HYPERION SOLUTIONS CORPORATION SOFTWARE-LIZENZVERTRAG

WICHTIG - BITTE SORGFLTIG LESEN: Wenn diese Software unter einem bestehenden 
Software-Lizenzvertrag zwischen Lizenznehmer und der Hyperion Solutions Corporation ("Hyperion") erworben wurde, finden die Bedingungen des bestehenden Software-
Lizenzvertrags Anwendung. Der Lizenznehmer kann die Software installieren, ohne 
weiterlesen zu mssen.

Wenn jedoch noch kein Software-Lizenzvertrag zwischen dem Lizenznehmer und Hyperion geschlossen wurde, findet der folgende Software-Lizenzvertrag 
("Vertrag") Anwendung. 

Der Vertrag bildet eine rechtsgltige Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer, entweder
als natrlicher oder juristischer Person, und Hyperion fr das bzw. die in den Produktinformationen definierte(n) "Hyperion Analyzer"-Produkt(e) ("Software"), die der Lizenznehmer von Hyperion erhalten hat. Durch Installieren, Kopieren oder anderweitiges Verwenden der Software erklrt sich der Lizenznehmer einverstanden, 
durch die Bedingungen dieses Vertrags gebunden zu sein. Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, das bzw. die Software-
produkt(e) zu installieren oder zu verwenden.

1. DEFINITIONEN
(a)  "Dokumentation" ist die zusammenfassende Bezeichnung fr Betriebsanweisungen, 
Benutzerhandbcher, Hilfedateien und alle technischen Informationen und Materialien 
- in gedruckter oder elektronischer Form -, die dem Lizenznehmer von Hyperion bereitgestellt werden und die zur Verwendung mit der Software erstellt wurden.

(b) "Gleichzeitige Benutzer/innnen" bezeichnet das Zugriffsrecht auf den Serveranteil
der Software mit einem einzelnen Endbenutzer-Computerclient, entweder ber ein
Netzwerk oder ber das Internet. 

(c) "Produktinformationen" ist eine von Hyperion autorisierte Produktbestelliste fr
die Bestellung von Software und verwandten Produkten und Services oder ein hnliches 
Dokument, das im wesentlichen die gleichen Informationen in einem fr Hyperion
akzeptablen Formular enthlt.

(d) "Server-Standort" ist die Adresse, an der der Serveranteil der Software, wie in
den entsprechenden Produktinformationen angegeben, installiert werden soll.

(e) "Software" ist jedes Hyperion-Programm im Objektcodeformat, das in den
Informationen zu einem Produkt aufgefhrt ist, einschlielich aller Updates,
Modifikationen oder neuer Versionen solcher Softwareprogramme, die Hyperion dem Lizenznehmer jeweils zur Verfgung stellt.

2. LIZENZEINRUMUNG  Hyperion gewhrt dem Lizenznehmer das einfache immerwhrende
Recht, die Software in bereinstimmung mit diesem Vertrag zu installieren und zu 
verwenden. Die Software wird von Hyperion lizenziert und nicht verkauft. 

3. KOPIER- UND VERWENDUNGSEINSCHRNKUNGEN  Die Verwendung der Software durch den
Lizenznehmer unterliegt den unten ausgefhrten Bestimmungen:

(a) "Namentliche Benutzer/innen-Lizenz" ist eine Lizenz, die einer oder mehreren natrlichen Personen, die nach Namen oder Stellenbezeichnung benannt werden knnen
("Namentliche Benutzer/innen"), das Recht einrumt, die beschriebene Software zu
benutzen.  

(b) "Gleichzeitige Benutzer/innen-Lizenz" ist das Recht, auf den Serveranteil der beschriebenen Software mit einem einzelnen Endbenutzer-Client-Computer ber ein
Netzwerk oder ber das Internet zuzugreifen, jeweils abhngig und beschrnkt durch die anwendbare zeitliche Reihenfolge der gesamten zugriffsberechtigten Client-Computer, die gleichzeitig auf den genannten Serveranteil zugreifen ("Gleichzeitige
Benutzer/innen"). Solche Zugriffsbeschrnkungen drfen nicht durch den Einsatz von
Schnittstellen- oder "Multiplexing"-Software von Drittherstellern umgangen werden. 
 
