die wirksamste Form der Demonstration.

War bei der Frage der Gewerkschaften bereits die Schaffung einer
$internationalen Organisation$ empfohlen, so beschlo man eine
solche auch fr die politischen Beziehungen und insbesondere zum
Zwecke der regelmigen Berufung internationaler Kongresse. Indem
man die Begrndung einer internationalen Zeitung ablehnte, da alle
sozialistischen Zeitungen die Hauptthatsachen ber die soziale Frage in
allen Lndern bereits enthielten, wurde folgender Beschlu gefat:

  1. Der Kongre beschliet, da ein Versuch gemacht werde, ein
     $stndiges internationales Bureau$ mit einem verantwortlichen
     Sekretr zu errichten, welches seinen Sitz in dem hierzu
     passendsten Lande in Europa haben soll.

  2. Ein kleines Komitee wird von diesem Kongresse ernannt mit dem
     Auftrage, dem nchsten internationalen Kongresse Vorschlge zur
     Ausfhrung des in Ziff. 1 Gewnschten zu unterbreiten.

  3. Dieses Komitee soll berechtigt sein, als provisorisches Komitee zu
     handeln. Jede Nation, die in ihm nicht vertreten ist, hat das
     Recht, einen Vertreter bis zum nchsten Kongresse zu entsenden.

  4. Der Kongre anerkennt die wachsende Notwendigkeit internationaler
     wirtschaftlicher Information. Er ersucht deshalb alle Nationen,
     ihren ganzen Einflu aufzuwenden, um die Beschlsse des Brsseler
     und Zricher Kongresses betr. die Errichtung eines internationalen
     Informationsbureaus zur Ausfhrung zu bringen.

Gegen 5 Nationen, die fr die Schweiz stimmten, wurde mit 15 Nationen
beschlossen, da das internationale Bureau seinen Sitz in London haben
soll.

Nachdem man dann noch Beschlsse ber die Abschaffung der Kriege durch
internationale Schiedsgerichte, den Schutz der Wchnerinnen, die
Beschftigung der Arbeitslosen durch Staat und Gemeinde, Freiheit des
Gewissens, der Rede, der Presse und der Vereinigungen, sowie ber eine
Amnestie gefat und das Recht der Arbeitsvermittelung ausschlielich
fr die Arbeitergewerkschaften gefordert hatte, wurde beschlossen, den
nchsten Kongre im Jahre 1899 in Deutschland abzuhalten; sollte sich
dies als unmglich erweisen, so soll er 1900 in Paris stattfinden. Das
Bureau des Kongresses wurde beauftragt, die Einladungen zu erlassen und
ausschlielich einzuladen:

  1. die Vertreter aller Gruppen, die die Umwandlung der
     kapitalistischen Eigentums- und Produktionsordnung in die
     sozialistische Eigentums- und Produktionsordnung anstreben und die
     Teilnahme an der Gesetzgebung und parlamentarischer Thtigkeit als
     ein notwendiges Mittel zur Erreichung dieses Zweckes ansehen;

  2. alle gewerkschaftlichen Organisationen, die, wenn sie sich auch als
     solche nicht am politischen Kampfe beteiligen, doch die
     Notwendigkeit politischer und parlamentarischer Thtigkeit
     anerkennen. Anarchisten sind mithin ausgeschlossen.

Die Prfung der Mandate soll durch die nationalen Gruppen
selbst geschehen mit Vorbehalt des Rekurses an eine besondere
Mandatprfungskommission, die aus Vertretern aller nationalen Gruppen
besteht. Die Mandate der Nationalitten, die weniger als 5 Delegierte
senden, werden von der Mandatprfungskommission geprft, ebenso wie die
angefochtenen Mandate.

Mit einem Hoch auf die internationale Sozialdemokratie wurde der
Kongre geschlossen. --

Werfen wir einen Rckblick auf die bisherigen Anstze zu einer
internationalen gewerkschaftlichen Organisation, so kann der Erfolg
noch nicht als erheblich betrachtet werden. Dennoch ist seit der Zeit
der alten Internationale ein groer Fortschritt zu verzeichnen,
insbesondere sind die seit ihrem Erlschen abgehaltenen Kongresse nicht
mehr Versammlungen von Offizieren ohne Soldaten, sondern wirkliche
Arbeitervertretungen, auf denen die unsere Zeit bewegenden groen
elementaren Strmungen auf sozialem Gebiete zu ihrem natrlichen
Ausdrucke gelangen.

Dagegen beruht ihre Unvollkommenheit hauptschlich auf der $Verknpfung
der gewerkschaftlichen mit der politischen Bewegung$. Da dabei die
erstere zurckgedrngt werden mu, hat insbesondere der Londoner
Kongre bewiesen, auf dem die erste offizielle Beteiligung der
englischen _trade unions_, der einzigen Arbeiterorganisation, die
sich bisher zu einer wirklichen Macht hat entwickeln knnen, zu einem
Zusammenstoe fhrte, den man aus Rcksichten der Gastfreundschaft
vermied, ffentlich stark hervortreten zu lassen, der aber die
Sympathieen der Englnder fr die gemeinschaftliche Thtigkeit so
abkhlte, da $David Holmes$, einer der anerkannten Fhrer der
lteren Gewerkvereinler, ffentlich erklrte, dies sei der letzte
Kongre dieser Art, auf dem die britischen Gewerkvereine vertreten
gewesen wren, und da darauf die 185 Vertreter der _trade unions_
bis auf ganz wenige sich von den Verhandlungen fern hielten. Da
nmlich, wie oben bemerkt, diese 185 mit den 120 Abgeordneten der
_Socialdemocratic Federation_, den 115 Delegierten der _Independent
Labour Party_ und 55 Vertretern kleiner Gruppen die aus 475 Mitgliedern
bestehende Delegation bildeten, so waren die der Zahl noch weitaus
einflureichsten _trade unions_ schon in ihrer eigenen Gruppe in
der Minderheit und nicht in der Lage, ihren Standpunkt geltend zu
machen. Um so mehr wurden sie im Kongresse selbst berstimmt und hier
Beschlsse gefat, die ihren Grundstzen durchaus zuwiderlaufen. So,
wenn die staatliche Besitznahme aller Produktionsmittel einschlielich
des Grund und Bodens sowie der Verkehrsmittel und die Bildung einer
eigenen Arbeiterpartei unabhngig von allen brgerlichen Parteien
beschlossen wurde. Diese Beschlsse waren gegen die _trade unions_
um so feindlicher, als gerade in den letzten Jahren in ihrem Kreise,
wie an anderer Stelle[190] mitgeteilt, die kollektivistische Richtung
stark zurckgedrngt war. Auch die weitere Entwickelung der Dinge
und insbesondere der Edinburger Kongre[191] hat bewiesen, da die
Londoner Verhandlungen die Neigung der _trade unions_ zum ferneren
Zusammenarbeiten mit den Sozialisten sehr beeintrchtigt hat.

  [190] Vgl. oben S. 31.

  [191] Vgl. oben S. 33.

Die deutschen Sozialdemokratischen Bltter haben auch diesen
Mierfolg des Londoner Kongresses offen zugegeben. So erklrt
z. B. der Vorwrts: es hiee Schnfrberei treiben, wollte man
behaupten, da der eben abgeschlossene Kongre einen vollkommen
befriedigenden Eindruck hinterlassen htte. Das Korrespondenzblatt
der Generalkommission schreibt: Die Hoffnung, die englischen
Gewerkschaften durch den Kongre fr die sozialistische
Arbeiterbewegung zu gewinnen und den Gewerkschaften des Festlandes
nher zu bringen, ist infolge dieser Debatten nicht erfllt. Wenn
man dabei alle Schuld auf die Streitigkeiten mit den Anarchisten
abwlzen will, so ist das eine einseitige Auffassung. Die Neue
Zeit, das wissenschaftliche Zentralorgan der Partei, erkennt dies
auch ausdrcklich an, denn nachdem sie bemerkt hat, da der Kongre
einstimmig fr einen Fehlschlag erklrt werde, fgt sie hinzu: Und es
ist nicht richtig, den Anarchisten und ihren Gnnern ausschlielich
die Schuld daran zuzuschieben. Sehr wertvoll ist die dann folgende
Ausfhrung, da knftig entweder nur sozialistische Kongresse
abgehalten, oder, was richtiger sei, die Thore des Kongresses
mglichst weit aufgemacht werden mten. Denn nur die enge Verbindung
mit dem Gros der vorwrts strebenden Arbeiterschaft schtzt die
Sozialdemokratie vor Verkncherung, vor dem Verfallen in Sektierertum.
Kein Bruchteil der Bewegung hat die Weisheit allein gepachtet; sie kann
nur das Ergebnis der Gesamtbewegung sein.

Sind hiernach die Anstze zu internationalen Verbindungen zwischen den
gewerkschaftlichen Gesamtorganisationen der einzelnen Lnder noch auf
den ersten Anfangsstufen stehen geblieben, ist man insbesondere bisher
auf der Abhngigkeit von der Sozialdemokratie als politischer Partei
noch nicht herausgekommen, so haben dagegen die Verbnde einzelner
Berufszweige bereits mehr erreicht und sind insbesondere zur Abhaltung
regelmiger internationaler Kongresse gelangt, auf denen die Ansichten
ausgetauscht und die angebahnten Beziehungen weiter befestigt werden.
Allerdings ist die Entwickelung in dieser Hinsicht bei den berhaupt
in Betracht kommenden Berufszweigen eine sehr verschiedene gewesen,
und es sind nur wenige, bei denen man bereits von einem ernsthaften
Erfolge sprechen kann, whrend es sich bei den brigen erst um schwache
tastende Versuche handelt und die an der Ausgestaltung beteiligten
Personen sich auf das lebhafteste darber beklagen, da ihre Bemhungen
so geringes Verstndnis bei den Arbeitern finden. Aus diesem Grunde
ist auch die Sammlung des einschlgigen Materials mit sehr groen
Schwierigkeiten verknpft, und es ist deshalb nicht mglich, fr die
nachfolgende Darstellung die Garantie absoluter Vollstndigkeit zu
geben.


                       IV. Die einzelnen Gewerbe.

                          1. Buchdrucker[192].

Wie die Buchdrucker berhaupt an der Spitze der Arbeiterbewegung
marschieren, die hchste Stufe ihrer Intelligenz darstellen und auch
auf anderen Gebieten die ausgereifteste Entwicklung zeigen, so haben
sie auch die internationalen Beziehungen bereits am besten ausgebildet,
so da dieselben als Vorbild und typisches Muster angesehen werden
drfen und es sich rechtfertigt, sie etwas eingehender, als bei den
brigen darzustellen.

  [192] Eine ausfhrlichere Darstellung, der das folgende entnommen
        ist, habe ich in $Schmoller$'s Jahrb. XXII, S. 20 ff. gegeben;
        dort sind auch die gestellten Antrge und gefaten Beschlsse
        im Wortlaut mitgeteilt. Das benutzte Material verdanke ich dem
        internationalen Buchdruckersekretariate in Bern.

Eine internationale Organisation wurde zuerst im Jahre 1887 von dem
Zentralkomitee der franzsischen Buchdrucker angeregt, das zugleich
den ersten Schritt zur praktischen Ausfhrung dadurch that, das es
1889 in Verbindung mit der Weltausstellung nach Paris den ersten
internationalen Buchdruckerkongre[193], der vom 18. bis 21. Juli in
der _Bourse du travail_ tagte, zusammenberief. Auf demselben waren
die Buchdruckerverbnde folgender Lnder mit den dabei gesetzten
Mitgliederzahlen vertreten:

Spanien 1130, Italien 3800, Oesterreich 7000, Belgien 1500, romanische
Schweiz 400, deutsche Schweiz 1150, Deutschland 13500, England 7500,
Ungarn 800, Norwegen 500, Dnemark 750, Frankreich 5500, Nordamerika
30000, zusammen 13 Lnder mit 74480 Mitgliedern. Der Kongre beschlo,
da bei den Abstimmungen jede Nation eine Stimme fhren sollte.

  [193] Ueber den II. und III. Kongre sind Protokolle herausgegeben,
        dagegen sind die Verhandlungen des I. Kongresses nur in einer
        besonderen Anlage der Zeitschrift _La Typographie franaise_,
        dem Organ der _Fdration franaise des travailleurs du livre_,
        verffentlicht, von der mir durch die Gte des zeitigen
        internationalen Buchdruckersekretrs $Siebenmann$ das einzige
        dort vorhandene Exemplar zur Verfgung gestellt wurde.

Der erste Punkt der Tagesordnung war die $Regelung des Viatikums$, die
dadurch auerordentlich erschwert wurde, da die Einrichtungen der
einzelnen Lnder in wesentlichen Punkten voneinander abweichen. In den
meisten erhlt jedes Mitglied eines Verbandes die gleiche Untersttzung
ohne Rcksicht auf die Nationalitt. Diese Lnder erklrten sich
fr den Grundsatz der Gegenseitigkeit ohne Rckerstattung. Andere,
insbesondere Belgien, die Schweiz und Italien, beriefen sich darauf,
da sie hierzu bei der geringen Leistungsfhigkeit ihrer Kassen um
so weniger im stande seien, als gerade diese Lnder in besonders
groem Umfange von Reisenden besucht wrden, ja, es wurde sogar
behauptet, da es sich vielfach um Vergngungsreisende handele; die
Forderung, die insbesondere von Belgien und Italien erhoben wurde, ging
deshalb dahin, da eine gegenseitige Rckerstattung der geleisteten
Zahlungen stattfinden solle. Ferner wird in Deutschland das Viatikum
gegeben ohne Rcksicht auf den Grund der Reise, whrend in Belgien
und Frankreich die Bemerkung in dem Verbandsbuche gefordert wird:
abgereist wegen Mangels an Arbeit. Der romanische Verband zahlt
den nicht franzsisch sprechenden Kollegen ein geringeres Viatikum.
In Italien wird die Kenntnis einer der drei Sprachen: italienisch,
spanisch und franzsisch verlangt, andernfalls erhlt der Reisende
nur eine einmalige Untersttzung von 2 Franken, um sofort wieder die
Grenze zu gewinnen. Auch das System der Entschdigung ist verschieden.
In Deutschland erhlt der Reisende, sobald er eine gewisse Entfernung
-- in neuester Zeit 20 Kilometer -- zurckgelegt hat, fr jeden Tag
einen festen Satz (75 Pf. bis 1 Mk.). Aehnlich ist es in den brigen
germanischen Lndern. Bei den romanischen Verbnden dagegen besteht das
sog. kilometrische System, d. h. die Vergtung richtet sich nach der
Lnge des zurckgelegten Weges (5 Cent per Kilometer).

Bei den Verhandlungen erklrten zunchst Nordamerika und England, da
sie sich einer internationalen Viatikumskasse mit Rcksicht auf die
abweichenden Verhltnisse ihrer Lnder nicht anschlieen knnten;
der englische Vertreter empfahl sogar, das Viatikum ganz fallen zu
lassen. Ebenso lehnten Oesterreich und Deutschland eine internationale
Kasse ab, weil die Gesetze ihrer Lnder ihnen die Beteiligung nicht
gestatteten. Auch die Frage eines einheitlichen Verbandsbuches wurde
gestreift, doch wurde gegen ein solches die Verschiedenheit der
Sprachen geltend gemacht.

Von den meisten Seiten wurde betont, da die Schwierigkeiten der Sache
zu gro seien, um sie sofort erledigen zu knnen, und da es richtiger
sei, sie einem weiteren Studium vorzubehalten. Bei der Abstimmung wurde
deshalb nur die Frage der $Rckerstattung$ endgltig entschieden.
Hier standen sich die Ansichten schroff gegenber. Whrend einige
Lnder, insbesondere Belgien und Italien, forderten, da die Last des
Viatikums grundstzlich von demjenigen Verbande zu tragen sei, dem der
Reisende angehrt, so da dem fremden Verbande, der es gewhrt, seine
Aufwendungen von dem einheimischen erstattet werden mten, sah die
Mehrzahl hierin einen Versto gegen den Grundsatz der Solidaritt. Das
Ergebnis der langwierigen Verhandlungen war, da der belgische Antrag:

    Die Kosten des Viatikums werden unter die Sektionen und Verbnde
    nach der Mitgliederzahl verteilt, um nicht diese Last denjenigen
    Sektionen und Verbnden aufzulegen, die am meisten unter der
    Beschftigungslosigkeit zu leiden haben.

mit 10 gegen die beiden Stimmen von Belgien und Italien abgelehnt
und dagegen auf Antrag der deutschen Schweiz mit 10 Stimmen, bei
zwei Enthaltungen, beschlossen wurde, freilich ein einheitliches
Verbandsbuch anzunehmen, aber im brigen in der Frage des Viatikums
weitere Beschlsse vorzubehalten. Spanien war bei den Verhandlungen
nicht vertreten.

Noch grer waren die Meinungsverschiedenheiten bei dem zweiten Punkte
der Tagesordnung, der sich auf die $Schaffung eines internationalen
Verbandes der Buchdrucker$ bezog. Dabei handelte es sich in erster
Linie um die prinzipielle Frage ber das Verhltnis zum Sozialismus.
Whrend der Referent $Pasquelin$ bemerkte, da viele, die fr den
Gedanken der Organisation erwrmt seien, sich von ihr aus dem
Grunde zurckhielten, weil sie sich scheuten, sich einer bestimmten
politischen Gruppe anzuschlieen und die Ansicht vertrat, da es
erforderlich sei, da alle Krfte des Proletariates zur Zeit auf das
wirtschaftliche Gebiet beschrnkt wrden, verlangten der dnische
und der italienische Vertreter den Anschlu an den Sozialismus.
Eine fernere Meinungsverschiedenheit betraf die Frage, ob man die
anzuhebende internationale Vereinigung auf die Buchdrucker und die
Schriftgieer beschrnken oder auf alle Arbeiterklassen erstrecken
solle. Endlich machten die Vertreter von Deutschland und Oesterreich
geltend, da die Gesetze ihrer Lnder ihnen die Beteiligung weder an
einem internationalen Verbande, noch auch nur an einem internationalen
Bureau gestatteten.

Der Vorsitzende erklrte schlielich das Ergebnis der Errterungen
dahin zusammenfassen zu knnen, da es die Meinung des Kongresses sei,
zuerst die Buchdrucker national und international zu organisieren,
und da sich daraus spter die Verbindung und die nachdrckliche
Fhlungnahme mit den brigen in gleicher Weise organisierten
Arbeitergruppen entwickeln werde. Er stellte dann zunchst die
prinzipielle Frage ber die Notwendigkeit einer internationalen
Organisation zur Abstimmung, die durch die Stimmen von Spanien,
Italien, Oesterreich, der beiden schweizerischen Verbnde, Nordamerika,
England, Ungarn, Dnemark, Norwegen und Frankreich bejaht wurde,
whrend Belgien und Deutschland sich der Abstimmung enthielten.

Man wandte sich sodann der wichtigen Frage der $Errichtung einer
internationalen Widerstands-(Streik-) Kasse$ zu. Die beiden
schweizerischen Gruppen hatten sich schon eingehend mit dem Plane
beschftigt und ber folgenden Antrag Siebenmann (deutsche Schweiz)
geeinigt:

    Der internationale Buchdruckerkongre erkennt die Notwendigkeit der
    bereits in den verschiedenen Lndern bestehenden Widerstandskassen
    an und spricht den Wunsch aus, da jeder Verband sofort die ntigen
    Schritte thue, um berall Widerstandskassen zu grnden.

    Der Verband der romanischen Schweiz wird beauftragt, in Gemeinschaft
    mit dem Verbande der deutschen Schweiz innerhalb eines Jahres den
    Plan einer internationalen Widerstandskasse vorzulegen. Der nchste
    Kongre wird sich ber Annahme dieses Planes entscheiden.

Der Antragsteller teilte mit, da man eine Beitragszahlung von
monatlich 10 Cent. fr jedes Mitglied ins Auge gefat habe; das
angesammelte Kapital drfe vor Ablauf eines halben Jahres nicht
angegriffen werden; der Zweck der Kasse solle nur sein, die Herabsetzung
der Lhne zu bekmpfen. Den meisten Beifall fand der Plan bei den
romanischen Nationen, whrend insbesondere der deutsche Vertreter
Trapp nicht allein betonte, da die Verhandlungen nur den Karakter
eines Meinungsaustausches haben knnten und da es jeder Organisation
berlassen bleiben msse, auf welchem Wege sie glaube, am besten das
gemeinsame Ziel erreichen zu knnen, sondern auch bemerkte, da die
Grndung einer internationalen Widerstandskasse unmglich sein werde, da
insbesondere bei einem so geringen Beitrage jeder groe Streik die Kasse
erschpfen msse.

Bei der Abstimmung wurde der erste Satz des Antrages Siebenmann mit
allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Deutschland) angenommen. Fr
den zweiten Satz (Errichtung einer internationalen Kasse) wurden 8
Stimmen abgegeben (Italien, Belgien, beide schweizerische Verbnde,
England, Dnemark, Norwegen und Frankreich). Deutschland, Oesterreich,
Ungarn und Spanien enthielten sich der Stimme. Ein Antrag wegen
Einrichtung $genossenschaftlicher Buchdruckervereine$ wurde abgelehnt,
dagegen ein solcher wegen Bildung gemeinschaftlicher $Schiedsgerichte$
angenommen, ebenso ein Antrag, der sich gegen die lange Dauer der
Streiks erklrte und den Gewerkschaften empfahl, keine bertriebenen
Forderungen zu stellen. Alle Buchdrucker wurden fr verpflichtet
erklrt, den bestehenden Gewerkschaften beizutreten.

Der folgende Gegenstand betraf die $Herabsetzung$ der $Arbeitszeit$.
Man war im allgemeinen in dieser Forderung einig und betonte
insbesondere den Wert dieses Mittels zur Bekmpfung der
Arbeitslosigkeit, doch wurde hervorgehoben, da, um einen Ausfall am
Verdienste zu vermeiden, zunchst eine Erhhung der jetzigen Lhne
durchgesetzt werden msse. Uebereinstimmend wurde auch die $Abschaffung
der Akkordarbeit$ und ihre Ersetzung durch Lohnarbeit empfohlen. Ebenso
war man berwiegend gegen die Ueberstundenarbeit; einzig der belgische
Vertreter D'Hooghe erklrte, da er den bestimmten Auftrag habe, gegen
jede Verminderung der Arbeitszeit zu stimmen. Die meisten Redner
wollten auch zur Erreichung ihres Zieles den Weg der $gesetzlichen
Regelung$ eingeschlagen sehen, nur der dnische Vertreter Petersen
erklrte sich gegen gesetzlichen Zwang. Trapp (Deutschland) machte
geltend, da bei der jetzigen Zusammensetzung der gesetzgeberischen
Gewalten auf diesem Wege eine Besserung nicht zu erwarten sei, whrend
die Schweizer sich von der durch den dortigen Bundesrat einzuberufenden
internationalen Konferenz viel versprachen.

Bei der Abstimmung wurde zunchst der Grundsatz der Verminderung der
Arbeitszeit einstimmig angenommen in folgender Fassung:

    Der Kongre erklrt sich fr die Herabsetzung der Arbeitszeit ohne
    Verminderung des Lohnes.

Auch die Dauer von 8 Stunden wurde gegen die Stimmen von Belgien und
der romanischen Schweiz angenommen. Einstimmige Annahme fand ferner der
Antrag Drummond (England), der die Ueberarbeit grundstzlich verwirft
und sie deshalb wenigstens auf ein mglichst geringes Ma beschrnkt
wissen will, mit dem Zusatze von Kralik, da die Ueberstunden mglichst
hoch bezahlt werden sollen. Ebenso einstimmig wurde der Antrag Mangeot
angenommen, der die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen und Kinder
forderte.

Eine lngere Verhandlung verursachte auch die $Lehrlingsfrage$.
Man wnschte von verschiedenen Seiten nicht allein die
gesetzliche Verpflichtung des Lehrlings zur Beibringung eines
Schulzeugnisses, sondern insbesondere die Festlegung eines bestimmten
Zahlenverhltnisses zwischen Lehrlingen und Gehlfen. Von der
Mehrzahl der Anwesenden wurde aber die Ansicht vertreten, da diese
Angelegenheiten entweder berhaupt nicht auf gesetzlichem Wege zu
regeln seien oder da mindestens diese Regelung nicht international,
sondern nur in jedem Lande nach Magabe seiner besonderen Verhltnisse
geschehen knne.

Weiter verhandelte man ber die $gegenseitige Krankenuntersttzung
reisender Gehlfen$, wobei mitgeteilt wurde, da ein solches
Gegenseitigkeitsverhltnis bereits zwischen Deutschland, Oesterreich,
Ungarn, Norwegen und der Schweiz bestehe. Man erkannte allseitig den
Wunsch noch einer solchen Einrichtung als berechtigt an, berief sich
aber teils auf die Geringfgigkeit der Mittel, teils darauf, da in
einzelnen Lndern eine Krankenuntersttzung seitens der Gewerkschaften
berhaupt nicht gewhrt werde. Trotzdem wurde der Antrag Kralik
(Oesterreich), den Wunsch nach der Schaffung solcher Einrichtungen
auszusprechen, einstimmig angenommen.

Hubert (Belgien) beklagt sich darber, da in einigen Fllen in
Frankreich belgische Buchdrucker schlechter behandelt seien als
Franzosen und fordert Garantien hiergegen. Der Kongre ging ber den
Antrag zur Tagesordnung ber, indem er an die Solidaritt der Arbeiter
appellierte.

Einstimmig wurde ferner beschlossen, auf die Aufhebung der Bestimmung
des franzsischen Syndikatsgesetzes hinzuwirken, nach welcher Auslnder
von dem Eintritte in den Vorstand der Syndikate ausgeschlossen sind.

Den letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die bereits bei der
Schaffung eines internationalen Verbandes gestreifte wichtige Frage
nach der $Stellung der Gewerkschaften zur Politik$. Whrend aber die
einen die Beschftigung mit Wirtschafts- und Sozialpolitik empfahlen,
hielten andere jede Hineintragung der Politik in die Gewerkschaften
fr verderblich. Man vermochte sich weder ber das eine noch ber das
andere Prinzip zu einigen, und so wurden alle hierauf bezglichen
Antrge abgelehnt. --

Dem erhaltenen Auftrage gem unterzogen sich die beiden
schweizerischen Verbnde der Vorbereitung der weiteren Manahmen und
beriefen den $zweiten internationalen Buchdruckerkongre$ auf den
25. August 1892 nach Bern, wo er bis zum 28. dess. Monats tagte.

Beteiligt waren folgende Verbnde:

   1. Schweizerischer Typographenbund mit                1210 Mitgliedern
   2. Schweizerische _fdration romande_ mit             460     "
   3. Elsa-Lothringischer Untersttzungsverein fr
      Buchdrucker und Schriftgieer mit                   450     "
   4. Deutscher Untersttzungsverein fr Buchdrucker
      und Schriftgieer mit                             17000     "
   5. Franzsische _fdration franaise des
      travailleurs du livre_ mit                         5600     "
   6. Rumnischer Gutenbergverein mit                     400     "
   7. Ungarischer Landesverein der Buchdrucker mit       2300     "
   8. Oesterreichischer Buchdruckergehlfenverein mit    5000     "
   9. Hollndischer Buchdruckerverband mit                750     "
  10. Italienischer Buchdruckerverband mit               1560     "
  11. Belgische _fdration typographique belge_ und
      _Association libre de Bruxelles_ mit               2000     "
  12. Luxemburg. _Association typographique_ mit           80     "
  13. _London society of compositors_ mit                9700     "
  14. Dnische und norwegische Vereine mit               1700     "
                                                     ====================
                                             zusammen:  52210 Mitglieder.

Nordamerika war dieses Mal nicht vertreten.

Die Tagesordnung beschrnkte sich auf folgende 3 Punkte:

  1. Bericht betreffend Grndung eines internationalen
     Buchdruckerverbandes; Beratung der Statuten.

  2. Bericht betreffend Regulierung des Viatikums vom internationalen
     Standpunkte.

  3. Regulierung des Lehrlingswesens.

Da die Verhandlungen ihrem Inhalte nach denen des ersten Kongresses
sehr hnlich waren, so kann deren Wiedergabe sich hier etwas krzer
gestalten.

Der wichtigste war der erste Punkt, die Grndung eines $internationalen
Buchdruckerverbandes$, womit die Schaffung einer $internationalen
Widerstandskasse$ zusammenhing, und da hier die Ansichten der
germanischen und romanischen Nationen auseinander gingen, so wurde auf
Antrag des deutschen Vertreters Dblin beschlossen, da die Delegierten
der sprachverwandten Lnder in gesonderter Beratung zu der Frage
Stellung nehmen sollten, um dadurch die Verhandlungen zu erleichtern.
Nach deren Beendigung stellte der franzsische Vertreter Kufer namens
der Nationen der lateinischen Sprache folgenden Antrag:

    Der internationale Buchdruckerkongre in Bern acceptiert
    das Prinzip der definitiven Grndung eines internationalen
    Buchdruckerverbandes. Um die Thtigkeit dieser neuen Organisation
    durch Ernennung eines leitenden Bureaus zu sichern und um die
    Errichtung einer internationalen Widerstandskasse vorzubereiten,
    beschliet der Kongre die Entrichtung eines monatlichen Beitrages
    von 5 Centimes per Mitglied.

Dblin (Berlin) als Sprecher der germanischen Gruppe machte hiergegen
geltend, da es fr sie eine Unmglichkeit sei, einem internationalen
Verbande mit Widerstandskasse beizutreten, da die Gesetze ihnen dies
nicht gestatteten. Um dennoch etwas Positives zu schaffen, htten die
Vertreter dieser Lnder sich auf folgende Antrge geeinigt:

    Die Vertreter der germanischen Gruppe erklren im Namen ihrer
    Verbnde, da in Lohnbewegungen nur nach vorhergegangener
    gemeinsamer Verstndigung einzutreten ist. In Streikfllen soll eine
    alle Mitglieder der beteiligten Verbnde gleichbelastende Steuer
    erhoben werden.

    Die genannte Gruppe ist ferner fr Schaffung einer Zentralstelle,
    die die internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten
    dieser Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbnde nach
    Magabe ihrer Mitglieder verteilt. In den Lndern, wo sich einer
    internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,
    geschieht die Verstndigung durch nationale Sekretre. Die
    Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen Interessen
    berhrenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten Verbnden
    zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem Beschlusse des
    Kongresses hinsichtlich der Gewhrung von Viatikum nicht nachkommen,
    sind von einer Beteiligung ausgeschlossen.

Die Romanen machten zu gunsten ihres Antrages geltend, da, falls erst
bei Ausbruch eines Streikes Steuern erhoben wrden, mglicherweise
die weniger leistungsfhigen Verbnde nicht in der Lage sein knnten,
ihre Verpflichtungen zu erfllen, whrend die regelmige Ansammlung
von Beitrgen ihnen weniger schwer falle. Die Gegner bestritten diese
Gefahr und beriefen sich wiederholt auf das Hindernis ihrer Gesetze.
Nachdem die Verhandlungen nochmals unterbrochen waren, um in einer
eingesetzten Kommission eine Verstndigung zu versuchen, einigte man
sich endlich auf folgenden Beschlu:

    Der Kongre beschliet die Schaffung einer Zentralstelle, die die
    internationalen Beziehungen zu vermitteln hat. Die Kosten dieser
    Zentralstelle werden auf die einzelnen Verbnde nach Magabe
    ihrer Mitgliederzahl verteilt. Der Kongre beschliet ferner,
    da in Lohnbewegungen nur nach vorausgegangener gemeinsamer
    Verstndigung einzutreten ist. In Streikfllen soll eine alle
    Mitglieder der beteiligten Verbnde gleichbelastende Steuer erhoben
    werden. Die Beschaffung der Mittel zu obigem Zwecke bleibt den
    einzelnen Verbnden berlassen. In denjenigen Lndern, wo sich
    einer internationalen Vereinigung Schwierigkeiten entgegenstellen,
    geschieht die Verstndigung durch nationale Sekretre. Die
    Zentralstelle wird verpflichtet, alle die internationalen
    Interessen berhrenden Angelegenheiten schnellstens den beteiligten
    Verbnden zur Kenntnis zu bringen. Organisationen, die dem
    Beschlusse des Kongresses hinsichtlich der Gewhrung von Viatikum
    binnen Jahresfrist nicht nachkommen, sind von einer Beteiligung
    ausgeschlossen.

Dieser Beschlu wurde einstimmig angenommen, jedoch erklrt, da er
auf London, wo bis jetzt kein Viatikum gezahlt wird, keine Anwendung
finden solle. Als Sitz der Zentralstelle wurde die Schweiz gewhlt.
Die Kommission erhielt das Recht, eine tgliche Untersttzung bis zu
tglich 2 Frs. fr jedes Mitglied zu bewilligen.

Die Verhandlungen ber die Frage des $Viatikums$ boten gegenber
denjenigen des Pariser Kongresses nichts Neues. Der Bericht der
eingesetzten Kommission erklrt, nicht viel Hoffnung auf Herbeifhrung
eines Einverstndnisses zu haben, da die Ansichten in den verschiedenen
Lndern zu weit auseinander gingen, und selbst die Rckerstattung
der Untersttzungen, obgleich der Pariser Kongre sie mit 10 gegen 2
Stimmen verworfen habe, werde wohl auch ferner bestehen bleiben.

Unter Ablehnung des italienischen Antrages, Viatikum nur an solche
reisende Mitglieder zu zahlen, denen Arbeit zugesichert sei,
wurde die Auszahlung an alle Verbandsmitglieder beschlossen. Eine
Kommission wurde beauftragt, ein Statut als Ersatz der bisherigen
Gegenseitigkeitsvertrge auszuarbeiten.

Zu dem letzten Gegenstande der Tagesordnung, $Regelung des
Lehrlingswesens$, wurde einstimmig folgender Beschlu gefat:

    In Bercksichtigung der Lage aller Berufe hlt der Kongre eine
    internationale Regelung des Lehrlingswesens fr undurchfhrbar.
    Dagegen erblickt er der groen Lehrlingsausbeutung gegenber ein
    Gegengewicht in starken Organisationen, die durch eine entsprechende
    Verkrzung der Arbeitszeit einen Ausgleich zu schaffen in der Lage
    sind. Die ganze Kraft ist daher auf Agitation sowie Aufklrung der
    Berufsangehrigen, einschlielich der Lehrlinge, zu legen.

Der Schweizerische Typographenbund hatte ohne ausdrcklichen Auftrag,
aber im Interesse der Frderung der internationalen Organisation
ein besonderes Blatt, den Internationalen Buchdruckerverband,
herausgegeben. Obgleich dessen Leistungen sehr ungnstig beurteilt
wurden, wobei Dblin die Ansicht vertrat, da internationale Organe
nichts taugten, wurde doch beschlossen, da diese Kosten sowie
diejenigen der Organisation des Kongresses den verschiedenen Verbnden
im Verhltnis zu ihrer Mitgliederzahl zur Last fallen sollten.

Bereits nach dem Pariser Kongre, der den beiden Schweizer Verbnden,
dem Schweizerischen Typographenbunde und der _Fdration des
Typographes de la Suisse romande_, den Auftrag erteilt hatte,
verschiedene Fragen fr den folgenden Kongre vorzuberaten, hatten
die Vorstnde dieser Verbnde eine aus fnf Mitgliedern bestehende
besondere Kommission zur Fhrung der internationalen Angelegenheiten
eingesetzt. Als dann der Kongre in Bern die Schaffung einer
internationalen Zentralstelle beschlo, deren Einsetzung den beiden
schweizerischen Verbnden bertragen wurde, beauftragten diese die
gedachte Kommission mit der Ausfhrung auch dieses Beschlusses. Die
Kommission hatte nun zunchst ihren Auftrag in dem Sinne aufgefat, da
es sich um Begrndung eines eigentlichen Verbandes handele und hatte
am 3. April 1892 den Entwurf eines Statuts fr den internationalen
Buchdruckerverband zur gutachtlichen Aeuerung an die einzelnen
Verbnde gesandt, in dem auer einer internationalen Widerstandskasse
auch ein regelmiges Verbandsorgan vorgesehen war. Der deutsche
Buchdruckerverband hatte aber hiergegen als eine Verletzung des
gefaten Beschlusses, der nicht auf Schaffung eines internationalen
$Verbandes$, sondern nur auf Einrichtung einer $Zentralstelle$
gerichtet sei, lebhaft protestiert, und um diesem Proteste Rechnung
zu tragen, hatte die Kommission sich nunmehr auf ein bloes
internationales $Sekretariat$ beschrnkt, das mit dem 10. Dezember 1893
ins Leben getreten war und seinen Sitz in Bern erhalten hatte. Das
fr dieses entworfene Reglement fand denn auch einstimmige Annahme.
Bei der Wichtigkeit desselben soll es hier unter Auslassung einiger
Nebenpunkte, sowie der Uebergangs- und Schlubestimmungen abgedruckt
werden.

      =Reglement fr das Internationale Buchdruckersekretariat.=

                              1. Kapitel.

                       $Name, Zweck und Dauer$.

Art. 1. Unter der Bezeichnung Internationales Buchdruckersekretariat
wird eine stndige Centralstelle geschaffen, die den Zweck hat:

  a) die Beziehungen unter den einzelnen
     Buchdrucker-Zentralverwaltungen, soweit sie internationale
     Interessen berhren, zu vermitteln;

  b) bei allgemeinen Arbeitsniederlegungen diejenigen Manahmen zu
     ergreifen, welche ein Fernhalten von Zuzug zu ermglichen und eine
     nachhaltige Untersttzung der fr Verbesserung ihrer Lebenshaltung
     kmpfenden, einer Verschlechterung derselben sich widersetzenden
     oder eine Verkrzung der Arbeitszeit anstrebenden Kollegen zu
     verbrgen imstande sind;

  c) internationale Kongresse einzuberufen, die Tagesordnung fr
     dieselben vorzubereiten und deren Beschlsse auszufhren.

Art. 2. Das internationale Sekretariat wird auf unbestimmte Zeit
gegrndet.

Ein internationaler Kongre kann die Aufhebung desselben beschlieen.


                              2. Kapitel.

            $Organisation und Verwaltung des Sekretariates$.

Art. 3. Die Verwaltung des internationalen Sekretariates wird vom
internationalen Kongre durch Stimmenmehrheit der Delegierten einem
Landesverbande bertragen; eventuell knnen sich zwei in einem und
demselben Lande bestehende Verbnde in diese Verwaltung teilen.

Der Verband oder die Verbnde tragen die Verantwortlichkeit fr die
ganze Geschfts- und Kassagebarung des Sekretariates.

Art. 4. Das internationale Sekretariat besteht aus:

  a) der fnfgliedrigen Aufsichtskommission;

  b) dem stndigen Sekretr.

Art. 5. Die $Aufsichtskommission$ wird vom Verband oder den Verbnden
nach einem von ihnen zu bezeichnenden Modus gewhlt und hat folgende
Befugnisse:

  a) Vorberatung aller wichtigen Antrge an die beim internationalen
     Sekretariat beteiligten Verbnde;

  b) Wegleitung an den Sekretr fr die Ausfhrung der Kongrebeschlsse;

  c) Ueberwachung der Geschftsfhrung des Sekretrs;

  d) Entgegennahme der Vierteljahrsberichte desselben;

  e) Festsetzung des Budgets der jhrlichen Ausgaben des Sekretariates,
     fr Drucksachen, Bureauauslagen, Porti u. s. w., wie Besoldung des
     stndigen Sekretrs und der brigen Funktionre;

  f) Feststellungen der Bestimmungen ber die Finanzverwaltung des
     internationalen Buchdruckersekretariates.

Art. 6. Die Aufsichtskommission versammelt sich auf Einladung ihres
Vorsitzenden ordentlicherweise einmal im Jahre.

Sie hat das Recht, jederzeit Einsicht zu nehmen in die Geschftsfhrung
des Sekretrs und der Finanzverwaltung.

Art. 7. Der $stndige Sekretr$ ist das ausfhrende Organ des
internationalen Sekretariates.

Er wird von der Zentralleitung oder den Zentralleitungen des mit der
Geschftsfhrung des internationalen Sekretariates betrauten nationalen
Verbandes oder Verbnde gewhlt.

Art. 8. Ein von der Aufsichtskommission aufzustellendes Reglement
(Vertrag) umschreibt die Thtigkeitsgebiete des Sekretrs, dessen
Anstellungsverhltnis und Besoldung.

  Im allgemeinen liegen ihm folgende Arbeiten ob:

  a) Ausarbeitung von Reglements und Statuten;

  b) rasche Zustellung -- auf dem Zirkularwege, eventuell auch auf
     telegraphischem Wege -- aller Mitteilungen des Sekretariates an die
     beteiligten Verbnde;

  c) prompte Erledigung aller einlaufenden Korrespondenzen;

  d) Entgegennahme und Ausarbeitung von Anregungen seitens der
     beteiligten Verbnde;

  e) Zustellung der fr die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen an
     die Redaktionen der Landesverbandsorgane;

  f) Ausarbeitung der Vierteljahrsberichte zu Hnden der
     Aufsichtskommission und Verffentlichung von Auszgen aus denselben;

  g) Ausarbeitung des Jahresberichts zu Hnden der beteiligten Verbnde;

  h) Sammlung von statistischen Daten aus den verschiedenen Verbnden und
     Verwendung oder Anhandgabe derselben zu vergleichenden oder
     positiven statistischen Erhebungen;

  i) Einziehung der Jahresbeitrge und der Beitragsquoten fr
     Untersttzungszwecke von den beteiligten Verbnden;

  k) Ausrichtung der Untersttzungssummen an die im Streik stehenden
     Verbnde.


                              3. Kapitel.

              $Verpflichtungen der beteiligten Verbnde$.

          A. $Mit Bezug auf die Verwaltung des Sekretariates$.

Art. 9. Die beim internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten
Verbnde sind verpflichtet:

  a) die jeweilige Wahl ihrer resp. Verbandsleitungen oder der zur
     Korrespondenzfhrung speziell bezeichneten Personen (nationale
     Sekretre), wie auch die sich allfllig ergebenden Mutationen dem
     internationalen Sekretariat zur Kenntnis zu bringen;

  b) dem Sekretariat alle die Gesamtheit der Verbnde interessierenden
     Mitteilungen zugehen zu lassen, wie auch die Angabe der
     Mitgliederzahl auf 31. Dezember jeden Jahres;

  c) die fr die Oeffentlichkeit bestimmten Mitteilungen der
     Sekretariate in ihren resp. Verbandsorganen aufzunehmen;

  d) ein Exemplar ihrer Verbandsorgane regelmig nach Erscheinen an die
     Adresse des Sekretrs gelangen zu lassen behufs Aufnahme ins Archiv;

  e) ihre Jahresberichte jeweilen in zwei Exemplaren an den Sekretr
     einzusenden;

  f) die Betreffnisse der auf sie nach Magabe ihrer Mitgliederzahl
     entfallenden Beitrge an die Verwaltungskosten jeweilen regelmig
     nach erfolgter Mitteilung durch den internationalen Sekretr an den
     letztern gelangen zu lassen bei Strafe der Einstellung im Viatikum
     aller ihrer reisenden Mitglieder und der Nichtuntersttzung in
     Streikfllen.


                         B. $In Streikfllen$.

Art. 10. Lohnbewegungen, in welchen Anspruch erhoben wird auf die
Untersttzung der brigen Verbnde, knnen nur nach erfolgter
Verstndigung unter denselben unternommen werden.

Durch diese Bestimmung wird das Recht auf Untersttzung nicht
prjudiziert fr Defensivstreiks.

Art. 11. Diese Verstndigung geschieht dadurch, da der Verband, in dem
eine derartige Bewegung insceniert werden soll, an das internationale
Sekretariat gelangt unter detaillierter Klarlegung der Grnde, der Zahl
der in Betracht kommenden Stdte, Firmen und Gehlfen, berhaupt aller
Verumstndigungen, welche die Schlunahme der Verbnde in dieser oder
jener Weise beeinflussen knnten.

Auf dem Wege konfidentieller Mitteilung setzt das Sekretariat die
brigen Verbnde in Kenntnis von der Sachlage und ersucht dieselben um
umgehende Vernehmlassung.

Art. 12. Sind 2/3 der beteiligten Verbnde mit der angeregten Bewegung
einverstanden, so wird vom Sekretariat aus sofort eine allgemeine,
smtliche Mitglieder gleichmig belastende Steuer dekretiert.

Art. 13. Kommt eine gemeinsame Verstndigung nach Art. 12 nicht
zustande, so wird der quest. Verband ersucht, von seiner geplanten
Bewegung abzustehen.

Art. 14. Kann sich derselbe hierzu nicht verstehen, so trgt er die
Folgen seines Vorgehens selbst und werden seitens des Sekretariates
keinerlei Aufrufe zur Untersttzung erlassen.

Art. 17. In Streikfllen kommt die Gesamtheit der beteiligten Verbnde
fr einen tglichen Maximalbetrag von Francs 2. -- auf per Streikenden.
Es bleibt dem in Frage kommenden nationalen Verbande berlassen, seinen
streikenden Mitgliedern aus eigenen Mitteln einen greren Betrag
auszurichten.

Art. 18. Die Bewegung (Streik) wird als beendet erklrt, wenn die
Forderungen der Gehlfen von der Prinzipalitt angenommen worden sind
oder wenn die Aussichtslosigkeit des Kampfes vom Zentralvorstand des
betreffenden Verbandes oder von der Aufsichtskommission konstatiert
werden mu.

Art. 22. Oeffentliche Untersttzungsgesuche an die organisierten
Buchdrucker drfen nur vom Sekretariat aus erlassen werden.


                        C. $Im Viatikumswesen$.

Art. 23. Jeder Verband, der beim internationalen Sekretariat
beteiligt ist und bei Arbeitsniederlegung in seinem Gebiet Anspruch
machen will auf die Untersttzung der gesamten organisierten
Buchdruckergehlfenschaft, ist verpflichtet, allen reisenden Kollegen
eine Untersttzung (Viatikum) auszurichten.

Art. 24. Zum Bezuge dieses Viatikums sind berechtigt alle einem beim
internationalen Buchdruckersekretariat beteiligten nationalen Verband
angehrenden Setzer, Drucker, Gieer oder eine andere Partie des
graphischen Gewerbes ausbenden Personen, welche im rechtmigen Besitz
eines von einem dieser Landesverbnde ausgestellten Mitgliedsbuches und
Viatikumsausweises sind.

Art. 25. Die einheitliche Regelung des Viatikums wird nach den
Beschlssen des II. Internationalen Buchdruckerkongresses erfolgen.


                              4. Kapitel.

                      $Internationale Kongresse.$

Art. 26. Internationale Kongresse knnen einberufen werden, wenn es
das Sekretariat auf Anregung von drei nationalen Verbnden und nach
Einholung der Zustimmung der Mehrheit der Verbnde beschliet, oder
wenn der vorhergegangene Kongre einen bezglichen Beschlu gefat hat.

Art. 27. Der internationale Kongre hat folgende Kompetenzen und
Befugnisse:

  a) Bestellung des Kongrebureaus;

  b) Abnahme eines Berichtes der Aufsichtskommission des internationalen
     Buchdruckersekretariats ber den Stand des letzten;

  c) Entgegennahme eines Berichtes der nationalen Verbnde ber den Stand
     der Sozialgesetzgebung in ihren Lndern, soweit dadurch die
     Gehlfenorganisation betroffen wird;

  d) Behandlung der Antrge der einzelnen Landesverbnde und
     Beschlufassung ber dieselben;

  e) Manahmen gegen renitente Verbnde, d. h. solche Verbnde, welche
     die Beschlsse frherer internationaler Kongresse nicht innehalten
     oder den Bestimmungen vorliegenden Reglements nicht nachkommen;

  f) eventuell Wahl des Verbandes, der das internationale Sekretariat zu
     bestellen hat;

  g) Festsetzung des Ortes und der Abhaltungszeit des Kongresses.

Im Dezember 1895 wurde von dem deutschen Verbande die Einberufung eines
neuen Kongresses verlangt und damit begrndet, da die Organisation
des internationalen Sekretariates sich als reformbedrftig erwiesen
habe. Die an die vorigen Verbnde gerichtete Anfrage ergab einhellige
Zustimmung und mit Mehrheit wurde die Schweiz mit der Einberufung
beauftragt. Die Aufsichtskommission betraute hierauf die Sektion Genf
mit den erforderlichen Vorarbeiten, und so fand vom 5. bis 7. August
in Genf der III. $Internationale Buchdruckerkongre$ statt, auf dem
folgende Verbnde mit den dabei bemerkten Mitgliederzahlen vertreten
waren:

  Verband der Deutschen Buchdrucker                          21000 Mitgl.

  Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgieer
  und verwandter Berufe Oesterreichs                          7000   "

  Elsa-Lothringischer Untersttzungsverein fr Buchdrucker
  und Schriftgieer                                            570   "

  Verband der Buchdrucker und Schriftgieer Ungarns           2800   "

  Allgemeen Nederlandsch Typografenbond in Amsterdam          1400   "

  Typografiske Reservefonds og Rejskasser fr de
  skandinaviske Lande in Kopenhagen                           1450   "

  Norwegischer Zentralverein in Christiana                     650   "

  _Federazione italiana dei lavoratori del libro_             4000   "

  Luxemburger Buchdruckerverein                                 70   "

  Bulgarischer Buchdruckerverband                               57   "

  Schweizerischer Typographenbund                             1500   "

  _Fdration romande_                                         586   "

  _Fdration franaise des travailleurs du livre_            7100   "

      Zusammen 13 Verbnde mit 47782 Mitgliedern.

Gegen Italien und Spanien hatte, da sie dem Beschlusse des Berner
Kongresses wegen gleichmiger Behandlung einheimischer und auswrtiger
Gehlfen bei Entrichtung des Viatikums Folge zu leisten sich beharrlich
weigerten, das fr solche Flle vorgesehene Mittel in Anwendung
gebracht werden mssen, sie des Anspruchs auf Untersttzung in
Streikfllen fr verlustig zu erklren. Dies hatte zur Folge gehabt,
da $Italien$ sich gefgt und am 25. November 1895 angezeigt hatte,
das Viatikum werde knftig allen reisenden Kollegen ohne Rcksicht auf
Sprachkenntnisse ausgezahlt werden, so da die Zwangsmaregel wieder
aufgehoben werden konnte. $Spanien$ dagegen hatte im Mai 1895 seinen
Rcktritt vom Sekretariate erklrt mit der Begrndung, es sei ihm
unmglich, den Forderungen betreffend Zahlung des Viatikums sowie der
Beitrge bei Streiks zu entsprechen.

Der $franzsische Verband$ hatte auf seinem Kongresse in Marseille
(7. bis 15. September 1895) die weitere Beteiligung am Sekretariate
beschlossen, dieser Beschlu wurde aber in der darauf folgenden
Urabstimmung mit 2687 gegen 2649 Stimmen verworfen, so da sich das
franzsische Zentralkomitee gezwungen sah, von der weiteren Beteiligung
am Sekretariate am 31. Dezember 1896 zurckzutreten. Der franzsische
Vertreter war deshalb auf dem Kongre ohne Mandat anwesend.

$England$ hatte sich am Sekretariate berhaupt nicht beteiligt.
$Belgien$ war nicht vertreten. $Nordamerika$ war schon in Bern nicht
vertreten gewesen. Dagegen hatten sich $Schweden$ und $Bulgarien$ dem
Sekretariate angeschlossen.

Der erste Gegenstand der Verhandlung des Kongresses war das
$internationale Sekretariat$. Der deutsche Vertreter brachte die
Grnde, die den deutschen Verband zu seinem Verlangen auf Einberufung
des Kongresses bestimmt hatten, zur Geltung. Der Sekretr habe es nicht
verstanden, bei den Mitgliedern der beteiligten Verbnde das Interesse
fr das Sekretariat zu wecken, ja nicht einmal den Beweis fr die
Existenzberechtigung des Sekretariates erbracht, geschweige denn eine
Initiative zur Frderung der Internationalitt entwickelt. Der Entwurf
des Statuts fr einen internationalen Verband sei ein grober Versto
gegen den Beschlu des Berner Kongresses gewesen.

Obgleich dieser Tadel auch von anderer Seite untersttzt wurde, so
konnte doch am Schlusse der Verhandlungen der Vorsitzende feststellen,
da kein Verband sich gegen die Weiterfhrung des Sekretariates
ausgesprochen habe. Es wurde vielmehr beschlossen, da der Sekretr
neben seinem Amte kein anderes bernehmen und durch Teilnahme an den
Generalversammlungen der einzelnen Verbnde die Fhlung aufrecht
erhalten, auch vierteljhrlich Berichte versenden solle.

Ueber den Plan der $internationalen Widerstandskasse$ fand zunchst
wieder eine gesonderte Beratung der germanischen und romanischen
Gruppe statt, bei der gegen die bisherigen Kongresse insofern eine
Verschiebung zu Tage trat, als der sterreichische Verband, der in
Paris und Bern gegen den Plan gestimmt hatte, jetzt fr denselben sich
aussprach.

Gerade der sterreichische Vertreter $Hger$ entwickelte eingehend die
Grnde, aus denen die Maregel unentbehrlich sei, wenn man an eine
erfolgreiche Thtigkeit des Sekretariates denken wolle. Allerdings
mten $nationale$ Widerstandskassen der internationalen vorangehen;
deren Strkung sei notwendiger, als die Anhufung von Geldern fr
manche der brigen Untersttzungskassen. Redner bringt in Gemeinschaft
mit dem ungarischen Vertreter $Lipp$ den Antrag ein, die internationale
Widerstandskasse mit dem 1. Januar 1897 zu grnden.

$Dblin$ erklrte, in der unangenehmen Lage zu sein, als einziger
Vertreter der germanischen Gruppe sich im Widerspruche zu dem Antrage
Hger zu befinden. Er halte die Grndung einer internationalen
Widerstandskasse fr gefhrlich, da sie die organische Entwickelung der
nationalen Widerstandskassen hemmen werde, deren Grndung namentlich
die romanischen Verbnde ins Auge fassen sollten. Nach der Grndung der
internationalen Kasse werde sich jeder Verband darauf verlassen, aus
der vollen Kasse zu schpfen. Die Bedeutung der Kasse knne nur darin
gesehen werden, nach auen, d. h. dem Unternehmertum zu imponieren, und
dieser Zweck werde doch nicht erreicht werden. Die Kasse habe keinen
praktischen Wert. Wolle sie nur einzelne Streiks untersttzen, so
htten die romanischen Verbnde von ihr keinen Vorteil, da sie erklrt
htten, da sie solche nicht unternehmen knnten, gewhre sie aber
Untersttzung nur dann, wenn ein gewisser Prozentsatz der Mitglieder
am Streike beteiligt sei, so werde der deutsche Verband von ihr keinen
Vorteil haben, da bei ihm schon 5% der Mitglieder die groe Zahl
von 1000 Streikenden ausmachten; sollten aber endlich alle Streiks
untersttzt werden, so werde die Kasse nicht genug Mittel besitzen und
ein steter Streit um die Berechtigung des Streiks bestehen.

Die Vertreter aller brigen Verbnde sprachen sich fr die Grndung
der Kasse aus; der franzsische Abgeordnete $Kufer$ erklrte sogar,
er sei der Ueberzeugung, da, wenn die Kasse schon bestanden htte,
der Austritt Frankreichs nicht erfolgt sein wrde, auch sei es
keineswegs ausgeschlossen, da Frankreich dem Verbande wieder beitrete.
Uebrigens lgen die Verhltnisse in Frankreich abweichend von denen
der meisten brigen Lnder. Die franzsischen Kollegen glaubten an
den Staatssozialismus und hofften von ihm alles; deshalb seien sie
indifferent gegenber den Tagesfragen, welche Buchdrucker berhrten.
Auerdem gbe es eine Spaltung unter den Kollegen, welche die
Thtigkeit des Zentralkomitees sehr erschwere.

Nachdem der Vorsitzende darauf hingewiesen hatte, da es wnschenswert
erscheine, die Kasse auch ohne Beteiligung Deutschlands zu beschlieen,
da nach einer oberflchlichen Berechnung doch gegen 20000 Francs
jhrlich angesammelt werden knnten, wird zur Abstimmung geschritten.
Unter Ablehnung des Antrages $Dblin$ mit 11 Stimmen gegen die einzige
von Deutschland, wobei Frankreich sich der Abstimmung enthielt,
wurde das Prinzip der Grndung der Kasse angenommen. Das von der
Aufsichtskommission ausgearbeitete Reglement erhielt nach lngeren
Verhandlungen folgende Fassung:

                                Art. I.

Die Widerstandskasse des internationalen Buchdruckersekretariats
hat den Zweck, Arbeitseinstellungen, welche durch die betreffende
Zentralverwaltung gut geheien sind, oder Aussperrungen zu untersttzen.

                                Art. II.

Jeder internationale Verband entrichtet fr jedes seiner Mitglieder
einen monatlichen Beitrag von 10 Cent. in die Widerstandskasse.
Anllich einer Arbeitseinstellung kann im Bedarfsfall durch das
internationale Sekretariat ein auerordentlicher wchentlicher Beitrag
bis zur Maximalhhe von 50 Cent. von jedem Mitgliede der beteiligten
Verbnde erhoben werden. Die Erhebung dieses auerordentlichen und
einheitlichen Beitrages kann jedoch nur erfolgen angesichts grerer
Bewegungen fr Lohnerhhungen oder Arbeitsverkrzungen oder wenn
die Widerstandskasse nur noch 50000 Fr. enthlt, welche Summe als
unangreifbarer Reservefonds dienen soll.

                               Art. III.

Die Untersttzung aus der Widerstandskasse beginnt erst 14 Tage
nach Ausbruch des Streiks; in besonderen Fllen (Lohnherabsetzung,
_Lockout_) kann dieselbe jedoch sofort erfolgen.

                                Art. IV.

Wenn eine Arbeitseinstellung nicht vermieden werden kann oder eine
Aussperrung erfolgt ist, soll die Zentralverwaltung des betreffenden
Verbandes unverzglich ihre Beschlsse dem internationalen Sekretariate
mitteilen, welches die ntigen Manahmen anordnen wird, um den
Streikenden die Untersttzung zu sichern. Smtliche Verbnde sind
hiervon zu benachrichtigen.

                                Art. V.

Die tgliche Untersttzung der Streikenden betrgt 1 Fr. 50 Cent.

                                Art. VI.

Arbeitseinstellungen von anderen Berufsverbnden drfen aus der
Widerstandskasse des internationalen Sekretariats nicht untersttzt
werden.

Vor der Gesamtabstimmung erklrte der dnische Vertreter $Petersen$,
der sich bei der Abstimmung ber die einzelnen Artikel, ebenso wie
Deutschland, der Stimme enthalten hatte, da er die Beteiligung an der
Widerstandskasse und die Bestimmungen des Reglements nicht fr gengend
erachte, um eine erfolgreiche Thtigkeit derselben voraussetzen zu
knnen, und da er aus diesem Grunde gentigt sei, gegen das Reglement
zu stimmen. So wurde das Reglement mit den 10 Stimmen der brigen
Verbnde gegen diejenigen von Deutschland und Dnemark bei Enthaltung
Frankreichs angenommen. Als der Vorsitzende darauf die Hoffnung
aussprach, da Deutschland, wenn es auch der Widerstandskasse nicht
beitrete, doch aus derselben untersttzt werden knne, wurde hiergegen
von mehreren Seiten lebhaft protestiert und darauf hingewiesen, da,
wo keine Pflichten, auch keine Rechte seien. Wenn Deutschland sich von
der Allgemeinheit ausschliee und auf seine Strke baue, so mge es
spterhin zusehen, wie es sich helfen knne. Die Vergangenheit habe
bewiesen, da Deutschland, gerade so gut wie andere Verbnde, bei
Streiks die Hlfe smtlicher Organisationen gebraucht habe, und im
Falle des Nichtbeitritts zur Widerstandskasse knne es nur Anspruch auf
freiwillige Beitrge erheben.

Am folgenden Sitzungstage wurde aber der gefate Beschlu in seiner
Bedeutung dadurch wesentlich abgeschwcht, da auf Antrag des
italienischen Vertreters einstimmig beschlossen wurde, das Reglement
der Widerstandskasse den einzelnen Verbnden zur Genehmigung zu
unterbreiten. Dblin hatte den Antrag mit Freude begrt, weil dadurch
jedem Vertreter Gelegenheit geboten sei, in seinem Verbande die
ntigen Aufklrungen zu geben; auch er wollte in dieser Beziehung
das Mglichste thun und die Entscheidung der berufenen Instanz
herbeifhren: frdere oder diese Umfrage noch mehr ablehnende Vota
zu Tage, so hoffe er, da die Aufsichtskommission die Kasse nicht
ins Leben treten lassen werde. Schon jetzt knne man die Kasse als
abgelehnt betrachten, wenn die Mitgliederzahl in Betracht gezogen
werde, welche die betreffenden Verbnde htten, denn Deutschland und
Dnemark htten zusammen 22450, die brigen Verbnde dagegen nur 18232
Mitglieder.

Der Kongre beschlo, den Termin, bis zu welchem die Erklrungen der
einzelnen Verbnde bei der Aufsichtskommission abzugeben seien, auf den
1. Dezember 1896 festzusetzen.

Zu dem folgenden Punkte der Tagesordnung, das $Viatikum$ betreffend,
wurden im allgemeinen die auf den beiden frheren Kongressen
vertretenen widersprechenden Ansichten wiederholt und von neuem der
Beschlu gefat, das Tagegeldsystem und die Erhhung des Reisegeldes zu
empfehlen.

Der folgende Punkt der Tagesordnung, $Maregeln gegen renitente
Verbnde$, erledigte sich dadurch, da der Vorsitzende mitteilte,
da gegenwrtig alle bei dem internationalen Buchdruckersekretariate
beteiligte Verbnde ihren Verpflichtungen nachkmen. Dagegen fhrte
die Verhandlung zu einer scharfen Auseinandersetzung zwischen $Dblin$
und dem schweizerischen Vertreter $Gcking$, der die schon bei anderen
Punkten hervorgetretene Spannung der Gemter deutlich erkennen lie.
Als $Dblin$ sich wiederholt darauf berief, da Deutschland in
Verbindung mit Dnemark in der Frage der Widerstandskasse die Mehrzahl
der Mitglieder darstelle, erklrte $Gcking$, da fr die Bedeutung der
gefaten Beschlsse nicht die Zahl der Mitglieder, sondern die Zahl der
Verbnde magebend sei; andernfalls wrde der internationale Verband
lediglich ein Verband von Deutschlands Gnaden sein, da Deutschland ber
nahezu die Hlfte der Mitglieder und im Verein mit noch einem zweiten
Verbande alle brigen majorisieren knne.

Der Gegensatz zwischen den groen und den kleinen Verbnden machte sich
auch ferner geltend bei dem von dem niederlndischen und dem dnischen
Vertreter gestellten Antrage, die Reise- und Unterhaltungskosten der
Delegierten des Kongresses aus der Sekretariatskasse zu vergten
und nach dem Verhltnisse der Mitglieder auf die einzelnen Verbnde
umzulegen. Dieser Antrag wurde von Dblin lebhaft bekmpft. Derartige
Kosten mten von den Verbnden selbst getragen werden; andernfalls
msse auch Deutschland das Recht haben, mehrere Delegierte zu schicken.
Schlielich wurde der Vermittelungsantrag $Hger$ angenommen, den
Delegierten von Verbnden bis zu 2000 Mitgliedern die Fahrkosten
zu vergten, whrend fr die Unterhaltskosten die Verbnde selbst
aufzukommen haben. Dieser Beschlu soll aber erst dem nchsten
Kongresse vorgelegt werden.

Die bereits bei dieser Verhandlung angeschnittene Frage nach dem
Rechte der greren Verbnde gegenber den kleineren hinsichtlich der
Vertretung, wurde zum Austrage gebracht durch den von $Dornseiffer$
(Luxemburg) gestellten Antrag auf $proportionale Vertretung der
Verbnde auf den internationalen Kongressen$ nach Magabe ihrer
Mitgliederzahl. Gegen den Grundgedanken des Antrages wurde von keiner
Seite Widerspruch erhoben, doch wollte $Kufer$ (Frankreich), da kein
Verband mehr als 5 Stimmen haben drfe. Dieser Vorschlag wurde aber
von $Dblin$, $Rger$ und $Dornseiffer$ bekmpft und schlielich mit
9 Stimmen abgelehnt. Mit derselben Stimmenzahl wurde darauf der Antrag
$Siebenmann$ (Schweizerischer Typographenbund):

    Der Kongre beschliet, das Stimmrecht in folgender Weise zur
    regeln: Jeder Verband bis auf 2000 Mitglieder hat das Recht auf eine
    Stimme; fr je weitere 2000 Mitglieder eine Stimme mehr,

angenommen und der Aufsichtskommission zur Besorgung fr sptere
Kongresse berwiesen.

Da sich die bisherige Einrichtung, 2 Verbnde mit der Bestellung des
Sekretrs zu beauftragen, als unpraktisch erwiesen hatte, so beschlo
man, knftig nur $einen$ Verband damit zu betrauen. Bei der Wahl
erhielt der schweizerische Typographenbund 7 und die _fdration
romande_ 2 Stimmen; der erstere ist deshalb gewhlt. Als Wohnort wurde
Bern beibehalten.

Hinsichtlich der Zeit und des Ortes fr den nchsten Kongre wurde,
nachdem die fr London und Brssel gemachten Vorschlge abgelehnt
waren, auf den Antrag von $Dblin$ von einer Beschlufassung abgesehen,
dagegen das Reglement, welches die Einberufung von dem Auftrage dreier
Verbnde abhngig macht, dahin abgendert, da schon der Antrag eines
Verbandes gengt.

Ein Antrag von $Veraldi$ (Italien), das Sekretariat mit
der $Organisation$ der $Frauen$ zu beantragen, wurde der
Aufsichtskommission zur Berichterstattung fr den nchsten Kongre
berwiesen.

Das $internationale Sekretariat$ hat bis jetzt 3 Berichte erstattet,
und zwar fr 1894, 1895 und 1896[194]. Die wichtigeren Mitteilungen aus
demselben sollen hier wiedergegeben werden. An dem Sekretariate waren
am Schlusse des Jahres 1896 folgende Verbnde beteiligt:

   1. Schweizerischer Typographenbund,

   2. _Fdration des Typographes de la Suisse romande_,

   3. Verband der deutschen Buchdrucker,

   4. Verband der Vereine der Buchdrucker und Schriftgieer und
      verwandter Berufe Oesterreichs,

   5. Verband der Elsa-Lothringischen Buchdrucker,

   6. Verein der Buchdrucker und Schriftgieer Ungarns,

   7. _Fdration franaise des travailleurs du livre_,

   8. _Federazione italiana dei lavoratori del libro_,

   9. Dnischer Landesverband mit der typographischen Vereinigung
      Kopenhagen,

  10. Norwegischer Zentralverein,

  11. Allgemeiner Niederlndischer Typographenbund,

  12. Luxemburger Buchdruckerverein,

  13. Bulgarischer Buchdruckerverein,

  14. _Fdration typographe belge_,

  15. Gutenberg, allgemeiner Buchdruckereiarbeiter-Untersttzungsverein
      fr Rumnien.

  [194] Die Herstellung der Berichte fr 1897 und 1898 ist nach einer
        Mitteilung des Sekretrs $Siebenmann$ wegen dessen langdauernder
        Krankheit bisher verzgert und wird erst im November 1899
        erfolgen.

Im Jahre 1897 sind noch die serbischen und die kroatischen Vereine
beigetreten.

Dagegen ist es dem Sekretariate nicht gelungen, die Londoner
Setzergesellschaft oder den englischen Verband zum Anschlusse zu
bewegen. Der englische Vereinssekretr $Bowermann$ erklrte, da er mit
den Bestrebungen des Sekretariates sympathisiere, da aber ein Anschlu
der englischen Vereine erst dann erfolgen knne, wenn dieselben unter
sich fest verbunden seien.

Im Juni 1895 richtete der schwedische Verband die Anfrage wegen seines
Beitrittes an das Sekretariat. Dies fhrte jedoch zu einem Proteste der
typographischen Vereinigung Kopenhagen, die verlangte, da Schweden
zunchst dem skandinavischen Reservefonds und der Reisekasse, aus
denen es ausgetreten war, wieder beitreten msse. Das Sekretariat wies
diesen Anspruch zurck. Auf dem Kongresse des schwedischen Verbandes
wurde dann ein Vermittelungsantrag dahin angenommen, eine Kommission
einzusetzen, welche den Anschlu an den skandinavischen Verband prfen
solle, doch ist die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gebracht.

Bei der Unsicherheit seiner Existenz hat das Sekretariat, abgesehen von
einem Schreiben nach Sdruland, auf welches keine Antwort erfolgte,
keine weiteren Versuche zur Gewinnung von Beitrittserklrungen gemacht.
Dagegen wurden die Berichte und Mitteilungen auch den dem Sekretariate
nicht angehrenden Verbnden und Vereinen bermittelt, um dadurch eine
Verbindung herzustellen. Es ist dies auch teilweise gelungen, indem
der spanische Verband sowie die beiden amerikanischen Verbnde, die
_International typographical Union_ und die deutsch-amerikanische
Typographia dem Sekretariate ihre Vereinsorgane zur Verfgung
stellen. Seitens der englischen Vereine, des schwedischen Verbandes
und der russischen Vereine ist dies bisher nicht zu erlangen gewesen.
Auch der franzsische Verband ist noch nicht wieder beigetreten; wie
das Sekretariat meint, spielt dabei der Ha gegen Deutschland eine
erhebliche Rolle. Doch steht der franzsische ebenso wie der spanische
Verband mit dem Sekretariate in regelmiger Verbindung. Das Statut
der Widerstandskasse ist nach dem Berichte des Sekretariates als
gescheitert anzusehen, indem viele Verbnde gar nicht dazu zu bewegen
gewesen sind, es der vorbehaltenen Urabstimmung zu unterwerfen. Das
Sekretariat hat dann einen anderen Plan ausgearbeitet, in dem auf
feste Jahresbeitrge verzichtet und nur die Ansammlung eines festen
Fonds von 30000 Frcs. vorgesehen ist, der durch einmalige Beitrge von
70 Cts. fr jedes Mitglied geschaffen und in Fllen der Verminderung
durch Umlagen wieder ergnzt werden soll. Eine Beschlufassung hierber
ist noch nicht erfolgt.

Hinsichtlich der Aufsichtskommission, deren Bestellung zunchst den
beiden schweizerischen Verbnden bertragen war, wurde im Interesse
der Vereinfachung der Geschftsfhrung und der Kostenersparnis die
Aenderung getroffen, da die Sektion Bern mit der Bestellung betraut
wurde. Als dann der Genfer Kongre die Leitung dem Typographenbunde
allein bertragen hatte, bernahm das Zentralkomitee dieses Verbandes
die Oberleitung, whrend der Aufsichtskommission mehr die Rolle
eines beigeordneten Rates zu teil wurde, ber dessen Thtigkeit ein
genaues Reglement ausgearbeitet wurde. Zum Sekretr wurde an Stelle
von $Reimann$, der am 30. April 1896 sein Amt niedergelegt hatte,
$Siebenmann$ gewhlt, der sein Amt mit dem 5. November 1896 antrat.

Der Schweizerische Typographenbund hat angeregt, ein Verzeichnis der
blockierten Druckereien anzulegen, doch ist dies bis zum Schlusse des
Berichtes noch nicht gelungen, da die erforderlichen Mitteilungen von
den einzelnen Verbnden nicht zu erlangen waren.

Vielfach ist das Sekretariat in Anspruch genommen bei Beschwerden eines
Verbandes gegen den anderen wegen Behandlung des Viatikums. Da gegen
Italien und Spanien wegen beharrlicher Nichterfllung ihrer Pflichten
die Sperre verhngt werden mute, ist bereits oben erwhnt. Aber auch
in den brigen Lndern ist man von einer einheitlichen Durchfhrung der
gefaten Beschlsse noch weit entfernt. Der niederlndische Verband
fhrte Klage gegen den deutschen, da seine Mitglieder in Deutschland
kein Viatikum erhielten, worauf aber Deutschland erwiderte, da es an
der notwendigen Gegenseitigkeit fehle. Als dann Deutschland seinerseits
den gleichen Vorwurf gegen Dnemark erhob, berief sich dieses darauf,
da nach dem Rcktritte Schwedens von der skandinavischen Kasse diese
nicht mehr imstande sei, ihre Verpflichtungen zu erfllen.

Bei Behandlung der Streiks hat, wie schon in den Verhandlungen des
Kongresses erwhnt wurde, die Bestimmung, da eine Untersttzung nur
unter Zustimmung von zwei Dritteln der Verbnde erfolgen solle, zu
groen Erschwerungen gefhrt. Aber auch sonst haben die Verbnde bei
Ausbrchen von Streiks ihre Verpflichtungen nicht erfllt, insbesondere
solche ins Leben treten lassen, ohne sich mit dem Sekretariate
berhaupt in Verbindung zu setzen, dann aber doch Untersttzung
beansprucht und geltend gemacht, da die Streiklust nicht zu bezhmen
gewesen sei. So ist das Sekretariat nur zweimal in die Lage gekommen,
Ausstnde nach eingeholter Zustimmung der Verbnde zu untersttzen,
nmlich den dnischen Streik von 1895 und den italienischen von
1896. Beide sind im ganzen erfolgreich verlaufen. Bei dem dnischen
Streik betrug die ausgeschriebene und aufgebrachte Summe 2520 Fr.
Ein Streik des niederlndischen Verbandes konnte, da die Mitteilung
zur Ermglichung der Abstimmung nicht rechtzeitig erfolgt war, nicht
in formeller Weise untersttzt werden, doch wurde zu freiwilligen
Untersttzungen aufgefordert, wobei insgesamt 6524 fl. zusammen
kamen. Auch dieser Streik war erfolgreich. Dagegen ging ein von den
ungarischen Buchdruckern im November 1895 aufgenommener Streik, bei dem
es sich im wesentlichen um Erringung des Achtstundentages handelte,
vllig verloren, da die eingeleitete Umfrage eine fast einstimmige
Ablehnung der Untersttzung ergab, indem man geltend machte, da die
aufgestellten Forderungen unangemessen seien und es insbesondere nicht
als gerechtfertigt anerkannt werden knne, in einem Lande bereits
den Achtstundentag zu fordern, solange in anderen noch nicht einmal
der neunstndige durchgesetzt sei. Der deutsche Verband hat, als er
zur Durchfhrung des mit dem Prinzipalverein getroffenen Abkommens
gegenber den rheinisch-westflischen Druckereibesitzern zum Streik
schreiten mute, erklrt, diesen aus eigenen Krften durchfhren zu
wollen. Infolge davon ist der Verband von Beitragsleistung bei dem
gleichzeitig durchgefhrten italienischen Streik befreit.

Der internationale Sekretr hat an den Kongressen des deutschen,
des franzsischen und des belgischen Verbandes teil genommen und
insbesondere bei dem letzteren durch seinen Einflu zu dem gefaten
Beschlusse beigetragen, da der Verband bei dem Sekretariate verbleibt.
Der gleiche Beschlu war auf dem franzsischen Kongresse gefat, ist
aber, wie oben erwhnt, durch Urabstimmung verworfen.

Auf Beschlu der Aufsichtskommission hat das Sekretariat eine
umfassende Lohn- und Arbeitsstatistik in Angriff genommen, doch ist
derselbe noch nicht zur Ausfhrung gelangt.


                         2. Bergarbeiter[195].

Zu den ersten, die eine internationale Organisation anbahnten,
gehren die Bergarbeiter, die auch bisher regelmig jhrlich einen
internationalen Kongre abgehalten haben, an dem allerdings nur
einige Nationen, nmlich Englnder, Franzosen, Belgier, Deutsche und
Oesterreicher, beteiligt gewesen sind. Die Anregung ging von den
Englndern aus, die denn auch die bisherigen Kongresse durch ihre
Ueberzahl vllig beherrscht haben, obgleich sich dagegen bei den
anderen Nationen eine ziemlich starke Opposition geltend gemacht hat,
die auch nicht ganz ohne Einflu auf die Entwickelung gewesen ist.

  [195] Ueber smtliche Kongresse sind gedruckte Berichte verffentlicht,
        die mir von Herrn $Max Schippel$, dem Vorstande des
        sozialdemokrat. Parteiarchivs, zur Verfgung gestellt sind.

Nach einer vorbereitenden Konferenz in Kln wurde der $erste
internationale Bergarbeiterkongre$ im Frhjahr 1890 nach Jolimont
(Belgien) einberufen, wo er in den Tagen vom 20. bis 23. Mai stattfand
unter einer Beteiligung von 111 Abgeordneten, nmlich 36 Englndern,
55 Belgiern, 7 Franzosen und 3 Deutschen als Vertretern von 337946
englischen, 58887 franzsischen und 6089 belgischen Arbeitern, whrend
die Ziffer hinsichtlich der deutschen nicht angegeben ist. Die
Hauptgegenstnde der Verhandlungen bildeten neben den Berichten aus den
einzelnen Lndern die Fragen des Achtstundentages, des internationalen
Streiks und der Begrndung einer internationalen Organisation.
Hinsichtlich des $Achtstundentages$ herrschte Einstimmigkeit darber,
da er anzustreben sei, dagegen gingen die Meinungen ber den hierbei
einzuschlagenden Weg, insbesondere darber, ob man dabei die Hlfe
der Gesetzgebung in Anspruch nehmen solle, stark auseinander, ja die
Verhandlungen hierber fhrten zu langwierigen Errterungen, die
damit endigten, da ein Beschlu, der die gesetzliche Einfhrung
des Achtstundentages fr alle unter Tage beschftigten Arbeiter
fordert, mit den Stimmen der Belgier, Franzosen und Deutschen sowie
21 englischen Stimmen angenommen wurde, whrend 9 Englnder dagegen
stimmten. Die Minderheit bestand aus den Vertretern von Durham und
Northumberland.

Hinsichtlich des $internationalen Streiks$ ging am weitesten der
Antrag des englischen Sozialisten $Keir Hardie$, der fr den Fall,
da der Beschlu in betreff des Achtstundentages nicht bis zum 1. Mai
des folgenden Jahres zur Ausfhrung gelangt sei, den europischen
Bergarbeiterstreik als das beste Mittel empfahl, um den Achtstundentag
zu erlangen. Aber nicht allein dieser, sondern auch ein anderer Antrag,
der sich darauf beschrnkte, sich im Prinzip fr den Weltstreik zu
erklren, wurde schlielich zurckgezogen und mit 46 gegen 15 belgische
und 2 franzsische Stimmen beschlossen, die Frage zunchst den Vereinen
der einzelnen Lnder vorzulegen und im April 1891 einen neuen Kongre
abzuhalten, um zu einer endgltigen Entscheidung zu gelangen.

Endlich wurde neben der Empfehlung nationaler Gewerkschaften die
Bildung eines $internationalen Bergarbeiterverbandes$ beschlossen
und ein aus 2 Mitgliedern jeder Nation bestehender Ausschu mit dem
Auftrage eingesetzt, den Gedanken zur Ausfhrung zu bringen.

Der beschlossene $zweite Kongre$ wurde in den Tagen vom 31. Mrz bis
4. April 1891 in Paris abgehalten. Vertreten waren 448636 Englnder
durch 41, 141531 Deutsche durch 19, 100000 Oesterreicher durch einen,
92000 Belgier durch 15 und 127000 Franzosen durch 23, zusammen also
909167 Bergarbeiter durch 99 Abgeordnete.

Whrend man in Jolimont, ohne da darber besonders verhandelt war,
nach der Zahl der erschienenen Vertreter abgestimmt hatte, verlangten
jetzt die Englnder, da jeder Abgeordnete fr je 1000 vertretene
Mitglieder eine Stimme haben solle, whrend die brigen Nationen dies
auf das entschiedenste mit der Begrndung bekmpften, da bei dem
Uebergewichte der Englnder diese Art der Abstimmung die alleinige
Entscheidung durch die Englnder bedeuten wrde und da es erforderlich
sei, die Abstimmung nach Nationen aufrecht zu halten. Dieser Antrag
wurde denn auch schlielich mit den 58 kontinentalen gegen die 41
englischen Stimmen angenommen.

Hatte das Stimmverhltnis schon hinsichtlich des Kongresses so
groe Schwierigkeiten veranlat, so war es nur natrlich, da diese
Schwierigkeit sich steigerte, als es sich darum handelte, den auf
dem vorigen Kongresse vorbehaltenen Punkt der Ausgestaltung eines
$internationalen Verbandes$ zu erledigen, da hier naturgem das
Schwergewicht gerade in der Regelung dieses Verhltnisses lag. Es
gelang deshalb auch nicht, hierber eine Verstndigung zu erzielen, und
es blieb nichts brig, als von neuem einen Ausschu mit der weiteren
Beratung und Bearbeitung der Sache zu betrauen.

Bei der Frage des $internationalen Streiks$ wiederholte sich der schon
in Jolimont hervorgetretene Gegensatz zwischen der entschiedeneren und
der gemigteren Richtung. Die erstere verlangte die Proklamierung des
Generalstreiks fr den 1. Mai 1891, doch gelang es den Gemigten,
nicht allein den Beschlu der nochmaligen Einleitung von Verhandlungen
mit den Regierungen der beteiligten Staaten durchzusetzen, sondern
sogar eine weitere Abschwchung in doppelter Beziehung herbeizufhren,
insofern einerseits der Satz gestrichen wurde, der den einzusetzenden
Ausschu ermchtigte, nach erfolglosen Verhandlungen den Anfang des
Streiks festzusetzen und andererseits die Erklrung, da zur Erlangung
des Achtstundentages der Generalstreik erforderlich $sei$, dahin zu
mildern, da er notwendig $werden knne$.

$Der dritte Kongre$ wurde in London vom 7. bis 10. Juni 1892
abgehalten bei einer Anwesenheit von 61 englischen, 4 deutschen, 5
franzsischen, eines sterreichischen und 8 belgischen Vertretern.

Der einzige Punkt der Tagesordnung, an den sich aber die wesentlichsten
der bisherigen Streitfragen anschlossen, war die Bildung eines
$internationalen Verbandes$ und dessen Ausgestaltung. Der alte
Gegensatz zwischen den Arbeitern von Northumberland und Durham auf
der einen und allen brigen auf der anderen Seite machte sich von
neuem geltend, indem die ersteren nicht allein den gesetzlichen
Achtstundentag, sondern auch die Ernennung der Grubeninspektoren
durch die Arbeiter verwarfen. Noch schwieriger wurde die Sache bei
der Frage, ob man den gesetzlichen Achtstundentag nicht allein fr
die eigentlichen Grubenarbeiter, sondern auch fr die ber Tage
beschftigten Arbeiter fordern solle, da hier smtliche Englnder
erklrten, nicht im Besitze von Instruktionen zu sein und deshalb erst
solche einholen zu mssen. Schlielich wurde deshalb diese Forderung
von den brigen Nationen einstimmig angenommen, whrend die Englnder
sich der Abstimmung enthielten. Man einigte sich dann dahin, da die
Frage auf dem nchsten Kongresse einer erneuten Beratung unterzogen
werden solle.

Hinsichtlich des Generalstreiks wurde mit 64 gegen die 9 Stimmen der
Nordenglnder beschlossen, wenn die Regierungen die Gewhrung des
Achtstundentages verweigerten, sei gengender Grund vorhanden, einen
internationalen Ausstand zu beraten.

In der Frage der $Abstimmung$ erklrten die Deutschen und Belgier,
den englischen Vorschlag, da die Vertreter fr je 1000 von ihnen
vertretener Mitglieder eine Stimme haben sollen, jetzt annehmen zu
wollen, so da, da nur die Franzosen ihren Widerspruch aufrecht
erhielten, dieser Abstimmungsmodus festgesetzt wurde.

Das $Statut des internationalen Bergarbeiterverbandes$ lautete nach der
endgltigen Beschlufassung folgendermaen:

I. Der Verband soll aus Bergarbeitern aller Nationen bestehen, die sich
demselben anzuschlieen wnschen.

II. Der Zweck des Verbandes ist:

  1. das Zusammenwirken aller Bergarbeiter der Welt;

  2. die Beschrnkung der Arbeit auf 8 Stunden einschlielich der Ein-
     und Ausfahrt;

  3. die Erlangung einer wirksamen Beaufsichtigung der Bergwerke
     dadurch, da den bereits in der Bergwerksindustrie bestehenden
     Inspektoren und Aufsichtsbeamten Arbeitervertreter hinzugefgt
     werden, die von den Grubenarbeitern frei gewhlt und vom Staate
     bezahlt werden sollen;

  4. internationales Handeln im Bedarfsfalle;

  5. Organisation der Bergleute und Wahrung aller berechtigten
     Interessen;

  6. Anwendung aller gesetzlichen Rechte zur Erlangung einer
     gerechten Durchfhrung aller Arbeitsvertrge sowie zur Wahrung
     aller sonstigen Rechte und Herbeifhrung humaner Behandlung der
     Kohlenindustriearbeiter.

III. Es soll ein Organisationskomitee gebildet werden, welches aus
mindestens 2 Vertretern jeder der beteiligten Nationen zu bestehen
hat und dessen Aufgabe es ist, alle den Verband betreffenden
Angelegenheiten in Erwgung zu ziehen und dem internationalen
Kongresse Bericht zu erstatten, sowie Vorschlge zu unterbreiten. Die
Vertreter mssen ihrer Instruktion gem handeln.

IV. Die Beamten des Verbandes mssen zugleich Mitglieder des
Organisationskomitees sein. Sie bestehen aus dem Prsidenten, dessen
Stellvertreter, dem Schatzmeister und dem Generalsekretr.

V. Das Organisationskomitee wird von den Vertretern aller Nationen
erwhlt und von dem Kongresse besttigt.

VI. Die Wahl der Beamten wird vom Kongresse vorgenommen. Jede Nation
besitzt das Recht, zwei Kandidaten fr jedes Amt vorzuschlagen und hat
mindestens 4 Wochen vor dem Kongresse dieselben dem Generalsekretr
namhaft zu machen.

VII. Alljhrlich soll ein Kongre an einem von der Mehrheit des
Komitees oder des Kongresses zu bestimmenden Orte und zu einer von
demselben festzusetzenden Zeit stattfinden.

IX. Ein auerordentlicher Kongre soll stattfinden, wenn das Interesse
einer ganzen Nation dies infolge ernster Ereignisse erfordert. Der
Generalsekretr beruft dann nach Rcksprache mit dem Prsidenten, wenn
das Komitee ihn dazu bevollmchtigt, baldthunlichst einen Kongre.

X. Jede Nation kann so viele Vertreter, wie es ihr beliebt, zu dem
Kongresse entsenden.

XI. Abgestimmt wird in den Komiteesitzungen nach Nationen, auf dem
Kongresse nach der Zahl der Mitglieder.

XII. Alle Beamten und Personen im Dienste des Kongresses sollen von dem
Verbande, dem sie angehren, honoriert werden.

XIII. Der Prsident und der Generalsekretr haben das Recht, wenn es
ihnen ntig erscheint, eine Komiteesitzung anzuberaumen.

XIV. Die Kosten des Kongresses und des Komitees fr Mietrume u. dgl.
sind von den Kongremitgliedern zu berichtigen.

Das bestehende Organisationskomitee wurde in seinem Amte besttigt und
als Ort des nchsten Kongresses Brssel bestimmt.

Hier tagte dann der $vierte Kongre$ in der Zeit vom 22. bis 26. Mai
1893, in dem 650000 Englnder durch 38, 92000 Franzosen durch 14, 69000
Belgier durch 9, 183000 Deutsche und 100000 Oesterreicher durch je
einen Abgeordneten vertreten waren.

Der Hauptstreitpunkt war wieder die $gesetzliche Regelung der
Arbeitszeit$, die gegen die 100000 Stimmen der Nordenglnder mit 994000
angenommen wurde.

Ebenso wurde die Forderung des $Generalstreiks$ in der Form des
vorigen Kongresses mit 974000 gegen 120000 Stimmen angenommen.
Auch hinsichtlich der $Oberflchenarbeiter$ wiederholte sich
die Stellungnahme des letzten Kongresses, indem bei 565000
Stimmenthaltungen mit 399000 gegen 100000 Stimmen beschlossen wurde,
zwischen ihnen und den eigentlichen Grubenarbeitern keinen Unterschied
zu machen. Auch der Beschlu in betreff der $Grubeninspektoren$ wurde
wiederholt und auerdem einstimmig beschlossen, die Frauenarbeit in der
Bergwerksindustrie in allen Lndern zu verbieten.

Der letzte Punkt der Verhandlungen betraf die Frage der
$Ueberproduktion$ im Bergbau, insbesondere die Stellungnahme zu dem
Programm des belgischen Bergwerksdirektors $Lewy$, welches davon
ausgehend, da die bestehende Ueberproduktion die Interessen der
Arbeiter sowohl wie der Unternehmer schdigt, die Anpassung derselben
an die Konsumtion durch internationale Regelung mit Hlfe eines
internationalen Arbeiterausschusses fordert, in dem alle Nationen
gleichmig und zwar zu 3/4 durch Arbeiter und zu 1/4 durch Unternehmer
vertreten sein sollen. Die Arbeitszeit soll, je nach den Verhltnissen
der einzelnen Lnder, auf 4 oder 5 Tage beschrnkt werden, jedoch
bei Lohnzahlung fr 5 bezw. 6 Tage. Der Gewinn aus der durch die
Produktionsbeschrnkung zu erwartenden Preissteigerung soll zu 75 %
den Unternehmern zuflieen, mit 25 % dagegen zur Steigerung des Lohnes
verwandt werden. Die Belgier und die Franzosen haben sich dieses
Programm angeeignet. Die Englnder fhrten die Ueberproduktion auf die
Beschftigung ungelernter Arbeiter in den Bergwerken und die Konkurrenz
der Hndler untereinander zurck und wollten alle Nationen auffordern,
jedes Mittel anzuwenden, um die Kohlenfrderung einzuschrnken und die
ungelernten Arbeiter auszuschlieen. Die Deutschen bezeichneten als
Grund der Ueberproduktion die Unterkonsumtion, wollten deshalb die
Verkrzung der Arbeitszeit und Erhhung der Lhne und erklrten, da
eine vllige Abhlfe erst durch die Beseitigung der kapitalistischen
Gesellschaftsordnung mglich sei.

Nach langen Verhandlungen berwies man die Vorberatung einer Kommission.

Der $fnfte Kongre$ hat dann vom 14. bis 19. Mai 1894 in Berlin
stattgefunden, wobei 645000 Englnder durch 38, 100000 Franzosen
durch 4, 70000 Belgier durch 3, 192000 Deutsche durch 39 und 100000
Oesterreicher durch 2 Abgeordnete vertreten waren. Obgleich der Kongre
nicht allein durch $Legien$ in Vertretung der Generalkommission,
sondern auch durch $Singer$ im Namen der sozialdemokratischen Partei
begrt wurde, erklrte doch der englische Vorsitzende $Pickart$, da
sie nicht in der Absicht gekommen seien, die Arbeitgeber zu bekmpfen
oder als Agitatoren im eigentlichen Sinne zu wirken, noch weniger aber
Klasse gegen Klasse oder gar gegen das Gesetz aufzureizen, da sie
auch nicht die Reichen um ihren Reichtum beneideten, sondern da sie
nur fr den Arbeiter einen besseren Anteil an dem Reichtume verlangten.
Dasselbe wurde von belgischer Seite betont. Der Englnder $Burt$ sprach
die besondere Hochachtung seiner Landsleute fr den deutschen Kaiser
wegen des Berliner internationalen Kongresses aus.

Die Verhandlungen ber das Verbot der $Frauenarbeit$, den $gesetzlichen
Achtstundentag$ und die Gleichstellung der $Oberflchenarbeiter$ mit
den Grubenarbeitern lieferten dasselbe Ergebnis, wie auf den frheren
Kongressen, mit der einzigen Ausnahme, da bei dem letzteren Punkte
30000 Englnder mit den brigen Nationen stimmten. Neue Gegenstnde
der Beratungen waren die $Haftpflicht der Unternehmer$ und die Frage
des $Minimallohnes$, aber bei beiden zeigte sich der alte Gegensatz
zwischen den Englndern und den brigen Nationen. So wurde der
Antrag, die Unternehmer auch ohne Rcksicht auf ihr Verschulden bei
Unglcksfllen fr haftbar zu erklren, und ebenso die Forderung,
einen Minimallohn durch das Gesetz festzustellen, mit 645000 gegen
462000 Stimmen abgelehnt. Ueber das $System Lewy$ wurde wieder
eingehend verhandelt, doch fand dasselbe trotz der Befrwortung der
Franzosen und Belgier wenig Anklang. Diese Verhandlungen wurden nicht
zum Abschlusse gebracht, fhrten vielmehr zu lebhaften Streitigkeiten
zwischen den Englndern auf der einen, und den brigen Nationen auf
der anderen Seite, indem man den ersteren vorwarf, da sie den Kongre
zu tyrannisieren suchten. Auerdem machte man sich gegenseitig zum
Vorwurfe, die Verhandlungen unntig in die Lnge gezogen zu haben, und
schlielich reisten die Englnder ab, bevor die Beratungen beendigt
waren, indem sie fr die Verhandlungen des letzten Tages nur 2
Vertreter zurcklieen. So konnte die Frage der Ueberproduktion und der
Bergwerksinspektion nicht mehr erledigt werden, sondern man konnte nur
noch die Wahl eines Vorstandes des internationalen Verbandes vornehmen.

Der $sechste Kongre$ wurde vom 3. bis 7. Juni 1895 in Paris
abgehalten. Vertreten waren 590000 Englnder durch 32, 132000 Franzosen
durch 5, 80000 Belgier durch 8 und 266300 Deutsche und Oesterreicher
durch 5 Abgeordnete.

Ueber das $System Lewy$ wurde lange verhandelt, schlielich aber mit
den Stimmen der Englnder und Deutschen gegen die der Franzosen und
Belgier beschlossen, die Frage nochmals einem Komitee zu berweisen.
Die Beratung ber den $Achtstundentag$ fhrte insofern zu einem anderen
Ergebnisse wie frher, als zum erstenmale die Mehrheit der Englnder
(_Miners federation_) mit den kontinentalen Arbeitern dafr stimmten,
denselben auch auf die $Oberflchenarbeiter$ auszudehnen, so da
dieser Beschlu mit 872000 gegen die 96000 Stimmen der englischen
national union gefat wurde. Hinsichtlich der Frage der $Haftpflicht
der Unternehmer$ standen sich wieder die Ansichten der Englnder,
die eine Erfolgpflicht im Falle eigenen Verschuldens des Arbeiters
ausschlieen und der brigen Nationen, die diesen Unterschied nicht
anerkennen wollten, gegenber: infolge einer Wunderlichkeit der
englischen Geschftsordnung kam es zu keiner magebenden Entscheidung.
Eine Forderung besserer $gesundheitlicher Einrichtung der Gruben$ wurde
einstimmig angenommen, whrend der deutsche Antrag, die Kongresse
knftig nur alle 2 Jahre abzuhalten, nachdem er lebhaften Widerspruch
der brigen Nationen gefunden hatte, zurckgezogen wurde.

Auf dem $siebenten Kongresse$, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen
abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der _Miners federation_ durch
18, 126000 der _National union_ durch 16 und 100000 Von Sd Wales durch
3, insgesamt also 626000 Englnder durch 37 Abgeordnete, auerdem
152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher
durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten.

Hinsichtlich des $Achtstundentages$ war das Ergebnis der eifrigen
Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nmlich da die gesetzliche
Festlegung fr Arbeiter ber und unter Tage mit allen (960000) gegen
die (126000) Stimmen der _National union_ angenommen wurde. Dabei
kam es zu einer ausgedehnten Errterung des Verhltnisses zwischen
Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher $Stark$
beantragte einen Beschlu, da in Zukunft nur sozialdemokratische
Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse
einzuberufen seien, in Erwgung, da die gewerkschaftliche Organisation
auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgltige
Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen
und deshalb der Anschlu an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch
der deutsche Vertreter $Mller$ stellte sich auf diesen Standpunkt,
der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter
$Werdelmann$ entschieden bekmpft wurde. Der Beschlu der frheren
Kongresse ber das gnzliche Verbot der $Frauenarbeit$ in Bergwerken
wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der $Einigungsmter$ gingen
die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlufassung
ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhltnissen der
einzelnen Lnder und der Konjunktur entsprechenden $Minimallohn$
zu fordern, gegen die Stimmen der _National union_ angenommen. Die
Beratung ber das $System Lewy$ mute wegen ungengender Vorbereitung
wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht
allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der
Produktionsvermehrung geschehen, sondern berhaupt die Beschrnkung
der Produktion nach Magabe des Bedrfnisses beschlossen, wobei
unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, da
der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein
weiterer Beschlu forderte die Schaffung von $Kranken$-, $Pensions$-
und $Invalidenkassen$ unter staatlicher Garantie, ein anderer die
Anstellung von $Grubeninspektoren$ aus Arbeiterkreisen mit gesicherter
Stellung. In Beziehung auf die $Verstaatlichung der Bergwerke$ bestand
insofern zwischen den Deutschen und den brigen Nationen, abgesehen
von der _National union_, die sie grundstzlich verwarf, eine
Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundstzlich
billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende
Macht nicht zugestehen wollten. Schlielich wurde der Antrag auf
Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die
Deutschen sich der Abstimmung enthielten.

Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber fr alle Unflle haftbar zu
machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen knnen,
einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse
knftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war,
wurde als Sitz des nchsten Kongresses London gewhlt und zugleich
beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen
Russen einzuladen.

Der $achte Kongre$ hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London
stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich
1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196]
vertraten, whrend Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen
bewegten sich durchaus in den frheren Bahnen, nur trat der Gegensatz
zwischen der _miners federation_ und der _national union_ noch schrfer
in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie
von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch
nahm, nmlich dem $Achtstundentage$, der, wie auf den frheren
Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflchenarbeiter gegen die
_national union_ angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhltnis bestand
hinsichtlich der $Haftpflicht der Unternehmer$, des $Minimallohnes$,
der $Verstaatlichung der Bergwerke$, bei der die Deutschen sich der
Stimme enthielten, und des $Systems Lewy$, bei dem brigens die
dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution
beschrnkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschrnkung
der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde.
Einstimmig dagegen war man bei den Beschlssen wegen Vermehrung der
$Grubeninspektoren$ durch von Arbeitern gewhlte Vertrauenspersonen,
wegen Erlasses eines Gesetzes ber das $Invalidenwesen$, der
Anlegung von $Pflegestationen$ bei den Gruben und Einfhrung von
$Berggewerbegerichten$. Endlich wurde folgender Beschlu einstimmig
angenommen:

    Der Kongre wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen
    Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer
    Gewerkschaft angehren. Wenn es ein grober Unfug ist, da
    organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise
    in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug,
    wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem
    gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen.

  [196] Die Zahl der vertretenen deutschen Bergarbeiter wird auf 330000
        angegeben, doch ist in Nr. 26 des Gewerkvereins am 25. Juni
        1897 mit Recht darauf hingewiesen, da die Mitglieder des alten
        Verbandes mit kaum 8000 Mitgliedern, die allein in London
        waren, durchaus nicht befugt sind, die Vertretung smtlicher
        deutschen Bergarbeiter fr sich in Anspruch zu nehmen.

Der $neunte Kongre$, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand,
war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich,
2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die
englischen Abgesandten vertraten 610000, die sterreichischen und
belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung
eines Vertreters abgelehnt und erklrt, nur alle 2 Jahre einen Kongre
beschicken zu wollen.

Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der frheren. Die
Forderung des Achtstundentages auch fr die ber Tage beschftigten
Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000
gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung
eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen
wurden die Beschlsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes,
durch das die Unternehmer fr alle Unflle verantwortlich gemacht
wrden, unter Ausschlu der Mglichkeit, diese Verpflichtung durch
Vertrag auszuschlieen, ferner wegen Einfhrung der Alters- und
Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von
den Arbeitern zu whlen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig
angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der
Kohlenfrderung (System Lewy), fr den nur die Belgier eintraten, wurde
mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbnde der einzelnen
Lnder sollen dem Kongresse Berichte ber Lhne und Arbeitszeit
einreichen.

Der $zehnte Kongre$ ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brssel abgehalten
worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000
belgische durch 7, 152000 franzsische durch 4, 350000 deutsche durch 2
und 140000 sterreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschlu wegen des
gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus
Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflchenarbeiter
einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen
Unfallentschdigung wurde auf die ffentlich-rechtliche Alters- und
Invalidittsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwhnt, da das
englische und franzsische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und
von allen Industrie-Lndern allein Belgien ein solches nicht besitzt.
Man beschlo ferner fr gesetzliche Regelung des Submissionswesens
einzutreten und in Streikfllen sich gegenseitig zu benachrichtigen
und internationale Verhandlungen anzuknpfen. Die Notwendigkeit einer
Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundstzlich notwendig
anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nchsten Kongre vorbehalten.


                       3. Eisenbahnarbeiter[197].

Der $erste$ internationale Eisenbahnarbeiterkongre wurde auf Anregung
des hollndischen Vereins Immer Vorwrts am 1. August 1893 in Zrich
abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland,
Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus
Hamburg und Wien waren Zustimmungserklrungen eingegangen. Es wurde
die Grndung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen
Errichtung den Hollndern berwiesen wurde. Die Kosten sollen durch
freiwillige Beitrge der einzelnen Lnder aufgebracht werden. Dagegen
wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begrndung
eines internationalen Ausschusses zur Frderung der Interessen der
Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf
bekmpft, da zunchst nationale Verbnde geschaffen werden mten.
Ein ausdrcklicher Beschlu ist nach dem Protokolle nicht gefat.
Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen
Widerstandskasse, die aus vierteljhrlichen Beitrgen der beteiligten
Verbnde gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt
und dem nchsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von
einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind,
von den anderen Verbnden moralisch und finanziell untersttzt werden.
Eingehende Verhandlungen wurden gefhrt ber die Frage der Arbeitszeit.
Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt:

    Der Kongre verpflichtet die Gewerkschaften aller Lnder, alle
    in ihrer Macht stehenden Mittel und insbesondere die Vermittelung
    der Arbeitervertreter in den Parlamenten zu benutzen, um zur
    Einfhrung des Achtstundentages mit einer ununterbrochenen
    wchentlichen Ruhepause von 36 Stunden zu gelangen; von den 52
    jhrlichen Ruhetagen sollen mindestens 17 auf den Sonntag fallen.
    Gterzge sollen am Sonntag nicht verkehren. Die Ausfhrung dieser
    Bestimmungen soll durch besondere Aufsichtsbeamte kontrolliert
    werden, die verpflichtet sind, jhrlich Rechenschaftsbericht zu
    erstatten.

  [197] Ueber alle 3 Kongresse liegen Protokolle vor. Das erste ist
        gedruckt in der _Imprimerie Excelsior_ in Amsterdam, die beiden
        spteren in Mailand _Tipographica Adolfo Koschitz & Co_.

Der Antrag wurde aber von dem Kongresse als unausfhrbar bekmpft
und schlielich einigte man sich dahin, den Gegenstand dem nchsten
Kongresse zu berweisen. Dasselbe geschah hinsichtlich der von der
Schweiz beantragten Forderung eines gesetzlichen Minimallohnes. Ein
hollndischer Antrag, da die Eisenbahnarbeiter jede Kriegserklrung
mit einem Streik beantworten sollen, wurde von Frankreich bekmpft und
schlielich zurckgezogen.

Der $zweite Kongre$ fand statt in Paris vom 3. bis 6. Oktober
1894. Vertreten waren Oesterreich, Frankreich, Italien, Holland und
Spanien. Belgien und Deutschland hatten erklren lassen, da ihnen
eine Vereinsbildung durch das Staatseisenbahnsystem und den Druck der
Behrden unmglich gemacht sei. Amerika hatte Beteiligung in Aussicht
gestellt, doch war kein Vertreter erschienen. Die Schweiz hatte auf
ihrem nationalen Kongresse beschlossen, die Beteiligung auf sptere
Zeit zu verschieben. Der englische Vertreter war durch den gleichzeitig
tagenden englischen Kongre verhindert.

Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war die Schaffung eines
$internationalen Ausschusses$, die nach langen Verhandlungen
beschlossen wurde. Derselbe fhrt den Titel: Internationaler Ausschu
zum Studium der Interessen der Arbeiter in den Transportgewerben und
hat die Aufgabe: 1. die Organisation der internationalen Kongresse zu
erleichtern, 2. Auskunft zu erteilen. Die Zulassung einer Organisation
zu der Teilnahme mu von einem internationalen Kongresse beschlossen
werden. Die Selbstndigkeit der einzelnen Verbnde soll nicht
beeintrchtigt werden. Sitz des Ausschusses ist jedesmal der Ort, wo
der letzte Kongre stattgefunden hat. Die Verbnde dieses Landes haben
die Mitglieder zu bestimmen. Jede Nation hat einen internationalen
Sekretr zu ernennen, der sich mit dem Ausschusse in Verbindung setzt,
ihm Auskunft erteilt und die von dem Ausschusse erhaltenen Mitteilungen
den einheimischen Kollegen bekannt giebt. Falls die Kassenverhltnisse
es gestatten, soll der Ausschu einen gedruckten Bericht herausgeben.
Zur Bestreitung der Ausgaben fr Uebersetzungen, Briefwechsel u. s. w.,
sowie fr Vorbereitungen zu den internationalen Kongressen soll eine
Kasse geschaffen werden, an die jede beteiligte Organisation fr jedes
Mitglied jhrlich 5 Pf. zu zahlen hat; die Untersttzung von Streiks
aus der Kasse ist ausdrcklich ausgeschlossen. Die internationalen
Kongresse werden von den Vertretern der Stadt berufen, in der er
nach dem Beschlusse des vorangegangenen Kongresses tagen soll. Jeder
Verband kann beliebig viele Vertreter entsenden, die mit einer die
Zahl der Vertretenen ergebenden Vollmacht versehen sein mssen. In der
Regel hat jeder Vertreter eine Stimme, doch kann jeder Vertreter die
Abstimmung noch Nationalitten fordern; in wichtigen Fragen kann der
Kongre beschlieen, da die Abgeordneten eine der Anzahl der von ihnen
Vertretenen entsprechende Anzahl von Stimmen haben.

Die brigen Beschlsse betrafen folgende Punkte:

  1. der 1. Mai soll als der Tag angesehen werden, an dem das
     Proletariat seine Forderungen vertritt. Die Eisenbahnarbeiter
     sollen sich an den Kundgebungen beteiligen, soweit es mglich ist.

  2. Die Arbeitszeit soll wchentlich 48 Stunden, d. h. tglich 8
     Stunden, nicht berschreiten, ohne da die Lhne verringert werden.
     Die Stunden sind nach den Dienstverhltnissen zu regeln, doch soll
     die Arbeitsschicht nicht ber 10 Stunden betragen und jede Woche
     eine Ruhepause von 36 Stunden stattfinden.

  3. Es soll ein nach den Lebensbedrfnissen geregelter Minimallohn
     festgesetzt werden. Ueberarbeiten sollen nur stattfinden bei
     Unfllen oder Bahnstockungen; sie sind durch vermehrte Ruhe
     auszugleichen;

  4. Gterzge sollen am Sonntage nur verkehren, wenn sie ausschlielich
     leicht verderbliche Waren fhren;

  5. Akkordarbeit und Prmien sollen abgeschafft werden ohne
     Verminderung des Einkommens.

  6. Ueber die Gehaltsaufbesserung nach Klassen oder dem Dienstalter
     wurde lange gestritten; Holland, Italien und Frankreich machten
     gegen das Dienstaltersystem geltend, da dabei kein Unterschied
     zwischen tchtigen und untchtigen Leuten stattfinde, whrend auf
     der anderen Seite auf die Mglichkeit von Bevorzugungen hingewiesen
     wurde. Schlielich einigte man sich auf einen Beschlu, durch den
     lediglich gegen persnliche Begnstigungen protestiert wurde.

  7. Es wurde die Einfhrung von Pensionskassen auf Kosten der
     Verwaltungen gefordert, aus denen jeder Arbeiter nach 20
     Dienstjahren eine ausreichende Pension nach Verhltnis der
     Dienstjahre beziehen soll.

  8. Ueber die Schwierigkeit, die Ausbung des Wahlrechtes mit den
     Rcksichten des Dienstes zu vereinigen, wurde lange beraten, die
     Regelung aber den einzelnen Lndern berlassen.

  9. Schlielich sprach der Kongre seine Ueberzeugung aus, da die
     wirtschaftliche Befreiung der Arbeiterklasse nicht anders mglich
     sei, als durch Vergesellschaftung der Produktionsmittel.

Der $dritte Kongre$ wurde am 29. bis 31. August 1895 in Mailand
abgehalten unter Beteiligung von Abgeordneten aus Oesterreich,
Frankreich, Holland, der Schweiz, Italien, Spanien und Portugal. Der
englische Vertreter war wieder durch den englischen Kongre behindert,
der amerikanische durch eine Gefngnisstrafe. Um den Lndern, in denen
dem Arbeiter die Organisation unmglich ist, insbesondere Belgien und
Deutschland, die Beteiligung zu ermglichen, hatte das belgische Blatt:
_Le Moniteur des employs_ den Antrag gestellt, aus solchen Lndern
die die Arbeiterinteressen vertretende Zeitung zuzulassen; doch wurde
dies abgelehnt.

Die Verhandlungen boten wenig Neues. An dem in Paris beschlossenen
Reglement fr den internationalen Ausschu wurden einige unerhebliche
Aenderungen vorgenommen. Der Antrag Italiens, das Verbot einer
Verwendung der Beitrge zur Untersttzung von Streiks zu streichen,
wurde, nachdem er von Oesterreich und Frankreich bekmpft war,
zurckgezogen. Auf Antrag von Frankreich wird beschlossen, da der
internationale Ausschu mindestens alle 3 Monate eine besondere
Druckschrift versenden soll, die sich von Kampf und Propaganda
vllig fern hlt und lediglich statistische Angaben ber die
Arbeiterverhltnisse der einzelnen Lnder enthlt. Hinsichtlich des
Minimallohnes wurde nach langer Verhandlung der Beschlu des vorigen
Kongresses besttigt und die Durchfhrung den einzelnen Lndern
berlassen, doch sollen ber die notwendigen Existenzbedingungen
statistische Ziffern und Berechnungen gesammelt werden. Der Kongre
forderte die Einfhrung von Schiedsgerichten unter gleicher Beteiligung
Von Arbeitern und Arbeitgebern, sowie die Gewhrung des politischen und
kommunalen Wahlrechts an die Eisenbahnarbeiter. Um die Durchfhrung
eines Haftpflichtgesetzes fr die Unternehmer zu erreichen, wurde
das internationale Sekretariat beauftragt, die Gesetze der einzelnen
Lnder ber diesen Punkt zu sammeln und dem nchsten Kongresse einen
Gesetzentwurf vorzulegen. Die Beschlsse des vorigen Kongresses wegen
Anstellung von Eisenbahninspektoren, sowie wegen Nationalisierung der
Transportmittel wurden wiederholt.

Der Beschlu im Jahre 1897 in Barcelona einen neuen Kongre abzuhalten,
ist wegen der Kriegsverhltnisse in Spanien nicht zur Ausfhrung
gelangt.


                        4. Textilarbeiter[198].

Bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zrich
1893 war auch eine Konferenz der Textilarbeiter abgehalten, in der
beschlossen war, die Errichtung eines internationalen Sekretariates
ins Auge zu fassen und zu diesem Zwecke in Verbindung mit dem im Jahre
1896 in London abzuhaltenden internationalen Arbeiterkongre einen
Textilarbeiterkongre abzuhalten. Im Widerspruch zu dieser Verabredung
beriefen die Englnder einen solchen schon 1894 nach Manchester, was
zur Folge hatte, da die Deutschen sich fern hielten; dabei spielte
brigens, wie die Aeuerungen der betreffenden Bltter bewiesen, die
Abneigung gegen die als Bourgeois betrachteten Englnder eine Rolle.

  [198] Ueber alle Kongresse liegen gedruckte Berichte vor. Dieselben
        sind mir von dem Redakteur des Textilarbeiters, Herrn $Wagner$
        in Burgstdt zur Verfgung gestellt.

Der Kongre wurde vom 24. bis 27. Juli 1894 abgehalten. Vertreten waren
15000 Englnder durch 42, 7500 Franzosen durch 4, 2500 Belgier durch 4,
15000 Amerikaner, 3000 Oesterreicher, 500 Hollnder und 500 Dnen durch
je einen Abgeordneten. Das absolute Uebergewicht der Englnder wurde
dadurch unschdlich gemacht, da die Abstimmung nach Nationen stattfand.

Nach eingehenden Berichten aus den einzelnen Lndern ber die Lage der
Textilarbeiter wurde zunchst einstimmig eine Resolution zu Gunsten
des gesetzlichen $Achtstundentages$ angenommen. Nicht vllig so einig
war man hinsichtlich des zweiten Punktes der Tagesordnung, der Mittel
und Wege, um eine Erhhung der Lhne herbeizufhren, indem hier die
Mehrzahl der Englnder das Hauptgewicht auf die gewerkschaftliche
Organisation und gefllte Streikkassen legte, whrend die Franzosen,
Hollnder, Belgier die Bedeutung der politischen Thtigkeit im Sinne
der Sozialdemokratie betonten. Man einigte sich schlielich zu einem
Beschlusse, in dem sowohl die Notwendigkeit der Organisation betont,
als auch die Erringung von Sitzen in den politischen Krperschaften
empfohlen und gegen alle die Koalitionsfreiheit der Arbeiter
beschrnkenden Gesetze mit dem Hinweise darauf protestiert wurde,
da man durch die letzteren die Arbeiter zu ungesetzlichen Maregeln
anreize.

Hinsichtlich der Frage der $internationalen Organisation$ standen sich
zwei Ansichten gegenber. Die Oesterreicher wnschten nicht allein ein
Sekretariat, sondern auch einen internationalen Fonds insbesondere
zur Untersttzung von $Streiks$. Die Belgier verlangten auerdem eine
gemeinsame Fachzeitung und regelmige jhrliche Kongresse. Dem hielten
die Englnder entgegen, da man nicht in der Lage sei, die damit
verknpften erheblichen Kosten zu bestreiten und da man sich zunchst
auf ein bloes Informationskomitee beschrnkten msse; auch genge es,
wenn die Kongresse alle 2 bis 3 Jahre stattfnden. Schlielich wurde
ein Beschlu angenommen, in dem die Bildung eines internationalen
Verbandes ins Auge gefat und ein vorlufiger Ausschu zu dem
Zwecke eingesetzt wurde, da an ihn die von den einzelnen Lndern
zu ernennenden Sekretre Vorschlge hinsichtlich der Organisation
einsenden sollten, aus denen fr den nchsten Kongre ein Entwurf
ausgearbeitet werden soll. Dieser sollte im nchsten Jahre in Gent
stattfinden.

Demgem ist der $zweite internationale Textilarbeiterkongre$ vom
4. bis 10. August 1895 in Gent abgehalten. Vertreten waren 142725
Englnder durch 24, 5600 Belgier durch 18, 7200 Franzosen durch 2,
13000 Deutsche durch 3, 20054 Oesterreicher durch 1, insgesamt also
189470 Arbeiter durch 47 Abgeordnete. Aus Bhmen, Russisch-Polen und
der Schweiz waren Zustimmungserklrungen eingegangen.

Die Frage des Achtstundentages fhrte dieses Mal zu heftigen Kmpfen
zwischen den Deutschen und Oesterreichern auf der einen, und
einem Teile der Englnder (Lancashire) auf der anderen Seite. Die
letzteren erklrten, da die englischen Fabrikbesitzer schon jetzt
in schwieriger Lage seien, da sie durch die auslndische Konkurrenz
bedroht wrden und da es in England nicht mglich sei, die Arbeitszeit
weiter herabzusetzen, solange andere Lnder noch nicht einmal so
weit gegangen seien, wie England. Auf die deutsche Empfehlung der
Kollektivproduktion entgegneten sie, da der Sozialismus ein schnes
Ideal sei, da aber der Kongre es mit praktischen Dingen zu thun
habe. Die Erringung der politischen Macht wrde an den bestehenden
Zustnden auch nichts ndern, denn ein englisches Parlament wrde, auch
wenn es ausschlielich aus Arbeitern zusammengesetzt sei, dennoch den
Achtstundentag ablehnen. Der englische Arbeiter brauche solche Mittel
nicht, da er die politische Freiheit und krftige gewerkschaftliche
Organisationen besitze. Die Ursache fr die Machtstellung der
englischen _trade unions_ sei, da sie sich von politischen und
religisen Fragen vllig fern hielten, so da in ihnen die Anhnger
der verschiedensten Richtungen vereinigt seien. Natrlich fanden
diese Ausfhrungen lebhaften Widerspruch, und der deutsche Vertreter
beschuldigte sogar die Englnder, da sie die Arbeiterschaft bei ihrem
Emanzipationskampfe nicht untersttzen wollten. Schlielich wurde
ein Beschlu angenommen, in welchem der Kongre allen Nationen die
Bildung krftiger Gewerkschaften mit hohen Beitrgen empfiehlt, um
den Achtstundentag zu verlangen; der Gegenantrag von Deutschland und
Oesterreich, der die Erringung der politischen Macht forderte, wurde
abgelehnt.

Ueber die brigen Gegenstnde der Tagesordnung: Abschaffung der
Sonntags-, Nacht- und Ueberarbeit, Arbeiterschutz und bessere
Zusammensetzung der Volksvertretungen im Interesse der Arbeiter,
einigte man sich in einer Resolution, in welcher den Arbeitern
empfohlen wird, sich einen Einflu auf ihre Parlamente, insbesondere
durch Wahl eigener Abgeordneten, zu verschaffen und die Aufteilung von
Fabrikinspektoren zu fordern, die von den Arbeiterorganisationen zu
whlen und vom Staate zu besolden sind.

Hinsichtlich der internationalen Organisation wurde folgendes
beschlossen:

  1. Es wird ein internationales Sekretariat der Textilarbeiter mit dem
     Sitze in Belgien errichtet. Alle brigen Lnder haben einen Sekretr
     oder Vertrauensmann zu whlen, der die Mitglieder seines Landes
     vertritt und die Verbindung aufrecht erhlt.

  2. Die belgischen Textilarbeiter haben zur Untersttzung des
     Generalsekretrs einen Zentralausschu aus 7 Personen zu bestellen.

  3. Die nationalen Sekretre haben mit dem Generalsekretr jhrlich
     eine Zusammenkunft abzuhalten, um den Ausbau der gewerkschaftlichen
     Organisation und die Besserung der Lage der Arbeiter zu beraten.

  4. Die Kosten des Sekretariates zu 1300 Frs. sind von England mit 600,
     von Belgien mit 400, von Frankreich mit 150, von Deutschland mit 100
     und von Oesterreich mit 50 Frs. zu tragen.

Der $dritte Kongre$ hat vom 9. bis 14. August 1897 in Roubaix
(Belgien) stattgefunden. Vertreten waren 166000 Englnder durch 29,
24250 Franzosen durch 44, 24000 Deutsche durch 3, 7000 Belgier durch
5, 5000 Oesterreicher durch 1, 1200 Hollnder durch 2, insgesamt also
227450 Textilarbeiter durch 84 Abgeordnete. Man beschlo, auf bessere
Arbeiterschutzmaregeln hinzuwirken, und zwar sowohl durch starke
Gewerkschaften als auch mit Hlfe der Staatsgesetze. Ebenso soll
Erreichung des Achtstundentages auf beiden Wegen angestrebt werden.
Die Abschaffung der Kinderarbeit wurde gegen den Widerspruch der
Englnder beschlossen; diese erklrten, sie nicht entbehren zu knnen.
Hinsichtlich der Frauenarbeit erreichten die Deutschen die Streichung
der Forderung einer krzeren Arbeitszeit fr Frauen als fr Mnner,
indem sie geltend machten, da beide Geschlechter gleiche Rechte und
gleiche Pflichten haben sollten. Die Forderung der obligatorischen
staatlichen Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Altersversicherung
wurde gegen die Englnder, die ihre freiwilligen Kassen vorzogen,
angenommen. Dagegen war man einig in dem Verlangen nach staatlichen
Fabrikinspektoren, dem Verbote der Sonntagsarbeit und des Akkordsystems
und der Forderung des Schutzes der Koalitionsfreiheit. Als Mittel
empfahl man sowohl die gewerkschaftliche Organisation wie die Erringung
politischer Macht.

Auf Antrag der Belgier wurde der Sitz des internationalen Sekretariates
nach England (Sekretr Wilkinson in Acorington-Lancashire) verlegt.
Die von den brigen Nationen geforderte Kostendeckung durch Beitrge
von jhrlich 1 Cent. fr jedes Mitglied wollten die Englnder nur
bewilligen, wenn auch das Stimmrecht sich nach der Zahl der Mitglieder
richten solle. Schlielich einigte man sich dahin, es bei der
bisherigen Abstimmung nach Nationen zu belassen und die Kosten so zu
verteilen, da jhrlich England 300, Frankreich und Deutschland je 200,
Belgien 150, Oesterreich 125 und Holland 25 Frs. aufzubringen haben.
Der nchste Kongre soll 1900 in Deutschland stattfinden.


                      5. Die Metallarbeiter[199].

Auf dem $ersten internationalen Metallarbeiterkongresse$, der vom 4.
bis 11. August 1893 in Zrich abgehalten wurde, waren Oesterreich
und Frankreich durch je 2, Deutschland durch 4, Ungarn, Belgien und
Nordamerika durch je einen, England durch 3 und die Schweiz durch 13
Abgeordnete vertreten.

  [199] Ueber beide Kongresse sind Protokolle verffentlicht.
        Diese, sowie das brige Material, insbesondere die Berichte des
        internationalen Informationsbureaus sind mir durch Vermittelung
        des Vorsitzenden des deutschen Metallarbeiterverbandes, Herrn
        $Schlicke$ in Stuttgart, zugnglich gemacht.

Die Verhandlungen waren anfangs durch die Verschiedenheit der Sprachen
sehr erschwert; der ganze Kongre wurde von einem Teilnehmer als eine
bloe Vorkonferenz fr einen spteren eigentlichen Kongre bezeichnet.
Immerhin einigte man sich ber den Hauptpunkt, die Schaffung einer
$internationalen Zentralstelle$ in folgendem Beschlusse:

I. Es wird ein internationales Auskunftsbureau errichtet.

  Dessen Funktionen sind folgende:

  1. ber die Arbeiterbewegungen der verschiedenen Lnder an die
     Arbeiterzeitungen und die Vertrauensmnner der beteiligten
     Landesverbnde Mitteilungen zu machen;

  2. die Aufrufe in Streikangelegenheiten zu bermitteln;

  3. internationale Vorlagen von Arbeiterschutzgesetzen zur Kenntnis der
     Arbeiterpresse und der Vertrauensmnner zu bringen;

  4. Anfragen in gewerkschaftlicher Beziehung zu erledigen.

Die Berichte, Mitteilungen u. s. w. werden in deutscher, franzsischer
und englischer Sprache verffentlicht.

II. Die Kosten fr das internationale Auskunftsbureau werden von dem
Lande geregelt, in welchem dasselbe seinen Sitz hat. Jedes halbe Jahr
wird die verausgabte Summe von den beteiligten Landesorganisationen
proportional erhoben.

III. Sitz des internationalen Auskunftsbureaus ist bis zum nchsten
Kongresse die Schweiz.

Auerdem wurde beschlossen, da in jedem Lande die Metallarbeiter
einen Vertrauensmann zu whlen haben, dessen Aufgaben darin bestehen,
da er die internationalen Beziehungen wahrnimmt, alle 6 Monate einen
schriftlichen Bericht zu erstatten und im Falle von Streiks sofort dem
Bureau Mitteilung zu machen hat. Bei dem Letzteren soll ein genaues
Adressenverzeichnis der Landesorganisationen, der Vertrauensmnner und
der Berufsorgane angelegt werden. Die Kosten fr die Vertrauensmnner
hat jede Landesorganisation selbst zu tragen, dagegen sind zur Deckung
der internationalen Unkosten von jedem Lande 50 Frcs. zu zahlen.

Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ wurde noch folgender Beschlu
gefat:

  1. Die Reiseuntersttzung ist in allen beteiligten Lndern fr
     obligatorisch zu erklren.

  2. Die organisierten Metallarbeiter sind beim Betreten eines
     beteiligten Landes als Mitglieder der betreffenden
     Landesorganisationen zu behandeln, falls festgestellt werden kann,
     da sie mindestens 6 Monate hindurch die Beitrge bezahlt haben.

  3. Reiseuntersttzung soll nach der Entfernung einheitlich geregelt
     werden. Fr mehr belastete Lnder soll eine Ausgleichung vorgenommen
     werden.

Auf Grund dieser Beschlsse wurde das internationale Informationsbureau
in Winterthur eingerichtet, das mit den Metallarbeitern von Frankreich,
Deutschland, Oesterreich, Dnemark und der Schweiz in regelmige
Verbindung trat, whrend die Englnder den Anschlu abgelehnt haben.
Fr die Zeit vom 1. November 1894/95 liegt ein Bericht vor, der einen
Ueberblick ber die bisherige Thtigkeit giebt. Um gegenber dem
internationalen Zusammengehen der Arbeitgeber auch die Arbeiter fester
zu verbinden, haben die Mitglieder des Bureaus gemeinsam mit dem
Zentralvorstande des schweizerischen Metallarbeiterverbandes auf einer
am 23. Februar 1896 in Wallisellen abgehaltenen Konferenz den Plan
gefat, ein internationales Sekretariat einzurichten; der Sekretr soll
besoldet sein und fr je 3 Jahre auf den internationalen Kongressen
gewhlt werden.

Der II. $internationale Metallarbeiterkongre$ fand vom 23. bis 25.
Juli 1896 in London statt unter Beteiligung von 25 Abgeordneten, von
denen 13 auf England, 4 auf Deutschland und je einer auf Frankreich,
Belgien, Dnemark, Italien, Schweden, Oesterreich, die Schweiz
und Nordamerika entfielen. Aus dem von dem internationalen Bureau
erstatteten Berichte ist zu erwhnen, da darin ber die mangelhafte
Erfllung der bernommenen Pflichten seitens der verschiedenen Verbnde
lebhafte Klage gefhrt wird; aus England und Amerika ist es berhaupt
nicht mglich gewesen, die Beitrge von je 50 Frcs. einzuziehen,
andere Verbnde haben auf Anfragen erst nach mehrfacher Wiederholung
oder gar nicht geantwortet. Zur Entschuldigung bemerkte der englische
Vorsitzende, da seine Landsleute in ganz anderer Weise als die brigen
Lnder organisiert seien, nmlich nicht nach Industrien, sondern nach
einzelnen Berufszweigen, so da sie fr die groen Verbnde keinen
Sinn htten. Das Bureau hat seinen Sitz in Winterthur gehabt und aus 5
Mitgliedern bestanden, doch drckten diese den Wunsch aus, ihrer Stelle
enthoben zu werden und das Bureau nach einem anderen Lande verlegt zu
sehen. Der Kongre gab diesem Verlangen nach, indem er den Sitz des
Bureaus bis zum nchsten Kongresse nach England und zwar nach Sheffield
verlegte, im brigen wurden hinsichtlich der Organisation die Zricher
Beschlsse besttigt.

Der Schwerpunkt der Verhandlungen lag in den sehr ausfhrlichen
Berichten der einzelnen Lnder, soda die gefaten Beschlsse
zurcktreten. Bei $Streiks$ soll der betreffende Verband genaue
Berichte an das Sekretariat erstatten und dieses darauf die verbundenen
Vereine in Kenntnis setzen und zu Beitrgen auffordern, die an das
Bureau zu leisten und von diesem weiter zu befrdern sind. Auch eine
gegenseitige $Reiseuntersttzung$ soll stattfinden, doch ist es jedem
Verbande berlassen, deren Betrag zu bestimmen. Um eine Unterlage
fr einen Minimallohn und die Forderung des Achtstundentages zu
erlangen, soll das Bureau ber die durchschnittliche $Lohnhhe$ und die
$Arbeitszeit$ Erhebungen anstellen. Ein $internationaler Kongre$ soll
alle 2 Jahre stattfinden, wobei dessen Ort und Zeit durch Abstimmung
der Verbnde festgesetzt wird.

Der deutsche Metallarbeiterverband steht, wie die von dem Vorstande
auf den Generalversammlungen in Altenburg, Magdeburg und Braunschweig
(1893, 1895, 1897) erstatteten Berichte ersehen lassen, der
internationalen Organisation sehr khl gegenber und hat sowohl auf
dem Kongresse in London, wie bei einer vorhergegangenen von dem Bureau
vorgenommenen Umfrage sich gegen Fortbestand des Informationsbureaus,
mindestens aber fr Ersetzung desselben durch einen einzelnen Sekretr
ausgesprochen, sich aber schlielich dem Mehrheitsbeschlusse gefgt.
Er geht davon aus, da eine internationale Organisation sich auf
starken nationalen Verbnden aufbauen msse und deshalb solange keine
Bedeutung habe, wie es an dieser Vorbedingung fehlt. Mit Rcksicht auf
das deutsche Vereinsgesetz unterhlt er keine unmittelbaren Beziehungen
zu dem Bureau, sondern der Verkehr wird durch einen Vertrauensmann
vermittelt.


                       6. Die Holzarbeiter[200].

Die internationale Organisation der Holzarbeiter ist noch in den ersten
Anfngen. Schon im Anschlu an den internationalen Arbeiterkongre
in Brssel (16. bis 22. August 1892) fand eine $internationale
Holzarbeiterkonferenz$ statt, deren Beschickung aber sehr schwach
war. Es wurde die Begrndung eines $internationalen Sekretariates$
beschlossen mit dem Auftrage, Berichte der verschiedenen Lnder
einzuholen und zusammenzustellen sowie den Verkehr der nationalen
Organisationen unter einander zu vermitteln, endlich auch die
nchste Konferenz einzuberufen. Dies geschah dann bei Gelegenheit des
internationalen Arbeiterkongresses in $Zrich$ (6. bis 12. August
1893), doch mute der Sekretr, Tischler Saas in Brssel, berichten,
da alle seine Bemhungen absolut erfolglos gewesen seien. Die
Konferenz beschlo von neuem den Sekretr mit Einholung der Berichte
aus den einzelnen Lndern und deren Verffentlichung zu beauftragen,
ferner auf die Errichtung nationaler Sekretariate in allen Lndern
hinzuwirken, deren Adressen dem internationalen Sekretr mitgeteilt
werden sollten, und ebenso, da von allen Streiks, die nicht aus
eigener Kraft des beteiligten Landes gefhrt werden knnten, von den
nationalen Sekretren dem internationalen Sekretariate Anzeige gemacht
und von dem letzteren versucht werden solle, die Organisationen
der anderen Lnder zur Untersttzung aufzurufen und Zuzug fern zu
halten. Endlich wurde eine Resolution gegen die $Akkordarbeit$ und
zu Gunsten der $Verkrzung der Arbeitszeit$ gefat. In einem von dem
neu gewhlten Sekretr Klo-Stuttgart im Frhjahr 1896 erlassenen
Rundschreiben wird aber wieder mitgeteilt, da alle diese Beschlsse
wirkungslos geblieben, da die Berichte der einzelnen Lnder nicht
eingegangen seien und da, da auch die Anregung, eine Woche vor dem
internationalen Arbeiterkongresse (27. Juli bis 1. August 1896) in
Amsterdam eine Konferenz abzuhalten, keinen Erfolg gehabt habe, der
Sekretr sich darauf beschrnken msse, die eingelaufenen sprlichen
Berichte zusammenzustellen und es den nach London reisenden Kollegen
zu berlassen, in Anschlu an den Kongre eine $Separatkonferenz$
abzuhalten.

  [200] Das hier verwertete Material verdanke ich der Gte des
        internationalen Sekretrs Herrn $Klo$ in Stuttgart, der auch
        privatim sich mir gegenber dahin ausgesprochen hat, da die
        internationale Verbindung noch verfrht sei, da die nationale
        Organisation sich noch in zu geringer Entwickelung befinde.
        Protokolle ber die Konferenzen in Brssel, Zrich und London
        bestehen nicht, soda die Wiedergabe der Verhandlungen nur nach
        Notizen erfolgen mute.

Eine solche hat denn auch in der That stattgefunden, doch sind bei
derselben nur England, Deutschland, Holland und Dnemark vertreten
gewesen. Man wiederholte im allgemeinen die Zricher Beschlsse,
jedoch mit der Abschwchung, da nur der Austausch der Berichte in
der Ursprache stattfinden soll. Von Errichtung einer $internationalen
Widerstandskasse$ wurde abgesehen, und zwar einmal aus dem Grunde,
weil die nationalen Organisationen noch nicht gengend gefestigt
seien, um einen Beitrag fr eine solche Kasse zu ermglichen, ein
Sonderbeitrag aber die Mitglieder zu stark belasten wrde, andererseits
weil man der Ansicht war, da die nationalen Organisationen ihre
Kmpfe in erster Linie mit eigenen Mitteln fhren und im Notfalle ihre
Beitrge entsprechend erhhen mten. Dies soll allerdings nur fr
Angriffskmpfe gelten, dagegen sollen alle Organisationen gehalten sein
bei Abwehrkmpfen, die besondere Opfer erfordern, durch freiwillige
Beisteuern zu den Kosten beizutragen.


                7. Die Seeleute und Hafenarbeiter[201].

Haben wir schon bei anderen Berufen, z. B. bei den Bergleuten und
den Lithographen ein starkes Uebergewicht der Englnder gesehen, so
gilt dies insbesondere fr die Seeleute und Hafenarbeiter, was bei
der vorherrschenden Stellung Englands im Seewesen nicht berraschen
kann. Der Gedanke einer internationalen Organisation wurde zuerst
von den beiden englischen Vereinen der Dockarbeiter, der _dockers
union_ und der _National union of dock labourers_, die im Mai 1896
ihre Generalversammlungen hielten, angeregt, und nachdem man noch die
_national sailors and firemen's union_ hinzugezogen hatte, begrndeten
die drei Vereine am 10. Juni 1896 einen internationalen Verband, indem
sie zunchst einen aus Vertretern der genannten Vereine bestehenden
provisorischen Zentralausschu einsetzten, zu dessen Vorsitzendem $Tom
Man$ und zu dessen Sekretr $Ben Tillet$ gewhlt wurde. Der Ausschu
richtete dann Schreiben an die Seeleute und Hafenarbeiter in England,
Deutschland, Frankreich, Schweden, Belgien, Holland und Spanien mit
der Bitte, Vorschlge zu einem Statutenentwurfe zu machen und suchte
auch in Nordamerika und Australien Verbindungen anzuknpfen. Am 14. bis
26. Februar 1897 trat dann eine Konferenz in London zusammen, an der
36 Vertreter von 14 englischen Vereinen und auerdem 5 franzsische,
3 deutsche und je ein Abgeordneter aus Holland, Belgien, Spanien und
Ruland teilnahmen. Da man bei der groen Menge schwieriger Fragen
und bei dem Mangel ausreichender Vollmachten der Vertreter zu keinem
endgltigen Beschlu kommen konnte, so beschrnkte man sich nach einem
Meinungsaustausche darauf, einen Zentralausschu zu ernennen und im
brigen die Erledigung der Sache einer zweiten Konferenz vorzubehalten.

  [201] Die folgende Darstellung sttzt sich in erster Linie auf
        einen Aufsatz in Nr. 17 des _Muse social_ vom 30. September
        1897 und Mitteilungen des Vorstandes des Verbandes der
        Hafenarbeiter Deutschlands ($Kellermann$-Hamburg).

Diese trat am 14. Juni 1897 in London zusammen unter einer Beteiligung
von 35 Abgeordneten, die etwa 54000 Arbeiter vertraten, wovon jedoch
allein 36000 auf England entfielen. Die franzsischen, belgischen,
hollndischen und spanischen Vereine hatten dieses mal aus Mangel
an Geld keine Vertreter geschickt, dagegen war Schweden durch einen
Abgeordneten beteiligt.

Nachdem man einstimmige Beschlsse zu Gunsten der $Achtstundenarbeit$
bei freiem Sonnabend Nachmittage sowie der mglichsten Verminderung
der $Nacht$- und $Sonntagsarbeit$ und endlich der Einfhrung eines
$Minimallohnes$ gefat hatte, kam man zu der schwierigen Frage des
$Generalstreiks$. Der Zentralausschu hatte bisher absichtlich die
Fahne dieses Schlagwortes entfaltet, um das allgemeine Interesse der
beteiligten Arbeiter anzuregen, obgleich zu bezweifeln ist, ob er
auer diesem taktischen Zwecke auch noch ernstere Absichten damit
verfolgt hat, da der vllige Niedergang der englischen Vereine und
die mehrfachen erheblichen Niederlagen den Plan eines neuen Streiks
als ganz undurchfhrbar erscheinen lassen muten. Auer der geringen
Strke der neuen Organisation kam noch ferner in Betracht, da es
durchaus erforderlich war, zunchst diese selbst endgltig und fest
zu begrnden, bevor man daran gehen konnte, sie einer Kraftprobe
auszusetzen. Diese Erwgungen hatten denn auch zur Folge, da man sich
darauf beschrnkte, einen Generalstreik nicht sofort zu beschlieen,
sondern erst auf den 1. Mai 1898 ins Auge zu fassen. Noch schwieriger
wurde die Lage dadurch, da der schwedische Vertreter die Absicht
seiner Landsleute erklrte, sofort einen Streik zu beginnen und um die
Untersttzung der brigen Lnder nachsuchte. Trotzdem ging man nicht
weiter, als da man sich im allgemeinen bereit erklrte, nach Krften
zu helfen.

Man ging dann ber zu der Beratung des $Organisationsstatutes$ und
hatte zunchst Stellung zu nehmen zu der schwierigen Frage der
Teilnehmerschaft. Whrend die Englnder den internationalen Verband
aus den Vereinen der einzelnen Lnder zusammensetzen wollten, war
dies fr die Deutschen mit Rcksicht auf die Vereinsgesetze nicht
mglich. Der aufgeworfene Gedanke, die Mitglieder der einzelnen
Lnder unmittelbar Mitglieder des Gesamtverbandes werden zu
lassen, fand Widerspruch, indem man befrchtete, da dadurch ein
Konkurrenzverhltnis des internationalen gegen die nationalen Verbnde
herbeigefhrt werden knne. Eine weitere Schwierigkeit lag in der
Behandlung der Zweigvereine, hinsichtlich deren die Meinungen darber
auseinander gingen, ob man ihnen unabhngig von der Zugehrigkeit
des Hauptvereins den Beitritt gestatten solle. Es gelang nicht,
diese Fragen zu lsen, und so beschrnkte man sich darauf, die
Entscheidung dem Zentralausschusse zu berlassen. Auch hinsichtlich
der Beitragszahlung standen sich zwei Auffassungen gegenber, die
insofern eine grundstzliche Verschiedenheit bedeuteten, als es
sich um die Frage handelte, ob die Organisation zentralistisch
oder dezentralisiert sein solle; je nachdem mute man hohe oder
niedrige Beitrge verlangen. Man einigte sich schlielich dahin,
da jeder Verein ein einmaliges Eintrittsgeld von 20 Schilling fr
je 1000 Mitglieder und auerdem einen vierteljhrlichen Beitrag von
10 cent. fr jedes Mitglied zu zahlen hat. Die oberste Instanz des
Verbandes ist der jhrlich abzuhaltende Kongre, zu dem die Vereine
bis 1000 Mitglieder einen Abgeordneten, von 1000-5000 einen solchen
auf je 1000, von 5000-50000 einen auf je 5000 und darber hinaus
einen auf je 20000 Mitglieder stellen drfen. Der Kongre whlt
die Beamten, insbesondere den Prsidenten, den Viceprsidenten und
den Schatzmeister, sowie den Zentralausschu. Der letztere soll aus
hchstens 10 Mitgliedern bestehen, die aus den von den Vereinen
vorgeschlagenen Personen ausgewhlt werden, doch soll jeder Verein
nur einen Sitz haben. Dem Zentralausschusse wurden aber nur geringe
Rechte eingerumt, insbesondere hat er nicht die Befugnis, in Fllen
von Streiks oder Aussperrungen Beitrge auszuschreiben, sondern mu
sich auf die Aufforderung zu freiwilligen Zuschssen beschrnken. Den
Generalstreik darf er nur mit Zustimmung der Mehrheit der Angehrigen
der verbndeten Vereine erklren; Vereine, die ihren Verpflichtungen
nicht nachkommen, darf er aus dem Verbande ausschlieen, doch findet
dagegen eine Berufung an den Kongre statt. Hinsichtlich der Kosten des
Kongresses beschlo man mit 16 gegen 15 Stimmen, da dieselben von den
einzelnen Vereinen zu tragen seien, doch hatte dies zur Folge, da bei
der dann folgender Wahl zum Zentralausschusse und zu den Beamtenstellen
lediglich Englnder gewhlt wurden, indem die kontinentalen Vertreter
erklrten, da ihre Vereine die Kosten eigener Vertreter nicht
aufbringen knnten. Andererseits erregte diese Wahl lebhaften Unwillen,
da der ganze Verband sich als ein solcher von Englands Gnaden darstellt.

In der That ist kaum anzunehmen, da dem Verbande eine lange Dauer
beschieden sein wird. Ist derselbe schon an sich auf einer wenig
gesicherten Grundlage aufgebaut, so traf ihn noch das besonders
ungnstige Schicksal, da noch vor seiner endgltigen Begrndung der
Hamburger Hafenarbeiterstreik ausbrach und er so gezwungen wurde,
eine Kraftprobe vorzunehmen, bevor er zu einer solchen imstande war.
Allerdings haben es die leitenden Personen nicht an Warnungen fehlen
lassen, um die Streiklustigen zurckzuhalten, zumal die Jahreszeit fr
diesen Zweck ganz besonders ungnstig war, aber sie muten erleben,
da die einmal angeregte Bewegung sich auch von ihren Urhebern nicht
mehr hemmen lie, zumal berhaupt eine organisierte Masse schwer zu
leiten ist. Der schlielich eingetretene Mierfolg mute aber der
Organisation in hnlichem Mae zum Schaden gereichen, wie dies fr die
Hirsch-Duncker'schen Vereine bei dem Waldenburger Streik der Fall war.

Inzwischen giebt der Zentralausschu monatliche Berichte in englischer
Sprache heraus, in denen auch Fragen der Organisation errtert werden.
In demselben wird lebhaft die Notwendigkeit betont, dem Ausschu das
Recht zur Erhebung von Beitrgen zu Streiks zu geben, die prozentual
auf die Vereine zu verteilen seien.


                         8. Tabakarbeiter[202].

Der $erste internationale Kongre$ ist vom 28. September bis 1.
Oktober 1890 in Antwerpen abgehalten unter Beteiligung von 6
deutschen, 2 englischen, 4 hollndischen und 13 belgischen Vertretern.
Aus Amerika, der Schweiz, Norwegen, Schweden und Luxemburg waren
Zustimmungserklrungen eingegangen. Nach den erstatteten Berichten sind
in Holland 1200 (von 3500), in Belgien 1000, in Deutschland 20000 (von
75000) Tabakarbeitern organisiert; in England sogar alle bis auf 50.

  [202] Die Protokolle der vier Kongresse sind mir von dem Vorsitzenden
        des Untersttzungsvereins Deutscher Tabakarbeiter, Herrn $Junge$
        in Bremen, zur Verfgung gestellt.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen betraf die Bildung eines
$internationalen Verbandes$. Ein solcher wurde, obgleich die deutschen
Vertreter erklrten, da ihnen die Beteiligung durch die einheimischen
Gesetze unmglich gemacht sei, grundstzlich beschlossen.

Anders lag es hinsichtlich eines internationalen $Streikfonds$.
Dieser wurde, da er keine Verbindung zwischen Vereinen darstellt,
gerade von deutscher Seite energisch gefordert, dagegen seitens der
Englnder ebenso entschieden verworfen. Nachdem er dennoch von den
brigen Nationen beschlossen war, blieben die englischen Vertreter
nur noch als Zuhrer anwesend. Aus den Ausfhrungsbestimmungen, die
im wesentlichen nach den deutschen Antrgen beschlossen wurden, sind
folgende hervorzuheben: In der Regel sind nur solche Streiks zu
untersttzen, die von der betreffenden Landesorganisation anerkannt
sind. Grere oder lang dauernde Streiks sind aus dem internationalen
Fonds zu untersttzen, in welchen von den beteiligten Verbnden fr
jedes Mitglied 25 Cent. einzuzahlen sind. Jedes Land ernennt einen
Vertrauensmann. Diese bilden das internationale Komitee. Einer der
Vertrauensleute wird vom Kongre zum internationalen Sekretr ernannt.
Das Land, dem die Leitung bertragen ist, bestimmt 4 Personen, die
zusammen mit dem Sekretr den geschftsfhrenden Ausschu bilden und an
demselben Orte wohnen mssen. Jeder Vertrauensmann hat eine Stimme und
ist verpflichtet, dem Sekretr vierteljhrlich Rechnung zu legen. Das
Komitee hat jhrlich einen Bericht zu erstatten. Der geschftsfhrende
Ausschu kann bei Streiks selbstndig Untersttzungen bis zu 5000 Frcs.
beschlieen. Alle 2 Jahre findet ein internationaler Kongre statt.

Es wurde noch beschlossen, da der Verband keinen politischen Karakter
tragen und die Beteiligung von einer politischen Anschauung nicht
abhngig sein solle. Die Regierungen sollen aufgefordert werden,
die gesetzliche Einfhrung des Achtstundentages und das Verbot der
Sonntagsarbeit durchzufhren. Kinderarbeit soll ganz, Frauenarbeit
dagegen nur soweit verboten sein, wie sie den Rcksichten der
Gesundheit widerspricht.

Als Sitz des internationalen Komitees wurde Antwerpen gewhlt.

Hatte schon dieses Mal England eine isolierte Stellung eingenommen,
so war es auf dem $zweiten Kongresse$, der vom 4. bis 8. September
1892 in Amsterdam stattfand, gar nicht vertreten, sondern nur
Belgien, Holland, Deutschland, Dnemark und die Schweiz. In Dnemark
sind von 1900 Tabakarbeitern 1450 organisiert, in Norwegen 250 von
2500, in der Schweiz 600. Der internationale Fonds betrug 5595 Frcs.
Der Mittelpunkt der Verhandlungen war die Reiseuntersttzung. Die
Einfhrung einer einheitlichen Reisekarte, der Deutschland wegen der
Vereinsgesetze nicht zustimmen konnte, wurde insoweit beschlossen,
als die Gesetze es zulassen. Gegen den Widerspruch der deutschen
Vertreter wurde beschlossen, da die von den einzelnen Lndern
gezahlten Reiseuntersttzungen gegenseitig halbjhrlich berechnet
und zurckvergtet werden sollen. Als Form wurde die Vergtung nach
Kilometern angenommen. Ein Antrag, da bei Streiks die Mitglieder
aller Verbnde einen einheitlichen Beitrag leisten sollten, wurde
abgelehnt, ebenso der von Belgien empfohlene National-(General-)
Streik, vielmehr empfohlen, den Streik nur mit aller Vorsicht und
als letztes Mittel anzuwenden. Hinsichtlich der Lehrlinge wurde die
Ausbildung in Fachschulen seitens der Gemeinde und die Beschrnkung auf
eine angemessene Zahl gefordert. In einer besonderen Resolution wurde
das Fehlen der Englnder bedauert und die Hoffnung ihrer knftigen
Mitarbeit ausgesprochen.

Trotzdem waren auch auf dem vom 6. bis 10. August 1894 in Basel
abgehaltenen $dritten Kongresse$ nur Deutschland, Belgien, Holland,
Luxemburg, Dnemark und die Schweiz vertreten. Der internationale
Fonds betrug 9978 Frcs. Nach der Berichterstattung der einzelnen
Lnder wurde in einer Resolution die Hausarbeit, das Akkordsystem
und die lange Arbeitszeit als schdlich verurteilt. Hinsichtlich der
$Streikuntersttzung$ aus dem internationalen Fonds wurde beschlossen,
da dieselbe von dem Komitee noch besten Krften erfolgen soll, jedoch
nur dann, wenn die Untersttzung von dem betreffenden Lande nicht
aufgebracht werden kann, wenn die Organisation dem internationalen
Verbande seit einem Jahre angehrt und die vom Streik oder der
Aussperrung Betroffenen mindestens 10% der organisierten Arbeiter des
Landes ausmachen. Ueber die Reiseuntersttzung wurde lange verhandelt,
aber ein Beschlu nicht gefat. Dagegen wurde die Stellung der
$gewerkschaftlichen$ zu den $politischen$ Organisationen in folgender
Resolution ausgesprochen:

    Der Kongre erkennt nicht nur die Selbstndigkeit der
    Gewerkschaften neben der politischen Partei an, sondern hlt
    die Gewerkschaften fr einen integrierenden Teil der gesamten
    Arbeiterbewegung, setzt aber auch als selbstverstndlich
    voraus, da dieselben von dem treibenden Gedanken der modernen
    Arbeiterbewegung, welche die vollstndige Befreiung des gesamten
    Proletariates in sich schliet, der internationalen sozialistischen
    Idee, getragen werden.

Als Sitz des Komitees wurde wieder Antwerpen bestimmt.

Auf dem vom 19. bis 26. Juni 1896 in London abgehaltenen $vierten
Kongresse$ war auer Deutschland, Belgien, Holland, Dnemark, Schweiz
und Luxemburg endlich auch England vertreten. Die Zahl der Mitglieder
wird im Protokolle fr England auf 1921, fr Belgien auf 1400, fr
Holland auf 1500, fr Dnemark auf 2000, fr Deutschland auf 15033,
fr die Schweiz auf 200 und fr Luxemburg auf 40 angegeben. Der
englische Abgeordnete teilte mit, da schon 1870 die Englnder einen
internationalen Tabakarbeiterkongre nach London berufen htten, da
aber spter diese Kongresse eingeschlafen seien und die Englnder an
den letzten beiden sich aus dem Grunde nicht beteiligt hatten, weil sie
eine internationale Streikkasse mit festen Beitrgen von so geringer
Hhe, wie bisher, fr vllig wertlos hielten; England hatte deshalb
beantragt, da die Beitrge der internationalen Kasse nicht hher
sein sollten, als zur Deckung der Kosten des Sekretariates ntig sei.
Holland beantragte demgegenber die Beitrge auf wchentlich 4 Cent.
fr jedes Mitglied festzusetzen; der englische Antrag wurde schlielich
dahin angenommen, da die Beitrge zunchst fr das Sekretariat zu
verwenden sind und nur der Ueberschu als Streikuntersttzung gegeben
werden darf, sofern die Streikenden mindestens 10% der Organisation
betragen und der betreffende Verband sich nicht lnger als 6 Monate mit
seinen Beitrgen in Rckstand befindet. Diese wurde auf 25 Cent. fr
das Mitglied festgesetzt. Die Summe, ber die der geschftsfhrende
Ausschu verfgen darf, wrde von 5000 auf 2500 Frcs. herabgesetzt.

Ein Antrag der Hollnder, da Mitglieder, falls sie in einem anderen
Lande krank wrden, von den dortigen Krankenkassen zu untersttzen
seien, fand aus praktischen Grnden insofern Widerspruch als nicht in
allen Lnder gewerkschaftliche Krankenkassen bestehen. Man beschrnkte
sich deshalb darauf, in einer Resolution das Ziel als grundstzlich
berechtigt anzuerkennen.

Eingehende Verhandlungen veranlate die Frage der $Maschinenarbeit$.
Die Hollnder hatten ihren Mitgliedern verboten, mit der Maschine zu
arbeiten, doch hatte dies zur Folge gehabt, da die Fabrikanten Frauen
eingestellt hatten. Bei diesen Errterungen wurde auch mehrfach das
politische Gebiet gestreift, indem die Hollnder gegen die Beteiligung
am Parlamentarismus, die Deutschen aber fr dieselbe eintraten, whrend
die Englnder gegen diese ganze Errterung protestierten und lediglich
in starken Gewerkschaften den Schutz sahen. Schlielich wurde der
englische Antrag angenommen, da die gelernten Arbeiter so lange nicht
an den Maschinen arbeiten sollten, wie diese mangelhaft sind, um nicht
ihrerseits zu deren Verbesserung beizutragen.

Nachdem noch eine Resolution gegen die $Hausarbeit$ angenommen war,
wurde beschlossen, den nchsten Kongre in Anschlu an den nchsten
allgemeinen Arbeiterkongre abzuhalten.


                         9. Lederarbeiter[203].

Die Lederarbeiter haben am 8. und 9. August 1896 in Berlin ihre $erste
internationale Konferenz$ abgehalten. Vertreten waren Deutschland durch
7, Oesterreich durch 2, Dnemark, Ungarn, Frankreich und Luxemburg
durch je einen Abgesandten. Der erste Gegenstand der Verhandlungen
war die Schaffung einer $internationalen Organisation$. Man erkannte
einstimmig eine solche als Ziel an, betonte aber, da sie erst
mglich sei, nachdem die Lederarbeiter der einzelnen Lnder nationale
Zentralorganisationen geschaffen htten. Dies wurde in einer Resolution
ausgesprochen. Aehnlich stellte man sich zu der $internationalen
Reiseuntersttzung$. Man erklrte, da deren Begrndung auf dem
Kongresse noch nicht mglich sei und beschlo, die Angelegenheit der
Verstndigung der Hauptvorstnde der einzelnen Lnder zu berlassen.

  [203] Ueber die Konferenz ist im Verlage von H. $Beiswenger$ in Berlin
        ein Protokoll erschienen. Die brigen Angaben verdanke ich dem
        internationalen Sekretr $Gustav Kuske$.

Hinsichtlich der Schaffung von $Widerstandskassen$ war man darber
einig, da solche ntig, oder zunchst im rtlichen Rahmen zu schaffen
seien; man betonte mehrfach die Notwendigkeit vorsichtigen Vorgehens
und erklrte sich sogar gegen Abwehrstreiks bei ungnstiger Konjunktur,
obgleich dies von anderer Seite bekmpft wurde. Das Ergebnis der
eingehenden Beratung war die einstimmige Annahme folgender Resolution:

    Die internationale Konferenz erkennt an und hlt es fr eine
    Notwendigkeit, da die Organisationen und Gewerkschaften, soweit es
    noch nicht geschehen, lokale Widerstandsfonds zu schaffen haben.

    Ferner erklrt es die Konferenz fr eine Notwendigkeit, da die
    Organisationen bei Streiks, Aussperrungen und Fernhalten des
    Zuzuges sich gegenseitig untersttzen. In Fllen, wo die kmpfende
    Organisation des Landes erklrt, da ihre eigenen Mittel zur
    Durchfhrung des Kampfes nicht ausreichen, ist mit aller Kraft
    von den am Kongre vertretenen Organisationen fr materielle
    Untersttzung einzutreten. Um aber ein Milingen von Streiks zu
    verhindern, haben die Organisationen genau auf die jeweilige
    Konjunktur zu achten und sind Angriffsstreiks bei ungnstiger
    Konjunktur so viel als mglich zu meiden. Dasselbe gilt auch von
    Abwehrstreiks, weil die Unternehmer bei ungnstiger Geschftsperiode
    gern solche Streiks provozieren, um die Organisation zu schwchen.

    Pflicht der Organisationen und Gewerkschaften ist es, fr die
    gewerkschaftliche Agitation im Sinne der modernen Arbeiterbewegung
    energisch einzutreten.

    Der Fachpresse liegt die moralische Untersttzung ob.

Die Begrndung eines $internationalen Sekretariates$, das mit dem 1.
Oktober 1896 in Wirksamkeit getreten ist und seinen Sitz in Berlin
hat, wurde einstimmig angenommen, doch soll auf der nchsten Konferenz
darber von neuem beschlossen werden; diese soll in Wien abgehalten
werden, um auf diese Weise einen greren Einflu auf Oesterreich zu
erzielen, wo die Verhltnisse durch den Gegensatz zu Bhmen schwierig
liegen. Auch der Nationalittsdnkel der Ungarn, die sich deshalb
zurckhielten, wurde beklagt. Man beschlo, mit den Handschuhmachern
enge Fhlung zu halten und deren Kongresse durch Abgesandte, die von
dem internationalen Sekretariate bestimmt werden sollen, zu beschicken.
Endlich erklrte man sich in einer Resolution fr Verkrzung der
Arbeitszeit auf 8 Stunden und fr Einfhrung eines Minimallohnes,
indem man zugleich der Ueberzeugung Ausdruck gab, da die vollstndige
Befreiung der Arbeiterklasse erst dann eintreten werde, wenn sie sich
in den Besitz der Produktionsmittel und der politischen Macht gesetzt
haben werde, und da zur Erringung dieser Ziele eine enge Verbindung
der Arbeiter aller Lnder notwendig sei.


                          10. Die Brauer[204].

Der Anfang einer internationalen Organisation der Brauereiarbeiter
ist durch eine internationale Konferenz gemacht, die in Anschlu
an den internationalen Arbeiterkongre in London (27. Juli bis 1.
August 1896) abgehalten wurde und an der Vertreter aus England,
Deutschland, der Schweiz. Oesterreich, Ungarn und Nordamerika
teilnahmen. Nach Berichten aus den einzelnen Lndern wurde zunchst
ber das $Freizgigkeitsverhltnis unter den verschiedenen nationalen
Organisationen$ verhandelt und beschlossen, da jedes Mitglied
der an dem Freizgigkeitsverhltnis beteiligten Verbnde, falls
es seine Verpflichtungen gegenber dem Heimatvereine erfllt hat,
ohne Eintrittsgeld dem Verbande eines fremden Landes beitreten kann
und dadurch alle Rechte eines Mitgliedes erwirbt. Die gezahlten
Untersttzungen sollen gegenseitig jhrlich verrechnet werden. In
den Verbnden, in denen internationale Untersttzungsfonds noch nicht
errichtet sind, soll dies sofort geschehen. Auch soll auf Erhhung der
Beitrge Bedacht genommen werden, da allseitig eine Untersttzung bei
Lohnkmpfen als notwendig anerkannt wurde. Da Oesterreich und Ungarn
bisher noch keine festen nationalen Verbnde besitzen, so soll zunchst
auf deren Errichtung hingewirkt werden.

  [204] Das Material ist mir von dem Redakteur der Brauerzeitung,
        Herrn R. $Wiehle$ in Hannover, zur Verfgung gestellt.

Bei Forderungen an die Unternehmer soll stets in erster Linie die
$Herabsetzung der Arbeitszeit$ angestrebt werden.

Zur Festigung der internationalen Beziehungen wurde ein
$internationales Auskunftsbureau$ errichtet, das bis auf weiteres
seinen Sitz in Budapest hat. Demselben soll ber alle Vorkommnisse
von Bedeutung, insbesondere ber Streiks und Aussperrungen Mitteilung
gemacht werden. Die Kosten werden von den beteiligten Organisationen
gemeinsam getragen. Zum Publikationsorgan wurde die in Hannover
erscheinende Brauerzeitung bestimmt.


                            11. Former[205].

Am 29. und 30. Mai 1898 hat in Kopenhagen der $erste internationale
Formerkongre$ getagt, an dem 8 deutsche, 7 dnische, 3 franzsische,
2 schwedische und je ein sterreichischer und norwegischer
Vertreter teilnahmen. Der ungarische Vertreter war durch Manahmen
der Regierung zurckgehalten; Italien, Holland und Belgien
hatten Zustimmungserklrungen gesandt. England hatte auf das
Einladungsschreiben berhaupt nicht geantwortet, was mit Rcksicht auf
die festlndische Untersttzung des englischen Maschinenbauerstreiks
groe Entrstung verursachte.

  [205] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden des Zentralvereins
        der Deutschen Former, Herrn Th. $Schwartz$ in Lbeck, zur
        Verfgung gestellt.

Der wichtigste Punkt der Verhandlungen war die Schaffung einer
$internationalen Organisation$. Obgleich die Deutschen und
Oesterreicher geltend machten, da ihnen die Beteiligung durch
ihre Landesgesetze unmglich gemacht sei, so wurde doch einstimmig
beschlossen, den Zusammenschlu der Former aller Lnder um so mehr fr
erforderlich zu erklren, als auch die im vorigen Jahre in Deutschland
stattgefundenen Kmpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern den Beweis
erbracht htten, da die Gieereibesitzer Deutschlands mit denen des
Auslandes internationale Abmachungen getroffen htten. Es wurde ein
internationaler Vertrauensmann mit dem Sitze in Kopenhagen bestellt, an
den alle wichtigen Ereignisse aus den beteiligten Lndern mitzuteilen
sind, damit man sie in den betreffenden Arbeitsblttern verffentlichen
kann.

Bei greren $Arbeitseinstellungen$ sollen sofort in allen Lndern
Sammlungen eingeleitet und die gesammelten Betrge an das Streikkomitee
eingesandt werden. Dieses hat fortlaufende Streikberichte zu
verffentlichen. Zuzug ist berall fernzuhalten.

Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ wurde beschlossen, da sie
berall auf die erforderliche Hhe gebracht und gleichmig gestaltet
werden soll, so da ein Mitglied, unter der Voraussetzung, da
seine Legitimationspapiere in Ordnung sind, in jedem Lande die dort
gewhrte Untersttzung erhlt. Die Verpflichtung gegenseitiger
Reiseuntersttzung soll in Kraft treten, sobald der internationale
Vertrauensmann den beteiligten Organisationen die Hhe der
Untersttzung in den einzelnen Lndern mitgeteilt hat. Vorlufig
soll die Untersttzung in der bisherigen Form bestehen bleiben, die
endgltige Regelung soll auf dem nchsten internationalen Kongresse
erfolgen, der 1900 in Paris stattfindet.


                       12. Handschuhmacher[206].

Der $erste internationale Handschuhmacherkongre$ wurde auf Einladung
der Brsseler Union der Handschuhmacher vom 28. bis 31. August 1892
in Brssel abgehalten unter Beteiligung von 3 luxemburgischen, 4
deutschen, 2 franzsischen, 2 sterreichischen, 1 italienischen, 1
dnischen und 6 belgischen Vertretern. Der Hauptzweck, die Begrndung
eines $internationalen Verbandes der Handschuhmacher$, wurde erreicht.
An der Spitze steht ein Exekutivkomitee aus 7 Mitgliedern, das jedesmal
von dem alljhrlich abzuhaltenden Kongre gewhlt wird. Dasselbe hat
die Durchfhrung der Kongrebeschlsse zu berwachen und erhlt aus
den einzelnen Lndern regelmige Monatsberichte, wie es an der Hand
derselben auch seinerseits Berichte versendet; insbesondere ist auf
eine mglichst vollstndige Statistik Bedacht zu nehmen. Die dem
Verbande angehrigen Organisationen haben fr jedes Mitglied neben
einer Aufnahmegebhr von 10 Cent. einen Jahresbeitrag in gleicher Hhe
an die Verbandskasse zu entrichten. Arbeitseinstellungen drfen nur
beschlossen werden, nachdem alle Versuche einer gtlichen Beilegung
erfolglos gemacht sind. Damit der Streik aus der Verbandskasse
untersttzt werden kann, ist die Zustimmung des Exekutivkomitees
erforderlich. Er soll auch nur dann genehmigt werden, wenn die
beteiligte Organisation die erforderlichen Mittel in ihrer eigenen
Kasse besitzt, wovon eine Ausnahme nur zu Gunsten von Streiks zur
Abwehr von Lohnverkrzungen zugelassen ist. Streikuntersttzungen
werden in der Regel nur an solche Organisationen bezahlt, die ihren
Verpflichtungen gegenber der Verbandskasse nachgekommen sind. Die
Selbstndigkeit der einzelnen Vereine soll nicht angetastet und nur
Fragen von allgemeinem Interesse dem Kongre vorgelegt werden. Jedes
Mitglied mu ein Mitgliedsbuch haben und bei Aufenthaltswechsel dem
Vereine des Anzugsortes vorlegen, auch nachweisen, da er seine
Beitrge bezahlt hat, widrigenfalls ihm keine Arbeit nachgewiesen wird.

  [206] Die Kongreprotokolle sind mir von dem Vorsitzenden des
        Zentralvereins der Handschuhmacher, Herrn O. $Wasner$ in
        Stuttgart, zur Verfgung gestellt.

Ueber alle brigen Punkte der Tagesordnung konnte keine abschlieende
Verstndigung erzielt werden, so da man nach eingehenden Verhandlungen
beschlo, sie der Erledigung durch den folgenden Kongre vorzubehalten.
Dazu gehrten:

  1. die Festsetzung eines $Lohntarifs$ und eines $Minimallohnes$. Man
     war darber einig, da diese Maregel nicht allein im Interesse der
     Arbeiter liege, sondern zugleich bezwecke, die Schmutzkonkurrenz
     unter den Fabrikanten zu beseitigen, aber whrend einige Redner den
     Standpunkt vertraten, da der Lohntarif fr alle Lnder gleichmig
     sein msse, machten andere geltend, da derselbe den rtlichen
     Bedingungen, insbesondere den Lebensverhltnissen angepat sein
     msse;

  2. die Lehrlingsfrage. In einigen Lndern soll eine bermige
     Lehrlingszchterei bestehen, in anderen wurde dies bestritten;

  3. die Hausarbeit, Stckarbeit und Teilarbeit; auch hier waren die
     Erfahrungen sehr abweichend;

  4. die Reiseuntersttzung. Es besteht bereits ein
     Gegenseitigkeitsvertrag zwischen Deutschland, Oesterreich und
     Dnemark. Whrend die deutschen Vertreter die Ausdehnung der
     Einrichtung auf alle Verbandslnder forderten, wurde dies von
     anderer Seite als undurchfhrbar bezeichnet;

  5. die Begrndung einer gemeinsamen Zeitung. Von Deutschland war
     hierzu das in Brssel erscheinende Blatt _Le Gautier_ vorgeschlagen.

Die Wahl des Exekutivkomitees wurde dem Verein in Brssel berlassen.

Der $zweite internationale Kongre$ hat vom 3. bis 7. September 1893
in Grenoble stattgefunden. Vertreten waren Deutschland, Belgien,
Frankreich, Luxemburg, Italien, Oesterreich, Dnemark, Norwegen,
Schweden durch 12 Abgeordnete als Vertreter von insgesamt 4557
Arbeitern, von denen allein 3000 auf Deutschland entfallen. Aus
dem Berichte des Sekretrs ist hervorzuheben, da die Agitation
zur Ausbreitung des Verbandes mit groen Schwierigkeiten verknpft
gewesen ist. Der Kongre beschlo, diese Agitation lebhaft zu
betreiben. Auch dieses Mal ergab sich ber wichtige Fragen, z. B.
Abschaffung der Hausarbeit und der Arbeitsteilung, die Einfhrung
eines Lohnminimums, die Regelung des Lehrlingswesens, eine groe
Meinungsverschiedenheit, so da man sich darauf beschrnken mute,
die bezeichneten Forderungen nur grundstzlich aufzustellen, ihre
Ausfhrung aber den einzelnen Organisationen zu berlassen. Der
Kongre beschlo ferner, berall die Einfhrung der Arbeitslosen- und
Wanderuntersttzung zu empfehlen. Die Frage einer einheitlichen Kasse
dieser Art wurde dem nchsten Kongre zugewiesen. Das Gleiche geschah
hinsichtlich der Verbindung mit den Organisationen verwandter Gewerbe
und der Aufnahme von Frauen. Hinsichtlich der Stellung zu Streiks
wurden die Beschlsse des ersten Kongresses wiederholt, die Befugnis
des Exekutivkomitees aber dahin erweitert, zu ihrer Untersttzung auch
Sonderbeitrge fr die beteiligten Verbnde nach dem Mastabe der
Mitgliederzahl auszuschreiben. Ein erheblicher Gegensatz trat hervor
hinsichtlich der Frage, ob man zum Zwecke der Agitation sich an die
politischen Arbeiterparteien der betreffenden Lnder wenden solle;
schlielich einigte man sich dahin, an ihre Stelle die organisierten
Arbeitervereinigungen zu setzen. Zum offiziellen Organ wurde wieder
_Le Gautier_ bestimmt; der Antrag, das Blatt auch in deutscher
Sprache erscheinen zu lassen, wurde wegen den Kosten abgelehnt, zumal
in Deutschland ein besonderes Blatt Der Handschuhmacher erscheint.
Die Flamlnder hatten sogar auch fr ihre Sprache gleiche Rechte
gefordert. Die Zahl der Mitglieder des Exekutivausschusses wurde auf
11 erhht. Die Mitgliederkarten fr den Verband sollen nach gleichem
Formular eingerichtet werden.

Vertreten waren Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Belgien, Frankreich,
Dnemark, Luxemburg, Italien und Spanien. Die Gesamtzahl der
vertretenen Arbeiter wurde auf 5000 angegeben.

Der $dritte Kongre$ fand statt vom 10. bis 18. November 1895 in Paris.
In dem Berichte des Sekretrs wie in den Verhandlungen wurde lebhaft
darber geklagt, da die frher gefaten Beschlsse fast nirgends zur
Ausfhrung gebracht seien. Insbesondere gilt dies hinsichtlich der
Arbeitslosenuntersttzung, so da eine neue Resolution nachdrcklich
deren Durchfhrung forderte. Auch persnliche Reibereien hatten
sich geltend gemacht, so da der deutsche Vertreter bei Beratung
des Gehaltes des Sekretrs den bemerkenswerten Ausspruch that, es
sei ein hartes Los fr den Arbeiter, das Brot des Kapitalisten zu
essen, aber noch trauriger sei seine Lage, wenn er das Brot der
Arbeiterorganisationen essen msse, denn die Arbeiter seien undankbarer
als die Kapitalisten.

Die Verhandlungsgegenstnde waren im wesentlichen die frheren. Die
Zulassung verwandter Berufe zu der Organisation wurde mit 9 gegen 7
Stimmen abgelehnt, dabei aber ausgesprochen, da dies nur vorlufig und
solange gelten soll, bis sie ausreichend organisiert sind.

Nach langen Errterungen ber die Lehrlingsfrage blieb nichts brig,
als sie dem Ermessen der einzelnen Verbnde zu berweisen. Bei der
Beratung ber die Organisation ergab sich, da diese in den meisten
Lndern noch nicht einmal im nationalen Rahmen vollzogen ist, vielmehr
vielfach, insbesondere in Italien und in Oesterreich, getrennte
Organisationen bestehen, die sogar in einem gewissen Gegensatze stehen.
Es wurde beschlossen, mit allen Mitteln auf eine einheitliche nationale
Organisation hinzuarbeiten.

Eine grundstzliche Meinungsverschiedenheit ergab sich bei der Stellung
zum Genossenschaftswesen. Gegen den Widerspruch der deutschen Vertreter
wurde ein Beschlu angenommen, der die Produktivgenossenschaften
empfiehlt.

Das Statut des internationalen Verbandes wurde einer Neugestaltung
unterzogen, bei der auch einige wichtigere Bestimmungen gendert
wurden. Hierzu gehrten insbesondere die Vorschriften ber
Streiks, indem die deutschen Vertreter Klage darber fhrten, da
leistungsfhige Organisationen die Hlfe der Verbandskasse in Anspruch
genommen htten, ohne vorher ihre eigenen Mittel erschpft zu haben.
Es wurde deshalb eine Aenderung beschlossen, die dem vorbeugen soll.
Daneben wurde noch nachdrcklicher, als frher, die Verpflichtung
betont, in jeder Lage des Streiks auf friedliche Beilegung bedacht
zu sein. Der Hchstbetrag der Streikuntersttzung wurde auf 2 Frcs.
festgesetzt. Hinsichtlich des Verbandsblattes _Le Gautier_ wurde
beschlossen, dessen Bezug fr die Mitglieder der Verbnde von
Frankreich und Belgien obligatorisch zu machen und die germanischen
Verbnde von dessen Kosten zu befreien.

Der $vierte Kongre$ ist vom 15. bis 21. Mai 1898 in Zrich abgehalten
worden. Vertreten waren Deutschland, Belgien, Frankreich, Oesterreich,
Italien, Luxemburg, Dnemark und Schweden durch 15 Abgeordnete, die
5600 Arbeiter vertraten. Infolge von Streitigkeiten zwischen dem
Exekutivkomitee und dem Sekretr waren beide nicht erschienen. Da diese
Streitigkeiten mit der Leitung des Verbandsblattes zusammenhingen, so
wurde dieses nach Paris verlegt, whrend das Sekretariat in Brssel
belassen wurde. Nach langen Verhandlungen beschlo man, das bisherige
Verfahren bei Streiks beizubehalten, doch soll zu jedem Angriffsstreik
die Zustimmung des Sekretariates erforderlich sein. Die Franzosen
forderten das Verbot der Frauenarbeit, doch wurde dies von seiten der
Deutschen und Oesterreicher bekmpft und endlich beschlossen, nur gegen
die geringere Bezahlung der Frauenarbeit zu agitieren. Internationale
Kongresse sollen in Zukunft nur dann abgehalten werden, wenn es von der
Mehrzahl der Landesorganisationen beantragt wird.


                          13. Hutmacher[207].

Auf Einladung der Franzosen ist der $erste internationale
Hutmacherkongre$ vom 9. bis 11. August 1893 in Zrich abgehalten
unter Beteiligung von 17 Abgeordneten aus Deutschland, Frankreich,
Oesterreich, Italien, Ungarn und der Schweiz. England und Belgien
hatten wegen besonderer Umstnde keine Vertreter entsandt, aber ihre
Sympathieen kundgegeben.

  [207] Das Material ist mir von dem Redakteur des Correspondenten
        fr Deutschlands Hutmacher, Herrn A. $Metzschke$ in Altenburg,
        zur Verfgung gestellt.

Die wichtigste Frage war die $internationale Organisation$,
hinsichtlich deren man sich ber die folgenden leitenden Gesichtspunkte
einigte: In allen Lndern ist eine zentralisierte Gewerkschaftsbewegung
einzuleiten. Die Sekretre der Landesorganisationen treten mit dem
internationalen Sekretr in feste Verbindung. Bei Streiks haben die
verschiedenen Lnder sich gegenseitig zu untersttzen. Es soll ein
internationaler Verband geschaffen werden, dessen Hauptaufgabe in
Erhhung der Lhne und Verringerung der Arbeitszeit besteht; derselbe
soll eine gemeinsame Streikkasse einrichten und auf einheitliche
Regelung der Wanderuntersttzung hinwirken.

Eine Errterung der $Lehrlingsfrage$ endete mit der Annahme
einer Erklrung, da eine Bekmpfung des Lehrlingsunwesens auf
wirtschaftlichem Gebiete nicht mglich und deshalb der Anschlu an die
politische Arbeiterbewegung zu empfehlen sei, um so die Vernichtung der
kapitalistischen Produktionsweise zu beschleunigen.

Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ wurde beschlossen, da jedes
Mitglied der beteiligten Verbnde solche berall zu beanspruchen habe.
Die mit der Leitung des internationalen Verbandes betraute Nation
solle einen allgemeinen Gegenseitigkeitsvertrag ausarbeiten auf der
Grundlage, da die bisherigen Gegenseitigkeitsvertrge durch eine feste
Organisation mit einem einheitlichen Wanderbuche zu ersetzen sind. Den
letzten Gegenstand der Verhandlungen bildete die $Presse$. Es soll in
allen Lndern der Ausbildung der Fachpresse die grte Aufmerksamkeit
zugewandt werden, die sich besonders die Pflege der Statistik angelegen
sein lassen soll. Auf Grndung einer internationalen Hutmacherzeitung
ist hinzuwirken; zunchst beschlo Italien, das franzsische Fachorgan
einzufhren.

Hinsichtlich der $Maschinenarbeit$ fate man einen Beschlu, in dem
ausgesprochen wird, da sie eine groe Zahl von Arbeitern arbeitslos
mache und da, um dem entgegenzuwirken, in allen Lndern gesetzlich
die Arbeitszeit auf hchstens 8 Stunden beschrnkt werden msse, indem
gleichzeitig erklrt wird, da die Arbeitslosigkeit erst aufhren
werde, wenn die jetzige kapitalistische Produktion beseitigt sei.

Hinsichtlich der $Akkordarbeit$ traten Meinungsverschiedenheiten
hervor, indem insbesondere die Franzosen und Schweizer verlangten, da
den Lndern, die sich bei diesem System wohl fhlten, dasselbe belassen
werden solle. Auch der deutsche Vertreter erklrte die Verkrzung der
Arbeitszeit fr wichtiger, als die Abschaffung der Akkordarbeit. Mit
diesen Vorbehalten wurde aber eine Resolution angenommen, in der die
Beseitigung und zugleich die Festsetzung eines Lohnminimums gefordert
wird.

Ein noch wichtigerer Gegensatz bezog sich auf das Verhltnis zu
den $Arbeitgebern$, insbesondere einer $gemeinsamen Organisation$.
Von italienischer Seite wurde eine solche befrwortet, sofern die
Arbeitgeber sich mit den Arbeitern solidarisch erklren und sich den
in den gemeinsamen Versammlungen gefaten Beschlssen unterwerfen.
Streitigkeiten sollen auf friedlichem Wege durch Schiedsgerichte
erledigt, Arbeiter, die keiner Gewerkschaft angehren, nicht
beschftigt werden. Von den Franzosen wurde dagegen der Standpunkt
vertreten, da die Interessen zwischen Unternehmern und Arbeitern
entgegengesetzt und deshalb eine gemeinsame Organisation zwecklos
sei. Diese Auffassung erlangte die Mehrheit und wurde in einem
entsprechenden Beschlusse zum Ausdrucke gebracht.

Von allen Seiten wurde darber geklagt, da Nordamerika den
europischen Hutmachern keine Reiseuntersttzung gewhre. Es wurde
deshalb beschlossen, die amerikanischen Verbnde hierzu aufzufordern
und, falls dies keinen Erfolg haben sollte, geeignete Maregeln gegen
die aus Amerika kommenden Hutmacher anzuwenden.

Nachdem die deutschen Vertreter erklrt hatten, da die Hutmacher in
Deutschland durch die Vereinsgesetze gehindert seien, sich formell
an dem internationalen Verbande zu beteiligen, aber soweit als
mglich dessen Ziele frdern wrden, wurde Frankreich beauftragt, die
vorlufige Leitung des Verbandes zu bernehmen und einen ausfhrlichen
Organisationsentwurf fr den nchsten Kongre auszuarbeiten.

Dieser $zweite internationale Kongre$ wurde vom 27. bis 31. Juli
1896 in London abgehalten unter Beteiligung von 12 Vertretern, von
denen 7 auf England, 2 auf Frankreich, 2 auf Deutschland und einer
auf Oesterreich entfielen. Der von Frankreich aufgestellte Entwurf
eines $internationalen Verbandes$ wurde nach eingehenden Verhandlungen
angenommen mit Ausnahme des vorgeschlagenen internationalen
Streikfonds. Aus ihm sollten Streiks unter der Voraussetzung, da sie
von zwei Drittel der beteiligten Verbnde gebilligt seien, in der
Weise untersttzt werden, da durch den Sekretr fr alle beteiligten
Organisationen eine gleichmige Umlage ausgeschrieben und aus den
so beschafften Mitteln ein Streikgeld im Hchstbetrage von 1 Frs.
solange gezahlt wrde, bis der Streik gewonnen oder fr aussichtslos
erklrt ist. Im gegenteiligen Falle soll der betreffende Verband
aufgefordert werden, von dem beabsichtigten Streik Abstand zu nehmen,
widrigenfalls er allein fr die Folgen einzustehen hat. Dieser Teil des
Entwurfes wurde verworfen und lediglich beschlossen, da im Falle von
Massenstreiks die Verbnde aufgefordert werden sollen, Sammlungen zu
veranstalten oder Sonderbeitrge auszuschreiben.

Aus dem im brigen angenommenen Organisationsstatut sind folgende
Bestimmungen hervorzuheben:

Zweck des Verbandes ist die Befestigung der internationalen
Solidaritt. Mittel zu dessen Erreichung sind: 1. Gelduntersttzung an
Genossen, die Arbeit suchen, 2. Untersttzung derjenigen Mitglieder,
die fr Verbesserung ihrer Verhltnisse kmpfen oder sich einer
Lohnherabsetzung widersetzen. Der Internationale Bund besteht aus
allen nationalen Verbnden, welche die Statuten anerkennen. Organe
des Bundes sind 1. der internationale Kongre, 2. das internationale
Sekretariat, das sich zusammensetzt aus a) dem Leitungsausschu, b)
dem stndigen Sekretr. Der Kongre wird durch den Sekretr berufen,
wenn mindestens 3 Verbnde es beantragen. Aufgabe des Kongresses ist
vor allem der weitere Ausbau des Bundes und Fassung von Beschlssen
ber Maregeln gegen widerspenstige Verbnde, sowie Beratung ber die
von den beteiligten Verbnden gestellten Antrge. Der Leitungsausschu
besteht aus 5 Mitgliedern. Er hat die Beschlsse des Kongresses
vorzubereiten und auszufhren, jhrlich Berichte zu verffentlichen
und die finanziellen Verhltnisse sowie die Geschftsfhrung des
Sekretrs zu berwachen. Die Zusammenknfte erfolgen regelmig einmal
im Jahre. Der Sekretr wird durch die Zentralvorstnde der beteiligten
Verbnde ernannt und ist ausfhrendes Organ des Leitungsausschusses,
insbesondere hat er die schriftlichen Arbeiten zu besorgen und
die Beitrge und Streikuntersttzungen einzuziehen und wieder
auszuzahlen. Alle dem Bunde angeschlossenen Verbnde sind verpflichtet,
Wanderuntersttzung an alle arbeitsuchenden Mitglieder zu zahlen; diese
mssen sich im Besitze eines von ihrem Heimatsverbande ausgestellten
Legitimationsbuches befinden, aus dem zu ersehen ist, da sie ihre
Verpflichtungen als Mitglieder erfllt und da sie aus Mangel an
Arbeit oder um die Pflichten der Solidaritt zu erfllen ihren Wohnort
verlassen haben.

Die Leitung des Bundes wurde dem franzsischen Verbande bertragen.
Die Wanderuntersttzung ist bis jetzt in allen Lndern eingefhrt
mit Ausnahme von Amerika und England, wo nur Arbeitslose am Orte
untersttzt werden. Den zureisenden Mitgliedern wird von dem
einheimischen Verbnde Arbeit vermittelt. Arbeitseinstellungen werden
in den Fachblttern bekannt gemacht. Bei groen Ausstnden sind
allgemeine Sammlungen mit Erfolg veranstaltet. Der nchste Kongre soll
in Anschlu an den nchsten allgemeinen Arbeiterkongre stattfinden.


                            14. Tpfer[208].

In Anschlu an den IX. deutschen Tpferkongre ist am 23. und 24.
September 1894 in Grlitz eine internationale Konferenz der Tpfer
abgehalten, auf der auer Deutschland Dnemark, Ungarn, Obersterreich,
Rumnien und die Schweiz vertreten waren. Man einigte sich ber
folgende Punkte:

  1. Hinsichtlich der Fachorganisation soll vllige Freizgigkeit
     herrschen, so da ein in ein fremdes Land reisender Tpfer, sofern
     er seine Verpflichtungen gegenber seinem Heimatsverbande erfllt
     hat, ohne weiteres Mitglied des fremden Verbandes wird und die
     betreffende Reiseuntersttzung erhlt.

  2. Streiks sollen gegenseitig durch Sammlungen untersttzt werden,
     jedoch nur, wenn sie von der betreffenden Landesorganisation
     gebilligt sind; dabei wird gewarnt, Angriffs- und sogar
     Abwehrstreiks zu ungnstiger Zeit zu unternehmen.

  3. Die Fachbltter werden gegenseitig ausgetauscht und den
     Vertrauensmnnern zugesandt. Man beschlo im Prinzip die Schaffung
     eines einheitlichen Fachorganes in deutscher Sprache, verschob aber
     die Ausfhrung bis dahin, da die Organisation in den einzelnen
     Lndern weiter fortgeschritten und insbesondere auf die ganze
     keramische Industrie ausgedehnt sein werde.

  4. Es wurde eine aus den Obmnnern der Landesorganisationen bestehende
     internationale Kommission mit den Sitze in Berlin gebildet, deren
     Obmann die bisher nicht vertretenen Lnder fr die Organisation
     gewinnen und den Austausch der Mitteilungen sowie die Einberufung
     weiterer internationaler Konferenzen besorgen soll. Spter sind
     diese Beschlsse etwas abgendert, insbesondere soll in jedem
     Lande ein aus einem Vertrauensmann und 2 Kollegen bestehendes
     Landeskomitee gebildet werden.

  [208] Das Material ist mir von dem Redakteur des Tpfers, Herrn
        F. $Kaulisch$ in Berlin, zur Verfgung gestellt.

Der Erfolg des unternommenen Schrittes ist bisher sehr gering
gewesen. In einem im Oktober 1896 erstatteten Berichte teilt der
Obmann der internationalen Kommission mit, da es allerdings gelungen
sei, Schweden zu der Organisation heranzuziehen, da aber in den
einzelnen Lndern das Interesse fr dieselbe sehr gering sei und
deshalb vielfach Berichte nicht htten erlangt werden knnen. Auch
sind Streitigkeiten zwischen den einzelnen zur keramischen Industrie
gehrigen Gruppen z. B. ber die Frage entstanden, ob das Setzen der
Oefen den Tpfern oder den Maurern zukomme. Eine Wiederholung der
internationalen Konferenz hat bisher nicht stattgefunden.


                      15. Porzellanarbeiter[209].

Internationale Konferenzen oder Kongresse sind von den
Porzellanarbeitern bisher noch nicht abgehalten, doch haben die
Verbnde Deutschlands und Oesterreichs in den letzten Jahren
gegenseitig ihre Generalversammlungen durch Abgesandte besuchen lassen.
Die internationalen Beziehungen beschrnken sich, abgesehen hiervon,
auf Gegenseitigkeitsvertrge, die von dem deutschen Verbande einerseits
mit der sterreichisch-ungarischen Union aller Glas-, keramischen
und verwandten Arbeiter und andererseits dem dnischen _Keraminsk
Forbund_ abgeschlossen sind; der erstere Vertrag besteht seit 1. Januar
1898, der letztere seit 1. Mrz 1898. Danach sind die beiderseitigen
Mitglieder auf der Reise berechtigt, die ihnen nach den Bestimmungen
ihres eigenen Verbandes zustehenden Untersttzungen auch an den
Zahlstellen der verbndeten Organisationen zu erheben; zur Kontrolle
dienen besondere Legitimationskarten. Vierteljhrlich wird unter den
Verbnden eine Abrechnung und gegenseitige Erstattung der verauslagten
Betrge vorgenommen.

  [209] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden des
        Verbandes der Porzellanarbeiter, Herrn Georg $Wallmann$, in
        Charlottenburg.

Die reisenden Mitglieder mssen die in dem fremden Verbande bezglich
der Arbeitsvermittelung bestehenden Bestimmungen beobachten. Ebenso
sind sie verpflichtet, falls sie in dem anderen Lande Arbeit nehmen,
sich dem dortigen Verbande anzuschlieen, indem sie aus ihrem eigenen
ausscheiden, doch darf von ihnen kein Eintrittsgeld gefordert werden.
Karenzzeit und gezahlte Untersttzungen kommen gegenseitig in
Anrechnung.


                         16. Glasarbeiter[210].

Die Glasarbeiter sind unter den ersten gewesen, die den Gedanken einer
internationalen Organisation faten. Nach einer Angabe[211] soll
bereits im April 1884 ein internationaler Bund geschlossen sein, dem
folgende Vereine angehrten: 1. die belgische _Union verrire_, 2. die
englische _trade union_ der Glasarbeiter, die das gesamte Personal der
bestehenden 4 englischen Glasfabriken umfat, 3. die franzsischen
Glasarbeiter einiger Orte, nmlich die _chambres syndicales franaises_
von _Fresnes et Escoupont_, von _Saint-Just sur Loire_ und von
_Givers_. Der Mitgliedsbeitrag betrug monatlich 1 Frcs. 50 Cent. Der
Sitz befand sich in Pittsburg. Die einzelnen Vereine behielten ihre
volle Selbstndigkeit und bernahmen nur die Verpflichtung, sich in
Streikfllen zu untersttzen.

  [210] Das Material verdanke ich berwiegend dem Herausgeber des
        Fachgenossen, Herrn G. $Horn$ in Lbtau-Dresden.

  [211] Vgl. das oben (S. 135) angefhrte Werk von $Vandervelde$, Bd. I,
        S. 127.

Nach einer anderen Quelle[212] dagegen ist ein solcher Bund bei
Gelegenheit des im Oktober 1886 in London abgehaltenen $ersten
internationalen Glasarbeiterkongresses$ gegrndet und zwar
ausschlielich unter Beteiligung aus England, Schottland und Irland.
Der Zweck des Bundes ist, die Glasarbeiter aller Lnder fr gemeinsame
Verfolgung ihrer Interessen zu gewinnen, gegenseitige Auskunft zu
erteilen und sich gegenseitig zu untersttzen, doch soll die Hhe der
Untersttzung im Belieben der Vereine stehen. Ein internationaler
Sekretr soll die Verbindung unter den Vereinen vermitteln.

  [212] Vgl. den Bericht ber den unten erwhnten Kongre von 1891 in dem
        Fachgenossen, Jahrg. VIII, Nr. 34 ff.

Bei Gelegenheit der Pariser Ausstellung hat dann in Verbindung mit
dem allgemeinen Arbeiterkongre eine Zusammenkunft von Glasarbeitern
stattgefunden, an der auch Deutschland beteiligt war, doch wird
dieselbe nicht als eigentlicher Kongre gezhlt. Ein solcher ist
vielmehr erst wieder vom 9. bis 12. Juni 1891 in London abgehalten
unter Beteiligung von 19 Abgesandten, von denen 15 auf England, 2
auf Deutschland und je einer auf Frankreich und Dnemark entfielen.
Der Vorsitzende erwhnte, da der Bund 1886 gegrndet sei, da die
Mitgliederzahl 1888 bei Uebernahme der Geschfte durch den jetzigen
Vorstand 906 betragen habe, jetzt aber auf 2030 gestiegen sei, da sich
aber bis dahin auer England, Schottland und Irland kein Land beteiligt
habe. Man beschlo ein Statut der internationalen Glasmacherunion
auf der Basis der Gerechtigkeit und Brderlichkeit ohne Unterschied
der politischen oder religisen Ansicht oder der Nationalitt. Die
Gelduntersttzungen sollen auch ferner in das Belieben der einzelnen
Vereine gestellt bleiben, doch soll der Mindestbeitrag fr jedes
Mitglied jhrlich 50 Pf. betragen. Der Vorstand wird gebildet
durch 7 Personen des Vereins am Sitze der Union. Derselbe bestellt
einen Sekretr zur Fhrung des Briefwechsels. Jedes Jahr soll ein
internationaler Kongre abgehalten werden, auf dem die Vereine fr je
100 Mitglieder eine Stimme haben. Nur solche Vereine haben Stimmrecht,
die ihre Beitrge bezahlt haben.

Der $dritte Kongre$ tagte vom 5. bis 8. Juli 1892 wieder in London.

Von den 25 Vertretern hatte England 19, Deutschland 3, Frankreich 2
und Dnemark einen gesandt. Die Deutschen vertraten angeblich 2100
Arbeiter aus 39 Orten, hatten aber bisher keine Beitrge gezahlt;
trotzdem wurde ihnen Stimmrecht zuerkannt. Die Mitgliederzahl war
auf 3226 gestiegen. Man erklrte sich in einer Resolution fr
Abschaffung der Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit, sowie fr
den Achtstundentag, dagegen wurde die von den deutschen Vertretern
geforderte Erklrung gegen die Akkordarbeit abgelehnt. Im Anschlu
an den Kongre hielten die Englnder eine Zusammenkunft, in der sie
die Verschmelzung aller Glasarbeiter zu einem einzigen nationalen
Verbande beschlossen. Das Gleiche thaten die Franzosen am 15. Juli
1892 in Fourmiers. Auch die deutschen Glasarbeiter whlten im August
1892 ihren Vertrauensmann fr den internationalen Bund in allgemeinen
Glasarbeiterversammlungen.

Der $vierte$ Kongre fand statt vom 3. bis 6. Juli 1893 in London,
unter Anwesenheit von 16 englischen und 4 franzsischen Vertretern.
Die Deutschen hatten die Berufung nach Zrich erwartet und waren
deshalb nicht erschienen. Die Gesamtmitgliederzahl des Bundes wurde
auf 4500 angegeben. Den Hauptgegenstand der Verhandlungen bildeten die
Arbeiterschutzfragen, wobei man einen Sommerurlaub von einem Monat
forderte. Lebhaft wurde insbesondere von den Franzosen die Schaffung
eines internationalen Streikfonds empfohlen; schlielich einigte man
sich dahin, den Gegenstand zur weiteren Verhandlung fr den nchsten
Kongre zu verstellen.

Im Anschlusse an den Zricher allgemeinen Arbeiterkongre wurde am
8. und 9. August 1893 auch eine internationale Glasarbeiterkonferenz
abgehalten, an der 2 englische, 3 deutsche und 3 sterreichische
Vertreter teilnahmen. Die Gegenstnde der Beratung waren berwiegend
dieselben, wie in London, doch forderte man auerdem obligatorische
Einfhrung von kndbaren Lohntarifen und besondere Abrechnungsbcher
fr Lhne und Waren.

Auf dem vom 2. bis 5. Juli 1894 in Paris abgehaltenen $fnften$
Kongresse war Frankreich durch 48, England durch 13, Dnemark durch
1, Deutschland und Spanien durch je 2 Abgeordnete vertreten. Es wurde
beschlossen, da die Organisationen der beteiligten Lnder sich
bei Streiks gegenseitig zu untersttzen haben. Dagegen wurde der
Antrag, ein in 3 Sprachen erscheinendes internationales Fachblatt
herauszugeben, mit Rcksicht auf die Kosten abgelehnt. Der Antrag,
unter den nationalen Organisationen volle Freizgigkeit herzustellen,
wurde dem nchsten Kongresse berwiesen. Es wurde beschlossen, die
Kongresse knftig nur alle 2 Jahre abzuhalten.

Obgleich in Paris beschlossen war, den nchsten, $sechsten$, Kongre
in Charleroi (Belgien) abzuhalten, so wurde er doch mit Rcksicht
auf den gleichzeitig tagenden allgemeinen Arbeiterkongre nach
London einberufen, wo er vom 27. Juli bis 3. August 1896 stattfand.
Vertreten war England durch 13, Holland und Dnemark durch je 1 und
Deutschland durch 2 Abgeordnete. Die letzteren beantragten, an Stelle
des internationalen Bundes, dem sie aus Rcksicht auf die deutschen
Gesetze nicht beitreten drften, einen bloen Kartellvertrag zu
setzen, doch wurde dieser Vorschlag von den brigen Nationen, die eine
feste Organisation fr erforderlich erklrten, bekmpft und endlich
beschlossen, den Deutschen die Beteiligung dadurch zu ermglichen,
da sie auf dem Kongresse Stimmrecht haben sollten, ohne Beitrge zu
entrichten.

Die Frage des gegenseitigen freien Beitrittes zu den nationalen
Organisationen wurde eingehend behandelt, aber wieder dem folgenden
Kongresse berwiesen. Dagegen beschlo man, da an allen Orten fr
Herabsetzung der Arbeitszeit und Erhhung der Lhne eingetreten
und genaue Berichte ber diese Verhltnisse an das internationale
Sekretariat eingesendet werden sollten.

Der $siebente$ internationale Kongre ist vom 18. bis 21. September
1898 in London abgehalten unter Beteiligung von 26 Abgesandten, von
denen 15 auf Deutschland, 7 auf England, 2 auf Oesterreich, 1 auf
Belgien und 1 auf Dnemark entfielen. Durch dieselben wurden angeblich
30000 Arbeiter vertreten. Die Amerikaner haben sich jetzt vom Bunde
zurckgezogen und hatten auf die Einladung zum Kongresse nicht einmal
geantwortet.

Nach Berichten ber die Lage in den einzelnen Lndern wurde
beschlossen, das Sekretariat auch ferner in Castelford, wo es bisher
stets gewesen war, zu belassen. Die Statuten wurden einer Umgestaltung
unterzogen. Jedes beteiligte Land whlt einen Vertrauensmann, der
zugleich korrespondierendes Mitglied des internationalen Sekretariates
ist und ber Streiks und sonstige wichtige Angelegenheiten
regelmig Bericht zu erstatten, auch die Einsammlung der Gelder
fr die internationale Streikuntersttzung und zur Bestreitung der
internationalen Organisation zu besorgen hat. Das Sekretariat hat
die einlaufenden Berichte in allen Fachblttern zu verffentlichen.
Mitglieder, die in andere Lnder verziehen, werden von den dortigen
Organisationen ohne Eintrittsgeld aufgenommen. Lnder, die den
Vertragspflichten zuwiderhandeln, insbesondere bei Streiks keine
Untersttzungen aufbringen, knnen aus dem Bunde ausgeschlossen werden.
Eine ausfhrliche Resolution forderte Abschaffung der Akkordarbeit
und Einfhrung genau bezeichneter Minimallhne, sowie Beseitigung
des Zwischenmeistersystems, auerdem Beseitigung der Nacht- und
Sonntagsarbeit und Herabsetzung der Arbeitszeit auf wchentlich 48
Stunden. Der Kongre erklrte sich gegen Schutzzlle und verurteilte
die unberlegten Streiks, forderte dagegen volle Koalitionsfreiheit.


                     17. Die Diamantarbeiter[213].

Die Diamantindustrie hat ihren Mittelpunkt in Amsterdam, ist aber auch
in London, Genf, St. Cloud (Frankreich) und Hanau vertreten. Schon frh
hatten die Diamantarbeiter versucht, eine internationale Organisation
zu grnden und zu diesem Zwecke in Paris (1889), Charleville (1890),
Genf, St. Cloud, Antwerpen (1894) Kongresse abgehalten. In Charleville
hatte man grundstzlich die Grndung eines internationalen Bundes
beschlossen. Auch war unter dem Titel _Adamas_ ein internationales
Fachblatt in 3 Sprachen (deutsch, franzsisch, flmisch) ins Leben
gerufen. Aber nicht allein war das letztere schon 1892 wieder
eingegangen, sondern die frheren Versuche einer Organisation
muten berhaupt als im wesentlichen gescheitert angesehen werden,
insbesondere war die gleichfalls in Charleville beschlossene Grndung
einer internationalen Streikkasse nicht zur Ausfhrung gelangt.

  [213] Das benutzte Material verdanke ich Herrn $Otto Reinhardt$ in
        Hanau.

Erst der am 25./26. August 1895 in $Amsterdam$ abgehaltene Kongre,
auf welchem 39 Vertreter aus Holland, Belgien, Deutschland und der
Schweiz erschienen waren, whrend Frankreich, England und Amerika
sich auf Sympathieerklrungen beschrnkt hatten, fhrte insofern zu
einem greifbaren Ziele, als man die Einsetzung eines $internationalen
Sekretariates$ in Amsterdam beschlo. Der weitergehende Antrag, einen
internationalen Verband zu grnden, gegen den sich der deutsche
Vertreter aus dem Grunde erklrt hatte, weil die deutschen Gesetze
im Wege standen, war zur Zeit abgelehnt, indem man der Hoffnung
Ausdruck gab, da das Sekretariat den ersten Schritt auf dem Wege zu
einem festen Verbande bilden werde. Auch von der Wiederherstellung
eines internationalen Fachblattes wurde vorlufig Abstand genommen,
aber beschlossen, da das Sekretariat in angemessenen Zwischenrumen
gedruckte Mitteilungen versenden solle. Das gleiche Schicksal hatte
die Anregung, einen einheitlichen Lohntarif aufzustellen, indem man
sich berzeugen mute, da dazu die Verhltnisse in den einzelnen
Lndern zu verschieden seien. Dagegen sprach man sich einstimmig
gegen die Ausdehnung der Frauenarbeit und fr eine Einschrnkung der
Lehrlingszahl aus. Die Agitation fr den Achtstundentag wurde den
einzelnen Vereinen berlassen.

Aber man hatte, entgegen einem darauf gerichteten Antrage, es
unterlassen, sofort den internationalen Sekretr zu whlen, und so
blieb auch dieses einzige positive Ergebnis des Kongresses insofern
ohne praktische Folge, als die Wahl thatschlich unterblieb. Dies war
der Hauptgrund, weshalb sich die Einberufung eines neuen Kongresses
als notwendig erwies, der dann vom 20. bis 22. September 1897 in
Antwerpen unter Beteiligung von 48 Vertretern aus Antwerpen, Genf,
London, St. Cloud, Paris und Hanau abgehalten wurde[214]. Auch hier
stand neben der Schaffung eines Sekretariates die Grndung eines
festen Bundes in Frage. Nach lngeren Verhandlungen wurde zunchst
die Wahl des internationalen Sekretrs ($Polack$), der seinen Sitz
in Amsterdam haben soll, vorgenommen und darauf die Grndung des
internationalen Bundes grundstzlich beschlossen, mit der Magabe, da
innerhalb 3 Monate alle beteiligten Lnder Vorschlge zur Organisation
an den Sekretr einzusenden haben, aus denen dieser fr den nchsten
Kongre einen Entwurf zusammenstellen soll. Auch die Herausgabe eines
internationalen Fachblattes in 4 Sprachen (hollndisch, franzsisch,
deutsch und englisch) wurde beschlossen, doch ist nur die erste Nummer
(vom November 1897) erschienen. Der Hauptteil der brigen Verhandlungen
nahm die Lehrlingsfrage in Anspruch, in der man schlielich nach
Einsetzung einer Kommission beschlo, da bis zu dem nchsten Kongresse
Lehrlinge berhaupt nicht mehr angenommen werden drften. Hinsichtlich
der Arbeitszeit beschlo man, da diese zunchst berall da, wo sie
bisher lnger war, auf 10 Stunden eingeschrnkt werden msse; spter
soll dann der Achtstundentag angestrebt werden. Man empfahl schlielich
mit groer Mehrheit die Akkordarbeit an Stelle der Lohnarbeit. Dagegen
erklrte man sich einstimmig fr Abschaffung der Hausindustrie. Die
Frage wegen Einrichtung genossenschaftlicher Betriebe wurde dem
nchsten Kongresse berwiesen. Dieser Kongre sollte schon 1898
stattfinden, wurde aber spter auf August 1899 verschoben und soll dann
in Deutschland abgehalten werden.

  [214] Der Kongre wird in dem offiziellen Protokolle als fnfter
        bezeichnet; als die vier ersten werden diejenigen von Paris
        (1889), Charleville (1890), Antwerpen (1894) und Amsterdam
        (1895) betrachtet.


                        18. Die Bildhauer[215].

Die $erste internationale Bildhauerkonferenz$ hat am 5. Juni 1895
in Nrnberg stattgefunden unter Teilnahme von 11 Abgeordneten, von
denen 4 auf Deutschland, je 2 auf Oesterreich und Ungarn, je einer
auf Bhmen, Holland und die Schweiz entfielen. Auerdem waren aus
Frankreich, Belgien, Italien, London, Spanien, Nordamerika und Dnemark
ausfhrliche Berichte eingegangen. Nach Erstattung der mndlichen
und schriftlichen Berichte, aus denen hervorzuheben ist, da bereits
zwischen Deutschland und Oesterreich-Ungarn ein Gegenseitigkeitsvertrag
hinsichtlich der Reiseuntersttzung besteht, wurde eingehend ber
den $Achtstundentag$ verhandelt und demnchst eine Resolution,
welche dessen Erringung sowie die Abschaffung der Akkordarbeit den
Bildhauern zur Pflicht macht und als Mittel dazu hauptschlich die
gewerkschaftliche Organisation empfiehlt, einstimmig angenommen.
Auerdem beschlo man, mglichst berall $Widerstandsfonds$ zu schaffen
und Politik im Sinne der modernen Arbeiterbewegung zu betreiben.
$Untersttzungskassen$ sollen dagegen nur da begrndet werden, wo es
unbedingt notwendig ist um weitere Kreise heranzuziehen.

  [215] Vgl. Protokoll der ersten internationalen Bildhauerkonferenz,
        Berlin, $Max Prehn$. Die brigen Angaben beruhen auf brieflichen
        Mitteilungen des Vorstandes des Zentralvereins der Bildhauer
        Deutschlands in Berlin bezw. seines Vorsitzenden $Dupont$.

Hinsichtlich der $internationalen Organisation$ standen sich der
ungarische und der deutsche Antrag gegenber. Der erstere forderte eine
Organisation, nach der von jeder Werkstatt ein Vertreter zu whlen
sei, da ferner fr jeden Ort ein Ortskomitee und fr jedes Land ein
Landeskomitee sowie endlich ein internationales Korrespondenzbureau zu
schaffen sei. Von den brigen Nationen wurde diese Organisation fr zu
umstndlich erklrt und deshalb der deutsche Antrag angenommen, nach
dem in jedem Lande ein Korrespondenzbureau und als gemeinsames Organ
ein internationales Agitationskomitee bestehen soll. Als Sitz desselben
wurde derjenige Ort bestimmt, wo die deutsche Bildhauerzeitung
erscheine; zur Zeit ist dies Berlin. Hinsichtlich des Verfahrens bei
$Streiks$ wurde beschlossen: Die anwesenden Delegierten erkennen
die Notwendigkeit der gegenseitigen Untersttzung bei Streiks und
Aussperrungen sowie des Fernhaltens des Zuzuges nach den in Betracht
kommenden Lndern an, ferner hatten sie nachhaltigste materielle
Untersttzung, so weit irgend mglich, fr geboten, und zwar in den
Fllen, wo die kmpfende Organisation des Landes erklrt, da die
eigenen Mittel zur Durchfhrung des Kampfes nicht ausreichen. Die
laufenden Kosten der internationalen Agitation sollen von den einzelnen
Lndern prozentual nach der Mitgliederzahl getragen werden. Dabei war
man darber einig, da die so aufkommenden Gelder nur fr die Agitation
und nicht fr Streiks zu verwenden seien. Der letzte fernere Punkt der
Tagesordnung, nmlich die Frage der Presse, wurde wegen Krze der Zeit
dem Agitationskomitee zur Erledigung berwiesen.

Eine Fortsetzung hat diese Konferenz bisher nicht gefunden; ebenso
wenig war es mglich, weitere Gegenseitigkeitsvertrge abzuschlieen,
da die Vereine in der Schweiz, Holland und Dnemark zu wenig
leistungsfhig sind. In der Schweiz liegt ein Haupthindernis in der
herrschenden Hausindustrie. Auch zu Frankreich ein nheres Verhltnis
herzustellen ist bis jetzt nicht gelungen.


                       19. Die Lithographen[216].

Vom 3.-5. August 1896 ist in London der $erste internationale Kongre$
der Lithographen, Steindrucker und verwandten Gewerbe abgehalten, auf
dem 4500 Deutsche durch 3, 4420 Englnder durch 15, 3500 Franzosen
durch 3, 2000 Oesterreicher, 300 Schweizer, 400 Italiener und 140
Portugiesen durch je einen, zusammen also 5460 Mitglieder durch 26
Abgeordnete vertreten waren.

  [216] Vgl. Protokoll ber die Verhandlungen des ersten internationalen
        Kongre der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen.
        Berlin, O. Sillier. Dasselbe ist in einem unglaublichen Deutsch
        abgefat und vielfach geradezu unverstndlich.

Nach Erstattung der Berichte aus den einzelnen Lndern ging man
sofort zu dem Hauptpunkte der Tagesordnung ber, nmlich der
Begrndung eines $internationalen Verbandes$, der denn auch unter
dem Namen: Internationales Sekretariat der graphischen Arbeiter
und Arbeiterinnen einstimmig beschlossen wurde, indem allerdings
die deutschen Vertreter erklrten, da sie sich mit Rcksicht auf
die Gesetze ihrer Heimat nicht formell an der Abstimmung beteiligen
knnten, da sie aber fr Durchfhrung der gefaten Beschlsse unter
ihren Kollegen Sorge tragen wrden. Die wichtigsten Bestimmungen des
Statutes sind folgende:

Die organisierten Lithographen und Steindrucker aller Lnder
untersttzen sich bei allen vorkommenden Streitigkeiten mit den
Unternehmern gegenseitig moralisch und materiell, das erstere
insbesondere dadurch, da kein Kollege in einem solchen Lande Arbeit
nimmt, das Letztere durch Zuschsse aus einem internationalen Fonds,
zu dem jede Organisation fr jedes Mitglied einen jhrlichen Beitrag
von 1 Shilling zu leisten hat und aus dem neben der Streikuntersttzung
auch die Kosten des internationalen Sekretariates zu bestreiten
sind. Kein Verein darf aus dem Fonds untersttzt werden, der nicht
dem Verbande angehrt, die Untersttzung darf auch erst dann gegeben
werden, wenn die eigenen Mittel des betreffenden Vereins bis auf
10% aufgebraucht sind. Alle Untersttzungen sind auerdem nur als
Darlehen zu betrachten, die allerdings frei von Zinsen sind, aber
nach fnf Jahren zurckgezahlt werden mssen. Kein Streik soll
erklrt werden, ohne da vorher alle Anstrengungen gemacht sind, eine
gtliche Erledigung herbeizufhren. An der Spitze des Verbandes steht
ein Exekutivkomitee aus einem Prsidenten, einem Vizeprsidenten,
einem Sekretr und drei anderen Mitgliedern. Dasselbe wird von den
englischen Vereinen gewhlt und hat seinen Sitz alljhrlich abwechselnd
in einer der englischen Stdte. Der internationale Sekretr ist dem
Exekutivkomitee unterstellt, er hat eine sorgfltige Statistik zu
fhren und regelmige Berichte zu erstatten. Whrend der Sekretr
seitens des Kongresses gewhlt wird, erfolgt die Wahl des Kassierers,
der am Sitze des Exekutivkomitees wohnen mu, durch dieses. Daneben
bestehen noch drei Revisoren zur Prfung der Rechnungen. In jedem Lande
ist ein Vertrauensmann zu whlen, der jedes Vierteljahr einen Bericht
an den Generalsekretr zu erstatten hat. Alle zwei Jahre findet ein
internationaler Kongre statt, der ber Ort und Zeit des nchsten
entscheidet. Ein Kongrekomitee, welches aus sich einen Prsidenten,
einen Kongresekretr und einen Kongrekassierer ernennt, soll aus
sechs Mitgliedern des Landes bestehen, in welchem der nchste Kongre
stattfindet.

Die brigen Punkte der Tagesordnung wurden aus Mangel an Zeit sehr
kurz erledigt. Hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ teilte der
deutsche Vertreter mit, da zwischen Deutschland, Oesterreich und
der Schweiz bereits ein Gegenseitigkeitsvertrag bestehe. Es wurde
dann eine Resolution angenommen, da die organisierten Lithographen,
Steindrucker, Stein- und Zinkschleifer u. s. w. aller Lnder die
Kollegen anderer Lnder, wenn sie Mitglieder des Vereins in ihrem
Lande waren und ihre Pflichten gegenber der Organisation erfllt
haben, bis zum Tage ihrer Abreise untersttzen, wobei die Hhe der
Untersttzung sich nach den Stzen der untersttzenden Organisation
richtet. Es wurde beschlossen, da es Pflicht jedes Arbeiters sei, der
Organisation seines Faches beizutreten und da Alles geschehen msse,
um den $Achtstundentag$ zu erreichen. Die Herausgabe eines gemeinsamen
$Fachblattes$ wurde errtert, aber nicht erledigt.

Der $zweite internationale Kongre$ ist vom 11.-14. August 1898 in
Bern abgehalten unter Teilnahme von 6 englischen, 5 franzsischen, 3
deutschen, 1 italienischen und 2 schweizerischen Vertretern. Dnemark
und Nordamerika hatten Zustimmungserklrungen gesandt. Die Stadt
und Kantonregierung von Bern hatten Vertreter geschickt, ebenso das
internationale Buchdruckersekretariat.

Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war wieder die Grndung eines
$internationalen Sekretariates$ der graphischen Arbeiter. Die Deutschen
und Schweizer wollten dessen Thtigkeit auf Untersuchungen ber
die wirtschaftliche Lage in den einzelnen Lndern und regelmige
Berichterstattung hierber beschrnken, von Schaffung eines
$internationalen Widerstandsfonds$ dagegen einstweilen absehen; die
brigen Lnder dagegen legten gerade auf dessen Einrichtung Wert. Der
schlielich gefate Beschlu ging dahin: Es soll ein internationales
Sekretariat gebildet werden, dessen Sitz jedesmal durch den
internationalen Kongre bestimmt wird. Fr die nchsten zwei Jahre ist
dasselbe in England. Durch Erhebung eines jhrlichen Beitrages von
40 Pf. fr jedes Mitglied soll ein Fonds geschaffen werden, um dem
internationalen Sekretariat seine Arbeiten zu ermglichen; der Rest ist
zur Untersttzung von Streiks zu verwenden, doch kann vor dem nchsten
internationalen Kongresse, der 1900 in Paris tagen soll, von keinem
Lande eine Streikuntersttzung verlangt werden.

Die Durchfhrung der Reiseuntersttzung findet darin Schwierigkeiten,
da die Berechnung in einigen Lndern nach Tagegeldern, in anderen nach
Kilometern stattfindet. Man beschlo, da vorlufig die Untersttzung
an reisende Auslnder nach dem Systeme des untersttzenden Landes
geschehen soll, doch wurde der internationale Sekretr beauftragt,
bis zum nchsten Kongresse ein gleichmiges System fr alle Lnder
auszuarbeiten. Ein Antrag, die Gelder, die ein Land mehr gezahlt habe
als das andere, an ersteres zurck zu erstatten, wurde mit 58 gegen 56
Stimmen abgelehnt.

Aus den brigen Verhandlungen ist hervorzuheben, da man darin
einig war, Ausstnde thunlichst zu vermeiden, aber die Abkrzung
der Arbeitszeit und die Errichtung von Fachschulen, sowie von
genossenschaftlichen Betrieben zu untersttzen. Auch soll ein
Auskunftsbureau fr Lohn- und Arbeitsverhltnisse eingerichtet werden.


                  20. Die Sattler und Tapezierer[217].

Die internationalen Beziehungen der in der Ueberschrift genannten
Berufe beschrnken sich bisher darauf, da ein 1893 zwischen
Deutschland, Oesterreich und der Schweiz getroffenes Abkommen ber
gegenseitige $Reiseuntersttzung$ 1897 auch auf die skandinavischen
Lnder ausgedehnt ist. Nach denselben erhlt, nachdem die frheren
internationalen Reisekarten, die zum Bezuge von 60 Pf. berechtigten,
mit dem 1. Januar 1898 auer Kraft getreten sind, jedes Mitglied
eines verbndeten Vereins beim Betreten eines anderen Landes ein
Mitgliedsbuch und damit alle Rechte eines Mitgliedes des einheimischen
Vereins. Ueber die internationale Untersttzung von $Streiks$ besteht
kein bindendes Abkommen; ein solches hat sich bisher umso weniger als
ntig erwiesen, als die Vereine bei Streiks sehr vorsichtig sind und
z. B. der deutsche Vereine dazu die Zustimmung von 4/5 der Mitglieder
verlangt. Im Notfalle hat sich freiwillige Hlfe als ausreichend
erwiesen.

  [217] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich dem Vorsitzenden
        des deutschen Verbandes der Sattler, Tapezierer und verwandter
        Berufsgenossen, Herrn Joh. $Sassenbach$ in Berlin.

Fr das Vertragsgebiet bestehen zwei $Fachzeitungen$, eine deutsche und
eine dnische, von denen die erstere zugleich fr die sterreichischen
Vereine obligatorisch eingefhrt ist und deshalb auch Artikel in
tschechischer Sprache bringt. Ein $internationaler Kongre$ hat bis
jetzt nicht stattgefunden und ist auch noch nicht in Aussicht genommen,
da mit Ausnahme von gegenseitigen Besuchen, die von den betreffenden
Vorsitzenden bei Gelegenheit der Generalversammlungen abgestattet sind,
der briefliche Verkehr gengt, um persnliche Fhlung zu gewinnen.
Versuche, auch mit Frankreich und England in Beziehung zu treten, haben
keinen Erfolg gehabt, wobei in Frankreich hauptschlich die groe
Zersplitterung der dortigen Organisationen hindernd im Wege steht.


                         21. Schuhmacher[218].

Die Anregung zu einer internationalen Organisation der Schuhmacher
ist von dem Zentralkomitee des schweizerischen Schuhmacherverbandes
ausgegangen, der den am 6. und 7. August 1893 in Zrich abgehaltenen
$ersten internationalen Schuhmacherkongre$ einberief. Auf demselben
war England, Dnemark, Oesterreich, Ungarn und Frankreich durch je
einen, Deutschland durch 5 und die Schweiz durch 16 Abgeordnete
vertreten.

  [218] Ueber beide Kongresse bestehen Protokolle, die aber nicht
        im Buchhandel zu haben, mir aber von dem internationalen
        Sekretr $Mertens$ in Zrich zur Verfgung gestellt sind.

Der wichtigste Punkt der Beratungen war die Begrndung eines
$internationalen Sekretariates$, das schlielich auch gegen geringen
Widerspruch beschlossen wurde. Die Aufgabe desselben soll die
Herstellung regelmiger Beziehungen zwischen den verschiedenen
Verbnden, sowie die Ordnung des Streikwesens sein. Als Sitz des
Sekretariates wurde Zrich bestimmt. Die Kosten sollen von den
beteiligten Verbnden nach Verhltnis ihrer Mitgliederzahl getragen
werden.

Hinsichtlich des $Reiseuntersttzungswesens$ wurde die Zentralisierung
unter Anschlu an die Holzarbeiter und die Metallarbeiter in der Weise
angenommen, da jeder Verband Coupons ausgiebt, die am Schlusse jeden
Vierteljahres unter Vergtung des Fehlbetrages ausgetauscht werden.

Die Verhandlung ber die $Streikfrage$, bei der die Franzosen ihr
Steckenpferd des internationalen Streiks ritten, wurde schlielich dem
Sekretariate zur weiteren Beratung berwiesen.

$Arbeitsnachweis$ und $Herbergswesen$ wurden zusammen behandelt; es
wurde betont, da gerade deshalb das Herbergswesen in der Hand der
Gewerkschaften zentralisiert werden msse, weil dadurch die Mglichkeit
gewonnen werde, die Arbeiter fr politische und gewerkschaftliche
Bestrebungen zu gewinnen.

Die Fragen der $Fachbltter$, des $Normalarbeitstages$, der
$Stckarbeit$, des $Zwischenmeistersystems$ und der $Heimarbeit$, der
$Frauenarbeit$ und des $Arbeiterschutzes$ wurden wegen Krze der Zeit
nur kurz beraten, ohne Beschlsse zu fassen.

Das internationale Sekretariat hat fr die Zeit vom Dezember 1893 bis
Mai 1897 einen Bericht erstattet, aus dem folgendes zu erwhnen ist:

Die Leitung des Sekretariates wurde einem aus sieben Personen
bestehenden Ausschusse bertragen, der einen Organisationsplan entwarf
und an die beteiligten Verbnde versandte, aber mit so geringem
Erfolge, da der Bericht erklrt, er sei verhallt wie ein Ruf in der
Wste. Auch ber die Nachlssigkeit der Verbandsvorstnde bei der
Auskunftserteilung wird bittere Klage gefhrt: nur mit Ungarn, Belgien
und der Schweiz, allenfalls auch noch mit Deutschland, Oesterreich
und England sei ein geordneter Verkehr hergestellt, dagegen seien
von Amerika, Frankreich, Holland und Serbien nur vereinzelte, von
Italien, Australien, Bhmen, Portugal, Bulgarien und Rumnien gar keine
Antworten zu erlangen gewesen. Danach waren an dem Sekretariate neun
Nationen beteiligt, nmlich Deutschland, Oesterreich, Ungarn, England,
Schweiz, Schweden, Norwegen, Dnemark und Belgien. Die Einnahmen haben
1894 302 Frs., 1895 191 Frs. und 1896 162 Frs. betragen.

Am 13. und 14. Juni 1897 hat in Brssel der $zweite internationale
Kongre$ stattgefunden, auf dem Deutschland, Oesterreich, Ungarn,
Bhmen, Schweiz und Belgien durch 13 Abgeordnete vertreten waren.
Schweden, Norwegen, Dnemark und Holland hatten erklrt, sich den
Beschlssen des Kongresses fgen zu wollen; im letzten Augenblicke
hatte sich auch noch eine Anknpfung mit Italien vollzogen. Dagegen
hatte England und Amerika die Beschickung abgelehnt; von Frankreich war
keinerlei Nachricht zu erlangen gewesen.

Die meiste Zeit nahmen auch dieses Mal die $Berichte aus den einzelnen
Lndern$ in Anspruch, wobei allseitig betont wurde, da man in der
Einleitung von Streiks vorsichtig sein und in allen Fllen zunchst auf
Beschreitung des friedlichen Weges Bedacht nehmen mge. Die Folge des
von dem $internationalen Sekretariate$ erzielten geringen Erfolges war,
da der bisherige uerst rhrige Sekretr $Mertens$ in Zrich, dessen
Anstrengungen dasjenige, was berhaupt geschehen war, in erster Linie
zu danken ist, dafr eintrat, das Sekretariat entweder ganz aufzuheben
oder wenigstens nach einem anderen Lande zu verlegen. Nachdem aber
die brigen Lnder sich entschieden geweigert hatten, wurde dennoch
beschlossen, den Sitz in Zrich zu belassen, auch den beteiligten
Verbnden die eifrige Untersttzung bei ausbrechenden Streiks dringend
an's Herz zu legen. In Verbindung hiermit erklrte der Kongre, da
die Grndung einer $internationalen Widerstandskasse$ freilich dringend
erwnscht sei, da dieselbe aber zur Zeit sich nicht durchfhren
lasse und der Zukunft vorbehalten werden msse. Zu der Frage der
$Arbeiterschutzgesetzgebung$ fate man eine auf die Frauen-, Kinder-
und Nachtarbeit, sowie die Einfhrung eines Maximalarbeitstages, die
Hausindustrie und die Gewerbeinspektion bezgliche Resolution und
beschlo endlich den gegenseitigen Austausch von Fachzeitungen.

Man war darber einig, da die Vorbedingung der internationalen
Organisation in der Schaffung nationaler Zentralverbnde zu sehen sei,
und da die Generalversammlung der deutschen Schuhmacher im Jahre 1897
den Anschlu an die Gewerkschaftskommission abgelehnt hat, so ist fr
Deutschland zunchst eine Beteiligung an der internationalen Verbindung
nicht wahrscheinlich.


                        22. Die Schneider[219].

Die $erste internationale Schneiderkonferenz$ ist vom 8. bis 11.
August 1893 in Zrich in Anschlu an den dortigen internationalen
Arbeiterkongre abgehalten. Vertreten waren England durch 6,
Deutschland durch 4, Oesterreich-Ungarn durch 5, Belgien durch einen
und die Schweiz durch 4 Abgeordnete. Nach ausfhrlichen Berichten
aus den einzelnen Lndern verhandelte man ber die $Hausindustrie$,
das $Schwitzsystem$, die $Akkordarbeit$ und den $Achtstundentag$,
wobei die Oesterreicher erklrten, da sie von der Akkordarbeit zum
Tagelohnsystem zurckgekehrt seien, und da sie den Achtstundentag
fr verfrht hielten. Die Schweizer forderten Zentralwerksttten
auf genossenschaftlicher Grundlage. Die Mehrheit nahm jedoch eine
Resolution an, die sich fr Einrichtung von Betriebswerksttten
auf Kosten der Arbeitgeber, Einfhrung des Stundenlohnes, und zwar
eines Minimallohnes bei gleicher Vergtung fr gleiche Arbeit ohne
Unterschied des Geschlechtes, fr Beschrnkung des Schwitzsystems und
Ausdehnung der Fabrikinspektion auf die Hausindustrie ausspricht und
als Mittel zur Durchfhrung die gewerkschaftliche Organisation und
unbeschrnktes Koalitionsrecht fordert.

  [219] Ueber die beiden Konferenzen sind Protokolle herausgegeben, die
        im Verlage von H. $Sthmer$ in Hamburg erschienen sind.

Hinsichtlich der $Organisation$ wurde beschlossen, deren Form jedem
Lande selbst zu berlassen, aber die Anstellung eines $Korrespondenten
fr auswrtige Angelegenheiten$ zu fordern, der sich bei ausbrechenden
Streiks sofort mit den Korrespondenten der brigen Lnder in
Verbindung zu setzen hat. Der Antrag der Schneider in Antwerpen,
ein $internationales Sekretariat$ zu errichten mit einem Beitrage
der beteiligten Vereine von 25 Cent. vierteljhrlich fr jedes
Mitglied wurde zur Beratung fr die nchste internationale Konferenz
zurckgestellt, auch die Anlegung eines Adressenverzeichnisses aller
Berufsorganisationen und Arbeitsnachweise wegen des hufigen Wechsels
als unpraktisch abgelehnt. Dagegen soll mindestens halbjhrlich von
jedem Lande ein kurzer Situationsbericht an die Fachzeitung fr
Schneider in Hamburg eingesandt werden. Endlich wurde beschlossen,
es solle auf den Generalversammlungen der Kollegen in den einzelnen
Lndern dafr gewirkt werden, da die Mitglieder der verschiedenen
Lnder hinsichtlich der $Reiseuntersttzung$ gleichgestellt werden,
und auerdem soll empfohlen werden, die Kongresse der einzelnen Lnder
durch Abgesandte der brigen Organisationen zu beschicken.

Entsprechend dem in Zrich gefaten Beschlusse, die nchste Konferenz
in Anschlu an den nchsten internationalen Kongre abzuhalten, tagte
die $zweite internationale Schneiderkonferenz$ in London am 3. und 4.
August 1896 unter Beteiligung von 17 englischen, 2 amerikanischen, 3
franzsischen, 3 deutschen, 2 schweizerischen und einem belgischen
Abgeordneten. Hinsichtlich der Betriebswerksttten, der Hausindustrie,
des Schwitzsystems und des Maximalarbeitstages fate man hnliche
Beschlsse, wie in Zrich, die man jedoch auf die Schutzvorschriften
fr jugendliche Personen, weibliche Gewerbeinspektoren und Hygiene
der Arbeitsrume ausdehnte. Auerdem empfahl die Konferenz die
Zentralisierung des Gewerkschaftswesens und verlangte, da jeder
Arbeiter der Gewerkschaft seines Berufes angehren solle. Der von
den schweizerischen Vertretern empfohlene, von anderen Seiten jedoch
lebhaft bekmpfte $internationale Generalstreik$ wurde mit 12 gegen
11 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde in betreff des $internationalen
Sekretariates$ folgende Resolution angenommen:

   1. Zwecks Erhaltung und Strkung der internationalen Beziehungen
       aller Arbeiter der Kleiderindustrie wird ein internationales
       Sekretariat errichtet.

    2. Der Sitz des internationalen Sekretariates ist in Deutschland und
       wird dasselbe durch die dort bestehende Organisation gewhlt. Das
       Komitee whlt einen Generalsekretr, welcher gleichzeitig den
       Posten eines Vertrauensmannes bekleidet.

    3. Jedes Land whlt einen Vertrauensmann. Die Vertrauensmnner der
       verschiedenen Lnder sind verpflichtet, alle sechs Monate einen
       Situationsbericht an das internationale Sekretariat einzusenden.

    4. Bei auergewhnlichen Vorkommnissen sind die Vertrauensmnner
       verpflichtet, dem Generalsekretr davon Mitteilung zu machen.

    5. Das Komitee ist verpflichtet, jedes Jahr einen Bericht ber den
       Stand der Bewegung in den verschiedenen Lndern herauszugeben.

    6. Zeitversumnisse, verursacht durch die Verwaltung des
       internationalen Sekretariates, werden aus der internationalen
       Kasse vergtet. Das Komitee hat die Hhe derselben festzusetzen.

    7. Die internationale Kasse wird gebildet durch Beitrge von 10 Cents
       pro Mitglied und Jahr fr alle angeschlossenen Lnder. Diese
       Beitrge dienen zur Deckung der Unkosten fr Portoauslagen
       und Drucksachen des Generalsekretrs, sowie zur Deckung der
       Kongreunkosten.

    8. Alle drei Jahre findet ein Kongre statt. Auf Antrag von 2/3 der
       Vertrauensmnner kann ein auerordentlicher Kongre
       zusammenberufen werden.

    9. Die Vertrauensmnner mssen auf dem Kongre zugegen sein. Die
       Reisekosten werden aus dem internationalen Fonds bezahlt.
       Auerdem ist es notwendig, da jedes Land so zahlreich als irgend
       mglich auf dem Kongresse vertreten ist.

   10. Tritt ein Vertrauensmann auer Funktion, so ist das betreffende
       Land verpflichtet, sobald als mglich einen anderen zu ernennen
       und ist dem internationalen Sekretariate sofort davon Mitteilung
       zu machen.

Obgleich die Englnder erklrt hatten, da sie in Ermangelung von
Instruktionen nicht fr den Antrag stimmen knnten, so versprachen sie
doch, da die englischen Kollegen sich dem Beschlusse fgen wrden. Die
von einer Seite angeregte Bildung eines $Widerstandsfonds$ wurde als
verfrht fallen gelassen. Fr den Posten des internationalen Sekretrs
wurde Frau Klara $Zetkin$ in Stuttgart gewhlt.

Nachdem noch zwei Resolutionen angenommen waren, die sich gegen
die kapitalistische Produktionsweise richteten und die Forderung
gegenseitiger Untersttzung bei Streiks aussprachen, wurde beschlossen,
die nchste Konferenz wieder in Anschlu an den internationalen
Arbeiterkongre abzuhalten.


                         23. Handlungsreisende.

Vom 19.-21. Juli 1897 hat in Brssel ein von belgischer Seite
einberufener internationaler Kongre der Handlungsreisenden getagt,
der von Abgesandten aus Belgien, Holland, Luxemburg, Frankreich und
Bhmen besucht war. Man hatte vorher durch Fragebogen eine Erhebung
ber die Lage der Handlungsreisenden veranstaltet, die sehr traurige
Verhltnisse ergeben hatte; so hatten 5% unter 1000 Frs., 13% 1000
Frs., 22% zwischen 1000 und 2000 Frs. Einnahme, 17% waren am Verluste
beteiligt, nicht aber am Gewinn, 56% hatten keinerlei schriftliche
Abmachung mit dem Prinzipal. Aus den gefaten Beschlssen ist
hervorzuheben, da man allgemein die Organisation in Berufsvereinen
als das einzige Mittel zur Besserung empfahl, daneben forderte man
bessere Veranstaltungen fr Handelsunterricht, die Abschaffung der
Verlustbeteiligung, kaufmnnische Schiedsgerichte, Verstaatlichung
der Eisenbahnen, Verbilligung der Tarife, Entschdigungspflicht bei
Nichteinhaltung der Lieferungsfristen. Auch empfahl man Einrichtung
von Untersttzungskassen, die bereits in Deutschland, England und
Frankreich bestehen.




                            $Zweiter Teil.$

                       Arbeitgeberverbnde[220].