(c) Hyperion Analyzer Analyseserver - Jede Kopie von Hyperion Analyzer Analyseserver ist ausschlielich entweder fr die Verwendung durch Hyperion Analyzer Web-Clients durch gleichzeitige Benutzer/innen oder namentliche Benutzer/innen bestimmt, wie in den geltenden Bestellinformationen beschrieben. Eine Kopie der Hyperion Analyzer Analyseserver-Software darf nur auf jeweils einem Computer an dem in den geltenden Bestellinformationen beschriebenen [Server-Standort] installiert sein. Jede Lizenz fr Hyperion Analyzer Analyseserver enthlt eine (1) Namentliche Benutzer/innen-Lizenz fr Hyperion Analyzer Windows-Client.

(d) Die Lizenz fr Hyperion Analyzer Windows-Cient berechtigt einen (1) Namentlichen Benutzer zur Verwaltung der Hyperion Analyzer-Software. Dieser Benutzer kann weitere Benutzer zuweisen, das Repository verwalten, Verbindungen verwalten, Formulare entwerfen und Benutzereinstellungen festlegen. Die Lizenz berechtigt den Endbenutzer zum Eingeben und Lesen von Daten. 

(e) Die Lizenz fr Hyperion Analyzer Web Client (Versionen fr Namentliche oder 
leichzeitige Benutzer/innen) berechtigt Endbenutzer dazu, Daten einzugeben und zu lesen.  
Der Benutzer darf keine weiteren Benutzer zuweisen, das Repository oder Verbindungen verwalten, Formulare entwerfen oder Benutzereinstellungen festlegen. Ein Hyperion Web Client erfordert mindestens eine (1) Lizenz fr Hyperion Analyzer Analyseserver.

(f) Die Lizenz fr Hyperion Analyzer API Toolkit stellt Softwarekomponenten bereit, auf deren Grundlage der Endbenutzer Anwendungen entwickeln kann, die auf Hyperion Analyzer basieren. Jede Lizenz fr Hyperion Analyzer API Toolkit erfordert eine (1) Lizenz fr Namentliche Benutzer/innen fr Hyperion Analyzer Windows-Client und eine (1) Lizenz fr Hyperion Analyzer Analyseserver.

(g) Der Lizenznehmer darf nur Pivot-Tabellen Services-Dateien ("PTS-Dateien") zur Erstellung von Datenwrfeln verwenden, die ausschlielich ber einen Microsoft SQL Server bezogene Daten enthalten.

4. LIZENZGEBHREN  Alle Lizenzgebhren sind innerhalb von dreiig (30) Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Fr versptete Zahlungen gilt ein Zinssatz von 1,5% pro Monat oder, falls niedriger, der maximale gesetzlich erlaubte Zinssatz fr Verzugszinsen.

5. WARTUNG UND UNTERSTTZUNG  Die Bestimmungen, denen jeder Software-Wartungs- und -Untersttzungs-Service ("Support") unterliegt, sind in den hier enthaltenen Wartungsbestimmungen aufgefhrt.

6. BERTRAGUNG DER RECHTE
(a) Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Pflichten unter diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hyperion zu bertragen, abzutreten oder zu delegieren; sofern der Lizenznehmer seine Rechte aus diesem Vertrag nicht im Ganzen (nicht teilweise) (i) an eine juristische Person, die im wesentlichen die gesamten Lagerbestnde oder Vermgenswerte des Lizenznehmers erwirbt oder (ii) an das entstehende Unternehmen einer Fusion, Konsolidierung oder Reorganisierung, an der der Lizenznehmer beteiligt ist, abtritt. Eine derartige Abtretung ist nur rechtswirksam, wenn (i) der Lizenznehmer Hyperion von der Abtretung schriftlich benachrichtigt und (ii) sich der Rechtsnachfolger schriftlich einverstanden erklrt, sich an die Bestimmungen dieses Vertrags zu halten. Jede Abtretung, die dem Vorstehenden zuwiderhandelt, ist ungltig. 