                             I. Einleitung.


Das gleiche Interesse, welches die Arbeiter bestimmte, ihre gemeinsamen
Interessen durch gemeinsame Kraft zu schtzen, mute auch die
Unternehmer auf denselben Weg treiben. So haben wir schon aus der
zweiten Hlfte des Mittelalters Berichte ber Verabredungen der
Zunftmeister, deren Zweck dahin ging, die Preise ihrer Erzeugnisse zu
erhhen oder die Lhne der Gesellen niedrig zu halten. Die Neuzeit
mit ihren unendlich viel verwickelteren Beziehungen hat naturgem
die innere Notwendigkeit zu solchem Zusammenschlusse auerordentlich
gesteigert, und so finden wir denn insbesondere seit Beginn dieses
Jahrhunderts ein ppiges Emporschieen der Vereine zur Wahrung der
gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen, der Vereine mit dem langen
Namen wie $Steinmann-Bucher$ (Die Nhrstnde und ihre zuknftige
Stellung im Staate) sie getauft hat.

  [220] Die Litteratur ist von Kleinwchter im Handw. der Staatsw.,
        VI, 355 und van der Borght, daselbst S. 367 angegeben, woraus
        besonders zu erwhnen sind: $Kleinwchter$, Die Kartelle.
        Innsbruck 1863. $Schffle$, Die Kartelle, in den gesammelten
        Aufstzen Bd. I, Tbingen 1885. $Steinmann-Bucher$, Die
        Nhrstnde und ihre zuknftige Stellung im Staate. Berlin
        1886. $Aschrot$, Die amerikanischen Trusts in Braun's Archiv,
        II, 383. $Schnlank$, Die Kartelle, daselbst III, 490. $Raoul
        Jay$, Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich,
        daselbst IV, 403. $Gromann$ in Schmollers Jahrbuch XV,
        238. $Steinmann-Bucher$, daselbst S. 451. Das neueste Werk,
        in dem auch das Verhltnis zu den Arbeiterorganisationen
        Bercksichtigung gefunden hat, ist: Die Unternehmerverbnde
        von $Liefmann$. Freiburg 1897. Einige Notizen, insbesondere
        Statuten, verdanke ich auch der Gte befreundeter Industrieller
        oder der betreffenden Vereinsvorstnde.

Aber man ist nicht bei losen Vereinigungen stehen geblieben,
sondern die Mannigfaltigkeit der Arten, die sich im Laufe der Zeit
herausgebildet haben, ergiebt sich schon aus der Verschiedenartigkeit
der Bezeichnungen, von denen nur die wichtigsten: Gewerkvereine
(_trade unions of the employers_), Kartelle, Syndikate, Ringe,
_trusts_, _corners_, _pools_, Schwnze, angefhrt sein mgen.

Um zu einer Einteilung der verschiedenen Arten nach groen Gruppen zu
gelangen, mu man von folgenden Erwgungen ausgehen.

Der Unternehmer befindet sich in einer Doppelstellung, die einen
doppelten Interessengegensatz begrndet. Da das Ziel seiner Thtigkeit,
der geschftliche Reingewinn, in dem $Ueberschusse des Erlses ber die
Herstellungskosten$ besteht, so ist ihm damit eine zweifache Aufgabe
gestellt, nmlich:

I. Die Herstellungskosten mglichst zu erniedrigen,

II. die Hhe des Erlses mglichst zu steigern.

Zu den $Herstellungskosten$ gehren, abgesehen von solchen, die mehr
oder weniger fest gegeben sind und sich der Beeinflussung entziehen,
wie Verzinsung des Anlagekapitals, Mietwert und Instandhaltung der
Gebude, Heizung und Erleuchtung, Steuern u. dgl., hauptschlich zwei
Posten, nmlich:

  1. die Kosten des Rohmaterials,

  2. die Arbeitslhne.

Auf die $Hhe des Erlses$ dagegen haben folgende Faktoren einen Einflu:

  1. die Menge der zum Verkauf gebrachten Waren, also der Umfang des
     Absatzes,

  2. die Hhe des Verkaufspreises, der sich seinerseits richtet nach dem
     Umfange

     a) des Angebotes,

     b) der Nachfrage.

Hieraus ergiebt sich die Grundeinteilung aller Unternehmervereinigungen
in die beiden Hauptgruppen, nmlich:

    I. $Abnehmerverbnde$, d. h. solche, die den Zweck verfolgen, die
       Herstellungskosten zu verringern, bei denen also der
       Unternehmer als Abnehmer, sei es von Rohmaterialien oder von
       Arbeitsleistungen, in Betracht kommt.

   II. $Anbieterverbnde$, d. h. solche, die die Erzielung eines
       mglichst hohen Brutto-Erlses bezwecken, bei denen also der
       Unternehmer als Anbieter seiner Waren thtig wird.

Whrend die Abnehmerverbnde, wie bereits hervorgehoben, das Interesse
des Unternehmers gegenber den Verkufern der Rohstoffe und den
Arbeitern zu wahren haben, suchen die Anbieterverbnde dadurch zu
wirken, da sie hinsichtlich der von jedem Mitgliede an den Markt zu
bringenden Menge von Erzeugnissen eine Regelung herbeifhren, da sie
ebenso jedem Mitgliede an der Befriedigung der Nachfrage einen gewissen
Teil sichern und da sie endlich durch diese und andere Mittel die
Preise auf einer bestimmten Hhe zu halten suchen.

Das $Mittel$, dessen man sich bedient, ist stets eine $Beschrnkung
der Freiheit des Einzelnen$. Die niedrigste Stufe derselben ist
die $Festsetzung der Mindestpreise$, unter die beim Verkaufe nicht
herabgegangen werden darf. Tiefer einschneidend ist bereits die
$Kontingentierung der Produktion$, d. h. die Festsetzung der Menge an
Waren, die jeder Beteiligte in einem gewissen Zeitraume an den Markt
bringen darf. Am weitesten endlich geht die $Verteilung des Marktes$ in
der Weise, da jedem ein beschrnktes Gebiet zugewiesen wird, auf dem
allein er seine Waren anbieten darf.

Man unterscheidet hiernach Preiskartelle, Produktionskartelle und
Gebietskartelle.

Ebenso mannigfaltig, wie der Inhalt des getroffenen Abkommens ist die
$Form$, in die man dieses kleidet, und zwar lassen sich dabei folgende
Stufen unterscheiden:


    I. Die erste ist eine bloe $vertragsmige Verpflichtung$ unter den
       Beteiligten, deren Innehaltung man gewhnlich durch
       Vertragsstrafen sichert, durch die aber die Selbstndigkeit der
       beteiligten Unternehmungen als solcher nicht beeintrchtigt wird.
       In diese Form knnen alle die oben erwhnten Beschrnkungen
       ber die Hhe der Arbeitslhne, die Preise der Rohmaterialien,
       die Preise der Erzeugnisse, den Umfang der Produktion und
       die Verteilung des Absatzgebietes gekleidet sein, aber die
       Nichtinnehaltung der gegebenen Zusicherung zieht nur eine
       Entschdigungspflicht gegenber den brigen Vertragsteilnehmern
       nach sich, dagegen wird das Vertragsverhltnis des einzelnen
       Mitgliedes zu den in Betracht kommenden dritten Personen nicht
       berhrt.

   II. Weiter geht die Schaffung eines $gemeinsamen Organes$, das
       einen Teil der an sich den einzelnen Mitgliedern zufallenden
       Thtigkeit bernimmt, mag diese nun auf die Beschaffung der Roh-
       oder Hlfsstoffe, ja selbst die Annahme der Arbeitskrfte oder
       auf den Verkauf der Erzeugnisse sich beziehen. Besonders hufig
       ist die letztere Form, das sogenannte Verkaufssyndikat, obgleich
       man diesen Ausdruck zuweilen auch da anwendet, wo nicht das
       Syndikat selbstndig dem Dritten als Verkufer gegenbertritt,
       sondern nur die eingehenden Auftrge nach einem vorher
       vereinbarten Mastabe an die Teilnehmer in der Weise abgiebt, da
       diese zu dem Besteller in ein unmittelbares Vertragsverhltnis
       treten. Mehrere derartige Verbnde knnen natrlich nicht nur mit
       einander Vertrge abschlieen, sondern auch unter einander in
       feste organische Beziehungen treten, teils so, da die Verbnde
       gleichartiger Gewerbe fr ein ganzes Land einen Gesamtverband
       bilden, teils so, da die auf einander angewiesenen Industrien
       mit einander ein Abkommen treffen, z. B. das Kartell der
       Kohlenzechen mit dem Kartell der Eisenwerke oder beide mit den
       Eisenbahnen.

  III. Lt die unter II gedachte Form die Selbstndigkeit des
       Einzelunternehmens an sich bestehen, indem sie sich darauf
       beschrnkt, nur einen $Teil$ der Unternehmerthtigkeit auf
       ein gemeinsames Organ zu bertragen, so kann endlich diese
       Selbstndigkeit auch ganz aufgehoben und durch eine vllige
       $Verschmelzung zu einem einheitlichen Unternehmen$ ersetzt
       werden, so da der Einzelne auf die Leitung entweder nur einen
       begrenzten oder auch gar keinen Einflu besitzt und lediglich ein
       Bezugsrecht auf einen bestimmten Anteil am Gewinne erhlt.

Es ist nicht ganz leicht, die oben bereits aufgezhlten Ausdrcke fr
die verschiedenen Formen der Vereinigung scharf zu definieren und ihr
Anwendungsgebiet zu sondern.

$Kartelle$ (Deutschland und Oesterreich), $_trade unions of the
employers_$ (England), $_syndicats des patrons_$ (Frankreich) und
$_pools_$ (Nordamerika) sind im wesentlichen gleichbedeutende Ausdrcke
fr Vereinigungen, die in erster Linie den Zweck verfolgen, die Preise
hoch zu halten und dies erzielen durch eine Einschrnkung der freien
Verfgung, die aber immerhin die Selbstndigkeit der beteiligten
Unternehmungen im allgemeinen nicht antasten. Allerdings verwendet
man die Ausdrcke sowohl fr die oben unter I nher errterte Form
der ausschlielich vertragsmigen Bindung, als auch fr die unter
II behandelte Schaffung eines gemeinsamen Organes und unterscheidet
danach[221] Kartelle niederer und hherer Ordnung, von denen naturgem
die letzteren, z. B. das rheinisch-westflische Kohlensyndikat, das
Schienenkartell u. a. die grere Bedeutung erlangt haben. Aber das
Gemeinsame bleibt immer, da die einzelne Unternehmung als selbstndige
bestehen bleibt.

  [221] $Liefmann$ a. a. O. S. 42.

Einen anderen Karakter tragen die amerikanischen $_trusts_$. Sie
begrnden im Gegensatze zu der blo vertragsmigen Selbstbeschrnkung
der Kartelle eine organische Verbindung, ja eine vllige Verschmelzung.
Entsprechen die Kartelle dem Fderativstaate, so schaffen die _trusts_
den Einheitsstaat. Sie beruhen auf einer besonderen Einrichtung des
englisch-amerikanischen Rechts. Der _trustee_ ist ein Vertrauensmann,
dem ein Vermgen in der Art bertragen wird, da er dessen formeller
Inhaber wird, obgleich er verpflichtet ist, dessen Verwaltung zu
Gunsten einer anderen Person zu fhren[222]. So wird bei einer
Zuwendung von einer Ehefrau das Vermgen einem _trustee_ bertragen,
der es nach eigenem Ermessen zu verwalten und nur die Ertrge an
die Berechtigten abzuliefern hat. Diese Rechtsform, bei der also
das Wesentliche ist, da die Nutzung von der Verwaltung getrennt
wird, hat man auf Aktiengesellschaften in der Weise angewandt, da
die Aktienbesitzer ihre Aktien an einen _trustee_ bertragen, der
dadurch das Recht erhlt, das Stimmrecht in der Generalversammlung
geltend zu machen. Sobald er die Mehrheit der Aktien besitzt, ist die
Generalversammlung eine bloe Form und volle Gewhr geboten, da die
Leitung eine durchaus einheitliche ist, whrend der Erfolg derselben
trotzdem den Beteiligten gewahrt bleibt. Um einen Ersatz der bei dem
_trustee_ hinterlegten Aktien zum Zwecke des Verkehrs zu schaffen,
stellt dieser sogenannte _certificates_ aus, die verkauft werden knnen
und das Recht auf die Dividende bertragen.

  [222] Es ist eine ganz hnliche Einrichtung, wie die altrmische
        _fiducia_.

Ist hiernach die Unterscheidung zwischen Kartellen und Trusts einfach
und leicht, so liegt die Sache schwieriger hinsichtlich der sog.
$Ringe$, $_corners_$ und $Schwnze$. Wenn $Kleinwchter$[223] sie im
Gegensatz zu den Kartellen, denen er, als zur Herstellung der Ordnung
in dem heutigen wirtschaftlichen Chaos dienend, einen legitimen Zweck
beimit, als vorbergehende Vereinigungen von Spekulanten bezeichnet,
welche lediglich den Zweck verfolgen, den Preis eines Artikels
(durch forcierte Aufkufe und dgl.) in die Hhe zu treiben, um den
letzteren sodann mit Gewinn wieder loszuschlagen, so hat hiergegen
$Liefmann$[224] mit Recht eingewandt, da es zunchst verkehrt sei, die
_corners_ und Schwnze mit den Ringen auf gleiche Stufe zu stellen,
da die ersteren nicht eine Vereinigung von Personen, sondern eine
kaufmnnische Manipulation darstellen, whrend man mit Ring die
Personenvereinigung bezeichnet, die diese Manipulation ausfhren.
Die letztere selbst unterscheidet sich nun aber von der Thtigkeit
der Kartelle und Syndikate dadurch, da sie nicht, wie bei diesen,
nur eine Hlfsoperation bei der Produktion und deren Nutzbarmachung
fr die Konsumtion ist, sondern einen vllig selbstndigen Zweck
hat, nmlich durch Einkauf bei normalen und Verkauf bei knstlich
gesteigerten Preisen einen Spekulationsgewinn abzuwerfen, da sie den
Verteilungsproze nicht um einen Schritt weiterfhrt, sondern einen fr
den letzteren bedeutungslosen Vorgang dazwischen schiebt. Wenn sowohl
ein Kartell wie ein Ring Waren aufkauft um sie weiter zu veruern, so
besteht doch der Unterschied darin, da das Kartell eine Vereinigung
der Produzenten selbst ist und der Ankauf und Wiederverkauf nur eine
Form ist, um die Waren in die Hnde der Konsumenten zu bringen, whrend
die Mitglieder des Ringes Fremde sind, die nur zu ihrem Vorteile eine
wirtschaftlich wertlose Zwischeninstanz einschieben. Sind nun auch die
Ringe keineswegs notwendig vorbergehende Vereinigungen, so bringt es
doch die unnatrliche Verteuerung der Waren, auf die sie angewiesen
sind, mit sich, da sie meist von kurzer Dauer sind und dann zerfallen.

  [223] Handwrterb. d. Staatsw., Bd. VI, S. 350.

  [224] a. a. O. S. 124.

                   *       *       *       *       *

Der Zweck dieser Arbeit[225] schliet es aus, eine vollstndige
Darstellung der Wirksamkeit der Unternehmerverbnde zu geben,
vielmehr fallen dieselben in den hier gespannten Rahmen an sich nur
soweit, wie sie in unmittelbare Beziehungen zu den Arbeitern und
deren Vereinigungen treten. Dadurch entfallen also nicht allein die
Anbieterverbnde, bei denen es sich um die Wahrung der Interessen
gegenber den Konsumenten handelt, sondern auch die Abnehmerverbnde
scheiden insoweit aus, wie sie es mit der Beschaffung der Rohstoffe zu
thun haben. Es bleiben deshalb als Gegenstand unserer Errterung nur
$diejenigen Abnehmerverbnde, die das Verhltnis zu den Arbeitern zur
Aufgabe haben$.

  [225] Vgl. Vorwort.

Lediglich, um einen Ueberblick ber die gewaltige Entwickelung der
Unternehmerverbnde zu geben, sollen die wichtigsten derselben
aufgezhlt werden. Das erscheint auerdem aus dem Grunde angemessen,
weil es die Ausnahme bildet, da ein Verband ausschlielich die
Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern verfolgt, vielmehr in der
Regel die letztere Aufgabe von Verbnden bernommen wird, die zugleich
noch eine andere Thtigkeit ausben, insbesondere die Beschaffung
der Rohstoffe, den Absatz der Erzeugnisse oder die Beeinflussung der
Gesetzgebung und Verwaltung bezwecken. Gerade aus diesem Grunde wrde
es, um eine vollstndige Uebersicht der fr uns in Betracht kommenden
Einrichtungen zu geben, erforderlich sein, die Statuten aller dieser
Vereinigungen daraufhin zu prfen, ob sie jenes Gebiet berhren. Das
ist schon deshalb nicht ausfhrbar, weil meist diese Statuten geheim
gehalten werden[226]; um so mehr aber ist es am Platze, die Verbnde
wenigstens aufzuzhlen, um das Gebiet zu bezeichnen, aus dem eine
Ergnzung des hier zusammengestellten Materials am leichtesten mglich
sein wird.

  [226] $Brentano$ schreibt mir: Das Material ber Organisationen der
        Arbeitgeber ist weit schwerer zugnglich, als das ber
        Organisationen der Arbeiter. Jene sind heute die wahren geheimen
        Gesellschaften.

Dagegen werde ich diejenigen Vereinigungen, die als besondere
Aufgabe die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern betrachten,
ausfhrlicher behandeln und das einschlgige Material, soweit mir
dessen Beschaffung gelungen ist, wiedergeben.

Eine Sonderstellung nehmen, wie unter den Arbeitervereinen so auch
unter den Unternehmerverbnden die deutschen Buchdrucker ein, da sie
dem Ideale der Herstellung eines befriedigenden Verhltnisses zwischen
beiden Gruppen oder gar einer gemeinsamen Organisation bis jetzt
bei weiten am nchsten gekommen sind. Es ist deshalb angezeigt, den
$Deutschen Buchdruckerverein$ ausfhrlicher zu behandeln.


                            II. Deutschland.

       A. Uebersicht der bestehenden Interessenten-Vereinigungen.

                       a) $Allgemeine Verbnde$.


1. Die lteste und umfassendste Gesamtvertretung des deutschen Handels
und der deutschen Industrie bildet der $deutsche Handelstag$, der am
12. Mai 1861 in Heidelberg gegrndet ist und den Zweck verfolgt, die
gemeinsamen Interessen des deutschen Handels- und Industriestandes zur
Geltung zu bringen.

2. Eine hnliche Aufgabe stellt sich der $Verein zur Wahrung der
wirtschaftlichen Interessen von Handel und Gewerbe$ in Berlin;
er bezweckt den Schutz der auf dem mobilen Kapitale beruhenden
Erwerbsthtigkeit. Mitgliederbestand 650.

3. Auf die Industrie allein beschrnkt seinen Wirkungskreis die
mchtigste heute in Deutschland bestehende Unternehmerorganisation,
der $Zentralverband Deutscher Industrieller$. Er verdankt seine
Entstehung der in der Mitte der 70er Jahre hervortretenden Opposition
gegen die damals herrschende Freihandelspolitik. Der Abg. v.
$Kardorff$, der durch seine Schrift: Gegen den Strom zuerst offen
die Forderung der Rckkehr zum Schutzzollsystem erhoben hatte, berief
auf den 14. Dezember 1875 eine Versammlung nach Berlin, die sich der
weiteren Agitation unterzog, und schon am 15. Februar 1876 wurde
der Zentralverband Deutscher Industrieller endgltig begrndet.
Er bezweckt nach den Statuten die Wahrung der industriellen
und wirtschaftlichen Interessen des Landes und Befrderung der
nationalen Arbeit. Als wesentlichstes Mittel zur Erreichung dieses
Zweckes wird die Aufgabe bezeichnet, die vereinzelt bestehenden
industriellen Vereinigungen unter sich in Verbindung zu bringen und
denselben als ein durch seine Organisation krftiges Zentralorgan zur
Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen zu dienen. Die Thtigkeit des
Verbandes soll sich insbesondere beziehen 1. auf die wirtschaftliche
Gesetzgebung des Reiches beziehungsweise der Einzelstaaten; 2. auf
den Abschlu gnstiger Handels- und Schiffahrtsvertrge; 3. auf
die Vervollstndigung der Kommunikationsmittel, insonderheit der
Kanalbauten, auf die Besserung des Betriebes auf denselben und die
Vereinfachung und gnstigere Gestaltung der Tarife; 4. auf Regelung der
Arbeiterverhltnisse; 5. auf das Erschlieen neuer Bezugsquellen und
Absatzwege; 6. auf die Untersttzung und Einfhrung fr gut erkannter
neuer Erfindungen; 7. auf die Aufklrung der ffentlichen Meinung ber
die gemeinsamen Interessen der Produzenten und Konsumenten; 8. auf
die Grndung solcher Einrichtungen, welche geeignet erscheinen, die
materielle Lage der gesamten deutschen Industrie zu verbessern.

Dem Verbande knnen als Mitglieder beitreten Vereine, welche
wirtschaftliche, technische und kaufmnnische Zwecke verfolgen,
Handels- und Gewerbekammern und hnliche Verbindungen,
Erwerbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen. Organe sind
das Direktorium, der Ausschu und die Delegiertenversammlung.
Litterarisches Organ ist die von Dr. $Steinmann-Bucher$ herausgegebene
Deutsche Industriezeitung. Daneben hat nach Zeitungsnachrichten
der Verband im Jahre 1898 die Berliner Neuesten Nachrichten zu
Eigentum erworben. Die Beitrge, nach denen sich das Stimmrecht
bemit, werden durch Selbsteinschtzung festgesetzt, drfen aber
nicht unter 30 Mk. betragen[227]. Die von dem Verbande vertretene
sozialpolitische Richtung ist karakterisiert durch den Namen seines
einflureichsten Mitgliedes, Freiherrn v. $Stumm$. Er bezeichnet
ausdrcklich als seine Aufgabe auch die Frderung des Wohles der
Arbeiter, aber er bekmpft Bestimmungen, die ohne Bercksichtigung
der thatschlichen Gestaltung, ersonnen und gesttzt von theoretischen
Meinungen, geeignet sind, die Beziehungen zwischen Unternehmern und
Arbeitern zu verschlechtern[228]. Demgem hat der Verband in seiner
Ausschusitzung am 25. Mai 1897 sich auch gegen die Regierungsvorlage
ber die Organisation des Handwerks erklrt mit der Begrndung, da
die gesetzliche Organisation und Mitwirkung der Gesellen bei den
Vertretungskrperschaften des Handwerks von wirtschaftlichen und
sozialpolitischen Gesichtspunkten aus fr in hohem Mae bedenklich und
fr einen Fehler zu erachten sei. Whrend der Verbund im allgemeinen
mit den landwirtschaftlichen Interessenkreisen Fhlung zu halten sucht,
ist seit Begrndung des Bundes der Landwirte dieses Verhltnis sehr
khl geworden, und in der genannten Ausschusitzung gab die Bestimmung
in dem Programme des Bundes, da er das Ausbeutungssystem des
spekulativen und internationalen Grokapitals, sowie eine einseitige
ungerechte Bevorzugung des Grokapitals berhaupt bekmpfe, zu
scharfen Ausfllen seitens des Referenten Bueck Veranlassung.

  [227] Zur Zeit ist erster Vorsitzender Kommerzienrat Th. $Haler$ in
        Augsburg, erster Stellvertreter Geh. Finanzrat H. $Jenke$ in
        Essen, Direktor der $Krupp$'schen Werke, zweiter Stellvertreter
        Generalkonsul E. $Russel$, Inhaber der Diskontgesellschaft.
        Generalsekretr ist der Abgeordnete Dr. A. $Bueck$-Berlin.

  [228] Vgl. Deutsche Industriezeitung Nr. 11 vom Juni 1897.

Obwohl der Verband anfangs autonome Zolltarife begnstigte, ist
er doch in den letzten Jahren energisch fr die Handelsvertrge
eingetreten; auch hierdurch hat sich das Bundesverhltnis gegenber den
landwirtschaftlichen Interessenkreisen gelockert.

Der Verband zhlte nach dem im August 1897 verffentlichten Verzeichnis
insgesamt 441 Mitglieder, unter denen sich 20 Handelskammern, 7
Berufsgenossenschaften und 46 Vereine und Verbnde befanden. Mit
Manahmen zur Gestaltung des Verhltnisses zwischen Unternehmern und
Arbeitern hat sich der Verband bisher nicht befat, da er dies als
eine Angelegenheit der einzelnen Mitglieder, insbesondere der ihm
angehrenden Vereine betrachtet.

4. Da der Zentralverband nur die ganz groen Unternehmungen umfat
und schon durch die Hhe seiner Beitrge die kleineren Geschftsleute
ausschliet, aber selbst die mittleren Betriebe sich in die zweite
Linie geschoben fhlen, so tauchte nach Grndung des Bundes der
Landwirte der Plan auf, eine hnliche allgemeine Interessenvertretung
auch fr die Industrie zu schaffen. Diesem Gedanken verdankt der $Bund
der Industriellen$ seine Entstehung.

Der Bund wurde im November 1895 gegrndet und hat nach dem
Geschftsberichte fr das Geschftsjahr 1896/97 seine Mitgliederzahl
von ursprnglich 900 auf 1500 gesteigert; in der Generalversammlung
vom 10. Oktober 1898 wurde ein weiterer Zuwachs von 600 Mitgliedern
berichtet. Der Verband bezweckt nach seinen Statuten die Wahrung
der gemeinsamen Interessen der deutschen Industrie, sowie ein
Zusammenwirken in allen die deutsche Industrie betreffenden Fragen.
Ordentliche Mitglieder knnen sein: 1. Personen, die in selbstndiger
Stellung einem industriellen Betriebe in Deutschland angehren oder
angehrt haben, selbstndige Ingenieure und Chemiker, 2. alle in
Deutschland bestehenden industriellen Betriebe, 3. industrielle
Vereine und Verbnde. Der Jahresbeitrag beluft sich nach der Anzahl
der Beamten und Arbeiter auf 5 bis 150 Mk.; der Mindestbeitrag ist
so niedrig bemessen, um auch dem Kleinbetriebe die Beteiligung zu
ermglichen. Organe sind Vorstand, Ausschu und Generalversammlung.
Bekanntmachungen erfolgen in einer Reihe von Zeitungen verschiedener
politischer Richtungen, wie denn berhaupt der Verband politisch
neutral sein und lediglich wirtschaftliche Zwecke verfolgen will.

Der Verband besitzt auer einem Zentralbureau[229] ein Syndikat zur
Erteilung von Auskunft, insbesondere Rechtsrat, ein industrielles
Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten, eine Zentralstelle
zur Handhabung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und
eine Bundesstelle zur Vorbereitung neuer Handelsvertrge[230].
Ferner bestehen besondere Kommissionen 1. auf dem Gebiete der
sozialpolitischen Gesetzgebung, insbesondere zur Reform der
Arbeiterversicherungsgesetze, 2. zur Frderung von Verkehrswegen,
insbesondere von Eisenbahnen und Wasserstraen, 3. zur Reorganisation
der Handelskammern im Sinne einer besonderen Vertretung der Industrie
durch Errichtung von Industriekammern, 4. zur Organisation der
Arbeitgeber behufs Abwehr von Arbeitseinstellungen und zur Errichtung
von Arbeitsnachweisen.

Abgesehen von den schon hieraus ersichtlichen Angelegenheiten hat der
Bund sich bisher beschftigt mit der Reform des Handelsgesetzbuches
und der Invalidittsversicherung, mit der Gewerbeordnungsnovelle,
der Herstellung eines Seekanals von Stettin nach Berlin und der
Pariser Weltausstellung, hauptschlich aber mit der Organisation der
Arbeitgeber und der Schaffung einer Streikversicherung, ber die an
anderer Stelle[231] Nheres mitzuteilen ist.

Hinsichtlich der sozialpolitischen Richtung bestehen innerhalb
des Verbandes zwei entgegengesetzte Strmungen, die u. a. in
der Generalversammlung vom 10. Oktober 1898 bei der Behandlung
des Arbeitsnachweises zum Ausdrucke kamen. Die hauptschlich
von O. $Weigert$, dem Begrnder der _Industria_, vertretene
sozialreformerische Gruppe erklrte sich fr Gleichberechtigung von
Unternehmern und Arbeitern bei Organisation der Arbeitsnachweise,
fand aber einen scharfen Gegensatz bei den beiden Referenten, dem
Generalsekretr des Arbeitgeberverbandes Hamburg-Altona, Dr. $Mrtens$
und dem Fabrikbesitzer Dr. $Kunath$, sowie dem Generalsekretr
des Verbandes der Berliner Metallindustriellen, $Nasse$, die den
Arbeitsnachweis ausschlielich fr die Unternehmer in Anspruch nahmen.
Schlielich begngte man sich mit einer nichtssagenden Resolution.
Uebereinstimmend aber beabsichtigt man, der Frage einer Organisation
der Arbeitgeber die grte Aufmerksamkeit zu widmen.

5. Einen beschrnkteren Wirkungskreis, als die unter 3 und 4 erwhnten
Verbnde, hat der in Kln bestehende $Haftpflicht-Schutzverband
Deutscher Industrieller$ mit 226 Mitgliedern. Derselbe bezweckt
lediglich Beschrnkung der Haftpflicht auf ein der Billigkeit
entsprechendes Ma.

  [229] Derzeitiger Vorsitzender ist Kommerzienrat H. $Wirth$ in Berlin;
        Generalsekretr ist Dr. W. $Wendlandt$.

  [230] Nicht zu verwechseln mit der allgemeinen Zentralstelle zur
        Vorbereitung von Handelsvertrgen, an welcher der Bund die
        Beteiligung abgelehnt hat.

  [231] Siehe unten S. 542.


            b) $Organisationen einzelner Berufszweige$[232].

Der Zweck dieser Organisationen ist fast berall ganz allgemein
die Frderung der Interessen des betreffenden Gewerbes; nur wenige
beschftigen sich mit dem Verhltnisse zu den Arbeitern. Diese
Vereinigungen werden an anderer Stelle[233] eingehender errtert
werden; die brigen bedrfen lediglich einer Aufzhlung[234].

  [232] Diejenigen Vereinigungen, die sich ausschlielich mit der
        Regelung der Produktion und der Preise beschftigen, also
        die $Kartelle$ im eigentlichen Sinne, habe ich aus den oben
        angegebenen Grnden unerwhnt gelassen. Mit ihnen hat sich der
        Verein fr Sozialpolitik in seiner am 28./29. September 1894
        in Wien abgehaltenen Generalversammlung eingehend beschftigt
        auf Grund einer Zusammenstellung ausfhrlichen Materials ber
        10 deutsche und 5 auslndische Kartelle im XL. Bande der
        Vereinsschriften. Ueber die Kartellbewegung in Deutschland
        in den Jahren 1891-1897 finden sich in Anschlu an eine von
        $Gromann$ in Schmoller's Jahrbuch, N. F. XV, 238 ff. gegebene
        Darstellung einige weitere Notizen von $Calwer$ in der Sozialen
        Praxis, Nr. 34 vom 20. Mai 1897, nach der die Gesamtzahl von
        1891 bis Mrz 1897 von 153 auf 196 gewachsen war, doch weist der
        Verfasser mit Recht darauf bin, da nicht die Anzahl, sondern
        nur die Ausdehnung des Geschftsbereiches einen Anhaltspunkt fr
        die Entwickelung des Kartellwesens bietet.

  [233] Vgl. unten S. 533.

  [234] Ich habe die folgenden Angaben zum grten Teile der
        Zusammenstellung von $van der Borght$ im Handw. der Staatsw.,
        VI, 357 ff. entnommen. Zu den Interessentenvereinigungen
        gehren auch die Handelskammern, die in den meisten
        Staaten gesetzlich organisiert sind und die auf Grund des
        Unfallversicherungsgesetzes gebildeten Berufsgenossenschaften.
        Beide Arten entfallen aus dem Rahmen dieser Arbeit.

Fr $Berg$- und $Httenwesen$ bestehen zunchst sechs berg- und
httenmnnische Vereine: 1. in Essen fr den Oberbergamtsbezirk
Dortmund mit mehr als 120 beteiligten Werken, 2. in Kattowitz fr
Oberschlesien (etwa 50 Mitglieder), 3. in Aachen fr den Bergbaubezirk
Aachen (20 Mitglieder), 4. in Waldenburg fr Niederschlesien (50
Mitglieder), 5. in Siegen fr den Bezirk Siegen (40 Mitglieder), 6. in
Braunfels fr die Lahn- und Dillbezirke. Insbesondere der Dortmunder
Verein hat in die groe Streikbewegung des Jahres 1889 energisch
eingegriffen. Der Aachener Verein hat als Organ die Mitteilungen, der
oberschlesische die Zeitschrift, der Dortmunder das Blatt Glckauf.

Fr $Braunkohlenbergbau$ wirken zwei Vereine: 1. der
Deutsche Braunkohlenindustrieverein in Halle a. S., der die
Deutsche Kohlenzeitung herausgiebt, 2. der Magdeburger
Braunkohlenbergbauverein in Schnebeck. Er hebt in seinen Statuten
ausdrcklich als Ziel hervor die Stellungnahme gegenber berechtigten
und unberechtigten Arbeiterbewegungen[235].

  [235] Vgl. unten S. 547.

Fr $Salzbergwerke$ und $Salinen$ besteht ein Verein Deutscher
Salinen- und Salzbergwerke.

In der $Eisenindustrie$ giebt es auer einigen jngeren lokal
begrenzten Vereinigungen, wie dem Verein zur Wahrung der Interessen
der Siegerlnder Eisenindustrie, dem Verbande der Eisenindustriellen
von Hamburg und Umgegend und dem Verein Berliner Eisengieereien und
Maschinenfabriken, von denen namentlich die beiden letzteren zugleich
Antistreikvereine sind, folgende Verbnde fr das ganze Reichsgebiet:
1. Der Verein Deutscher Eisengieereien mit 160 beteiligten Werken
in 8 Gruppen. Organ ist die Vereinskorrespondenz; 2. der Verband
Deutscher Eisengieereien fr Baugu߫; 3. der Verein Deutscher Eisen-
und Stahlindustrieller (320 Mitglieder); 4. der Verein Deutscher
Eisenhttenleute in Dsseldorf (1220 Mitglieder). Vereinszeitschrift
Stahl und Eisen.

Die in der $Metallindustrie$ bestehenden Einzelvereine sind
zusammengefat zu dem Gesamtverbande Deutscher Metallindustrieller in
Berlin. Er bezweckt einerseits die werkthtige Frderung des Wohles
der Arbeiter, andererseits die Abwehr von Arbeiterbestrebungen, die
darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen in den Betrieben der
Metallindustrie einseitig vorzuschreiben[236].

  [236] Vgl. unten S. 548.

Der Verein Deutscher $Nadelfabrikanten$ in Aachen mit 23 Mitgliedern
bezweckt vorzugsweise Durchfhrung des Muster- und Markenschutzes.

Die $Maschinenfabrikanten$ besitzen den Verein Deutscher
Maschinenbauanstalten in Dsseldorf. Daneben besteht der Verein
Bielefelder Maschinenfabrikanten und der Verein Deutscher
Nhmaschinenfabrikanten in Dresden.

Die $Schiffswerfte$ haben einen Verein Deutscher Schiffswerfte mit 18
Mitgliedern.

Fr die $Kratzenfabriken$ besteht ein Ausschu der Deutschen
Kratzenfabrikanten in Aachen.

Die $Uhrenindustrie$ besitzt den Zentralverband der Deutschen
Uhrenindustrie in Berlin mit 56 Vereinen. Organ ist das Allgemeine
Journal der Uhrmacherkunst.

Auf dem Gebiete der $chemischen Industrie$ ist zu nennen der Verein
zur Wahrung der Interessen der chemischen Industrie Deutschlands in
Berlin mit 212 ordentlichen und 149 auerordentlichen Mitgliedern.

Die $Seifenfabrikanten$ besitzen eine Vereinigung der
rheinisch-sddeutschen Verbnde Deutscher Seifenfabrikanten in
Bischweiler mit 300 Mitgliedern.

Fr die $keramische$ Industrie besteht ein Verein fr das
Tpferei-Gewerbe in Dresden und der Verband keramischer Gewerbe in
Koburg mit 100 Mitgliedern. Organ ist der Sprechsaal.

Die $Glasindustrie$ besitzt einen Verband der Glasindustriellen
Deutschlands in Berlin.

Die Einzelvereine in der $Lederindustrie$ haben sich
zusammengeschlossen zu einem Zentralverein der Deutschen
Lederindustrie.

Von den in der $Textilindustrie$ bestehenden zahlreichen Vereinen
sollen hier nur genannt werden der Zentralverein Deutscher
Wollwarenfabrikanten und der Zentralverband der Stickereiindustrie in
Sachsen in Plauen i. V. mit 1800 Mitgliedern.

Fr die $Schirmfabrikation$ besteht ein Verband Deutscher
Schirmfabrikanten mit 170 Mitgliedern, der eine Untersttzungskasse
fr hlfsbedrftige Arbeiter besitzt.

Fr die $Mbelfabrikation$ besteht in Mainz der Mbelfabrikanten- und
Meisterverband.

In der $Papierindustrie$ bestehen der Verein Deutscher
Papierfabrikanten in Mainz und der Deutsche Papierverein in Berlin
mit 600 Mitgliedern.

Die $Brauerei$- und $Malzindustrie$ besitzt eine Reihe lokaler
Vereinigungen, von denen die grte der Verein Versuchs- und
Lehranstalt fr Brauerei mit 1500 Mitgliedern ist.

Die $Spiritusindustrie$ besitzt einen umfassenden Verband in dem
Verein der Spiritusinteressenten in Deutschland mit 2300 Mitgliedern.
Organ ist die Zeitschrift fr Spiritusindustrie.

Fr die $Mhlenindustrie$ besteht der Verband Deutscher Mller in
Berlin, der die Zeitschrift Die Mhle herausgiebt.

Fr die $Zuckerindustrie$ besteht der Verein Deutscher
Zuckerraffinerien und der Verein fr die Rbenzuckerindustrie
Deutschlands.

Fr die $Chokoladenindustrie$ besteht der Verband Deutscher
Chokoladenfabrikanten.

Die $Tabakindustrie$ besitzt eine Gesamtvereinigung in dem Deutschen
Tabakverein, der durch Verschmelzung des Vereins der Deutschen
Tabakfabrikanten und -Hndler mit der Vereinigung Deutscher Tabak-
und Zigarren-Industriellen am 29. Mai 1892 in Kassel gegrndet wurde.

Am 20. Mai 1895 hat sich in Berlin der Deutsche Straen- und
Kleinbahn-Verein und am 18. November 1896 der Verband der Deutschen
Korkindustriellen gebildet.

Endlich ist zu nennen der Verein Deutscher $Mineralwasserfabrikanten$.

Eine Sonderstellung nimmt ein der am 30. April 1825 gegrndete
$Brsenverein der Deutschen Buchhndler$ in Leipzig, insofern
seine Wirksamkeit sich nicht auf Deutschland beschrnkt, sondern
einen internationalen Karakter dadurch erhielt, da von seinen 2700
Mitgliedern nur etwa 2200 in Deutschland, die brigen im Auslande
wohnen.

Dagegen beschrnkt der Zentralverein Deutscher Kolportagebuchhndler
in Berlin sich auf Deutschland.

Die $Kleinhndler$ besitzen eine groe Anzahl von Vereinen, die seit
1888 verbunden sind in dem Zentralverband kaufmnnischer Verbnde
und Vereine Deutschlands, der seit 1892 die Firma Zentralverband
Deutscher Kaufleute fhrt und in Leipzig seinen Sitz hat. Der Verband,
der 110 Vereine mit 6795 Mitgliedern umfat, richtet seine Bestrebungen
vorzugsweise gegen Grobazare, Konsumvereine, Hausierhandel,
Detailreisen u. dgl.

Die Mehrzahl der Vereine der Gasthofsbesitzer ist zusammengefat in
dem Deutschen Gastwirtschaftsverbande mit 203 Vereinen und 17000
Mitgliedern in Berlin. Organ ist Das Gasthaus.

Zu den Unternehmervereinigungen gehren auch die $Innungen$[237].
Unter der Herrschaft der liberalen Wirtschaftslehre, wie sie seit
der Mitte unseres Jahrhunderts bis zur Mitte der 70er Jahre bestand,
war man diesen Bildungen des Mittelalters sehr abgeneigt, und so
lie die Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 sie freilich bestehen,
suchte aber ihre Bedeutung mglichst zu vermindern, insbesondere
nahm man ihnen den $Zwangskarakter$, indem man den Gewerbebetrieb
von der Zugehrigkeit zu einer Innung unabhngig machte und den
jederzeitigen Austritt gestattete, whrend man zugleich die frhere
$Geschlossenheit$ dadurch beseitigte, da die Innungen jeden aufnehmen
muten, der die statutarischen Bedingungen erfllte. Dabei darf ein
$Befhigungsnachweis$ nur hinsichtlich der Fhigkeit zur selbstndigen
Ausfhrung der gewhnlichen Arbeiten des Gewerbes, von Personen aber,
die das Gewerbe seit mindestens einem Jahr selbstndig ausben,
berhaupt nicht gefordert werden. Endlich ist die Innung hinsichtlich
ihrer Verwaltung der Aufsicht der Gemeindebehrde unterstellt.

  [237] Die mit den Innungen verbundenen Gesellenausschsse sind an
        anderer Stelle zu erwhnen. Vgl. unten S. 692.

Auch die $neueren$ Innungen, deren Bildung im Gesetze zugelassen war,
sind sehr knapp in 8 Paragraphen behandelt; als ihr Zweck ist lediglich
bezeichnet die Frderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen.

Seit Mitte der 70er Jahre machte sich der Umschwung in den
volkswirtschaftlichen Anschauungen dahin geltend, da man den
Wirkungskreis der Innungen immer mehr erweiterte, bis das Gesetz vom
26. Juli 1897 sogar den gesetzlichen Zwang einfhrte.

Nach diesem Gesetze sind den Innungen als $Aufgaben$ zugewiesen:
1. die Pflege des Gemeingeistes sowie die Aufrechterhaltung und
Strkung der Standesehre unter den Mitgliedern; 2. die Frderung eines
gedeihlichen Verhltnisses zwischen Meistern und Gesellen sowie die
Frsorge fr das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis; 3. die Regelung
des Lehrlingswesens und die Frsorge fr die technische, gewerbliche
und sittliche Ausbildung der Lehrlinge; 4. die Entscheidung von
Streitigkeiten zwischen den Mitgliedern und den Lehrlingen.

Die Innungen drfen aber ihre Wirksamkeit noch auf andere den
Mitgliedern gemeinsame gewerbliche Interessen ausdehnen, insbesondere
auf: 1. Veranstaltungen zur Frderung der gewerblichen, technischen und
sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge; 2. Gesellen-
und Meisterprfungen; 3. Grndung von Kassen zur Untersttzung der
Mitglieder und deren Angehrigen, ihrer Gesellen, Lehrlinge und
Arbeiter in Fllen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfhigkeit
oder sonstiger Bedrftigkeit; 4. Errichtung von Schiedsgerichten zur
Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen oder
Arbeitern; 5. Einrichtung eines gemeinschaftlichen Geschftsbetriebes.

Den Innungen ist das Recht der juristischen Persnlichkeit beigelegt.
$Mitglieder$ knnen nur solche Personen werden, welche entweder das
betreffende Gewerbe selbstndig betreiben oder betrieben haben oder
in einem dem Gewerbe angehrigen Grobetriebe als Werkmeister oder
in hnlicher Stellung beschftigt sind oder gewesen sind, und die
in landwirtschaftlichen oder gewerblichen Betrieben gegen Entgelt
beschftigten Handwerker.

Die Errichtung einer $Zwangsinnung$ mu auf Antrag der Beteiligten
angeordnet werden, sobald 1. die Mehrheit der beteiligten
Gewerbetreibenden der Einfhrung des Zwanges zustimmt; 2. der
Bezirk der Innung so begrenzt ist, da kein Mitglied durch die
Entfernung seines Wohnortes vom Sitze der Innung behindert wird, am
Genossenschaftsleben teilzunehmen und die Innungseinrichtungen zu
benutzen; 3. die Zahl der im Bezirke vorhandenen beteiligten Handwerker
zur Bildung einer lebensfhigen Innung ausreicht. $Mitglieder$ der
Zwangsinnung sind kraft Gesetzes alle diejenigen, die das Gewerbe,
fr das die Innung errichtet ist, als stehendes Gewerbe selbstndig
betreiben, mit Ausnahme des fabrikmigen Betriebes; auch knnen
solche Kleinbetriebe ausgeschlossen werden, in denen der Regel nach
weder Gesellen noch Lehrlinge gehalten werden. Der $Wirkungskreis$
der Zwangsinnung ist im allgemeinen derjenige der freien Innung, nur
knnen die Mitglieder zur Teilnahme an Untersttzungseinrichtungen mit
Ausnahme der gesetzlichen Krankenkassen nicht gezwungen werden, und
auerdem darf die Innung gemeinsame Geschftsbetriebe nicht errichten,
mu sich vielmehr hinsichtlich der Veranstaltungen zur Frderung
der gemeinsamen, gewerblichen und wirtschaftlichen Interessen der
Mitglieder, wie Vorschukassen, gemeinsame Ein- und Verkaufsgeschfte
u. dgl., darauf beschrnken, sie anzuregen und aus dem angesammelten
Vermgen zu untersttzen, whrend Beitrge zu diesem Zwecke nicht
erhoben werden drfen. Die Innung darf ferner ihre Mitglieder in der
Festsetzung der Preise ihrer Waren oder Leistungen oder in der Annahme
von Kunden nicht beschrnken; die Entwickelung der Zwangsinnung zum
Kartell ist mithin verboten.

Fr alle oder mehrere derselben Aufsichtsbehrde unterstehende
Innungen kann ein gemeinsamer Innungsausschu gebildet werden, dem die
Vertretung der gemeinsamen Interessen der beteiligten Innungen obliegt
und besondere Rechte und Pflichten dieser Innungen bertragen werden
knnen. Dem Ausschusse kann durch die Zentralbehrde das Recht der
juristischen Persnlichkeit verliehen werden.

Zur Vertretung der Interessen des Handwerks ihres Bezirkes sind
durch Verfgung der Landeszentralbehrde $Handwerkerkammern$ zu
errichten. Die $Mitglieder$ werden durch die Handwerkerinnungen und
diejenigen Gewerbevereine und sonstigen Vereinigungen, welche die
Frderung der gewerblichen Interessen des Handwerks verfolgen und
mindestens zur Hlfte aus Handwerkern bestehen, gewhlt. $Aufgaben$
der Kammer sind 1. die Regelung des Lehrlingswesens; 2. Ueberwachung
der bezglichen Vorschriften; 3. Mitteilungen und Erstattung von
Gutachten an die Behrden; 4. Beratung von Wnschen und Antrgen,
welche die Verhltnisse des Handwerks berhren, sowie Erstattung von
Jahresberichten hierber; 5. Bildung von Prfungsausschssen fr
Gesellenprfungen sowie von Beschwerdeinstanzen. Die Kammern sollen
in allen wichtigen, die Gesamtinteressen des Handwerks oder einzelner
Zweige desselben berhrenden Angelegenheiten gehrt werden. Sie sind
befugt, Veranstaltungen zur Frderung der gewerblichen, technischen und
sittlichen Ausbildung der Meister, Gesellen und Lehrlinge zu treffen,
sowie Fachschulen zu errichten und zu untersttzen. Die Innungen und
Innungsausschsse mssen den Anordnungen der Kammern Folge leisten. Fr
jede Kammer ist ein $staatlicher Kommissar$ zu bestellen, der bei allen
Verhandlungen zuzuziehen ist und das Recht hat, die gefaten Beschlsse
mit aufschiebender Wirkung zu beanstanden.

Innungen, welche nicht derselben Aufsichtsbehrde unterstehen, knnen
zu $Innungsverbnden$ zusammentreten. Diese haben die Aufgabe, zur
Wahrnehmung der Interessen der in ihnen vertretenen Gewerbe die
Innungen, Innungsausschsse und Handwerkerkammern in der Verfolgung
ihrer gesetzlichen Aufgaben, sowie die Behrden durch Vorschlge und
Anregungen zu untersttzen. Sie sind befugt, den Arbeitsnachweis zu
regeln, Fachschulen zu errichten und zu untersttzen sowie fr die
Mitglieder der Innungen und deren Angehrige Kassen zur Untersttzung
in Fllen der Krankheit, des Todes, der Arbeitslosigkeit oder sonstiger
Bedrftigkeit zu errichten. Durch Beschlu des Bundesrates kann den
Innungsverbnden das Recht der juristischen Persnlichkeit beigelegt
werden.

Endlich hat die deutsche Unfallversicherung in den
$Berufsgenossenschaften$[238] Unternehmervereinigungen geschaffen,
denen alle Beteiligten kraft Gesetzes angehren. Die Genossenschaften
haben das Recht der juristischen Persnlichkeit und zerfallen in
der Regel in rtlich abgegrenzte Sektionen mit einer gewissen
Selbstndigkeit. Ihre wichtigste $Aufgabe$ ist die Feststellung
der Entschdigungen der Versicherten oder ihrer Angehrigen.
Gegen dieselbe ist Berufung an das Schiedsgericht mit Rekurs
an das Reichsversicherungsamt zulssig. Daneben aber haben die
Genossenschaften die Befugnisse, Vorschriften zur Verhtung von
Unfllen zu erlassen und deren Befolgung durch Beauftragte zu
berwachen, sowie Ordnungsstrafen zu verhngen. Die Mitglieder mssen
nicht allein diesen Anordnungen Folge leisten und den Beauftragten
den Zutritt zu ihren Betriebssttten gestatten, sowie ihre Bcher und
Listen vorlegen, sondern haben ferner sowohl bei einem Unfalle die
erforderliche Auskunft zu geben als auch jhrlich Listen einzureichen,
aus denen die beschftigten Personen und die von ihnen verdienten Lhne
und Gehlter zu ersehen sind. Die Genossenschaftsvorstnde haben von
der ihnen bertragenen Macht einen ausgiebigen Gebrauch gemacht, und
vielfach ist von den Unternehmern darber geklagt, da diese aus ihren
eigenen Reihen hervorgegangenen Organe an Strenge und Schneidigkeit
hinter staatlichen Behrden nicht zurckstnden.

  [238] Die Beteiligung der Arbeiter an den Aufgaben der
        Berufsgenossenschaften ist an anderer Stelle zu erwhnen. Vgl.
        unten S. 690.

Die Einrichtung der Berufsgenossenschaften ist von groer prinzipieller
Bedeutung, insofern sie den ersten Versuch der Neuzeit darstellt, die
Organisation des gewerblichen Lebens mittels gesetzlichen Zwanges
durchzufhren. Da man bei ihrer Einfhrung die Absicht hatte, ihre
Wirksamkeit nicht auf die Unfallversicherung zu beschrnken, ergiebt
sich schon aus der die Grundlage der ganzen Arbeiterversicherung
bildenden kaiserlichen Botschaft vom 17. November 1881, wenn dort
der engere Anschlu an die realen Krfte des Volkslebens und das
Zusammenfassen der letzteren in der Form korporativer Genossenschaften
unter staatlichem Schutz und staatlicher Frsorge als der Weg
bezeichnet wird, den Aufgaben des christlichen Volkslebens gerecht zu
werden. Noch deutlicher ist dies ausgesprochen in der Begrndung des
Entwurfes vom 8. Mai 1882, wenn es dort im Anschlu an die Ausfhrung,
da die Gesamtheit der als notwendig erkannten wirtschaftlichen
und sozialen Reformen nur mit Hlfe einer genossenschaftlichen
Organisation der Industrie und des Gewerbes durchgefhrt werden knne,
weiter heit: Die Organisation wird demnchst unschwer auch die fr
die Lsung der greren auf diesem Gebiete vorliegenden Aufgaben
erforderliche weitere Ausbildung erhalten knnen.

Zunchst beabsichtigte man, ihnen die Invaliditts- und
Altersversicherung zu bertragen. Nachdem dies aufgegeben ist,
indem man vielmehr besondere territoriale Anstalten schuf, sind
die Berufsgenossenschaften vielfach als eine verfehlte Schpfung
angegriffen, whrend die industriellen Kreise mit groer
Entschiedenheit an ihnen festhalten, indem sie fhlen, da es sich hier
um eine Einrichtung handelt, die fr die Entwickelung der Industrie
von der hchsten Bedeutung ist. Diese Bedeutung besteht eben in dem
organisatorischen Grundgedanken, in der gesetzlichen Zusammenfassung
der einzelnen Industriezweige zu lebendigen Organismen, die imstande
sind, Aufgaben zu erfllen, die ber die Machtsphre sowohl der
Einzelnen wie der freiwilligen Vereinigungen hinausgehen.

Zweifellos handelt es sich bei den Berufsgenossenschaften um ein
Prinzip von der hchsten Wichtigkeit fr unser wirtschaftlich-soziales
Leben, aber in der Beschrnkung auf die Unfallversicherung gleichen sie
einem Mantel, der, fr eine viel korpulentere Person bestimmt, jetzt
viel zu weit ist und die Glieder seines Trgers lose umschlottert. Sie
bilden einen Apparat, der im Verhltnisse zu den gestellten Aufgaben
viel zu umfangreich und kostspielig ist, und wenn es nicht gelingt,
die geschaffene Form mit Inhalt zu fllen, so wird es kaum gelingen,
die Einrichtung auf die Dauer zu erhalten. Das Ziel mu deshalb
darin bestehen, den Grundgedanken der staatlichen Organisation des
gewerblichen Lebens wieder aufzugreifen und die Berufsgenossenschaften
zu Trgern dieser Organisation zu machen.


                     B. Arbeitgeber-Schutzverbnde.

Liegt bei den hier aufgefhrten und hnlichen Unternehmerverbnden der
Zweck zunchst allgemein in der Frderung der Interessen der Mitglieder
und des ganzen Gewerbes, so da der Gegensatz zu den Arbeitern
entweder berhaupt nicht hervortritt oder, wie bei einigen derselben
hervorgehoben wurde, freilich unter den Aufgaben des Verbandes
ausdrcklich bezeichnet wird, aber doch gewissermaen als sekundr
erscheint, so giebt es nun aber auch andere, die den Kampfkarakter
deutlich ausprgen oder wohl gar die Vertretung des gegenstzlichen
Interesses der Unternehmer gegenber den Arbeitern als einzigen Zweck
verfolgen.

Der Gegensatz, um den es sich hierbei handelt, berhrt naturgem in
erster Linie die materiellen Interessen, und zwar nicht nur die Hhe
des Lohnes und die Dauer der Arbeitszeit, sondern mancherlei Dinge,
die, wie Sicherungsvorkehrungen gegen Beschdigungen oder Einrichtungen
fr die Annehmlichkeit der Arbeiter, naturgem von diesen gewnscht
werden, whrend ihre Beschaffung dem Unternehmer Kosten verursacht.
Aber der Gegensatz beschrnkt sich berhaupt nicht auf das
$wirtschaftliche$ Gebiet, und die Streitigkeiten zwischen Unternehmer
und Arbeiter haben hufig mit wirtschaftlichen Fragen gar nichts
zu thun, sondern sind durchaus $ideeller$ Natur, sie berhren das
rein persnliche Gebiet, das Verhltnis der Ueber- und Unterordnung,
die Formen des gegenseitigen Verkehrs, insbesondere auch die Frage,
wie weit der Arbeiter sich eine Einmischung in seine persnlichen
Angelegenheiten, seine politische Ueberzeugung u. dgl. gefallen zu
lassen hat. Es ist begreiflich, da, wenn einmal Vereinigungen der
Unternehmer bestehen, sie ihren Einflu auf diese Angelegenheiten
ausdehnen, ebenso wie die Arbeiterverbnde den Schutz ihrer Mitglieder
auch auf diesem Gebiete bezwecken.

Es ist bezglich dieser Vereinigungen, als deren hauptschlichster
Typus die Antistreikvereine zu betrachten sind, noch weniger,
als hinsichtlich der allgemeinen Uebersicht, mglich, irgend eine
Vollstndigkeit anzustreben, zumal diese Vereine, um die es sich
handelt, meist nur vorbergehender Natur sind, sich bei Ausbruch eines
Streites mit den Arbeitern bilden und nach dessen Erledigung wieder
auflsen. Immer beruhen sie ausschlielich auf Vertrgen, ohne sich
zu organischen Bildungen zu entwickeln. Wo unter den Unternehmern
bereits solche, insbesondere wirkliche Kartelle bestehen, pflegen sich
die bezglichen Abmachungen an diese anzulehnen und haben dann immer
mehr dauernden organischen Karakter. Ich stelle im Folgenden dasjenige
Material zusammen, dessen Sammlung auf litterarischem wie auf privatem
Wege mir gelungen ist.

Man kann bei diesen Vereinigungen zwei Gruppen unterscheiden, nmlich
$einerseits$ solche, die alle Arbeitgeber eines gewissen Bezirkes ohne
Unterschied des Gewerbes umfassen, und $andererseits$ solche, die sich
auf bestimmte Berufszweige beschrnken.


                  a) $Allgemeine Arbeitgeberverbnde$.

               1. Arbeitgeberverband Hamburg-Altona[239]

Unter allen Arbeitgeberverbnden am bekanntesten geworden ist
der in der Ueberschrift genannte infolge seiner Durchfhrung des
groen Hafenarbeiterstreiks. Wenn in Veranlassung dieses Kampfes
in weiten Kreisen der Verband als Vertreter des einseitigsten
Unternehmerstandpunktes gilt, so ist das nicht in vollem Umfange
berechtigt, mindestens hat er diesen Karakter nicht von Anfang an
getragen. Allerdings verdankt er seine Entstehung dem Bestreben der
Arbeitgeber, der Ausfhrung des auf dem Pariser internationalen
Arbeiterkongresse 1889 gefaten Beschlusses wegen der Maifeier
entgegenzutreten, und so traten Ende April 1890 eine Anzahl
Unternehmer, die zusammen etwa 50000 Arbeiter beschftigten, zu einem
Verbande zusammen, der neben diesem nchsten Ziele sich allgemein die
Vertretung der Interessen der Unternehmer gegenber den Arbeitern zur
Aufgabe stellte. Aber dieser Zweck sollte nicht einseitig verfolgt
werden, vielmehr schlossen sich dem Verbande eine Anzahl hervorragender
Groindustrieller an, deren arbeiterfreundliche und sozialreformerische
Gesinnung allgemein bekannt war, whrend andererseits vor allem die
Handwerker den schroffen Kampfesstandpunkt vertraten. Da der Einflu
der erstgedachten Elemente berwog, beweisen die Statuten, deren
wichtigste Bestimmungen lauten:

Der Verband bezweckt die Herbeifhrung dauernd friedlicher Verhltnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern durch Bercksichtigung berechtigter
Ansprche und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher
Uebergriffe abseiten der Arbeiter und ihrer Vereinigungen.

  [239] Das Material verdanke ich dem Generalsekretr des Verbandes
        Dr. $Mrtens$. Eine ausfhrliche Darstellung der Entstehung und
        Wirksamkeit des Verbandes giebt $Ehrenberg$ in seinem Aufsatze:
        Der Ausstand der Hamburger Hafenarbeiter in $Conrad$'s Jahrb.
        f. Nat.-Oek., Jahrg. 1897, S. 801 ff.

Der Verband soll nur denjenigen Zwecken dieser Art dienen, welche
durch die Einzelvereine nicht so gut erreicht werden knnen, alle
anderen Zwecke sind auszuschlieen. Deshalb soll der Verband nur
Beschlsse ber Fragen fassen, welche die Interessen der Gesamtheit
der Arbeitgeber beeinflussen oder welche dem Verbande zur Entscheidung
bertragen worden sind. Andererseits hat jeder Einzelverein, bevor
er Vernderungen von grerer Tragweite in den Arbeitsbedingungen
eintreten lt, die Pflicht, dem Verbande Gelegenheit zu geben, diese
Vernderungen seinerseits zur Errterung zu bringen.

Als Mittel zur Erreichung des Zweckes soll dienen: die Beihlfe
zur Durchfhrung und Vervollstndigung der Gesetze, welche zum
Wohle und Schutze der Arbeiter erlassen sind, und die Untersttzung
gemeinntziger Bestrebungen fr das Wohl der Arbeiter, dann die
Einfhrung der sogenannten Streikklausel in alle Lieferungsvertrge,
die Vereinbarung, keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen
Arbeiter anderer anzunehmen, die Schaffung einer Darlehnskasse fr
Streikflle, die Errichtung von Arbeitsnachweisen und hnliches.

Ordentliche Mitglieder des Verbandes knnen smtliche in Hamburg,
Altona, Wandsbeck, Harburg und der Umgegend bestehenden oder sich
bildenden Vereinigungen von Industriellen und Gewerbetreibenden werden,
welche sich schriftlich zur Innehaltung dieser Satzungen verpflichten.

Der zunchst verfolgte Zweck, die Maifeier zu verhindern, wurde
erreicht, indem alle Arbeiter, die sich an ihr beteiligten, entlassen
wurden. Daneben wurde zur Untersttzung kleinerer Unternehmer
bei Streiks ein Garantiefonds unter Verwaltung eines besonderen
Vertrauensrates gegrndet, der schon nach wenigen Tagen die Hhe von
einer halben Million erreichte. Dagegen scheiterte der Versuch, einen
allgemeinen Arbeitsnachweis durchzufhren, an der Verschiedenartigkeit
der Verhltnisse in den einzelnen Gewerben.

Das Uebergewicht der sozialreformerischen Richtung zeigte sich in
einer seitens des Verbandes bei Beratung des Arbeiterschutzgesetzes
im November 1890 an den Reichstag gerichteten Eingabe wegen Schaffung
einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern, die der
herrschenden Auffassung in Unternehmerkreisen so wenig entsprach, da
sie von dieser Seite als komplett sozialdemokratisch bezeichnet wurde.

Zu einer Verschiebung hinsichtlich des Einflusses der beiden
Richtungen fhrte zunchst der im Frhjahr 1891 erfolgte Beitritt der
Zigarrenfabrikanten, die soeben erst ihre groe Aussperrung gegen
ihre streikenden Arbeiter siegreich durchgefhrt hatten und den
Kampfelementen eine wesentliche Untersttzung brachten. Dies trat auch
darin hervor, da, als es sich nach der groen Choleraepidemie von
1892 darum handelte, ob der Verband sich an der seitens des Staates
angeregten Bildung eines Arbeitsnachweises fr Gelegenheitsarbeiter
gemeinsam mit den Arbeitern beteiligen wolle, dies an die Bedingung
geknpft wurde, da die Mitwirkung der Arbeiter auf Bildung eines
Ausschusses zur Vorbringung von Wnschen und Beschwerden beschrnkt
werde.

Der Verein Hamburger Reeder trat dem Verbande erst bei nach Ausbruch
des groen Hafenarbeiterstreiks, auf dessen Verlauf hier nicht
eingegangen werden kann, nur ist hervorzuheben, da gerade die Reeder
es waren, die in den verschiedenen Phasen des Kampfes stets fr die
mildere Behandlung eintraten. Da die unvershnliche Richtung, die
eine unerbittliche Niederschlagung des in der That frivol begonnenen
Streiks forderte, das Uebergewicht erlangte, war die Folge des
Einflusses der Handwerker und derjenigen greren Unternehmer, die
ungelernte Arbeiter beschftigten.

In welcher Richtung der Verband sich weiter bewegen wird, ist
schwer zu beurteilen. In dem seitens des Geschftsfhrers
erstatteten Jahresberichte fr 1897 wird betont, da der Verband
nach der erfolgreichen Bekmpfung unberechtigter Forderungen und
Uebergriffe der Arbeiter sich jetzt daran gemacht habe, durch
Bercksichtigung berechtigter Ansprche friedliche Verhltnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitern herbeizufhren. Aber da
dieses Ziel doch auf wesentlich anderem Wege erstrebt wird, als
es der frher seitens des Verbandes vertretenen Grundanschauung
der Gleichberechtigung beider Teile entspricht, ergiebt sich aus
der Stellung zu der Frage des Arbeitsnachweises. Allerdings ist es
durch Errichtung einer Nachweisestelle fr Seeleute gelungen, das
Unwesen der Heuerbaase wesentlich zu beschrnken, aber als die vom
Senate eingesetzte Kommission das Ziel verfolgte, mit Hlfe der
Patriotischen Gesellschaft einen unparteiischen Arbeitsnachweis
fr die Stauer, Hafenarbeiter, Ewerfhrer u. s. w. einzufhren, ist
dies an der Weigerung des Verbandes gescheitert, der grundstzlich
den Arbeitsnachweis als Recht der Arbeitgeber in Anspruch nimmt
und diesen Standpunkt auch auf der von Dr. $Zastrow$ einberufenen
Arbeitsnachweiskonferenz in Karlsruhe gegenber fast allen Teilnehmern
derselben vertreten hat. Seinerseits hat der Verein es in die
Hand genommen, die am 5. September 1898 in Leipzig abgehaltene
Arbeitsnachweiskonferenz ins Leben gerufen, auf der als Grundsatz
aufgestellt wurde, da der Arbeitsnachweis ein ausschlieliches Recht
der Unternehmer sei. Der Jahresbericht fr 1898 erwhnt ferner, da
es dem Vereine gelungen sei, den ruinsen Entschlu der Hamburger
Bckerinnung, provisorisch den neunstndigen Arbeitstag einzufhren,
durch sein Eingreifen rckgngig zu machen. Die Gewerkschaften und
die Sozialdemokratie werden als ebenso untrennbar zusammengehrig
bezeichnet, wie Sauerstoff und Stickstoff in der Luft. Es scheint also
die reaktionre Richtung im Vereine zunchst noch die Herrschaft zu
behalten.

Dem Verbande gehren zur Zeit folgende Vereine an:

Hamburger Innungs-Ausschu߫, Baugewerks-Innung Bauhtte
'Hamburg's', Verband der Eisenindustrie Hamburgs, Verein der
Ewerfhrerbaase von 1874, Verein der Hamburger Quartiersleute,
Caffeehandelvereinigung, Verein der Stauer Hamburg-Altona,
Vereinigung der Grtner Hamburg-Altona, Verein der Chemischen
Industrie von Hamburg-Altona, Verein der Cigarrenfabrikanten von
1890, Verein Hamburger Reeder, Verein der Kornumstecherfirmen
Hamburgs, Verein der Importeure engl. Kohlen, Verein der
Kesselreinigerbaase, Verein der Schiffsmaler und Schiffsreiniger,
Verein des Holzgewerbes von Hamburg-Altona, Verein der Schiffsmakler
und Schiffsagenten, Innungs-Ausschu Altona, Verein der
Segelmacherbaase von Hamburg-Altona.

Jeder Verein hat auf je 1000 Arbeiter eine Stimme. Die Vertreter
der Vereine bilden die Verbandsversammlung, das einzige Organ des
Verbandes, die den Vorsitzenden, die Schriftfhrer, den Kassenfhrer
und deren Vertreter, sowie die Mitglieder des Vertrauensrates der
Darlehenskasse whlt. Der jetzige Vorsitzende ist Hermann $Blohm$,
Inhaber der Firma Blohm & Vo[240].

  [240] Nach dem Vorbilde des Hamburger Vereins hat sich ein solcher auch
        in Lbeck gebildet; dessen Vorsitzender, Rechtsanwalt Dr.
        $Gtz$, hat mir jedoch auf mehrfache an ihn gerichtete Anfragen
        eine Antwort nicht zukommen lassen.


             2. Bund der Arbeitgeberverbnde Berlins[241].

Das Beispiel des Hamburg-Altonaer Verbandes hat anregend auch auf die
Berliner Industriellen gewirkt, und so ist am 18. Januar 1899 auf
Anregung der Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten[242]
der in der Ueberschrift genannte Bund begrndet, dem sofort sechs
Vereinigungen beigetreten sind, whrend von vier anderen der
Anschlu bestimmt zu erwarten ist. Der Vorsitzende ist der Fabrikant
A. $Heegewaldt$.

  [241] Das Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des Bundes
        Herrn $Nasse$.

  [242] Vgl. unten S. 551.

Nach seinen Statuten bezweckt der Bund einen engeren Zusammenschlu
der einzelnen Arbeitgeberverbnde behufs gemeinschaftlicher Abwehr
unberechtigter Forderungen der Arbeitnehmer und gemeinschaftlicher
Behandlung derjenigen Fragen, welche im Verhltnis zu den Arbeitnehmern
das Interesse der Gesamtheit der Arbeitgeber berhren.

Die Selbstndigkeit der einzelnen Vereinigungen oder Verbnde soll
keineswegs beschrnkt werden.

Zur Erreichung dieses Zweckes soll dienen:

    Ausschlu derjenigen Arbeiter, welche in den Betrieben einzelner
    Vereinigungen nicht beschftigt werden drfen, von der Beschftigung
    in anderen Bundesbetrieben.

    Schaffung gemeinschaftlicher Einrichtungen zur gegenseitigen
    Untersttzung bei Arbeitseinstellungen und hnliches zur Erreichung
    der Bundeszwecke.

Mitglieder des Bundes knnen smtliche in Berlin und seinen Vororten
bestehende Vereinigungen von Arbeitgebern werden, welche durch
Arbeitsnachweise und hnliche Einrichtungen, bei denen eine Mitwirkung
der Arbeitnehmer ausgeschlossen ist, eine wirksame Kontrolle ber
selbige ausben.

Die Aufnahme in den Bund erfolgt auf schriftlichen Antrag.

Ueber die Zulassung entscheidet die Bundesversammlung durch einfache
Stimmenmehrheit der Anwesenden.

Die Vereinigung hat durch schriftliche Erklrung sich den Satzungen
zu unterwerfen. Gegen Vereinigungen, welche den satzungsmig
erlassenen Anordnungen des Bundes nachzukommen sich weigern, kann
von der Generalversammlung der Ausschlu verhngt werden. Fr den
Austritt ist eine sechsmonatliche Kndigung vorgeschrieben. In der
Generalversammlung hat jede Vereinigung auf je 1000 beschftigte
Arbeiter eine Stimme bis zur Hchstzahl von zehn Stimmen. Nach
demselben Mastabe werden die Verwaltungskosten verteilt. Der Vorstand
besteht aus Vorsitzendem, Schriftfhrer, Schatzmeister und deren
Stellvertretern.

Der Bund steht auf gleichem sozialpolitischen Standpunkte wie der
Hamburger, insbesondere will er freilich fr ungelernte, insbesondere
lndliche Arbeiter und Dienstboten kommunale Arbeitsnachweise
anerkennen, fordert aber hinsichtlich der gelernten Arbeiter die
Arbeitsvermittlung fr den Arbeitgeber als Ausflu seines Rechtes,
unlautere Elemente, welche Zucht und Ordnung stren, aus ihren
Werksttten zu entfernen, wobei der Arbeitgeber zugleich die Rechte
der arbeitswilligen Arbeiter gegenber dem immer mehr hervortretenden
Terrorismus ihrer Kollegen vertrete.

Es ist brigens in Aussicht genommen, einen Fonds anzusammeln, aus
welchem kleinere Betriebe in Streikfllen zu untersttzen sind.


                 3. Arbeitgeberverband Flensburg[243].

Auch in Flensburg hat sich im Jahre 1897 ein Arbeitgeberverband
gebildet, der nach seinem Statut den Zweck verfolgt, die Interessen
der Arbeitgeber gemeinsam zu vertreten, gegenber den Organisationen
der Arbeitnehmer und deren unberechtigten Forderungen.

  [243] Das Material verdanke ich dem Vereinsvorstande.

Als Mittel zur Erreichung des Zwecks soll in erster Linie die
Verpflichtung dienen, da kein Mitglied des Verbandes streikende,
wegen Streik entlassene oder in Aussperrung befindliche Arbeiter eines
anderen Verbandsmitgliedes beschftigen oder untersttzen darf. -- Im
Falle eines eingetretenen Streikes hat das davon betroffene Mitglied
die Namen smtlicher Arbeiter sofort dem Vorstande schriftlich zu
melden. Der Vorstand hat diese Arbeiterlisten auf dem schnellsten Wege
den brigen Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Ist ein solcher Arbeiter
irrtmlich von einem Mitgliede angenommen, so ist derselbe sofort
wieder zu entlassen. Auerdem soll es dem Vorstande berlassen sein,
weitere geeignet scheinende Mittel zu beschlieen.

Mitglied kann werden jeder selbstndige Gewerbetreibende oder
Arbeitgeber in Flensburg und Umgegend. Mindestens drei Mitglieder
des Vorstandes mssen Vertreter der Groindustrie sein, von den
brigen vier Vorstandsmitgliedern sollen wenigstens drei den Innungen
angehren. Die Mitglieder haben ein nach der Arbeiterzahl abgestuftes
Stimmrecht. Der Beitrag beluft sich fr jedes Mitglied auf jhrlich
1 Mk.; ein Fehlbetrag wird durch eine der Arbeiterzahl entsprechende
Umlage aufgebracht. Eine Thtigkeit, ber die zu berichten wre, hat
der Verein noch nicht aufzuweisen.


                4. Verein Bielefelder Fabrikanten[244].

Derselbe ist aus Anla eines Streiks im Jahre 1895 gegrndet und
verfolgt den Zweck, die gemeinsamen rtlichen Interessen der
Fabrikanten Bielefelds und Umgegend zu vertreten und speziell
ungerechtfertigten Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von
solchen Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und
materielle Untersttzung zu gewhren.

  [244] Das Material verdanke ich dem Geschftsfhrer des Vereins,
        Dr. M. $Kandt$.

Der Beitritt steht allen Firmen in Bielefeld und Umgegend offen, die
mindestens 50 Arbeiter in geschlossenen Rumen beschftigen.

Das Stimmrecht betrgt fr Firmen bis zu 100000 Mk. Lhne eine,
fr jede weiteren vollen 200000 Mk. Lhne eine weitere Stimme. Die
Abstimmung in der Generalversammlung ist auf Verlangen von drei
Mitgliedern eine geheime.

Bei ausbrechenden Arbeitseinstellungen oder sonstigen Streitigkeiten
mit den Arbeitern, welche zu solchen fhren knnen, ist von dem
Betreffenden unverzglich dem Vorstande Anzeige zu machen, der
einen Ausschu zur Prfung und Klarstellung des Sachverhaltes
einsetzt. Dieser hat das Recht, die Lohnbcher und die Fabrikordnung
einzusehen und die Fabrikrume zu betreten. Auf Grund des von ihm
erstatteten Berichtes beschliet die Generalversammlung darber,
ob die von den Arbeitern erhobenen Forderungen als berechtigt oder
als unberechtigt anzusehen sind. Im ersteren Falle unternimmt der
Verein keine weiteren Schritte, im letzteren dagegen untersttzt er
den Betroffenen, wenn etwaige von ihm einzuleitende Manahmen zur
Beilegung des Streiks erfolglos gewesen sind, whrend der Dauer des
Ausstandes nach Ablauf des dritten Tages aus den Vereinsmitteln,
doch knnen diese Untersttzungen bei Zuwiderhandeln gegen die
Beschlsse der Generalversammlung entzogen werden. Die Entschdigung
betrgt auf die Dauer des Ausstandes berechnet, jhrlich 20% der
im letzten Jahre angemeldeten Lhne und Gehlter, doch kann sie
durch Beschlu der Generalversammlung erhht werden. Whrend eines
ungerechtfertigten Ausstandes stellen ferner die Mitglieder des Vereins
keine Arbeiter des vom Ausstande Betroffenen ein und gestatten
in den ihnen unterteilten Rumen ihrer Betriebe wissentlich keine
Sammlungen zu Gunsten der Ausstndigen. Desgleichen ist whrend der
Dauer des Ausstandes der Betroffene nicht berechtigt, Arbeiter eines
Vereinsmitgliedes ohne dessen Zustimmung anzustellen.

Whrend der Dauer des Ausstandes ist der Vorstand von dem zur Prfung
der Sachlage eingesetzten Ausschusse von dem Verlaufe desselben, von
den gemachten Vermittelungsversuchen u. s. w. genau unterrichtet zu
halten behufs etwa notwendig werdender neuer Stellungnahme des Vereins
zur Sache.

Der Ausstand gilt im Sinne des Statuts als beendet, sobald dies durch
eine ffentliche Erklrung des Vorstandes festgestellt ist.

In Bezug auf die Entschdigungen gilt der Ausstand als beendet
und fallen die Entschdigungen demnach fort, wenn der Betrieb mit
mindestens drei Viertel der vor Ausbruch des Ausstandes vorhandenen
Zahl des Gesamtpersonals wieder erffnet wird.

Die Mittel des Vereins werden aufgebracht durch Eintrittsgelder und
regelmige Beitrge von 1% der anrechnungsfhigen Lhne, doch knnen
noch besondere Umlagen ausgeschrieben werden.

In Thtigkeit ist der Verein bis jetzt erst einmal getreten, wo die
betreffende Firma auf bare Untersttzung verzichtete und schlielich
eine Einigung erzielt wurde.


                 5. Bergischer Fabrikantenverein[245].

Veranlat durch einen Streik der Feilenhauer hat sich im Jahre 1890
der Bergische Fabrikantenverein in Remscheid gebildet. Ordentliche
Mitglieder knnen nur Fabrikanten der Kreise Remscheid, Solingen,
Mettmann, Lennep, Elberfeld, Barmen, Gummersbach, Wipperfrth und der
angrenzenden Kreise werden, welche in eigenen Werksttten industrielle
Erzeugnisse herstellen und in der Regel nicht weniger als 10 Arbeiter
beschftigen. Das Stimmrecht richtet sich nach der Zahl der Arbeiter.

  [245] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins
        Th. $Zacharias$.

Obgleich die Veranlassung zur Grndung ein Streik war, hat der
Verein bisher doch berwiegend seine Aufgabe darin gesehen, die
Wnsche der Mitglieder in Betreff der Zoll- und Handelsvertrge,
Verkehrsangelegenheiten, Musterschutz, Patentschutz u. s. w. bei den
Verwaltungsbehrden zu vertreten. In das Verhltnis zu den Arbeitern
hat er nur insoweit eingegriffen, als er eine Fabrikordnung und
Bestimmungen ber Zwangssparkassen fr jugendliche Arbeiter aufgeteilt
und den Mitgliedern als Muster empfohlen hat. Ob der Verein als solcher
bei etwaigen Streitigkeiten zwischen den Arbeitern und Arbeitgebern
als Organ der Letzteren auftreten wird, ist nach Ansicht des jetzigen
Vorsitzenden zweifelhaft und kaum zu erwarten.


         6. Die Streikversicherungsgesellschaft Industria[246].

Eine besondere und ausfhrlichere Darstellung verlangt die in der
Ueberschrift genannte Gesellschaft wegen ihrer hervorragenden
sozialpolitischen Bedeutung, obgleich sie schon jetzt nicht mehr
der Gegenwart, sondern der Geschichte angehrt. Der Gedanke einer
Streikversicherung ist nicht neu, einzelne Unternehmungen dieser Art
sind schon frher versucht[247], aber nicht allein waren dieselben auf
einzelne Gegenden und Betriebszweige beschrnkt, sondern sie haben
auch eine besondere Bedeutung nicht erlangt. Die Industria wollte
dagegen alle Zweige der Industrie und ganz Deutschland umfassen, ja in
ihren Statuten ist sogar der Fall vorgesehen, da Mitglieder auerhalb
Deutschlands wohnen. Der Gedanke der Grndung ist zunchst angeregt
von dem Fabrikbesitzer O. $Weigert$ in Berlin, und zwar innerhalb des
Bundes der Industriellen[248], der denn auch die weitere Ausfhrung
in die Hand nahm. Nachdem das eingesetzte Komitee in den Sitzungen vom
8. Juni und 4. September 1897 die einleitenden Schritte beraten und zum
Vorsitzenden den Kommerzienrat $Wirth$ in Leipzig ernannt hatte, wurde
in der Sitzung vom 28. Oktober 1897 die Grndung endgltig vollzogen.

  [246] Die Satzungen der Gesellschaft sowie die Versicherungsbedingungen
        und den als Rundschreiben versandten Grndungsbericht habe ich
        auf briefliche Bitte vom Herrn O. $Weigert$ zugesandt erhalten.
        Im brigen sttzt sich die Darstellung auf den Aufsatz in Nr.
        8 der Sozialen Praxis vom 25. November 1897, der seinerseits
        sich auf authentisches Material beruft.

  [247] Vgl. z. B. den unten (S. 545) erwhnten
        Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund.

  [248] Vgl. oben S. 524.

Die Gesellschaft fhrte die Firma Industria,
Versicherungs-Aktiengesellschaft gegen Verluste durch
Arbeitseinstellung und hatte ihren Sitz in Berlin. Gegenstand
des Unternehmens ist, gegen Prmien Versicherung zu gewhren
gegen Verluste, welche durch Streiks der im Betriebe beschftigten
Arbeiter dem Betriebsunternehmer zugefgt werden, und eventuell
Rckversicherung aller Art zu gewhren. Das Grundkapital betrgt
5 Millionen Mark. Als Streik im Sinne der Versicherungsbedingungen
gilt jede Arbeitseinstellung und die infolge derselben etwa bedingte
Aussperrung. Die Entschdigungspflicht der Gesellschaft beschrnkt
sich auf Erstattung der Generalunkosten, des Verlustes an Material
und der etwa entfallenden Konventionalstrafen whrend des Streiks bis
zur Dauer von 4 Monaten. Grundstzlich soll die Entschdigung nur
gezahlt werden bei Streiks, bei denen die Spaltung des Unternehmers
von der Gesellschaft als gerechtfertigt anerkannt wird. Deshalb ist
vorgeschrieben, da der letztere bei Ausbruch eines Streiks nicht
allein innerhalb 3 Tagen die Gesellschaft benachrichtigen und deren
Vermittelung herbeifhren, sondern, wo ein Gewerbegericht oder eine
entsprechende Behrde besteht, ein Einigungsverfahren beantragen
mu. Nur wenn dieses infolge Weigerung der Arbeiter berhaupt nicht
zustande gekommen ist oder ohne Verschulden des Versicherten zu einer
Einigung nicht gefhrt hat, wird die Entschdigung gezahlt. Der
Schiedsspruch des Einigungsamtes ist fr die Gesellschaft bindend,
sofern der Versicherte die Zuziehung eines Vertreters derselben als
Vertrauensmann nach  63, Ziff. 3 des Ges. vom 29. Juli 1890 beantragt
hat. Ueber die Hhe der Entschdigung entscheidet eine besondere
Schtzungskommission. Ansprche des Versicherten gegen Dritte gehen
auf die Gesellschaft ber, die auch Prozesse wegen Verfallener
Konventionalstrafen auf ihre Rechnung zu fhren hat.

Ueber die Berechtigung des Unternehmens ist bei Bekanntwerden des
Planes sofort ein heftiger Streit entbrannt. Liegen demselben die
Anschauungen zu Grunde, die nicht allein in dem Grndungsberichte
behauptet, sondern von dem geistigen Urheber $Weigert$ in einer
Versammlung des Bundes der Industriellen vom 15. November 1897 nher
ausgefhrt sind, so kann nicht allein die Berechtigung des Planes nicht
bestritten werden, sondern er verfolgt sogar einen Gedanken, von dem in
erster Linie die friedliche Lsung des Interessengegensatzes zwischen
Arbeiter und Unternehmer zu erhoffen ist, nmlich der Notwendigkeit
der beiderseitigen Organisation. $Weigert$ nimmt seinen Ausgang von
der durch die Gewerbeordnung von 1869 erfolgten Aufhebung der frheren
Koalitionsverbote und dem Rechte der Arbeiter, zum Zwecke der Erlangung
gnstigerer Lohn- und Arbeitsbedingungen Vereinigungen zu bilden. Er
behauptet, es wrde ein Leichtes gewesen sein, diese von vornherein
in friedliche Bahnen zu lenken, wenn einsichtige, humane Arbeitgeber
zusammengetreten wren, um Wege zu finden, wie durch eine Organisation
der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter Streitigkeiten aus dem
Arbeitsvertrge friedlich beizulegen seien. Statt dessen htten die
meisten Arbeitgeber sich mit dem Gedanken der Gleichberechtigung des
Arbeiters hinsichtlich des Arbeitsvertrages nicht befreunden knnen
und sich zu jeder Arbeiterorganisation feindlich gestellt. Die Folge
dieses Verhaltens sei gewesen, da die sozialdemokratische Partei die
wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter ihren politischen Bestrebungen
dienstbar gemacht habe und da Hunderttausende in ihr Lager getrieben
seien, die sich unter anderen Umstnden niemals zu den Grundstzen der
Sozialdemokratie bekannt haben wrden. Jetzt suchten die letzteren
das Koalitionsrecht der Arbeiter zu einem Zwecke auszunutzen,
fr den es nicht gegeben sei, nmlich nicht gnstigere Lohn- und
Arbeitsbedingungen zu erzielen, sondern ein Mitbestimmungsrecht ber
Entlassung bezw. Wiederanstellung von Arbeitern, Werkfhrern und
Beamten, sowie ber die Annahme und Ablehnung von Auftrgen seitens
der Unternehmer und auf ein ausschlieliches Recht die Einfhrung
bestimmter Feiertage zu verlangen, wie sie denn auch die Einfhrung
eines einheitlichen Maximalarbeitstages und die Abschaffung der
Akkordarbeit fr alle Gewerbe forderten. Trotzdem treffe die Schuld
an den jetzigen unerfreulichen Verhltnissen nicht ausschlielich
die Arbeiter, sondern ebenso die Arbeitgeber und die ffentliche
Meinung, die, anstatt unpolitische Gewerkvereine in ihrem Eintreten
fr berechtigte Arbeiterforderungen zu untersttzen, vielmehr sie
bekmpften und darauf ausgingen, $jede$ Organisation der Arbeiter
zu zerstren, hierdurch aber der Sozialdemokratie ungezhlte
Anhnger zufhrten. Aus diesen Grnden sei eine Einschrnkung des
Koalitionsrechts durch verschrfte Strafgesetze zu verwerfen und die
Abhlfe in einer straffen, mglichst einheitlichen Berufsorganisation
der Arbeitgeber zu sehen. Diese solle grundstzlich die Anbahnung eines
gedeihlichen Zusammenwirkens mit den Arbeitern bezwecken und deshalb
vor allem auf Schaffung allgemein geltender Arbeitsordnungen, auf
kostenlosen Arbeitsnachweis, auf Durchfhrung der Arbeiterausschsse
fr alle Betriebe und auf einen Zwang hinwirken, da bei ausbrechenden
Streitigkeiten unter allen Umstnden beide Parteien vor einem
Einigungsamte zu erscheinen und ihren Standpunkt zu vertreten htten,
wobei gleichzeitig auf eine amtliche Feststellung der dem Streite zu
Grunde liegenden thatschlichen Verhltnisse Bedacht zu nehmen sei,
weil, falls wirklich eine Einigung nicht zu erreichen sei, schon diese
Klarstellung zu einer Beruhigung der Gemter fhren werde. Um der
Aufwerfung von Machtfragen seitens der Arbeiter zu begegnen, solle die
Versicherung eintreten.

Man braucht nicht jeden Satz dieser Ausfhrungen zu unterschreiben
und wird dennoch anerkennen mssen, da dieselben von einem das
Durchschnittsma der meisten heutigen Unternehmer weit berragenden
sozialpolitischen Verstndnisse getragen werden, da sie den modernen
Geist atmen, wie er in den kaiserlichen Erlassen vom 4. Februar 1890
zum Ausdruck kommt, auf die sie denn auch ausdrcklich Bezug nehmen.

Aber vielleicht war es gerade dieser Umstand, der das Unternehmen
vielen Industriellen verdchtig machte, wenigstens teilte $Weigert$ in
der Generalversammlung des Bundes der Industriellen vom 10. Oktober
1898 mit, gerade die Vorschrift ber die zwangsweise Anrufung des
Einigungsamtes und die damit gegebene Zuziehung von Arbeitern zu
gtlichen Verhandlungen habe einen groen Teil des Unternehmertums
vor den Kopf gestoen, indem darin ein unberechtigter Eingriff in
die freie Selbstbestimmung und eine Schmlerung der Autoritt des
Unternehmers gefunden sei. Jedenfalls zeigte sich nach kurzer Zeit da
das Unternehmen dasjenige Ma von Untersttzung nicht fand, auf das es
angewiesen war, und so mute schon am 7. Juli 1898 die Auflsung der
Gesellschaft beschlossen werden. Ein schner, stolzer Plan war damit
gefallen, die Sozialdemokratie, aus deren Preuerungen bei Grndung
der Industria deutlich herauszulesen war, mit welcher Angst sie dem
Grundstein zu dem neuen, groen, geplanten Gebude eines festeren
Zusammenschlusses des Unternehmertums entgegensah, und die bereits zu
dem Mittel eines groen Generalstreiks geraten hatte, behufs Sprengung
der neuen Gesellschaft, konnte nunmehr wieder erleichtert aufatmen und
triumphierend auf die Zersplitterung ihrer Gegnerschaft hinweisen[249].

  [249] Mit diesen Worten beendigte O. $Weigert$ sein Referat in der oben
        gedachten Generalversammlung.

Uebrigens hat das Unternehmen auch im Auslande groes Interesse
gefunden, und in Dnemark, Schweden und Norwegen haben industrielle
Kreise, die schon whrend des Bestehens der Gesellschaft mit ihr
Fhlung gesucht hatten, den Plan aufgegriffen, auf dem bezeichneten
Wege vorzugehen.


            b) $Vereinigungen einzelner Berufszweige$[250].

                               I. Bergbau

                                   1.

Schon nach dem groen Kohlenarbeiterstreik von 1889 hat man im
$Bergbau$ begonnen, sich gegen Arbeiterstreiks zu schtzen. So besteht
seit einer Reihe von Jahren ein =Ausstandsversicherungsverband des
Oberbergamtsbezirks Dortmund=, der Ende 1891 105 Zechen mit einer
Frderung von jhrlich 30975847 Tonnen Kohlen, d. h. die Mehrzahl der
Zechen und 4/5 der gesamten Frderung umfate und ein Vermgen von
1454924 Mk. besa, auch im Jahre 1891 230000 Mk. an Entschdigungen
gezahlt hatte[251].

[250] Auer den hier nher bezeichneten Vereinen habe ich noch in der
Industrie (Herausgeber Dr. $Steinmann-Bucher$) folgende erwhnt
gefunden, ber die es mir nicht mglich gewesen ist, Nheres zu
erfahren:

   1. Verein Deutscher Eisengieereien, begrndet im Januar 1889 in
      Hannover; derselbe bezweckt die Abwehr unberechtigter, auf
      gemeinsamer Verbindung oder Verabredung beruhender Forderungen von
      Arbeitern auf den Eisenhtten, Gieereien und Maschinenfabriken
      des Vereins.

   2. Arbeitgeberbund aus den Holzbearbeitungsbetrieben in Stettin.

   3. Verband der Schuh- und Schftefabrikanten in Berlin (der
      Vorsitzende $Schlesinger$ hat mir auf meine Anfrage keine Antwort
      erteilt).

   4. Verband der Erfurter Schuhfabriken.

   5. Verband der Schlittschuhfabriken.

   6. Verband rheinischer Wollgarnfrbereien.

   7. Verband der Flachsspinner von Nordwestdeutschland.

   8. Verband der Lausitzer Zigarrenfabrikanten.

   9. Ziegeleiverband fr die Reg. Bezirke Magdeburg und Anhalt.

  10. Verband der Ziegeleien in Rathenow.

  11. Verband der Granitindustriellen des Fichtelgebirges.

  [251] Neuere Ziffern zu erhalten ist mir nicht gelungen, insbesondere
        hat die von mir um Auskunft und Vermittlung gebetene
        Handelskammer in Dortmund mir erklrt, da sie es nicht fr
        richtig halte, die gewnschte Auskunft zu erteilen.

Da alle Versicherungsgesellschaften der staatlichen Genehmigung
bedrfen, so haben die Staatsbehrden Veranlassung gehabt, zu diesen
Vereinigungen Stellung zu nehmen. Dies ist geschehen in einem Erlasse
des Preuischen Ministers fr Handel und Gewerbe vom 14. Mrz 1892,
in dem die Notwendigkeit betont ist, Arbeitgeber und Arbeitnehmer
hierbei nach gleichen Grundstzen zu behandeln. Hiernach werden fr die
Genehmigung folgende Bedingungen aufgestellt:

  1. Die Satzungen mssen Vorsorge treffen, da die Entschdigungen oder
     Untersttzungen nur solchen Teilnehmern ausgezahlt werden, welche
     nachweisen, da sie ber die Streitigkeiten, durch welche der
     Ausstand veranlat worden ist, ein Einigungsverfahren vor dem
     zustndigen Gewerbegerichte beantragt haben, dieses Verfahren aber
     infolge der Weigerung des Gegners nicht zustande gekommen ist oder
     ohne Verschulden der den Anspruch Erhebenden zur Beilegung des
     Streites nicht gefhrt hat. In Fllen, in denen ein zustndiges
     Gewerbegericht nicht vorhanden ist, mu der Nachweis gefhrt
     werden, da der Versuch eines Einigungsverfahrens auf einem
     anderen, nher zu bezeichnenden Wege gemacht worden und ohne
     Verschulden des den Anspruch Erhebenden erfolglos geblieben ist.

  2. Der Aufsichtsbehrde mu die Befugnis eingerumt werden, von allen
     Verhandlungen, Bchern und Rechnungen der Kasse selbst oder durch
     einen Kommissar Einsicht zu nehmen. Die Kasse hat jhrlich einen
     Rechnungsabschlu vorzulegen, aus welchem die Zahl der Mitglieder,
     die vereinnahmten Betrge und die geleisteten Untersttzungen zu
     ersehen sind.


                                   2.

Das Beispiel von Dortmund hat an anderen Orten Nachfolge gefunden.
So schlossen im Juni 1892 die =Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer
Steinkohlenbergwerke= einen Vertrag, nach welchem Arbeiter, die
1. die vorgeschriebene Kndigung nicht innehalten und auf Wunsch
entlassen werden, 2. auf einem Werke, ohne die im  80 unter b 1-6
des Berggesetzes vom 16. Juni 1868 aufgefhrten Grnde fr sich zu
haben, von der Arbeit wegbleiben oder dieselbe verlassen, 3. nach
Erlangung ihres Attestes resp. Lohnrestes sich in so roher oder
ungebhrlicher Weise betragen, da ihre Auffhrung durch Laufzettel
bekannt gegeben wird, 4. aus einem der in  90 unter a 1-11 des
Berggesetzes aufgefhrten Grnde sofort entlassen werden, auf keinem
der betreffenden Werke bei Konventionalstrafe in Arbeit genommen werden
drfen.


                                   3.

Aehnliche Zwecke verfolgt der =Magdeburger Braunkohlenbergbauverein=,
der die Bergreviere Magdeburg und Halberstadt, die Herzogtmer
Anhalt und Braunschweig, sowie etwa unmittelbar anstoende Gebiete
umfat. Nach dem Neuen Grundgesetz des Vereins vom 10. Juli 1890
bezweckt derselbe durch geschlossenes Handeln die gemeinschaftlichen
Interessen des Braunkohlenbergbaues zu wahren und zu heben, schdigende
Einflsse von demselben abzuhalten, etwa hervortretenden berechtigten
oder unberechtigten Arbeiterbewegungen gegenber Stellung zu nehmen,
vorhandenen Mistnden abzuhelfen und berhaupt alles zu tun, was zum
Wohle und Nutzen der Braunkohlenindustrie im allgemeinen und in lokaler
Beziehung notwendig erscheint.

Ueber das Verhalten der Vereinswerke bei Arbeiterausstnden bestimmt
 10:

Tritt auf einem Werke eine Arbeitseinstellung ein und gelingt es
demselben nicht, zu einer Einigung mit seinen Arbeitern zu gelangen,
so ist es verpflichtet, sofort an die benachbarten Werke und an den
Geschftsfhrer des Vereins von dem Streike Nachricht zu geben und
die beteiligten Arbeiter namhaft zu machen, whrend die Vereinswerke
sich verpflichten, solche ihnen namhaft gemachte Arbeiter bis nach der
Beschlufassung der sofort einzuberufenden Vereinsversammlung nicht in
Arbeit zu nehmen. Der Generalversammlung steht die Beschlufassung in
Bezug auf die Begegnung der Arbeitseinstellung mit 2/3 Majoritt der
Anwesenden zu.

Nach  11 behalten sich die Vereinswerke vor, um Arbeiterausstnden
vorzubeugen, jederzeit ihnen geeignet scheinende Verabredungen
und Beschlsse zu fassen, wie sie andererseits aber auch sich fr
verpflichtet halten, das Wohl der auf den Vereinswerken beschftigten
Arbeiter in zweckentsprechender Weise durch gemeinschaftliches Vorgehen
zu frdern.


                          II. Metallindustrie.

In der Metallindustrie sind solche Vereinbarungen sehr hufig.


                                   1.

An der Spitze steht der bereits erwhnte =Gesamtverband Deutscher
Metallindustrieller=.

Er verfolgt nach  1 seiner Satzungen von 1891 den Zweck:

  1. das Wohl der in der deutschen Metallindustrie beschftigten
      Arbeiter fortgesetzt werkthtig zu frdern,

   2. unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf
      gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben
      und insbesondere die zu diesem Zwecke geplanten oder
      veranstalteten Ausstnde gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen
      unschdlich zu machen,

   3. andere wirtschaftliche, die gemeinsamen Interessen berhrende
      Fragen zu beraten und die Anschauungen des Verbandes in geeigneter
      Weise zur Geltung zu bringen.

Jeder rtliche Verband oder Verein, der gleiche Zwecke verfolgt,
kann als Bezirksverband Mitglied des Gesamtverbandes werden. Mit
anderweitigen Vereinigungen verwandter Art sind besondere Abkommen
zulssig.

Die Bestimmungen ber das Verfahren bei Ausstnden und Sperren lauten:

   21. Die Entscheidung darber, ob ein Ausstand im Sinne dieser
        Satzungen vorliegt, bezw. ob zur Bekmpfung eines drohenden oder
        ausgebrochenen Ausstandes gemeinsame Maregeln der Arbeitgeber
        ber die Grenzen eines einzelnen Bezirkes hinaus ntig sind, ist
        Sache des Bezirksvorstandes, in dessen Bezirk der Ausstand droht
        oder ausgebrochen ist.

        Die Frage, ob ein Ausstand als Gesamtausstand oder als
        Einzelausstand zu behandeln ist, ist ebenfalls durch die
        betreffenden Bezirksverbnde zu entscheiden. Als Grundsatz gilt
        dabei, da ein Gesamtausstand fr ein bestimmtes Fach vorliegt,
        wenn der grere Teil der Arbeiter dieses Faches im Bezirke
        die Arbeit niederlegt, whrend alle anderen Ausstnde als
        Einzelausstnde zu behandeln sind.

        In den Satzungen der einzelnen Verbnde mu vorgeschrieben sein,
        da die Entscheidung ber obige zwei Fragen einer Krperschaft,
        die aus mindestens fnf Mitgliedern besteht, bertragen wird und
        da bei der Beschlufassung die an dem ausgebrochenen Ausstande
        unmittelbar Betroffenen in der eigenen Sache keine Stimme haben.

   22. Ist in einem Bezirksverbande ein Ausstand im Sinne des  21
        festgestellt und hlt derselbe zur Bekmpfung dieses Ausstandes
        Maregeln fr ntig, welche ber die Grenzen seines Bezirkes
        hinausgehen, so hat derselbe unverzglich dem Gesamtverbande
        hiervon Mitteilung zu machen.

          Im Falle eines Gesamtausstandes ist dabei anzugeben:

            a) die Ursache des Ausstandes,

            b) die Zeit des Beginnes,

            c) das Arbeitsfach.

          Im Falle eines Einzelausstandes auerdem:

            d) der Name der betreffenden Betriebe,

            e) die Namen und sonstigen Personalien der ausstndischen
               Arbeiter.

   24. Der Gesamtverband hat nach der gem  22 erhaltenen Anzeige
        unverzglich den brigen Bezirksverbnden die erforderlichen
        Mitteilungen zu machen und im Falle eines Einzelausstandes
        die namentlichen Listen der ausstndischen Arbeiter
        (Ausstandslisten) in einer der Mitgliederzahl der
        Bezirksverbnde entsprechenden Anzahl zu bersenden.
        Die gleichen Mitteilungen bezw. namentlichen Listen hat
        der Gesamtverband den ihm angeschlossenen anderweitigen
        Vereinigungen sowie den unmittelbar beigetretenen
        Einzelmitgliedern zugehen zu lassen.

   25. Die Bezirksverbnde haben ihren Mitgliedern die ihnen gem
         24 vom Gesamtverbande zugegangenen Mitteilungen und Listen
        unverzglich zuzustellen und $sind die Mitglieder verpflichtet,
        die als ausstndig bezeichneten Arbeiter nicht einzustellen$.
        Die gleiche Verpflichtung liegt den dem Gesamtverbande
        unmittelbar beigetretenen Einzelmitgliedern ob. Dieselbe ist
        auch den dem Gesamtverbande sich anschlieenden anderweitigen
        Vereinigungen aufzuerlegen.

        Erlischt ein Ausstand, so ist dies von dem Bezirksverbande,
        welcher die Aussperrung beantragt hat, sofort dem Vorstande
        des Gesamtverbandes anzuzeigen. Dieser hebt durch umgehende
        Mitteilung an die Bezirksverbnde, sonstige Vereinigungen und
        Einzelbetriebe die Aussperrung der ausstndisch gewesenen
        Arbeiter auf.

   26. Gegen Arbeiter, welche infolge der von Arbeitern verhngten
        Sperren die Arbeit niedergelegt haben, ist entsprechend den in 
        21-26 enthaltenen Bestimmungen zu verfahren.

   27. Den dem Gesamtverbande angehrenden Bezirksverbnden und
        Einzelbetrieben steht das Recht zu, neu eintretenden Mitgliedern
        gegenber die in  25 auferlegte Verpflichtung abzulehnen.

Neben dem Gesamtverbande giebt es in der Metallindustrie auch noch eine
Reihe von rtlich begrenzten Vereinen, die zum Teil dem Gesamtverbande
angehren, zum Teil aber auch selbstndig sind.

Ziele und Aufgaben sind in den Statuten ganz hnlich, wie in dem
Statute des Gesamtverbandes bezeichnet. Aber whrend nach dem letzteren
jeder Ausstand, sofern er nicht beigelegt wird, ohne weiteres die
Untersttzung des Verbandes findet, ohne da dieser in eine Prfung
ber die Berechtigung eintritt, ist eine solche Prfung in mehreren der
Einzelverbnde vorgesehen.


                                   2.

So bezweckt der =Verband der Metallindustriellen fr Nrnberg,
Frth und Umgebung= nach seinem Statut vom 30. November 1893
freilich einerseits die Interessen der Arbeitgeber zu wahren und
dieselben in Einklang zu bringen mit den berechtigten Bestrebungen
der Arbeitnehmer unter thunlichster Frderung dieser Bestrebungen,
auch Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern nach
Krften zu einem beide Parteien befriedigenden Resultat zu fhren und
zu erledigen, sowie das Wohl der bei den Mitgliedern beschftigten
Arbeiter fortgesetzt werkthtig zu frdern, andererseits aber auch
unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf gerichtet
sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben und insbesondere
die zu diesem Zwecke geplanten oder veranstalteten Ausstnde
gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschdlich zu machen.
Ueber das Verfahren sind eingehende Vorschriften gegeben. Wird in
einem Verbandswerke ein Ausstand oder eine Sperre erklrt, so hat der
Besitzer sofort dem Vorstande Mitteilung zu machen. Dieser stellt eine
Untersuchung darber an, ob den Arbeitgeber ein Verschulden trifft, und
wenn die Entscheidung dahin ausfllt, da den Forderungen der Arbeiter
nachzugeben sei, so hat der Fabrikant sich dem zu unterwerfen und die
beschlossene Bewilligung der gestellten Forderung der Arbeiter durch
Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu bringen. Im entgegengesetzten
Falle tritt der Verband fr den Arbeitgeber in der Weise ein, da er
dessen Auftrge auf die brigen Fabriken verteilt. Weigern sich die
Arbeiter, dieselben auszufhren, so sind sie sofort zu entlassen, auch
kann der Verband eine teilweise oder allgemeine Arbeitssperre anordnen.
Jedes Mitglied hat durch Wechsel eine Kaution zu hinterlegen, die
nach der Anzahl der beschftigten Arbeiter 1000 bis 7000 Mk. betrgt.
Bei Zuwiderhandlungen kann bis zu dieser Hhe eine Strafe festgesetzt
werden.


                                   3.

Ganz hnlich ist die Angelegenheit von dem =Verbande der
Metallindustriellen Magdeburgs und Umgegend= geregelt. Der Verband
verfolgt noch seinem Statute den Zweck: 1. die Interessen der
Arbeitgeber zu wahren und im Einklang zu bringen mit den berechtigten
Bestrebungen der Arbeitnehmer unter thunlichster Frderung dieser
Bestrebungen, unberechtigten Forderungen der Arbeitnehmer oder eines
besonderen Faches derselben oder gemeinsam entgegenzutreten, selbst
wenn auch nur ein Mitglied des Verbandes davon betroffen wird,
jedenfalls aber Streiks oder Sperren der Arbeitnehmer gemeinsam
abzuwehren; 2. den Anschlu an bestehende hnliche Verbnde zu
suchen und die Einrichtung solcher in anderen Stdten anzustreben;
3. Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach Krften
zu einem beide Parteien befriedigenden Resultate zu fhren und zu
erledigen; 4. wirtschaftliche, die gemeinsamen Interessen berhrende
Fragen zu besprechen.

Ueber die nheren Umstnde und das Verfahren sind besondere
Ausfhrungsbestimmungen erlassen, aus denen folgendes zu erwhnen ist:
Bei Klagen der Arbeiter ber Fabrikeinrichtungen, Fabrikordnungen
und Lohnverhltnisse, ist der Fabrikherr zur sorgfltigen
Prfung und eventuellen Abstellung derselben verpflichtet.
Bei Meinungsverschiedenheiten hierber unterwerfen sich die
Verbandsmitglieder dem Ausspruche des Ausschusses des Verbandes.
In diesem Falle soll der Ausschu eine Untersuchung einleiten und
verpflichtet sein, beide Parteien zu hren. Fr den Fall, da es
trotzdem zu einem Ausstande oder einer Sperre kommt, sind Bestimmungen
getroffen, die sich mit denen des Nrnberger Verbandes fast wrtlich
decken. Um die Durchfhrung der vom Verbande gefaten Beschlsse zu
sichern, ist jedes Mitglied verpflichtet, im Zuwiderhandlungsfalle fr
den Kopf der bei ihm beschftigten Arbeiter eine Vertragsstrafe von
30 Mk. zu zahlen und mu einen Solawechsel in der entsprechenden Hhe
hinterlegen. Diese Strafgelder werden benutzt, um die Unkosten und
Schden zu tilgen, die den vertragstreu gebliebenen Mitgliedern durch
die Arbeiterbewegung entstanden sind.


                                   4.

Noch ausfhrlicher sind die Satzungen der =Vereinigung der Berliner
Metallwarenfabrikanten= vom 5. Oktober 1896. Zweck derselben ist:

  1. Beschwerden der Arbeitnehmer auf Antrag zu untersuchen und darber
     mit bindender Wirkung fr den Arbeitgeber zu entscheiden;

  2. auch ohne solchen Antrag, sobald Beschwerden oder Mihelligkeiten
     bekannt werden, aus eigener Veranlassung den Versuch der Abhlfe
     oder der gtlichen Beilegung zu machen;

  3. gemeinsame Maregeln durchzufhren, falls in einem der
     Vereinigung angehrenden Betriebe die Arbeitnehmer versuchen
     sollten, Lohnerhhungen oder sonstige Forderungen vermittels
     Arbeitseinstellung, Sperre, Verrufserklrung oder auf hnliche
     Weise durchzusetzen, wobei aber eine 3/4-Mehrheit smtlicher
     Mitglieder erforderlich ist;

  4. einheitliches Handeln zu bewirken in allen Fragen, die fr das
     Verhltnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer von grundstzlicher
     Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Abschaffung der
     Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Fabrikordnungen u. dgl.;

  5. sich bei Regelung allgemeiner wirtschaftlicher und der auf
     Wohlfahrtseinrichtungen der Betriebe bezglichen Fragen zu
     beteiligen;

  6. eine Vereinigung mit anderen Verbnden, die gleiche oder hnliche
     Zwecke Verfolgen, einzugehen und anzuregen.

Das Organ der Vereinigung ist die Vertrauenskommission, gegen deren
Beschlsse eine Berufung an die Generalversammlung stattfindet; doch
knnen auch besondere Beamte angestellt werden. Falls ein Betrieb
von einem Streik betroffen wird, so sind diejenigen Mitglieder, die
einen gleichartigen Betrieb haben, verpflichtet, dem vom Streik
betroffenen Betriebe durch Lieferung der notwendigen Arbeit helfend
zur Seite zu stehen. Auf Antrag des betreffenden Unternehmers hat die
Vertrauenskommission das Recht, sofort bis zu 10% der gleichartigen
Arbeitskrfte der nicht vom Streik betroffenen gleichartigen Betriebe
zu diesem Zwecke in Anspruch zu nehmen, auch die Preisfestsetzung
vorzunehmen. Die zur Lieferung von Arbeit Verpflichteten haben
diese zum Herstellungpreise mit einem Maximalzuschlage von 25% zu
liefern. Ausstndige Arbeiter drfen in keinem Betriebe des Verbandes
beschftigt werden. Im brigen sind die Befugnisse der Kommission,
die Strafen und die Kautionsleistung hnlich geordnet, wie bei dem
Nrnberger Verbande, insbesondere hat die Kommission das Recht, die
Arbeiter ber den Grund ihrer Beschwerden zu vernehmen und falls
sie diesem stattgiebt, mu der Unternehmer sich ihrer Entscheidung
unterwerfen.


                                   5.

Auf Anregung des Vereins der Metallwarenfabrikanten ist in einer von
dem Obermeister zusammenberufenen Versammlung, die am 18. Dezember 1896
tagte, auch eine =Vereinigung der Berliner Klempner, Kupferschmiede,
Gas- und Wasser-Installateure und verwandter Berufszweige= gebildet,
die jedem Mitgliede die Beschftigung ausstndiger Arbeiter bei 50
Mk. Strafe fr jeden Fall verbietet. Wird ein Mitglied von einen
Streik betroffen, so kann die Vertrauenskommission von je 5 bei den
anderen Mitgliedern beschftigten Arbeitern einen zur Lieferung
von Streikarbeit beanspruchen, fr die hchstens 25% Zuschlag
berechnet werden darf. Weigert sich ein Arbeiter, die Streikarbeit zu
bernehmen, so wird er als Streikender betrachtet. Um die Durchfhrung
dieser Maregeln zu sichern, mu jedes Mitglied nach der Zahl der
beschftigten Arbeiter Kaution durch Sichtwechsel hinterlegen.


                                   6.

Auch der =Verein der Kupferschmiedereien Deutschlands=, der am
10. Mai 1891 begrndet ist und seinen Wohnsitz in Hannover hat,
bezweckt u. a. gemeinsame Abwehr unberechtigter Ansprche der
Arbeitnehmer und geeignete Einwirkung auf die Arbeitgeber zur
Erfllung berechtigter Wnsche der Arbeitnehmer. Jedes Mitglied ist
verpflichtet, unter keinen Umstnden Gesellen Arbeit zu geben, die bei
einem Vereinsmitgliede unberechtigterweise die Arbeit niedergelegt
haben bezw. in Ausstand getreten sind, solange ihnen nicht durch den
Vorstand die Mitteilung zugegangen ist, da die betreffenden Arbeiter
wieder eingestellt werden drfen. Es ist Sache der Bezirksvereine,
die ntige Sicherheit fr die Erfllung dieser Verpflichtung von
seiten ihrer Mitglieder zu beschaffen, wenn nthig durch Einforderung
eines zu hinterlegenden Geldbetrages, welcher bei Nichterfllung der
Vorschriften dieses Paragraphen ganz oder teilweise an die Vereinskasse
verfllt. Die Frage, ob eine Arbeitseinstellung als unberechtigt
anzusehen ist, ist von dem Bezirksvorstande auf Anzeige des
betreffenden Vereinsmitgliedes unter genauer Prfung der Verhltnisse
nach Pflicht und Gewissen zu entscheiden. Bei dieser Entscheidung
hat, sofern es sich nicht um einen allgemeinen Ausstand handelt, das
unmittelbar betroffene Mitglied keine Stimme. Die von einem Ausstande
betroffenen Mitglieder haben sofort bei Ausbruch desselben dem
Bezirksvorstande eine namentliche Liste der ausstndischen Arbeiter zu
bergeben. Erkennt der Bezirksvorstand den Ausstand als unberechtigt
an, so hat derselbe

  a) die Namen der ausstndischen Mitglieder sofort den Mitgliedern im
     Bezirke mitzuteilen,

  b) dem Vereinsvorstande sofort eine Abschrift des Verzeichnisses zu
     bersenden.

In dem Verzeichnisse sind die Personalverhltnisse mglichst genau
anzugeben. Der Vereinsvorstand hat die ihm zugehenden Ausstandslisten
schleunigst in einer der Mitgliederzahl entsprechenden Anzahl an die
brigen Bezirksvereine zu senden. Bei Ausstnden von grerem Umfange
hat der Vereinsvorstand mit Hilfe der Bezirksvorstnde alle diejenigen
Maregeln zu ergreifen, welche zur Bekmpfung des Ausstandes geboten
erscheinen.

Smtliche Vereinsmitglieder sind verpflichtet, den ihnen
bekannt gegebenen Anordnungen des Vereinsvorstandes in solchen
Fllen unweigerlich Folge zu leisten. Es ist die Pflicht des
Vereinsvorstandes, in Ausstandsfllen nach Mglichkeit auf eine
gtliche Beilegung des Ausstandes hinzuwirken. Ist ein Ausstand
erloschen bezw. beigelegt, so hat der Vereinsvorstand und die
Bezirksvorstnde auf mglichst schnellem Wege durch Mitteilung an die
Vereinsmitglieder die Aussperrung der Arbeiter aufzuheben.


                                   7.

Eine fernere Vereinigung dieser Art ist der =Verband Berliner
Metallindustrieller=, die nach dem Berichte der Vertrauenskommission
vom 16. Februar 1898 am Schlusse des Jahres 1897 119 Mitglieder mit
24500 Arbeitern zhlte. Die in der Generalversammlung vom 16. Dezember
1897 angenommenen Satzungen stimmen, was den Zweck des Verbandes
betrifft, im brigen wrtlich berein mit den bereits mitgeteilten der
Vereinigung Berliner Metallwarenfabrikanten (Ziff. 1-6) nur bezeichnen
sie als Aufgabe noch weiter die Errichtung und Unterhaltung einer
Arbeitsnachweisestelle, zu deren Benutzung die Mitglieder verpflichtet
sind. Sobald ein Streikfall vorliegt, ist den Streikenden der
Arbeitsnachweis zu versagen. Sonst ist das Verfahren bei Streitigkeiten
mit den Arbeitern ebenso geregelt, wie bei den Metallwarenfabrikanten.


                                   8.

Gleiche Zwecke verfolgt auch der im Juni 1897 gegrndete =Verband der
Metallindustriellen Wrttembergs=. Auch er beabsichtigt eine wirksame
Vertretung der gemeinschaftlichen Interessen der Verbandsmitglieder zu
organisieren, namentlich zur Abwehr gegen unberechtigte Bestrebungen
der Arbeitnehmer, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben,
zugleich aber auch zur Abstellung berechtigter Beschwerden der
Arbeiterschaft in den Verbandsfabriken. Nach  11 des Statutes ist
jedes Verbandsmitglied, bei dem ein Streik ausbricht, verpflichtet,
dem Verbandsvorstande sofort seine Lohn- und Arbeitsverhltnisse
darzulegen. Dieser hat erforderlichenfalls nach Anhrung von Arbeitern
der betreffenden Fabrik darber zu beschlieen, ob der Streik
berechtigt ist oder nicht. Erklrt der Vorstand den Streik fr nicht
berechtigt, so darf kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in
seinem Betriebe beschftigen und mu einen aus Versehen eingeteilten
Arbeiter alsbald wieder entlassen; der Vorstand hat fr Bekanntmachung
der Namen der streikenden Arbeiter zu sorgen.


                                   9.

Auch der =Verband der Metallindustriellen in Halle a. d. S. und
Umgegend= bezweckt neben der Verfolgung der gemeinsamen Interessen
insbesondere die gemeinsame Abwehr derjenigen Forderungen der
Arbeiter, welche darauf gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen in den
Betrieben der Metallindustrie einseitig zu regeln. Jedes Mitglied
hat fr je 50 beschftigte Arbeiter eine Stimme. Der Verband hat
bei Streitigkeiten eines Mitgliedes mit seinen Arbeitern darber zu
entscheiden, ob die Notwendigkeit einer gemeinsamen Abwehr vorliegt.
Die Mitglieder haben von einer Forderung auf Lohnerhhung oder einer
Streikandrohung seitens ihrer Arbeiter sofort dem Vorstande Anzeige
zu machen. Kein Mitglied darf innerhalb der nchsten sechs Tage einen
wegen Streiks oder Streikandrohung entlassenen Arbeiter eines anderen
Mitgliedes beschftigen. Entscheidet der Vorstand, da der Fall einer
gemeinsamen Abwehr vorliege, so dauert dieses Verbot fort. Die durch
Streik betroffenen Mitglieder sollen seitens der brigen durch
Aushlfelieferungen zu Vorzugspreisen untersttzt werden; weigern sich
die Arbeiter, solche Arbeiten auszufhren, so werden sie als Streikende
behandelt. Im uersten Falle ist die Verbandsversammlung befugt, mit
3/4 Mehrheit die Einstellung des Betriebes in allen Verbandswerken zu
beschlieen. Jedes Mitglied hat wegen Erfllung der Verbandsbeschlsse
eine Sicherheit von 300 Mk. fr jede ihm zustehende Stimme zu
hinterlegen.

Der Vertrag ist zunchst bis 31. Dezember 1891 abgeschlossen, bleibt
aber in Kraft, sofern nicht halbjhrliche Kndigung erfolgt.


                                  10.

Weniger ausgearbeitet sind die Statuten des schon im November 1888
gegrndeten =Vereins Braunschweigischer Metallindustrieller=. Zweck des
Vereins ist ebenfalls, die Interessen der Arbeitgeber zu wahren und
dieselben in Einklang zu bringen mit den berechtigten Bestrebungen der
Arbeitnehmer unter thunlichster Frderung dieser Bestrebungen, dagegen
andererseits auch unberechtigten Forderungen der Arbeitnehmer oder
eines besonderen Faches derselben gemeinsam entgegenzutreten, selbst
dann, wenn nur ein einzelnes Mitglied davon betroffen wird. Politische
Fragen sind von den Verhandlungen ausgeschlossen. Die zu ergreifenden
Abwehrmaregeln sind nicht bestimmt, sondern es heit nur, der
Vorstand ist berechtigt, bei auergewhnlichen Gelegenheiten ber das
Verhalten des Vereins einen Beschlu zu fassen; er teilt denselben den
Mitgliedern rechtzeitig mit und werden diese im Interesse des Vereins
thunlichst darnach handeln. Demgem findet die Hinterlegung einer
Sicherheit nicht statt.

Der Verein hat am 14. Mrz 1890 mit den Formern ein Abkommen getroffen,
nach welchem eine gemeinsame Arbeitsnachweisestelle eingerichtet ist
unter Leitung eines Mannes, der weder zu den Arbeitgebern noch zu
den Formern in nherer Beziehung steht. Eine Kommission aus je zwei
Arbeitgebern und Arbeitern fhrt die Aufsicht; bei Streitigkeiten wird
ein neutraler Obmann gewhlt.


                                  11.

Auch der =Verband der Metallindustriellen im Bezirk Leipzig= will
freilich nach  3 seiner Statuten Bestrebungen anbahnen und
untersttzen, welche dazu fhren, die Interessen der Arbeiter
in Einklang zu bringen mit den berechtigten Ansprchen der
Arbeitnehmer. Aber auf der anderen Seite verfolgt er zugleich den
Zweck, unberechtigte Forderungen, insbesondere das Verlangen der
Arbeitnehmer, die Arbeitsbedingungen einseitig zu bestimmen, gemeinsam
abzuwehren, und zwar selbst dann, wenn sich dieses Verlangen auch nur
in einzelnen zum Verbande gehrigen Betrieben bemerkbar macht. Die
Durchfhrung dieser Maregeln ist durch eine besondere Instruktion
geregelt.


                             III. Brauerei.

Im Brauereigewerbe ist das von den Arbeitern bei Streitigkeiten mit
den Unternehmern angewandte Kampfmittel nicht in erster Linie der
Streik, sondern der Boykott, der sich aber nicht darauf beschrnkt,
da die Arbeiter selbst den Genu von Bier aus den betreffenden
Brauereien unterlassen, sondern da sie auch Wirtschaften, in denen
deren Bier ausgeschenkt wird, nicht besuchen, um diese zum Aufgeben
der Geschftsbeziehung zu zwingen. Aus diesem Grunde ist von
Antistreikvereinen der Brauereien nichts bekannt geworben[252], dagegen
haben die letzteren den Schutz gegen Boykotts sehr nachdrcklich in die
Hand genommen.

  [252] Herr Generaldirektor R. $Rsicke$ schreibt mir, da er keine
        solchen kenne.


                                   1.

Den Anfang machten die =Braunschweiger Bierbrauereien=, indem sie Ende
1892 einen Verband grndeten, dessen Statuten folgendes bestimmen[253]:
Treten bei einem Mitglied Thatsachen hervor, welche den Ausbruch
eines Boykotts wahrscheinlich machen, so ist die fragliche Brauerei
verpflichtet, dies sofort unter genauer Darlegung der Verhltnisse dem
Vorsitzenden anzuzeigen, welcher seinerseits sofort eine Versammlung,
ber die bis dahin die strengste Verschwiegenheit zu beobachten ist,
einberuft. Alsdann beschliet die Versammlung, ob die schwebende
Angelegenheit in Gte oder auf dem Zwangswege zu erledigen ist. Der
Majorittsbeschlu ist fr die betroffene Brauerei bindend. Sollte
eine gtliche Beilegung nicht erfolgen und infolgedessen von den
hiesigen Sozialdemokraten eine Brauerei in Verruf erklrt werden,
so treten zum Schutze der Brauerei folgende Bestimmungen in Kraft.
Smtliche Brauereigeschfte entlassen das gesamte Arbeitspersonal mit
Ausnahme bestimmter Personen. Wer von den entlassenen Arbeitskrften
welche in Dienst nimmt, zahlt eine Konventionalstrafe von 10000 Mk.
Bierfahrer einer anderen Brauerei drfen bei Meidung der gedachten
Konventionalstrafe nicht vor Ablauf von 3 Monaten nach Beendigung
des Boykotts eingestellt werden. Von den entlassenen Leuten,
insbesondere den Bierfahrern, ist whrend der Dauer des Boykotts jede
Hlfeleistung verboten, selbst eine Begleitung der Geschirre ist
auch ohne Lohngewhrung oder anderweitige Vergtung nicht gestattet.
Wer dies wissentlich zult, zahlt ebenfalls die obengedachte
Konventionalstrafe. Die Flligkeit einer Konventionalstrafe ist
durch die Versammlung mit zwei Drittel Majoritt auszusprechen.
Die Betroffenen haben sich der Abstimmung zu enthalten. Sollte
bei einer Brauerei ohne Wissen der leitenden Persnlichkeit ein
Versto gegen die vorstehenden Bestimmungen vorkommen, so wird die
gedachte Konventionalstrafe erst dann fllig, wenn nicht am Tage nach
schriftlicher Aufforderung von seiten des Vorsitzenden dem Mangel
abgeholfen ist. Fr jeden Hektoliter Bier, welchen die boykottierte
Brauerei infolge des Boykotts weniger verkauft, wird der betreffenden
Brauerei vom Vereine eine Entschdigung von 3 Mk. gezahlt. Der
Ersatzanspruch und demgem auch die Beitragspflicht beginnt mit dem
Monate, in welchem der Boykott verhngt wird. Existieren Zweifel
ber das Datum, so bestimmt die Versammlung mit absoluter Majoritt,
welcher Zeitpunkt als Beginn des Boykotts zu betrachten ist. Das Ende
eines Boykotts wird als eingetreten betrachtet: 1. wenn der wirkliche
Absatz der boykottierten Firma whrend zweier aufeinanderfolgender
Monate weniger als 6% hinter dem rechnungsmig gefundenen Soll-Absatze
zurckbleibt, 2. wenn die gegen die boykottierte Firma verhngten
Maregeln betreffenderseits ausdrcklich zurckgenommen werden, 3.
wenn die Versammlung es mit Einstimmigkeit (die boykottierte Firma hat
sich der Stimmabgabe zu enthalten) beschliet. Wird der Boykott gegen
smtliche verbundene Brauereien erklrt, so tritt die hier vereinbarte
Entschdigungspflicht nicht in Wirkung.

  [253] Ich gebe den Wortlaut wieder, um ein anschauliches Bild solcher
        bis in die grten Einzelheiten aufgearbeiteten Vertrge zu
        liefern.


                                   2.

Das Vorgehen der Braunschweiger Brauereibesitzer gab den Ansto zu
einer hnlichen Thtigkeit in ganz Deutschland. Zunchst beschlossen
die =norddeutschen Brauerei-Industriellen= in einer am 22. September
1894 in Friedrichroda abgehaltenen Versammlung die Grndung eines
Abwehrverbandes und eines Garantiefonds zum Schutze gegen Boykotts,
dessen Statut angenommen wurde. Wo Lokalverbnde nicht bestehen,
soll auf ihre Grndung und auf ihren Anschlu an den Zentralverband
hingewirkt werden.


                                   3.

Die =bayrischen Brauereien= sind diesem Beispiele gefolgt, indem aus
dem bayrischen Brauerbunde heraus, dessen Mitgliederzahl 126 betrgt,
am 21. Januar 1895 ein Schutzkartell gegen Verrufserklrungen
gegrndet wurde, dem 26 Brauereien beitraten.

Die Art des Eingreifens ergiebt sich aus folgenden
Statutenbestimmungen. Betrifft ein Boykott, auf welchen das Statut
Anwendung findet, das Mitglied eines Ortsverbandes, so ist die
Lieferung von Bier an Kunden der boykottierten Brauerei smtlichen
Mitgliedern des gesamten Landesverbandes whrend der Dauer des
Boykotts und noch fernere 6 Monate lang untersagt, jedoch kann der
Vorstand ausnahmsweise die Lieferung gestatten und die Bedingungen,
insbesondere die seitens des Lieferanten dem Boykottierten zu leistende
Entschdigung festsetzen. Die Durchfhrung dieser Bestimmung ist durch
eine Vertragsstrafe von 10 Mk. fr jedes statutenwidrig gelieferte
Hektoliter Bier gesichert, deren Mindestsatz jedoch 1000 Mk. betrgt.
Als geliefert gilt schlechthin der auf die betreffende Zeit, bis
die Einstellung der Lieferung nachgewiesen ist, berechnete Teil der
Jahreslieferung der boykottierten Brauerei. Jedes Mitglied hat fr
jede 100 Hektoliter des von ihm im Jahre 1894 verbrauchten Malzes fnf
Wechsel in Hhe von je 20 Mk. zu hinterlegen.


                                   4.

Am 15. Februar 1895 wurde endlich der fr ganz Deutschland bestimmte
=Zentralverband deutscher Brauereien gegen Verrufserklrungen=
gegrndet, dem zunchst folgende Einzelverbnde beitraten: 1. Verband
Berliner Brauereien, 2. Verband der Brauereien Leipzigs und Umgegend,
3. Verband der Brauereien Magdeburgs und Umgegend, 4. Verband
Braunschweiger Brauereien, 5. Verein der Brauereien von Hannover
und Umgegend, 6. Verband der Brauereien von Bremen und Umgegend, 7.
Verband der Brauereien von Dresden und Umgegend, 8. der Lokalverband
der Brauereien von Halle a. S. und Umgegend. Spter haben sich dem
Zentralverbande noch eine Reihe anderer Vereine angeschlossen,
so da ihm zur Zeit 15 Lokalverbnde angehren. Sowohl der
Zentralverband wie die Lokalverbnde beschrnken sich auf die Abwehr
von Verrufserklrungen, gleichviel, ob diese von Arbeitern oder von
Gastwirten und anderen Konsumenten ausgehen. Eine Antistreikvereinigung
bilden sie deshalb nicht. Den Anla zur Grndung gaben, wie schon
bemerkt, die in den Jahren 1890 bis 1895 hufig seitens der
Sozialdemokratie ber einzelne Brauereien verhngten Boykotts, die
mit den Lohnverhltnissen meistens nicht in unmittelbarer Beziehung
standen, sondern am hufigsten mit Streitigkeiten ber Hergabe von
Slen zu Versammlungslokalen zusammenhingen.

Der Zweck des Zentralverbandes ist, diejenigen Entschdigungen, welche
die einzelnen Verbnde nach Magabe ihrer Statuten ihren Mitgliedern zu
gewhren haben, gemeinschaftlich zu tragen. Das Recht der Einmischung
in den Streit selbst hat er nur, wenn der betreffende Lokalverband
darum nachsucht doch mu ihm jederzeit ber den Stand der Verhandlungen
Auskunft gegeben werden. Bei dem Ersatze findet nur derjenige Schaden
Bercksichtigung, den die durch den Boykott betroffenen Mitglieder der
Lokalverbnde durch verminderten Bierabsatz erlitten haben. Magebend
fr die Berechnung sind die Satzungen der Lokalverbnde, doch darf die
Entschdigung keinesfalls 3 Mk. fr das Hektoliter bersteigen. Whrend
der Dauer eines Boykotts drfen die Mitglieder eines Lokalverbandes
mit Kunden boykottierter Mitglieder anderer Lokalverbnde keine neue
Geschftsverbindung anknpfen, auch sind erstere verpflichtet,
ihre Lieferungen an ihre bisherigen Abnehmer, sofern dieselben
gleichzeitig Kunden boykottierter Mitglieder anderer Lokalverbnde
sind, in denjenigen Grenzen zu halten, welche dem bisherigen Umfange
der Geschftsverbindung mit den betreffenden Abnehmern entsprechen.
Wenn Mitglieder der Lokalverbnde diesen Bestimmungen zuwider handeln,
so haben diejenigen Lokalverbnde, denen sie angehren, an den
Zentralverband fr jedes Hektoliter Bier, welches der Verpflichtung
entgegen geliefert ist, eine Strafe von 5 Mk. zu entrichten.

Der Zentralverband hat brigens auch ein $Normalstatut fr die
Lokalverbnde$ beschlossen, dessen Zugrundelegung er fordert. Aus
demselben sind folgende Bestimmungen hervorzuheben:

Jede dem Verbande angehrige Brauerei giebt durch die Thatsache
des Beitrittes die Erklrung ab, da sie von dem Zeitpunkte ab, zu
welchen sie Ansprche der in den folgenden Paragraphen gedachten Art
geltend macht, dem Rechte entsagt, Verhandlungen ber die Aufhebung
eines ber sie verhngten Boykotts selbst oder durch einen andern
Beauftragten, als den Verband, zu fhren. Durch die an den Verband
gerichtete Ankndigung, aus einem Boykott Ansprche geltend machen
zu wollen, erteilt die boykottierte Brauerei zugleich dem Verbande
Auftrag und Vollmacht, diese Verhandlungen fr sie und in ihren
Namen zu fhren und die Bedingungen der Aufhebung des Boykotts mit
verbindlicher Kraft fr sie zu vereinbaren. Bei den Verhandlungen
hat die boykottierte Brauerei kein Stimmrecht. Ein Verbandsmitglied,
welches ohne Ermchtigung des Verbandes Verhandlungen ber Aufhebung
der Boykotts fhrt, verliert alle Rechte gegen den Verband. Jede
boykottierte Brauerei erhlt whrend der Dauer des Boykotts fr
dasjenige Quantum Bier, welches sie vom Tage ihrer Anmeldung ab
nachweislich infolge des Boykotts weniger als bisher absetzt, fr jedes
Hektoliter vom Verbande eine im Statut festgesetzte Entschdigung. Die
nicht boykottierten Brauereien sind befugt, die Bierlieferungen an die
Kunden boykottierter Brauereien zu bernehmen, jedoch verpflichtet,
dafr whrend des Boykotts die festgesetzte Vergtung fr jedes
Hektoliter an den Verband zu zahlen. Als Kunde gilt der Abnehmer,
der wenigstens 2 Monate lang vor Beginn der Boykotterklrung ganz
oder teilweise sein Bier von der betreffenden Brauerei bezogen hat,
und zwar auch dann, wenn er nach der Boykotterklrung sein Bier eine
Zeit lang, jedoch nicht lnger als 2 Monate, von einer oder mehreren
anderen Brauereien bezogen hat. Ist ein Boykott zufolge Beschlusses
des Vorstandes aufgehoben, so mu diejenige Brauerei, welche an Stelle
der boykottierten an Kunden der letzteren Bier geliefert hat, diese
Lieferungen sofort einstellen. Das Verbot der Weiterlieferung erlischt
jedoch nach Ablauf von 3 Monaten seit Aufhebung des Boykotts. Soweit
nicht eine besondere Entschdigungspflicht einzelner Brauereien
vorliegt, werden die zu leistenden Entschdigungen durch Beitrge
aller dem Verbande angehrigen Brauereien, also einschlielich
der Boykottierten, nach dem Mae der im letzten Betriebsjahre
versteuerten Malzmengen aufgebracht. Zur Sicherheit fr Erfllung der
statutenmigen Verpflichtungen hat jede Brauerei einen Solawechsel in
Hhe des statutenmig bestimmten Betrages fr jede 1000 Zentner der
versteuerten Malzmenge zu hinterlegen. In dem Normalstatut ist eine
Vorschrift darber nicht enthalten, ob die Vereine sich die Befugnis
vorbehalten, ber die Frage, ob die boykottierte Brauerei in dem der
Boykottierung zu Grunde liegenden Streite im Rechte oder im Unrechte
ist, ein Urteil zu fllen, doch nehmen nach der Praxis die Vereine eine
solche Befugnis in Anspruch; sie sttzen sich auf  16 der Statuten,
nach dem der Ausschlu aus dem Verbande gegen eine Brauerei verfgt
werden kann, die den Zwecken des Verbandes vorstzlich oder grob
fahrlssig zuwiderhandeln, insbesondere ihre Boykottierung absichtlich
herbeigefhrt haben[254].

  [254] Nach Mitteilung des Herrn $Richard Rsicke$ ist dies nicht nur
        seine eigene Auffassung, sondern die aller Verbandsmitglieder,
        deren Berechtigung mir freilich nicht zweifellos ist.

Uebrigens beweisen gerade die Verhltnisse im Brauereigewerbe, da eine
beiderseitige Organisation nicht im geringsten ein Hindernis bildet fr
ein gutes Verhltnis beider Teile. In Berlin bestand schon seit 1890
ein gemeinschaftlicher Arbeitsnachweis unter Leitung eines aus einer
gleichen Anzahl von Vertretern beider Teile gebildeten Kuratoriums. Bei
Beginn des groen Boykotts am 15. Mai 1894 wurde derselbe aufgelst,
aber als am 24. Dezember 1894 Friede geschlossen wurde, setzte man den
gemeinsamen Arbeitsnachweis sofort wieder in Kraft, indem man gegen
frher, wo ber den Vorsitz nichts bestimmt war, die Verbesserung
einfhrte, da man einen unparteiischen Vorsitzenden (Dr. $Freund$)
an die Spitze stellte. Seitdem ist das anfangs auf beiden Seiten
vorhandene Mitrauen so vllig geschwunden, da bei der am 15. Januar
1899 abgehaltenen ffentlichen Versammlung des Braugewerbes einstimmig
die Fortdauer beschlossen wurde.


                          IV. Textilindustrie.

                                   1.

In der Textilindustrie ist von besonderem Interesse der =Verein zur
Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus=,
und da die dortigen Erfahrungen als typisch anzusehen sind, so mgen
sie hier etwas ausfhrlicher wiedergegeben werden[255].

  [255] Ich verdanke die folgenden Angaben der Mitteilung des
        Vorsitzenden und Grnders des Vereins, Herrn $Gustav Samson$ in
        Cottbus, und gebe sie hier unter Berufung auf meinen Gewhrsmann
        wieder, obgleich ich nicht in der Lage bin, mir ber die
        Richtigkeit der Thatsachen und Ansichten ein eigenes Urteil zu
        bilden. Steht auch Herr $Samson$ naturgem auf dem Standpunkte
        des Fabrikanten, so ergiebt sich doch aus seinem Briefe und
        der Stellung, die er in dem Gegensatze zwischen Unternehmern
        und Arbeitern einnimmt, ein vorurteilsloser Blick, der auch
        die Schwchen der eigenen Stellung nicht verkennt; erklrt er
        doch, da er nicht unter allen Umstnden den Streik verdamme,
        sondern ihn fr einen wichtigen Kulturfaktor halte; bei Streiks,
        die allerdings stets als _ultima ratio_ anzusehen seien, werde
        schlielich das hhere Recht entscheiden, gegen das auch
        Fabrikantenvereinigungen machtlos seien.

Bis 1890 war das Verhltnis zwischen Unternehmern und Arbeitern
ein durchaus friedliches, aber Anfang 1890 brach in einer Fabrik,
die sogar infolge der bei ihr eingefhrten Kammgarnfabrikation
hhere als die Durchschnittslhne zahlte, der erste Streik aus.
Die Fabrikanten fhrten dies zurck auf Einflsse zugewanderter
schsischer und sterreichischer Weber und die sozialdemokratische
Agitation; ein Fhrer der letzteren soll sogar in einer Versammlung
geuert haben, ein allgemeiner Streik habe keine Aussicht, es msse
vielmehr eine Fabrik nach der anderen abgeschlachtet werden. Diese
Aeuerung verursachte groe Aufregung unter den Fabrikanten, und es
fanden eine Reihe von Versammlungen derselben statt, die aber anfangs
kein greifbares Ergebnis haben zu wollen schienen; insbesondere
scheute man sich vor der Einrumung eines durch Wechselhinterlegung
gesicherten Zwangsrechtes gegen die Mitglieder. Endlich aber siegte
die entschiedenere Richtung, und am 18. Januar 1890 wurde ein Statut
vereinbart, das in der That eine strenge Disciplin sicherte. Dessen
Hauptinhalt ist folgender:

Zweck des Vereines ist, ungerechtfertigten Manahmen der in den
beteiligten Tuchfabriken beschftigten Arbeiter, namentlich
unberechtigten Arbeitseinstellungen im ganzen oder in einzelnen
Fabriken, entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten
zwischen einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu
Arbeitseinstellungen fhren knnten, nach Mglichkeit abzuhelfen.
Die leitende Kommission besteht aus 12 Personen, von denen je 4
seitens der nach der Gre ihres Betriebes in 3 Klassen abgestuften
Vereinsmitglieder, der 13. aber, der kein Tuchfabrikant sein darf,
von der Kommission selbst gewhlt wird. Die Kommission entscheidet in
allen Fllen mit einer Mehrheit von mindestens 8 Stimmen; wird eine
solche nicht erreicht, so gilt die den Arbeitern gnstigste Meinung als
magebend. Mit derselben Mehrheit kann auch in besonders wichtigen
Fllen die Einberufung des ganzen Vereins beschlossen werden, der
dann nach den 3 Klassen abstimmt. Die Kommission hat nicht allein auf
Antrag eines Vereinsmitgliedes einzugreifen, sondern auch die Arbeiter
haben das Recht, Beschwerden, die zu einer Arbeitseinstellung fhren
knnten, bei ihr vorzubringen und ihre Entscheidung anzurufen. In
beiden Fllen hat die Kommission eine fachgeme Prfung vorzunehmen,
Mngel, die sich dabei herausstellen, zu beseitigen und insbesondere
den berechtigten Klagen der Arbeiter abzuhelfen. Dabei hat sie das
Recht, zur Klarstellung des Sachverhaltes die Bcher des beteiligten
Fabrikanten einzusehen. Die Kommission tritt mit den Arbeitern in
unmittelbare Verbindung. Wollen sich diese der getroffenen Entscheidung
nicht fgen, so ist die Kommission berechtigt, die Einstellung des
maschinellen Betriebes der Fabriken smtlicher Vereinsmitglieder
zu beschlieen, d. h. also, eine $Generalaussperrung$ anzuordnen.
Persnlich beteiligte Kommissionsmitglieder sind von der Mitwirkung
ausgeschlossen. Zur Sicherstellung der Folgeleistung, zu der jedes
Vereinsmitglied sich verpflichtet, ist fr jeden von ihm beschftigten
Webstuhl ein Wechselaccept ber 300 Mk. zu hinterlegen, und die
Kommission hat das Recht, falls sie einen Ungehorsam feststellt,
die Inkurssetzung zu beschlieen. Der eingegangene Betrag wird zu
gemeinntzigen Zwecken verwendet, die von der Kommission zu bestimmen
sind. Der Beitritt zu dem Verein ist fr ein Jahr bindend, sofern nicht
bis zum 1. Oktober Kndigung erfolgt.

Da fast smtliche Fabrikanten dem Verein beitraten, so verfgte
derselbe ber eine bedeutende Macht, und der erste Erfolg war, da
die Arbeiter den Streik sofort bedingungslos aufgaben, ohne da die
Kommission in Thtigkeit htte zu treten brauchen. Auch in der nchsten
Zeit kamen keine Streitigkeiten vor, und erst im Mai 1895 hatte die
Kommission zum erstenmal Gelegenheit, in einen Streik, der in der
grten Fabrik ausgebrochen war, einzugreifen. Sie gelangte damals
nach Einsicht der Lohnlisten und lngeren Verhandlungen mit Arbeitern
zu dem Ergebnisse, den betreffenden Fabrikanten zu weitgehenderer
Nachgiebigkeit gegen die Arbeiterforderungen und insbesondere zur
Wiederaufnahme aller Streikenden ohne Unterschied zu veranlassen.
Umgekehrt war der Erfolg im folgenden Jahre. Am 15. Februar 1896
brachen in mehreren Fabriken Streiks aus, aber die zum Einschreiten
aufgeforderte Kommission gelangte nach einigen Versuchen, eine
Einigung herbeizufhren, zu der Ansicht, da es auf einen allgemeinen
Streik abgesehen sei. So entschlo sie sich, von dem statutengemen
Gewaltmittel Gebrauch zu machen, und ordnete an, da am 21. Februar
alle Vereinsmitglieder ihren smtlichen Arbeitern zum 7. Mrz zu
kndigen htten. Die so eingeleitete Aussperrung dauerte 6 Wochen
und konnte nur gegen heftigen Widerstand aufrecht erhalten werden,
aber schlielich siegte die Beharrlichkeit, und am 20. April wurde
die Arbeit ohne wesentliche Zugestndnisse wieder aufgenommen, nur 50
Agitatoren wurden von der ferneren Beschftigung ausgeschlossen. So
energisch man hier vorgegangen war, so hatte man sich doch nicht auf
den vielfach beliebten Standpunkt gestellt, da nur die beteiligten
Arbeiter selbst zu Verhandlungen legitimiert seien, sondern die
Kommission hatte in ausgedehnter Weise auch mit andern Personen,
die ihre Vermittelung anboten, ja sogar mit sozialdemokratischen
Reichstagsabgeordneten verhandelt. Eine andere interessante Erscheinung
dieses Streiks ist, da nach Angabe der Fabrikanten die Arbeiter
das Ziel gehabt haben sollen, den Verein der ersteren zu sprengen;
im allgemeinen pflegt der Versuch, die gegnerische Organisation zu
zerstren, nur von seiten der Unternehmer auszugehen.

Der Verein hat auch in der seitdem verflossenen Zeit eine erfolgreiche
Wirksamkeit entfaltet, insbesondere hat man eine sehr wichtige
Maregel beschlossen, nmlich sowohl $Mindestlhne$ wie $Hchstlhne$
aufzustellen, die fr jedes Vereinsmitglied verbindlich sind.
Dieselben werden allerdings den Arbeitern nicht mitgeteilt, lassen
auch einen gewissen Spielraum, aber ihre Ueber- oder Unterschreitung
wird mit Verlust des Schutzes des Vereins bestraft. Das Gleiche gilt
hinsichtlich einer von der Kommission fr alle beteiligten Fabriken
eingefhrten gemeinsamen Arbeitsordnung, in der unter Beseitigung der
frher vielfach blichen, wesentlich lngeren Arbeitszeit diese auf
tglich 11 Stunden festgesetzt ist. Gegen die Feier des 1. Mai ist man
mit sofortiger Entlassung eingeschritten.


                                   2.

Kann der Verein in Cottbus bereits auf eine ereignisreiche Thtigkeit
zurcksehen, so befindet sich dagegen der =Fabrikantenverein zu
Aachen-Burtscheid= noch mitten in einer Entwickelung, deren Abschlu
bis jetzt nicht abzusehen ist. Derselbe ist im Jahre 1889 gegrndet,
indem ihm 65 von den dort vorhandenen 73 Fabrikanten beitraten. Nach
seinem Statut vom 16. November 1889 bezweckt er im allgemeinen die
Frderung gemeinsamer Interessen, hat aber von Anfang an neben anderen
Dingen, wie Bekmpfung der Fabrikdiebsthle, Abwehr der auf Wollzoll
hinauslaufenden agrarischen Forderungen, Erstrebung einheitlicher
Verkaufsbedingungen, Stellungnahme gegen staatliche Belastung der
Unternehmerschaft und Herbeifhrung gnstiger Zollvertrge auch die
Verhtung ungesetzlicher Arbeitsunterbrechungen durch die Arbeiter zum
Gegenstande seiner Thtigkeit gemacht.

Nach dem mir vorliegenden Berichte[256] ist auch hier das bis zu den
60er Jahren sehr patriarchalische Verhltnis zwischen Arbeitgebern und
Arbeitern durch fremde Weber aus der Pfalz und Sachsen gestrt, die
insbesondere unter den jungen Leuten Anhang fanden. Allmhlich wurde
diese Richtung gegen ihr erstes Auftreten etwas gemigter und hat
mehrfach in Gemeinschaft mit den christlich-sozialen Vereinen Streiks
durchgefhrt. Das Ergebnis ist stets da, wo es sich um Lohnerhhungen
handelte, der Sieg der Arbeiter gewesen, nur Streiks, die sich um
andere Dinge drehten und zu Kraftproben gebraucht wurden, gingen
verloren. Die Arbeitgeber haben hierbei wenig Solidarittsgefhl
bewiesen, so da regelmig derjenige, gegen den sich der Streik
richtete, in der Gefahr stand, nicht allein seine Kunden, sondern auch
seine eingeschulten Arbeiter an seine Konkurrenten zu verlieren, ja man
kam zu der Erkenntnis, da selbst fr den Fabrikationsort die Gefahr
entstand, den Betrieb zu Gunsten anderer Orte zu verlieren. Da die
Lhne in Sachsen um 2-300 Mk. niedriger sind als in Aachen, so ist die
Lage schwierig, und da es bis jetzt nicht gelungen ist, die Arbeitgeber
zu einem so krftigen Mittel, wie die in Cottbus zugelassene gemeinsame
Schlieung der Betriebe, zu bestimmen, so sahen die Beteiligten
sorgenvoll in die Zukunft. In neuester Zeit ist der Vorschlag einer
$Ausstandsversicherung$ gemacht, bei der aus gemeinsamen Beitrgen
die von einem Streik betroffenen Fabrikanten Schadensersatz erhalten
sollen, unter der Voraussetzung, da der Vorstand ihren Widerstand
gegen die Arbeiterforderungen als berechtigt anerkennt und die mit den
Arbeitern einzuleitenden Verhandlungen keinen Erfolg haben. Nur hat man
bei allen diesen Einrichtungen den Hauptpunkt bersehen, nmlich dahin
zu wirken, da diese Verschiedenheit der Lhne und ihr Einflu auf die
Produktionskosten allmhlich beseitigt wird, wie es nur durch eine das
ganze Gewerbe umfassende Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern
geschehen kann.

  [256] Ich verdanke das Material und ausfhrliche Darlegungen ber die
        einschlgigen Verhltnisse Herrn $Gustav Ritter$ in Aachen, dem
        Grnder und Vorsitzenden des Vereins.


                                   3.

Dem Beispiele der Tuchfabrikanten in Cottbus sind die
=Riemenfabrikanten in Barmen= gefolgt[257]. Es bestehen dort etwa
120 Riemendrehereien mit etwa 1400 Riementischen und 4000 Gesellen.
Schon frher, insbesondere 1890, hatten grere Streiks stattgefunden,
bei denen es sich um die Herabsetzung der Arbeitszeit von 11 auf 10
Stunden und Abschaffung der Akkordarbeit handelte. Damals hatten die
Fabrikanten durch die bloe Androhung einer allgemeinen Betriebssperre
das Scheitern des Streiks herbeigefhrt. Im Frhjahre 1893 wiederholte
sich der Streik und fhrte dieses Mal zu der Bildung einer festen
Vereinigung der Arbeitgeber, indem am 25. Mai 1893 der $Verein
der Riemendrehereibesitzer und Fabrikanten von Flechtartikeln in
Barmen-Elberfeld und Umgegend$ gegrndet wurde.

  [257] Das Material der folgenden Darstellung verdanke ich Herrn
        Handelskammersekretr $Ackermann$ in Barmen.

Nach dem Statute bezweckt der Verein die Verhtung und Bekmpfung
von Arbeiterausstnden in den Betrieben der Mitglieder und deren
gegenseitige Untersttzung whrend der Dauer solcher Ausstnde. Die
Mitglieder haben fr jeden Riementisch 12 Mk. einzuzahlen; sobald
der Fonds unter diesen Betrag sinkt, ist er wieder zu ergnzen.
Jedes Mitglied hat einen bei ihm ausbrechenden Streik beim Vorstande
anzumelden und erhlt dann auf dessen Beschlu nach Ablauf einer
Wartezeit von einer Woche wchentlich fr jeden Tisch bezw. Arbeitstag
2 Mk. Entschdigung. Der Beschlu des Vorstandes ist von einer Prfung
der Lage des Streiks abhngig, doch ist nicht bestimmt, welche
Voraussetzungen fr die Bewilligung oder Verweigerung der Entschdigung
magebend sind. Dauert der Streik bei einem oder mehreren Mitgliedern
lnger als 5 Wochen, so mu die $allgemeine Betriebssperre$ bei allen
Mitgliedern ohne vorherigen Generalversammlungsbeschlu eintreten,
es sei denn, da die vom Streik Betroffenen auf die Verhngung
der Sperre verzichten. Dieselbe kann aber auch durch den Beschlu
einer auerordentlichen Generalversammlung verhngt werden und mu
dann nach 14 Tagen eintreten. Whrend der Betriebssperre mssen
die Riementische smtlicher Mitglieder, soweit dieselben nicht von
letzteren selbst bedient werden knnen, stillgesetzt werden. Meister
drfen beschftigt werden, allen brigen Arbeitern und Arbeiterinnen
dagegen ist whrend der Dauer der Sperre der Zutritt zur Fabrik zu
untersagen. Jedes Mitglied ist zur Durchfhrung der Beschlsse
verpflichtet und hat zur Sicherung eine Vertragsstrafe von 1000 Mk. fr
jeden Tisch in Wechseln zu hinterlegen.

Der Vorstand des Vereins besteht aus 3 Fabrikanten und 3
Riemendrehereibesitzern; ein siebentes Mitglied mit beratender Stimme
wird von der Handelskammer in der Person ihres Sekretrs entsandt.

Die Grndung des Vereins hatte zur Folge, da nicht allein der damalige
Streik, nachdem lediglich die Sperre angedroht war, binnen kurzem
erfolglos erlosch, sondern da auch seitdem ein weiterer Streik nicht
stattgefunden hat.


                                   4.

Einen wesentlich anderen Karakter hat der =Wupperthaler
Riemendreher-Verband=. Bezweckte derjenige in Barmen-Elberfeld den
Schutz gegenber den Arbeitern, so will der Wupperthaler Verband statt
dessen die Interessen der Riemendrehereibesitzer, die im wesentlichen
Hausindustrielle sind, gegen die Fabrikanten schtzen, von denen die
ersteren ihre Auftrge erhalten. Nach dem Statut ist der Zweck des
Verbandes, die Interessen des Gewerbes in allen Teilen wahrzunehmen,
insbesondere das Herabdrcken der Lohnpreise zu verhindern und
der Ueberproduktion vorzubeugen. Die Mitgliedschaft steht jedem
Riemendrehereibesitzer offen, der einen unbescholtenen Namen hat.
Die Wirksamkeit des Verbandes luft auf ein kollektives Verhandeln
hinaus, indem die Vereinbarungen mit den Fabrikanten mit bindender
Kraft fr jedes Mitglied seitens des Verbandes getroffen werden. Die
Durchfhrung wird durch Hinterlegung von Wechseln in Hhe von 100 Mk.
fr jeden Riementisch gesichert. Ursprnglich hatte der Verband, der
im April 1890 mit 69 Mitgliedern gegrndet wurde, sich sogar das Ziel
gesteckt, den Zusammenschlu des ganzen Gewerbes durch den Grundsatz
der Ausschlielichkeit[258] zu erzwingen, indem wenigstens fr den
Hauptbetriebszweig, die Herstellung glatter Litzen, den Mitgliedern
verboten war, fr Fabrikanten zu arbeiten, welche Riemendreher
beschftigen, die nicht zum Verbande gehren, doch ist diese Bestimmung
in der Generalversammlung am 3. Mrz 1892 wieder aufgehoben.

  [258] Vgl. ber dieses System die unten (S. 643) folgende Darstellung
        des Ostschweizerischen Stickereiverbandes, insbesondere S. 647.


                           V. Tabakindustrie.

Am 6. November 1890 hat sich fr Hamburg, Altona, Ottensen und
Umgegend ein =Verein der Zigarrenfabrikanten= gebildet zum Zweck
gemeinschaftlicher Abwehr von unbilligen Forderungen seitens der
Arbeiterorganisationen. Die Mitglieder garantieren sich gegenseitig
gegenber Eingriffen, welche von Arbeitervereinigungen versucht werden
sollten, die Aufrechterhaltung ihrer geschftlichen Einrichtungen, die
Bewahrung ihres Hausrechts, die Freiheit ihrer Dispositionen, sowie
Schutz ihrer sonstigen etwa ungerecht angegriffenen Interessen. Die
Einrichtung von Institutionen, welche eine friedliche Beilegung von
Konflikten anstreben, sind in erster Linie ins Auge gefat, aber falls
friedliche Mittel nicht anwendbar erscheinen, sind energische Maregeln
zu ergreifen. Es wurde der Grundsatz aufgestellt, da Arbeiter, welche
Fachvereinen nicht angehren, zu schtzen sind. Andererseits soll die
Freiheit der Arbeiter, Vereinigungen anzugehren, nicht prinzipiell
angetastet werden; darauf bezgliche Forderungen drfen eventuell nur
vorbergehend gestellt werden. Jedes Mitglied hat bei Zuwiderhandlung
gegen Vereinsbeschlsse eine Konventionalstrafe von 5000 Mk. verwirkt
und eine Sicherheit in dieser Hhe zu hinterlegen. Der jhrliche
Beitrag beluft sich auf 150 Mk., alle Mitglieder haben gleiches
Stimmrecht.


                          VI. Baugewerke[259].

Die Baugewerke nhern sich durch ihren Umfang der Groindustrie und
haben deshalb, obgleich sie handwerksmig betrieben werden, doch
im wesentlichen deren Verhltnisse. Ist es hiernach verstndlich,
da auch der Gegensatz zwischen Arbeitern und Arbeitgebern sich
hier in gleicher Weise, wie in der Industrie, geltend machte, so
hat derselbe thatschlich schon einen besonders hohen Grad erreicht
und Arbeitsstreitigkeiten, insbesondere Streiks und Aussperrungen,
sind in den Baugewerken eine sehr hufige Erscheinung. Naturgem
hat sich deshalb hier auch in grerem Umfange die Organisation
der Arbeitgeber entwickelt, ja es ist in neuester Zeit mit Erfolg
versucht, dieselbe ber ganz Deutschland zu erstrecken und einen
einheitlichen Verband zu schaffen. Im folgenden sollen zunchst die
bestehenden Einzelorganisationen, soweit mir das Material zugnglich
war, vorangestellt und dann die bisherigen Schritte zur Schaffung eines
Gesamtverbandes mitgeteilt werden.

  [259] Das benutzte Material verdanke ich berwiegend dem Vorsitzenden
        des Innungsverbandes deutscher Baugewerksmeister Herrn
        Baumeister $Felisch$ in Berlin und dessen Sekretr W. $Knig$.


                      A. $Oertliche Vereine$[260].

                                   1.

Der =Arbeitgeberbund fr das Maurer- und Zimmerergewerbe von Berlin
und den Vororten= verfolgt noch seinen Statuten den Zweck, auf
gewerblichem Gebiete, namentlich bei Festsetzung der Lohn- und
Arbeitsbedingungen mit den Arbeitnehmern, sich gegenseitig mit Rat und
Hlfe zur Seite zu stehen, die Forderungen der Arbeitnehmer zu prfen
und im Falle der Berechtigung zur allseitigen Anerkennung zu bringen,
unberechtigten Forderungen aber in wirksamer Weise entgegenzutreten.
Treten an ein Mitglied Forderungen heran, die zu einer Bausperre oder
zu einem Ausstande Veranlassung geben knnen, so ist unverzglich
dem Vorstande Mitteilung zu machen. Erkennt dieser die Forderung als
berechtigt an, so ist dem Mitgliede die Regelung der Angelegenheit
mit seinen Arbeitern anheimzugeben, wobei der Vorstand die
Vermittlerthtigkeit bernehmen kann. Entgegengesetztenfalls tritt der
Verein mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln fr das Mitglied ein.
Diese Mittel knnen neben anderen Vorkehrungen, deren Kosten aus dem
Vereinsvermgen zu bestreiten sind, insbesondere auch darin bestehen,
da die Entlassung smtlicher auf den Baupltzen der Vereinsmitglieder
beschftigten Maurer und Zimmerleute angeordnet wird. Jedes Mitglied,
welches einem solchen Beschlusse zuwiderhandelt, verwirkt eine Strafe
im zehnfachen Betrage seines Jahresbeitrages. Dieser ist gleich 20% der
im letzten Jahre gezahlten anrechnungsfhigen Lhne, mindestens aber
10 Mk. Nach der Hhe der Beitrge ist auch das Stimmrecht abgestuft,
und zwar von 1 bis 6 Stimmen. Der Verein steht grundstzlich auf dem
Standpunkte, seine Untersttzung nicht zu gewhren, wenn nicht in dem
Bauvertrage die Streikklausel d. h. eine Bestimmung aufgenommen ist,
da im Falle eines Streiks die Ablieferungsfrist sich um die Dauer des
Streiks verlngert.

  [260] Nach einer bei den Verhandlungen zur Grndung eines
        Gesamtverbandes gemachten Mitteilung sollen auer den hier
        erwhnten noch ferner Vereine bestehen in: Altenburg, Breslau,
        Burg, Dsseldorf, Demmin, Erfurt, Eberswalde, Eschershausen,
        Gera, Jena, Knigsberg, Leipzig, Langensalza, Mhlhausen i.
        Thr., Naumburg, Osnabrck, Plauen i. V., Pyritz, Schppenstedt,
        Thorn, Tambach, Weimar und Zwickau.

Der Verein beschrnkt sich aber nicht auf die Regelung ausgebrochener
Streitigkeiten, sondern will zugleich auf Gleichmigkeit der
Arbeitsbedingungen hinwirken. Deshalb hat die regelmige jhrliche
Generalversammlung den ortsblichen Hchstbetrag der Zeitlhne zu
bestimmen, die fr das nchste Jahr von den Vereinsmitgliedern an
Maurer und Zimmerleute gezahlt werden drfen; auch zur Festsetzung der
brigen Arbeitsbedingungen ist die Generalversammlung befugt; und die
Mitglieder sind bei Vermeidung der bereits erwhnten Vertragsstrafe
zu deren Innehaltung verpflichtet. Dem Verein sind bis jetzt von 1200
Baugewerktreibenden nur etwa 250 beigetreten.


                                   2.

=Bund der vereinigten Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter
in Brandenburg a. H.= Derselbe erstrebt: 1) Schutz seiner Mitglieder
gegen Uebergriffe, von welcher Seite sie auch kommen mgen. 2)
Solidaritt der Arbeitgeber bei etwa eintretenden unberechtigten
Arbeitseinstellungen, Sperren und Verrufserklrungen. 3) Mglichst
einheitliches Handeln in allen Fragen, welche fr das Verhltnis
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern von grundstzlicher Bedeutung
sind. 4) Vereinigung mit anderen Verbnden, welche gleiche oder
hnliche Zwecke verfolgen. 5) Vertretung von Rechtsstreitigkeiten, die
ein allgemeines Interesse fr Bauarbeitgeber haben. Beitrittsberechtigt
ist jeder unbescholtene Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und
Bauarbeiter in Brandenburg a. H. und Umgegend. Jedes Mitglied hat eine
Stimme. Der jhrliche Beitrag ist 10 Mk. Die Mitglieder haben den von
der Generalversammlung mit zwei Drittel aller zum Bunde gehrigen
Firmen gefaten Beschlssen unweigerlich Folge zu leisten.

Von ausbrechenden Streiks hat der Betroffene sofort den Vorstand zu
benachrichtigen, der sogleich einen Bundesbeschlu herbeizufhren hat;
bis dahin drfen die Mitglieder keine Ausstndigen beschftigen. Auf
Grund eines nach genauer Untersuchung zu erstattenden Berichts des
Vorstandes hat die Generalversammlung endgltig Beschlu zu fassen. Bei
Nichterfllung der satzungsgemen Verpflichtungen kann Ausschlu aus
dem Bunde erfolgen.


                                   3.

=Verein bremischer Baugewerksmeister.= Derselbe bezweckt
einerseits Wahrung und Frderung der Interessen des bremischen
Baugewerkmeisterstandes im allgemeinen und will andererseits die
gemeinsamen Forderungen der Arbeiter derjenigen Gewerbe, welche
dem Verein angehren, prfen und im Falle der Berechtigung zu
allseitiger Anerkennung bringen, unberechtigte Forderungen aber mit
dem ganzen Gewichte der Vereinigung zurckweisen. Mitglied knnen
alle rechtschaffenen Baugewerksmeister, sowie hierbei interessierte
Geschfte und Industrielle werden. Neben dem Eintrittsgelde und dem
jhrlichen ordentlichen Beitrage von je 3 Mk. ist jedes Mitglied
verpflichtet, im Bedarfsfalle einen seinen Verhltnissen entsprechenden
auerordentlichen Beitrag zu zahlen, der vom Vorstande festgesetzt wird.

Werden in einem dem Vereine angehrigen Gewerbe Forderungen der
Arbeitnehmer, die zu einer Werkstattsperre, einem partiellen oder
allgemeinen Streik Veranlassung geben knnen, gestellt, so ist
sofort dem Vorstande des Vereins Mitteilung zu machen. Dieser
hat gemeinschaftlich mit der dazu berufenen Kommission dieselben
vorzuprfen auch schleunigst eine Generalversammlung zu berufen und
derselben zu berichten.

Erkennen der Vorstand und die Kommission und spter die
Generalversammlung die Forderung der Arbeitnehmer als berechtigte an,
so ist dem betreffenden Gewerbe eine Regelung mit seinen Arbeitern in
Gemeinschaft mit der Kommission aufzugeben und zu berlassen; sind
die Forderungen unberechtigte, so tritt der Verein voll und ganz
fr das betroffene Gewerbe ein und kann dafr eventuell auch die
auerordentlichen Beitrge benutzen.

Wird ein Streik von seiten der Arbeitnehmer eines oder mehrerer Gewerbe
angekndigt, oder ist derselbe bereits ausgebrochen, so kann die sofort
zu berufende Generalversammlung auf Antrag des Vorstandes und der dazu
berufenen Kommission eine teilweise Entlassung der Arbeiter, aber auch
eine Schlieung smtlicher Baupltze und Werksttten seiner Mitglieder
innerhalb acht Tagen bis zur Beendigung des Streiks beschlieen.
Ungesetzliche Forderungen, Drohungen der Arbeiter sind auf Kosten des
Vereins gerichtlich zu verfolgen.

Auf Beschlu der Generalversammlung hin knnen einzelne Gewerbe
oder Gewerbetreibende (Mitglieder) auf bestimmte Zeit von der
Befolgung dieses Beschlusses vorlufig entbunden werden; dieselben
mssen auf ihren Antrag davon entbunden werden, wenn mehr als die
Hlfte der von dem betreffenden Gewerbe beschftigten Arbeitern von
Nichtvereinsmitgliedern beschftigt werden.

Jedes Vereinsmitglied hat Arbeiter, die nachweislich durch Geldbeitrge
Streikende untersttzen, sofort zu entlassen.

Um unntige Hrten zu vermeiden, kann tchtigen Arbeitern, die
nachweislich sich von allen Streikbewegungen fern halten und
solche auch nicht mit Geldbeitrgen untersttzen, auf Antrag ihres
Arbeitgebers durch Beschlu der Kommission das Weiterarbeiten zu den
frheren Arbeitsbedingungen gestattet werden; doch hat der Arbeiter auf
einem vom Verein zu liefernden gedruckten Formulare eine dahingehende
Erklrung an den Verein schriftlich abzugeben.

Kein Vereinsmitglied darf Arbeitern, die infolge eines Streiks von
einem anderen Vereinsmitgliede entlassen sind, innerhalb acht Wochen
nach Beendigung des Streiks Beschftigung geben ohne Bewilligung des
letzteren.

Um den Verein zu strken, hat jedes Vereinsmitglied thunlichst nur mit
und fr Vereinsmitglieder arbeiten zu lassen.

Bis zur Aufhebung der verhngten Sperre oder wenn in einem Gewerbe
ein Streik ausbricht, drfen die Mitglieder whrend dieser Zeit keine
Auftrge bei Nichtmitgliedern ausfhren lassen. Wer die statutenmigen
Verpflichtungen verletzt oder einem gefaten Beschlusse zuwiderhandelt,
kann in eine Strafe bis zu 100 Mk. im Einzelfalle genommen werden.


                                   4.

=Verband der Baumeister und Bauunternehmer in Dresden= zum Schutze
gegen Streiks und agitatorische Bestrebungen der Arbeitnehmer.

Arbeitnehmer, und zwar Maurer, Zimmerleute und Arbeiter, welche sich
als whlerisch erweisen, oder durch Worte, oder durch ihr Verhalten die
brigen Arbeiter gegen Verbandsmitglieder aufreizen, sind in eine Liste
(Liste der von Verbandsmitgliedern nicht zu beschftigenden Leute)
einzutragen und drfen von keinem anderen Verbandsmitgliede wieder in
Arbeit genommen werden.

Die Namen solcher Arbeitnehmer sind dem Komitee unverzglich
anzuzeigen, von denselben aber eventuell nach Feststellung der Frage,
ob die Anzeige begrndet war, in die Liste einzutragen und sofort
brieflich smtlichen Verbandsmitgliedern mitzuteilen.

Keines der Verbandsmitglieder darf seinen Arbeitnehmern bei einer
an die Verbandskasse zu zahlenden Konventionalstrafe von 1000 Mk.
fr jeden Kontraventionsfall mehr als die durch den Verband jeweilig
festgestellten Maximallhne gewhren.

Als Maximallohn wird bis auf weiteren Beschlu der Verbandsversammlung
je nach der Gte der Arbeit festgesetzt:

  a) fr Maurer und Zimmerer bis zu 35 Pf. pro Stunde,

  b) fr Arbeiter bis zu 25 Pf. pro Stunde.

Bei partiellen Streiks ist dem betroffenen Verbandsmitgliede von
den brigen die notwendigste Aushlfe durch Zuweisung eigener
Arbeiter zu gewhren. Die Bestimmung erfolgt durch das Komitee.
Ueber Streitigkeiten unter den Mitgliedern hinsichtlich der
Satzungen entscheidet das Komitee als Schiedsgericht. Die Kosten der
Verwaltung werden nach Verhltnis der gezahlten Lhne getragen. Die
Vereinsmitglieder verpflichten sich, in den von ihnen abzuschlieenden
Vertrgen mglichst den Auftraggebern gegenber sich auszubedingen, da
sowohl bei Streiks der Arbeiter als bei den vom Verbande beschlossenen
Aussperrungen die vereinbarten Konventionalstrafen whrend dieser Zeit
nicht verfallen.

Wenn die Arbeiter sich weigern, so sind sie binnen drei Tagen zu
entlassen und nicht eher wieder zu beschftigen, als bis der Streik
beendigt ist. Bei besonders dringlichen Arbeiten kann von dem Komitee
eine Ausnahme bewilligt werden. Ebenso sind Poliere, Lehrlinge, von
auswrts herangezogene Arbeiter und solche Leute ausgenommen, die
mindestens 5 Jahre ununterbrochen bei demselben Arbeitgeber in Arbeit
gestanden und sich niemals an agitatorischen Bestrebungen beteiligt
haben. Uebertretungen dieser Vorschriften werden mit 300 Mk. bestraft.
Die Verbandsmitglieder verpflichten sich, ihre Arbeiter nur unter
beiderseitigem Ausschlu der Kndigung anzunehmen.


                                   5.

=Freie Vereinigung der Baugeschftsinhaber in Greiz.= Jedes Mitglied
ist verpflichtet: 1. an der elfstndigen Arbeitszeit festzuhalten;
2. keinen hheren Stundenlohn an Maurer- und Zimmergesellen zu
zahlen, als von der Vereinigung beschlossen ist; 3. keinen Gesellen
einzustellen, der nicht im Besitze eines Entlassungsscheines seines
frheren Arbeitgebers ist, falls dieser der Vereinigung angehrt; 4.
solche Gesellen, die von der hiesigen Vereinigung oder von einer
anderen, dem Arbeitgeberverbande der beiden Frstentmer Reu und der
Kreishauptmannschaft Zwickau angehrenden Korporation als Streiker,
Streikfhrer oder Agitatoren bezeichnet werden, nicht einzustellen
und auf ergangene Benachrichtigung sofort zu entlassen bezw. ihnen
zu kndigen; 5. von einer bei ihm eingetretenen Arbeitseinstellung
innerhalb 24 Stunden unter Namhaftmachung der streikenden Gesellen dem
Vorstande der Vereinigung Anzeige zu machen und bekannte Aufwiegler
unter seinen Gesellen dem Vorstand als solche zu bezeichnen.

Der Vorstand hat ber die Entlassung oder Weiterbeschftigung derselben
Beschlu zu fassen.

Wenn ber die Bauten eines Mitgliedes der Vereinigung die sogenannte
Sperre von den Gesellen verhngt werden sollte, so sind smtliche
brigen Mitglieder gleichen Gewerbes durch Abgabe von Leuten zur
Untersttzung verpflichtet.

Diese Verpflichtung trifft zunchst alle diejenigen, welche mehr als 8
Gesellen des betreffenden Gewerbes beschftigen und zwar im Verhltnis
zur Gesamtzahl ihrer Gesellen, sofern sich nicht Mitglieder freiwillig
zur Abgabe von Gesellen bereit erklren.

Nimmt die Sperre bezw. der Ausstand einen solchen Umfang an, da eine
ausreichende gegenseitige Untersttzung nicht mehr mglich, so hat
die Generalversammlung der Vereinigung darber zu entscheiden, ob
smtliche Gesellen zu entlassen sind bezw. ihnen zu kndigen ist.

Diese Aufkndigung hat jedoch zu erfolgen, sobald die Hlfte der
bei der Vereinigung beschftigten Gesellen in den Ausstand
eingetreten ist, sofern nicht durch Dreiviertel-Mehrheitsbeschlu der
Generalversammlung eine weitere Hinausschiebung dieses Zeitpunktes
bestimmt wird.

Verste gegen die Verbandspflichten haben die sofortige Prsentation
des hinterlegten Sichtwechsels zur Folge. Ob eine Uebertretung oder
ein Versto vorliegt, darber entscheidet nach vorausgegangener
Untersuchung der Vorstand endgltig und zwar mit einfacher
Stimmenmehrheit.


                                   6.

=Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes in Magdeburg.= Der
Verband bezweckt die Herbeifhrung dauernd friedlicher Verhltnisse
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern durch Bercksichtigung
berechtigter und Abwehr unberechtigter Forderungen und ungesetzlicher
Uebergriffe, insbesondere Streiks der Arbeitnehmer und ihrer
Vereinigungen.

Alle anderen Zwecke sind ausgeschlossen.

Als Mittel zur Erreichung des Verbandszweckes sollen dienen:

  1. die Beihlfe zur Durchfhrung und Vervollstndigung der Gesetze,
     welche zum Wohle und Schutze der Arbeitnehmer erlassen sind,
     die Untersttzung gemeinntziger Bestrebungen fr das Wohl der
     Arbeitnehmer und die Errichtung von Arbeitsnachweisen;

  2. die Vereinbarung,

     a) keine im Streik oder in der Aussperrung befindlichen Arbeitnehmer
        anderer anzunehmen,

     b) fr den Fall des Ausbruchs eines partiellen Streiks durch
        Einsichtnahme der Lohnbcher der betreffenden Arbeitgeber
        und sonstwie die Grnde des Streiks, sowie die Schuld oder
        Schuldlosigkeit der Arbeitgeber an demselben festzustellen,

     c) bei Ermittelung des Bestrebens der Arbeitnehmer, durch
        unberechtigte Forderungen und Uebergriffe die Beschlsse
        des Verbandes zu durchbrechen, offiziell den Ausbruch
        des Streiks in den betreffenden Geschften zu verknden,
        unverzglich vermittelnd einzugreifen, unter Benutzung des
        angesammelten Betriebsfonds, also fr Rechnung des Verbandes
        durch Mittelspersonen, Annoncen und auf sonst zweckdienlich
        erscheinendem Wege Ersatzarbeitnehmer fr die streikenden
        heranzuziehen und

     d) vom Zeitpunkte des Streikausbruches ab bis zu dessen Beendigung,
        whrend welcher Zeit von den Geschftsinhabern Arbeitnehmer
        direkt nicht angestellt werden drfen, sondern bei Nachfrage
        an den Verbandsvorstand zu verweisen sind, diese Arbeitnehmer
        anzunehmen und den vom Streik betroffenen Geschften nach
        Verhltnis und Bedrfnis zu berweisen;

  3. die Verpflichtung der Verbandsmitglieder,

     a) keine Arbeiten zu bernehmen, welche bereits seitens eines anderen
        Verbandsmitgliedes in Angriff genommen waren, deren
        Fertigstellung aber durch den Ausbruch des Streiks verhindert
        worden ist,

     b) falls auf einem, unter Beteiligung mehrerer Verbandsmitglieder
        auszufhrenden Bau nur bei einem der letzteren gestreikt
        wird, in schonendster kollegialer Weise auf den vom Streike
        Betroffenen Rcksicht zu nehmen,

     c) sich fr den Fall, da ein partieller Streik nicht innerhalb 14
        Tagen nach dem Ausbruche desselben beendigt und auch die
        schleunige Wiederaufnahme der Arbeit seitens der Streikenden
        nicht mit Sicherheit zu erwarten sein sollte, auf Beschlu
        einer sofort seitens des Vorstandes einzuberufenden
        Verbandsversammlung fr solidarisch zu erklren und
        gemeinschaftlich die Arbeit fr Maurer, Zimmerer und Arbeiter,
        inklusive Akkordarbeit, unverzglich niederzulegen, ohne jedoch
        zur Entlassung der Poliere und Lehrlinge verbunden zu sein.

Mitglieder des Verbandes knnen smtliche in Magdeburg ansssige
Inhaber von Maurer- und Zimmerergeschften werden, welche die Satzungen
durch ihre Unterschrift fr sich als bindend anerkennen.

Die Mitglieder haben fr je 10000 Mk. Lhne eine Stimme und haben die
Kosten nach dem Verhltnis der Lhne zu tragen, insbesondere 2 0/00 in
den eingerichteten Fonds zu zahlen. Zur Sicherheit fr bedingungslose
Durchfhrung der gefaten Beschlsse hat jedes Mitglied 3% der
anrechnungsfhigen Lhne, mindestens jedoch 500 Mk. in Sichtwechseln
oder in mndelsicheren Papieren zu hinterlegen und anzuerkennen,
da unter Ausschlu des Rechtsweges diese Sicherheit dem Verbande
zu Eigentum verfallen ist, sofern in der Verbandsversammlung mit
Dreiviertel-Mehrheit ein Versto gegen die Satzungen festgestellt ist.


                                   7.

=Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes in Mnchen.= Der am 26. Juli
1898 gegrndete Verband bezweckt, auf gewerblichem Gebiete, namentlich
bei Festsetzung der Lhne und Arbeitsbedingungen mit den Arbeitern,
sich gegenseitig mit Rat und Hlfe zur Seite zu stehen, die Forderungen
der Arbeiter zu prfen und im Falle der Berechtigung zu allseitiger
Anerkennung zu bringen, unberechtigten Forderungen aber und aus solchen
entstehenden Streiks der Arbeiter in wirksamer Weise entgegenzutreten.
Der Verband beschrnkt sich zunchst auf Mnchen und 30 Kilometer
Umgebung, beabsichtigt aber mglichste Ausdehnung ber ganz Bayern
durch Anschlu an gleiche Verbnde und will mit hnlichen Vereinigungen
innerhalb des Deutschen Reiches einen Bund der Arbeitgeberverbnde
ins Leben rufen. Die Mitgliedschaft steht offen allen selbststndigen
Arbeitgebern des Baugewerbes. Die Beitrge belaufen sich auf 50 Pf.
fr je 1000 Mk. Lhne. Ueberschsse sollen zu einem Reservefonds bis
zur Hhe von 100000 Mk. angesammelt werden. Innerhalb des Verbandes
bestehen besondere Gruppen: 1. der Architekten, Bau- und Maurermeister,
2. der Dachdecker und Blitzableitersetzer, 3. der Glaser, 4. der
Hafner, 5. der Installateure und Brunnenmacher, 6. der Maler, 7.
der Pflasterer, 8. der Schlosser und Eisenbahnkonstrukteure, 9.
der Schreiner und Parkettbodenfabrikanten, 10. der Spngler und
Kupferschmiede, 11. der Steinmetzen, 12. der Stuckateure und Bildhauer,
13. der Zimmermeister. Diese Gruppen versammeln sich selbstndig und
sind im Vorstande nach einem festgesetzten Mastabe vertreten. Das
Stimmrecht der Mitglieder ist bis zur Hchstzahl von 12 nach den Lhnen
abgestuft.

Bei Streitigkeiten der Verbandsmitglieder mit ihren Arbeitern sollen
zunchst der Ausschu und die Verbandsgruppen zu vermitteln suchen.
Eilige Manahmen darf dabei der Ausschu selbst treffen, dagegen kann
die Sperrung aller Betriebe einer Gruppe nur mit Zweidrittel-Mehrheit
der Gruppenversammlung beschlossen werden. Ausnahmsweise kann
Arbeitern, die sich nachweislich von allen Streikbewegungen fern
gehalten haben und solche auch nicht mit Geld untersttzen, das
Weiterarbeiten gestattet werden. Arbeiter aus Orten, wo zur Zeit
gestreikt wird, drfen nicht eingestellt werden. Die Liste der
streikenden Arbeiter ist vom Verbandsbureau allen Verbandsmitgliedern
zuzusenden. Diese drfen keine der aufgefhrten Arbeiter beschftigen.
Kein Verbandsmitglied darf eigenmchtig mit den streikenden
Arbeitern unterhandeln. Machen Streitigkeiten mit den Arbeitern die
vorbergehende Untersttzung von Verbandsmitgliedern erforderlich,
so wird sie vom Vorstande aus Verbandsmitteln gewhrt. Von den
Mitgliedern wird erwartet, da sie die brigen Mitglieder, insbesondere
Notleidende, durch Uebertragung von Arbeiten untersttzten und die
Uebertragung von Arbeiten an Nichtmitglieder mglichst vermeiden. In
Lieferungsvertrgen mu die Streikklausel aufgenommen werden. Strafen
setzt der Verbandsvorstand fest. Jedes Mitglied hat eine Sicherheit in
Hhe von 50 Mk. fr jede ihm zustehende Stimme zu hinterlegen.


                                   8.

               =Verband sddeutscher Baugewerksmeister.=

Derselbe ist eine Vereinigung von Maurermeistern, Zimmermeistern und
Steinhauermeistern und wurde begrndet am 5. Mai 1898.

Zweck des Verbands ist, die Arbeitgeber im Baugeschft zu einer
Organisation zur Wahrung ihrer Interessen gegenber der organisierten
Arbeiterschaft zu vereinigen und mittelst dieser Organisation

  1. zwischen den Interessen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen
     billigen Ausgleich anzustreben,

  2. bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer womglich
     eine beide Teile befriedigende Vermittlung herbeizufhren,

  3. unberechtigte Bestrebungen der Arbeitnehmer, welche darauf
     gerichtet sind, die Arbeitsbedingungen einseitig vorzuschreiben,
     insbesondere die zu diesem Zweck geplanten oder veranstalteten
     Ausstnde gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschdlich zu
     machen (Arbeitseinstellungen, Sperre, Verrufserklrungen),

  4. ein einheitliches Handeln in allen Fragen, welche fr das
     Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer von
     grundstzlicher Bedeutung sind (z. B. Maximalarbeitstage,
     Geschftsordnungen &c.) zu sichern,

  5. die Bestrebungen des Verbandes in geeigneter Weise durch
     Verffentlichungen, insbesondere mittels der Tagespresse, zu
     untersttzen,

  6. mit anderen Arbeitgebervereinen hnlicher Tendenz Fhlung zu nehmen
     und geeigneten Falls Fusionen mit solchen herbeizufhren.

Organe des Vereins sind der Ausschu und der Vorsitzende, auf
dessen Namen das Vereinsvermgen zu belegen ist. Das Stimmrecht der
Mitglieder in der Generalversammlung bestimmt sich nach der Zahl der
beschftigten Arbeiter bis zur Hchstzahl von 7. Fr jede Stimme
ist ein Jahresbeitrag von 5 Mk. zu zahlen, ebenso sind danach
auerordentliche, durch Beschlu des Ausschusses anzufordernde Mittel
umzulegen.

Die Mitglieder des Verbandes unterwerfen sich hinsichtlich des
Verhltnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beschlssen der
Generalversammlung und des Ausschusses.

Insbesondere ist zur Herabsetzung der Arbeitszeit unter die
bestehende Norm von 10 Stunden kein Mitglied von sich aus befugt,
vielmehr den Verbandsbeschlssen unterworfen. Dasselbe gilt von
etwaigen Abweichungen von der gegenwrtig bestehenden Zeiteinteilung,
Vesperpausen &c. Dagegen bleibt bis auf weiteres eine Herabsetzung oder
Erhhung der Arbeitslhne dem Einzelnen berlassen.

Die Vertretung der Interessen der Verbandsmitglieder vor der
Oeffentlichkeit ist Sache des Ausschusses, und es verpflichten sich
die Mitglieder, in dieser Hinsicht keinerlei ffentliche Kundgebung,
insbesondere in der Tagespresse &c, ohne Ermchtigung des Vorsitzenden
des Ausschusses und keinesfalls gegen dessen Beschlu vorzunehmen.

Die Mitglieder verpflichten sich, Unterhandlungen mit der organisierten
Arbeiterschaft, d. h. abgesehen von den eigenen Arbeitern, ber
Arbeitsbedingungen u. dergl. ausschlielich durch Vermittlung des
Ausschusses zu fhren.

Wenn in dem Geschft eines Mitglieds zwischen diesem bezw. seinen
Vertretern und Beamten und seinen Arbeitern Differenzen irgend welcher
Art entstehen, welche geeignet sind, zu einem Ausstand, Platzstreik,
Boykott, Sperre oder etwas derartigem zu fhren, so hat das betreffende
Mitglied, wenn es nicht von sich aus die Differenzen durch Abbestellung
etwaiger Mistnde zu erledigen vermag, die Pflicht, die Ansprche der
Arbeiter nicht von sich aus abzulehnen, sondern dem Vereinsausschu zur
Untersuchung und Beschlufassung vorzulegen und sich dessen Ausspruch
zu unterwerfen.

Wird in einem Verbandsgeschfte von seiten der Arbeiter ein Ausstand
oder eine Sperre angedroht oder erklrt, so ist dem Vorsitzenden des
Ausschusses sofort Mitteilung zu machen. Dieser soll alsdann baldigst
eine Untersuchung einleiten, welche klarstellt, ob und inwieweit den
Arbeitgeber ein Verschulden trifft.

Falls der Ausschu beschliet, da der Arbeitgeber den Forderungen
der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nhere
hierber festzusetzen und der Arbeitgeber verpflichtet, diesen
Beschlu durchzufhren und die beschlossene Bewilligung der gestellten
Forderungen der Arbeiter durch Anschlag oder sonstwie zur Kenntnis der
letzteren zu bringen. -- Erklrt der Ausschu den Streik fr nicht
berechtigt, so hat der Vorsitzende das Verzeichnis der beteiligten
Arbeitnehmer sofort smtlichen Vereinsmitgliedern mitzuteilen.

Nach erfolgter Mitteilung darf kein Vereinsmitglied einen streikenden
Arbeiter in seinem Betriebe beschftigen.

Der Ausschu hat das Recht, die in dem notleidenden Betriebe
vorliegenden Auftrge auf die brigen Betriebe, wenn angngig, zu
verteilen.

In solchen Fllen hat das von dem Streik betroffene Verbandsmitglied
die ihm aushilfsweise gelieferten Arbeiten mit einem Betrage
zu bezahlen, welcher nach der Schtzung des Ausschusses dem
durchschnittlichen Selbstkostenpreise entspricht. Den Aufschlag auf die
Selbstkosten, welcher dem die Arbeit liefernden Geschfte zu zahlen
ist, deckt der Verband.

Sollten die Arbeiter derjenigen Firma, welcher die Ausfhrung der
Arbeit bertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszufhren, so
sind dieselben zu entlassen.

Zur Sicherung der Vertragspflichten hat jedes Mitglied nach der
beschftigten Arbeiterzahl Wechsel bis zur Hhe von 5000 Mk. zu
hinterlegen, die durch Beschlu des Ausschusses fr verfallen
erklrt werden knnen. Der Ausschu ist auch befugt, nach seinem
Ermessen aus dem Verbandsvermgen an solche Mitglieder, die durch
Arbeitseinstellungen geschdigt sind, Untersttzungen zu bewilligen.


                                   9.

     =Freie Vereinigung der Maurer- und Zimmermeister in Stettin.=

In Stettin hatten schon mehrfach die Arbeiter des Baugewerbes dadurch
Lohnerhhungen erzwungen, da sie ber einzelne Geschfte die Sperre
verhngten. Um sich hiergegen zu schtzen, traten die Maurer- und
Zimmermeister am 24. April 1897 zu einer freien Vereinigung zusammen
unter dem Namen $Arbeitsnachweis fr Maurer und Zimmerer in Stettin
und Umgegend$. Nach den Statuten sind die Mitglieder verpflichtet,
nur solche Gesellen in Arbeit zu nehmen, welche sich, sofern sie
bereits in Stettin in Arbeit waren, im Besitz eines ordnungsmigen
Entlassungsscheines befinden, oder, falls sie von auswrts kommen,
eine Meldekarte des Arbeitsnachweises haben. Mitglieder, die
hiergegen verstoen, werden aus der Vereinigung ausgeschlossen. Der
Arbeitsnachweis soll die Mitglieder auch ber ungebhrliche Manahmen
der Arbeitnehmer sofort unterrichten, ist aber auch befugt, falls
ein Entlassungsschein zu Unrecht verweigert ist, eine Meldekarte
auszustellen. Zur Mitgliedschaft sind alle Baugeschfte in Stettin und
Umgegend berechtigt. Stimmrecht und Beitrag richtet sich nach der Hhe
der im Vorjahre bezahlten Lhne.

Schon im Herbst 1897 bot sich durch einen von den Bauarbeitern
wegen Lohnerhhung begonnenen und von den Maurern untersttzten
Streik Gelegenheit, die beiderseitigen Krfte zu erproben. Der
Arbeitsnachweis, dem sich 45 Meister angeschlossen hatten,
beantwortete den Streik durch Entlassung smtlicher Bauarbeiter und
Maurer. Nachdem der Kampf vom 25. Oktober bis 21. November 1897
gedauert hatte, wurde an letzterem Tage eine Uebereinkunft getroffen,
nach welcher die Arbeit am folgenden Tage wieder aufgenommen
werden sollte. Die Maurer erkannten den Arbeitsnachweis sowie die
Entlassungsscheine an, sofern sie nicht als Mittel zur Maregelung
benutzt werden, und verpflichteten sich, keinerlei Maregelungen
solcher Gesellen zu dulden, die whrend der Arbeitseinstellung
weiter gearbeitet hatten. Auf der anderen Seite verpflichteten
sich die Arbeitgeber, keine Maregelungen gegen Mitglieder der
Gesellenvereinigung eintreten zu lassen und erkannten diese letzteren
an. Statuten und Mitgliederverzeichnis sollen gegenseitig ausgetauscht
werden. In einer gemeinschaftlichen Sitzung sollten dann Kommissionen
beider Teile sich ber die Lohn- und Arbeitsbedingungen fr das nchste
Jahr verstndigen und Einrichtungen treffen, um etwa auftauchende
Streitigkeiten gtlich beizulegen. Eine gleichartige Vereinbarung wurde
mit den Zimmergesellen getroffen.


         B. $Der deutsche Arbeitgeberbund fr das Baugewerbe$.

Seitens des Verbandes deutscher Baugewerksmeister ist schon frh die
Anregung zum allgemeinen Ausbau von Arbeitgebervereinen gegeben,
insbesondere war schon auf dem 1890 in Bremen abgehaltenen Verbandstage
eine Kommission eingesetzt mit dem Auftrage, ein Normalstatut
auszuarbeiten. Da aber die erzielten Erfolge den Hoffnungen nicht
vllig entsprachen, glaubte man eine krftigere Anregung dadurch
zu erzielen, da man alle bestehenden Vereine zu einem gemeinsamen
Bunde zusammenfate. Demgem wurde auf dem am 6. September 1898 in
Breslau abgehaltenen Verbandstage der Beschlu gefat, die sofortige
Grndung eines ganz Deutschland umfassenden Arbeitgeberverbandes
fr das Baugewerbe in die Hand zu nehmen, und der geschftsfhrende
Ausschu mit den erforderlichen Schritten beauftragt, auch daneben
noch eine besondere Kommission aus 18 Mitgliedern gebildet. Auf Grund
der von dieser Kommission in ihrer Sitzung vom 28./29. Oktober 1898
entworfenen Vorschlge hat dann in der am 15. Mrz 1899 in Berlin
abgehaltenen konstituierenden Generalversammlung die Grndung des
Bundes stattgefunden.

Aus den Statuten ist folgendes hervorzuheben. Unter dem in der
Ueberschrift bezeichneten Titel wird eine Vereinigung der Landes-
bezw. Lokalverbnde der Arbeitgeber im Baugewerbe fr das ganze
Deutsche Reich mit dem Sitze in Berlin gebildet. Zweck derselben ist,
durch einen seiten Zusammenschlu smtlicher bestehender oder noch zu
errichtender Verbnde die gemeinsamen Berufsinteressen gegenber den
Arbeitnehmern wahrzunehmen, namentlich auf Erzielung eines gedeihlichen
Verhltnisses zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie zwischen
den Arbeitgebern und den Behrden hinzuwirken, die Veranlassung
zum Ausbruche von Streiks zu prfen und letztere nach Mglichkeit
zu vermeiden bezw. beizulegen. Als Aufgaben sind bezeichnet: 1.
die Wahrnehmung der Berufsinteressen durch Zusammenfassung der
schon bestehenden Landes- bezw. Lokalverbnde; 2. die Grndung
weiterer Landes- bezw. Lokalverbnde in greren und kleineren
Stdten bezw. Bezirken und deren Anschlu an den Arbeitgeberbund
und die Bearbeitung der fr dieselben ntigen Statuten; 3. die
Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen bei den Reichs-, Staats- und
Gemeindebehrden durch Erstattung von Vorstellungen und Gesuchen
zu frdern; 4. den Schriftwechsel mit Baubehrden, Verbnden und
sonstigen Vereinigungen, welche mit dem Bauwesen in Verbindung stehen,
zu erledigen; 5. geeignete Bauvertrge zu entwerfen und fr deren
Einfhrung zu wirken; 6. mit dem bauenden Publikum, den Baulieferanten
und der Presse in zweckdienliche Verbindung zu treten und die
letztere mit wahrheitsgetreuen Nachrichten ber die augenblickliche
Lage im Baugewerbe sowie ber die thatschlichen Verhltnisse bei
drohenden oder ausgebrochenen Arbeitseinstellungen zu informieren;
7. die Landes- bezw. Lokalverbnde bei drohenden oder ausgebrochenen
Arbeitseinstellungen mit Rat und That zu untersttzen, auch auf ein
einheitliches Handeln der Verbnde hinzuwirken, insonderheit dafr zu
sorgen, da die aus Streikorten kommenden Arbeiter nicht anderwrts
beschftigt werden; 8. Erzielung von Arbeitsbedingungen zwischen
Arbeitgebern und Arbeitnehmern, welche den lokalen Verhltnissen
entsprechen; 9. Ausgabe einheitlicher Entlassungsscheine; 10.
Einrichtung von Arbeitsnachweisen; 11. Einrichtung eines schnellen
Nachrichtendienstes zwischen der Zentrale und den Landes- bezw.
Lokalverbnden; 12. Bearbeitung statistischer Nachweise ber
Arbeiterverhltnisse und Arbeiterbewegung, und zweckentsprechende
Verwertung derselben.

Mitglied kann jeder Landes- bezw. Lokalverein der Arbeitgeber im
Baugewerbe im Deutschen Reiche werden, dessen Statuten mit dem
aufgestellten Normalstatut im wesentlichen bereinstimmen. Der
Jahresbeitrag beluft sich fr jeden Landes- bezw. Lokalverband auf
20 Pfennig fr je 1000 Mark anrechnungsfhiger Arbeitslhne. Organe
des Bundes sind 1. der Vorstand, 2. der Aufsichtsrat, in welchem
sich smtliche Verbnde durch ein Mitglied vertreten lassen drfen,
3. der Rechnungsausschu, 4. die Generalversammlung. In der letztern
fhren die Verbnde nach dem Jahresbeitrage eine Stimme fr je 1000
Mitglieder. Es wird ein Reservefonds gebildet, aus welchem bei
Arbeitseinstellungen die Einzelverbnde zu untersttzen sind. Ueber
Zuwendungen aus demselben hat je nach der Hhe der Vorstand allein oder
unter Mitwirkung des Aufsichtsrates zu beschlieen.

Der Verein soll keinen offensiven Karakter haben, sondern nur
Uebergriffe abwehren. Das Recht der Arbeiter auf Koalition sowie zur
Verbesserung der Lohn- und Arbeitsbedingungen soll in keiner Weise
beschrnkt werden.

Dem Bunde traten sofort bei die Landes- bezw. Lokalverbnde in
Altenburg, Altona, Berlin, Brandenburg, Breslau, Burg, Dresden, Erfurt,
Gera, Grlitz, Greiz, Jena, Liegnitz, Lbeck, Magdeburg, Naumburg,
Neuhaldensleben, Neuruppin, Osnabrck, Pasewalk, Potsdam, Pyritz,
Rathenow, Saarbrcken, Stettin, Stralsund, Stuttgart, Templin und
Wittenberg. Die Vertreter von Bremen, Landau und Mnchen stellten den
Anschlu ihrer Verbnde in sichere Aussicht.

Uebrigens ergiebt sich aus den Verhandlungen, da man es versuchen
will, sich von einem einseitigen Unternehmerstandpunkte fernzuhalten.
So erkannte man ausdrcklich das gute Recht der Arbeiter zu
Arbeitseinstellungen insoweit an, als deren Zweck darin bestehe, die
Lebenshaltung der Arbeiter zu verbessern. Gerechtfertigte Forderungen
mten erfllt werden, um sich die Sympathie der ffentlichen Meinung
zu sichern. Die Arbeitgeber mten die Arbeiter als gleichberechtigten
wirtschaftlichen Faktor anerkennen. Die Hauptaufgabe bestehe darin, die
Arbeitsbedingungen berall gleich zu gestalten. Nur den politischen
Bestrebungen der Sozialdemokratie soll entgegengetreten werden.


                          VII. Hutfabrikation.

                                   1.

=Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten= zur Wahrung gemeinsamer
Interessen[261]. Derselbe ist im Jahre 1895 bei Gelegenheit eines
Streites mit den Arbeitern wegen Entlassung eines Arbeiters begrndet
und umfat smtliche in Berlin befindliche 10 Hutfabriken mit etwa
2000 Arbeitern. Zweck des Vereins ist: ungerechtfertigten Manahmen
der in den beteiligten Fabriken beschftigten Arbeiter, namentlich
unberechtigten Arbeitseinteilungen im ganzen oder im einzelnen
entgegenzutreten, andererseits aber auch Streitigkeiten zwischen
einzelnen Fabrikanten und ihren Arbeitern, welche zu derartigen
Arbeitseinstellungen fhren knnen, nach Mglichkeit zu schlichten.
Die Mitglieder haben, je nachdem sie bis 75, bis 150 oder mehr
Arbeiter beschftigen, 1-3 Stimmen und in gleichem Verhltnisse zu den
Kosten beizutragen, endlich auch zur Sicherung der Vertragspflichten
Wechsel in Hhe von 5000, 10000 oder 15000 Mk. zu hinterlegen. Zu den
Versammlungen mu jedes Mitglied persnlich erscheinen; Versumnis
wird mit 20 Mk., Zusptkommen mit 15 Mk. bestraft. Jedes Mitglied mu
Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu Schlichten
vermag, sofort dem Vorsitzenden anzeigen, der unverzglich eine
Versammlung beruft. Diese oder eine einzusetzende Kommission hat den
Streitfall zu untersuchen und zu entscheiden. Fllt die Entscheidung
gegen das Mitglied aus, so ist derselben unbedingt Folge zu geben.
Anderenfalls hat, sofern die Arbeiter sich nicht fgen, eine neue
Versammlung die erforderlichen Schritte und erforderlichenfalls die
Einstellung des Betriebes in smtlichen Fabriken zu beschlieen.
Den Mitgliedern ist nicht gestattet, mit Arbeiterkommissionen zu
verhandeln, denen andere, als ihre eigenen Arbeiter angehren.

  [261] Das Material ist mir von dem Vorsitzenden Herrn B. $Baruch$ zur
        Verfgung gestellt.

Bei Zuwiderhandlungen gegen die gefaten Beschlsse ist der hinterlegte
Wechsel fr verfallen zu erklren.

Die Vereinbarung ist zunchst bis zum 31. Dezember 1900 abgeschlossen.


                                   2.

Der =Verein schsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer
Interessen= mit dem Sitze in Dresden verdankt seine Entstehung
ebenfalls einem im Jahre 1896 ausgebrochenen Streik, bei welchem die
Arbeiter mitten in der Saison ohne Kndigung die Arbeit niederlegten.
Demgegenber traten die 16 Strohhutfabrikanten zusammen und
vereinbarten, alle Arbeiter, die nicht bis zu einem festgesetzten
Zeitpunkte die Arbeit wieder aufgenommen haben wrden, whrend sechs
Monate unter keinen Umstnden wieder zu beschftigen, wodurch der
Streik wesentlich beschrnkt wurde.

Die beteiligten Fabrikanten beschlossen, die zunchst fr einen
einzelnen Fall getroffene Uebereinkunft in Form eines festen Vertrages
fortzusetzen, der sich brigens nicht blo mit dem Verhltnisse zu
den Arbeitern beschftigt, sondern auch Mistnde im Verkehr mit den
Kunden, z. B. bermige Ausdehnung des Zahlungszieles, unrechtmige
Abzge von den Fracht- und Verpackungskosten und dgl. bekmpfen
will[262].

  [262] Die vorstehenden Mitteilungen verdanke ich dem Vorsitzenden
     des Vereins, Herrn $Edgar Rietz$; die Statuten haben noch nicht die
     polizeiliche Genehmigung erhalten.


                        VIII. Tapetenfabrikation.

Eine Zusammenfassung fast aller greren Tapetenfabriken bildet
der =Verein deutscher Tapetenfabrikanten=. Die Hauptthtigkeit
entwickelt derselbe gegenber den Hndlern, indem er ihnen einen
Mindestzuschlag auf die Einkaufspreise vorschreibt, widrigenfalls die
Mitglieder des Vereins ihnen keine Tapeten liefern drfen. Verkauf an
Handwerkervereinigungen, Warenhuser, Bazare und Versandgeschfte ist
verboten, ebenso der auktionsweise Verkauf. Die Hndler drfen ferner
von auslndischen Fabrikanten nicht billiger einkaufen, als von den
Vereinsmitgliedern. Zwangsmittel bilden Geldstrafen bis 3000 Mk. und
die Verhngung der Sperre. Eine Art ausschlielichen Verbandsverkehrs
ist dadurch eingefhrt, da die Mitglieder nur von solchen Lieferanten,
Agenten und Mittelspersonen kaufen drfen, welche ausschlielich an
Vereinsmitglieder liefern; ebenso darf kein Mitglied mit einem Hndler
arbeiten, der von nicht zum Vereine gehrigen deutschen Fabrikanten
kauft.

Richtet sich, wie gesagt, die Thtigkeit des Vereins in erster Linie
gegen die Hndler und Lieferanten, so wird doch auch das Verhltnis zu
den Arbeitern durch folgende Bestimmung ( 40) geregelt:

Erfolgt bei einem Mitgliede des Vereins ein Streik der Arbeiter, wozu
eine komplottmige, wenn auch sonst ordnungsmige Kndigung zur
Erzwingung hherer Lhne oder Abschaffung miliebiger Einrichtungen
mitgerechnet wird, so darf kein dem Verein angehrender Kollege,
nachdem die Angelegenheit vom Vorstande geprft und zur Kenntnis der
Mitglieder gebracht ist, einem Streikenden innerhalb der ersten drei
Monate Beschftigung geben.


                             IX. Handwerk.

Im Handwerk besteht in den Innungen eine Organisation der Arbeitgeber,
die den Zwecken der Interessenvertretung gegenber den Arbeitern
dienstbar gemacht werden kann. Dies ist auch vielfach geschehen, und
um eine umfassende Kenntnis aller auf diesem Gebiete bestehender
Einrichtungen zu erzielen, wrde es erforderlich sein, bei allen in
Deutschland bestehenden Innungen Auskunft einzuholen. Aber mehrfach
haben sich auch neben den Innungen besondere Verbnde gebildet, die
hufig den Rahmen eines einzelnen Gewerbes berschreiten und verwandte
Berufe vereinigen.


                                   1.

    =Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister,
      sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin=[263].

Die Grndung des Bundes ist veranlat durch einen im Jahre 1897
ausgebrochenen Streik, in welchem die Tischlergesellen 10 %
Lohnerhhung und Verkrzung der Arbeitszeit von 10 auf 9-1/2 Stunden
forderten. Die Meister gestanden die erste Forderung zu, verweigerten
aber die zweite, und da die Gesellen durch Hinzutritt smtlicher
Holzarbeiter ihre Organisation erweitert hatten, so beschritten
auch die Meister diesen Weg und grndeten am 12. Mai 1897 den in
der Ueberschrift bezeichneten Bund, zu dem smtliche Tischler-,
Stuhlmacher- und Drechslermeister ohne Rcksicht auf die Zugehrigkeit
zur Innung, sowie die Fabrikbesitzer von Holzbearbeitungsbetrieben
eingeladen wurden. Die Mitgliederzahl betrgt 120 gegenber 6-700
Gesellen. Obgleich die Groindustriellen dem Bunde fern blieben und
sogar entlassene Gesellen in Arbeit nahmen, gelang es dem Bunde, nach
fnfmonatlicher Dauer des Streiks einen vlligen Sieg davonzutragen.

  [263] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden, Tischlermeister
        Th. $Siemon$.

Der Bund bezweckt nach seinen Statuten die Beratung aller
gemeinschaftlichen Fragen, welche zur Wahrung der gemeinsamen
Interessen erforderlich sind, sowie die Herstellung und Erhaltung
eines kollegialischen Verkehrs unter den Mitgliedern. Keineswegs
beabsichtigt die Vereinigung durch ihre gemeinschaftlichen Bestrebungen
die Interessen der Arbeitnehmer zu beeintrchtigen, vielmehr soll
bei eintretenden Differenzen die Sachlage von einer Kommission genau
geprft und das weitere beschlossen werden.

Auf Antrag der Kommission und durch Beschlu der Vereinigung
verpflichten sich smtliche Mitglieder solidarisch, bei einem
ausbrechenden Streik oder einer Sperre seitens der Gesellen in
Betrieben bei einem oder mehreren Mitgliedern smtliche Gesellen nach
ordnungsmiger Arbeitslsung sofort zu entlassen; auerdem von den in
diesen Betrieben beschftigten Gesellen und Arbeitern keinen in Arbeit
zu nehmen, solange der Streik oder die Sperre dauert. Jedes Mitglied
ist verpflichtet, von jedem Arbeiter bei Einstellung in Arbeit einen
ordnungsgemen Entlassungsschein vom letzten Arbeitgeber zu fordern
und sich denselben vor Einstellung in Arbeit vorlegen zu lassen.

In allen Fllen unterwerfen sich die Mitglieder dem Schiedsspruche der
Kommission. Bei Versten gegen seine Pflichten hat jedes Mitglied an
die Armenkasse eine Ordnungsstrafe von 10 Mk. fr jeden satzungswidrig
beschftigten Gesellen zu zahlen.

Der Verband besitzt einen Arbeitsnachweis, dessen Benutzung fr die
Mitglieder zwingend ist.


                                   2.

        =Verein der Mbel- und Bautischlereien in Herford=[264].

In Veranlassung eines Streiks hat sich im Jahre 1898 in Herford der
in der Ueberschrift bezeichnete Verein gebildet mit dem Zwecke, die
gemeinsamen Interessen zu vertreten und speziell ungerechtfertigten
Arbeitseinstellungen entgegenzuwirken, sowie den von solchen
Arbeitseinstellungen betroffenen Fabrikanten moralische und materielle
Untersttzung zu gewhren. Die Mitgliedschaft kann jede Mbel- und
Bautischlerei in Herford, Oeynhausen und Umgegend beantragen, welche
mindestens 10 Arbeiter beschftigt. Die Statuten treffen fr die
Behandlung von Arbeitsstreitigkeiten wrtlich dieselben Bestimmungen,
wie sie die oben[265] mitgeteilten Statuten des Vereins Bielefelder
Fabrikanten enthalten, mit der einzigen Ausnahme, da die Hhe der
whrend der Dauer des Streiks zu zahlenden Vergtung nicht nher
bestimmt ist, da ferner auf je 50 beschftigte Arbeiter eine Summe
entfllt und da die Beitrge auf je eine Stimme sich auf jhrlich 5
Mk. belaufen.

  [264] Das Material verdanke ich dem Vorsitzenden des Vereins, Herrn
        $Gustav Kopka$ in Herford.

  [265] Vgl. S. 540.

Der Verein hat den Streik, in dessen Veranlassung er gegrndet wurde,
siegreich durchgefhrt, sieht aber seine Aufgabe mehr darin, durch das
Gewicht seines Einflusses dem Ausbruche von Streiks vorzubeugen.


                                   3.

     =Verband der Fafabrikanten und Kfermeister von Rheinland und
                              Westfalen.=

Die Veranlassung zur Grndung des Verbandes war ein Streik der
Bttchergesellen, der im Mrz 1898 in Dortmund ausbrach und den
dortigen Bttchermeistern die Anregung gab, alle Bttchermeister der
beiden Provinzen zum Zusammenschlusse aufzufordern. Dem Verbande
gehren 52 Meister an, whrend 25 meist kleinere Geschfte sich
ferngehalten haben. Es gelang nach 31wchiger Dauer des Streiks,
denselben siegreich zu beendigen. Zweck des Verbandes, der seinen Sitz
in Dortmund hat, ist

  1. Pflege des Gemeingeistes sowie Aufrechterhaltung und Strkung der
     Standesehre unter den Mitgliedern.

  2. Frderung eines gedeihlichen Verhltnisses zwischen Meistern und
     Gesellen.

  3. Einheitliche Wahrnehmung und Vertretung der gemeinsamen Interessen
     des Bttchergewerbes.

  4. Bekmpfung sozialdemokratischen und anarchistischen Vorgehens
     seitens der Gesellen.

  5. Beschaffung einer Verbandszeitung.

Neben einem Eintrittsgelde von 10 Mk. hat jedes Mitglied die von
dem Verbandstage festzusetzenden ordentlichen und auerordentlichen
Beitrge zu zahlen und sich allen Beschlssen zu unterwerfen. Besondere
Einrichtungen fr Behandlung von Streikfllen sind im Statute nicht
getroffen. Der Verband will nicht blo solche regeln, sondern auch
sonst auf gemeinsame Ordnung der Arbeitsverhltnisse hinwirken; er
hat bereits eine gemeinsame Arbeitsordnung fr alle ihm beigetretenen
Geschfte ins Leben gerufen.


                           X. Landwirtschaft.

Auch seitens der Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe sind
Versuche gemacht, das Verhltnis zu den Arbeitern durch Bildung von
Organisationen zu beeinflussen. Ein solcher Verein ist der 1892
begrndete =Verein zur Besserung der lndlichen Arbeiterverhltnisse=
in Halle a. S., der seine Wirksamkeit zuerst auf die Provinz
Sachsen beschrnkte, spter aber auf die Herzogtmer Braunschweig,
Gotha und Anhalt und die Frstentmer Schwarzburg-Rudolstadt und
Schwarzburg-Sondershausen ausdehnte.

Der Verein verfolgt nach dem Statute den Zweck, das Recht und die
ehrliche Arbeit seiner Mitglieder zu schtzen und ihnen in ihren
Bestrebungen zur Besserung der Lage ihrer lndlichen Arbeiter zu
helfen. Als Mittel zur Erreichung dieses Zweckes werden genannt:

  1. Schutz der Mitglieder gegen dolosen Vertragsbruch der Arbeiter.

  2. Untersttzung durch den Nachweis von Arbeitern und durch Anstellung
     und Ueberwachung von Agenten, insbesondere auch solcher fr die sog.
     Sachsengnger.

  3. Verteidigung gegen Hetzartikel der Presse.

  4. Beistand im Kampfe gegen die sozialdemokratische Agitation auf dem
     Lande.

  5. Beihlfe bei Einrichtungen zum Wohle der Arbeiter.

Durch die Beitrittserklrung verpflichtet sich jedes Mitglied, keine
Person in Arbeit oder Dienst zu nehmen bezw. zu behalten, nachdem ihm
bekannt geworden ist, da dieselbe bei einem anderen Mitgliede des
Verbandes ohne ordnungsmige Entlassung die Arbeit aufgegeben hat und
von diesem zurckverlangt wird. Zuwiderhandelnde haben das Zehnfache
ihres Jahresbeitrages bis zur Hchstsumme von 300 Mk. als Strafe an die
Verbandskasse zu zahlen. Der Jahresbeitrag beluft sich auf 1 Mk. fr
je 100 Morgen Land.

Der Verband hat in der That auch arbeiterfreundliche Maregeln
untersttzt, insbesondere ist er fr gesunde und befriedigende
Arbeiterwohnungen, fr Ueberlassung von Land an die Arbeiter und fr
humane Behandlung derselben eingetreten. Immerhin liegt der Schwerpunkt
in der Vertretung der Interessen der Besitzer, wie dies insbesondere
in dem von dem frheren Verbandsanwalt Dr. $Suchsland$ im Auftrage
des Verbandes ausgearbeiteten und von dem Verbande mit Nachdruck
vertretenen Gesetzentwurfe betr. die Regelung der landwirtschaftlichen
Arbeiterverhltnisse hervorgetreten ist, in welchem nicht allein
allgemeine Einfhrung von Arbeitsbchern, sowie An- und Abmeldepflicht
der Arbeiter vorgeschrieben, sondern auch fr Vertragsbruch Geld-
und Gefngnisstrafen bis zu einem Jahre angedroht waren[266]. Die
wichtigste Einrichtung des Verbandes ist der Arbeitsnachweis, fr den
ein besonderes Bureau wie eine Reihe von Nebenstellen besteht. Daneben
wird von dem Verbandsanwalte Rechtsrat erteilt. Ein eigenes Organ, die
Mitteilungen, erschien bis Ende 1895 sechsmal jhrlich.

  [266] Eine eingehende Darstellung und Kritik des Entwurfes habe ich in
        der Zeitschrift Das Land (Herausgeber H. $Sohnrey$) Nr. 7, 8
        u. 9 von 1895 gegeben.

Der Verband hat die von ihm erhoffte Bedeutung nicht erlangt,
da die landwirtschaftlichen Besitzer ihm nicht in ausreichender
Anzahl beitraten. So zhlte er Ende 1895 nur 2714 Mitglieder mit
1418716 Morgen Land, whrend es allein in der Provinz Sachsen 70000
landwirtschaftliche Besitzer giebt. Unter diesen Umstnden war
es selbstverstndlich, da der Verband nicht selbstndig weiter
bestehen konnte, nachdem in Preuen das Gesetz ber Errichtung von
Landwirtschaftskammern in Kraft getreten war, durch welches diesen
Kammern ganz hnliche Aufgaben zugewiesen werden, wie sie der Verband
verfolgte. Der letztere hat deshalb in seiner Generalversammlung
vom 23. November 1895 beschlossen, sich mit dem von der
Landwirtschaftskammer fr die Provinz Sachsen geschaffenen Ausschusse
fr Arbeiterwesen zu verschmelzen. Dieser hat die Statuten des
Verbandes fast wrtlich bernommen und fhrt dessen Thtigkeit weiter;
lediglich der Arbeitsnachweis ist eine Einrichtung, zu welcher der
Beitritt frei steht und zu der deshalb auch besondere Beitrge gezahlt
werden. Auch den nicht in der Provinz Sachsen wohnenden Landwirten ist
die Mitgliedschaft ermglicht.

Auch fr die Provinz Schlesien[267] wurde 1892 ein hnlicher Verein ins
Leben gerufen, der aber schon 1893 seine Thtigkeit wieder einstellte,
und zwar teils aus dem Grunde, weil ein Arbeitermangel wenig fhlbar
war, teils deshalb, weil man erwartete, da der Bund der Landwirte
auch hinsichtlich der Verbesserung der lndlichen Arbeiterverhltnisse
eingreifen werde.

  [267] Die nachfolgenden Angaben verdanke ich Herrn Oekonomierat
        Dr. $Kutzleb$ in Breslau.

Die Landwirtschaftskammer fr die Provinz Schlesien hat 1898 einen
Arbeitsnachweis fr landwirtschaftliches Personal eingerichtet, der
sich durchaus dem schsischen Vorbilde anlehnt.


                  XI. Der Deutsche Buchdruckerverein.

Unter dem im Eingange betonten Gesichtspunkte, die Unternehmerverbnde
in ihren Verhltnissen zu den Arbeitnehmern zu verfolgen, verdient eine
bevorzugte Sonderstellung und deshalb eine eingehendere Behandlung
der Deutsche Buchdruckerverein. Wir haben ihn und seine Thtigkeit,
soweit es zum Verstndnis der Entwickelung erforderlich war, schon
bei der Behandlung des Gehlfenverbandes erwhnt[268]. Wenn wir hier
noch etwas nher auf ihn eingehen, so geschieht dies nicht allein, um
das Bild eines Unternehmervereins, der dem Ideale der Ergnzung des
betreffenden Arbeitervereins zu einer Gesamtorganisation des Gewerbes
nher wie irgend ein anderer gekommen ist, im einzelnen zu zeichnen,
sondern vor allem auch deshalb, um hier, wo ich den eigenen Berichten
des Vereins[269] folge, eine Ergnzung der frheren, wesentlich auf
die arbeiterfreundlichen Darstellungen $Zahn$'s und $Gerstenberg$'s
gesttzten Schilderung zu geben und insbesondere hinsichtlich der
stattgefundenen Streitigkeiten die Anschauungen der Prinzipale zu Worte
kommen zu lassen.

  [268] Vergl. oben S. 262 ff.

  [269] Dies ist fr die Zeit bis 1894 die zur Feier des 25 jhrigen
        Bestehens des Vereins herausgegebene Festnummer der Zeitschrift
        fr Deutschlands Buchdrucker, die sich selbst als eine Ergnzung
        der $Zahn$'schen und $Gerstenberg$'schen Arbeiten bezeichnet und
        sich brigens einer durchaus loyalen Darstellung befleiigt.
        Im brigen benutze ich die mir von den Vorstande des Vereins
        gtigst zur Verfgung gestellten Geschftsberichte.

Der Gedanke einer beruflichen Zusammenfassung der Buchdruckereibesitzer
war u. a. schon auf einer 1865 in Karlsruhe abgehaltenen Versammlung
derselben von J. $Schneider$ in Mannheim geuert. Der letztere gab
nun unter dem Eindrucke der Lebensuerungen des 1866 gegrndeten
Gehlfenverbandes einen Ansto zu der Verwirklichung seines Planes
durch einen am 11. Mrz 1869 verffentlichten Aufruf, der als
Zweck des zu grndenden Vereines bezeichnete: 1. die knstlerische
und geschftliche Hebung der Buchdruckerei im allgemeinen und 2.
die Regelung der betreffenden Arbeits- und Arbeiterverhltnisse
insbesondere. Whrend der $Schneider$'sche Plan ziemlich stark den
repressiven Karakter gegen die Gehlfenbewegung betonte, stand der am
24. Juni 1869 von dem Freundschaftlichen Vereine Hamburg-Altonaer
Buchdruckereibesitzer verffentlichte Aufruf, der im brigen den
gleichen Zweck verfolgte, auf dem Standpunkte, keineswegs einen Druck
auf die Gehlfen auszuben, die Arbeitslhne zu vermindern u. s. w.,
sondern vielmehr Mittel und Wege zu finden, das allein ersprieliche
Zusammenwirken von Prinzipalen und Gehlfen unter den fr beide Teile
gnstigsten Bedingungen herbeizufhren. Um einer Zersplitterung
vorzubeugen, einigte man sich auf eine gemeinsam zu berufende
Versammlung, die am 14. und 15. August 1869 in Mainz tagte und die
Grndung des Deutschen Buchdruckervereins beschlo, dem zunchst 87
Mitglieder beitraten, doch war diese Zahl bis zu der am 14. Mai 1870
abgehaltenen ersten Generalversammlung auf 416 angewachsen. Aus den auf
der letzteren beschlossenen Statuten ist folgendes hervorzuheben:

Zweck des Vereins, dessen Sitz und Vorort Leipzig ist, besteht
in der Frderung der materiellen und geistigen Interessen des
deutschen Buchdruckerstandes, der Prinzipale sowohl wie der
Gehlfen. Zu den Aufgaben gehrt auer dem Verhltnisse zu Staat
und Gesellschaft, insbesondere der Regelung des Verkehrs zu den
verwandten Geschftszweigen und dem Publikum, vor allem Ordnung und
Befestigung der geschftlichen Verhltnisse zwischen Prinzipalen und
Gehlfen unter Heranziehung der letzteren zur Lsung dieser Aufgabe,
insbesondere auch unter Errichtung von Schiedsgerichten; hinwirken auf
mglichst allgemeine oder wenigstens fr grere geographische Gruppen
gleichmige Bestimmungen ber die Hauptpunkte des Tarifs, Hausordnung
u. s. w.; konsequente Durchfhrung und strenge Aufrechterhaltung
zwischen Prinzipalen und Gehlfen getroffener Vereinbarungen nach
beiden Seiten hin; geschlossenes Vorgehen gegen Uebertretungen und
Uebergriffe. Auerdem waren erwhnt: Frderung des Lehrlingswesens,
Errichtung von Fach- und Fortbildungsschulen und endlich das
Untersttzungswesen, insbesondere die Grndung von Invaliden- und
Witwenkassen, bei denen die Aufnahme von keiner andern Bedingung als
der Erfllung seiner Mitgliedspflichten abhngig gemacht werden sollte,
und von Viatikumskassen, welche von dem Anspruch Erhebenden nur eine
Legitimation als Buchdruckergehlfe, nicht aber die Zugehrigkeit zu
irgend einer Gehlfenvereinigung verlangen drfe. Bei allen diesen
Kassen sollten die Prinzipale an Beitrgen und Leitung beteiligt sein.
Der Verein gab ein Organ heraus und zwar whlte man hierzu die Annalen
der Typographie. Der Vorstand bestand aus 9 Personen, doch sollte der
Schwerpunkt in die fr Deutschland beabsichtigten 12 Kreise fallen. Die
Generalversammlung sollte jhrlich stattfinden.

Das geschaffene Werk fand anfangs nicht viel Zustimmung: Bei den
Gehlfen sah man darin einen Angriff und insbesondere den Versuch,
die wichtigen Viatikumskassen in die Hnde der Prinzipale zu bringen,
obgleich im allgemeinen in Mainz die arbeiterfreundlichere Richtung
gesiegt hatte; in den Kreisen der Prinzipale dagegen bot teils gerade
dieser Umstand ein erhebliches Hindernis, teils fehlte es berhaupt
an Interesse, so da zunchst nur die Grndung von 2 Kreisvereinen:
Nordkreis und Mainkreis, gelang. Der Gedanke eines einheitlichen
Lohntarifes, noch mehr aber der eines organischen Zusammenwirkens mit
den Gehlfen und die von manchen Seiten angeregte Schaffung einer
Lehrlingsskala fand berwiegenden Widerspruch.

Erst die Lohnbewegung des Jahres 1872, bei der die Gehlfen berall
ohne Mhe ihre Forderungen durchsetzten, brachte greres Interesse fr
die Organisation unter die Prinzipale, die insbesondere durch den zur
Beratung einer gemeinsamen Abwehr nach Eisenach berufenen und am 10.
Mrz 1872 abgehaltenen allgemeinen Buchdruckertag, auf dem 500 Firmen
durch 62 Abgeordnete vertreten waren, angeregt wurde. Man beschlo
nicht allein die mglichst rasche Einrichtung der Kreisvereine,
ohne welche die ganze Organisation wirkungslos sein mute, sondern
stimmte auch den frher abgelehnten Forderungen eines Normaltarifes
fr ganz Deutschland und Bildung einer aus Prinzipalen und Gehlfen
zusammengesetzten Tarifkommission zu.

Auf der am 27. April 1872 in Leipzig abgehaltenen dritten
Generalversammlung des Vereins wurden diese Beschlsse gebilligt und
zur Durchfhrung derselben beschlossen, da Gehlfen, welche sich
der Entscheidung des Schiedsausschusses nicht fgen wrden, whrend
der Dauer des Streiks von keinem Vereinsmitgliede beschftigt werden
drften. Dagegen wurde nicht allein die in den Gehlfenkreisen
geforderte Einfhrung des Alphabettarifs, sondern auch der Gedanke, die
Generalversammlung aus Vertretern der Kreisvereine zusammenzusetzen,
abgelehnt.

Auch jetzt war die Organisation der Prinzipale noch nicht stark
genug, um der im Jahre 1873 hervortretenden Gehlfenbewegung, die auf
Einfhrung eines neuen Tarifs unter Zugrundelegung der Alphabetrechnung
gerichtet war, Widerstand zu leisten, und so mute denn die auf den
24. Mrz 1873 in Weimar berufene auerordentliche Generalversammlung
den Gehlfenforderungen nachgeben, um den ausgebrochenen Streik zu
beendigen. Die darauf zusammentretende Delegiertenversammlung beider
Teile, die vom 1.-5. Mai 1873 in Leipzig tagte, brachte dann endlich
das groe Werk eines fr ganz Deutschland gltigen Normaltarifes zu
Ende. Die eingesetzten Schiedsgerichte und das Einigungsamt wirkten
auf beiden Seiten im vershnlichen Sinne, und die neu gegrndete
Tarifgemeinschaft trug wesentlich dazu bei, das Bewutsein der
gemeinsamen Interessen zu strken.

Der Bericht des Prinzipalvereins in der eingangs gedachten Festnummer
schliet an dieser Stelle die erste Periode des Vereins, also die
der Grndung und ersten Befestigung. Die zweite Periode zhlt er von
1875 bis 1885 und bezeichnet dieselbe als eine Zeit des Niederganges,
was sich schon darin zeigt, da die Mitgliederzahl, die 1874 726
betragen hatte, allmhlich bis auf 234 herabging. Einen Teil der
Schuld hieran trug der Beschlu, das bisherige Organ, die Annalen,
eingehen zu lassen und durch die nur nach Bedrfnis erscheinenden
und nur den Mitgliedern zugehenden Mitteilungen des Deutschen
Buchdruckervereins zu ersetzen, die zuerst im Jahre 1876 ausgegeben
wurden, aber in dem ganzen Jahre nur 2 Mal erschienen. Wenn trotzdem
die Prinzipale die bereits oben (S. 264) erwhnten Tarifermigungen
der Jahre 1876 und 1878 durchsetzten, so lag dies in den ungnstigen
Geschftsverhltnissen, die auch von den Gehlfen anerkannt wurden. Aus
dem Jahre 1878 ist erwhnenswert, da unter dem Eindrucke der Attentate
die am 16. Juni 1878 in Hannover abgehaltene 9. Generalversammlung
es fr Pflicht der Mitglieder erklrte, keine sozialdemokratischen
Arbeiter zu beschftigen, ein Beschlu, der aber nirgends zur
Ausfhrung gelangte.

Mit dem Jahre 1886 beginnt die dritte Periode des Vereins, die des
krftigen Aufstrebens. Ein Hauptgrund hierfr war die reichsgesetzliche
Bildung der Unfallversicherungsgenossenschaften, die den Gedanken der
Vereinigung in weitere Kreise trug, so da die Mitgliederzahl des
Vereins innerhalb des Jahres 1885/86 von 344 auf 1144 stieg. Wenn man
freilich diesen Anla benutzte, um die Organisation nicht nur formell
an diejenige der Unfallversicherung anzulehnen, indem man die 12 Kreise
durch die 9 Bezirke der letzteren[270] ersetzte, sondern auch bei der
Besetzung der Vorstandsmter weitgehend eine Personalunion eintreten
lie, so beging man den bereits oben (S. 266) gergten Fehler, an
einem auf vershnliches und entgegenkommendes Zusammenwirken mit den
Gehlfen berechneten Unternehmen Mnner zu beteiligen, die auf einem
durchaus entgegengesetzten Standpunkte, nmlich dem der einseitigen
Herrschaft des Unternehmers, standen. Auch die eigene Darstellung
der Prinzipale in der mehrfach erwhnten Festnummer bietet nicht
allein keine Widerlegung des bezeichneten Vorwurfes, sondern lt,
ohne ihn auszusprechen, doch auf Schritt und Tritt diesen Gegensatz
beider Richtungen innerhalb des Vereins hervortreten. Es ist von hohem
Interesse, zu lesen, wie die Sektion II (Rheinland-Westfalen) sich in
stetem Widerspruche zu der Gesamtleitung befindet, grtenteils im
Vorstande und bei den bezglichen Verhandlungen gar nicht vertreten
ist, ja hinsichtlich der wichtigsten Punkte, z. B. bei der Bildung
der Tarifgemeinschaft und der Durchfhrung des Tarifs, den formell
bindenden Beschlssen des Vereins einfach die Anerkennung versagt und
offenen Widerstand leistet, und da die Vereinsleitung schwach genug
ist, dies alles zu ertragen, anstatt die unbotmigen Mitglieder
einfach vor die Thr zu setzen. Erst die Periode des Kampfes, wie sie
durch den groen Streik gegeben wurde, bot den rheinisch-westflischen
Herren den Anla, ihre Stellen einzunehmen und sich an dem Verein
zu beteiligen, in dem sie dann ihren Einflu geltend machten,
um alle Versuche einer friedlichen Beilegung zu hindern und den
verhngnisvollen Ausgang herbeizufhren.

  [270] Diese neuen 9 Kreise sind folgende: 1. Nordwest,
        2. Rheinland-Westfalen, 3. Main, 4. Sdwest, 5. Bayern,
        6. Thringen, 7. Sachsen, 8. Brandenburg, 9. Nordost.

Das Auftreten dieses antisozialen Elementes innerhalb des Vereins ist
von solchem Interesse, da ich die wichtigsten Thatsachen hier kurz
erwhnen will.

Vom 16. bis 20. August 1886 hatte die Tarifkommission in Leipzig
getagt und nach langen Verhandlungen und unter beiderseitigem
Nachgeben einen neuen Tarif zustande gebracht, insbesondere auch
eine Lehrlingsskala geschaffen. Da die Prinzipale des Vororts
Kln als die einzigen den Tarif ablehnten, war nichts Besonderes,
vielmehr ihr Recht, aber nachdem der Gesamtverein ihn mit 214 gegen
93 Stimmen angenommen hatte, war die Sektion II statutengem an ihn
gebunden. Im Gegensatze hierzu beschlo eine am 15. September 1886
in Kln abgehaltene Prinzipalversammlung mit 86 gegen 4 Stimmen,
bei ihrem Widerspruche festzuhalten, und die Gehlfen waren trotz
eines Lohnkampfes, der ihnen 200000 Mk. kostete, nicht im stande,
ihr klares Recht durchzusetzen. Aber die Sektion II ging noch weiter
in der offenen Auflehnung, indem sie im Gegensatze zu der von
dem Vereinsvorstande geleiteten Abstimmung innerhalb des Vereins
eigenmchtig eine neue Abstimmung aller Prinzipale in Deutschland in
der Weise herbeizufhren suchte, da sie die Betreffenden aufforderte,
ihr Votum durch Postkarte dem Vorstande der Sektion zuzusenden. Als
sich dabei eine Ablehnung des Tarifs mit 2136 gegen 204 Stimmen ergab,
leitete man daraufhin eine umfassende Agitation ein mit dem Programm:
energische Stellungnahme gegen den Gehlfenverband sowie gegen die
Tarifgemeinschaft, Ueberweisung der Lohnfrage an die Sektionen und
Ablehnung des neuen Tarifs. Der Vereinsvorstand erkannte in seiner
am 1. Dezember 1886 abgehaltenen Sitzung nicht allein das Recht
der Sektion II an, gegen den Tarif zu agitieren, sondern war auch
schwchlich genug, auszusprechen, da die Mitgliedschaft im Vereine
durch Anerkennung des Tarifes nicht bedingt sei. Auch in der am 26.
Juni 1887 in Mnchen abgehaltenen Generalversammlung blieb die Sektion
II dabei, da sie auch ferner gegen die Tarifgemeinschaft zu wirken
entschlossen sei. Wenn das Hauptziel, um nicht zu sagen das einzige,
in der Regelung des Verhltnisses zu den Gehlfen besteht, so bedeutet
die Ablehnung einer fr dieses Verhltnis grundlegenden Organisation
auch die Lossagung von dem Verein selbst, und Beschlsse, die der
Verein innerhalb seiner Zustndigkeit fat, sind selbstverstndlich
fr alle Mitglieder desselben verbindlich. Es ist interessant,
das Vorgehen des Prinzipalvereins in diesem Punkte zu vergleichen
mit demjenigen des Gehlfenverbandes bei der Neubegrndung der
Tarifgemeinschaft im Jahre 1896. Obgleich in der Generalversammlung
45 Stimmen fr und 22 gegen die Tarifgemeinschaft abgegeben waren,
sah es doch die berstimmte Minderheit als ihre selbstverstndliche
Pflicht an, sich zu fgen, jedenfalls ist der Vereinsvorstand gegen
die unter der Leitung von $Gasch$ stehende Opposition mit allen ihm
zur Verfgung stehenden Mitteln aufgetreten, ja $Gasch$ selbst ist
aus dem Verein ausgeschlossen. Und dabei handelte es sich in den
beiden zur Vergleichung stehenden Fllen um genau dieselbe Frage: die
Tarifgemeinschaft, die von den beiden Minderheiten bekmpft wurde, hier
auf Grund eines engherzigen Unternehmerinteresses, dort infolge ebenso
einseitigen Arbeiterstandpunktes. Auf der einen Seite Klassenhochmut
und Herrscherdnkel, auf den anderen Klassenha und Kampfesfanatismus.
Das sind die Feinde, die eine verstndige soziale Thtigkeit zu
bekmpfen hat, aber beide in gleichem Mae. Wenn die Mehrheit des
Prinzipalvereins glaubte, im Interesse des Friedens nachgeben zu
mssen, so hat sie dem Vereine einen schlechten Dienst erwiesen, denn
nicht der uere Umfang und die Mitgliederzahl entscheidet ber den
Wert und die Leistungsfhigkeit eines Vereins, sondern die innere
Harmonie und die konsequente energische Durchfhrung eines als richtig
anerkannten Prinzips. Ein Verein, der einen ganz neuen Gedanken zur
Durchfhrung bringen will, nmlich die gemeinsamen Interessen von
Arbeitern und Unternehmern unbeschadet des zwischen beiden bestehenden
Gegensatzes zu vertreten, mu dabei den Kampf nach beiden Richtungen
aufnehmen, nur dadurch ist er imstande, seine Daseinsberechtigung zu
beweisen.