(b) Dem Lizenznehmer kann evtl. eine zustzliche Gebhr auferlegt werden, wenn der 
Lizenznehmer die Software an einem Standort auerhalb des als Server-Standort angegebenen Landes installiert oder verwendet.

7. KNDIGUNG
(a) Hyperion ist berechtigt, diesen Vertrag zu kndigen, wenn der Lizenznehmer es versumt, innerhalb von dreiig (30) Tagen nach Erhalt einer Benachrichtigung von Hyperion bezglich eines Vertragsbruchs diese Vertragsverletzung zu bereinigen. Nach einer solchen Kndigung erlschen umgehend alle Rechte des Lizenznehmers, die Software zu verwenden, und der Lizenznehmer ist verpflichtet, alle Kopien der Software und Dokumentation an Hyperion zurckzugeben oder zu vernichten.

(b) Jegliche Verpflichtungen zur Bezahlung von Gebhren, die unter den Abschnitten 4 und 5 vor der Kndigung angefallen sind, und die Bestimmungen der Abschnitte 8, 9, 10 und 12 bestehen auch nach der Kndigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer. Kndigung ist kein ausschlieliches Rechtsmittel, und alle anderen Ansprche bleiben bestehen, gleich ob der Vertrag gekndigt wurde oder nicht.

8. BESCHRNKTE GEWHRLEISTUNG UND HAFTUNGSAUSSCHLUSS
(a) Hyperion garantiert, da die kraft dieses Vertrages lizenzierte Software (ausschlielich "Updates") in materialtechnischer Hinsicht bei Lieferung und fr die Dauer von neunzig (90) Tagen nach dem Lieferdatum der zu dem Zeitpunkt aktuellen Dokumentation fr diese Software entspricht. Hyperion garantiert weiterhin, da in smtlichen Softwareprodukten, die an den Lizenznehmer kraft dieses Vertrages geliefert wurden, Kalenderdaten von einschlielich dem 1. Januar 2000 an in gleicher Weise und mit im wesentlichen hnlicher Funktionalitt aufgezeichnet, gespeichert, verarbeitet und angezeigt werden wie mit dieser Software am oder vor dem 31. Dezember 1999 aufgezeichnete, gespeicherte, verarbeitete und angezeigte Kalenderdaten.

(b) Die vorhergehende Gewhrleistung ist ungltig, wenn: (i) die Software nicht entsprechend der Dokumentation verwendet wird; (ii) die Software oder ein beliebiger Teil davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Hyperion gendert wurde oder (iii) ein an der Software auftretender Schaden von nicht funktionierenden Gerten des Lizenznehmers oder Drittherstellern verursacht wurde.

(c) HYPERIONS GESAMTE HAFTUNG IN BEZUG AUF SMTLICHE SOFTWAREPRODUKTE ODER DEREN LEISTUNG BESTEHT GEMSS JEDER THEORIE AUSSCHLIELICH IN DER REPARATUR ODER DEM ERSATZ 
DES PRODUKTS ODER, WENN DIE REPARATUR ODER DER ERSATZ ALS ABHILFE UNGENGEND SIND ODER IN DER MEINUNG VON HYPERION UNPRAKTISCH, IN DER RCKERSTATTUNG DES GEZAHLTEN PREISES FR DIE LIZENZGEBHR DIESER SOFTWARE. HYPERION SCHLIESST ALLE ANDEREN GEWHRLEISTUNGEN ODER EIGNUNGEN, GLEICH OB AUSDRCKLICH ODER KONKLUDENT, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRNKT AUF GEWHRLEISTUNGEN DER HANDELSBLICHKEIT ODER EIGNUNG FR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AUS. 