Aus der Wiedergabe der thatschlichen Ereignisse, wie sie sich in
dem Berichte findet, ist wenig hervorzuheben, da sie sich mit der
bereits oben (S. 258 ff.) gegebenen Darstellung deckt. Von Interesse
ist, da auch nach der Auffassung der Prinzipale die Stettiner
Beschlsse ber die unmittelbare Vereinbarung des Tarifs zwischen den
beiderseitigen Verbnden und ber die Verpflichtung der tariftreuen
Prinzipale, nur solche Gehlfen zu beschftigen, die in tariftreuen
Geschften ausgebildet sind, durchaus als durchfhrbar und als groer
prinzipieller Fortschritt in der Entwickelung des beiderseitigen
Verhltnisses betrachtet wurden. Aber leider siegte auf der am 30.
Juni 1890 in Straburg abgehaltenen Generalversammlung die bereits
gewrdigte Schwchlichkeitstendenz, die von dem Berichte in der Weise
verherrlicht wird, da es heit, diejenigen, die befrchtet hatten, es
werde in Straburg das Tafeltuch zwischen dem Verein und seiner Sektion
II zerschnitten werden, seien angenehm vom Gegenteil berhrt, das
Ergebnis der langen Beratungen sei gewesen, da von der Entscheidung
der streitigen Hauptpunkte abgesehen sei. Eine kstliche Selbstironie.
Da hiermit dem Stettiner Abkommen entgegen die Einfhrung der Neuordnung
jedenfalls fr den 1. Oktober 1890 beseitigt war, so ist es vllig
begreiflich, da der Unmut der Gehlfen sich in scharfer Weise geltend
machte. Wenn der Bericht hervorhebt, da dies und die Agitation fr
den Achtstundentag auf die Stimmung in Prinzipalkreisen ungnstig
zurckgewirkt habe, so ist das wohl verstndlich, ndert aber nichts
an der Beurteilung der Schuldfrage. Die Neigung des Vereins, seine
bessere sozialpolitische Einsicht der Rcksicht auf die Verstndigung
mit Rheinland-Westfalen unterzuordnen, tritt schon deutlich hervor in
den Verhandlungen des von dem Vereine eingesetzten Revisionsausschusses,
der am 26. November 1890 in Leipzig zusammentrat und nach dem Berichte
den Zweck verfolgte, eine Uebereinstimmung der dissentierenden Sektion
II mit dem brigen Vereine herbeizufhren. Das Ergebnis der viertgigen
Beratungen waren folgende Beschlsse: Der allgemeine deutsche
Buchdruckertarif sollte knftig von Organen des Vereins und Organen
der Gehlfenschaft vereinbart, durchgefhrt und berwacht werden, die
bisherige Tarifgemeinschaft also in Wegfall kommen. Als berechtigter
Vertreter der Gehlfenschaft sollte der Untersttzungsverein Deutscher
Buchdrucker anerkannt werden mit dem Anheimgeben an diesen, auch die
auerhalb seiner Organisation stehenden Gehlfen mit zu bercksichtigen;
mit diesen Organisationen sollte der Vereinsvorstand Verhandlungen
einleiten. Zur Einhaltung des vereinbarten, von der Generalversammlung
anerkannten Tarifes sollten die Vereinsmitglieder statutarisch
verpflichtet werden, ebenso zur Einhaltung der Stettiner Resolution.
Fr den Fall, da ein Tarif im Vereinbarungswege mit der Gehlfenschaft
nicht zustande kme, sollte der Verein den statutengem festgesetzten
Tarif selbst, also ohne Mitwirkung der Gehlfenschaft durchfhren.

Durch den Streik sind diese Beschlsse nicht zur weiteren Entwickelung
gekommen, aber es ist im hohen Grade wahrscheinlich, da, falls der
Verein an ihnen festgehalten htte, sie allein und ganz unabhngig von
den seitens der Gehlfenschaft aufgestellten neuen Forderungen den
Konflikt htten herbeifhren mssen. Zunchst enthielt der Beschlu,
zu den Verhandlungen auch die nicht zum Verbande gehrigen Gehlfen
zuzuziehen, einen unmittelbaren Angriff gegen den Verband, indem
dieser das Recht in Anspruch nahm, die einzige berechtigte Vertretung
der Gehlfen zu sein. Aber mag es dahingestellt bleiben, ob dieser
Standpunkt angreifbar war, so zerstrte man durch den Beschlu, die
Vereinbarung des Tarifes zwischen dem Prinzipalvereine auf der einen
Seite und der gesamten Gehlfenschaft auf der andern Seite stattfinden
zu lassen, den Grundgedanken des bisherigen Verhltnisses, den man
dahin bezeichnen kann, da die beiderseitigen Organisationen als
berechtigte Vertreter der beiderseitigen Interessen anerkannt werden
sollten. Lie man dies fr die Gehlfen fallen, indem man sich nicht an
den Verband, sondern an die Gesamtheit wandte, woher wollte man dann
fr den Prinzipalverein das entsprechende Recht ableiten, da er in viel
geringerem Grade die Forderung, alle Beteiligten in sich zu vereinigen,
erfllte, als der Gehlfenverband?

Obgleich die am 8. Februar 1891 in Leipzig abgehaltene auerordentliche
Generalversammlung diese der Auffassung der Rheinlnder gewi
entgegenkommenden Beschlsse im wesentlichen zu den ihrigen machte,
gaben doch in der Kreisversammlung der Sektion II smtliche
Vorstandsmitglieder die Erklrung ab, infolge ihrer von der
des Deutschen Buchdruckervereins abweichenden Stellung zu den
Tarifangelegenheiten keine Aemter wieder annehmen zu knnen. Der
Bericht fhrt fort: Die folgende Neuwahl war denn auch erfolglos,
und der Verein behielt zwar in Rheinland-Westfalen seine Mitglieder,
diese verblieben aber ohne statutgeme Vertretung. Also ein Verein
lt sich gutwillig gefallen, da ein Teil seiner Mitglieder die
elementarste Pflicht, die statutenmige Organisation zu vollziehen,
ablehnt, ohne daraus die Folgerung zu ziehen, da solche Personen nicht
mehr Mitglieder sein knnen!

Bei der Beurteilung des groen Streiks untersttzt der Bericht
des Prinzipalvereins weitgehend die oben vertretene Auffassung,
insbesondere, da die so lange vorher erfolgte offene Ankndigung
seitens der Gehlfen die Prinzipale in die Lage gesetzt hatte, sich
vorzglich vorzubereiten, indem manche Firmen schon im Verlaufe des
Sommers aus eigenem Antriebe die Einteilung ihrer Arbeiten danach
eingerichtet htten. Auch mit dem Brsenverein deutscher Buchhndler
und dem Verlegerverein hatte man Verbindungen angeknpft, um die
Auftrge entweder, soweit sie eilig waren, noch vorher zu erledigen
oder aber sie zurckzustellen. Das gleiche Ersuchen hatte man an die
Behrden und das Publikum gerichtet. Allen diesen Ersuchen wurde auf
das bereitwilligste entsprochen.

Die Ziffern giebt der Bericht an wie folgt:

Bis zum 7. November hatten die Arbeit niedergelegt 7631 Gehlfen,
200 Gieer und 29 Hlfsarbeiter. Die Forderungen bewilligt erhalten
hatten 4445 Gehlfen. Nach dem bisherigen Tarife arbeiteten weiter
6744 Gehlfen, in Kndigung standen noch 298 Gehlfen, 131 Gieer und
70 Hlfsarbeiter. Die hier ermittelte Gesamtzahl umfat allerdings nur
19118 Gehlfen, also gegenber den insgesamt vorhandenen 34000 nur etwa
56%, die fehlenden 15000 sind als weiter arbeitend anzusehen.

Hinsichtlich des Antrages auf Sequestration der Zentralinvalidenkasse,
die von dem Vereinssekretr Dr. $Paul Schmidt$ im Auftrage von 512
Mitgliedern der Kasse bei dem Amtsgerichte Stuttgart erwirkt wurde,
giebt der Bericht als Grund an, da die gehlfenseitige Streikleitung
in zwar sehr vorsichtiger, aber hinreichend deutlicher Weise die
Fortdauer der an den Untersttzungskassen des Vereins erworbenen Rechte
von der Beteiligung am Streik abhngig gemacht, dagegen die Leitung
des Deutschen Buchdruckervereins denjenigen Gehlfen, welche sich am
Streik nicht beteiligen wrden, die Wahrung dieser Rechte zugesichert
hatte, so da die Zentralleitung als den nchsten wichtigsten Schritt
erachtete, die bedrohten Interessen dieser Gehlfen sicher zu stellen.
Aber abgesehen von der Frage, ob eine solche offenbar rechtswidrige
Absicht des Gehlfenvereins wirklich in hinreichend deutlicher Weise
hervorgetreten war, so ist jedenfalls durch die spter im Instanzenzuge
erfolgte Wiederaufhebung der Sequestration die mangelnde Berechtigung
des Vorgehens hier ebenso anerkannt, wie bei dem Verbote der Berliner
Polizei, aus Vereinsmitteln Streikuntersttzungen zu zahlen oder
Extrasteuern zu erheben.

Waren schon whrend des Streiks vershnlichere Stimmungen aus den
Kreisen der Berliner und Stuttgarter Prinzipale hervorgetreten,
so geschah dies sehr nachdrcklich durch ein Rundschreiben der
Vereinigten Stettiner Prinzipale vom 17. Januar 1892, das aber
von dem Vereinsvorstande durch eine Entgegnung von 25. dess. Mon.
energisch bekmpft wurde und weitere Folgen nicht hatte. Aehnlich
verliefen die Dinge auf der am 19. Juni 1892 in Breslau abgehaltenen
Generalversammlung. In verschieden Kreisen des Vereins war man mit der
Behandlung der Angelegenheit von der Tarifkommission fr Deutschlands
Buchdrucker seitens der Prinzipalabteilung dieser Kommission nicht
einverstanden, hielt die Auflsung der Tarifkommission durch deren
Prinzipalmitglieder[271] sowie die Ueberweisung der Tarifregelung an
den Tarifausschu des Deutschen Buchdruckervereins als zu Unrecht
erfolgt und mit den mit der streikenden Gehlfenschaft abgeschlossenen
Friedensbedingungen nicht bereinstimmend. Dem wurde von anderen
Kreisen widersprochen, und die Debatten gestalteten sich deshalb sehr
langwierig. Schlielich einigte man sich in dem Beschlusse, da die
Versammlung erklrte, sich in betreff der Tarifangelegenheit auf den
Boden der gegebenen Thatsachen zu stellen und den Vorstand beauftragte,
die von dem Tarifausschusse eingereichte Tarifvorlage nach den
Gesichtspunkten: 1. berall die Mglichkeit einer spteren Mitwirkung
der Gehlfenschaft an dem weiteren Ausbau des Tarifs offen zu lassen,
und 2. an den bestehenden Grundpositionen nichts zu ndern, unter
Mitwirkung des Tarifausschusses festzustellen und den Mitgliedern vom
1. Oktober 1892 ab zur Einfhrung zu empfehlen.

  [271] Vgl. oben S. 271.

Aber diese Beschlsse vermochten nicht die gehlfenfreundliche Partei
zu beruhigen. Auch der Bund der Berliner Buchdruckereibesitzer
erklrte, dem neue Reduktionen enthaltenden Tarifentwurfe nicht
zustimmen zu knnen, sondern nur einem auf loyalem Wege zwischen
Prinzipalen und Gehlfen zustandegekommenen, und bezeichnete
den 1890er Tarif bezglich der Entlohnung fr seine Mitglieder
nach wie vor als bindend. Die Stuttgarter Prinzipale teilten im
wesentlichen diese Anschauungen und sprachen sich auerdem noch fr
die Fortdauer der Tarifgemeinschaft aus.... Die Zentralleitung fr
Ausstandsangelegenheiten[272] endlich erklrte in ihrer Mehrheit in
einer am 26. September 1892 abgehaltenen Sitzung, an dem dritten
Punkte des $Bxenstein-Dblin$'schen Uebereinkommens vom 16.
Januar 1892: Der Tarif vom 1. Januar 1890 gilt weiter und wird so
lange als gltig anerkannt, bis eine andere Vereinbarung zwischen
Prinzipalitt und Gehlfenschaft getroffen worden ist, festzuhalten,
und richtete an den Vorstand das Ersuchen, dahin zu wirken, da
die Beschlufassung der Breslauer Hauptversammlung, welche mit
dieser Friedensbedingung nicht in Einklang stehe, mit derselben
in Einklang gebracht werde. Um diese verschiedenen Meinungen auf
Grund des Breslauer Beschlusses, soweit mglich, zu vereinigen,
fanden vom 21. bis 23. November 1892 in Leipzig gemeinschaftliche
Sitzungen des Vereinsvorstandes, des Vereinstarifausschusses und der
Zentralleitung fr Ausstandsangelegenheiten statt. Das Ergebnis dieser
Sitzung war ein allseitiges Einverstndnis und die Aufstellung des
heutigen deutschen Buchdruckertarifs[273], der unterm 8. Dezember
1892 verffentlicht wurde und am 1. Januar 1893 in Kraft trat. In
diesem Tarife nahm man die Lohnstze des 1890er Tarifs unverndert
auf.... Als Konzession an die Gegner des 1890er Tarifs wurden die
Minderbezahlung der Ausgelernten und die Minimalzuschlge fr Druckorte
bis zu 6000 Einwohner in den Tarif wieder aufgenommen. Die von der
Tariforganisation handelnden Bestimmungen des bisherigen Tarifs wurden
durch einen den Friedensbedingungen vom 16. Januar 1892 entsprechenden
Gltigkeitsvermerk ersetzt und damit dem prinzipalseitig beim
Friedensschlusse gegebenen Worte wie dem Breslauer Beschlusse Genge
geleistet. Die Festsetzung der Lehrlingsskala wurde als Sache der
Prinzipalitt erklrt und dem Deutschen Buchdruckerverein als Vertreter
derselben zugewiesen.

  [272] Dieselbe war bei Beginn des Streiks eingesetzt.

  [273] Derselbe ist spter bei Wiedererrichtung der Tarifgemeinschaft
        von neuem abgendert und durch einen neuen ersetzt, der seit 1.
        Juli 1896 in Kraft ist.

Durch diesen Beschlu wurde die Einmtigkeit der Prinzipalschaft
wieder hergestellt. Die Gehlfenschaft erkannte den Tarif vom 1. Januar
1893 stillschweigend an, und der Vorstand des Untersttzungsvereins
Deutscher Buchdrucker forderte sogar -- freilich in Widerspruch mit
der radikalen Richtung -- die Gehlfen auf, zur Wiederherstellung
geordneter Verhltnisse die Hand zu bieten[274].

  [274] Der Wortlaut dieser ganzen Darstellung ist dem mehrerwhnten
        Berichte entnommen.

So schien ja die Tarifangelegenheit endlich einigermaen geordnet,
obgleich die Beseitigung der Lehrlingsskala einen bedauerlichen
Rckschritt darstellt. Aber man hatte die Rechnung ohne
Rheinland-Westfalen gemacht, und der Bericht mu fr 1894 feststellen,
da dieser Kreis noch immer insofern eine Ausnahmestellung einnimmt,
als seine Mitglieder nach dem 1878er Tarife bezahlen. Einen greren
Einflu des Vereins auf die Tarifeinhaltung und damit auf die ganze
Tariffrage selbst erhofft der Bericht daraus, da mit der am 27.
April (1894) erfolgten Inkraftsetzung der von der Hauptversammlung in
Stuttgart am 26. Juni 1893 beschlossenen Vereinssatzungen auch der
Beschlu derselben Hauptversammlung in Kraft getreten ist, nach welchem
die Vereinsmitglieder verpflichtet sind, den deutschen Buchdruckertarif
bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem Vereine einzuhalten.

Die neueste Wiederbegrndung der Tarifgemeinschaft wird von dem
Geschftsberichte des Prinzipalvereins fr 1895 im wesentlichen
bereinstimmend mit der oben (S. 274 ff.) gegebenen Darstellung
geschildert; insbesondere wird mehrfach das vershnliche Entgegenkommen
der Gehlfenschaft hervorgehoben, das den Prinzipalvorstand
bestimmt habe, die Verhandlungen ber die Forderungen der Gehlfen:
Verkrzung der Arbeitszeit, entsprechende Lohnerhhung und genaue
Przisierung der streitigen Paragraphen des Tarifs aufzunehmen. Die
Verhandlungen Vom 11. Mrz 1896, bei denen zum erstenmal seit vier
Jahren wieder Vertreter der Prinzipalitt und der Gehlfenschaft zu
gemeinsamer Arbeit zusammentraten, waren sehr schwierig und standen
oft auf dem Punkte zu scheitern. Insbesondere wollten die Gehlfen
von einer Hinzuziehung der Nicht-Verbandsmitglieder nichts wissen,
whrend die Prinzipale auch den Gutenbergbund an den Verhandlungen
teilnehmen lassen wollten. Endlich verstndigte man sich dahin, da
die eigentliche Einigungsverhandlung stattfinden sollte zwischen dem
Tarifausschusse des Prinzipalvereins auf der einen und den aus Urwahlen
unter Leitung des Leipziger Einigungsamtes seitens der gesamten
Gehlfenschaft hervorgehenden Vertretern der letzteren auf der anderen
Seite. Daneben wurden mit beratenden Stimmen sowohl je zwei Mitglieder
des Vereinsvorstandes und des Verbandsvorstandes, als zwei Vertreter
der Nichtverbandsgehlfen zugelassen, die, nachdem der Gutenbergbund,
dem man sie zuerst angeboten, abgelehnt hatte, von dem nicht zum
Verbande gehrigen Gehlfen in Leipzig und Braunschweig gewhlt wurden.
Der Gutenbergbund trat sogar gegen diese Art der Vertretung in so
scharfe Opposition, da er einen Protest seitens des Prinzipalvereins
hervorrief. Die am 15. April 1896 begonnenen dreitgigen Verhandlungen
der so bestimmten beiderseitigen Vertreter fhrten dann zu den oben (S.
276) nher bezeichneten Vereinbarungen, insbesondere zu der Verkrzung
der Arbeitszeit um 1/2 Stunde und einer Lohnerhhung. Die durch beides
bedingte Erhhung der Produktionskosten wird von dem Geschftsberichte
auf 12% angegeben. Es waren also wesentlich dieselben Zugestndnisse
gemacht, die 1891 von den Prinzipalen als unmglich abgelehnt waren.
Die Einzelheiten wurden dann auf der vom 15. bis 19. Mai 1895 in Berlin
abgehaltenen Konferenz geordnet.

Die jetzige Tariforganisation besteht also einerseits aus dem durch
je einen Vertreter der Prinzipale und Gehlfen aus den zu Grunde
gelegten neun Kreisen des Prinzipalvereins gebildeten Tarifausschusse
und dem aus je drei Prinzipalen und Gehlfen bestehenden Tarifamte;
das letztere ist die ausfhrende, der erstere die obere beschlieende
Instanz. Das Tarifamt ist zugleich Berufungsinstanz hinsichtlich der
in den einzelnen Bezirken bestehenden Schiedsgerichte. Auch sollen
gemeinsame Arbeitsnachweise errichtet werden und zwar unabhngig von
den schon bestehenden des Prinzipalvereins. Die Kosten der Durchfhrung
des Tarifs werden von den tariftreuen Prinzipalen und Gehlfen zu
gleichen Teilen getragen. Dem Tarifamte ist ausdrcklich die Aufgabe
bertragen, Vorkehrungen zu treffen, da von einem noch zu bestimmenden
Zeitpunkte ab in tarifuntreuen Druckereien eintretende Lehrlinge nach
Beendigung der Lehrzeit in tariftreuen Druckereien nicht beschftigt
werden; auch soll die zur Zeit geltende Lehrlingsskala in den Tarif
aufgenommen werden[275].

  [275] Eine ausfhrlichere Darstellung bei Tarifgemeinschaft ist an
        anderer Stelle (S. 624) gegeben.

Diese Einigung der Prinzipale und Gehlfen hat aber noch einen Erfolg
gehabt, der ebenso hoch anzuschlagen ist wie sie selbst und die
Hoffnung gestattet, da endlich die Entwickelung der Verhltnisse
sich so vollziehen wird, wie es dem gewerkschaftlichen Grundgedanken
entspricht. Da die radikale Richtung der Gehlfen unter Leitung von
$Gasch$ abgestoen wurde, ist oben (S. 280) erwhnt. Aber ebenso
ist auch jetzt glcklich die antisoziale Gruppe der Prinzipale
ausgeschlossen. Schon der Geschftsbericht fr 1895 teilt mit, da
die Wahlen der Ausschumitglieder in allen Kreisen auer dem zweiten
vollzogen seien, und der Bericht fr 1896 meldet dann folgendes:

Die Aussprache mit den Vertretern des Kreises Rheinland-Westfalen auf
der vorjhrigen Hauptversammlung in Berlin lie uns hoffen, da die
Mitglieder dieses Kreises sich im Interesse des Gesamtgewerbes den
mit der Gehlfenschaft getroffenen Abmachungen ebenfalls anschlieen
und den Tarif in ihrem Kreise zur Durchfhrung bringen wrden.
Diese Hoffnung hat sich indes nicht erfllt, ja es bernahmen sogar
diejenigen Herren Kollegen, von denen wir am ersten erwarteten, da
sie den Beschlssen der Hauptversammlung Geltung zu verschaffen bemht
sein wrden, die Mitglieder des Kreisvorstandes, die Fhrung des
Widerstandes gegen diese Beschlsse und den deutschen Buchdruckertarif.
Wenn wir bisher auch keine Veranlassung hatten, gegen den passiven
Widerstand des Kreises II gegen den Tarif Manahmen zu treffen, so
konnten wir doch diesem Vorgehen des Kreisvorstandes nicht ruhig
zusehen, sondern wandten uns in einem offenen Briefe in Nr. 53 der
Zeitschrift an die dortigen Kollegen, dieselben zu treuem Festhalten
an dem Tarif und unserm Vereine ermahnend. Der Bericht teilt dann
mit, da infolge hiervon etwa ein Drittel der Mitglieder des Kreises
Rheinland-Westfalen aus dem Vereine ausgeschieden, zwei Drittel dagegen
ihm treu geblieben seien. Der Kreis sei allerdings infolge hiervon
ohne Vorstand, aber der Hauptvorstand werde in nchster Zeit die
ntigen Schritte unternehmen, um die erforderliche Vertretung wieder zu
beschaffen. Bisher seien die Bestrebungen der ehemaligen Mitglieder des
Kreisvorstandes, einen Sondertarif fr den dortigen Kreis zu schaffen,
teils an der besseren Einsicht der Prinzipale, teils an dem Widerstande
der Gehlfen gescheitert und es sei berechtigter Anla, anzunehmen, da
sich dieselben auch in nchster Zukunft nicht verwirklichen wrden.

Damit hat sich eine Reinigung des Vereins vollzogen, die einen weiteren
Aufschwung hoffen lt und mit hoher Befriedigung zu begren ist.
Allerdings ist die Mitgliederzahl erheblich zurckgegangen, indem
1896/97 361 Mitglieder aus- und nur 132 eintraten, so da der Bestand
von 1402 auf 1173[276] zurckging. Auch 1897/98 haben 200 Austritte
stattgefunden, so da der Mitgliederbestand am 6. Juni 1898 nur noch
978 betrug; ja am Schlusse des Jahres war derselbe sogar auf 962
herabgegangen. Aber diese ausscheidenden waren schdliche Elemente,
weil sie dem Grundgedanken aller gewerkschaftlichen Entwickelung,
nmlich des friedlichen Ausgleiches unter gleichberechtigten
Gegnern kein Verstndnis entgegenbrachten. Wir finden ja diese auf
der Zuspitzung des einseitigen Unternehmerstandpunktes beruhende
antisoziale Anschauung in derselben Gegend des deutschen Vaterlandes
auch bei anderen Industrien, als den Buchdruckern; es ist derselbe
Absolutismus, derselbe Herrscherstandpunkt in dem Verhltnisse
zwischen Unternehmer und Arbeiter, wie er vor 1848 in dem Verhltnisse
zwischen Monarch und Volk bestand. Auf politischem Gebiete
besteht er bekanntlich noch heute in Mecklenburg. Die rheinischen
Industriemonarchen sind hinsichtlich der sozialen Verhltnisse noch
auf der Entwickelung vor 1848 stehen geblieben, aber die Arbeiter sind
es nicht mehr, und so wird ihr Widerstand notwendig gebrochen werden.
Einstweilen ist Rheinland-Westfalen unser soziales Mecklenburg. --

  [276] Auf die oben (S. 590) angegebenen Kreise verteilten dieselben
        sich wie folgt: I 200, II 92, III 71, IV 110, V 131, VI 66, VII
        296, VIII 104, IX 103.

Die sonstige Wirksamkeit des Deutschen Buchdruckervereins will ich hier
nur mit wenigen Worten erwhnen.

Bei dem neuen Aufschwunge des Vereins sah man ein, da man ein
regelmig erscheinendes Organ nicht entbehren knne. Man ersetzte
deshalb mit Beginn des Jahres 1889 die Mitteilungen durch die noch
jetzt bestehende $Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker$, die
wchentlich erscheint.

Der Verein beschrnkte sich auch nicht auf seine nchsten Aufgaben,
sondern aus ihm heraus entstand am 24. Oktober 1884 der $Zentralverein
fr das gesamte Buchgewerbe$, der sich die Ausbildung aller in den
verwandten Berufen beschftigten Personen und die Hebung in allen
Richtungen durch Fortbildungsanstalten, Ausstellungen, Errichtung eines
Museums u. dgl. zur Aufgabe stellt; alle sozialpolitische Thtigkeit
ist ausgeschlossen.

Der Verein ist ferner thtig gewesen fr Einfhrung einer einheitlichen
Orthographie, fr einheitliche Normalpapierformate, fr Schaffung eines
bereinstimmenden Kundentarifs, fr Herabsetzung des Drucksachenportos
und fr Abstellung der Mistnde im Anzeigewesen, insbesonderen
dem Rabattsystem. Um sich vor Geschftsausfllen zu schtzen,
werden seit Ende 1892 die Vertraulichen Mitteilungen des Deutschen
Buchdruckervereins herausgegeben, die den Beteiligten die Namen
schlechter Zahler und anderer das Gewerbe schdigender Personen, sowie
alle Mitteilungen zur Kenntnis bringen, die sich fr das Vereinsorgan
nicht eignen. Damit ist auch ein Schuldeneinziehungsbureau verbunden.
Weniger Anerkennung verdienen die Eingaben, die der Verein bei Beratung
des Arbeiterschutzgesetzes gegen dasselbe machte, und das Gesuch an den
Bundesrat vom 16. Februar 1892 um Gewhrung von Ausnahmebestimmungen
hinsichtlich der Beschftigung von Arbeiterinnen. Glcklicherweise
hatten diese Bestrebungen keinen Erfolg.

Bei Begrndung des Vereins gehrten demselben auch viele Prinzipale
aus Oesterreich und der Schweiz an; als sich dann spter in beiden
Lndern eigene Vereine nach dem Vorbilde des deutschen bildeten, sind
diese aus dem letzteren ausgeschieden, so da der Verein sich jetzt auf
Deutschland beschrnkt. Doch steht derselbe mit dem Oesterreichischen
und dem Schweizerischen Prinzipalvereine in einem Kartellverhltnis.

Der Verein besitzt einen Zentralarbeitsnachweis, der unabhngig
von den Arbeitsnachweisen der Tarifgemeinschaft ist, sich aber auf
denselben Boden stellt, indem er nur tariftreue Prinzipale und
Gehlfen bercksichtigt; hierdurch wird der Anschlu neuer Firmen an
den Verein befrdert. Ferner hat der Verein die $Untersttzungskasse
des deutschen Buchdruckervereins$ eingerichtet, die seit 1. Januar
1896 fr alle Mitglieder obligatorisch ist, doch knnen sich auch
andere tariftreue Druckereien beteiligen. Auer den Prinzipalen
werden die bei tariftreuen Firmen beschftigten Gehlfen auf ihren
Antrag aufgenommen[277]. Die Kasse gewhrt Untersttzungen: 1. bei
Arbeitslosigkeit, 2. beim Umzuge nach einem anderem Orte, 3. bei
vorbergehender Erwerbsunfhigkeit durch Krankheit, 4. bei dauernder
Invaliditt. Die Beitrge der Gehlfen belaufen sich auf wchentlich 10
Pf. fr die Reise- und Arbeitslosenkasse, 35 Pf. fr die Krankenkasse
und 20 Pf. fr die Invalidenkasse. Die Prinzipale haben fr jeden
von ihnen beschftigten Gehlfen wchentlich 10 Pf. beizusteuern,
erhalten aber ihrerseits aus der Kasse keine Untersttzung, sofern
sie nicht durch eine besondere Zahlung von wchentlich 75 Pf. sich
selbst versichern. Die Gehlfen erhalten als Reiseuntersttzung und
Arbeitslosenuntersttzung tglich 1 Mk. bis zur Dauer von 140 Tagen,
als Krankenuntersttzung tglich 1 Mk. 50 Pf. bis zu 52 Wochen und
als Invalidenuntersttzung tglich 1 Mk. nebst 100 Mk. Begrbnisgeld
fr die Hinterbliebenen. Die Kasse umfate am 31. Dezember 1897 3600
Gehlfen und 600 Prinzipale. Im Jahre 1898 betrugen Einnahmen, Ausgaben
und Vermgen bei der Arbeitslosen- und Reisekasse: 48015,54 Mk,
22429,39 Mk. und 125586,15 Mk., bei der Invalidenkasse: 65085,42 Mk.,
12670,04 Mk. und 229368,69 Mk. In der Vereinskasse betrugen 1898 die
Einnahmen 14599,64 Mk., die Ausgaben 13463,18 Mk. Das Vereinsvermgen
belief sich am 31. Dezember 1898 auf 11682,55 Mk. Seit 1. Oktober
1898 ist auch eine Krankenkasse gegrndet und damit das Kassenwesen
des Vereins abgeschlossen; dieselbe vereinnahmte bis zum 31. Dezember
1898 15636,84 Mk. und verausgabte 8501,05 Mk., so da ein Bestand von
7135,79 Mk. verblieb.

  [277] Anfangs bildete diese Untersttzungskasse einen Hauptgegenstand
        des Streites zwischen Prinzipalen und Gehlfen, indem die
        letzteren sie als Konkurrenzunternehmen zur Schwchung ihres
        Verbandes betrachteten. Nachdem das Verhltnis sich jetzt
        dauernd gnstig gestaltet hat, ist am 9. Dezember 1898 zwischen
        den beiderseitigen Organisationen das Abkommen getroffen,
        da der Beitritt der Arbeiter zu den Prinzipalskassen deren
        freier Entschlieung vorbehalten bleibt, da also einerseits
        der Verband seinen Mitgliedern die Teilnahme nicht verbietet,
        andererseits aber auch der Prinzipalverein seine Mitglieder
        nicht auffordert, die Beschftigung der Gehlfen von dem
        Beitritte zur Kasse abhngig zu machen.

Ein besonderes Interesse hat der Verein dem $Innungswesen$ zugewandt.
In Berlin, Leipzig, Hamburg und Dresden bestanden schon seit Anfang
der 80er Jahre Innungen, die das Lehrlingsprivilegium besaen. Seit
Erla des Handwerkergesetzes vom 26. Juli 1897 hat man allgemein die
Bildung von Innungen in Angriff genommen und in der Hauptversammlung
vom 6. Juni 1898 wurde einstimmig beschlossen, die Einrichtung
von Zwangsinnungen anzustreben; es wurde dabei ins Auge gefat,
demnchst den Prinzipalverein zu einem Innungsverbande umzugestalten.
Dadurch wrde eine Gesamtorganisation des ganzen Buchdruckergewerbes
und insbesondere die Herbeiziehung der bisher dem Vereine nicht
angehrigen Prinzipale erzielt werden. Der Geschftsbericht fr 1898
bemerkt jedoch, da auer den frher bestehenden nur noch fr den
Regierungsbezirk Osnabrck eine Innung errichtet und da die ganze
Bewegung ins Stocken geraten sei; als Grund wird neben dem Zweifel
der Behrden, ob die Vorschriften ber Zwangsinnung auch auf das
Buchdruckereigewerbe zu beziehen seien, die in vielen Prinzipalkreisen
gegen dieselbe bestehende Abneigung bezeichnet.


                         III. Oesterreich[278].

In Oesterreich hat die soziale Entwickelung in mancher Beziehung
einen etwas anderen Gang genommen, als in Deutschland. Sind hierfr
schon die an anderer Stelle[279] erwhnten allgemeinen Umstnde
magebend gewesen, so kommt, was insbesondere die Unternehmerverbnde
betrifft, noch hinzu, da gerade infolge der geringen Entwickelung
der Industrie auch ihre Vertreter nicht denselben Einflu im
Staatsleben erlangen konnten, wie in Deutschland. Liest man die
Verhandlungen der sterreichischen Unternehmerverbnde, so begegnet
man den heftigsten Anklagen gegen das agrarische Parlament und die
feudal-konservative Regierung, die den Bestrebungen der Industrie
khl, wenn nicht ablehnend gegenberstehe, sie zum Versuchsobjekt
sozialpolitischer Experimente (so z. B. bei dem in Oesterreich
eingefhrten gesetzlichen Maximalarbeitstage von 11 Stunden) zu machen
suche, ja sogar die Unternehmer ironisiere und um jeden Preis sich
bestrebe, sozialpolitisch zu sein. Dem Grafen $Belcredi$ legt man
die Aeuerung in den Mund, den Fabrikanten msse der Brotkorb hher
gehngt werden. Auch den brgerlichen Kreisen, insbesondere aber denen
des Kleingewerbes, macht man den Vorwurf, da sie bei Streitigkeiten
zwischen Unternehmern und Arbeitern regelmig auf seiten der letzteren
stnden. Eine Folge dieser Stellungnahme der brigen staatlichen
Faktoren ist nun aber gewesen, da die Unternehmer ihrerseits eine
ganz andere Haltung auf sozialpolitischem Gebiete verfolgen, als in
Deutschland, wo sie wissen, da unter dem neuen Kurse die Regierung
die Interessen des Unternehmertums ohne weiteres, mit denen des
Staates identifiziert und im Reichstage neben der Groindustrie nur
noch das Agrariertum einen Faktor darstellt, auf den man Rcksicht zu
nehmen hat. Einzelne Belege fr diese Haltung der sterreichischen
Industriellen werden weiter unten gegeben werden.

  [278] Das hier verwandte Material verdanke ich berwiegend den Herren
        $Raunig$, Sekretr des Industriellen Klubs, und Dr. $Grunzel$,
        Sekretr des Zentralverbandes der Industriellen. Eine gute
        Orientierung bietet die kleine Schrift von A. G. $Raunig$: Die
        Organisation der Industrie in Oesterreich, Wien 1897.

  [279] S. oben S. 85 ff.

Die Organisation der Industriellen Oesterreichs begann im Anfange der
90er Jahre, indem sich in der Zucker-, Eisen- und Papierindustrie
Fachverbnde bildeten, deren Ziel in der Einflunahme auf die
Regierungskreise rcksichtlich der allgemeinen Industrie-, Handels- und
Zollpolitik lag. Allerdings waren schon auf Grund des Gesetzes vom 29.
Juni 1868 berall obligatorische $Handels$- und $Gewerbekammern$ zur
Vertretung der Interessen des Handels und des Gewerbes einschlielich
des Bergbaues begrndet, deren es heute 29 giebt. Sie sollen alle
in dieses Gebiet einschlagenden Wnsche und Vorschlge errtern
und die Gesetzentwrfe begutachten. Daneben haben sie Marken- und
Musterregister und Verzeichnisse ber eingetragene Firmen zu fhren,
Handelsgerichtsbeisitzer zu ernennen, Vertreter in den Eisenbahnbeirat
zu entsenden u. s. w. Im Reichsrat bilden sie eine eigene Kurie mit
21 Mitgliedern. Aber diese Handels- und Gewerbekammern befinden sich
infolge ihrer Stellung als offizielle Vertretungen in einer gewissen
Abhngigkeit von der Regierung. Auerdem haben sie nicht nur die
Interessen der Groindustrie und des Grohandels, sondern auch die
des Kleingewerbes und des Kleinhandels zu vertreten. So empfanden
die Industriellen das Bedrfnis, neben den Kammern noch eigene freie
Vereine zu bilden, von denen hier nur diejenigen erwhnt werden sollen,
die sich auf die ganze Monarchie erstrecken.

Der lteste dieser Fachvereine ist der 1854 gegrndete $Zentralverein
der sterreichisch-ungarischen Rbenzuckerindustrie$, aus dem 1861
ein Assekuranzverband gegen Feuerschden und Rbenpreisdifferenzen,
sowie ein Untersttzungs- und Pensionsverein mit Arbeitsvermittelung
hervorging. Der Verein hat ein wchentlich erscheinendes Fachorgan, die
Zeitschrift fr Zuckerindustrie und Landwirtschaft.

Daneben besteht ein Verband der $Zuckerraffinerien$ und ein solcher der
$Chokolade$- und $Zuckerwarenfabrikanten$.

Ein zweiter Verband dieser Art ist der $Verein der
sterreichisch-ungarischen Papierwarenfabrikanten$, der 1862 gegrndet
wurde und ebenfalls einen Versicherungsverband, sowie 1887 eine
Versuchsanstalt fr Papierprfung sowie ein Zentralverkaufsbureau
ins Leben rief. Fachorgan ist das monatlich zweimal erscheinende
Zentralblatt fr sterreichisch-ungarische Papierindustrie.

Fr die $Textilgewerbe$ bestehen der Verband der Baumwollindustriellen
Oesterreichs, der Verband der sterreichischen Flachs- und
Leinenindustriellen und der Verein der sterreichisch-ungarischen
Juteindustriellen.

Fernere Fachverbnde sind: der Oesterreichisch-ungarische Verein
der Holzproduzenten, Holzhndler und Holzindustriellen, der Verein
der Montan-, Eisen- und Maschinenindustriellen in Oesterreich,
der Verein der sterreichisch-ungarischen Cellulosefabrikanten,
der Verein der sterreichisch-ungarischen Papierfabrikanten, der
Verband sterreichischer Mller und Mhleninteressenten, der Verein
sterreichischer Petroleumraffineure, der Verein der Cementfabriken,
der Thonindustrieverein und die Oesterreichische Gesellschaft zur
Frderung der chemischen Industrie.

Alle diese Vereine bezweckten, wie gesagt, in erster Linie den Einflu
auf die Regierung, whrend die Regelung des Verhltnisses zu den
Arbeitern ganz aus ihrem Rahmen entfiel. Eine Veranlassung, sich auch
mit ihm zu beschftigen, gab zuerst die im Jahr 1890 auftretende
Bewegung fr die Feier des 1. Mai. Sie fhrte nicht allein dazu, da
die einzelnen Vereine sich mit dieser Frage beschftigten, sondern auch
zu der Zusammenfassung der meisten derselben zu dem $Zentralverband
der Industriellen Oesterreichs$, der in der Versammlung in Wien
am 20. April 1892 endgltig begrndet wurde und am 15. Juni 1892
die ministerielle Besttigung seiner Statuten erhielt. Der Verband
umfat nach der in der Generalversammlung am 2. April 1898 gegebenen
Uebersicht 30 Vereine und zwar fast alle von grerer Bedeutung.
Immerhin ist die Gesamtindustrie Oesterreichs in ihrer Organisation
noch durchaus rckstndig, denn die 30 Vereine des Zentralverbandes
umfassen nur etwa 2500 Mitglieder; rechnet man nun noch etwa 500 auf
die dem Zentralverband nicht angehrigen Vereine, so ergiebt das bei
einer aus der Industriestatistik von 1890 ersichtlichen Gesamtzahl von
annhernd 11000 Grobetrieben nur eine Beteiligung von etwa 30%.

Von dem gleichartigen deutschen Verbande unterscheidet er sich nicht
hinsichtlich der Zwecke und Mittel, aber in der Organisation, insofern
die Beteiligung auf Vereine beschrnkt ist, welche statutengem die
Interessenvertretung einer bestimmten Industrie (Branche) bezwecken,
whrend dem deutschen Verbande auer Vereinen, welche wirtschaftliche,
technische und kaufmnnische Zwecke verfolgen, auch Handels- und
Gewerbekammern und hnliche Verbindungen, Erwerbsgesellschaften,
Firmen und einzelne Personen (Industrielle und Freunde der Industrie)
beitreten knnen.

Die bisherigen Verhandlungen des Zentralverbandes betrafen folgende
Gegenstnde: 1. Errichtung von Lehrkanzeln fr Feuerungstechnik,
2. Reform des Gesetzes betr. Steuerbefreiung von Neubauten
mit Arbeiterwohnungen, 3. Reform der Unfallversicherung,
4. Personalsteuergesetz, 5. Stellungnahme zu der Frage des
1. Mai, 6. Ausgestaltung der technischen Hochschulen, 7.
Schaffung eines Arbeitsamtes, 8. Abnderung der Gewerbeordnung
(Arbeiterschutzbestimmungen), 9. Pariser Weltausstellung, 10.
Oesterreichisch-ungarischer Ausgleich, 11. Statutennderung
(Erweiterung der Aufgaben in der Richtung einer strafferen Organisation
der gesamten Industrie), 12. Reform der Krankenversicherung, 13.
Sonntagsruhe in Industrie und Handel, 14. Normalarbeitstag, 15.
Stellungnahme zur amerikanischen Zoll- und Handelspolitik, 16.
Grndung eines industriellen Assekuranzverbandes (Feuerversicherung),
17. Schaffung eines Industriebeirates, 18. Vorarbeiten fr knftige
Handelsvertrge, 19. Begrndung einer industriellen Rechtsschutzstelle,
20. die Lage der sterreichischen Malzindustrie.

Wie ersichtlich, befinden sich unter diesen Gegenstnden nur wenige,
die das Verhltnis zur $Sozialpolitik$ berhren, oder gerade bei
ihrer Beratung trat der oben erwhnte Umstand hervor, da die
sterreichischen Groindustriellen auf einem wesentlich anderen,
insbesondere weniger engherzigen und selbstherrlichen Standpunkte
stehen, als ihre deutschen Kollegen. Allerdings finden sich hier die
bereits bezeichneten Klagen ber Oesterreich, als einen Staat, in
dem die Agrarier regieren und die Industriellen frohnen, ber die
Versuche, auf Kosten der Industrie Staatssozialismus zu treiben und den
gegen die Industrie gefhrten Kampf von oben und von unten, ebenso
wie die Berufung darauf, da Oesterreich als Industriestaat noch
nicht stark genug sei, um sich herausnehmen zu knnen, mit der Fahne
der Sozialpolitik in der Hand an der Spitze aller Industriestaaten
Europas, ja der Welt zu marschieren. Aber wenn man[280] die
Schaffung eines staatlichen Arbeitsamtes forderte, das die gesamte
Arbeitsstatistik zentralisieren, die Arbeitsvermittelung in die Hand
nehmen und die Arbeitslosigkeit bekmpfen soll, wenn man die Ersetzung
der bisherigen Arbeiterversicherung durch eine allgemeine staatliche
Sozialversicherung fr ntig erklrt, wenn man verlangt, da der
Arbeitsvertrag, sowie berhaupt das Verhltnis zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer auf eine den modernen Anschauungen entsprechende
gesetzliche Basis gestellt werde, sowie die zahllosen Willkrlichkeiten
in der Handhabung der jetzigen Bestimmungen ber Arbeitslohn,
Auszahlungsmodus, Arbeiterwohnungen u. s. w. nach Mglichkeit vermieden
werden, wenn der Zentralverband vollkommen anerkennt, da die
Industrie in freier und natrlicher Entwickelung auf eine Verkrzung
der Arbeitszeit hinstrebt und er diese Entwickelung seinerseits
nicht hemmen, sondern im Gegenteil redlich zu frdern suchen will
und nur im Interesse der Konkurrenzfhigkeit eine Enquete ber die
wirtschaftlichen und technischen Folgen einer etwaigen Aenderung des
gegenwrtigen Standes der Gesetzgebung fordert, wenn man sich bewut
ist, da die Industrie nicht aus Arbeitgebern allein besteht, da den
Industriellen auch Pflichten erwachsen, wenn ihnen Rechte zugesprochen
werden und da die Industrie willig die ihr durch eine planmige und
zielbewute Sozialgesetzgebung auferlegten Lasten bernimmt, wenn
ausgefhrt wird[281] da die Stetigkeit der Arbeit nicht nur geeignet
ist, die Fabrikation zu regeln, sondern die Erzeugnisse billiger
herzustellen, den Arbeitern einen sicheren und dauernden Verdienst
zu schaffen und hiermit die Ueberhastung der Arbeit einerseits, die
Unterbrechung derselben und Entlassung von Arbeitern andererseits
zu verhindern, wenn das Ziel aufgestellt wird, da die Arbeiter
stets ausreichende Arbeit und gengenden Verdienst finden, und wenn
gerade die Erledigung dieser Aufgaben einem staatlichen Arbeitsamte
zugewiesen wird, welches auf Basis der Statistik, der Studien und
Erhebungen sich kontinuierlich mit allen Fragen der ffentlichen
Arbeit zu beschftigen und periodisch Prliminarien fr alle in
einem bestimmten Zeitraume auszufhrenden Arbeiten des Staates, der
Lnder, der Transport- und Industrieunternehmungen, der Stdte und
anderer bedeutender Konsumpltze aufzustellen hat, um auf Grund
dieser Prliminarien im Wege des Verkehrs mit den arbeitvergebenden
Stellen fr eine rechtzeitige und mglichst gleichmige Verteilung
der bezglichen Bestellungen Sorge zu tragen, so da die aufbringbare
Arbeit der Zeit nach die zu beschftigenden Arbeitskrfte thunlichst
kontinuierlich in Anspruch nimmt, wenn diesem Arbeitsamte geradezu
die Aufgabe zugewiesen wird, anregend und vermittelnd sich zwischen
Produzenten und Konsumenten zu stellen und letztere zu bestimmen, einen
spter eintretenden Bedarf frher, als ursprnglich beabsichtigt war,
zu decken, eventuell einen neuen Bedarf zu schaffen und zu hindern,
da schdliche Beschftigungspausen eintreten, wie umgekehrt das
Arbeitsamt retardierend einzugreifen hat, wenn einmal allzu strmisch
Arbeit forciert werden und dadurch die Stetigkeit der Beschftigung
in einer spteren Periode gefhrdet werden sollte, wenn zum Schlusse
die ganze Aufgabe nochmals dahin zusammengefat wird, die vorhandene
Arbeit im Staate zu konsignieren, die Stetigkeit in der Arbeit
herbeizufhren, neue Arbeit vorzubereiten und zu schaffen, die Arbeit
im Staate zu regeln und zu leiten ------ dann -- ja dann sollte man
wirklich annehmen, da die Groindustriellen Oesterreichs lauter halbe
oder gar ganze Sozialisten wren. Bedenkt man endlich, da der noch
zu erwhnende Industrielle Klub, der ebenfalls dem Zentralverbande
angehrt, aber den Kampfkarakter gegen die Sozialdemokratie strker
ausprgt, auf Vorschlag seines Prsidenten im November 1895 sich in
einer ffentlichen Erklrung fr die Erteilung des Wahlrechts an die
Arbeiter aussprach[282], so ist in der That der Gegensatz zu dem
deutschen Zentralverbande der Industriellen, dessen Sekretr $Bueck$
als einziger nationalliberaler Abgeordneter im Preuischen Landtage fr
die Vereinsgesetznovelle stimmte, nicht wohl zu verkennen.

  [280] Vgl. Protokoll des 5. Verbandstages vom 15. Juni 1896, S. 14 ff.

  [281] Protokoll ber den 3. Verbandstag vom 26. November 1895.

  [282] Vgl. die erwhnte Broschre von $Raunig$: Die Organisation der
        Industrie in Oesterreich, S. 5 und die offizielle Erklrung
        in Nr. 35 der Mitteilungen des Industriellen Klubs vom 7.
        Dezember 1895.

Der bereits erwhnte $Industrielle Klub$ ist 1875 in Veranlassung der
damaligen Reform der Zollgesetzgebung gegrndet und umfat Vertreter
aus fast allen Zweigen der Groindustrie. Sein statutenmiger Zweck
ist, den industriellen Interessen einen Mittelpunkt zu bieten. Diesen
Zweck verfolgt er abgesehen von gemeinsamen Beratungen durch sonstige,
je nach den Umstnden ntzlich erscheinende gesetzliche Mittel.
Mitglieder knnen Einzelpersonen und Vereine sein. Der Jahresbeitrag
beluft sich auf 100 Gulden. Der Klub hat ein eigenes Organ in seinen
seit 1892 erscheinenden Mitteilungen. Die innegehaltene prinzipielle
Richtung ist aus dem schon erwhnten Beschlusse wegen Verleihung des
Wahlrechts an die Arbeiterklasse ersichtlich. Auch hat der Klub in
einer besonderen Denkschrift vom 27. November 1891 sich fr die --
freiwillige -- Einfhrung von Arbeiterausschssen ausgesprochen mit
der Begrndung, da dieselbe die notwendige Ergnzung gegenber der
mit der Vergrerung der Betriebe eingetretenen Entfremdung zwischen
Unternehmer und Arbeiter sei und da die Ausschsse, in ruhigen Tagen
geschaffen, gerade in strmischen Zeiten sich bewhren sollen. Dabei
wird auch die Mglichkeit, da die Ausschsse sich gelegentlich an
Streiks beteiligen wrden, ins Auge gefat und als etwas bezeichnet,
was man sich eben gefallen lassen msse. Das schliet nicht aus,
da der Klub mit Nachdruck die Rechte der Unternehmer gegenber den
Arbeitern wahrt, wie er dies wiederholt gethan hat.

Der jngste Gesamtverband der sterreichischen Industrie ist der
nach dem deutschen Vorbilde geschaffene $Bund sterreichischer
Industrieller$, der mittels Erlasses vom 17. Juli 1897 die
erforderliche ministerielle Genehmigung erhalten hat. Der Zweck des
Bundes ist die Wahrung der gemeinsamen Interessen der sterreichischen
Industrie und die Herbeifhrung eines gemeinsamen Vorgehens der
sterreichischen Industriellen in allen Fragen, welche die industrielle
Produktion und deren wirtschaftliche Interessen berhren, ohne
Betretung des politischen Gebietes. Als Aufgaben des Bundes werden
bezeichnet: 1. die stete Verfolgung und Beratung aller mit der
Entwickelung der Industrie zusammenhngenden wirtschaftlichen Fragen,
2. die Regelung der Arbeitsverhltnisse in einem die Interessen der
Arbeitgeber und der Arbeiter gleichmig bercksichtigenden Sinne, 3.
die Ausgestaltung des Verkehrswesens, 4. die Pflege der Export- und
Handelsinteressen, 5. die Pflege des technischen Fortschrittes, 6. die
Pflege aller Einrichtungen und Manahmen, die ein einiges Vorgehen
der Industriellen fordern. Die Mitgliedschaft beschrnkt sich auf
Einzelpersonen. Diese zahlen einen jhrlichen Beitrag von 20 Kronen,
doch haben daneben die unter ihrer Leitung stehenden industriellen
Betriebe noch 20 Heller auf den Kopf des beschftigten Arbeiters zu
zahlen.

Auf der am 28. November 1898 in Wien abgehaltenen zweiten
Generalversammlung wurde mitgeteilt, da dem Bunde 668 Firmen mit
128000 Arbeitern angehrten, so da er die grte sterreichische
Unternehmervereinigung geworden ist. Der Bund scheint in hherem
Grade, als der Zentralverband und der Industrielle Klub, den
Kampfkarakter gegenber der Arbeiterschaft hervorkehren zu wollen.
Allerdings erklrte der Vorsitzende in seinem Jahresberichte es fr
technisch verfehlt, die hierauf bezglichen Bemhungen des weiteren
ffentlich zu besprechen, aber die verfolgte Grundrichtung ist zum
Ausdruck gelangt in einer von dem Bundesausschusse ausgearbeiteten
und zur Einfhrung in die Betriebe aller Mitglieder bestimmten
Normalarbeitsordnung, die freilich noch nicht verffentlicht ist,
von der aber der Bundesanwalt Dr. $Wolf$ erklrte, da sie im
ausgesprochenen Interesse der Betriebsunternehmer liege, da sie nur
fr die Arbeitgeber, aber nicht fr die Arbeitnehmer geschaffen sei.
Der Entwurf hat denn auch den Beifall des Zentralgewerbeinspektors
nicht gefunden, und zwar nach der Mitteilung des Vorsitzenden aus dem
Grunde, weil der Bund mit entschlossener Absicht den Standpunkt des
Arbeitgebers eingenommen habe, wogegen der Zentralgewerbeinspektor,
dem Zuge der Zeit folgend sich bemigt glaubte, etwas mehr den
bekannten Standpunkt der organisierten Arbeiterschaft einzunehmen. Es
scheint also jetzt der Wind in den sterreichischen Unternehmerkreisen
etwas frischer werden zu sollen.

Im allgemeinen haben jedoch bisher die Berufsvereinigungen der
Industriellen sich weit mehr mit der Beeinflussung der Gesetzgebung,
als mit dem Verhltnisse zu den Arbeitern beschftigt. Die einzige
Fachorganisation, die einen ausgesprochenen Kampfkarakter trgt, ist
der $Verband der Metall- und Maschinenindustriellen Niedersterreichs$,
der Anfang 1897 begrndet wurde und u. a. auch die gemeinsame Abwehr
unberechtigter Streiks als Zweck verfolgt. Dabei ist aber zugleich
das Interesse der Arbeiter bercksichtigt, denn der Verband soll
keinem Unternehmer Schutz bieten, der die Konkurrenzfhigkeit seiner
Produkte durch Herabdrckung der Arbeitslhne und Verschlechterung der
Arbeitsbedingungen zu steigern sucht, es soll vielmehr das Interesse
der Arbeitgeber gewahrt, aber auch in Einklang mit den berechtigten
Bestrebungen der Arbeiter gebracht werden. Streitigkeiten zwischen
Arbeitern und Arbeitgebern sollen zu einem beide Teile befriedigenden
Resultate gefhrt werden, unberechtigte Bestrebungen der Arbeiter
dagegen, insbesondere die deshalb geplanten oder ausgebrochenen Streiks
sollen gemeinsam abgewehrt und in ihren Folgen unschdlich gemacht
werden.

Der Interessengegensatz gegen die Arbeiter hat aber auch zur Bildung
besonderer Kampforganisationen gefhrt, die sich im Gegensatze zu
den Fachvereinen als Ortsverbnde bezeichnen und sich nicht auf
eine bestimmte Industrie beschrnken, sondern alle Industriellen
des betreffenden Bezirkes umfassen. Sie sind erst seit 1890 ins
Leben gerufen und unmittelbar veranlat durch die Maifeier, zu deren
Bekmpfung sie gegrndet wurden.

Die erste dieser Vereinigungen wurde schon 1891 von den Fabrikanten in
$Bielitz$ und $Biala$ geschaffen, durch ein Komitee, dem es mittels
einer zehntgigen Aussperrung gelang, die Wiederholung der Maifeier in
den folgenden Jahren zu verhindern; 1896 hat sich derselbe zu einem
festen Verbande erweitert.

Dem gleichen Zwecke entsprang die 1894 begrndete $Vereinigung zur
Wahrung der industriellen und gewerblichen Interessen fr Reichenberg
und Umgebung$.

In Veranlassung eines am 3. Juni 1896 ausgebrochenen Streiks bildete
sich auch in Neunkirchen ein Unternehmerverein, der den Kampf nach
achtwchiger Dauer siegreich durchfhrte. Der Verband dehnte sich dann
auch auf die brigen Vororte von Wien aus und fhrt jetzt den Namen:
$Verband der Industriellen in den politischen Bezirken Baden, Mdling,
Neunkirchen, Wiener Neustadt und Umgebung$.

Endlich hat sich ein gleicher Verein in $Prag$ gebildet.

Die Statuten beschrnken sich bei allen Vereinen auf die allgemeine
Bestimmung, da der Verband die solidarische Wahrung, Vertretung und
Frderung aller Interessen der Industrie bezwecke. Nhere Vorschriften
ber die Behandlung von Streitigkeiten mit den Arbeitern sind nicht
gegeben, und ebensowenig ist auf besondere Vorsichtsmaregeln zur
Durchfhrung der gefaten Beschlsse durch Vertragsstrafen, Wechsel
u. dgl. Bedacht genommen, sondern Verabredungen dieser Art sind der
Beschlufassung im einzelnen Falle vorbehalten.

Unabhngig von allen diesen Vereinigungen besteht noch in Wien das
$Industrielle Aktionskomitee$, in dem sich einige Industrielle
zusammengeschlossen haben zu dem Zwecke, bei wichtigen Gelegenheiten
die Interessen der Industrie durch gemeinsame Maregeln, insbesondere
Eingaben an Behrden, wahrzunehmen. Das Komitee beschrnkt sich
darauf, in solchen Fllen mit den bestehenden Vereinen und einzelnen
Industriellen Fhlung zu nehmen. --

Ist im Vorstehenden die $freiwillige$ Organisation unter den
sterreichischen Unternehmern geschildert, so mu doch auch noch
ein Blick geworfen werden auf die in Oesterreich durchgefhrte
$Zwangsorganisation$.

Die in Deutschland durch die Arbeiterversicherungsgesetze geschaffenen
Berufsgenossenschaften sind in Oesterreich nicht vorhanden, weil man
an Stelle der beruflichen eine territoriale Gliederung gesetzt und
die Verwaltung nicht den eigenen Organen der Industrie bertragen,
sondern in die Hnde staatlicher Behrden gelegt hat. Die Invaliditts-
und Altersversicherung ist in Oesterreich noch nicht eingefhrt.
Dagegen hat in Oesterreich die $Gewerbegesetzgebung$ stets an der
Zwangsorganisation des Handwerks festgehalten. Selbst nach der im
allgemeinen liberalen Gewerbeordnung vom 20. Dezember 1859 mute jeder
Gewerbetreibende Mitglied einer Zwangsgenossenschaft sein, und durch
das Gesetz vom 15. Mrz 1883, welches zugleich fr das Handwerk den
allgemeinen Befhigungsnachweis einfhrte, ist bestimmt, da unter
denjenigen, welche gleiche oder verwandte Gewerbe in einer oder in
nachbarlichen Gemeinden betreiben, samt den Hlfsarbeitern derselben
der bestehende gemeinschaftliche Verband aufrechtzuerhalten und, sofern
er noch nicht besteht, ... soweit es die rtlichen Verhltnisse nicht
unmglich machen, durch die Gewerbebehrden herzustellen ist. Wer
in dem Bezirke einer Genossenschaft das Gewerbe, fr welches dieselbe
besteht, selbstndig betreibt, wird schon durch den Antritt des
Gewerbes Mitglied der Genossenschaft.

Die Beschrnkung dieser Vorschrift auf das Kleingewerbe ist durch die
Bestimmung herbeigefhrt, da die Verpflichtung zur Teilnahme an
der Genossenschaft fr die Inhaber jener Gewerbsunternehmungen nicht
eintritt, welche fabrikmig betrieben werden.

Die Gewerbsinhaber sind Mitglieder, die Hlfsarbeiter der zu einer
Genossenschaft vereinigten Gewerbsinhaber sind Angehrige der
Genossenschaft. Der Zweck der Genossenschaft besteht in der Pflege des
Gemeingeistes, in der Erhaltung und Hebung der Standesehre unter den
Genossenschaftsmitgliedern und Angehrigen, sowie in der Frderung der
gemeinsamen gewerblichen Interessen ihrer Mitglieder und Angehrigen
durch Errichtung von Vorschukassen, Rohstofflagern, Verkaufshallen,
durch Einfhrung gemeinschaftlichen Maschinenbetriebes und anderer
Erzeugungsmethoden. Insbesondere liegt ihnen ob:

  1. die Sorge fr die Erhaltung geregelter Zustnde zwischen den
     Gewerbsinhabern und ihren Gehlfen, besonders in Bezug auf den
     Arbeitsverband, sowie ber die Errichtung und Erhaltung von
     Genossenschaftsherbergen und die Einfhrung einer Zuschickordnung
     (Arbeitsvermittelung);

  2. die Frsorge fr ein geordnetes Lehrlingswesen durch Erlassung von
     Bestimmungen, die der Genehmigung der Behrde bedrfen, ber
     a) die sachliche und religis-sittliche Ausbildung der Lehrlinge,
     b) die Lehrzeit bei nicht handwerksmigen Gewerben, die
     Lehrlingsprfungen und dgl., sowie die Ueberwachung der Einhaltung
     dieser Bestimmungen und die Besttigung der Lehrzeugnisse,
     c) die Festsetzung der Bedingungen fr das Halten von Lehrlingen
     berhaupt, sowie das Verhltnis der letzteren zu der Zahl der
     Gehlfen im Gewerbe;

  3. die Bildung eines schiedsgerichtlichen Ausschusses zur Austragung
     der zwischen den Genossenschaftsmitgliedern und ihren
     Hlfsarbeitern aus dem Arbeits-, Lehr- und Lohnverhltnisse
     entstehenden Streitigkeiten, sowie die Frderung der
     schiedsgerichtlichen Institutionen zur Austragung von
     Streitigkeiten zwischen den Genossenschaftsmitgliedern. Zur
     Errichtung eines genossenschaftlichen Schiedsgerichtes knnen sich
     auch mehrere Genossenschaften vereinigen;

  4. die Grndung oder Frderung von gewerblichen Fachlehranstalten und
     die Beaufsichtigung derselben;

  5. die Frsorge fr erkrankte Gehlfen durch Grndung von
     Krankenkassen oder den Beitritt zu bereits bestehenden Krankenkassen;

  6. die Frsorge fr erkrankte Lehrlinge, insofern nicht bereits die
     gesetzliche Verpflichtung der Lehrherren eintritt;

  7. die alljhrliche Erstattung von Berichten ber alle Vorkommnisse
     innerhalb der Genossenschaft, welche fr die Aufstellung einer
     Gewerbestatistik von Wesenheit sind. Auer diesen Berichten haben
     die Genossenschaften ber die ihren Zweck berhrenden Verhltnisse
     an die Behrden und die Handels- und Gewerbekammern ihres Bezirkes
     auf Verlangen Ausknfte und Gutachten zu erstatten und knnen in
     dieser Beziehung auch aus eigenem Antriebe diese ffentlichen
     Organe behufs Frderung ihrer Zwecke in Anspruch nehmen.

Die Genossenschaften eines Bezirks knnen sich zu Verbnden
zusammenschlieen, welche entweder aus der gleichartigen und verwandten
oder auch aus verschiedenartigen Genossenschaften durch freien Beitritt
derselben errichtet werden knnen.

Die erforderlichen Geldmittel mit Ausnahme der Beitrge fr die
Krankenkassen werden auf die Mitglieder nach einem statutenmig
festzusetzenden Mastabe umgelegt und im Verwaltungswege beigetrieben,
doch kann zu Geschftsunternehmungen auf gemeinschaftliche Rechnung
und zu gewerblichen Anlagen behufs gemeinschaftlicher Benutzung mit
Ausnahme der Flle, wo sie aus ffentlichen Rcksichten errichtet sind,
kein Mitglied oder Angehriger gegen seinen Willen herangezogen werden.

Die Gewerkschaften stehen unter der Aufsicht der Behrde, welche zur
Ueberwachung eigene Kommissare bestellt[283].

  [283] Ueber die Beteiligung der Gehlfen vgl. unten S. 693.


                           IV. England[284].

Die englischen Verhltnisse hinsichtlich der Organisation von Arbeitern
und Unternehmern pflegen als Muster und Vorbild hingestellt zu werden,
und man sollte deshalb annehmen, da sie wiederholt Gegenstand
litterarischer Bearbeitung geworden und allgemein bekannt wren.
Das trifft in der That zu hinsichtlich der Arbeiterverbnde, aber
nicht hinsichtlich der Unternehmervereinigungen, ber die vielmehr
weder in der deutschen noch auch in der englischen Litteratur irgend
eine zusammenhngende Darstellung besteht. Die Quelle, auf die man
zurckgehen mu, um das einschlgige Material zu erhalten, sind
vielmehr, wenn man sich nicht an die einzelnen Vereine selbst wenden
will, die Verffentlichungen der _Royal commission on labour_,
insbesondere eine von derselben im Jahre 1893 unter dem Titel _Rules
of associations of employed and of employers_ verffentlichte
Zusammenstellung von Statuten von Arbeiter- und Unternehmerverbnden,
die der Kommission auf ihre an alle ihr bekannten Vereinigungen dieser
Art gerichtete Anfrage zur Verfgung gestellt sind. Das hier gebotene
Material bezieht sich auf 70 Unternehmerverbnde, von denen 24 dem
Baugewerbe, 18 dem Bergbau und der Metallindustrie angehren; die
brigen Gewerbe sind mit geringeren Ziffern vertreten. Der lteste
Verband ist die 1875 gegrndete _East of Scotland Association of
Engineers and Iron founders_.

  [284] Das benutzte Material, soweit es nicht dem im Texte erwhnten
        Blaubuche der _Royal commission on Labour_ entnommen ist,
        verdanke ich Herrn $Alexander Siemens$, dem jetzigen
        Vorsitzenden des Maschinenbauer-Unternehmerverbandes (_Federated
        Engineering Employers_).

Es kann hier nicht die Aufgabe sein, die einzelnen Statuten
wiederzugeben, sondern es mu gengen, im allgemeinen den Inhalt
derselben zu bezeichnen und auf einzelne besonders bemerkenswerte
Punkte hinzuweisen.

Ein Teil der Verbnde beschrnkt sich darauf, als Zweck im allgemeinen
die Vertretung der Interessen des betreffenden Gewerbes zu bezeichnen,
wobei die Mehrzahl die Einflunahme auf die Gesetzgebung bezwecken,
whrend einzelne sich gegen bestimmte Gegner wenden, z. B. die _North
Wales Coal Owners Association_ gegen die Eisenbahnen. Aber die bei
weitem meisten Statuten erwhnen als Aufgabe des Verbandes daneben
die Regelung des Verhltnisses zu den Arbeitern. Einige thun das in
der allgemeinen Form, da die Solidaritt der Unternehmerinteressen
gegenber den Gewerkvereinen der Arbeiter betont wird, wie bei
der _Iron Trades Employers Association_, oder da die gemeinsame
Festsetzung der Lhne und der Arbeitszeit als Gegenstand der
Verbandsthtigkeit bezeichnet ist. Die groe Mehrzahl geht darauf
aus, Vorkehrungen gegen Arbeitseinstellungen zu treffen und da
in solchen Fllen eintretende Verfahren zu regeln. Nur wenige von
diesen beschrnken sich darauf, die Schlichtung der Streitigkeiten
durch Schiedsgerichte und Einigungsmter zu regeln, sondern die
meisten treffen daneben Frsorge fr gegenseitige Untersttzung
der Mitglieder gegenber den Streikenden, insbesondere durch
Ueberlassung von Arbeitern, wie bei der _Liverpool Employers Labour
Association_, oder durch die Verpflichtung der Mitglieder, die von
anderen bernommenen Lieferungen gegen eine den Selbstkostenpreis
wenig bersteigende Vergtung auszufhren, durch das Verbot,
streikende Arbeiter eines anderen Betriebes zu beschftigen (schwarze
Listen), wie bei der _Yorkshire Master Printers and Allied Trades
Association_ und der _Seeds Boot Manufacturers Association_, oder
endlich durch Entschdigung fr die durch den Streik verursachten
Verluste, wie bei der _West Cumberland Ironmasters Association_, der
_North of England Iron Manufacturers Association_, der _Cleveland
Mine Owners Association_ und den Bergwerksbesitzern in Durham,
Northumberland und North Wales. Die Hhe und die Berechnungsart der
Entschdigungen ist sehr verschieden. So gewhrt die _West Cumberland
Ironmasters Association_ einen Nutzen von 2 sh. 6 d. fr jede Tonne
der wahrscheinlichen Produktion. Die Mitglieder der _South Wales
Manmouthshire and Gloucestershire Tinplate Makers Association_ haben
bei Streiks Anspruch auf 10 Pfd. St. wchentlich fr jede mit Dampf
betriebene und 7 sh. 10 d. fr jede mit Wasserkraft betriebene Fabrik.
Die _Iron Trade Employers Association_ zahlt den durch Streiks
betroffenen Mitgliedern fr je 100 Pfd. St. Jahreslhne wchentlich
3 sh. Die _Shipping Federation_ entschdigt fr jede infolge
Verbandsbeschlusses bernommene Haftpflicht einschlielich Kosten.
Die _Liverpool Employers Labour Association_ zahlt ihren Mitgliedern,
falls es ihr nicht gelingt, fr die streikenden Arbeiter Ersatz zu
beschaffen, fr jeden nicht beladenen oder entladenen Dampfer 2 d. fr
die Tonne.

Dabei finden wir ein weitgehendes Prfungsrecht des Verbandes
hinsichtlich der Ursachen, die zu dem Streite Anla gegeben haben,
und niemals wird die Untersttzung gewhrt, wenn der Streik durch
eigenmchtiges Handeln des Unternehmers herbeigefhrt ist, d. h. wenn
derselbe die fr solche Flle getroffenen Bestimmungen verletzt hat.
Diese gehen meistens dahin, da sofort dem Verbandssekretr oder einem
besonderen Ausschusse Mitteilung zu machen ist. Ebenso darf nicht der
einzelne Unternehmer mit den streikenden Arbeitern in Unterhandlungen
treten, sondern mu diese dem Verbande berlassen.

Als uerstes Zwangsmittel ist die allgemeine Einstellung des
Betriebes bei allen Verbandsmitgliedern vorgesehen, die von der
Generalversammlung mit einer Mehrheit von 2/3 oder 3/4 beschlossen
werden kann. In einzelnen Verbnden geht man in dem Bestreben, nur
gerechtfertigte Ansprche der Unternehmer zu untersttzen, so weit,
da man die Hlfe ausschliet, wenn ein Mitglied Lohnherabsetzungen
vornimmt; so verweigert z. B. die _North East Lancashire Cotton
Spinners and Manufacturers Association_ jede Untersttzung denjenigen
Mitgliedern, die nicht gewisse Minimallhne zahlen oder auch, nachdem
sie frher hhere Lhne gezahlt haben, diese einseitig herabsetzen.
Ueberhaupt sind in vielen Verbnden, insbesondere in der Eisenindustrie
und im Bergbau, die Lhne und hufig auch die Arbeitszeit einheitlich
festgesetzt.

Neben dem Verhltnisse gegenber den Arbeitern ist auch dasjenige
der Mitglieder untereinander geregelt. Nicht allein ist jede Art des
unlauteren Wettbewerbes verboten, sondern zuweilen, z. B. bei der
_National Association of Master Builders_ darf sogar eine von einem
Mitgliede abgelehnte Lieferung von keinem anderen bernommen werden.
Ebenso sind Mitteilungen an Nichtmitglieder ber die Einrichtung
des Betriebes unter Strafe gestellt, desgleichen das gegenseitige
Abspenstigmachen von Arbeitern.

Die Mitgliedschaft beschrnkt sich meist auf die Angehrigen
eines bestimmten Gewerbes; nur in Belfast besteht ein allgemeiner
Arbeitgeberverband, die _Belfast Employers Association_. Die
_National Labour Union_ ist eine gemeinsame Organisation, indem neben
Arbeitgebern auch Arbeiter aufgenommen werden. Die Aufnahme ist hufig
davon abhngig gemacht, da der sich Meldende nicht im Streite mit
seinen Arbeitern sich befinden darf. Das Eintrittsgeld ist entweder
fest bestimmt oder abgestuft nach dem Umfange des Betriebes. Das
letztere ist immer der Fall hinsichtlich der Jahresbeitrge. Fr den
Austritt ist eine lngere oder krzere Kndigung von 14 Tagen bis zu
einem Jahre vorgeschrieben. Der Ausschlu eines Mitgliedes ist zulssig
bei Versto gegen die Statuten oder Beschlsse des Verbandes.

Die Leitung ist meistens einem Ausschusse bertragen, dessen
Mitgliederzahl zwischen 11 und 36 schwankt. Die Wahl geschieht in den
Jahresversammlungen. Neben einem Vorsitzenden pflegt ein Sekretr
angestellt zu sein. In den Generalversammlungen hat entweder jedes
Mitglied eine Stimme, oder die Stimmenzahl ist nach der Ausdehnung
des Betriebes, nach der Gesamtsumme der Arbeitslhne, der Zahl der
Hochfen, Websthle u. s. w. abgestuft.

Wie in allen anderen Lndern, so ist auch die Organisation der
Unternehmer erst durch diejenige der Arbeiter ins Leben gerufen.
Der typische Entwickelungsgang ist am besten zu ersehen in der
Maschinenbauindustrie, deren Verhltnisse schon wegen des im Winter
1897/98 zum Austrage gebrachten groen Streiks ein besonderes Interesse
beanspruchen und deshalb hier in kurzen Strichen wiedergegeben werden
sollen.

Bis zum Jahre 1896 bestand in der Maschinenbauindustrie keine
dauernde und umfassende Unternehmervereinigung. Erst 1896 traten
die _Engineering Employers_ in Glasgow und Belfast zu einem Vereine
zusammen, dem sich bald darauf die _North East Coast Employers_
anschlossen. Als dann 1897 in London acht _trade unions_ der Arbeiter
sich verbanden, um die 48stndige Arbeitszeit durchzusetzen, bildete
sich in London eine _Association of Engineering and Shipbuilding
Employers_, der dann noch mehrere hnliche Verbnde in anderen Orten
nachfolgten. Alle diese Vereine schlossen sich zusammen zu der
_Federation to resist the 48 hours demand_, die schlielich 700
Mitglieder umfate. Den Verlauf des groen Kampfes mit der _Amalgamated
Society of Engineers_ zu schildern, ist hier nicht am Platze, dagegen
ist es von Interesse, die Hauptpunkte der schlielichen Einigung und
insbesondere die Bestimmungen kennen zu lernen, die man getroffen hat,
um spter wieder auftauchende Streitfragen zu erledigen.

Der Friedensvertrag fhrt den Titel: Arbeitsbedingungen auf
Grund gegenseitiger Verstndigung zwischen den vereinigten
Maschinenbau-Unternehmern und den verbndeten Gewerkvereinen, und ist
datiert vom Januar 1898.

Im Eingange wird ausdrcklich betont, da die Unternehmer nicht
die Absicht haben, in die Rechte der Gewerkvereine einzugreifen,
aber auch ihrerseits keinen Eingriff dulden wollen. Jeder Arbeiter
soll das Recht haben, sich einem Gewerkvereine anzuschlieen oder
nicht; ebenso steht es im Belieben der Unternehmer, Arbeiter zu
beschftigen, mgen sie einem Gewerkvereine angehren oder nicht.
Die Arbeiter verpflichten sich, in den Werksttten der Unternehmer
friedlich mit allen dort beschftigten Arbeitern, ohne Rcksicht auf
deren Zugehrigkeit zu einem Gewerkvereine, zu arbeiten. Freilich ist
es dem einzelnen Arbeiter unbenommen, seine Arbeit aufzugeben, aber
eine gemeinsame Arbeitseinstellung soll nicht zulssig sein, bevor
nicht das Verfahren zur Vermeidung von Streitigkeiten eingeleitet
ist. Auf der anderen Seite empfiehlt der Unternehmerverein seinen
Mitgliedern, keinen Arbeiter wegen dessen Zugehrigkeit zu einem
Gewerkvereine von der Arbeit auszuschlieen oder andere Arbeiter zu
bevorzugen. Das Recht der Unternehmer, die Arbeiter in Akkord zu
beschftigen, wird anerkannt. Der Akkordlohn soll zwischen Unternehmer
und Arbeiter vereinbart werden, soll aber mindestens so hoch sein, da
der Arbeiter nicht weniger verdient, als bei Tagelohn. Dabei ist den
Gewerkvereinen das Recht gewahrt, ihren Mitgliedern ber Arbeitslhne
und Arbeitsbedingungen Vorschriften zu machen.

Die Hchstzahl der Ueberstunden ist, abgesehen von gewissen Ausnahmen,
auf 40 innerhalb vier Wochen festgesetzt. Hinsichtlich der Arbeitslhne
sollen zwischen den Lokalverbnden der Unternehmer und denjenigen der
Gewerkvereine allgemeine Vereinbarungen getroffen werden. Der Grundsatz
des kollektiven Verhandelns wird ausdrcklich anerkannt. Andererseits
haben die Gewerkvereine kein Recht der Einmischung hinsichtlich der an
Nichtgewerkvereinler gezahlten Lhne. Eine Beschrnkung hinsichtlich
der Zahl der Lehrlinge findet nicht statt. Das Recht der Unternehmer,
nach ihrem Belieben Maschinen einzufhren und daran Arbeiter nach
deren Fhigkeiten zu beschftigen, ist ausdrcklich anerkannt.

Die Bestimmungen zur Vermeidung von Streitigkeiten lauten wrtlich:

In der Absicht, in Zukunft Streitigkeiten zu vermeiden, sollen
Deputationen der Arbeiter nach vorhergegangener Verabredung mit den
Unternehmern empfangen werden, um Fragen zu verhandeln, an denen beide
Teile ein Interesse haben. Im Falle einer Meinungsverschiedenheit
sollen die Lokalvereine der Unternehmer mit den Lokalorganen der
Gewerkvereine in Verbindung treten. Wnscht ein Gewerkverein irgend
eine Frage aufzuwerfen gegenber dem Unternehmerverbande, so soll
durch Vermittelung des Sekretrs des Lokalvereins der Unternehmer
eine Besprechung stattfinden. Ist hier eine Verstndigung nicht
zu erreichen, so soll die Angelegenheit vor dem Exekutivausschu
des Unternehmerverbandes und die Zentralinstanz der Gewerkvereine
gebracht werden. Whrend der Dauer dieser Verhandlungen darf
weder eine beschrnkte noch eine allgemeine Arbeitseinstellung
stattfinden, sondern die Arbeit ist unter den bisherigen Bedingungen
weiterzufhren. Auch hier ist das Recht des Gewerkvereins, solche
Verhandlungen im Namen seiner Mitglieder zu fhren, ausdrcklich
anerkannt. Ebenso wird betont, da die Unternehmer nicht die Absicht
haben, die Lhne der gelernten Arbeiter herabzusetzen.

Angeregt durch die Erfolge des Unternehmervereins hat sich die
Mehrzahl der Maschinenfabrikanten ihm angeschlossen, auch solche,
die sich an dem Streite ber den Achtstundentag nicht beteiligt
hatten; die Statuten des erweiterten Verbandes sind noch in der
Ausarbeitung begriffen. Die Anregung hierzu ist noch erheblich
gesteigert durch das im Jahre 1897 erlassene Haftpflichtgesetz
(_Workmen's Compensation Act_), das mit dem 1. Juli 1898 in Kraft
getreten ist. Dieses Gesetz bestimmt, da Arbeiter fr alle Unflle,
die ihnen whrend ihrer Arbeit zustoen, mit Ausnahme eigenen groben
Verschuldens, von den Arbeitgebern zu entschdigen sind. Eine Abwlzung
dieser Haftpflicht durch Versicherung scheiterte daran, da die
Versicherungsgesellschaften in Ermangelung statistischer Anhaltspunkte
sehr hohe Prmien forderten, und so hat der Unternehmerverband selbst
diese Versicherung bernommen.

Die Zusammenfassung aller Unternehmerverbnde zu einer
$Gesamtorganisation$ ist in den letzten Jahren wiederholt angeregt,
aber bis jetzt ohne Erfolg[285]; die Zeitungsnachrichten, die das
Gegenteil meldeten, sind unzutreffend. Dagegen ist es gelungen,
einen parlamentarischen Ausschu nach dem Vorbilde desjenigen der
Gewerkvereine ins Leben zu rufen. Zunchst geschah dies seitens
der Unternehmervereine der Baumwollindustrie in _Lancashire_, die
schon im Mrz 1898 ein _Parliamentary and Legal Defence Committee_
bildeten. Die Behandlung der Lohnfrage wurde aber ausdrcklich aus
dem Kreise der Befugnisse ausgeschlossen. Erst im Dezember 1898 ist
unter dem Vorsitze des $Lord Wemy$ ein _Employers Parliamentary
Council_ gegrndet, dem sich bis jetzt die Unternehmervereine
folgender Industrien angeschlossen haben: Schiffbau und Reederei,
Maschinenbau, Baumwollmanufaktur und Spinnerei, Frberei und
Bleicherei, Mbelfabrikation, Ackerbau, Kohlen- und Eisenhandel,
Baugewerbe, Schuhwarenmanufaktur, Silberschmiede und Buchdrucker. Auf
der ersten in _Westminster Palace Hotel_ abgehaltenen Versammlung war
ein Kapital von rund einer Milliarde Pfund Sterling vertreten: der
Zweck ist, alle Gesetzvorlagen im Interesse der vertretenen Unternehmer
zu prfen und ntigenfalls auf deren Aenderung hinzuwirken. Die Tendenz
einer Verteidigung gegen die Ansprche der Gewerkvereine liegt offen
zu Tage. Die Wahl der Bezeichnung _council_ anstatt des zunchst
vorgeschlagenen _committee_ soll wohl eine breitere Grundlage der
Organisation andeuten.

  [285] $Brentano$ in $Brauns$, Archiv fr soz. Ges. VIII, S. 122
        erwhnt, da Ende 1873 ein Nationaler Bund vereinigter
        Arbeitgeber gegrndet sei, doch habe ich ber denselben nichts
        Nheres in Erfahrung bringen knnen.

Die aufgestellten Satzungen lauten, wie folgt:

   1. Das _Parliamentary Council_ soll bestehen aus den Vorsitzenden oder
      andern bevollmchtigten Vertretern von Unternehmerverbnden und
      von einzelnen Unternehmern, die zu den verschiedenen Zweigen
      des Gewerbes und der Industrie des vereinigten Knigreiches in
      Beziehung stehen mit dem Rechte, andere derartige Vertreter oder
      Einzelunternehmer fr besondere Zwecke zu kooptieren.

   2. Das _P. C._ wird einen Exekutivausschu einsetzen, der whrend der
      Parlamentssession in regelmigen Zwischenrumen, sowie sonst,
      sobald es erforderlich ist, zusammentreten soll. Dieser Ausschu
      hat, falls ntig, das _P. C._ zusammenzuberufen.

   3. Der Sekretr hat jedem Mitgliede des _P. C._ ein Exemplar
      derjenigen im Parlamente eingebrachten Gesetzentwrfe, die das
      Interesse des Gewerbes im allgemeinen oder eines bestimmten
      Zweiges berhren, mit einer kurzen Inhaltsangabe des Entwurfes und
      mit der Aufforderung zu bersenden, den Entwurf dem betreffenden
      Verbande vorzulegen, um fr die zur Beratung des Entwurfes
      bestimmte Sitzung des _P. C._ Instruktion zu erhalten.

   4. Whrend der Parlamentssession soll das _P. C._ so oft, wie ntig,
      eine Zusammenstellung derjenigen Entwrfe, die es billigt oder
      verwirft, an die Abgeordneten und die Presse verteilen. In dieser
      Zusammenstellung ist der Inhalt der Entwrfe kurz zu bezeichnen
      unter Angabe der Grnde, die das _P. C._ fr oder gegen dieselben
      geltend zu machen hat. Ebenso ist der Name des Abgeordneten, der
      den Entwurf eingebracht hat und dessen Datum, sowie das Ntige aus
      den parlamentarischen Verhandlungen zu erwhnen.

   5. Mit Bezug auf Entwrfe, wegen deren eine Bewegung eingeleitet ist
      kann das _P. C._ Eingaben an das Parlament richten.

   6. Die Anregung, Untersttzung oder Bekmpfung eines Gesetzentwurfes
      bei den Parlamenten seitens des _P. C._ soll nur stattfinden,
      wenn die Vertreter derjenigen Verbnde, deren Industrie dadurch
      betroffen wird, einstimmig dafr eintreten und auerdem das
      Vorgehen durch eine 2/3 Mehrheit der in der betreffenden Sitzung
      anwesenden Mitglieder gebilligt wird.

   7. Das _P. C._ soll, so oft es ratsam scheint, als Broschre oder
      in sonstiger Form die Grnde, aus denen es fr oder gegen einen
      Gesetzentwurf eintritt, herausgeben und den Abgeordneten, der
      Presse und sonstigen geeigneten Personen zustellen.

   8. Im Zusammenhange mit der von dem _P. C._ eingeleiteten
      parlamentarischen Agitation bezglich eines Gesetzentwurfes
      oder Antrages soll derselbe die Verbnde, die in ihm vertreten
      sind, auffordern, auch ihrerseits im gleichen Sinne vorzugehen,
      insbesondere auf die betreffenden Abgeordneten einzuwirken.
      Zu diesem Zwecke soll das _P. C._ ihnen die Petitionen und
      Begrndungen in Abschrift zur Verfgung stellen.

   9. Das _P. C._ soll, so oft es angezeigt scheint, Deputationen an die
      Minister veranlassen, um ihnen die Gesichtspunkte der Industrie
      des vereinigten Knigreichs in Bezug auf die dem Parlamente
      vorliegenden Gesetzentwrfe und Antrge oder auf eine von ihm
      fr wnschenswert erachtete Aenderung des bestehenden Rechtes
      auseinanderzusetzen.

  10. Der Sekretr des _P. C._ kann ermchtigt werden, als
      parlamentarischer Agent desselben aufzutreten, und er soll
      verpflichtet sein, nach Instruktionen, die ihm von dem _P. C._ von
      Zeit zu Zeit gegeben werden, im Sinne der gefaten Beschlsse zu
      wirken.

  11. Das _P. C._ wird Schritte thun, damit seine Anschauung ber
      eine beabsichtigte gesetzgeberische Maregel den Kandidaten bei
      den Parlamentswahlen bekannt wird.

  12. Die allgemeinen Ausgaben des _P. C._ werden bestritten aus
      Beitrgen der in ihm vertretenen Verbnde und Einzelunternehmer.
      Die persnlichen Ausgaben der Mitglieder, die durch ihre Teilnahme
      an den Sitzungen entstehen, werden nicht vergtet.

  13. Der geringste jhrliche Beitrag, den die dem _P. C._ angehrigen
      Verbnde oder Einzelunternehmer an dessen Kasse zu zahlen
      haben, betrgt 10 Guineen[286]. Das _P. C._ hat daneben das
      Recht, von den bezeichneten Verbnden oder Einzelunternehmern
      fr auergewhnliche Ausgaben Umlagen zu erheben, die aber in
      jedem Jahre nicht mehr als einen halben Penny auf den Kopf der
      beschftigten Arbeiter betragen drfen.

  [286] 210 Mark.

Ob das _Parliamentary Council_ die beabsichtigte Bedeutung erlangen
wird, ist noch durchaus unsicher; bisher sind ihm noch nicht entfernt
alle bestehenden Untenehmerverbnde beigetreten. Immerhin ist die Lage
gegen frher insofern wesentlich gendert, als die Vorbereitungen zu
einem gemeinsamen Auftreten der gesamten Unternehmerschaft in dem
Mae vorhanden sind, da bei einem neu ausbrechenden Streite mit der
Arbeiterschaft sofort eine Gesamtorganisation ins Leben treten oder
mindestens ein gemeinsames Vorgehen fr den Einzelfall gesichert sein
wrde. --

Seitdem sowohl die Arbeiter wie die Unternehmer sich eine einheitliche
Organisation gegeben haben, liegt der Gedanke nahe, auch zwischen
den beiderseitigen Gesamtvertretungen eine organische Beziehung
herzustellen. Dieser Plan scheint auch bereits in magebenden Kreisen
ins Auge gefat zu sein, insbesondere hat nach einer Mitteilung des
_Daily Chronicle_ der Handelsminister $Ritchie$ mit dem Vorsitzenden
des parlamentarischen Komitees sowohl der _trade unions_ als des
Arbeitgeberbundes Besprechungen gehabt, die den Zweck verfolgen, unter
Oberleitung des _board of trade_ ein nationales Einigungsamt aus
Vertretern beider Organisationen zu bilden. Wie es scheint hat der Plan
auf beiden Seiten grundstzlich Zustimmung gefunden.


                           V. Frankreich[287]

In Frankreich war, wie oben[288] dargestellt, bis 1864 die
Berufsorganisation allgemein verboten, und obgleich die Fachvereine
der Unternehmer frher als die der Arbeiter thatschlich geduldet
wurden, so konnte doch vor dem Syndikatsgesetze vom 21. Mrz 1884 eine
allgemeine Organisation sich nicht entwickeln. Immerhin zhlte man
nach einem am 15. Mrz 1881 der Deputiertenkammer vorgelegten Berichte
damals bereits 138 Unternehmersyndikate mit 15000 Mitgliedern. Nach der
oben mitgeteilten Statistik ist die Zahl der Syndikate jetzt auf 1823
industrielle oder kommerzielle und 1371 landwirtschaftliche mit 159293
bezw. 438596 Mitgliedern gestiegen; auch haben sie sich zu 46 bezw. 20
Verbnden zusammengeschlossen, denen 783 bezw. 1006 Syndikate mit 89016
bezw. 596534 Mitgliedern angehren.

  [287] Die folgenden Angaben sind im wesentlichen den _Annuaires des
        syndicats professionels_ entnommen, die mir von dem _Muse
        social_ zur Verfgung gestellt sind. Vgl. auerdem W. $Lexis$:
        Gewerkvereine und Unternehmerverbnde in Frankreich in den
        Schriften des Vereins f. Sozialpolitik XVII, S. 61 ff., und R.
        $Jay$: Die Syndikate der Arbeiter und Unternehmer in Frankreich
        in $Braun$, Archiv f. soz. Ges. IV, S. 403 ff.

  [288] Vgl. S. 63 ff.

Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Syndikate ist bereits[289]
darauf hingewiesen, da in ihnen der Gegensatz zwischen Unternehmer
und Arbeiter ganz zurcktritt. Nach dem Grundgedanken sollen auch
beide Klassen in demselben Syndikate vereinigt sein, obgleich ihnen
thatschlich fast nur Unternehmer angehren, doch ist es in Frankreich
mehr, als in Deutschland, blich, da lndliche Arbeiter einen kleinen
Grundbesitz haben, so da der Gegensatz verwischt wird.

  [289] Vgl. S. 82.

Auch fr Industrie und Handel giebt es gemischte Syndikate, doch
haben dieselben, wie die geringe Zahl von 170 Syndikaten mit 32237
Mitgliedern und insbesondere die geringe Zunahme in den letzten Jahren
beweist, keine besondere Lebenskraft bewiesen[290].

  [290] Wir haben uns mit ihnen an anderer Stelle (S. 678) noch weiter zu
        beschftigen.

Auch die reinen Unternehmersyndikate haben den Schwerpunkt ihrer
Thtigkeit nicht in das Verhltnis zu den Arbeitern, sondern in
andere Aufgaben verlegt, insbesondere in die Beeinflussung der
staatlichen und Gemeindeorgane im Interesse des betr. Gewerbezweiges,
in Verhandlungen mit Eisenbahn- und Schiffsgesellschaften, Erzielung
billiger Kohlenpreise, gnstiger Versicherungsbedingungen u. s. w.
Ebenso bernehmen sie eine Thtigkeit, die in Deutschland meist den
Handels- und Gewerbekammern obliegt, insbesondere die Erstattung
von Sachverstndigengutachten fr Verwaltungsbehrden und Gerichte,
sowie die Uebernahme schiedsgerichtlicher Entscheidungen auf Wunsch
der Beteiligten. Ihnen liegt es auch ob, die Wahlen fr Handels- und
Schiedsgerichte vorzunehmen. Daneben besorgen sie Auskunfterteilung
ber Kreditverhltnisse und Persnlichkeiten der Kunden- und
Arbeitsnachweis fr Angestellte und Arbeiter, sie verteilen Belohnungen
fr treue Dienste und gewhren Untersttzungen an ihre in Not geratenen
Mitglieder oder deren Familien. Endlich geben sie regelmige Berichte
und Zeitschriften heraus, besitzen Fachbibliotheken und veranstalten
Fachausstellungen. Im Jahre 1895 betrugen die Zeitschriften insgesamt
124, die Fachbibliotheken 73, die Arbeitsnachweise 97, die Fachkurse
35, die Fachschulen 16, die Laboratorien fr chemische Analysen 13
und die Kassen und Versicherungsanstalten der verschiedensten Art
95.

Wie erwhnt, haben die Unternehmersyndikate sich zu Verbnden
zusammengeschlossen, von denen besonders die _Union nationale du
Commerce et de l'Industrie_ in Paris eine hervorragende Bedeutung
erlangt hat. Sie wurde 1857 von einigen Industriellen begrndet,
umfate aber schon 1891 73 Syndikate und hat sich zu einer Art
Zentralstelle entwickelt, die auch seit 1860 die Zeitschrift
_L'Union nationale_ herausgiebt. Ihr ist vor allem die Beteiligung
der franzsischen Industrie an der 1881 in Melbourne abgehaltenen
Weltausstellung zu verdanken, die von der franzsischen Handelskammer
schon aufgegeben war. Ihre Wirksamkeit besteht in der Erteilung von
Auskunft ber Zahlungsfhigkeit der Kufer und in der Erledigung
von gewerblichen Streitigkeiten; sie besitzt ein Laboratorium zur
Vornahme chemischer Analysen und ein Bureau zur Begutachtung von
Versicherungsvertrgen.

Seit 1866 besteht eine weitere Zusammenstoung hnlicher Art in dem
_Comit central des chambres syndicales_, das aus den Vorsitzenden
der zugehrigen Syndikatskammern besteht; an ihm sind 39 Syndikate
beteiligt. Ferner umfat die _Groupe du btiment_ 29, das _Comit de
l'alimentation Parisienne_ 10, der _Syndicat gnral des vins et des
boissons en dtail de la France_ 7 Syndikate u. s. w.

Es ist selbstverstndlich, da der Interessengegensatz zwischen
Unternehmern und Arbeitern hufig zu Streitigkeiten fhrt, und so
finden wir auch in Frankreich, da die Unternehmer nicht allein
der gesetzlichen Anerkennung der Arbeitersyndikate den schrfsten
Widerspruch entgegensetzten, sondern auch jetzt noch diese zu bekmpfen
und die Arbeiter zum Austritt zu zwingen suchen, weshalb man darauf
bedacht ist, solchen Angriffen im Wege der Gesetzgebung Schranken
zu setzen. Der Abgeordnete Bovier-Lapierre brachte deshalb schon
1889 einen Gesetzentwurf ein, der folgenden Wortlaut hat: Jeder
-- er sei Arbeitgeber, Werkfhrer oder Arbeiter -- der berfhrt
wird, da er durch Androhung von Verlust der Beschftigung oder
von Arbeitsentziehung, durch eine begrndete Weigerung, Arbeit
zu geben, durch Entlassung von Arbeitern oder Angestellten wegen
ihrer Zugehrigkeit zu einem Arbeiter- oder Unternehmersyndikate,
durch Zwang oder Gewaltthtigkeiten oder auch durch Anerbietungen
und Versprechungen von Arbeit die Freiheit der gewerkschaftlichen
Vereinigung beeintrchtigt oder die Ausbung der in dem Gesetze vom
21. Mrz 1884 bestimmten Rechte verhindert, wird mit Gefngnis von
1-3 Monaten oder mit einer Bue von 100-2000 Frcs. bestraft. Die
Kammer hat den Gesetzentwurf in der Sitzung vom 17. Mai 1889 und
zum zweitenmal in derjenigen vom 13. Mai 1890 mit 344 gegen 142
Stimmen angenommen, nachdem insbesondere auch zwei Groindustrielle
$Laroche-Joubert$ und $Ouvr$ denselben untersttzt hatten. Im Senate
dagegen wurde er am 23. Juni 1891 mit 184 gegen 39 Stimmen verworfen,
indem man sich auf den Standpunkt der Unternehmer stellte, die in
zahlreichen Petitionen geltend machten, da das Gesetz in die Freiheit
des Arbeitgebers, die Arbeiter nach seinem Belieben zu entlassen,
eingreife und den Ruin der franzsischen Industrie und des Exportes
herbeifhren msse. Die Deputiertenkammer hat dann allerdings am 19.
Mrz 1892 nochmals den gleichen Antrag angenommen, eine Entschlieung
des Senates ist aber seitdem nicht bekannt geworden.

Nun ist es interessant, wie bei solchen Streitfllen, insbesondere aber
zu dem Erlasse des Gesetzes selbst die Unternehmer und ihre Verbnde
sich gestellt haben. Natrlich gab es eine Reihe groer Unternehmungen,
insbesondere in den Kohlenbezirken des Nordens, die sich stark genug
fhlten, der Arbeiterbewegung Trotz zu bieten, und die deshalb zu
den heftigsten Gegnern des Gesetzes gehrten, dessen Folgen fr die
franzsische Industrie sie nicht schwarz genug malen konnten. Aber
gerade die genannten Zentralverbnde, die _Union nationale_ und das
_Comit central_, traten nicht allein warm fr das Gesetz ein, sondern
auch bei spteren Streitigkeiten, bei denen die Unternehmer versuchten,
ihre Arbeiter zum Austritte aus den Syndikaten zu zwingen, haben
diese wiederholt mit Erfolg die Vermittelung jener Organe angerufen.
Dieselben unterhalten dauernd zu den Organisationen der Arbeiter gute
Beziehungen.


                        VI. Die brigen Lnder.

In den brigen Lndern ist das Gewerkschaftswesen berhaupt, und so
auch unter den Unternehmern noch wenig entwickelt; wenigstens bietet
die Litteratur ber Unternehmerverbnde, mit Ausnahme der Kartelle und
Trusts, die uns hier nicht interessieren, nur sehr drftige Notizen.

In $Belgien$ haben sich, nachdem die alten offiziellen Handelskammern
durch das Gesetz vom 11. Juni 1875 aufgehoben waren, neue freie
Vereinigungen dieser Art als lokale Interessenvertretungen gebildet.
In Brssel ist am 6. August 1875 nach dem franzsischen Vorbilde
eine _Union syndicale_ ins Leben getreten, die auf Ausbreitung
dieses Systems hinzuwirken sucht; die Vertreter der bestehenden
Syndikatskammern bilden ein Zentralkomitee.

In $Dnemark$ haben sich schon seit mehreren Jahren in den
verschiedenen Gewerben Unternehmervereine gebildet, die sich im
Frhjahr 1898 zu dem Zentralverein der Dnischen Arbeitgeber
zusammengeschlossen haben.

In $Ruland$ ist durch die Gewerbeordnung vom 31. Mrz 1879 fr
Finnland die Einrichtung von Vereinen der Gewerbetreibenden
zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen wirtschaftlichen Interessen
obligatorisch gemacht unter Scheidung von Fabrik, Handwerk und Handel.
Am 31. Dezember 1891 bestanden 41 solche Vereine mit 3801 Mitgliedern
fr Industrie und Handwerk und 30 Vereine fr den Handel.

Auch in $Japan$ zeigt die sich rasch entwickelnde Industrie bereits
hnliche soziale Gestaltungen, wie in Europa. Der pltzliche
Aufschwung hat dort zu einem erheblichen Mangel an Arbeitern gefhrt,
der seinerseits eine Steigerung der bis dahin sehr geringen Lhne
im Gefolge gehabt hat. Um dem entgegenzuwirken, haben gegen Ende
1896 46 Firmen der Textilindustrie einen Verband begrndet, der die
Steigerung der Lhne bekmpfen sollte. Dieser Zweck wurde jedoch
dadurch vereitelt, da eine einzelne groe Fabrik den Vertrag brach
und selbstndig vorging. Demgegenber suchten sich die brigen Firmen
dadurch zu schtzen, da sie ber die ausgeschiedene Fabrik den Boykott
verhngten, indem die Mitglieder des Verbandes den Lieferanten von
Baumwolle, Kohle, Schmierl u. s. w., welche mit den boykottierten
Firmen in Verbindung bleiben wrden, den Abbruch aller geschftlichen
Beziehungen androhten. Der Ausgang dieses Kampfes ist noch nicht
bekannt geworden.

                   *       *       *       *       *

Whrend die Arbeiter, um ihre Interessen gegenber den Unternehmern
zu wahren, wie oben (S. 440 ff.) nher dargestellt ist, auch bereits
den Weg $internationaler$ Vereinigung betreten haben, sind ihnen die
Unternehmer auf diesem Wege bisher noch nicht gefolgt. Allerdings
haben die Kartelle und hnliche Organisationen zum Teil die Grenzen
der einzelnen Lnder berschritten und sind in Verfolgung ihrer Zwecke
hierzu auch geradezu gezwungen. Aber die Kartelle richten sich, wie
oben (S. 516 ff.) hervorgehoben, doch in erster Linie nicht gegen
die Arbeiter, sondern gegen die Konsumenten, sie kommen deshalb als
internationale Organisationen zur Vertretung der Interessen der
Unternehmer gegenber den Arbeitern nicht in Betracht. Sollten aber
die Arbeiter den Weg der internationalen Vereinigung weiter mit Erfolg
beschreiten, so ist zu erwarten, da auch die Unternehmer ihnen auf
demselben Wege folgen werden.




                             $Dritter Teil$

                       Gemeinsame Organisationen.

                     A. Freiwillige Vereinigungen.

        1. Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker[291].


Die Verhltnisse im deutschen Buchdruckergewerbe sind bereits an zwei
Stellen Gegenstand der Darstellung gewesen, indem einerseits der
Gehlfenverband[292] und andererseits der Prinzipalverein[293] in
seiner Entwickelung geschildert ist. Lie es schon dort sich nicht
vermeiden, dieselben Ereignisse mehrfach zu erwhnen, so gilt dies
um so mehr hier, wo es die Aufgabe ist, die gemeinsame Organisation
beider Gruppen zu behandeln. Immerhin bieten die verschiedenen
Darstellungen, da sie auf verschiedenen Quellen beruhen, den Vorzug
einer gegenseitigen Ergnzung.

  [291] Das benutzte Material ist mir von dem Tarifamte der deutschen
        Buchdrucker zur Verfgung gestellt; insbesondere hat dessen
        Sekretr in dankenswerter Weise sich der Aufgabe unterzogen,
        die bisherige Entwicklung, die zur Grndung der jetzigen
        Tarifgemeinschaft gefhrt hat, in einer kleinen Arbeit
        zusammenzustellen, die ich meiner Darstellung im wesentlichen zu
        Grunde gelegt habe.

  [292] Vgl. oben S. 258.

  [293] Vgl. oben S. 587.

In der Geschichte der Buchdruckerorganisationen tritt schon frh
der Versuch auf, neben gesonderten Vereinen der Gehlfen und der
Prinzipale eine hhere Gemeinschaft ins Leben zu rufen, in der die
Sonderorganisationen sich gewissermaen verschmelzen. Allerdings
bedeutet das nicht, da die letzteren sich aufzulsen htten und die
gemeinschaftliche Organisation an ihre Stelle trte, sondern neben
den Sonderverbnden, die stets die Aufgabe behalten werden, die
widerstreitenden Interessen zu vertreten, tritt ein Organ, dessen Wesen
und Berechtigung darauf beruht, da es neben den widerstreitenden
auch gemeinsame Interessen von Prinzipalen und Gehilfen giebt, und
dessen Zweck deshalb darin besteht, diese Gemeinsamkeit uerlich zu
verkrpern und ihr zu ihrem Rechte zu verhelfen.

Es erleichtert das Verstndnis, wenn man dabei gleich die Punkte
ins Auge fat, um deren Verwirklichung es sich handelt, eine
Verwirklichung, der man nur allmhlich sich genhert hat, die aber
schlielich fast vllig gelungen ist.

Der $erste$ dieser Punkte ist das bereits in der englischen
Gewerkschaftsbewegung verfolgte System des $kollektiven Verhandelns$,
d. h. des Grundgedankens, da das Arbeitsverhltnis nicht Sache des
einzelnen Prinzipals und des einzelnen Gehlfen ist, sondern da, da
verstndige Vertragsbedingungen nur durchfhrbar sind, wenn sie in dem
ganzen Gewerbe gleichmig gelten, die Vertragsgrundlagen geschaffen
werden mssen durch Verstndigung der beiderseitigen organisierten
Gesamtheit.

Streng genommen wird diese Gesamtheit gebildet durch alle zu der
betreffenden Gruppe gehrigen Individuen, und es mte deshalb die
Aufgabe sein, diese smtlich an den Verhandlungen zu beteiligen.
Thatschlich geschieht dies nicht, sondern gerade umgekehrt besteht
der $zweite$ Punkt, der fr die unter den Buchdruckern geschaffene
Organisation von wesentlicher Bedeutung ist, darin, da die
beiderseitigen Vereine, obgleich sie nur einen Teil der in Betracht
kommenden Personen umfassen, bis zu einem gewissen Grade sich die
Rechtsstellung erkmpft haben, die Gesamtheit zu vertreten. Soweit
dies, insbesondere bei den Gehlfen, noch nicht vllig gelungen ist,
kann es nicht zweifelhaft sein, da die Entwickelung in dieser Richtung
sich weiter vollziehen wird. Theoretisch knnte man die Berechtigung
dieser Forderung bestreiten, aber fr die praktische Beurteilung mu
man in Rechnung ziehen, da in dem Vereine naturgem die tchtigsten
Elemente zusammengefat sind, die deshalb ein gewisses inneres Recht
haben, auch die Vertretung der brigen Berufsgenossen zu beanspruchen.

Als $dritter$ Punkt endlich ist hervorzuheben, da die
Tarifgemeinschaft, obwohl die beiderseitigen Verbnde ausschlaggebend
an deren Schaffung beteiligt sind und in deren Wirksamkeit zu Worte
kommen, dennoch ihnen gegenber eine $relative Selbstndigkeit$
besitzt, da insbesondere die gefaten Beschlsse in ihrer Gltigkeit
unabhngig sind von der Zustimmung der Sonderorganisationen. Auch dies
ist nur der zutreffende Ausdruck fr den richtigen Grundgedanken, da
es neben den widerstreitenden hhere gemeinsame Interessen giebt,
da diese freilich jene nicht aufheben und deshalb auch nicht deren
Vertretung durch Sonderorgane ausschlieen, da sie aber den Vorrang zu
beanspruchen haben und deshalb durch ein selbstndiges Organ vertreten
werden mssen. --

Versuche, die wichtigsten Punkte des Arbeitsverhltnisses gemeinsam
zu regeln, sind schon frh gemacht. So wird schon 1848 eine rtliche
Tarifvereinbarung zwischen Prinzipalen und Gehlfen in Breslau
erwhnt, die man bestrebt war, auf die ganze Provinz auszudehnen.
Das Innungsstatut der Leipziger Prinzipale von 1852 enthielt gewisse
Bestimmungen ber Lehrlingswesen und Berechnung (1000 n = 22 Pf.),
die 1858 einer Revision unter Beteiligung der Gehlfen unterworfen
wurden. Auch waren Schiedsgerichte geschaffen. Diese wurden auch in dem
Nationalbuchdruckerverein von 1848 vorgesehen. Der 1869 gegrndete
Deutsche Buchdruckerverein brachte zuerst Schiedsgerichte zur
Regelung von Lohnstreitigkeiten fr ganz Deutschland zur Einfhrung.
Schon 1870 bertrug man in Leipzig dem Schiedsgerichte zugleich
die Stellung als Tarifkommission, d. h. die Aufgabe, nicht nur
Streitigkeiten ber den bestehenden Tarif zu entscheiden, sondern
auch dessen Umgestaltung und Fortentwicklung in die Hand zu nehmen.
Aber der Versuch, diesen Tarif auch auerhalb Leipzigs durchzufhren,
milang, und erst das Jahr 1873 brachte den ersten, durch Vertreter
der Prinzipale und der Gehlfen fr ganz Deutschland vereinbarten
$Normaltarif$, der den Verschiedenheiten der bis dahin rtlich
getroffenen Festsetzungen ein Ende machte.

In demselben waren Bestimmungen ber den Lohn und die Arbeitszeit,
sowie die Lsung des Arbeitsverhltnisses enthalten. Die Arbeitszeit
war auf zehn Stunden festgesetzt; Ueberarbeit war besonders zu
bezahlen. Fr einzelne grere Stdte waren besondere Vereinbarungen
vorbehalten. Um die Durchfhrung der Beschlsse zu sichern, waren
Schiedsmter und ein Einigungsamt eingesetzt. Die $Schiedsmter$
sollten in allen greren Stdten und mindestens in den Vororten der
12 Kreise bestehen; ihre Mitglieder wrden von smtlichen am Orte
vorhandenen Prinzipalen und Gehlfen gewhlt. Das $Einigungsamt$,
das in Leipzig seinen Sitz hatte, war die Berufungsinstanz gegen
Entscheidungen der Schiedsmter und hatte zugleich ber rtliche
Lohnzuschlge in den Fllen Bestimmung zu treffen, wo die Beteiligten
sich nicht zu einigen vermochten.

Auf Anrufen eines Teiles tritt das Einigungsamt als
$Tarifrevisionskommission$ in Thtigkeit; doch sind die gefaten
Beschlsse der Abstimmung in den Kreisen zu unterwerfen.

Der Tarif war zunchst fr drei Jahre vereinbart, gelangte aber nicht
berall zur Durchfhrung. Man setzte 1876 einen anderen an die Stelle,
der je nach einem Jahre durch halbjhrige Kndigung auer Kraft gesetzt
werden konnte, doch mute diese Kndigung mindestens von der Mehrheit
der Prinzipale bezw. Gehlfen in drei Kreisen ausgehen.

Schon 1877 machten die Prinzipale von ihrem Kndigungsrecht Gebrauch,
und der nach vieler Mhe zustande gebrachte neue Tarif vom 2. August
1878 brachte insofern eine wesentliche Verschlechterung, als man
die Schiedsmter und das Einigungsamt aufhob und die Aufgabe des
letzteren hinsichtlich der Tarifverhandlungen einer besonderen
Tarifrevisionskommission aus je 12 Prinzipalen und Gehlfen bertrug.

Das Ergebnis aller dieser Einigungen ber den Tarif war insofern
unbefriedigend, als es niemals gelang, die getroffenen Vereinbarungen
in gengendem Umfange zu praktischer Anerkennung zu bringen,
vielmehr die Mehrheit der Prinzipale sich nicht um sie kmmerte.
Mehrfach versuchten die Gehlfen, die Durchfhrung zu erzwingen,
aber die gebrachten Opfer entsprachen nicht den Erfolgen. Die
Prinzipale ihrerseits thaten wenig, um die Gehlfen bei ihrem Kampf
zu untersttzen. Um so mehr empfanden die letzteren das Fehlen eines
mit der Durchfhrung der Beschlsse betrauten gemeinsamen Organes
als einen wesentlichen Mangel und stellten schon 1883 den Antrag,
in neue Verhandlungen einzutreten, um einerseits die Schiedsmter
wieder einzufhren und andererseits der Tarifrevisionskommission die
Stellung einer Ueberwachungsbehrde zu geben. Der Antrag wurde aber,
als nicht ordnungsmig gestellt, abgelehnt. Erst 1886 fhrten erneute
Verhandlungen zur Erreichung dieses Zieles; es wurden die Schiedsmter
in demselben Umfange, wie sie bis 1876 bestanden, wieder eingefhrt
und die Tarifrevisionskommission in eine Tarifkommission umgestaltet,
der es obliegen sollte, auf die Durchfhrung des Tarifes hinzuwirken.
Daneben wurde eine Lehrlingsskala festgesetzt. Der Tarif wurde auf
unbestimmte Zeit vereinbart; eine Kndigung konnte nur durch sechs
Prinzipals- bezw. Gehlfenvertreter der Tarifkommission im Namen ihrer
Kreise erfolgen. Der neue Tarif gelangte bei 1083 unter etwa 4000
Firmen zur Einfhrung.

Aber als man im September 1888 zu neuen Verhandlungen zusammentrat,
bezeichneten die Berichte aus allen Teilen Deutschlands die Lage noch
immer als sehr unbefriedigend. Die Schiedsgerichte waren nur in wenigen
Orten eingerichtet, und die Verallgemeinerung des Tarifes war nicht
gelungen. Die Gehlfen erhoben von neuem gegen die Prinzipale den
Vorwurf, da sie den Kampf fr Durchfhrung des Tarifs ausschlielich
ihnen berlieen. Diese gaben zum Teil die Berechtigung dieser
Klagen zu, und die Leipziger Prinzipalvertreter machten, um einen
besseren Erfolg zu erzielen, den Vorschlag der Begrndung einer
$Buchdruckertarifgenossenschaft$, d. h. einer gemeinsamen Organisation
von Prinzipalen und Gehlfen. Die letzteren waren jedoch nicht geneigt,
hierauf einzugehen, indem sie frchteten, durch neue Beitrge neben
denen zu der eigenen Organisation ihre Mitglieder zu berlasten,
und so wurde der Antrag zunchst zurckgezogen. Umgekehrt wurde der
Antrag der Gehlfen, Einrichtung zu gemeinschaftlicher Durchfhrung
des Tarifs zu treffen, von den Prinzipalen abgelehnt und ebenso der
fernere Vorschlag der Gehlfen, den Tarif knftig nicht, wie bisher,
zwischen der Gesamtheit der Prinzipale und Gehlfen, sondern zwischen
den beiderseitigen Organisationen zu vereinbaren.

Auch im folgenden Jahr wurde der letztere Antrag ohne Erfolg
eingebracht, doch einigte man sich auf folgende Resolution:

    Die Tarifkommission hlt im Interesse der Durchfhrung des Tarifs
    fr dringend ntig, da seitens der tariftreuen Prinzipale nur
    Gehlfen eingestellt werden, welche nachweislich zu tarifmigen
    Bedingungen gearbeitet und in solchen Geschften ausgelernt haben.
    Dies ist in den Fachblttern zu verffentlichen.

Daneben vereinbarte man einen neuen Tarif, der mit dem 1. Januar 1890
in Kraft trat und bei 1017 Firmen Anerkennung fand.

Aber auch die gefate Resolution hatte keinen Erfolg, insbesondere die
Prinzipale in Rheinland-Westfalen, die noch nicht einmal den Tarif von
1878 eingefhrt hatten, erklrten die Resolution fr ein Mittel zur
Durchfhrung des Tarifes, das der geschftlichen Feinfhligkeit, der
moralischen und gesetzlichen Grundlage entbehre.

Im Jahre 1891 erhoben die Gehlfen die Forderung einer Herabsetzung
der Arbeitszeit von effektiv 9-1/2 auf 8-1/2 Stunden, verbunden mit
entsprechender Lohnerhhung. Der Antrag wurde von den Prinzipalen mit
der Begrndung abgelehnt, da das Gewerbe eine solche Maregel nicht
vertrage, und da erst die Bedingungen frherer Tarife seitens der
Allgemeinheit erfllt werden mten. Da zugleich seitens einzelner
Prinzipale versucht wurde, die Verbandsgehlfen durch andere zu
ersetzen, so kam es endlich im November 1891 zu dem groen Kampfe,
dessen Verlauf schon oben[294] geschildert ist, und der zugleich die
Beseitigung der bestehenden Tarifgemeinschaft zur Folge hatte.

  [294] Vgl. S. 268 ff.

Aber der so eingetretene tariflose Zustand fhrte bald zu den grten
Unzutrglichkeiten, insbesondere hatte die Zahl der Lehrlinge 1894
die frher festgesetzte Ziffer bereits um 5000 berschritten; auch
die Arbeitszeit wurde mehrfach erhht, und ebenso gab es immer mehr
Gehlfen, die nicht einmal nach dem von den Prinzipalen jetzt einseitig
festgesetzten Tarife bezahlt wurden.

Einzelne von den Gehlfen unternommene Versuche, neue Verhandlungen
herbeizufhren, scheiterten, und so wurde denn 1896 von neuem die
Forderung einer Herabsetzung der Arbeitszeit in Verbindung mit einer 15
%igen Lohnerhhung aufgestellt. Auch der Verlauf dieser Entwickelung
ist oben geschildert. Am 11. Mrz 1896 kam es zu einer Zusammenkunft
der Vorstnde der beiderseitigen Verbnde, in der beschlossen
wurde, Tarifbevollmchtigte zusammentreten zu lassen, um ber diese
Forderungen zu beraten. Die Gehlfenvertreter wurden durch allgemeine
Wahlen bestimmt, whrend seitens der Prinzipale der bestehende
Tarifausschu des deutschen Buchdruckervereins die Verhandlungen
fhrte. An den Wahlen, bei denen ausschlielich die Kandidaten des
Gehlfenverbandes gewhlt wurden, beteiligten sich 28032 Gehilfen. Die
Nichtverbandsgehlfen hatten die Beteiligung an der Wahl abgelehnt, da
man ihre Forderung, da der Verband und die Nichtverbandsgehlfen nach
ihrem Ziffernverhltnis gesondert die Vertreter whlen sollten, nicht
bewilligt hatte.

Am 15. April 1896 traten die gewhlten Bevollmchtigten, und zwar neun
von jeder Seite, zur Beratung zusammen, an der je zwei Vertreter des
Prinzipalvereins, des Gehlfenverbandes und der Nichtverbandsgehlfen
mit beratender Stimme teilnahmen. Das Ergebnis der Verhandlungen war
neben einer Ermigung der Arbeitszeit auf 9 Stunden effektiv und einer
Lohnerhhung vor allem die $Wiederbegrndung der Tarifgemeinschaft$.
Der Tarif wurde fr 5 Jahre festgesetzt. Derselbe ist das Grundgesetz
der neu geschaffenen Organisation und enthlt zunchst sehr
ausfhrliche Bestimmungen ber die Berechnung der Arbeitsvergtung
sowie die Vorschrift, da die tgliche Arbeitszeit ausschlielich der
Pausen 9 Stunden dauert, und zwar innerhalb der Zeit von 6 Uhr morgens
bis 9 Uhr abends; zwischen Beginn und Schlu der Arbeit drfen nicht
mehr als 12 Stunden liegen. Auch die schon frher erwhnte wichtige
Bestimmung ist wiederhergestellt, da der Prinzipal verpflichtet
ist, die bei ihm konditionierenden Gehlfen voll zu beschftigen
und bei unzureichender Arbeit fr etwaige Zeitversumnis nach dem
Durchschnittspreise der letzten 30 Arbeitstage zu entschdigen.

Das Gebiet Deutschlands (mit Ausschlu von Elsa-Lothringen) ist in
die der Druckerei-Berufsgenossenschaft entsprechenden neun Kreise
eingeteilt.

Organe der Tarifgemeinschaft sind der Tarifausschu der deutschen
Buchdrucker und das Tarifamt der deutschen Buchdrucker.

Der Tarifausschu besteht aus je 9 Prinzipalen und Gehlfen: in jedem
Kreise werden ein Mitglied und zwei Vertreter mittels getrennter
Urabstimmung von Prinzipalen und Gehlfen gewhlt. Wahlberechtigt und
wahlfhig sind nur diejenigen Prinzipale, die den Tarif anerkannt
haben, und diejenigen Gehlfen, die in tariftreuen Druckereien
arbeiten. Die Amtsdauer des Ausschusses betrgt drei Jahre.

Die Thtigkeit des Tarifausschusses erstreckt sich auf die Beratung und
Festsetzung des Tarifes, sowie auf die Beratung und Beschlufassung von
Manahmen zur Durchfhrung des Tarifs. Die Beschlufassung kann auch
auf schriftlichem Wege erfolgen. Die Beschlsse werden mit absoluter
Mehrheit gefat, in welcher jedoch sowohl von der einen wie von der
anderen Partei drei Stimmen zugestimmt haben mssen.

Das Organ des Tarifausschusses ist das $Tarifamt$. Seine Aufgabe
ist Ausfhrung der vom Ausschusse gefaten Beschlsse sowie
Vermittelung des Verkehrs der Tarifkontrahenten untereinander behufs
Aufrechterhaltung und Durchfhrung des Tarifs. Das Tarifamt besteht
aus drei Prinzipalen und drei Gehlfen sowie deren Stellvertretern. Die
Amtsdauer ist dreijhrig. Die beiden Vorsitzenden des Ausschusses sind
zugleich Vorsitzende des Amtes. Dasselbe hat seinen Sitz am Vororte
eines Kreises, der alle drei Jahre vom Ausschusse bestimmt wird. Das
Amt hat einen eigenen besoldeten Sekretr.

Das Tarifamt hat die folgenden Obliegenheiten:

1. die Ausfhrung der Beschlsse des Tarifausschusses;

2. die Aufstellung und alljhrliche Verffentlichung eines
Verzeichnisses der den Tarif zahlenden Firmen;

3. die Anordnung von Manahmen zur Anerkennung und allgemeinen
Durchfhrung des Tarifs;

4. die Vornahme statistischer Erhebungen ber die Lohn-, Lehrlings-
und Lebensverhltnisse an den einzelnen Druckorten und die
Berichterstattung ber die angestellten Ermittelungen;

5. die Vermittelung zwischen Prinzipalen und Gehlfen in allen
Tarifangelegenheiten, soweit nicht die in  47 vorgesehenen
Schiedsgerichte in Betracht kommen, nachdem die Thtigkeit der
am Vorort der betreffenden Kreise ansssigen Mitglieder des
Tarifausschusses erfolglos war;

6. die aktenmige Fhrung und Ordnung aller bei ihm eingehenden, den
Tarif betreffenden Schriftstcke, sowie die Schaffung und Fortfhrung
eines Tarifkommentars;

7. die Errichtung von Schiedsgerichten an den verschiedenen Druckorten,
sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschftsordnung fr dieselben;

8. die Errichtung von Arbeitsnachweisen an den verschiedenen
Druckorten, sowie die Aufteilung einer einheitlichen Geschftsordnung
fr dieselben;

9. die Ausschreibung der Wahlen der Vertreter zum Tarifausschu;

10. die Entgegennahme der Abnderungsantrge zum Tarif, die Einberufung
des Tarifausschusses und Erledigung aller den Tarif betreffenden
Angelegenheiten.

Zur Schlichtung von Streitigkeiten in Bezug auf Auslegung des
Tarifs sind an allen Kreisorten sowie auf Antrag von je zwei
tariftreuen Prinzipalen oder Gehlfen auch an den greren Druckorten
$Schiedsgerichte$ zu errichten. Gegen die Beschlsse findet, wenn sie
nicht mit mindestens 2/3 Mehrheit gefat sind, die Berufung an das
Tarifamt statt.

An allen greren Druckorten sollen ferner $Arbeitsnachweise$ errichtet
werden, die nach Angabe des Tarifausschusses zu verwalten und dem
Tarifamte unterstellt sind.

Alle Verffentlichungen in Sachen des Tarifs erfolgen in den beiden
offiziellen Blttern der Tarifgemeinschaft: der Zeitschrift fr
Deutschlands Buchdrucker und dem Korrespondent fr Deutschlands
Buchdrucker und Schriftgieer, nach Beschlu des Ausschusses auch in
anderen Blttern.

Die Kosten der Ein- und Durchfhrung des Tarifs werden von den
tariftreuen Prinzipalen und Gehlfen zu gleichen Teilen getragen. Das
Tarifamt hat sie nach den Anweisungen des Tarifausschusses einzuziehen.

Zur Ausarbeitung eines Entwurfes dieser Organisation wurde eine aus
drei Prinzipalen und drei Gehlfen bestehende Kommission eingesetzt,
deren Arbeit in der vom 15. bis 19. Mai abgehaltenen Plenarversammlung
gebilligt wurde. Auch Schiedsgerichte und Arbeitsnachweise wurden
in Aussicht genommen. Der Tarif ist mit dem 1. Juli 1896 in Kraft
getreten. Der Tarifausschu sollte am 17. Juni zusammentreten, aber da
infolge der von der $Gasch$'schen Opposition eingeleiteten Agitation
gegen die Tarifgemeinschaft am 17. Juni der Kreis Sachsen unvertreten
war, so nahm man von endgltiger Konstituierung Abstand und beschrnkte
sich darauf, einen Prinzipal und einen Gehlfen als Vorsitzende des
Tarifausschusses zu whlen und zugleich mit der vorlufigen Wahrnehmung
der Geschfte des Tarifamtes zu beauftragen. Nachdem aber die vom
13. bis 18. Juli tagende auerordentliche Generalversammlung des
Gehlfenverbandes das Abkommen mit 45 gegen 22 Stimmen gebilligt
und zugleich der Prinzipalverein seinen Mitgliedern die Anerkennung
zur Pflicht gemacht hatte, konnte am 24. September 1896 die erste
ordentliche Sitzung des Tarifausschusses in Berlin erffnet werden.
Alle Kreise mit Ausnahme des zweiten (Rheinland-Westfalen) waren
vertreten; von dort war nur der Gehlfenvertreter anwesend, da die Wahl
eines Prinzipalmitgliedes noch nicht zu erreichen gewesen war. Nach den
Beschlssen vom 17. Juni hatten auch die beiderseitigen Organisationen
(Buchdruckerverein und Gehlfenverband) eingeladen werden sollen, man
hatte jedoch aus Zweckmigkeitsgrnden hiervon abgesehen, und dies
Verfahren wurde von dem Ausschusse gebilligt. Aus dem erstatteten
Berichte ist hervorzuheben, da bis dahin Anerkennungen des Tarifs
von rund 1000 Prinzipalen und 8400 Gehlfen eingegangen waren. Dem
frheren Beschlusse gem waren zur Bestreitung der Kosten 8000 Mk.
je zur Hlfte von beiden Seiten eingezogen. Der Prinzipalvorsitzende
$Bxenstein$ beklagte, da vielfach die Prinzipale gemeinsam der
Einfhrung des Tarifes Widerstand leisteten, insbesondere gelte dies
fr Rheinland-Westfalen; im allgemeinen sei die Durchfhrung in den
groen Druckorten gelungen, dagegen stehe es noch mangelhaft in der
Provinz. Doch knne man mit den bisherigen Erfolgen zufrieden sein.

Die Verhandlungen nahmen 4 Tage in Anspruch. Die meiste Zeit
erforderten die Antrge einzelner Orte wegen Bewilligung der im
Tarif vorgesehenen Ausnahmebehandlung, insbesondere Herabsetzung des
Lohnminimums, sowie Stellungnahme zu dem Vorgehen einzelner Firmen
und die Beschlufassung darber, ob man gegen sie Zwangsmaregeln
einzuleiten, insbesondere sie im Verzeichnisse der tariftreuen Firmen
zu streichen habe.

Aus der beschlossenen $Geschftsordnung fr die Schiedsgerichte$
ist folgendes hervorzuheben. Dieselben sind nur zustndig fr
Streitigkeiten zwischen Prinzipalen und Gehlfen ber die Auslegung
des Tarifes. Sie bestehen aus mindestens zwei und hchstens fnf
Prinzipalen und der gleichen Anzahl von Gehlfen. Wahlberechtigt
und whlbar sind nur tariftreue Prinzipale und solche Gehlfen,
die in tariftreuen Druckereien arbeiten. Die Wahl wird von den
betreffenden Kreisvertretern geleitet. Das Schiedsgericht tritt
monatlich zweimal zusammen. Die Leitung erfolgt durch die beiden zu
whlenden Vorsitzenden, einen Prinzipal und einen Gehlfen; ebenso
werden zwei Schriftfhrer ernannt. Die beiden Vorsitzenden sollen
versuchen, entstehende Streitigkeiten gemeinsam zu schlichten. Das
Schiedsgericht ist beschlufhig, wenn mindestens zwei bezw. die
Mehrheit der Mitglieder jeder Gruppe erschienen sind. An der Abstimmung
darf sich immer nur die gleiche Anzahl von Prinzipalen und Gehlfen
beteiligen, die berschssigen Mitglieder haben nur beratende Stimme.
Bei Stimmengleichheit gilt die Klage als abgewiesen. Die Kosten des
einzelnen Streitfalles werden von der unterliegenden Partei getragen.

Grere Schwierigkeiten ergab die Beratung der Satzungen fr die
$Arbeitsnachweise$. Noch  48 des Tarifes sind an allen greren
Druckorten nach Angabe des Tarifausschusses zu verwaltende und dem
Tarifamte unterstehende Arbeitsnachweise zu errichten, soweit nicht
schon an diesen Pltzen solche bestehen. Die zur Zeit bestehenden
Arbeitsnachweise haben die Verpflichtung einzugehen, da sie nur
tariftreue Gehilfen in tariftreuen Druckereien unterbringen und auf
Anweisung des Tarifamtes in erster Linie den durch ihr Eintreten
fr tarifmige Bezahlung konditionslos gewordenen Gehlfen Arbeit
nachweisen. Es giebt also neben den vom Tarifausschusse einzusetzenden
und vom Tarifamte zu beaufsichtigenden Arbeitsnachweisen auch noch
andere, die teils von den Prinzipalen, teils von den Gehlfen
eingerichtet sind. Fr diese ist allerdings durch die bezeichnete
Bestimmung die Verpflichtung geschaffen, die im Kampfe fr den Tarif
arbeitslos gewordenen Gehlfen vor allen anderen zu bercksichtigen,
aber soweit dies nicht zutrifft, ist es ihnen berlassen, nach
welchen Grundstzen sie verfahren wollen. Nun haben viele von den
Prinzipalen geschaffene Arbeitsnachweise die Bestimmung, da sie
in erster Linie solche Gehlfen unterbringen, die den von den
Prinzipalen geschaffenen Untersttzungskassen angehren, und hiergegen
unternahmen die Gehlfenmitglieder des Tarifausschusses einen Angriff,
indem sie forderten, da die fortbestehenden Arbeitsnachweise den
Bestimmungen der neuen Tarifnachweise sich zu unterwerfen htten,
widrigenfalls sie als tarifuntreu zu betrachten und aufzuheben seien.
Aber die Prinzipalmitglieder machten demgegenber geltend, da dies
eine Aenderung des Tarifs enthalten wrde, zu welcher der Ausschu
nicht befugt sei. Obgleich die Gehlfen sich darauf beriefen, da
der Arbeitsnachweis der Lebensnerv der neuen Organisation sei,
da die Prinzipalnachweise hufig sogar die Verbandsmitglieder
ausschlssen und deshalb die Koalitionsfreiheit antasteten, da
vielmehr zu Gunsten der gemeinsamen Nachweise alle frheren aufgehoben
werden mten, und obgleich die Gefahr eines aus der Frage sich
ergebenden Konfliktes betont wurde, erfolgte die Ablehnung des
Gehlfenantrages mit Stimmengleichheit. Schlielich gelang es, nachdem
die Prinzipalvertreter erklrt hatten, da sie fr die Beseitigung
der bei einem Arbeitsnachweise etwa bestehenden Sonderbestimmungen
sich bemhen wrden, einen Antrag Bxenstein mit 9 gegen 7 Stimmen
zur Annahme zu bringen, nach welchem das Tarifamt beauftragt wird,
sich umgehend mit den bestehenden Arbeitsnachweisen in Verbindung
zu setzen, um festzustellen, ob dieselben sich den Satzungen
unterordnen. Bei Ablehnung der Satzungen sind diese Arbeitsnachweise
als tarifwidrig den tariftreuen Prinzipalen und Gehlfen durch die
Publikationsorgane bekannt zu geben. An den betreffenden Orten sind
sofort Tarifarbeitsnachweise zu errichten. Der Antragsteller betonte,
da dieser Vorschlag im Sinne sich mit dem Gehlfenantrage decke und
nur eine etwas abgeschwchte Fassung whle, um den Prinzipalen die
Zustimmung zu ermglichen.

Aus den brigen Bestimmungen der Satzungen ist folgendes hervorzuheben:

Die errichteten Arbeitsnachweise unterstehen der gemeinsamen Kontrolle
der Kreisvertreter sowie des Tarifamts. Mit der Errichtung und der
Sorge fr ordnungsgeme Verwaltung werden die Kreisvertreter betraut.

Der Arbeitsnachweis hat nur tariftreuen Prinzipalen Arbeitskrfte und
tariftreuen Gehlfen Stellung nachzuweisen.

Bei tariflichen Differenzen mu auf gemeinsame Anweisung der
beiden Kreisvertreter bezw. des Tarifamts die Vermittelung fr
die betreffenden Offizinen eingestellt werden, und zwar bis zum
ordnungsmigen Austrag des Streitfalls.

Die Vermittelung von Arbeitsgelegenheit soll nicht von der
Zugehrigkeit zu irgend einer Organisation oder Kasse abhngig gemacht
werden.

Streitigkeiten, welche aus Ursache der Vermittelung bei den einzelnen
Arbeitsnachweisen zwischen Prinzipalen und Gehlfen ausbrechen,
unterliegen nach Anhrung der Kreisvertreter dem Entscheide des
Tarifamts.

Der Entscheid des Tarifamts ist endgltig.

Die Kosten der Arbeitsnachweise der Tariforganisation werden von beiden
Teilen getragen. Die Benutzung der Arbeitsnachweise ist unentgeltlich.

Prinzipale und Gehlfen, welche den vorstehenden Bestimmungen nicht
nachkommen, sind auf gemeinsame Anweisung der beiden Kreisvertreter von
der Benutzung des Arbeitsnachweises bis auf weiteres auszuschlieen.

Zur Durchfhrung des Tarifs sollen die Kreisvertreter eine lebhafte
Agitation entfalten, auch sollen die ffentliche Meinung in diesem
Sinne durch die Presse beeinflut und die Behrden ersucht werden,
Druckarbeiten nur an tariftreue Druckereien zu vergeben. Gegenber der
Anregung der Gehlfen, der Prinzipalverein msse diejenigen Mitglieder,
die den Tarif nicht anerkennen, einfach ausschlieen, wurde geltend
gemacht, da man zunchst auf friedlichem Wege suchen solle, zum Ziele
zu kommen. Doch erkannten die Prinzipalvertreter an, da man bei deren
Erfolglosigkeit entschieden auch scharfe Mittel anwenden msse.

Man war darber einig, da auch Setzerinnen nach dem Tarif zu bezahlen
seien.

Auch die Wahl des Sitzes fr das Tarifamt fhrte zu lngeren
Errterungen, indem die Prinzipale Leipzig vorschlugen, whrend die
Gehlfen hiergegen geltend machten, da unter den dortigen Prinzipalen
eine unfreundliche Stimmung gegen die Gehlfen bestehe, und deshalb
Berlin empfahlen. Schlielich einigte man sich dahin, fr die Zeit bis
1. Juli 1897 Berlin zu whlen.

Das $Tarifamt$ wurde in seiner konstituierenden Sitzung vom
19. Oktober 1896 begrndet und begann seine Thtigkeit mit der
Aufstellung einer Geschftsordnung und der Wahl eines Sekretrs. Die
Hauptaufgabe war dann die Agitation fr den Tarif, die insbesondere
in Rheinland-Westfalen dadurch erschwert war, da dort die Last
berwiegend auf den Schultern der Gehlfen ruhte. Immerhin war die
Thtigkeit nicht ohne Erfolg, denn whrend das erste am 22. September
1896 aufgestellte Verzeichnis fr den II. Tarifkreis nur 18 den Tarif
anerkennende Firmen mit etwa 150 Gehlfen aufwies, war diese Zahl
in dem vierten, mit dem 6. Mai 1897 abschlieenden Verzeichnisse
auf 97 Firmen in 53 Orten mit 599 Gehlfen gewachsen, ja nach einer
anderen im Februar/Mrz 1897 aufgenommenen Statistik ist der Tarif
sogar bei 122 Firmen mit 1176 Gehlfen eingefhrt. Doch sind nicht
von allen Firmen Angaben eingegangen. Nach mndlichen Mitteilungen
sind bei 1738 tariftreuen Firmen 21955 Gehlfen beschftigt. Wegen
Zuwiderhandelns gegen den Tarif muten 17 Firmen gestrichen werden,
auerdem schieden zwei auf eigenes Verlangen aus. Neben der Agitation
fr den Tarif beschftigte sich das Tarifamt damit, durch aufklrende
Artikel in den Zeitungen zu wirken; auch an ffentliche Behrden
wurden entsprechende Eingaben gerichtet. Tarifarbeitsnachweise wurden
in 20 Orten eingerichtet. Von den bestehenden erklrten 33, sich den
Tarifbeschlssen zu unterwerfen, so da am 15. Mai 1897 53 anerkannte
Nachweise bestanden, dagegen wurden 10 Prinzipalnachweise, die sich
nicht fgen wollten, im Einverstndnis mit dem Prinzipalverein fr
tarifuntreu erklrt und aus der Liste gestrichen. Die 53 Nachweise
bestanden in 37 Orten, es gab also an den meisten Orten mehrere. Es
hatten nmlich gegenber den Prinzipalnachweisen, die freilich, dem
Tarif gem, die Tarifopfer zunchst bercksichtigten, im brigen
aber den Mitgliedern der Prinzipalskassen einen Vorzug einrumten,
vielfach die Gehlfen eigene Nachweise eingerichtet. Teils infolge
dieses Umstandes, teils aus anderen Grnden erklrt das Tarifamt die
Wirksamkeit der Arbeitsnachweise noch fr durchaus ungengend und macht
sowohl den Prinzipalen als den Gehlfen Vorwrfe, da sie offenstehende
Stellen nicht anmeldeten, den ersteren auch, da sie Gehlfen ohne
Rcksicht auf den Nachweis einstellten.

In sieben Kreisen wurden neun Schiedsgerichte begrndet, doch wird
mehrfach ber deren Thtigkeit, insbesondere ber widersprechende
Entscheidungen geklagt.

Am 28. und 29. Mai 1897 fand in Berlin die $zweite Sitzung des
Tarifausschusses$ statt, bei der alle Kreise auer dem zweiten
vertreten waren. Nach Erstattung des Geschftsberichtes seitens des
Tarifamtes war man einig darber, da trotz mancher Mngel doch die
neue Organisation Erfreuliches geleistet habe; es wurde anerkannt,
da beide Teile eifrig fr die Erreichung des gemeinsamen Zieles
eingetreten seien, insbesondere wurde dem Prinzipalvorsitzenden seitens
der Gehlfen der Dank fr seine aufopfernde Thtigkeit ausgesprochen.

Von der sterreichischen Buchdruckerorganisation war die Herstellung
der Gegenseitigkeit hinsichtlich des Arbeitsnachweises angeregt.
Der Ausschu beschlo, das Tarifamt zu beauftragen, ein Kartell
dahin abzuschlieen, da die beiderseitigen Nachweise die Pflicht
bernehmen, bei anerkannten (d. h. von den Organisationen gebilligten)
Lohnstreitigkeiten in dem einen oder dem anderen Lande Arbeitskrfte
nicht zu vermitteln und tarifuntreue Gehilfen nicht in ihre Listen
einzutragen.

Bei der Verhandlung ber die Arbeitsnachweise wurde darber geklagt,
da vielfach deren Thtigkeit lahmgelegt werde, indem einerseits die
Gehlfen die zugewiesenen Stellen aus dem Grunde nicht annhmen, weil
der Verband die betreffende Druckerei gesperrt habe und einerseits die
Prinzipale Mitglieder des Gehlfenverbandes ablehnten; beides drfe
nicht vorkommen. Dagegen wurde anerkannt, da der Prinzipalverein
streng auf Beobachtung des  48 des Tarifs gehalten habe. Auf Anregung
der Gehlfen, die eine Zentralisierung der Arbeitsnachweise wnschten,
wurde das Tarifamt beauftragt, Einrichtungen zu treffen, nach welchen
es selbst als Zentrale zu wirken hat. Auerdem wurde beschlossen, da
die Nachweise verpflichtet sind, nchst den Tarifopfern nur solche
Gehlfen unterzubringen, die aus tariftreuen Druckereien kommen. Um
eine Einheitlichkeit der Schiedsgerichtsentscheidungen herbeizufhren,
soll das Tarifamt dieselben verffentlichen und zwar nur solche, die es
als richtig anerkennt.

Eine erregte Errterung knpfte sich an den Antrag der Gehlfen, die
Frage der $Setzmaschine$ dadurch zu regeln, da 1. an derselben nur
gelernte Buchdrucker beschftigt werden, 2. die Bezahlung nur in
gewissem Gelde (d. h. gegen Zeitlohn), und zwar mit einem Aufschlage
von 25% erfolgen drfe und 3. die Arbeitszeit auf acht Stunden zu
beschrnken sei. Die Prinzipalmitglieder bestritten die Zulssigkeit
des Antrages als auf eine Aenderung des Tarifes hinauslaufend und
machten auerdem geltend, da die Frage noch nicht dringend sei, da die
Einfhrung der Maschine keine Fortschritte mache. Da die Gehlfen auf
dem Antrage beharrten, so wurde er schlielich mit Stimmengleichheit
abgelehnt.

Dagegen einigte man sich dahin, Berlin von neuem bis auf weiteres als
Vorort zu bestimmen.

Die von beiden Teilen aufzubringenden Kosten wurden fr das nchste
Jahr auf 4000 Mk. festgestellt.

Die $dritte Sitzung des Tarifausschusses$ ist am 21. und 22. Mai
1898 in Berlin abgehalten; auch dieses Mal war der II. Kreis nicht
vertreten. Der vom Tarifamte erstattete Bericht beklagt freilich,
da es an widerstrebenden Elementen gegen die Bemhungen des
Amtes nicht gefehlt habe, da dasselbe hier und da einer gewissen
Voreingenommenheit begegnet sei, die in der Anerkennung und Einhaltung
des Tarifes eine Zwangsmaregel, in den Organen der Tarifgemeinschaft
lstige Behrden erblicke, aber es wird doch erklrt, da diese Flle
gottlob! vereinzelt geblieben seien, und es herrscht in dem Berichte
eine gehobene, hoffnungsfreudige Auffassung. Es wird erwhnt, da die
seitens der Kreisvertreter eingeleitete Agitation zur Ausbreitung des
Tarifes durch einen Aufruf des Tarifausschusses an alle Prinzipale
und Gehlfen sowie eine Aufforderung des Prinzipalvereinsvorstandes
an dessen Mitglieder wegen Schaffung tarifmiger Verhltnisse
untersttzt sei; es wird deshalb dem Deutschen Buchdruckerverein und
seinen Organen ausdrcklich Dank und Anerkennung ausgesprochen, mit
dem Bemerken, da dessen kollegialem Zuspruche in erster Linie die
Anerkennung des Tarifs seitens vieler Geschfte zu verdanken sei. Die
allmhliche Verbreitung des Tarifs ergiebt sich aus folgender Tabelle.

            I. am 22. September 1896:  II. am 6. Mai 1897:
  Kreis    I 44 Orte mit  87 Firmen   68 Orte mit  276 Firmen
    "     II 18  "    "   18   "      53  "    "    97   "
    "    III 15  "    "   62   "      19  "    "   100   "
    "     IV 49  "    "  109   "      57  "    "   139   "
    "      V 29  "    "  100   "      73  "    "   206   "
    "     VI 28  "    "   58   "      47  "    "   102   "
    "    VII 36  "    "  198   "      67  "    "   299   "
    "   VIII 26  "    "  218   "      41  "    "   323   "
    "     IX 20  "    "   45   "      44  "    "    89   "
        ------------------------------------------------------
            265 Orte mit 895 Firmen  469 Orte mit 1631 Firmen

                         III. am 6. Mai 1898:
                  Kreis    I 100 Orte mit  363 Firmen
                    "     II  64  "    "   122   "
                    "    III  24  "    "   112   "
                    "     IV  74  "    "   195   "
                    "      V 117  "    "   270   "
                    "     VI  56  "    "   124   "
                    "    VII 113  "    "   384   "
                    "   VIII  48  "    "   354   "
                    "     IX  51  "    "   106   "
                  -----------------------------------
                             647 Orte mit 2030 Firmen

Bei den 1631 Firmen am 6. Mai 1897 waren 18340, bei den 2030 Firmen am
6. Mai 1898 waren 22468 Gehlfen beschftigt.

Eine andere Tabelle wird in Nr. 117 des Korrespondent vom 13. Oktober
1898 verffentlicht. Danach wurde der Tarif anerkannt

                          1886 von 1083 Firmen in 327 Orten
                          1890  "  1017    "   "  247   "
              November    1896  "   895    "   "  265   "
              Mai         1897  "  1631    "   "  469   "
              Januar      1898  "  1901    "   "  588   "
              Mai         1898  "  2030    "   "  647   "
              September   1898  "  2100    "   "  665   "

Bei den 665 Firmen wurden nach den vorliegenden Angaben 23000 Gehlfen
beschftigt, doch ist mit Rcksicht auf die Unvollstndigkeit der
Angaben die Zahl auf 30000 zu schtzen.

Auch die Durchfhrung des Tarifes ist strenger geworden. Allerdings
sind auch in diesem Jahre 25 Firmen auf eingelaufene Beschwerde als
tarifuntreu gestrichen; bei zweien erfolgte die Lschung auf eigenen
Antrag.

Zu den frher begrndeten neun Schiedsgerichten sind vier neue
hinzugekommen.

Hinsichtlich der Wirksamkeit der Arbeitsnachweise erklrt das Tarifamt
sich fr befriedigt, macht aber den Gehlfen den Vorwurf, da sie
vielfach in der Befolgung der an sie ergangenen Weisungen nicht
pnktlich gewesen seien. Arbeitsnachweise bestehen 55 in 39 Orten.

Das Tarifamt hat bei seinen Bemhungen, die Behrden fr die verfolgten
Bestrebungen zu gewinnen, vielfach Erfolg gehabt; um die Eltern
auf die Bestimmungen ber das Lehrlingswesen aufmerksam zu machen,
ist mehrfach die Tagespresse benutzt. Das Amt hat hinsichtlich der
vorhandenen Druckereien und des in ihnen beschftigten Personals
statistische Erhebungen angestellt, ebenso auch hinsichtlich
der Setzmaschine. Die Verhandlungen mit der sterreichischen
Buchdruckerorganisation sind nicht weiter gefrdert, da von der
letzteren die an sie ergangenen Schreiben nicht beantwortet sind.

Auch die Berichte der Kreisvertreter lauteten im ganzen befriedigend,
mit Ausnahme allerdings des zweiten Kreises, wo es bisher nicht
mglich gewesen ist, die Wahl eines Prinzipalvertreters zu vollziehen.
In 33 Orten haben die Gehlfen die Anerkennung des Tarifs durch
Arbeitseinstellung erzwingen mssen.

Die Verhandlungen betrafen groenteils Auslegungen des Tarifes; man
beschlo, diese Fragen nur soweit zu errtern, wie sie bereits durch
das Tarifamt entschieden seien.

Ein Antrag, auch Elsa-Lothringen in das Tarifgebiet einzubeziehen,
wurde fallen gelassen, da die dortigen organisierten Gehlfen sich
dagegen erklrt htten. Dabei wurde mitgeteilt, da auch seitens
amerikanischer Buchdrucker Auskunft bei dem Tarifamte eingezogen
sei, und da Aussicht bestehe, die deutsche Organisation auch in
Amerika einzufhren. Die Frage der Setzmaschine wurde von neuem
verhandelt, wobei die Gehlfen ihre frheren Antrge wiederholten.
Der Prinzipalvorsitzende erklrte, da die Prinzipale in dieser
Angelegenheit gemeinsam mit den Gehlfen handeln wrden, zumal mit
Ausbreitung der Maschine auch eine Anzahl Prinzipale in ihrer Existenz
auf das hchste gefhrdet seien, doch msse eine Beschlufassung des
Ausschusses aus dem Grunde abgelehnt werden, weil die Antrge der
Gehlfen eine Aenderung des Tarifs darstellen wrden. Seitens der
Gehlfen wurde dies bestritten. Nach langen Verhandlungen, die mehrfach
unterbrochen wurden, einigte man sich auf den von den Prinzipalen
gemachten Vorschlag, der Ausschu mge freilich von einem zwingenden
Beschlusse absehen, aber immerhin fr die Zeilengiemaschine, die
allein eine Zukunft zu haben scheine, gewisse Normen empfehlen. Es
sind dies die folgenden: 1. Es sind an der Maschine nur gelernte
Buchdrucker zu beschftigen, 2. das ortsbliche Minimum ist mit einem
Zuschlage von 25% zu bezahlen; 3. die etwaige Lehrzeit (d. h. die
Zeit, in welcher der Gehlfe sich an der Maschine einarbeitet und eine
geringere Vergtung zulssig ist) darf die Dauer von drei Monaten nicht
bersteigen.

Groe Schwierigkeiten bereitete die Wahl des $Sitzes fr das Tarifamt$,
womit die Wahl des Prinzipalvorsitzenden zusammenhing. Der bisherige
Vorsitzende $Bxenstein$ gab die Erklrung ab, da er eine Wiederwahl
ablehne, da er sowohl seitens der Prinzipale, wie seitens der Gehlfen
nicht das erforderliche Entgegenkommen gefunden habe, zumal es nicht
ausgeschlossen sei, da seitens des Ausschusses Maregeln gegen den
Prinzipalverein ergriffen werden mten, beharrte auch auf seinem
Entschlusse, obgleich derselbe allseitig als eine erhebliche Schdigung
der Tarifsache bedauert wurde. Der Antrag der Prinzipale, Leipzig zu
whlen, wurde von den Gehlfen mit der Begrndung abgelehnt, da sie zu
den dortigen Prinzipalen kein Vertrauen haben knnten. Umgekehrt wurde
der Gehlfenantrag, den Sitz in Berlin zu belassen, von den Prinzipalen
abgelehnt. Schlielich wurde mit Stimmenmehrheit Mnchen gewhlt
in der Hoffnung, da der von beiden Seiten mit Vertrauen begrte
Verlagsbuchhndler $Oldenbourg$ das Amt als Prinzipalvorsitzender
bernehmen werde.

Die Organe der Tarifgemeinschaft haben auch seit dieser Zeit es
als ihre oberste Aufgabe angesehen, die Durchfhrung des Tarifes
unnachsichtlich zu erzwingen, und zwar gegenber den Gehlfen nicht
weniger als gegenber den Prinzipalen. Dabei soll auch nicht eine blo
thatschliche Beobachtung des Tarifes gengen, sondern es wird eine
ausdrckliche Anerkennung gefordert. Das Hauptmittel zur Erreichung
dieses Zieles bildet der Arbeitsnachweis. Die wichtigsten hierauf
bezglichen Beschlsse sind folgende:

1. Tariftreu ist nur diejenige Buchdruckerei, welche den Tarif beim
Tarifamte $schriftlich$ anerkannt hat.

2. Nach  48 des Tarifs ist jeder Gehlfe als tariftreu zu betrachten,
der aus einer tariftreuen Buchdruckerei kommt oder in eine solche geht.

3. Das Tarifamt wird angewiesen, strenge Anweisungen an die
Arbeitsnachweise ergehen zu lassen, da sie nur solche Gehlfen in die
Listen aufnehmen, welche $nachweislich$ aus Druckereien kommen, die vom
Tarifamte als tariftreu verffentlicht sind.

4. Solche Gehlfen, welche bei Konflikten wegen Ein- und Durchfhrung
des Tarifes in den betreffenden Druckereien, solange der Konflikt vom
Tarifamte nicht als beendigt erklrt ist, in Arbeit treten, drfen auf
die Dauer von mindestens einem Jahre in die Listen der Arbeitsnachweise
behufs Arbeitsvermittelung nicht aufgenommen werden.

Man entzieht also nicht nur den tarifuntreuen Prinzipalen die Gehlfen,
sondern auch den tarifuntreuen Gehlfen die Arbeit. Man bringt
also die viel angefochtenen schwarzen Listen gegen die Gehlfen in
Anwendung, aber nicht, wie sonst, um Arbeiterforderungen abzuweisen,
sondern um ihnen Geltung zu verschaffen; die _blake legs_, d. h. in
diesem Sinne die Arbeiter, die sich weigern, an dem Kampfe fr die
Arbeiterforderungen teilzunehmen, werden seitens der Prinzipale selbst
von der Beschftigung ausgeschlossen. Ebenso wird der Boykott gegen
Prinzipale zur Erzwingung von Arbeiterforderungen von ihren eigenen
Kollegen in Anwendung gebracht. Es ist also die bliche Gegnerstellung:
hie Arbeiter, hie Unternehmer, vllig beseitigt und an ihre Stelle die
andere getreten: auf der einen Seite Unternehmer und Arbeiter, die das
gemeinsame Interesse im Auge haben und insbesondere bestrebt sind, die
Arbeitsbedingungen in einer dem sozialen Fortschritt entsprechenden
Weise zu verbessern, -- auf der anderen Seite diejenigen Unternehmer,
die dieses groe Ziel gegen kleinliche Sonderinteressen zurckstellen
und diejenigen Arbeiter, die so wenig Verstndnis besitzen, da sie
ihnen hierbei ihre Untersttzung leihen. Natrlich mu die gesteigerte
Arbeitsvergtung auch auf die Erhhung der Preise zurckwirken, die der
Unternehmer den Konsumenten gegenber fordern mu; aber das ist gerade
die Absicht: es soll die gerechtere Anteilnahme der Arbeiterklasse an
den technischen Errungenschaften nicht auf Kosten des Unternehmers
durchgefhrt, sondern auf die Gesamtheit abgewlzt werden.

Diese grundstzlich vernderte Frontstellung ist aber auch nicht
etwa nur das Ergebnis theoretischer Betrachtung, sondern kommt in
einschneidendster Weise praktisch zum Ausdrucke. Die Tarifgemeinschaft
ist auch uerlich durchaus verschieden und unabhngig von den
Organisationen der Prinzipale und der Gehlfen, die neben ihr
fortbestehen und die Aufgabe haben, die Sonderinteressen beider
Teile zu vertreten. Mitglieder der Tarifgemeinschaft sind diejenigen
Prinzipale und Gehlfen, die sich dem Tarif unterwerfen, ohne Rcksicht
auf ihre Zugehrigkeit zu den genannten Sondervereinigungen. Die
Tarifgemeinschaft hat deshalb durchaus ihre selbstndige Organisation.
Tarifausschu, Tarifamt, Kreisvertreter gehen hervor aus Wahlen der
tariftreuen Prinzipale und Gehlfen und brauchen durchaus nicht den
Einzelverbnden anzugehren. Ja mehr, als das: die Tarifgemeinschaft
ist bereits mehrfach in Gegensatz zu diesen Einzelverbnden getreten,
und zwar sowohl zu dem Prinzipalverein als zu den Gehlfenvereinen,
Verband und Gutenbergbund, wovon die Protokolle des Tarifausschusses
mehrfach Belge bieten.

In allerneuester Zeit ist dieses Verhltnis in das schrfste Licht
gerckt durch einer Verffentlichung[295] des Tarifausschusses, die
mit Recht das allgemeinste Aufsehen erregt hat, enthlt sie doch
nicht mehr und nicht weniger, als eine Aufforderung an die Gehlfen,
die Durchfhrung des Tarifes durch Arbeitseinstellung zu erzwingen,
und es ist deshalb mehrfach darauf hingewiesen, da sich hier die
Prinzipale einer Aufforderung zum Streik schuldig gemacht haben, die
nach der Oeynhauser Kaiserrede mit Zuchthaus bestraft werden soll.
Die Verffentlichung besteht in gesonderten Erklrungen einerseits
der Prinzipalvertreter und andererseits der Gehlfenvertreter im
Tarifausschusse. Die erstere Erklrung lautet:

           $An alle der Tarifgemeinschaft noch fernstehenden
                  Buchdruckereibesitzer Deutschlands!$

  [295] Abgedruckt in der Zeitschrift fr Deutschlands Buchdrucker am
        6., 8. und 12. Oktober 1898 und in dem Korrespondent fr
        Deutschlands Buchdrucker und Schriftgieer von denselben Tagen.

Seit dem zweijhrigen Bestehen des deutschen Buchdruckertarifs haben
die unterzeichneten Prinzipalsvertreter im Tarifamt und -ausschu
keine Mhe gescheut, diejenigen Firmeninhaber, die einer Einfhrung
und Anerkennung des Tarifs bisher aus dem Wege gingen, in kollegialer
Weise darauf aufmerksam zu machen, da es ihre Pflicht sei, den fr
alle Buchdruckereien Deutschlands gltigen Lohntarif einzufhren.
Alle Einwendungen, die unseren Vorstellungen gegenber erhoben
wurden, mssen wir als unzutreffend bezeichnen, denn der Tarif ist
bei einigermaen gutem Willen in jeder Druckerei zur Durchfhrung zu
bringen, zumal derselbe in den  31 und 33 den Verhltnissen der
Prinzipale in kleinen Stdten vollauf Rechnung trgt.

Der Tarifausschu der deutschen Buchdrucker hat auch fr diesen
Herbst eine Agitation zur weiteren Tarifeinfhrung beschlossen; dort,
wo unsere kollegialen Bemhungen auf Anerkennung des Tarifs keinen
Boden fanden, werden die Gehlfen in den nchsten Wochen bestrebt
sein, event. mit ordnungsgemer Lsung des Arbeitsverhltnisses
die Tarifeinfhrung zu erreichen. Unsere Arbeitsnachweise werden
in solchen Fllen den betreffenden Druckereien Arbeitskrfte nicht
berweisen, wohl aber diejenigen Gehlfen, welche eine Druckerei wegen
Tarifeinfhrung verlassen, gem  48 des Tarifs in erster Reihe
anderweit unterbringen.

Wir rechnen hierbei auf die Untersttzung aller tariftreuen Firmen,
in deren Interesse es liegen mu, da auch die Konkurrenz auf dem
Arbeitsmarkt sich nach den fr das ganze Deutsche Reich gltigen Lohn-
und Arbeitsbedingungen richtet.

Alle diejenigen Prinzipale, welche Strungen in ihrem eigenen Betriebe
verhten und damit den Frieden im Gewerbe frdern helfen wollen,
ersuchen wir dringend, den Tarif einzufhren und anzuerkennen, und
hiervon dem zustndigen Kreisvertreter oder dem Tarifamt der deutschen
Buchdrucker in Mnchen, Schmellerstr. 22, baldigst Mitteilung zu machen.

                       Mit kollegialer Begrung
        $Die Prinzipalsmitglieder im Tarifamt und Tarifausschu
                  der deutschen Buchdrucker.$ (Namen.)

Die Erklrung der Gehlfenvertreter bedauert, da ein Teil der Gehlfen
noch nicht den Mut gefunden habe, von ihren Prinzipalen Entlohnung und
Arbeitszeit nach den Bestimmungen des Tarifes zu fordern, sie bezieht
sich auf die eben mitgeteilten Beschlsse des Tarifausschusses und
fhrt dann fort:

Wenn wir obige Beschlsse den nichttariftreuen Gehlfen an allen Orten
zu eingehender Beachtung empfehlen, so knpfen wir daran die feste
Versicherung, da wir und mit uns die tariftreue Gehlfenschaft auf das
allereifrigste bemht sein wird, die Folgen jener beiden Beschlsse
unsere Gegner im eigenen Lager ohne Nachsicht fhlen zu lassen. Die
tariftreue Gehlfenschaft hat es satt, sich fr Kollegen zu engagieren,
die seit Jahren den jeweilig geltenden Tarif zwar besitzen, aber nicht
erringen helfen will.

Wir fordern deshalb noch einmal die rckstndigen Kollegen an allen
Orten Deutschlands auf, am Sonnabend den 22. Oktober bei ihren
Prinzipalen auf Einfhrung des Tarifs vorstellig zu werden und bestrebt
zu sein, das Ziel mit allen gesetzmigen Mitteln zu erreichen. Die
Kreisvertreter und das Tarifamt in Mnchen, Schmellerstrae 22, sind
von jedem Vorgehen $vorher$ zu benachrichtigen, damit es ihnen mglich
ist, berall vermittelnd einzugreifen. Diejenigen Gehlfen aber, die
ihre Arbeitssttten zwecks Tarifeinfhrung verlassen mssen, wollen
ihre genauen Adressen unter Angabe ihrer Beschftigung (ob als Setzer,
Maschinenmeister &c.) den Kreisvertretern zugehen lassen, damit diese
die Unterbringung der Gemaregelten durch die Arbeitsnachweise bewirken
knnen. Die fr den Tarif arbeitslos Gewordenen werden an erster Stelle
untergebracht.

                         Mit kollegialem Gru!
             $Die Gehlfenmitglieder des Tarifamtes und des
         Tarifausschusses der deutschen Buchdrucker.$ (Namen).

Der Erfolg dieser Maregel ist ein sehr befriedigender gewesen, indem
die Zahl der tariftreuen Druckereien, die im September 1898 2100 mit
22600 Gehlfen an 670 Orten betrug, in wenigen Wochen um 486 Firmen
an 349 Orten gewachsen ist. Selbst in Rheinland-Westfalen ist ein
erheblicher Erfolg zu verzeichnen, indem die Zahl der tariftreuen
Firmen sich auf fast 200 vermehrt hat. Dem Gehlfenverbande sind durch
die Bewegung etwa 3000 neue Mitglieder zugefhrt.


              2. Der Schweizerische Stickereiverband[296].

In ganz hnlicher Weise, wie in der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker,
finden wir auch in dem Schweizerischen Stickereiverbande einen Versuch,
die gemeinsamen Interessen von Unternehmern und Arbeitern in einer
Organisation zum Ausdruck zu bringen. Ja, der Verband hat noch ein
besonderes Interesse, weil die Verhltnisse in der Stickereiindustrie
von denen aller brigen Gewerbe wesentlich verschieden sind;
insbesondere berwiegt hier die Hausindustrie ber den Fabrikbetrieb,
und da auerdem auch die Stellung der Fabrikanten durch das Eingreifen
des Kaufmanns wesentlich verschoben wird, so haben wir hier eine ganz
neue Gruppenbildung in der Arbeitsteilung und der wirtschaftlichen
Interessenvertretung.

  [296] Bei der folgenden Darstellung ist in erster Linie die Arbeit
        von $Alfred Swaine$, Die Arbeits- und Wirtschaftsverhltnisse
        der Einzelsticker in der Nordostschweiz und Vorarlberg,
        Straburg, Trbner 1895, benutzt, in der die frhere
        Litteratur angegeben ist. Vgl. auerdem Handwrterbuch der
        Staatsw., Artikel: Arbeiterschutzgesetzgebung, Gewerbe und
        Hausindustrie, sowie $Schmoller$, Jahrb. XVIII, S. 1251 ff.

Schon seit den 20er Jahren dieses Jahrhunderts hatte sich die Stickerei
in einigen Teilen der Schweiz zu einer so hohen Blte entwickelt, da
sie weitaus die herrschende Stellung auf dem Weltmarkte einnahm. Damals
handelte es sich um Handstickerei, aber als Ende der 50er Jahre die
schon 1828 erfundene Strickmaschine soweit vervollkommnet wurde, da
sie die Handstickerei fast vllig verdrngte, entwickelte sich auch die
neue Industrie wesentlich in dem alten Gebiete, nmlich den Kantonen
St. Gallen, Appenzell, Thurgau, dem nordstlichen Teile von Zrich und
in Vorarlberg[297].

  [297] Die Gesamtzahl der Maschinen betrug in den drei Kantonen
        St. Gallen, Appenzell und Thurgau 1865: 770; 1872: 6384; 1876:
        9942; 1880: 14770; 1884 ber 20000; 1890: 21660. Man zhlt
        in ganz Europa 29000 Maschinen, von denen 4500 auf Sachsen
        entfallen, whrend 3000 sich auf Bhmen, Frankreich, Italien und
        Ruland verteilen. Vgl. Die Industrie Nr. 1 vom 7. Mai 1887.

Aber die Maschine, die bisher berwiegend in Gebrauch ist, wird mit der
Hand betrieben; Motorenbetrieb ist freilich schon einzufhren versucht,
aber bisher nur in unbedeutendem Umfange gelungen. Daraus ergiebt sich,
da ein Hauptgrund, der in anderen Gewerbezweigen das Uebergewicht
des Fabrikbetriebes ber die Hausindustrie bewirkt hat, nmlich die
technische Ueberlegenheit des ersteren, hier wegfllt. Ein weiterer
Umstand, der der Hausindustrie zu statten kam, ist der, da die
schweizerische Fabrikgesetzgebung, insbesondere der Maximalarbeitstag
von 11 Stunden und die Beschrnkung der Kinderarbeit auf sie keine
Anwendung findet. Endlich ist gerade unter den Schweizern ein
Unabhngigkeitsdrang, der sich der strafferen Ordnung in der Fabrik
widersetzt, besonders stark entwickelt. Das Ergebnis aller dieser
Faktoren ist, da, abweichend von fast allen anderen Betriebszweigen,
in der Stickerei die Hausindustrie nicht allein ihren Platz neben der
Fabrik vllig behauptet, sondern diese sogar zurckgedrngt hat[298].

  [298] 1872 zhlte man nur 7 % Einzelsticker, d. h. Hausindustrielle,
        die mit 1-2 Maschinen arbeiten; 1876: 10%, 1880: 39,5%.
        1890 fanden von 19923 Maschinen in der Schweiz (also auer
        Vorarlberg) 12033 im Hausbetriebe und nur 1890 in Fabriken
        Verwendung.

Uebrigens nimmt auch der Fabrikant in der Stickerei eine wesentlich
andere Stellung ein, als in anderen Betrieben, was mit der bereits
erwhnten eigenartigen Arbeitsteilung dieses Gewerbes zusammenhngt.
Ist es nmlich im allgemeinen gerade seine Aufgabe, die Bewegung des
Marktes, das Verhltnis von Angebot und Nachfrage, den Wechsel der
Mode u. s. w. zu verfolgen und in Rechnung zu ziehen, so fllt in
der Stickerei diese Rolle dem Kaufmann zu. Wie begreiflich, geht die
erzeugte Ware ganz berwiegend in das Ausland, und zwar steht hier
Amerika in erster Linie. Es giebt nun insbesondere in St. Gallen eine
Anzahl Firmen, die sich ganz diesem Geschfte widmen, und da bis vor
einigen Jahren auer der Schweiz fr die Herstellung von Stickereien
fast nur noch Sachsen, und dies durchaus erst in zweiter Linie, in
Betracht kam, so genossen diese Exportfirmen eine Art Monopolstellung,
die bei Wrdigung der hier darzustellenden Verhltnisse wohl beachtet
werden mu.

Weitaus die meisten Fabrikanten stehen in festen Beziehungen zu einer
solchen Firma, von der sie ihre Auftrge nach Art und Umfang genau
vorgeschrieben erhalten, ja vielfach beziehen sie von dort sogar das
Rohmaterial. Nur ein Bruchteil betreibt das Platzgeschft, d. h.
arbeitet selbstndig fr den Markt[299]. Der Kaufmann ist natrlich
auch der Auftraggeber des Einzelstickers, der nicht daran denken
kann, auf eigene Rechnung oder auf Lager zu arbeiten. Hieraus ergiebt
sich, da Einzelsticker und Fabrikanten in einem Konkurrenzverhltnisse
stehen, indem sie einen gemeinsamen Auftraggeber besitzen, der dem
einen oder dem andern Teile seine Bestellungen zuwenden kann.

  [299] Man bezeichnet die Abhngigkeit von einem Kaufmanne, ohne
        Unterschied, ob die Gegenpartei ein Fabrikant oder ein
        Einzelsticker ist, als Lohnstickerei. Wie sehr diese
        berwiegt, beweist, da der Prozentsatz der in der Lohnstickerei
        verwandten Maschinen zu der Gesamtzahl 1872: 56, 1876: 60, 1880:
        70 und 1890 sogar 91,5 betrug. Innerhalb der Fabriken allein
        betrug das Verhltnis 1872: 53,5%, 1890: 77,55%. Zhlt man die
        Fabrikanten, die zwar regelmig auf eigene Muster sticken,
        zuweilen aber auch auf Stich arbeiten, den Lohnstickern hinzu,
        so steigert sich die Ziffer sogar auf 94,5%.

Eine besondere Stellung nimmt der Fergger ein. Er ist ein Vermittler
zwischen Kaufmann und Einzelsticker. Freilich kommen die letzteren
an den Markttagen, Mittwoch und Sonnabend, zum Teil nach St. Gallen,
wo eine besondere Stickereibrse besteht, und verhandeln unmittelbar
mit den Kaufleuten, aber die Mehrzahl ist doch hierzu nicht imstande
und ist auf den Verkehr mit dem Fergger angewiesen, der sie in
ihren Gebirgsdrfern aufsucht und hufig neben der Ferggerei noch
Landwirtschaft, Gastwirtschaft oder ein sonstiges Gewerbe betreibt. Der
Fergger ist aber nicht bloer Agent, der die Geschfte im Namen des
Kaufmanns abschlsse, sondern eine selbstndige Zwischeninstanz, der
die Bestellung auf eigene Rechnung bernimmt und seinerseits mit den
Stickern abschliet. Auch in dem Verkehr des Fabrikanten mit seinen
Arbeitern bedient man sich hufig des Ferggers, doch ist er hier bloer
Vermittler.

Es ist begreiflich, da sich unter diesen Umstnden ganz eigenartige
Interessenverhltnisse ergeben muten, insbesondere hat der Fabrikant
mit dem Einzelsticker und dem Fergger das gemeinsame Interesse an
gnstigen Preisen gegenber dem Kaufmann. Im allgemeinen kann man
freilich nicht behaupten, da eine Ausbeutung stattfand, insbesondere
geschah dies nicht seitens der alten Firmen, whrend allerdings in
neuerer Zeit sich auch jngere, meist fremde Elemente ansiedelten,
die ihr Ziel darin sehen, durch Herunterdrckung der Preise die
lteren zu berflgeln und auf Kosten der Gesamtentwickelung der
Industrie in kurzer Zeit viel Geld zu verdienen. Der wundeste Punkt
in dem System waren die Fergger; nicht nur boten sie fters Anla
zu Klagen ber Ausbeutung, sondern sie besaen auch meist so wenig
technische Kenntnisse, da sie ihre Abschlsse nicht nach verstndigen
Ueberlegungen machten, sondern ihre Aufgabe gerade darin sehen
muten, bei den von den Kaufleuten bedingungslos bernommenen Preisen
durch Herabdrckung der Lhne zu verdienen. Ein weiterer Uebelstand
lag in den Abzgen und Retourwaren. Nicht die Ablieferung der
Arbeit an den Fergger oder auch an den Fabrikanten entschied ber die
Berechtigung zum Bezuge des Lohnes, sondern erst der Kaufmann stellte
endgltig die Gte der Waren fest, und wenn er die Annahme verweigerte
oder Abzge machte, erhielten die Sticker die Nachricht, da die ihnen
schon vor Monaten gezahlten Preise ermigt und der Abzug bei der
nchsten Abrechnung in Absatz gebracht werden msse.

Immerhin htten diese Uebelstnde kaum eine ausreichende Triebkraft
besessen, um ein Unternehmen, wie den Stickereiverband, ins Leben zu
rufen, wenn nicht hinzugekommen wre, da die verhltnismig gnstigen
Bedingungen des Gewerbes zu einer Vermehrung der Maschinen und einer
Ueberproduktion gefhrt hatten, deren Einflu sich bald in sinkenden
Preisen ausdrckte.

Schon 1872 hatte man eine Produktivgenossenschaft fr mechanische
Stickerei gegrndet, um den auf 40 % des Preises geschtzten
Unternehmergewinn der Fabrikanten zu vermeiden, indem man unmittelbar
mit den Kaufleuten arbeiten wollte, oder das Unternehmen hatte
niemals Bedeutung erlangt. Ganz andere Ziele verfolgte der leider
jetzt zu Grunde gegangene groe Zentralverband der Stickereiindustrie
der Ostschweiz und des Vorarlberges, der beabsichtigte, alle oben
genannten Gruppen, die auch in ihm bestehen blieben, zusammenzufassen,
um durch gemeinsames Vorgehen die Hebung der ganzen Industrie
herbeizufhren und den Interessen aller zu dienen. Allerdings machten
sich anfangs Bestrebungen geltend, die Kaufleute aus dem Verbande
auszuschlieen, aber schon in der ersten im Dezember 1884 in Werdenberg
abgehaltenen Vertrauensmnnerversammlung berzeugte man sich, da ohne
sie das Unternehmen nicht lebensfhig war. Die am 22. Februar 1885
tagende Delegiertenversammlung, auf der 250 Vertreter aus allen Teilen
des Stickereigebietes anwesend waren, beschlo deshalb endgltig, auch
sie zur Beteiligung aufzufordern. Die Kaufmannschaft ihrerseits war
allerdings ebenfalls anfangs geteilter Meinung ber die Zweckmigkeit
ihrer Beteiligung, schlielich aber siegte die insbesondere von
den alten Firmen vertretene Ansicht, da man den Vorschlag nicht
zurckweisen drfe. So konnte schon im Mai der Statutenentwurf
genehmigt und am 14. Juli der Verband mit 110 Sektionen mit 5066
Mitgliedern und 12299 Maschinen endgltig begrndet werden. Schon Ende
des Jahres stieg die Mitgliederzahl auf 10321 mit 20554 Maschinen. Nur
489 = 2,38% der Sthle blieb auerhalb; ja Ende 1889 sank diese Ziffer
sogar auf 0,68%.

Noch  2 der Zentralstatuten bezweckt der Verband einerseits der
Ueberproduktion in der Stickereiindustrie vorzubeugen, andrerseits
bessere Lohnverhltnisse zu erzielen und im allgemeinen durch alle
zweckdienlichen Manahmen an der Hebung der Stickereiindustrie und der
Erhaltung derselben auf gesunder Basis mitzuarbeiten. Mitglied kann
jeder Maschinenbesitzer oder Maschinenpchter und jeder Arbeitgeber
der Stickereiindustrie werden. Es waren deshalb zugelassen: die
Kaufleute, die Fabrikanten, die Fergger und die Einzelsticker;
ausgeschlossen dagegen waren die Fabriksticker. Da man sie fern
hielt, war wohl auf den Einflu der Kaufmannschaft und insbesondere
der Fabrikanten zurckzufhren, die wohl wuten, da die eigentliche
Interessengemeinschaft in erster Linie zwischen Einzelstickern und
Fabrikstickern bestand, und deshalb frchteten, da bei Aufnahme der
letzteren die Machtverteilung im Verbande ihnen ungnstig sein wrde.
Erleichtert wurde ihnen dies Bestreben durch einen von alters her
bestehenden Gegensatz zwischen den beiden Gruppen.

Der Sitz des Verbandes war in St Gallen. Seine oberste Leitung
lag in der Delegiertenversammlung, die mindestens einmal jhrlich
zusammentreten sollte. Diese whlte das Zentralkomitee, das, auer
einem Prsidenten, der eine nicht unmittelbar an der Stickereiindustrie
beteiligte Person sein mute, aus 20 Mitgliedern bestand. Die
Verteilung derselben war insofern auffallend, als 5 von den Kaufleuten
gesondert, die brigen 15 aber nach Landesteilen von der Versammlung
frei gewhlt wurden. Der Grund hierfr lag in der Befrchtung der
Kaufmannschaft, da ohne eine solche Bestimmung ihre Interessen nicht
gengend gewahrt werden wrden. Der Jahresbeitrag belief sich auf 1 Fr.
fr jede Maschine bis zum Hchstbetrage von 20 Frs. Die Nichtbesitzer
von Maschinen zahlten 10 Frs. Dazu kam das Eintrittsgeld, das bald auf
30 Frs. fr jede alte und 400 Frs. fr jede neue Maschine erhht wurde,
und zwar mute letztere Summe auch von den Mitgliedern bezahlt werden,
sobald sie eine neue Maschine anschafften, die nicht lediglich als
Ersatz fr eine alte eintrat. Endlich flossen in die Zentralkasse die
Strafgelder, die nicht unerheblich waren[300]. Verbandsorgan ist die
Stickereiindustrie.

  [300]

  ======================================================================
   Es betrugen: | die Einnahmen | die Ausgaben | das Vermgen der Kasse
  ==============+===============+==============+========================
       1889     |   77436 Frs.  |  76096 Frs.  |       136826 Frs.
       1890     |   52766  "    |  53593  "    |       135998  "
       1891     |   99261  "    |  64538  "    |       170722  "
       1892     |   52681  "    |  84599  "    |       110292  "

Der wichtigste Punkt in den Statuten des Verbandes, auf dem seine
eigentliche Kraft beruhte und der insbesondere bewirkte, da er,
wie schon bemerkt, bis auf einen verschwindenden Bruchteil alle
Mitglieder der beteiligten Gruppen umfate, war der ausschlieliche
Verbandsverkehr, d. h. folgende Bestimmung: Im Gebiete des
Zentralverbandes ist jeder geschftliche Verkehr, sei es in Stickarbeit
oder in Kauf, Verkauf, Tausch von Stickereien welcher Art immer den
Mitgliedern nur unter sich gestattet. Hierdurch waren also alle
Maschinenbesitzer, Kaufleute und Fergger, wenn sie nicht vllig
isoliert und von jeder geschftlichen Beziehung mit den Mitgliedern
des Verbandes ausgeschlossen sein wollten, zum Beitritt gezwungen, und
gerade dieser Bestimmung ist es zu danken, da, wie angefhrt, bis auf
etwa 1/2% der Verband alle Beteiligten umfate. Dies aber wieder gab
ihm die Macht, tief einschneidende Maregeln durchzufhren.

Solche wandte er vor allem an, um sein Hauptziel, die Beseitigung
der $Ueberproduktion$, zu erreichen. Wirkte in diesem Sinne
schon das erwhnte hohe Eintrittsgeld von 400 Frs. fr jede neue
Maschine[301], selbst wenn eine solche von Mitgliedern angeschafft
wurde, so war doch das Hauptmittel die Durchfhrung des elfstndigen
$Maximalarbeitstages$. Ein solcher war durch die Gesetzgebung
fr den Fabrikbetrieb vorgeschrieben; die Hausindustriellen
(Einzelsticker) unterwarfen sich ihm freiwillig im Interesse der
Produktionsbeschrnkung. Es war nicht leicht, in den einzeln liegenden
Htten die erforderliche Kontrolle durchzufhren, doch gelang es, und
Strafen von 2-30 Frs. trafen den Uebertreter.

  [301] Der Anschaffungspreis betrgt etwa 1700 Frs.

Die Ergnzung des Maximalarbeitstages war der $Minimallohn$. Eine
Einrichtung, die von einer radikalen Richtung des Sozialismus als
Ziel verfolgt wird, ber deren Durchfhrbarkeit aber selbst in
sozialistischen Kreisen die Ansichten sehr auseinandergehen, wurde
hier verwirklicht, ja, wie noch zu erwhnen, wurde sie schlielich
sogar den Fabrikstickern zugestanden. Aber waren es auch zunchst die
Hausindustriellen und die Arbeiter gewesen, von denen die Forderung
ausging, so zeigte sich bald, da der Vorteil weniger bei ihnen als
bei den Unternehmern lag. Fr die Einzelsticker nmlich hatte die
Einfhrung des Minimallohnes zur Folge, da die Beanstandungen und
Lohnabzge sich erheblich mehrten. Die Kaufleute dagegen hatten den
sehr wertvollen Vorteil, da sie jetzt bei ihren Abschlssen mit festen
Arbeitspreisen rechnen konnten und der Unterbietung durch Konkurrenten,
die bei billigen Lhnen auf Lager arbeiten lieen, enthoben waren.
Deshalb shnten die alten soliden Firmen sich rasch mit der Neuerung
aus, und die jngere unsolide Schleuderkonkurrenz war nicht stark
genug, sich gegen den Zwang aufzulehnen, denn auf Uebertretungen
standen Strafen von 10-200 Frs.[302]. Durchfhrbar war die Maregel nur
durch eine auf die technischen Verhltnisse berechnete sehr verwickelte
Lohnskala.

  [302] Nach der Industrie Nr. 1 vom 7. Mai 1887 hatten die
        Minimallhne eine Erhhung des Jahreslohnes um 6000000 Frs. zur
        Folge.

Um die Frage der Beanstandungen und Lohnabzge zu regeln, wurde die
Bestimmung getroffen, da Reklamationen und Abzge aller Art zwischen
Kaufleuten und ihren Warenbernehmern, seien es Fergger oder Sticker,
innerhalb 14 Tagen zwischen Ferggern und den Arbeitsbernehmer
innerhalb 5 Wochen nach Empfang der Waren zu machen seien. Die
Entscheidung aller Streitigkeiten wurde verschiedenen Verbandsgerichten
berwiesen, von denen auch die Strafen festgesetzt wurden. Ebenso
wurde ein Regulativ ber das Ferggerwesen erlassen, in dem die
Stellung des Ferggers insofern vllig gendert wurde, als er nicht
mehr eine selbstndige Zwischeninstanz blieb, dessen Verdienst in
der Preisdifferenz bestand, sondern zu einem bloen Vermittler gegen
feste Provision gemacht wurde. Diese Provision zahlte aber nicht der
Kaufmann, sondern der Sticker, es lag also in dessen Interesse, seine
Abschlsse ohne Vermittelung des Ferggers zu machen.

Da die Fergger, wie schon bemerkt, wenig technische Kenntnisse besaen,
so suchte man auch in dieser Beziehung auf Besserung hinzuwirken durch
Einrichtung von Unterrichtskursen und Fachschulen, die natrlich vor
allem auch den Stickern selbst dienen sollten. Ebenso unterwarf man
das Lehrlingswesen einer strengen Ordnung. Um die bei Beanstandung von
Waren entstehenden Schwierigkeiten mglichst zu mildern, wurde eine
eigene Verkaufsstelle fr Retourwaren eingerichtet, in der diese
mglichst gnstig zu verwerten gesucht wurden gegen eine Vergtung von
4 % des Erlses.

Die groartigste Einrichtung, die der Verband traf und die bei voller
Durchfhrung eine ganz neue Aera in der Entwickelung der Industrie
bedeutet haben wrde, war die Grndung des $Industriefonds$. Angeregt
war sie durch die in Amerika erfundene Dampfstickereimaschine und
die Befrchtung, da hierdurch der Sitz der Stickereiindustrie von
der Schweiz noch Amerika verlegt werden wrde. Um dem vorzubeugen,
beschlo man, das amerikanische Patent anzukaufen und den Preis von
600000 Frs. durch eine von den Kaufleuten zu tragende Abgabe auf die
erzeugten Waren zusammenzubringen. Auf diese Weise hoffte man sich eine
jhrliche Einnahme von 500000 Frs. zu verschaffen, und diese wollte
man demnchst zu einer Hebung der gesamten Industrie verwenden, indem
man vor allem alte Maschinen ankaufte und zerschlug. Nachdem man 1892
22104 Frs. hierfr verwandt hatte, scheiterte der Plan daran, da auf
einen von der berstimmten Minderheit erhobenen Proze der Beschlu fr
statutenwidrig erklrt wurde.

Wie schon erwhnt, hatte man die Fabriksticker von der Beteiligung an
dem Verbande ausgeschlossen und diese hatten deshalb 1889 eine eigene
Vereinigung gebildet. Jetzt wnschten sie in ein Kartellverhltnis
zu dem Verbande zu treten, wobei ihr Hauptzweck war, auch fr sich
den Minimallohn zu erringen. Gegenber dieser Forderung nahmen die
Fabrikanten und die Kaufleute eine verschiedene Stellung ein. Whrend
die ersteren sie ablehnten, hatten die letzteren ein Interesse daran,
sie zu bewilligen, denn einzelne Fabrikanten trieben selbstndig
Export und waren deshalb ihre Konkurrenten; wenn diese durch Zahlung
geringerer Lhne im stande waren, zu billigern Preisen zu liefern,
so traf natrlich der Nachteil die Kaufleute. Schlielich wurde die
Forderung durchgesetzt, aber nicht ohne schwere Kmpfe.

Hatten schon diese und andere Streitigkeiten zu einer gewissen
Erschtterung des Verbandes gefhrt, so kam doch der schlimmste Angriff
von auen. Wie bemerkt, war der Hauptabnehmer der Stickereierzeugnisse
Nordamerika. Die im Oktober 1890 in Kraft getretene Mac Kinley-Bill
bewirkte nun nicht allein eine Erhhung des Eingangszolles von 40 % auf
60 %, sondern hatte auerdem zur Folge, da in den 9 Monaten vorher
der amerikanische Markt mit Stickereiprodukten vllig berschwemmt
wurde und deshalb nachher eine um so strkere Erschlaffung eintrat.
Unter dem Drucke dieser ungnstigen Umstnde bewirkte der Ende 1891
erfolgte Austritt von 944 Mitgliedern in Vorarlberg mit 1376 Maschinen
eine Erschtterung des Verbandes, der er nicht gewachsen war. Zunchst
mute man Anfang 1892 den Minimallohn aufheben. Aber whrend die am
1. Mai 1892 vorgenommene Urabstimmung eine groe Mehrheit fr das
Fortbestehen des Verbandes ergab, zeigten doch ferner 2884 Mitglieder
ihren Austritt an, obgleich man durch Aufhebung der Bestimmung ber
den ausschlielichen Verbandsverkehr ihnen entgegen zu kommen suchte,
und nachdem im Laufe des Jahres noch 2600 Austrittserklrungen erfolgt
waren, hat der Verband, der freilich formell noch fortbesteht, seine
eigentliche Kraft und Bedeutung verloren.

Werfen wir nochmals einen Rckblick auf die Geschichte des Verbandes,
so ergiebt sich dessen auerordentliche prinzipielle Bedeutung. Er
hat in derselben Weise wie die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker zu
seiner Voraussetzung, da unter den beteiligten Klassen freilich
einerseits ein Gegensatz der Interessen, aber andererseits auch eine
Gemeinsamkeit derselben besteht, und da alles darauf ankommt, unter
klarem Verstndnis dieses Verhltnisses Einrichtungen zu treffen, die
dem Gegensatze wie der Gemeinschaft ihr natrliches Recht verschaffen.
Nun hatte der Verband freilich insofern eine andere Stellung als die
Tarifgemeinschaft der Buchdrucker, als er die eigentlichen Lohnarbeiter
ausschlo und sie auf ein bloes Kartellverhltnis verwies. Aber
dieser Erleichterung stand eine Erschwerung insofern gegenber, als
die brigen an ihm beteiligten Klassen sich in einem eigenartigen
Verhltnisse der Interessen befanden. Fragen wir, welche von diesen
Klassen in dem Verbande Vorteil oder Nachteil erlitten hat, so mu
man behaupten, da sowohl die Kaufleute, wie die Fabrikanten und die
Sticker durch ihn in ihren Interessen wesentlich gefrdert sind. Die
einzigen, bei denen dieser Vorteil zweifelhaft ist und die spter auch
wohl erkannten, da sie die Leidtragenden seien, sind die Fergger.
Das liegt auch nicht allein darin, da sie ihrer Aufgabe am wenigsten
gewachsen sind, sondern da sie eine wirtschaftliche Zwischeninstanz
darstellen, die nur bis zu einem gewissen Grade innere, in der Technik
des Betriebes begrndete Berechtigung hat. Gerade gegen sie waren
die erhobenen Vorwrfe ber Ausbeutung nicht vllig unberechtigt,
und deshalb besteht gerade in ihrer Zurckdrngung ein Verdienst des
Verbandes. Es war bedauerlich, da, als die Verhltnisse sich nach 1892
wieder besserten, der Verband bereits zerstrt oder ihm wenigstens
durch Beseitigung des ausschlielichen Verbandsverkehrs das Rckgrat
ausgebrochen war. Immerhin ist er nicht eigener Schwche, sondern der
Uebermacht auer ihm stehender Faktoren zum Opfer gefallen.

Nach Zeitungsnotizen hat sich Ende September 1898 in St. Gallen eine
neue Stickereivereinigung zunchst fr die Ostschweiz gebildet, der
bis dahin 2000 Mitglieder beigetreten waren und die u. a. auch das
Ziel verfolgt, den alten Verband wieder mit frischem Blute zu beleben;
aber mehrfach werden Stimmen laut, die dies Ziel bei der heutigen
traurigen Lage der Stickerei fr unerreichbar halten.


                3. Der Schsische Stickereiverband[303].

Nach dem Vorbilde des Schweizerischen hat sich im Jahre 1889 auch im
Knigreich Sachsen ein Stickereiverband gebildet, der nicht allein
ganz hnliche Einrichtungen hat, sondern auch mit ihm in einem
festen Kartellverhltnisse steht. Derselbe bezweckt die Hebung der
Stickerei in Sachsen und die Erhaltung derselben auf einer gesunden
Basis, er sucht insbesondere der Ueberproduktion vorzubeugen und
bessere Lohnverhltnisse zu erzielen. Demgem wird vor allem
grundstzlich festgestellt: Die Mitglieder drfen Arbeitsvertrge
ber Herstellung von Stickereien nur untereinander abschlieen, d. h.
solche Auftrge nur an Mitglieder vergeben und nur von Mitgliedern
annehmen (Verbandsverkehr); ferner sind die Mitglieder den ber
die Dauer der Arbeitszeit und den Mindestbetrag des Arbeitslohnes
vom Verbande festgesetzten Beschrnkungen, sowie den zur Sicherung
und Ueberwachung (Kontrolle) des Einhaltens der Vorschriften
ber Verbandsverkehr, Arbeitszeit und Minimallohn getroffenen
Verbandsbestimmungen unterworfen. Berechtigt zur Mitgliedschaft
ist jeder Stickmaschinenbesitzer sowie jeder Arbeitgeber der
Stickindustrie. Andere Personen knnen durch Beschlu des Vorstandes
zugelassen werden. Jedes Mitglied mu dem Verbande mit smtlichen in
seinem Eigentum stehenden Maschinen angehren.

  [303] Das Material verdanke ich dem frheren Vorsitzenden, Rechtsanwalt
        $Kirbach$, und dem jetzigen, Fabrikant $Richard Mhlmann$ in
        Plauen i. V.

Der jhrliche Beitrag beluft sich auf 1 Mk. 50 Pf. fr jede Maschine.
Organe des Verbandes sind der Vorstand und die Generalversammlung.
Der Vorstand trifft die von den Mitgliedern zu befolgenden
Bestimmungen ber die Arbeitszeit, insbesondere die hchste zulssige
Zahl der Stunden, ferner ber den Mindestbetrag des Lohnes und
ber den Verbandsverkehr, sowie die zur Aufrechthaltung dieser
Bestimmungen dienlichen Kontrollmaregeln. Mitglieder, welche diesen
Vorschriften zuwiderhandeln, haben fr jeden Fall eine Geldstrafe in
die Verbandskasse zu zahlen, die innerhalb der Grenzen von 1-20 Mk.
hinsichtlich der Arbeitszeit und bis zu 200 Mk. hinsichtlich des
Minimallohnes und des Verbandsverkehrs vom Vorstande festgesetzt wird;
im Wiederholungsfalle kann der Ausschlu erfolgen.

Der Verband hat anfangs erhebliche Erfolge erzielt und nicht allein die
Lhne wesentlich erhht, sondern auch die Arbeitszeit, die vorher bis
zu 18 Stunden betrug, auf 12 Stunden herabgesetzt. Den Arbeitgebern
bot er den Vorteil, sie vor Preisdruck seitens der Kufer zu schtzen.
Aber nicht allein begann Anfang der 90er Jahre ein allgemeiner
Niedergang der Stickereiindustrie, sondern es kam noch dazu, da der
Verband auf die Handmaschinenstickerei beschrnkt ist, der durch die
rasch zunehmende Schiffchenmaschinenstickerei eine schwere Konkurrenz
erwuchs. Unter diesen Umstnden erwiesen sich die Bestimmungen des
Verbandes als nicht durchfhrbar, und seit vier Jahren hat derselbe
seine Thtigkeit eingestellt, doch ist eine Auflsung nicht erfolgt,
vielmehr ist noch ein Vermgen von 6000 Mk. vorhanden, und der
Verband hat auf seiner Anfang 1898 abgehaltenen Generalversammlung
ins Auge gefat, bei den jetzt wieder gnstiger sich gestaltenden
Geschftsverhltnissen seine Wirksamkeit demnchst wieder aufzunehmen;
bis zum Schlusse des Jahres 1898 war dies noch nicht geschehen.

Der Verband stand whrend seiner Bltezeit mit dem Schweizerischen
Stickereiverbande in einem vertragsmig geregelten Kartellverhltnis,
um die beiderseitigen Einrichtungen, insbesondere Maximalarbeitstag und
Minimallohn, gemeinsam durchzufhren; beim Rckgange beider Verbnde
ist auch dieses Kartell gelst.


           4. Die Schweizerische _fdration horlogre_[304].

Das Vorbild des Stickereiverbandes hat die Anregung geboten, auch
innerhalb der schweizerischen Uhrenindustrie eine gemeinsame
Organisation ins Leben zu rufen, aber auch hier ist der Erfolg
kein dauernder gewesen. Bis in die 80er Jahre war die Organisation
in den Kreisen der Uhrenarbeiter wenig entwickelt; in dieser Zeit
dagegen wurden viele Vereine, allerdings meist von lokaler Bedeutung,
begrndet. Aber jetzt machte sich auch ein starker Rckgang in der
bis dahin blhenden schweizerischen Uhrenindustrie geltend, so da
man in den Kreisen sowohl der Fabrikanten, wie der Arbeiter den
Gedanken erwog, ob es nicht mglich sei, in hnlicher Weise wie in der
Stickindustrie smtliche vorhandene Syndikate beider Teile zu einem
Zentralverbande zusammenzuschlieen, und in der That gelang es, in
einer am 31. Juli 1886 in Neufchatel abgehaltenen, von Vertretern
der Arbeitgeber sowohl wie der Arbeiter beschickten Versammlung
die Grndung der _fdration horlogre_ ins Werk zu setzen. An die
Spitze trat ein Zentralkomitee aus je sieben Mitgliedern beider
Teile unter einem neutralen Vorsitzenden. Dieses Komitee sollte
zugleich als stndiges Schiedsgericht und Einigungsamt fungieren und
jhrlich eine ordentliche Delegiertenversammlung aller beteiligten
Vereine und Syndikate einberufen. Falls bei Meinungsverschiedenheiten
Vermittelungsversuche zwischen den streitenden Parteien ohne Erfolg
blieben, sollte das Komitee die endgltige Entscheidung treffen. Wer
ohne dessen Vermittelung einen Streik begann, ging ohne weiteres
der Mitgliedschaft verlustig. Aber das Komitee sollte berhaupt das
Interesse der Uhrenindustrie nach allen Richtungen wahren, insbesondere
alle praktischen Maregeln ergreifen, die es fr den Fortschritt und
das Aufblhen der schweizerischen Uhrenindustrie ntzlich findet.
Zu seiner Verfgung stand ein eigenes Bureau mit einem besoldeten
Sekretr. Ebenso dienten dem gleichen Zwecke die beiden Zeitschriften:
_La solidarit horlogre_ und _La fdration horlogre suisse_, von
denen die erstere bald mit der letzteren vereinigt wurde.

  [304] Vgl. $Berghoff-Ising$: Die sozialistische Arbeiterbewegung in der
        Schweiz, S. 255 ff.

Die Arbeiter glaubten aber daneben noch eine eigene Organisation
ntig zu haben, und so wurde schon am 5. Juni 1887 die Grndung eines
allgemeinen Uhrenarbeiterverbandes ins Auge gefat, der aber im Rahmen
der _fdration horlogre_ sich halten sollte. In einer ferneren
Versammlung in Biel am 5. Februar 1888, in der 4200 Arbeiter durch 60
Abgeordnete vertreten waren, wurde die Grndung endgltig vollzogen. Er
wurde bezeichnet als _fdration horlogre ouvrire_ im Gegensatz zu
der allgemeinen _fdration horlogre_, der man zum Unterschiede den
Zusatz _mixte_ gab, und der schon nach dem ersten Jahre ihres Bestehens
12000 Mitglieder angehrten.

Aber beide Verbnde hatten keine lange Dauer. Nicht allein hatten
sich, abweichend von dem Stickereiverbande, nur eine Minderzahl der
Arbeitgeber beteiligt, sondern es gelang auch nicht, die gegenseitigen
Verdchtigungen und Reibereien zu beseitigen; um so weniger konnte man
daran denken, den Grundsatz des Verbandsverkehrs einzufhren. Bald
trennte sich der Arbeiterverband von der _fdration mixte_, konnte
dann aber, losgelst von ihr, sich nicht halten. Andererseits hatte
dadurch auch die _fdration mixte_ ihr Rckgrat verloren und mute
bald ihre Thtigkeit einstellen. Man versuchte dann in verschiedenen
Orten das Verhltnis von Arbeitern und Arbeitgebern durch besondere
Konventionen zu regeln oder wenigstens einen allgemeinen Lohntarif
einzufhren, aber auch solche Vereinbarungen waren regelmig nur von
kurzer Dauer.

Angeregt durch einen im Mrz 1892 in Grenchen ausgebrochenen groen
Streik, an dem die 22 bedeutendsten Uhrenfabriken beteiligt waren,
gelang es dann auf einem am 16. Oktober 1892 in St. Immer abgehaltenen
Kongresse, einen neuen Uhrenarbeiterverband, die _fdration ouvrire
horlogre_, zustande zu bringen, die 1895 4500 Mitglieder zhlte und
seitdem die Arbeiterinteressen mit Erfolg vertritt.


                    5. Die Lippeschen Ziegler[305].

Die sozialen Verhltnisse der Ziegler im Frstentum Lippe-Detmold sind
im hohen Grade eigenartig und interessant, und da sie, soweit mir
bekannt, bisher noch keine litterarische Bearbeitung gefunden haben,
auf die ich verweisen knnte, so ist es nicht zu vermeiden, soviel ber
dieselben hier mitzuteilen, wie zum Verstndnisse der Thtigkeit des im
Jahre 1895 gegrndeten Gewerkvereins erforderlich ist.

  [305] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf den Angaben
        des mit den Verhltnissen durch eigene Erfahrung und eingehende
        Studien genau bekannten Pastors $Zei$ in Schwalenberg i. Lippe,
        dem ich fr seine Untersttzung hier meinen wrmsten Dank sage,
        sowie den die Zieglerbewegung betreffenden Verffentlichungen.

Von den in der deutschen Gewerbestatistik aufgefhrten 266519 Zieglern
wohnen etwa 14000 in Lippe; sie bilden fast die Hlfte der aus 130000
Kpfen bestehenden Einwohnerschaft. Von den 14000 arbeiten etwa 12500
bei den etwa 1300 lippe'schen Meistern; bei ihnen bestehen deshalb die
hier nher zu schildernden Verhltnisse:

Die sozialdemokratische Agitation hat unter den Lippe'schen Zieglern
bisher aller Mhe ungeachtet kaum irgend welchen Boden gefunden. Die
wenigen, die man gewonnen hat, sind dem Allgemeinen Verein der Tpfer
Deutschlands angeschlossen, dessen Mitgliederzahl sich ausweislich der
Statistik der Generalkommission fr 1898 auf 4891 beluft; doch ist
dieser Anschlu ein Notbehelf, der in den gewerblichen Verhltnissen
keinen Anhalt findet.

Der Grund fr diese Erfolglosigkeit der sozialdemokratischen Agitation
liegt nun keineswegs darin, da etwa die Lage der Ziegler in dem Mae
befriedigend wre, um keine Wnsche nach Aenderung aufkommen zu lassen;
im Gegenteil, ihr Beruf fordert Opfer an Lebensgenu, wie kaum ein
anderer. Mitte Mrz, ja bei gnstigem Wetter schon im Februar, ziehen
die Zieglerscharen hinaus in das Land, um erst frhestens Mitte Oktober
zu ihren Familien zurckzukehren. Die Zeit des Steinformens whrt vom
15. Mrz bis 14. Oktober; das Brennen der Ware, bei dem etwa 25 % der
Arbeiter beschftigt werden, dauert dann noch je nach dem Betriebe bis
Mitte November oder selbst bis Mitte Dezember. Der Verdienst whrend
der Campagne beluft sich von 200 Mk. fr den Abtragejungen bis auf
700 Mk., im Durchschnitt auf etwa 440 Mk. Die Frau bewirtschaftet
whrend der Zeit das Land, das jeder Ziegler zu Eigentum oder
pachtweise besitzt, und zwar in der Weise, da das Beackern durch einen
Bauern geschieht, in dessen Wirtschaft die Frau dafr einige Tage als
Tagelhnerin arbeitet. Das ist ein schon seit Generationen bestehendes
festes Verhltnis; jede Zieglerfamilie hat ihren Ackersmann. Fr die
Vererbung besteht ein besonderes altes Heimstttenrecht. Whrend des
Winters betreiben die Ziegler vielfach ein Handwerk, andere arbeiten in
den Forsten oder als Tagelhner.

Die Arbeitszeit whrend der Campagne ist ungemein lang. In dem
unterelbeschen Gebiete betrgt sie in 85 % der Ziegeleien 16 Stunden;
in Westfalen gilt dies nur fr etwa 50 %; nirgends ist sie unter 14
Stunden. Die Wohnungsverhltnisse sind geradezu unglaublich; oft mssen
in den nur mangelhaft gegen Regen und Wind geschtzten Schlafrumen
vier Personen in demselben Bette schlafen.

Wenn trotz dieser Verhltnisse die Unzufriedenheit und deshalb die
Versuche, durch eine Organisation auf Abhlfe hinzuwirken, bisher
wenig Boden gefunden hatten, so erklrt sich dies in allererster Linie
daraus, da die Ziegler gerade hierin einen Schutz gegen Konkurrenz
sehen; sie sprechen ganz offen aus, da bei gnstigeren Verhltnissen
der Zudrang aus anderen Gewerben sie erdrcken wrde, und ebenso sehen
die Lipper hierin ein Mittel, den auerlippeschen Zieglern die Spitze
zu bieten.

Untersttzt wird aber dieser Gesichtspunkt durch die eigenartigen
gewerblichen Verhltnisse, wie sie gerade in Lippe blich sind. Der
$Ziegeleibesitzer$ liefert nichts, als die ueren Vorbedingungen
der Fabrikation, also insbesondere die Ziegelei, einschlielich des
Logis fr die Arbeiter, auerdem das Rohmaterial, Ofen, Gertschaften
u. s. w. Fr den Betrieb wendet er sich an einen $Meister$, dem er
fr den betreffenden Sommer seine Ziegelei gegen die Verpflichtung
bergiebt, ihm Steine zu einem festgesetzten Preise herzustellen. Der
Meister seinerseits sucht sich dann die erforderliche Anzahl $Ziegler$
zu verschaffen. Das Verhltnis zwischen Meister und Arbeiter ist nun
verschieden, je nachdem Maschinen- oder Handbetrieb stattfindet. Auf
den Maschinenziegeleien ist der Meister selbstndiger Unternehmer,
der die von ihm angeworbenen Arbeiter gegen Lohn beschftigt. Nach
der lteren und heute noch durchaus herrschenden Einrichtung des
Handbetriebes dagegen findet eine eigenartige Verbindung zwischen
genossenschaftlichem und Lohnsystem statt. Der Meister sucht sich
nmlich, nachdem er mit dem Besitzer abgeschlossen hat, die sog.
$Annehmer$, d. h. die ersten, vorgebildeten Arbeiter, die an dem von
ihm geschlossenen Akkorde in der Weise sich beteiligen, da sie mit
ihm gemeinsam das Risiko tragen und ihr Gewinn von dem Geschftserfolge
abhngig ist. Erst nachdem so der feste Stamm gebildet ist, werden
von dem Meister die eigentlichen $Lohnarbeiter$ angeworben, die
teilweise ebenfalls aus Lippe stammen, aber auch aus anderen Gegenden
kommen und insbesondere den am Orte der Beschftigung wohnenden
Arbeitern entnommen sind. Die Zahl der Annehmer ist in der Regel
1/8 der Gesamtzahl. Die Bekstigung in dem vom Besitzer zur Verfgung
gestellten Logis besorgt der Meister fr alle Arbeiter mit Ausnahme
der am Orte wohnenden auf gemeinsame Rechnung, jedoch so, da er
dabei einen Vorteil hat, der sich meistens auf 2-5 % berechnet,
hufig aber auch weit hher steigt. Dieses Verhltnis heit die
Kommunie. Obgleich dasselbe den Bestimmungen der Gewerbeordnung (
115-119) zuwiderluft, ist es doch fast allgemein in Uebung, und wo
der Verdienst des Meisters nicht zu hoch ist, stehen sich sogar die
Arbeiter gut dabei, da bei dem Groeinkauf geringere Preise gezahlt
werden als beim Krmer. Der Beweis ergiebt sich daraus, da der Beitrag
zur Kommunie in der Regel fr jeden Arbeiter whrend der Campagne nur
etwa 150 Mk. betrgt.

Die Verteilung des von dem Besitzer an den Meister gezahlten Betrages
erfolgt nun in folgender Weise: Zunchst werden abgezogen die Steuern,
Versicherungsbeitrge u. s. w., dann erhalten die Lohnarbeiter ihre
festgesetzten Lhne. Von dem Reste werden zuerst die sog. Vorzge
bestritten, die fr die verschiedenen Klassen: Ofensetzer, Umgnger,
Brenner und Steinmacher in verschiedener Hhe berechnet werden. Dazu
gehrt auch der Meistervorzug; frher betrug derselbe fr jeden
Arbeiter 15 Mk., jetzt wird es blich, statt dessen einen bestimmten
Prozentsatz, z. B. 5 % von der Gesamtsumme des Verdienstes anzurechnen.
Der nach allen diesen Abzgen verbleibende Rest wird zwischen dem
Meister und den Annehmern gleichmig geteilt.

Das Verhltnis zwischen Meister und Arbeitern ist ein durchaus
patriarchalisches. Die Ausgaben fr die Kommunie werden allerdings in
ein Kommuniebuch eingetragen, aber selten kontrolliert. Die Berechnung
des Verdienstes besorgt der Meister allein, der den Arbeitern einfach
mitteilt, wie viel sie zu erhalten haben. Auch Auszahlungen whrend der
Campagne stehen in seinem diskretionren Ermessen; er gewhrt sie nur
soweit, als er es im Interesse des Arbeiters, insbesondere um ihn vor
unntzen Ausgaben zu bewahren, fr gut hlt.

Im allgemeinen wird das weitgehende Vertrauen, welches die Ziegler
dem Meister entgegenbringen, nicht getuscht und ist das Verhltnis
zwischen beiden ein gesundes. Allerdings haben sich eine Anzahl von
Meistern zu eigentlichen Unternehmern im modernen Sinne entwickelt,
aber diese Zahl ist gering. In der Regel hat jeder Meister alle Stufen
des Gewerbes selbst durchlaufen, und ebenso ist weder rechtlich noch
thatschlich dem Ziegler die Mglichkeit verschlossen, selbst Meister
zu werden. Ueberall sind die Meister die tchtigsten, intelligentesten
und ordentlichsten Elemente unter der Zieglerschaft, sie haben deshalb
eine starke moralische Autoritt. Besteht auch zwischen Meistern und
Zieglern ein gewisser Interessengegensatz, so besteht doch nirgends ein
Klassengegensatz.

Auer den Meistern und Zieglern kommt nun aber noch eine dritte Klasse
von Personen in Betracht: Das sind die $Agenten$. Das lippesche
Zieglergewerbe hat sich nach Aufhren der dortigen Handweberei in den
40er und 50er Jahren dieses Jahrhunderts sehr schnell entwickelt unter
Beihlfe der Regierung. Zur Untersttzung des Gewerbes fhrte diese
einen staatlichen Arbeitsnachweis ein mittels sog. Zieglerboten oder
Agenten. Dies waren staatliche Beamte, die von jedem Ziegler bei
Vermittelung einer Stelle eine gesetzlich bestimmte Abgabe erhielten
und dafr auch gewisse Garantien fr Durchfhrung der Vertrge
leisteten. Diese Vermittelung war obligatorisch; ohne sie geschlossene
Vertrge waren ungltig. Sie bezog sich auch nicht allein auf das
Verhltnis zwischen Meistern und Arbeitern, sondern ebenso auf die
Vermittelung zwischen Meistern und Besitzern. Die unzulnglich gebte
Regierungskontrolle fhrte zu einer vlligen Abhngigkeit von den
Agenten, und so wurde am 7. September 1869 das Ziegler-Gewerbegesetz
aufgehoben. Thatschlich vollzieht sich heute die Verhandlung zwischen
Meistern und Arbeitern ohne Mitwirkung der Agenten; dagegen wenden die
Besitzer sich nach wie vor bei Vergebung der Meisterstellen sowohl
an die frheren vier staatlichen Agenten, wie an die ferneren, die
sich auf Grund der Gewerbefreiheit besetzt haben, und so hat sich ein
ausgedehnter ungesunder Stellenschacher entwickelt, indem die Agenten
die eintrglichen Meisterstellen einfach an die Meistbietenden abgeben.
Durch Einfhrung der Krankenversicherung hat sich die Zahl der Agenten
sehr vermehrt, indem hufig die Kassenfhrer der Krankenkassen ihre aus
dieser Thtigkeit gewonnenen Kenntnisse benutzen, um ein eintrgliches
Agenturgeschft zu betreiben. In einigen Gegenden, z. B. in den
unterelbeschen Bezirken, hat man in neuester Zeit begonnen, sich von
dem Agentenwesen zu befreien, und die Vermittelung durch persnliche
Beziehungen oder durch die Zeitungen eingerichtet.

Hiernach erscheinen in den Verhltnissen des Zieglergewerbes
insbesondere folgende Punkte besserungsbedrftig:

1. der Arbeitsnachweis durch die Agenten;

2. die Arbeitsdauer;

3. die Wohnungsverhltnisse;

4. das Verhltnis zwischen Meistern und Zieglern wird sich auf die
Dauer in der jetzigen Form nicht haltbar erweisen, denn es fhrt
berall da, wo die Meister nicht wohlmeinende und ehrliche Leute sind,
zu einer unerhrten Uebervorteilung der blindlings in ihre Hnde
gegebenen Arbeiter, und zwar uert sich dies in zwei Punkten:

a. hinsichtlich der Abrechnung, insbesondere betreffs des
Meistervorzuges,

b. hinsichtlich der gemeinsamen Beschaffung der Lebensmittel. --

Unter den hier kurz skizzierten Umstnden war es ein nahe liegender
Gedanke, in hnlicher Weise, wie bei den Bergarbeitern, auch bei
den Zieglern einen auf christlich-sozialer Grundlage beruhenden
Gewerkverein ins Leben zu rufen, zumal die Ziegler berwiegend religis
und kirchlich gesinnt sind, durchschnittlich auch in sittlicher
Hinsicht auf einer hohen Stufe stehen. Das Verdienst, die Sache in die
Hand genommen zu haben, gebhrt dem Pastor $Zei$ in Schwalenberg, der
unter Beihlfe des Pfarrers lic. $Weber$ in Mnchen-Gladbach zunchst
durch die lippeschen Lokalbltter den Plan verbreiten lie und nach
lngeren Vorbereitungen zum 11. Dezember 1895 nach Lage eine allgemeine
Zieglerversammlung einberief, an der sich etwa 300 Ziegler und Meister
aus allen Teilen des Landes beteiligten. Hier wurde einstimmig die
Bildung eines $Gewerkvereins der Ziegler in Lippe$ beschlossen.

Karakteristisch ist, da die zur Vornahme der weiteren Schritte,
insbesondere Beratung der Statuten, gewhlte Kommission aus zwei
Agenten, zwei Meistern und einem Ziegler gebildet wurde. Die Agenten
haben sich zunchst dem Unternehmen freundlich gegenbergestellt,
aber doch bald herausgefhlt, da sie bei demselben eine innerlich
unmgliche Stellung einnehmen, wie ebenso auch die Meister und Ziegler
sich ihres Gegensatzes gegen die Agenten, der spter einmal zu einer
Beseitigung derselben fhren mu, bewut wurden, so da man sie in den
weiteren Entwickelungsstadien fallen lie.

Am 9. Januar 1896 fand dann im Anschlusse an eine von etwa 500 Personen
besuchte allgemeine Zieglerversammlung die $erste Generalversammlung$
des neu begrndeten Gewerkvereins statt, in der die Statuten endgltig
festgesetzt und die Vorstandswahlen vollzogen wurden. Mitglied des
Vereins kann jeder Ziegler werden, der treu zu Kaiser und Reich steht,
sich als Gegner der sozialdemokratischen Grundstze bekennt und
verspricht, den Verpflichtungen des Vereins nachzukommen.

Der Zweck des Gewerkvereins ist im allgemeinen die Hebung der
wirtschaftlichen Lage des Zieglerstandes und Beseitigung der sozialen
Schden im Zieglergewerbe auf christlich-patriotischer und gesetzlicher
Grundlage. Insbesondere erstrebt der Verein:

a) Sicherung eines Verdienstes, welcher dem Werte der geleisteten
Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht.

b) Regelung der tglichen Arbeitszeit, soweit dies zum Schutze fr
Leben, Gesundheit und geistiges Wohl der Arbeiter notwendig ist.

c) Vermehrung und Verbesserung der Gewerbeinspektion und der anderen
Kontrollorgane zur Ueberwachung der zum Schutze der Arbeiter ber
Sonntagsruhe, Wohn- und Schlafrume, Trinkwasser u. s. w. erlassenen
Gesetzesbestimmungen.

d) Erla weiterer gesetzlicher Bestimmungen, die zum Gedeihen des
Zieglergewerbes notwendig sind.

e) Verbot und Regelung der Frauen- und Kinderarbeit auf Ziegeleien.

f) Erhaltung eines guten Verhltnisses zwischen Meistern und Zieglern.

g) Errichtung einer Auskunftsstelle fr rechtliche,
verwaltungsrechtliche und fachmnnische Fragen.

h) Errichtung eines gewerblichen Schiedsgerichtes fr Ziegler in Lippe.

i) Untersttzung der Mitglieder bei unverschuldetem Lohnverluste und in
auerordentlichen Notfllen.

Die Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind:

Gemeinsame Beratung ber die Interessen des Zieglergewerbes und
Veranstaltung von Vortrgen darber in den Generalversammlungen und
den Bezirksvereinen; Vertretung der Interessen des Zieglergewerbes bei
der Regierung, bei anderen Behrden, bei den Parlamenten und in der
Presse; Einreichung von Petitionen an magebenden Stellen, Vertretung
und Durchfhrung gerechter Beschwerden von Zieglern, sowohl gegenber
den Ziegeleiverwaltungen als in anderen Fllen: Erforschung und
Feststellung von gesetzwidrigen Mistnden auf Ziegeleien. Vermittelung
zwischen Meistern und Zieglern bei Streitfllen; unentgeltliche
Erteilung von Rat und Auskunft in rechtlichen, verwaltungsrechtlichen
und fachmnnischen Fragen; Errichtung einer Untersttzungskasse, aus
welcher Mitglieder, die nachweislich ohne eigenes Verschulden, z. B.
bei Konkursfllen, um einen Teil ihres Verdienstes gekommen sind,
oder sich in auergewhnlicher Notlage befinden, nach Magabe der
vorhandenen Mittel entschdigt werden.

Der Mitgliedsbeitrag ist fr die Ziegler auf monatlich 10 Pfg.
festgestellt, fr Meister ist dies der Mindestsatz, dessen Erhhung
ihnen selbst berlassen bleibt.

Der Vorstand besteht aus sechs Meistern und sechs Zieglern.
Vorsitzender ist Ziegelmeister $August Meier$ in Slterheide bei Lage.
Im Sommer besorgt die Geschfte ein fnfgliedriger Geschftsausschu,
dessen Vorsitzender der Geschftsfhrer $Ellerkamp$ in Lage ist.

Das Vereinsorgan ist die Lippesche Zieglerzeitung. Daneben wird
aber zu Bekanntmachungen auch noch die Lippesche Landeszeitung
benutzt. Whrend der Campagne erscheint auerdem noch das Ziegler
Sonntagsblatt.

Bei der auerordentlichen Generalversammlung in Schttmar am 10. Mrz
1896 zhlte der Verein 2500 Mitglieder in 35 Bezirksvereinen. Die dort
beschlossene Auskunftsstelle (Rechtsbureau) ist am 15. April 1896 in
Wirksamkeit getreten, hat sich mit einem Rechtsanwalt in Detmold in
Verbindung gesetzt und ist bisher zur Erteilung von Rat in allerlei
Angelegenheiten mehrfach in Anspruch genommen.

Auf der am 18. Februar 1897 in Lemgo abgehaltenen $zweiten ordentlichen
Generalversammlung$ wurde mitgeteilt, da dem Vereine zur Zeit etwa
3500 Mitglieder in 63 Bezirksvereinen angehrten. In den Verhandlungen
wurden mehrfache Erfolge der bisherigen Organisation im unterelbeschen
Gebiete, insbesondere eine Erhhung des Preises fr 1000 Steine
um 1 Mk. und Herabsetzung der Arbeitsdauer, hervorgehoben. Als
Mistand, dessen Bekmpfung in erster Linie angestrebt werden msse,
wurde allseitig anerkannt das Unterbieten bei Bewerbungen um die
Meisterstellen. Hier liegt in der That ein Interessengegensatz zwischen
den Meistern und denjenigen Zieglern, die beabsichtigen, selbst
Meister zu werden, indem sie mit dem bisherigen Inhaber der Stelle in
Konkurrenz treten.

Bei den Verhandlungen ber die Arbeitsdauer zeigte sich der Einflu
der bereits bezeichneten Eigenart der Lippeschen Verhltnisse; man
wehrte sich energisch gegen eine zu starke Herabsetzung und einigte
sich, nachdem ein Antrag wegen Ermigung auf 13 Stunden gegen 12
Stimmen abgelehnt war, schlielich auf 14 Stunden. Ebenso wnschte man
die Beschftigung der jugendlichen Arbeiter ber das jetzt zulssige
Ma von 11 Stunden auszudehnen, whrend man fr das Verbot der
Wanderarbeit der Frauen in Ziegeleien eintrat. Die Angelegenheit der
Kommunie fhrte zu einer Meinungsverschiedenheit zwischen Meistern und
Zieglern, indem die letzteren manche vorgekommenen Unregelmigkeiten
rgten, whrend die ersteren sich darauf beriefen, da der Meister ja
zur Rechnungslegung verpflichtet sei. Endlich wurde die Abstellung der
Mistnde auf dem Gebiete der Wohn- und Schlafrume, der Bettwsche
und des Trinkwassers gefordert und die Errichtung einer Zieglerschule
gewnscht.

In den Statuten wurde die Einrichtung einer Untersttzungskasse
gestrichen und beschlossen, da jeder Bezirksverein einen eigenen
Vorstand haben solle, was in Rcksicht auf das Vereinsgesetz insofern
bedenklich ist, als der Verein dann ngstlich die Klippe der
Beschftigung mit politischen Angelegenheiten vermeiden mu. Um die
Thtigkeit fr den Verein erfolgreicher betreiben zu knnen, wurde ein
Geschftsfhrer mit einem Gehalte von 1000 Mk. angestellt, der kein
Nebengeschft betreiben darf.

An den Verhandlungen beteiligte sich auch der lippesche
Kabinettsminister v. $Oertzen$, der den Verein des lebhaften
Wohlwollens der Regierung versicherte.

Auch an der am 29. Januar 1898 in der Zieglerbrse in Lage
abgehaltenen $dritten ordentlichen Generalversammlung$ beteiligten
sich sowohl ein Vertreter des lippeschen Ministeriums als auch der
Brgermeister von Lage, die Gewerberte der beteiligten Bezirke,
mehrere Lippesche Landtagsabgeordnete und der Reichstagsabgeordnete
$Hpeden$. Vertreten waren 48 Bezirksvereine durch 77 Stimmberechtigte,
daneben etwa 200 Mitglieder. Aus dem Geschftsberichte ist folgendes
hervorzuheben:

Der Verein hat sich ber das Frstentum Lippe hinaus ausgedehnt und
zhlt auer 62 Bezirksvereinen in Lippe 6 solche in der Provinz Hessen,
1 in Westfalen, 1 in Hannover und 1 in Waldeck. Seit der vorigen
Generalversammlung sind 15 Bezirksvereine neu gebildet, doch haben sich
auch einige aufgelst. In das Verzeichnis der Mitglieder sind jetzt
nur die wirklich zahlenden aufgenommen, deren Zahl am 1. Januar 1898
2623 betrug. Der Vorstand, in dem Meister und Ziegler in gleicher Zahl
vertreten sind, ist 1897 fnfmal zusammengetreten; der Geschftsfhrer
hat 34 Agitationsversammlungen abgehalten. Es wird betont, da der
von dem Vereine befolgte Grundsatz, da das Ziegelgewerbe nur bei
festem Zusammenhalten zwischen Meistern und Zieglern gedeihen knne,
sich bewhrt und als beste Schutzwehr gegen das Eindringen der
Sozialdemokratie erwiesen habe, da die drei Jahre hindurch fortgesetzte
Agitation der letzteren in Lippe vllig vergeblich gewesen sei.
Allerdings sei ein solches Zusammenwirken nur mglich, wenn man neben
aller Verhetzung und Aufwiegelung gegen den Meisterstand zugleich alle
Ungerechtigkeiten und Ungesetzlichkeiten bekmpfe. Wenn einige Meister,
die das scheuten, bittere Gegner des Vereins geworden seien, so msse
er das in dem Bewutsein ertragen, da alle verstndigen Meister auf
seiner Seite standen. Abgesehen von der grundstzlichen Bekmpfung
der Sozialdemokratie, schliee der Verein alle Parteipolitik aus.
In seiner Thtigkeit hat der Verein erhebliche Erfolge aufzuweisen,
insbesondere ist durch das im Jahre 1896 zwischen dem Gewerkverein und
den Ziegeleibesitzern in Drochtersen abgeschlossene Uebereinkommen, das
man auch fr die Campagne 1897/98 aufrecht erhalten hat, im Gebiete
der unteren Elbe, der Oste und Este die Verkrzung der Arbeitszeit
um zwei Stunden unter gleichzeitiger Erhhung der Akkordstze um 18%
erreicht und dadurch ein Mehrverdienst der Ziegler um etwa 125000
Mk. erzielt. Ein hnliches Vorgehen ist auch in anderen Gebieten
beabsichtigt. Groen Nutzen haben die Mitglieder von dem seitens des
Vereins eingerichteten unentgeltlichen Rechtsschutze. In 160 Fllen ist
der Rat des Vereinsanwaltes in Anspruch genommen, fnf Prozesse hat der
Verein auf seine Kosten fr die betreffenden Mitglieder gefhrt, da
sie von grundstzlicher Bedeutung waren. In 60 Fllen handelte es sich
um Streitigkeiten zwischen Meistern und Zieglern; in den meisten ist
durch Vermittelung des Vereins eine gtliche Verstndigung erzielt. In
23 Fllen standen schlechte Wohnungsverhltnisse in Frage, insbesondere
Klagen ber Reinlichkeit, Bettwsche, Trinkwasser und dgl. Der Verein
hat sich bei solchen Klagen, ohne den Namen des Beschwerdefhrers zu
nennen, an die Behrden gewandt und Abhlfe geschafft. Auch an den
Bundesrat und verschiedene Staatsbehrden hat der Verein Eingaben
gerichtet, insbesondere wegen der Beschftigung jugendlicher Arbeiter
und Frauen, wegen Beseitigung der vielfach die Ziegler infolge ihres
Aufenthaltes an andern Orten betreffenden Doppelbesteuerung und wegen
Verlegung der Landtags- und Gemeindewahlen in den Winter.

In der Versammlung kamen groenteils dieselben Gegenstnde
zur Verhandlung. Die Frage der Besteuerung wurde nach einem
eingehenden Vortrage des Vereinsanwaltes und nachdem der anwesende
Regierungsvertreter seine Untersttzung zugesagt hatte, einer
Kommission berwiesen. Ueber die Mistnde im Zieglergewerbe
wurde unter Zugrundelegung einer vom Vorstande durch Fragebogen
veranstalteten Umfrage ein ausfhrlicher Bericht erstattet.
Danach liegt der Schwerpunkt der vorhandenen Uebelstnde in der
Schmutzkonkurrenz bei der Bewerbung um die Meisterstellen, die dann
sowohl berlange Arbeitszeit und Schdigung des Verdienstes als auch
Streitigkeiten zwischen Meistern und Gesellen zur Folge hat, die selbst
zu Arbeitsniederlegungen gefhrt haben. Es wurde beschlossen, jeden
Fall unangemessener Bewerbung um Meisterstellen durch Unterbietungen
mittels der Presse an die Oeffentlichkeit zu bringen und Mitglieder,
die sich eines solchen Vergehens schuldig machen oder im Gebiete der
Unterelbe, Oste oder Este lnger als von 4-8 Uhr arbeiten lassen, neben
ffentlicher Namensnennung aus dem Vereine auszuschlieen. Uebrigens
wurde bei den Verhandlungen auch ber Kontraktbruch der Arbeiter
geklagt und zu dessen Verhtung schriftliche Abfassung der Vertrge
empfohlen. Die Unzufriedenheit ber die Wohnungsverhltnisse war
allgemein und fand ihren Ausdruck in einem Beschlusse, den Erla eines
Reichswohngesetzes, daneben aber eine einheitliche Polizeiverordnung
ber die Wohnungsangelegenheit im Zieglergewerbe zu beantragen;
dabei soll insbesondere fr alle Ziegeleien die Einrichtung eines
Krankenzimmers gefordert werden.

Ein weiterer Gegenstand der Verhandlungen war das $Verhltnis zwischen
Meistern und Zieglern$, insbesondere die $Kommunie$. Whrend von
einer Seite empfohlen wurde, im Interesse des Friedens sich mit
dieser Frage gar nicht zu befassen, hielt die Mehrheit es umgekehrt
fr erforderlich, hier vllig offene Aussprache herbeizufhren. Als
Uebelstnde bei der bisherigen Einrichtung wurde hervorgehoben, da die
Meister ohne jede Beteiligung der Arbeiter das Kommuniebuch fhrten
und die Einkufe besorgten, auch die Abrechnungen erst unmittelbar
vor Schlu der Campagne den Arbeitern vorlegten, so da diesen eine
Prfung meistens nicht mglich sei. Es wurde beschlossen, dahin zu
wirken, da whrend der Campagne regelmig Abrechnungen ber die
Kommunie stattfinden und Kontobcher fr jeden Ziegler ber die von dem
Meister bezogenen Gegenstnde eingefhrt werden, auch soll auf jeder
Ziegelei die Abrechnung mit dem Meister durch eine von den Zieglern
gewhlte Kommission geprft werden. Ein noch weiter gehender Antrag,
da der Einkauf der Lebensmittel nicht von den Meistern allein, sondern
gemeinsam mit den Arbeitern besorgt oder da Kantinen eingerichtet und
der Behrde unterstellt werden sollten, wurde aus dem Grunde bekmpft,
weil ein solches Verfahren die Autoritt des Meisters untergraben
und ihn gewissermaen unter Kuratel stellen wrde, auch die Kantinen
durchaus zu verwerfen seien. Der Antrag wurde mit 56 gegen 32 Stimmen
abgelehnt. Endlich wurde noch beschlossen, auf Beseitigung des
Borgsystems bei den Kaufleuten hinzuwirken.

Der letzte Gegenstand der Tagesordnung war die Errichtung eines
$Arbeits$- $und Stellennachweises$ fr Meister und Ziegler. Man
beschlo einerseits auf die reichsgesetzliche Regelung der Sache
hinzuwirken, andererseits aber auch einen mit der Geschftsstelle zu
verbindenden, allen Mitgliedern gleichmig zugnglichen Stellen-
und Arbeitsnachweis zu errichten, der in den verschiedenen Teilen
des Landes Filialen zu unterhalten hat. Die lippesche Regierung soll
um einen Beitrag zu den Kosten aus Landesmitteln und Uebernahme der
obersten Kontrolle gebeten werden.

Schlielich verhandelte man ber das Verhltnis des Vereins zu dem im
letzten Jahr gegrndeten Deutschen Ziegelmeisterverbande. Es wurde
einstimmig folgender Antrag angenommen:

    Die Generalversammlung erklrt, da ein bezirksweiser
    Zusammenschlu der Meister im Anschlu an den Gewerkverein ntzlich
    und bisweilen notwendig sein kann, da aber ein unabhngig vom
    Gewerkverein stehender Meisterverein schdlich sei und nur dazu
    diene, da die Uneinigkeit zwischen Meistern und Zieglern vermehrt
    und die Agitation der Sozialdemokratie befrdert werde; die
    Generalversammlung beschliet daher, da niemand zugleich Mitglied
    des Gewerkvereins und des Meisterverbandes sein kann, falls nicht
    letzterer etwa als Glied sich dem Gewerkverein anschlieen und dem
    Vorstand desselben unterordnen will.