9. EINSCHRNKUNG DER ANSPRCHE UND DES SCHADENERSATZES
Ungeachtet der Basis der geforderten Wiederherstellung, ob unter einem beliebigen Vertrag, Verschuldungshaftung, Gefhrdungshaftung oder einer anderen Rechtslehre, besteht die Gesamthaftung von Hyperion in Hinsicht auf jeden einzelnen Gegenstand des Vertrags oder der bzw. des damit verbundenen Anhangs, Produktinformationen oder Bedingungen nur bei (A) in Abschnitt 10 erwhnten  Entschdigungszahlungen, (B) Krperverletzung (einschlielich Todesfall) und Schaden an privatem Sachvermgen und (C) nur fr die Summe aller anderen direkten Schden oder Verluste bis zur Hhe der Summe der Lizenzgebhr, die der Lizenznehmer fr die Software bezahlt hat. HYPERION IST NICHT HAFTBAR FR DEN VERLUST VON ODER SCHDEN AN DATENSTZEN ODER DATEN, BESCHAFFUNGSKOSTEN VON ERSATZGTERN, -DIENSTLEISTUNGEN ODER -TECHNOLOGIE ODER JEGLICHER BESTIMMTER, INDIREKTER, ZUFLLIG ENTSTANDENER ODER FOLGESCHDEN, EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BESCHRNKT AUF ERTRAGSEINBUSSEN, SELBST WENN HYPERION AUF DIE MGLICHKEIT SOLCHER SCHDEN HINGEWIESEN WURDE. 

10. ENTSCHDIGUNG BEI GEISTIGEM EIGENTUM
(a) Hyperion stellt den Lizenznehmer frei von und schtzt ihn vor allen Klageansprchen Dritter, da die Software andere US-Patente, Geschftsgeheimnisse oder Copyrights dieser dritten Partei verletzt, vorausgesetzt, da: (i) Hyperion umgehend von dieser Klage benachrichtigt wird, (ii) Hyperion vom Lizenznehmer vernnftige Zusammenarbeit beim Schtzen seiner damit verbundenen Rechte erfhrt und (iii) Hyperion die Mglichkeit erhlt, alleinige Kontrolle ber die Verteidigung und alle Verhandlungen ber einen Vergleich oder Kompromi zu bernehmen. Hyperion ist fr keinen Vergleich verantwortlich, der nicht schriftlich von Hyperion genehmigt wurde. Die vorstehende Verpflichtung von Hyperion ist nicht gltig in Hinblick auf Software oder Teile oder Komponenten davon, wenn: (i) diese nicht von Hyperion geliefert wurde(n), (ii) diese im ganzen oder teilweise gem Kundenspezifikationen hergestellt wurde(n), (iii) diese vom Lizenznehmer modifiziert wurde(n), wenn sich die 
angebliche Verletzung auf diese Modifizierungen bezieht, (iv) diese mit anderen Produkten (Hardware oder Software), Prozessen oder Materialien kombiniert wurde(n), wenn sich die angebliche Verletzung auf solche Kombinationen bezieht oder (v) wenn der Lizenznehmer weiterhin die angeblich verletzende Aktivitt ausfhrt, nachdem er davon benachrichtigt wurde und Modifizierungen erhalten hat, die die angebliche Verletzung verhindert htten.