In der am 12. Januar 1899 in Detmold abgehaltenen $vierten
Generalversammlung$ waren auer etwa 200 Mitgliedern 52
stimmberechtigte Vertreter von 36 Bezirksvereinen anwesend; die Zahl
der letzteren ist auf 78, diejenige der Mitglieder auf 3112 gestiegen.
Die Verhandlungsgegenstnde waren im wesentlichen dieselben, wie in
frheren Jahren. Der Verein hat nicht allein die Herabsetzung der
Arbeitszeit Von 16 auf 14 Stunden aufrecht erhalten, sondern fr die
nchste Campagne sogar eine weitere Verminderung um 1/2 Stunde unter
gleichzeitiger Erhhung der Akkordpreise um 6% durchgesetzt. Fr
Rheinland ist, wie schon frher fr Westfalen, die Befreiung von der
doppelten Kirchensteuer erreicht. Der Verein besitzt eine Lesehalle
und eine Vereinsbibliothek. Er ist zu den christlichen Gewerkschaften
in ein nheres Verhltni getreten und Mitglied der Zentralstelle
fr Arbeiterwohlfahrtseinrichtungen geworden. Sehr wirkungsvoll hat
sich die Einrichtung des Rechtsschutzes erwiesen, insbesondere sind 41
Beschwerden an die Behrden wegen mangelhafter Wohnungseinrichtungen
von Erfolg gewesen. Die Geschftsstelle hat wiederholt mit Erfolg als
Einigungsamt gewirkt. Die schon lange angestrebte Zieglerschule in
Lemgo ist jetzt mit staatlichem Zuschu ins Leben getreten, dagegen
haben die von der lippeschen Regierung untersttzten Bestrebungen
weiterer Ausdehnung des Arbeiterschutzes fr jugendliche Arbeiter und
Frauen, insbesondere der Ausschlu der letzteren von der Wanderarbeit,
keinen Erfolg gehabt. Die Versammlung beschlo deshalb, da die
dem Vereine angehrenden Meister im Interesse der Sittlichkeit
Wanderarbeiterinnen nicht beschftigen drfen. Wegen der zahlreichen,
ja fast allgemeinen Uebertretungen der Arbeiterschutzgesetze in
Bezug auf Sonntagsruhe, Frauen- und Kinderarbeit seitens der vielen
belgischen und hollndischen Ziegler im Rheinland soll eine Eingabe an
die Behrde gemacht werden. Besondere Kommissionen wurden eingesetzt
1. zur Beaufsichtigung der Befolgung der Arbeiterschutzgesetze, 2. fr
Zusammenschlu der Meister zur Erzielung gnstiger Vertragsabschlsse,
3. zur Bekmpfung unlauterer, das ganze Gewerbe schdigender
Konkurrenz bei Bewerbung um Meisterstellen, wodurch am meisten der
Lohn herabgedrckt wird. Eingehend wurde ber den Arbeitsnachweis
verhandelt. Die jetzige Vermittelung durch die Agenten hat zu groen
Uebelstnden Anla gegeben, unter denen Besitzer und Arbeiter zu
leiden haben. Es wrde deshalb bedauert, da der von dem Vereine
unternommene Versuch eines Zusammengehens mit der Organisation der
Ziegeleibesitzer vorlufig gescheitert sei. Es wrde eine Zentralstelle
fr Arbeitsnachweis in Lippe mit Filialen fr andere Gegenden
eingerichtet. Der Verein besitzt jetzt zwei eigene Bltter, die
Lippesche Zieglerzeitung und Gut Brand.

Der Gewerkverein der Ziegler ist eine sehr interessante Erscheinung.

Die Schwierigkeit, deren Ueberwindung groe Mhe kosten wird, liegt
darin, da, wie schon erwhnt, viele Ziegler die Abstellung der
hervorgehobenen Uebelstnde gar nicht wnschen, weil sie darin einen
Schutz sehen. Insbesondere gilt dies von der Abkrzung der Arbeitszeit.
Hinsichtlich deren mute, um laut gewordene Bedenken zu beschwichtigen,
in der ersten Generalversammlung ausdrcklich erklrt werden, da man
an eine Herabsetzung auf 12 oder gar 11 Stunden nicht denke; auerdem
wurde der Ausdruck des Programmentwurfes Verkrzung in Regelung
der Arbeitszeit umgendert. Es kann keinem Zweifel unterliegen, da
die Ziegler in ihrer Mehrheit fr eine gewerkschaftliche Bewegung
noch nicht reif sind; die Frage, ob der neu gegrndete Verein Bestand
haben wird, ist deshalb wesentlich davon abhngig, ob es den leitenden
Personen gelingen wird, einerseits auf diese Unreife die ntige
Rcksicht zu nehmen und doch andrerseits auf eine allmhliche soziale
Erziehung hinzuwirken.

Vielleicht ist der Verein in der nchsten Zeit vor eine schwere
Kraftprobe gestellt hinsichtlich des bereits erwhnten Verhltnisses
zu den $Ziegeleibesitzern$. Diese haben sich 1897 in dem Verband
deutscher Thonindustrieller eine einheitliche Organisation fr
ganz Deutschland geschaffen. Getreu seinem Grundgedanken, ein gutes
Verhltnis zu den Arbeitgebern aufrecht zu erhalten, hatte sich der
Gewerkverein, als er den Plan eines Arbeitsnachweises in Angriff
nahm, an den Verband mit der Aufforderung gewandt, Vertreter zu
einer auf den 10. Dezember 1898 in Detmold angesetzten Besprechung
zu entsenden, um nach dem Vorbilde des Verbandes deutscher
Arbeitsnachweise einen parittischen Nachweis unter gleichmiger
Beteiligung des Gewerkvereins und des Verbandes einzurichten. Aber
obgleich der Vorstand des Verbandes hierauf insoweit einging, als
er zu der vorgeschlagenen Besprechung zwei Vertreter entsandte,
und obgleich es den Anschein hatte, als wenn eine grundstzliche
Verstndigung erreicht sei, brachte das Organ des Verbandes, die
Thonindustriezeitung, am 19. Dezember 1898 und 1. Januar 1899 zwei
Artikel, in denen gegen den Gewerkverein die schwersten Beschuldigungen
erhoben wurden, insbesondere da er die christlich-patriotische Maske
nur benutze, um seine in Wahrheit sozialdemokratischen Bestrebungen
zu verdecken, die hauptschlich darin hervortrten, da der Verein
nach seinen Statuten einen dem Werte der geleisteten Arbeit und der
Lebenshaltung entsprechenden Lohn und eine der Gesundheit und dem
geistigen Wohle der Ziegler angemessene Regelung der Arbeitszeit
fordere, auerdem aber Erforschung und Feststellung von gesetzwidrigen
Mistnden auf Ziegeleien beabsichtige. Der Ziegeleibesitzer sei Herr
in seinem Hause, und es sei ein trauriges Bestreben, die Arbeiter zu
Denunziationen anzuregen. Eine Verminderung der Arbeitszeit sei ganz
unmglich, und wenn der Gewerkverein schon die Herabsetzung auf 14
Stunden durchgesetzt habe, so sei es die hchste Zeit, ihm energisch
entgegenzutreten. Die Fhrer des Vereins seien systematisch bestrebt,
den Arbeitern hhere Ansprche an das Leben einzuimpfen und sie
unzufrieden zu machen. Wenn die lippesche Regierung einen solchen
Verein begnstige, so wisse sie gar nicht, da sie damit Bestrebungen
untersttze, die darauf hinausliefen, die Mitglieder zu tchtigen,
zielbewuten Sozialdemokraten zu machen. Es schien angezeigt, diesen
Angriff hier etwas genauer wiederzugeben, da er den Normaltypus
bildet fr alle hnlichen, wie sie heute in den Kreisen eines
engherzigen Unternehmertums gegen alle gewerkvereinliche Bestrebungen
als solche erhoben werden, denn deren Grundgedanke ist nun einmal
der, die Lebenshaltung der Arbeiterschaft zu erhhen. Selbst die
Sozialdemokratie, soweit sie nur dies thut, ist nicht Sozialdemokratie,
sondern berechtigte Arbeiterbewegung. Wer solche Ziele bekmpft,
bekmpft den Kulturfortschritt, wer es aber dadurch thut, da er das
Schlagwort sozialdemokratisch hinwirft, versteht entweder nicht,
was das Wort bedeutet, und sollte deshalb seinen Mund halten oder er
will mit Bewutsein die gegen die Sozialdemokratie im Volke bestehende
Abneigung und Furcht als Hlfsmittel gegen eine Bewegung benutzen, die
ihm von seinem egoistischen Standpunkte aus unangenehm ist, d. h. er
betrgt.

Der Verband der Thonindustriellen hat brigens den Feldzug gegen
den Gewerkverein bereits begonnen, indem er die Parole ausgegeben
hat, Meister, die agitatorisch thtig gewesen sind, nicht zu
beschftigen, ja auf die Tagesordnung der nchsten Generalversammlung
ist ausdrcklich gesetzt: die Bekmpfung des Gewerkvereins. Man
nimmt in Lippe an, da dieser Ha durch die Agenten geschrt sei,
deren Treiben durch den Verein lahm gelegt ist. Gesetzt, es gelnge,
durch Gewaltmaregeln den noch jungen Gewerkverein zu vernichten,
so knnte ja die weitere Entwickelung nicht zweifelhaft sein: die
Sozialdemokratie, die bisher keinen Boden hat fassen knnen, wrde
dann bald besseren Erfolg haben. Das hat ja freilich den Vorzug,
klare Verhltnisse zu schaffen, und der Verband der Thonindustriellen
wird dies wnschen, aber man soll dann wenigstens auch darber keine
Unklarheit lassen, wer es ist, der die Sozialdemokratie begnstigt.
Uebrigens ist das Lippe'sche Ministerium mit Nachdruck fr den
Gewerkverein eingetreten und hat durch sein Eingreifen den Verband
der Thonindustriellen schlielich zum Nachgeben bewogen; es ist
begreiflich, da diese sozialpolitische Haltung, die mit derjenigen
der Preuischen Regierung im schrfsten Gegensatze steht, allgemeines
Aufsehen erregt hat.


                 6. Solinger Stahlwarenindustrie[306].

Die berhmte Stahlwarenindustrie in Solingen begann im 15. Jahrhundert
als handwerksmiger Betrieb und hat diese Form bis zum Beginne
des 17. Jahrhunderts beibehalten. Verfertiger und Verkufer der
Waren waren dieselben Personen. Die einzelnen, nach der Gattung der
Waren abgeteilten Gruppen hatten sich zu Bruderschaften verbunden,
die vererblich und gegeneinander streng abgeschlossen waren. Man
war bestrebt, eine mglichste Gleichheit des Einkommens unter den
Mitgliedern herbeizufhren. Diesen Zweck verfolgten Manahmen, die
heute in anderem Zusammenhange wieder aufgenommen sind, wie Verbot der
Nacht- und Sonntagsarbeit, Festsetzung der Hchstzahl der Lehrlinge und
des Hchstbetrages der Produktion.

  [306] Das benutzte Material verdanke ich berwiegend den Mitteilungen
        des Landrats $Dnhoff$ in Solingen. Eine litterarische
        Behandlung desselben bietet der Aufsatz: Arbeiterorganisationen
        und Vergleichskammern in der Solinger Industrie im
        Jahrgang II, Nr. 8 der Zeitschrift der Zentralstelle fr
        Wohlfahrtseinrichtungen vom 15. April 1895. Eine Darstellung
        der interessanten Entwickelung der Solinger Industrie, der
        einige der folgenden Angaben entnommen sind, bietet das Buch von
        $Alphons Thun$: Die Hausindustrie am Niederrhein.

Fr die sozialpolitische Wrdigung der Verhltnisse ist es von
Bedeutung, da es bei der letzten Reichstagswahl zu dem einzig
dastehenden Ereignisse einer doppelten sozialdemokratischen Kandidatur
gekommen ist, indem gegenber dem Parteikandidaten $Scheidemann$ der
frhere Abgeordnete $Schumacher$ aufgestellt wurde, dessen Anhnger
dann bei der Stichwahl fr den liberalen Kandidaten $Sabin$ stimmten.
Im Gegensatz hierzu haben die offiziellen Sozialdemokraten bei der
letzten Stadtverordnetenwahl die Wahl von $Schumacher$ dadurch
vereitelt, da sie in der Stichwahl fr den brgerlichen Kandidaten
eintraten. Spielen dabei auch persnliche Reibereien eine Rolle, so ist
doch von Bedeutung, da $Schumacher$ der gemigten Richtung angehrt,
die insbesondere die Politik aus den Gewerkschaften fern gehalten
wissen will.

Seit dem 17. Jahrhundert entwickelt sich die Form der Hausindustrie,
indem die Vermehrung der Produktion und deren Absatz nach auerhalb
dazu fhrt, da die Verfertigung der Waren und deren Vertrieb
sich sondern. Einzelne Mitglieder der Bruderschaften beschftigen
sich berwiegend mit dem Handel, es bildet sich ein besonderer
Kaufmannsstand, und der nicht handeltreibende Meister sinkt immer
mehr auf die Stufe des Lohnarbeiters herab. Es ist karakteristisch,
da schon seit Beginn des 17. Jahrhunderts die Lohnfrage die gleiche
Rolle spielt, wie heute. Lohnkmpfe zwischen Handwerkern und Kaufleuten
beherrschen das 18. Jahrhundert und geben Anla dazu, obrigkeitliche
Lohnsatzungen aufzustellen, in denen fr die verschiedenen Gruppen
Mindestlhne festgesetzt werden. Damit Hand in Hand geht der Kampf
gegen das Drucksystem. Die 1809 eingefhrte Gewerbefreiheit fhrte
zu einer Verschlechterung der Lage der Arbeiter, und erst die mit
der Gewerbeordnung von 1869 gewhrte Koalitionsbefugnis gab das
Hilfsmittel, sich hiergegen zu schtzen. Zuerst traten 1871 die
Messerschleifer zu einem Verein zusammen, stellten Preisverzeichnisse
fr die einzelnen Arbeitsgattungen auf und zwangen die Fabrikanten
zu ihrer Annahme. Als auch die Scherenschleifer in gleicher Weise
vorgingen, bildete sich zur Abwehr 1875 der Scherenfabrikantenverein,
der es nach mehrmonatlichen Lohnkmpfen durchsetzte, da gemeinsam
vom Fabrikanten- und Schleiferverein ein Preisverzeichnis mit
Mindestpreisen vereinbart wurde. Eine Aenderung kann nur durch
dreimonatliche Kndigung herbeigefhrt werden. Sowohl im Falle der
Kndigung, wie bei Streitigkeiten ber den bestehenden Tarif beschliet
eine von beiden Teilen gewhlte Vergleichskammer. Dieses System ist
nach und nach von den meisten der brigen Gruppen (Scherenhrter und
-feiler, Tafelmesserschleifer, Gabelschleifer, Rasiermesserschleifer,
Taschen- und Federmesserschleifer u. s. w.) angenommen.

In den in neuerer Zeit entstandenen Industrien (Regenschirmgarnituren-,
Bgeleisen-, Stiefeleisenfabrikation u. s. w.) herrscht der
fabrikmige Betrieb, der auch in die Schwert-, Messer- und
Scherenfabrikation, wenn auch langsam so doch mehr und mehr eindringt,
obgleich die Schleifer ihm durch Ausstnde entgegenzuwirken suchen.

Ein sehr groer Teil der Arbeiter in der Stahlwarenindustrie gehrt
den Fachvereinen an, die ihrerseits Vereinbarungen ber die Lhne mit
den Fabrikanten geschlossen haben. Fr die Arbeiter beruht der Vorteil
hierbei vor allem darin, da ihnen Schutz gegen die bei den kleineren
Fabrikanten bliche Lohndrckerei gewhrt wird, whrend die Fabrikanten
durch diese Vereinbarungen gegen Preisunterbietungen geschtzt werden.

Die Statuten der fr die einzelnen Gruppen bestehenden Vereine stimmen
fast wrtlich berein; es gengt deshalb, aus je einem derselben die
wichtigsten Bestimmungen wiederzugeben.

I. $Statut des Feder- und Taschenmesser-Fabrikantenvereins$.

Zweck des Vereins ist, das Interesse der Fabrikation in jeder
Beziehung zu wahren und zu frdern und Uebergriffen seitens der
Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten.

Mitglied kann jeder im Kreise Solingen wohnende Feder- und
Taschenmesserfabrikant werden, der die vorgeschriebenen Verpflichtungen
eingeht. Jedes Mitglied hat ein Eintrittsgeld zu zahlen, welches
innerhalb der Grenzen von 150-1500 Mk. durch Vereinsbeschlu
festgesetzt wird. Dasselbe dient dem Verein als Sicherheit fr
Innehaltung der gefaten Beschlsse; werden diese von einem Mitgliede
bertreten, so kann die Generalversammlung ber dessen Einlage verfgen.

Falls der Verein durch Uebergriffe seitens der Arbeitervereinigungen
sich gezwungen sehen sollte, zur Sperrung einzelner Arbeiter oder zur
vollstndigen Arbeitseinstellung zu schreiten, so ist jedes Mitglied
bei Verlust seiner Einlage verpflichtet, die getroffenen Bestimmungen
innezuhalten. Mitglieder, welche gegen die Beschlsse oder Interessen
des Vereins handeln, knnen unter Verlust ihrer Einlagen aus dem Verein
ausgeschlossen werden.

II. $Statut des Rasiermesserschleifervereins$.

Der Verein hat den Zweck, die gewerkschaftlichen und materiellen
Interessen der Mitglieder zu wahren und zu frdern. Mitglied kann
jeder werden, der selbstndig als Rasiermesserschleifer thtig ist.
Jedes Mitglied zahlt 1 Mk. Eintrittsgeld und 50 Pf. Monatsbeitrag. Die
Kasse des Vereins dient dazu, die entstandenen Ausgaben zu decken,
die materiellen Interessen der Mitglieder zu wahren und dieselben bei
Streiks zu untersttzen.

Jedes Mitglied ist verpflichtet, genau nach den bestehenden
Preisverzeichnisse zu arbeiten, sowie etwaige Nichtbefolgungen
von Seiten eines Mitgliedes oder eines Fabrikanten dem Vorstande
mitzuteilen, auch zum Zwecke der Revision die Lieferzettel vorzuzeigen.

Der Verein gewhrt den Hinterbliebenen eines verstorbenen Mitgliedes
ein Sterbegeld von 50 Mk.

Eingehende Bestimmungen sind ber das Halten von Gesellen und
Lehrlingen getroffen. Jedes Mitglied darf nur einen Lehrling halten
und nicht unter fnf Jahre Lehrzeit. Kein Meister darf mehr als zwei
Personen beschftigen, entweder zwei Gesellen oder einen Gesellen und
einen Lehrling. Eigene Shne gelten als Gesellen oder Lehrlinge, doch
darf der Meister alle seine Shne beschftigen. Kein Mitglied darf
einen Lehrling in Arbeit nehmen, der einem andern Meister rechtswidrig
entlaufen ist.

III. $Tarifvertrag zwischen dem Scherenfabrikantenverein und dem
Scherenschleiferverein$.

Der Vertrag ist am 13. Februar 1872 geschlossen und hat ein
Preisverzeichnis aufgestellt, dessen Stze als Mindestpreise gelten.
Kein Arbeitgeber darf niedrigere Preise bezahlen, und kein Arbeitnehmer
darf zu geringeren Stzen arbeiten. Bei Uebertretungen nach beiden
Richtungen sind die Betreffenden, wenn sie Vereinsmitglieder sind, von
ihrem Vorstande zu warnen und im Wiederholungsfall auszuschlieen.
Der Schleiferverein ist verpflichtet, dafr zu sorgen, da seine
Mitglieder fr einen Fabrikanten, -- ohne Unterschied, ob derselbe
Vereinsmitglied ist oder nicht -- der nicht die festgesetzten Preise
bezahlt, nicht arbeiten, wohingegen der Fabrikantenverein die
Verpflichtung hat, dafr zu sorgen, da keins seiner Mitglieder einen
solchen unter dem festgesetzten Preise arbeitenden Schleifer beschftigt.

Der Tarif kann nur durch die schriftliche Kndigung eines der
beiden Vereine, die drei Monate zuvor zu erfolgen hat, auer Kraft
gesetzt werden. Zur Ueberwachung der pnktlichen Ausfhrung und zur
Beseitigung hervortretender Uebelstnde besteht eine Vergleichskammer
aus vierzehn Mitgliedern, von denen jeder Verein die Hlfte zu whlen
hat. Derselben mssen alle streitigen Flle, sei es zwischen den
beiden Vereinen oder einem Mitgliede des einen und einem Mitgliede
des andern Vereins zur Entscheidung vorgelegt werden. Kein Verein
ist berechtigt, gegen Angehrige des anderen Vereins irgend welche
Schritte einzuleiten, ohne von der Vergleichskammer dazu ermchtigt
zu sein. Diese letztere beschliet endgltig, wobei es ihr berlassen
ist, zu bestimmen, ob vorher eine Beratung in den Vereinen stattfinden
soll, die jedoch nur vorbereitenden Karakter hat. Die Vorstnde der
Vereine sind verpflichtet, die Beschlsse der Vergleichskammer zur
Ausfhrung zu bringen, Verwarnungen zu erlassen oder den Ausschlu der
Mitglieder zu Veranlassen. Die Kammer kann jederzeit die Preisfrage
in Beratung ziehen und die ihr notwendig scheinenden Abnderungen der
Vereinsstatuten in Vorschlag bringen.

Durch Beschlsse beider Vereine vom 12. Juli 1880 ist bestimmt, da
jedes Mitglied des Schleifervereins verpflichtet ist, nur bei solchen
Fabrikanten zu arbeiten, die Mitglieder des Fabrikantenvereins sind,
und jedes Mitglied des letzteren nur solche Schleifer zu beschftigen
hat, die Mitglieder des Schleifervereins sind.

Aus dem am 2. Januar 1888 zwischen dem $Tafelmesserfabrikantenverein$
und dem $Tafelmesserschleifverein$ abgeschlossenen Vertrage, der
sich im brigen mit dem oben erwhnten deckt, insbesondere auch
die Bestimmung enthlt, da die Schleifer nur bei Mitgliedern des
Fabrikantenvereins arbeiten und diese keine Schleifer beschftigen
drfen, die unter den Verbandspreisen gearbeitet haben, ist auch
hervorzuheben, da die Wirksamkeit des Vertrages von der Bedingung des
seitens der Schleifer zu erbringenden Nachweises abhngig gemacht war,
da alle auerhalb des Vereins stehenden Fabrikanten sich zur Bezahlung
desselben Preises bereit erklrt htten. Fr die Einigungskammer ist
die Bestimmung getroffen, da bei Abstimmungen, bei denen sich die
Mitglieder beider Vereine geschlossen gegenberstehen, die Sache auf
die nchste Sitzung vertagt, in dieser aber, wenn sich das Gleiche
wiederholt das Los entscheiden soll.

Wie man sieht, hat die Solinger Stahlwarenindustrie Einrichtungen
geschaffen, die mit der Tarifgemeinschaft der Buchdrucker und dem
Stickereiverbande groe Aehnlichkeit haben; insbesondere hat man
den Grundsatz des ausschlielichen Verbandsverkehrs bernommen. Die
mehrfach geuerten Bedenken, da die Arbeiter Preise durchsetzen
wrden, bei denen die Solinger Industrie nicht bestehen knne, haben
bisher durch die Erfahrung keine Besttigung gefunden. Aber allerdings
treffen bei dieser Industrie verschiedene Umstnde zusammen, die
besonders gnstig wirken. Zunchst handelt es sich ausschlielich um
gelernte Arbeiter, die schwer durch andere zu ersetzen sind. Diese
Arbeiter stehen als Hausindustrielle auf einer hheren Stufe, als
gewhnliche Fabrikarbeiter, wohnen auf einem kleinen Gebiete zusammen
und besitzen hufig auch ein eigenes Grundstck. Die Fabrikanten haben
meist kleine Betriebe und sind deshalb nicht sehr widerstandsfhig.
Endlich handelt es sich um eine im Aufblhen begriffene Industrie, die
hhere Preise ertragen kann. Sollte noch mehr, als dies schon jetzt
geschehen ist, die Hausindustrie durch den Fabrikbetrieb verdrngt
werden, so wrden diese Zustnde schwer aufrecht zu erhalten sein, wie
sie auch auf andere Industrien bis jetzt nicht bertragen sind.


             7. Die Feilenhauerindustrie in Remscheid[307].

Schon seit Anfang dieses Jahrhunderts hatte sich in dem bergischen
Lande, vorzugsweise aber in Remscheid und im Kreise Lennep die
Feilenhauerindustrie zu hoher Blte entwickelt. Aber seit den 1890er
Jahren trat infolge der Absperrungsmaregeln in groen Absatzgebieten
und starker auslndischer Konkurrenz ein Rckgang ein, der die
ganze Industrie schwer schdigte, insbesondere aber die Lhne auf
eine tiefe Stufe herabdrckte[308]. Die Arbeiter, die fast alle als
Hausindustrielle thtig sind, hatten deshalb 1887 alles zu einem groen
Streik vorbereitet, wandten sich aber zuvor durch ihre bestehende
Innung an den Brgermeister v. $Bohlen$ mit der Bitte um Vermittelung.
Dieser hrte zunchst einzelne Fabrikanten, und nachdem dieselben
die Klagen als begrndet anerkannt hatten, berief er eine grere
Fabrikantenversammlung, in der man die schon vorher geplante Grndung
beiderseitiger Vereine mit einer gemeinsamen Vergleichskammer fr
das beste Mittel der Abhilfe erklrte. Nachdem man auch den Landrat
$Knigs$ zugezogen hatte, da man sich berzeugte, da die Organisation
auf den ganzen Kreis ausgedehnt werden msse, erfolgte die Grndung der
Vereine und der Vergleichskammer am 24. August 1888, indem man sich
in allen Beziehungen an das Beispiel der Scherenschleifer in Solingen
anlehnte. Die Statuten entsprechen fast wrtlich denjenigen der
letzteren[309].

  [307] Eine Darstellung der hier geschilderten Verhltnisse und
        Thatsachen findet sich im Heft 2 der Zeitschrift Gemeinwohl,
        Jahrgang 1890, S. 58 ff. Daneben hat mir Herr Landrat $Knigs$
        in Lennep wertvolles Material zur Verfgung gestellt.

  [308] Es wird erwhnt, da die Lhne 1,80 Mk. bis 2,40 betrugen, da
        aber hiervon noch hufig Abzge stattfnden.

  [309] Vgl. oben S. 669.

Die Statuten des $Fabrikantenvereins$ bezeichnen als Zweck, das
Interesse der Fabrikanten in jeder Beziehung zu wahren, fr ein gutes
Verhltnis zu den Arbeitern zu sorgen, die Lohnstze in einer beide
Teile zufriedenstellenden Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der
Arbeitervereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Jedes Mitglied
hat fr jedes Schmiedefeuer einen eigenen Wechsel von 100 Mk. als
Sicherheit zu hinterlegen. Die Lohnlisten, die von den beiden Vereinen
gemeinschaftlich aufgeteilt wurden, enthalten die Mindestlhne, unter
denen kein Mitglied arbeiten lassen darf; hhere Lhne drfen mit den
einzelnen Arbeitern vereinbart werden. Die Mindestlhne mssen allen im
Kreise Lennep wohnenden Arbeitern gezahlt werden, ohne Rcksicht auf
ihre Zugehrigkeit zu dem Feilenhauervereine. Falls der Verein sich
durch Uebergriffe der Arbeitervereinigungen gezwungen sehen sollte,
die Sperrung einzelner Arbeiter oder vollstndige Arbeitseinstellung
zu beschlieen, so ist jedes Mitglied bei Verlust seiner hinterlegten
Wechsel und einer Konventionalstrafe von 1000 Mk. zur Innehaltung der
gefaten Beschlsse verpflichtet. Abgesehen von diesem Falle sind
die Wechsel verwirkt, wenn ein Fabrikant unter den festgesetzten
Mindestlhnen arbeiten lt, sei es auch nur durch sog. Strohmnner.
Den Anordnungen der Vergleichskammer hat jedes Mitglied bei 1000 Mk.
Strafe Folge zu leisten.

Zweck des $Feilenhauervereins$ ist, die Ehre und die materiellen
Interessen der Mitglieder zu frdern, fr ein gutes Verhltnis
zu den Arbeitgebern zu sorgen, die Lohnstze in beide Teile
zufriedenstellender Weise zu vereinbaren und Uebergriffen der
Fabrikantenvereinigungen gemeinsam entgegenzutreten. Mitglied kann
jeder Feilenhauer werden, der selbstndig zu Hause oder in einer Fabrik
arbeitet. Die Kasse des Vereins dient zur Deckung der Vereinsausgaben
und zur Untersttzung bedrftiger Mitglieder. Niemand darf unter den
Minimalpreisen arbeiten. Im Falle der Verein durch Uebergriffe der
Fabrikantenvereinigungen sich gezwungen sehen sollte, zu Sperrung
einzelner Arbeitgeber oder zu vollstndiger Arbeitseinstellung
berzugehen, hat jedes Mitglied den gefaten Beschlssen unbedingt
Folge zu leisten, ebenso andrerseits aber auch den Anordnungen der
Vergleichskammer.

Das $gemeinsame Statut$ bestimmt, da kein Fabrikant weniger als
die festgesetzten Lhne zahlen und kein Feilenhauer zu billigeren
Lhnen arbeiten darf; beides ist nicht auf die Mitglieder der
vertragschlieenden Vereine beschrnkt. In der aus je sieben
Mitgliedern beider Vereine bestehenden Vergleichskammer fhrt ein
unbeteiligter Dritter den Vorsitz[310].

  [310] Vorsitzender ist der Landrat, Stellvertretender der
        Brgermeister.

Generelle Preisbestimmungen finden durch die Vergleichskammer nicht
statt, sondern die Vereinbarung ber einen neuen Preistarif kann nur
von Verein zu Verein erfolgen. Findet zwischen den Vorstnden der
Vereine eine Einigung ber streitige Flle nicht statt, oder ist der
eine Verein mit dem in der angerufenen Sache ergangenen Bescheide des
anderen Vereins nicht zufrieden gestellt, dann steht demselben die
Berufung an die Vergleichskammer offen; dieselbe hat dann ber den
betreffenden Fall endgltig zu entscheiden.

Die Vorstnde der Vereine sind bei einer Konventionalstrafe bis zu 1000
Mark verpflichtet, die Beschlsse der Vergleichskammer zur Ausfhrung
zu bringen bezw. den Ausschlu von Mitgliedern zu verfgen. Zur
Sicherung der Konventionalstrafe soll von jedem der beiden Vereine eine
Kaution von 1000 Mk. hinterlegt werden.

Die etwa von seiten eines Vereins verwirkte Kaution fllt dem
gemeinntzigen Bauverein in Remscheid zu.

Der vereinbarte Tarif gilt bis auf weiteres, sofern nicht drei Monate
vorher von einem der beiden Teile die Kndigung erfolgt.

Ende 1889 wurde noch die Bestimmung hinzugefgt, da die Mitglieder des
Fabrikantenvereins nur Mitglieder des Feilenhauervereins beschftigen
und umgekehrt diese nur bei jenen arbeiten drfen.

Die Grndung der beiden Vereine, und die Durchfhrung dieser
Beschlsse stie auf Schwierigkeiten nicht sowohl bei den Arbeitern,
von denen 800 sofort und die brigen 700 in kurzer Zeit dem Vereine
beitraten, sondern bei den Fabrikanten, von denen zunchst nur 70
sich anschlossen, whrend etwa 50 sich ablehnend verhielten, da
sie berhaupt nicht geneigt waren, sich hinsichtlich der Lhne den
Bestimmungen einer zur Hlfte aus Arbeitern gebildeten Vergleichskammer
zu fgen, insbesondere aber geltend machten, da die unter den Augen
der Behrde sich vollziehende Organisation der Arbeiter eine Steigerung
der Begehrlichkeit und eine Strkung der Sozialdemokratie mit sich
bringen werde. Da aber die Arbeiter das grte Gewicht darauf legten,
da alle Fabrikanten sich anschlssen, so griffen sie zu dem Mittel,
den widerstrebenden mit Streik zu drohen, und da die Vergleichskammer
hierbei natrlich neutral bleiben mute, sahen sich fast alle noch
rckstndigen Fabrikanten bis auf verschwindende Ausnahmen gezwungen,
dem Drucke nachzugeben und dem Vereine beizutreten.

Der Erfolg der geschaffenen Einrichtung war zunchst ein
auerordentlich gnstiger. Die beiderseitigen Mitglieder der
Vergleichskammer befleiigten sich der strengsten Unparteilichkeit
und die Beschlsse wurden berwiegend einstimmig gefat. Hufig
gaben Uebertretungen des Tarifs Veranlassung, gleichzeitig gegen die
beteiligten Fabrikanten und Arbeiter Strafen zu verhngen, die der
Ortskrankenkasse zuflossen. Im zweiten Jahre war sogar die Annherung
schon soweit gediehen, da man beschlo, Streitigkeiten zunchst durch
Verhandlungen von Verein zu Verein zu erledigen, so da die Kammer
nur ausnahmsweise zusammentreten mute. Ebenso wurde ein gemeinsamer
Arbeitsnachweis eingerichtet, dessen Leitung dem Vorsitzenden des
Feilenhauervereins bertragen wurde. Dagegen erwies sich umgekehrt
die im Statute fr Aenderungen des Tarifs vorgesehene Verhandlung der
beiden Vereine als nicht brauchbar, vielmehr gelang in solchen Fllen
der Ausgleich nur mit Hlfe der Vergleichskammer. Von den beiden
Beamten wird insbesondere den Vertretern der Arbeiter das gnstigste
Zeugnis ausgestellt, die, obgleich ausgesprochene Sozialdemokraten,
doch nicht allein gegen ihre eigenen Genossen straffe Disziplin bten
und, falls sie im Unrecht waren, mit groer Entschiedenheit gegen
sie vorgingen, sondern insbesondere auch bei Streitigkeiten mit
anerkennenswerter Migung auftraten und erklrten, greres Gewicht,
als auf augenblickliche Lohnerhhungen, auf ein geregeltes Verhltnis
beider Teile zu legen. Ja, whrend bis dahin gerade die Feilenhauer das
unruhigste und zu Streiks geneigteste Element der Arbeiterbevlkerung
gebildet hatte, erklrten jetzt Arbeitgeber aus anderen Industrien, da
sie den beruhigenden Einflu auch in ihren Gewerben versprten.

Auf seiten der Fabrikanten war die Stimmung geteilt. Die meisten
erkannten an, da durch die neue Einrichtung nicht allein die fr die
Arbeiter schdliche Lohndrckerei beseitigt, sondern dadurch auch
dem Arbeitgeber die Mglichkeit gesicherter Berechnung geschaffen
und das Interesse der ganzen Industrie gewahrt sei. Dagegen konnte
die Minderheit den gegen sie gebten Zwang und die Beeintrchtigung
ihrer Herrscherstellung nicht verwinden und betrachtete die in den
Vergleichskammern geschaffene Gleichstellung als ein entwrdigendes
Zugestndnis an die Begehrlichkeit und eine Auflehnung gegen die
soziale Ordnung.

Zunchst wurde freilich diese Minderheit von der Mehrheit in Schach
gehalten, aber auf die Dauer konnte das geschaffene Werk diesen inneren
Zwiespalt nicht ertragen. Schon am 16. August 1889 muten 46 Mitglieder
des Fabrikantenvereins wegen Nichtzahlung ihrer Beitrge ausgeschlossen
werden, so da der Bestand auf 75 herunterging. In derselben
Versammlung waren allerdings die von dem Feilenhauerverein geforderten
Aenderungen des Tarifes abgelehnt, aber nachdem dieser Verein hierauf
den Tarif gekndigt hatte, machte der Fabrikantenverein seinen Beschlu
rckgngig und erteilte seine Zustimmung.

Im Mai 1890 erhob der Feilenhauerverein die Forderung einer
Lohnerhhung unter Kndigung des bestehenden Tarifs. Nachdem das
Angebot der Fabrikanten von 1/3 der geforderten Erhhung seitens
des Feilenhauervereins abgelehnt, von dem Vorstande aber durch
Androhung seines Rcktrittes die Ermigung auf 2/3 durchgesetzt war,
erklrte der Fabrikantenverein, sich dieser Forderung freilich nicht
ungnstig gegenberzustellen, aber die Erfllung bis zum Eintritte
besserer Geschftsverhltnisse verschieben zu mssen. Auf Rat der
mehrfach genannten Beamten nahmen die Feilenhauer, die bei dieser
Gelegenheit jede Ungesetzlichkeit streng vermieden hatten, die
inzwischen niedergelegte Arbeit zu den alten Bedingungen wieder auf;
aber leider hatte in dem Fabrikantenverein diejenige Richtung die
Oberhand gewonnen, die unter dem Einflusse der durch den bisherigen
Zusammenschlu erlangten Krftigung glaubte, das augenblicklich durch
die ungnstige Konjunktur verursachte Uebergewicht ausnutzen zu sollen,
und so gelang es nicht, die mit der Kndigung hinfllig gewordene
gemeinsame Organisation wieder ins Leben zu rufen.

Die beiderseitigen Vereine bestehen noch fort, haben aber in den
letzten Jahren eine besondere Thtigkeit nicht entwickelt, was
insbesondere darauf zurckzufhren ist, da infolge der zunehmenden
Einfhrung der Feilenhaumaschine die ganze Industrie sich zur Zeit in
einem Uebergangsstadium befindet und immer mehr vom hausindustriellen
zum fabrikmigen Betriebe bergeht.


                  8. Die Bergische Bandindustrie[311].

Infolge der schlechten Geschftsjahre 1890/91 sanken die Arbeitslhne
in der Bandindustrie in dem Mae, da die Innung der Bandwirkermeister
in Elberfeld Anfang Februar 1892 beschlo, mit den Fabrikanten wegen
Festsetzung einer Liste von Minimallhnen in Verbindung zu treten. Nach
lngeren Verhandlungen gelang dies hinsichtlich der Damenhutbnder,
so da die vereinbarte Lohnliste am 1. Juli 1892 in Kraft trat.
Schwieriger erwies sich die Erreichung dieses Zieles hinsichtlich
der Herrenhutbnder, fr die es erst nach langen Verhandlungen und
scheinbarem Scheitern gelang, eine Liste zur Annahme zu bringen, die
mit dem 1. April 1893 zur Einfhrung gelangte. Die Schwierigkeiten
bestanden insbesondere darin, da auch die zur Annahme geneigten
Fabrikanten sich nur unter der Voraussetzung binden wollten, da
alle ihre Kollegen sich beteiligen wrden, und da es anfangs nicht
mglich schien, dies zu erwirken. Am 29. November 1895 wurde eine neue
Lohnliste vereinbart, die noch jetzt in Kraft besteht, und das anfangs
erhobene Bedenken, da beim Eintritt ungnstiger Konjunkturen die Liste
nicht durchfhrbar sein wrde, hat sich nicht allein als unbegrndet
erwiesen, sondern in der bald nach Einfhrung der neuen Einrichtung
eingetretenen ungewhnlich schlechten Geschftslage hat sich dieselbe
so bewhrt, da beide Teile sie als einen Segen fr die Industrie
bezeichneten, indem sie der Herabsetzung der Preise einen Riegel
vorschob.

  [311] Das benutzte Material ist mir von dem Vorsitzenden des
        Fabrikantenvereins, Herrn Ad. $Widmeyer$ und dem Schriftfhrer
        des Bandwirkervereins, Herrn $Sebulon Monhof$, beide in
        Ronsdorf, zur Verfgung gestellt.

Die Durchfhrung dieser Maregel war nur mglich durch Schaffung
beiderseitiger Vereine. Schon im April 1892 bildeten sich
Bandwirkervereine in 7 Orten, die sich dann zu dem $Verbande
Bergischer Bandwirkermeister$ zusammenschlossen. Derselbe bezweckt,
die Interessen seiner Mitglieder zu wahren, fr ein gutes Verhltnis
zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu sorgen, die Lohnstze in einer
beide zufriedenstellenden Weise mit den Arbeitgebern zu vereinbaren
und Uebergriffen seitens derselben entgegen zu treten. Religise und
politische Errterungen sind ausgeschlossen. Aus der Verbandskasse
kann Mitgliedern, welche durch die Vereinbarung und deren Wirksamkeit
Schaden erleiden, eine angemessene Untersttzung bewilligt werden. Der
Verband besitzt einen aus Vertretern aller Lokalvereine bestehenden
Ausschu, der die Aufgabe hat, die Lohnliste mit den Fabrikanten zu
vereinbaren und das gute Verhltnis mit den letztern aufrecht zu
erhalten. Die Mitglieder drfen bei Vermeidung des Ausschlusses aus dem
Verbande unter den festgesetzten Minimallhnen nicht arbeiten. Sollte
der Verband beschlieen, da fr einen Fabrikanten, der die Liste
nicht innehlt, nicht mehr gearbeitet werden darf, so sind die dadurch
arbeitslos werdenden Mitglieder zu untersttzen.

In gleicher Weise haben die $Fabrikanten$ einen Verein gebildet, und
auerdem besteht eine aus Vertretern beider Organisationen bestehende
$Vergleichskammer$, die unter einem kein Gewerbe betreibenden
Vorsitzenden tagt und die Aufgabe hat, die zwischen den beiderseitigen
Vereinen oder einzelnen Mitgliedern derselben entstehenden
Streitigkeiten zu schlichten oder zu entscheiden, fr die Interessen
beider Teile anregend zu wirken und dahin zu streben, da das gute
Einvernehmen zwischen den Vereinen und ihren Mitgliedern erhalten
bleibt. Den Beschlssen der Vergleichskammer ist bedingungslos Folge zu
leisten. In der vereinbarten Lohnliste ist ausdrcklich festgesetzt,
da unter diesen Stzen kein Fabrikant arbeiten lassen und kein
Meister Arbeit annehmen darf. Sollte das eine oder das andere dennoch
geschehen, so bernehmen die Bandwirkermeister die Verpflichtung, fr
den die Vereinbarung bertretenden Fabrikanten nicht mehr zu arbeiten,
wogegen die Fabrikanten sich verpflichten, einen unter dem vereinbarten
Lohne arbeitenden Bandwirkermeister nicht mehr zu beschftigen.

Dem Fabrikantenvereine sind alle Fabrikanten, etwa 100 an der Zahl
beigetreten, der Verband der Bandwirkermeister zhlt 9 Ortsvereine
mit 1730 Mitgliedern und etwa 3000 Bandsthlen; ein Teil der Meister,
die unter sozialdemokratischem Einflusse stehen, haben sich bis jetzt
fern gehalten. Die Erklrungen beider Organisationen Stimmen dahin
berein, da sich die bestehende Einrichtung durchaus bewhrt hat; alle
Streitigkeiten sind bisher gtlich beigelegt.

Versuche des Fabrikantenvereins, auch eine gemeinsame Festsetzung der
Verkaufspreise fr die hergestellten Erzeugnisse herbeizufhren, haben
bisher keinen Erfolg gehabt.


               9. Die Schlittschuhindustrie in Remscheid.

Im Jahre 1890 bildete sich in Remscheid ein Verein der
Schlittschuhfabrikanten, der den Zweck hatte, die Verkaufspreise
bei allen Mitgliedern gleich zu stellen und der verhngnisvollen
Preisdrckerei entgegenzuwirken. Aber schon nach zweijhrigem
Bestehen zeigte sich die Unmglichkeit, dieses Ziel zu erreichen,
indem die vielfachen Umgehungen der getroffenen Verabredungen und
die Nichtbeteiligung eines Teiles der Fabrikanten fr diejenigen
Mitglieder, die sich streng an das Abkommen hielten, starke
Beeintrchtigung ihrer Kundschaft zur Folge hatte. Der Verein lste
sich deshalb auf.

Gleichzeitig mit dem Fabrikantenverein war auch ein
$Schlittschuharbeiterverein$ gegrndet, der den Zweck verfolgte,
einen gleichmigen Lohntarif bei allen Fabrikanten herbeizufhren.
Nachdem es anfangs, wenngleich nur mit Hilfe von Streikandrohungen
gelungen war, die meisten Fabrikanten zu entsprechenden Zusagen zu
bewegen, verloren durch die Auflsung des Fabrikantenvereins auch diese
Bestrebungen ihren Boden und ist der Schlittschuharbeiterverein in
Vergessenheit geraten.


             10. Die franzsischen _syndicats mixtes_[312].

Wie oben[313] ausgefhrt, war die alte Organisation der Znfte, die
eine Vereinigung von Meistern und Gesellen darstellte, durch die
Revolutionsgesetzgebung zerstrt. Allerdings hatten sich einzelne
Vereinigungen, wie diejenige der Bcker in Paris, dem Gesetze zum Trotz
erhalten, ebenso hatten sich bereits lngere Zeit vor dem Gesetze von
1884 Vereine von Arbeitern einerseits und von Arbeitgebern andererseits
(_chambres syndicales_) gebildet. Bei Erla des Syndikatsgesetzes gab
es an Vereinen der Arbeitgeber in Paris 185 mit 25000 Mitgliedern, in
der Provinz 103, die auf 52 Orte verteilt waren. Arbeitersyndikate
bestanden in Paris 237 mit etwa 50000 Mitgliedern, in der Provinz ber
600[314].

  [312] Die nachfolgende Darstellung beruht wesentlich auf dem Buche von
        $Boissard$ _Le syndicat mixte_, Paris 1897, _Rousseau et
        Guillaumin_.

  [313] Vgl. oben S. 63 ff. und S. 619 ff.

  [314] Die Zahlen sind dem Buche von $Boissard$ entnommen, stehen aber
        nicht im Einklang mit den oben angegebenen der _annuaires_.

Schon mehrfach hatte man auch den Versuch gemacht, eine gemeinsame
Organisation herzustellen, aber nur in einem einzigen Falle war
dies gelungen, indem in Paris die beiden _chambres syndicales_
der Buntpapierfabrikation sich zu einer _chambre mixte_ vereinigt
hatten, die nicht allein die Regelung der Lhne, sondern auch das
Lehrlingswesen und die des gewerblichen Unterrichts zum Gegenstande
ihrer Wirksamkeit machte. Dieses Beispiel fand mehrfach Beachtung, und
insbesondere die katholisch-soziale Richtung, die sich in dem _Oeuvre
des cercles catholiques d'ouvriers_ eine Organisation geschaffen
und sich das Ziel gesteckt hatte, dem verhngnisvollen Gegensatze
zwischen Arbeitgeber und Arbeiter entgegenzuwirken und die im Interesse
des sozialen Friedens und des nationalen Gedeihens unabweisliche
Verstndigung beider Faktoren der Produktion herbeizufhren, warf
sich, nachdem das Gesetz von 1884 die Grundlage dafr geschaffen hatte,
mit Eifer auf die Grndung von _syndicats mixtes_. Allerdings war es
erst im Parlament gelungen, dem Gesetzentwurfe, der nur Syndikate der
Unternehmer und solche der Arbeiter kannte, die _syndicats mixtes_
ebenso wie die _syndicats agricoles_ einzufgen, aber ein Antrag des
Grafen de Mun, ihnen besondere Vorrechte, insbesondere das Recht des
Grunderwerbes beizulegen, war aus Furcht vor dem Besitze der toten
Hand abgelehnt. Der Zweck des _syndicat mixte_ wird von seinen
Verteidigern dahin bezeichnet, auf dem Gebiete der wirtschaftlichen
Produktion den Zustand der Anarchie und des Gegensatzes zu ersetzen
durch die Organisation und den Familiensinn. Dabei macht man kein
Hehl aus der Auffassung, da der Arbeitgeber der natrliche Berater
und Schtzer des Arbeiters sein msse und hlt dem Einwande, da der
Arbeiter sich nicht mehr als unmndiges Kind behandeln lassen wolle,
entgegen, da dem Arbeitgeber freilich nicht die Stellung eines Vaters,
aber doch diejenige eines lteren Bruders zukommen msse. Endlich tritt
berall das religise Element stark hervor, z. B. schon in der Wahl
der Namen fr die Organisationen, die sich regelmig an irgend einen
Heiligen anlehnen.

Das hauptschlichste Wirkungsgebiet der _syndicats mixtes_ ist die
Groindustrie. Die Grundlage der Organisation ist das einzelne
Unternehmen. Um die typische Form zu zeigen, mgen hier die
Einrichtungen des _Val de bois_ kurz erlutert werden, da sie
gewissermaen das Muster des ganzen Systems darstellen. Das Unternehmen
wurde am 2. August 1885 unter dem Namen _Corporation chrtienne_
gegrndet und ist von seinem Urheber, $Harmel$, in einem besonderen
Buche beschrieben. Das _syndicat mixte_ setzt sich zusammen aus den
Geschftsinhabern und den hheren Beamten (Direktoren, Ingenieuren)
einerseits und den Arbeitern, Arbeiterinnen und anderen Angestellten
andrerseits. Das gemeinsame Organ ist der _conseil syndical_, der sich
alle Monate versammelt. Innerhalb desselben bestehen zwei Gruppen,
nmlich einerseits die Geschftsinhaber nebst den von ihnen bestimmten
Beamten unter dem Namen des _comit_, und andrerseits eine gleiche
Anzahl durch die Arbeiter erwhlte Vertreter, das _conseil intrieur_.
Beide Gruppen versammeln sich wchentlich; sie sollen durchaus
gleichberechtigt und von einander unabhngig sein.

Das _conseil syndical_ hat die gemeinsamen Einrichtungen zu
beschlieen. Als solche bestehen eine Untersttzungskasse,
eine Genossenschaft, die in mehreren Abteilungen fr Bckerei,
Kleidungsstcke, Schmuck, Wsche, Hte u. s. w. zerfllt, eine
Vorschu- und Darlehnskasse, eine Sparkasse, eine Auskunftstelle, eine
Unterkunft fr junge Leute, eine Bibliothek und Anstalten fr religise
Interessen und Erbauung, endlich eine Familienkasse, die kinderreichen
Familien entsprechende Zuschsse zum Lohne gewhrt. Die Arbeiter haben
einen jhrlichen Beitrag von 25 Cts. zu zahlen; die Prinzipale leisten
freiwillige Zuschsse. Die erzielten Erfolge sind durchaus befriedigend.

Aber so wichtig die gemeinsame Organisation in dem einzelnen
Unternehmen als Grundlage fr das _syndicat mixte_ ist, so bildet sie
doch nur das eine der beiden Elemente, zu dem das andere, nmlich
die Verbindung einer greren Anzahl solcher Einzelorganisationen
hinzukommen mu, und wenn in _Val de bois_ fr die dortige Einrichtung
der Name _syndicat mixte_ in Anspruch genommen ist, so ist dies nicht
vllig berechtigt, denn man versteht hierunter eine einheitliche
Organisation fr $mehrere$ industrielle Unternehmungen. Der Hauptsitz
der _syndicats mixtes_ ist der Norden Frankreichs, insbesondere
Lille, Douai, Roubaix, Tourcoing, Fourmies und Armentires. Alle dort
bestehenden Syndikate sind das Werk der am 15. August 1884 von einem
Geistlichen Alet gegrndeten _Association catholique des patrons de
la rgion du Nord de la France_. Von etwa 20 Teilnehmern stieg die
Zahl bald auf 44; im September 1896 betrug sie 110. Zwei Jahre spter
wurde die Vereinigung, da sie dem gesetzlichen Verbote zuwider auch
Nichtfranzosen aufgenommen hatte, polizeilich aufgelst, doch ihre
Schpfungen wurden dadurch nicht berhrt.

Die Organisation ist eine doppelte, eine innere und eine uere. Die
innere, die sich auf ein einzelnes Unternehmen beschrnkt, ist hnlich
der in _Val de bois_. Die Arbeiter bilden Zehnerschaften, deren jede
ihren Vertreter whlt. Diese Vertreter bilden den _conseil intrieur_,
der unter dem Vorsitze des Prinzipals bert. Seine Ergnzung findet
er in dem _conseil patronal_, der aus dem Prinzipal und den hheren
Beamten besteht. An der Spitze der ueren Organisation des _syndicat
mixte_ steht der _conseil syndical_, zu dem jede Fabrik zwei Mitglieder
entsendet, nmlich den Prinzipal und einen von den Zehnerschaften der
Arbeiter erwhlten Vertreter. Den Vorsitz in dem _conseil syndical_
fhrt ein von seinen Kollegen gewhlter Prinzipal.

Das Syndikat hat eine Kasse, zu der die Arbeiter geringe Beitrge
leisten, die vielmehr hauptschlich aus Zuschssen der Prinzipale
gespeist wird. Daneben bestehen einzelne Abteilungen fr Untersttzung,
gemeinsamen Einkauf, Sparkassen, Arbeiterwohnungen u. s. w., an
deren Spitze besondere Vorstnde stehen, die unter dem Vorsitze
des Prinzipals tagen. Doch giebt es auch einen nur aus Arbeitern
bestehenden Wirtschaftsausschu, der sich selbst einen Vorsitzenden
whlt.

Die wichtigsten der nach diesem Systeme gebildeten Syndikate sind
folgende:

1. _Corporation chrtienne de Saint-Nicolas_ fr Spinnerei, Weberei
und Wirkerei. Sie wurde am 11. Mai 1885 gegrndet. Ihr Zweck ist nach
den Statuten: Aufrechterhaltung des guten Einvernehmens zwischen
Prinzipalen und Arbeitern durch Behandlung des beiderseitigen
Verhltnisses unter dem Gesichtspunkte der Gerechtigkeit und der Liebe,
Entwickelung der geschftlichen Tchtigkeit und Wahrung der Ehre der
Korporation, endlich Einrichtungen zum sittlichen und materiellen
Wohle der Arbeiter. An der Spitze steht ein _comit protecteur_ aus
Prinzipalen und Arbeitern, das bei Streitigkeiten vermittelnd und
entscheidend eingreifen soll, doch erfolgt die Abstimmung nicht nach
der Zahl der Mitglieder, sondern nach den beiden Gruppen. Auch die
Arbeiter solcher Werke, deren Inhaber dem Syndikate nicht angehren,
knnen an ihm teilnehmen; sie whlen dann Vertreter, die aber von dem
_comit protecteur_ gebilligt werden mssen. Neben dem _comit_ besteht
ein _bureau_ aus sechs Personen, dessen Aufgabe es ist, ber Aufnahme
von Mitgliedern zu beschlieen, Fhigkeitszeugnisse und Diplome
auszustellen, die Oberaufsicht ber die verschiedenen Einrichtungen
auszuben, Zwistigkeiten zwischen Prinzipalen, Arbeitern und Lehrlingen
auszugleichen sowie Einnahmen und Ausgaben festzusetzen.

Die _Corporation de Saint-Nicolas_ bestand am 9. Mai 1895 aus 27
Prinzipalen, 47 Beamten, 301 Arbeitern und 855 Arbeiterinnen, zusammen
1230 Personen. Das Vermgen betrug 37688,66 Frs. Sie besitzt eine
eigene Zeitung _Le dimanche_, die wchentlich erscheint.

2. _Syndicat de l'Industrie Roubaissienne_. Dasselbe wurde am 1.
Februar 1889 begrndet und zhlte 1895 20 Prinzipale, 86 Beamte und
2954 Arbeiter, zusammen 3060 Mitglieder, die meist der Spinnerei,
Weberei, Druckerei und Appretirerei angehren und sich auf 20 Geschfte
verteilen. Das Vermgen betrug 2852,45 Frs. Die Organisation ist fast
vllig derjenigen unter 1 nachgebildet, nur ist bei Stimmengleichheit
in dem _conseil syndical_ dem Vorsitzenden die Entscheidung eingerumt.

3. _Syndicat de l'Industrie Tourquenoise_. Dasselbe wurde gegrndet
1888 mit 1064 Mitgliedern, die 1895 auf 1900 gestiegen waren.

4. _Socit Saint-Louis_ in Tourcoing, gegrndet 1889, besa am 1.
Januar 1897 800 Mitglieder.

5. _Socit Saint-Joseph_ in Roubaix, ebenfalls 1889 gegrndet, hatte
1896 900 Mitglieder.

6. _Socit de Saint-Martin_ in Roubaix mit 840 Mitgliedern.

7. _Syndicat professionnel de patrons et ouvriers de l'Industrie
Fourmisienne_ in Fourmies.

Alle diese Syndikate sind nach demselben Muster eingerichtet und haben
im wesentlichen die gleichen Wohlfahrtsanstalten.

Im $Handwerk$ scheinen die Vorbedingungen fr die gemeinschaftliche
Organisation gnstiger zu liegen, als in der Groindustrie; stehen sich
doch Meister und Gesellen nach ihrer Lebenslage und den geschftlichen
Beziehungen wesentlich nher. Auf der andern Seite ist hier das
Mitrauen der Meister untereinander ein erhebliches Hindernis.

Auch auf diesem Gebiete ist es der Katholizismus, insbesondere die
schon erwhnte unter dem Namen _Oeuvre des cercles catholiques
d'ouvriers_ bestehende Organisation gewesen, von der die Bildung
der _syndicats mixtes_ ausgegangen ist. Naturgem mute die Form
der Organisation eine andere sein, als in der Groindustrie, denn
die Schaffung eines _conseil d'atelier_, entsprechend dem _conseil
d'usine_, ist hier schon deshalb ausgeschlossen, weil der Meister mit
den wenigen Gesellen, die er beschftigt, sich ohne Zwischeninstanz
verstndigen kann. Ebenso haben Wahlen fr den _conseil syndical_
keinen Wert, sondern Meister, Gehlfen und Lehrlinge bilden ohne
Vermittelung das Syndikat, dessen Leitung einfach einigen Meistern
bertragen ist, hnlich den alten Znften, an deren Traditionen
berhaupt die _syndicats mixtes_ sich stark anlehnen.

Auch die Art der Thtigkeit ist dementsprechend. Im Vordergrunde
steht die technische Ausbildung durch Unterricht und Prmierung,
insbesondere die Erziehung und die Frsorge fr die Lehrlinge. Daneben
stehen gewerbliche Ausstellungen und Einrichtung gemeinschaftlicher
Verkaufshallen, ebenso auch gemeinsame Beschaffung des Rohmaterials.
Vielfach hat man Darlehens- und Sparkassen, sowie Untersttzung in
Krankheitsfllen. Den Arbeitslosen gewhrt man Hlfe zunchst durch
Arbeitsnachweis und, soweit dies erfolglos ist, auch durch Geld, ja
in Gewerben, in denen die Arbeitslosigkeit Monate dauert, hat man
besondere Einrichtungen zur Beschftigung getroffen. Z. B. haben die
Maurer in Blois einen Steinbruch gepachtet, in dem sie im Winter
arbeiten. Auf die fertigen, aber noch nicht verkauften Steine werden
von einer nach dem System Raiffeisen eingerichteten Kasse Vorschsse
gewhrt. Endlich hat man zur gtlichen Beilegung oder Entscheidung von
Streitigkeiten Schiedsgerichte, die meist unter dem Vorsitze einer
angesehenen, unbeteiligten Person in Thtigkeit treten. Man betreibt
auch nicht allein praktische Dinge, sondern hat hufig Einrichtungen
zum Studium der sozialen Fragen (_cercles d'tudes sociales_) getroffen.

Uebrigens hat sich neben den _syndicats mixtes_ im engeren Sinne,
die eine vllige Verschmelzung von Arbeitern und Arbeitgebern
bedeuten und von der katholischen Partei untersttzt werden, in
neuester Zeit noch eine andere Form entwickelt, die gewhnlich
als christliche Syndikatebezeichnet werden, weil sie von der
christlichen-demokratischen Partei ausgehen. Sie setzen die
Organisation der Arbeiter und der Arbeitgeber in selbstndigen Vereinen
voraus, schaffen aber zwischen den letzteren ein festes Band durch
einen stndigen Ausschu, dessen Befugnisse nach den Verhltnissen
mehr oder weniger weitgehende sind. Man hat deshalb diese Art der
gemeinsamen Organisation auch wohl _syndicats parallles_ genannt. Auch
sie sind vorzugsweise im Norden von Frankreich vertreten.

Im allgemeinen handelt es sich bei allen diesen gemischten
Syndikaten um kleine Gruppen, doch giebt es auch grere. So umfat
die _corporation Saint-Antoine_ der Tischler in Paris, _Faubourg
Saint-Antoine_, 3000 Meister mit 7000 Gehlfen. Das Schneidersyndikat
in Paris hat 1043 Mitglieder. Das Webersyndikat in Lyon vereinigt 1460
Meister und 3500-4000 Gesellen.

Das Gesamtergebnis der Bewegung zu Gunsten der _syndicats mixtes_ ist
hiernach auf industriellem Gebiete ein recht bescheidenes. Wenn die
Zahl derselben fr das Kleingewerbe auf etwa 250 angegeben wird[315],
so steht das nicht im Einklang mit den offiziellen Ziffern des
_annuaire_, die oben[316] mitgeteilt sind.

Mit eigentlich gewerkschaftlichen Aufgaben im engeren Sinne, also
insbesondere Regelung der Lhne und der Arbeitszeit, haben sie sich
bisher nur ganz vereinzelt beschftigt, und ihre Verteidiger, die ihnen
nachrhmen, da sie sehr segensreich in der Richtung einer Abschwchung
der Gegenstze gewirkt haben, glauben eine Thtigkeit in dem gedachten
Sinne nur erwarten zu knnen, wenn die Gesetzgebung den Syndikaten
einen Zwangskarakter verleihte.

Weit gnstiger ist die uere Entwickelung der _syndicats
agricoles_, die ebenfalls berwiegend aus Arbeitgebern und Arbeitern
zusammengesetzt sind. In der That ist in der Landwirtschaft der
Gegensatz beider Klassen weniger stark, und bisher ist es im
wesentlichen gelungen, deren Interessen zu vereinigen. Die Organisation
begann von entgegengesetzten Punkten: an einigen Orten nahm man den
Ausgang von kleinen rtlichen Vereinen, anderwrts grndete man sofort
Organisationen fr ganze Departements oder Provinzen. Schlielich aber
gelang es, eine strenge Gliederung nach Gemeinden, greren Bezirken
und ganzen Departements durchzufhren, und endlich hat man in der
unter dem Einflusse der franzsischen Landwirtschaftsgesellschaft
ins Leben gerufenen _Union centrale des syndicats agricoles_ einen
Zentralverband fr ganz Frankreich geschaffen. Seit 1894 wird auch
jhrlich ein allgemeiner Kongre abgehalten. Die Gesamtzahl der
_syndicats agricoles_ wird in dem _annuaire_ fr 1897 auf 1371 mit
438596 Mitgliedern angegeben[317], doch sind dabei hufig die bei der
Grndung angemeldeten Zahlen zu Grunde gelegt, und es wird deshalb
der wahre Bestand auf 800000 Mitglieder geschtzt. Diese setzen sich
aus allen Kreisen der landwirtschaftlichen Bevlkerung zusammen,
insbesondere gehren dazu sowohl Grogrundbesitzer und Grobauern, wie
kleine Besitzer, Grtner, Weinbauer, Pchter, Angestellte und Arbeiter.
In einigen Syndikaten bestehen auch besondere Gruppen, whrend die
meisten hiervon absehen.

  [315] Von $Boissart$ a. a. O. S. 141.

  [316] Vgl. S. 83.

  [317] Vgl. hinsichtlich der genaueren Ziffer oben S. 83.

Die Aufgaben, welche sich die Syndikate neben dem allgemeinen Zwecke
der Vertretung der landwirtschaftlichen Interessen im einzelnen
gestellt haben, sind in den Statuten meist wrtlich gleichlautend
bezeichnet und zwar in folgender Weise:

1. Durchfhrung gesetzlicher Reformen sowie aller sonstigen Mittel,
insbesondere zur Ermigung der Lasten des Grundbesitzes, der
Eisenbahntarife, der Zlle und Steuern, Standgelder u. s. w.

2. Schaffung von Kassen fr Kulturen, Dnger, Maschinen und Gerte,
sowie anderer Mittel zur Erleichterung der Arbeit, Ermigung der
Bestellungskosten und Erhhung der Produktion.

3. Verbreitung landwirtschaftlicher und gewerblicher Kenntnisse durch
Unterrichtskurse, Versammlungen, Broschren und Bibliotheken.

4. Begnstigung wirtschaftlicher Einrichtungen wie landwirtschaftlicher
Kreditgenossenschaften, Verkaufsgenossenschaften, Untersttzungskassen,
Versicherung gegen Schden, Auskunfterteilung durch Angebot und
Nachfrage hinsichtlich der Produkte, des Dngers, des Viehes, des
Saatgutes, der Maschinen und der Arbeit.

5. Vermittelung der genannten Geschfte zum Vorteile der Mitglieder.

6. Ueberwachung der Lieferungen, die von oder an Mitglieder erfolgen,
um Betrgereien vorzubeugen.

7. Auskunfterteilung ber alles, was die Landwirtschaft betrifft, sowie
Abgabe von Gutachten und Schiedssprchen in Streitfllen.

Daneben beschftigen sich einige Syndikate auch mit Beleihung von Waren.

Die Aufzhlung dieser Aufgaben ergiebt, da die Syndikate bis
jetzt berwiegend die Interessen der landwirtschaftlichen Besitzer
gefrdert haben. Allerdings haben einige derselben auch Kranken- und
Untersttzungskassen eingerichtet, aber im allgemeinen ist die soziale
Thtigkeit stark zurckgetreten. Die Folge ist gewesen, da sich schon
mehrfach besondere landwirtschaftliche Arbeitersyndikate gebildet
haben, deren am 1. Juli 1894 65 bei der Zentralstelle angemeldet waren.
Von den Fhrern der Bewegung ist auch schon nachdrcklich auf die
Gefahr hingewiesen, die hieraus den _syndicats agricoles_ drohe, indem
die Interessen der Arbeiter und der Besitzer auseinanderfielen und der
Schwerpunkt in die Vertretung des Grogrundbesitzes verlegt werde. Auf
den Kongressen der letzten Jahre ist deshalb die Mehrheit darber einig
gewesen, da es eine falsche Richtung sei, wenn die Thtigkeit der
Syndikate anstatt einer sozialen vielmehr eine vorwiegend geschftliche
werde, und man hat als Hauptmittel, um dem entgegenzuwirken, die
mglichste Begrenzung auf dieselbe Gemeinde bezeichnet. Immerhin bleibt
es zweifelhaft, ob sich diese Entwickelung wird aufhalten lassen. --

Auer den _syndicats mixtes_ und _agricoles_ giebt es brigens in
Frankreich auch noch andere gemeinsame Organisationen von Arbeitern und
Unternehmern. Es haben nmlich in einigen Fllen die beiderseitigen
Syndikate gemeinsame Ausschsse eingesetzt, denen die Regelung gewisser
gemeinsamer Angelegenheiten bertragen ist.

Schon vor dem Gesetze vom 24. Mrz 1884 bestand eine sog. chambre
mixte unter den Arbeitern und Arbeitgebern der Buntpapierindustrie in
Paris. Diese von beiden Organisationen gewhlte Behrde hatte neben der
Regelung des Lohntarifs auch die Fragen des Lehrlingswesens und der
Fachschulen zu behandeln. Sie hat die Herabsetzung der Arbeitszeit auf
10 Stunden und gewisse gesundheitliche Maregeln, wie die Ausschlieung
des Schweinfurter Grns, durchgefhrt.

In der Webereiindustrie von $Cholet$ besteht schon lngere Zeit ein
Ausschu zur schiedsgerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, dessen
Befugnisse aber seit dem 29. Oktober 1892 erheblich erweitert sind. Er
besteht aus 6 Unternehmern und 6 Arbeitern, die aber auf eigenartige
Weise gewhlt werden. Es werden nmlich von den Unternehmern 20 und
von jeder der beiden bestehenden Webergewerkschaften 10 Wahlmnner
bestimmt, die als einheitlicher Wahlkrper die 12 Ausschumitglieder
whlen, und zwar mu jeder Gewhlte mindestens 3/4 der Stimmen
erhalten. So fhlt sich jedes Ausschumitglied als Vertrauensmann
beider Teile und hat demgem auch grere Autoritt. Im Jahre 1894
haben auch die Arbeiter- und Unternehmer-Syndikatsverbnde der Friseure
in Paris eine gemischte Kammer mit schiedsgerichtlichen Befugnissen
gebildet.

Am weitesten ist, wie in Deutschland so auch in Frankreich, die
gemeinsame Organisation unter den Buchdruckern vorgeschritten. Bei der
Feier der 300 jhrigen Einfhrung der Buchdruckerkunst in Marseille
1895 beschlossen die beiden gleichzeitig dort tagenden Kongresse der
Prinzipale und der Gehlfen, die Einsetzung eines aus je 9 Vertretern
beider Gruppen bestehenden Ausschusses fr ganz Frankreich, der
jhrlich einmal zusammentritt. Daneben bestehen noch gemeinsame
rtliche Kommissionen.

Am 26. November 1893 wurde von dem Kongre der Bergarbeiter im
Departement _Nord_ und _Pas de Calais_ beschlossen, dem Verbande der
Bergwerksbesitzer den Vorschlag eines gemeinsamen Schiedsgerichts und
Einigungsamtes zu machen. Diese haben aber den Vorschlag abgelehnt.

11. Die englische _trade alliance_[318].

Eine in hohem Grade interessante Erscheinung ist die in der
Ueberschrift bezeichnete in England versuchte Zusammenfassung von
Unternehmern und Arbeitern, deren Plan von dem Fabrikanten $Edward
J. Smith$ in Birmingham ausgeht, und die bisher insbesondere in der
Umgegend dieser Stadt Boden gefat hat. Die Grundgedanken, von denen er
ausgeht sind folgende[319]:

1. Alle bertriebene Konkurrenz im Gewerbe ist fr Unternehmer und
Arbeiter in gleichem Mae verderblich.

2. Das mit ihr verbundene Unterbieten im Preise ist meist ganz unntig,
da der einheimische Konsument es nicht verlangt und die auswrtige
Konkurrenz es nicht erfordert.

3. Selbst wenn die letztere bedrohlich wird, kann sie viel leichter
und wirksamer durch ein gemeinsames Zusammenwirken von Unternehmern
und Arbeitern bekmpft werden, als durch einseitiges Vorgehen, dem
die Beschrnktheit der Mittel und die Schwierigkeit der Konkurrenz
entgegensteht.

4. Diese ungesunde Konkurrenz kann nur die vereinigte Thtigkeit der
Fabrikanten bekmpfen.

5. Aber dieses Vorgehen der Fabrikanten ist erfolglos ohne Kontrolle
ber diejenigen, die ungeachtet aller von ihnen abgegebenen
Versprechungen nur dann ehrenhaft gegenber ihren Konkurrenten handeln,
wenn sie dazu gezwungen sind.

6. Wie die Arbeiter frher unter dem profitlosen Geschft gelitten
haben, so sind sie fortan berechtigt, einen billigen Anteil von dem
erfolgreichen Geschfte zu fordern.

7. Angemessene Preise und Lhne knnen durch Zusammenwirken von
Unternehmern und Arbeitern nur dann erzielt werden, wenn beide Teile
das gewerkschaftliche Prinzip anerkennen und sich gegenseitig zu
dessen erfolgreicher Durchfhrung Beistand leisten, in der Weise, da
schlielich die Unternehmer nur gewerkschaftlich organisierte Arbeiter
beschftigen und die Arbeiter nur bei gewerkschaftlich organisierten
Unternehmern arbeiten.

8. Die Gewerkschaften knnen auf beiden Seiten nur dann ntzlich
wirken, wenn sie von vernnftigen Auffassungen ausgehen, sonst sind sie
oft gefhrlich und verderblich. Nutzen kann das Gewerkschaftswesen nur
haben, wo gegenseitiges Vertrauen herrscht und Unternehmer und Arbeiter
gemeinsam handeln.

  [318] Eine eingehende Darstellung seines Systems giebt E. J. $Smith$
        in seinem Buche: _The New Trades Combination Movement_,
        Birmingham 1895. Eine kurze Uebersicht bietet Ed. $Bernstein$ in
        einem Aufsatze: Neue Formen gewerblicher Verbindung in England
        in der Neuen Zeit Oktoberheft 1898. Auch S. und B. $Webb$ in
        ihrem Buche: Theorie und Praxis der englischen Gewerkvereine
        (Uebersetzung), Stuttgart, Dietz, Bd. II, S. 115 ff. behandeln
        das Thema.

  [319] Nach einem Aufsatze von E. J. $Smith$ in dem _Daily Chronicle_
        vom 6. Januar 1898.

E. J. $Smith$ lehnte sich an die in manchen Gewerben vorhandenen
Lohneinigungsmter (_Wages boards_), die aber bis dahin eine sehr
lose Organisation hatten. Im Jahre 1890 begrndete er in seinem
eigenen Gewerbe, der Fabrikation metallener Bettstellen, eine _trade
alliance_[320] und fand bald Nachfolge in verschiedenen verwandten
Gewerben, wie der Fabrikation von Sprungfedern, Messingdraht, gewalzten
Rhren, Kaminvorlagen, porzellanenem Hausgert, Thonwaren, Backsteinen,
Jutewaren, galvanisierten Hohlwaren u. s. w. Anfangs pflegte man sehr
detaillierte Statuten auszuarbeiten, nachdem man sich aber berzeugt
hatte, da der Schwerpunkt in dem organisierten beiderseitigen
Interesse liegt, hat man sich auf wesentlich einfachere Bestimmungen
beschrnkt. Als Typus dieser neueren Statuten kann derjenige eines 1897
abgeschlossenen Verbandes der Fahrradrhrenfabrikanten gelten, aus dem
folgende Vorschriften hervorzuheben sind.

1. Die Prinzipien der _alliance_ sind, fr gerechte und billige
Verkaufspreise und fr die Regelung der Lhne auf Grund solcher
Verkaufspreise durch Prmien oder einen Wandeltarif zu sorgen.

2. Die Arbeiter versprechen, nur fr solche Fabrikanten zu arbeiten,
die entweder Mitglieder des Unternehmervereins sind oder auf Grund
eines besonderen Abkommens mit ihnen zusammengehen.

3. Die Unternehmer verpflichten sich, nur Gewerkschaftsmitglieder
anzustellen und von allen Arbeitern ber 18 Jahre den Beitritt zur
Gewerkschaft zu fordern.

4. Die Unternehmer verpflichten sich, den Mitgliedern der Gewerkschaft
vom 1. Nov. 1897 auf die derzeitigen Stcklhne eine Prmie von 10% zu
zahlen.

5. Diese Prmie soll keinem Arbeiter gezahlt werden, der nicht seine
Mitgliedskarte vorzeigt oder vier Wochen mit seinem Beitrage an die
Gewerkschaft im Rckstande ist.

6. Diese Prmie soll als Mindestprmie gelten, die sich nach einem
gegebenen Tarif erhht, sobald die Unternehmer einen gewissen hheren
Verdienst haben.

  [320] Deren Statut ist bei $Webb$ a. a. O. mitgeteilt.

Die _alliance_ hat also nicht allein nicht den Zweck, die Gewerkvereine
zu bekmpfen, sondern sie setzt sie umgekehrt auf beiden Seiten voraus,
sie betont vielmehr als Ziel die Erhhung der Verkaufspreise und will
dieselben durch Zusammenwirken der organisierten Unternehmer und
Arbeiter erreichen. Die bisherigen Erfahrungen sind auerordentlich
gnstig; insbesondere die Unternehmer, die anfangs von Zuziehung
der Arbeiter nichts wissen wollten, haben, nachdem mehrfach reine
Unternehmervereine gescheitert waren, den Vorteil des neuen Systems
eingesehen. Die Grundlage bilden berall die bisherigen Lhne, aber
es ist vorgesorgt, da mit steigenden Preisen auch die Lhne steigen
und diese Preise werden berechnet nach den Herstellungskosten unter
Zuschlag eines angemessenen Verdienstes. Ueber alle diese Fragen
entscheidet ein Lohnkomitee, das aus Vertretern der beiderseitigen
Organisationen gebildet ist. Gegen dessen Entscheidung kann der Spruch
eines Schiedsgerichts angerufen werden, doch ist dieses Mittel bisher
noch nicht angewandt, obgleich schon mehrere hunderte von Fllen
entschieden sind. Bis zur endgltigen Entscheidung darf kein Teil das
Arbeitsverhltnis aufheben; dafr hat die Entscheidung rckwirkende
Kraft. Daneben haben beide Teile ihre gesonderte Organisation; die
Sekretre derselben sind von selbst zugleich Sekretre der _alliance_.
Uebrigens soll kein Streitfall vor den Verband gebracht werden, dessen
Beilegung nicht vorher in den betreffenden Geschften versucht ist.
Entlassung wegen Trunkenheit, Unredlichkeit oder rohen Auftretens
werden nicht als Beschwerdegrnde anerkannt.

Es ist interessant die Grnde zu lesen, mit denen $Smith$ die
Einrumung so weitgehender Rechte an die Arbeitergewerkschaften vom
Standpunkte des Unternehmers verteidigt. Rein geschftlich betrachtet
sagt er, knnen die Arbeiter einen Dienst leisten, nmlich sie knnen
den Zerfall des Unternehmerverbandes verhindern, d. h. sie knnen fr
die Unternehmer etwas thun, was diese niemals selbst fr sich thun
knnen. Die Geschichte lehrt dies deutlich. Es giebt kein sonstiges
Mittel, die Unternehmer dauernd und wirksam zusammenzuhalten; jede
Abmachung ist nutzlos. Das einzige Mittel ist die Hlfe der Arbeiter.
Sie knnen jedem Verbande absolute Herrschaft verschaffen und jeden
Unternehmer zwingen, ihm beizutreten, wie sie ihn verhindern, wieder
auszutreten. Dieser Dienst ist das gebrachte Opfer wert.

Aber wie $Smith$ unter den Unternehmern schon hunderte von
Anhngern gefunden hat so uern sich auch die Vertreter der
Arbeitergewerkschaften, die sich auf die Sache eingelassen haben,
durchweg anerkennend. So ist z. B. die Gewerkschaft der Messingarbeiter
(_National Amalgamated Society of Brassworkers_) seit ihrem Anschlusse
von 4800 (1895) und 6000 (1896) auf 11000 (1897) Mitglieder gestiegen.

Allerdings ist zu bercksichtigen, da die Verhltnisse in England
infolge des Freihandelssystems abweichend von denen der meisten andern
Lnder liegen. Die bisherigen Versuche der Kartellbildung haben sich
meist als erfolglos erwiesen, und der Grund hierfr wird darin zu
suchen sein, da die Vorbedingung eines geschlossenen Marktes, wie ihn
der Schutzzoll gewhrt, fehlt, es also insbesondere auch nicht mglich
ist, die durch hhere Inlandpreise erzielten Vorteile zur Stellung
niedriger Auslandpreise zu benutzen. Aber auch unter der Herrschaft des
Schutzzolles bleibt doch der Grundgedanke der gemeinsamen Organisation
berechtigt, da die Vorbedingung eines Erfolges der Kartellbildung,
nmlich der Zwang zum Anschlusse fr alle Betriebe, auf keinem Wege so
wirksam geboten werden kann, wie durch Mithilfe der Arbeiter, indem
diese sich weigern, in nichtkartellierten Betrieben zu arbeiten. Wenn
diese Hlfe durch Gewhrung entsprechender Gegenleistungen bezahlt
wird, so bleiben beide Teile durchaus im Rahmen geschftlicher
Erwgungen und ihres berechtigten Sonderinteresses, auf dem allein eine
Einrichtung des praktischen Lebens beruhen kann.


                     B. Gesetzliche Organisationen.

Die Ansicht, da es im Interesse der gegenseitigen Annherung und des
sozialen Friedens zwischen Arbeitern und Arbeitgebern liege, sie in
gemeinsamen Organisationen zu vereinigen, ist schon seit langer Zeit
in weiten Kreisen vertreten. Es ist deshalb begreiflich, da man ihr
auch bereits seitens der Gesetzgebung Rechnung getragen hat, und zwar
nicht nur insofern, als man solchen Vereinigungen, soweit sie sich
freiwillig bildeten, die gesetzliche Unterlage bot, sondern auch in der
Weise, da man sie auf dem Wege des staatlichen Zwanges ins Leben rief.
Insbesondere ist dies geschehen in Deutschland und in Oesterreich.

Die zur Zeit bestehenden Zwangsorganisationen dieser Art lassen sich
im wesentlichen auf zwei Gruppen zurckfhren, nmlich einerseits
diejenigen, die mit der gesetzlichen $Arbeiterversicherung$
zusammenhngen, und andrerseits diejenigen, welche auf der
$Gewerbeordnung$ beruhen.

Die staatliche $Sozialversicherung$ hat von Anfang an den richtigen
Gedanken zu Grunde gelegt, da eine Einrichtung, die das Interesse der
Arbeiterklasse verfolge, auch deren Mitarbeit erfordere, und so hat
man denn in den deutschen Versicherungsgesetzen berall den Arbeitern
das Recht einer Mitwirkung eingerumt, das sich natrlich verschieden
gestalten mute nach dem Verhltnisse, in welchem die einzelnen Arten
der Versicherung deren Lasten zwischen Arbeitern und Arbeitgebern
verteilen.

Bei der $Krankenversicherung$ werden die Beitrge zu 2/3 von den
Arbeitern und zu 1/3 von den Arbeitgebern getragen. Es ist deshalb
sachgem, da auch im Vorstande und in der Generalversammlung der
Krankenkassen beide Teile nach diesem Verhltnisse vertreten sind. Das
Gesetz schreibt dies vor.

Die $Unfallversicherung$ geschieht ausschlielich auf Kosten der
Unternehmer, und demgem bilden sie allein die Berufsgenossenschaften.
Aber es giebt doch fr die Heranziehung der Arbeiter zu der
Verwaltung auer ihrer Beteiligung an der Aufbringung der Mittel
noch andere Gesichtspunkte, und so hat man ihnen auch innerhalb der
Unfallversicherung eine Mitwirkung eingerumt. Die Notwendigkeit
hierfr tritt am schrfsten hervor bei den $Schiedsgerichten$, denn
will man diese nicht aus unbeteiligten Personen zusammensetzen, sondern
die Arbeitgeber zu ihrer Bildung herbeiziehen, so mu man offenbar auch
die Arbeiter, und zwar im gleichen Verhltnisse, beteiligen; das folgt
aus dem Begriffe des Gerichtes als einer beiden Teilen gleiche Rechte
gewhrenden Einrichtung. Aber auch bei der $Unfallverhtung$ glaubte
man die Mitwirkung der Arbeiter nicht entbehren zu knnen, wenn auch
nicht aus einem prinzipiellen, sondern aus dem praktischen Grunde,
da die Arbeiter ber die Mittel, wie am besten den Betriebsgefahren
vorzubeugen ist, naturgem ein sachverstndiges Urteil besitzen,
und weil auerdem die von den eigenen Vertretern angeordneten
Sicherungsmaregeln mehr Aussicht haben, auch thatschlich Befolgung
zu finden. Diesen Erwgungen entspricht die Vorschrift des Gesetzes,
da zum Zwecke der Wahl von Beisitzern zum Schiedsgerichte und von
Mitgliedern des Reichsversicherungsamtes, sowie zur Begutachtung
der zur Verhtung von Unfllen zu erlassenden Vorschriften fr
jede Berufsgenossenschaft bezw. Sektion ebensoviele Vertreter der
Arbeiter gewhlt werden, wie dem Vorstande Arbeitgeber angehren.
Die Arbeitervertreter sind bei den betreffenden Verhandlungen des
Vorstandes zuzuziehen und haben bei denselben gleiches Stimmrecht.
Die Verhandlung ist deshalb eine vllig gemeinsame. Da die Ergebnisse
nicht magebende Beschlsse, sondern nur Gutachten sind, so ist die
Gefahr, da sich bei Abstimmungen Stimmengleichheit ergiebt, ohne
Bedeutung. Bei den Schiedsgerichten und im Reichsversicherungsamte ist
die Entscheidung durch den Vorsitzenden bezw. die brigen Mitglieder
gegeben.

Bei der $Invaliditts$- und $Altersversicherung$ wird die Last von
Arbeitern, Arbeitgebern und dem Reiche gemeinsam getragen, dem
entsprechend sind auch alle drei Faktoren an der Verwaltung beteiligt.
Die Mitglieder des Vorstandes sind zunchst staatliche bezw. kommunale
Beamte, aber sowohl der Ausschu wie der Aufsichtsrat wird aus
Vertretern der Arbeiter und Arbeitgeber in gleicher Zahl gebildet; die
Einrichtung des Aufsichtsrates ist freilich an sich freiwillig, sie
mu aber geschehen, sobald dem Vorstande Arbeitgeber und Versicherte
nicht angehren. Die Verhandlung in allen diesen Behrden ist eine
gemeinsame. Endlich werden Vertrauensmnner aus beiden Kreisen als
rtliche Organe bestellt. Auch hier giebt es Schiedsgerichte, deren
Beisitzer von den Vorstnden der Krankenkassen, und zwar von den
beiden in ihnen vertretenen Gruppen im getrennten Verfahren gewhlt
werden.

Die zunchst fr die gedachten Versicherungen geschaffene
Einrichtung der Schiedsgerichte ist dann durch das Gesetz ber die
$Gewerbegerichte$ weiter entwickelt. Auch hier wirken Vertreter der
Arbeitgeber und der Arbeiter, die in geheimer und unmittelbarer Wahl
von allen Beteiligten in getrenntem Verfahren gewhlt werden, unter
einem staatlichen Vorsitzenden zusammen. Das Gewerbegericht kann
zugleich als Einigungsamt thtig werden und hat dann die Befugnis, auch
einen Schiedsspruch abzugeben, doch kann der Vorsitzende, falls bei der
Abstimmung beide Gruppen sich geschlossen gegenberstehen, sich seiner
Stimme enthalten und feststellen, da ein Schiedsspruch nicht zustande
gekommen ist.

Die Kranken- und Unfallversicherung ist auch in $Oesterreich$
eingefhrt und durchaus nach dem deutschen Muster gestaltet, nur
giebt es keine Berufsgenossenschaften, vielmehr sind deren Aufgaben
territorial gegliederten Anstalten bertragen. Ebenso entspricht das
am 1. Juli 1898 in Kraft getretene sterreichische Gesetz ber die
Gewerbeschiedsgerichte dem deutschen Vorbilde. Eine Invaliditts- und
Altersversicherung besteht noch nicht.

Auch bei der Ordnung der $gewerblichen Verhltnisse$ ist ein
Zusammenwirken von Arbeitern und Arbeitgebern vorgesehen. Die
deutsche Gewerbeordnung vom 21. Juni 1869 war den aus frherer Zeit
berlieferten Organisationen nicht gnstig gesinnt. Man lie sie
freilich bestehen, indem man nur einigen Mibruchen entgegentrat,
aber man suchte ihren Einflu mglichst einzuschrnken. Auch die neuen
Innungen, deren Bildung im Gesetze vorgesehen ist, sind sehr knapp in
acht Paragraphen behandelt; als ihr Zweck ist lediglich bezeichnet
die Frderung der gemeinsamen gewerblichen Interessen. Eine
gemeinsame Thtigkeit von Arbeitern und Arbeitgebern ist allerdings
insofern ins Auge gefat, als die zur Entscheidung von Streitigkeiten
der selbststndigen Gewerbetreibenden mit ihren Gesellen, Gehlfen
oder Lehrlingen zu bildenden Schiedsgerichte, deren Errichtung den
Ortsstatuten berlassen ist, unter gleichmiger Zuziehung von
Arbeitgebern und Arbeitnehmern geschehen soll, doch war die Errichtung
solcher Schiedsgerichte der Regelung durch Ortsstatut berlassen und
ist deshalb nur ganz vereinzelt erfolgt.

Die spteren Aenderungen der Gewerbeordnung hatten neben der
Verbesserung des Arbeiterschutzes hauptschlich die Frderung des
$Innungswesens$ zum Gegenstande, und in diesem Rahmen hat man
auch den Arbeitern eine gewisse Bercksichtigung zu teil werden
lassen. Die $Aufgaben$ der $Innungen$ sind oben[321] aufgezhlt.
Von denselben interessiert uns hier insbesondere die Frderung
des gedeihlichen Verhltnisses zwischen Meistern und Gesellen,
sowie die Frsorge fr das Herbergswesen und den Arbeitsnachweis
und die Befugnis zur Einrichtung von Kassen zur Untersttzung der
Mitglieder, ihrer Angehrigen, Gesellen, Lehrlinge und Arbeiter in
Fllen der Krankheit, des Todes, der Arbeitsunfhigkeit und sonstiger
Bedrftigkeit, sowie zur Begrndung von Schiedsgerichten. Hinsichtlich
der Innungskrankenkassen ist den Statuten die Befugnis eingerumt,
entweder die Einrichtung des Krankenversicherungsgesetzes beizubehalten
oder die Verwaltung ausschlielich den Arbeitnehmern zu berlassen
oder endlich unter der Voraussetzung, da die Innungsmitglieder die
Hlfte der Beitrge aus eigenen Mitteln bestreiten, die Bestellung des
Vorsitzenden und die Wahl der Hlfte der Vorstandsmitglieder und der
Generalversammlung der Innung zu bertragen.

  [321] Vgl. S. 650.

Mitglieder der Innung sind nur die Meister, dagegen ist den Gesellen
eine Teilnahme an den Aufgaben und der Verwaltung der Innung durch den
$Gesellenausschu$ eingerumt. Allerdings sind dessen Befugnisse recht
gering. Er ist zu beteiligen bei der Regelung des Lehrlingswesens und
bei der Gesellenprfung, sowie bei der Begrndung und Verwaltung aller
Einrichtungen, fr welche die Gesellen Beitrge entrichten oder eine
besondere Mhwaltung bernehmen, oder welche zu ihrer Untersttzung
bestimmt sind. Die nhere Regelung dieser Beteiligung hat durch
das Statut mit der Magabe zu erfolgen, da 1. bei der Beratung
und Beschlufassung des Innungvorstandes mindestens ein Mitglied
des Gesellenausschusses mit vollem Stimmrechte zuzulassen ist, 2.
bei der Beratung und Beschlufassung der Innungsversammlung seine
smtlichen Mitglieder mit vollem Stimmrechte zuzulassen sind, 3. bei
der Verwaltung von Einrichtungen, fr welche die Gesellen Aufwendungen
zu machen haben, abgesehen von der Person des Vorsitzenden, Gesellen,
welche vom Gesellenausschusse gewhlt werden, in gleicher Zahl zu
beteiligen sind, wie die Innungsmitglieder. Die Ausfhrung von
Beschlssen der Innungsversammlung in Angelegenheiten, fr welche die
Beteiligung des Gesellenausschusses vorgeschrieben ist, darf nur mit
dessen Zustimmung erfolgen; doch kann diese durch die Aufsichtsbehrde
ergnzt werden.

Hiernach hat also nicht etwa der Gesellenausschu nur ein Recht der
Genehmigung, ber dessen Ausbung er fr sich allein beriete, sondern
in den Verhandlungen des Innungsvorstandes und der Innungsversammlung,
in denen diese Angelegenheiten zur Errterung gelangen, mssen Gesellen
zugezogen werden; die Verhandlung ist deshalb eine gemeinsame. Dasselbe
gilt von der Verwaltung der bezglichen Einrichtungen, die von den
Meistern und den Gesellen gemeinsam geleitet wird.

Auch fr die Handwerkskammern sind Gesellenausschsse vorgeschrieben,
die mitzuwirken haben 1. bei Regelung des Lehrlingswesens, 2. bei
Gutachten und Berichten ber Angelegenheiten, welche die Verhltnisse
der Gesellen und Lehrlinge berhren, 3. bei der Entscheidung ber
Beanstandung von Beschlssen der Prfungsausschsse. In dem Falle unter
2 ist der Gesellenausschu berechtigt, ein besonderes Gutachten oder
einen besonderen Bericht zu erstatten, in den brigen Fllen ist die
Thtigkeit eine gemeinsame.

Fr die Innungsausschsse und die Innungsverbnde ist eine Beteiligung
der Gesellen nicht vorgesehen[322]; ebensowenig ist den verschiedenen
Gesellenausschssen gestattet, miteinander in Verbindung zu treten,
dies wrde vielmehr gegen die Vereinsgesetze der meisten Lnder
verstoen.

  [322] Der frhere Entwurf (Reichsanzeiger vom 3. August 1896)
        hatte wenigstens fr den Handwerksausschu߫ die Bildung von
        Gesellenausschssen vorgeschrieben.

Ueber die $sterreichischen$ Zwangsgenossenschaften ist oben[323]
bereits das Wichtigste mitgeteilt[324]. Die Hlfspersonen sind
nicht Mitglieder, sondern nur Angehrige der Genossenschaft. Doch
ist ihnen hinsichtlich der ihre Interessen berhrenden Aufgaben
eine Teilnahme an der Verwaltung eingerumt. Nicht allein haben
sie zu der Genossenschaftsversammlung Delegierte mit beratender
Stimme zu entsenden, sondern statutarisch kann ihnen auch in dem
Genossenschaftsausschusse eine Vertretung eingerumt werden.
Hinsichtlich der bei jeder Genossenschaft zu bildenden Krankenkasse
haben sie das Recht, in den Vorstand, den Ueberwachungsausschu und die
Generalversammlung Vertreter zu whlen, die sogar ein den Beitrgen der
Gesellen entsprechendes Uebergewicht (2/3 : 1/3) haben. Endlich besteht
ein schiedsgerichtlicher Ausschu, der von beiden Teilen im gleichen
Verhltnisse besetzt wird.

  [323] Vgl. S. 609 ff.

  [324] Die folgende Darstellung sttzt sich hauptschlich auf
        den Aufsatz von $Schwiedland$: Die Einfhrung obligatorischer
        Arbeiterausschsse in Oesterreich in Schmoller, Jahrb. 1891,
        S. 1241 ff.

Aber man ist in Oesterreich weiter gegangen, als in Deutschland,
indem man den Gesellen in der $Gehlfenversammlung$, d. h. der
Versammlung smtlicher Gehlfen der in einer Genossenschaft vereinigten
Gewerbetreibenden mit einem der Besttigung durch die Behrde
bedrfenden Obmann ein eigenes Organ gegeben hat. Die Aufgaben der
Gehlfenversammlung sind: 1. die Wahrnehmung und Errterung der
Interessen der zu der Genossenschaft gehrigen Gehlfen, soweit diese
Interessen den Zwecken der Genossenschaft nicht widerstreiten; 2.
die Wahl der Mitglieder des schiedsgerichtlichen Ausschusses, des
Vorstandes, des Ueberwachungsausschusses und der Delegierten der
Generalversammlung der Krankenkasse aus dem Stande der Gewerbegehlfen;
3. die Wahl der Vertreter aus dem Stande der Gewerbegehlfen zur
Genossenschaftsversammlung, sowie des Obmannes und der Mitglieder
des Gehlfenausschusses. Dagegen darf die Gehlfenversammlung weder
obligatorische Beitrge erheben, noch freiwillige Gaben annehmen,
auch darf sie nur auf Aufforderung des Genossenschaftsvorstandes
zusammentreten.

Die bisherige Entwickelung der Verhltnisse hat bewiesen, da die
Gesellen besser als die Meister verstanden haben, sich die neue
Einrichtung nutzbar zu machen. Whrend unter den Meistern sich ein
gewisser Gegensatz zwischen Groen und Kleinen geltend macht, wobei
die letzteren infolge ihrer Mehrheit die Leitung an sich gerissen
haben, sind die Arbeiter umgekehrt bemht gewesen, ihre tchtigsten
Krfte an die magebenden Stellen zu bringen, haben sie auch dadurch
von den Meistern unabhngig gemacht, da sie ihnen die besoldeten
Stellen in den Krankenkassen bertragen haben, und so hat sich der
Gehlfenausschu zu einem wertvollen Organe fr die Vertretung der
allgemeinen Berufsinteressen der Arbeiter entwickelt.

Die Einrichtung der obligatorischen Berufsorganisation wird von
sterreichischen Sozialpolitikern durchaus gnstig beurteilt[325]. Es
ist deshalb begreiflich, da der Versuch unternommen ist, sie auch fr
die Groindustrie durchzufhren. Schon am 5. Oktober 1886 hatte die
deutsche Linke im Abgeordnetenhause einen Antrag ber Errichtung und
Organisation von Arbeiterkammern eingebracht, und durch Antrag vom 19.
April 1890 hatte sie den Gedanken in der Form eines Gesetzentwurfes
ber Einrichtung von Einigungsmtern, in welchen die Schaffung von
Arbeiterausschssen vorgesehen war, wieder aufgenommen, aber beides
ohne Erfolg. Whrend hier ausschlielich die Organisation der Arbeiter
beabsichtigt war, indem man sie den bereits bestehenden Kartellen der
Unternehmer, deren Reform man ins Auge fate, gegenberstellen wollte,
schlug der Entwurf, betr. Einfhrung von Einrichtungen zur Frderung
des Einvernehmens zwischen den Gewerbsunternehmern und ihren Arbeitern,
den die Regierung am 17. Juni 1891 dem Abgeordnetenhause vorlegte, den
Weg einer beiderseitigen Organisation ein.

  [325] Vgl. $Schwiedland$ a. a. D. S. 1259, Anm. 1.

Der Schwerpunkt lag allerdings auch hier in den $Arbeiterausschssen$,
die in allen fabrikmigen Gewerbeunternehmungen gebildet werden
sollten, und zwar durch Wahl seitens aller Arbeiter, die mindestens
21 Jahre alt und seit einem Jahre in dem betreffenden Unternehmen
beschftigt sind.

Ueber den Wirkungskreis war folgendes bestimmt:

Die Aufgabe der Arbeiterausschsse besteht zunchst darin, dem
Gewerbsunternehmer oder dessen von ihm bestimmten Organen die Wnsche
und Beschwerden der Arbeiterschaft oder eines Teiles derselben in
Beziehung auf den Lohnvertrag oder die sonstigen Arbeitsbedingungen
vorzutragen, sowie die Beilegung von in dieser Hinsicht vorhandenen
Meinungsverschiedenheiten anzubahnen. Ueberhaupt haben die
Arbeiterausschsse zur Erhaltung des guten Einvernehmens zwischen den
Gewerbsunternehmern und deren Organen einerseits und den Arbeitern
andererseits durch angemessene Einwirkung beizutragen.

Mit Zustimmung des Unternehmers knnen den Ausschssen auch noch
andere Aufgaben bertragen werden, insbesondere die Mitwirkung
bei der Verwaltung der bestehenden Wohlfahrtseinrichtungen und
bei Ueberwachung der Befolgung der Arbeitsordnung und der fr die
Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter erlassenen Vorschriften. Es kann
ferner bestimmt werden, da der Arbeiterausschu vor Verhngung von
Konventionalstrafen um sein Gutachten zu befragen ist.

Aber der Entwurf beschrnkte sich nicht hierauf, sondern gab der
Regierung das Recht, in einzelnen Stdten und Industriebezirken,
in welchen eine grere Anzahl gleicher oder verwandter Gewerbe
fabrikmig betrieben wird, die Zusammenfassung derselben in
$genossenschaftliche Organisationen$ (Berufsgenossenschaften)
anzuordnen. Diese sollte erfolgen durch Errichtung von je zwei
Genossenschaften, nmlich einerseits der smtlichen in der Organisation
einbezogenen Unternehmer und andererseits der smtlichen Hlfsarbeiter
dieser Unternehmer.

Ueber den Zweck dieser Organisation bestimmte  14 des Entwurfes:
Die Errichtung jeder der beiden Genossenschaften hat den Zweck,
den Mitgliedern derselben Gelegenheit zu bieten, im Rahmen der
bestehenden Gesetze ihre wirtschaftlichen Interessen, soweit sie mit
dem Gegenstnde ihrer gewerblichen Thtigkeit in Zusammenhang stehen,
zu errtern, einschlgige Wnsche und Beschwerden in Beratung zu ziehen
und hierbei ber ihre Haltung zu den in den betreffenden Fragen von der
anderen Genossenschaft gefaten Beschlssen sich zu entscheiden. Beide
Genossenschaften sind verpflichtet, ber Aufforderung der Behrden,
sowie der Handels- und Gewerbekammern Gutachten zu erstatten; sie sind
oder auch berechtigt, im Rahmen ihres gesetzlichen Wirkungskreises aus
eigener Initiative mit Antrgen hervorzutreten.

Die Genossenschaftsversammlung der Unternehmer besteht aus smtlichen
Mitgliedern, die der Arbeiter aus Vertretern; die letzteren whlen
die Arbeiterausschsse. Die Geschftsfhrung liegt in der Hand
der Vorstehung, d. h. des Ausschusses und eines der Besttigung
seitens der Behrde bedrfenden Vorstehers. Der letztere hat ein
Disziplinarstrafrecht gegen die Mitglieder.

In dem letzten Abschnitte des Entwurfes war die Schaffung von
$Einigungsmtern$ vorgesehen, die fr gleiche oder verwandte
Berufe errichtet werden sollten. Dabei war fr Groindustrie
und Kleingewerbe insofern eine verschiedene Organisation
vorgeschlagen, als die Arbeitervertreter bei der erstern von den
Mitgliedern der Genossenschaftsversammlung, bei der letztern von
der Gehlfenversammlung zu whlen waren, whrend die Vertreter der
Unternehmer aus allgemeinen Wahlen der letzteren hervorgehen sollten.

Zur Ueberwachung wird bei jeder Genossenschaft ein staatlicher
Kommissar bestellt. Auch kann die Auflsung der Genossenschaft
seitens des Ministers erfolgen, sobald sie ihren gesetzlichen oder
statutenmigen Wirkungskreis berschreitet, gesetzwidrige Beschlsse
fat oder berhaupt den Bedingungen ihres rechtlichen Bestandes nicht
mehr entspricht.

Der Entwurf wollte eine Lsung der sozialen Frage durch staatliche
Organisation im groen Stile unternehmen, insbesondere war in der
Begrndung ausdrcklich hervorgehoben, da die Arbeitergenossenschaften
befugt sein sollten, auch allgemeine Fachfragen in den Bereich
ihrer Errterung zu ziehen und dadurch zur Wahrung der
berechtigten Interessen und zur Verbesserung der Gesamtlage der
Genossenschaftsmitglieder beizutragen. Mit Recht bezeichnete die
Begrndung gegenber dieser Organisation der Arbeiter die korporative
Vereinigung der Unternehmer als notwendiges Korrelat. Es ist lebhaft
zu bedauern, da die Verhandlungen des Abgeordnetenhauses zu keinem
positiven Ergebnisse fhrten und die Regierung den durch den Entwurf
beschrittenen Weg spter nicht weiter verfolgt hat.


                            Nachtrge[326].

                                I[327].

In $England$ ist der oben (S. 619) erwhnte, seitens der Regierung
unternommene Versuch, organische Beziehungen zwischen den Verbnden
der Arbeiter und der Arbeitgeber herzustellen, gescheitert. Wie
erwhnt, war von dem Handelsminister $Ritchie$ der Plan eines stndigen
Einigungsamtes ausgegangen. Nach demselben sollte in jedem Gewerbe
ein dauerndes Amt dieser Art aus Vertretern der beiderseitigen
Verbnde bestehen, vor das jeder Streit gebracht werden mute.
Als zweite Instanz sollte ein aus allen Gewerbezweigen gebildetes
Zentraleinigungsamt eintreten, bis zu dessen Spruche kein Streik
und keine Aussperrung erklrt werden drfe. Nachdem der Minister im
Anfang Dezember 1898 dem parlamentarischen Ausschusse der Arbeiter
diesen Plan unterbreitet hatte, antwortete dieser schon am 16. dess.
Monats, da er den Vorschlag mit Dank annehme und um Zusammenberufung
einer gemeinsamen Konferenz mit den Vertretern der Unternehmer
bitte, wiederholte auch diese Zustimmung, nachdem ihm am 13. Februar
1899 ein ausgearbeiteter Entwurf mitgeteilt war. Dagegen lie das
parlamentarische Komitee der Unternehmer[328] nachdem es anfangs
geschienen hatte, als ob es ebenfalls eine zustimmende Haltung
einnehmen wollte, dem Minister am 18. Mrz 1899 folgende Erklrung
zugehen: Bei voller Wrdigung und Sympathie fr die Punkte in dem
Schreiben des Ministers und bei allem Eifer, den fr die nationale
Wohlfahrt so notwendigen gewerblichen Frieden zu sichern, sieht der
Parlamentarische Rat der Unternehmer gegenwrtig keinen gangbaren Weg
zur Bildung einer vollstndigen und befriedigenden Vertretung von
Arbeitgebern und Arbeitern in einem Vershnungsamte, wie es in dem
angefhrten Briefe vorgeschlagen wird. [326] Es war nicht mglich,
bei der groen Anzahl der behandelten Organisationen berall die
Darstellung bis auf die bei dem Drucke des Buches laufende Gegenwart
fortzufhren, denn dies wrde, abgesehen von anderen Schwierigkeiten,
erfordert haben, vor Abschlu des Manuskriptes von jeder einzelnen
Organisation Ergnzungen der frheren Angaben zu erbitten. Ich sehe
auch nicht hierin die Bedeutung meiner Arbeit. Immerhin glaube ich
dasjenige Material, welches mir bis zur Beendigung des Druckes bekannt
wurde, den Lesern mitteilen zu sollen und thue dies in der Form von
Nachtrgen, wobei ich stets die Stelle des Buches, an welche das
Nachgetragene anknpft, angeben werde, indem ich bitte, dort die
entsprechende Verweisung anzubringen.

  [327] Anschlu an S. 62 u. 619.

  [328] Vgl. S. 617.

Am 19. Juli 1899 hat in London der erste Kongre des neu geschaffenen
Gewerkschaftsverbandes[329] stattgefunden, auf dem 44 _trade unions_
mit insgesamt 310437 Mitgliedern durch 47 Abgesandte vertreten waren.
Nach einem Berichte des Vorsitzenden des Parlamentarischen Komitees
ber die bisherige Entwickelung des Verbandes kam man berein,
denselben als mit dem 1. Juli 1899 ins Leben getreten anzusehen, und
whlte die Mitglieder des Vorstandes. Es wurde ins Auge gefat, die
Jahresversammlungen stets an demselben Orte und in unmittelbarem
Anschlusse an die trade unions-Kongresse abzuhalten.

  [329] Vgl. S. 42.

Der vom 4.-9. September 1899 in Plymouth abgehaltene 32. $Jahreskongre
der _trade unions_$ war von 386 Abgesandten als Vertretern von 147
Vereinen mit 1200000 Mitgliedern besucht Die Maschinenbauer, die sich
einem Beschlusse des Parlamentarischen Komitees nicht gefgt hatten,
waren von diesem fr 2 Jahre von den Kongressen ausgeschlossen,
was eine leidenschaftlich erregte Verhandlung hervorrief, doch
wrde schlielich ein diese Maregel billigender Beschlu mit
2/3 Mehrheit angenommen. Auch sonst herrschte Streit und Hader,
insbesondere beklagten sich die kleineren Vereine, da sie durch das
Stimmenbergewicht der greren erdrckt wrden. Die wichtigste Frage
der Beratungen war die Stellung zu den Parlamentswahlen. Die radikale
Richtung hatte, wie frher erwhnt, schon seit Jahren gefordert,
da man nicht Angehrige der beiden groen Parteien untersttzen,
sondern eigene Arbeiterkandidaten aufstellen solle. Dieses Mal gelang
es ihr mit knapper Mehrheit, ihre Ansicht durchzusetzen, indem das
Parlamentarische Komitee beauftragt wurde, einen besonderen Kongre
der Genossenschaften, _trade unions_ und sozialistischen Vereine
zu berufen, um Mittel und Wege fr eine Verstrkung der Zahl der
Arbeitervertreter im Parlament zu beraten. Auch hinsichtlich des
Achtstundentages siegte die radikale Richtung, indem man ihn fr
alle Gewerbe forderte, obgleich insbesondere die Textilarbeiter
darauf hinwiesen, da ihr Gewerbe die damit verbundene indirekte
Lohnerhhung von 15% nicht ertragen knne. Der Kongre beschftigte
sich eingehend mit der Wohnungsfrage, beklagte die bestehenden
Wohnungsverhltnisse der Arbeiter und forderte die Gemeindebehrden
auf, von den ihnen zustehenden Befugnissen besseren Gebrauch zu
machen; auch sollen Mietgerichtshfe eingesetzt und auf Einrichtung
billiger Arbeiterzge der Eisenbahnen hingewirkt werden. Das neue
Haftpflichtgesetz wurde in mehrfacher Beziehung bemngelt und zu
dem Entwurfe eines Alterspensionsgesetzes eine Reihe von Vorschlgen
gemacht. Hinsichtlich der Kinderarbeit wurde gegen die Stimmen der
Textilarbeiter das vllige Verbot der Beschftigung von Kindern
unter 14 Jahren und der Nachtarbeit von Personen unter 18 Jahren
gefordert. Die frheren Beschlsse wegen vollstndiger Sonntagsruhe und
frhzeitigen Ladenschlusses wurden wiederholt, dagegen ein Antrag auf
Einfhrung von Einigungsmtern mit Zwangsbefugnis mit groer Mehrheit
abgelehnt. Endlich erklrte man sich gegen den Bimetallismus und den
Krieg in Transvaal. Eine Anregung in dem Sinne, die Beziehungen zu den
Arbeiterorganisationen des Auslandes zu strken, fand wenig Beifall.

Die Berichte ber den Kongre stimmen in der Ansicht berein, da
derselbe keinen Hhepunkt in der Entwickelung der trade unions
bedeutet. Der Grund ist zu Suchen teils darin, da augenblicklich
groe Fragen von besonderer Bedeutung nicht zur Errterung standen und
deshalb innerer persnlicher Zwist Raum hatte, sich geltend zu machen,
teils in dem allgemeinen Umstande, da der augenblickliche Aufschwung
der Industrie die Lage der Arbeiter gnstiger gestaltet hat und manchen
ihrer frheren Klagen den Boden entzieht.


                                II[330].

In $Frankreich$ ist es in neuester Zeit den in das alte Parteitreiben
am wenigsten Verwickelten Fhrern der _socialistes indpendants_,
insbesondere $Jaurs$ und $Millerand$, gelungen, eine Verbindung unter
den verschiedenen sozialistischen Gruppen herbeizufhren, das _comit
d'entente socialiste_, in welches jede der oben[331] aufgefhrten 5
Gruppen (d. h. ausschlielich der Anarchisten) 7 Vertreter entsendet.
Auch bei den im April 1898 stattgefundenen Parlamentswahlen, bei denen
die Guesdisten 350000, die Blanquisten 32000, die Allemanisten 42000
und die Unabhngigen Sozialisten nebst den Broussisten[332] 516000
Stimmen erhielten, gingen die 5 Gruppen zusammen, und endlich besteht
im Parlamente eine _Union socialiste_ aus allen sozialistischen
Abgeordneten.

  [330] Anschlu an S. 85.

  [331] Vgl. S. 81.

  [332] Die letzteren sind wenig zahlreich und deshalb mit den
        Unabhngigen zusammengerechnet.

Einen Sto hat dieser Zusammenschlu dadurch erhalten, da bei der im
Juni 1899 vollzogenen Neubildung des Ministeriums Waldeck-Rousseau
$Millerand$ das Amt des Handelsministers bernahm. Dieser Schritt
wurde in den sozialistischen Kreisen zum Teil scharf getadelt, zumal
der General $Gallifet$, der Mrder der Commune, dem Ministerium als
Kriegsminister angehrt, und am 12. Juli 1899 verffentlichten 21
sozialistische Abgeordnete, die berwiegend dem _parti ouvrier_ und dem
_parti socialiste rvolutionaire_ angehren, eine Erklrung, in der sie
den Schritt $Millerand$'s entschieden verurteilen und ihren Austritt
aus der _Union socialiste_ erklren. Inzwischen ist es jedoch gelungen,
eine Wiederannherung herbeizufhren, und insbesondere haben smtliche
Gruppen sich geeinigt, im September 1899 einen gemeinsamen Kongre in
Paris abzuhalten zur Entscheidung der Frage, ob der Klassenkampf, der
die Grundlage des Sozialismus bildet, den Eintritt eines Sozialisten in
eine Bourgeois-Regierung gestattet.


                               III[333].

In $Ungarn$ hat die Gewerkschaftsbewegung insofern einen
Fortschritt zu verzeichnen, als am 21. Mai 1899 in Budapest ein
Gewerkschaftskongre abgehalten ist, an dem 66 Abgeordnete aus der
Hauptstadt und 36 aus der Provinz teilgenommen haben. Nach dem
erstatteten Berichte giebt es etwa 19000 organisierte industrielle
Arbeiter, whrend die Zahl der organisierten Landarbeiter mehr als
das Doppelte betragen soll. Es wurde beschlossen, die bestehenden
Fachvereine zu Landesorganisationen umzugestalten, die hauptschlich
die Arbeitslosen- und Reiseuntersttzung pflegen sollen. Die
ferneren Beschlsse des Kongresses forderten die Einfhrung des
gesetzlichen Maximalarbeitstages von 10 Stunden und einer Sonntagsruhe
von 36 Stunden, die gesetzliche Unfallversicherung und volle
Koalitionsfreiheit, Gewerbegerichte und Ausdehnung der Gewerbeaufsicht
auf das Kleingewerbe, sowie Teilnahme von Arbeitern an derselben.
Der von der Regierung geplanten Zentral-Arbeitsvermittelung will man
sich nicht feindlich gegenberstellen, falls Arbeiter und Unternehmer
gleiche Rechte erhalten. Zur Durchfhrung der Beschlsse wurde ein
Ausschu aus 11 Mitgliedern eingesetzt, der zugleich die Streikbewegung
zu berwachen, Widerstandskassen zu organisieren und die Schritte fr
Schaffung von Arbeitersekretariaten in die Hand zu nehmen hat, auch
sptere Gewerkschaftskongresse einberufen soll.

  [333] Anschlu an S. 110.


                                IV[334].

In $Holland$ haben am 2. April 1899 sowohl der _Algemeen Nederlandsch
Werklieden Verbond_ wie der _Sociaaldemocratische Bond_ ihre
Jahresversammlungen abgehalten.

  [334] Anschlu an S. 146.

Der $erstere$ Verband zhlt jetzt 34 Vereine mit 3544 Mitgliedern und
hat 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man beschlo Eingaben an die
Regierung zu Gunsten der Alters-, Invaliden- und Unfallversicherung,
sowie des gewerblichen Fachunterrichtes und der gesetzlichen Regelung
der Arbeitszeit erwachsener Mnner. Im ganzen scheint der Verband in
den letzten Jahren keine erhebliche Thtigkeit entfaltet zu haben.

Der $sozialdemokratische Bund$ umfat 55 Vereine mit 2500 Mitgliedern
und zhlt 3 Vertreter im Abgeordnetenhause. Man forderte progressive
Einkommensteuer und Besteuerung des steigenden Bodenwertes in den
Stdten, Unfallversicherung, den gesetzlichen Maximalarbeitstag
zunchst von 10 Stunden, sowie eine Sonntagsruhe von 36 Stunden und
endlich das allgemeine Wahlrecht. Die brigen Verhandlungen betrafen
die Bekmpfung der Trunksucht, die hygienischen Einrichtungen, die
Wohnungsfrage, den Schulunterricht, die Arbeitslosenversorgung, den
Grundbesitz der Gemeinden und die Schaffung von Konsumgenossenschaften.

Der $Arbeitersekretariat$ hat am 26./27. Februar 1899 in Utrecht
seine fnfte Jahresversammlung abgehalten. An demselben sind jetzt
folgende Verbnde beteiligt: Mbelarbeiter, Maler, Zigarrenarbeiter,
Metallarbeiter, Buchdrucker, Zimmerer, Steinhauer, Weber und Spinner,
Maschinisten und Heizer, Landarbeiter, Handarbeiter, Schiffsarbeiter,
Maurer, Bildhauer, Holzschuharbeiter, Stukkateure, Tapezierer,
Former, Thon-, Topf- und Steingutarbeiter, Erd- und Baggerarbeiter,
Korkschneider, Oelschlger, Zuckerbcker, Chemische Arbeiter,
Holzarbeiter, Damenschneider. Das Sekretariat umfat 40 Verbnde und
Vereine mit 12950 Mitgliedern, gegen 22 Verbnde mit 15000 Mitgliedern
1894, 35 Verbnde mit 18700 Mitgliedern 1895, 41 Verbnde mit 17500
Mitgliedern 1896 und 44 Verbnde mit 15000 Mitgliedern 1897. Im Jahre
1898 haben sich 3 Verbnde aufgelst, 3 andere haben sich von dem
Sekretariate getrennt, weil sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen
konnten. Whrend eine Untersttzung in Streikfllen bei Grndung des
Sekretariates nicht beabsichtigt war, hat man 1896 eine solche mit
freiwilligen Beitrgen eingefhrt und spter diese obligatorisch auf
5 Pf. wchentlich festgesetzt. Es haben 16 Streiks stattgefunden,
fr die 14150 fl. Untersttzung gezahlt sind. Die regelmige
Jahreseinnahme des Sekretariates betrgt 822 fl., die Ausgabe 742
fl., der Kassenbestand belief sich am 31. Dezember 1898 auf 3310 fl.
Der Sitz des Sekretariates soll auch ferner in Amsterdam bleiben;
der Sekretr wurde auf 5 Jahre gewhlt und gegen feste Besoldung
angestellt. Der Antrag auf Erhhung der Beitrge wurde abgelehnt.
Streiks sollen nur dann untersttzt werden, wenn sie 14 Tage vorher dem
Sekretariate angezeigt sind, auch mu vor Niederlegung der Arbeit erst
der Zentralvorstand der Organisation und das Sekretariat gehrt werden.