(b) Fr den Fall, da die Software von einem zustndigen Gericht als verletzend erkannt und ihre Verwendung untersagt wird, mu Hyperion nach seiner Wahl entweder: (i) dem Lizenznehmer das Recht beschaffen, die Software weiterhin zu verwenden, (ii) eine Modifizierung der Software bereitstellen, so da die Verwendung nicht mehr verletzend ist oder (iii) die Software mit einer anderen Software ersetzen, deren Funktionalitt und Leistung im wesentlichen hnlich ist. Wenn keine der vorstehenden Alternativen Hyperion in zumutbarem Umfang zur Verfgung steht, mu Hyperion den Restbuchwert der vom Lizenznehmer fr die verletzende Software gezahlten Lizenz-
gebhren zurckzahlen. Zur Ermittlung des Restbuchwerts wird eine Abschreibungsperiode von drei (3) Jahren ab Lieferdatum der Software an den Lizenznehmer angenommen. In Abschnitt 10 dieses Lizenzvertrags werden Hyperions alleinige Haftung und die ausschlielichen Ansprche des Lizenznehmers bei Verletzungsklagen dargelegt.

11. ANWENDER IN DER US-REGIERUNG  Die Software und die Dokumentation unterliegen eingeschrnkten Rechten fr Anwender in der US-Regierung, wie im Installationsprogramm 
der Software festgelegt.

12. ALLGEMEIN
(a) Der Lizenznehmer ist verantwortlich fr die Versandkosten, fr die Bezahlung aller geltenden Verkaufs-, Aufwands- oder Verbrauchs- und anderer Steuern und aller anfallenden Export- und Importgebhren, Zollabgaben und hnlicher Gebhren (auer auf dem Nettoeinkommen des Lizenznehmers basierende Steuern), die aus der Bezahlung der Lizenz- oder Wartungsgebhren oder der Lieferung oder Lizenz der Software oder Wartungs-Services entstehen. Der Lizenznehmer ist zu diesen Zahlungen ohne Abzug von Quellensteuern verpflichtet, die die alleinige Verantwortung des Lizenznehmers sind. Auerdem ist es die Pflicht des Lizenznehmers, Hyperion in gewnschtem Umfang Beweismaterial vorzulegen, um nachzuweisen, da diese Steuern gezahlt wurden.

(b) Der Vertrag unterliegt den Gesetzen des US-Staates Kalifornien und wird dementsprechend ausgelegt, ohne Bercksichtigung von damit in Konflikt stehenden Gesetzesbestimmungen.

(c) Alle auf den Vertrag bezogenen Mitteilungen mssen schriftlich erteilt werden und 
gelten bei Erhalt der persnlichen bermittlung als gegeben. Bei (i) bernachtliefer-
service oder (ii) per Einschreiben dient die Empfangsbesttigung als Beweis fr den 
Erhalt. In jedem Fall sind ein Rckschein und ein frankierter Rckumschlag erforderlich, beide an die Rechtsabteilung der in den letzten ausgefhrten Produktinformationen angegebenen Adresse gerichtet oder an eine andere Adresse, von der eine beteiligte Partei von der anderen schriftlich benachrichtigt wurde.

(d) Auch wenn eine Bestimmung des Vertrags oder ein Teil davon unter anwendbarem Recht fr ungltig oder nicht durchsetzbar befunden wird, bleiben die brigen Bestimmungen des Vertrags bzw. der Rest dieser Bestimmung weiterhin vollstndig wirksam.

(e) Die Software unterliegt den US-amerikanischen Auenhandelskontrollgesetzen und 
-bestimmungen. Der Lizenznehmer erklrt sich damit einverstanden, alle anwendbaren 
Gesetze und Bestimmungen einzuhalten.

(f) Die Bestimmungen des Vertrags sind fr die Beteiligten und deren Rechtsnachfolger 
bindend.

(g) Der Vertrag stellt die gesamte Vereinbarung zwischen den Beteiligten dar und 
ersetzt und annulliert alle frheren mndlichen oder schriftlichen Vereinbarungen ber 
die Gegenstnde in diesem Vertrag, vorausgesetzt der Lizenznehmer verfgt ber keine 
gltige Software-Lizenzvereinbarung, die vor diesem Vertrag Vorrang hat. Alle 
Beteiligten besttigen, da sie diesen Vertrag nicht aufgrund von Vereinbarungen eingehen, die hier nicht ausdrcklich genannt sind. Abgesehen von dem hier Gesagten kann der Vertrag nur schriftlich von den Parteien ergnzt oder gendert werden. Zustzliche oder entgegenstehende Bestimmungen in einem Auftrag oder einem anderen Dokument haben keine Auswirkung.