                                V[335].

In $Dnemark$ hat am 2. Juni 1899 der Metallarbeiterverband in
Kopenhagen seinen 6. Jahreskongre abgehalten, unter Beteiligung von
62 Abgeordneten, von denen 17 aus Kopenhagen, 45 aus der Provinz
entsandt waren. Der Verband zhlt 6356 Mitglieder = 85% aller
gelernten Metallarbeiter, whrend er die ungelernten ausschliet. Das
Verbandsvermgen betragt 194399 Kronen.

  [335] Anschlu an S. 154 und 622.

Auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse machte der dnische
Vertreter noch einige Angaben ber die dortige Gewerkschaftsbewegung.
Die Verhltnisse liegen in Dnemark insofern eigenartig, als von
den 2-1/2 Millionen Einwohnern des Landes 500000 in der Hauptstadt
Kopenhagen vereinigt sind, so da etwa die Hlfte der industriellen
Bevlkerung dort zusammengedrngt ist. Den Vereinigten Fachverbnden
Dnemarks gehrten im Frhjahr 1899 38 Verbnde und 27 Einzelvereine
mit rund 70000 Mitgliedern an, darunter 20000 ungelernte Arbeiter
und 6000 Frauen. Die Gesamtzahl der gewerkschaftlich organisierten
Arbeiter ist auf 75000-80000 zu veranschlagen. Auer dem Jahresbeitrage
von 20 Oere fr industrielle und 10 Oere fr Landarbeiter und Frauen
wird bei Streiks und Aussperrungen eine Sonderabgabe von wchentlich
bis zu 50 Oere erhoben. In den letzten Jahren haben sich in den
verschiedenen Industrien zahlreiche Arbeitgebervereine gebildet, die
sich im Frhjahr 1898 zu dem Zentralverein der dnischen Arbeitgeber
zusammengeschlossen haben, dessen Zweck ist, den Forderungen der
Arbeiter Widerstand entgegenzusetzen, Streiks zu bekmpfen und
entstehende Streitigkeiten durch Schiedsgerichte zu regeln. Sobald ein
partieller Streik ausbricht, hat der Vorstand des Bundes das Recht,
die Aussperrung aller Arbeiter nicht allein des beteiligten Gewerbes,
sondern in smtlichen Betrieben anzuordnen.

Weitgehendes Interesse auch auerhalb Dnemarks hat die
$Massenaussperrung der organisierten Arbeiter$ seitens des
Arbeitgeberbundes erregt. Der Streit begann zwischen den
Tischlergesellen und ihren Meistern ber Lohnfragen, indem die Meister
am 2. Mai 1899 ber smtliche 3500 Gesellen die Sperre verhngten.
Zugleich wandten sie sich an den Zentralverein der dnischen
Arbeitgeber, und dieser erklrte am 24. Mai die Aussperrung aller
Arbeiter in den Baugewerben und der Eisenindustrie in der Zahl von
etwa 40000. Im August 1899 ist die Aussperrung noch auf fernere 10000
Arbeiter ausgedehnt, so da sie etwa 2/3 aller dnischen organisierten
Arbeiter umfate.

Der von den Arbeitgebern verfolgte Zweck ist nach den
Zeitungsnachrichten die Vernichtung der Arbeiterorganisationen, whrend
andere Beurteiler[336] dies bestreiten und den Arbeitern insofern einen
Teil der Schuld beimessen, als sie sich unertrgliche Uebergriffe
erlaubten. Die christlich-soziale Partei Dnemarks ist auf die Seite
der Arbeiter getreten, ebenso haben die kleinen Gewerbetreibenden von
Kopenhagen in einer groen Protestversammlung zu deren Gunsten Stellung
genommen. Die dnische Regierung hat sich neutral gehalten, whrend die
deutschen Behrden mehrfach (z. B. in Schleswig, Sachsen, Braunschweig)
die von den Arbeitern zur Abhaltung von Versammlungen gesandten Redner
ausgewiesen haben, offenbar von der Auffassung ausgehend, da in einem
Streite zwischen Arbeitern und Unternehmern, und mag er selbst im
Auslande sich abspielen, die Stellung der deutschen Obrigkeit stets auf
seiten der Unternehmer sein mu; man hofft dadurch den Staatsgedanken
und das Nationalgefhl unter der deutschen Arbeiterschaft zu frdern.

  [336] Vgl. Soziale Praxis Nr. 37 vom 15. Juni 1899.

Nachdem wiederholte Einigungsversuche gescheitert waren, ist endlich
am 4. September 1899 eine Verstndigung erzielt, in welcher die
Arbeitgeber die meisten der von ihnen erhobenen Forderungen fallen
gelassen haben, so da die Arbeiter sich als die Sieger betrachten;
jedenfalls ist die Absicht, die Arbeiterorganisation zu vernichten,
falls sie bestanden haben sollte, gescheitert.

Am 7. September 1899 ist die Arbeit berall wieder aufgenommen.
Es scheint, als ob auf den Entschlu des Arbeitgeberverbandes ein
Wechsel im dnischen Ministerium, nmlich die Ersetzung des bisherigen
Ministers des Innern $Bardenfleth$ durch $Bramsen$, nicht ohne
Einflu gewesen ist. Der letztere, der auch bereits in dem Streite
vermittelnd thtig gewesen war, ist ein hervorragender Nationalkonom,
der u. a. auch 1890 Dnemark bei dem Berliner internationalen
Arbeiterschutzkongresse vertreten hatte. Obgleich er der konservativen
Partei angehrt, geniet er groes Vertrauen in Arbeiterkreisen, so da
selbst das dnische sozialdemokratische Parteiorgan seine Ernennung mit
Befriedigung begrt und an seine Thtigkeit groe Hoffnungen knpft.


                                VI[337].

Ueber die Gewerkschaften von $Nordamerika$ verffentlicht das
_Bulletin of the department of Labor_, das amtliche Organ des
Arbeitsamtes in Washington, sehr eingehende Angaben[338], um den
Nachweis zu liefern, da die amerikanischen Gewerkschaften von Jahr
zu Jahr mehr die Untersttzungspolitik in den Vordergrund ihrer
Thtigkeit gestellt haben. Danach gab es 1880 nur 4 Vereine, die
Untersttzungseinrichtungen besaen, nmlich die Lokomotivheizer
mit 2800, die Zimmerleute und Tischler mit 245, die Lokomotivfhrer
mit 2203 und die Seemaschinisten mit 342, zusammen also mit 5590
Mitgliedern; smtliche brigen Organisationen zahlten nur Streikgeld.
Die Folge war ein uerst lebhafter Wechsel der Mitglieder und der
starke Rckgang whrend der industriell ungnstigen Jahre 1893-1897.
Dagegen haben 1897 31 Gewerkschaften mit 217351 Mitgliedern Angaben
gemacht, nach welchen sie in den genannten Jahren 643906 Dollars
an Untersttzungen gezahlt haben gegenber 322509 Dollars, die
sie in derselben Zeit fr Streiks ausgegeben haben. Leider sind
die amerikanischen Gewerkschaften in der Aeuerung ber ihre
Angelegenheiten sehr zurckhaltend, so da die Vereine, die Berichte
eingesandt hatten, mit ihren 217351 Mitgliedern nur etwa 1/4 der
gesamten organisierten Arbeiterschaft Nordamerikas darstellen.

  [337] Anschlu an S. 178.

  [338] Der Aufsatz ist im Korrespondenzblatt der Generalkommission Nr.
        26 vom 10. Juli 1899 auszugsweise wiedergegeben.

        Das Nhere aus den in dem bezeichneten Aufsatze mitgeteilten
        Thatsachen ergiebt sich aus der folgenden Tabelle:

                     (Siehe Tabelle auf Seite 705).

Eine Gegenberstellung dieser Ziffern mit denen der englischen und der
deutschen Gewerkschaften ergiebt, da im Jahre 1897 gezahlt wurden

                                                     $Untersttzung$
                                                   insgesamt a. d. Kopf
                                                        Mark    Mark
  von  31 amerikan.  Gewerkschaften m. 217351 Mitgl.  2,704405  12,30
   "  100 englischen       "        "  996953   "    16,273480  16,80
   "   55 deutschen        "        "  410864   "     1,197960   2,90

                                                       $Streikgeld$
                                                                 a. d.
                                                     insgesamt   Kopf
                                                        Mark     Mark
  von  31 amerikan.  Gewerkschaften m. 217351 Mitgl.  1,354537   6,20
   "  100 englischen       "        "  996953   "     3,102560   3,20
   "   55 deutschen        "        "  410864   "       881858   2,10

Bei der Vergleichung der deutschen Gewerkschaften ist in Betracht zu
ziehen, da die Krankenuntersttzung ihnen zum grten Teile durch
die gesetzliche Krankenversicherung abgenommen ist, der gegenber die
Gewerkschaften sich auf bloe Zuschukassen beschrnken.


                               VII[339].

Die Generalkommission der Gewerkschaften verffentlicht[340] die
Statistik fr 1898. Danach gab es Ende 1898 57 Zentralorganisationen
mit 493742 Mitgliedern, unter denen sich 13481 weibliche befanden.
Daneben gab es 17500 lokal organisierte Arbeiter, so da sich eine
Gesamtzahl von 511242 ergiebt. Der strkste Verband waren die
Metallarbeiter mit 74160 Mitgliedern, dann folgen die Maurer mit
60175, die Holzarbeiter mit 48589, die Textilarbeiter mit 27679, die
Bergarbeiter mit 27300, die Buchdrucker mit 24020, die Zimmerer mit
22101, die Schuhmacher mit 13727, die Hafenarbeiter mit 10037 und
die Steinarbeiter mit 10000 Mitgliedern. Der Verband der Fler, der
sich aufgelst hat, und die Xylographen, die sich in Lokalvereinen
organisiert haben, sind aus den Verzeichnissen weggelassen, dagegen
sind die Buchdruckereihlfsarbeiter, die Formenstecher und die
Maschinisten und Heizer neu aufgenommen, von denen die ersteren
beiden Verbnde 1895, der letztere 1893 gegrndet wurden. Die Zahl
der Zweigvereine ist 1898 von 6151 auf 6756 gestiegen. Die Zunahme
der Lokalorganisation beruht nicht auf einer wirklichen Vermehrung,
sondern auf vernderten Schtzungen, insbesondere waren 1897 ber 7
Gewerbe, fr die jetzt insgesamt 10070 Mitglieder angegeben sind,
berhaupt keine Angaben gemacht. Nach dem Berichte giebt es auer
den hier bercksichtigten Vereinen noch eine grere Anzahl von
Gewerkschaften, die nicht auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung
stehen und entweder zu den christlichen Vereinen gehren oder in
ihren Tendenzen ganz isoliert stehen. Als solche werden erwhnt:
Bergarbeiter mit 35000, Bildhauer 120, Bttcher 200, Brauer 1800,
Buchdrucker 1700, Buchdruckereihlfsarbeiter 25, Former 1000, Grtner
5000, Gastwirtsgehlfen 3000, Gemeindebetriebsarbeiter 300, Konditoren
600, Maschinisten und Heizer 4200, Maurer 3800, Porzellanarbeiter 554,
Schuhmacher 3500, Steinsetzer 140, Tpfer 150, Werftarbeiter 250,
insgesamt 61339 Mitglieder.

  [339] Anschlu an S. 254.

  [340] In Nr. 30 des Korrespondenzblattes vom 7. August 1899.


  Spaltenberschriften:
  A = Grndungsjahr
  B = Zahl der Mitglieder
  C = fr Untersttzungen
  D = fr Streiks

  ========================================================================
     |                                  |     |      |    $Ausgabe$
     |                                  |     |      +-------+------------
     |         $Organisation$           |  A  |   B  |   C   |    D
     |                                  |     |      |       |
     |                                  |     |      | Dollar|  Dollar
  ===+==================================+=====+======+=======+============
   1.|Verband der Zigarrenmacher        | 1864| 27318| 328499|  12175
   2.|Verband der Zimmerleute u.        | 1881| 31508|  43953|   8697
     |   Tischler                       |     |      |       |
   3.|Internationaler Typographenverband| 1850| 28614|  58455|  24075
   4.|Deutsch-Amerikanische Typographia | 1873|  1110|  15877|   1053
   5.|Englischer Verband der Zimmerer   |     |      |       |
     |   und Tischler                   |  -- |  1392|  26072|    346
   6.|Englischer Verband der Maschinen- |     |      |       |
     |bauer                             |  -- |  1441|  27431|    486
     |            Verband der           |     |      |       |
   7.|Bcker                            | 1886|  4850|    734|    754
   8.|Barbiere                          | 1887|  3600|   4700|    125[341]
   9.|Grobschmiede                      | 1891|   300|   1921|    109
  10.|Baumwollspinner                   | 1889|  2600|  29450|   1000[341]
  11.|Lederarbeiter                     | 1896|  1430|    355|    675
  12.|Flaschenblser                    | 1853|  3000|  18000|    --
  13.|Granitsteinschneider              | 1877|  9765|   9765|  25000
  14.|Eisengieer                       | 1859| 23000|  45599|  48033
  15.|Lederarbeiter beim Pferdegeschirr | 1896|   475|    350|    150[341]
  16.|Maler und Dekorateure             | 1887|  5500|   2875|   2500[341]
  17.|Mustermacher                      | 1887|   913|    -- |   1921
  18.|Seeleute des stillen Ozeans       | 1885|  1471|   1060|    --
  19.|Kleidermachergehlfen             | 1883|  5683|   6949|   4057
  20.|Tabakarbeiter                     | 1894|  5000|  16251|    --
  21.|Holzschnitzer                     | 1883|   830|   1850|    --
  22.|Holzarbeiter                      | 1896|  5520|   1000|  12000
  23.|Flintglasarbeiter                 |   ? |  7500|    -- | 160101
  24.|Seeleute des atlantischen Ozeans  | 1889|   218|    -- |    --
  25.|Gummizeugweber                    | 1885|   323|    300|    155[341]
  26.|Arbeiter der Elektrizittswerke   | 1891|  3000|    900|    800
  27.|Hutmacher                         | 1885|  6000|    750|    --
  28.|Maschinisten                      | 1888| 22000|    -- |   8697
  29.|Schlachter                        | 1897|  4000|    560|    100[341]
  30.|Metallpolierer &c.                | 1890|  7000|    -- |   8000
  31.|Steinmetzen                       | 1890|  2000|    250|   1500
  ===+==================================+=====+======+=======+============
     |                                  |  -- |217351| 643906| 322509

  [341] Streikuntersttzung fr andere Gewerbe.

Ueber Einnahmen und Ausgaben haben 1898 zum erstenmale alle
Organisationen Angaben gemacht, allerdings nur hinsichtlich der
Zentralkassen. Der Bericht giebt ber die Jahre 1891-1898 folgende
Tabelle.

            Es vereinnahmten                        Es verausgabten

  1891  49 Organisationen  1116588 Mk. | 47 Organisationen  1606534 Mk.
  1892  46      "          2031922  "  | 50        "        1786271  "
  1893  44      "          2246366  "  | 44        "        2036025  "
  1894  41      "          2685564  "  | 44        "        2135606  "
  1895  47      "          3036803  "  | 48        "        2488015  "
  1896  49      "          3616444  "  | 50        "        3323713  "
  1897  51      "          4083696  "  | 52        "        3542807  "
  1898  57      "          5508667  "  | 57        "        4279726  "
                          ---------------------------------------------
                          24326050 Mk. |                   21198697 Mk.

Wie die Ausgaben sich fr 1898 im einzelnen verteilen, zeigt folgende
Tabelle. Es verausgabten fr:

  Verbandsorgan                          55  Organisationen  518949 Mk.
  Agitation                              54       "          136329  "
  Streiks im Beruf                       45       "         1024114  "
  Streiks in anderen Berufen             33       "           39176  "
  Rechtsschutz                           39       "           43378  "
  Gemaregeltenuntersttzung             30       "           39978  "
  Reiseuntersttzung                     36       "           83267  "
  Arbeitslosenuntersttzung              17       "          275404  "
  Krankenuntersttzung                   12       "          491634  "
  Invalidenuntersttzung                  3       "           79587  "
  Sonstige Untersttzung                 34       "           78419  "
  Stellenvermittelung                     9       "            3826  "
  Sonstige Zwecke                        44       "          107759  "
  Konferenzen und Generalversammlungen   33       "           68693  "
  Beitrag an die Generalkommission       50       "           41665  "
  Prozekosten                           17       "            5823  "
  Gehlter                               53       "          140423  "
  Verwaltungsmaterial                    55       "          165926  "

In 43 Organisationen verblieben den Zweigvereinen von der Einnahme
insgesamt 723101 Mk. Aus diesem Betrage sind zunchst die lokalen
Ausgaben gedeckt, doch werden vielfach aus den Betrgen, welche den
Zweigvereinen verbleiben, Untersttzungen an Reisende und in Not
geratene Mitglieder, oder auch Untersttzungen fr Streiks gegeben.
Nicht in allen Organisationen wird der Zentralstelle ber solche
gezahlte Untersttzungen berichtet, so da die von den Gewerkschaften
fr Untersttzungszwecke aufgewandten Summen sich noch betrchtlich
durch diese lokalen Ausgaben erhhen. In vier Organisationen wird
die Reiseuntersttzung direkt von den Zweigvereinen respektive den
einzelnen Orten aus deren Einnahmen fr lokale Zwecke gedeckt.

Die Ausgabe fr Streikuntersttzung steht in den letzten Jahren, soweit
ein einzelner Posten in Betracht kommt, an erster Stelle. Sie betrug
fr 1898: 1073290 Mk.; 1897: 881758 Mk.; 1896: 944345 Mk. Aber auch
im Jahre 1898 ist die Ausgabe fr direkt an die Mitglieder gezahlte
Untersttzung bei Arbeitslosigkeit in Krankheits- und Notfllen
wesentlich hher als die Ausgabe fr Streiks.

Es wurden 1898 gezahlt: fr Rechtsschutz 43378 Mk., fr
Gemaregeltenuntersttzung 39978 Mk., fr Reiseuntersttzung 283267
Mk., fr Arbeitslosenuntersttzung 275404 Mk., fr Krankenuntersttzung
491634 Mk. fr Invalidenuntersttzung 79587 Mk., fr Beihlfe in
Not- und Sterbefllen 78419 Mk. Hiernach betrgt die Gesamtsumme der
Untersttzungen 1291667 Mk., denen 1073290 Mk. Streikuntersttzung
gegenberstehen, doch mu der ersteren Summe noch die Ausgabe fr das
Verbandsorgan mit 518949 Mk. hinzugerechnet werden, so da sie sich
dann auf 1810616 Mk. beluft und die Ausgabe fr Streiks um 737326
Mk. bersteigt. Vervollstndigt man hiernach die oben[342] gegebene
Tabelle, so haben die Gewerkschaften in den letzten 8 Jahren aus den
Verbandskassen 10574894 Mk. fr die materielle und geistige Hebung
ihrer Mitglieder, dagegen nur 4490077 Mk. fr Streiks, mithin fr die
ersteren Zwecke 6064817 Mk. mehr als fr den letzteren ausgegeben.

  [342] S. 254.


                               VIII[343].

Der $deutsche Buchdruckerverband$ hat vom 19.-24. Juni 1899 in
Mainz seine dritte Generalversammlung abgehalten, die von 82
Vertretern besucht war; auerdem hatte der sterreichische und der
elsa-lothringische Verein, sowie das internationale Sekretariat
Abgesandte geschickt. Der von dem Vorsitzenden Dblin erstattete
Bericht erwhnt die Grndung der Buchdruckergewerkschaft, der jedoch
angeblich nur 300 Mitglieder angehren, sowie den Gutenbergbund,
von dem behauptet wird, da er gegrndet sei, um den Unternehmern
Heeresfolge zu leisten. Aber weder durch diese beiden Vereine, noch
durch die von den Prinzipalen ins Leben gerufene Untersttzungskasse,
der zur Zeit 4000 Mitglieder angehren, sei das Wachstum des Verbandes
aufgehalten. In den 4 Jahren 1895-1898 sind seitens des Verbandes an
Reiseuntersttzung 501899 Mk., an Arbeitslosenuntersttzung 499170
Mk., an Umzugskosten und Gemaregeltenuntersttzung 209678 Mk., an
Krankengeld 137489 Mk., an Invalidenuntersttzung 5381 Mk. (davon
3494 Mk. aus der Invalidenkasse, 1887 Mk. aus der Verbandskasse) und
an Begrbnisgeld 79055 Mk. gezahlt. Trotzdem ist 1898 ein Ueberschu
von rund 500000 Mk. erzielt. Der Vorstand sah in der groen Anhufung
von Geld insofern eine Gefahr, als dadurch die Versuchung erhht
werde, sich bei Streitigkeiten mit den Prinzipalen zu fest auf
die gefllte Verbandskasse zu verlassen und glaubte vielmehr, den
Ueberflu zur Erhhung der Verbandsleistungen verwenden zu sollen, um
die Mitglieder desto fester an den Verband zu ketten. Er beantragte
deshalb: 1. die Reiseuntersttzung von 75 Pf. auf 1 Mk. (bei einer
Wartezeit von 6 Wochen) bezw. 1 Mk. 25 Pf. (bei einer solchen von 50
Wochen), 2. die Arbeitslosenuntersttzung von 1 Mk. 25 auf 1 Mk. 50
Pf., 3. die Invalidenuntersttzung von 1 Mk. auf 1 Mk. 25 Pf., 4. das
Begrbnisgeld auf 150 Mk. (bei 500 Wochenbeitrgen) bezw. 200 Mk. (bei
1000 Wochenbeitrgen) zu erhhen. Umzugsgelder bis zur Hhe von 100
Mk. sollen auch bei freiwilligen Umzgen gezahlt werden. Auerdem soll
der Preis fr das Verbandsorgan von 1 Mk. auf 65 Pf. vierteljhrlich
herabgesetzt werden. Die Versammlung nahm diese Vorschlge an. Die
Gehlter des Vorsitzenden, des Kassierers und des Redakteurs wurden
von 2500 Mk., 2300 Mk. und 2200 Mk. auf 2900 Mk., 2600 Mk. und 2500
Mk. erhht. Die Gesamtsumme dieser Mehrbelastungen beluft sich auf
jhrlich 145000 Mk.

  [343] Anschlu an S. 293.

In einer Resolution gegen die Zuchthausvorlage wurde betont, da auf
dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse die organisierten Arbeiter sich
fast einstimmig fr friedliche Verstndigung mit den Arbeitgebern
durch Tarifvereinbarungen ausgesprochen htten, da aber die letzteren
solche Vereinbarungen ablehnten und dadurch die wirtschaftlichen
Kmpfe hervorriefen. Dabei stellte der Vorsitzende fest, da die
Ansicht der Generalversammlung dahin gehe, die Tarifvereinbarung mit
den Prinzipalen, falls diese den Wnschen der Gehlfen nachkmen, nach
Ablauf der gegenwrtigen Frist wieder zu erneuern. Die beantragte
Einsetzung eines Verbandsausschusses als Kontrollkommission
fr den Vorstand wurde abgelehnt, ebenso die obligatorische
Einfhrung des Verbandsorgans. Ein Antrag, mit dem Verbande der
Buchdruckereihlfsarbeiter in ein nheres Verhltnis zu treten, um eine
sptere vollstndige Verschmelzung vorzubereiten, wurde abgelehnt und
nur zur Untersttzung der Solidaritt, des Organes der Hlfsarbeiter,
500 Mk. bewilligt.

Hinsichtlich des internationalen Buchdruckersekretariates, dem zur
Zeit 19 Organisationen angeschlossen sind, kam es zu lebhaften
Auseinandersetzungen, indem das Organ des schweizerischen Verbandes
sich bei den Tarifstreitigkeiten auf die Seite der Opposition
gestellt und aus diesem Grunde der deutsche Verband die Erneuerung
des bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages abgelehnt hatte. Die
Generalversammlung stimmte einem abgenderten Vertrage, der inzwischen
schon von den Schweizern angenommen war, auch ihrerseits zu, sprach
jedoch ber die Haltung des schweizerischen Organes seinen Tadel aus.

$Die Gewerkschaft der Buchdrucker$ hat am 6. August 1899 in Hannover
ihren Kongre abgehalten. Berichtet wurde, da trotz des Rckganges der
Prefondsbeitrge die Buchdruckerwacht in Zukunft gehalten werden
knne. Die Zunahme der Mitglieder sei eine geringe; die Hoffnung, alle
Tarifgemeinschaftsgegner in der Gewerkschaft zu vereinigen, habe sich
nicht erfllt, da die Anhnglichkeit der Buchdrucker an ihre Kassen zu
gro sei. Aber nicht die Quantitt, sondern die Dualitt der Mitglieder
bilde die Strke einer Gewerkschaft. Ein Antrag, eine Einigung mit dem
Verbande zu versuchen, wurde abgelehnt. Die Mitgliederzahl betrgt 226,
der Kassenbestand 8357,91 Mk. Der nchste Kongre soll in Kassel tagen.


                                IX[344].

$Der Gewerkverein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter
fr den Oberbergamtsbezirk Bonn$ hat am 9. Juli 1899 seine zweite
Generalversammlung in Betzdorf abgehalten. Nach dem erstatteten
Geschftsberichte Zhlt der Verein jetzt 7000 Mitglieder mit 79
Anmeldestellen; es sind nur 160 Austritte vorgekommen. Es wird
hervorgehoben, da der Verein seitens der Behrden wegen angeblicher
sozialdemokratischer Tendenzen scharf beobachtet sei, da aber die
Mitglieder bei den vorgekommenen schwierigen Fragen groe Ruhe,
Migung und Disziplin bewiesen htten.

  [344] Anschlu an S. 312.


                                X[345].

Zu dem am 21./22. Mai 1899 in Nrnberg abgehaltenen Verbandstage des
$Verbandes bayrischer Eisenbahnwerksttten- und Betriebsarbeiter$ ist
nachzutragen, da dem Verlangen der Generaldirektion der Eisenbahnen
wegen Aenderung der Statuten insoweit nachgegeben wurde, als  20 der
Statuten folgende Fassung erhielt:

Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet,
fr seine Mitglieder bei Erhaltung eines guten Einvernehmens mit
allen obrigkeitlichen Staatsbehrden mglichst gnstige Lohn- und
Arbeitsbedingungen zu erzielen und zwar: a) in Lohnfragen durch
Eingaben und Petitionen an die knigliche Regierung und den Landtag; b)
durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehrden durch Vertretung
der Arbeiterausschsse bei allen berechtigten Wnschen und Beschwerden;
ferner auch die Ueberwachung der Arbeiterausschsse zu vollziehen,
damit diese die Interessen seiner Mitarbeiter auch wirklich wahrnehmen.

  [345] Anschlu an S. 339.

Auerdem wurde beschlossen, den Beitritt zu dem Verbande auch Arbeitern
des ueren Betriebes zu gestatten. Der Antrag auf Grndung einer
Krankenuntersttzungskasse wurde abgelehnt, dagegen die Errichtung
einer Sterbekasse, die am 1. August 1899 ins Leben treten soll,
beschlossen. Man whlte ferner eine Petitionskommission, die bei dem
Landtage verschiedene Forderungen, insbesondere Durchfhrung des
9stndigen Arbeitstages, Lohnerhhung und Abschaffung der Akkordarbeit
durchsetzen soll. Endlich wurde in einer Resolution Protest dagegen
erhoben, da der Bayrische Eisenbahnverband den Beruf habe, die
Interessen der Werkstttenarbeiter zu vertreten, und dieses Recht
vielmehr fr den Verband in Anspruch genommen.

Die Generaldirektion hat brigens auch die vernderte
Statutenbestimmung mit der Begrndung beanstandet, da
die Inanspruchnahme oder Beeinflussung der von der
Staatseisenbahnverwaltung geschaffenen Arbeiterausschsse nicht
gestattet werden knne. Der Verbandsausschu hat aber hierauf erwidert,
da er nicht in der Lage sei, seine Statuten nochmals zu ndern.

Die Mitgliederzahl war Ende Juli 1899 auf 1600 in 19 Werksttten
gestiegen.


                                XI[346].

Der $Verband bayrischer Eisenbahnbediensteten$ zhlte am 20. Juli 1899
3124 Mitglieder in 21 Obmannschaften und ist im weiteren Fortschreiten
begriffen.

  [346] Anschlu an S. 340.


                               XII[347].

Dem $Verbande kaufmnnischer Vereine$ sind auer den frher genannten
noch ferner beigetreten die kaufmnnischen Vereine Bruchsal mit 186,
Heidelberg mit 435, Lahr mit 263 und Ruhla mit 119 Mitgliedern, sowie
der Verein fr weibliche Angestellte in Stuttgart mit 325 Mitgliedern;
der Gesamtbestand wird von dem Vorsitzenden fr Ende Juni 1899 auf 101
Vereine mit 25277 Prinzipalen, 95783 Gehlfen, 4924 Lehrlingen und 1902
Nichtkaufleuten = 127886 Mitgliedern angegeben[348]. In der am 5./6.
Juni 1899 in Eisenach abgehaltenen Generalversammlung forderte der
Verband die Beseitigung der bisherigen bermig langen Arbeitszeit
und anderer fr die Gesundheit der Gehlfen nachteiligen Einrichtungen
in den Ladengeschften, ferner die Einfhrung eines allgemeinen
gesetzlichen Ladenschlusses sptestens um 8 Uhr abends, die Errichtung
kaufmnnischer Schiedsgerichte und eine geregelte Untersttzung bei
unverschuldeter Stellenlosigkeit. Man wnschte auerdem die Befreiung
der Handlungsgehlfen von der allgemeinen Invalidittsversicherung
und die Schaffung einer eigenen Versicherungsanstalt, das Verbot
der Sonntagsarbeit nach 10 Uhr vormittags und die Aufnahme einer
Arbeitslosenstatistik im Anschlu an die nchste Volkszhlung.

  [347] Anschlu an S. 352.

  [348] Die mitgeteilten Zahlen der neu beigetretenen 5 Vereine
        wrden hhere Gesamtziffern ergeben; vielleicht sind die beiden
        sterreichischen Vereine nicht mitgezhlt.


                               XIII[349].

Die $katholischen Arbeitervereine$ der Erzdizese Kln stehen schon
seit lngerer Zeit untereinander in einer nheren Verbindung;
insbesondere haben sie bereits 4 Vertretertage abgehalten, nmlich
1895 in Dsseldorf, 1896 in Krefeld, 1897 in Kln und am 12. Juli 1898
in Essen. Auf dem letztgedachten Vertretertage wurde eine dauernde
Organisation unter dem Namen $Verband der katholischen Arbeitervereine
in der Erzdizese Kln$ begrndet. Organe sind 1. das Dizesankomitee,
2. die Generalversammlung der Prsides, 3. der jhrliche Vertretertag
der Arbeiter. Das Dizesankomitee besteht aus dem Dizesenprses
und den Bezirksprsides. Es giebt 7 solche Bezirke, nmlich Kln,
Aachen, M.-Gladbach, Krefeld, Dsseldorf, Essen und Elberfeld; in
ihnen finden Bezirkskonferenzen statt. Auf dem Vertretertage in Essen
wurde in einer Resolution die Bildung von Arbeiterberufsvereinen auf
christlicher (interkonfessioneller) Grundlage fr dringend notwendig
erklrt zur Frderung der wirtschaftlichen Interessen der Arbeiter
wie auch zur Sicherung eines dauernden friedlichen Verhltnisses und
Verkehrs zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Wo die Bildung von
Berufsvereinen noch nicht mglich ist, soll versucht werden, durch
Fachabteilungen, Unterrichtskurse, Arbeiterschutzkommissionen u. s. w.
ihre Thtigkeit vorlufig zu ersetzen.

  [349] Anschlu an S. 390.

Dizesenprses ist Dr. $Pieper$ in M.-Gladbach, dem seit 1. April 1899
ein Arbeiter als Arbeitersekretr beigegeben ist. Der Verband zhlte am
1. April 1899 133 Arbeitervereine mit 32816 Mitgliedern.

Der $Verband der katholischen Arbeitervereine Sddeutschlands$ hat am
26. August 1899 in Nrnberg einen Vertretertag abgehalten, auf dem man
sich gegen die Zuchthausvorlage und fr Arbeitskammern erklrte; den
Schwerpunkt der Verhandlungen bildete die Arbeiterwohnungsfrage.


                               XIV[350].

Ein $Verband christlicher Textilarbeiter$ ist am 31. August 1899 auch
fr Bocholt und Umgebung gegrndet. Vorsitzender ist Webermeister $Karl
Schiffer$. Dem Verbande traten sofort etwa 500 Mitglieder bei.

Ein gleicher Verband besteht in Wipperfrth mit 100 Mitgliedern.
In Krefeld ist im Mrz 1899 ein Niederrheinischer Schutz- und
Untersttzungsverein christlicher Textilarbeiterinnen mit 100
Mitgliedern gegrndet.

  [350] Anschlu an S. 405.


                                XV[351].

Am 3. September 1899 ist in Dren ein Gewerkverein christlicher
Maurer mit 600 Mitgliedern gegrndet. Derselbe bezweckt den Schutz
und die Frderung der Rechte und Interessen seiner Mitglieder nach
christlichen Grundstzen und auf gesetzlichem Wege. Dieses Ziel wird
angestrebt 1. durch Errichtung von Ausschssen, die bei etwaigen
Meinungsverschiedenheiten betreffs der Lohnfragen, der Arbeitszeit
und des Arbeitsschutzes mit den zustndigen Organen in Verbindung
treten und die Vermittelung bernehmen; 2. durch Regelung des
Arbeitsnachweises; 3. durch Besserung der Wohnungsverhltnisse;
ferner 4. durch Errichtung einer Hlfskasse fr besondere Flle,
beziehungsweise durch Vermittelung des Anschlusses an andere bereits
bestehende hnliche Kassen.

  [351] Anschlu an S. 407.


                               XVI[352].

Der $Arbeitgeberbund fr das Maurer- und Zimmerergewerbe in Berlin$
hat im Juni 1899 einen Streit mit seinen Arbeitern ausgefochten,
der weitgehendes Interesse erregt hat. Da die von dem Zentralverein
der Maurer geforderte Erhhung des Stundenlohnes von 60 auf 65 Pf.
auf einigen Bauten bewilligt, auf anderen aber abgelehnt wurde, so
wurde auf den letzteren die Arbeit niedergelegt. Der Arbeitgeberbund
beantwortete dies mit einer allgemeinen Aussperrung der Maurer, was zur
Folge hatte, da diese den allgemeinen Ausstand erklrten, dem sich
auch die lokalorganisierten Maurer und die im Verein Arbeiterschutz
befindlichen anschlossen. Der Arbeitgeberbund beabsichtigte nun, die
Aussperrung auf ganz Deutschland auszudehnen, und berief auf den 19.
Juni 1899 eine Konferenz deutscher Baugewerksmeister nach Berlin,
auf dem die auswrtigen Vertreter im allgemeinen sich mit dem Plane
einverstanden erklrten; ein auf den 27. Juni berufener Kongre
sollte ber die weiteren Maregeln beschlieen. Zugleich richtete
man an die Lieferanten von Baumaterial die Aufforderung, whrend des
Streites Baumaterialien an diejenigen Unternehmer, die weiter arbeiten
lieen, nicht zu liefern. Es ist das groe Verdienst des Berliner
Gewerbegerichtes, da es bei dieser Sachlage eingriff und ohne die
Aufforderung der streitenden Teile abzuwarten, die Vermittelung in
die Hand nahm. In der That ist in einer Versammlung, die am 24.
Juni stattfand, und an der auer den Vertretern der Berliner Maurer
auch der Vorsitzende des Zentralvereins der Maurer Deutschlands,
sowie der Vertreter der Berliner Gewerkschaftskommission teilnahm,
eine vllige Einigung erreicht, die nicht nur den augenblicklichen
Streitpunkt dahin erledigt, da die Einfhrung des Lohnes von 65 Pf.
stufenweise bis zum 1. Oktober 1900 erfolgt, sondern die Schaffung
einer $Tarifgemeinschaft$ bedeutet und deshalb von ganz besonderer
Tragweite ist. Es wird nmlich eine Kommission aus je 9 Vertretern
der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerorganisationen gebildet, der
die Regelung der Arbeitszeit, der Pausen, der Lohnverhltnisse,
die Einrichtung der Werksttten u. dgl., sowie die Schlichtung
von Streitigkeiten zwischen beiden Parteien obliegt. Gegen die
Entscheidung der Kommission kann innerhalb 3 Tagen die Entscheidung
des Gewerbegerichtes als Einigungsamtes angerufen werden. Bis zum
endgltigen Spruche der Kommission oder des Einigungsamtes drfen
Bausperren unter keiner Bedingung verhngt werden; nach der endgltigen
Entscheidung sind sie nur insoweit zulssig, als derselben nicht
Folge geleistet wird. Alljhrlich im Herbst tritt die bezeichnete
Kommission zusammen, um fr die nchste Bauperiode die Arbeits-
und Lohnverhltnisse festzusetzen; ihrer Entscheidung haben sich
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu unterwerfen. Unter den 9 Vertretern
der Arbeiter soll sich je ein Mitglied des Zentralverbandes, der
Lokalorganisation und der Gewerkschaftskommission befinden.

  [352] Anschlu an S. 568.

Diese Verstndigung ist nach ihrer Billigung seitens beider Teile
in Kraft getreten; die wesentliche Bedeutung derselben liegt darin,
da beide Teile ihre gegenseitigen Organisationen als berechtigt zur
Erledigung rtlicher Streitigkeiten anerkannt haben.

Das gute Beispiel der Maurer hat zur Folge gehabt, da auch seitens
der Zimmerer und der Bauhlfsarbeiter Schritte eingeleitet sind, um
hnliche Einrichtungen zu schaffen.

Hat bei den mitgeteilten Verhandlungen der Arbeitgeberbund ein
anerkennenswertes Entgegenkommen bewiesen, so ist derselbe doch
durchaus nicht gewillt, die auf die Erweiterung der Machtsphre der
Unternehmer gerichteten Bestrebungen fallen zu lassen, vielmehr hat
er in einer Vorstandssitzung vom 5. August 1899 beschlossen, an den
Bundesrat, die Ministerien der Bundesstaaten und an die Konservativen
und die Zentrumsfraktion des Reichstages Proteste gegen die Errichtung
parittischer Arbeitsnachweise zu richten, letztere vielmehr
ausschlielich fr die Arbeitgeber zu beanspruchen; ebenso erklrte man
sich fr die Zuchthausvorlage.


                               XVII[353].

Der bestehende Verband der Bttchermeister hat seine Wirksamkeit
auf ganz Deutschland ausgedehnt und fhrt deshalb jetzt den Namen:
$Verband der Fafabrikanten und Bttchermeister$. Als Zweck wird in
den Statuten bezeichnet die Frderung eines gedeihlichen Verhltnisses
untereinander und der Schutz gegen irgend welche unberechtigten
Angriffe. Der jhrlich zusammentretende Verbandstag hat das Recht,
neben den jhrlichen auch auerordentliche Beitrge auszuschreiben,
deren Hhe nicht bestimmt ist. Wer trotz zweimaliger Aufforderung
den Beschlssen des Verbandstages oder den Vorschriften des Statutes
zuwiderhandelt, kann aus dem Verbande ausgeschlossen werden. Auf dem
Verbandstage hat der Vorstand ber die wichtigsten Angelegenheiten
des Verbandes, insbesondere ber Lohn-Streik-Bewegungen Bericht zu
erstatten. Nhere Bestimmungen ber die weitere Behandlung sind nicht
gegeben.

  [353] Anschlu an S. 585.


                              XVIII[354].

Eine interessante Arbeitgebervereinigung ist der $Verband der
deutschen Schuh- und Schftefabrikanten$. Schon 1880 wurde derselbe
in einer Versammlung in Eisenach gegrndet; er zhlt heute 12
Zweigverbnde mit 230 Mitgliedern. Der Zweck des Verbandes ist
nach dem Statute die Wahrnehmung der Interessen der deutschen
Schuh- und Schfteindustrie; insbesondere verpflichten sich die
Mitglieder, bei vorkommenden Arbeitseinstellungen sich gegenseitig
zu untersttzen. In einem besonderen Anhange zum Statute sind die
Bestimmungen ber die Pflichten der Mitglieder bei Arbeiterbewegungen
zusammengestellt. Danach will der Verband den koalierten Arbeitern
ein feste Koalition der Fabrikanten gegenberstellen, doch wird der
Schwerpunkt der Thtigkeit in die Zweigvereine gelegt. Jedes Mitglied
hat Streitigkeiten mit seinen Arbeitern, die er nicht selbst zu
schlichten vermag, sofort bei dem Vorstande des Zweigvereins zur
Anzeige zu bringen, der nach gewissenhafter Prfung die Beilegung auf
gtlichem Wege versucht. Milingt dieselbe und trifft den Fabrikanten
keine Schuld, so sind die Mitglieder des Verbandes verpflichtet,
whrend der Dauer der Arbeitseinstellung die streikenden Arbeiter
nicht zu beschftigen. Nach Beendigung des Ausstandes drfen solche
Arbeiter innerhalb der nchsten 4 Wochen nur dann eingestellt werden,
wenn der frhere Arbeitgeber auf deren Beschftigung verzichtet. Bei
Zuwiderhandlungen kann der Vorstand eine Konventionalstrafe bis zu
500 Mk. festsetzen oder auch den Ausschlu aus dem Verbnde verfgen.
Der Verband hat einheitliche Entlassungsscheine eingefhrt und fr
alle Mitglieder obligatorisch gemacht. Das fr die Zweigvereine
aufgestellte Normalstatut enthlt noch nhere Bestimmungen. Danach
hat nach erfolgter Anzeige eines Streitfalles der Vorstand sofort
eine auerordentliche Generalversammlung einzuberufen, in welcher
der Fall zu prfen ist. Bedarf es weiterer Aufklrung, so wird eine
Kommission aus 3 Mitgliedern eingesetzt, welche die Parteien zu hren
und sich durch Prfung der Beweisstcke, insbesondere der Listen und
Bcher, ein Urteil zu bilden hat. Entscheidet die Kommission gegen das
Mitglied, so hat dasselbe unverzglich Folge zu leisten. Im umgekehrten
Falle hat die Kommission ihre Entscheidung den Arbeitern zu erffnen.
Fgen diese sich nicht, so ist sofort eine neue Generalversammlung
einzuberufen, die das Recht hat, die sofortige Einteilung des Betriebes
bei allen Verbandsmitgliedern zu beschlieen. Jedes Mitglied hat nach
4 Klassen (Wochenarbeitslohn bis 500, 1000, 1500 und 2000 Mk.), nach
dem sich auch das Stimmrecht bestimmt, Solawechsel Von 3000-9000
Mk. zu hinterlegen, die bei Widerstand gegen die Beschlsse der
Generalversammlung in Umlauf gesetzt werden.

  [354] Anschlu an S. 582. Das Material verdanke ich dem
        Verbandsvorsitzenden, Herrn Kommerzienrat $Manz$ in Bamberg.

Schon bei Begrndung des Verbandes wurde betont, da man das
Koalitionsrecht der Arbeiter nicht antasten, sondern nur deren fest
geschlossener Organisation eine gleiche gegenberstellen wolle.
Auch in der am 18. Juni 1899 in Breslau abgehaltenen jhrlichen
Hauptversammlung betonte der Vorsitzende, da die Bestrebungen
stets auf die friedliche Beilegung auftauchender Schwierigkeiten
gerichtet gewesen seien, da man sich lediglich in der Defensive
halte und deshalb auch im letzten Verbandsjahre der gtliche Weg
stets zum Ziele gefhrt habe. Treten Arbeiter in anstndiger Form
an uns heran, so darf der Arbeitgeber nicht gleich nervs werden und
es dem wirtschaftlich Schwcheren verdenken, wenn er seine Lage zu
verbessern trachtet. Das Bestreben nach hheren Lhnen ist nicht zu
den ungerechtfertigten Forderungen zu zhlen Man benimmt sich mit
den Leuten und bei ruhiger Aussprache ist eine Verstndigung in der
Regel zu erzielen. Dagegen sind Forderungen, wie z. B. die Erzwingung
des 1. Mai als Feiertages, berhaupt alle Machtfragen entschieden
zurckzuweisen. Ebenso verwarf der Vorsitzende unter allgemeinem
Beifall auf das entschiedenste die Zuchthausvorlage mit der Begrndung,
da dieselbe sich als einen Eingriff in die stets von dem Verbande
festgehaltene Koalitionsfreiheit der Arbeiter darstelle, die man
auch fr sich selbst in Anspruch nehme. Die bestehenden Gesetze
reichten vollkommen aus und man bedrfe keiner weiteren polizeilichen
Schutzmittel. Der Verband beschrnkt brigens seine Thtigkeit
nicht auf das Arbeitsverhltnis, sondern sucht auch hinsichtlich
der allgemeinen Lage der Industrie Einflu auf die Gesetzgebung
und Verwaltung zu gewinnen, insbesondere hat er in betreff der
Handelsvertrge sowie der Revision der Gewerbe- und Konkursordnung mit
Erfolg eingegriffen. Der Sitz des Verbandes ist Berlin.


                               XIX[355].

In Stuttgart ist am 19. Juni 1899 der $Verband sdwestdeutscher
Holzindustrieller$ gegrndet. Die Veranlassung bot ein Anfang Mai
ausgebrochener Streik der Mbelarbeiter, der 12 Wochen dauerte und in
dem es sich hauptschlich um die Einfhrung des 9stndigen Arbeitstages
und eines Minimallohnes handelte. Der Verband stellt sich die Aufgabe:
a) die wirtschaftlichen Interessen der Holzindustriellen zu wahren: b)
in Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern einen Ausgleich
anzustreben und womglich eine beide Teile befriedigende Vermittelung
herbeizufhren; c) Bestrebungen, welche darauf gerichtet sind, die
Arbeitsbedingungen, einseitig vorzuschreiben und zu diesem Zweck
geplante Ausstnde gemeinsam abzuwehren und in ihren Folgen unschdlich
zu machen; d) einheitliches Handeln in allen Fragen, welche fr das
Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeiter von grundstzlicher
Bedeutung sind, z. B. Maximalarbeitstag, Minimallohn, Abschaffung der
Akkordarbeit, Arbeiterfeiertage, Arbeitsordnungen u. s. w.

  [355] Anschlu an S. 582. Das Material verdanke ich dem
        Verbandsvorsitzenden, Herrn H. Sorge.

Mitglieder des Verbandes knnen alle selbstndigen Gewerbetreibenden
der Holzindustrie in Wrttemberg, Baden, Hessen und Elsa-Lothringen
werden; dieselben haben nach der Anzahl der beschftigten Arbeiter 1-8
Stimmen. Die hier einschlagenden Bestimmungen des Statutes lauten:

In allen das Verhltnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
betreffenden Angelegenheiten haben sich die Mitglieder des Verbandes
nach dem Grundsatz zu richten, da jedes einzelne Mitglied des
Verbandes stets nur mit seinen eigenen Arbeitern oder mit einem von
diesen selbst aus ihrer Mitte gewhlten Ausschusse zu verhandeln
hat, da dagegen Verhandlungen mit irgend welchen nicht zu der
eigenen Arbeiterschaft gehrenden Mittelspersonen abzulehnen sind.
Sollten derartige Verhandlungen erforderlich werden, so werden sie
ausschlielich durch den Verbandsvorstand gefhrt. Desgleichen ist die
Vertretung der Verbandsinteressen in der Oeffentlichkeit ausschlielich
Sache des Ausschusses, und sollen sich die einzelnen Verbandsmitglieder
aller Kundgebungen in den Tagesblttern und dergleichen enthalten,
soweit sie nicht ausnahmsweise hierzu vom Vorstand ermchtigt sind.

Wird in einer Verbandswerksttte von seiten der Arbeiter ein Ausstand
oder eine Sperre erklrt, so ist dem Vorstande sofort Mitteilung zu
machen. Dieser soll alsdann baldigst eine Untersuchung einleiten,
welche klarstellt, ob und inwieweit den Arbeitgeber ein Verschulden
trifft. Alsdann hat der Vorstand eine Sitzung des Ausschusses
einzuberufen. Der betreffende Arbeitgeber ist berechtigt, den Sitzungen
des Ausschusses der Regel noch beizuwohnen, jedoch ist der Vorstand
befugt, auch Sitzungen ohne dessen Zuziehung abzuhalten oder ihn
zeitweise sich entfernen zu lassen. Ist der beteiligte Arbeitgeber
selbst Mitglied des Ausschusses, so steht ihm bei der Beschlufassung
kein Stimmrecht zu.

Falls der Ausschu beschliet, da der Fabrikant den Forderungen
der Arbeiter ganz oder teilweise nachgeben soll, so ist das Nhere
hierber festzusetzen und der Fabrikant verpflichtet, diesen Beschlu
durchzufhren und die beschlossene Bewilligung der gestellten
Forderungen der Arbeiter durch Anschlag zur Kenntnis der letzteren zu
bringen.

Erklrt der Ausschu den Streik fr nicht berechtigt, so hat der
Vorstand das Verzeichnis der beteiligten Arbeitnehmer sofort smtlichen
Verbandsmitgliedern mitzuteilen. Nach erfolgter Mitteilung darf
kein Verbandsmitglied einen streikenden Arbeiter in seinem Betriebe
beschftigen und mu einen aus Versehen eingestellten Arbeiter alsbald
wieder entlassen, und zwar so lange, bis von dem Vorstande bekannt
gemacht wird, da einer Beschftigung der beteiligten Arbeiter bei den
Mitgliedern des Verbandes nichts mehr im Wege steht.

Findet eine Beilegung des Ausstandes nicht statt, so hat der Vorstand
das Recht, die in der notleidenden Fabrik vorliegenden Auftrge auf
die brigen Fabriken zu verteilen, whrend letztere verpflichtet sind,
dieselben mit gleicher Sorgfalt wie ihre eigenen Auftrge auszufhren,
soweit dies nach der Natur der Sache ohne besondere Schwierigkeit oder
Benachteiligung des eigenen Betriebes geschehen kann.

Sollten die Arbeitnehmer derjenigen Firma, welcher die Ausfhrung der
Arbeit bertragen worden ist, sich weigern, die Arbeit auszufhren,
so sind dieselben zu entlassen. Eine weitergehende Untersttzung
einzelner durch die erwhnten Ereignisse betroffener Betriebe, sei
es durch Gelduntersttzung, sei es in anderer Weise, kann durch die
Verbandsversammlung und in dringenden Fllen durch den Ausschu
beschlossen werden.

Ein Rechtsanspruch auf die in gegenwrtigem Paragraphen in Aussicht
gestellte Beihlfe steht den einzelnen Verbandsmitgliedern nicht zu.

Bei Zuwiderhandlungen hat der Ausschu eine Konventionalstrafe in Hhe
von 20 Mk. bis 5000 Mk. zu verhngen.


                                XX[356].

Der $Tarifausschu der deutschen Buchdrucker$ hat am 15./16. Mai 1899
seine dritte Jahressitzung in Mnchen abgehalten. Der erstattete
Geschftsbericht stellt fest, da der Zweck der Organisation, die
Verallgemeinerung des Tarifs, auch im verflossenen Jahre wirksam
verfolgt sei und da man dabei auch nicht davor habe zurckschrecken
drfen, Tarifgegner in beiden Lagern zu bekmpfen. Die in dieser
Richtung seitens des Tarifamtes unternommenen Schritte[357] htten
freilich in gewerblichen Kreisen Aufsehen erregt, weil sie von einer
Gemeinschaft der Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Zeugnis ablegten, wie solche in keinem anderen Gewerbe vorhanden, wie
sie aber geboten sei, wenn Ordnung und Friede im Gewerbe herrschen
solle. Das Ergebnis der betriebenen Agitation zeigt folgende, mit der
frher gegebenen[358] zu vergleichende Tabelle. Es wurden am 6. Mai
1899 nach dem Tarif beschftigt:

  im    I. Kreise in 147 Orten  bei   497 Firmen  3967 Gehlfen
  "    II.   "    "   94   "     "    192   "     1450    "
  "   III.   "    "   60   "     "    202   "     1736    "
  "    IV.   "    "  111   "     "    277   "     2782    "
  "     V.   "    "  124   "     "    299   "     2627    "
  "    VI.   "    "   85   "     "    198   "     1923    "
  "   VII.   "    "  127   "     "    444   "     5149    "
  "  VIII.   "    "   58   "     "    433   "     6010    "
  "    IX.   "    "   74   "     "    162   "     1805    "
  --------------------------------------------------------------
      zusammen    in 880 Orten  bei  2704 Firmen 27449 Gehlfen.

  [356] Anschlu an S. 642.

  [357] Vergl. S. 641 f.

  [358] Vergl. S. 637.

Da aber bei der Erhebung, auf der diese Angaben beruhen, von 6000
entsandten Fragebogen nur 2154 brauchbar ausgefllt waren, so sind die
Ziffern erheblich zu niedrig, vielmehr ergiebt sich bei entsprechender
Berichtigung, da insgesamt in 3482 Betrieben 30551 tarifmig und 1940
unter Tarif entlohnte Gehlfen beschftigt sind.

Zu den schon frher errichteten Schiedsgerichten sind solche in
Frankfurt a. M., Karlsruhe, Knigsberg, Mainz, Mannheim und Wrzburg
hinzugekommen, so da jetzt 20 bestehen. Arbeitsnachweise giebt es 58.
Im II. Kreise ist die Wahl eines Prinzipalvertreters fr den Ausschu
noch immer nicht zustande zu bringen gewesen.

Den Hauptpunkt der Verhandlungen bildete wieder die Setzmaschinenfrage.
Das Tarifamt hatte einen Tarif ausgearbeitet, aber der Antrag,
denselben seitens des Tarifausschusses einzufhren, wurde mit
Stimmengleichheit abgelehnt, indem die Prinzipale den Standpunkt
vertraten, da dies eine Aenderung des Tarifs bedeuten wrde, die vor
1901 nicht zulssig sei, whrend die Gehlfen behaupteten, da es sich
um ein bei Aufstellung des Tarifs gar nicht bercksichtigtes neues
Gebiet handle. Dabei wurde mitgeteilt, da in Deutschland bereits 170
Setzmaschinen im Betriebe seien. Die Prinzipale erklrten brigens,
einer Regelung der Angelegenheit seitens des Ausschusses sich nicht
widersetzen zu wollen, doch knne es sich dabei nur um eine Empfehlung
handeln, deren Bercksichtigung dem freien Ermessen der Prinzipale und
Gehlfen berlassen bleiben msse, und auerdem mten die vom Tarifamt
vorgeschlagenen Stze erst noch von einer Kommission geprft werden.
Eine solche wurde darauf gewhlt.

Nachdem Bxenstein sich auf allgemeinen Wunsch bereit erklrt hatte,
wieder den Vorsitz zu bernehmen, wurde beschlossen, den Sitz des
Tarifausschusses und des Tarifamtes fr die nchsten 3 Jahre wieder
nach Berlin zu verlegen.

                   *       *       *       *       *




                               Register.


  $=A=bnehmerverbnde$ 517, 521.

  $Achtstundentag$ 31, 34, 35, 37, 39, 98, 101, 108, 110, 124, 154, 160,
    166, 168, 171, 173, 178 fg., 196, 296 fg., 312, 370, 419, 421, 423,
    428 fg., 435 fg., 444, 462 fg., 468 fg., 474, 476 fg., 481 fg., 486,
    490, 496, 502 fg. fg., 614, 628, 636, 698; s. a. Maximalarbeitstag.

  $Acht-Uhr-Ladenschlu$ 191 fg., 354, 359, 363, 366 fg., 711.

  $Agenten$ im Zieglergewerbe 657.

  $Agrarfrage$ 433.

  $Akkordarbeit$, Stellung der Organisationen zu derselben 44, 108, 222,
    443, 474, 478, 482, 487, 497, 502 fg., 512, 615, 710.

  $Aktionskomitee$ des schweizerischen Arbeitertages 118; Industrielles
    A. in Wien 609.

  $Allam$, William 10 fg., 18 fg.

  $Allemane$, Jean 72, 80.

  $_Allgemeen Nederlandsch Werklieden Verbond_$ 140 fg., 700.

  $Allgemeiner deutscher Arbeiteruntersttzungsverband$ 201.

  $Allgemeiner schweizerischer Gewerkschaftsbund$ 117 fg.

  $Allgemeine schweizerische Arbeitertage$ 117 fg.

  $Allgemeine schweizerische Gewerbekasse$ 119.

  $_Alliance socialiste rpublicaine_$ 68 fg.

  $Alphabet-Tarif$ 263.

  $Altersrente$, Altersversicherung und -untersttzung 45, 341, 353;
    s. a. Invalidenkasse und -untersttzung, Hlfskassen.

  $_Amalgamated engeneers_$ _s. Engeneers._

  $_Amalgamated Society of Engineers_$ 9 fg.

  $_American Federation of Labour_$ 170 fg.

  $_American Railway Union_$ 174 fg.

  $Anarchisten$ 81, 113, 429 fg.

  $Anbieterverbnde$ 517, 521.

  $Annehmer$ bei den Lippeschen Zieglern 655.

  $Antisemitismus$ in der Handlungsgehlfenorganisation 364.

  $Antistreikvereine$ 537; s. a. berhaupt Arbeitgeberverbnde und
    Streikversicherung.

  $Applegarth$ 12 fg., 18 fg.

  $Arbeiterausschsse$ 406, 411, 694; s. a. Komitee.

  $Arbeiterberufsvereine$ s. Berufsvereine.

  $Arbeiterbildungsvereine$ (Oesterreich) 91, 93, 95, 100, (Schweiz)
    112, (Deutschland) 183.

  $Arbeiterbund$, schweizerischer 115 fg., 178.

  $Arbeiterinnen$ s. Weibliche Arbeiter.

  $Arbeiterkammern$, Arbeitskammern 131, 134, 144, 147 fg., 413, 694,
    712.

  $Arbeiterkirche$ 62.

  $Arbeiterkongresse$ s. Kongresse; internationale A. s. Internationale
    Kongresse.

  $Arbeiterparlament$ (England) 38.

  $Arbeiterpartei$, italienische 151, norwegische 156, der Vereinigten
    Staaten 164.

  $Arbeiterreformpartei$ (Amerika) 161.

  $Arbeiterschaften$ (Berufsgruppen d. deutschen Gewerkschaftsbundes)
    201.

  $Arbeiterschutzgesetzgebung$, internationale 426.

  $Arbeitersekretre$, Arbeitersekretariat; s. Sekretre, Sekretariat.

  $Arbeiterstatut$ v. 1349 2, 12.

  $Arbeiterunion$ (Amerika) 162.

  $Arbeitgeber$, Notwendigkeit des Zusammenschlusses derselben 516 fg.

  $Arbeitgeberverbnde$ 516 fg.

  $Arbeitsmter$ 382, in Oesterreich 604 fg., kommunale A. 237.

  $Arbeitsbrsen$ (Frankreich) 73 fg., (Schweiz) 134, (Belgien) 139,
    Errichtung auf den allgemeinen Arbeiterkongressen 431 fg.

  $Arbeitsdauer$ s. insbesondere Achtstundentag, Neunstundentag,
    Maximalarbeitstag.

  $Arbeitskammern$ s. Arbeiterkammern.

  $Arbeitslosenuntersttzung$ 45, 57, 102, 146, 177, 194, 230, 239,
    246 fg., 252 fg., 258, 262, 271, 285, 291, 348, 353 fg., 362 fg.,
    374 fg., 382, 390, 395, 403, 411, 601, 700 fg., 706 fg., 711.

  $Arbeitslosigkeit$ (Abhlfe u. Versicherung) 44, 134, 188, 226, 352.

  $Arbeitsnachweis$ 44, 97, 102 fg., 110, 115, 134, 148, 188, 195, 212,
    221, 224 fg., 231, 235 fg., 267, 279, 291, 348, 352 fg., 363 fg.,
    374 fg., 382, 386, 390 fg., 398, 401 fg., 406 fg., 411, 423, 431,
    510, 536 fg., 554, 572, 577 fg., 583 fg., 600, 603, 610, 620, 630
    fg., 657, 663, 665, 674, 682, 700, 707, 712 fg., 719.

  $Arbeitsvermittelung$ s. Arbeitsnachweis.

  $Arch$, Josef 22.

  $Auer$ 228.

  $Ausschlielicher Verbandsverkehr$ in der Schweizer
    Stickereiindustrie 647, 650, in der Schsischen Stickereiindustrie
    651.

  $Ausschsse$ 13; s. a. Komitee, Arbeiterausschsse und Sekretariat,
    internationaler Ausschu der Eisenbahnarbeiter 473.

  $Ausstandsversicherungsverbnde$ 545 fg., s. a. Streikversicherung,
    Antistreikverbnde, auch berhaupt Arbeitgeberverbnde.

  $Australien$ 178 fg.

  $Auswanderungsuntersttzung$ 45.


  $=B=akunin$ 113, 115, 162, 416.

  $Bckertage$ 1890 (Oesterreich) 103 fg., Bckerverband in Schweden 158.

  $Bandindustrie$, Bergische 675 fg.

  $Bauarbeiter$, Bauhandwerker s. Maurer, Zimmerer und Holzarbeiter.

  $Baugewerke$, Arbeitgeberorganisation 567 fg.

  $Baumwollarbeiter$ (England) 20; s. a. Textilindustrie und
    Weberorganisation.

  $Bayrischer Eisenbahnerverband$ 336 fg.

  $Bayrischer Textilarbeiterverband$ 404.

  $Bayrischer Verkehrsbeamten-Verein$ 318 fg.

  $Bebel$ 204.

  $Becker$, Johann Philipp 112 fg.

  $Beesly$ 15.

  $Befhigungsnachweis$ 529, in Oesterreich 610.

  $Begrbnisgelder$, Begrbniskasse s. Sterbegelder, Sterbekasse.

  $Belgien$ 135 fg., Arbeitgeberorganisation 622.

  $Bergarbeiter$, Bergarbeitertage s. Bergbau, Arbeiterorganisation.

  $Bergbau$, Arbeiterorganisation 20, 30, 34, 101, 136, 180,
    293 fg., 314 fg., 396, 685, 709; internationale Organisation 462
    fg., Arbeitgeberorganisation 526, 545 fg.

  $Berggewerbegerichte$ 471.

  v. $Berlepsch$, Frhr., 192 fg., 270.

  $Berliner Bewegung$ 211.

  $Berliner Gewerkschaftskonferenz$ 216; s. a. Kongresse.

  $Berliner Programm$ 379.

  $Berufsgenossenschaften$ 532, 690, 695; Gedanke der Errichtung
    obligatorischer B. in der Schweiz 130 fg.

  $Berufsorganisationen$, internationale Bestrebungen in der Schweiz 113.

  $Berufsvereine$ (im allgemeinen) 189 fg., 193 fg., 432, 711 fg.; der
    Arbeitgeber 545 fg.; s. a. Berufsgenossenschaften.

  $Betriebsfhrer$ s. Werkmeister.

  $Beschwerdekommissionen$, Antrag zur Errichtung 240.

  $Bildhauer$, internationale Organisation 505 fg.

  $Bildungs$- und Untersttzungsvereine s. Arbeiterbildungsvereine.

  $Birtwistle$, Thomas 20.

  $Blanquisten$ 72, 81.

  $Blatchford$, Robert 51.

  $_Board of Arbitration_$ 43, 32.

  $_Board of conciliation_$ 43, 180.

  $Bodenverstaatlichung$ 24, 32, 35.

  $Booth$, Charles 25.

  $Bosco$, Garibaldi 146.

  $Bttchermeister$, Organisation 714.

  $Boulangistische Bewegung$ 72.

  $Branchenorganisation$, im Gegensatz zu den Industrieverbnden 218 fg.

  $Brandts$, Fabrikant u. Landesrat 388 fg.

  $Brauer$, Brauereigewerbe, internationale Organisation 490 fg.;
    Arbeiterorganisation 556 fg.

  $Bride$, Mac 172.

  $Broadhurst$, Henry 23, 31.

  $Brousse$, Paul 67 fg., 80.

  $Brust$ 303 fg.

  $Buchbinderverband$ in Oesterreich 104.

  $Buchdruckerordnung$ 259.

  $Buchdruckersekretariat$, internationales 448 fg., 454 fg., 459 fg.

  $Buchdruckerstreik$ von 1891 267.

  $Buchdruckertarifgenossenschaft$ 627; s. a. Tarifgemeinschaft.

  $Buchdruckerverbnde$, Buchdruckertage in Oesterreich 105 fg.,
    schweizerischer Typographenbund 113, 115, 120 fg., 125 fg., in
    Holland 143, in Italien 147, in Norwegen 155, in Amerika 176 fg.,
    in Deutschland 183, 258 fg., 440 fg., 708 fg.; internationale
    Beziehungen 440 fg.; Arbeitgeberorganisation 126, 587 fg.;
    gemeinsame Organisation der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg.,
    718 fg., in Frankreich 685; Statistik 287 fg.

  $Buchgewerbe$, Zentralverein 600; s. a. Buchdruckergewerbe etc.

  $Buchhndler$, Brsenverein 529.

  $Bund der Industriellen$ 524 fg., 542 fg.

  $Bund sterreichischer Industrieller$ 607 fg.

  $Burnett$, John 23, 52.

  $Burns$, John 25 fg., 50.

  $Burt$, Thomas 19, 468.

  $Bxenstein$ 270, 631 fg.; s. a. Dblin-Bxenstein'sches Abkommen.


  $_=C=ampbell_$ 14.

  $_Central Association$ of Employers of Operative Engineers_ 11.

  $_Certificates_$ (der Trusts) 520.

  $_Chambres syndicales_$, _chambres mixtes_ 65, 678.

  $Chartistenbewegung$ 6.

  $Christliche Bergarbeitervereine$, Delegiertentag 313.

  $Christliche Gewerkschaft$ in Frankfurt a/M. 409 fg.

  $Christliche Organisationen$ der Bergleute im Gegensatz zu den
    sozialdemokratischen Bestrebungen 299, 709.

  $Christlicher Sozialismus$, Christliche Sozialisten,
    Christlich-soziale Partei 11, 15, 211, in Dnemark 703.

  $Christlicher Uhrenindustriearbeiterverband$ Schwarzwald 408 fg.

  $Christliche Syndikate$ in Frankreich 682.

  $Christlich-soziale$ Gewerkvereine 396 fg.

  $Christlich-soziale$ Vereinigung der Ziegler in Lippe 654 fg.

  $_Clarion-Scheme_$, _Clarionisten_ 38 fg., 51.

  $_Clmenceau_$ 68.

  $_Code pnal_$ 64, 70.

  $_Comit central des chambres syndicales_$ s. _chambres syndicales._

  $_Comit d'entente socialiste_$ 699.

  $_Comit rvolutionaire central_$ 81.

  $_Compagnonnages_$ (Gesellenverbnde in Frankreich) 63.

  $_Confdration gnrale du travail_$ 77 fg.

  $_Conseil national ouvrier_$ 75 fg.

  _$Conseil syndical$, conseil intrieur_ 679 fg.; _conseil patronal_
  680.

  $_Conspiracy and Property Protection Act_$ 19.

  $_Cooperative societies_$ s. Genossenschaften.

  $_Corners_$ (Ringe von Arbeitgebern) 520.

  $_Corporations chrtiennes_$ 679 fg.

  $_Corps de mtier_$ s. Berufsvereine.

  $_Coulson_$ 12.

  $_Criminal Law Amendment Bill_$ 17 fg.


  $=D=nemark$ 153 fg., 702 fg., Arbeitgeberorganisation 622.

  $Debbs$, Eugen 174 fg.

  $_Demonstration day_$ (Australien) 179.

  $Deutscher Buchdruckerverein$ (Prinzipalverein) 262, 587 fg., 626.

  $Deutscher Gewerkschaftsbund$ 201 fg.

  $Deutscher Handelstag$ 522.

  $Deutscher Nationalbuchdruckerverein$ 260.

  $Deutscher Ziegelmeisterverband$ s. Ziegelmeisterverband.

  $Deutschnationaler Handlungsgehlfenverband$ 364 fg.

  $Diamantarbeiter$, internationale Organisation 504 fg.,
    Diamantarbeiterbund in Holland 143.

  $Dblin$ 228, 270, 275, 281 fg., 455 fg., 708.

  $Dblin-Bxenstein'sches Abkommen$ 233, 270, 596; s. a. Dblin.

  $Dockarbeiter$ 483, Dockarbeiterstreik von 1889 in London 27.

  $_Domela Nieuwenhuis_$ 141, 423 fg.

  $Doppelbesteuerung$ im Zieglergewerbe in Lippe 662, 664.

  $Drechsler$, Arbeitgeberorganisation 582 fg.

  $Duncker$, Franz 184 fg.


  $Einigungsmter$, Einigungsverfahren 43, 49, 78, 148, 150, 190, 264,
    469, 543 fg., 589, 626, 670 fg., 685 fg., 691, 694 fg., 697 fg., 713.

  $Einigungskonferenz$ im Haag (1889) 422.

  $Einigungsverfahren$ s. Einigungsmter.

  $Eisenbahnarbeiter$, $Eisenbahnbedienstete$ in Oesterreich 107,
    Schweiz 130, Italien 147, Amerika 174 fg., Deutschland 331 fg., 396,
    710; internationale Organisation 472 fg.

  $Eisenindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527.

  $_mancipation intgrale_$ 79.

  $_Employers and Workman Act_$ 17.

  _$Employers$, trade unions of the E._, 519.

  $_Engineers_$ 9 fg., 36; s. a. _Amalgamated Society_.

  $England$ 1 fg., Arbeiterorganisation 611 fg., Nachtrag 697.

  $Evangelische Arbeitervereine$ 372 fg.

  $Ewald$ 211 fg.

  $Exekutivkomitee$ (des internationalen Lithographenverbandes) 507.


  $_=F=abian Society_$ 25.

  $Fabrikantenvereine$ s. Arbeitgeberverbnde.

  $Fabrikgesetzgebung$, internationale 419.

  $Fachabteilungen$ s. Fachsektionen.

  $Fachgenossenschaften$, obligatorische 378.

  $Fachmeister$ s. Werkmeister.

  $Fachsektionen$, Fachabteilungen 391 fg., 410, 603 fg.; s. a.
    Berufsvereine.

  $Fachvereine$, lokale 207 fg.

  $_Fair wage_$ 9, 20, 31, 39.

  $Familienbeirat$ des Verbandes deutscher Post- und
    Telegraphenassistenten 321.

  $_Fasci di lavoratori_$ (Italien) 145 fg.

  $Fafabrikation$, Arbeitgeberverband 584.

  $_Federated Engineering Employers_$ (Arbeitgeberverband) 36.

  $_Federation_$ s. _Socialdemocratic federation_, _Miners federation_,
    _General Federation_ etc.

  -- $_des Graveurs et Guillocheurs_$ (in der Schweiz) 127.

  -- $_des mineurs_$ (Belgien) 136.

  -- $_des travailleurs socialistes de France_$ (Possibilisten) 69, 80.

  -- $_horlogre_$ (in der Schweiz) 127, 652 fg.

  -- $_horlogre ouvrire_$ 127, 653 fg.

  -- $_Jurassienne_$ 115.

  -- $_nationale des Bourses du travail_$ 75, 78.

  -- $_nationale des Chambres syndicales_$ 75 fg.

  -- $_nationale des syndicats ouvriers_$ 71.

  -- _$of organised Trades$ and Labor Unions of the United States and
     Canada_ 176.

  -- $_romande_$ 126.

  $Feilenhauerindustrie$ in Remscheid 671 fg.

  $Feldarbeiterkongresse$ (in Ungarn) 108 fg.

  $Fenwick$ 31 fg.

  $Fergger$ (in der Schweizer Stickereiindustrie) 644 fg.

  $Fderation$ der Bergarbeiter in England 30.

  $Former$, internationale Organisation 491 fg.

  $Franken$, Fabrikant 376 fg.

  $Frankreich$ 63 fg., Arbeitgeberorganisation 619 fg., Nachtrag 699 fg.

  $Freies deutsches Hochstift$ 236.

  $Freie Vereinigung der Kaufleute$ 369 fg.

  $Freizgigkeit$ der Brauer 490.

  -- der Tpfer 499.

  $_Friendly societies_$ s. Hlfskassenwesen.

  $Fritzsche$ 183 fg.


  $=G=asarbeiterstreik$ von 1888 in London 27.

  $Gasch$ 234, 280 fg., 598, 631.

  $Gastwirte$, Arbeitgeberverband 529.

  $Gastwirtsgehlfen$ 407.

  $Geheimbnde$ (in Amerika) 164.

  $Gehlfenversammlung$ (Oesterreich) 693.

  $Gemeinsame Organisationen$ der Arbeitgeber und Arbeitnehmer 624 fg.

  $Generalaussperrung$ in der Textilindustrie 562.

  $_General Combination Act_$ (1799) 3.

  $_General Council_$ (der _General Federation_) 42.

  $_General Federation of Trade Unions_$ (1898) 38 fg.

  $Generalkommission$ der Gewerkschaften (Errichtung auf der Berliner
    Gewerkschaftskonferenz) 216 fg., (Besttigung und Aufgaben),
    229 fg., 241 fg.

  $Generalrat$ als Gewerkschaftsorgan 186.

  -- der Internationale 416.

  $Generalstreik$, Proklamierung desselben im Bergbau 463 fg.

  $Genossenschaften$, ihr Verhltnis zu den Gewerkschaften (England) 40.

  -- in Italien 151, Deutschland 189; s. a. Produktivgenossenschaften.

  $Gesamtverband$ christlicher Gewerkvereine 410 fg.

  -- Deutscher Metallindustrieller 548 fg.

  -- evangelischer Arbeitervereine Deutschlands 372.

  $Gesellenausschuss$, Gesellenprfung 692.

  $Gesellenbruderschaft$ 259.

  $Gesellenverbnde$ in Frankreich 63.

  $Gesellenvereine$, katholische 389.

  $Gesellschaft zur Frderung der Staatswissenschaften$ (England) 15.

  $Gewerbegerichte$ 691, 713.

  $Gewerbegerichtsgesetz$, Petition um Abnderung desselben 197.

  $Gewerbeinspektion$ 240.

  $Gewerbeinspektoren$, weibliche 196, 513.

  $Gewerbekammern$ (Schweiz) 131, (Oesterreich) 603.

  $Gewerkschaftskartelle$ s. Kartelle.

  $Gewerkschaftskommissionen$ (in Oesterreich) 90, ihre Aufgaben 96.

  $Gewerkschaftskongresse$ s. Kongresse; internationale G. s.
    Internationale Kongresse.

  $Gewerkschaftsunion$ (Yorksche) 205 fg.

  $Glasarbeiter$ in Belgien 136; internationale Organisation 500 fg.

  $Glasindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528.

  $Gleitende Skala$ s. Lohnskala.

  $Gompers$, Samuel 171 fg.

  $_Grand National Consolidated Trades union_$ 5.

  $Graphisches Gewerbe$ 233; s. a. Buchdruckerverbnde, Lithographen.

  $Graphisches Kartell$, Antrag der Grndung eines solchen 289.

  $Graphische Union$, Anregung ihrer Bildung in der Schweiz 126.

  $_Graveurs_$ s. _Fdration des Graveurs, etc._

  $Greulich$, Hermann 113, 129 fg.

  $Grubeninspektoren$ 465 fg.

  $Grund und Boden$, Verstaatlichung s. Bodenverstaatlichung.

  $Gruppeneinteilung$ der gewerkschaftlichen Organisation in Oesterreich
    91.

  $Grtliverein$ 112 fg., 117 fg.

  $_Guesde_$, Guesdisten 68, 80, 699.

  $_Guile_$ 12.

  $Gutenbergbund$ 290 fg., 597, 708.


  $=H=afenarbeiter$, internationale Organisation 483.

  $Haftpflicht$ 23, 34, 39, 172 fg., 420, 425, 468 fg., 475, 616, 698.

  $Haftpflicht-Schutzverband deutscher Industrieller$ 526.

  $Handelsinspektionen$ 371.

  $Handelskammern$ 525, in Oesterreich 603.

  $Handelstag$, deutscher 522.

  $Handlungsgehlfentage$ 367.

  $Handlungsgehlfenverbnde$ 364 fg.

  $Handlungsreisende$, internationale Organisation 514.

  $Handschuhmacher$, internationale Organisation 490, 492 fg.

  $Handwerkerkammern$ 531, 693.

  $Handwerker-$ u. Bildungsvereine s. Arbeiterbildungsvereine.

  $Handwerksorganisation$ (Arbeitgeber) im besonderen 582 fg.

  $Hardie$, Keir 33, 50.

  $Harrison$, Frederic 15 fg.

  $Hausindustrie$ 86, 97, 505, 512 fg., in der Schweizer
    Stickereiindustrie 643, im Solinger Stahlgewerbe 667.

  $Hausknechte$ s. Hlfsarbeiter, kaufmnnische.

  $Henrici$ 211.

  $Herbergswesen$ 221, 224, 239, 510, 692.

  $Hirsch$, Max 184 fg., 294.

  $Hirsch-Duncker'sche Gewerkvereine$ 185 fg., 303, 362, Beziehung zu
    England 61.

  $Hitze$, Dr. 388, 394.

  $Hochstift$, freies Deutsches 236.

  $Hger$ 455 fg.

  $Holland$ 140 fg., 700 fg.

  $Holzarbeiter$, Verband Deutschlands 223, internationale Organisation
    481.

  $Holzindustrielle$, Organisation 716.

  $Howell$, George 1, 13, 18.

  $Hueber$ 93 fg.

  $Hlfsarbeiter$, kaufmnnische 408.

  $Hlfskassenwesen$ 21, 45, 188, 210, 215, 239, 261, 353 fg.,
    363 fg., 374 fg., 398, 401 fg., 406 fg., 659, 679, 692; s. a.
    Krankengeld, Invalidenkasse, Sterbekasse, Arbeitslosenuntersttzung,
    Reiseuntersttzung u. s. w.

  $Hlfsverein$, kaufmnnischer 361.

  $Hlfs- u. Untersttzungsvereine$ (in Italien) 146.

  $Hume$, Josef 3.

  $Hutmacher$, internationale Organisation 496 fg.; gemeinsame
    Organisation mit den Arbeitgebern 497.

  $Hutfabrikation$, Arbeitgeberorganisation 580 fg.

  $Hutmacherverband$ (Italien) 146.


  $=J=apan$, Arbeitgeberorganisation 623.

  $Jaurs$ 699.

  $Independenten$ 81, 699.

  $_Independent Labour Party_$ 50 fg.

  $_Industria_$ (Streikversicherungsgesellschaft) 525.

  $Industriefonds$ (in der Schweizer Stickereiindustrie) 649.

  $Industriekammern$ 113, 525.

  $Industrieller Klub$ (in Oesterreich) 606 fg.

  $Industrielles Aktionskomitee in Wien$ 609.

  $Industrieverbnde$, im Gegensatz zu der Branchenorganisation 218 fg.

  $_Ingeneers, amalgamated_$ 8 fg.; s. a. _Engineers_.

  $Innungen$, Innungswesen 529 fg., 601, 691.

  $Innungsverbnde$ 532.

  $Internationale$ (Arbeiter-Assoziation) 112 fg., 116, 153, 160 fg.,
    203, 415 fg.

  $Internationale Arbeiterschutzgesetzgebung$ 426, 435.

  $Internationaler Arbeiterverein fr Dnemark$ 153.

  $Internationale Beziehungen$, allgemeine Gesichtspunkte 414.

  $Internationale Fabrikgesetzgebung$ 419.

  $Internationale Gewerksgenossenschaften$ 202 fg.

  $Internationale Kongresse$ 30, 415 fg., 452 fg.

  $_International Labor Union_$ (Amerika) 164.

  $_International typographical Union_$ 176.

  $_International Working Peoples Association_$ 165 fg.

  $Invalidenkasse$, Invalidenrente, Invalidenversicherung, 45, 115, 126,
    187, 252 fg., 261 fg., 269 fg., 291, 337, 348, 353 fg., 411, 470,
    601, 690, 707 fg.

  $Invaliditts-$ u. Altersversicherung s. Invalidenkasse.

  $_Joint committee_$ 43.

  $Italien$ 145 fg.

  $Junta$ 12 fg.


  $=K=aiserliche Botschaft$ v. 17. Nov. 1881 211 fg., 532 fg.

  $Kartelle$, Kartellvertrge 220 fg., 223 fg., 238 fg., 516 fg., 623.

  $Katholische Arbeitervereine$ 388 fg., 717 fg.

  $Kaufmann$ als Verkaufsvermittler neben dem Fabrikanten in der
    Schweizer Stickereiindustrie 644.

  $Kaufmnnische Vereinigungen$ 349 fg.

  $Kellner$ s. Gastwirtsgehlfen.

  v. $Ketteler$, Bischof 389.

  $Klempner$ s. Metallindustrielle, besonders 552.

  $Knappenbund$, evangelischer, Beschlu der Grndung eines solchen 309.

  $Knappschaftswesen$ 293, 299 fg., 313.

  $_Knights of Labor_$ s. Ritter der Arbeit.

  $Koalitionsrecht$ 240.

  $Kohlenarbeiter$ (England) 20.

  $Kollektivproduktion$, Kollektivismus 32 fg., 37, 67 fg.; s. a.
    Produktivgenossenschaften.

  $Komitees$ 42, 43, 115, 118, 158, 211, 506; s. a. Parlamentarisches
    Komitee, Nationalkomitee, Ausschsse.

  $Kommission$, knigliche in England (1867) 15.

  $Kommunie$ (bei den Lippeschen Zieglern) 656, 663.

  $Konfessionelle Arbeitervereine$ 372 fg.

  $Kongresse$ 17, 46, 65 fg., 71 fg., 87 fg., 94, 101 fg., 115 fg., 128
    fg., 134, 139, 142, 147 fg., 153 fg., 157 fg., 161 fg, 171 fg., 184
    fg., 201 fg., 216 fg., 225, 233, 236, 244, 257, 261 fg., 282, 296
    fg., 312 fg., 351, 412, 415 fg., 422 fg., 440 fg., 463 fg., 472 fg.,
    475 fg., 479 fg., 486 fg., 496 fg., 685, 698; internationale K.
    s. a. Internationale Kongresse.

  $Konkurrenzklausel$, Verbot derselben 366 fg.

  $Krankengeld$, Krankenkassen, Krankenversicherung u. -untersttzung
    45, 115, 126, 143, 187, 216, 252 fg., 261 fg., 285, 291, 302, 337,
    393, 404, 411, 444, 470, 601, 690, 706 fg.; s. a. Hlfskassen.

  $Kfermeisterverband$ 584.

  $Kupferschmiede$ s. Metallindustrielle, besonders 552 fg.


  $_=L=abor Reform Association_$ 160.

  $_Labour representation league_$ 18.

  $Ladenschlustunde$, gesetzliche 365; s. a. Acht-Uhr-Ladenschlu.

  $_Lafargue_$ 68.

  $Landarbeiterbewegung$ von 1872 in England 22.

  $Landesausschu$ der organisierten deutschen Sozialisten in der
    Schweiz 117.

  $Landesgewerkschaftsbund$ (in Frankreich) 75.

  $Landwirtschaft$, Arbeitgeberorganisation 585 fg.

  $Lassalle$, Lassalleaner 184, 201 fg., 206.

  $Lederarbeiter$, Verband Deutschlands 223, 236, internationale
    Organisation 489 fg.

  $Lederindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528.

  $Legien$ 215, 226 fg., 240, 467.

  $Lehrlingsfrage$, Lehrlingswesen, Regelung 135, 444, 447 fg., 493 fg.,
    496, 505, 530, 610, 678, 692 fg.; im kaufmnnischen Beruf 352; s. a.
    Lehrlingsskala.

  $Lehrlingsgesetze$ in England 2 fg.

  $Lehrlingsskala$ (im Buchdruckergewerbe) 265, 280, 596 fg., 627; im
    kaufmnnischen Betriebe 365 fg.

  $Lewy$ (System Lewy) s. Ueberproduktion im Bergbau.

  $Liberale Union$ (in Holland) 145.

  $Liebknecht$ 112, 204.

  $Lippesche Ziegler$ 654 fg.

  $Lithographen$, internationale Organisation 507 fg.

  $Lohneinigungsmter, Lohnkomitees$ 687 fg.; s. a. Einigungsmter.

  $Lohnliste$ s. Tarife.

  $Lohnkommissionen$ 213; s. a. Tarifkommission.

  $Lohnregulierung$ der franzsischen _Syndicats mixtes_ 678;
    s. a. Tariforganisation.

  $Lohnskala$, gleitende (_sliding scale_) 20.

  $Lohntarife$ s. Tarife.

  $Lokalorganisation$ 255 fg.

  $Lokomotivfhrer$ s. Eisenbahnbedienstete.

  $Londoner Weltkongre$ s. Weltkongre in London.

  $Lttger$, Lttger Verband 400 fg.


  $=M=acdonald$ 14, 18 fg.

  $Maifeier$ 222, 424, 427 fg., 436, 474, 604, 609; s. a. Maifonds.

  $Maifonds$, Maisammlungen 217, 222.

  $Malon$, Benoit 67 fg.

  $_Management committee_$ 42.

  $Mann$, Tom 25 fg., 50.

  $Marx$, Marxisten 72, 80, 162, 202, 206, 209, 415 fg., 422 fg.

  $Maschinenarbeit$ im Tabakgewerbe 488; im Hutmachergewerbe 496.

  $Maschinenbauindustrie$, Arbeitgeberorganisation in England 614 fg.

  $Maschinenbauerstreik$ (England) 35 fg.

  $Maschinenbauerverein$ (England) 8 fg.; (Amerika) 160.

  $Massini$ 228.

  $_Master and servant act_$ 5 fg., 14, Aufhebung 19.

  $Maurer$ 405 fg., 712 fg., Arbeitgeberorganisation 567 fg.; s. a.
    Baugewerke.

  $Maximalarbeitstag$ (gesetzlicher) 115, 124, 187, 190 fg., 352,
    365 fg., 377, 404, 510 fg., 647. 700 fg.; s. a.
    Acht-Uhr-Ladenschlu, Achtstundentag, Neunstundentag.

  $Mazzini$ 147, 150.

  $Meister$ s. a. Werkmeister.

  $Meistersystem$ bei den Lippeschen Zieglern 655.

  $Messerschleifer$ s. Stahlwarenindustrie.

  $Metallarbeiter$ in Oesterreich 102, in Italien 147, in Deutschland
    407, internationale Organisation 478 fg., Dnemark 702, Nachtrag 709.

  $Metallindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527, 548 fg.

  $Militrstreik$ 423.

  $Millerand$ 699 fg.

  $_Miners federation_$ 30, 34, 41, 468 fg.

  $Minimallohn$ 420, 424, 429, 468 fg., 473 fg., 481, 483, 490, 493,
    503, 512, 648 fg., 657 fg., 716; s. a. Tarife.

  $Molinari$ 73.

  $_Molly Maguires_$ (Geheimbnde in Amerika) 164.


  _$=N=ational association$, etc._ s. _Trade union_.

  $Nationalbuchdruckerverein$, deutscher 260, 626.

  $Nationale Bergarbeiterorganisationen$ 312 fg.

  $Nationale Landarbeiter-Union$ s. Landarbeiterbewegung.

  $_National free labour association_$ 51.

  $Nationalkomitee$ (Frankreich) 68.

  $_National Labor Union_$ (Amerika) 160 fg., 614.

  $_National Union_$ der Bergarbeiter 30, 468 fg.

  $_National Union of Working Women_$ 23.

  $Naumann$, Pfarrer 376 fg.

  $Neuer Unionismus$ 28.

  $Neunstundentag$ 106, 710, 716; s. a. Maximalarbeitstag.

  $_Newton_$, William 10.

  $Niederlndischer Arbeiterverband$ 140.

  -- rmisch-katholischer Volksbund 140.

  _$Nieuwenhuis$_ s. _Domela Nieuwenhuis._

  $Nordamerika$ 159, 703.

  $Normalarbeitstag$ s. Maximalarbeitstag.

  $Normaltarif$ s. Tarife.

  $_Norsk Fagforbund_$ 155 fg.

  $Norwegen$ 154 fg.


  $=O=berflchenarbeiter$, ihre Gleichstellung mit den Grubenarbeitern
    467 fg.

  $Odger$, George 12 fg., 18.

  $Oesterreich$ 85 fg., Arbeitgeberverbnde 602 fg.

  $_Oeuvre du travail_$ 139.

  $Opposition im Buchdruckergewerbe$ 282 fg.

  $Owen$, Robert 4 fg., 28 fg., 238.


  $=P=acker$ s. Hlfsarbeiter, kaufmnnische.

  $Parlamentarischer Ausschu$ der Unternehmerverbnde in England
    616 fg., 697.

  -- der Arbeiter 697.

  $Parlamentarisches Komitee$ (Ausschu), 18, 23, 29 fg., 37 fg., 48.

  _$Parliamentary Council$ (of Employers)_ s. Parlamentarischer Ausschu.

  $Parteitage$ s. Kongresse.

  $Partikularismus$ in der englischen Gewerkschaftspolitik 22.

  $_Parti ouvrier_$ in Belgien 135, _franais_ 80, 700.

  $_Parti ouvrier socialiste rvolutionaire_$ 80, 700.

  $Patrimonium$, niederlndischer Arbeiterverband 140.

  $Patterson$, Emma 22.

  $_Patto di fratellanza_$ 150.

  $Pensionskasse$ 346, 348, 353 fg., 470, 474.

  $Piesberg$, Streik am 305 fg.

  $Plate$, Francis 4.

  $v. Podbielsky$, seine Stellung zur Postbeamtenorganisation 318, 325,
    329.

  $Politische Aktion$ (Stellung der internationalen
    Gewerkschaftsorganisation zur Politik) 429 fg., 437 fg., 445.

  $Pools$ (Arbeitgeberverbnde in Nordamerika) 519.

  $Portugal$ 159.

  $Porzellanarbeiter$, internationale Organisation 500.

  $Porzellanindustrie$, Arbeitgeberorganisation 528.

  $Possibilisten$ 69 fg., 417 fg., 422 fg.

  $Postbeamten$ 316 fg.

  $Postulat$ (Aufnahmeakt der Gesellen) 259.

  $_Powderley_$ 169.

  $Preisfestsetzung$ als Aufgabe der Arbeitgeberverbnde 518.

  $Prior$ 23.

  $Privatbeamtenverein$ 343 fg.

  $Produktion$, Kontingentierung derselben 518.

  $Produktivgenossenschaften$ 24, 115, 151, 168, 363, 495, in der
    Schweizer Stickereiindustrie 645, Leipziger Pr. des
    Buchdruckerverbandes 262.

  $_Progrs_$ (Belgien) 135.

  $_Prudhommes_$ (Gewerbegerichte in Frankreich) 75.

   $Puttkamer'scher Streikerla$ (v. 11. April 1886) 213.


  $=Q=uandel$, Redakteur 376 fg.

  $Quarck$, Dr. 367 fg.


  $=R=eeder-Verein in Hamburg$ 536.

  $Registrierungsrecht der Gewerkschaften in England$ 17.

  $Reichstreue Bergarbeitervereine$ 294.

  $Reichsversicherungsamt$ 532, 690.

  $Reisende$, Verband reisender Kaufleute Deutschlands 360.

  $Rechtsschutzverein der Saarbergleute$ 295.

  $Reiseuntersttzung$ 135, 189, 221, 246 fg., 252 fg., 262, 291, 394,
    479 fg., 487, 489, 492 fg., 505 fg., 601, 700, 706 fg.;
    s. a. Viatikum.

  $Rheinland-Westfalen$ (Bergarbeiterorganisation) 295 fg.,
    Buchdruckereibesitzerorganisation, Sektion _II_, 590 fg., 628 fg.,
    719; Verband der Fafabrikanten und Kfermeister 284.

  $Riemenfabrikantenverein$ 564 fg.

  $Ringe$ (Corners, Schwnze) 520.

  $Ritchie$ 697.

  $Ritter der Arbeit$ 136, 167 fg.

  $Rumnien$ 159.

  $Ruland$, Arbeitgeberorganisation 622.


  $=S=achsengnger$ 585.

  $Schsischer Stickereiverband$ 651 fg.

  $Sammetweberei$ s. Weberorganisationen.

  $_Samwirkende Fagforeniger_$ (in Kristiania) 155 fg.

  $Sattler u. Tapezierer$, internationale Organisation 509 fg.

  $Scherenfabrikanten$, Scherenschleifer s. Stahlwarenindustrie.

  $Schiedsgerichte$ 35, 39, 41, 43, 49, 78, 148, 180, 182, 188, 190,
    264, 352, 365 fg., 443, 475, 497, 515, 589, 610, 626 fg., 632, 637,
    682, 685 fg., 690 fg., 702, 711.

  $Schlittschuhindustrie in Remscheid$ 677.

  $Schneider$, internationale Organisation 512; Schneidertag 1891 in
    Oesterreich 102.

  $Schriftgieer$, Schriftsetzer s. Buchdrucker.

  $Schuhmacherbund$ (in der Schweiz) 113, internationale Organisation
    510 fg.

  $Schuh- und Schftefabrikanten$, Verband 714.

  $Schulze-Delitzsch$ 189 fg.

  $Schutzkartell gegen Verrufserklrungen$ 557 fg.

  $Schutzverbnde der Arbeitgeber$ (im engeren Sinn) 533 fg.

  $Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter$ 408 fg.

  $Schweden$ 156 fg.

  $Schweizerische _Fdration horlogre_$ 652 fg.

  $Schweizerischer Stickereiverband$ 643 fg.

  v. $Schweitzer$ 184 fg., 201 fg.

  v. $Schweitzerscher Gewerkschaftsbund$ 201 fg.

  $Schwitzsystem$ 172 fg., 222, 232, 512 fg.

  $Seeleute und Hafenarbeiter$, internationale Organisation 483.

  $Sekretre$, Sekretariate 121, 127, 129, 142, 148, 157, 159, 240, 395,
    426, 431 fg., 436, 448 fg., 454 fg., 459 fg., 472 fg., 475 fg.,
    481 fg., 490, 494 fg., 498, 501, 504, 507, 510 fg., 513, 700 fg.,
    709.

  $Setzmaschine$, Regelung der Frage 636 fg., 719.

  $Shipton$, George 23.

  $_Sliding scale_$ s. Lohnskala.

  $Smith$, Adam 3.

  -- Edward J. 686 fg.

  $_Socialdemocratic Federation_$ 26 fg., 50.

  $_Socialdemokratische Bond_$ 700 fg.

  $_Socialist Trade and Labor Alliance_$ (Amerika) 175.

  $_Societ cooperative di lavoro_$ 151.

  $_Societ di mutuo soccorso_$ 146, 150.

  $_Societ di resistenza_$ 146.

  $_Socits de maintien de prix_$ 137.

  $Solinger Stahlwarenindustrie$ 667 fg.

  $Sozialdemokratie$, Verhltnis zur Gewerkschaftsbewegung im
    Buchdruckerverband 280 fg., im Bergarbeitergewerbe 294, 299, 303,
    314 fg., zu den kaufmnnischen Vereinigungen 368 fg., zu den
    evangelischen Arbeitervereinen 375; s. a. politische Aktion.

  $Sozialdemokratische Parteitage$ s. Kongresse.

  $Sozialdemokratische Partei in der Schweiz$ 117 fg.

  $Sozialdemokratischer$ (niederlndischer) $Bund$ 140 fg., italienische
    sozialdemokratische Partei 151 fg., soz. Bund in Dnemark 153, soz.
    Arbeiterpartei von Nordamerika 163 fg.

  $Sozialistengesetz$, seine Wirkung auf die Gewerkschaftsbildung
    208 fg., 264.

  $Sozialistische Gewerkschaften$ (in Deutschland) insbesondere 61,
    201 fg.

  $Spanien$ 159.

  $Sovereign$, R. 169.

  $Staatsbeamten$, Karakteristik ihrer Stellung im Vergleich zu den
    Privatbeamten 316.

  $Staatshlfe$ als gewerkschaftliche Bestrebung 25 fg., 50.

  $Staatswissenschaften$, Gesellschaft zur Frderung der St. (England)
    15.

  $Stahlwarenindustrie$, Solinger 667 fg.

  $Statistik der englischen Gewerkschaften$ 53 fg., der sterr.
    Gewerkschaften 99 fg., des schweizerischen Gewerkschaftsbundes
    122, der hollndischen Arbeitervereine 140 fg., der dnischen
    Arbeitervereine 153, der norwegischen Vereine 155, der schwedischen
    Vereine 156 fg., der amerikanischen Gewerkschaften 176 fg.,
    der australischen Vereine 181, des Verbandes der deutschen
    Gewerkvereine 198 fg., St. zur Zeit des Sozialistengesetzes 209
    fg., 245 fg., nach einzelnen Berufen 250 fg., der Streiks 1890-94
    226, des Buchdruckerverbandes 287 fg., des Gutenbergbundes 292,
    der kaufmnnischen Vereine 350, der evangelischen Arbeitervereine
    372 fg., der internationalen Buchdruckerorganisation 445, 453, der
    Buchdruckerorganisation nach den Angaben des Tarifausschusses 637
    fg., der Gewerkschaften i. J. 1898 704 fg.

  $Steindrucker$ s. Lithographen.

  $Steinmetzen$ s. Maurer.

  $Stellenvermittelung$ s. Arbeitsnachweis.

  $Stellenvermittelungsbund kaufmnnischer Vereine$ 352.

  v. $Stephan$, Karakteristik seiner Gegnerschaft gegen die
    Beamtenorganisation 318.

  $Sterbegelder$, Sterbekasse 45, 115, 126, 177, 187, 210, 302, 337,
    341 fg., 353 fg., 363 fg., 374 fg., 390 fg., 708 fg.;
    s. a. Hlfskassen.

  $Stevens$ 167 fg.

  $Stickereiverband$, Schweizerischer 643 fg., Schsischer 651 fg.

  $Stcker$, A. 211, 379.

  $Stoffweberei$ s. Weberorganisationen.

  $Streikfonds$, internationaler der Tabakarbeiter 486; s. a.
    Widerstandskasse.

  $Streikklausel$ 568, 575.

  $Streikversicherung$ 564 fg., s. a. _Industria_.

  $Stukkateure$ s. Maurer.

  v. $Stumm$, Frhr. 523.

  $Sylvis$ 161 fg.

  $_Syndicats agricoles_$ 683.

  -- $_des patrons_$ 519.

  -- $_mixtes_$ 63 fg., 619 fg., 678 fg.

  $Syndikate$ 70 fg., 81 fg., s. a. _Syndicats_ und Syndikatsgesetze;
    Statistik der S. 83 fg.

  $Syndikatsgesetze$ (Frankreich) 70, 619 fg.

  $System Lewy$ s. Ueberproduktion im Bergbau.


  $=T=abakarbeiter$ 183, internationale Organisation 486 fg.,
  Arbeitgeberverbnde 528, 566.

  $Tafelmesserfabrikanten$, Tafelmesserschleifer, Organisation 670.

  $Tapetenfabrikation$, Arbeitgeberorganisation 581 fg.

  $Tapezierer$, internationale Organisation 509 fg.

  $Tarifamt$ 279, 598, 629 fg., 719.

  $Tarifausschu$ 276 fg., 598, 629, 635 fg., 719.

  $Tarife$ (Lohntarife) der Weberindustrie (Textilindustrie) 400 fg.,
    563.

  -- der Uhrenindustrie im Schwarzwald 408.

  -- der Handschuhmacher 493.

  -- der Feilenhauerindustrie 673.

  -- der Bergischen Bandindustrie 675 fg.

  -- der Buchdrucker s. Tariforganisation.

  $Tarifeinigungsamt$ der Buchdrucker in Oesterreich 106.

  $Tarifgemeinschaft$ der Buchdrucker 234, 265, 280, 597, 624 fg.; s. a.
    Tariforganisation.

  -- der Maurer 713.

  $Tariforganisation$ der deutschen Buchdrucker 234, 263 fg., 276 fg.,
    589 fg., 624 fg.

  $Tarifkommission$, Tarifrevisionskommission 264, 271, 591 fg., 626 fg.

  $1000n-Tarif$ 263, 626.

  $Telegraphenassistenten$ s. Postbeamten.

  $Textilindustrie$ 397 fg., 413, 712, internationale Organisation
    475 fg., Arbeitgeberverbnde 528, 560 fg., in Oesterreich 603.

  $Thonindustrielle$, Ziegeleibesitzer, Gegensatz zum Gewerkverein der
    Ziegler in Lippe 665 fg.

  $Tillet$, Ben 27, 33, 50.

  $Tischler$, Arbeitgeberorganisation 582 fg., Tischlertag in
    Oesterreich 101.

  $Tpfer$, internationale Organisation 499 fg.

  $_Trade alliance_$, gemeinsame Organisation 686 fg.

  $_Trade Assemblies_$ (Amerika) 167.

  $_Trade councils_$ 13, 46.

  $_Trade unions_$, Ursprung, Geschichtliches 1 fg. _Grand National
    Consolidated Trades Union_ 5, _National Association of United Trades
    for the Protection of Labour_ 8 fg., _General Federation of Trade
    Unions_ (1889) 38 fg., Anschlu der Possibilisten 417 fg., _Tr. u.
    of the employers_ 519, Nachtrag 698.

  $_Trade Unions Act_$ 17.

  $_Trustee_$ 519 fg.

  $_Trusts_$ 173, 519 fg.

  $Tuchfabrikanten$ s. Textilindustrie, Arbeitgeberverbnde.

  $Typographenbund$, schweizerischer 113, 115, 120 fg.,
    125 fg., hollndische 143, deutsch-amerikanische 176 fg.; s.
    Buchdruckerverbnde.


  $=U=eberproduktion im Bergbau$ 467 fg.

  $Uhrenarbeiter$, $Uhrmacherbund$, ihre Organisation in der Schweiz
    113, 126 fg.; Schwarzwlder Uhrenindustriearbeiter 408 fg.

  $Uhrenindustrie$, Arbeitgeberorganisation 527.

  $Unfallversicherung$ 690.

  $Ungarn$ 108, 700.

  $Unlauterer Wettbewerb$, Bekmpfung desselben 352, 614.

  $Untersttzungskassen$ s. Hlfskassen.

  $Untersttzungskasse des deutschen Buchdruckervereins$ 600 fg.

  $Untersttzungsverein deutscher Buchdrucker$ 261, 265.

  $_Union centrale des syndicats agricoles_$ 683.

  -- $_des syndicats_$ 69.

  -- $_nationale du Commerce et de l'Industrie_$ 621.

  -- $_syndicale_$ (Arbeitgeberorganisation) in Belgien 622.

  $Unionismus$, Neuer 28.

  $_United kingdom alliance of organised trades_$ 14.


  $_=V=aillant_$ 81.

  $Verbandsverkehr$ s. Ausschlielicher Verbandsverkehr.

  $Vereinigte Staaten von Nordamerika$ s. Nordamerika.

  $Vereins- und Versammlungsrecht$, Bestimmungen darber im _Code pnal_
    64.

  $Vergleichskammer der Arbeitgeber und Arbeitnehmer$ in der Solinger
  Stahlwarenindustrie 670, in der Feilenhauerindustrie in Remscheid
    671 fg., der Bergischen Bandindustrie 676 fg.

  $Verkehrsbeamten$ s. Postbeamten und Eisenbahnbeamten.

  $Verstaatlichung des Grund u. Bodens$ s. Bodenverstaatlichung.

  $Verstaatlichung der Bergwerke$ 470.

  $Vertrauensmnner$, Vertrauensmnnersystem 212, 219 fg., 256.

  $Viatikum$, Viatikumskassen 259, 261, 440 fg., 446 fg., 452 fg.,
    588 fg.

  $Volksbildungswesen$, Frderung durch die Gewerkvereine 189; s. a.
    Arbeiterbildungsvereine.

  $Volksbund$ s. Niederlndischer Volksbund.

  $Volksverein fr das katholische Deutschland$ 389.

  $_Voruit_$ (Belgien) 135.


  $_=W=ages boards_$ (Lohneinigungsmter) 687.

  $Wagner$, A. 211, 313, 382.

  $Waldenburger Streik$ (der Bergarbeiter) 294.

  $Warenhuser$, deren Bekmpfung 367.

  $Warenkasse nebst Warenhaus$ des Verbandes deutscher Post- und
    Telegraphenassistenten 321 fg.

  $Weber$, Pfarrer _lic._ 373 fg.

  $Weberorganisationen$ 400 fg., 685; s. a. Textilarbeiterverbnde;
    Gesetz von 1756 ber die Wollweber in England 3.

  $Weibliche Arbeiter$, Organisation und Arbeitszeit 22, 110,
    Zndholz-Fabrikmdchen-Streik (London) 26, (Statistik) 59,
    Deutschland 195 fg., 225, 233, 352 fg., 365 fg., 378, 398 fg., 404,
    423 fg., 432 fg., 486 fg., 478, 502, 507 fg., 712.

  $Weigert$, O., 525, 542 fg.

  $Weiler$, Adam 29.

  $Weltkongre$ in London (1881) 265, 461, in Chur (1881) 416.

  $Werkmeisterverband$, deutscher 347 fg.

  $Wettbewerb$, unlauterer, Bekmpfung desselben 352.

  $Widerstandskasse$ (Widerstandsfonds), internationale der Buchdrucker
    442 fg., 455 fg., der Lederarbeiter 489, der Bildhauer 506, der
    Lithographen 508, der Schuhmacher 512, Ungarn Nachtrag 700; s. a.
    Streikfonds.

  $Witwen- und Waisenkasse$ 320 fg., 328, 341, 346, 348, 353 fg.; s. a.
    Hlfskassen und Pensionskassen.

  $Wohnungsfrage$, Wohnungsverhltnisse 134, 380, 398, 406 fg., 689,
    701, 712.

  $Wollscherer$ (in Australien) 180.

  $_Womens Protective and Provident League_$ 22.

  $_Woollen Cloth Weavers Act_$ (1756) 3.

  $_Working rules_$ s. Arbeiterstatut.

  $_Workman Act_$ s. _Employers and Workman Act_.

  $_Workmen's Compensation Act_$ 616.


  $=Y=ork$, Yorksche Gewerkschaftsunion 204 fg., 209.


  $$Z$entralausschu$ der Seeleute und Hafenarbeiter 484 fg.

  $Zentraleinigungsamt$ (England) 696.

  $Zentral-Invalidenkasse$ des Buchdruckerverbandes 262, 272, 594.

  $Zentralkomitee$ der Schweizerischen _Fdration horlogre_ 653.

  $Zentralleitungen$ der Gewerkschaften in Oesterreich 92.

  $Zentralrat$ als Gewerkschaftsorgan 186.

  $Zentralstelle$ fr Arbeiterversicherung und Arbeiterschutz, Gedanke
    der Errichtung 235.

  -- internationale 479; s. a. Sekretariat.

  $Zentralverband$ der Handlungsgehlfen und Gehlfinnen Deutschlands
    369 fg.

   -- der Industriellen Oesterreichs 604.

  $Zentralverband$ der Stickereiindustrie der Ostschweiz und des
    Vorarlberges 646.

  -- deutscher Brauereien gegen Verrufserklrungen 558 fg.

  -- deutscher Industrieller 522 fg.

  -- deutscher Kaufleute 529.

  -- der dnischen Arbeitgeber 702.

  $Zentralverein$ fr das gesamte Buchgewerbe 600.

  $Ziegler$ 396, in Lippe 654 fg.

  $Zieglerboten$ 657.

  $Ziegeleibesitzer$ s. Thonindustrielle.

  $Ziegelmeisterverband$, deutscher, Verhltnis zum Gewerkverein der
    Ziegler in Lippe 663 fg.

  $Zigarrenfabrikanten$, Zigarrenmacher s. Tabakindustrie.

  $Zimmerer$ s. Baugewerke und Maurer.

  $Zwangsinnungen$ 530 fg., 601.

  $Zwangsorganisation$ der sterreichischen Unternehmer 609 fg.

  $Zwischenmeistersystem$, Beseitigung 503, 510.

  $Zuchthausvorlage$ 708, 712, 714.

  $Zndholz-Fabrikmdchen-Streik$ in London 1888 26.

                   *       *       *       *       *




                            Berichtigungen.


  S.  19 Z. 8 lies $seinen$ Namen statt ihren Namen.

  S.  30 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 418, 419.

  S.  33 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 433.

  S.  39 Z. 7 lies $seien$ statt seinen.

  S.  40 Z. 28 lies $welche$ statt welches.

  S.  49 Z. 8 lies $_Labourers_$ statt _Lobourers_.

  S.  63 Anm. 1 Z. 5 lies $_professionels_$ statt _professinnels_.

  S.  72 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 422 ff.

  S.  77 Z. 17 lies $_toute_$ statt _tonte_.

  S.  78 Z. 17 lies $_tiendront_$ statt _tiendrout_.

  S.  80 Z. 4 lies $_conseil_$ statt _conscil_.

  S.  93 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 602.

  S. 132 Z. 10 v. u. lies $Kantonal$verbnde statt Kontonalverbnde.

  S. 135 Anm. 1 Z. 3 lies $_publics_$ statt _publies_.

  S. 141 Z. 11 v. u. lies $Groningen$ statt Gronigen.

  S. 150 Z. 16 v. u. lies $_lavoratori_$ statt _lovoratori_.

  S. 165 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 416.

  S. 170 Anm. 2 ergnze Siehe oben S. 136.

  S. 210 Anm. 1 ergnze Siehe unten S. 265.

  S. 233 Z. 8 v. u. lies $Das$ statt Der.

  S. 234 Z. 10 lies $treffenden$ statt betreffenden.

  S. 241 Z. 7 v. u. lies $einer$ statt eines.

  S. 260 Z. 6 lies $Nationalbuchdruckerverein$ statt
              Rationalbuchdruckerverein.

  S. 322 Z. 8 v. u. lies $allgemeinen$ statt allgemein.

  S. 332 Z. 1 lies $oben$ statt ohne.

  S. 351 Anm. 2 lies $Namen$ statt Roman.

  S. 362 Z. 8 lies $deckt$ statt denkt.

  S. 421 Z. 10 v. u. lies $mehrstndiger$ statt mehrstndiger.

  S. 422 Z. 15 v. u. lies $Paris$ statt Paries.

  S. 432 Z. 7 lies $Widerstand$ statt Wiederstand.

  S. 433 Z. 16 lies $Nieuwenhuis$ statt Nieuvenhuis.

  S. 440 Z. 11 lies $da$ statt das.

  S. 452 Z. 1 lies $Verbnde$ statt Verbnde.

  S. 461 Z. 3 lies $Verminderung$ statt Vmiernderung.

  S. 464 Z. 7 lies $Englnder$ statt Endlnder.

  S. 470 Z. 13 v. u. lies $_federation_$ statt _fdration_.

  S. 487 Z. 12 lies $Widerspruch$ statt Wiederspruch.

  S. 488 Z. 11 v. u. lies $Widerspruch$ statt Wiederspruch.

  S. 500 Z. 12 lies $keramischen$ statt koramischen.

  S. 504 Z. 5 lies $Charleville$ statt Charleville.

                   *       *       *       *       *

                     Druck von Ant. Kmpfe in Jena.

                   *       *       *       *       *




Anmerkungen zur Transkription:

Rechtschreibung und Zeichensetzung des Originaltextes wurden bernommen,
und offensichtliche Druck- und Setzfehler wurden korrigiert.

Der Originaltext ist in Fraktur und fremdsprachliche Passagen sind in
Antiqua gesetzt. Fr Abkrzungen wie Dr. und rmische Zahlen wie XV
wurde dies nicht angewendet.

Gesperrter Text wurde mit Dollarzeichen ($Text$), fett gedruckter
Text mit Gleichheitszeichen (=Text=) und Text in Antiqua wurde mit
Unterstrich (_text_) markiert.

Die inkosistente Darstellung von Leerzeichen in Zahlen wurde entfernt.

Tabellen wurden geteilt um die Seitenbreite einzuhalten.





End of Project Gutenberg's Die Gewerkschaftsbewegung, by Wilhelm Kulemann

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Section  2.  Information about the Mission of Project Gutenberg-tm

Project Gutenberg-tm is synonymous with the free distribution of
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including obsolete, old, middle-aged and new computers.  It exists
because of the efforts of hundreds of volunteers and donations from
people in all walks of life.

Volunteers and financial support to provide volunteers with the
assistance they need, are critical to reaching Project Gutenberg-tm's
goals and ensuring that the Project Gutenberg-tm collection will
remain freely available for generations to come.  In 2001, the Project
Gutenberg Literary Archive Foundation was created to provide a secure
and permanent future for Project Gutenberg-tm and future generations.
To learn more about the Project Gutenberg Literary Archive Foundation
and how your efforts and donations can help, see Sections 3 and 4
and the Foundation web page at http://www.pglaf.org.


Section 3.  Information about the Project Gutenberg Literary Archive
Foundation

The Project Gutenberg Literary Archive Foundation is a non profit
501(c)(3) educational corporation organized under the laws of the
state of Mississippi and granted tax exempt status by the Internal
Revenue Service.  The Foundation's EIN or federal tax identification
number is 64-6221541.  Its 501(c)(3) letter is posted at
http://pglaf.org/fundraising.  Contributions to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation are tax deductible to the full extent
permitted by U.S. federal laws and your state's laws.

The Foundation's principal office is located at 4557 Melan Dr. S.
Fairbanks, AK, 99712., but its volunteers and employees are scattered
throughout numerous locations.  Its business office is located at
809 North 1500 West, Salt Lake City, UT 84116, (801) 596-1887, email
business@pglaf.org.  Email contact links and up to date contact
information can be found at the Foundation's web site and official
page at http://pglaf.org

For additional contact information:
     Dr. Gregory B. Newby
     Chief Executive and Director
     gbnewby@pglaf.org


Section 4.  Information about Donations to the Project Gutenberg
Literary Archive Foundation

Project Gutenberg-tm depends upon and cannot survive without wide
spread public support and donations to carry out its mission of
increasing the number of public domain and licensed works that can be
freely distributed in machine readable form accessible by the widest
array of equipment including outdated equipment.  Many small donations
($1 to $5,000) are particularly important to maintaining tax exempt
status with the IRS.

The Foundation is committed to complying with the laws regulating
charities and charitable donations in all 50 states of the United
States.  Compliance requirements are not uniform and it takes a
considerable effort, much paperwork and many fees to meet and keep up
with these requirements.  We do not solicit donations in locations
where we have not received written confirmation of compliance.  To
SEND DONATIONS or determine the status of compliance for any
particular state visit http://pglaf.org

While we cannot and do not solicit contributions from states where we
have not met the solicitation requirements, we know of no prohibition
against accepting unsolicited donations from donors in such states who
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International donations are gratefully accepted, but we cannot make
any statements concerning tax treatment of donations received from
outside the United States.  U.S. laws alone swamp our small staff.

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methods and addresses.  Donations are accepted in a number of other
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