BEDINGUNGEN UND BESTIMMUNGEN ZUM WARTUNGSDIENST

1. WARTUNGSDIENSTE  Hyperion leistet fr die in den anwendbaren Bestellinformationen aufgefhrten Lizenzgebhren die in Abschnitt 1 beschriebenen Dienstleistungen ("Wartungsdienste") fr einen Zeitraum von einem (1) Jahr ab dem ursprnglichen Lieferdatum der Software; dieser Zeitraum verlngert sich fr jeweils ein weiteres Jahr, solange keine termingerechte Beendigung dieses Vertrags erfolgt. Hyperion behlt sich die nderung der angebotenen Wartungsdienste und Wartungsgebhren zum Beginn jeder Erneuerungsperiode fr den vereinbarten Wartungsdienst jeder Zeit vor.

(a) Standardmige telefonische Untersttzung  Whrend der blichen Geschftsstunden (9:00 bis 17:00, MEZ) leistet Hyperion dem Lizenznehmer technische Hilfestellung ber 
das Telefon bei der Installation und Verwendung der Software, bei der Identifizierung 
von Software- und/oder Dokumentationsproblemen und bei der Meldung von Programm-
fehlern. Der Lizenznehmer bestimmt zwei Ansprechpartner, um telefonische Unter-
sttzung von Hyperion anzufordern und zu erhalten, wie in den anwendbaren Bestell-
informationen aufgefhrt. Zustzliche Lizenznehmer-Kontakte knnen gegem die zu dem Zeitpunkt aktuelle Gebhr bestimmt werden.

(b) Zustzliche Untersttzung  Die standardmige telefonische Untersttzung beinhaltet nicht die Untersttzung bei der Erstellung von Lizenzanwendungen oder fr Produkte, fr die separate Lizenzgebhren berechnet werden. Fr diese Zwecker kann der Lizenznehmer bei Hyperion zustzliche telefonische Untersttzung gegen die zu diesem Zeitpunkt aktuellen Gebhren bestellen.

(c)  Software-Updates  Hyperion macht dem Lizenznehmer jede groe oder kleine funktionelle Versionsnderung der Software zugnglich, die Hyperion allgemein ohne zustzliche Kosten fr die Wartungskunden dieser Software bereitstellt, und die eine frhere Software-Version ersetzen soll. Eine groe funktionelle Versionsnderung ist durch eine nderung der ersten Ziffer der Versionsnummer erkennbar, z.B. von 4.0.0 zu 5.0.0; eine kleine Versionsnderung wird durch eine nderung der zweiten Ziffer angezeigt, z.B. von 4.0.0 zu 4.1.0. Wartungsfreigaben, die durch eine nderung der dritten Ziffer der Versionsnummer erkennbar sind, z.B. von 5.0.1 zu 5.0.2, werden nach Bedarf auf Anfrage des Lizenznehmers geliefert.

(d)  Fehlerbehebung  Hyperion unternimmt alle in wirtschaftlicher Hinsicht vernnftigen Anstrengungen, um jegliche reproduzierbare, vom Lizenznehmer an Hyperion gemeldete Fehlfunktionen der Software zu korrigieren, die die Leistung der Software gem der zu dem Zeitpunkt aktuellen Betriebsbeschreibung verhindern ("Bug").

(e) Veralten von Versionen  Hyperion stellt Wartungsdienste fr eine Software-
Produktversion von dem Zeitpunkt zur Verfgung, ab dem die Version allgemein erhltlich ist, bis diese Version veraltet ist (d.h. Fehlerbestimmung und -behebung wird nicht weitergefhrt). Hyperion nimmt frhere Software-Versionen mit folgenden Zeitspannen vom Markt: (i) einen Monat nach Auslieferung der Folgewartungsversion, (ii) nicht frher als zwei (2) Monate nach Auslieferung einer neuen kleinen Funktionsfreigabe, (iii) nicht frher als sechs (6) Monate nach Auslieferung einer neuen groen Funktionsfreigabe. Auf jeden Fall bietet Hyperion aber fr sechs (6) Monate nach Veralten der Version telefonische Untersttzung in Bezug auf Fragen bezglich der Verwendungsweise der veralteten Version.
  
(f) Beendigung  Der Lizenznehmer mu den Wartungsdienst bei Hyperion mindestens dreiig (30) Tage vor Ende des Wartungszeitraums schriftlich kndigen. Hyperion kann den Wartungsdienst einstellen oder abbrechen, wenn der Lizenznehmer es versumt, Zahlungen gem nachstehendem Abschnitt 6 zu leisten. Jede beteiligte Partei kann den Wartungsdienst kndigen, wenn die andere Partei eine wesentliche Bedingung der Wartungsdienst-Bedingungen bricht oder verletzt und diese Vertragsverletzung nicht innerhalb von dreiig (30) Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung ber die Vertragsverletzung korrigiert wird. Bei Beendigung des Vertrags wird auch der Wartungsdienst automatisch beendet.

(g) Haftungsausschlu  Hyperion hat keine Verpflichtung zur Untersttzung bei:
(i) Software, die ohne Hyperions schriftliche Zustimmung modifiziert wurde, 
(ii) unsachgemer Verwendung der Software, (iii)  Lizenznehmer-Anwendungen oder (iv) Software, die auf beliebiger Computer-Hardware oder mit anderer Software installiert wurde, auer wie in der Dokumentation angegeben.

2. WARTUNGSGEBHREN UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN  Die Gebhren fr jede Erneuerungsperiode oder zustzlichen Wartungsdienst werden nach den zu diesem Zeitpunkt gltigen Preisen von Hyperion berechnet. Bei Bestellung mu fr jede Software in Verbindung mit dem lizenzierten Softwareprodukt Wartungsdienst bestellt werden. Wenn der Wartungsdienstschutz wegen Kndigung durch den Lizenznehmer aus einem beliebigem Grund oder durch Hyperion wegen Nichtzahlung verfllt, ist es zur Erneuerung dieses Dienstes erforderlich, da der Lizenznehmer eine Wiederaufnahmegebhr in Hhe von 
einhundertfnfzig Prozent (150%) der Summe aller bis dahin nicht gezahlter Gebhren sowie die volle Bezahlung fr das nachfolgende Jahr leistet. Gebhren fr den Wartungsdienst werden jhrlich in Rechnung gestellt und sind im voraus zahlbar.

6. HAFTUNGSAUSSCHLUSS  Hyperions Haftung fr Schden mit beliebigem Klagegrund in bezug auf Hyperions Verpflichtung, Dienste entsprechend den Bedingungen dieses Vertrags bereitzustellen, ist auf die Summe begrenzt, die der Lizenznehmer fr solche Dienste fr das entsprechende Jahr gezahlt hat. Hyperions Haftung ist darber hinaus wie im Vertrag angegeben begrenzt.  Hyperion haftet nicht fr beliebige andere Schden, die ausserhalb der als vernftig and angemessen geltenden Kontrolle von Hyperion liegen.

7. DIENSTVERTRAG  DIESE DIENSTBEDINGUNGEN STELLEN EINEN DIENSTVERTRAG UND KEINE PROKUKT-GEWHRLEISTUNG DAR. DIESER ANHANG IST EIN ZUSTZLICHER TEIL DES
VERTRAGS UND NDERT ODER ERSETZT KEINE BEDINGUNGEN DES VERTRAGS, AUSSER WENN ER UNZWEIFELHAFT DAS GEGENTEIL AUSSAGT.





REV 0005

